Ad) in die Kirche begeben. Hätte er erst hinterher den Pfarrer fragen sollen? Welche Antwort dann gekommen wäre, ist doch ret zweifel- haft. Jedenfalls war es, um die Sache tatsächlich festzustellen, nötig, daß er sih in die Kirche begab, und das hat er getan, und das Gericht hat auf die Beschwerde des Pfarrers, der cinen Hausfriedensbruch konstatieren wollte, dem Bürgermeister und dem Wachtmeister recht gegeben. Jch glaube, daß dieser Fall sich för die polnischen Klagen überhaupt nicht eignet.
Dann hat sich der Herr Abg. Slyhel gefallen in — ih möchte sagen — mehr als wegwerfenden Aeußerungen über unsere Beamten im Osten, und diese Klagen muß ih aufs s{ärfste zurückweisen. Es ist unrichtig, daß unsere Beamten im Osten mit unrechtem Maß messen. Es ist unrichtig, daß gewissermaßen, um einen trivialen Aus- druck zu gebrauchen, der Schund unserer Beamten im Osten steht, sondern gerade unsere Beamten im Osten sind mit dem richtigen nationalen Sinn, den der Herr Abg. Stychel aber nit haben will, den ih aber von ihnen verlange, und den die Königliche Staats- regierung in jedem Zweige des Staatsdienstes verlangen muß, nah dem Osten berufen, um nah Recht und Geseß aufzutreten, aber auh alle Uchbertretungen und Ueberhebungen, in denen \ih die Herren Polen gefallen, rechtzeitig zu verhindern und zu rügen. (Bravo! rets.) Daß es unter einer großen Anzahl von Beamten hier und da au einen gibt, der mal über die Stränge s{chlägt, das ist selbstverständlich. Das finden wir au unter den Herren Geistlichen, finden wir unter den Militärs, das ist überall der Fall; aber diese Fälle sind erstens nicht typisch, wie der Herr Abgeordnete sich erlaubt hat zu behaupten, sondern sie sind eben eine seltene Anormalität in dem Stande unserer Beamten im Osten, ebenso übrigens wie
“ unter den Herren Geistlihen und unter den anderen Berufsständen. Der Fall, den der Herr Abgeordnete hier vorgebracht hat, ist wiederum ein Fall, von dem ih noch gar nicht unterrichtet bin; aber selbst, wenn ih richtig verstanden habe, is dieser Fall auf die rihtige Weise ge- sühnt. Er hat von einem Distriktskommissar gesprohßen und am Schluß zugegeben, daß derselbe seines Amtes entsetzt sei. (Zuruf des Abg. Stychel: Aber erst nach zwéi Jahren!) Ich hätte nunmehr erwartet, daß der Herr Abgeordnete der Königlichen Staatsregierung feinen Dank“ ausgesprochen hätte, daß dieser Beamte, der seine Pflicht überschritten hatte, auf die rihtige Weise von der Oberbehörde aus dem Amte entfernt sei. (Sehr richtig! rets.) Statt bessen wirft er hier mir vor, daß dieser Beamte überhaupt angestellt gewesen ist, und wie ih jeßt höre, ist die Sache schon über zwei Jahre alt! (Zuruf rets: Ueber drei Jahre!)
Meine Herren, dann hat der Herr Abgeordnete uns einen Fall von drei Ackerwirten vorgetragen, die während der Wahlzeit gekommen seien, um zu fragen, ob sie auch Unterstüßungen wegen Wasserschadens bekommen. Darauf sei ihnen erwidert worden: ja, ihr seid ja Wahlmänner, geht doh zu eurem Abgeordneten! Ja, meine Herren, das ist eine Nedens- art, die in der Wahlzeit hundertmal vockommt. Wo mehrere Kandi- daten auftreten, weist die cine Partei denjenigen, der von ihr etwas will, von dem sie weiß, daß er der anderen Partei angehört, ab und fagt: geh du doch zu deinem Abgeordneten! Das find Redens- arten der Wahlzeit, und darauf kommt es hier doh nicht an, sondern darauf: erstens, waren diese drei Ackerbürger in sol hiljsbedürftiger Lage, daß sie einer Unte:stüßung wegen Wasserbeshädigung bedurften ; zweitens, wenn sie in dieser Lage waren, haben sie ste erhalten oder nicht erhalten. Darüber hat der Herr Abgeordnete durchaus geshwiegen.
Meine Herren, was den leßten Fall betrifft, dèn Kampf um die Nationalfarben, wie der Herr Abgeordnete sich ausdrüdckt, so bin ich äberzeugt, daß ebenso, wie wir alle über den Fall gelaht haben, der Landrat und' Distriktskommissar in erster Linie darüber gelaht haben werden. In diesem Falle hat eine Uebertretung, eine Ueberbebung, eine Verlegung eines Polizeigebots eben ‘nit stattgefunden; es war aber doch die Pflicht des Landrats, sich dana zu erkundigen, und die Pflicht der Polizei, auh an Ort und Stelle fest- zustellen, ob nun eben die ‘sogenannten Nationalfarben dort gehißt seien, weil eben leider in der dortigen Gegend den Veranstaltern dieses Festes das zuzutrauen war. Sorgen Sie dafür, daß es den- selben nicht mehr zuzutrauen ist, dann werden Sie auch über diese peinliche Ueberwachung nicht mehr zu klagen haben; meine Herren, ih möchte aber auh mit einem freundlichen Worte s{ließen. (Zuruf des Abg. Stychel: Das wäre sehr \{ön!) — Jawohl! Jch halte es immer für unrecht, wenn einer einem höflih begegnet, mit einer Unhöflichkeit zu aniworten, wie" das der. Herr Abg. Stychel von den deutshen Beamten dort behauptet hat. J werde Jhnen sagen: Herr Abgeordneter, wenn Sie mi freundlich begrüßen, werde ih Shnen immer ein freundlihes: Dzion dobre erwidern. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Stychel : Das sollten die Beamten nahahmen l)
eiaigen weiteren Bemerkungen des Abg. von E C AT Eman wird das Kapitel bewilligt.
Kapitel der Landgendarmerie bemerkt 8 Ln Sch midtletn (freikons.): Wir sind dem Minister dafür dankbar, daß s{on eine Anzahl von Verbesserungen (hn die Gendarmen eingetreten, und daß besonders die Be|cha g e Wohnungen lebhaft ore e an nien ut f F no ünshe ü L Ae don Werbicinien m is tin E E E Eben: den, eine le anstän ¡ B S A H WADa nene G a R .“ Der Gendarm muß u! 1 - Ee Ne eiftet sein und in seinen dienstlichen Obliegenheiten mit besonderem Takt vorgehen. Die Gendarmerie ist und bleibt für uns eine Elitetrupype. egts as us Grbitis R ai BE i rmaßen als Teil des Gehalts a , Sa Pin s bei uns nit im Hererokostüm gehen. Die Dienstaufwandsentshädigungen sind sehr verschieden und bedürfen der Erhöhung. Es ist unbegreislih, daß die Gendarmen zu ihren Dienstreisen nicht Militärbillette benußen dürfen, sondern ein gewöhnliches Billelt lösen müssen, Zur Beschaffung der Schreib- materialien bekommen sie monatli nicht einma! 1 , sondern nur ‘50 §. Zu wünschen ist, daß thnen die E von 1000 bis zur Auszahlung verzinst wird. Ferner muß den Denunziationen gegen die Gendarmen die Spiße abgebrohen werden. Jch {ließe mit der Bitte an den Minister, dafüc zu forgen, daß ihnen im Monat wenigstens ein dienstfreier Sonntag und ein dienstfreier Arbeitstag gewährt wird.
Abg. von Pappenheim (kons.): Von allen Seiten wird an-, erkannt daß Le S eibaratetie einen wichtigen Faktor in der Aufrecht. erhaltung der Ordnung bildet, besonders in der heutigen Zeit, in der man von vielen Seiten bestrebt ist, das A des Staates zu unter- , graben, Bei ihrer exponierten Stellung wird manches gegen sie auf- zubauschen versucht und von ihnen ein Widerstand gegen Versuchungen verlangt, denen andere Beamte überhaupt nit ausgeseßt sind. Bie
an die Gr ieher, werden auch an sie die
und ihre höchsten mor derüngen gestellt
rfehlungen doppelt hart beurteilt. Sie müssen besonderen
ft, Mut und Energie besißen, um sich dur die außerordentlich Pia Aufgaben ihres Dienstes hindurhzufinden. Mit Recht hat man deshalb ihre Stellung verbessert; in den leßten 10 Jahren sind 2674000 dafür aufgewendet worden. Troßdem muß in den nächsten Jahren noch mehr geschehen. Ein Teil meiner Freunde will die Gehälter erhöhen; denn die Gendarmen nehmen eine fo exzeptionelle Stellung ‘ein, daß sie aus den sonst ihnen leihstehenden Beamtenklassen herausgehoben werden könnten. Dadurch würde aber Beunruhigung in andere Beamtenkreise und das wünschen wir niht. Deshalb wünscht der andere Teil meiner Freunde “ zunächst eine Verbesserung der Wohnungsverhältnisse. Wir halten die Bereitstellung der hierzu votwendigen Mittel für dringend wünschenswert. Im Auf- trage meiner Freunde habe i zu erklären, daß wir mit aller Energie fortfahren werden, in diefer Richtung für die Gendarmerie tätig zu fein. Mögen meine Worte der Regierung cin »Cavoeant consules sein, damit sie dafür sorgen hilft, daß Zufriedenheit in die Kreise der te einzieht. Dee La er (nl.) wünscht gleihfalls eine Besserstellung der Gendarmen und vor allem Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses. Abg Dr. Beer (Zentr.) empfiehlt, um der Landstreicherei und dem Zigeunertum Einhalt zu tun, eine Erschwerung der Erteilung des Wandergewerbescheins; es set niht rihtig, daß die eine Gemeinde der andern ‘die Landstreicher zuschicke. Wenn den Zigeunern dur die Gendarmen das Leben fauer gemacht werde, würden sie freiwillig über die Grenze gehen. Es fei deshalb eine Vermehrung der Gendarmen notwendig. e Be erung E der S lasse sih vor d die Beschaffung von Wohnungen erzielen. tbe, Kreta (frs. Volksp.) nimmt si ebenfalls der Ver- hältnisse der Gendarmen an. Diese seien tatsächlich eine sehr wichtige Beamtenklasse, ihre Haupttugend müsse Besonnenheit sein. Wenn au son viel für die Besserstellung der Gendarmen geschehen fei, jo dicke man doch nit vergessen, daß früher die Gehälter sehr niedrig gewesen seien. Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein: Meine Herren! Das Blumenbukett, mit dem der Herr Abg. Baensh-Schmidtlein mich zuerst erfreuen wollte, hat sih durch die freundlihen Reden der übrigen Herren Redner aus dem Hause zu einem großen Blumenarrangement gestaltet. Jch erkenne die liebens- würdige Gesinnung des ganzen Hauses ohne Untershied für unsere Gendarmen voll an; ich freue mih derselben, und ih habe ja selbst hon betont, daß Sie auf mich zählen können, wenn es sich darum handelt, den Gendarmen etwas zugute kommen zu lassen. Es wird mein Bestreben sein, diese Beamtenklasse immer besser zu stellen; aber ob alle die heute geäußerten Wünsche fo bald in Erfüllung gehen, kann ih Ihnen nicht versprechen. Ich glaube, auch noh etwas übrig lassen zu müssen, um die Freude zu haben, daß die bewährten Freunde der Gendarmen die kleinen Wünsche, die übrig bleiben, hier auch in späteren Jahren zum Ausdruck bringen können.
Das Kapitel wird bewilligt.
Um 3% Uhr wird die Sißung abgebrochen, um Abends um 71/2 Uhr fortgeseßt zu werden. é
hineingetragen,
Abendsißung vom 15. März 1904, 71/, Uhr.
Die Beratung des Etats des Ministeriums des Jnnern wird bei dem Titel „Zuschüsse an die Kom- munalverbände zur Ausführung des Geseßzes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger vom 2. Zuli 1900" fortgeseyt. Dazu sind im Etat 3 Millionen Mark aus- geworfen, D 1 B20) Á mehr als im Vorjahre.
Abg. von Bodels Renas (b. k. P.) führt über die Aus- führung des Fürsorgeerziehung8ge 4 und über die Einschränkung, die das Geseß dur kammergerichtliche Entscheidung erfahren habe, Beschwerde. Gemeindevorstand und undesamt für das-Heimatwesen ollten sih um einckder Für Lp bedürftiges Kind streiten und agen: „Gib?s her, S her!*, aber nit: Scbieb's ab, schieb's ab!“
__ Abg. Shmeddin Bente) Unsere Provinzialverwaltung freut e mit etnem folchen Manne, wie dem Vorredner, an der Aus- ührung des Gefeßes arbeiten zu können. Aber diese wird dur da ammergericht erschwert, das entschieden hat daß die Fürsorge- erziehung P dann cintteten soll, wenn das Kind besonderer Erziehung
“ und Pflege bedarf und die Zustände im Elternhause seine Entfernung notwendig machen.
Abg. D. Hadenberg (nl.): Das Gesetz hat die Notstände au diesem Gebiete erst auf ditt: E man E viel von dem Gese
«rid Erst wenn die hristlihe Nähstenliebe versagt, soll die Für \ an iehung eintreten.
. bon Pa on].): muß e der Audftenen 2 ees ita Mae toter Buchstabe bleiben foll. Das Geseß muß eben mit dem Herzen ausgeführt. werden. Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein: Meine Herren! Alle Vorredner haben anerkannt, und ich bin selbst natürli derselben Ansicht, daß dieses Geseß in den wenigen Jahren seines Bestehens so segensreih gewirkt bat wie kaum je ein Gefeß, zuvor. Jh halte es, wie ih auch im vorigen Jahre auszu- führen die Chre hatte, für noH zu früh, an cine Reform einzelner Bestimmungen dieses Gesegzes heranzutreten, und will die Be- antwortung der einzelnen Punkte, die bier zur Sprache gebracht sind, meinem Kommissar, bem Geheimen Dberregierungôrat Krohne über- lassen und meinerseits nur ganz kurz ausführen, wie nun das Geseh tatsählich gewirkt hat. n Es find im Jahre 1901 7787 Zöglinge zur Fürsorgeerziehung überwiesen, im Jahre 1902 6196, das sind zusammen 13 983 Durch Tod oder aus sonstigen Gründen sind 190 Zöglinge abgegangen, sodaß der Bestand am Slusse dieser Statistik bei Beginn des laufenden Rechnungsjahres 13 793 beiragen hat. Meine Herren, es ist dabei zu bemerken, daß außer diesen 13 793 noch 10214 Zöglinge existierten, welche auf Grund des alten aufgehobenen Geseßzcs der Zwangserziehung unterliegen. Es hat also in dem Jahre 1902 gegen das Jahr 1901 eine absolute Zunahme der Zöglinge nicht stattgefunden. “ Das ist aber sehr leicht begreiflih. Schon die Herren Vorredner haben er- wähnt, daß ih bei der ersten Anwendung des Gesetzes ein gewisser Uebereifer bemerkbar gemacht habe; ih möchte es niht einmal Ueber- eifer nennen, sondern in dem Moment lagen so viele shreiende Fälle klar zu Tage, und auf alle diese Fälle wurde gegriffen, und alle diese einzelnen Fürsorgebedürftigen würden der Fürsorgeerziehung j E wiesen. Nachdem nunmehr der erste Schub beseitigt war, Se 5 nd die Zahl der im zweiten in etwas ruhigere Verhältnisse ein, u ihtig angewendet Jahre Aufzunehméenden mußte, wenn das Gefeß rihtig d ( daß wir heute auf dem war, etwas geringer sein. Ich glaube A d, fondern daß auch in normalen Standpunkt noch nit angelangt sind,
| i {t noch eine Verminderung dieser Jahres- bea fang S E diese Verminderung steht meines
ird, und / C E Zusammenhang mit dem Zwiespalt, der sich ja entwidelt hat auf Grund des Kammergerichts- urteils. Gs is, möchte ih sagen, auch falsch aufgefaßt,
wenn man dem Kammergericht vorwerfen wollte, daß es das Gese irgendwie mißgedeutet habe. Tatsählih liegt etwas anderes zu Grunde. In dem ersten Augenblick glaubten die Armenverwaltungen, das Geseß würde ihnen die Hand darbieten, von einem Teil ihrer Armenlasten zu Gunsten der breiteren Schultern der Provinzen si zu befreien. Das war aber der Zweck des Gesetzes nicht, und als dann mehrere Provinzialverwaltungen in diesem Sinne Beschlüsse auf Uebernahme von Fürsorgezöglingen seitens der Armenverwaltungen beanftandeten, hat das Kammergeriht meines Erachtens mit Recht ausgesproden, daß dieses Geseß der Fürforgeerziehung nur s\ubsidiär einzutreten habe, wenn die gewöhnlihe Armenpflege, ja selb wenn die freie christliche Liebestätigleit, wenn Familie, Kirche und Schule nicht imstañde sind, für die Kinder zu sorgen.
Nun hat diefes selbe Urteil durch neuerlihe Entscheidungen des Bundesamts für das Hcimatswesen Bestätigung gefunden. Auh das Bundesamt steht auf dem gleichen geseßlichen Boden. Es hat nur, wie au einer der Herten Vorredner angeführt hat, zugleih eine richtige Scheidung zwischen Armenlast und Fürsorge gegeben. Es hat gesagt, die Pflicht der Armenpflege entsteht, wenn ein Kind — einerlei aus welhen Gründen — hilflos und verlassen ift, und die Kosten des Unterhalts eines derartigen Kindes sind Armenkosten, \o- weit ‘es sich um die Kleidung, Ernährung und Wohnung handelt ; die Armenverwaltung hat si aber mit der Erziehung niht zu befassen. Wenn eine besondere Erziehung si als notwendig erweist, dann hat die Fürsorgeerziehung gemäß des Gesetzes einzutreten. Ich glaube, das ift eine ganz rihtige Entscheidung und au éine Entscheidung, die durchaus konform ist dem Sinne des Urteils dez Kammergerichts. Ich bin überzeugt, daß nunmehr alle Teile, die bei der Uebernahme bon Kindern in die Fürsorgeerziehung beteiligt sind: die Polizei- verwaltung, die Armenvenrwaltung, die Vormundschaftsgerichte, die Provinzialverwaltungen, auf Grund dieser Entscheidungen eine richtige Praxis und die nötigen Wege gefunden haben oder do finden werden, um diejenigen Fälle, die tatsählich für die Fürsorgeerziehung nah dem Gesetz gegeben sind, auch alle, und zwar bei dem überall zutage tretenden guten Willen unter weitester Auslegung des Begriffs der Fürsorgeerziehung, dieser zu überliefern. Das haben au einige der Herren Vorredner selbs s{chon anerkannt.
Bei dieser Fürsorgeerziehung kommt es aber nach meiner Auf- fassung auch wesentlich darauf an — und da glaube ih, befinde ih mich in Uebereinstimmung mit dem ersten Herrn Abgeordneten, der heute abend hier gesprohen hat —, daß dessen warmherzige, opfer- willige und jugendlihe Begeisterung für alles, was den Armen und Verwahrlosten in ihrer Not zu dienen und zu helfen j geeignet ist, recht viele Nalhfolge finden möge. (Bravo!) j Also der Wuns, den ih habe, und der, glaube ih, im Rahmen des | Gesepes liegt, besteht darin, daß die Kinder der Fürsorgeerziehung rechtzeitig überwiesen werden, niht erst, wie das heute vielfah der Fall ist, wenn sie in der Mehrzahl der Fälle {hon bestraft sind. Wenn Sie die Statistik, die wir dem Hause überreiht haben, nach- sehen, so werden- Sie finden, daß bei den niht mehr Shulpflichtigen | 77 9/0 der Veberwiesenen {hon von den Gerichten vorbestraft waren, H bei den noch Schulpflichtigen nur 33 9%. In dem Zwischenraume ¿wishen Schule und Fürsorgeerziehung, in dem der aus der Schule Entlassene sich selbst überlassen war, ohne daß er die moralische P Kraft dazu hatte, dem Verbrechen oder der Schuld zu entgehen, verfiel ! N ein großer Teil der jungen Leute dem Strafgeriht und trägt nunmehr, 4 ih möchte sagen, für alle Zeiten seines Lebens einen Makel davon, und das führt mich zum Zweiten.
Die Fürsorgeerziehung foll nit ein Ausdruck der Stande sein, auch nicht eine Verleßung des Ehrgefühls bewirken, fondern ih wünsche, daß diejenigen, die der Fürsorgeerziehung übergeben werden, dieser so rehtzeitig, wegen Verwahrlosung durch ihre Eltern, über- geben werden, daß sie unbestraft durchs Leben gehen und sich felbst später als vollständig ehrenvolle, ebenbürtige Mitglieder des preußischen Staats fühlen können. In diesem Sinne werde ih bestrebt sein, soweit es an mir liegt, dieses Fürforgegeseß auszuführen. (Bravo !) Ein Kommissar des Finanzminister i E Gese h fistalide Rib n C Blat ms s
Z . Dr. Eckels (nl.) wünscht eine staatlihe Kontrolle der Fürsorgeerziehungsanftalten und tritt für konfessionelle Erziehung ein. eheimer Oberregierungsrat Dr. Krohne: Dur unsere heutige Verhandlung klingt ein Wort, welches allen bei der usführung dieses Gesetzes Beteiligten unvergeßlih bleiben wird; das ist das ort: das Gesey soll mit\ dem Herzen aus eführt werden. Ich glaube, auch die Staatsregierung kann die Perfuherung abgeben daß sie bei der Ausführung des Geseßes mit vollem Herzen beteiligt ist. Jh darf mir gestatten, auf einige Wünsche, welhe bei der Be- sprechung vorgetragen sind, jeßt hier näher einzugehen. Es ift zunächst darauf hingewiesen, daß das Kammergerichtserkenntnis großen Schaden angerichtet habe, und es ist vielfach die Meinung ausgesprochen worden, als ob diese Entscheidung des Kammergerichts niht im Willen des Geseßgebers gelegen habe. Wir haben uns erlaubt, auf diesen Punkt in der Fürsorgestatistikf, die Jhnen vorgelegt is, hinzu- weisen. Jch glaube, das Kammergerichtserkenntnis hat das, was bei Erlaß des Gesezes gewollt war, einmal wieder klar ins Licht gestellt und darüber Klarheit geschaffen gegenüber einigen Illusionen, die sich an das Gese geknüpft hatten. Es ist für die Verwaltung von ganz besonderer Bedeutun ¡ wis wiederholt hervor- gehoben worden ist, daß dur das Geseßz die freie charitative Liebes-
E
tätigkeit nicht unterdrückt und zurügestellt werden soll, daß viel» mehr das Gefeß der freien haritativen Liebestätigkeit erst, wenn recht anfängt, einzuschreiten und die Kinder für [L nehmen,
ie der Fürsorgeerziehung anheimfallen. Wenn das das
Le O bewirkt würde, und wenn die Ausführungen, die Gesetzes; denn von alley Seiten ist damals Berborgehoben worden : wollen us dieses Gese as die A E A
tóöreu, die sich in so musterg a i E
5 y di ä a das tun würden; wir Sa en viel, mebr di i , die die Träger der freie
a l ädi R auégesprohen worden, es E T
Jahresberichte. welche von den Kommunalverwaltung , weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden.
S e Verfu) Vemadt worden, in der Statistik, die ihnen vor- gelegt worden ist, diese Jahrksberichte“ wenigstens auszugsweise zu enge von statistishem Material enthalten ist, welhes wir dann hätten doppelt bringen müssen, einmal in den Aus\sührungen der Statistik und dann noch zum zweiten Male hier. Bei der Zurück- worden, dow ihre Jahresberichte frei zu halten von dem statistishen Material, damit wir sie in extenso geben können, wie sie uns vorgelegt worden sind. Es ist natürli, wenn man
mi so ausdrücken darf, das Gewissen Es oll, damit gefallen sind, mit dazu beitrügen, so wäre das ein besonderer Erfolg
E
eise Vaterlande ausgebildet hat. Es chädigen, sondern wir “aibbeätitigkeit sind. Dicklung der Ausführung des Fürsorgeerzichungsgeseßes in ihrem Be- eben. Es ließ fih nicht machen, fle ganz zu geben, weil darin eine sendung der Zählkarten sind aber die Landeshauptleute gebeten Auszüge bringt, daß man der Satze immer etwas von der Uns