Reihs- unv Staatsanzeiger Nr. 230 vom 3. Oktober 1938. S. 4
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zei- und sonstige verwaltungsbehördliche Vorschriften“ kunftig nur noch heißt: „Zoll- und sonstige Vertwaltungs- ereinstimmend mit Artikel 13
( s e e G. ! cleichterung für die
nur Güter u )en ¿Frachtvertragqs ehreren Stellen
Den worde
SONRA G D SDÄ E Nd N TS I i E H A
in Rechnung gestellt werden, die der wirklichen Beschaffen heit und dem richtigen Gewicht des Gutes entspricht. : Diese Regelung bezieht fich — abgesehen von dem ¿Fall einer unrichtigen Gewichtsangabe — nur auf E ie tatsächlichen
zum Deutschen Reichsa
Erste BVeílage
Berlin, Montag, den 3. Aftober
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
eigentliche ZFnhaltsangabe, d. h. auf die , 230 gaben Uber die Art und Beschaffenheit des Gutes. Handel Le
es sih dagegen um die Anwendung eines Tarifs mit mäßigten Frachtsäßen, bei dem als Bedingung für f Anwendung eine besondere eFrachtbrieferklärung (3. „Zur Verwendung im Deutschen Reich“ oder „„ZUL Aus fuhr über See“) schrieben ist, so enthält | zt ; he Einschränkung iSgespr
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aus Dem ¿Frachtbrief
n t. Auch der jetzige
Vereits davon, daß dex Emy ie des Frachtbriefs und des er Eisenbahn nah Maßg« es Frachtbriefs Zahlung u leiftez Die bisherige sung spricht 1m Abs, (1) dagegen noch von den „dur ¿Frachtvertrag begründeten ¿Forderungen“, Da der ter|hied ohne wesentliche sachliche Bedeutung ist, hat Entwurf von déx bisherigen Uunterschiedlichen ung dex einzelnen Vorschriften abgesehen und an alen einschlägigen Stellen ebenso wie das FÜUG die
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ch Maßgabe des Frachtbriefs vorgesehen [vgl. 0 (3) und (5)],
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(2) entspriht dem bishe Abs. (3) und i} i ¿Fassung dem Artikel 16 Unterabsab
cht. Halt runq nach nmungsort verbeten, tTenbahn das Gut nur dann dem Kraftwag
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rbeforderung übergeben, wenn der Absender die! ; beantrag at. Die Vor chrift will der Eisenbahn einen planmäßigen Einsaß des Kraftwage t besiedelten Gegenden ermvöga lichen, Dabei iß die Etsenbahn in der Lage sein, be reits bei dex gabe des Gutes zu übersehen, ob sie von der Möglichkeit der Weiterbeförderung mittels Kraft wagens Gebrauch machen kann. Deshalb hat auch der «lbsender gegenüber dem Empfänger insofern eine Bor rangstellung erhalten, als sein Antrag auf Weiterbeförde rung etner entgegenstehenden Erklärung des Empfängers vorgeht.
Frachtbrief
t den aleihen Gef |. (7) Rechnung und
von Sti
le des Empfängers
( s Absenders ist auch
maßgeben? id schließt insoweit elbstabholerecht aus “ (vgl. den neuen Abs. (5) 18). Dés tveiteren ist in dèn Fällen des §8 75 (T) aus Zweckmäßigkeitsgründen vorgeshrieben wor- die Eisenbahn die Güter unmittelbar in die
Empfängers zuführen
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