1938 / 199 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Aug 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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P 4d) è bes de A is r L R dr iede A cs M { s f s. 7 ä ¿ t S F 2 2 Neîïchs8- und Staat3anzeiger Nr. 199 vom 27. August 1938. S. 4 1b , di is icht 3 i ü den j blättern DIN 5061 und 5062 dürfen nach Ablauf der Über- ¡ Ministerien. Staatshaushalt, Kassen- u. Rech» § 1 bedarf, die aber bisher nicht zugelassen sind, müssen de ätte 5 f ch f E attbhaushali, Kassen, n Ne

folgenden Vermerk tragen: z | „Dieser Werkstoff ist niht gemäß Anordnung 31 der Veberwachungsstelle für Lederwirtschaft zugelassen und darf deshalb nicht bei der Herstellung und Jn- standsezung von Lederschuhwerk (außer Hausschuhzn) als Laufsohlen verwendet werden.“

(2) Soweit eine schriftliche Kaufbestätigung oder cine Rechnung nicht erteilt wird, muß beim Kaufabschluß cin entsprechender Hinweis erfolgen.

85

(1) Feder Hersteller von Werkstoff für Laufsohlen hat der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft, Berlin W 9, Potsdamer Str. 5, bis zum 10. eines jeden Monats erst- malig bis zum 10. Oktober 1938 in doppelter Ausferti- gung diejenigen Werkstoffmengen zu melden, die von ihm

a) im abgelaufenen Kalendermonat hergestellt,

b) im abgelaufenen Kalendermonat verkauft,

c) am Schluß des abgelaufenen Kalendermonats auf

Lager gehalten werden. Die Angaben müssen für jeden gemäß § 1 zugelassenen und für jêden nicht zugelassenen Werkstoff getrennt gemacht werden.

(2) Bei der Meldung der verkauften Mengen ist getrennt anzugeben, welche Teilmenge eines Werkstoffes jeweils an Handelsfirmen, Straßenschuhhersteller, Hausschuhhersteller, Schuhmacher und Besohlanstalten oder sonstige Verarbeiter verkauft worden sind.

(3) Die für die Erstattung der Meldung notwendigen Aufzeichnungen sind zwei Fahre lang aufzubewahren und für Nachprüfungen bereitzuhalten.

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Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen nter die Strafvorschristen der §§ 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937.

Artikel T1.

Diese Anordnung tritt am 1. September 1938 in Kraft; zugleich wird die Anordnung 31 vom 30. Dezember 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staat3anzeiger Nr. 303 vom 30. Dezember 1936) aufgehoben. :

Berlin, den 23. August 1938.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Detcken.

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Anordnung 44

der Überwachungsstelle für unedle Metalle, betr. Verwendung

von unedlen Metallen zur Herstellung von Tuben *), Vom 24. August: 1938.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgeseßbl. I S. 816) in der Faffung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgeseßbl. T S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Überwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher

Reichsanz. u. Preuß. -!Stactsanz. Nx. 299 Pom 7. Séptember?

1934) wird mit Zustimmung. des- Reichswirtschaftsministers angeordnet: 81

Unedle Metalle der Klassengruppen IT—XX gemäß § 1 der Anordnung 27a der Überwachungsstelle für unedle Metalle, betr. Lagerbuchführung und Bestandsmeldung für unedle Metalle, vom 20. Funi 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 146 vom 27. Funi 1938) in jeder Form und in jedem Verarbeitungsgrad, auch in Form von Verbundschichten (Plattierungen und Überzügen), dürfen zur Herstellung von Tuben jeder Art einschließlich der Tuben- hütchen nicht mehr verwendet werden.

82 Aluminium der Klassengruppe T darf zur Herstellung von Tuben und Tubenhütchen anderer Ausführung und anderer Abmessungen als gemäß den Normblättern DIN 5061 und 5062 nicht mehr verwendet werden.

83 Die Verwendungsverbote gemäß §8 1 und 2 dieser An- ordnung gelten nicht für die Herstellung von Tuben und Tubenhütchen, die nachweislich zur Ausführung von Aus- landsaufträgen bestimmt sind.

84

Weitere Ausnahmen von den Verwendungsverboten gemäß §8 -1 und 2 dieser Anordnung können in einzelnen besonders begründeten Fällen von der Überwachungsstelle für unedle Metalle genehmigt werden. Anträge mit eingehender Begründung und genauen Angaben über Art (Metallklasse) und Menge des Metalls sind von dem Auftraggeber aus- \chließlich über die ihm nah seiner Zugehörigkeit oder fach- lichen Beziehung zur Gliederung der gewerblichen Wirtschaft

am nächsten stehende Gruppe (Wirtschaftsgruppe, Fachgruppe

oder Fachuntergruppe, Handwerks- bzw. Gewerbekammer oder JFunnung im Reichsstand des Deutschen Handwerks) an die Überwachungsstelle für unedle Metalle zu richten.

Vor Erteilung eiter schriftlichen Ausnahmegenehmigung durch die Überwachungsstelle für unedle Metalle ist die Ver- wendung von unedlen Metallen der Klassengruppen 1I1—XX zur Herstellung von Tuben und Tubenhütchen oder die Ver- wendung von Aluminium zur Herstellung von Tuben und Tubenhütchen anderer Ausführung und anderer Abmessungen als gemäß den Normblättern DIN 5061 und 5062 unzulässig und strafbar. g 5

Anfragen über die Vorschriften diéser Anordnung, über die Bedeutung der darin verwendeten Begriffe sind niht an die Überwachungsstelle für unedle Metalle, sondern an die in 8 4 bezeichneten Gruppen zu richten.

86 Aufträge zur Herstellung von Tuben und Tubenhütchen aus unedlen Metallen der Klassengruppen 11—XX und von Tuben und Tudenhütchen aus Aluminium anderer Aus- führung und ahderer Abmessungen als gemäß den Norm-

*) Betrifft nicht das Land Oesterrei,

¿

gangsfristen gemäß § 7 dieser Anordnung ohne Vorliegen einer besonderen Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 dieser Anordnung nicht mehr erteilt werden :

Liefer- und Leistungsbedingungen, die im Widerspruch zu den Vorschriften dieser Anordnung stehen, werden mit deren Fnkrafttreten insoweit unwirksam.

S7 Zur Erleichterung der Umstellung wird eine Übergangs- frist von drei Monaten nah dem Fnkrafttreten der Anordnung

gewährt /

a) für die Verwendung von unedlen Metallen der Klassengxuppen II—XIX zu Tuben und Tuben- hütchen,/

b) für die Verwendung“von Zinn der Klassengruppe XX als Deckschicht auf Bleituben, c |

c) für die Verwendung von Aluminium der Klassen- gruppe I zu Tuben und Tubenhütchen in anderer Aus- führung und anderen Abmessungen als gemäß deu Normblättern DIN 5061 und 5062.

88 Durch die Vorschriften dieser Anordnung werden sonstige Vorschriften zur Bewirtschaftung unedler Metalle nit be- rührt. Die auf Grund sonstiger Vorschriften etwa erforder- lichen Bescheinigungen oder Genehmigungen müssen gege- benenfalls besonders beantragt werden. Ebenso wird eine nah § 4 dieser Anordnung erforderliche Ausnahmegenehmi- gung nicht durch die Erteilung einer Bescheinigung oder Genehmigung auf Grund sonstiger Vorschriften erseßt oder

erübrigt. 9

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. straf g 10

Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffent- lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft. Gleichzeitig wird die Anordnung 26 vom 24. April 1935 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 101 vom 2. Mai 1935), Abschnitt TV, § 12 C IV, soweit sie Tuben und Verschlüsse für Tuben betrifft, aufgehoben und durch die Vorschriften dieser Anordnung 44 erseßt.

Berlin, den 24. August 1938.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Zimmermann.

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Bekanntmachung KP 602 | der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 26. August 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Fuli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reich8anzeiger

- Nr. 171: vom 25. FZuki 1935) werden für die nachstehend auf-

geführten Metallklassen anstelle der: in den Bekanntmachungen

KP 599 vom 22. August 1988 - (Deutscher Reichsanzeiger

Nr. 195 vom 23. August 1938) und KP. 601 vom 25. August

1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr..198 ‘vom 26. August 1938)

festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt: ; Kupfer (Klassengruppe VIITI)

Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) . RM 57,25 bis 59,75 Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X) Messinglegierungen (Klasse IX A)... RM 40,50 bis 43,— Rotgußlegierungen (Klasse IXB)).., OT— y 59,50

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nah ihrer Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 26. August 1938.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Zimmermann.

Preußen.

VBiehfeuchenpolizeilihe Anordnung

des RuPrMdJ. v. 26. 8. 1938 über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

Auf Grund der §8 17, 18 f. und 79 Abs. 2 des Viceh- seuchengeseßes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche für das preußische Staatsgebiet folgendes bestimmt:

81 Die Viehseuchenpolizeilihe Anordnung vom 26. Mä1z 1938 (RAnz. Nr. 75) wird aufgehoben.

S2

Der § 13 Abs. 1 Sat 1 der Viehseuchenpolizeilichen An- ordnung vom 9. Februar 1938 (RAnz. Nr. 36) erhält folgende Fassung: Die Regierungspräsidenten werden ermächtigt, anzu- ordnen, daß die zu Nuy- und Zuchtzwecken aus verseuchten Regierungsbezirken eingeführten Rinder, Schafe und Ziegen am Bestimmungsort auf die Dauer von 5 Tagen, Schweine bis zur Dauer von 14 Tagen der polizeilihen Beobachtung unterstellt werden.

Berlin, den 26. August 1938. Der Reichs- und Preußische Minister des Fnnern.

Irichtamtliches.

Deutsches Neich.

Nummer 35 des Ministerial-Blatts des Reihs- und Preußi- schen Ministeriums des Jnnern vom 24. August 1938 hat folgen- den Fnhalt: Allgem. Verwalt. AV. 4. 8. 38, Ausf. d. Erstattun; s RdErl. 15. 8. 38, Kostenerstatt. an d. Gemeinden aus Anlaß d. Volksabstimm. u. Wahl zum Großdt. Reichstag am 10. 4. 1938. RdExi. 16. 8. 38, Avbeitsverträge m. d, vorhand. nichtbeamt. Gefolgschaftsmitgl. RdErl. 17. 8. 38, Runderneuerg. v. Kraftfahrz,-Reisen. RdErl. 17. 8. 38, Tag d. Dt. Volkstums. RdErl, 19, 8, 38, Bezeichn. d. vereinigten Reichs- u. Preuß.

landrât. Verw. f, 1939. Kommunalverbände RdErl. 15. 8. 38, Steuererleichterg. beim Neuaufbau d. Organisation M dt. Wirtschaft. Beschl. 27. 7. 38, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Schweidniß u. d. Stadtkr. Schweidniy. Polizeiverwal- tung. RdErl. 15. 8. 38, Ausstell. v, Aufenthaltsbescheinig. —— Einhéitl. Pol.-Vordrucke. RdErl. 17. 8. 38, Gend.-Oberm.-Anw.- Liste f. d. Staatsgebiet. RdErl. 19. 8. 38, Stellenplan d. SchP.

d. Gemeinden. Zu besezende Gend.-Oberm.-Stellen. RdErl. 15, 8. 38, Ordensschnallen m. Pol.-Dienstauszeichhn. RdExl.

16. 8. 1938, Weiterbild. d. Pol.-Hundesührer. RdErl. 17. 8. 38, Ausf. d. Präsentiergriffes. RdErl. 17. 8. 38, Erwerb d, SA.- Sportabzeichens. RdErl. 18. 8. 38, Beschaff. v. Waren aus Spinns\toffen u. Leder f. d. Dienstkleid. d. Pol. RdErl. 19. 8. 38, NS.-Kampfspiele 1938 in Nürnberg. RdErl. 15. 8. 38, Krast- lgtie f. luftwaffeneigene Luftshußfahrz. RdErl. 16. 8. 38, Ver=- tóße gegen d. Vorschr. üb. d. Vertrieb v. Luftshußgegenständen. RdErl. 18. 8. 38, VO. d. Beausftr. f. d. Vierjahresplan z. Schuße d. Wälder, Moore u. Heiden. Personenstandsange- legenheiten. RdErl. 18. 8. 38, Vornomen. Volks- gesundheit. RdErl. 16 8. 38, Erfahr.-Austausch zwischen Amtsärzten u. Vors. d. Erbgesundheitsgerichte. RdErl. 17. 8, 38,

, Erbbestandsaufnahme-Geburtsortkarteien. RdErl. 20. 8. 38,

Behandl. v. Tabaken m. Wasserstoffsuperoxyd. Uebertraägb. Krankh. d. 30. Woche. Veterinärwesen., RdErl. 19, 8, 38, Kosten d. Blutuntersuch. z. Bekämpf. d. seuchenhaften Verkalbens (Banginfektion d. Rindes). Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. Neuerscheinungen. Stellenaus- eid uagen v. Gemeindebeamten. Zu beziehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 1,75 RM für Ausgabe ‘A (zwei- seitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (einseitig bedrudckt).

Werkehrestvesen.

Abgabe der Führermarke zum Reichs- paríeitag 1938.

Die von der Deutschen Reichspost zum Reichsparteitag 1938 herausgegebene Sondermarke mit dem Bilde des Führers und die Sonderpostkarte mit demselben Wertstempel, die außerdem auf der linken Hälfte der Anschriftseite am oberen Rande ein Bild der Nürnberger Burg trägt, werden vom 1. September an bei allen Postämtern und Amtsstellen der Deutschen Reichspost ab- gegeben.

Einzahlungen mit Zahlkarte im Lande Oesterreich.

Vom 1. September 19838 an ist dex Postscheckdienst im Lande Oesterreich völlig an den im alten Reichsgebiet angeglihen. Vor allem werden nunmehr auch bei den Postämtern in Oesterrei Einzahlungen mit Zahlkarte entgegengenommen. Die Postsheck- teilnehmer können daher fortan ihren Rehnungen an Kunden im Lande Oesterreih zur Einzahlung des Betrags Zahlkarten mit eingedruckter Kontobezeihnung beifügen. Ferner können eilige Ueberweisungen sowie Ein- und Auszahlungen nah und von Oesterreich jeßt auch telegraphish oder als Eilauftrag über- mittelt werden. Dagegen ist, da der Nachnahme- und Postauf- tragsdienst mit dem Lande Oesterreich erst am 1. November 1938 aufgenommen wird, die Verwendung von Nachnahme- und Post- auftragszahlkarten vor]äufig noch niht möglich.

Einrichtung einer Sonderbildtelegraphenfstelle in Stuttgart.

Für die Zeit vom 28. August bis einschließlich 4. September wird in Stuttgart zur Rundfunkausstellung und zur Tagung des Auslandsdeutshtums eine Sönderbildtelegraphenstelle eingerichtet. Zurückgestellte Bildtelegramme sind zugelassen. Ein telegraphischer Empfang von Bildtelegrammen in Stuttgart ist niht vorgesehen.

Handgeschriebene Absenderanschriften zu Dructsachenantworten.

Nach einem Erlaß des N Butler dürfen von jeßt an auch den Drucksachen im Fnland Briefumschläge, Streifbänder und Karten für etwaige Antwportsendungen auch mit handge- E Anschrift des Absenders der Drucksache beigegeben werden.

Postüberweisungsdienst mit Ztalien.

Am 1. September 1938 wird der Postübevweisungsdienst zwischen den deutshen Postsheckämtern sowie dem Postsparkassen- amt Wien einerseits und den italienishen Postsheckämtern ander- seits im ‘Rahmen’ der Devisenvorschriften wieder aufgenommen, d. h., es können Zahlungen, die unter die Freigrenze von 10 RM fallen, wieder unntittelbar von deutshen Postsheckonten auf italie- nische Postsheckonten übevwiesen werden. Die Ueberweisungen können vom Absender in Reichsmark und Reichspfennig oder in italienishen Lire und Centesimi ausgestellt werden. Es sind hierzu die gewöhnlichen Ueberweisungzsformblätter des inländischen Post \heckdienstes zu verwenden. Mitteilungen auf dem Abschnitt der VeberWetsungen sind gebührenfrei.

Fernsprechdienst mit der Türkei.

Für die Dauer der vom 20. August bis 20. September 1938 .

in dem türkishen Ort Fzmirx stattfindenden internationalen Messe ist dieser Ort zum zwischenstaatlichen Fernsprechdienst zuge- lassen. Die Gesprächsgebühren entsprehen den mit den ubrigen türkishen Orten.

Fernsprechdienst mit Großbritannien.

Vom 1. September 1938 an werden die Gebühren für Ge- Md zwischen Deutschland und Großbritannien und Frland für as alte Reichsgebiet um 1,10 RM und für das Land Oesterreich um 1,70 RM herabgesezt. Ein Dreiminutengespräh Berlin— London kostet künftig während der Tageszeit 8,60 RM, während der Nachtzeit (19.00 bis 8,00 Uhr) 5,16 RM.

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

i. V.: Rudolf Lanb\ch in Berlin-Schöneberg.

Druck der Preußishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellshaft. / Berlin, Wilhelmstr. 32

{Fünf Beilagen (einshließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandel3registerbeilage).

Itr. 199

¿ ¡Viös tet! d f iiadé.

Erste Beilage zum Deutschen ReichS8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Gonnabend, den 27. August

Das neue Handelsabtommen mit Polen.

ESrhöhter Warenaustausch vereinbart. Gegen- seitige Zollzugeständnisse.

Warschau, 26. August. Am 1. September tritt das neue, am 1, Juli d. «F. unterzeihnete deutsh-polnishe Wirtshaftsabkommen in Kraft. Die Bestimmungen dieses Vertrages sind in polnischen Wirtschaftskreisen lebhaft erörtert und beifällig aufgenommen worden. Er entspricht aber nicht nur den Bedürfnissen der polni- schen Wirtschaft, sondern auch denen des Reiches. Die Tatsache, daß er für die in der heutigen shnellebigen Zeit lange Frist von 2% ahren festgelegt worden ist, darf in dem Gesamtrahmen der deutsh-polnishen Beziehungen als ein Zeichen für die Stabilität und für das Vertrauen der Regierungen der beiden Länder auch zu den getroffenen politishen Regelungen zwishen ihnen mit besonderer Genugtuung gebucht werden. gliederung Oesterreichs in das Reih notwendig. Er löst also das alte deuts{h-polnishe Wirtshaftsabkommen aus dem Jahre 1935 und 1937 auf der einen und die polnisch-österreihishe Handels- konvention vom Fuli 1936 auf der anderen Seite ab. Der in den beiden Wirtschastsabkommen festgelegte Grundsay eines aus- geglihenen Handelsaustausches, dessen Regelung auf dem Wege der Verrehnung erfolgt, wird auch in dem neuen Vertrage Gel- tung haben. War in dem alten deutsh-polnishen Abkommen, das mit dem lebten Augusttage außer Kraft tritt, ein jährlicher Warenaustausch in Höhe von 176 Mill. Zl. vorgesehen, und betrug die projektierte Höhe des polnisch-österreihishen Warenaustausches im Fahre 58 Mill. Zl., so sieht der neue Vertrag ein Niveau von

260 Mill. Zl. jährlih vor, d. h., daß die vorgesehenen Handels-

umsätze der beiden Verträge nicht einfach addiert worden sind, sondern daß sogar noch eine zusäßlihe Erweiterung um 26 Mill. Zl. erfolgt ist. Diese Erhöhung des deutsh-polnishen Handelsaus- tausches zeigt, daß der technishe Apparat, der im Zusammenhang mit dem alten deutsch - polnishen Wirtschaftsabkommen insbe- sondere für die Verrechnung aufgebaut worden ist, sich gut ein- gespielt hat und seine Aufgaben erfüllt.

So wurden denn auch die formalen technischen Teile des alten deutsh-polnishen Abkommens im ganzen unverändert über- nommen. Das gilt insbesondere für die Meistbegünstigungsklausel, für die Bestimmungen über die Herkunftserzeugnisse der Waren und andere mit dem Warenverkehr unmittelbar zusammenhängende Vorschriften. Die strukturellen Aenderungen, die gegenüber dem alten Vertrag vorgenommen wurden, enthalten für die polnische Seite das Zugeständnis eines Kohlenexports in das Reich auf der Höhe des im Fahre 1937 erreichten polnischen Exports nah

Der Abschluß des neuen Vertrages wurde Er Toft ol Ein- N)

Oesterreih. Aber gerade für diesen Kohlenexport ist wichtig, daß die polnishe Kohle wie auch die anderen polnishen Waren franko deutsh-polnishe Grenze übernommen wérden, also nicht etwa so, wie das bisher im Rahmen der polnisch-österreihischen Konven- tion der Fall war, durch die Tschechoslowakei in das frühère öster- reichische Gebiet zu liefecn,sind. Es liegt also im polnischen Fnter- esse, die für das Reich ‘bestimmte Kohle auf dem nächsten Wege in das Reich zu transportieren.

Den Bedurfnissen der deutshen Wirtschaft ist durch eine er- heblihe Erweiterung der Zollermäßigungen von 70 auf 286 Posi- tionen Rechnung getragen worden. U. a. kommen diese polnischen, im neuen deutsh-polnishen Verkehr festgeseßten Zollermäßi- gungen chemishen Erzeugnissen, Leder-, Papter-, Glas- und Metallwaren sowie Spielzeug, Präzisionsinstrumenten, Maschinen und Apparaten zugute. Dem polnishen Export sind ebenfalls zu- säßlihe Zollermäßigungen eingeräumt worden, die u. a. Oel- samen, Pilze, Gänse und Zuckerrübensamen betreffen. Wichtig für Deutschland is weiter, daß die in dem österreihish-polnishen Warenabkommen festgeseßten devisenschweren österreihischen Roh- stoffexporte nah Polen gestrihen worden sind. Diese Rohstoffe werden im Reich selbst dringend gebraucht und konnten von Oesterreih nach Polen zum großen Teil nur exportiert werden, nachdem sie vorher Oesterreih selbst in dritten Ländern mit Devisen aufgekauft hatte. Was den polnishen Export ins Reich betrifft, so ist nah halbamtlichen polnishen Angaben entsprechend den deutschen Bedürfnissen ein höherer Export industrieller Er- zeugnisse ins Reich vorgesehen.

Der neue Vertrag macht also auf den ersten Blick den Ein- druck, daß die zuständigen Stellen sowohl des Reiches als auch der polnishen Republik größtes Vertrauen in die Stabilität der Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwishen den beiden Län- dern haben. Dieses Vertrauen ist auch auf der soeben abge- \hlossenen Tagung der sogenannten Regierungsau®ëshüsse in Er- scheinung getreten. Man hat für das erste Vierteljahr der Laufzeit des neuen Vertrages, also für die Monate September, Oktober und November 1938, einen deutsh-polnishen Warenaus- taush in Höhe von 65 Mill. Zloty festgeseßt, d. h. die zuständigen Vertreter der beiden Länder glauben auf Grund der bisher im Rahmen des alten Vertrages gemachten Erfahrungen, daß sich der Wirtschaftsverkehr zwishen den beiden Ländern im Zeichen des neuen Vertrages so günstig entwickeln wird, daß die vor- gesehenen Möglichkeiten zu 100 % ohne Schwierigkeiten ausge- \chöpft werden können.

Besonders erfreulih is auch, daß die Fnteressen der Freien, Stadt Danzig, die ja in zollpolitisher Hinsiht Polen untersteht, von beiden Vertragspartnern verstanden und in dem neuen Ab- kommen berüdcksihtigt worden sind.

E D A

Weltzinnerzeugung und -verbrauch rüctgängig.

Amsterdam, 26. August. Fn der August-Nummer der vom Haager Bureau des Fnternational Tin Research and Development Council herausgegebenen statistishen Monatsschrift wird die Welt- zinnerzeugung im ersten Halbjahr 1938 auf 82 600 t beziffert gegen 94600 t. in der gleihen Vorjahrszeit. Der sihtbare Weltzinn- verbrauch betrug demgegenüber 80 900 (98 200) t, was einer Min- derung von 17,6 % gleihkommt. Fm einzelnen wurden in den wichtigsten Ländern verbraucht (in t von 2240 Ibs):

im ersten Halbjahr

0 1938 1937 Zu- bzw. Abnahme Vereinigte Staaten . . 26539 45 803 421 S 408483 8 173 + 32,7 Großbritannien... 924 13148 29,3 Deutshland 6329 6 128 + 3,3 Ut a e OAS 4 531 + 13,6 Francia «4990 4 948 + 0,8 Übrige Länder. : . . 17760 15 469 +148

in8gesamt 80900 98 200 17,6

Die Vereinigten Staaten weisen den größten Verbrauchsrück- gang auf. Auch die Verbrauhsminderung in Großbritannien ist ehr beahtlich. Demgegenüber nahm der Verbrauch in der UdSSR. am stärksten zu. Unter den niht einzeln genannten Ländern zeigt Kanada einen Verbrauchsrückgang um 18 % auf 1153 t. Jn «talien stieg indessen der Verbrauch um 35 % auf 2400 t, in Bri- tish-Fndien um 48 % auf 1700 t und in Shweden sogar um 50 % auf 1450 t. Die Welterzeugung an verzinnten Blechen stellte sih im ersten Halbjahr 1938 auf 1,42 Mill. t gegen 2,25 Mill. t im gleichen Halbjahr 1937, blieb also um 37 % hinter der vor- jährigen zurück. Die Fuli-Erzeugung wird auf 0,214 Mill. | geshäßt gegen 0,378 Mill. t im Juli 1937. Die Weltzinnerzeu- gung im Juli wird vorläufig auf 11 600 t beziffert; der Monats- durGschuutt im ersten Halbjahr betrug vergleihsweise 13 770 t. Die sihtbaren Weltvorrate stiegen im Fuli um 1935 t auf 29 447t (25 042 t Ende Fuli 1937). Ein Vergleich der Ziffern über den sichtbaren Verbrauch und den industriellen Verbrauh läßt er- kennen, daß die Vorräte in Händen der Verbraucher im ersten Halbjahr um mehr als 7000 t zugenommen haben müssen. Seit Beginn 1937 müssen diese Vorräte um rund 30000 t an- gewachsen sein.

V, Fnternationaler Prüfungs- und Treußhand- i * Songreß in Berlin.

Vom 19. bis 24. September 1938 findet in Berlin der V. Jnternationale Prüfungs- und Treuhand-Kongreß statt. Schirmherr des Kongresses is Reichsleiter und Reichsminister Dr. Hans Frank, der Reichsführer des NS.-Rechtswahrer- Bundes und Präsident der Akademie für Deutshes Recht. Dem Ehrenaus\huß gehören u. a. an die Reichsminister Funk, von Ribbentrop, Dr. Goebbels und Dr. Gürtner, die Staatssekretäre Dr. Brinkmann und Körner, Staatsrat Görlitzer, Stadtpräsident Dr. Lippert und Polizeipräsident Graf Helldorff.

Das Prôâsidium des Kongresses hat Dr. Otto Mönfck- meier, der Vorsißende des Instituts der Wirtschaftsprüfer und Reichsgruppenwalter Wirtschaftsrechtler im NSRB. Stell- vertretender Präsident ist Wirtshaftsprüfer Dr. Wilhelm Voß. Die Eröffnung des Kongresses erfolgt im Rahmen der ersten Vollsibung durch den LVeauftragten für den Vierjahresplan Ministerpräsident Generalfeldmarschall Gö- ring. Anschließend findet ein Empfang bei Reichsminister Dr. Frank statt. Die zweite Vollsizung am Nacimttag des Eröffnungstages is dex Begrüßung der ausländishen Dele- gationen gewidmet; es wird ein Mitglied der Reichsregierung \prehen. Mit der dritten Vollsibung am Dienstag beginnt das eigentlihe Tagungsprogramm. Zunächst werden die Themen Aktienxecht und Planung in der Unternehmung behandelt. Die vierte Vollsizung befaßt sich mit der Prüfung des Fahresahb- hlusses. Für den Abend dieses Tages ist ein Empfang der offiziellen Delegationen durch die Reichsregierung angeseßt. Die fünste Vollsizung am dritten Tage bringt zunächst zwei Vorträge „Vergleih der amerikanishen und der deutshen Theorien des Rechnungswesens“ und „Junternationaler Vergleih der betriebs- wirtshaftlihen Forshung und Lehre“. Anschhließend werden Be- rufsfragen und Prüfungs- und Treuhändwesen behandelt. Di sehste Vollsißung hat die Konzernprüfung als Thema. Der folgende Tag ist bagungsfrei. Am Freitag, dem 23. September, kommen in der siebenten Vollsißung die Steuerprüfung und die

sonstige Prüfungs- und Beratungstätigkeit, in der achten Voll- .

sißung „Grundsäve der Kalkulation und Oeffentlihe Preiskon- trolle“ zur Behandlung. Am gleichen Tage findet der Kongreß mit der neunten Vollsizung seinen Abshluß Anschließend ist für die Kongreßteilnehmer eine mehrtägige Gesellshaftsfahrt durch Deutschland vorgesehen.

Wirtschaft des Auslandes. i

Estlands Außenhandel. Abnahme der ; Passivität.

Reval, 26. August. Fm Fuli wurden nach Estland Waren im Werte von 8,7 Mill. Kr. eingeführt gegen 10,5 Mill. Kr. im Juli 1937, Die Ausfuhr betrug 10,0 (9,2) Mill. Kx. Fn den ersten sieben Monaten stellte sich die Gesamteinfuhr auf 63,4 (i. V. 62,2) Mill. Kr., die Ausfuhr auf 55,9 (51,3) Mill. Kr., so daß der Einfuhrübershuß nur noch 7,5 (i. V. 10,9) Mill. Kr. betrug. Einer- seits hat die Ausfuhr landwirtschaftliher Erzeugnisse zugenommen, andererseits die Einfuhr industrieller Roh- und Hilfsstoffe in den ‘eten Monaten abgenommen.

Borbeugende Wirtschaftsberatungen der nordischen Länder.

elsinki, 26. August. Jn Helsinki tagte während der leßten beiden Tage die „Znternordishe wirtschaftliche - Verteidigungs-

|

kommission“, an der Wirtschaftsführer und Militärs der vier nordischen Staaten teilnahmen. Ueber ihre am Freitag abge-

chlossenen Arbeiten veröffentliht die Kommission eine recht

knappe Verlautbarung. Danach wurden vor allem die Fragen der gemeinsamen Lebens-. und Futtermittelversorgung der nordischen Staaten im Falle des Eintretens erschwerter Umstände und ebenso Schiffahrts- und Verkehrsfragen, die in einem solchen Falle zu lösen wären, eingehend besprochen. Die nächste Tagung wird im April 1939 in Stockholm stattfinden. x

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im

Ruh rrevier: Am 26. August 1938: Gestellt 24 994 Wagen, nicht gestellt 2159 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sh laut Berliner Meldung des „D. N. B,“

am 27. August auf 58,50 4 (am 26. August auf 57,75 46) für |

109 kg. -

1938

Berliner Börse am 27. August.

Aktien eher schwächer, Renten ruhig.

Dex anhaltende Mangel an Unternehmungslust namentlih der Bankenkundschaft ließen eine Belebung der Aktienmärkte nicht zu. Da vom berufsmäßigen Handel zudem angesihts der sonn- täglihen Unterbrehung die zum Wochenshluß üblichen Glatt- stellungen vorgenommen wurden, vermochte das an si kleine Angebot einen erneuten leihten Kursdruck auszuüben.

Am Montanmarkt ermäßigten sih Harpener auf ein Angebot von nur 6000 RM um 1% %, Vereinigte Stahlwerke erhöhten einen Anfangsverlust von % sogleih auf 4 %. Auch die übrigen Werte dieses Marktgebietes hatten unter 1% liegende Ab- schwächungen zu verzeihnen. Von Braunkohlenaktien hatten Flse- Genußscheine mit 2, von Kaliaktien Aschersleben mit —1 und von Chemischen Papieren Goldshmidt mit —1% % die größten Abweichungen gegenüber dem Vortags[hluß. Farben konnten wider Erwarten zunächst % % höher mit 1444 notiert werden, gaben dann aber auf 1444 nah.

Elektro- und Versorgungswerte wurden, soweit überhaupt Notierungen möglich waren, etwa auf Vortagsbasis festgeseßt. Ausnahmen bildeten Schlesishe Gas und RWE mit 154 bzw. 54 %. Von Autoaktien büßten- Daimler 14, von Maschinenbau- werten Deutshe Waffen 1%, von Bauwerten Berger 24 und Holzmann 14 % ein. Jm leßtgenannten Ausmaß gingen ferner Aschaffenburger Zellstoff und Reichsbankanteile zurü.

Fm Börsenverlauf war die Kursgestaltung an - den Aktien- märkften nit einheitlih, jedoch überwogen eher die Abschläge. Licht-Kraft, Deutsche Erdöl, Hotel-Betrieb, Feldmühle und Reichs- bank stiegen je um 4 und Flse Genußscheine um 4 %, während Dessauer -Gas und Goldschmidt je 6, Bemberg 4, Rheinmetall- Borsig und Schlesishe Gas 1 2 einbüßten. Farben stellten sich auf 144%. j

Am Börsenschluß trat eine leichte Erholung ein, da ver- \hiedentlich Rücfkaufsneigung bestand. AEG und Vereinigte Stahlwerke stiegen je um 4 %, Farben zogen um 2 % auf 145 an, ferner gewannen Siemens 1 %.

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien gaben Deutsche Ueberseebank um 4% nah, während Vereinsbank Hamburg im gleihen Ausmaß heraufgeseßt wurde. Bei den Hypothekenbarken stellten sich Bayrishe Hyp. 4, Meininger Hyp. 4 und Hamburger Hyp. 4 % niedriger, ferner büßten Deutsche Hyp. 1% ein. Am Markt der Kolonialwerte stiegen Kamerun um 314 %, während Doag 124 % einbüßten.

Bei den FJndustriepapieren shwähten sich Königsberger Lagerhaus um 44, Berliner Kindl um 5, Triumphwerke um 6 und Glauzig Zuckex um 74 % ab, und zwar sämtlich nah Pause.

Fm variablen Rentenverkehr ermäßigte sih die Reichsalt- besißanleihe um 0,05 auf 129,70. Die Gemeindeumschuldungs- anleihe stellte sih auf unv. 944 %.

Die Verkaufsneigung in Kassarenten hat sih verschiedentlih verstärkt, so namentlich in Pfandbriefen und Kommunalobliga- tionen, ohne jedoch kursmäßig zum Ausdruck zu kommen. Von Stadtanleihen verloren er Dresden Gold und 28er Breslau je 4 %. Reichs- und Länderanleihen veränderten sih kaum. Bei den Jndustrieobligationen stiegen Farbenbonds um 14 und Bank für Brauindustrie um 14 %, hingegen waren Aschinger um 6 % rückgängig.

Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld unveränderte Sätze von 2% bis 254 % anzulegen.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung gaben das engl. Pfund auf 12,165 (12,17), der holl. Gulden auf 136,38 (136,45), der frz. Franc auf 6,82 (6,825) und der Shweizer Franken auf 57,15 (57,16) nah. Dér Dollar stieg auf 2,496 (2,495).

RrtSiME E V EEMdA

Nachweisung der Einnahme an Kapitalverkehrfsteuer.

April 1938 | April 1937 Juli 1938 bis bis Juli 1938 | Juli 1937 RM__|] _RM_ [A] _RM_|3

. Gegenstand der Besteuerung

I. Gesellschaft steuer. a) Aktiengesellschaften und Kommanditgesellshaften

auf Allien » 2 688 244/48] 5 988 808/26] 3 348 568/50 b) Gesellshaften mit be- |

\hränkter Haftung . .. 831 152/40} 3 768 161/73] 4 033 03021 c) Bergrechtliche ewerk- |

a e s ove e 6 504/78 58 796/271 181 218/25 d) Andere Kapitalgesell- |

(Da e es A 16 435/444 130 060/87 4 742/68 e) Andere Erwerbsgesell-

schaften und die übrigen juristishen Personen . .| 167 168/00) 1 f) Zinsen zu a—e . « « 9 654/67

IT. Wertpapiersteuer. a) Verzinsliche inländische Schuld- und Rentenver- schreibungen, Zwischen- heine und Schuldver- schreibungen über zinsbare Darlehns- oder MNenten- Be se S 79 653/20} 317 5321/0 b) Verzinsliche ausländische Schuld- und Nentenver- ihreibungen u. Zwischen- Ea OA 1957/50} 7505/84] 8742/75 c) Für ausländische Aktien u. andere Anteile fowie für ausländische Genußscheine und Zwischenscheine « « 1 095/45 8 8011/05 12 225/50 d) Zinsen zu a—c « « « « 471/00} 504/20 22750

[IT. Börsenumsaßz- steuer. Anschaffungsgeschäfte über

Aktien und andere Anteile fowie verzinslihe Werte | 1 044 132/50f 5 139 561/38] 5 587 348/17

Zusammen . . . [4842 469/4215 621 644/51[15 183 607/01 Berlin, den 26. August 1938. - Statistishes Reichsamt.

7|84| +416 720/50 505) 4488195

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