1900 / 157 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

infektion befand. Mitdieser Zahlung erlischt jedeEnischädigungs- erpflihtung aus § 29.

: 8 32. E Eine Entschädigung auf Grund dieses Geseßes wird nicht ewährt: E s h für Gegenstände, welch? im Eigenthume des Reichs, eines Bundesstaats oder einer kommunalen Körperschaft sich befinden: :

2) für Gegenstände, welche entgegen einem auf Grund des

8 15 Nr. 1 oder des § 24 erlassenen Verbot aus- oder ein-

geführt worden sind.

S 33.

Der Anspruch auf Entschädigung fällt weg :

1) Ea derjenige, welhem die Entschädigung zustehen würde, die beschädigten oder vernichteten Gegenstände oder ein- zelne derselben an ch gebracht hat, obwohl er wußte oder den Umständen nah annehmen mußte, daß dieselben bereits mit dem Krankheitsstoffe behaftet oder auf polizeilihe Anordnung u desinfizieren waren; : i : 2) enn derjenige, welhem die Entschädigung zustehen würde oder in dessen Gewahrsam die beschädigten oder ver- nichteten Gegenstände sich befanden, zu der Desinfektion dur eine Zuwiderhandlung gegen dieses Geseg oder eine auf Grund desselben getroffene Anordnung Veranlassung ge-

eben hat. R s 8 34.

Die Kosten der Entschädigungen sind aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten. Jm übrigen bleibt der landesrehtlihen Regelung vorbehalten, Bestimmungen darüber zu treffen:

1) von wem die Entschädigung zu gewähren und wie die- selbe aufzubringen is,

2) binnen welcher Frist der Entshädigungsanspruch geltend zu machen ist, | ,

3) wie die Entschädigung zu ermitteln und festzustellen ist.

Allgemeine Vorschriften. S 356.

Die dem allgemeinen Gebrauche dienenden Einrichtungen für Versorgung mit Trink- oder Wirthschaftswasser und für BomGalung der Abfallstoffe sind fortlaufend durch staatliche Beamte zu überwachen. t

Die Gemeinden sind verpflichtet, für die Beseitigung der vorgefundenen gesundheitsgefährlichen Mißstände Sorge zu tragen. Sie können nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zur Herstellung von Einrichtungen der im Abs. 1 bezeichneten Art, sofern dieselben zum Schuße gegen übertragbare Krank- heiten erforderlich sind, jederzeit angehalten werden.

Das Verfahren, in welchem über die hiernah gegen die Gemeinden zulässigen Anordnungen zu entscheiden ist, richtet sih nah Landesrecht.

S 36.

Beamtete Aerzte im Sinne dieses Geseßes sind Aerzte, welche vom Staate angestellt sind oder deren Anstellung mit Zustimmung des Staates erfolgt ist.

An Stelle der beamteten Aerzte können im Falle ihrer Be- hinderung oder aus sonstigen dringenden Gründen andere Aerzte zugezogen werden. Fanerhalb des von ihnen übernommenen Auftrags gelten die leßteren als beamtcte Aerzte und sind be- fugt und verpflichtet, diejenigen Amtsverrichtungen wahrzunehmen, welche in diesem Gesez oder in den hierzu ergangenen Aus- führungsbestimmungen den beamteten Aerzten übertragen sind.

i 8 37.

Die Ancrdnung und Leitung der Abwehr- und Unter- drückungsmaßregeln liegt den Landesregierungen und deren Organen ob.

Die Zuständigkeit der Behörden und die Aufbringung der entstehenden Kosten regelt sih nah Landesrecht.

Die Kosten der auf Grund des § 6 angestellten behörd- lichen Ermittelungen, der Beobachtung in den Fällen des S. 12, ferner auf Ant?kag die Kosten der auf Grund des 8 19 polizeilih angeordneten und überwachten Desinfektion und der auf Grund des § 21 angeordneten besonderen Vorsichts- | maßregeln für die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen sind aus öffentlid;en Mitteln zu bestreiten.

Die Landesregierungen bestimmen, welche Körperschaften unter der Bezeihnung Gemeinde, weiterer Kommunalverband und kommunale Körperschaft ‘b ias sind.

98

S V0.

Die Behörden der Bundesstaaten sind verpflichtet, sich bei der Bekämpfung überträgbarer Krankheiten gegenseitig zu unterstüßen.

S 39,

Die Ausführung der nach Maßgabe dieses Gesehes zu ergreifenden Schußmaßregeln liegt, insoweit davon

1) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine ange- hörende Militärpersonen,

2) Personen, welche in militärischen Dienstgebäuden oder auf den zur Kaiserlichen Marine gehörigen oder von C gemi:theten Schiffen und Fahrzeugen untergebracht ind,

3) marschierende oder auf dem Transporte befindliche Militärpersonen und Truppentheile des Heeres und der Marine, sowie die Ausrüstungs- und Gebrauchs- gegenstände derselben,

4) ausschließlich von der Militär- oder Marineverwaltung benußte Grundstücke und Einrichtungen

betroffen werden, den Militär- und Marinebehörden ob,

Auf Truppenübungen finden die nah diesem Gesehe zu- lässigen Verkehrsbeschränkungen keine Anwendung.

Der Bundesrath hat darüber Bestimmung zu treffen, in- wieweit von dem Austreten des Verdachts und von dem Aus- bruch einer übertragbaren Krankheit sowie von dem Verlauf und dem Erlöschen der Krankheit sich die Militär- unck Polizei- behörden gegenseitig in Kenntniß zu seßen haben.

40

Für den Eisenbahn-, Post- und Telegraphenverkehr, sowie für Schiffahrtsbetriebe, welhe im Anschluß an den Eisenbahn- verkehr geführt werden und der staatlichen E:senbahn-Aufsichts- behöcde unterstellt sind, liegt die Ausführung der nach Maß-

abe dieses Gescßes zu ergreifenden Schußmaßregeln aus- schließlich den zuständigen Reichs- und Landesbehörden ob.

Inwieweit die auf Grund e Gesetzes polizeilih ange- ordneten Verkehrsbeschränkungen u Desinfektionsmaßnahmen

1) auf Personen, welhe während der Beförderung als enes frankheits- oder ansteckungsverdächtig befunden werden,

2) auf die im Dienste befindlichen oder* aus dienstlicher !

‘Veranlassung vorübergehend außerhalb ihres Wohn- sißes sih aufhaltenden Beamten und Arbeiter der

\

Eisenbahn-, Post- und Telegraphenverwaltungen sowie der genannten Schiffahrtsbetriebe Anwendung finden, bestimmt Es Bundesrath.

Dem Reichskanzler licgt ob, die Ausführung dieses Ge- seßes und der auf Grund desselben. erlassenen Anordnungen zu überwachen. i :

Be zur Bekämpfung der gemeingefährlichen Krankheiten Maßregeln erforderlich sind, von welchen die Gebiete mehrerer Bundesstaaten betroffen werden, so hat der Reichskanzler oder ein von ihm bestellter Kommissar für Herstellung und Er-

haltung der Einheit in den Anordnungen der Landesbehörden

zu sorgen und zu diesem Behufe das Erforderlihe zu be- stimmen, in dringenden Fällen auch die Landesbehörden un- mittelbar mit Anweisungen zu M

Jst in einer Ortschaft der Ausbruch einer gemeingefähr- lichen Krankheit festgestellt, so ist das Kaiserliche Gesundheits- amt hiervon sofort auf kürzestem Wege zu benachrichtigen. Der Bundesrath ist ermächtigt, zu bestimmen, inwieweit im späteren Verlauf dem Kaiserlichen Gesundheitsamt Mit- theilungen über Erkrankungs- M Todesfälle zu machen sind.

Jn Verbindung mit dem Kaiserlihen Gesundheitsamt wird ein Reichs-Gesundheitsrath gebildet. Die Geschäfts- ordnung wird vom Reichskanzler mit Zustimmung. des Bundesraths festgestellt. Die Mitglieder werden vom Bundes- rath gewählt. i

Der Reichs-Gcsundheitsrath hat das Gesundheitsamt bei der Erfüllung der diesem Amt zugewiesenen Aufgaben zu unterstüßen. Er ist befugt, den Landesbehörden auf Ansuchen Rath zu ertheilen. Er kann sich, um Auskunft zu erhalten, mit den ihm zu diesem Zwecke zu bezeihnenden Landesbehörden unmittelbar in Verbindung seßen, sowie Vertretec absenden, welche unter Mitwirkung der zuständigen Landesbehörden Auf- klärungen an Ort und Stelle einziehen.

Strafvorschriften.

44.

Mit Gefängniß bis zu I Jahren wird bestraft:

1) wer wissentlih beweglihe Gegenstände, für welche eine Desinfektion polizeilih angeordnet war, vor Ausführung der angeordneten Desinfektion in Gebrauh nimmt, an Andere überläßt oder sonst “in Verkehr bringt;

2) wer wissentlih Kleidungsstücke, Leibwäsche, Bettzeug oder sonstige bewegliche Gegenstände, welche von Personen, die an einer gemeingefägrlihen Krankheit litten, während Fer Er- krankung gebraucht oder bei deren Behandlung oder Pflege benußt worden sind, in Gebrauh nimmt, an Andere überläßt oder sonst in Verkehr bringt, bevor sie den auf Grund des S 22 vom Bundesrathe beschlossenen Bestimmungen entsprechend desinfiziert worden sind;

3) wer wissentlich Fahrzeuge oder sonstige Geräthschaften, welche zur Beförderung von Kranken oder Verstorbenen der in Nr. 2 bezeichneten Art gedient haben, vor Ausführung der polizeilich angeordneten Desinfektion benußt oder Anderen zur Benußung überläßt.| «R Ae A

Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Geld- strafe bis zu A Mark erkannt werden.

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Mit Geldstrafe von zehn bis einhundertfünfzig Mark oder mit Haft nicht unter einer Woche wird bestraft :

1) wer die ihm nach den 88 2, 3 oder nah den auf Grund des § 5 vom Bundesrath beschlossenen Vorschriften obliegende Anzeige unterläßt oder länger als vierundzwanzig Stunden, nachdem er von der anzuzeigenden Thatsache Kenntniß erhalten hat, verzögert. Die Strafverfolgung tritt nicht cin, wenn die Anzeige, obwohl nicht von dem zunächst Verpflichteten, doch rechtzeitig gemacht worden isl ;

2) wer im Falle des 8 7 dem beamteten Arzt den Zutritt zu dem Kranken oder zur Leiche oder die Vornahme der er- forderlihen Untersuhungen verweigert;

3) wer den Bestimmungen im § 7 Abs. 3 zuwider über die daselbst bezcihneten Umstände dem beamteten Arzt oder der zuständigen Behörde die Auskunft verweigert oder wissent- lih unrichtige Angaben macht;

4) wer den auf Grund des § 13 erlasscnen Anordnungen zuwiderhandelt.

8 46.

Mit Geldstrafe bis zu etnhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird, sofern niht nah den bestchenden geseßlichen Be- stimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, bestraft :

1) wer den im Falle des § 9 von dem beamteten Arzt oder dem Vorsteher der Ortschaft getroffenen vorläufigen An- ordnungen oder den auf Grund des §8 10 von der zuständigen Behörde erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt :

2) wer den auf Grund des § 12, des § 14 Abs. 5, der S8 15, 17, 19 bis 22 getroffenen polizeilichen Anordnungen zuwiderhandelt ;

3) wer den auf Grund der 88 24, 26, 27 erlassenen Vor- \chriften zuwiderhandelt.

Schlußbestimmungen. S A7.

Die vom Bundesrathe zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen allgemeinen Bestimmungen sind dem Reichstage zur Kenntniß mitzutheilen.

P hTE 6 A

S 48.

Landesrechtliche Vorschriften über die Bekämpfung anderer als der im § 1 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten werden durch dieses Gesch p 2 enba

S 49.

Dieses Gese tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Znsiegel.

Gegeben Travemünde, den 30. Juni 1900,

(L. S) Wilhelm. Graf von Posadowsky.

Personal-Veränderungen.

Nöuiglich Preustische Urmee.

Offiziere, Fähnriche 2c. Erneanungen, Beförde- rungen und Verseßungen. Jm aktiven Heere. Kiel, an Bord S. M. Y. „Hoheazellern“, 25. Juni. Rüter, Oberlt. im Inf. Regt. Nr. 158, von Beendigung seins Kommandos bei ter Kriegs-Afademie im Juli d. J. bis 30 S.ptember d, J. zur Dienst- leistung bei dem Eisenbahn-Regt. Nr. 2 kommandiert.

Kiel, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 26. Junt. v. Scchön- berg, Hauvtm. und Komp. Cbef im Gren. Regt. König Friedrich Wilßelm 1V, (1. Pomm.) Nr. 2, behufs Uebertritts zur Marine-

Inf. ausgeschieden und gleizeitig als ‘riatdias und Komp. Chef mit seinem Patent im 2. See-Bat. angestellt.

Travemünde, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 30. Juni. S chulß, Oberst, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Inspékteurs der Art. Depot-Jasp., zur Vertretung des beurlaubten Inspekteurs der N Institute der Art. kommandiert. Prinz Ernst von Sachsen-Weimar, Herzog zu-Sachsen Hoheit, Königl. württemberg. Major, bisher im Drag. Reat. Königin Olga (1. Württemberg.) Nr. 25 und Adjutant beim General-Kommando des XIITL, (Königl. Württemberg.) Armee-Korps, kommandiert nah Preußen, dem 2. Garde-Dragoner-Regiment Kaiserin Alexandra von Rußland aggregtert und zur Dienstleistung überw!esen. v. Kalckreuth, Oberstlt. und Kommandeur des 2. Stles. Jäger-Bats. Nr. 6, zum Stabe des Inf. Negts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr, 60° verseßt. v. Mühlenfels, Major und Bats. Kommandeur tim Braunschweig. Inf. Negt. Nr. 92, zum Kommandeur des 2, Shles. Jäger-Bats. Nr. 6 ernannt. v Pawel, Major aggreg. dem 3, Garde-Regt. z. F, als Bats. Kommandeur in das Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, y. Claer, Major und Kommandeur des Lauenburg. Jäger- Bats. Nr. 9, zum Stabe des Königin Elisabeth Garde- Gren. Regts. Nr. 3, verseßt. v. Rosenberg-Gruszczynski, Major und Bats. Kommandeur im Leib-Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IIL. (1. Brandenburg.) Nr. 8, zum Kom- mandeur des Lauenburg. Jäger-Bats. Nr. 9 ernannt. v. Bülow, ‘Rajor aggreg. dem Juf. Regt. Nr. 148, als Bats. Kommandeur in das Leib-Gren. Regt. König Friedrih Wilhelm 111. (1. Brandenburg.) Nr. 8 verseßt. Bernhard, Major und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. von Winter!eldt (2. Overschies.) Nr. 23, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Kommandeur des Landw. Bezirks Flensburg, y. Heyden-Linden, Major und Flügel-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, beauftragt mit der Führung des Köntas:Ülan. Regts. (1. Hannov.) Nr. 13, unter Beförderung - zum Oberstlt, mit einem Patent vom 16, Juni d. J. und unter Belassung in dem Verhältniß als Flügel-Adjutant Seiner Majestät, zum. Kom- mandeur des gedahten Negts., ernannt. Brecht, Major à la suits des Hus, Regts. Kaiser Nikolaus I1. von Rußland (1. Westfäl.) Nr.8 und Lehrer am Militär-Reitinstitut, zum Stabe des 2. Hannov. Ulan. Regts. Nr. 14, Koch, Rittm. und Eskadr. Chef im Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, unter Stellung à la suito des Regts., als Lehrer zum Militär-Reitinstitut, verseßt, Jebens, Rittm. im Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, unter Enthebung von dem Kommandh als Adjutant bei der 31. Kav. Brig, zum Eskadr. Chef ernannt. y. Arnim, Oberlt. im Ulan. Negt. Kaiser Alexander IL. bon Rußland (1. Brandenburgisches) Nr. 3, als Adjutant zur 31. Kav. Brig. kommandiert. Deinhard, Major und Abtheil. Kommandeur im Feld-Art. Regt. Nr. 51, als aggregiert zum 2. Großherzogl. Hess. Feld-Art. Negt. Nr. 61 verseßt. Kullok, Major a. D., zuleßt beim Stabe des 3. Schles. Drag. Regts. Nr. 15, mit feiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Drag. Regts. Prinz Älbrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1 zur Disp. gestelt und zum Bezirks-Offizier und Pferde- Vormusterungs - Kommissar bei dem Landw. Bezirk Tilsit er- nannt. Frhr. v. Scchleiniß, Hauptm. und Komp. Chef im 3. Hanseat, Jnf, Negt. Nr. 162, - \{cheidet mit dem L U D I. aus dem: Deere aus lid wlrd mit dem 12, Juli d. J. als Hauptm. und Komp. Chef mit seinem bis- herigen Patent in der Schußtruppe für Deutsch-Ostafrika angestellt. v. Wedderkop, Lt. im Oldenburg. Drag. Regt. Ne. 19, bis Ende September d. I. zur Dienstleistung als Ordonnanz-Osfizier bei des Großherzogs von Oldeuburg Königlicher Hoheit kommandiert. b. Unrub, Lt. im Irf. Regt. Graf Kirhbah (1. Niederschles.) Nr. 46, scheidet mit dem 5. Juli d. I. aus dem Heere aus und wird mit dem 6. Juli d. J. als Lt. mit einem bisherigen Patent in der Scutßtruppe für Kamerun angestellt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Trave- münde, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 30. Juni, v. Strauß u. Torney, Lt. im Inf. 9egt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, v. Manstein, Lt. im Inf. Regt. von Manstein (Schleswig ) Nr. 84, v. Müller, Lt. im Holstein. Feld-Art. Regt. Nr. 24, mit Pension der Abschied bewilligt. v. Webern, Hauptm. a. D,, bigher Komp. Chef im Inf. Regt. Nr. 157, der Charakter als Major verliehen.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Abschied. 11. Juni. Schwenecke, Zablmftr. vom Kurmärk. Drag. Neat. Nr. 14, bei seinem Aus- [heiden aus dem Dienst mit Penfion der Charakter als Rehnungs- rath verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 16, Mai. Materne. Garn. Verwalt. Direktor und Rechnuagsrath in Wesel, auf seinen Antrag ¿um 1, September 1900 mit P?nsion in den Nuhe- ftand verseßt.

23. Mai. Bähr, Götting, Kasernen - Inspektoren in Hannover bezw. Spandau, nah Nasftatt bezw. Hannover verseßt.

25. Mai. Liebig, Kajernen-Insp. in Straßbucg i. G., auf seinen Antrag zum 1, September 1900 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

28, Mai. Fischer, Garn. Bauinsv., mit Wahraehmung der Geschäfte der Lokal-Baubeamtenstelle zu Insterburg beauftragt, diese Stelle übertragen.

29, Mai. Kalkhof, Intead. und Baurath der Intend. XVI1. Armee-Korps, zur Intend. XIV. Armee-Korps, Böhmer, Baurath Garn. Baubeamter zu Berlin 111, zur Intend. des XVII. Armee-Korps, zum 1. August. 1900 versctzt; leßterer mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Intend. und Bauraths beauftragt. Wellmann, Baurath, Garn. Baubeamter zu Berlin V, die Lokal- Baubeamtenstelle Berlin 111 übertrager, Holland, Garn. Bauinsp. zu Berlin, mit Wahrnehmung dec Geschäfte der Lokal-Baubeamten- stelle Berlin Ÿ beauftragt, vom 1. August 1900 ab.

5. Juni. Kaiser, Kasernen-Jnsp. in Breélau, nah Spandau versetzt. y

6. Juni. Dr. Baumann, Baur, Bujakowsky, Hoch- stetter, Kind, Nehry, Rehe, Neinstein, Seeck, Zabel, Unter-Apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Ober-Apothekern befördert. b. Deyn, Faehre, Dr. Fischer, Henkiag, Nordhof, Prof. Dr. Reinte, Stohmann, Wagner, Ober - Apotheker des Beurlaubtenstandes, der Abschied bewilligt.

9, Juni. Schmidt, Geheimer Baurath, Jatend. und Baurath der Intend. VIII. Armez-Korps, Zaar, Intend. und Baurath- der Intend. der militäcishen Jristitute, zum 1. Jali 1900 gegenseitig, Kubatz, Garn. Verwalt. Kontroleur in Liegniy, als Garn. Verwalt. Insp, na Militsch, Dietrich, Krause, Kasernen-Inspektoren in Graudenz bezw. Posen, nah Liegniß bezw. Graudenz, versetzt. :

13, Juni. Fronhöfer, Wirthschafts-Insp. und interimistisGer Nemonte-Depot-Administrator, unter Verleihung des Titels Obers-- Inspektor, zum Remonte-Depot-Administrator auf dem Remonte-Depot Pr. Mark ernannt.

14. Juni. Liebscher, Jntend. Sekretär von der Intend. des Garde-Korps zu der Intend. der militärishen Institute, Gramm, Intend. Sekretär von der Korpé-Intend. des X, Armee-Korps zu der des IIT. Armee-Korps, Voß, Intend. Sekretär von der Intend. der 36. Div. zu der Korps- Intend. des 1X. Armee: Korps, Scharla ch, Intend. Sekretär von der Korps-Jntêënd, des X V1. Armee-Korhs zu der Intend. der 13 Div, Helling, Intend. Sekcetär von der Korps-Intend. des XVII. Armee-Korps zu der Jatend. ver 36 Div, Ackermann, Intend. Sekreiär von der Intend. der 14. Div. zu der Korps. FJatend. des 11. Armee-Korps, Becker, Jatend. Sekretär von der Korps- Intend. des VIII. Armee-Korps zu der Intend, der 15. Div., Stephan, Intend. Sekteiär von der Korps- Intend. des 11. Armee- Korps zu der des Garde-Korps, Anders, Intend. Sekretär von der Intend, der 11. Div, zu d¿-r Korps-Jntend. des VI. Armee-Korps, Schmidt, Intead. Sekretär von der Intend, der 15, Div. zu der Korps-Intend. des 1X, Armee-Korps, Fishbacher, Intend. Sekretär von der Ko:ps-Jntend. des 1X. Armee-Korps zu der des 111. Armee- Korps, Werner, Intend. Sekretär von der Korps - Intend.

VIT. Armee - Korps, zu der des X. Armee - Korps, Bailleul, tend. Sekretär von der Intend. der 3, Div. zu der Korps-Intend. des XV. Armee-Korps, Rödiger, Jatend. Sekretär von der Intend. der 13. Div. zu der Korps-Intend. des X1. Armee-Korps, Schönfelder, Intend. Bureaudiätar von der &ntend. der 30. Div. zu der Intend! der 11. Div., zum 1. Oktober 1900, Thiel, Garn. Verwalt. Ober-Insp. in Tilsit, nach Wesel, Kamedce, Dittebrand, Garn. Vèrwalt. Fnspektoren in Nostock Hezw. Beuthen D,-S., nah Tilsit bezw. Rostock, Rösinger, Garn. Verwalt. Kontroleur in Neisse, als Garn. Verwalt. Insy. nah Beuthen O,-S., verseßt. Schwarzkopf, Bedler, Pech, kon- trolféhrende Kasernen-Inspektoren in Danzig bezw. Rastatt und Schwerin, zu Garn. Verwalt. Kontroleuren ernannt.

15, Juni. Pulwitt, Kasernen-JInsh. auf Probe in Köntgsberg {. Pr., zum Kasernen-Jnsp. ernannt.

16. Juni. Zöllner, Garn. Verwalt. Insp. in Kosel, nah Saargemünd, Lakowski, Garn. Verwalt. Kontroleur in Schweidniß, als Garn. Verwalt. Insp. nah Kosel, Webner, Garn. Verwalt. Insp. in Saargemünd, nah Schweidnitz, verseßt.

17. Juni. Mueller, Ober-Apotheker des Beurlaubtenstandes, der Abschied bewilligt.

Land- und Forstwirthschaft.

Allgemeine Mittheilungen über das deutsche Schußgebiet Samoa.

(Aus dem „Deutschen Kolonialblatt*).

Die Samoa- Inseln liegen etwa ¡wischen dem 168 und 172. Grad westliher Länge und dem 13, bis 14, Grad südlicher Breite. Das Klima ist subtropish, gemäßigt turch die insulare Lage. Die fähr- l:che Durchshnittstemperatur beträgt 25,7? C. Den größten Theil des Jahres hindurch wehen erfrishende Passatwinde, die dem Europäer das Klima erträglih machen und ihm gestatten, au im Freien körperlicher Arbeit naWzugehen.

Auf den Inseln leben etwa 400 Weiße: Deutsche, Engländer, Australier, Amerikaner, Skandinavier 2c., davon in Apta gegen 300. In Apia befinden sich deutsche und englische Schulen, auch sind Aerzte am Plate.

Im „Deutschen Kolonialblatt* vom 1. Juli d. F. werden die hauptsählihsten Handels- und Pflanzungsniederlassungen Apias bekannt gegeben. Die Handelsfirmen betreiben zumeist allgemeinen Import und exportieren die auf den Inseln gewonnene Kopra. Abgesehen von Kopra, findet ein nennenswerther Export zur Zeit nicht statt, doch versprtcht Kakao ein lohnender Exportartikel zu werden.

Von Gewerben und Handwerken sind fast nur der Kleinhandel, die Gastwirthschaft, Bäckerei, Shlächterei, Bau- und Kleintischlerei, SŸYmitede und Schlofserei vertreten.

Die außerhalb des Hauptplayes Apia auf den Inseln zerstreut [lebenden Weißen gewinnen thren Leben8unterhalt entweder als Händler und Einkäufer von Kopra im Auftrage der größzren Apiafirmen oder als Pflanzer.

Selbständigen Kolonisten und Pflanzern, insbesondere für die immer mehr in Aufnahme kommende Kakaokultur (Neuanlagen von Koko?pflanzungen revtieren sich kaum), genügt der Erwerb von 30 englischen Acres gleich ungefähr 15 ha Land, zur Begründung eines gesiherten Lebensunterhalts. Zur Anlage einer folchen Pflanzung wird ein Betriebskapital von 15 000 bis 20000 M als ausreichend erachtet. Nach den gegenwärtig geltenden Bestimmungen is den Ein- geborenen die Veräußerung von Land verboten; es is aber genügend Land in Händen von Weißen verkäuflich, au gestattet die Regterung unter Umständen die Verpachtung sawoanischen Landbesitzes an Weiße, wobei 50 9 bis 2 4 als angemessener jährliher Pachtzins für den englishen ‘Acre gleih 0,47 ha gilt.

Die Arbeiterverhältnisse lassen zur Zeit zu wünschen übrig : der

eingeborene Samoaner lebt bedürfnißlos; bei der Fruchtbarkeit der Inseln ist er selten gezwungen, zu arbeiten, um seinen Lebensunterhalt zu erwerben, und läßt sich nur ungern und gegen einen im Verhältniß zu seinen Leistungen hohen Tagelohn zu einem festen Arbeitsver- hältniß bereit finden. Im übrigen iff die Natur des Samoaners freundlichß und zuvorkommend gegen Fremde. Die Kaiserlihe Nes» gierung wird sih die Verbesserung der Arbeiterverhältuisse befonders angelegen sein lassen. __ Wêit der Hebung des Plantagenbaues werden {ih auch die Aus- sichten für den kleinen Handwerker bessern; seine Arbeit ist jeßi {on begehrt, und der täglihe Lebensunterhalt fowie die Kleizung können einfa eingerihtet werden.

Es wird erwähnt, daß nah einer für Samoa geltenden Ver- ordnung Neuankömmlinge vor der Landung über ihre Mittel sch auszuweisen haben, und daß miiteilosen Personen der Aufenthalt in Samoa verboten werden kann.

Saatenstand und Getreidehandel in Nußland.

Der Kaiserlihe General-Konsul in Odessa berichtet unter dem 25, v. M. Folgendes:

In den leßten Tagen hat cs in Odessa und Umgegend ausgiebig gereanet; überhaupt. sind im ganzen Bezirk seit dem ersten Drittel dieses Monats Strichregen niedergegangen, die genügend fein dürften, um die {hon bestehenden Gefahren zu beseitigen. Nur da, wo die Saaten \{chon zu sehr fortg:\{ritten waren und bereits in Aehren standen, konnten die N.edershläze weniger nügen, Wo der Regen frühzeitig ershien, wird, wenn das Wetter weiter günstig bleibt, eine gute, im übrigen eine Mittelernte erwartet, während in einzelnen Kreisen, wo der Regen allzu“ lange aus- geblieben ift, wie namentlich in Nordbessarabien, \{chlechte Aussichten vorhanden sind. Am besten stehen die Saaten im Gouvernement Jekate: i- noslaw; dort hofft man eine übermittlere Ecnte zu erhalten, ebenso in der Krim (wenigstens für Roggen) und im nördlichen Taurien. Eine Gefahr für die Saaten kann im ganzen Süden in den nächsten zwei Wochen noch dur etwaige übermäßige Hitze (40° Réaumur in der Sonne) eintreten. Jn zwei Wochen wird voroussihtlih in den Strichen gegen das Meer hin sowie in der Krim die Ernte beginnen ; bei großer Hiye wohl etwas früher. In den nördlichen Strihen wtrd man durch|ch{nittlih zwei Wochen später an die Erntearbeiten gehen. Loider i in einigen Gegenden, so in der Umgegend von Odcssa und VDischakow, der Getreidekäfer aufgetauhht ; die Landschaftsverwaltungen zahlen indessen Prämien für bestimmte eingesammelte Mengen ; au hindert dec Neaen seine ftärlere Verbreitang.

Auf dem Getreidemarkt is in den leßten Wochen eine lebhafte Bewegung nach oben eingetreten, und zwar “namentlich infolge der amerikani|chen Hausse. Der Weizen ist um 7 bis 8 Kopeken pro Pud gestiegen. Die heutigen Preise find: i

Winterweizen . . 94 bis 102 Kopeken, E e o Ca 08 E e 1e e O p S y e «T8 u M E ete 00 v O ü Vauptkäufer ift jeßt England; während der leßten Kampagne ging die Ausfuhc hauptfächlih nah dem Mittelmeer (Italien, Marseille).

Die Fratbten sind weiter gestiegen. Man zahlt heute nah London,

Antwerpen, Notterdam 12 fb., na) Hamburg 12,6. y ie Vorräthe waren am 14. Januar diescs Jahres in Magazinen, im Elevator und auf Baischen in Tshetwerten von 10 Pud ¿447200 120 600 H és 9 900 Sätdomitla .. ¿, ¿98200 Verschiedene Wetzenforten 14 100 Noggen 16 650 M h 11 200 Geiste Lx E 0000 Duft A ¿10500 Die A C 420 Haufsaat s 400 Eibsen 500

Summa 352 270.

Anläßlih der bevorstehenden 150. Wiederkehr des Todestages von Johann Sebastian Bach (28. Juli 1750) veranstaltet der Organist der Martenkirche, Musif-Direktor Otto Dienel, Orgelvorträge, bei denen nur Kompositionen des Meisters zu Gehör gebracht werden sollen. Dieselben finden am Mittwoch, den u den 1. August, Mittags 12 Uhr, im genannten Gottes-

Um dieMitte des Monats Septemberd. F. gedenkt die ,Sezessions- bühne* mit ihren ständigen allabendlihen Darbietungen D ded Heim zu beginnen, Das bisherige Viktoria - Theater am Ale xander- play ist dazu ausersehen; den Neubau desselben sowie die Aus\tattung des gesammten Innenraums und der Bühne hat die Kunsthandlung von Keller u. Reiner übernommen. Es soll in Abweichung von den bisher bestehenden Zuschauerräumen ein Ort von réizvoller FIntimität geshaffen werden, der den Zuschauer für die Stimmung des Bühnenwerks empfänglich macht und diese unterstüßt. Vor allem sollen auf der Sezessionsbühne Werke der neuromanti|chen Richtung zur Darstellung gelangen, daneben aber soll sie auch werthvollen Arbeiten anderer Richtung nicht verschlofsen sein. Einen neuen Gesichtépunkt will die Leitung dieser Bühne dadur gewinnen, daß Musik, Malerei und Plastik in hervorragender Weise zur Unterstüßung der dramatischen Kunst herangezogen werden; sie wendet sich daher in einem Aufruf ins- besondere an die bildenden Künstler mit der Bitte, daß sie sich bereit erklären, Dekorationsentwürfe zu dem einen oder anderen Stücke der neuen Kunststätte zu entwerfen, Auch die Ankündigungen der Vorstellungen dieser Bühzae follen, von den bisherigen Gepflozenheiten der Theater abweichend, einen künstlerishen Charakter tragen ; ebenso werden die im Hause zum Verkauf gelangenden Theaterzettel stets mit reihem zeihnerisGßen Schmuck ausgestattet sein. Die Direktion des Theaters. veranstaltet zur Grlangung künstlerisher Ent- würfe für Anschlag- und Theaterzettel ein Prei8ausschreiben, defsen lea g On durch das Bureau (Alexanderstraße 40) zu be-

ehen find,

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrihten für Handel und Industrie")

Außenhandel der Vereinigten Staaten von Amerika in den Monaten Juli bis April des Rechnungsjahres

1899/1900. Juli bis April Einfuhr 1898/39 1899/1900

i Doll, Doll. Nahrungsmittel. und lebende Thiere 166 612 961 183 586 503 Rohstoffe für die Industrie . 182 857 140 256 676 198 Halbfabrikate . C 47 675 925 73 883 100 Fertigfabrik’ate 91 173 886 106 229 940 Luxus- 2c, Artikel 76 910 895 96 865 725

965 230 807 717 241 466 6 2

Zusammen . / Ausfuhr Erzeugnisse der Landwirthschaft . O Erzeugnisse des Bergbaues ..

z der Waldroirthschaft ÿ der Fischerei . ¡ Verschiedenes . . ,

710 200 ) d

717 414 546 8 300 392 671 206 3 665 31 667 982 862 521 41 478 081 5 443 676 5 705 350 Ee 2622/3590 4 066 447 Zusammen . . 1018290718 1153 003 612

Europa war an der Einfuhr der ersten zehn Monate des Rech- nungtjahres 1899/1900 mit 375 424 467 Doll. betbeiligt und an der Ausfuhr mit 881 777 104 Doll. Die erfte Stelle unter den am Außenhaudel der Vereinigten Staaten betheiligten europäischen Ländern nimmt Großbritannien ein, auf weldes von der Einfuhr 136 836 405 Doll. und von der Ausfuhr 448 488 122 Toll. ent- fallen; dann folgen Deutschland, welches für 82835 625 Doll. Waaren nach den Vereinigten Staaten eingeführt und für 162164 110 Doll. von da bezogen hat, und Frankreich mit einer Einfuhr nach den Vereinigten Staaten von 63 787 820 Doll. und einer Ausfuhr von 73 598 395 Doll. Die deuts che Einfuhr nach den Vereinigten Staaten bezifferte sich in dem gleichen Zeitraum der Jahre 1898/99 auf 70 255 434 Doll. und 1897/98 auf 56 341 216 Doll, ist also im Wachsen begriffen, ebenso, und zwar im leßten Jahre noch stärker, die an sich weit erheblihere Ausfuhr der Vereinigten Staaten 00e Ge And 133 089 446 Doll. 1898/99 und 129 721 280 Doll. 897/98.

Die naGfolgende Tabelle enthält alle dicjenig-n Artikel, deren Ein- und Ausfuhr in den Monaten Juli bis April 1899/1900 den Werth von 23 Millionen Dollars erreihte. Die Betbeiligung Deutscþ- lands ift, soweit sie in der amecikanishen Statistik ersichtlich wird, hier ebenfalls angegeben.

Juli bis April

ry (d (D 23 32

1 7 7 6 4 2

aus Einfuhr 1898/99 land Werth in 1000 Dollars Bücher, Noten, Karten x. . 2 555 3 001 677 Zement 2271 2 617 1 456 Steinkobleni 3 045 4 186 -- Sodanitrat 1 569 3 702 Steinkohlen 2951 3 760 Kakao, roh E 4 329 4 671 E E a E L EANS )39 46 927 Kupfer, roh in Barren x. . 10 582 Baumwolle, unbearbeitet , . 7 365 Baumwollene Zeuge . 7 693 Andere Waaren aus Baumwolle . 28 352 Irdene, Stein- und Porzellanwaareu Iute Ytanilahanf Sisalhanf C A Glatte Gewebe aus einfahem Jute- garn 6 329 Bananen 3781 Litnonen 3101 Pelze, unbearbeitet 4 502 Pelzwaaren 4215 Ziegenfelle . 14 448 MNindviehhäute 10 581 Alle sonstigen Häute und Felle , 7770 14 205 Kautshuck, roh 27 801 27 870 Weißbleh und Ternebleh . 1 951 3 945 Maschinen . G T 1 324 2 845 Diamanten, unge\s{liffen, ungefaßt 2 854 3013 Ï geschliffen, Ï 6 545 6 282 Juwelier-, Gold- und Silberwaaren 2520 3274 Leder. . 4 362 5 479 Ledérhandschuhe 4917 5 501 2 479 Metalle, Legierungen und Waaren daraus . . 3 406 4 738 —- Papierstoffe (außer Hol¡stof) 2215 2 875 633 Papier und Papierwaaren . . 2 624 3110 1 930 Rohseide . .. 26913 39 554 Seidenwaaren aller Art 21 404 26 917 4 362 r E 2 356 2 929 Spirituosen 2 594 3 000 77 Zucker, nit über Nr. 16 des hollän- dischen Standard N 69 907 80 751 11102 Thee , 8 979 9 820 anes S B a Vi 9/953 15 855 —— E e e 7447 16 079 114 Schaumweine E 2'991 3 n 374 E 2155 2512 S Unbearbeitetes Holz . Î 9 083 12 866 D A 2156 4 076

—_ +ck

Do Ao N Aa co

ck do 02 Do fck 1 5 So

O I U DCE Q E

18 878 16 331

Kupfer

} Sohlleder

1899/1900 | 1899/1900 Deut \ch- |

Juli bis April I 1899, IN au 1898/99 1899/1900 D eut

an

Werth in 1000 Dollars Wolle, Kameelhaar 2c. roh . . -, 6 776 17 457 Wollene T S 3 406 4 594 913 A Damen- und Kinder- Ia E as 5 264 4 500 975

Zusammen einschließlich aller 0 anderen Waaren. ¿565231 T17:241 82 836.

Juli bis April 1899/1900

nach 1898/99 1899/1900 Pet dhe-- an : Werth in 1000 Dollars Landwirthschaftlihe Geräthe . . . 8 851 12 586 2147 A 24 485 24 850 Pferde E A 4 498 5 587 458 Ï 396 3071 Gerste , 1 202 10 259 Mais ¿ S 55 920 704755 15328 Hafer S 6814 10 357 E Weizen . z 92 118 60 084 5776 Weizenmehl 62 964 54 832 1938 Wagen, Eisenbahnwagen x... .. 3012 5 281 229 ahrräder und Theile davon . . 4 829 2 906 358 410) C) R O 10 934 15 667 6 in Barren, Blöcken, Platten 2c 29 938 45 398 8 722 191 548 223 190 58 908 4 302 RBAl 19 S « uUngefärbt 10 895 11 381 Andere Baumwollwaaren . . 3 739 4 866 282 Düngemittel 5 521 6 087 2126 Lachs in Büchsen . En 2 835 2 609 S L ¿A 7 412 10 753 2014 Pelzwerk j “a 2 667 3 929 674 Traubenzucker 2 881 3 009 Wissenschaftlihhe Instrumente, auch Telegraphen- und Telephon- apparate . , as Noheisen und altes Eisen. . Stahlschienen a Swlöffer, Thürangeln 2c. A Nicht besonders genannte Werkzeuge aus Eisen

Einfuhr

Ausfuhr

BaIT 2 960 6 652 4 951 4 822

I U s I O5 O Go N00 00

D DO

3 066 3 296 6 002 2 614

9999

O (20 4 805 17 797 5 997 5 269 12 842 3 458 3310 Terpentinspiritus 6 252 355 Delkuchen und Oelkuchenmehl , . 2A 14 751 3 557 Mineralsle, rohe . 4 451 5 921 Raffiniertes Leuchtöl 32 640 46 Gil 3 507 N Schmieröl 6 642 8 061 O Baumwollsamenöl 10 916 12 151 1 089 Paraffin und Paraffinwachs , . . 5 649 7 610 1 092 Nindfleish in Büchsen 3 068 4 647 218 ó fris 18 538 24 066 Ï gesalzen und sonst zu- bereitet 2 295 2 360 290 Tala 3486 3 488 423 Schweinefspeck 34 985 32 766 1773 Schweineschinken 17 169 16 148 320 Frisches und gesalzenes Schweine- fleish Schwéineschmalz D E

D O Or N

Pumpen

Nähmaschinen

Lokomotiven

Nicht besonders genannte Maschinen Röhren und Fittings

D C cO TO S s —I O0 O Tf Go Sp Io C5 E S Hm Or

t S

Ho]

ck C0 R O S 10ck

p D H Co D A Q ck Ot S DO DO C7 do DO

I dNO

pad ada

—_—

8 669 604 35 250 10 844 8451 1726 2 864 61 3 051 6902 1569 Rohtabadck 26 497 4 320 Tabakfabrikate E e E 4 997 133 Holz, gesägt, gehauen, in Blöten 2c. 6 199 8 845 1 263 Bretter, Dielen, Planken 2c. ¿ 12 144 14 735 857 Faßdauben 3 146 3 678 Hausgeräth, niht besonders ge- nannt ; 2 899 3: 312 131 Zusammen einshließlich auer anderen Waaren ' Wiederauétfuhr fremder Waaren .

I D CO A O C5 Ct DD O l Co G5

O

Sämereien

ck DD N OOANN-I

dO a A D Ie

J J

L

Ll 018 291 18 497

1153 004 162164 19 746 T7

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Nuhr und in OberschGlesien. An der Ruhr sind am 3. d, M. geftellt 14 757, nicht reht- ¡eitig geftellt keine Wagen. | In Oberschlesien sind am 2. d. M. gestellt 5007. uit reckt- zeitig gestellt keine Wagen; am 3. d. M. 5185, bezw. keine Wagen.

Produktenmarkt, Berliñù, 4, Juli 1900.

Die amilich ermittelten Preife waren (p. 1000 kg) in Mark: Wetzen, Normalgewiht 755 g 160,50 Abnahme im laufenden Monat, do. 163,50—164 Abnahme im September, do. 16425 bis iee Abnahme im Oktober mit 2 „#6 Mehr- oder Minverwerth. Hoher.

Roggen, Neze- s{wimmend 730 g 151 frahtfrei Berlin, Normalgewicht! 712 g 147,75 Abnahme im laufenden Monat, do. 144,50 bis 145,25 Abnahme im September, do. 144 25—145 25—145 Ab- nahme im Oktober mit 1,50 ( Mehr- oder ‘Ninderwerth. Höher.

Hafer, pommerscher, märkisher, mecklenburgisher feiner 150 bis 159 frei Wagen, pommerscher, märkischer, mecklenburgtser, westpreußit- her, vosener mittel 143—149, russischer guter 136—143, mittel 130 bis 135, Normalgewicht 450 g 131,25—131 50 Abnahme im laufenden Monat, do. 129,75 Abnahme im September mit 2 # Mehr- oder Mtnderwerth. Fefter.

Mats, Amerik. Mixcd 115—116, 114—113,50 Abnahme im CALEDOS Monat, 113,50—114 Abnahme im September. Lieferung ester.

Weizenmehl (p. 100 kg) Nr. 00 19,60—21,60. Still.

Roggenmehl (p. 100 kg) Nr. 0 u. 1 19 85—20,80. Still.

Rüböl (p. 100 kg) mit Faß 59,30—59,50 Abnahme im Qk« tober. Steigend. s 6 Spiritus mit 70 „« Verbrautabgabe ohne Faß 50.30 4 frei

aus.

Berlin, 3. Jult. Marktpreise nah Ermittelunzen des Königlichen Polizei-Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel-Ztr. für : Weizen, gute Sorte —,— F; —,— & Weizen, Mittel-Sorte —,—#; —,— # Weizen, geringe Sorte —,— #6; —_—,— Roggen, gute Sorte —,— #&; —,— G Noageu, Mittel - Sorte —,— ; —— M Roggen, geringe Sorte —— M; —— M “Futtergerste, gute Sorte 14,90 4; 14,40 M Gerfte, Mittel-Sorte 14,30 4; 13,90 « Gerste, geriuge