I E
Ur U, e 1 Achtung
* und tüchtige Meni für sich zu beanspruchen Deutsche heu i
haben, um den wir hier trauern, in uns zu
tun, aß wir allein uns i iem lla die 2 daß wir sagen, wir sind niht rein g Dienfie er Miensdibeit“ ‘und nere Volts, Di : g um Deutschland, rok i L Vet tee Lérgesr
sihts des Sa! O L T deutfche Republik schüßen | müssen wir Gesinnung unseres Volks avpellieren, auf E xreinigt
Fehr halten!
bleibet in Seg was wir lieben, ift geblieben, bleibt in Ewigkeit.
Der Trauermarsh aus Wagners
seßung im Kreise der Angehörigen in der Familiengruft erfolgte
Der diplomatische Vertreter der russischen sozialistischen
föderativen Sotwjetrepublik Krestinski hat Berlin verl Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Pas Sun die Geschäfte der diplomatischen Vertretung.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag sind zugegangen: Der Gesetzentwurf über
den deutsch-russishen Vertrag von Rapallo N erläuternden Denkschrift, der Gesegentwurf zur Ueberleitung von Rechtsangelegenheiten der Shußgebiete, ferner der Entwurf eines Geseßes über den Beitritt des Reichs zu dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken, der Entwurf eines Geseßes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rech- nungsjahr 1922 und der Entwurf eines Geseßes zur Neu- regelung der im § 68 Abs. 1, im § 74a Abs. 2 Sag 1 und im 8§ 75 b Sag 2 des Handelsgeseßbuchs sowie im 183ab Abs. 1 der Gewerbeordnung vorgesehenen ehaltsgrenzen.
E us lie Ar ee und Wohnungs- es vorläufigen Reichswirtschaftsrat i heute eine Sißung. , O
__ Der Reichsaus\chuß für Volk3wirtsGaft sekte am Montag die: erste Beratung des Gesehentwurfs über G M treideumlage aus der Ernte 1922 bei § 2 (Oberver- teilung) fort. Nah dem Bericht des Nahrichtenbüros des Vereins deutsher Zeitungêverleger wurde zunädst der Antrag Kraebßitg (Soz.) abgelehnt, in dem verlangt wird, daß Woizen anbauende Land- wirkte üttindestens ein Fünftel ihres. Liefersolls in: Weizen zu erfüllt Haben, ebenso ein Antrag: Sd iele (D. Nat.), der für die Be- “messung’ der Umlage: die Altenteile und Deputatleistungen berüd- sichtigen will. Staatssekretär Heinrici betonte, daß diese Frage nur bei der Unterverteilung in Betraht kommen könne, Shres es {h hier um die Obervertetlung handele.
; Ein Zentrumsantrag will sine Bestimmung in das Geseß aufnehmen, nah der für Gegenden mit Mißernte bie Umlage- : menge entsprechend en ist. Ueber den Antrag entspann 1h eine längere Debatte, in der Ünterstaats\ekfretär Heinrici erklärte, daß diese Verhältnisse bei der Unterverteilung im Geseß \{on berüdck- sichtigt soien, dagegen empfehle es sih nit, den Reihhsernährungs- minister eine solhe Ermächtigung im Geseß zu geben, weil dann die Länder alle an die Reichsregierung herantreten würden. Der Reirhs- minister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. F eh r betonte gleich- falls, daß mit einer folhen Bestimmung die Oberverteilung niemals jur Ruhe käme, selbstverständlih werde aber die Regierung nah dem rundsaß verfahren: Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht ver- ie n e des Zentrums wurde sodann abgelehnt. u nterverteilungdurch die Länder) lag ein a ere D, ag vor, die Crmächtigung e Sänber, über das Umlagesoll insgesamt bis zu 15 % zum Ausgleih von Aus- fällen hinauszugehen, auf 10 % herabzuseßen. Der Antragsteller hiele „ daß im Vorjahre die Kommunalverbände schon weit über die damals festgeseßten 10 % hinausgegangen wären. Neichs- ter A r ertlärte, das wäre nit zu befürchten, da die 5 % ausdrüdlih die Höhstgrenze für die gesamten Zuschläge der v, Provinzen und Kommunalverbände bedeuten. Der Antrag wurde mit Stümmengleiheit abgelehnt. Sodann wurde der leßte ‘cat À, A penetbe AISE Lander E au die gesamte i Hi an Î i bade O ganz oder zum Teil der Verteilung §4 behandelt die Unterverteilung der Kommune Gia Antrag Kraeßig (Soz.) wollte mit Nücksiht auf bie Be: hlise zu §.2 (Oberverteilung) die Vorschriften über die Freigrenze ‘eien, ein Antrag Dr. Boehme (Dem.) wollte dagegen die rüheren Ie in der Form aufnehmen, daß eine landwirtshaft- | unter 10 Hektar freibleiben und von Flächen von tar nur 5 Hektar herangezogen werden sollen. Ein usaßantrag Shiele (D. Nat.) wollte den hierdurb ent- chenden Ausfall von dem aesamten Umlagesoll abseten. Seitens der Mere rung wurde ausgeführt, daß von einer stärkeren Bindung r mit der Unterverteilung beauftragten Behörden Abstand ge- goumen worden sei, da allzu sehr in das einzelne aehende Richt- Mien für die ering h Behörden den erforderlichen Shiel- va ehmen würden, gro nierschieden, wie sie i einzelnen Gebietôsteilen des Deutschen Reiches für die Landwirts, Tichèn Betriebe bestehen, Rehnung zu tragen. der bei der Gin mitwirkenden Stellen jei es, bei der Unterverteilung dem Sni sas e u verschaffen, daß bei aleihen Verhältnissen im Bao Í einvesiß weniger ablieferung8fähig sei, als der größere Vesik, In der Abstimmung wurde ein Antrag Thomsen (D. Nat.) angenommen, wonach es im Absabß 1 des § 4 heißen soll: e Festseßung des Liefersolls der einzelnen Erzeuger ist den GGieben, der E, wie sie sich insbesondère aus der S dße der Betriebe, den Bodenverhältnissen, der Zahl der in dem __ Betriebe vorhandenen Selbstversorger, Altenteiler und Deputanten isse des Jahres 1922 oder sonst aus den Verhält- „ Rechnung zu tragen.“ Angenominen e big (Soz), der in Absaß 1 des Ï wona Flächen von nit mehr als einem t\oll befreit sind, wenn“ die Unterverteilitng ufläche erfolgt. Gestrichen wurde auc die Be-
e ges. te geloben, heute, an dem Boe E f i : SEYEI, M die Buße, die der Versailler Vertrag uns au schuldig an diejem Unglück bekennen gee ug gewesen im ; E bat jeder ¡lar er sein Gewissen e h: bat einziehen lassen Haß und Leidenschaft. wir vergessen, däß wir Söhne einer Nation find. An- rges von Dr. Rathenau reichen wir willig allen denen die i und aufbauen wollen, das ist an der sih alle beteiligen können, wenn sie wollen. Wenn wir jeßt Geseze machen, um die Republik zu schüßen, so leihzeitig an der Bahre dieses Mannes an die L Je | seine Atmosphäre ge- n aen Geiste U A alle auf: Laßt uns Ein- halt hm aber rufe ih im Auftrage der Deutschen demo- Tratischen Partei zu: Ruhe in Frieden! das Andenken A Cebee én, was wir bergen in den Särgen ist der Erde gleich,
i ü 1 „Götterdämmerung“ beshloß diè Trauerfeier. - Die sterblihe Hülle Dr. Rathendud wurde darauf nah Oberschöneweide übergeführt, wo die Bei-
irtja a u Grétenflasie 10
Plen Ä ó
erfolgt nah der Betriebe reitende Fläche angenommen. i wonach an der Aufbringung des Getreides außer Händlern, nehmern von Mde nare inigane en und Ber Den
nossenshaften, Berufskreise und beteiligt werden sollen. Auf Antrag des Abg.
e
tommunalberbände ermächtigt hatte, daß sie für Erzeuger, die nur eine geringe Menge zu liefern baben, ‘eine einmalige Lieferfrist fest- seßen können.
_ Paragraph 15 wurde nab der Regierungsvorlage angenommen. Mit Stimmengleichheit abgelchnt wurde ein Antrag Thomsen (D. Nat), daß im Falle der Nichterfüllung der auferlegten Getreide»
Maßgabe des freien Handelspreises geleistet werden könne. Die Paragraphen 25 und 26 wurden nah den Regierungsvorlagen an- genommen. i j
Zu Paragraph 27- beantragte dér Abg. Diez (Ztr) cinen Zu- saß, wonach von der Uebernahme des Getreides durch die Kommunal- verbände bis zum Verkauf. des Markenbrotes an die Versorgungs- berechtigten Aufwendungen für Getreide, Mehl* und Brot, die aus Transporten mit reihseigenem Verkehrsunternehmungen, Steuern und Verwaltungskosten entstehen, dem Brotpreise nicht zugeshlagen werden dürfen. Retichsernährungsminister Dr. F eh r mate auf d'e finanztehnischen großen b e Stede aufmerksam, die: bei Durch» führung dieses ‘ Antrages “ entstehen würden. ‘Die Summen, die bödstensfalls hieraus auffämen, würden außerdem nit ausreichen, um eine wesentliche Verbilligung des Brotes zu erzielen. Auch außen- politische Gründe sprechen gegen eine folche Verbilligung des Brotes mit öffentlihen Mitteln. Der Antrag wurde hierauf abgelehnt. Bézüglih der Berechtigung zum Empfang von Brotkarten bes{bloß der Aus\{uß, daß die Versorgungsberechtigten auf Antrag ein- treten solle. Versorgungsberechtigt sind jedoch nicht Personen, bei denen nah ihren etgenen oder nah den Einkommenösverbältnissen dessen, der verpflichtet ist, in seinem Haushalt für ihren Unterhalt zu sorgen, ein Bedürfnis niht anerkannt werden kann, Brot im Wege der öffentlihen Versorgung zu erhalten.
_ Angenommen wurde ferner eine Entschließung Roesidcke (D. Nat.), daß die in einem Kommunalverband liegenden Mühlen in erster Linie und nah Möglichkeit bis zu ihrer Vollbeschäftigung mit der Ausmahlung des Kommunalverbandsgetreides beauftragt werden sollen. Weiter wurde gemäß Anträgen des Abgeordneten Esser (Ztr.) vom Ausschuß beschlossen, daß, wenn bei der Preisbemessung für das von den Kommunalverbänden abgegebene Mehl Ueberschüsse erzielt werden, der Mehlpreis entsprechend herunterzuseßen sei. Bei der Mehlverteilung sollen Bäcker-Groß- und -Kleinbetriebe hinsichtlich der ihnen zu berehnenden Mehlpreise gleih behandelt werden. Bei der Preisfestsebung für das abzuliefernde Getreide kam es zu einer ausführlichen Dann, D geethneier Kraeßtig (Soz.) wollte für die erste Hälfte des ‘efersolls. den Preis festgeseßt wissen ' auf 6300 Mark für eine Tonne Roggen, 6900. M. für eine Tonne Weizen. — Abg. Diez (Ztr.). befürworte den Preis von 8000 Mark für Noggen, von 8800 Mark für Weizen, 7800 M. für Gerste und 7500 Mark für Hafer pro Tonne. — Abgeordneter Dr. Pacnidcke (Dem.) erklärte in bezug auf die Preisfrage, daß bei völlig freier Wirtschaft eine Zurückhaltung der Vorräte und damit eine fünstlihe Preissteigerung nit zu verhindern wäre, Ueber die jeßt gelaanens Krisis kommen wir vielleicht hinweg, wenn nit weitere Morde verübt werden. Schwerste Sorge aber bereitet die Teuerung, deren soziale Wirkungen noch gär ‘nit abzusehen find. Keinesfalls dürfen wir die drohenden Gefahren durch eine übermäßige Erhöhung gerade des Brotpreises noch vershärfen. Die demokratische Partei. stimme ‘bem Zentrumsantrag: U: der! Grwärtung-zu; daß sich: zwischen erster und zweiter-Lsühg“ Vie ‘Differéngen noth“ ausglethent: werden... Abg: D ers (Unab) nate -darauf:arfinerksain, daß die Preisfestseßüna si niht nah der kommenden Markverschlechterung richten dürfe, sonst würde ja denjenigen Kreisen eine Prämie gezahlt werden, die s bestreben, den Markkurs nit zur Erholung kommen wu assen. Jn diesem Zusammenhang erinnerte Redner daran, daß der bg. Stinnes (D. ) im Auswärtigen Ausschuß eine Mark- Lefttuna als verderblich für die deutsche Industrie bezeichnet habe, und daß der Aba. Helfferich (Dnt.) vom Standpunkt der deutschen Wirtschaft das Scheitern der Anleihe als ein Glück bezeichnet habe. — Zu einem Beschlusse konnte jedoch in der Preisfrage der Aus\{uß niht kommen. Alle eingebrahten Anträge wurden nacheinander ab- gelehnt, ebenso auch die egierungsvorlage. Es bleibt also die Preis- frage wie die Frage der abzuliefernden Bere deneen noch offen. Mit Unterstüßung der Sozialdemokraten und der Unabhängigen wurde sodann ein deutshnationaler Antrag vom Ausshuß angenommen, wo- nach die aus dem Umlagegetreide anfallende Kleie den Lieferern des Getreides aa zu einem in angemessenem Nerhaltnis zum Umilagegetreide stehenden Preise angeboten werden soll. Nachdem hierauf die erste Lesung des Gesehentwurfs beendet war, vertagte {ih der Aus\{huß.
Der Reicchstagsaus\chuß für Volkswirtschaft nabm gestern die zweite Lesung des Geseßzentwurss über die Negelung des Verkehrs mit Getreide ‘aus der Ernte 1922 vor. Nach. dem Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins DeutsGer Zeitungsverleger“ wurde ein Antrag Schiele (D. Nat.) die Umlagemenge auf 1,5 Millionen Tonnen felease en, abgelehnt, ebenfo ein Antrag Gerauer (Bayr. Volksp.) auf 2 Mil- lionen und ein Antrag Dr. Böhme (Dem.) auf 2,2 Millionen; hierauf wurde ein Antrag Kävvpler (Soz.) auf Wiederherstellung der Negierungsvorlage mit 24 Millionen angenommen.
Ein Antrag Diez: (Zentr.) für die Oberverteilung die Grundsäge des Vorjahrs wieder einzuführen, wurde abgelehnt, nachdem der Reichsernährungsminister Dr. Fehr erklärt hatte, daß dadurch die ganzen bisherigen Vereinbarungen mit den Ländern durh- kreuzt würden. — Der Abg. Schmidt - Cöpenick (Soz.) nahm den Antrag wieder auf, daß landwirtscaftlihe Betriebe, die Weizen anbauen, ein Fünftel des Üefersolls in Weizen liefern sollen. Nachdem auch heute der Präsident der Reichsgetreidestelle fich gegen den Antrag ausgesprochen hatte, wurde er abgelehnt. — Nbg. Schmidt (Soz.) fragte, ob die Regierung ih mit den Beschlüssen erster Les uns die landwirtschaftlich e bei der Oberverteilung zugrunde zu legen, abgefunden habe.— Reichsernährungsminister Dr. Fehr betonte, daß dadur die Oberverteilung im böchsten Grade er|chwert werde, — Abg. T h ö ne (Soz.) {loß sich dem Minister an, Abg. Dr. B 6h me (Dem.) betonte demgegenüber, daß die Getreideanbau- fläche sich seit 1907 weit mehr verändert hätte, als ie landwirt- schaftlich Fttuvte Fläche, so daß die Veranlagung weit einfacher würde. Sollte der Beschluß erster Lesung wieder beseitigt werden, so müßten auch die Grundfäße bei der Unterverteilung entsprehend gn werden. Jm Falle der Beseitigung des Beschlusses erster efung behalte er ih dié erforderlichen Anträge tür das Plenum (n n dat fene 0 ften ma i "Ee ; Î rage bei der Unterverteilung gefklärt ist. r Ausschuß stimmte dem zu. I
Zu §3 (Unterverteilung durch die Länder) wurde ein Antrag Schiele (D. Nat.) angenommen, wonach bei der Unterverteilung durch die Vermittlungöstellen und Kommunal- verbände ebenfalls die Berufsvertretungen der Landwirtschaft zuzu- ziehen sind.
: Gin Antrag Sh midt (Soz.) zu § 4 will sür die Frei- renze die Regierungêvorlage mit 1 ha Getreideanbaufläche, aber in Gebieten, wo mehr als 10 pH der landwirtschastlih genußten
E lächen unter 5 Hektar vom Liefersoll befreit sei die nterverteilung nah der landwirtschaftlich b en at. Außerdem wurde ein Antr agDr Palm? Dou
haite in Großbetrieben von mehr als 100 ha Betriebsgröße bewirt-
eas 10 [eiben bom Siennas- soll befreit, Betriebe der Größenklasse bis 20 Defiar Landrtetscbett: li genußter Fe unterliegen der Lieferungspflicht für die 5 Hektar
__ Die Paragraphen 5 bis 13 wurden mit einigen Aenderungen, im wesentlichen aber! nach den Megierungsvorlagen g ersier Dei ung | Diesem Antrage entspricht au
Zu Paragraph 14 wurde ein ‘Anirag der Rechten Rom Ren, nter- nd landwirtshaftlihen Ge- rganisationen anderer Art nicht ] iy Thomsen S: at.) wurde bei Paragraph 14 ein Saß e richen, der die
lieferung Ersaß für das ablieferungspflibtige Getreide tn Geld nah.
. Die Ausschußmitglieder P
ilassung von L n b 10 ha, für die eintrete. — Abg. S R EN C entr.) beg : _mittlungsantrag auf Freilassung von 14 ha, Abg. Schmidt (Soz. us R S ntrags auf 2 ha. Abg. Her (U. Soz.) auf 3 ha. — Reichsernährungsminister Fehr bat um Annahme des Zentruméantrags. — Abg. Käppler (Soz.) will die Frei. fassung ‘aus einer Sollvorschrift zu einer Zwangs8vorschrift macken. C der Vermittlungsantrag des
Zentrums, der im übrigen die Megietungaanaae wieder herstellen ‘will. Der Antrag Her (U. Soz.) «auf ‘3 ha wurde zurü, gezogen. Der Antrag Käppler auf 2 ha wurde mit 14 gegen 13 abgelehnt, der Zentrumsantrag -mit den 15. hs angenommen. Ein Antrag Schiele (D. Nat.) will die Bestimmung ein- führen, daß 'bei der Unterverteilung etwaige Ernteausfälle infolge Mißwuchses zu berücksichtigen sind; - daß „auch den Erzeugern die Möglichkeit zur Zurückhaltung des“ nötigen Saatgetreides, Deputat- etreides usw. zur Erhaltung der Wirtschaft zu geben ist. Dadurch oll die zu schematische Veranlagung verhindert werden. — Abg. 1 Smidt (Soz) warnte vor Annahme des Antrags, der nur zu einer Sabotierung des Geseges Veranlassung geben würde; schon die jetzigen Bestimmungen des § 4 gäben genügend Möglichkeit, den Verhältnissen der einzelnen Betriebe gerecht zu werden. — Reichscrnährungsmintister Dr. Fe hr bezeichnete den Antrag Schiele für unannehmbar, weil er vielen Betrieben die Möglichkeit gebe, fich der Lieferungêver- pflihtung vollkommen zu entziehen. Sache der Sachverständigen- aus\hüfse wäre eé, den besonderen Verhältnissen gerecht zu werden. Der Antrag Schiele (D. Nat.) wurde nah längerer Debatte ab
G — Ein weitererA ntrag Schiele, die Erzeugermitglieder _ für diese Ausshüsse nah den Vorschlägen der landwirtschastlichen Organisationen zu ernennen, wurde ebenfalls abgelehnt.
- Hierauf wurde §..2 - in. der Fassung der Megierungsvorlage wiederhergestellt, ebenso der Absatz 2 des § 3 der Regierungsvorlage als Konsequenz der Beschlüsse zu § 4, außerdem wurde in § 2 der Minister ermädtigt, für Gegenden mit Mißernte die Mengen ent- sprechend berabzuseßen. . |
Zu der Preisfrage beantra ten die Abgg. Schiele. und Genossen, zu bestimmen, daß bei der Keliségung der Preise von dem Grundsaße auszugehen ist, daß dem Erzeuger die Geftehungskosten erseßt werden, ein angemessener Gewinn gesichert werde und daß ein Exfaß der Steigerung - der Unkosten der künftigen Erzeugung geboten werde. Ein Antrag Käppler und Genossen wollte den Preis für die. erste Hälste der Umlage auf 6300 4 für Roggen und 6900 .# für Weizen testseßen, ein Zentrumsantrag für das erste Viertel auf §000 4 für Noggen, 8800 4 fÿr Weizen, 7800 .4 für Gerste und 7500 4 für Hafer, für das zweite, dritte und leßte Viertel soll der Preis nach Anhörung eines Ausschusses festgeseßt werden, wobei spätere Erhöhungen für vorherige Lieferung nadlgezahlt werden. In den Ausschuß follen die volkswirtschaftlichen Ausschüsse des Reichsrats und des Reichstags, die Landwirtschaft und die Verbraucher je fünf Mitglieder entsenden. Die Auträge Schiele und Käppler wurden abgelehnt; der Zentrumsantrag wurde von den bürgerlihen Parteien gegen die Stimmen der sozialistischGen Parteien angenommen, /
“ Die Abgg. Sh iele und Genossen beantragten ferner die Auf- nahme einer Bestimmung, wona das Gesetz erst dann in Kraft tritt, wenn die Landwirtschaft die Mengen nit rehtzeitig freiwillig ge- liefert habe. Reichsernährungsminister Dr. Fehr wiederholte feine Bedenken gegen den Antrag. Abg. von-Güuérard (Zentr.) be- antragte den Zusaß, daß diese Lieferung zu den Preisen des Gesetzes erfolgen soll. Nach einer längeren Aussprache wurde der Zusaßäntrag von Guérard angenommen ; na diefer Einschränkung ihres Antrags verzihteten die Antragsteller des Antrags Schiele auf eine Abstimmung.
Damit war die zweite Lesung beendet. / i
— ‘ Der M Ia S D für Sozialpolitik
hatte: heute cine Besprehung semer Ser mit der -Reichs-
regierung über die Frage der Altrentner (Sozialrentner). Ueber die
Notwendigkeit einer die Lage der Sozialrentner aufbessernden Aktion
herrshte Einstimmigkeit. Von Regierungsseite wurde darauf hin-
gewiesen, daß man unh die grundsäglide Frage klären müsse, ob
man mit den vermehrten Ausgaben das Reih oder die Geineinden be-
lásten solle ober ob man die Mittel durd Erhöhuná der Beiträge der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Sozialverficherutig: aufbringen fölle.
Dex Vorsitzende regte an, einen Unterauss{chuß einzuseßen, der sich
‘er A ) jeßt ndete einen
mit der Reichsregierung und dem Reichsrat auf eine Vorkage verständigen solle, die von der Reichsregierung einzubringen wäre und die der Reichstag dann möglichst in dret Lesungen ohne Aus\chußberatung erledigen solle. : __ Ministerialdirektor von Sl ieben betonte die Notwendigkeit, die Mittel durh Erhöhung der Versicherungsumlagen aufzubringen. D rachen si für ihre Person grundsäßlih für dieses Verfahren aus. Hierauf seßte der Ausshuß einen Unteraus- {uß unter dem Vorsiß des Andre - (Zir.) ein.
— Der Reichstagsaus\cchuß zur Untersuhungdes Falles Hermes beschäftigte sih heute in einer kurzen, nit offentlihen Sißung nur mit dem Verfahren, das zum móöglist s{leunigen Abs{hluß der Untersuhung einzuschlagen ist. Wann die nächste Sihung stattfindet, hängt von dem noch festzustellenden Arbeitsplan des Reichstags ab. Der Ausschuß hat jedenfalls das Be- streben, seine Arbeiten noch vor den Parlamentsferien zu erledigen.
Verkehrswesen.
_ Die verzögerteBeförderung vonPosisendungen ist in vielen Fällen auf ein Verschulden des Absenders, nämlich auf die Anwendung einer mangelhaften Aufschrift, zurlickzuführen.
- Namentlich ist der Bestimmungsort oft so undeutlih ge|rieben,
def nicht nur die Verteilung der Sendungen bei den Postdienst- stellen sehr erschwert und verzögert wird, sondern auch Ver- wechselungen mit gleih- oder ähnlihlautenden Orisnamen vorkommen, was Fehlleitungen und Verzögerungen zur Folge hat. Es ist daher unbedingt notwendig, den Namen des Besttumtn 8orts oder, wenn dieser Feine Postanstalt hat, des zuständigen Bestellpostamts durch große deutliche, sogleich ins Auge fallende Schrift und durch Unterstreihung hervorzuheben. Dies gilt befonders auch für Pakete. Bei Herstellung der Aufschrift is zweckmäßig s{hwarze Tinte oder kräftiger Farbstift anzuwenden. Die Lage niht allgemein bekannter Orte und folcher Orte, von denen es mehrere gleichen Namens gibt, muß näher be- zeichnet werden. Welche zusäßlihe Bezeichnung im Einzelfalle zu wählen ist, ergibt sich aus den Poststempeln oder aus dem „Orts- verzeichnis zu den Postleitheften“, das bei den Postanstalten cingesehen werden kann und auch das Ausland umfaßt. |
Die Lloyd Luftverkehr Sablatnig G. m. b. H. Berlin, hat den Flugverkehr auf der Bäderlinie N iel L t nit E, aa können Brf ab ihn au in dieser Flugzeit niht eröffnen, weil der Flugplaß in Norderney noch nicht benugbar ist, e ar des BUME N
—
(Fortsehung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle E NeGiunäbrat engering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.
Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Fünf Beilagen (einshließlich Börsenbeilage.)
astet werden, 2 la freilassen. — Abg. Dr. B ö h me (Dem.) wendete |
und Erste und Zweite Sentral-Handelsregister-Beilage.
n Vers
Erste Beílage
zum Deutschen RNeichSan:27iger und Preußischen Staatsanzeiger
Verlin, Mittwoch, den 28. Funi
_1922
—
| Nr. 148. _
Nichtamtliches.
(Forisezung aus dem Hauptblatt.)
Deutscher Reichstag.
937. Sißung vom 26. Juni 1922, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *).)
Die Interpellation Dr. Reich er t (D. Nat.) über die Eisen- bahngütertarife und Dr. Petersen (Dem.) über die Auf- flärung der Kriegs\chuldfrage werden innerhalb der geschästs- ordnungsmäßigen Frist beantwortet werden.
Der Gesetzentwurf über Verlängerung der Geltungs3dauer des Wohnungsmangel- geseße3sbis8EndeMärz1923 wird ohne Erörterung in drei Lesungen erledigt, ebenso der Gese entwurf über Kündigüngsbeschränkungen zugunsten Schwerbeschädigter. Die bestehenden Bestimmungen zugunsten der Schwerbeschädigten sollen danach zunächst bis zum 1. Januar 1923 bestehen bleiben.
_- Die Vorlage über die Erhöhungderpatentamt- lihenGebühren , die die Gebühren im wesentlichen ver- doppelt und eine Verlängerung der Geltungsdauer der Patente auf 15 Jahre vorsieht, wird in zweiter und dritter Lesung ohne Erörterung angenommen.
Es folgt die zweite Lesung des Geseßentwurfes zur Ver- längerung der Pachtshußordnung. Die Landes3zentral- behörden werden nah der Vorlage ermächtigt, Pachteinigungs- ämter zu orrihten für Grundstücke, die landwirtschaftlich, obst- baulich und gärtnerisch genußt werden. Die Regierungsvor- lage wollte den Schuß der Pächter auf Grundstücke bis 5 ha beschränken. Der Ausschuß hat statt dessen 10 ha angenommen. Als Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Aemter ist eine Berufungsstelle vorgesehen, deren Vorsißender zum Richter- amt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigt sein muß. Die Beisißer sind je zur Hälfte Pächter und Verpächter. Das Geseg soll am 1. Juli in Kraft treten und bis zum 30. Sep- tember 1924 gelten.
Dazu liegt vor ein Antrag Hagemann (Zentr.) un d Genossen, der den § 4 des Gesebes dahin abändern will, daß auf die nah diesem Geseß und ‘den dazu erlassenen landesrechtlichen iu D den Vertragsteilen zustehenden Rechte nur bei Neuab\schluß des Vertrages joll verzichtet werden fönnen. Im gleichen Umfange, in dem ein Verzicht möglich ist, soll De Abrede pg sein, daß die Entscheidung dur besondere Schiedsgerichte erfolgt. Ein weiterer AÄbänderungs- antrag der Abgg. Korell und Dr. Bö h m e (Dem.) verlangt Einfügung von Bestimmungen in das Geseß, wonach die Pacht- einigungsämter von ihren Befugnissen nicht Gebrauch machen follen, wenn [der landwirtschaftlih. genußte Grundbesib des Verpächters 50 ha nicht überschre.tzi „und bereits mehr als
- W vH dieser Fläche durch das Gefeß seiner Verfügung entzogen ist, Die gleiche Vorschrift soll für Verpächter gelten, deren landwirtschaftlih genußte Fläche 50—100 ha umfaßt.
Ein dritter S e Bo: A E P Kröger (Soz.) fordert Aufnahme der Bestimmung M Siortage. e a Deputatland landwirtschaftlicher Arbeiter bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres dem Daputanten zur vollen Nubßnießung verbleibt. |
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Nach den ausführlichen Darlegungen des Herrn Béricht- erstatters darf ih auf weitere Ausführungen über den Zweck und Fnhalt des Gesehes wohl verzichten, zumal die Regierung den Beschlüssen des Ausschusses zustimmt. Jch möchte nur die Ver- siherung hinzufügen, daß der Arbeitsminister nah wie vor der Entwicklung der Pachtverhältnisse seine besondere Aufmerksamkeit zuwenden wird. Eine umfangreiche Enquete vom Jnstitut für Agrar- und Siedlungswesen, das dem Arbeitsministerium ange- gliedert ist; ist feit Monaten eingeleitet und hat bereits gute Er=- gebnisse gezeitigt. Wir werden an der weiteren Durchführung dieser Enquete arbeiten, und ih bin überzeugt, daß die wissen- \haftliche Untersuhung sowohl wie auch die praktishen Er- fahrungen der nächsten Yahre die notwendigen Grundlagen für die
Gestaltung des Pachtrechts liefern werden. :
Dann, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir wenige Worte zu den vorliegenden Anträgen. Gegen den Antrag Hage- mann unter Nr. 4556 der Drucksachen hat die Regierung gewisse Bedenken. Der Antrag verfolgt den begreiflihen Zweck, das An- gebot von Pachtland zu sichern und zu vermehren. Fnsofern hat dexr Antrag — das gestehen wir gerne — eine gewisse Berechtigung. Auf der anderen Seite glauben wir aber, ‘daß sih aus Absay 1 a dieses Antrags als Folge ergeben wird, daß mehrere Angebote bei Verpachtungen vorliegen werden, Angebote, wonach die Pachtung unter Verzicht auf den Pachtshu§ sih vollziehen joll, und andere, wonach das nit der Fall sein soll. (Sehr richtig: bei den Soz.) Das würde allerdings dem Grundgedanken der Vorlage bis zu einem gewissen Grade widersprechen. Auch glauben wir, daß die Feststellungen, , die nah Absab 1c dieses Antrags notwendig sein werden, immerhin gewisse praktische Schwierig- Feiten herbeiführen.
Der Gedanke, der in dem Absay 2. des Antrags Hagemann ausgesprochen ist, könnte von der Regierung aufgenommen werden. Jch würde dann eventuell vorshlagen, zu erwägen, ob nicht in § 4 zwischen dem ersten und zweiten Saß eingefügt werden sollte etwa: „Eine Abrede, daß die Entscheidung dur ein Schiedsgericht erfolgen soll, ist zulässig.“ Gegen eine solhe Einfügung in § 4 würde die Regierung keine Bedenken haben.
Dann zu dem Antrag Korell - Dr. Böhme unter Nr. 4585. Der Antrag bezweckt auch in seiner neuen Fassung, einen Ver- pächtershuy in der Vorlage einzuführen. Dem Grundgedanken eines issen A gegenüber. Wir glauben aber, iffern Regelung, wie sie hier vorgeshlagen wird, shematish ift, und hoben dagegen Bedenken. Wir glauben vielmehr, daß in § 1b
Verpächt 3 steht auch die Regierung nit - S daß die ziffernmäßige
bereits der notwendige Verpächtershuß enthalten ist. (Sehr richtig! bei den Soz.) -Wir glauben ferner, daß, wenn auch der § la in erster Linie dem Pähtershug dient, doh auch in diesem Para- graphen ein gewisser Verpächtershuß liegt, weil bei den- Ent- scheidungen der Pahteinigungsämter die JFuteressen beider Parteien die nötige Berücfsihtigung finden müssen.
Was die Einschränkung der Größengrenze von 10 Hektar auf, wie es in der neuen Formulierung heißt, 7/4 Hektar angeht, so ist dazu bei den Ausschußberatungen das Notwendige gesagt worden. Jch beziche mich auf die Ausführungen des Herrn Be- rihterstatters, die wir eben gerade über diesen Punkt gehört haben. Dann noch ein Wort zu dem Antrag Jäcker (Ostpreußen)- Kröger (Rostock) auf Nr. 4571. Gegen diesen Antrag hat die Regierung das Bedenken, daß sie niht reine Arbeitsverhältnisse — ich betone das Wort „reine“ Arbeitsverhältnisse — in die Pachtshubordnung einbegreifen möchte. Sie glaubt, daß der ge- machte Vorschlag auh bei seiner praktischen Durchführung eine Reihe von unüberwindlihen Schwierigkeiten ergeben würde. Diese Angelegenheit hat eine gewisse Regelung bereits erfahren durch die vorläufige Landarbeitsordnung. Der § 18 der Land- arbeitsordnung enthält in dieser Rihtung shon die wichtigsten Bestimmungen. Wenn sie dem Antragsteller niht genügen sollten, müßte hier cine Abänderung erstrebt werden, aber nit eine Ein- fügung in die Pachtshußordnung.
Jm übrigen möchte ih das hohe Haus bitten, die Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen.
Abg. Dr. David (Soz.): Die Vorlage will denjenigen, die aus der S auf das Land zurückwollen, den Weg dazu er- leihtern. Und sie will auh der Massenkündigung von Kleinpächtern infolge der Geldentwertung einen Riegel vorschieben, wozu die alte Pachtschußordnung nicht die genügende Handhabe bietet. Mir haben uns bemüht, den Schuß der kleinen Pächter vor Kündigung zu ver- stärken. Die Hauptfrage ist, bis- zu welher Grenze man, den land- wirtschaftlichen Betrieben den sozialen Pachtshuß angedeihen lassen foll. isher betrug die Grenze 2,5 ha, damit ist aber nicht die Grenze erreicht, wo der wirtshaftlih Schwache aufhört und der land- wirtschaftlihe Beruf aus dem Arbeitsbauernberuf in den A bauernstand übergeht. Auch die Regierung hat in dieser Vorlage die Grenze des sozialen Pachtshußes e 9 ha erweitert, aber der Aus\huß ist bis auf 10 ha gegangen. as ist die Grenze, bei der im Reichsdurhschnitt eine Familie ihre gesamte Arbeitskraft ohne fremde Arbeitskräfte entfalten kann und “etne s Heim- stätte", eine sogenannte teuer Familienwirtschaft oder „selb- ständige Akernahrung“ hat. Den Antrag Böhme, die Grenze auf 71/2 ha festzuseßen, bitte ih abzulehnen. In R E, und Han- nover gibt es pas jahrhundertealte Rechte, für die ]ogar etne Grenze von 10 ha nit genügend ist; zum Beispiel, wenn ein Pächter Oeds- land urbar gena hat, s man ihn besonders {üßen. Die Pacht- höhe hat große UÜnstimmigkeiten unter den Parteien gefunden, aber
wollen. Pachteinig
von
der Ausschuß hat wenigstens den Schuß bestimmt, daß nicht allein nach dem gesunkenen Geldwert gerechnet wird. Dieser ist zwar ein Hauptfaktor, aber nit der alleinige aktor, nah dem verfahren werden il Der. Ausschuß hat deshalb bestimmt, daß die Crseßung der Geldpaht dur die Naturalpacht zuzulassen ist, wenn beide Téile damit einverstanden sind. Dies ist eine -Frage von größter sozialer und volkswirtscaftliher Bedeutung, weil wir mehr Pachtland als Eigenland haben. Als Rechtsmittelinstanz soll allgemein neben der Belhwerdeinstanz auch die S eingeführt werden. Die Berufungsinstanz wird aber in den meisten Fällen nicht dem fleinen ächter, sondern dem Besißer dienen; denn sie bringt dem kleinen ächter nur eine neue Zeit der Unruhe und Unsicherheit, vershleppt die Entscheidung und macht neue Kosten, t daß schließlich sogar etn rößeres Unreht herauskommen kann. : e Vorlage is nur ein rovisorium für zwei Jahre; bis dahin wird offentlich ein definitives oziales Pachtschubgeseß geschaffen werden können gemäß dem Ar- tikel 155 der Weimarer na wonach jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deut hen Familien, besonders den kfinder- reichen, eine ihren Bedürfnissen ent prechende Wohn- und MWirt- \haftsheimstätte zu sichern ijt. Auf diesem Wege i} vor allem dem Drohnendasein der Bodenmagnaten, der fürstlihen und sonstigen Riesengrundbesiher ein Ende zu machen und der gesamten ar itenden Bevölkerung eine menshenwürdige Heimstätte in der Natur, um- flossen von Vicht und L Un und mit einem Stückchen Land, zu \affen. Diesem hohen Ziele soll auh diese Vorlage dienen.
Abg. Hagemann (Zentr.): Die Aufrechterhaltung und Aus- gestaltung der tschußordnung ist notwendig, denn der LKmdhunger 1st ungeheuer groß, nit zum ten auch wegen der Lbensmittel- teuevung. Durch die Entziehung des Pachtlandes wurden zahlreiche wirtshaftlihe Eristenzen und damit wichtige fulturelle Werte ver- nihtet. Der § ift auch notwendig im Interesse der Pro- duktionsförderung. Redner begründet dann seinen Laa Der Vertragsfretheit muß mehr Spielraum gelassen werden. Dur freie Vereinbarung muß insbesondere eine Anpassung des Pachtzinses an die Geldentwerbung auch bei laufenden ragen möglich sein. Das Heuerlingswejen L namentlih im Interess mittleren landwirtscaftlihen Betriebe Me des Verhältnisses zwischen Bauer
ee Cin lingsvertvag vufi onderer j freunde sehen in der strument, das der y Lamde zu dienen geeignet ist. L ;
Abg. Horn (U. Soz.): Das Geseh soll auch. den die Interessen der Allgemeinheit gegenüber den Gro rn wah unedmen, die zu den wirtschaftlichen Starken gehören. Das gilt be- sonders von den Domänenpähtern, die troß ungeheurer Gewinne auf Grund langfristiger Vertäge lächerlich niedrige Pachten zahlen. Den ozialdemokratischen Antrag, wonach das Deputatland den landwirt- Haftlichen A ern auch bei Auflösung Fd Nee D
s Wir Sjahres zur eßung [eiben joll, ani aug des Deputatlandes bildet einen
zum tü wir, denn der Ertrag T des Arbeitslohnes. Es müssen Ma roffen werden, daß das Pachtland nicht an Leute verpachtet werden darf, die wohl einen weit höheren Pachtzins zahlen wollen aber nit fähig sind, das Land  bewirt Die teimgungsämter müssen vor daß der ins nicht. so hoh bemessen der Pä veranlaßt werden könnte, Lebensmittel- * Den demokratishen Antrag, nur Grundstücke bis tsußordnung hinsi des Kündigungs- , lehnen wir ab. G L .) Wi i ie Pachtschubordnung Ges K r Sicht gub Lu vis wird. Gine Soziali- Lane de e Heu aub gei di Bahn Î i ich. We dls notwendig anerdamm merkt atb muß, ü wir doch n ciwa |
Ewigkeit aufgehoben zu sehen.
Auf - diese Besißer sollen sich daher die Befugnisse der ¿ämter nit erstrecken, wenn es sih um landwirtshaft- enußte Flächen von niht mehr als 50 resp. 100 Hektar handelt, on R E mehr als a resp. 30 s Hepatie E dieser An angenommen, sind wir it, unter Zurückziehung pee O Cr E für S N ur ußordnung hünsihtlih der Aufhebung der Kündigung au Gi bis o Hektar zu stimmen. ; / Abg. Dr. Gildemeister (D. Vp.: Die Pachtshußordnung él und darf weder ein einseitiger Verpächtershuß, noch ein aus{li
li
eß- licher Pächterschuß sein. Das Gesetz soll vielmehr allein der Gerechtig» keit dienen. Deshalb muß vor allem Gelegenheit gegeben sein, die Pacht der Geldentwertung anzupassen. Besondere Bedenken haben wir gegen die Größengrenze von. 10 Hektar, wir werden für den demso- fratishen Antrag auf Herabsezung auf 714: Hektar stimmen. Wir hoffen, daß die Vorl einen Fortshritt auf rehtilidem Gebiete bringen wird. Seine Bedeutung gewinnt das Gese erst durch seine Anwendung, die so sein muß, daß die Interessen aller Beteiligten gleihmäßig gewahrt werden. Ber allen Gntscheidungen werden die S darauf Rücksicht nehmen müssen, daß die Pacht- chubßordnung auf 2 Jahre begrenzt ist. bag. Heydemann (Komm.): Auch hier hat man wieder die Gelegenheit versäumt, eine reihsgeseßlihe Regelung zu treffen, und will leider die Durbführung der Pachtshußordnung den Ländern überlassen. Bedauerlih is aub, daß die Vorlage nur ein Provi- sorium darstellt. Den Landwucher, den eigentlichen Grund der hohen Preise für die landwirtschaftlihen Erzeugnisse, wird auch dieses Gesetz nicht verhindern. : j Abg. J äe r (Soz.) empfiehlt seinen Antrag, daß das Deputat- land landwirtshaftliher Arbeiter bis zum Ablauf des Wirtschafts- jahres dem Deputanten zur vollen Nußnießung verbleibt. Die Abänderungsanträge werden zumeist abgelehnt. Ueber einen Antrag. betreffend die Fälle der Verzichileistung auf die Rechte aus dem Pachtschußgeses wird durch Hammelsprüng entschieden. Er wird mit 126 gegen 116 Stimmen angenommen. — Jm übrigen bleiben die Ans O Ene unverändert. — Die Vorlage wird auh in dritter Lesung angenommen, ebenso in der Gesamtabstimmung.
M vertagt sich das Haus wegen der Vorbereitungen ufbahrung der Leiche Dr. Rathenaus. S räsident wird ermähtigt, den Zeitpunkt der nächsten Sißung zu bestimmen.
Schluß 4:4 Uhr.
zur
238. Sizung, Abends 8 Uhr.
Auf der Tagesordnung. steht der Geseßentwurf, betreffend die Vereinbarung der deutschen und der pol- nishen Regierung mit der Jnteralliierten Kommission für Oberschlesien über gewisse
ragen der Rechtsüberleitung im ober-
chlesishen Abstimmungsgebi et. Die Vorlage enthält als wesentlichste Bestimmun, daß die von dem Sonder- geriht in Oppeln wegen Vergehens gegen die alliierten Mächte Verurteilten den Rest ihrer Strafe in Gefängnissen im be- seßten rhéinishen Gebiét abbüßen dürfen.
Jn der ersten Lesung nimmt zur Begründung das Wort
Gesandter von Edardt: Ich habe das Bedauern aus- zusprechen, daß wir das Haus noch in dieser Sibßung mit dieser Angelegenheit befassen müssen. Die Sache ist aber deswegen #o eilig, weil die Bestimmungen dieses Geseßes einen Teil des am 15. Juni in Oppeln mit der Interalliierten Kommission ab- geshlofsenen Uebergabeabkommens bilden. Dieses Abkommen ist bereits in Kraft getreten und gegenwärtig nur soweit fistiert, al3 es sich um Fragen der Geseßgebung handelt, die vom Reichstag erledigt werden müssen. Die Interalliierte Kommission hat ihre Zustimmung nur unter der Vorausseßun egeben, daß die Ratifikation des vorbehaltlosen Teils so {nell als Os erfolgt, und hat es auch an Drohungen nicht fehlen lassen, daß, wenn die Ratifikation nicht rechtzeitig erfolgt, das Los der Gefangenen eine ungünstige Wendung nehmen würde. Wir handeln also in einer
wangslage, wenn wir Sie bitten, möglichst bald der Vorlage Ihre Zustimmung zu geben. Die Jnteralliterte Kommission hat jih auf den Standpunkt gestellt, daß eine Kontrolle für die Durchführung der Strafvollstreckung wie sür die Fortführung der s{chwebenden Verfahren notwendig ist. Es ist uns gelungen, mit großen Schwierigkeiten zu erreichen, daß die Kontrolle nicht in der Weise ausgeübt wird, daß die Gefangenen nah Polen oder womöglich nah Frankreich gebracht werden. Die jebige Lösung ist nicht be- friedigend, aber immerhin besser als das, was uns drohte. Unter dem Druck der Verhältnisse möchte ih Sie bitten, Ihre Zustimmung zu geben. :
Damit {ließt die erste Beratung. Die Vorla auch in zweiter und dritter Beratung und in der abstimmung ohne Debatte einstimmig angenommen.
Präsident Lö b e beraumt die nächste Sißung auf Mitt- woch, 1 Uhr, an mit folgender Tagesordnung: Nachtragsetat, betreffend Erhöhungder Teuerungszulagenfür Beamte; kleinere Vorlagen; Abkomüen zwischen der deutschen und polnischen Regierung, betre end ein Zusaß- abkommen zum Genfer Vertrage über Oberschlesien, betre| Erleichterung des teait-pon E Grenzverkehrs, betreffen Ueberleitung von fiskalishem Berg- und Hütte in polnischen Besiß, und betreffend eine Amnestie, zweite Lesung des Gesebentwurfs, betreffend Regelung des Verkehrs mit Ge- treide aus der Ernte 1922; Gesezentwurf über Arbeitszeit in Steinkohlenbergwerken; Arbeitsnachweisgeseß; Geseh über Ausführung des Artikels 18 der Reichsverfassung.
Präsident L ö b e bemerkt sodann:
se Tage3ordnung nicht erledigen
. Da wir; am Mitiwoch Base Baar geg Le Ee können, ift in Aussicht genommen, * as Sonnabend Plenar-
kfatholishen Feiertages am Freitag : fißun a abzuhalten. Dann allerdings hat der Aeltesten uß eine Pause von vielleicht einer Woche ins Auge gefaßt, weil früher fanm damit zu rechnen ist, daß das Hioanga ieten, Hn Erb= schaftssteuergeseß, das Einkommensto2ergeseß, das Ges zum Schuße der Republik und über die Amnestie im Plenum ver- asbchiedet werden können. Jch bitte aber, Die Mit noch nit als endgültig anzunehmen, . da der estenausshuß am. ‘Freitag noch einmal beraten wird,
Schluß 8% Uhr.
wird famt-
ES A U E A V U E T 2
e) Mit A der dur hervorgehobenen Reden der Giian Minisier, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
¡u seben | e mußten, unn aber, ihr Land zojeder selbst