Zweite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
M 66.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Das aber erkläre ih mit aller Bestimmtheit, daß die tatsählihe Hand- habung der Gesetze die katholishe Kirhe und unsere katholischen Mit- bürger befriedigen muß. Und das erkläre ih mit ebenso großer Bestimmt- heit, daß die Königliche Staatsregierung von dem aufrihtigen Wunsche beseelt ist, den Wünschen der katholishen Bevölkerung so weit Nehnung zu tragen, als dies in einem paritätishen Staate möglich ist, so weit — aber auch nicht weiter! — Rechnung zu tragen, als dies zulässig ist in einem paritätishen Staate, ohne den Nechten des Staats etwas zu vergeben oder bercchtigte Empfindungen der anderen Konfession zu verletzen.
Meine Herren, wenn Sie die Lage der katholisWen Kirche in Deutschland mit ihrer Lage in manchen anderen Ländern vergleichen Mehr rihtig! rechts) — ih nenne absihtlih keine Namen, aber au in katholischen Ländern —, fo glaube i, Sie haben allen Grund, mit dieser Lage zufrieden zu scin, Sie haben allen Grund, diese Lage dankbar zu empfinden als einen Segen der Toleranz, und auch JIhrer- seits — wie das zu meiner Befriedigung Herr Dr. Porsch in Aussicht gestellt hat — immer und überall Toleranz zu üben.
Meine Herren, der Herr Abg. Hackenberg hat auch gefragt, welche Grenzen die Nücksiht auf die Wünsche der katholischen Bevölkerung haben, wo Halt gemaht werden würde in dec Befriedigung der ‘Wünsche der katholisWen Bevölkerung. Ih nehme keinen Augenblick Anstand, darauf ¿u erwidern, daß die Vorausseßung für die Aufrechterhaltung des konfessionellen Fri:dens, die conditio fiîne qua . non diescs Friedens die Respeklierung der Hoheitsrehte des Staats ist. Die staatlichen Hoheitsrehte wird die Königliche Staatsregierung nie und unter keinen Umständen preis- geben. Gegenüber dem Herrn Abg. von Heydebrand betone ih, daß wir selbstverständlih weit davon entfernt sind, die katholishe Be- ‘völkerung besser behandeln zu wollen als die evangelishe. Ih hoffe aber, daß der Herr Abg. von Heydebrand au mit mir einverstandèn fein wird, wenn ih weiter sage, daß es eine ethise Ungerechtigkeit und ein politischer Fehler sein würde, die Katholiken {lechter zu be- handeln. Evangelische und" katholishe Interessen haben gleihmäßig Anspruch auf Berücksitigung, auf Schuß, auf Förderung durch die Staalsregierung.
Nun weiß ih sehr wohl, wie verschieden die fatholishe Kirche ift von unserer evangelischen Kirche. Jh weiß, daß das Verhältnis der Tatholishen Kirhe zum Staat cin anderes is als das der evangelisden. Jh weiß — gerade Herr von Heydebrand hat das früher mal ausgeführt in einer Diskussion, der au ih beiwohnte —, daß evaugelisdhe Interessen und katholishe Junteressen nicht über einen Leisten geschlagen werden können. Das verhindert aber nitt, daß, wie {ou vor vielen Jahren Fürst Bitmarck gesagt hat, die Re- gierung es den katholischen Deutschen \{uldig ist, unermüdlih die Wege“ aufzusuchen, auf denen die Regelung der Grenze zwischen der weltlichen und geistlihen Gewalt in der shonendsten und kTonfessionell am wenigsten verstimmenden Weise durhgeführt' werden kann.
Meine Herren, der Herr Abg. D. Hackenberg hat von Im- ‘pouderabilien gesprochen, die nicht außer aht gelassen werden dürften. Dessen, meine Herren, bin, ich mir sehr wohl be- wußt. Ih betrachte es als die erste Pflicht der Regierung, bafür zu sorgen, daß die Gewissensfreiheit in keiner Weise bedroht wird, die ‘geistige Freiheit, die dem Deutschen teurer ist als jede andere, die freie Forshung, auf der unser wissenschaftliches Leben be- cuht. Ich halte es aber für einen Fehler, wenn, wie es vielfah ge- {cieht, der Kampf für diese Güter in einer Weise geführt wird, dur die ohne Not fremde Gefühle und Ueberzeugungen verleßt werden
(ehr richtig), und ih halte es für falsch, ihn zu führen“
mit Ztwangsmitteln, die auf 'geistigem Gebiet selten zu dauernden Erfolgen führen. (Sehr wahr!) Ih mißbillige und ich hasse jede Unduldsamkeit, aber ich mißbillige au jene Unduldsamkeit, die glaubt, daß sie allen Geist und alle Wissenschaft
“ allein gepachtet hat, die jeden verdammt, der einer andern Welt- auffafsung huldigt, und diese Unduldsamkeit findet sih nicht nur bei denjenigen, die festhalten an der christlihen Weltanshauung. (Sehr wahr! :
B meinen drei Herren Vorrednern ist die Klust zwischen den Koufessionen beklagt worden. Meine Herren, ih habe mehr als einmal von dieser Stelle darauf hingewiesen, daß unter den Konfessionen wie wischen den Konfessionen und dem Staat grundsäßliche Gegensäße
lehen, die wir nie werden beilegen können. Aber wir müssen traten, auf praktishem Gebiet zu einem friedlichen Nebeneinander- Teben zu kommen, wir müssen sehen, daß wir auf dem Gebiet der konkreten sachen ein friedlihes Einvernehmen herstellen, und wo es mangel- haft ist, verbessern. Der Kampf der Lehre wird nicht aufhören, \o- fange nicht eine der beiden Kirchen aufgehört haben wird zu bestehen. Soweit das menschliche Auge in die Zukunft reicht, wird das nie der Fall fein. Was soll aber dabei herauskommen, wenn in der Weise, Wie es zu meinem Bedauern neuerdings geschehen ist, der Kampf der Lehre, der Prinzipien, der Doktrin auf das politische Gebiet über- fragen tvird! Jh halte es für eine ter größten sagtoimünnisGea ungen des Fürsten Bismark und für sein unvergänglihes Ver- dienst, daß er es verstanden hat, den Kulturkampf beizulegen. Jch Lia nit der Ansicht eines Hauptrufers im konfessionellen Streit, des Herrn Superintendenten Meyer in Zwickau, der sib oft mit Weiuer politischen Haltung beschäftigt und der in einer Rede, die ih 508 ihn gelesen habe, die Beilegung des Kulturkampfes dur den Gürften Bismarck den „schmählihen Kulturfrieden“ nannte und sie 48 eins der traurigsten Ereignisse der deutschen Geschichte, fast trauriger als den Canossagang „König Heinrichs IV. bezeichnete.
n ih solhe und ähnliche Elucubrationen höre und lese, wenn ih manche der Angriffe lese, welche gegen die Königliche Staatsregierung wegen ihrer Haltung hinsichtlich der Aufhebung des § 2 gerichtet find, so verstehe ih die Empfindung, mit der Huß dem alten Weibe zufah, dem stupiden alten Weibe, das Neisig zu seinem Stheiterhaufen Yerbeitrug.
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Berlin, Donnerstag, den 17. März
Die große Mehrheit des deutschen Volkes will nah meiner Ueber- ¿eugung nichts wissen von einem neuen Kulturkampf, den die Fanatiker auf beiden Seiten zu entzünden immer bereit wären. Nicht die Regierung braucht den Frieden, sondern das deutsche Volk braucht ihn. Das deutsche Volk sollte mit kleinlichen, gehässigen, elenden konfessionellen Hetereien verschont werden, vershont werden von beiden Seiten. Ich halte es weder für klug noh für patriotish, diz Gegensäße, die ohnchin zwischen den bürgerlien Parteien bestehen, noch zu vershärfen dur eine über- triebene Betonung der konfessionellen Unterschiede. Aus Gründen der äußeren wie der inneren Politik, im Hinblick auf unsere nationale Geschlossenheit nah außen, wie gegenüber der sozialdemokratisczen Gefahr im Innern, haben wir die Pflicht, unnötigen Streit zu ver- meiden und die konfessionellen Gegensäße nah Möglichkeit in den Hintergrund zu drängen, Das deutsche Volk ist {on \o zerklüftet, daß wir, was uns trenut, so weit das mögli ist, aus dem Wege räumen müssen, auch wenn es nicht ohne Opfer an der cigenen Reht- haberei abgeht. (Beifall.)
Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Aus Anlaß der vor zwei Jahren in diesem hohen Hause gegebenen Anregung habe ih mich der Aufgabe gewidmet, fest zustellen, inwieweit und unter welhen Vorausseßungen gewisse Erlasse meines Herrn Amtsvorgängers aus dem Jahre 1872 einer Abänderung bezw. Aufhebung unterzogen werden können.
„Nachdem heute von den drei Herren Nednern aus diesem hohen Hause anerkannt worden ift, daß berehtigte innere Gründe und Rücksichten auf die Empfindungen der Katholiken dafür sprechen, fünf von diesen Erlassen zurückzunehmen, habe ich mich nur noch mit der Hauptfrage, die namentlich der Herr Abg. Hakenberg hier berührt hat, nämli mit den Marianischen Kongregationen zu beschäftigen.
Es hat eines eingehenden Studiums dieser Frage bedurft, um zu cinem bestimmten Ergebnis zu gelangen, und deshalb dürfen Sie sich auch nicht wundern, wenn zwet Jahre darüber hingegangen sind, ehe das mir unterstellte Ressort eine bestimmte Stellung zu dieser Frage einnehmen konnte. Es war mir aber, nahdem ih mich persönli über das Für und Wider genau unterrichtet hatte, nicht zweifelhaft, daß meine Entschließung in dieser Richtung nicht anders ausfallen konnte, als sie in der Verfügung vom 23. Januar d. J. festgelegt ist.
Meine Herren, ih bin mir der Verantwortung voll bewußt, die ih mit dieser Entschließung übernommen habe. JIch wollte mi nur gegen die Unterstellung verwahren, als ob Gründe der Opportunität oder gewisse politische Gründe, die außerhalb der lirchenpolitischen Fragen liegen, mich zu der Entschließung bestimmt hätten. Die Entschließung ist eine ganz freie, persönliche ; sie ist ganz unabhängig von augenblicklihen politishen Konstellationen von mir getroffen worden. Ih übernehme mit vollem Bewußtsein die Ver- antwortlichkeit für sie, aber niht allein mit vollem Bewußtsein, son- dern au mit voller Beruhigung; denn die Gegengründe, die gegen
meine Entschließung bier angeführt worden sind, haben mi in keiner Weise überzeugen können.
Ich kann dem Herrn Abg. Hakenberg den Vorwurf nicht er- sparen, daß seine Darstellung einseitig war, geschöpft ‘aus Quellen, die als cinwandsfrei nicht angesehen werden können. (Widerspruch links.) Jch habe vorhin {hon erwähnt, daß sorgfältige Erwägungen der Entschließung vorangegangen sind, und darf namenilich auch be- tonen, daß mich insbesondere beschäftigt hat diejenige Frage, die, den dringendsten und begründetsten Anlaß zu einem Bedenken geben Tonnte, nämlich die, inwieweit die Marianischen Kongregationen nah Maß- gabe der gegenwärtigen Verhältnisse in einem organischen Zusammenhang mit dem Jesuitenorden stehen. “ Ih bin zu der Verneinung dieser Frage gelangt, nit allein auf Grund von Berichten der mir nadch- geordneten Behörden und auf Grund von Forschungen in der Literatur, sondern auch auf Grund von gewissenhaften Zusicherungen, die mir von leitenden, maßgebenden Persönlikeiten der katholischen Kirche darüber gegeben worden sind.
So waren allmählih alle Garantien gesammelt und ih konnte dazu übergehen, mir zu vergegenwärtigen, ob und inwie- weit etwa pädagogishe Interessen einer Aufhebung des Erlasses meines Herrn Amtsvorgängers vom 4. Juni 1872 ent- gegenständen. Auch diese-Prüfung hat zu einem Ergebnis geführt, das cine Entschließung nur in dem von mir entschiedenen Sinne zur Folge haben konnte;
Der Verfügung meines Herrn Amtsvorgängers vom 4. Juni 1872 sind gutachtlihe Berichte der Provinzialbehörden vorangegangen, und da ist es charafteristisch, taß der damalige Chef einer überwiegend katholischen großen Provinz genau auf die Uebelstände aufmerksam ge- macht hat, die aus der einseitigen Aufhebung der Marianischen Kon- gationen ohne glei{zeitige Berülsichtigung der allgemeinen Frage der Schülervereine usw. hervorgehen würden. Er hat auf die Ver- bitterung aufmerksam gemat,- die si in katholischen Kreisen geltend machen würde, namentlich in ten Kreisen der Eltern gegenüber ihrem Bestimmungsreht über die religiöse Erziehung ihrer Kinder, und hat ferner hervorgehoben, wie der Erlaß in seiner praktischen Ausführung wiiken würde, wie er notwendig führen müßte — wie das heute übrigens aud) {hon anerkannt worden ist — zu gewissen Verschleierungen und zu einer Umgehung des Verbots.
In der Tat, meine Herren, der ganze Entwickelung8gang dieser An- gelegenheit seit diescr Zeit hat diese Befürhtungen in vollem Maße bestätigt. Es ist eine zunehmende Verbitterung darüber eingetreten, und das Bestreben der katholischen Eltern, ihren Kindern s ena drücklihe religiöse Einwirkung zuteil werden zu lassen, hat fn Sai weiterem Umfang Play gegriffen. Andererseits aber e fas ifi fann ih nur zu meinem Bedauern konstatieren —
möglich gewesen, die Verfügung, welhe de t begmedte ; rung ¡gen e AEOE A nur der Neligionéslehrer, sondern irgend
ein Geisllicher die Leitung der Vereine übernahm. Damit war den
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‘ #1904,
Schülern aber gleichzeitig die Gelegenheit eröffnet, fich in einer für die Behörden gar nicht kontrollierbaren Weise bestehenden Vereinen
anzuschließen. Es entwickelte sich daraus ein Uebelstand, den ih nachher noch zu berühren Gelegenheit haben werde.
Weiterhin wurde die Situation noch dadurch ershwert, daß mit dem damaligen Ministerialerlaß irgendwelche religiösen Vereine anderer Konfessionen nit getroffen wurden. Das hat die weitere Folge ge- habt, daß im Laufe der Zeit eine Menge von religiösen Vereinen der evangelishen Konfession unter den Schülern sich gebildet haben, die ein unangefochtenes Dasein führten, während auf dieser speziellen Kategorie katholischer religiöser Vereine die Last des Verbotes lag. Der Zustand also, wie er von cinem der damals befragten Herren vorausgesehen war : eine Verbitterung auf der einen Seite und auf der anderen Seite eine beinahe vollständige Unwirk- samkeit des Verbots, konnte unmöglih noch weiter aufrechterhalten werden. Ich gestehe ¿u, daß mir erst im Laufe ter Zeit alle diese Konsequenzen klar geworden sind; ih habe sie auch in meinen früheren Stellungen nicht so beobachtet, einmal infolge des Um- standes nit, weil dieser latente Zustand nit zur Kenntnis der Behörden gelangte und auch in der Ocffentlichkeit nur bekannt war, daß eine Verbitterung auf katholischer Seite infolge der Aufhebung der Marianischen Kongregationen \sich kundgegeben hätte.
Meine Herren, wahr ist es ja, daß die Bezeichnung „Marianische Kongregationen“ gewisse für das evangelisGe Empfinden peinliche Gefühle erregt. Das ist mir durchaus erklärlih, namentli wenn man dakei berüdcksihtigt, taß der Ausgangépunkt dieser Kongregationen auf den Jesuitenorden zurückzuführen ifff, wenn man ferner berüdck- sichtigt, daß gewisse Uebelstände, theorctisch betrahtet, aus einzelnen Bestimmungen der Statuten folher Kongregationen sih ergeben konnten. Ih brauhe bloß daran zu erinnern, daß in einigen Statuten Würden, Titel, gewisse Hervorhebungen einzelner Mitglieder für Wohlverhalten vorgesehen waren, und will zugeben, daß damit ein gewisser Hohmut gefördert werden kann. Aber wenn der gegenwättige Zustand so, wie ihn die Unterrihtsverwältung vor- gesehen hat, geordnet wird, dann werden diese Uebelstände ohne weiteres vershwinden, und jeder Evangelische wird \ich sagen können, daß weder staatlihe noch unterrichtliche Interessen benacteiligt werden.
Die Kautelen, die seitens der Unterrichtsverwaltung getroffen sind, bestehen darin, daß gefordert wird: erstens bie Unterstellung der Leitung der Kongregationen unter den Religionslehrer, die Disziplinar- aufsiht des Gymnasialdirektors und die jederzeit widerruflihe Ge- nehmigung des Provinzialshullkollegiums, Kautelen, die nah jeder Richtung hin das unterrichtliche und staatliche Interesse, aber auc das Interesse des konfessionellen Friedens in wirksamer Weise wahren. Ih sege voraus, daß die Loyalität und die Einsicht der kirchlichen Oberen und der mit der Beaufsichtigung dieser sich etwa bildenden Vereine betrauten Lokalinstanzen Uebelstände vermeiden wird, die heute wieder als selbstverständlihe Folge der Aufhebung dieses Verbots bezeichnet sind. Ih kann mir nicht denken, daß diese Uebelflände si erheblich würden geltend machen können, ohne daß fih nit allein die Leiter der Vereine, sondern auc die mit der Be- auffihtigung derselben betrauten Persönlichkeiten sofort werden sagen müssen, hier ist ein Eingreifen notwendig. Wenn also eine Prüfung der Statuten stattgefunden hat und alles vermieden wird, was etwa zu Befürchtungen - hinsichtlih der Beeinträchtigung des konfessionellen Friedens im staatlihen Interesse, im unterritlichen Interesse Anlaß geben könnte, dann find wir in der Lage, die Statuten zu ge- nehmigen, und tritt irgend eine Aenderung ein, so ist es ¿weifel!los — das kann ich namentlich Herrn Dr. Heydebrand heute {hon ver- fichern —, daß wir von den uns vorbehaltenen Kautelen einen umfassen- den Gebrauch machen werden. Die Angelegenheit ist in der Presse, glaube ih, tendenziós aufgebauscht worden. Erxrftens hat man fih an dem Namen gestoßen, der an sich wenig zu bedeuten hat, und zweitens an der vermeintlihen Verbindung mit dem Jesuitenorden. Sollte die leßtere in irgend einer organishen Weise bestehen, so würde von einer Genehmigung dieser Statuten selbstverständlih niht die Rede sein können und ebenso wenig von einer Genehmigung der Vereine.
Was nun die Frage betrifft, ob in nennenswertem Maße eine Vereinsbildung stattfinden wird, so glaube ih, getrost in die Zukunft sehen zu können. Jh habe eine Statistik derjenigen Vereine auf- stellen lassen, die zur Zeit des Erlasses des Verbots in der Monarchie bestanden, haben und daraus entnommen, daß die Zahl dieser Vereine eine erstaunlih geringe war. Es hat sih im Laufe der Zeit ein un- haltbarer Zustand dahin entwickelt, daß troÿdem unter Umgehung des Verbots gewisse latente Vereine bestanden haben, die von anderen Personen geleitet wurden, und an denen die Schüler in unauffälliger Form teilnehmen konnten. Uebelstände aus dieser Teilnahme sind nicht in die Oeffentli&keit gedrungen. Also insofern wird man niht behaupten können, daß, wenn nun der Zustand Legelsiees wird und S
arantien der fstaatlihen Aufsiht gegeben werden, nun A Mal N si dem staatlihen und Unterrichtsinteresse im höchsten Grade nahteilige Verhältnisse entwideln G i in der Beziehung mit voller Nuhe Jh erkläre also nochmals, daß ih o n bot A in die Zukunft sehe und mit ‘großer Beslimmtheit von. und gewissenhaften Auffassun nicht verwirklichen, die heute hier,
die Befürchtungen sich : BEAE ita konstatieren muß, in etwas einseitiger Form zur Geltung
d i E es dem Herrn Abg. Dr. Porsch gegenüber zu er-
j ( Versammlung evan- von ihm erwähnte Entschließung einer e ae MLINda bereits ihre Nemedur gefunden hat. Der beteiligte
Professor, dex diese Entschließung angeregt hatte, hat selbst anerkannt,
daß die Fassung des von ihm behandelten Themas ein Mißgriff und eine Ungeschicklilkeit war, und das Provinzialshulkollegium in Magdeburg. hat alsbald, nachdem es von dèr Sache Kenntnis erbalten hatte, an die evangelishen höheren Schulen in der Provinz Sathsen eine Verfügung gerichtet, die einen Hinweis guf den be- kannten, ‘von mir am 6. Mai 1901 an die nathgeordneten
d co Dae Sb on O T E T Ce R E Ir IER E A R L R
g der beteiligten tatholishen Kreise er-
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