1938 / 230 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Oct 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reihs- unv Staatsanzeiger Nr. 230 vom 3. Oktober 1938. S. 4

N Nt 4501

zei- und sonstige verwaltungsbehördliche Vorschriften“ kunftig nur noch heißt: „Zoll- und sonstige Vertwaltungs- ereinstimmend mit Artikel 13

( s e e G. ! cleichterung für die

nur Güter u )en ¿Frachtvertragqs ehreren Stellen

Den worde

SONRA G D SDÄ E Nd N TS I i E H A

in Rechnung gestellt werden, die der wirklichen Beschaffen heit und dem richtigen Gewicht des Gutes entspricht. : Diese Regelung bezieht fich abgesehen von dem ¿Fall einer unrichtigen Gewichtsangabe nur auf E ie tatsächlichen

zum Deutschen Reichsa

Erste BVeílage

Berlin, Montag, den 3. Aftober

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

eigentliche ZFnhaltsangabe, d. h. auf die , 230 gaben Uber die Art und Beschaffenheit des Gutes. Handel Le

es sih dagegen um die Anwendung eines Tarifs mit mäßigten Frachtsäßen, bei dem als Bedingung für f Anwendung eine besondere eFrachtbrieferklärung (3. „Zur Verwendung im Deutschen Reich“ oder „„ZUL Aus fuhr über See“) schrieben ist, so enthält | zt ; he Einschränkung iSgespr

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S A -LTO

aus Dem ¿Frachtbrief

n t. Auch der jetzige

Vereits davon, daß dex Emy ie des Frachtbriefs und des er Eisenbahn nah Maßg« es Frachtbriefs Zahlung u leiftez Die bisherige sung spricht 1m Abs, (1) dagegen noch von den „dur ¿Frachtvertrag begründeten ¿Forderungen“, Da der ter|hied ohne wesentliche sachliche Bedeutung ist, hat Entwurf von déx bisherigen Uunterschiedlichen ung dex einzelnen Vorschriften abgesehen und an alen einschlägigen Stellen ebenso wie das FÜUG die

D) Gs i

ch Maßgabe des Frachtbriefs vorgesehen [vgl. 0 (3) und (5)],

Annah!

1 Ivtrd, D

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(2) entspriht dem bishe Abs. (3) und i} i ¿Fassung dem Artikel 16 Unterabsab

cht. Halt runq nach nmungsort verbeten, tTenbahn das Gut nur dann dem Kraftwag

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rbeforderung übergeben, wenn der Absender die! ; beantrag at. Die Vor chrift will der Eisenbahn einen planmäßigen Einsaß des Kraftwage t besiedelten Gegenden ermvöga lichen, Dabei die Etsenbahn in der Lage sein, be reits bei dex gabe des Gutes zu übersehen, ob sie von der Möglichkeit der Weiterbeförderung mittels Kraft wagens Gebrauch machen kann. Deshalb hat auch der «lbsender gegenüber dem Empfänger insofern eine Bor rangstellung erhalten, als sein Antrag auf Weiterbeförde rung etner entgegenstehenden Erklärung des Empfängers vorgeht.

Frachtbrief

t den aleihen Gef |. (7) Rechnung und

von Sti

le des Empfängers

( s Absenders ist auch

maßgeben? id schließt insoweit elbstabholerecht aus (vgl. den neuen Abs. (5) 18). Dés tveiteren ist in dèn Fällen des §8 75 (T) aus Zweckmäßigkeitsgründen vorgeshrieben wor- die Eisenbahn die Güter unmittelbar in die

Empfängers zuführen

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