1904 / 56 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

zunehmen und sämtliche dazu eingegangenen Petitionen dur die Annahme des B E ris ür Sbibigt zu n elften, j

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Meine Herren! Anknüpfend an die Ausführungen des Herrn Referenten des hohen Hauses, möchte ih mir erlauben, auf die einzelnen Abänderungen einzugehen, die das Geseh in der Kommission erfahreri hat, und auf die Anträge, die inzwischen von einzelnen Herren hier im hohen Hause eingebracht worden sind. :

Meine Herren, ich darf zunächst kurz hinweisen auf die Ver- handlungen des Jahres ‘1883 und 1884 über den Entwurf einer Jagdordnung, welche an der Frage des Wildschadens scheiterte. Das Jahr 1891 hat die Regelung der Wildschadensfrage gebradt, an der das Bürgerliche Gesezbuch, welches 10 Jahre später in Kraft getreten ist, keine wesentlihen Anderungen vorgenommen hat. Aber in weiten Kreisen unseres Vaterlandes, niht etwa allein bloß bei Jägern, sondern bei vielen anderen Beteiligten war der Wunsch rege geworden, endli Klarheit zu schaffen über die Wilbschonzeiten und über die Frage, was ist jagdbar. Dieses ‘Gesey, welches dem hohen Hause {hon in erster Lesung vorgelegen hat und sodann in Jhrer Kommission beraten worden ist, bringt eine Negelung der ganzen Materie. Jch kann wohl sagen, daß niht bloß zustimmende Erklärungen aus diesem hohen Hause gekommen sind, sondern daß weit darüber hinaus in der Oeffentlichkeit dieses Geseß freudig begrüßt worden if. (Sehr richtig!) In der Kommission find wesentliche Aenderungen in bezug auf die Ausdehnung der Shonzeit für Hirsche und Rehe beschlossen worden, und ih kann wohl fagen, daß vom jagdlichhen Standpunkt aus diese Maßregeln unbedingt mit Freuden zu begrüßen sind. Es wird zweifellos dadur erreicht, daß die Reh- böte wie die Hirsche erst zu einer Zeit erlegt werden dürfen, in der ihr Shmuck, das Geweih und das Gehörn, völlig ausgereift sind.

Die für das Auerwild beschlossenen Schonzeiten sind für diese Wildgattung von hoher Bedeutung, niht minder die Vorschuiften über die Schonzeit der Birk-, Hasel- und Fasanenhennen. Die Ueber- weisung der Wachteln auf die Nummer, die Bestimmung über die Nebhühner trifft, is völlig zutreffend; denn die Jagd auf Wachteln wird gleichzeitig mit der auf Rebhühner ausgeübt, und es ist deshalb zweifellos richtiger, beide Tierarten in dieselbe Nummer zusammen- zufassen.

Es licgt nun ferner ein Antrag des Herrn Grafen von der Nee bezüglih der Gänse vor. Ich glaube, daß er wohl aus einer miß- verständlichen Auffassung des Entwurfs entstanden ist. Jch möchte den Herrn Antragsteller nur auf die Fassung der betreffenden Stelle des Entwurfs hinweisen, aus der, wie Sie zugestehen werden, hervorgeht, daß die Gänse überhaupt keine Schonzeit haben follen. Es lautet nämlich § 2 Nr. 16 der Regierungsvorlage: Trappen, wilde Schwänè und alle anderen jagdbaren Sumpf- und Wasservögel. Unter diesen „alle anderen Sumpf- und Wasservögel“, welhe man der größeren Klarheit wegen hätte in Anführungsstrichen seßen können, find die- selben „anderen Sumpf- und Wasservögel“ gemeint, von denen Nr. 1 zu b des Entwurfs spricht, nicht aber diejenigen Sumpf- und Wasser- vôgel, welche dort namentli aufgeführt sind.

Von diesen Sumpf- und Wasservögeln des § 1 follen nach dem Entwurf nur diejenigen eine Schonzeit haben, welche in dem §2 auf-

hrt sind, nämlich die wilden Enten, Schnepfen, Trappen, wilden ss ün die „alle anderen jagdbaren Sumpf- und Wasservögel“, L di dort. nicht erwähnten, nämli die Brachvögel, Wachtel- nit aber ‘ind wilden Gänse. Wenn nah dieser Nichtung ge- T ied den Wortlaut klarer zu fassen, so steht von meiner E Ats entgegen; doch ist dieses meines Erachtens nicht A da nah dieser Richtung hin dur meine Deklaration es klar gestellt ist, was der Entwurf meint. : - :

Weiter ist im § 2 in Verbindung mit § 3 gegenüber der ursprüng- lichen Vorlage der Regierung eine wesentliche Veränderung dahin er- folgt, daß im § 2 eine absolute Schonzeit für das E Elchwild und die Elchkälber beschlossen ist und im & 3 nur dem Landwirtschafts- minister die Ermächtigung erteilt ist, einen Abschuß anzuordnen. j

Meine Herren, das leytere ist eine unbedingte Notwendigkeit; eine absolute Schonzeit ist, wie au der Herr Oberlandforstmeister in der Kommission ausgeführt hat, als Unding zu bezeichnen. Denn die Herren werden mir zugeben, daß die Notwendigkeit, eine ganze Reihe älterer Elchtiere, die kein Kalb mehr haben, nun noch weiter hegen und pflegen zu müssen, do eigentlich jeder jagdlichen Auffassung widerspricht. Und ih meine, daß es richtiger ist, daß das H unserer Ele, welches feine Kälber mehr hat und als gelt zu be- zeihnen ist, {hon im allgemeinen jagdlichen Interesse abgeschossen werde. Deshalb hat Ihre Kommission, meine Pegrey mir als E wirtschaftsminister mit Necht eine Berechtigung der Anordnung e Abschusses gegeben. Jh möchte mir erlauben darauf E bat gerade tn Ostpreußen diese Frage die Gemüter erheblih P N Meines Erachtens kann die Hege und Pflege des Hochwildes nu

i i die nach ihrer örtlichen in solchen MRevieren angezeigt sein, das Elchwild Beschaffenheit auch wirklich Saales N E Zu

twideln kann und ni egeneriert. L S n s im Ausland und in verschiedenen Distrikten et E degeneriert von dem Momente, wo die Sümpfe E E t Dann hört die Scaufelbildung auf und es fommt i G t bildung. Es kann daher meines Erachtens nit unsere M Sia daß wir das Elchwild in den Gegenden hegen und Ep E L as Sümpfe niht bestehen und E v Tas G g enhirsche werdén und nicht mehr da: ' Í Sig Vi i de a Gei he ret mal n Dl Meine Herren, ih habe iese Frage hi rh, Standen ewisse Beunruhigung in dieser Beziehung enthia e der Könlglien Forstverwaltung nichts ferner ae ir mit Mühe und Not nah jahre als daß wir das B Ae E ied: Settens A ege in? die Höhe ge j e ; E B elaids aber, wenn diese doch immerhin u heblichen Bestände ‘wegen ihrer Zunahme A G A unseren Sumpfrevieren auf die Höhen Ostpreußens e i s G ict täuschen sih doh G e glauben, ge y R t iabecggtn x Weise entwickeln, wie er : ai T vis, auch meiner Ansicht nah mancherlei A nisse mit den Gemeinden entstehen über den Schaden, 2 z an vielen Stellen dur die Elche angerichtet werden wird. a: JIch komme nun zu dem Antrage, der au von e ibiy: Grafen von der Recke und anderen Herren gestellt ist, lber e i wendi wäre berechtigt, wenn der respektive Möweneier. Der Antrag i : über den 30. April hinaus Regierungsentwurf ein absolutes Verbot, über

noch Eier zu suchen, enthielte; tatsählich gibt er jedoch dem Bezirks- aus\husse die Möglichkeit, wenn erforderlich, die Frist zu ver- längern. Meine Herren, ih glaube, daß der Antrag von der Nee nicht im Auge gehabt hat die so wesentlih verschiedenen Verhältnisse der Monarchie. Wir haben im Osten sehr oft zu beobahten Gelegenheit, daß die Möwen erst Anfang Mai überhaupt beginnen, ihre Nester zu bauen, und daß infolgedessen das Hauptlegegeshäft erst nah dem 20. Mai im Gange ist. Aehnlich liegt es an den Nordsee- inseln an der Friesishen Küste. Ih möchte das hohe Haus daran erinnern, daß bei Beratung des Jagdordnungsentwurfs vom Jahre 1883, welcher eine Hinausschiebung der Sammelzeit nur bis 1. Juni vorsah, das Herrenhaus eine Verlängerung vorsieht bis zum 15. Juni und das Abgeordnetenhaus sogar bis zum 18. Juni beshlossen hat. Die damaligen Erwägungen haben also tatsählich dazu geführt daß die Bezirksausshüsse mit Rücksicht auf die wesentlich vershiedenen Verhältnisse der Monarchie ermächtigt werden sollten, bis zum 15. Juni das Einsammeln der Möveneier zu gestatten, und ih glaube, den Herren doh empfehlen zu sollen, es bei der ierungsfassung zu belassen. s Was E L 6 anlangt, so liegt ein Antrag des Herrn Grafen von Finckenstein vor, der eine andere Fassung, und zwar in Anlehnung an die Begründung zu diesem Paragraphen, dem hohen Hause vor- s{chlägt. Im ersten Moment sieht es so aus, als wenn der Antrag eine wesentliche Verbesserung wäre; aber ich möchte mir erlauben darauf hinzuweisen, daß die Fassung, die die Regierungsvorlage hat, dahin gehend, daß es nicht gestattet ist, bis zum 15, Tage der festgeseßten Schonzeit das betreffende Wild zerlegt „aber nit ¿um Genusse fertig zubereitet" zu versenden, zu kaufen und zu verkaufen, diejenige Fassung ist, die sich bewährt hat, wenigstens soweit bis jebt die Versendung und der Verkauf verboten war. Die Fassung, die hier vorgeschlagen ist, führt auf ein Feld, welches nicht zu übersehen ist. Jh möchte dem Herrn Grafen die Frage vorlegen in seinem Antrage find Gast- wirtschaften genannt —: wie steht es nun mit den Speischäusern, den Garküchen und dergleichen ? Das sind so verwielte Fragen, man weiß nicht, wie weit man gehen soll, an welchem Punkte die Sade zweifelhaft wird, es werden wieder Zweifelsfragen geschaffen, die erst von den Gerichten gelöst werden müfsen. Jch mödchte glauben, daß es zweckmäßiger ist, bei der Negierungsvorlage zu bleiben; ih glaube nit, daß der Vorschlag des Herrn Grafen von Finckenstein alle einzelnen Fälle trifft, die er vielleiht glaubt darunter zu fassen. Es würden, meine Herren, vom ersten Moment an, A dem Inkraft- reten des Geseßes, Zweifel über die Auslegung entstehen. ; e Dieses LARA, glaube i, ‘die wesentlisten Punkte, die zunächst von mir zu. erörtern sind. Anknüpfend an meine Einleitung, möchte ih noch einmal aussprechen, daß ich das Empfinden habe, daß wir mit diesem Gese wirklich im Interesse der heimischen Jagdpflege eine große Sache durhführen. Ich kann daher das hohe Haus nur bitten, die Vorschläge der Kommission, denen, wie die Herren gesehen haben, erhebliher Widerstand seitens der Regierung ja nicht entgegengeseßt wird, ih zu eigen zu machen und zum Besten, wie gesagt, der heimischen Jagdpflege diesem Geseß seine Zustimmung erteilen zu wollen. Damit schließt die Generaldiskussion.

Jn der Spezialdiskussion beantragt zu § 2, der die Schonzeiten regelt, Graf von gol ael die Schonzeit für weiblihes Rot- und Damwild, statt am 1. Februar, hon am 1. Dezember beginnen zu lassen. Dieser Antrag wird ab- gelehnt; ebenso der Antrag des Grafen von Garsètee die Schonzeit für Nehböcke schon am 1. Dezember beginnen zu lassen.

Graf von Haeseler beantragt sodann, auch für weib- lihes Rehwild die Schonzeit {hon am 1. Dezember beginnen zu lassen und die Kißen das ganze Jahr zu schonen.

Graf Finck von Finckenstein-Schönberg: Die schwachen Kigen, die sich nicht mehr fortbewegen können, müssen abgeschossen n 6 Der naa Fe S L s z

raf von effen: enn es bei der Regierungsvorlage bleibt, wird alles abgeshossen. Dem müssen wir einen Dat E

Eu Klißing: Ih muß diefem Verlangen widersprechen. Aus Mitgefühl \hießt man die Kißen im Dezember, damit sie nicht verhungern.

Minister für Landwirlischaft 2c. von Podbielski:

Ih möhte doch bitten, es bei der Regierungsvorlage zu belassen. Meine Herren, wie weit Mitleid oder andere Motive für das Für oder Wider geltend gemacht werdén können, lasse ih dahingestellt. Aber die Herren wollen bedenken, daß es unendlich {wer ist, nament- lih im Dezember, zu unterscheiden, ob man ein Kipchen oder ein Schmaltier vor si hat. (Sehr richtig!) Sie würden wirklich Sachen in das Geseß hineinführen, die sehr shwer zu vertreten sind; der Borschlag des Entwurfs ist hervorgegangen aus einer Menge von Mißhelligkeiten, die ih gezeigt haben, und. ih möchte deshalb das hohe Haus bitten, es bei der Regierungsvorlage zu belassen und nicht dem Antrage des Herrn Grafen von Haeseler zu folgen.

Der Antrag wird abgelehnt.

on Haeseler beantragt weiter, die Schonzeit für ch8 cs S l Dezember bis 18. September ftitetat zu lassen.

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Der Herr Graf Haeseler hat meiner Ansicht nah völlig zutreffend ausgeführt, daß die Verhältnisse in unserm Vaterlande betreffs der Schonung des Dachses sehr verschieden liegen. Er hat angeführt, daß der Dachs, der an den Weintrauben nasht, ziemlih erheblichen Schaden an den Weinreben verursaht. Jch glaube ferner, daß in diesem hohen Hause schr viele Herren sind, die Fasanerien haben, (sehr richtig!) und die den Dachs ih möchte sagen am liebsten mit Stumpf und Stiel ausrotten würden, weil er mit der größte Feind der Fasane und der Ausbreitung des Fasans im Lande ist. (Sehr richtig!)

Meine Herren, alle diese Sachen haben die Slaatsregierung ver- anlaßt, die Bestimmung über die Schonzeit des Dacses so zu fassen, daß sie den örtlichen Verhältnissen entsprehend ausgestaltet werden kann, denn, meine Herren, wenn Ste die Freundlichkeit haben ih möchte den Herrn Grafen Haeseler darum bitten den § 3 sub c der Vorlage zu lesen, so werden Sie finden, daß es da ausdrücklih heißt, daß die Schonzeiten für Dalhse eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden können. Also da ist dem Bezirksaus\{uß die völlige Freiheit gelassen, die örtliden Nerhältnisse in Betracht zu zichen. In Gegen- den, in denen es gar kein jagdbares Geflügel gibt, in denen es keine Rebhühner, keine Fasanen gibt, mag man den Dachs im Interesse des Waldes hegen und pflegen; das wird jeder Forstmann nur auf

das wärmste unterstüßen können. Dic Erwägung, welches Interesse den Vorzug verdient, \oll der Bezirksaus\{huß anstellen. Ih glaube, eine generelle Bestimmung für das ganze Land, wo die Verhältnisse tatsählih ganz verschieden find, ist niht angebraht, und ih möchte bitten, das hohe Haus wolle beim Beschlusse der Kommission verbleiben.

Graf von Haeseler: Der Bezirksausshuß kann nur die Schon- zeit einshränken oder aufheben, aber nit erweitern.

Der Antrag wird abgelehnt. :

Graf yon der Recke-Volmerstein begründet seinen Antrag, wilde Gänse vom 1. April bis 15. Juni zu \honen; sie wären sonst als Sumpf- und Wasservögel vom 1. Mai bis 30. Zuni eschont.

Oberlandforstmeister Wesener: Gänse e stets jagdfrei gewesen

und sind au bisher niht im Entwurf erwähn z Ler E Wedel: Die Gerichte dürften kaum so entscheiden;

denn wilde Gänse sind Wasservögel. f

Der Antrag des Grafen von der Recke-Volmerstein wird fast einstimmig angenommen. :

Graf von der Recke-Volmerstein begründet seinen weiteren Antrag, daß Möweneier bis zum 20. Mai einsließlich eingesammelt werden dürfen. Die Möwen seien arge Fishräuber. Die Anrufung des Bezirksaus\husses koste Zeit; und während derselben sei die Mehr- zahl der Eier halb ausgebrütet. Í

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Ja, meine Herren, ih habe bereits bei der Cinleitung der zweiten Beratung ausgeführt, daß tatsählih die Verhältnisse für die Möwen in den verschiedenen Gegenden unseres Vaterlandes sehr verschieden liegen, daß tatsählich im Osten und speziell an der ostfriesischen Küste die Verhältnisse anders beurteilt werden müssen, als zum Beispiel für die Seen in der Nähe von Liegnitz. Meine Herren, es besteht gar keine Veranlafsung, wie der Herr Graf von der Recke ausgeführt hat, die Bestimmungen über die Möwen von denen über die Kiebiße zu trennen. Es heißt im zweiten Absaß: Durch Beschluß des Bezirksausshusses kann dieser Termin bis ¿um 10. April einschließlich zurück verlegt oder für Möven- eier weil die Möwen oft später mit dem Legegeshäft beginnen bis zum 15. Juni einsließlich verlängert werden. Meine Herren, ih möchte deshalb bitten, eine generell bindende Bestimmung für die Möven nicht zu erlassen, sondern dem Bezirksaus\{huß die Möglichkeit zu geben, entsprechend den örtlihen Verhältnissen die Fristen fest- zuseßen. Wenn es wünschenswert ist, für S{hlesien die Schonzeit mit dem 20. Mai zu shlicßen, so wird der Bezirksaus\huß dieser Not- wendigkeit in seinen Beschlüssen Rechnung. tragen können und dem entsprehend verfahren. Aber ih halte es niht für angebracht, die- selben Bestimmungen, die für Schlesien gelten, au für Nordschleswig und die friesishen Inseln gelten zu lassen. Ich bitte Sie deshalb, es bei der Regierungsvorlage zu belassen.

Graf Prashma: Ich sche überhaupt nicht ein, warum die Möven geschüßt sein sollen; sie mahen mehr Schaden als Nutzen.

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Dem möchte ih widersprehen. Ich meine, die Regierungsvorlage geht ja noch weiter. Sie geht sogar bis zum 15. Juni. Gerade wer diesen Termin will, müßte meines Erachtens doch für die Ne- gierungsvorlage eintreten. Der Antrag des Herrn Grafen von der Recké enthält der Regierungsvorlage gegenüber eine Beschränkung, weil er das Einsammeln der Möweneier nur bis zum 20. Mai gestatten will.

Wenn ih auch zugebe, daß der Schade, der den Fischteichbesizern durch die Möwen zugefügt wird, zuweilen ein recht großer ist, so läßt ih doch andererseits nicht verkennen, daß die Möwe auch ein recht nüßliher Vogel ist, gerade wie sih das vorhin beim Dachs gezeigt hat, der an manchen Stellen {ädlich, an manchen Stellen nüßlich ist.

Ih möchte noch anführen, daß die Möwen selbst an die Enger- linge herangehen und durch deren Vertilgung eine Landplage bes- kämpfen helfen. Î

Also; meine Herren, gerade die Interessen der Fischteichbesizer Shlesiens sind meiner Ansicht nach durch die Regierungsvorlage gewahrt, welhe das Einsammeln der Möweneier noch länger, nämli bis zum 15. Juni, gestatten will. Im Jahre 1883 hat das Ab- geordnetenhaus den 18. Juni in den Entwurf der Jagdordnung gebraht. Sie wollen jeßt nur bis zum 20. Mai gehen. Es können Jahre eintreten, wo wir im Mai noch Frost haben, wo die Möwen tatsählich noch nicht an ihren Nestern bauen und im weiteren Verfolg noch nicht mit dem Eierlegen beginnen, da würde Ihr Antrag in solhen Jahren ein Sammeln der Eier un- möglih machen. Jch glaube, diese Ausführungen müßten ge- nügen; daß bei den bestehenden verschiedenartigen Verhältnissen den Bezirksausschüssen die Befugnis beizulegen ist, die Fristen entsprehend zu regeln. Die Ausschüsse brauchen nach dem Entwurf ja nicht für jedes Jahr einen neuen Beschluß zu fassen, sondern ihr Beschluß gilt, bis er abgeändert wird. Meines Erachtens können wir solhe Sachen nicht einseitig für die ganze Monarchie regeln, weil die Verhältnisse, von denen aus die Festseßung der Frist zu beurteilen ist, völlig verschiedene find; dort haben Sie Fischteiche, an den Küsten haben Sie wieder andere Verhältnisse, dazu kommen noch andere zu berüdcksihtigende Momente, sodaß ih glaube, daß die Herren durch Annahme des Antrags gerade zum Nachteil dessen stimmen, was sie wollen. Bei Annahme der Regierungsvorlage würden nah meiner Meinung durch den zuständigen Bezirksauss{huß die Ver- hältnisse für jeden Bezirk \o ausgestaltet werden können, daß dem Besißer das gegeben wird, was ihm wünschenswert erscheint.

Herr von Klißing: Der Antrag Necke erreiht genau das Gegenteil von dem, was er will; das Geseß geht ja viel weiter.“ Der Bezirksausshuß beschließt darüber ohne Antrag von selbst; und eventuell kann Graf Recke ja im Januar {hon die Festseyung be- antragen. raf von der Recke-Volmerstein: Jh wollte unnötiges Sthreibwerk vermeiden. Und dann darf man nit vergessen, daß die Möven ganz plößlih kommen. Der Schaden, den sie anrichten, ist groß. Darum soll man die Zeit für das Eiersammeln verlängern.

Graf von Mirbach: habe es nur einmal Ca daß der Bezirksaus[Guh niht rechtzeitig die Schonzeit festgeseßt hat. Ih glaube, es ist kein Grund zu Befürchtungen vorhanden.

Oberlandforstmeister Wesener: Ih kann dem Herrn Vorredner nur beitreten. Und dann möchte ich hinzufügen, daß der Bezirks- aus\huß die Festseßung ja ein- für allemal vornehmen fann.

Der Antrag wird abgelehnt.

Graf Fink von Finckenstein-Schönberg begründet seinen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß bei dessen Annahme die Interéssen der Gast- und Speisewirtshaften besser gewahrt seien.

Minifter für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Gelegentlich meiner heutigen Einführungsrede bin ih auf dic Punkt schon eingegangen, und ih bin dem Herrn Grafen Finck von Findenstein dankbar, daß er in Aussicht gestellt hat, seinen Antrag