1900 / 160 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Verhältnisse kennen. Die Theilnahme an der Zählungskom- sion ist ein Ehrenamt. E ) Die B der, Bählungökomimission muß bis, zum 9. No-

4) Die Aufgabe der Zählungskommisstonen beziehungs- E wo R Tami nen idt eingeset sind, der Ortsbehörden besteht tächlich in Folgeñdem: Y

a. Eintheilung des Gemeindebezirks in Zählbezirke,

{. Annahme und Anweisung der Zähler,

T Es und, soweit nöthig, Berichtigung der Angaben in den 'ausgefüllten Zählpapieren, Aufitellung der Ortóliste & und Beförde- rung des gesammten Zählungsmaterials an die Kreisbehörden bezw. an das D statistishe Bureau, sofern es von diesem unmittel- bar ‘der Ortsbehörde zugesendet worden ift.

b. Eintheilung des Gemeindebezirks in Zählbezirke,

1) Die Volkszählung muß in bestimmt abgegrenzten Bezirken (Zählbezirken) erfolgen.

2) Die Zählbezirke sind in der Art zu begrenzen, daß sie in der Negel nicht mehr als 40 \ burt tirt umfassen und {ih an dfe in der Gemeinde bereits bestehende Eintheilung dergestalt anschließen, daß für jeden größeren Wohnylaß ein oder mehrere besondere Zähl- bezirke gebildet werden. Was unter Wohnplay zu verstehen ist, er- giebt sich aus der Ziffer d 4. Liegt ein Theil der Gemeinde (des Gutsbezirks) in einem anderen Kreise (Oberamt) als der Haupts- theil, so wird er in dem Kreise gezählt, in welhem ec liegt, muß aber ebenfalls unter allen Umständen als besonderer Zählbezirk be- handelt und diese seine Eigenthümlichkeit auf der Kontrol- liste F ausdrüfliß angegeben werden; jedoch is dafür Sorge zu tragen, daß ein solhec Gemeindetheil nicht doppelt gezählt wird. Ebenso ist für den Fall, daß ein Theil der Gemeinde einem anderen Reichstags-Wahlkreise angehört als der

Haupttheil oder außerhalb der Zoligrenze liegt, dafür Sorge zu tragen,

daß die betreffenden Gemeinderheile besondere Zählbezirke bilden und im Kopf der Zähler-Kontrollisten P nah dieser ihrer besonderen Eigenschaft deutlich bezeihnet werden.

Dabei das! kein ‘bewohntes oder unbewohntes Wohnhaus und keine sonstige bewohnte Baulichkeit übergangen werden. Zweifel darüber, welcher Gemeinde die auf Flüssen u. |. w. ankernden Fahr- zeuge zugerechnet werden sollen, entscheidet die Kreisbehörde.

Bei Eintheilung der Zählbezirke ist bisher zuweilen auf die Be-

renzung der Ortschaften, Flecken, Dörfer, Kirchspiele, Weiler und orsiigen Wohnpläße wenig Rüksicht genommen worden; man hat vielmehr na Abschnitten gezählt, welche die fich kreuzenden Straßen, Wege, Stege u. \. w. bilden, und was von einer Gemeinde außerhalb eines solchen Dreiecks, Viereck3 u. |st. w. an bewohnten Grundstücken übrig blieb, denjenigen dieser Bezirke zugewiesen, von welchen aus es am leichtesten zu erreihen war. Dur dieses Verfahren sind größere Zusammengehösörigkeiten zerrissen und kleinere, aber räumlih völlig ab- getrennte Wohnpläße unbeachtet gelassen worden.

Zur Abstellung dieser Mängel erscheint es angezeigt, vor der Zählung zuerst sorgfältig feslzustellen, welhe Grundstücke und Gebäude der Gemeindeeinheit einen eigenen Wohnplay bilden, und hiernach erft die Zählbezirke abzugrenzen.

Auf den Kontrollisten F is der Umfang des dem betreffenden Zähler überwiesenen Zählbezirks so genau zu bezeihnen, daß über die Zugehörigkeit der einzelnen zum Gemeindebezirke gehörigen Häuser u. f. w. kein Zweifel entstehen kann und Doppelzählungen wie Auslafsungen vnbedingt vermieden werden.

Größere Anstalten (Heilanstalten, Kasernen, Klöster, größere Stlber Strafanstalten u. \. w.) bilden zweckmäßig selbständige

ezirke.

3) Die innere Eintheilung dec Zählbezirke, welche Kasernen, Arresthäuser, Militärwerkstätten und fonstige militäris@e Anstalten umfassen, ist derx Kommandantur oder, wo eine folche fehlt, ver obersten Militärbehörde des Ortes zu überlassen. Liegen einzelne der militä- rishen Anstalten außerhalb des Gemeindebezirks, so ist dies auf der betreffenden Kontrolliste F anzugeben.

c. Annahme und Antveisung der Zähler.

1) Zur Austheilung und Wiedereinsammlung der e ist für jeden Zählbezirk ein Zähler und thunlichst ein Vertreter des Zählers zu bestellen. Bei der Auswahl der Zähler ist Rücksicht darauf zu nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreihend befähiat und unbedingt zuverlässig sind. Erscheinen diese Geschäfte in gewissen Gegenden bei dem Umfange eines Zäblbezirkes von 40 Haushaltungen zu beträchtlich, so empfiehlt sich - die Beschränkung des Zählbezirkes auf eine geringere Zahl von Haushaltungen.

2) Die Ausführung der Volkszählung innerhalb der einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke ift deren Sache; sie sind au verpflichtet, die durch die Annahme von Zählern etwa entstehenden Kosten zu tragen. Remunerationen an Zähler, welhe zur unentgeltlichen Ueber- nahme dieses Ehrenamtes nicht bereit sind, können weder aus der Neichskasse noh aus der Landeskafse beansprucht werden.

3) Die Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke fowie die An- nahme der Zähler und Zäbler-Stellvertreter is bis spätestens zum 16, November d. J. zu beendigen.

4) Die Zäblungskommission hat demnäcft dafür zu sorgen, daß die Fer fich mit ihren Obliegenheiten nah der Anweisung E voll- tändig vertraut machen. Sie hat zu diesem Zwedcke jedem Zähler rechtzeitig eine Anweisung E, zwei Kontrollisten F und die für seinen Bezirk erforderlihen Zählkarten A, Haushaltungéverzeichnisse B und Anleitungen C nebst Zählbriefen D zuzustellen. Eine der thm über- gebenen Kontrollisten hat der Zähler zur Anfertigung der Reinschrift zu verwenden.

5) Die für die militäriswen Anstalten erforderlihen Zählpapiere find der Kommandantur oder, wo eine solche fehlt, der obersten Meilitärbehörde des Ortes zu übergeben, welche alle weiteren An- ordnungen wegen der Ausfüllung der Zählpapiere treffen wird.

6) Näheres über den Umfang der Thätigkeit der Zähler enthält die anliegende Zähleranweisung E.

d. Sehlußarbeiten der Zählungskommisfiou.

1) Die Zählungskommission hat das von dem Zähler bis zum 6. Dezember d. I. zurückgelieferte Zählmaterial alsbald einer genauen Prüfung zu unterziehen und etwaige Mängel, soweit nöthig, auf Grund unmittelbarer, in den einzelnen Haushaltungen mündlich ein- zuziehender Erkundigungen zu beseitigen. Finden sih nahträglih noch

äuser und Haushaltungen vor, welche in den Kontrollisten F fehlen, o sind die entsprechenden Nachzählungen zu veranlassen, unter Angabe des Tages der naÿträglih erfolgten Aufnahme. Dabei ist daran fest- zuhalten, daß die Angaben sih auf den Stand vom 1 Dezember 1900 beziehen müßen. ] i

2) Die zur Prüfung auf ihre Richtigkeit aus den Umschlägen der Zählbriefe genommenen auésgefüllten Zählkarten A und Haushaltungs- verzeihnisse B find nach beendigter Prüfung und Richtigstellung wieder in den zugehörigen Umschlägen zu verwahren. /

3) Nachdem die ausgefüllten Zählpapiere der einzelnen Zählbezirke geprüft beziehungéweise ergänzt und berichtigt find, werden die beiden Kontrollisten F jedes Bezirks von der Zählungskommission mittels Namensunterschrift als richtig beglaubigt.

4) Nachdem die Kontrolliften F abgeschlossen und beglaubigt ird, ift die Ortsliste & von der Zählungskommission aufzustellen und dur Unterschrift zu beglaubigen. Die hierzu erforderlichen An- gaben finden sich in der Zusammenstellung am Schlusse der einzelnen Kontrollisten F. Die zu einem Wohnplaßze gehörigen Zählbezirke sind in der Spalte 1 durch eine Klammer zusammenzufassen und für jeden Wohnplayz die Spalten 2 bis 11 aufzunehmen. Bei der großen Verschiedenheit des Anbaues ist es unthunlih, eine allgemein gültige Nichtshnur für das Maß der einzelnen aufzunehmenden Wohnplätze zu geben. Es muß sich dies vielmehr nah den örtlihen Verhältnifsen

eléiten, aber in allen Fällen dem Zwedke entsprechen: ein genaues Verzeichniß aller Wohnpläte zu liefern, welhe durh Namen, Lage“

der sonstige besondere Bedeutung ausgezeichnet find, Die Ortalift G foll in Bezu auf die Ortschaften dasselbe exfüllen, was eine gute topographishe Spezialkarte für die Ocientierung durch Be- nennung und Bezeichnung aller unter besonderen Namen oder Eigen- {aften bekannten Oertl fenen leistet.

Einzeln belegene Mühlen, Stau und Bahnwärterhäuser sind, wenn sie keinen besonderen Namen führen, nicht aufzunehmen. Ein- zeln belegene Forsthäuser, Brennereien und andere Industriestätten, welche keinen besonderen Namen führen, find nur dann unter bzs sonderer Nummer aufzunehmen, wenn fie fh in erheblicher Ent- fernung vom Hauptorte befinden oder sich durch ihre Lage oder dur besondere Eigenschaften auszeichnen.

Die verzeihnende Behörde hat, wie {hon vorher bemerkt worden, streng darauf zu achten, daß bei dèr Ausfüllung der übrigen Spalten der Octsliste & durch solhe Scheidung des Hauptortes eines Ge- meindebezirks von dessen Nebenorten weder Wiederh-lungen noh Aus- lassungen bewirkt werden. Etwaige Abweichungen etinzelnec Wohns- pläße vom Hauptorte des Gemeinde- bezo. Guisbezirks bezüglih der Zugehörigkeit zum Amtsbezirke, Polizeidistrikte, Amte, zur Bürger- meisterei und zum Standesamtsbezirke sind an der hierzu im Kopfe der Orteliste & vorgeseßbenen Stelle ersihtlih zu machen.

Näheres über die Aufstellung der Ortsliste G ist dem hier bet- gefügten Muster zu entnehmen.

5) Von den nun doppelt vorhandenen abgeschlossenen und be-

laubigten Kontrollisten F sind seitens der Gemeinden und Guts- Bezirke: wélche die Zählpapiere vom Königlichen Landrathsamte (Ober- amte) empfangen haben, die Reinschriften aus sämmtlichen Zählbezirken nebst der Ortsliste G fofort, spätestens aber bis zum- 21. Dezember 1900 an das Königliche Landrathsamt (Oberämt) zu senden.

Die Ortsbehörden derjenigen Gemeinden u. |. w., wel? die Zählpapiere unmittelbar vom Königlichen \tatistishen Bureau em- pfingen, haben jene Ortisliste G sowte die Reinschristen der Kontrol- listen F ebenfalls unmittelbar an dieses bis spätestens den 9. Januar 1901 zurüdckzusenden.

Die Urschristen der Kontrollisten F verbleiben der Ortsbehörde und sind daselbst aufzubewahren.

6) Nachdem die Kontrollisten F abgeschlossen und beglaubigt find, werden die Zählbriefe jedes Zählbezirkés nach thren Nummern geordnet und zu einem Pakete vereinigt, wobei dafür Sorge zu tragen ist, daß die Zählkaiten u. |. w. beim Schnüren niht verbogen oder eingeshaitten werden. : d

Auf jedes Paket ist der Name der Zählgemeinde und die Nummer des betreffenden Zählbezirkes zu schreiben. Alsdann werden fämmiliche Zäh lbezirks-Packete das Paket aus dem ersten Zählbezirke obenauf für die ganze Gemeinde sorgfältig zufammengepackt und nebst den unbenußt gebliebenen Formularen thunlichst bald, spätestens aber bis zum 31. Dezember 1900 der Kreisbehörde übersandt. Diejenigen Gemeinden , weldhe die Zählpapiere unmittelbar vom Königlichen statistishen Bureau empfingen, haben dieselben wohlgeordnet und verpackt spätestens vom 1. Februar 1901 an zur Absendung an das genannte Bureau bereitzuhalien. Der Zeitpunkt der Absendung wird seitens des Köntglichen \tatistishen Bureaus bestimmt werden.

Das Gesammtpacket is mit einer Aufschrift nah folgendem Muster zu versehen :

Zählung vom 1. Dezember 1900, Kreis Friedland. Gutsbezirk Groß Wohnsdorf.

C. Obliegenheiten der Kreisbehörden u. #. w.

1) Den Kreisbehörden (Landräthen, Oberamtmännern) und den Vorständen derjenigen Städte, welche die Zählung selbständig aus- führen, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sa&gemäße Anweisung der Ortsbehörden bezw. Zählungskommissionen und Zäbler, für die Vertheilung der Zählpapiere und für die vorschriftsmäßige Durck&- führung der Zählung ob. 7

2) Die Kreisbehörden, die Behörden der nah der Aufnahme vom 2, Dezember 1895 über 4000 Bewohner zählenden Städte sowie der Städte Bremervörde und Buxtehude erhalten die erforderlihen Druck- sachen (A-bis- H) bis ‘zum 30. Oktober d. I. vom Königlichen tatistishen Bureau in Berlin, an welhes au etwaige, nöthigenfalls näher zu begründende Nachforderungen zu richten find. L

3) Die Kreisbehörden u. st. w. haben für die rehtzeitige Ver- tbeilung der gedahten Drucksachen an die Städte mit weniger als 4000 Bewohnern (mit Auss{luß von Bremervörde und Buxtehude) sowie an sämmtliche Landgemeinden und Gutsbez!rke zu sorgen, sodaß sich diese ohne Ausnahme fpätestens am 9. November d. I. im Besiß

aler ‘erforderlichen Zühlpapiere befinden. Die vom Königlichen fta

Bureau übersandten Zählpapiece sind im allgemeinen n der Volkszahl von 1895 mit einem Zuschlag von 1209/0, für Kreise und Städte mit besonders starker Volkszunahme iedod mit einem höheren Zuschlag bemessen. Ein etwaiger Mehrbedarf ist sofort bef dem genaunten Bureau anzumelden, ¿

4) Den Kreisbehörden gehen. bis spätestens zum 21. Dezember d. J. die Ortslisten & und die NReinschristen ter Kontrollisten F von denjenigen Gemeinden zu, welche die Zählpapiere von ihnen empfingen. Beide Listen sind |{leunigst auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und, nahdem dies gesehen, bis längstens den 9. Januar 1901 an das Königliche statistische Bureau in Berlin einzusenden.

Dieser Sendung ift seitens der Kreisbehörden ein alphabetish

geordnetes, auf feine Vollständigkeit ünd Nichtigkeit sörgfälktig ges

prüftes Verzeichniß sämmtlicher zum Kreise (Oberamte) gehörigen Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke (eiaschließlich der unbewohnten) beizufügen, welches lediglich die Namen der betreffenden Gemeindes einheiten zu enthalten hat. |

5) Bis spätestens den 31. Dezember d. J. gehen der Kreisbehörde von den nämlichen Octsbehörden sämmtliche übrige, zur Aufnahme bestimmte Zühlpapiere (A, B, C/D) zu. Mete nd gleichfalls auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, wobei nöthigenfalls die im Verwahrsam der Ortsbehörden belassenen Urschriften der Kontrol listen V verwerthet werden können. Etroaige Unyvollständigkeiten und Mängel sind, soweit erforderli, durch örtlihe Prüfung und bezw. Nachzählung zu beseitigen.

6) Nah dèér Beendigung dieser Prüfung sind sämmtliche Z{hl- paptere sorgfältig na Nummern, Zählbezirken und Gemeinden ge- ordnet, nebft den unbenußt gebliebenen Formularen, spätestens vom 1. Februar 1901 an zur Absendung an das Königliche statiftische Bureau bereit zu halten. Den Zeitpunkt der Absendung wird das Köntgliche statistishe Bureau ses bestimmen Die Kisten, in welhen die Uebersendung der Zihlpapiere erfolgt is, find zu deren Rücksendung wieder zu benußen und deshalb nebst den zugehörigen Deckeln und Schrauben bis dahin forgfältiz aufzubewahren,

D. Obliegenheiten der Königlichen Negierungs-Präfidenten.

1) Die Königlichen Regierunge-Präsidenten haben die vorchri\ts- mäßige Ausführung der Zählung in threm Bezirk zu überwachen. Sie werden zu diesem Behuse sowohl für die Anweisung der mit der Let tung und Ausführung der Volkszählung zu betrauenden Behörden in gecigreter Weise Sorge tragen, wie auch die vorbereitenden Arbeiten der Kreis- und Ortsbebörden bezw. Zäblungskommissionen und die Ra des Zählgescäfts selbst, soweit thunlich, an Ort und Stelle überwachen.

2) Die Vornahme der Zählung ift mittels öffentlicher Bekannts- mahuyg zur Kenntniß der Bezirkseinwohner zu bringen. Jn dieser Bekanntmachung i} sowohl auf die in Ausficht genommene Mit- wirkung der selbständigen Ortscinwohner bei der Austheilung, Aus- füllurg und Wiedereinfsammlung der Zäßlpaptiere, wte au auf die Wichtigkeit der Zählung für die Staats- und Gemeindeverwaltung, fowie für die Förderung wissenshaftliher und gemeinnüßigec Zwette hinzuweisen. Eine an die Bevölkerung zu rihtende Anfprae wird den Königlichen Regterungs - Präsidenten seitens des Königlichen statistishen Bureaus rechtzeitig zugehen.

3) Die Königlichen Regierungs - Präsidenten werden thunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Beamte und sonstige von öffentlichen Behörden beschäftigte Personen, welche das Ebrenamt eines Zäblers übernehmen, am 1. und 3. Dezember d. F. noch Möglichkeit von ihrer fonstigen dienstliten Beschäftigung entbunden werden, sowie daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wefentlich verändern können, wie öffentlide Versamm- lungen und Feste, Jahrmärkte, Truppenmärsche, Gerichtésißungen u. f. w., zur Zeit der Zählung nit stattfinden.

E. Das Königliche statistische Bureau in Berlin.

Das Königliche f\tatistishe Bureau hat die ihm zugesendeten Zählpapiere einer Prüfung zu unterwerfen und die etwa erforderlichen Berichtigungen und Ergänzungen zu veranlassen, Die Kreté- und Ortsbehörden sind verxflichtet, die bezüglihen Ersuchen mit Pünltlich- keit und thunlihfter Beschleunigung zu erledigen.

Berlin, im Mai 1900.

Der Minister des Junern. Freiherr von Rheinbaben.

Königreich Preußen. Volkszählung am L. Dezember 1900, Ortsliste

| Kreis

die Landgemeinde

die Stadtgemeinde ———— für \

béi. Butsberitl Die Gemeinde (der Gutsbezirk) gehört :

4

1) zum Amtsbezirke, Polizeidistrikte, Amte oder zur Bürgermeisterei -

2) Standesamtsbezirke

Etwaige Abweihungen der Zugehörigkeit einzelner Wohnpläße zu dem Amiskezirke u. st. w. bezw. dem Standesamtsbezirke find hierunter anzugeben.

Wohnftätten.

| Wohnhäuser | Andere

Name und nähere Bezeichnung der zum | Baulich- Gemeindebezirke gehörigen Wohn- | p, feiten,

plägte. C G

| S:

Nummer der Zählbezirke.

Gewöhn- Sive rver PERSUIRIE liche Haus- haltungen mit unbe- Î yon 2 und mehr Perfonen.

S Gastböfe Ortsanwesende a Gast- [Andere Bevölkerung reis

häuser, | An- ! Herbergen angehörige stalten aktive

etgener mit Hau?- | Gästen | aller Militär- personen.

Einzeln lebende Perfonen

wirthe- (Ein- Art. schaft. | logierern).

E E

6 , i A : 11,

|

Hauptsumme ,

L a,

, den ———ten Dezember 1900,

Die Zähluugskommisfion (Ortsbehörde).

(Unterschrift):

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reihs-A

„Mé 160.

Gie

Volkszählung am 1. Ortsl

Zweite Beilage E nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

: Berlin, Sonnabend, den 7. Juli

ÁÁ——— C

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Muster einer ausgefüllten Ortslifte G. Königreich Preußen.

die Landgemeinde

L | die Stadtgemeinde für

den Gutébezirk Groß Wohrsdorf

Die Gemeinde (der Gutsbezirk) gehört :

1) zum 2 s

Das Vorwerk Groß Pothlack gehört zum Standesamtsbezirke BöttWersdorf.

mtsbezirke, -Focigeidtitriktc- Ante-oderzur-L2=ztt Gro Standesamisbezirke Groß Wohnsdorf—— T ß Wohnsdorf

Etwaige Abweichungen in der Zugehörigkeit einzelner Wohnpläge zu dem Amtsbezirke u. \. w. bezw.

| Kreis Friedland.

Dezember 1900, iste

find hierunter anzugeben.

dem Standesamtsbezirke

Name und nähere Bezeichnung der zum Gemeindebezirke gehörigen Wohn- fia, pläte,

Nummer der Zäblbezirke.

Wohrnstätten. Wohnhäuser

unbe-

wohnte

bewohnte

Andere

Baulich- keiten, Hütten, Zelte, Shiffe u. dergl.

Gewroöhn-

haltungen mit

Personen.

Haushaltungen.

Einzeln liche [lebende Haus- | Personen

von eigener 2 und Haus» mehr wirth-

schaft.

Gastbhöfe,

Herbergen

logierern).

Gast- Häuser,

mit Gästen {(EGin-

Andere An- stalten aller Art.

Ortsanwesende

Bevölkerung

Darurter find reids- angehörige aktive Militär- personen.

L

4

5. 6.

11

Beispiele von Einträgen: Erstes Beisptel.

Gut | Groß Wohnsdorf

Q (HSroß Wohnsdorf

| Borwerk ‘Agnefenhof

, ¿ Klein Wohnsdorf Ziegelei Groß Wohnsdorf , | Vorwerk Krügerwalde

; s Groß Potblack

Herrendorf

L Kummerau

| Do

DD D

oi A O-A:

Gutsbezirk Groß Wohnsdorf | Zweites Beispiel. , | Dorf Wambel 4 Wathei E _| Wambel_ L Wanlel

6. | Wambelerbohz

j

_|____ Landgemeinde Wambel

J. Volkszählung am L. Dezember 1900,

Negtierungsbeznk __

Königreich Preußen.

Kreis

Hauptübersicht.

Woßbnftätten.

Städte. | | á | |

Landgemeinden.

Laufende Nummer.

|

2 3.

kde

Be- | Unbe- el |wohnte wohnte Gutsbezirke. o Wohn:

| häuser.| häuser.

| Andere

bewob Bauli

4.

keiten, | Ein- Hütten, | zeln-

Zelte, Schiffe | hal- u. dergl. stungen.

“Ge- | nte |wöhn- | ch- [liche u.

Haus?2-

5,

Haus- haltungen. g

Orts-

Männlich

Anstalten.

l

anwesende

Personen.

| Weiblich

Darunter find reichs- angehörige aktive Milit

M S)

är-

personen.

Evan- |Katho- gelishe| lische

NReligtonsbekenntniß.

Andere Christen

| |

Juden

Sonstige und unbekannt

|

P |

im Kreise L

Gemeinde N Laa

Königreich Preußen. Volkszählung am U. Dezember 1900,

Aae Hauptergebuiß ür die

a. Wohnstätten., 1) Bewohnte Wohnhäuser 2) Unbewohnte Wohnhäuser Baulichkeiten,

Andere bewohnte Hütten,

Schiffe und dergl.

Gewöhnliche Haushaltungen von 2 und Personen

Haushaltung .. Einzeln lebende weiblihe Personen mit vVaushaltung . . ¡ Gasthôfe, Gasthäuser, Herbergen mit inlogierern) Á S Anstalten aller Art umme aller aushaltungen Anstalten . i Z L ti 6. rt8anwesende Bev e 1) Beine ersonen 2) Weibliche Personen

3 4 gusammen

Zelte,

b. ‘Haushaltungen. A

mehr

eigener

E

und

rung.

arunter reihsangehörige aktive Militärpersonen

des Heeres und der Marine „. ...,,

1) Evangelische Davon: L

2) Katholische .

Davon:

d. Religionsbekenntniß.

utheraner

Reformierte

Davon: Griechish Katholische 3) Andere Christen .

Männliche Personen

Weibliche Personen

4) Ae A 5) Bekenner and 6) Mit

erer Religionen

unbeftimmter Neligionsbekenntnifsses 7) m Angabe des Religionsbekennt- i E

Angabe

des

1900.

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche 2. Ernennungen, Befördes rungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Wilhelms- haven, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 2. Juli. Nachbenannte Offiziere behufs Uebertritts zu den Ersaßformationen der Marine- Inf. ausgeschieden und mit ihren Patenten zugetheilt: Dem 1. Ersayz- See-Bat. (Kiel): die Oberlts.: Frhr. v Gersdorff im Füs. Regt. von Gersdorf (Hess.) Nr. 80, Schering im Inf. Regt. Nr. 143, die Lts: y, Veltheim im Garde-Füs. Regt, Hartmann im Gren. Negt. König Friedrich 1. (4. Oft- preuß.) Nr. 5, Oldenburg im Kelberg. Gren. Regt. Graf Gnei- senau (2. Pomm.) Nr. 9, Rogalla von Bieberstein im Gren. Regt. König Friedrich 111. (2. Schles.) Nr. 11, Schell im Inf. Regt. von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25, Stieler von Pv tant im Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, Pen im Inf. Regt. Nr. 167, Frhr. von Dobeneck im Inf. Regt. Nr. 171, Bauernschniitt, Königl. bayer. Lt. im 5. Inf. Regt. Buetiertes Ernst Ludwig von Hessen, als Lt. mit seinem Patent vom 5. März 1894, Kurz, Königl. bayer. Lt. im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, als Lt. mit seinem Patent vom 5. März 1892, beide nah erfolgtem Auéscheiden aus Königl. bayer. Diensten, Graehß, Königl. \ächs. Lt. im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, nah erfolgtem Ausscheiden aus Köntgl. sächs. Viersten, als Lt. mit seinem Patent vom 29. Juli 1896, Menzel, (Julius), Königl. württembera. Lt., bisher im Jnf. Regt. König Wilhelm I. (6, L Nr. 124; dem 2. Ersaß-See-Bat. (Wilhelmshaven): v. Poser u. Groß-Nädlit, überzähl. Hauptm. im 1. Hanseat. Inf. Real. Ne. 75, Uls Halbe p. Mantey, Oberlt. im Kaiser Franz Garde - Gren, Regt. Nr. 2, Graf v. Brockdorff, Oberlt. im 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71; die Lts.: y, Mecklenburg im Katser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, Graf v. Sparr im Jaf. Regt, Graf Bose (1. nd) Nr. 31, Nollau im 5. West\iäl. Inf, Regt. Nr. 53, Magnussen im 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, Ja nzen im 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm 1. Nr. 110, Steppuhn im Inf. Regt. Nr. 146, v. Bismarck im Infanterie-Regiment Nr. 152, Niemösöller im 4, Hannov. Infanterie - Regiment Nr. 164, Griot, Königl. bayer. Oberlt. im 3. Infanterie- Regiment Prinz Karl yon Bayern, nach erfolgtem Ausscheiden aus Königl. bayer. Diensten, als Oberlt. mit seinem Patent vom 7. November 1896, v. Bodenhausen, Königl. sächs. Oberlt. im 9, Inf. Regt. Nr. 133, nah erfolgtem Ausscheiden aus Königl. \ächf. Diensten, als Oberlt, mit seinem Patent vom 1. Mai 1895, Erlen- meyer, Königl. württemberg. Lt.,, bisher im Inf. Regt. Kaiser Wilheltn, König von Preußen (2, Württemberg.) Nr. 120, Schäfer, g württemberg. Lt., bisher im 10. Württemberg. Inf. Regt.

r. 180.

Wilhelmshaven, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 3. Juli. Smend, Lt, im Inf. Rgt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, Rieck, L. im Inf. Regt. von der Marwiß (8. Pomm.) Nr. 61, unter Stellung à la suits ihrer Regtr., bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt kommandiert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Wil- belmshaven, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 3. Juli. Henry, Hauptm. a. D , zuleßt à la 3uitos des Inf. Ngts. Nr. 98, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des ge- nannten Regts. zur Disp. gestellt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 18, Juni. Roeßler, Garn. Bauïnsp. zu Siegburg, die zum 1. Juli 1900 aus- gesprohene Verseßung nach Deut aufgehoben. Hille, Kasernen- Inspektor auf Prodve in Spandau, zum Kasernen-Jnsp., Dr. Seybel, Bize-Feldw. der Landw. 1. Aufgebots, Apotheker und Nahrungsmittel- chemiker, zum Garn. Apotheker in Danzig, ernannt.

21. Juni. E icher, Zahlmstr. vom Hannov. Jäger-Bat. Nr. 10, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand verseßt.

23. Juni. Broscheit, Garn. Verwalt. Direktor auf Probe in Caffel, zum Garn. Verwalt. Direktor, Dudeck, Geheimer Sekretär bei der Gen. Militärkafse, zum Zahlmfstr. beim 11. Armees Korps, Halbach, Zahlmstr. beim 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 140, zum Geheimen Sekretär bei der Gen. Militärkasse, ernannt.

25. Juni. Tüßhscher, Rehnungsrath, Kassierer bei der Gen. Militärkafse, auf feinen Antrag mit Pension in den Ruhestand verseßt.

Königlich Sächfische Armee.

Offiziere, Fähnrihe 2x. 24. Juni. Wunder, Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 105, behufs Uebertritts zur Marine-Inf. mit dem 23, Juni d. J. aus dem Heere ausgeschieden.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Allerh öchsten Beschluß. 23. Juni. Lubowski, Garn. Bauinsp. und Lokalbaubeamter des Baukreises 11 Leipzig, unterm 1. Juli 1900 auf seinen Antrag aus dem Dienste der Militär- Verwalt. entlafsen.

_ Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 27. Juni, Rohdewald, Garn, Bauinsp. und Baubeamter des Neubaukreises IIT Leipzig, vom 1. Juli 1900 ab bis auf weiteres mit Leitung des Baukreises 11 Leipzig beauftragt.

XIIL. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Offiziere, Fähnrihe x. Ernennungen, Beförde- rungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 30, Juni. Prinz Ernst von Sachsen-Weimar, Herzog zu Sachsen Hoheit, Major im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25 und Adjutant bei dem General-Kommando des Armee-Korps, nah Preußen behufs Aggregierung bei dem 2, Garde-Drag. Negt. Kaiserin Alexandra von Rußland kommandiert. ls 3, Juli. Frhr. v, Watter, Gen. Lt. und Gen. à la suits Seiner Majestät des Königs, von der Stellung als Militärbevoll- mächtigter in Berlin enthoben und unter Belaffung in dem Verhältniß als Gen. à la suite Seiner Majestät des Königs zur Dienstleistun bei dem Kriegs-Ministerium kommandiert. v. Marchtaler, Ober und Flügel-Adjutant, Abtheil. Chef im Kriegs-Ministerium, unter Belassung in dem Verhältniß als Flügel-Adjutant, zu Militärbevoll- mächtigten in Berlin ernannt. Frhr. v. Mittnaht, Major und Bats. Kommandeur im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedri von Baden, in das Kriegs-Ministerium verseßt und mit Wahr- nehmung der Geschäfte eines Abtheil. Chefs in demselben beauftragt. Frhr. v. Gemmingen-Fürf eld, Major und dienstthuender Flügel- Adjutant, als Bats. Kommandeur in das 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden verseßt. Mohn (Alfred), Hauptm. und Battr. Chef im 4. Feld-Art. Regt. Nr. 65, zum dieastthuenden Flügel - Adjutanten ernannt. Frhr. v. Ellrichshausen, Oberlt. à la suite des Inf. Regts. Alt. Württemberg Nr. 121, unter Wieder- einreihung in das Regt., von dem Verhältniß als persönlicher Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Nikolaus von Württemberg enthoben. Graf v- Reis hach, Oberlt. im Inf. Regt. Alt - Württemberg Nr. 121, unter Stellung à la suits des Regts., zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlihen Hoheit des Herzogs Nikolaus von Württemberg ernannt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere 2c, Stellenbeseßungen. Kiel, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 27. Juni. Pfundheller, Oberlt, zur See,