1900 / 179 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Durchschnitts- prets für Durch-

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Außerdem wurden

Am vorigen Markttage

am Mantllage Spalte 1)

( nach überschläglicher S N Neuf Doppelzentner (Preis unbekannt)

Verkaufs3-

werth

11,80

2

U a SInsterburg . Ee Í E e a v Beeskow. . . - R L Brandenburg a. H. a Spree Frankfurt a. O. . Aa v fs

R o 0s Schivelbein . .

A a S Lauenburg i. P. Krotoschin . Namslau

Trebnitz .

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Bunzlau .

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eokschüß Halberstadt .

Eilenburg

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Goslar . Duderstadt .

Lüneburg

Kleve .

Wesel .

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St. Johann

München

Straubing Regensburg .

Meißen

A ac Plauen i. V. . Baugten .

eidenheim .

Laupheim

Ravensburg .

Ulm s

Bruchsal . ¿ Braunschweig . E A E Oie Blat e % Cd e

Bemerkungen.

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| N 15,00 | 14,00 12,80

D « « Lu «n “u s

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie®.)

R ußland.

Zollfreie Einfuhr von i i nebst Zubehör für Leuhtthürme. Der Reichsrath bat im Departement für Gewerbe, Wissenschaft und Handel sowie im Plenum, nach Durchsicht der Vorlage des Finanz-Ministers, în Betreff der zollfreien G von Beleuhtung8apparaten nebst Zubehör für Leuchtihürme beschlossen : :

A Zzitweilig für die Dauer von fünf Jahren die zollfreie Gin- fuhr von Beleuchtungsapyaraten (nebst Zubehör) für Leuchtthürme, die auf Verfügung des Marineressorts verschrieben werden, zu ge- Ftatten. i L 11. Die Wirksamkeit der unter I bezeihneten Maßnahme auf diejenigen Apparate (nebst Zubehör) auszudehnen, die aus dem Aus- lande in der Zeit vom 20 Februar 1900 bis zum Tage der Ber- öffentlihung diejer Gesegbestimmung cingeführt find. i E

Vorstehendes Gutachten hat unterm 8. Mai d. J. die Kaiferlice Bestätigung gefunden und ist in der Gesez-Samml. Nr. 67 vom 90. Juni d. F. veröffentlicht.

Beleuchtungsapparaten

Spanien.

Zuschlag der inneren Steuer auf Pulver und Ex- plosivgemische zum Eingangs8zoll. Nach dem Reglement für die Erhebung und Verwaltung dix Steuer auf Pulver und Exvlosiy- gemishe vom 30. Juni 1895 (Deutsches Handels-Archiy 1895, 1. S, 693 ff.) beträgt bie innere Abgabe für gewöhnliches Jagdpulver 0,40 Peseta, für INinenpulver 0,10 Peseta und für EGxplosivgemische 0,30 Peseta für 1 kg. Diese Sätze find auch für Minen-Zündkapseln und -Zündschnur, sowie für Jagd- und Armeegewehr - Patronen und

ündhüthen maßgebend, indem eine befiimmte Menge davon einem

ilogramm Explosivgemish oder Puloer gleicgestellt wird. Zur (r- hebung gelangt die Steuer neben den Zöllen auf die aus dem Aus- lande eingeführten Waaren. Auf jene innere Abgabe ist daher in den Anwerkungen 31. Abs. 3 und 77 zum Zolltarif (Deutshes Handels- archiv 1900, Februarhest 1. S. 68 f.) hingewiesen, wobei jedo die dur das Reglement vom 39. Juni 1895 aufgehobenen früheren Be- immungen angezogen worden nd, Auf Antrag der Päcterin des Sprengstoff-Monopols, der Union Españßola de Explosivos, hat nunmehr der Finanz-Minister miitels Erlasses (Real orden) vom 16. Juni d. I. jene Anmerkungen mit den Urt. 10 und 9 des Regle- ments vom 30. Junt 1895 in Uebereinstimmung gebracht, sodaß sie jet, wie folgt, lauten:

Anm. 31 Abs. 3.

Um die Steuer zu bestimmen, die für Minen-Zündkapseln aller Art zu entrichten ist, wird jedes Tausend Kapseln 1 kg Explosiy- gemish gleihgeachtet. Bei Zündshnur für Pinen gelten 200 m (20 Rollen, glei einem Paket) als 1 kg Minenpulver.

Anm. 77.

der Verhältnißmäßigkeit der Belastung wird für je 250 gewöhnlihe Jagdgerwoehrpatronen oder je 500 Re- volverpatronen der Steuerbetrag von 1 kg Jagdpulyer und für je 1500 Zündhütchen für Zentralfeuetpatronen zum reglementsmäßigen Armeegewehr oder je 10000 Zündhütchen für Zenträlfeuer- oder Andere Den zu Gewehren oder Nevolvern der Steuerbetrag von 1 kg Explosivgemish erhoben.

Lieferung von Brennmaterial yon den s{chwimmenden ollniederlagen an die zur Reihefahrt verwendeten chiffe. Die {chwimmenden Zollniederlagen für Steinkohlen und

Koks dürfen nah Art. 2 Ziff, 3 der Königlichen Berordnung vom 6. März d. J. den dem Küstenhandel dienenden Schiffen Bcenn- material nicht liefern.

Unter Berücksichtigun

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzer Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

12,30 11,75

15,00 14,60

14,00 14,20

13,50 12,50 11,50 12,80 14,40 12;80 13 00 14,00 13,20 15,20 15,00 14,50 14,80 14,50 15,00 13,00 15,50 14,75

14,60 14,29 15,59 15,00 12,80 14,20 13,20 14,10

15

12,30

12,29 13,20 14,00 16,00 14,40 15,10 15,60 14,80

13,60

14,20 14,00 13,80 13,00 12,00 13,20

15,00 13,00 15,75 15,25

zushneiden. roidriger Wi

Art. dem Erforderniß der Zo mehr als ei fen, Socken u. dal. und niht mehr al Bändern, Einsäten, gestickten Kanten und Spißen (Art. 3).

nit

Strümpfen,

etnem

\chluß an seine d. F. weitere, führungsbestimmungen zu Art 99, Dézcmbec 1899 erlassen.

Bau, zuc Bergltnstigurg der und Unterhaltung von S ez können daher auch Gegenstände, aus irgend etnem Grunde außer Gebrauch gef sind, in Belgten zollfrei daß die Vergünstigung einzeln aufgeführten unter ken in dieser

zum

16,50 14,80 14,86 16,45 13,80 15,00

3,80

14,74 13,60 14,159 14,40 15,00 15,40 15,00 13,00

Dur etnen Erlaß 99. Mai d. F. ift nunmebr unter Abänderung bestimmt worten, daß dieses Verbot ih auf die nit bezieht. Die Vergünstigung ist übrigens an wisser Förmlichkeiten, insbesondere an die jedeémalige Er Zollbehörde geknüpft.

Plombieru Berordnung voin

Dugzend, auf jede befestigt werden. weise anzubringen und durch die Enden des ziehen, derart, daß die Deffnung ohn Plombe nicht möglich ist CArt. 1), 1 Geschieht dies nit oder ist die ise angebracht, so it sie ungültig N18 Waarensendung (kaufmännishe Sendung) 951 Nr. 3 Abs. 2 der General-Zollordnung gelte ÜUblombe find mithin befreit Sendungen von Halbhandschuhen, s einem halben Dußend

zeugnissen für 14, d. M. ab gef : weiteren 14 Tagen, mithin vom 28 d. ostpackete, für Muster und f hrem persönlichen Gebrauh mi bringung von Ursprungszeugnifsen abge

12,80

12,29 13,60 14,00 16,00 14,80 15,10 15,60 14 30

13,60

14,30 14,00 13,80 13,00 12,50

einm

Niederlande. Errichtung eines Zollamts in Königlichen 15, Juli de D amt für die Bedarf der G bestimmt sind.

Zollfreiheit von gishe Ministerium für Finanze Verordnung vom 25. Mat d. aleichfalls am 1. Juli d. F

2 de3 belgif Hiernach erstreckt fi von

Ausrüstung u. \. w. au auf die

Zollfretheit chifen und Bo ( die zum Ersatz

Ursprungszeugnisse. Waaren aus ni

Beschiusse in Bleijerheide (

Einfuhr von Gütern erôffaet, d

renzbewohnec und für die Ausfuhr von (Staats8hlad Nr. 106.)

Gegenf

Hafer. 12 80 13,00 12/05 14,00 14,20

16,00 15,00 14,50

14,40 14,30

14,00 13/50 13,00 13,60 14,60 13,20 14,00 13,20 14,00 14,50 13,80 15,60 15,75 15,75 15,00 15,60 15,33 13,50 16,00 15,09 14,00

15,90 15,84 16,67 14,30 15,30 14,80 14,80 15,20 14,20 14,40 14,80 16,00 15,70 16,00 13,90

Dugtend

vom

Belgien.

Schiffsbaumaterialien. ( n und öffentlihez Arbeiten hat im

Türkei.

Î j

|

itner und der Verkaufswerth auf volle Mark ab daß der betreffende Preis nicht vorgekommen if

ng von Einfuhrwaaren. 12. Juni v. I. hat der |p unter dem 18. desselben Monats Ausführungsvorschriften erlassen, von denen folgende Bestimmungen

Die Anbrivrgung der Zollplomben dieser Verordnung und im Art. 261 Nr. ordnung erwähnten Waaren (Strickwaaren Bethetlicten in der Weife, daß sie m Paket mit Papierum Dabei ift der die Plombe befestig

auf j

e Zersti

13.

eingeführt werden. cht auf rie in der Verord tände Leshränkt sein

Verordnung féstgeseßten Be Gegenstände bezieht, die zum Bau u. s. w. vón S werden.

X) n edem Stü, büilung oder auf jeder Kiste ende Faden Treuz- Packets oder der Kiste zu rung der Umhüllung oder Eine Spiue der Plombe ist ab- Zollplombe in vorschrifts-

M. üx Gegenstänke, t ih führe, sehen,

13,20 13,00 12,75 14,00 14,20

16,00 15,00 14,50 14,40 14,50 14,00

© 13,50

13,70 13,60 14,60 13,20 14,00 13,20 14,00 15,00 14 00 16,00 15,69 16,00 15,00 16,00 15,67 14,00 16,00 15,75

15,00

17,00 16,47 17,98 15,20 15,50 14,80 15 60 15,20 14 20 15,00 15,20 16,00 15,70 16,00 13,70

175 c

24

gerundet mitgetheilt. t, ein Punkt (

(Real orden) des Finanz-Ministers vom der bisherigen Praxis Neibe-Schiffahrt die Erfüllung ge- laubniß der

Zu der Königlichen anische Finanz-Mmister

von Inter sse sein dürften: erfolgt auf den 3 Abs. 1 der General-Zoll- nah Wünsch der auf jedem

(Art 2).

Handschudben;,

Bleitjerheide. Zuni

Die Beibringung cht differenzierten Ländern, ordert werden sollte, ist ers nah ab nothwendig. welche Reisende zu wird von der Bei- Die Beglaubigung der

D,

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——_—

im Sinne des n niht und voa

von Uxrsprungs- die vom Ablauf von Für

12,63 91 13,00

14,00 15,96 15,30

14.70 14,63

14,28 14,57 14,00 13,80 13,00 12,28 13,40 14,70 13,40

13,30 14,00

-

im Art. 1

Gemäß F, wird am Gemeinde Ke1krade) ein Nebenzoll- ie für den täglichen Bodenerzeugnissen

Das bel- : An- z e 1890-4 unter dem 6. Juni A89T in Kraft getretene Aus- chen Budgetgeseßes vom ch die für Material Schiffen gewährte Ausbesserung oten dienenden Materialien ; \hadhafter ‘oder eter Stücke bestimmt Ferner tis bestimmt, nung vom 25. Mai fol, ih vielmebr dingungen auf alle chiffen verwendet

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berehnet

.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

durch die Lokalbehörden in gültiger Weise

Ursprungszeugnisse kann : ehörden | eise Ursprungsort ein türkishes Konsulat nit

dann erfolgen, wenn am vorhanden ift.

Die Olivenkultur in Griechenland.

Die Kultur des Olivenbaumes wird in Griechenland, dur das Klima und die Natur des Bodens begünstigt, ieit den ältefien Zeiten und in ausgedebntestem Maße in fast allen Gegenden des Festlandes und auf den Cykladen und jonishen Inseln in äußerst einfacher Weise, ohne die Spur eines Fortschrittes, betrieben. Die in Griechen- land gezogenen Arten von Oliven sind sehr vers(ieden ; die haupt- \ächlichsten sind die von kleiner Gestalt, die sehr ölreih sind, die von \phärischer Gestalt, Kranzoliven genannt, die weniger Saft als die ersteren haben, und die großen, zur Ausfuhr bestimmten Tafeloliven.

Das Verfahren der Oelgewinnung ist in Griechenland durchaus einfa; Raffiaieranstalten giebt es nur vier, die eine auf der Jasel Andres, ‘die anderen drei in der Provinz Lakonien. L

Die einzigen vorhandenen amtlichen ‘ingaben über die Del- produktion betreffen das Jahr 1898 und sind das Ergebniß einer vom Finanz-Minister angeordneten amtlichen Ermittelung. Nah diesen Angaben betrug 1898 die Oelproduktion Griechenlands 33 830 410 Ofa (1280 g) im Werthe von etwa 34 Millionen Drachmen (80 4). Die größte Delmenge wird auf den jonischen Inseln, namentli Korfu, im Peloponnes, in Thessalien, auf Eubôa und auf einigen der Cykfladen gewonnen. _—

Die mit Olivenbäumen bepflanzte Fläche wird im ganzen König- rei auf etwa 2 Millionen Stremmen (die Stremma = 1000 qm) veranschlagt. Die der Insel Korfu beträgt 806 qkm, mithin {üns Siebentel ihres Flächeninhalts. Der dur\Hnittlide Preis für ge- wöhnliche Oele ist im festländischen Griechenland 1 30 bis 1,40 Drachmen und für die feinen Oele 1,60 bis 1,70 Drachmen für die Oka. Auf den jonishen Inseln beträgt der Preis sowohl für gewöhnliche wie für feine Oele 75 bis 85 Drahmen für 1 hl Dei Ausfuhrzoll mil eingerechnet. Der Grundsteuerertrag der Olivenpflanzungen bezifferte ih auf dem Festlande und den Cykladen auf 1951 842 Drachmen, auf den jonishen Inseln auf 999 641 Dramen.

Die Ausfuhr griehisher Ole betrug na der

Werth in

Statistik: Goiddrachmen 3 201 798

amtlichen

Oka 3 557 543 3 349 068 3 041 161 ó ¿s «204 O ODDOOO 4800455. Œs gehört allerdings noh sehr viel dazu, bis die 122 219 614 Are erreiht werden, für welche Italien im lezten dieser Jahre 2e! aut- führte, immerhin hat aber die griebische Ausfuhr zugenommen. i geringfügige Abnahme im Jahre 1896 war dern Kriege mit der QUr zuzuschreiben. Fin Jahre 1897

im Iahre 1895

urden nah den verschiedenen Ländern folgende Oelmeugen ausgeführt: A i: Oka Werth in Vr-

nach Oesterrei(-Ungarn 499 620 440 640 s A 850 E G e aid 85181 76662 MranttelW) «- » so 822 096 739 98 Deutschland. . 250 Beo Italien . 1 568792 1411912 Großbritannien 732799 699 92 Rußland 582002 9523 802 i N 586 161 (24 L den Vereinigten Staaten 359966 3299 der Cte. v eie O S5 2A anderen Ländern . ; 68 505 61 092 5343530 90000. d Jtalien nimmt, wie man sieht, dea ersten Plaß L nischang dient die Einfuhr griehishen Oeles dort offenbar zur Verm! mit dem eigenen.

Was die Einfuhr fremder Oele i U Telelbe na Lee GicisRen Gti MNDERTINTE- 10

Oka im Jahre 1899 , 253 t N 56 708

399 708 360 617 B 276 161 276 420.

Den ersten Play in dieser Einfuhr nimmt die Türkei ei folgen dann Großbritannien, Frankrei ei “n uan M Ron, e Ee bee R

le griechi|chen Dele sind viel geringer als die italieni aus als die spanischen und die französischen, deñen fie i ao in machen können. Dies ist vor allen Dingen der Art und Weise, E die Oliven geerntet werden, der zur Gewinnung des Oels be- g gen a Ah def es Gewohnheit, das Oel in

daf egenhäuten aufzubewahren, was i - V S U R zuzuschreiben. S gen des dur den- Zoll und die Umrechnung der Drachmen i mats erhöhten Preises, zu dem die ausländischen Oele in Grie laut verkauft werden, können diefe jedoch nicht mit Nutzen eingeführt e R N N pa hu den tnneren Verbrauch gut ; eser wird in ¡lan 1 i e roduktion veransc}lagt ganz Griehenland auf ein Drittel der î venbaumlkultur {eint nicht în der Zunahme begri u sein. Auf den jonishen Inseln werden hundertjährige en ume ausgerodet, um Weinberge anzulegen und andere nicht neu gepflanzt. Die vorhandenen werden vernachlässigt und gehen ein. E ereignet fh auch in der Umgegend von Athen, wo die er bue zu Winterbrennholz umgehauen und in Gärten ver- A werden. Dagegen wird in Provinzen mit Rosinenkultur wie Patras, wegen der niedrigen Preise dieses Produktes, “die Rebe N N Olivenbaum erseßt. Es dürfte daher nicht zu kühn sein, e O8 Sans binnen einem halben Jahrhundert en Olive i ) ä ähle i Mihruecid A U reaDen Ländern zählen wird.

Werth in Dr. 255 460

Serbien.

Form der Fakturen für die Waareneinfuhr. La n {lichung des ferbishen Finanz-Ministers müssen e San dan den Zollämtern vorgelegt werden, von dem Ge|chäftsinhaber oder dem Chef der Handelsgefellshaft oder von der dazu bevollmächtigten Person unterzeihnet sein, Bei Außeratlafsung dieser Förmlichkeit muß die zugehörige Waare im Zollgewahrsam verbleiben, bis dem Mangel ab- geholfen ift. (Moniteur officiel du comm,. 5./7, 1900.) 5

/ Schwedens Industrie.

Während die s{chwedischen Raffinerien im Jahre 1898 infolge an- haltender Dürre und unzurethender RNübenernte über so wenig Roh- zuer verfügten, daß sie thn zum theil sogar unter größeren Koften aus Deutschland beziehen mußten, wurde die Rübenernte im Jahre 1899 durch trockene und heiße Witterung zwar einigermaßen be- einträchtigt, fiel aber immerhin reihlich genug aus, um Zufuhren fremden Nohzuckers entbehrlid zu machen. Um die \{chwedis{hen Land- wirthe_ für die von ihnen in den Jahren 1898 und 1899 erlittenen Derluste einigermaßen zu entschädigen und um ihre Neigung für den Rübenbau zu erhalten, erhöhten die Raffineure auf einer Zusammen- kunft im Dezember 1899 den bisherigen Rübenpreis von 1,65 bis 1,85 Kronen um 10 Oere. Diese Maßregel dürfte zu ciner Ver- größerung der Nübenernte im gegenwärtigen Jahre führen. j

Die \{chwedischen BaumwolUspinnereien hatten nah den günstigen Ergebnifsen dec leßten Jahre im Jahre 1899 recht unbefriedigende Resultate zu verzeichnen. An Stelle der bisherigen starken Nach- frage nah Garnen trat seit Februar 1899 eine immer stärkere Zurück- haltung der Käafer, sodaß die Spinnereien Gnde 1899 ungewöhn- lih große Lagerbestände besaßen. Insbesondere die für die \chwedishe Hausindustrie hergestellten Garne hatten einen sehr \chlevpenden Ab- sat, da sih die Hausindusftriellen wegen der günstigen allgemeinen Lage des Landes lohnenderen Beschäftigungen zuwenden. Die Anfang 1899 geltenden Prefse für Garnbündel sanken von 4,60 bis 4,75 Kronen auf 4,50 Kronen, bis Mitte September infolge des Steigens der Baumwollpreise eine Preiterhöhung um 25 Dere für das Bündel erfolgte, in deren weiterem Verlauf Ende 1899 ein Preisftand von 5,50 Kronen erreicht wurde. In ähnlichen Verhältnissen befander ih im Jahre 1899 die Baumwollwebereien. Anfang Fanuar 1899 hatten die meist-n Fabrikanten ihre Preise ermäßigt, and erst im Oktober konnten fie infolge des befriedigenden Absatzes und der Preis- steigerung der Baumwolle und Garne wieder Preigerhöhungen vor- nehmen. : A

Was die Holzstofferzeugung Shwedens anbetrifft, wohl Sulphil- als Sulphatcelulose im Jahre 1899 in troß zahlreiher reuer Fabrifanlagen ret aute Preise zu ve Dies wurde durch zroei Umstände herbeigeführt ; cinerseits erfuhr Papierbevarf Englands, des bedeutendsten fremden Absatzgebietet [chwedishen Holzstoff-Industrie, infolge der vergrößerten Zeitungs auflagen anläßlich des südafrikanisWen Krieges ‘eine bede Steigerung und mit ihm auch die Autfuhr \chwedisck@e nach Großbritannien; andererseits blieb nicht nur die den Vereinigten Staaten und Canada wegen der dort längere berrshenden Witterung recht knapp, fondern es liefen auch Ende 1899 bedeutende Aufträae aus Nord-Amerika für s{chwedis@e Cellulofe ein. Auch das Jahr 1900 bietet günstige Ausfihten bei steigenden Preisen. Die Pceise für mehanishe Schleifmasse, die im Jahre 1898 und selbst in ter ersten Häifte 1899 infolge des drückenden canadischen Wettbewerbs wenig lohnend waren, stiegen in der zweiten Hälfte des Fahres 1899 bedeutend, als infolge anhaltender Dürre die Produktion von Shleifmasse sowohl in Nord-Amerika als au in Sch{weden bedeutend abnahm, während zuglei, wie früher erwähnt, der englische Papierbedarf oaußerordentlich wuhs.- Au in den ersten Monaten des Jahres 1900 mar die. \{chwedische Produktion keine ausreichende weshaib die günstige Preislage demnächst noch fortdauern dürfte.

(Das Handels-Mufseum.)

Vereinigte Staaten von Amerika.

__ Zolltarifentsheidungen. Champaaner in äußêren Um- schließungen, w:lhe weaiger als 1 Dußend Flashen enthalten ift gewäß §§ 295 und 296 des Tarifs ohne Nücksiht auf Zahl und Größe der Flaschen, wenn diese zusammen niht mehr als 3 Gallonen enthalten, mit 8 Doll. für das Kolo zu verzollen. Daneben ift für die Flaschen der für diese in leerem Zustande zu zahlende Zoll zu er- beben. Von dem 3 Gallonen übersteigenden Jubalt eines folhen Kollos sind yro Gallone 2,50 Doll. Zoll zu entrihten. (Verfügung vom 30. März 1900.)

Fingerringe aus Messing in Verbindung mit buntem Glas, Hals\chmuck aus gefärbten Glatperlen, Ubrketten aus Messing, Haarnadeln aus Metall in Verbindung mit buntem Glas find als S@muckjachen nah § 434 mit 6009/9 vom Werth und nicht als Spi-lzeug zu verzollen. Scblüsfelketiten mi! Ning, Oese oder Haken find nach § 151 mit 45 9% vom Werth, kleine metallische Magnete und Pfeifen aus Neusilber, für Kinder als Spiel- zeug bestimmt, nah § 418 mit 35 %/ vom Werth zu verzollen. (Ente {eidung vom 29. März 1900.)

Magnesiumpulver ist nah § 606 dès Tarifs zollfrei. Magncsium in etwa & Zoll breiten Streifen zu LampendoPten für photographische Zwecke Ut nah § 193 als Waare aus Metall, nt besonders genannt, mit 45 9% vom Werth zu verzollen. (Entscheidung vom 3. April 1900.)

Tennisjackets aus Baumwolle mit geringer Beimischung von Wolle sind nah § 370 des Tarifs wie Kleidungsftücke ganz oder theilweise aus Wolle zu verzollen. (Verfügung vom 7. April 1900.)

nah § 68 mit 25 %/% vom Wert ; N eil 1900) 0 erth zu verzollen. (Entscheidung vom ngefärbtes Holz in“ Form von Halsfstück iff- E at 8 A des S La Theile Van Meuse: m y i A 7: Vyril 1900) o vom Werth zu verzollen. (Entscheidung ngen und andere Theile vonMessern,.niht mehr als 20 He, e CS Bes U Aen nah § 153 des L a ro Stü o 10 Apel 1900 un /o vom Werth. “(Entscheidung e Flaschen gehören nit zu den in § 588 des Tarif?ge- nannten zollfreien Gegenständen, fie sind vieh E e 00 a Flaschen zu verzollen. (Entscheidung vom 10. April 1900.)) wifsenläalide Saft nie E G 408 be Ai nre sind als V nstrumenie na des , - fügung pon i. Mei 1900) es Tarifs zollfrei. (Ver | efürbte geschnittene Steine aus Bergkrystall unter- liegen als Waaren aus R A nah § 115 Ves ua dler Zoll von 50 9% vom Werth. (Verfügung vom 16. April 1900.) (Treasury Decisions under tariff etc. laws.)

Eisenausfuhr Canadas.

Vor fünfzehn Jahren führte Canada noch kein Fisen aus auch in den Jahren 1890 bis 1895 war I Gn Toiub: D A kaum nennenswerth; seit 1896 ist dagegen da3 Ausfuhrgeshäft recht erheblih geworden, wie nachstehende Zusammenstellung zeigt: Ausfuhr Ausfuhr Menge in Werth in Menge in Werth in ____S&on8 Dollars Tons Dollars 1896 1940 45 363 1898 2403 61 029 1897 2627 65 955 1899 2188 50 767. Von der Ausfuhr des Jahres 1899 entfielen 802 t im Werthe bon 14914 Doll. auf Großbritanien, 157 t im Werthe von 4200 Doll. auf Deutschland und 1229 b im Werthe von 31653 Doll. auf die Vereingten Staaten von Amerika.

Ba S s N Es in Canada vier Oefen im / , welche x e i en 79 922 6 î Jahre 1598 oheisea lieferten „degen 75 922 t, im

Wenngleih die Menge des gegenwärtig in Canada hergestellten Roheisens noch recht klein ist im Vergleih zur Produktion anderer Länder, wie der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Deutsch- [ands, fo sind doch die Aussichten für die Zukunft viel versprewend. fund ver Mobtir s Ee ee wenn man die ftetige Entwicke- ung der Roheifenproduktion Canadas in ünf rzi Auber, beten, s in den lezten fünfur.dzwarzig

1876 t [894 S

1880 . 2B A e 6

1885 , 25 770 1896.7 T

1890 , 20-097 2 1897 e e COOD 2A y 1891 . 20104 E. x O, 1892 30294 ,„ I 100 926 ,

46 948 ‘(The Board of Trade Journal)

62 522 t 31692, 52 052 ,

Liberia. Schließung eines Hafens. Der Hafen von River Cest in Grand Bassa ist vom 3. April 1900 ab für dezn Handel geschlossen. Ausfuhrzoll auf Piassava. Auf Piafsava ift ein Ausfuhr-

zoll von 1 Cent, anstatt bisher { Cent, gelegt worden. (Deutsches Kolonialblatt.) E : E

Columbien. i Schließung des Hafens Cucuta. Die Regierung von Columbien hat den Hafen von Cucuta für geschlossen erklärt. (Advance Sheets of Consular Reports,)

Außenhandel der Kapkolonie in det

bis Mai 1900.

Einfuhr: E n:

1895/99 j

Werth in Pfun 678 994 141 902

109 ae 192 JOD

Kleidungsstücke Butter und Margarine Steinkohlen und Koks Kissee E E V 4 p s b 72 928 Mais . E Ee La 30 423 S C E G e G E A Baumwollwaaren . E A 4 Drogen und Chemikalien... „... . . 278679 Hausgeräthe und Tischlerwaaren . . 323 449 Posamentierwaaren und Pußwaaren . . . 1178536 FEisenkurzwaaren und Messerwaaren . ¿820 663 Galvanisiertes Eisenblech und Wellbleh . 173349 Leder und Lederwaaren, einschl. Schuhe 530 782 Maschinen D E 1 049 524 Gesalzenes und sonst zubereitetes Fleisch . 166 976 Eiserne und Thourößren . 127 630 180 919 Provifionen 931 175 979 021 Spirituosen . R E A A 176 443 152 204 Schreibwaaren und Druckpapier . . 270 963 222 652 Robzucker 405 769 443 899 Nohes Holz U A A 222 107 137 125 Gehobeltes und gefalztes Holz . 141 358 121 476 Wollenwaaren A 312 044 213 993 Gefammtwerth der Einfuhr von Handels- waaren, einschließlid der vorstehend nicht aufgeführten . « «C E SIG Einfuhr für die Regierung . 1 055 162 Münzen . 651 986 4 026 328 . 15 960 464 17 081 009 Iuli bis Mai 1898 99 1899/1900 Werth in Pfund Sterling 295 165 494 878 4126 555 2 391 464 724 164 712 071 9 . 15762163 4621537 Angorahaare 582 165 657 293 Schaffelle : E E «O O 258 578 Enischweißte Wolle . « «s «ch«« 2W7236 255 242 Schweißwolle . R R S l 459 812 1 044 208 Zusammen, einshließlich aller anderen Landes-Erzeugnisse. …. . «« «« à¿ « 27839206 10 836 561 Wiederausfubhr fremder Waaren . . . . 304 116 572 246 M L 673 435 647 927 Zusammen . 24761 456 12 056 734. Der Werth der Waaren- Ausfuhr if nicht halb fo groß als i vorhergehenden Jahre; die Diamanten: Ausfuhr erreichte nit viel mebr als die Hälfte des Werthes der Ausfuhr im gleihen Abschnitt des Iahres 1898/99, die Gold. Ausfuhr niht einmal ein Drittel. (Cape of Good Hope Government Gazette.)

182 882

La Weizen

635 449 168 915 492 425 559 392

299 872

12 396 576 658 105

Zusammen . Aus fukbr:

Kupfererz Diamanten . Straußfedern . Robes Gold

Handel, Industrie und Schiffahrt der Kolonie Süd- Australien im Jahre 1899, Die Einfuhr der Kolonie Süd. Australien belief fich im Jahre 1899 auf 6 884 358 L gegen 6 184 405 £ im Vorjahre. Da indessen

G Kreolin ist ein medizinishes Präparat aus Steiakohlentheer nd als ‘foldes wie andere antiseptische oder De3infektions«Mittel

von der Einfuhr Waaren im Werthe von 4443 351 £ wieder zur

Ausfuhr gelangten, fo stellte h der Werth der in der Kolon A verbrauchten Waaren nur auf 2441 005 £. Die R bete 8 388 396 £ gegen 6795 774 £ im Jahre 1898. Hiervon entfielen auf die von der Kolonie selbst erzeugten Waaren 3 945 045 £ und auf die bbs L blichften Ae, 4443 351 8,

__Die haup isten Waaren der Einfuhr waren Dr 86 903 £, Eisen, galvanisiert 104 695 £, [ fnidiaien 62730 L, Bretter 193 238 £, Kohlen 244719 £, Koks 62629 £, lebende Thiere 136 742 £, Manufaktur- und Textilwaaren 921 547 £, Maschinen, 99 835 É, Da 77 495 A Spirituosen 75129 £, Side

, Taback und arren 48 Do Buder 141 282, g £, Thee 105 315 £ und n der Einfuhr waren die einzelnen Herkunftsländer, wi folat, betheiligt: die übrigen aufstralischen Kolonien mit 3839 330 £, Großbritannien mit 2040 430 É, britische Besitzungen mit 217 055 £, réinigten aaten mit 364801 S | l it 1 218 V 801 £, Deutschland mit ie Einfuhr aus Deutschland bestand in der t 1 folgenden Waaren L baumwollere Waaren 8329 £, iee aus Eisen 10 557 £, Düngemittel 5413 £, ŒÆisen- und Stahldraht 9660 £ Klaviere 16 904 £Æ, Koks 21361 £/ Manufakturwaaren 10 000 €, Maschinen 21803 £, Nähmaschinen 16015 £, Roheisen 6239 £, Eplegulalas ee und Ep 10 376 £. i / ur Ausfuhr kamen hauptsählich folgende Waaren: Blei 460 526 £, Borke 69 985 £, Bulter 61 470 E, Eier 62 4193, Felle und Häute 245 251 £, Kupfer 406 208 £, Kupfererze 59 504 £ lebende Thiere 94 095 É, Leder 56 084 £, Mebl 338 820 £, Silber- et 5 37 £, erbleierze 1 173 456 £, Wein 77 773 £, Wei 422 139 £ und Wolle 18899052. A E N uf die bedeutenderen Bestimmungsländer vertheilte die Ausfuhr, wie folgt: die übrigen australischen Kolonien 1027 B78 E Großbritannien 2 S0 E £, „britische Besizungen 517 823 £. u and 582020 £; Belgien 327 000 £, China 304 493 £ und Tones, E 427 £. : E E S __ Die Ausfuhr nah Deutschland umfaßte v hmli lei 13 500 £, Borke 13 542 £, Kupfer 12 207 f, Silberblei 13 700 £, Silberbleierze 379 006 £, Schaffelle 6305 £, ungewaschene Wolle 108 617 £ und gewaschene Wolle 27 753 £. :

Zur Ecleichterung der Ausfuhr von Butter, Früchten, Fleis und Kaninchen sind im Hafen von Adelaide Niederlagen mit Gefrier- räumen errichtet worden. In dieselben sendet der Verlader die für London bestimmten Erzeugnisse, worauf die Regierung der Kolonie für seine Rehnung die Versendung nah London und dea Verkauf dort besorgen läßt. Ferner hat die Kolonie in London unter Aufficht eines fahfundigen Beamten ein Lager berrihten laffen, wohin füd- australisbe Weine, die von einem Regierungs-Inspektor auf die erforderliche Güte untersuht worden find, zum Zwecke des Verkaufs versandt werden. Auf solche Sendungen leistet die Kolonie dem Produzenten auf Wunsch einen Vorschuß. Die im Jahre 1899 zum Verkauf in London eingetroffenen Erzeugnisse batten folgende Werthe - Ms E B gige: pin A £, Butter 18 867 £ und Frütbte 2293 £. Auf das Weinlager in London wurden inge t 142 R N bèiiesea Stan a aan

Der Bergbau bcfindet sich in Süd-Australien noch immer i Stadium des Versuhs. Die einzige Grube, die ne Bebendung besitt, ist die Wallaroo and- Menta Kupfermine, aus welcher im Jahre 1899 Kuvfer im Werthe von 406208 £ au?geführt wurde. tas Y der Ane E Blei, Silverbkei und Siiberbleierz

ammt aus der Kolonie Neusüdwales und berührt Süd-Auftrali nur im Transitverkehr. f E E : Für den Ackerbau und für die Schafzucht war das Fzhr 1395 äußerst günstig. A

Der Waarenverkebr wurde SHiffe von

1 708 556 Reg.-Tors und dur 1 720810 Reg.-Tons vermittelt. 9 f unter den eingehenden

172 842 Reg.-Tons und

16 Segler von 175 146 Reg.-

des Kaiserl. Konsuls in Adelaide.

L An im are 1593

Könizsberg Regierungsbezirk Königsk Kreises Memel. Regierungsbezirk Gambinnen Memel. Provinz Wefipreufen. Stadtkreis Berlin Potédam. Regierungsbezirk Frankfurt umfaßt die Kötlin.

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