1900 / 165 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

S

izt

: Ecypten.

98. Juli. Verwaltung ber V ovtit Eisenbahnen in Kairo: Lieferung und Montierung von drei stählernen Tranêportschiffen für, den Hafen von Alexandrien.

30. Juli. Präsident der Staatseisenbahnen in Kairo : Lieferung von 12 000 Lampenzylindern und 8000 Waschbecken aus Krystall.

Verkehrs-Anstalten.

amburg, 12, Juli. (W. T. B. amburg-Amerika- Linie Daiapter „Deutschland®* 12, Juli in New-York ange- men, London, 12. Juli. (W. T. Da Union-Linie. Dampfer „Briton“ gestern auf Heimreise v. Kap tadt abgegangen.

Theater und Musik.

Im Theater des Westens wird die morgen zur Wieder- bolung kommende Operette „Der Vogelhändler* abwechselnd mit der Operette „Die Fledermaus" in der nächsten Zeit auf dem Spielplan verbleiben. Am Sonntag Nachmittag geht zu halben Preisen die Operette „Die Glocken von Corneville“ in Scene.

Fnfolge andauernder Uapäßlichkeit sieht sh Miß Halton e nöthigt, ihr Gastspiel im Lessing-Theater zu beendigen und ih einer Kur zu unterziehen. Die Aufführungen der Operette „Rhodope“ müssen daher abgebrohen werden, und es gebt von morgen ab die Overette „Die Geisha“ mit Fräulein Mia Werber in der Partie der Mimosa in Scene. :

Etne Orienralishe Operetten-Gesellschaft wird morgen Sonnabend, im Thalia-Theater ein Gastspiel eröffnen. Zur Auf- führung gelangen die Operetten „Die Tochter Jerusalems*, ‘Sulamith* und „Bar Koba“ (Sterndeuter).

Mannigfaltiges. Berlin, den 13. Juli 1900.

Das Deutsche Hilfscomitó für Ost-Asien hielt, da, wie der Vorsitzende, Herzog von Ratibor mittheilte, zu der leßten Vers jammlung infolge der großen Eile nur wenige Persoñen eingeladen werden fonnten, gestern im Reichstage die eigentlich konfstituierende NVérfammlung ab. Anwesend waren u. A. der Minister des König- lihen Hauses von Wedel-Piesdorf, der württembergische Gesandte ften von- Varnbüler, der sähsishe Gesandte Dr. Graf von S thal und Bergen, der bayerishe Generalleutnant Freiherr Reichlin von Meldegg, der Unter-Staatssekretär a. D.,, Wirkliche Geheime Rath Dr. Fischer, der Polizei - Präsident von Windheim, der Geheime Kommerzienrath von Mendelssohn-Bartholdy, der General- Konsul Schwabah und der Direktor der Deutshen Bank Koch. Als hauptsähhlihen Zweck des Comitss bezeichnete der Vor- sißende die Sammlung von Geldern zu Verpflegungszwecken durch Materialsendungeo, zur Fürsorge für die Hinterbliebenen von Gefallenen, zur Unterstüßung der Beamten des Rothen Kreuzes und aller Derjenigen, die \sich noch weiter als unterstüßungs- bedürftig im Laufe der Ereignisse herausftellen follten. Dabei foll im engsten Anshluß an das R-the Kreuz und in steter obtung mit dem Kaiserlihen Kommissar für die freiwillige

ankenpflege vorgegangen werden. Der Vorsißende verlas dann ein Telegramm Setner Majestät des Kaisers und Königs, in welhem Allerböchstderselbe der Freude über das patriotische Unter- nehmen Ausdruck giebt, ferner ein Telegramm, wenach Ihre Majestät die Kaiserin und Königin das Protektorat über- nimmt, und ein Telegramm Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinri ch, Höchstwelcher sih zur Uebernahme des Ehrenvorsißes bereit erklärt hat. Der General-Sekretär des Comités, Fabrikbesißzr Selberg theilte darauf die Namen der Personen mit, welche ihren Beitritt erklärt haben, aber nicht anwesend sein konnten, darunter der Ober-Präsident, Staats-Minister Dr. von Boetticher, der Ober-Präfident Dr. von Bitter, der Fürst zu Stolberg-Wernigerode, der Dber-Bürgermeister Kirschner - Berlin, der Ober - Bürgermeister Becker - Köln und der General-Direktor des „Norddeutschen Lloyd“ Dr. Wiegand. Zu den in der vorigen Sitzung bereits gewählten Präsidentèn, dem Herzog von Ratibor und dem bayerischen Gesandten Grafen von Lerchenfeld- Köfering, wurde der Wirklihe Geheime Rath Dr. Fischer als Dritter hinzugewählt, Ferner wurde ein engerer Ausschuß eingeseßt, bestehend aus den Herren: Reichstags - Abgeordneter Prinz von Arenberg, Präsident Dr. Bödiker, Kommerzienrath Fried- laender, Geheimer Kommerzienrath von Hansemann, Vize - Ober- Zeremonienmeister, Kammerherr von dem Knefebeck, Präsident des Reichsbank-Direktoriuums, Wüiklicer Gebeimer Rath Dr: Ko, Direktor der Deutshen Bank Koh, Geheimer Kommerzienrath pon Mendelssohn-Bartholdy, Geheimer Kommerzienrath N. Pintsh, General - Direktor Rathenau, General - Konsul Sch{chwabach und General der Infanterie z. D. von Spiy. Der General- Sekretär Selberg verlas darauf den ‘Entwurf zu einem Aufruf an das Publikum. der in seinen Grundzügen festgeftelt wurde ; die definitive Redaktion übernahmen die Herren Präsident Dr. Bödiker und Wirklicher Geheimer Rath Dr. Fisher. Zum Shluß wurde be- \s{lofsen, Ihrer Majestät der Kaifertn und Königin und Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich den unterthänigften Dank für die Uebernahme des Proteftorats bezw. des Ehrenvorsizes telegraphisch auszusprechen.

Nah dem s\oeben erschienenen Jahresbericht der Berliner Unfallstationen für 1899 wurden im verflofsenen Jahre in den Stationen bei 38156 Unfällen erfte Hilfeleiftungen gewährt. Der unfall- __ reiste Monat war der August mit 3843, die niedrigste eier zeigte der

Monat Januar mit 2597 Fällen. Vom Januar bis Auguft ftieg die Häufigkeit fortdauernd, um dann gleihmäßig bis zum November ab- zufallen: eine auch in den Vorjahren gemahte Erfahrung. Bon den Wochentagen hatte der Montag die ftärkfte (6189 = 15,6 9/0), der Sonntag die {chwächfte Frequenz (4367 = 11,4 9/6) aufzuweisen,

: ui ferne des Schnelldampfers „Kai

Bremen, 12. Juli, (W. T. B.) „Boesmann's Telegraphisches Bureau" meldet: Der Aufsihtsrath und Vorstand des Norddeutschen Lloyd* begaben sih heute Morgen nah Bremer- haven, um den Kapitän sowie die Me und Mann- er Wilhelm der Große“ und ferner die mit diesem Dampfer nah hier zurückzekehrten Mann - schaften der übrigenan der BrandkatastropheinNew York beth aen Dampfer zu ihrer FARUGEn RNükkehr zu beglüdck- wünschen. Der General-Direktor Dr. Wiegand hielt folgende Ansprache : „O'flziere und Mannschaften! Sie sind sämmtli Augenzeugen und Mitkämyfer etner \chweren Katastrophe gewesen, die urplöglih mit verheerender Gewalt über den Norddeutshen Lloyd hereingebrohen ist, die mit grausamer Hand in bas Leben Ihrer Kameraden eingegriffen und drei unserer {önsteen Schiffe fast vernichtet hat. Nahezu zersbmettert hat uns die {were Kunde. Was uns aber Kraft in der Gegenwart und Vertrauen für die Zukunft gegeben hat, war die gleichzeitige Nachriht, daß die gesammten D ungen unserer Dampfer heldenmütbig in eiserner Manneszucht ihre uldig- Feit bis zum Aeußersten gethan haben. Dem CTodesmuth, mit dem fie den Kampf gegen das entfesselte Element geführt haben, verdanken wir die Erhaltung dieses Schiffes, nicht minder aber die Erhaltung des Namens und der Ehre des „Norddeutshen Llceyd“. Jhren Kameraden, die in diesem Kampf geblieben, zu Ehren, gleich- zeitig aber, um Ihnen Allen unseren Dank auszusprehen für die tapfere Haltung, welche Sie în der furhtbaren Katastrophe gezeigt haben, sind wir hierher gekommen. Als ein shwaces Zeichen unseres Dankes und unserer Anerkennung wird nach dem Beschluß der Verwaltung des „Norddeutschen Lloyd“ den Offizieren und Mann- {haften unserer Dampfer, welche bei der Katastrophe zugegen gewesen, eine volle Monatsgage ausbezahlt werden, wobei wir uns vorbebalten denjenigen Offizieren und Mannschaften, welche sih nach dem Urtheil ihrer Vorgeseßten in hervorragender Weise ausgezeihnet baben, unsere Anerkennung in besonderer Weise zum Ausdruck zu bringen.* General-Direktor Dr. Wiegand verlas sodann die bereits be- fannteDepeshe Seiner Majestätdes Kaisers an den „Norddeutschen Lioyd* und fubr fort: „Die Erwartung Seiner Majestät, daß Jeder- mann in unseren Diensten seine Due gethan haben wird, haben Sie Alle voll und ganz im höchsten Maße erfüllt. Unsere Aufgabe ift es jeßt, den Lloyd aus der Zeit des {weren und nieder- \hmetternden Schicksalsshlages zu neuer, s{öner Entwickelung empor zu führen. Seiner Majestät, unserem Echabenen Kaiser aber, dem mächtigen Förderer der deutschen Schiff- fahrt und der deutschen Srekraft, geloben wir in dieser Stunde, daß wir alle, jeder auf seinem Posten, was au die Zukunft bringen werde, unfere Pflicht thun werden, mit dem Rufe: „Seiner Majestät dem Deutshen Kaiser dreimal Hurrah! Hurrah! Hurrah!“ Hierauf nahm der Kapitän Enzelbart das Wort zu folgender Erwiderung: . Ich bin zu sehr bewegt, um in einer langen Rede meinen Dank für die soeben gebörten ehrenden Worte des Herrn General- Direktors auszusprechen, möchte aber meine augenblicklihen Gefühle in folgenden Worten zum Ausdruck bringen: Wir find und bleiben allezeit für den Lloyd stets bereit. Hoch der Lloyd, dreimal Hurrah! Hurrah ! Hurrah!“ Später fand an Bord des Schiffes ein Früh- itüd ftait, an bem der Kapitän und die Offiziere theilnabmen und bei welchem von dem Präsidenten des „Norddeutschen Lloyd“ Geo Plate dem Kapitän Engelbart ein Toftbarer silberner Pokal überrei@t wurde. Wie „Boesmann's Bureau“ weiter erfährt, ift scitens des „Nord- deutschen Lloyd“ au den Wittwen und Waisen der Hinterbliebenen, unabhängia von den fonstigen Bezügen, der Betrag einer Monatsgage der Verstorbenen besonders ausbezahlt worden.

Prag, 13. Juli. (W. T. B.) In Mauth äscherte ein großer Brand 37 Anwesen ein; 400 Personen find obdahlos. Das Feuer Nuf auf den Na(hbarort Kirez über und zerftörte auch dort mehrere

äuser.

Lemberg, 12. Iuli. (W. T. B.) Die Flüsse Dniefter und Stryi sind ausgetreten und haben das anliegende Land über- \chwemmt. In Halicz wurden 10 Häuser vom Wasser zerftört, 100 ftehen unter Wasser. Mehr als 500 Menschen find obdachlos. Die Stadt Stryi ift übershwemmt; alle Bahnverbindungen mit Stryi find unterbrochen. .

_ Paris, 12. Juli. (W. T. B.) Im Deutschen Hause der MWelt-Ausftellung fand zu Ehren der mit dem Schnelldampfer „Deutschland“ nach Cherbourg und sodann zum Besuch der Aus- stellung hierher gekommenen Persönlichkeiten Empfang ftatt. Die Gäste besichtigten unter Fübrung des Reichs-Kommissars, Geheimen Ober-Regierungéraths Dr. Richter und des Geheimen Regierung8- rats Lewald die verschiedenen Abtheilungen, insbesondere die Fridericianisch: Kunftsammlung.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

London, 12. Zuli. (W. T. B.) Das „Reuter"sche Bureau“ meldet aus Tientsin vom 4. d. M., unter den Befehlshabern der vereinigten Truppen bestehe allgemein der Wunsch, mit einander zu fkooperieren. Ein wirksames Vor- gehen der Truppen der Mächte werde aber durch den Mangel an Zusammenschluß beeinträchtigt. Der Vortheil habe bei den Operationen der lezten Wochen im Ganzen auf der Seite der Chinesen gelegen, deren Artillerie derjenigen der europäischen Truppen an Güte überlegen sei.

St. Petersburg, 183. Juli. (Meldung der Russischen Telegraphen-Agentur.) Nach einem vom Finanz-Ministerium veröffentlichten offiziellen Bericht aus der Mandshurei haben fich revolutionäre Bewegungen nur in der Gegend der Städte Hai-Tschen, Ljao-jan und Mukden bemerkbar rg Doch wurden sie bald unterdrüdckt. Die chinesischen Behörden behaupteten auch, daß

sie an der Bewegung nicht betheiligt seien, und 91. Juni berichtete der Hauptingenieuxr der mandscur

und daß die Gouverneure von drei Provinzen für Aufrechthaltung der Ruhe eiaständen feine Feindseligkeiten begönnen. ie mung, die scheinbar längs der Bahn aber nicht an, sondern die revolutionäre

Bahn aus Charbin, daß an der Bahn überall Ruhe terie 4

ruhige herrs le, hielt ewegung verbreiteh

sich von Peking aus bis nach der Mandschurei. Einige J und

cinesishe Beamte {lossen sich der Bewegung an, chinesische Truppen machten dort mit ihnen same Sache. Am 22. Juni wurde gemeldet, daß der Gehilfe des Gouverneurs von Mukdey den Gouverneur in Haft genommen, sih an dj Spiße der aufständishen® Truppen gestellt habe ug gegen Tjelin marschiere. “Au

katholishe Mission in stört, und die dortigen Kaufmannsläden wurde rovi u B E i E in de rovinz izitar, wurden ne inensche Tru um Schuße der Bahn mobilisiert. Die B A [ufständishen wurden auch in Mukden und Kirin veröffent liht, und der Gouverneur erklärte der Bahnverwaltung, nig für die Sicherheit garantieren zu können. Der Ober-Jngenien berichtete darüber: Der General-Gouverneur von Amuy bat um Shuß. Am 24. Juni wurde ein Edikt des Kaiserz von China aufgefangen, das den Truppen befähl, sich mit den Boxern zu vereinigen. Am 26. Juni wurde dem Haupt: Ingenieur vom Gouverneur von Mukden bekannt gemast daß das ganze Eigenthum dèr Bahn an die chinesischen V amten übergeben werde, daß die Russen sih unter dem Geleite der chinesishen Soldaten entfernen und die Mandschurei ver lassen sollten. Darauf gab der Le alsbald folgende telegraphishe Antwort: „Gemäß dem mit der chinesischen Ry gierung abgeschlossenen Vertrag sind die Russen verpflidtet, die Une zu bauen. Deswegen kamen s nah der tandschurei, wo sie drei Jahre hindur mit der Bevölkerung im besten Einvernehmen gele haben. Jett sind in der Provinz Mukden Boxer auf: getauht, welche diè chinesischen Christen angegriffen und Eisenbahnarbeiter, die Bewachungsmannschaften und Zr: gus niht verschont haben, während die Béamten in Mukden nichts gethan haben, um das zu verhindern. Un

Mukden wurde zer

den Unordnungen s\ofort ein Ende zu machen, ist der Gouver: |

neur in Mukden verpflichtet, die Rebellen zu vernichten. Kann er das niht mit den ihm zu Gebote stehenden Machtmitteln, so soll er sich um Hilfe der russishen Regierung an den Chef der Provinz Kwantung in Port Arthur wenden,

Der chinesishe Gouverneur hat kein Recht, den Russen vor: F

zushlagen, die Eisenbahnarbeiten aufzugeben, da die Eisen bahn im Einvernehmen von Rußland und China qs baut wird. Jch sehe, daß der Gouverneur von Mukden die Pflicht, dem Kaiser treu zu dienen, vergessen hat, wenn er einen folhen Antrag vorshlug. Der Gon verneur beging eine so {were Uebertretung wahrscheinli nur aus Furcht vor den Aufständishen und vergaß dic Pflichten, deren Erfüllung sein Dienst und seine Ehre fordern. Ich rathe, dieses niedrige Gefühl der Furcht vor den Borern aufzugeben sowie die shlechten Berather von sih zu ent: fernen, sich männlich an die Spiße der Truppen zu ftellen, welhe noch niht dem Aufstande verfallen find, und mit Hilfe des russishen Chefs von Kwantung die Rebellen zu vernichten und die Ruhe wiederherzustellen.“ Am 26. Zuni wurde gemeldet, daß sih überall längs der Eisenbahn chine} Truppen sammelten. Am 27. Juni meldete der Haupt ingenieur, daß die Shußmannschaft in Stärke von 1509 Mann gezwungen worden sei, sich von Tjelin zurückzuziehen, und daß sich große Massen chinesisher Truppen sammelten, un einen Angriff an mehreren Punkten der Bahn vorzubereiten und felbst Charbin zu bedrohen. Der Hauptingenieur gab den Befehl, die Eiscnbahnbediensteten zum Schuße der Bahn zu fonzentrieren. Jndem der Hauptingenieur darüber berichtet, unterließ er nicht, zugleich dem Chef der Schuhmannschaft zu bemerken, daß alle betheiligten Eisenbahnangestellten und Schußmannschaften sich ausgezeihnet benommen und fich al tüchtig erwiesen hätten.

Canton, 12. Juli. Hung-Tschang hat am 6. d. M. auf dem Landwege eil handschriftlihes Kaiserliches Edikt vom 17. Juni erhalten in dem alle Gouverneure um schleunige Truppe sendung zur Hilfe gegen die Rebellen, zu dent offenbar auch der Prinz Tuan gerechnet wird, ersucht werdet. Li-Hung-Tschang will auf - diejes Edikt hin, das unzweifelhaß noch echt ist, einige Tausend Mann nach Peking sciel Auch andere Gouverneure werden voraussihtlich Trupp entsenden.

(Fortsegung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Erste und Zweiten Beilage.)

Wetterbericht vom 13. Juli 1900, 8 Uhr Vormittags.

Hamburg .. Swinemünde

NRügenwalder-

münde. . . Neufahrwafser Memel ..….

Wind-

Name der stärke,

- Beobachtungs- Wetter,

760,9 762,3

762,3 762,0 761,5

3|wolkenlos 18,0

1|weolkenlos 17,9 Theater.

Theater des Westens.

7 abend: Der Vogelhäudler. lwollenlos 208 | von Garl Zeller.

Wind-

rihtung Münster

(Weftf). . Hannover „. Berlin. . .. Chemniy ., Breslau... M u

iveau reduz. Temperatur in Celsius

station

“Stornoway SW Blacklsod . . SSO

° bededt Shields . W

wolkig wolkig halb bed. bedeckt wolkenlos

iter 4 P lfenlos wolkenlos wolkenlos heiter

—22| Barometerst.

D L h.09u.Meeres-

Iv fn

-—

Scilly .…. SSW Isle d’Ai WSW A SSW Vliisingen . OSD A SO hristiansund WSW -Skudesnaes . SSO ‘Skâgen O Kopenhagen . SO wolkenlos Karlstad. OSO wolkenlos ‘Stodbolm . Windstille |wolkenlos Wisby ,,„. W 4|wolkenlos Havaranda. NNW 2hbetter

‘Bortum O 3lheiter Keitum SO 3|[wolkenlos

.

bam | D jeh pi funk jem jurnk co] S 00 M U

Do Ih Ur e D bo M R M D O Us

_

-

_

D E pk fs O bi pani | jk f O A C O

B

anzen it

l ————-

757,7 760,1 761,1 1D 760,7 |Windftille [wolkenlos 16,9 761,0 |NW 759,1 |[SO

759 3 1D 759,6 |SO 761,3 \Windfstille wolkenlos 16,6

Ein Hoclhdruckgebiet erstreckt sich von Lapplaud bis

m A Alpen, am h Bottnischen Meerbusen; eine bis Westdeuts(land

e Druckvertheilung aber n Deutschland ift das Wetter ruhig, und etwas wärmer.

Temperatur wahrs{cheiulich.

2 wolkenlos 18,0 Siwoleulos | 184 | D Fledermaus,

1\wolkenlos 14,9 3|wolkenlos 18,9 Leitun

2beiter 19,2 | Die 3|wolfig 18.6 | Mia Werber.)

ö¿hsten ift der Luftdruck über

troden Wenig Aenderung bei steigender da Bee eo

Deutsche Seewarte.

Sonntag und |

4 ,

Ensemble - Gastspiel

2\wolkenlos 18,0

2\wolkenlos 181 unter Leitung des s R, A Sonntag, Nah A erg halben P

onntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu en Preisen:

1|wolfenlos 18,0 | Die Glocken vou Corueville, Abends 74 Übr:

Sonntag: Die Geisha. (Mimosa; Viia Werber,) Montag: Die Geisha. (Mimosa: Mía Werber.)

Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten- reihende Depression liegt über dem Oz-an, Im ; i h i i

hi wólia | tus Le ales Moe VEdmant in «3 Mies Verlag der Gxpedition (I, B,: Heidrxi) in Bell f

n Siamund Lautenburg, Sufana 7e Be Acht Beilagen

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über d Hälfte ermäßigten Preisen: Jugend,

E ETE T L T T

Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl, Else Shmal mit Hrn. Pfarrani Kandidaten Otto Tie (Friehrihsberg i. Pont)

Bereheliht: Hr. Hauptmann Wendt mit A Fretin von Hausen (Dresden),

s Geboren; Eine Tochter; Hrn, Regierun Cessmg Theater, @elndte-datit une | O Haile Bit: efi / Geisha. Operette in 3 Allen, (Mimosa: | S2t0 rben: Berw, |Fr, Ernestine von Lei

Kalfreuth - Obergiril

r

Silliasdorf, geb, E O, v

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

und bearbeitet | Druck der Ryrdheutschea Buchdructerei und V gelegt von

Aastalt, Berlin SW,, Wilhelmstraße Nr- 2

(eiushließlich Börsen-Beilage).

wenn die Rusey

M 165-

gemein: | aus Charbin :

[uh die Kohlenbergwers, von Jan-Sai wurden von Chinesen angegriffen, und die Brücke bei der Station Ljao-Jan wurde angezündet. Jj

roklamationen de

die Glazer Neisse und dic Hozenploß sind, soweit sie zur Pro-

(W. T. B.) Der Vize-König Li-M

Erste B eTt Tg e zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 13. Juli

1900.

Amltliches. Königreich Preußen.

Geses,

vetreffend Maßnahmen zur Verhütung von Hoch- h wassergefahren in der Provinz Schlesien.

Vom 3. Juli 1900.

Pir Wilhelm, von Goties Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie für die Provinz Schlefien, was folgt: S L Die Lausizer Neisse, der Bober, die Kaßbach, die Weistrig,

vinz Schlesien gehören und nicht schiffbar find, mit denjenigen Zuflüssen, welche in dem Plane für den erstmaligen Ausbau (8 3) Berückstrhtigung finden, zur Verhütung von Hochwasser- gefahren nah den Vorschriften dieses Gesezes auszubauen und

zu unterhalten.

Abschnitt L. Ausbau. S 2,

Unter Ausbau sind vorzugzweise zu verstehen Maßnahmen ur ordnungsmäßigen Herstellung des Bettes und der Ufer des asserlaufs, soweit fie zur regelmäßigen Hohwasserabführung sowie zur Verhinderung der Geschiebebildung erforderlich sind, sowie zur nothwendigen Freilegung des für den regelmäßigen Hochwasserabfluß wesentlichen Gebiets (des Hochwasserabfluß- gebiets) und gecigneten Falls die Errichtung von Anlagen zur Lurückhaltung des Wassers. G

S 9.

Der erstmalige Ausbau erfolgt durch den Provinzial- verband nah einem zwischen ihm und dem Staate für jeden Flußlauf zu vereinbarenden Plan. Jn dem Plan ist au über den Beginn, das Fortschreiten und die Beendigung des Aus- baues Bestimmung zu treffen.

Zu einem weiteren Ausbau ist der Provinzialverband be- fugt, aber nicht verpflichtet. gi

S 4.

Die Sonderpläne für den Ausbau sind von dem Pro- vinzialverband aufzustellen und vor ihrer Ausführung dem Ober-Präsidenten zur Genehmigung vorzulegen.

S O.

Der Ober-Präsident hat die Sonderpläne (S 4) dur die Kreisblätter derjenigen Kreise sowie in ortsübliher Weise in denjenigen Gemeinden und Gutsbezirken öffentlih befannt zu machen, in deren Bezirk der Ausbau geplant ist oder eine Aenderung des gewöhnlihen Wasserstandes oder Wasserablaufs zur Folge hat. Darüber, ob die legtere Vorausseßung zu- trifft, entscheidet auf Grund der Sonderpläne der Ober- Prâsident. :

S 6.

Die Bekanntmachung muß unter Hinweis auf den Ort, wo von den Erläuterungen und Zeihnungen Einsicht genommen werden kann, den Zeitpunkt bezeihnen, bis zu welhem Ein- wendungen gegen den Plan bei der in der Bekanntmachung zu bezeichnenden Behörde angebraht werden fonnen. Für die Einwendungen soll mindestens eine Frist von ses ‘Wochen nah der Veröffentlihung im Kreisblatte freigelassen werden. Zur Erhebung von Einwendungen is auch die äFInterefsenten- vertretung (8 40) berechtigt.

S 7.

Die Einwendungen find mit den Betheiligten zu erortern. Das Ergebniß der Erörterung is von der damit betrauten Behörde zu begutachten.

S 8.

Die Entscheidung über die Einwendungen und die Fest- stellung des Planes erfolgt dur die zuständigen Minister.

Die erfolgte Feststellung des Planes ijt unter Bezeichnung des Ortes, wo von ihm Einsicht genommen werden kann, gemäß S 5 öffentlih bekannt zu machen.

G D

Bei der Ausführung find unwesentliche Abweichungen von dem festgestelltea Plane mit Genehmigung des Ober-Präfidenten zulässig. Bei wejenilihen Abweichungen finden die SSS5dbisè Anwendung.

S 10.

_ Auf den Ausbau finden die §8 3 bis 11, 13 und Geseßes, betreffend die Befugnisse der Sirombauverwal gegenüber den Uferbesigern an öffentlichen Flü 20. August 1883 (Gesey-Samml. (Gesez-Samml. S. 303) mit folgender Anwendung: __ P die der Strombauverwaltung stehen dem Provinzialverbande zu: f D) die Befugnisse des Provinzialverdandes greifen gegen über den Eigenthümern und Nugungsderechtigten | im Uebershwemmungsgebiete belegener Grundstüe, | nit bebaut sind, Plaß; e 3) die Befltimmungen der 88 3 und 4 über Emräumung von Grund und Boden gelten auh für die Förderung und Ablagerung von Aushub; : 4) die ebendaselbst gegebenen Bestimmungen üder die Ent nahme von Erde greifen au bei der Entnahme von anderen Baumaterialien Plaß:

”_

5) die Bestimmungen des § 10 über die Bepflanzung vom f

Ufergrundstücken gelten au für die Berasung;

__8) an Stelle des Kreisaus\schusses tritt in den Fällen der SS 6 und 9 der Bezirksausshuß. v: EL

Im übrigen finden auf die im Jateresse des Ausbaues erfolgende Entzichung und Beschränkung des Grundeigenthums oder der Rechte am Grundeigenthume die sonst für die Ent- eignung geltenden A Anwendung. è 12.

Auf Grund von Privatrehten kann weder der Aus- führung des Plans widersprohen, noch die Beseitigung aus- geführter Anlagen, sondern nur die Herstellung von Sinrich- tungen, welche die benahtheiligende Wirkung ausschließen, ge- fordert werden. Auf ihre Herstellung finden die §S 10 und 11 Anwendung.

Wo solche Einrichtungen mit den ausgeführten Anlagen unvereinbar oder wirthschaftlich niht gerechtfertigt sind, ijt Schadenersaß zu gewähren. Ueber Streitigkeiten beschließt der Bezirksaus\huß. Gegen den Beschluß steht, soweit es sich um die Höhe dec Entshädigung handelt, binnen 90 Tagen na der Zustellung den Betheiligten die Beschreitung des Rechtsweges

zu. Falls gegen den sonstigen Jnhalt des Beschlusses Be- \hwerde einge!egt ist, läuft die Frist erst vom Tage der Zu- stellung der auf die Beschwerde ergehenden Verfügung.

S: 19.

Anspruch auf Schadenersaß wegen Veränderung der Vor- fluth, wegen Ershwerung der Unterhaltungslast auf anderen Flußstrecken und wegen vorübergehender Beeinträchtigung von Wafßfiernußungsrechten kann nur dann erhoben werden, wenn der

Ausbau eine wesentliche Aenderung des gewöhnlichen Wasser- standes oder Wasserablaufs herbeigeführt hat.

Abschnitt T1. Unterhaltung. 8 14. :

Dié Pflicht zur Unterhaltung der im § 1 bezeichneten Wasserläufe geht in ihrem ganzen Umfang auf den Provinzial- verband über, und zwar:

1) bezüglich der einzelnen, nicht auszubauenden Strecken nah Äufstelung des Entwurfs eines Beitragskatasters (58S 32 und 33), spätestens aber zwei Jahre nah dem planmäßigen Beginne des Ausbaues (8 3 Abj. 1);

2) bezüglich der einzelnen ausgebauten Strecken sowie der übrigen planmäßigen Anlagen nah ihrer dauerhaften Fertig- stellung.

Deù Tag des Ueberganges bestimmt der Ober - Präsident nach Anhörung der Jnterefssentenvertretung (S 40) und des Provinzialaus\shusses. Gegen die Entscheidung des Ober- Präsidenten steht beiden innerhalb sechs Wochen die Beschwerde an die zuständigen Minister zu.

Während der Bauzeit erfolgt die Unterhaltung der plan- mäßigen Arbeiten aus dem Baufonds (8 28).

S 15.

Die Unterhaltungspfliht (8 14) umfaßt die ordnungs- äßige Instandhaltung des beim Ausbau hergestellten Zustands und, soweit es zur Sicherung, Erhaltung und Wiederherstellung der Vorfluth erforderlich is, die Jnstandhaltung des Wasser- laufs und seiner Ufer.

Sie kann durch Obseroanz, Verjährung oder privatrechtlihe Verfügung weder aufgehoben noch geändert werden.

S 16.

Soweit bei dem Ausbau an bereits vorhandenen Anlagen (Deichen, Schleusen, Wehren, Brücken und dergleichen) Aenderungen, Um- oder Erweiterungsbauten ausgeführt werden, verbleibt die Unterhaltung dieser Anlagen den bisher dazu Verpflichteten. Doch ist der Provinzialverband gehalten, für eine etwaige Vermehrung der Unterhaltungslast Entschädigung zu gewähren, die nah seinem Ermessen in einer einmaligen Rapitalzabfindung oder in einer Jahresrente bestehen kann. Bei Bemessung dieser Entschädigung ist der durch eine bessgre Herstellung der Anlagen Cane Vortheil anzurechnen.

É v wasserabflußgebiete (S8 2 und 24) haben die auf Anordnung der Wasserpolizeibehörde erforderlih ift, Bäume und Sträucher ohne Anspruh auf Ent- zuholzen oder sih die Abholzung auf ihre Kosten afen (8 42). Pflanzungen dürfen nur mit

Wasserpolizeibehörde angelegt werden. Sie

der Genehmigung den Provinzialverband

x7 Î

Grundstücksbesfit q A Lo : soweit es zur Hohwafserabführun

Q O.

Y oro or De S eeinträchiig t VATUDCrCcieTioce BYeeinträc igung b WUrhget f Gretel

Tren 2 V, fort T L E Pr 14

urch Arbeiten, welche in Erfuüu

url roh or (e ONUNE ror de

ah ean 4 SMonung L G

er Eut 22ftordert moràs Ä «vam U“ Wes L

- _— Frte CoDdat s ir R Uh l S p dh

Sur B Teri eal 2 des ers, mei

u orma noviomri 1 ck11 CIQUuUIeren COcaguci Ui,

Wenn durch Eisgang, Uebershwemmung, Einsturz von Baulichkeiten oder sonstige außergewöhnliche Erei nisse Wasser- gefahr entsteht, zu deren Beseitigung augenblickliche Vor- fehrungen erforderli sind, so sind, sofern es ohne erheblihe eigene Nachtheile geschehen fann, alle benachbarten Gemeinden und Gutsbezirke, auch wenn sie nit bedroht find, verpflichtet, auf Anordnung der Ortspolizeibehörden “oder der Wasser- polizeibehörden (S 26) die erforderliche Hilfe durch Hand- und Spanndienste sowie durch Lieferung von Materialien und Gespannen zu Leisten. Dabei “sind die Anordnungen der tech- nischen Aufsichtsbeamten des Provinzialverbandes zu befolgen. Den nicht bedrohten Gemeinden und Guitsbezirfen ist für die Lieferung von Materialien und Gespannen, auf Ansuchen auch für die Leistung von Hand- und Spanndiensten, nah billigem Ermessen Vergütung seitens des Ie S pflichtigen zu gewähren. Jm Streitfalle beschließt der Bezirts- aus\huß, ob und gegebenen Falles in welcher Höhe Ent- schädigung zu leisten ist. Gegen den Beschluß steht insichtlih der Höhe der S für die Lieferung von Materialien und Gespannen binnen Tagen nach der Zustellung den Betheiligten die Beschreitung des Recht3wegs zu.

Abschnitt Il. Aufsicht. S 23. V z Der Ausbau und die Unerdng ist der Aufficht des Staats unterworfen. Die allgemeine Aufsicht führt der Ober- Präsident. Er ist befugt, die Regierungs-Präsidenten mit An- weisung zu versehen.

Der Ober-Präsident ist befugt, sich jederzeit in der ihm geeignet ersheinend.n Weise /von dem Stande und Fortgange des Ausbaues sowie von dem Unterhaltungszustande Kenntniß zu verschaffen, auch nach Anhörung der Jnteressentenvertretung (8 40) und des Provinzialausshusses Anordnungen über regel- mäßige Schauung der Wasserläufe und über die Abgrenzung des Hohwasserabflußgebicts S 2) zu treffen. K

Ec ist befugt, zum Zwecke der Verhütung von Hochwasser- gefahren nah Anhörung der Jnteressentenvertretung (8 40) mit Zustimmung des Provinzialraths Polizeiverordnungen für die Flußläufe, für deren Quell- und Hochwasserabflußgebiet und für gefährdete Ufergrundstücke zu erlassen, insbesondere Bauten und Pflanzungen auf leßteren sowie erforderlichenfalls auch Bauten im Uebershwemmungsgebiete von der Genehmi- gung der Wafferpolizeibzhörde IAnE zu machen.

S 20.

Der Provinzialverband hat nach Anhörung der Jnter- essentenvertretung (8 49) einen einheitlichen Unterhaltungsplan aufzustellen, welher der Feststellung durch den Ober-Präftdenten bedarf. S

S 26.

Wasserpolizeibehörde ist bei den den Vorschriften dieses Geseßes unterliegenden Wasserläufen der Landrath, in Stadi- freisen die Ortspolizeibehörde. f R

Der Landrath is befugt, als Wasserpolizeibehörde auch für einzelne Theile des Kreises Polizeiverordnüngen zu erlassen. i:

"Ver dem Erlasse von Polizeiverordnungen soll die Wafser- polizeibehörde die Jnteressentenvertretung S 40) hören.

soll die Wasserpolizeibehörde +- abgesehen von Fällen, welche feinen Aufschub zulassen —.die Jnteressentenvertretung hören. Stimmt diese nicht zu, so entscheidet auf ihren Antrag der Negierungs-Präsident.

Gegen Verfügungen des Ober-Präsidenten findet innerhalb zwei Wochen, sofern nicht in diesem Geseg eine längere Frist vorgeschzieben ist, die Beschwerde an die zuständigen Minister statt.

Abschnitt TV.

Kosten. L É

Zu den Kosten des erstmaligen Ausbaues (8 3 Abj. 1) trägt der Staat vier Fünftel bis zum Höchstbetrage von 31 312 000 M, der Provinzialverband ein Fünftel bis zum Höchstbetrage von 7 828 M bei. Von diesen Beträgen ind nit mehr als 12500 000 4 für Herstellung von Hoth- und Nußzwasserbecken (S 43 L zu verwen

Die dem Provinzialverbande durch die Unterhaltung er- wachsenden Kosten, einschließklih derjenigen, die Tur Flußauf- seger und sonstige bei der Unterhaltung Des einzeinen Waoßer- aufs ständig an Ort und Stelle verwendete niedere Techniker entitchen, sind von denjenigen aufzubringen, die an ciner ord- nungsmäßigen Unterhaltung des Wasserlaufs und jenes Ho: wasserabflußgebiets ein Jateresse haben. _ :

Hierzu gehören insbesondere die Befiger der Ufcrgrund- stüûcke jowie aller Grundstücke, Baulichkeiten urid sonstigen An- lagen in dem Gebiete, welches das SSaser bei der Höfen Ueberschwemmung einnimmt.

S 30

Unter diesen Jnteressenten hat die Vertheilung der Kosten

E ui" d F § ck * y e; Sb L D D rw ckt S, its “t DRUCULA 0 ih 2m R I D O), .UD ú

H

6) zur Ausübung der Befugnisse des Provinzialvertandes

sind die von dem Landeshauptmann zu destimumenden höherem ;

technischen Beamten an Stelle der staatlichen Lokalbaudeanmten

zuständig. Gegen ihre Anordnung findet undeschadet der Wk | l M

84 vorgesehenen Anrufung des Landraths dinnen zwei Wocdem |!

die Beschwerde an den Ober-Präsidenten statt;

7) die Bestimmungen des J 6 üder die Ausübung des | Jâgdrechts finden auf die Ausüdung des Fischereivechts same |

gemäße Anwendura:

d) Tagen wah der Zusiuiltumz dem Beiseilliztn dur Bisiurüeurg

des IhiBregs 3. Fill qug Wi nre: Znlhzilit des

| Baschlusses Beschiaude cingalugt ie, Wut U Zit cui wenn

Tas dei QulieNu eit qu Tia Binde cuguardon Warn J

4

D Rh : : S Di wi Zu d n0BmCURe Abcen Gh Nit

l! wnd, hi ctmedenne Anu

4 D b Ü E (B. “n +. :

t d | abfiukgedicts crwadhjcnden Vortheils zu erfolgen ét der Begitläau@shus. Gegen dum Dicht ls, |

it 0% dh un dür Sée ter Cu haite, Tuenmam f

H Wi a Guse Toi WQUESIMN Qt Wat f

D H

SOHMH T N SS

nah dem Verhältnisse des derm Einzelnen aus der wrdnunys- mwôkigen Unterhaltung des NBaosferlaufs und feines L

T anher:

theil ift au der Fortfall der bisherigen Unäártihaik ma | | eazurcénen, Foreit nüdhi Für dicsen Fortfall gemi A Virlt-

as Jean h L R E G

! fédigung gcicifict wird.

Ì Etroaige Ueberiéäfe, welche bei dor Urtwruiltuny in | Fliadlaufs (S 1) ans den mah drm Kräzöier (S M) Hu Wee

it: C, me

| dedemden Beiträgen in cinrm Noimunyäuhee | Find zur Ermäßigung diejer Beiträge in Don äh ! p16 VCTIDURDON. L

j Zar Fesshchuengg dieses Kareifhwidaripanßi Hl f 1B i ariser m Vizareliee Uuultilion, M nile Bièr Bébiit

Vor dem Erlaß allgemeiner Anordnungen anderer Art

rer: Fre

Ei EN En E A S ivi G E C RE

n S A L En e EUE