1900 / 157 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Von Hamburg, wie fole’, ftatt:

Na Mitth lurg der e | ge* die nächsten A bfaE I Bea dee P er ge Deb af agier-Dampfeèr

a. Hamburg-Amerika -Linie. Juli nelldampfer „Deutschland“, 8. Juli : *, 12, Juli Schnelldampier „Fürst Bismarck*, - Juli Poft ampfer „Patricia*, 18. Juli Postdampfer „Batavia*, 19. Juli S, Hnellpostdampfer „Kaiser Friedrich", 22. Juli Post- dampfer Graf Waldersee", 26, Juli Sw{huellpostdampfer -„Co- Lum a, 29. Juli Postdampfer „Phoenicia®. Nah Boston 14. Juli _o\tdarupfer „Bengalia*, 24. Juli Postdampfer „Bethania*, Nach Haltimore 14, Juli Poftdampfer „Bengalia*.— Nach Philadelphia 9.[Juli Postdampfer „Arcadi2“, 24. Juli Postdampfer „Adria“. Na Montreal 27. Juli Postdampfer „Frisia“, 7. August Postdampfer » Westphalia*. Nah New-Orleans 10. Juli Postdampfer „Hermann“, 25, Juli Postdampfer „Constantia®. Na Mexico 7. Juli Posi. bampfer „Helvetia*. Nach O und Z+ntral-Amerika 11. Juli Postdampfer „Francia“. Nach Venezuela 18. Juli Postdampfer „Bolivia*. Nah Ost-Aßfiea 15. Juli Postdampfer „Serbia“, 23. Juli Poftdampfer „Königsberg“. b. Deutsche Ost-Afrika-Linie, : ‘Die Reihs-Postdampfer „Kronvrinz*, „Bundesrath“ 18. Juli, »Herzog* 1. August, „Admiral“ 15. August, „Kanzler* 29. August.

C. E ES 4 Madeira 0, Juli Postdampfer „Aline oermann“ na a ; at 1 Po Loango; 18. Juli Postdampfer „Gretchen Bohlen“ nach Gibraltar, Tanger, Casablanca, Mazagan, Saffi, Mogador, Bifsao, Bolama, Sierra Leone, Sherbro, Manoh; 20. Juli ostdampfer „Profeffor Woermann* nach Teneriffe, Las Palmas, onakry, Monrovia, Axim, Sekondee, Cape Cost Castle, Saltpond, Appam, Winnebah, Accra, Addah, Quitta, Lome, Klein Popo, Grand Popo, Whyda, Kotonou; 25. Juli Postdampfer „Marie Woermann na Swakopmund, Walfischbay, Lüderißtuht, Port Nolloth. d, D S N, Damp} [MLssahrtäe ese aft.

Nah Brasilien Ans Bahia, Rio de Janeiro und Santos): 11. Juli Postdampfer „Petropolis“, 18. Juli Posidampfer e Bahia“, 25, Juli Postdampfer „Amazonas“", 1. August Postdampfer eTucuman“, 8. August Poitdampfer „San Nicolas“. U

Nah Süd-Brasilten: 14 Juli Postdampfer e Desterro 81, SUli Postdampfer „Rofarto“, 15, August Postdamfer „Macecio". :

Nah den La Plata-Staaten: 10, Juli Postdampfer „Corrientes“, 17, Juli Postdampfer „Asuncion“, 28. Juli Postdampfer „Cap Verde“, 4. August Postdampfer „Sao Paulo*, 11. August Postdampfer

„Tijuka*. E o. Rhederei Nob. M. Sloman. j Nah New York und Newport News: 18. Juli Postdampfer

«Milano*“. Ds f. Deutsche Levante-Linie, i Nach Algier, Malta, Piraeus, Smyrna, Konstantinopel und Odessa 31. Juli Erxpr.-Dampfer „Stambul“. Nah Malta, Piraeus, Syra, Smyrna und Konstantinopel 15. JIuli Dampfer „Naxos*, Nach Salonik, Dedeagh, Bourgas, Varna, Kústendie, Galaß/Braila 15. Juli Dampfer „Chios*. Nah Nikolajeff, 29. Juli Dampfer „Jmbros“. Nach Alexandrien uud Syrten (Iaffa, Beyrouth, Mersina, Alexandrette) 15. Juli Dampfer „Athos". Na Odessa, Novorossisk, Batum, Samfun und Trapezunt 10, Juli Dampfer „Paros“. Nah Taganrog und Martopul 10. Juli Dampfer „Skyros8*, 25. Juli Dampfer „Imbros*“, 25. August Dampfer „Pyrgos9*. g. Deutsch-Australische Dampf shiffs-Gesell schaft. Nach Kapstadt, Algoa-Bay, Melbourne und Sydney: 21. Juli ampfer „EGlbing*“. B s Kapstadt, Algoa-Bay, Fcemantle-Warf, Adelaide-Warkf, und Java 7. Juli Dampfer „Meißen“.

Bremen, 4. Juli, (W. T. B) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Weimar*, n. Ost - Asien best, 2. Juli in Suez angek. „Werra“ 2 Juli v. Gibraltar über Neapel n. Genua abgeg. » Willehad“, v. d. La Plata kommend, 2. Juli Vlissingen, „Prinz Heinrich“, n. Ost-Asien best., 3. Juli Duessant passiert. ,

London, 3. Juli. (W. T. B.) Castle-Linie. Dampfer „Doune Castle" heute auf Ausreise in Durban (Natal) angek. „Tantallon Castle" heute auf Heimreise Madeira passiert. i

Union-Linie. Dampfer „Goorkha" heute auf Ausreise in Kapftadt angekommen.

Theater und Musik.

Im Theater des Westens finden morgen und übermorgen Wiederholungen der Operette „Der Vogelhärdler“ statt. Am Sonzabend wird zu halben Preiten die Operette „Die Glccken von Corneville“ gegeben. i j

Im Belle-Alliance- Theater haben die P:oben eines unter der Uirektion von Otto Pleecker-Eckardt stehenden Lustspiel - und Schwank, Ensembles begonnen, welches am 14. Juli ein auf vier bis sechs Wochen terechnetes Gastspiel - mit dem dreiaktigen SYwank „Doppelgänger“ voz E. H. Dießsch eröffnen wird. Et abwechselndes Repertoire deutsher und französisher S#wauk- und Luftspiel- Novitäten ist in Aussicht genommen.

Mannigfaltiges.

Friedrihshafen, 3. Juli, (W. T. B.) Ueber den gestrigen Aufstieg des Luft\hiffs des Grafen Zeppelin wird berihtet : Gestern Nachmittag 5 Uhr kam der Dampfer „König Karl“ mit den Gästen und der kleine Dampfer „Buchhorn* mit 100 Mann von derx Feuerwehr, der Turnerschaft und von dem in Weingarten stehenden Infanterie - Regiment vor der Ballonhale an. Wie am

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hte Morgens leihter Oftwind, Mittags West- nd. A2 n Uhr Sn im unteren Theil der oberen Luft- \schichten günstige Windverhäitnisse ein! und der Ballon ‘wurd: von der Halle vorge})Wobèn. Es war 7} Uhr, als die Komma4dos „los und „vier Meter Stricke nachlassen* ertönten. Hierauf hob si der Koloß bei langsamem Aufstieg 5 bis 10 m, Nach ‘dem Kom- mando „bhöher* begann er Ballon sodann unter “den tausendstimmigen Hurrahrufen der Zuschauer frei zu s{chweben. i der vorderen Gondel saßen Graf Zeppelin und Pro- fessor Bassus- München,” der mit meteorologishen Instru- menten versehen was, und ein Monteur; in der zweiten Gendel saßen dec bekannte Foeshungsreisendve Eugen Wolff und ein Monteur. Bei füdlichem bis südwestlih-m Winde trieb der Ballon zuerst gegen Süden bis auf etwa 400 Meter Höhe. Dann bog er ab und wendete st|ch gegen Norden. Einmal senite #ch die Spiße nach unten und s{chob sich dann wieder nah oben. Der Ballon drehte sih um seine Are, indem er durch alle diese Manöver seine Lenkbarkeit darthat. Auf einmal fiel der Ballon sihtlih herab, ‘hob sich wteder, bis das raschz Sinken auffallend wurde und vlöglich die Gondeln mit dem Ballon über sich auf dem See bei der Immenstaader Landungs- brüde s{chwammen. Nab 18 Minuten - auf 3 km Ent- fernung war das Luftschif genöthigt “zu landen, wobei die ader Ballonhülle leiht bef{chädtigt warde. Von der Besaßung wucde niemand verl:ßt. Das Urtheil lautete einstimmig dahin, daß das Balancieren vortrefflich gelang, daß aber die -Luftshrauben 1A mangelhaft funktionieren! und die Traakrast für den Riesenkörper zu gering ist. Zur Vornahme ‘von Verbesserungen wird in den Auf- fahrtsversuhen vorläufig eine Pause eintreten.

Bremen, 3 Juli. (W. T. B.) „Bös3mann?s Telegr.-Bureau* meldet: Von der Direktion des „Norddeutschen Lloyd" ging uns heute folgende Mittheilung zu: Nach den heute aus New York ein- gegangenen Berichten beg-gnet die Feststellung der Liste der bei dem Brande in Hoboken umgekommenen Manaschaften des Lloyd großen Schwterigkeiten, da die Mehrzahl der Leichen niht m:hr zu refognoscieren ist. Da die an Bocd befindlichen Musterrollen mitverbrannt sind, ist auch eine Feststellung der Vermißten niht zu ermöglihen. Ein Verzeichniß der Ueberlebendezn der drei Shiffe „Saale“, „Main“ uud „Bremen“ wird zur Zit aufgestellt unh dürfte im Laufe des heutigen Tages eingehen. Nah den bisherigen Feststellungen werden allez Wahrscheinlichkeit nah di- Dzmpfer „Saale®“ und -Brem?n“ nah Beseitigung der Beschädigungen wieder in Dienst eingestellt werden können. Dagegen wird der Dampfer eMain“_ für total ver- locen angeschen (f. u.). Kapitäz Mirow vom Dampfer „Saale“ fand den Heldentod auf feinem Posten auf der Brücke des Dampfers. Wie das genannte Bureau ferner erfährt, beschloß der „Norddeutsche Lloyd“ die Gewäßrung einer b-sonderen Rente an die Angehörigen der bet der Branokatastropze in Hoboken umgelomm-»xgen Offiziere uud Mannschaften neben den Bezügen aus der Seemannskasse und der Wittwen- und Waifenkasse. / :

Bremen, 4. Juli. (W: T. B.) „Bödmann’z Telegraphisches Bureau“ meldet: Nath ciner dem „Norddeutschen Lloyd“ heute aus New York zugegangenen Depesche wird wahrscheinlih auc ber Dampfer e Main teder repariert und in Fahrt gestellt werden können.

NeF York, 4. Juli. (W. T. B.) Da gegen die Führer ver- schiedener Schleppboote die Anklage erhoben worden ist, daß sie sich gelegentlih der Rettungsarbeiten bet dem Brande der Piers des „Nord- deutschen Lloyd* Unmenschlichkeiten hätten zu Schulten kommen lassen, so wird der Mayor von Hoboken gegen zwei Kapitäne von Schleppbooten die gerictlihe Verfolgung weaen Mordes beantragen. Zugleih seßt derselbe eine Belohnung von 1000 Dollars aus für Mittheilungen, welche geeignet sind, den Beweis zu erbringen, daß irgend welche Personen sh Unmenschlihkeiten haben zu Schulden kommen laffen.

Charkow, 3. Juli. (W. T. B.) Auf der Station So8zi- movka der Balashowsky-Eisenbahn entgleiste infolge der durch Regengüss- bewirkten Zerstörung des Bahndamms ein P er- sonenzug und stieß mit einem Güterzug zusammeu. Acht Per sonen find ge1ödtet, dreißig verwundet. Der Eisenbahnverkehr 1 auf zw-i Tage unterbrochen.

Nach Schluß der Redaktion cingegangene Depeschen.

Berlin, 4. Juli. (W. T. B.) Der deutsche Konsul in Tschifu meldet unterm 83. d. M.: Jn Peking sollen General Tung-fuh-hsiang und Prinz Tuan unter dem Motto „Veraichtung der Fcemden“ alle Gewalt an sich gerissen haben und die Kaiserin und den Prinzen Ching offen bekämpfen. Der Gouverneur von Schantung steht mit 8000 Mann in Tsinan, - angeblich zur Abwehr eines deutschen Angriffs von Tsingtau aus. 3000 Mann seines eigenen Korps und 10 000 Mann Provinzialtruppen befinden sih an der Grenze von Tschili. Der Gouverneur nimmt einstweilen eine abwartende Haltung ein und steht mit den General- Gouverneuren von Süd- und Mittel-China in regstcem Verkehr.

London, 4. Juli. (W. T. B.) Dem „Daily Expreß“ wird aus Shanghai vom 2. Juli gemeldet: Am Tage, an welhem in Peking der deutshe Gesandte Freiherr von Ketteler ermordet wurde, waren alle Gesandt-n 1n Peking aufgefordert worden, sich nach dem Tsung-li-Yamen zu be- geben. Der britische, der französische, der russishe und der amerikanische Gesandte, welche einen Verrath vermutheten, weigerten sih, ihre Gesandtschaftsgebäude zu verlassen.

zuschränken.

Truppen werben. Yu

Zügel zu hal

Bureau“

telegraphierte Minister, meldet : früh an die Gegend eine Werst Feuer pagnien die ganze

nach öffnete die

und 45 ganze

Shang

lagert, und i

von Chining

geschlossen. dem Angriff dessen sei die

China, bleibe unverzüglich werben und

wortlich. y Paris,

nische Ver

Freiherr von Ketteler nahm die Einladung an und verließ

| Nügenwalder- münde. . , Neufabrwasser Memel. Münster (Weftf). . Hannover . . Berlin. Chemniy . Breslau... M 0s Frankfurt (Main) Karlsruhe . , München

Wetterbericht vom 4. Juli 1900, 8 Ubr Vormittags.

Wind- stärke, Wtiud- richtung

Name ber Beobahtungs- station

Temperatur in Ceisius,

Barometerst 3.0%. Meeres- niveau reduz.

SO SW wolkig N Regen NNW halb bed. NNW 4jshalb bed. NNW wolkenlos

Vlissfingen . . | N 2|wolfig E N 3|hetter hriftiansund O 4|woltig

Slkudesnaes NNW 8l/bedeckt

Skagen... WNW 5\wolkig

Kopenhagen . W 3|wolkig

Karlstad. SW s8|bedeckt

Sitockholm i SW 4|bededckt

Wisby .…. WSW 6\wolkenlosg

Havaxanda . NW 2bedeckt - -|

Borkum . N gas bed,

Keitum “1 (3 NW 3 ededckt mburg: 6 B 4|bedéckt winemünbe WNW 2lbedeckt

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Stornoway . Blalksod.

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meist trockenes, \cheinlich.

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uáter Leitung

Ein Maximum über 765 mm befindet sih über Irland, eine Depression erstreckt fich von Nord- Rußland bis Skandinavien, ein Theilminimum [iegt über Mittel-Schweden. Wetter ziemlih kühl, an den Nordseeküsten ver- änderlih, sont trübe.

L

Theater des Westens. Ensemble - Gastspiel

tag: Der Vogelhändler.

i von Carl ZeVer. Anfang 74 Uhr.

1|RNegen ) Sreaag: Der Vogelhäudler. Negen ) onnabend: Die Glocken von

WNW SW

NW 1|bedeckt W 2|bedeckt W 1|Regen NW 2|bededckt W 2|betedckt NNW 2bededlt

2 14,0

) NNO W 3|Regen 14,0 758,9 [Windstille |bedeckt 16,2

15,0 13,6 16,3 14,6 19;5

13,9

Nhodope. (Miß Mary Halton, als Gast.)

Regen

yon Sordes a etDtau: A von Benno Jacobson. n In Deutschland if das Sigmund Lautenburg. Anfang 71

Ziemlich kübles, im Norden im Süden regnerishes Weiter wahr-

Deutsche Seewarte.

Maxim.

Theater. Verlobt:

des. Direktors Ferenczy. Donners-

Operette in 3 Aften | Scholz, mit Hrn.

Corneville.

Lessing-Thealer. Ensemble-Gastspiel unter Leitung des Lir-ktors J. Ferenczy. Operette in 2 Akten von Hugo Felix.

Freitag und folgende Tage: Rhoope.

Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten- burg. Donnerstag: Die Dame von Maxim. (La dame de chez Maxim.) S{wank in 3 Alten Veberseßt und bearbeitet Scene gesezt von

Ubr.

Freitag und folgende Tage: Die Dame von

SOREE E OINRONSSB E R A N S N R R S T E Familien-Nachrichten,

Frl. Alice Hamann mit * Hrn. Leut. Maximilian Dallmer (Berlin—Saarlouis). Verw, Fr. Regierungsrath Elisabeth Wosch, ç éb,

London, 4. Zuli. aus Shanghai vom 2. d. M.: J eine Verordnung bekannt gegeben worden, durh die den Gouverneuren der Provinzen E wird, Boxer und zur Vertreibun

Konsul die Versicherung, Liu unterstüßen werde :

eine starke Truppenmacht in Nanking und am unteren Jangtse- kiang unterstüßt ub P um die fremdenfeindlihen Beamten im

London, 4: Juli. wird aus Tschifu von gestern verlaute gerüchtweise, Tientsin zu verlassen. an. Die Chinesen hätten unterhalb der gräben anzelegt und sih der Eisenbahn zwischen Tientsin und Lutai bemächtigt.

St. Petersburg, 4. Juli. Telegraphen - Agentur. “)

begrüßt; ich auf, die

auf dem Wall zwei Geschüße bemerkten. ausländishen Landungstruppen geschickt

den Wällen, ununterbrochenes Schießen. der Angriff ausgeführt, Arsenal genommen. Mann Abtheilung mit Kompagnie theil.

Ts\chifu, 4. Juli. (W.

Ermessen handeln.

für die Freundschast und publik und der Vereinigten Staaten von Amerika zu arbeiten und alles zu verhindern, was einen Bru zwischen beiden Republiken hervorrufen könnte.

Donnerstag :

das Fa dge Silde mit einer kleinen Eskorte deutscher Marinesoldaten.

wurde er von einer ungeheuren Menge angegriffen und erhielt vier Schußwunden. li-Yamen wurde von den deutschen Marinesoldaten in Bran gesteckt. Die Menge griff dann die Gesandtschaftsgebäude an, von denen bald nur das britische, das deutshe und das italienishe übrig blieben j star? beschossen, die britishen Wachen erlitten*große Verluste, da der Mangel

ls er vor dem Tsung-li-Yamen ankam, inesisher Soldaten Das Tsung-

blieben. Die britishe Gesandtschaft wurde an Munition sie zwang, ihr Feuer sehr ein-

(W. T. d Die „Times“ meldet n Peking ist am 26. v. M.

er Fremden anzu- an-shi-kai über)andte dem dortigen britischen

daß er die Politik des Vize-Königs es sei schr nothwendig, daß Liu durch

anif und Anarchie zu verhindern. (W. T-B)

ten und em „Reuter schen

gemeldet, dort daß alle Ausländer aufgefordert seien, Man sehe die Lage als verzweifelt Stadtmauer Schanz-

(Meldung der „Russischen Der Vize - Admiral A lexejew am 30. Juni aus Taku an den Kriegs-

daß der General Stoessel folgende Einzelheiten Jh rekognoszierte am 27. Juai mit einer

von 5 Uhr Kugelwerfern Nachdem ih mit starkem

Sotnie und zwei nördlich vom östlihen Arsenal. vorgerült war, wurde ih klärte hierauf mit vier Kom- über die Eisenbahnlinie vorrüten, vom Feinde besezt fanden und

Nachdem ih hatte, er- zweite englishe Batterie das Feuer. Von welche die Gegner besegten, begann ein Mit drei Kolonnen - wurde um 31/2 Uhr Nachmittags war das 6 Mann sind todt, Regimentsarzt Rasumow verwundet. An dem Kampfe nahm die Ausnahme der Marine-Landungs-

(W. D. B,)

Gegend

0et;8. QUli Nach einer aus

Tientsin hier eingetroffenen Nachricht waren die Fremden in Peking am 1. d. M.

in der britishen Gesandtschaft be- hre Lage war Ee,

. B.) Alle Missionare sind nah Tsingtau abgereist.

Canton, 3. Juli. (W. T. B.) Hiesige chinesische Zeitungen veröffentlichen i Wittwe über die Boxer-Bewegung, den Kampf der Fremden gegen China und die Stellung der cinesishen Behörden, die vor einigen Tagen bei )

Tschang eingelaufen sind. x mit den Christen, gegen die sich das ganze Volk, einschließlih des Militärs, der Gelehrten, des Adels und mit der Absicht, sie auszurotten, vereint habe,

zwei Zirkular - Edikte der Kaiserin-

dem Vize- König Li-Hung- Sie besagen: eine Aussöhnung

der Prinzen, sei völlig aus- Die Fremden hätten den Kampf gegen China mit auf die Forts von Taku eröffnet, und infolge- Erbitterung gegen alle Fremden noch gestiegen. Eine

Unterdrückung des Volkes sei gefährlih, und daher erscheine eine Benußung der fremdenfcindlichcn Bewegung bis auf weiteres rathsam. wolle die Kaiserin s{hüßen.

Die bedrohten Gesandtschaften in Peking Ob die Fremden stärker seicn oder abzuwarten, jedenfalls sollten aber alle Gouverneure Truppen zur Vertheidigung ihres B.zirks an- demtäk den örtlichen Verhältnissen nah eigenem Für jeden Landverlust seien sie verant-

4, Zuli. (W. T. B.) Unter dem Vorsiß von

Léon Bourgeois hat sich hier eine französish-amerika-

einigung gebildet, die es sih zur Aufgabe stellt, Annäherung der Französischen Re-

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

Regierungsrath Dr. Paul Andrißkly (Lieoxitz). Verehelicht: Hr. Hwuptmann Carl von Uthmann

mit Frl. Iïmgard von Shuckmann (NRohrbeck).

GEs-boren: Ein Sohn: Hen. Hauptmann Heye (Straßburg t. Els.) Hrn. Privatdozenten Dr. Simon von Nathusius (Breélau), _Eine Tochter: Hrn. Hans Frhrn. von Nackaiy (Schloß Ehrenberg). Hrn Walther von KöÜer (Schwenz). Hrn. Major Friedrich Wilhelm Grafen Pfeil (Ohlau). M

Gestorben: Hr. Okberstleut. a. D, Paul von Treu Misdroy). Hr. Major a. D. Georg Fiedler Dru Hr. Oberst a. D. Louis Pauli (Sagan). Hr. Kommerzienrath Wilhelm! Moll

(Brieg).

Verantroortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (J, V. : Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin A Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einchließlich Börsen-Beilage).

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und K

M 157.

Amlliches. Deutsches Reich.

Geseg,

betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten.

Vom 30. Zuni 1900.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt :

Anzeigepflicht. SL Jede Erkrankung und jeder Todesfall an

Aussaß (Lepra), Cholera (asiatischer), Flefieber (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientalisher Beulen-

P, Poden (Blättern) sowie jeder Fall, welcher den Verdacht einer dieser Krankheiten erweckt, ist der für den Aufenthaltsort des Erkrankten oder den Sterbeort zuständigen Polizeibehörde unverzüglih anzuzeigen.

Wechselt der Erkrankte den Aufenthaltsort, so ist dies unverzüglich bei der Polizeibehörde des bisherigen und des neuen Aufenthaltsorts zur Anzeige zu bringen.

i 5-2.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

1) der zugezogene Arzt,

4) der Haushaltungsvorstand,

3) jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Er- ecankten beschäftigte Person, :

4) derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Er- tranfungs- oder Todesfall sich ereignet hat, :

9) der Leichenschauer.

__ Die Verpflichtung der unter Nr. 2 bis 5 genannten Personen tritt nur dann ein, wenn ein früher genannter Ver- pflichteter nicht vorhanden ist.

83.

Für Krankheits- und Todesfälle, welche sih in öffent- lihen Kranken-, Entbindungs-, Pflege-, Gefangenen- und ähn- lihen Anstalten ereignen, is der Vorsteher der Anstalt oder die von der zuständigen Stelle damit beauftragte. Person aus- [hließlih zur Erstattung der Anzeige verpflichtet.

Auf Schiffen oder Flößen gilt als der zur Erstattung der Anzeige verpflichtete Haushaltungsvorstand der Schiffer oder Floßführer oder deren Stellvertreter. Der Bundesrath ijt ermächtigt, Bestimmungen darüber zu erlassen, an wen bei Krankheits- und Todesfällen, welche auf Schiffen oder Flößen vorkommen, die Anzeige zu erstatten ist. |

S4,

Die Anzeige kann mündlich oder schriftli erstattet werden. Die Polizeibehörden haben auf Verlangen Meldekarten für [hriftlihe Anzeigen unentgeltlih zu verabfolgen.

GD.

Landesrechtlihe Bestimmungen,

Anzeigepflicht begründen, werden berührt. Durch Beschluß des Bundesraths können die Vorschriften über die Anzeigepflicht (88 1 bis 4) auf andere als die im Z 1 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten ausgedehnt werden.

welche eine weitergehende durch dieses Geseß nicht

Ermittelung der Krankheit. S6.

Die Polizeibehörde muß, sobald sie von dem Ausbruch oder dem Verdachte des Auftretens einer der im 8 1 Abs. 1 genannten Krankheiten (gemeingefährliche rranktheiten) Kenntniß erhält, den zuständigen beamteten Arzt benachrichtigen. Dieser hat alsdann unverzüglih an Ort und Stelle Ermittelungen über die Art, den Stand und die Ursache der Krankheit vor- zunehmen und der Polizeibehörde cine Erklärung darüber ab- ugeben, ob der Ausbruth der Krankheit festgestellt oder der Verdacht des Ausbruchs begründet ist. Fn Nothfällen kann der beamtete Arzt die Ermittelung auch vornehmen, ohne daß ihm eine Nachricht der Polizeibehörde zugeaangen ist.

Jn Ortschaften mit mehr als 10 000 Einwohnern ist nah den Bestimmungen des Abs. 1 auch dann zu verfahren, wenn Erkrankungs- oder Todesfälle in einem räumlih abgegrenzten Theil der Ortschaft, welcher von der Krankheit bis dahin ver- [hont geblieben war, vorkommen.

Die höhere Verwaltungsbehörde kann Ermittelungen über jeden einzelnen Krankheits- oder Todesfall anordnen. Solange eine solhe Anordnung nicht getroffen ist, sind nah der ersten &Seststellung der Krankheit von dem beamteten Arzt Er- mittelungen nur im Einverständniß mit der unteren Ver- waltungsbehörde und nur insoweit vorzunehmen, als dies erforderli ist, um die Ausbreiturg der Krankheit örtlih und zeitlih zu verfolgen.

E

__ Dem beamteten Arzte ist, soweit er es zur GSeststellung der Krankheit für erforderlich und ohne Schädigung des Kranken für zulässig hält, der Zutritt zu dem Kranken oder zur Leiche Und die Vornahme der zu den Ermittelungen über die Krank- heit erforderlichen Untersuchungen zu gestatten. Auch kann bei Cholera-, Gelbfieber- und Pestoerdacht cine Oeffnung der Leiche polizeilich angeordnet werden, insoweit der beamtete Arzt dies zur Feststellung der Krankheit für erforderli hält.

Der behandelnde Arzt ist berechtigt, den Untersuchungen, insbesondere auch der Leichenöffnung beizuwohnen.

_Die in 88 2 und 3 pusaeihrten Personen sind ver- pflichtet, über alle für die Ent tehung und den Verlauf der Krankheit wichtigen Umstände dem beamteten Arzte und der öujtändigen Behörde auf Befragen Auskunft zu ertheilen.

Zst nah dem Guta

S8

S . / ten des beamteten Arztes der Aus- bruch der Krankheit festgestellt oder der Verdacht des Ausbruchs begründet, sd hat die Polizeibehörde unverzüglich die erforder-

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 4. Juli

9.

Bei Gefahr im Said A der b:amtete Arzt schon vor dem Einschreiten der Polizeibehörde die zur Verhütung der Verbreitung der Krankheit zunächst erforderlichen Maß- regeln anordnen. Der Vorsteher der Ortschaft hat den von dem beamteten Arzte getroffenen Anordnungen Folge zu leisten. Von den Anordnungen hat der beamtete Arzt der Polizei- behörde sofort shriftlihe Mittheilung zu machen; sie bleiben solange in Kraft, bis von der zuständigen Behörde anderweite Verfügung getroffen wird.

E : 8 10.

__&FUr Ortschaften und Bezirke, welhe von einer gemein- gefährlichen Krankheit befallen oder bedroht sind, kann dur die zuständige Behörde angeordnet werden, daß jede Leiche vor der Bestattung einer amtlichen Besichtigung (Leichenschau) zu unterwerfen ist. j

Schußmaßregeln. S 1k

Zur Verhütung der Verbreitung der gemeingefährlichen Krankheiten können für die Dauec der Krankheitsgefahr Ab- sperrungs- und Aufsichtsmaßregeln nah Maßgabe der 88 12 bis 21 polizeilih angeordnet werden. :

__ Die Anfechtung der Anordnungen hat keine aufschiebende Wirkung. S 412

Kranke und krankheits- oder ansteckungsverdächtige Per- sonen können einer Beobachtung unterworfen werden. Eine Beschränkung in der Wahl des Aufenthalts oder der Arbeits- stätte ijt zu diesem Zwecke nur’ bei Personen zulässig, welche obdahlos oder ohne festen Wohnsiß sind oder berufs- oder gewohnheitsmäßig umherziehen.

e 8 13.

Die höhere Verwaltungsbehörde kann für den Umfang thres Bezirks oder für Theile desselben anordnen, daß zu- reijendes Personen, sofern sie sich innerhalb einer zu be- stimmenden Frist vor ihrer Ankunft in Ortschaften oder Be- zirken aufgehalten haben, in welchen eine gemeingefährliche Krankheit ausgebrochen ist, nah ihrer Ankunft der Ortspolizei- behörde zu melden find. S 14.

Für kranke und krankheits- oder ansteckungsverdächtige Personen kann eine Absonderung angeordnet werden. i

Die Absonderung kranker Personen hat» derart zu erfolgen, daß der Kranke mit anderen als den zu seiner Pflege be- stimmten Personen, dem Arzt oder dem Seelsorger nicht in Berührung kommt und eine Verbreitung der Krankheit thunlichst ausgeschlossen ist. Angehörigen und Urkunds- perjonen ijt, insoweit s zur Erledigung wichtiger und dringender Angelegenheiten geboten ist, der Zutritt zu dem Kranken unter Beobachtung der erforderlichen Maßregeln gegen cine Weiterverbreitung der Krankheit gestattet. Werden auf Erfordern der Polizeibehörde in der Behausung des Kranken die nah dem Gutachten des beamteten Arztes zum Zwecke der Absonderung nothwendigen Einrichtungen nicht ge- troffen, so kann, falls der beamtete Arzt es für unerläßlih und der behandelnde Arzt es ohne Schädigung des Kranken für zulässig erklärt, die Ueberführung des Kranken in ein ge- eignetes Krankenhaus oder in einen anderen geeigneten Unter- kunftsraum angeordnet werden.

Auf die Absonderung krankheits- oder ansteckŒungsver- dächtiger Personen finden die Bestimmungen des Abs. 2 sinn- gemäße Anwendung. Jedoh dürfen krankgeits- oder an- steckungsverdächtige Personen nicht in demselben Raume mit kranken Personen untergebracht werden. Ansteckungsverdächtige Personen dürfen in demselben Naume mit kfrankheitsverdächtigen Personen nur untergebracht werden, soweit der beamtete Arzt es für zulässig Hält.

__ Wohnungen oder Häuser, in welchen erkrankte Personen 1ch befinden, können kenntlich gemacht werden.

Für das berufsmäßige Pflegepersonal können beschränkungen angeordnet werden.

S 15.

Die Landesbehörden sind befugt, für Ortschaften und Bezirke, welche von ciner gemeinfährlichen Krankheit befallen oder bedroht sind,

1) hinfihtlih der gewerbsmäßigen Herstellung, Behandlung und Aufbewahrung sowie hinsihtlih des Vertriebs von Gegenständen, welche geeignet sind, die Krankheit zu verbreiten, eine gesundheitspolizeiliche UVeberwahung und die zur Ver- hütung der Verbreitung der Krankheit erforderlichen Maßregeln anzuordnen ; die Ausfuhr von Gegenständen der bezeichneten Art darf aber nur für Ortschaften verboten werden, in denen Cholera, Fleckfieber, Pest oder Pocken ausgebrochen sind,

2) Gegenstände der in Nr. 1 bezeichneten Art vom Ge- werbebetrieb im Umherziehen auszuschließen,

3) die Abhaltung von Märkten, Messen und anderen Veranstaltungen, welche eine Ansammlung größerer Menschen- mengen mit sih bringen, zu verbieten oder zu beschränken,

4) die in der Schiffahrt, der Flößerei oder sonstigen Transportbetrieben beschäftigten Personen einer gesundheits polizeilichen Ueberwachung zu unterwerfen und kranke, krank- heits- oder ansteckungsverdächtige Personen sowie Gegenstände, von denen anzunehmen ist, daß sie mit dem Krankheitsstoffe behaftet sind, von der Beförderung auszuschließen,

5) den Schiffahrts- und Flößereiverkehr auf bestimmte Tageszeiten zu beschränken. S 16.

Jugendliche Personen aus Behausungen, in denen Er- krankungen vorgekommen sind, können zeitweilig vom Schul- und Unterrichtsbesuhe ferngehalten werden. Hinsichtlich der sonsligen für die Schulen anzuordnenden Schußmaßregeln be- wendet es bei den landesrechtlihen Bestimmungen.

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S 17. In Ortschaften, welhe von Cholera, Fleckfieber, Pest oder Pocken befallen oder bedroht sind, sowie in deren Umgegend kann die Benußung von Brunnen, Teichen, Seen, Wasser- läufen, Wasserleitungen sowie der dem öffentlichen Gebrauche dienenden Bade-, Schwimm-, Wasch- und Bedürfnißanstalten

lichen Schutzmaßregeln zu treffen.

verboten oder beschränkt werden.

öniglih Preußischen Staats

der Krankheit für unerläßlih ‘erklärt,

unentgeltlih zu bieten. S9

daß sie mit dem Krankheitsstoffe behaftet infektion angeordnet werden.

Cholera und Gelbfieber die Anordnung dann zulässig, wenn die Annahme, daß dem Krankheitsstoffe begründet ist.

__ gst die Desinfektion nicht ausführb nisse zum Werthe der Gegenstände zu ko Vernichtung angeordnet werden.

S 20. tilgung und Fernhaltung von Ratten,

Ungeziefer angeordnet werden. S AL

O

gefährlichen _Krankheit gestorben Vorsichtsmaßregeln angeordnet werden. S 99 v amd bend »

59 12 bis 21 vorgesehenen Schußmaßreg Desinfektion, werden vom Bundesrath er S 23. Die zuständige Landesbehörde kann die weiteren Kommunalverbände dazu Einrichtungen, welche zur Bekämpfung d Krankheiten nothwenig sind, zu treffen. der erforderlihen Kosten findet die Be Abs. 2 Anwendung. 8-24. __ Hur Verhütung der Einschleppung d Krankheiten aus dem Auslande fann der von der Erfüllung gesundheitspolizeilicher gemacht sowie 1) der Einlaß anderer dem Persone dienenden Fahrzeuge, 2) die gegenständen,

tfommen, verboten oder beschränkt werden.

diese Vorschriften auf die gesundheitspoliz der Seeschiffe beziehen, zwischen deutshen Häfen erstreck werden. S 2D. Wenn eine gemeingefährliche Krankh im Küstengebiete des Neichs ausgebrochen Reichskanzler oder für das Gebiet des Bundesstaats im Einvernehmen Landesregierung wann und in wel gemäß 8 24 Abs. 2 erlassenen jeßen sind. Q 26:

stellung von Gesundheitspässen für die ausgehenden Seeschiffe zu beschließen. S 27.

Der Bundesrath ist ermächtigt, üb

erlassen. Entschädigungen. S 28. Personen, welche der Învalidenversi haben für die Zeit, während der nte auf

der dreihundertste Theil des für die

gesehlicher Verpflichtung beruhenden Versi mit Erwerbsunfähigkeit verbundenen gewährt wird oder wenn eine Verpflegung stattfindet.

S 29.

diejes Gesetzes polizeilich angeordneten

können, oder welhe auf polizeiliche worden sind, ist, vorbehaltlih der

Als Entschädigung soll der gen:eine standes gewährt werden ohne Nücksicht auf stand mit Krankheitsstoff læhaftet sei. Werth auf die Intscjadigung, aniürequen.

Die Entschädigung wird, sofern cin nicht bekannt ist, demjenigen gezahlt, in de

der beshädigte oder vernichtete Gegenstand

Für Reisegepäck und Handel3waaren

hiernach zu treffenden Maßregeln zu beschließen.

können sie auf den

-Anzeiger.

1900.

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E S 18. + Die gänzliche oder theilweise Räumung von Wohnungen und Gebäuden, in denen Erkrankungen vorgekommen find, kann, insoweit der beamtete Arzt es zur wirksamen Bekämpfung

angeordnet werden.

Den betroffenen Bewohnern ist anderweit geeignete Unterkunft

Für Gegenstände und Näume, von denen anzunehmen ist,

sind, kann eine Des-

ist bei Aussag, der Desinfektion nur die Gegenstände mit

behaftet sind, durch besondere Umstände

ar oder im Verhält-

stspielig, so kann die

Zum Schuße gegen Pest können Maßregeln zur Ver- Mäusen und anderem

_ Fur die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen von Personen, welche an einer gemein- - nnd,

können besondere

Die Bestimmungen über die Ausführung der in den

eln, insbesondere der lassen.

die Gemeinden oder anhalten, diejenigen er gemeingefährlichen Wegen Aufbringung stimmung des S 37

er gemeingefährlihen Einlaß der Seeschiffe Vorschriften abhängig

n- oder Frachtverkehre

Ein- und Durchfuhr. von Waaren und Gebrauchs-

3) der Eintritt und die Beförderung von Personen, welche aus dem von der Krankheit befallenen Lande

1

Der Bundesrath ist ermächtigt, Vorschriften über die

Soweit si Ueberwachung Schiffsverkehr

eiliche

eit im Ausland oder ilt, 0 bestimmt der zunächst bedrohten

mit dem Reichskanzler die

chem Umfange die

Vorschriften in Vollzug zu

Der Bundesrath ist ermächtigt, Vorschriften über die Aus-

aus deutschen Häfen

er die bei der Aus-

führung wissenschaftliher Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln jowie über den Verkehr mit Krankheitserregern und deren Aufbewahrung Vorschriften zu

cherung unterliegen, Grund des 8 12 in

der Wahl des Aufenthalts oder der Arbeitsstätte beschränkt oder auf Grund des §8 14 abgesondert sind, Anspruch auf eine Entschädigung wegen des ihnen dadur entgangeñen Arbeits- verdienstes, bei deren Berechnung als Tagesarbeitsverdienst , rtst Jnvalidenversicherung maßgebenden Jahresarbeitsverdienstes zu Grunde zu legen ist. Dieser Anspruch fällt weg, insoweit auf Grund einer auf

cherung wegen ciner

Krankheit Unterstüßung

auf öffentliche Kosten

Für Gegenstände, welche infolge einer nah Maßgabe

und überwachten

Desinfektion derart beschädigt worden sind, daß sie zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauche nicht weiter verwendet werden

Anordnung vernichtet in S8 32 und 33 an- gegebenen Ausnahmen, auf e R Entschädigung zu gewähren.

Werth des Gegen- die Minderung des

Werthes, welche sih aus der Annahme ergiebt, daß der Gegen- K Wird der Gegenstand nur beschädigt oder theilweise vernichtet, so ist der verbleibende

anderer Berechtigter sen Gewahrsam sich zur Zeit der Des=