1922 / 149 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jun 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Lesungen ohne Debatte erledigt. Der Gesebentwurf über Ab-

i ngen vom Biersteuergeseß vom 26. Juli 1918 wird Antrag des Abg. Schulß D Nat) dem f vaftlicher Ausschuß überwiesen. - i

Es folgt die erste und zweite Be

und der polnischen Regierun

polnishen Abkommen über Obers Teile fi darüber einig sind, daß das Genfer Abkommen, wonach Polen deutsche Gesetze in Kraft belassen sollte, sich nur auf solhe Geseße bezieht, ] der Entscheidung der Fnteralliierten Kommissiozx gebildet hat und die im Amtsblatt verkündet worden sind. i Abg. Schul § (D. Nat.) on den Auswärtigen Auss{huß. j Gesandter von Eckhardt: Jh möchte dringend bitten, dem M R e, gen die racnp at sofort u verabschieden. handelt sih um eine-dringli ( enheit, da die Interalliierte Kommission der Räumung Ente ans

Voraussebung zustimmt, daß das Abkommen unverzüglich ratifiziert

wird. Es ist zu befürchten, daß, wenn die Ratifikation nicht alsbald E Schwierigkeiten entstehen und womöglih eine Sistierung der Räumung eintritt. ;

Abg. Schul (D. Nat.) zieht seinen Antrag hierauf zurück.

Die Vorlage wird in erster und zweiter Beratung ohne Aussprache angenommen und sofort auch in dritter Lesung.

Zum deutsh-polnishen Abkommen über O itr una dés Grenzverkehrs, dàs die Fbalsung einer 10-Kilometer-Zone vorsieht, innerhalb eren der Grenzverkehr ohne Visum, sondern nur mit einfahcm Erlaubnisschein fistatzas sein soll, beantragt der j

Abg. Schul (D. Nat.) wiederum Ueberweisung an den Auswärtigen Aus\chuß. Eine so wichtige Frage könne nicht ohne eingehende Aussprache im Ausschuß erledigt werden. Dazu

fommt, daß viele Mitglieder des Hauses in den lebten erregten

Tagen nicht dazu gekommen seien, sih über den Inhalt des Ge}eß- entwurfs genau zu unterrichten.

Gesandter von Ecckhardt: Jh bitte auch hier um möglichst sofortige Erledigung. Das Abkommen ist hon im vorigen Fahre unterzeihnet, von der polnischen Regierung aber nit ratifiziert worden, während wir hon damals dazu bereit waren. Fett hat fich Polen plöbßlih zur Ratifigierung bereit erklärt. Das Abs- kommen ist von großem Wert für die beiderseitigen Grenzbewohner, deren Jnteressen durch eine Verzögerung des „Fnkrafttretens des Abkommens nur geschädigt würden. Wenn jevt die Vorlage an den att 6 Qu: würde ein unerwünscchtes Vakuum entstehen.

¿x Antrag Schul auf Ausshußberatung wird abgelehnt und die Vorlage in erster und zweiter Beratung angenommen.

Abg. Schul (D. Nat.): Gegen die Vornahme der dritten Beratung will ih keinen Widerspruch erheben, stelle aber fest, daß es uns nicht möglich war, den Geseßentwurf so eingehend zu prüfen, wie dies erforderlich gewesen wäre.

Die Vorlage wird hierauf auch in dritter Lesung ver- abschiedet. Es folgt die Beratung des deutsh-polnischen Abkommens über das béerg- Und hütten- fiskalishe Eigentum in dem polnisch werdendenTeileOberschlesiens, das finanziell- mi i d Natur ist und u. a. vorsieht, daß deutsche Bzamte M ihven Wunsch vorübergehend in polnische Dienste treten

Abg. S ül (D. Nät.): Für diese Vorlage gilt eberifalis das Vorhergesagte. Wir wurden von dem Gescßentwurf überrasht und waren zu der notwendigen Prüfung: niht-in der- Lage.

Gesandter von Eckhardt: Jh bitte, auch diese Vorlage, wenn irgend möglich, sofort zu vevrabschiéden, weil die Vorlage be- sonders eilig ist. Der größte Teil des Abkommens unterliegt nicht der Zustimmung des Reichstages, sondern lediglih der Teil, der \ih auf Fragen des Beamtenre{chts bezieht.

__ Die Vorlage wird ohne Aussprache in allen drei Lesungen angenommen. '

Es folgt die zweite Lesung des Geseßentwurfes e die Arbeitszeit in Steinkohlenberg-

erken.

Der Aus\{huß hat die Regierung8vorlage zunächst dahin ändert, daß der Entwurf nur bis zur etibgültigen géseßlichen egelung gelten soll. Während die Vorlage nux für Stein

fohlenbergwerke gelten sollte, ist sie vom Auss{huß auf alle Bergwerke ausgedehnt worden. Die Schichtzeit für den einzelnen unter Tage “beschäftigten Arbeiter ist vom“ Betreten des Förderkovbs oder Stollenmundlochs bei der Einfahrt bis zum Verlassen des F U odex Stollenmundlochs „bei der Ausfahrt zu berechnen. Als regelmäßige tägliche Arbeits- zeit gilt die Schichtzeit, die sich aus den am 1. Oktober 1921 geltenden Tarisverträgen ergibt. Für Betriebe, die damals noh nit bestanden haben, gilt diejenige regelmäßige tägliche Arbeitszeit, die in demselben Bergbaubezirk für Betriebe der gleichen Bergbauart maßgebend ist. Durch allgemein ver- bindlichen Tarifvertrag können Ueberstunden über diese Vor- {riften hinaus vereinbart werden, füx Betriebspunkte mit einer Wärme von über 28 Grad Celsius ist. in den Tarifver- on o Verkürzung der Arbeitszeit zu vereinbaren. i Abg. Sioedcker (Komm.) befürwortet Abänderungsanträge, wonach die Salinen in das Gesezß einbegriffen werden sollen. Ferner oll’ als regelmäßige tägliche Arbeitszeit die Sieben-Stunden-Schicht quen werden. - Jn Betriebspunkten mit einer Wärme über ) bis 80 Grad Celsius soll die Shichtzeit sechs Stunden, für noh wärmere Betriebspunkte fünf Stunden betragen und bet einer Wärme über 34 Grad Celsius vier Stunden. Fugendliche Arbeiter bis zu 18 Fahren sowie Arbeiterinnen sollen unterirdish in Berg- werken und Salinen niht beschäftigt werden dürfen. x Geseßz- entwurf, so führt der Rednex aus, soll zweifellos ein Köder für die Arbeiter zu weit mehr Ueberschichten sein. Dabei werden die Berg- arbeiter troß ihrer schwierigen und gefährlihen Arbeit niedriger entlohnt als andere Arbeits\hihten. ‘Die ‘wichtigste Forderung ist eine ganz wesentliche Lohnsteigerung, Die ungeheuren Profite des Grubenkapitals können sehr wohl zugunsten der Bergarbeiter bes shnittéèn werden. Bei der Konfereng in Bochum hat der Minister den Ar, verschwiegen, daß doppelt soviel Kohlen ausgeführt werden als von England eingeführt werden. Die nux von kapita- listishen Fnteressen geleitete heutige Regierung denkt gar nit daran, das Versprechen der Sozialisierung, des Bergbaus einzulösen Die Stunde | kommen, wo die Erbitterung der Arbeiter ch ent- laden wird und die Bergarbeiter mit dem Grubenkapital auf- E. pie h alp D Her mit dem ein- : ; ampf: der i s Pitt, (Beifall bei den N marliti aura ric E Reichsarbeitsministèr Dr, Brauns: Meine Damen und Herren! Die Regierung kann .sih mit den Anträgen des Herrn Abgeordneten Stoecker auf 4573 der Drutsachen nicht einverstanden erklären, und zwar aus folgenden Erwvögungen heraus. Was der Herr Abgeordnete Stoecker ¿u § 1 beantragt er nennt dort ausdrücklih die Salinen —, das halten wir für unnötig, da die Salinen ohne weiteres unter den Begriff „Bergwerke“, wie er in-

fswirtschaftlichen d ratung des Geseß- ntwurfs über die Erklärung der M atten : x poln zu dem am 15. Mai 1922 in Genf geschZlofsenen E Et CEU, Diese Erklärung der beiden Regierungen geht dahin, daß beide

deren Gültigerhältung Gegensiand 18 Jähre- hinaufgeseßt werden soll. Jh ‘glaube, auch darin läge

antragt Ueberweisung der Vorlage

_nicht ganz richtig.

Füx Veberschichten. Gewiß wollen wir mit diesem Geseh den Berg-

Zu L 2 s{lägt der Antrag des Herrn Abgeordneten Stoecker f | die allgemeine Festlegung-der Schiht- auf 7.Stunden schon jeßt füx allen Bergbau unter Tage vor. Das würde dazu führen, daß “wir die Heutige Produktion sofort beträhtlih herunterseßen müßtèn, zunächst im Steinkohlenbergbau Oberschlesiens, erst recht aber auch auf anderen Gebieten des Bergbaues; ih weise z. B. auf den Erzbergbau hin. Daß wir“ das “ik der gegênwärtigen Lage unserer Wirtschaft niht machen: können, darüber dürfte sich das hohe Haus wohl. klar sein.

Der Antrag zu § 3 geht dahin, daß das Alter der Jugend- lichen, die „unter Tage beschäftigt werden dürfen, von 16 auf

feine Förderung unseres Bergbaues, sondern eine weitere Ein- schränkung seiner Ergiebigkeit. ; Jch habe aber auch forma le Bebenken gègen den Antrag. Die jevige Vorlage, wie sie aus den Beratungen des Ausschusses hervorgegangen ist, beruht auf ‘einem weitgehenden Einver- ständnis der Parteien, das im Ausschuß erzielt worden ist. (Sehr richtig! im Zentrum.) An - diesem Einverständnis haben au die Unabhängigen Sozialdemokraten im Ausshuß mit- gearbeitet. chFch bin ihnen dafür dankbar. Wenn wir aber jeßt ‘von dem Boden diesér Verständigung -abgehen, fürchte ih, wird das Zustandekommen des Gesetzes, auf dessen baldige Verabschiedung jpir aûs bekannten Gründen Wert legen müssen, gefährdet werden. Auch àus diesem mehr formalen Grunde möchte ih bitten, an den - Beschlüssen des Ausschusses festzuhalten. Dann hat der Herr Vorredner ausgeführt, die Regierung betrachtet dieses Geseg lediglich als einen „Köder für Ueber- shichten“. Ex hat. daran die weitere, Behauptung angeschlossen, es sei uns darum zu tun, den normalen Lohn der Bergarbeiter erst ‘auf dem Wege über die Uebershihhten zustandelommen 'zu lassen. Darin hat dex Herr Vorredner vollständig unrecht. Wir lehnen das absolut ab. Wir haben im Gegenteil das Bestreben, mit allen nur möglichen Mitteln dem Bergmann in seiner Normalschiht auch den Normallohn, der ihm gebührt, zu- kommen zu lassen. (Zuruf von. den Komm.: Den Hungerlohn!) Die Frage der Ueberschichten ist für uns lediglih eine Frage, die infolge unserer gesamten Wirtshaftslage und unseres Bedarfs an Kohle, insbesondere an Steinkohle, aufgeworfen wird, und nicht etwa aus - Erwägungen der Lohnfrage. Jch bedaure, daß der Herr Vorredner für diese Dinge kein Verständnis gezeigt hat. Die Regierung läßt durhaus mit sich reden, wenn Sie gesagt ‘haben würden: Schaffen Sie alle Vorbedingungen, die geschaffen werden müssen, damit die Bergleute in die Uebershichten ein- willigen können. Daß sie aber hiér ‘eine Rede halten, die sich überhaupt gegen den Uebershichtengedanken wendet, das fann ih bei der Lage unserer Wirtschaft nicht verstehen. Er hat danw mir speziell den Vorwurf gemacht, ih hätte mit meinen Behauptungen,: daß- die Kohleneinfuhr in dem hohen Maße notwendig sei, wie ih es in Bochum dargelegt habe, unrecht gehabt. Jch hätte insbesondere vershwiegen, daß wir eine doppelt so hohe Ausfuhr als Einfuhr hätten. Der Herr Vorredner scheint seine ganze Wissenschaft aus dem „Ruhrecho“ zu holen. Er scheint abex übersehen zu haben, daß ih bereits in einer ganzen Reihe von Zéikungen "ith. habe die: :Rithtigstéllurg ‘ân.niöglichst viele Zeitungen gegeben diese. Darlegungen bes“. „Ruhrecho“.. wider=-. legt’ habe, und daß es sih bei -ben- Ziffern, die die- Herren. da anführen, iht um ‘freiwillige Kohlenausfuhr handelt. | Mehr habe ih zu den Ausführungen des Herrn Vorredners niht zu sagen. Jh möchte auf Grund dessen, was ich gesagt habe, nohmals die Bitte aussprechen, es bei den. Beschlüssen. des -Aus- \husses bewenden zu lassen. : Abg. P i e p E x - Westfalen (U. Soz.): Unser Entgegenkommen ist wesentli gefördert worden dur die Konferenz im Ruhrrevier, wo der Arbeits- und Verkehr3minister mit den Arbeitern direkt “in nd getreten sind. Troy der Aus\{hußbeschlüsse kann uns der ntwurf nit befriedigen. Wir haben uns aber dennoch ents lossen, dafür zu stimmen, weil es zunächst nur ein Notgeseß ist. Die Begründung läßt allerdings feinen“ Zweifel darüber, daß es sih um einen Köder füx Ueberschichten handelt. Mit der Festlegung einer gleichmäßigen Schicht wollen wir gar nihts Neues. Schon im Mittelalter herrschte die sech8- bis siebenstündige Schicht. Die Uéebershichten bedeutèén einen Raubbau an der Arbeitskraft und einen Rückgang der Leistungen. Durch die Verkürzung der Arbeits- geit sind die Leistungen der-Vergarbeitér; besonders der Hauer, ge- stiegen. Die Abwanderung von Bergarbeitern aus dem Beruf ist

der Lohnfrage zuzuschreiben; dasselbe gilt für die Kündigung des UVeberschihtenabkommens. Die amtliche Lohnstatistik LHiR fein richtiges Vild, denn der Anteil des Lohns an den Kohlenpreisen ist ‘immer weiter zurückgegangen, und die Lohnerhöhungen sind hiñter den O: für die wichtigsten Lebensmittel ‘weit zurüdckgeblieben. Dazu ist zu bedenken, daß {hon der Lohn im Frieden nicht ausreichend war. Dagegen hat nach dem Zugeständnis eines Aufsichtsrats die Jndustrie und besonders der Bergbau Riesengewinne gemaht. Auch die s{lechte Behandlung der Berg- arbeiter und die Drangsalierung uttd Maßregelung von Betriebs- räten hat zur Kündigung des Uéeberschihtenabkommens beigetragen. Die Bergarbeiter verlangen mit Recht zunächst, daß ihre Bbe- rechtigten Forderungen erfüllt werden, in8besondere, daß das Ver- sprechen der Regierung, den Bergbau zu sozialisieren, erfüllt wird.

Reithsärbeitsminister Dr, Brauns: Meine Damen und Herren! Der Herr Vorredner ist bei seinen ersten Ausführungen doch einem Jrrtum- unterlegen. Er hat gesagt, ih hätte an- fnüpfend an die Feslstellung des Herrn Abgeordneten Stoecker, daß die Vorlage nux ein Köder sein solle für Uebershichten, dies im Widerspruch zur Begründung der Vorlage ckbgelehnt. Das ist Jch habe allerdings diese Behauptung des Herrn Abgeordneten Stoecker angeführt, dann aber gesagt: „Daran hat der Herr ‘Abgeordnete Stoeckerx die weitere Behauptung ge- knüpft, daß wir auf diese Weise erst mit den Ueberschihhten den normalen Lohn des Bergarbeiters herstellen wollten.“ Dagegen habe ih bann polemisiert. (Zuruf von der äußersten Linken: Aber Tatsache ist es doch.)

Nun will ih aber au auf diésen Ausspruch des ersten Herrn Redners eingehen, daß diese Vorlage nur ein „Köder für die Ueber- shihten“ . sein solle. - Jh beanstande diese Bezeihnung „Köder“

leuten den Einwand nehmen, daß, wenn sie jeßt in ir

i vand 1 i V gendwelche A einwilligten, dadurch die Achtstundenshiht wieder herbeigeführt würde. Die Grundlosigkeit dieses Einwandes wollen wir klarstellen, indem wir dieses Geseß einbringen. Das habe ih 2 ¿n R Ame val das wiederhole ih auch hier. Man raugt diejem Vorgehen aber meines Erachtens nicht di - hässigen Namen „Köder“ zu geben. Ep Was im übrigen die Ausführungen des lehten Herrn Redners

der Vorlage aujgefühct is, falen,

| über die Lohnstatistil der Bergarbeiter angehen, jo möchte ich

darauf hinweisen, daß da3 niht Reïich8ange”kegenheit, sondern preußische Angelegenheit ist. Fh will damit nicht gesagt haben, daß es preußische Angelegenheit bleiben müsse, ich will damit nur betonen, daß wir jeßt in dieser Situation und bei diesem Geseß uns dazu nicht weiter äußern können.

Abg. Jan sche ck (Soz.): Meine Fraktion wird für den foms=- muntistiihen Stunden stimmen. Stoecter an die Beigarbeiter, treten, verweise ih darauf, daß die Entscheidung über den Austritt Sache der Organisation ist. L i Abg. Stoeckerx (Komm.): Die siebenstündige Arbeitszeit

würde die Produktion niht vermindern, auch nicht ein Verbot der Beschäftigun e größer ie Bergarbeiter fordere ih auf, gemäß dem ziger Gewerkschaftsfongresses ‘aus ‘der Arbeitsgemein heiden, und den Bergarbeiterverband, eine rabstimmung . übêr den Austritt unter seinen Mitgliedern vornehmen zu lassen.

Unter Ablehuung dec- kommunistishen Abänderungsanträge wird der Gesehentwurf nah den Ausschußbeschlüssen in zweiter und im Anschluß daran au in dritter Lesung angenommen. Annahme findet auch eine Aus\schußentschhliezung, welche die Er- hebungen über die\ Arbeitszeit der Angestellten im ‘Bergbau und fort P Regelung der Arbeit3zeit für diese Angestellten

OLTDELTLT. é

Es folgt die zweite Beratung des Arbeitsna ch wei 8 gesetzes. Der Gesehentwurf enthält im wescntlichen den Zwang zur diesen werden Verwaltungsausshüsse errichtet, die paritätijch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammengeseßt sind, und denen auch Frauen angéhören sollen. Ferner werden Landes- ämter für Arbeitsvermittlung als Aufsichtsstellen der Arbeits- nachweise errichtet. führt im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden die jade Aufsicht über die Durchführung des Geseßes.

en belidtiachtwelfen sind nah Bedarf Fachabteilungen zu bilden. Die Arbeitsvermittlung ist für Arbeitgeber wie Arbeti- nehmer unentgeltlich. Die Kösten für die Einrichtungen, die infolge dieses Geseßes notwendig werden, tragen für die Arbeitsnachweise zunächst die Gemeinden, ämter die Länder und für das Reihsamt das Reich. Zwei- drittel der Kosten sind von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Gegenüber der Aufforderung des Abgeordneteñ

e

offener Stellen vorgesehen. Nach der Regierungsvorlage sollten die privaten gewerbsmäßigen Stellenvermittlungen 1. Fanuar 1931 ab verboten werden. Der Aus\{chuß hat diesê Bestimmung dahin gemildert, daß nach FJnkrafttreten des Gesetzes keine privaten gewerbsmäßigen Stellenvermittlungen mehr genehmigt werden dürfen und die Uebertragung be- stehender nicht gestattet ist. Die nihtgewerbsmäfß nachweise sollen bestehen bleiben, haben sih. aber den Be- stimmuntgen des Gesetzes zu fügen und unterstehen der Aufsicht der Landesämter. Unter diesen Bedingungen können auch nichtgewerbsmäßige Arbeitsnahweise neu errichtet werden.

Nachdemt Abg. Dr. M o st (D. V.) über die Ausschußverhand- lungen berichtet hat, nimmt das Wort

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen. und Herren! Wie: der Bericht des Sozialen Ausschusses zeigt, bat die

Regierungsvorlage auf Grund der Verhandlungen im Reichswirt-

Zweck und Inhalt, insbesondere aber über die gegenwärtige Form der Vorlage zu inaen. j

Die Entwicklung des Arbeitsnahweiswefens reiht bekanntlich Æahrzehnte zurück; sie hat in dieser Periode verschiedene Erscheinungs- formen gezeitigt. Neben den caritativen Arbeitsnahweisen und den Arbeitsnachweisen der Innungen und anderer öffentlih-rechtliher Körper=-, ‘haften kamen zunächst die Arbeitsnahweise der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und die paritätishen Arbeitsnachweise auf. Eine größere Entfaltung“ haben dann die Arbeitsnachweise nach- der guten Konjunktur der nennziger Jahre gefunden, und zwar waren es damals speziell die Arbeitsnahweise der Gemeinden, die in jener Zeit großen Aufschwung nabmen.

Eine weitere Entwicklung war dur die Erfordernisse des Krieges bedingt. - Damals trat insbesondere die Notwendigkeit Hervor, den Arbeitsnachweis ein heitlich und planmäßig zu gestalten, und es zeigte sich son damals, daß dieses Ziel ohne geseßliche Hilfe nit zu erreiden ist. Aus diesen Erfahrungen heraus hat der Reichstag am 20. März 1915 die Reichsregierung ersucht, ein Gesetz über die Arbeitsnahweise vorzulagen, und zwar nah Grundsäßen, welche die Gewerkschaften aller Rihhtungen damals in einer gemeinsamen Petition vertreten hatten. An die damals aufgestellten Grundsäge hat auch der Entwurf des Gesezes angeknüpft. Zum zweiten Mal haben dann die Gewerks@aften aller Nihtungen im Mai 1917 die Forderung erboben, die Arbeitsvermittlung einheitlich für das ganze Reichsgebiet gesezlih zu regeln. Der Ausshuß des Neichstags für Handel und Gétwerbe háât den wesentlichen Inhalt dieser Petition in einem Be- {luß vom 17. Mai 1917 übernommen. Diese Beschlüsse des Reichs- tags konrten während des Krieges nicht ausgeführt werden.

Um so notwendiger wurde aber die Erledigung nachß dem

immer größere Anforderungen an das Arbeitsnachweiswesen stellten. . Dazu kommt noch, daß die Demobilmachungsordnungen gerade auf

zum größten Teil beseitigt sind, und daß auf die. Dauer mit den Demobilmachungsvorschriften , überhaupt nit zu renen ist. Dadurch ist das vorliegende Gesey und seine Verabschiedung noh vor der Sommerpause um fo dringliber geworden. : : Der Inhalt des Gesetzes bedarf nah Vorlage des Berichts feiner eingehenden Därlegung mehr. Aber auf einige Einwendungen muß ich eingehen. :

In ‘den ersten 31 Paragraphen des Entwurfs wird Aufbau und Verfassung der Arbeitsnachweise geregelt. Man hat nun dem Entwurf vorgeworfen, er schaffe eine völlig neue" Organi sation: man hat von 3000 neuen Aemtern, von einem neuen Heer von Beamten geredet. Alles das, meine Damen und Herren, ist völlig unbegtündet und auch in der Debatte über diesen - Entwurf - bereits . wiederholt richtig * gestellt“ worden. Tatsächlich ist die Organisation, die der Entwurf vorfieht, seit langem vorhanden ; sie wird lediglich auf eine gefezlihe Grundlage gestellt. (Sehr richtig ! im Zentrum.) Die 1140 öffentlichen Arbeitsnachweise, die es heute! in Deutschland gibt, werden nah dem Grundgedanken des Entwurfs eher vermindert als vermehrt werden. (Sehr richtig

im Zentrum.) Es ist meines Eraltens sehr zaulenwert, daß det

Antrag auf Begrenzung der Arbeitszeit auf sieben

aus der Arbeitsgemeinschaft ‘auszu *

jugendlicher Personen unter 18 Fahren unker Tage. :

er Arbeitershuß, je größer die Leistungsfähigkeit." - des Loip=“ * aft au8zu-

Errichtung öffentlicher Arbeitsnachweise. Di -

Ein Reichsamt für Arbeitsvermiktlung

Bei

| mäßige Gestaltung. für die Landcs-,

afffzubringen. Für Arbeitgeber ist eine Pflicht zur Antrëldung,

vom

zigen Arbeits= -

\chaftsrat. sowohl wie" ini * Auss{uß ..des NReicb8tags _wesentliche Aendérungen ‘erfahren. Dieser Umstand sowie die-Tatsache, daß die erste Lesung. ohne Debalte' erfolgt, ist, ‘berechtigen mich, wenigstens einige: kurze Darlegungen zu. Beginn der zweiten Lesung über den

Y Wunsch

Kriege, als die Demobilmachung und die folgenden s{chweren Krisen

dem Gebiete des Arbeitsnachweises seit dem 31, März dieses Jahres :

us\Huß dem & 3 eîne Fassung gegeben hat, die noch deutlicher, als er Entwurf zeigt, daß nicht sowöhl Neues geschaffen, als vielmehr gorhandenes erhalten und gefestigt werden foll.

Das Neue, das der Entwurf im Aufbau des Arbeitsnachweises {cingt, ist der Einfluß, den er den Arbeitgebern nd den Arbeitnehmern auf die Geshäftsführung jer Arbeitsnachweife einräumt. Dies Verwaltungs- usshüsse der Arbeitsnachweise find nach dem - Entwurf idt etwa bloß beratende Organe; sie tragen vielmehr ie eigentliqze WVerantwortung für den Arbeitsnachweis. Hem Gedanken der sozialen und wirtschaftlichen Selb sstt- jerwaltung is meines Erachtens damit in weitestem Umfange Fehnung getragen. Der Auss{huß hat diesen Gedanken. dur eine Reihe von Beschlüfsen noch stärker herausgearbeitet, ohne dabei das ¡fentlihe Interesse außer aht zu lassen, das ‘an den Arbeits- adweisen besteht.

Er hat im übrigen in vollem Einverständnis mit der Reichs- regierung seine Aufmerksamkeit vor allem zwei Fragen zugewandt: ánmal der unbedingten Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeit- xhmern und dann dem Schutze der Minderheiten in den Verwaltungs- qus\{chüssen. Was den Schuß der Minderheiten angeht, so verweise. ih auf § 9 und § 52 und den Ausbau, den diese Para- graphen gegenüber der ursprünglichen Vorlage noch durch den Aus- huß erhalten haben. Soweit Minderheiten dur geseßliche Vorschriften geschüßt werden können, ist das Mögliche in vem vorliegenden Entwurf geshehen. (Sehr rihtig! im Zentrum.) Aufgabe aller, die Einfluß auf die praktische Arbeit des ¿fentlichen Arbeitsnachweises haben, muß es nunmehr sein, dem Geist dieser Geseßesvorschriften gerecht zu werden. Besonderen Wert legt der Entwurf au auf die beruflihe Gliederung der Arbeitsnachweise. Jh darf feststellen, daß der Aus\{chuß gerade diese Vorschriften mit geringen Aenderungen angenommen hat, :

Ein überaus wichtiges Erfordernis, vielleiht das wichtigste für die Ordnung des Arbeitsnachweises ist seine zweckentsprehende, plan- Wenn man dieser Forderung theoretisch gerecht werden will, so kommt man von diesem Standpunkt aus dazu, {ließlich in einer einzigen Erscheinungsform des Arbeitsnachweises ein gewisses Ideal zu erblicken und höchstens ganz beschränkte Aus: nahmen aus besonderen Gründen zuzulassen. Von diesem Standpunkt st das Ministerium deshalb auch bei seiner Vorlage ausgegangen- Die Regierung glaubte si zu diesen Vorschlägen berechtigt, weil die Entwicklung tatsächlich schou heute die weit überwiegende Zahl aller Vermittlungen den öffentlichen Arbeitsnachweisen zugeführt hat und weil die Interessenten innerhalb des ¿ffentlichen Arbeitésnahweises den entscheidenden Einfluß nah dieser Vorlage ja auch bekommen sollen.

Leider ist es, wie fo oft im Leben, auch in diesem Falle nicht möglich gewesen, das Jdeal auch in der Praxis zu verwirklichen. Auch da tri das Sprichwort zu : bart im Naume stoßen sich die Dinge. (Sehr richtig ! im Zentrum.) In diesem Falle besteht das Hemmnis in der Zersplitterung der Arbeiterbewegung auf Grund unterschiedlicher Weltanschauung und auf Grund unterschiedliher Interessenstellung,. Es ftann nit meine Aufgabe sein, alle Befürchtungen der Minder- beitêorganisationen in dieser Richtung auf ihre Berechtigung zu vrüfen und darüber meinerseits an dieser-Stelle ein Urteil abzugeben. Für die Gestaltung des Geseßes im Aus\{uß war der Umiständ eñt- f cheidend, daß solche Befürchtungen überhaupt bestehen, die sich mit den oben beschriebenen Garantien für eine neutrale Verwaltung allein nach Meinung der betreffenden Antragsteller nicht aus der Welt schaffen ließen. Rach“ langén Verhandlungen über diesen Punkt ist" ließli die Formulierung der strittigen Frage ängenommen worden, wie sie in den Beschlüssen des Ausschusses zu den §§ 46 bis 48 jeyt vorliegt. Diese neue Formulierung kommt in Einzelheiten dem nach VereinheitliGung entgegen, wenn auch die Wünsche nicht vollständig befriedigt werden fonnten. Hoffentlich werden die praktischen Erfahrungen, die mit dem Geseß gemacht werden, in Zukunft von selbst den reten Weg der Ausgestältung der Arbeitsna&weise weisen. Man wird auch zugeben müssen, daß es mißlie ifft, Arbeitsnahweise, welhe die Verbände der íJnteressenten mit großer Hingabe aufgebaut haben, gegen ihren Willen einfach durh ein Machtwort des Gesehes von vorn- herein zu zerschlagen. (Sehr rihtig! im Zentrum.) Erfreulicherweise haben sich aber diese Interessenten der Aussicht der Landesarbeits= ämter und des Reichsarbeitsamts unterstellt, und dadur ift die Einbeitlihkeit und Planmäßigkeit in der Arbeitsvermittlung grund- säßlih und im wesentlichen doch gesichert.

Meine Damen und Herren! Für den Forts{ritt des Arbeits- nachweiswesens erscheint es dringend erforderli, zum wenigsten für gewisse Fälle eine Meldepfliht in beschränktem Umfange vorzusehen. Ohne sie würde in Zeiten großer Arbeitslosigkeit der Arbeitsnachweis seine Aufgabe unmögli erfüllen können. Na den Beschlüssen des Aus\{Gusses bes{hränkt si die eventuelle Meldepfliht auf Arbeits- pläte solher Arbeitnehmer, die der Kranken- und Angestellten versicherung unterliegen. Sie darf si iht auf Arbeitspläge in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft und in solchen Betrieben er- strecken, die weniger als fünf Arbeitnehmer beschäftigen. Außerdem tann die Anmeldepflicht auf bestimmte Bezirke und Berufe beschränkt werden.

Sm übrigen das möte i ausdrü@cklich hervorheben kennt der Entwurf keinerlei Zwang zur Benußung irgendwelcher Arbeits- nadweise. Ih muß das mit allem Nachdruck betonen gegenüber den vielfa entgegenstehenden Vorwürfen. Es steht jedem Arbeitgeber und jedem Arbeitnehmer frei, ob sie den Arbeitsnahweis benußen wollen oder nit. Ebensomwenig ist der Arbeitsnahweis durch geseß- liche Vorschriften an irgendeine Methode seiner Arbeit gebunden. Er ist insbesondere nicht gebunden an die ‘Reihenfolge der Arbeit- suchenden ; im Gegenteil, wir legen den allergrößten Wert darauf, daß die einzelnen Fälle individuell behandélt werden (fehr gut! im

Zentrum) und sehen gerade darin einen der wichtigsten Fortschritte

im Arbettsnackhwci8wesen.

Dagegen. macht es das Gese dem Arbeitênahweis zur Pflicht, in der Vermittlung absolut unparteiisch zu sein. Insbefondere ist die Frage nah der HZugehörigkeit zu einer bestimmten Vereinigung im § 41 ausdrülich untersagt. i :

Na dem Gesagten ich will mi auf diese kurzen Bemer- kungen beschränken ftellt die Vorlage in wesentlichen Punkten ein Kompromiß entgegenstehender Meinungen und Wünsche dar. Gleich- wohl bietet sie gegenübet dem gegenwärtigen Zustande so wertvolle

e

Fortschritte, daß ih Ihnen die Annahme troy aller Bedenken, die einzelne Parteien haben mögen, aufs wärmste empfehlen möchte.

H erblicke diesen Fortshritt in der Hauptsache in folgenden Tat- sahen Sie mögen mir gestatten, daß ih sie zifernmäßig anführe, um kurz und nachdrücklich hervorzuheben, worin ih die Fortschritte sehe —:

beruflich lückenlos au8gebaut.

und Arbeitnehmer erhalten einen entscheidenden Einfluß auf den Arbeitsnachweis.

nachweisen.

aller Arbeitsnahweise sind durh das Gesetz, soweit es menshen- mögli ist, garantiert.

wirts{aftlicher Krisen einen größeren Einfluß der Arbeitsnahweise auf die Erfassung der Arbeitsgelegenheiten. Eine Erweiterung dieses Einflusses über die Beschlüsse des Ausshusses hinaus halte ich für im &nterésse der Arbeitsvermittlung bei wirtschaftlichen Krisen liegend und möchte sie dringend empfehlen.

werbsmäßige Stellenvermittlung in absehbarer Zeit gänzlich zu be- seitigen. (Zuruf von den Soz.: Na! Na!) Hören Sie nur zu, Herr der Reichstag in diesem Punkte die Regierungsvorlage wiederherstellen wollte.

und Arbeitnehmer unentgeltlih ist und erfüllt damit eine alte For- derung der Gewerkschaften.

Gesetzes die Finanzierung des Arbeitsnalhweises auf eine sichere Grund- lage stellt. Das ist um so wichtiger, als heute und erst recht in Zu- funft ein großer Teil der vorhandenen Arbeitsnahweise mangels finanzieller Mittel vor der Gefahr des Erliegens steht. In dieser leßteren Hinsicht kann das Gesetz feine volle Wirkung allerdings erft im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung erlangen.

Herren , Herbst

li®, wenn mit der Krisis auch die Geldentwertung und die Teuerung noch fortschreiten sollten, was wir alle nit wünschen, was aber durdhaus nicht unmöglih wäre.

Die Arbeitsnachweise müssen aber gesichert sein und ihre volle Wirk-

Reichswirtschaftsrats ‘und die zu einer raschen und geräushlosen Erledigung dieses Geseyes hier führen würden, zumal die geseßlihe Regelung des Arbeits-

Fraktion und auch zum größten Teil die unabhängige Fraktion im

4

1. Im Verfolg des Gesetzes wird der Arbeitsnahweis örtlich und 9. Die am Arbeitsnahweis unmittelbar interessierten Arbeitgeber 3. Der Entwurf sichert auß für die Sonderarbeitsnachweise ine gewisse Einheitlichkeit ihrer Arbeit mit den öffentlichen Arbeits-

4. Das soziale Verhalten sowie insbesondere die Unparteilichkeit

5. Das Gesetz sichert uns insbesondere durch den § 51 für Zeiten

6. Das Gesetz gibt die Möglichkeit, die stets beanstandete ge-

Kollege! Am besten wäre gerade diesem Ziele gedient, wenn

7, Der § 40 {reibt vor, daß die Vermittlung für Arbeitgeber

8. Endlich is von allergrößtem Wert, daß die Vorlage des

Aus allen diesen Gründen, meine verehrten Damen und möchte ich das hohe Haus bitten, das Geseß zu genehmigen. Es wäre überaus bedauerlid, wenn wir im vielleiht vielleicht! Zeiten neuer Arbeits- losigkeit erleben müßten, ohne den hier vorgeschlagenen Ausbau der Arbeitsnahweise durchgeführt zu. haben. Das wäre doppelt bedauer-

Ferner ist dem hohen Hause bekannt, daß außenpolitishe Gründe uns zwingen, so bald wie möglich die Erwerbslosenfürsorge durch eine wenn auch núür vorläufige Arbeitslosenversicherung zu erseßen.

samkeit entfalten, um die Arbeitslosenversiherung überhaupt möglich zu maden. Wir können nicht beide gleichzeitig einführen, vielmehr muß der Arbeitsnachweis der Arbeitslosenversicherung voraufgehen. (Sehr richtig! bei den Soz.) Ich wiederhole darum meine dringende Bitte, das Geseß „anzunehmen, itn wesentlichen in der Form, wie es Fhnen gegenwärtig nah den. Beschlüssen. des Ausschusses vorliegt.

Abg. K dfer (Soz.): Wir glauben, daß -die BesYlüsse des sonstigen Vorarbeiten in dieser Frage

für die Schaffung der Arbeits-

nachweiswesens die Vorausseßung i war meine

losenversiherung ist. ‘Mit der Regierungsvorlage

großen und ganzen einverstanden. Für die Ausshußfassung trifft dies aber niht zu.- Daß die gelben Arbeitnehmerverbände und die Unternehmer diese Vorlage auszuhöhlen versuchen, verstehen wir, unverständlih aber is uns, daß auch die Hirsch-Dunker- schen Organisationen der Vorlage mit größtem Mißtrauen gegen- überstehen, und daß insbesondere die christlichen Arbeiterorgani- sationen in dieser Frage ihren eigenen Minister im Stich lassen. Die Befürchtungen, daß eine geseßliche Monopolisierung der Arbeitsnachweise den freien Gewerkschaften ein starkes Macht- instrument in die Hände gibt, sind unbegründet. Die freien Ge- werkschaften haben niemals ihre Macht einseitig ausgenußt. Die freien Gewerkschaften betrachten den Arbeitsnahweis durchaus niht als ein Mahtinstrument, sondern wollen vielmehr - das Arbeitsnahweiswesen dem politischen Kampfe entziehen, um das Wirtschaftsleben nicht dur politische Kämpfe um den Arbeits- nachweis zu ershüttern. Wir fordern die Zusammenfassung des Arbeitsnachweiswesens in öffentlichen Arbeitsnachweisen, damit in Zukunft die Arbeitsnachweije der Unternehmer, die nur politische Maßvegelungsbüros . daustellen, verhindert werden. Alle unsere Hinweise darauf, daß durch die Zulassung derartiger privater Nachweise der Wirtschaftsfriede gefährdet wird, haben im Aus- huß leider keine Wirkung gehabt. Wir wenden uns vor allem auch dagegen, daß die gewerbsmäßigen Arbeitsnachwetse noŸ so lange bestehen bleiben dürfen, als die Fnhaber der für diese Ge- werbebetriebe gestellten Kaution noch leben. Wir find der An- sicht, daß die gewerb8mäßigen Arbeitsnahweise #o {nell wie möglih vershwinden - müssen. Ebenso alle nicht öffentlichen niht gewerbs8mäßigen Nachweise. Die Regierungsvor- lage hat in Aussicht genommen, dag diese niht ge- werbsmäßigen Arbeitsnachweise, soweit sie es nicht vor- ziehen, im öffentlichen Arbeitsnachweis aufzugehen, “innerhalb zweier Jahre aufzulösen sind und daß dann derartige nicht öffent- liche Arbeitsnachweise niht mehr sollten gegründet werden dürfen. Der Ausschuß aber hat die Konzession gemacht, daß derartige Arbeitsnahweise auch weiterhin geshaffen werden dürfen. Wir verlangen in unseren Anträgen deshalb die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, mit der Maßgabe, daß das Verbot der ge- werbsmäßigen Stellenvermittlung nicht erst, wie die Regierungs- vorlage vorsieht, vom 1. Fanuar 1931. ab, sondern bereits vom 1. Januar 1925 ab gelten soll. Wir verlangen weiter, entgegen den Beschlüssen des Aus\husses, daß die Angestellten des Arhbeitsnahweises durch privatrehtlihen Dienstvertrag auf - Grund einer Dienstordnung anzustellen und dit Dienstverhältnisse durch den Vorstand der Errichtungs- gemeinde im Einvernehmen mit dem Verwaltungsaus\{chuß N die Dienstordnung zu. vegeln sind. Wir verlangen in Bn au die nihtaewerbsmäßige rheits8yermittelung die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Wenn Sie hier ein Geseß machen, von dem nur die Arbeitgeber, aber niht auch die Arbeitnehmer Ge- brauh machen können, so dürfen Sie H nit wundern, wenn dieser Arbeitsnachweis nit funktioniert. Wir lehnen es grund- säblich ab, den Arbeitênahweis zum Kampfobjekt zu machen, aber die Geduld kann auch mal ein Ende haben, und dann wird der. Arbeitsnahweis zum Kampfobjekt._ Der Maa g Sun zu 8 61 legt die Machtbefugnis in die Hände der obersten Landes behörden. die die Anmeldepflicht für die offenen Arbeitspläße den Arbeitgebern auferlegen können. Wir haben aber kein Vertrauen

iht. sich nit: auf Arbeits uswirtshaft und in solchen - rbeitnehmer beshäftigen, er- ssion an den gewerblichen ist. Deshalb beantragen

8 _51- weiter sagt, daß die Anme pläße in dex Landwirtschaft und Betrieben, die weniger als fünf heren darf, so ist das eine große Kon ittelstand, die für uns nicht erträgli wir die Anmeldepfliht Jer alle Arbeitgeber und die ausshließ- liche Beseßung der Ar plane durch die Vermittelung der Arbeitênachweije. Der Ausshuß hat auch die Kostendeckung ein- seitig geregelt. Wir hätten gewünscht, daß die Kostenregelung zurüdgestellt wird, bis das Geseß über die Arbeitslosenfürsorge verabschiedet werden kann. Damit wir mit dem Arbeitsnachweis- wesen nicht einen neuen großen bürokratishen Apparat auf- ziehen, verlangen wir, daß die dort Ae Personen nicht als Beamte, sondern als Angestellte gelten. Alles im allem ist’ die Regierungsvorlage durch die Ausshußberatung wesentli vershlehtert worden. Das Unternehmertum, der werbliche Mittelstand und die Landwirtschaft kann mit den Bes(blüssen des Aus\chusses zufrieden sein, während die Arbeiter diesen Be- chlüssen recht skeptish E OEE Der Reichstag hat es in der Hand, ob er den Arbeitsnahweis in der Zukunst zu einem Kampfobjekt oder zu einem ruhenden Pol in den wirtschaftlichen Kämpfen des Tages machen will. Wir machen unsere endgültige Stellung von den Beschlüssen des Reichstages in iter Lesung abhängig. Wenn das Plenum an den Aus\hußbes{chlüssen fest- bält, müssen wir das Gesey ablehnen. Abg. Esser (Zentr.): Dieses Gesetz bietet den Unterbau für die Arbeitslosenversicherung. Jn der Praxis muß sich das Geseß nur bewähren, wenn alle Beteiligten volles Vertrauen zu seinen Einrichtungen haben. Das wollten wir dur die Aus\{chuß- beshliüsse erreihen, und wir haben es erreiht. Jh bedauere, daß

wir nicht mit der O einig gehen E, S j in denen wir

gibt auch wirtschaftliche Vorivürfe der

e Weltanshauungs Ee den Gegensay niht Üüberbrückten können. ie

Sozialdemokraten gegen die Óristlichen Gewerkschaften weise ih als unbegründet zurück. Der Arbeitgeber darf niht gehindert werden, die Leute an den rechten T zu stellen, die er für ge- eignet hält, {hon um einen guten achwuchs heranziehen zu fönnen. Darum wollen wir kein Monopol der öffentlichen Arbeitsnahweise, auch hier muß ein gesunder Wettbewerb herrschen. (Sehr wahr! îm Zentrum.) Die Hauptsache bleibt, daß die Einheitlichkeit gesichert ist. Die Landesämter bieten die Gewähr dafür nach threr Zusammenseßung. Zum Kapitel der pen Ste Nen Ben E halten wir an den Aus- \chußbeschlüssen fest und fönnen der Bitte des Ministers nicht folgen, die Regierungsvorlage wieder herzustellen. chon seit langer Zeit sind keine Konzessionen mehr erteilt worden, und es ist am besten, diese Einrichtungen allmählih absterben zu lassen, statt daß wir an einem bestimmten Termin die Fnhaber ent- \hädigen müßten. Die bestehenden Einrichtungen für Berufs- beratung und Lehrstellenvermittlung müssen erhalten bleiben. Die Einheitlichkeit wird auch hier gewährleistet. Die Berufs=- vertretungen werden bei Aufstellung der Richtlinien gehört werden müssen. Alles in allem stehen wir auf dem Standpunkt, - daß das Gesey einen großen Fortschritt bedeutet und ein Fnstru- ment werden kann zur Herstellung des Wirtschaftsfriedens. Es ist bedauerlih, daß Herr Kaiser erklärte, seine Partei werde nicht mittun, wenn eine bürgerliche Mehrheit das Geseß zustande brächte. Das ist aber nit demokratish gedacht, der Nene Gedanke verlangt Unterordnung unter die Mehrheit. (Beifall im Zentrum.) -

Abg. Aufhäu a (U. Soz.): Der Reichskanzler hat erst neulich den hohen rt der Arbeite roTgu E betont und seine Ausführungen in die Parole auskätngen lassen „der Feind steht rechts“. Will man dann aber, wenn die Rehte der Arbeiter gesichert werden sollen, eine andere Front herstellen, zu der auch Gegner der Republik ‘gehören? So war die Situation - im Auss{huß. Wenn man die Arbeiter zum Schuß der Republik , jo joll man auch die sozialen seße dana einrichten. hätte in den Ausshuß zurückverwiesen werden 1 Der Retchskanzler, hätte selber hier erklären müssen, ' daß diese Ausschußbeschlüsse, nihts mit einem, Kürs gemeinjam haben. Die Vorlage - ist im Ausshuß gründlih verändert, - man faßte alle Beschlüsse aus politischen Gesichtspunkten. Die Stellungnahme der bürgerlichen Parteien zu diesem Sees ist rein politish. Jm E ih éinen deutshnationalen ' - Abgeordneten, warum seine Partei vor, dem Krieg für den öffentlichen Arbeitsnahweis gewesen sei und jeßt dagegen? Mir wurde geantwortet: „Ja, vor dem Krieg haben wir auth” im Bismarckshen Deutschland ee Wenn Sie glauben, Arbeitershußgeseße gegen die rbeiter machen zu können, dann werden Sie sich über die Folgen niht. wundern können. Man R dem öffentlichen Arbeitsnahweis eine gewisse Autori- tät, ein Monopol, geben, der Ausschuß hat aber gevade ein Mono- pol für die nichtöffentlichen _Arbeitsnachweise Fshalien Die Unternehmer werden schon dafür sorgen, daß die istungsfähigkeit ihrer eigenen Arbeitsnachweise d aats wird. Es ist ein ohn, daß nach diesem Geseß sogar no@ neue nicht öffentliche Arbeits nahweise errihtet werden können. Solange die öffentlihen Ar- beitsnachweise ar die Bedürfnisse der Unternehmer zugeshnitten werden, ist dies hier kein Arbeitershußgeseß, sondern ein Arbeit- geber tes Die Deutschnationzlen verfolgen hier lediglih ihre politischen Ziele, denn auch der deutschnationale Handlungs- gehilfenverband und sein Arbeitsnahweis sind politisch orientiert. Man macht hier den öffentlichen Arbeitsnathweis leistungsunfähig' und wird ihm dann nah einigen Jahren seine Existenzberehtigung absprechen. Der Höhepunkt ift es, daß man selbst die rein geschäfts- mäßige Stellenvermittlun fortbestehen läßt. Nach der Regens vorlage sollte sie ám 31. Fanuar 1931 aufhören, aber seibst diese Befristung hat man gestrichen weil die private Stellenvermittlung von selbst absterben sollte. n hat einfah das Verbot der gewerblichen tellenvermittlung aus dem Mars Yerou gea m und nun können die Geshäftsleute mit den Arbeitern weiter ihren Handel treiben. Besonders die Not der Daange tan wird- durch die gewerbsmäßige Stellenvermittlung ausge utet. (Sehr wahr! links.) Auch der gange Arbeitsmarkt in den Zeitungen E bestehen bleiben, drei, vier iten in jeder Zeitungsnummer. Vie großen Zeitungen haben doch h De Arbeitsmarkt nicht, um damit der Vol Zwirtschaft zu nuten, sondern es ist ihr Geschäft, gerade - wie die private Sielle can Durch die Chiffreinserate fommt ein Angestellter sogar in die Gefahr, sich bei seinem eigenen Arbeitgeber um eine neue Stellung e bewerben. Gerade in dieser Zeit der wirtschaftlichen Krisen sollten die bürgerlichen Parteien für Arbeitsvermittlung sorgen. Die arbeiterfeindliche Damen Lee weELa geht besonders daraus hervor, daß die öffentlichen Arbeits» nahweise auch während eines Streiks Streikbrecherarbeit ver- mitteln sollen. Wenn der Arbeitgeber seine offenen Arbeitspläße anmelden fann, wo er will, und niht zur Anmeldung beim öffents lichen Arbeitsnachweis GEUn E ist, kann dieser nicht leistungs- B ig werden. Unerhört ist es, daß die Arbeiter für eine öffent- iche Behörde, wie es der öffentliche Arbeitsnachweis f, Beiträge zahlen sollen. Das grenzt ans Lächerliche. Schon diese Regelun der Kostenfrage uns das Geseß unannehmbar. Es ist son- derbar, daß gerade die Kreise, die die Erfüllu ngspolitik bekänipfen, L behaupten, daß die Entente die Age der Fosan N: rbeiterbeiträge verlange. Die gangen Usfhußbes üsse L unannehmbar, denn sämtliche berechtigten Forde n der Are. beiter sind im Ausschus niederge nt worden. Deutsch- nationalen haben im Ausschuß die Führung n bei der D. Vp.) h

die De tionalen haber wenigstens ge N vis Drlutiche ZoltSpart gens gels ihre wixklichen Gedanken auszusprechen.

sie denken, Volkspartei hat das e zeigt, daß die sozialpoliti Gesehgebung einen j unerträgli E urs Aaihlägt Damit kunft. Der Ms stärkt damit die poli : Zentrum hat neulich der Reaktion einen scharfen aber hier fördert es die Reaktion. Wenn dieses mmen

Stimmen der Arbeiiervertreter d E

dazu, wie etwa in Bayern und einigen anderen deutschen Ländern diese Befugnis gehandhabt werden wird, Wenn der

Arbeiter gezwungen, den Ar