1900 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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unberührt, daß ihre Anwendbarkeit nicht von der Herkunft des

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In den Geshäftaräumen Di E d \hlag besonders erkennbar gemacht werden, daß Pferdefleish zum Vertrieb oder zur Ee kommt.

Fleishhändler dürfen Pferdefleisch nicht in Räumen feil- halten oder verkaufen, in welhen Fleisch von anderen Thieren feilgehalten oder verkauft wird.

Der Bundesrath ist ermächtigt, anzuordnen, daß die vor- ael Vorschriften auf e aulesel, Hunde un sonstige, eltener zur Schlachtung gelangende Thiere entsprehende An- wendung finden.

19.

Der Beschauer hat e Ergebniß der Untersuhung an dem Fleisch kenntlich zu machen. Das aus dem Ausland ein- geführte Fleisch ist außerdem als solches fenntlich zu machen.

Der Bundesrath bestimmt die Art der Kennzeichnung.

20.

Fleisch, welches innecdias ‘dés Neichs der amtlichen Unter- suchung nach Maßgabe der 88 8 bis 16 unterlegen hat, darf einer abermaligen amtlihen Untersuhung nur zu dem Zweck unterworfen werden, üm festzustellen, ob das Fleisch inzwischen verdorben, ist oder sonst eine gesundheitss{ädliche Veränderung seiner Beschaffenheit erlitten hat. y j

Landesrechtlihe Vorschriften, nah denen für Gemeinden mit öffentlihen Schlachthhäusern der Vertrieb frishen Fleisches Beschränkungen, insbesondere dem Beschauzwang innerhalb der Gemeinde unterworfen werden kann, bleiben mit der Maßgabe

Fleisches abhängig gemacht werden darf.

8 21. . Bei der gewerbsmäßigen Zubereitung von Fleisch dürfen Stoffe oder Arten des Verfahrens, welche der Waare eine ge- sund O Beschaffenheit zu verleihen vermögen, nicht angewendet werden. Es ist verboten, derartig zubereitetes leisch aus dem Ausland einzuführen, feilzuhalten, zu ver- aufen oder sonst in Verkehr zu bringen. | Der Bundesrath bestimmt die Stoffe und die Arten des Verfahrens, auf welche diese Vorschriften Anwendung finden. Der Bundesrath ordnet an, inwieweit die Vorschriften des Abf. 1 auch auf bestimmte Stoffe und Arten des Verfahrens Anwendung finden, welche eine | aefundheits\{ädlihe oder minderwerthige Beschaffenheit der Waare zu verdecken ge-

ignet sind. p 8 22.

Der Bundesrath ist ermächtigt, f i 1) Vorschriften über den Nachweis genügender Kenntnisse der ee zu erlassen, i ) Grundsäße aufzustellen, nah welchen die Schlachtvieh- und Fleishbeshau auszuführen und die weitere Behandlung des Schlachtviehs und Fleishes im Falle der Beanstandung stattzufinden hat, : i 3) die zur Ausführung der Bestimmungen in dem § 12 erforderlihen Anordnungen zu treffen und die Gebühren für die Untersuhung des in das Zollinland eingehenden Fleisches

festzuseßen.

S 23.

Wem die Kosten der amtlichen Untersuchung (Z 1) zur Last fallen, regelt sich nach Landesreht. Jm übrigen werden die zur Ausführung des Gesepes erforderlihe:n Bestimmungen, insoweit nicht der Bundesrath für zuständig erklärt ist oder insoweit ‘er von einer durch § 22 ertheilten Ermächtigung keinen Gebrauch macht, von den Landesregierungen erlassen.

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Landesrechtliche Vorslrifen über die Trichinenshau und über den Vertrieb und die Verwendung von Fleish, welches war zum Genusse für Menschen tauglih, jedoch in seinem Nebrungs- und Genußwcrih erheblih herabgeseßt ist, ferner landesrechtlihe Vorschriften, welhe mit Bezug auf

1) die der Untersuchung zu itbtivetfenben Thiere, 2) die Ausführung der Untersuchungen durch approbierte Thierärzte, i | 3) den Vertrieb beanstandeten Fleisches oder des Fleisches von Thieren der im § 18 bezeihneten Arten weitergehende Vecpflichtungen als dieses Gesez begründen, sind mit der Maßgabe zulässig, daß ihre Anwendbarkeit nicht von der Herkunft des Schlachtviehs oder des Fleisches ab- hängig gemacht werden darf. S 2. /

Jnwieweit die Vorschriften dieses Gesehes auf das in dic Zollausschlüsse eingeführte Fleisch Anwendung zu finden haben, bestimmt der Bundesrath.

8 26.

Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geld- strafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: |

1) wer wissentlich den Vorschriften des § 9 Abs. 2, 4, des 8 10 Abs. 2, 3, des § 12 Abs. 1 oder des § 21 Abs. 1,2 oder einem auf Grund des § 21 Abs. 3 ergangenen Verbote zuwiderhandelt ; : f

2) wer wissentlich Fleish, das den Vorschriften des S 12 Abs. 1 zuwider eingeführt oder auf Grund des 8 17 zum Genusse für Menschen - unbrauchbar gemaht worden ist, als Nahrungs- oder Genußmittel für Menschen in Verkehr bringt ;

3) wer Kennzeichen der im § 19 vorgesehenen Art fälshlich anbringt oder verfü oder wer e Fleisch, an welchem die Kennzeichen fälshlich M verfêlsht oder beseitigt worden sind, feilhält oder verkauft.

Sn.

Mit Geldstrafe bis zu ‘einhundertfünfzig Mak oder mit

Haft wird bestraft: | 1) wer eine der im §26 Nr. 1 und 2 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begeht; : 4 wer eine Schlachtung vornimmt, bevor das Thier der in diejem Geseße vorgeschriebenen oder einer auf. Grund des 1 Abs. 1 Saß 2, des & 3, des § 18 Abs. 5 oder des } 24 angeordneten Untersuhung unterworfen worden isi; 3) wer Fleish in Verkehr bringt, bevor cs der in diesem Geseye vorgeschriebenen oder einer auf Grund des 8 1 Abs. 1 Saß 2, des 8 3, dcs § 14 Abs. 1, des 8 18 Abs. oder des 8 24 angeordneten Untersuhung unterworfen worden ist; 4) wer den Ras des 8 2 Abs. 2, des 8 7 Abs. 2, 83 des 8 8 Abs. 2, des § 11, des § 12 Abs. 2, des 8 13 Abs. 2 dder des 8 18 Abj. 2 bis 4, imgleihen wer den auf Grund des §8 15 oder des § 18 Abs. 5 erlassenen Anordnungen oder den auf Grund des 8 24 ergehenden landesrehtlichen Vor- schriften über den Vertrieb und die Verwendung von Fleisch

g ertheilt word, ‘Nr. 1 ist neben der Strafe auf die Einziehung des Fl

/ 8M 6 en Fällen des 9s Nr. 1 und 2 und E L 97

u exkennen. Jn den Fällen des § 26 Nr. 3 und des

r. 2 bis 4 n neben der Strafe auf die Einziehung des lcishes oder des Thieres erkannt werden. O die Einziehung

ist es ohne Bedeutung, ob der Gegenstand dem Verurtheilten

gehört oder nicht. i / i

Zst die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten

Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig

erkannt werden.

29. Die Vorschriften des Aa betreffénd- den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879 (Reichs-Geseßbl. S. 145), bleiben unberührt. Die Vorschriften des § 16 des bezeichneten Geseßes finden auch auf Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des gegen- wärtigen Geseßzes Anwendung.

30. i

Diejenigen Vorschriften dieses Geseßes, welche sih auf die Hersiellung der zur Durchführung der Schlachtvieh- und Fleishbeshau erforderlichèn Einrichtungen bezichen, treten mit dem Tage der Verkündigung dieses Geseßes in Kraft. Im übrigen wird der Zeitpunkt, mit welhem das Geseh ganz oder theilweise in* Kraft tritt, durch . Kaiserlihe Ver- ordnung mit Zustimmung des Bundesraths bestimmt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnsiegel. Gegeben Neues Palais, den 3. Juni 1900.

(L. S.) Wilhelm, Fürst zu Hohenlohe.

BékauuntmacGuüung,

betreffend die Ein- und Durchfuhrbeschränkungen zur Abwehr von Cholera- und Pestgefahr.

Vom 4. Zuli 1900.

Der Bundesrath hat auf Grund der 88 24, 25 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung E Krank- heiten, vom 30. Juni 1900 (Reichs-Geseßbl. S. 306) beschlossen, daß für den Fall einer Cholera- oder Pestgefahr hinsichtlich der Ein- und Durchfuhr von Waaren und Gebrauchsgegen- ständen aus dem Auslande nachstehende Vorschriften in Vollzug geseßt werden können : | 1) Die Ein- und Durchfuhr von Leibwäsche, alten und getragenen Kleidungsstücken, gebrauhtem Bettzeuge, Hadern und Lumpen jeder Art ist verboten. l j 2) Auf Leibwäsche, Bettzeug und Kleidungsslücke, welche Reisende zu ihrem Gebrauche mit sih führen, oder welche als Umzugsgut eingeführt werden, findet das Verbot unter Nr. 1 keine Anwendung. Jedoch kann die Gestattung ihrer Einfuhr von einer vorherigen Desinfektion aohängig gemacht werden.

3) Der Reichskanzler ist ermächtigt, Ausnahmen von dem Verbot unter Anordnung der erforderlihen Vorfihtsmaßnahmen zuzulassen. Berlin, den 4. Juli 1900.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky.

Das in West Hartlepool aus Stahl neu erbaute, bisher unter keiner . Flagge gefahrene- Dampfschiff „Numid ia“ von 1925,03 Registertons Netto-Raumgehalt hat durch den Ueber- gang in das ausschließliche Eigenthum der Hamburg-Amerika- nischen Pacetfahrt: Aktien-Gesellschaft in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen ge- wählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in L E unter dem 23. Juni d. J. ein Flaggenzeugniß ertheilt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 26 des „Reihs-Geseßblatts“ enthält unter

Nr. 2690 das Gese, betreffend die Abänderung der Un- fallversiherungsgeseße, vom 30. Juni 1900; und unter

Nr. 2691 das Gesetz, betreffend die Unfallfürsorge für Gefangene, vom 30. Juni 1900.

Berlin W., den 11. Juli 1900.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27 des „Reichs-Geseyblatts“ enthält untex Nr. 2692 das Geseß, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeshau, ‘vom 3. Juni 1900; und unter ; Nr. 2693 die Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhrbeshränkungen zur Abwehr von Cholera- und Pest- gefahr, vom 4. Juli 1900. Berlin W., den 11. Juli 1900. Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Militär-JFntendanturrath Dr. jur. Meyer, den Ersten Staatsanwalt Heß und den Landrichter Dr. jur. von Schelling zu Geheimen Kriegsräthen und vortragenden Räthen im Kriegs-Minislerium und den Militär-Jntendanturrath Marck\cheffel zum Militär- Intendanten, sowie ; i den bisherigen ordentlichen Professor, Geheimen Justiz-

rath Dr. Mrofeoe i Schollmeyér zu Würzburg zum ordentlichen Professor in der juristishen Fakultät der Friedrich- Wilhelms-Universität zu Berlin zu ernennen.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Bekanntmachung.

dor enden iter gleichzeitiger Betrauung mik dem “der Vona Sul

Es Ja E Gerichts übertragen worden, Berlin, den 6." / Der Minister für Handel und Gewerbe. uftrage: 7 Eskens. /

ur Verwaltung Königlicher Gewerbe-Jnspektionen die ui liden Gewerbe-ZJnspektoren Will ner von Konig u

seßt worden.

Kriegs-Ministeri/um.

Dem Militär-Jntendanten Marckscheffel is die Militär, Intendantenstelle des VI. Armee-Korps übertragen worden.

Ober-Rehnungskammer.

Die bisherigen Geheimen repidierenden Kalkulatoren Ley | und Bernau sind zu Geheimen Rehnungs-Revisoren bei der Königlichen Ober-Rechnungskammer ernannt worden.

Abgereist:

der Unter-Staatssekretär im Staats-Ministerium Freiherr von Seckendorff, auf Urlaub.

Personal-Veränderungen,

Königlich Sächfische Armee. Offiziere, Fähnriche 2. Ernennungen, Beförde» rungen und ae LeRNnOEn, Im aktiven Heere. 1. Juli, Möller, Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 103,- zur Unteroff. Vorschule kommandiert. Abschiedsbewilligungen. Jm aktiven Heere. 3. Juli, v. Bodenhausen, Oberlt. im 9. Inf. Regt. Nr. 133, Graeg, Lt. im 7, Inf. Regt. Prinz Georg Nr. -106, behufs Uebertritts zur Marine-Jnf. mit dem 2. Juli d. J. aus dem Heere ausgeschieden, Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 26. Iunt, Anger, Zablmftr. vom 2, Bat. 5. Jnf. Regts. Prinz Friedrih August Nr. 104, auf seinen Antrag unterm 1. Oktober 1900 mit Penfion in den Rubestand verseßt. 30. Junt. Lorenz, - Geheimer Intend. Sekretär, Müller (Moriß), Roth, Intend. Sekretäre, kommandiert zur Dienst leistung im Kctegs-Ministeriuum, unterm 1. Juli d. J. zu Ge» heimen expedterenden- Sekretären im Kriegs-Minifterium ernannt.

1. Juli. Kloß, ‘Wirihschafts-Jnp. auf Probe, als Wirth \haft!8-Ja}p. bei dem Remonte-Depot zu Skafsa angest.

XILL. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Im Sanitäts-Korps. 3. Juli. Dr, Barth, Ober-Stabs arzt 1. Kl. und Regts. Arzt des 4. Feld-Art. Regis. Nr. 65, in gleicher Gigenschaft in das Feld-Art. Regt. König Karl Nr. 13 verseßt. Dr. Schliephafe, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Ärit in Lud-

Dr. Fijcher, Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. Infanterie Regiments Alt-Württemberg Nr. 121, zum Garn. Arzt in Lud- wigéburg, Dr, Holzinger, Stabsarzt im Ulanen - Reziment König Karl Nr. 19, zum Bats. Ar¡t des 2. Bats. Infanterie - Regiments Alt-Württemberg Nr. 121, ernannt. - Dr. S chlayer, Assist. Arzt im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, in das Ulan. Regt: König Karl Nr. 19 verfeßt. Die Unterärite: Dr. Werner der Res. vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, Dv. Nägele im Pion. Bat. Nr. 13, Dr. Da iber der Res. vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, Dr. Rüdckle der Res. vom Landw. Bezirk Gmünd, zu Assist. Aerzten befördert, Dr. Hüeber, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Feld-Art, Regts. König Karl Nr. 13, mit Penfion und der Eelaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Militär-Justizbeamte.

26. Juni. Schwab, Ober-Kriegörath, Mitglied der Justiz Abtheil. des Kriegs. Ministeriums und des Ober-Kriegsgerichts, behufs Uebertritts ¡um MReihs-Militärgeriht, die Entlassung au3 dem Württemberg. Militär-Justizdienst zum 1. Oktober" 1900 ertheilt.

Beamte der Militär-Verwaltung. 26. Juni. Fuß, charakteris. Proviantamts-Kontroleur, zum Proviantamts-Kontroleur ernannt.

glieder der Korpë-Intend., leßterem unter Ernennung zum vor tragenden Rath im Kriegs-Ministerium, der Titel und, Rang als Ober- Kriegörath, Holch, Intend. und Baurath der Korps-JIntend., der Titel und Rang als Ober-Baurath, verliehen. Dr. Schall, Löwenhaupt, Unter-Apotheker der Res. vom Landw. Bezirk Ulm bezw. Chingen, zu Ober-Apothekern ernannt.

28. Juni. Bader, Rehnungsrath und Proviantamts-Direktor, auf seinen Antrag zuni 1. Oktober d. J. mit der geseßlihen Pension in den Ruhestand versetzt.

29. Juni. Dr. Luß, Rofarit im 3. Feld-Art. Regt. Nr. 49, zum Ober-Rofßarzt dieses Regts., Thieringer, Unter-Reßarzt im Ulan. Regt. König. Karl Nr. 19, zum Roß1rzt im Drag. Regt. König Nr. 26, ernannt.

Kaiserliche Marine.

Stellenbesezungen. Wilhelmshaven, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 3. Juli. Hoffmann, Vize-Admiral, Chef des 1. Geschwaders, zugleid Chef der 1. Div. dieses Geschwaders, von der Stelluag als Chef der 1. Div. enthoben, eißler, Kontre-Admiral, Inspekteur der Marine-Art., zum Chef der 1. Div, des 1. Sao Wodrig, Kapitän zur See, Chef, des Stabes des 1, Geschwaders, zum Chef des Stabes des Kreuzer-Geshwaders, Schlieper, Kapitänlt., Écster Offizier S.-M. großen Kreuzers „Hanfa*, zur‘ Verfügung der Marine - Station der Nord- see, Wilken, Kapitänlt. von der Marine - Station der Nordsee, zum Ersten Offizier S: M. großen Kreüzers „Hansa“, S{üh, Kapitänlt, Admiralstabdosfizier beim Stabe. des 1. Ge schwaders, unter Belafsung in dieser Stellung, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs des Stabes beim 1. Geschwader beauftragt, Bossart, Kapitänlt., Geschwader-Art, Offizier beim Stabe deb 1, Geshwaders, als Gefhwader-Art. Offizier zum Stabe des Kreuzer“ Geshwaders, Hintze, Kapitänlt. von der Marine-Station der Ostsee, zum Stabe des Kreuzer-Geshwaders, Pin dter, Kapitänlt. Flagglt. beim Stabe des 1. Geshwäders, als Flagglt. zum Stabe der 1. Div. des 1. Geschwaders, Tiesmeyer, Kapitänlt. vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Bli“, zur Insp. de Torpedowesens, Jacobi, Kapitänlt. von der Marineftation der Ostsee, mit dem 30. Juli d. F. jum Stabe S. M. Küfsten-Panzerschiffs eAegir*, v. Naßmer, Oberlt. zur See, Flagglt. beim Stabe des Kreuzer-Geshwaders, zum Stabe S. M. großen reuzers, Hansa’, Lindes, Oberlt. zur See vom Stabe S. M. zur Verfügung der Marine-Station der Nordsee, f dd berlt, zur See vom Stabe S. M. großen Kréuzers „Hansa“ Flag zum Stabe des Kreuzer - Geschwaders, Eberíus, D leutnant zur See vom Stabe S. M. Küsten - Panzer/\hisl „Aegir", zum Stabe S. M. [kleinen Kreuzers „Gefion -

Bei dem Berggewerbegericht zu Saarbrücken ist dem Amtsrichter Dr. Fritsch in Sulzbach die Marie

zuwiderhandelt.

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wis Y i did E f 9s urt rerer pri , E S S R S R E S SIE E S C rin una idre A itr A S0 Pin ia e 6 A N are a Va E A E E L ©°y riéa L Di A ade e Ba 0 A B A Aa E r e E E I A

Wahrnehmung der Obliegenheiten eines Stellvertreters des

E d a T a O R E PE V INER E I AP Ege

v, Krohn, Oberlt. zut See vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Gefion“, zur Verfügung der Marine-Station der Ostsee, Luft ig-

Krotoschin und Olschewsky von Krotoschin nah Koniß vex |

wigsburg, zum Regts. ‘A1zt des 4. Feld-Art. Regiments Nr. 65,

27. Juni. Belfer, Wunderlih, Intend. Näthe und Mit- F

ulshifs „Nixe“, M

Oderlt. zur S-e vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Gefion“, zur

erfügung der Marine-Station der Ostsee, Feldmann (Karl), Oberlt, zur See von der Marine-Station der Nordsee, zur 2 Marine- Insp, Möhring, Oberlt. zur See von der 2.'Marine-Insp , zum Stabe S M. Schulschiffs „Nixe“, E, v. Gagern, Oberlt. zur See vom\Stabe S. "M. großen Kreuzers „Hansa“, zum Stabe S. M. keinen Kreuzers „Gefion“, v. Tilly, L. zur See vom Stabe \S. M. Küsften-Panzerschiffs g bezw. „Sieg- fried“, während der Dauer der Aktivierung der Küsten-Panzerschiffs- Res. Div., ¡um Stabe S. M. Küsten - Panzershi#s ,„Aegir“, MWossidlo, Lt. zur See vom Stabe S. M. Shulschiffs „Grille“, zum Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Bliß“, Pfeiffer (Franz), Lt. zur See vom, Stabe S M. großen Kreuzers „Hansa“, zur Ver- fügung der Marihe-Station der Ostsee, Schleusener, Lt. zur See pom Stabe S, M. Küsten-Panzerschiffs „Odin*, zum Stabe S. M. aroßen Kreuzers „Hansa", Lorey, Lt. zur See vom Stabe S. M. Schulschiffs „Stosch“, zum Stabe S. M. Küsten-Panzerschiffs „Odin“, Zirzow,. Lt. zur See vom Stabe S. M. Schulshiffs „Moltke“, zum Stabe S. M. Schulschiffs „Grille“,

Nichtamlliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. Zuli.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Staats-Minister, Minister des Jnnern und der auswärtigen Angelegenheiten von Meßsch ist in Berlin angekommen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. ¿ie Kommandant : E Derzewsfi, gestern in Libau CROETOEN und geht am 16. Juli nach St. Petersburg in See.

Wilhelmshaven, 11. Juli. Das nah Ost-Asien be- timmte Geshwader unter dem Kommando des Kontre- dmirals Geißler hat, wie „W. T. B.“ meldet, bei herrlihstem Wetter heute Vormittag seine. Fahrt angetreten. Auf den Deichen und Molen hatten sich Tausende von Menschen eingefunden, welhe unter Hurrahrufen den Scheidenden Abschiedsgrüße zuwinkten, bis die Schiffe am Horizont vershwanden.

Oesterreich-Ungarn.

Geftern Vormittag um 10 Uhr fand im Schlosse Cumberland u Gmunden die standesamtlihe Eheschließung des Brindén Max von Baden und der Prinzessin Marie Luise von Cumberland im Beisein des Groß- herzogs und der Großherzogin von Baden, des

erzogs und der PETaVEEN von Cumberland und der

rinzessin Marie von Baden statt. Den standesamtlichen Akt vollzog, wie „W. T. B.“ berichtet, der badische Haus- Minister von Brauer. Bald darauf trafder Kaiser in Begleitung des Erzherzogs Mans Salvator und der Erzherzoginnen Marle Valerie und Elisabeth in Gmunden ein. Um 11 Uhx fand in der E Kirche die kir chlihe Trauung des Prinzen Max von Baden und der Prinzessin Marie Luise von Cumberland statt, welcher der Kaiser, die Königin Marie, der König von Dänemark, der Großherzog und die Großherzogin von Baden, der Herzog und die Herzogin von Cumber- land und andere Fürktlichkeiten sowie der britische Botschafter Rumbold als Vertreter der Königin von Großbritannien und Jrland beiwohnten.

__ Der Kommandant des im Hafen von Triest befindlichen britischen Mittelmeer-Geshwaders Fish er veranstaltete vorgestern an Bord des „Renown“ eine Galatafel, bei welher er einen Trinkspruh auf den Kaiser und König Franz Joseph aus- brachte. Der Statthalter Graf Goëß toastete auf die Königin Victoria, worauf die Musik die österreichische und die britische Nationalhymne spielte.

Der „Pester Lloyd“ berichtet : Die Berathungen über die eventuele Entsendung einer kleinen Truppen- abtheilung nach China hâtten kein positives Resultat ergeben. Es sei beschlossen worden, daß, solange die direkt interessierten Mächte mit ihren eigenen Kräften auskämen und kein Hilferuf an die österreichisth-ungarishe Monarchie gerichtet werde, keine weiteren Truppen nah China eingeschifft werden würden.

Großbritannien und FrlandD.

W der gestrigen Sißzung des Unterhauses richtete, wie „W. T. B.“ meldet, der General Laurie an- die Regierung die Anfrage, ob in dem Handelsvertrag, über dessen Abschluß mit Deutschland gegenwärtig verhandelt werde, Canada von den gen Tarifsäßen, die dem übrigen britishen Reiche gema rt würden, dyageswtóssen fel 00 ME Aus- chliezung durch den Vorzugstarif veranlaßt sei, den Canada dem Mutterlande und den britischen Kolonien einräume, und ob in Anbetracht des kommerziellen Verlustes, den Canada dadurch erleide, daß line Produkte von der Einfuhr nach Deutschland ausgeschlossen seicn, bezw. nur unter ungünstigen Bedingungen eingeführt werden könnten, die Regierung in Erwägung ziehen wolle, ob Canada irgend welher fkompensierender Vortheil zu

ewähren sei. - Der Erste Lord des Schaßes Bal- our erwiderte, die Verhandlungen mit eutshland über einen neuen Handelsvertrag würden auf der Basis ge- ir daß derselbe auf keine Kolonie Anwendung finden olle, wenn diese niht ausdrücklich den Auns äußere, daß sie in den Vertrag einbezogen werde. Der Vorredner spiele wahrscheinlih auf das vom Deutschen Reichstag während der andelsvertragsverhandlungen angenommene Geseg an.

ah diesem Geseßze habe Deutschland die Behand ung als meistbegünstigte Nation auf Produkte aus Canada und Barbados nicht ausgedehnt, weil nah der Anschauung Deutschlands diese Kolonien den deutschen Produkten ebenfalls nicht die ion auDiaun gewährten. Er p keine Kenntniß davon, daß dieses Vorgehen Deutschlands dem Handel Canadas, der, wie er mit Freude konstatieren könne, in den legten Jahren rapid: gewa sen sei, irgend welchen Schaden zugefügt habe. Jm weiteren Verlauf der Srung fragte Ashmead. Bartlett, ‘ob Japan nur infolge des Wider- tandes Rußlands bei Beginn der chinesischen Krisis niht Truppen na China gesandt habe, die zur Wiederherstellung der Ordnung genügt hätten. Der Parlaments-Sekretär des Auswärtigen Amts

rodridck entgegenete, die Negierung wisse nihts davon, -daß

verhalten habe. Bar stellte sodann die weitere Frage, nach China zu senden, von der Zustimmung aller Mächte abhänge, und ob, wenn dies der Fall sei, diese Zustimmung ertheilt worden sei. Der Parlaments- Sekretär Brodrick erwiderte, Japan habe ‘für die Entsendung seiner Truppen keinerlei Bedingungen gestellt. Die auf die Vermehrung der Streitkräfte in Taku bezüg- lihen Verhandlungen |zwishen Großbritannien - und Japan seien am 13. Juni eröffnet worden und hätten bisher ohne Unterbrehung fortgedauert. Am 22. v. M. habe die britishe Regierung ihren Geschäftsträger in Tokio ange- wiesen, der japanischen Regierung von der fkritishen Lage der Gesandtschaften in Peking sowie davon Kenntniß zu geben, daß von Indien Verstärkungen nach China beordert seien, und der japanischen Regierung die Nothwendigkeit einer sofortigen Aktion dringend nahe zu legen. Von dem britishen Ge- sandten in Peking Macdonald seien bis zum 28. Mai Depeschen eingegangen; er gebe in der leßten den Jnhaltzeiner Unterredung wieder, die er mit dem Prinzen Tsching am 2. Mai gehabt und in welcher der leßtere betont habe, daß er als Kommandeur der Truppen in Peking willens sei, persönlich für den Schuß aller Fremden einzustehen. Troß diesec Er- klärung sei beschlossen worden, Wachmannschaften der Gesandt- schaft zu shicken;, damals habe es aber noh nit den Anschein gehabt, daß ein Angriff auf die Gesandtschaften geplant sei.

Fraukreich.

Der Staatssekretär des deutshen Auswärtigen Amts, Staats-Minister Graf von Bülow hat, wie „W. T. B.“ aus Paris erfährt, dem Minister des Aeußern Delca für dessen in der Sonnabend - Sißung der französishen Deputirtenkammer dem Andenken des ermordeten deutschen Gesaudten in Peking Freiherrn von Ketteler gewidmete E Worte den tiefempfundenen Dank der Kaiserlichen

egierung mit dem Hinzufügen aussprechen lassen, daß diese Gs und deren Aufnahme bei den Vertretern der fran- zösischen Nation einen neuen Beweis des Solidaritätsgetügis bilde, welches im gegenwärtigen Moment alle zivilisierten Völker beseele.

__ Der Senat nahm in seiner gestrigen Vormittazsfizung die Vorlage, betreffend die vier direkten Steuern, mit 216 gegen 2 Stimmen an, schied jedoch den Artikel aus, nah welhem für die von der Reblaus beschädigten Weinberge die Steuer herabgeseßt werden sollte. Die Vorlage mußte daher an die Deputirtenkammer zurückzehen.

Die Deputirtenkammer genehmigte die Vorlage, be- treffend die vier direften Steuern, in der vom Senat be- enes Fassung. Ferner wurde der von der Regierung geforderte Kredit von 141/, Millionen Francs für die Expedition nah China ohne Debatte mit 495 gegen 3 Stimmen bewilligt und eine Vorlage, betreffend die Verleihung von Aus- zeihnungen an Franzosen und Ausländer aus Anlaß der Weltausstellung, angenommen. Jm Laufe der Berathung war über Berry, der in heftigster Weise die Wahl einiger Preisrichter der Ausstellung kritisiert hatte, die Zensur verhängt worden. Nach Erledigung der Tagesordnung. verlas der Minister-Präsident Waldeck-NRousseau ein Dekret, durch welches die Tagung geschlossen wird. Die gesammte Linke erhob sih und rief! „Es lebe die Republik!“

Jm Senat verlas, nachdem das Haus einstimmig den Kredit für die Expedition nah China bewilligt und die Vor- lage, betreffend die Herabseßung des Eingangszolls auf Kaffee, angenommen hatte, der Justiz-Minister Monis das Defret über die Schließung der Tagung.

Die Abgesandten der jüdafrikanishen Republiken begaben sich gestern Vormittag nah dem Ministerium des Jnnern und gaben dort ihre Karten ab. Später empfing sie das Bureau des Pariser Munizipalraths. Der Präsident desselben Grébauval begrüßte die Vertreter der südafrikanishen Republiken, welche lehtere die Welt A ihren Heldenmuth in Erstaunen gesezt hätten, und brachte einen Trinkspruch auf die Präsidenten Krüger und Steijn sowie auf die Parlamente, die Soldaten und die Völker der Schwesterrepubliken aus. Das Mitglied des Ausführenden Raths - des Oranje - Freistaats Fischer dankte, gab seinem Bedauern über den “Tod des Obersten Villebois - Mareuil Ausdruck und {loß : „Wir ersuchen die zivilisterte Welt, einen Schieds\spruch zu fällen“. Die Abgesandten wurden bei der Ankunft wie bei der Abfahrt von einer zahlreihen Menschen- menge begrüßt.

Von Toulon ist gestern ein Transportdampfer mit 800 Mann Jnfanterie und Marine-Artillerie nach China

abgegangen. Rußland.

Der Kaiser ist, dem ,„W. T. B.“ zufolge, gestern aus Cholm nah Peterhof zurückgekehrt und hat alsbald den Prinzen Kanin von. Japan empfangen.

Amtlich ist bekanntgegeben worden, daß am 28. Juni diez wei te ostsibirisheLinien-Brigade in die vierte ostsibirische Schhüßen-Brigade umgebildet worden ist. Die bisherigen Bataillone wurden zu Regimentérn von je zwei Bataillonen er- weitert. Neu gebildet wurden das 1, und das 2. Wladi- wostokshe Festungs - Jnfanterie - Regiment, jedes zu drei Bataillonen, und das 17. Shüßen:-Regiment zu zwei Bataillonen.

Spanien. Die ‘Königin-Regentin unterzeichnete gestern, wie „W. T. B.“ aus Madrid berichtet, ein Dekret, durch welches Santo Mauro zum Bürgermeister von Madrid ernannt wird.

Schweden und Norwegen.

Der Minister des Aeußern von Lagerheim ist nah einer Meldung des „W. T. B.“ aus Stockholm zum Ritter des Seraphinen-Ordens ernannt worden.

Amerika.

„Nach einer Meldung des „Reuter'shen Bureaus“ aus Eo hat der Staatssekretär Hay an die Vertreter er

3, d. Mts. ein Rundschreiben qutt in dém er exklärt, pas die Vereinigten Staaten die Zustände in Peking als völlige Anarchie ansähen und meinten, daß die Staats: gewalt und die Verantwortung thatsählich zur Zeit auf den Lokal- und Proviuzial- Behörden ten. Solange diese nicht offen mit den Aufrührern sich verbänden, und solange e ihre Gewalt dazu bénußten, das Leben und Eigenthum. der remden zu schüge sähen die Vereinigten Staaten- sie als Vertreter des chinesishen Volkes an, mit dem sie in Frieden

und Freundschaft leben wollten. Die Absicht- des Präsidenten

ei, wie bisher, d ; i Bt olf dea grd

die russische Regierung ¡gn irgend einer Weise 1e Frage e Verbindung mit

ob die Verwirklihung der Absicht Japans, Verstärkungen

exeinigten Staaten von Amerika im Auslande am |

ets ‘rab her Gde, D dortig eking un r Befreiung der Amerikaner, bei dem ‘Sus von Leben, Eigenthum Á Znteressen amerikanischer ,Sta angehörigen und bei dem Bes streben, ein Uederates en der Unruhen in andere Provin zu verhindern und solhe Unruhen zu unterdrücken. Die Politik der A E P ae erge das Ziel, eine Lösung zu suchen, welche für China dauernden Wieden und He bringe, welche China als tercitoriales und administratives Ganzes stehen lasse, unter Wahrung aller den befceundetea Mächten durch Verträge und Völkerrecht garantierten Rechte, und welche shließlih für die ganze Welt an dem Prinzip der Glei Feshae 8 im Handel und Verkehr mit allen Häfen Chinas esthalte.

Der Marinesekretär Long hat angeordnet, daß 500 amerikanische Seesoldaten aus den Vereinigten Staaten so shnell als möglich nach China gesandt werden.

Asien.

Vom Kriegsshauplaß in China meldet das „Reuter'\ Bureau“, daß, in Tientsin am 3. d. M. eingetroffenen Na rihten aus chinesischen Quellen zufolge, die Fremden in Peking von dem vierten Prinzen - Palast Bef ergriffen haben, welcher der britischen Gesandtschaft gegenüberliegt und sie beherrsht; in diesem Palast hatten die ein eborenen e welche sih vor den Boxern flüchteten, Zuflucht ge- unden.

Jn Tientsin wurden am 3. Juli die Fremdennieder- lassungen den ganzen Tag von den Chinesen beschossen. Ueber 150 Geschosse fielen innerhalb des Fremdenviertels nieder. Viele Häuser wurden theilweise zerstört, aber es sind nur wenige Menschenverluste zu beklagen. Die Zivilisten, die Frauen und Kinder erhielten den Befehl, in den Kellern der Stadthalle und des Astor-Hotels Schuß zu eyen. Drei Kompagnien japanischer Znfanuterie mit einer Gebirgsbatterie und einige russishe Geschüge griffen die chinesischen Geschüße an, jedoch nur mit geringem Erfolg. Ein Zwölfpfünder vom britischen Kriegsschiff „Terrible“ trat darauf bei der Eisenbahnstation in Thätigkeit. Der Feind nahm denselben unter Bu und traf ihn mit zwei “Geschossen, wodurch die Laffette leiht beshädigt und ein Matrose verwundet wurde. Das Ge- {üg wurde zurückgezogen und durch ein französisches er- seßt. Das nächste chinesishe Geschoß platte mitten in der Geschüßaufstellung und verwundete drei Mann von der Bs dienung. Die Dinésische Artillerie feuerte gleichmäßig gut. Von den Japanern wurden 1- Offizier und 2 Mann getödtet, 20 Mann’ verwundet; die an diesem Tage erlittenen russischen Verluste sind unbekannt, ebenso die chinesishen. Es wurden Anstalten getroffen, die Frauen und Kinder nah Taku und. von dort nah Tschifu und Japan zu senden.

Am 4. Zuli griffen, nah einer Meldung des „Daily Expreß“, 75000 Chinesen mit mehr als 100 Ge- [EEeR wiederum Tient}in an, welches von 14000 Mann er vereinigten Truppen der Mächte vertheidigt wurde. Die Russen und die Japaner erlitten die stärksten Verluste. Von einer rusfischen Jnfanterie-Kompagnie in Stärke von 120 Mann wurden mit Ausnahme von 5 Mann alle getödtet ‘oder verwundet. Große Verluste hatte auch das deutshe Kontingent, die Verluste der Engländer betrugen 30 Mann. Die Deutschen sandten 290 Kranke und Verwundete, meist von Admiral Seymour's Kolonne, in großen Flußbooten nah Taku; dieselben wurden auf dem ganzen Wege dahin von den Chinesen unaufhörlih belästigt. Am 6. Juli erneuerten die Chinesen ihren An- griff auf Tientsin mit zwei vierzölligen Batterien. Es gelan indeß der Artillerie der vereinigten Truppen, dieselben nah achtstündigem Gefeht zum Schweigen zu bringen.

Dasselbe: Blatt berichtet ferner aus Tschifu vom gefrigen Tage, daß die Russen 30 000 Mann von Arbin, südwestlich von Kirin, nah der Eisenbahnlinie zwischen Kirin und Tsi-tsi-har senden. Südlich von diesem Orte verbrannten die Chinesen alle Brücken Und führten eine Schreckens- herrshaft in der ganzen füdlichen e E ein.

Der französishe Konsul in Shanghai bestätigt in einem Telegramm vom 7. d. M., daß der Prinz Tuan dem Gouverneur von Schantung befohlen hat, mit 18000 Mann in der Richtung auf Nanking zu marschieren. Der Konsul ist jedoch der Ansicht, daß der Gouverneur diesem Bes fehl niht nachkommen werde.

Jn Shanghai ist, wie dem „Daily Mail“ von dort ge» meldet wird, ein Exemplar eines der Edikte des Prinzen T uan eingetroffen, in welchem diéser si selbst als Kaiser bezeihnet. Man nimmt in Shanghai an, daß der Direktor der chinesischen Eisenbahnen Scheng, der wie andere hohe chinesische Würdenträger einen ausgedehnten Grundbesiß hade, aus diesem Grunde alles in seinen Kräften Stehende thun werde, um die Ausländer in ihrem Bestreben, den Frieden zu erhalten, zu untersiüßen. Die Behörden, hre ganze Aufmerksamkeit auf die Vertheidigung des Jang:tse richten, haben Garantien für den Schuß der Ausländer in den Häfen des Jang-tse gegeben, soweit diese Ausländer in den betreffenden Orten ihren festen Wohnsiy haben, und es soll keinem Kriegsschiff gestattet werden, Truppen zu landen. Ferner soll au nur einzelnen Kriegsschiffen: erlaubt sein, die Vefestigungswerke zu passieren; wenn mehrere derselden zu- sammen passieren wollen, sollen sie angehalten und soll eventuell auf sie gefeuert werden. Der Vorschlag Scheng's, ein „Ginasisehed Freiwilligen - Korps. zu bilden, ü abaaieini worden.

Der sranzasithe Konsul in Futschau berichtet tele»

raphish, daß die Lage in dieser Stadt eine ruhige ist. Dex z nige P und der tatarische Me b haden eine A A

Unstige Proklamation erlassen und- fordern die z iegsschiffe auf, es jegt zu vermeiden, nach F ommen.

Eine der „Politishen Korrespondenz“ k Derfügung gestellte, angebli der «B B Dann U T io ausgehende | telegraphishe Mittheilung vom 9: d, M. bejagt, daß die Riideriudaan der europäischen Presse, soweit fie t aphish bisher in Tokio hbekannt geworzen" seien, :

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ienen. Zapan:

| Haltung der japanischen Regiecung e irrig

‘auKzugehen emei tlichen Aktion de r ing in Nordching ( langen odex die