1904 / 76 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger

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Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S.

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 # 50 „\. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an ; für Berlin anßer den Postanstalten uud Zeitungsspediteureu für Selbstabholer

auch die Expedition SW., Wilhelmstrafie Nr. 32.

Einzelne Uummeru kosten 2

Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutshen Reihsanzeigers

und Königlich Prenßishen Staatsanzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Dienstag, den 29, März, Abends.

1904.

Juhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Ernennungen 2c.

Exequaturerteilung. :

Auna, betreffend Aenderung des § 21 der Eisen- bahnverkehrsordnung. j

Aenderungen der Postordnung vom 20. März 1900. Man, betreffend die Eröffnung einer neuen Eisen- ahnstrecke. Z x erlustliste Nr. 2 über Marineangehörige in Südwestafrika.

Mitteilung, betreffend die Eröffnung einer neuen Reichsbank- nebenstelle.

Anzeige betreffend die Ausgabe der Nummer 14 des MNeichs- |

geseßblatts.

Königreich Preußen.

Ernennun en, Charakterverleihungen, Standesgerhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Personalveränderungen in der Armee.

M

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Fürsten zu Bentheim und Steinfurt, Durch- laucht diS Glaub zur Anlegung des von Seiner ‘Majestät dem König von Großbritannien und Jrland ihm verliehenen Großkreuzes des Viktoriaordens zu erteilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubnis zur An- legung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Orden zu erteilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichs8ordens:

dem Stadtrat a. D., Professor Dr. Simon zu Königs- berg i. Pr.; i 1zes zweiter Klasse des Großherzoglich Ps ben Prbens vom Zähringer Löwen und des Ritterkreuzes FueGer E de ächsi usordens der Wachja L weißen Falken:

dem Stallmeister beim Obermarstallamt von Harlem

zu Berlin; j

Nitterkreuzes erster Klasse des Herzogli ch E ‘Sabsen-Ecnestinishen Hausordens: :

dem Stallmeister beim Obermarstallamt von Stuckrad

«zu Berlin; "des Nitterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:

dem Stallmeisteraspiranten beim Obermarstallamt Hellmi ch zu Potsdam; des Herzoglich Anhaltishen Verdienstordens für Las Bien at und Kunst:

dem ordentlichen Lehrer an der Hochshule für Musik, Dirigenten des Berliner Lehrergesangvereins , Professor

“Schmidt zu Berlin;

des Fürstlih Shwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse:

dem Konservator der Kunstdenkmäler Thüringens, Pro- fessor Dr. Voß zu ‘Grunewald bei Berlin; x des Ehrenkreuzes vierter Klasse des Fürstlich Lipp ischen Hausordens: dem Arzt Dr. Oliven zu Berlin;

ferner: :

des Ritterkreuzes des es Oesterreichische n Franz Josephordens:

dem Assistenten am Jnstitut für Meereskunde der Friedri

__- Wilhelms-Universität in Berlin Dr. Brühl;

“des Großherrlich A Osmaniéordens dritter | asse:

dem Direktor der deutschen Realshule und höheren “Madéhenschule in Konstantinopel Dr. Schwatlo;

deg Nitterkreuzes des Französishen Ordens der Ehrenlegion:

dem Arzt, Sanitätsrat Dr, Neubürger zu Frankfurt a. M.;

des Offizierkreuzes des Königlich Jtalienischen St. Mauritius- und Lazarusordens: : dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Bonn Dr. Clemen;

des Nitterkreuzes des Königlich Belgischen Ceopdidotbent: dem Hofrat Wasmund und

dem Stallmeister von Harlem, i : beide beim Obermarstallamt in Berlin; sowie

des Offizierkreuzes des Großherzoglich Luxem- s V aagitden Ordens der Si euttoue:

dem ordentlichen Deoleder in der philosophischen Fakultät der Universität Bonn Dr. Clemen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Marinebaurat Bugge die nachgesuchte

Entlassung aus dem Reichsdienst mit Pension zu erteilen und

den fkatholishen Divisionspfarrer Laubstein, bisher bei

der 11. Division in Schweidniß, zum katholishen Marineober- pfarrer zu ernennen.

Dem Königlih dänischen Konsul Peter Müller in Danzig ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung des § 21 der Eisenbahn- verkehrsordnung.

Vom 25. März 1904.

Auf Grund des Artikel 45 der Reichsverfassung hat der Bündittat beschlossen, den § 21 der Cisb Era

wie folgt, zu fassen : folgt, zu fass 8 21. 5 unverändert. 2) Ein Reisender ohne gültige Fahrkarte hat für die anze von ihm zurückgelegte Strecke und, wenn die Zugangs- tation nicht sofort Nea nachgewiesen wird, für die ganze vom Zuge zurügelegte Strecke das Doppelte des E lichen Fahrpreises, mindestens aber den Betrag von 6 # zu entrihten. Wer jedoch unaufgefordert dem Schaffner oder ugführer meldet, daß er wegen Verspätung keine Fahrkarte abe lósen können, hat nur den gewöhnlichen Mee is mit einem Zuschlage von 1 M, keinesfalls jedoch mehr als den doppelten Fahrpreis zu zahlen. E : 3) Der Reisende, der die sofortige Zahlung verweigert, kann ausgeseßt werden. E 4) Wer ohne gültige Fahrkarie in cinem zur Abfahrt bereit stehenden Zuge Plah nimmt, hat den Betrag von 6 zu entrichten. : Fette 5) Jn allen Fällen is eine Zuschlagskarte oder sonstige Bescheinigung zu verabfolgen. 6) Den Eisenbahnverwaltungen bleibt überlassen, die Fâlle, in denen von der Erhebung der in den Abs. 2 und 4 be- zeichneten Beträge aus BVilligkeitsrücsichten abzusehen ist, oder eringere als die in diesen Absäßen“ bezeichneten Beträge er- oben werden sollen, mit Genehmigung der Landesaufsichts- behörden R an I des Reichseisenbahnamts dur den aa einheitlich zu regeln.

) Auf Stationen mit Bahnsteigsperre ist die Bahnsteig- karte beim Betreten des Bahnsteigs vorzuzeigen und bei dessen Verlassen abzugeben. Wer ünbeumtes s eise die abgesperrten Pei: its Bahnhofs betritt, hat den Betrag von 1 A zu

Die Aenderungen treten am 1. April 1904 i ; Berlin, den 25. März 1904. N ride: Der Es: ar Graf von Bülow.

Aenderungen der Postordnung vom 20. März 1900.

Auf Grund des § 50 des Gesehes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die Post- ordnung vom 20. März 1900 in folgenden E geändert :

1) 8 18. „Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen L zur Einholung von Wechsel- - an zweite Sa des zweiten Abs. unter IX

Î d assung: s erhält Dio Mebenit 1e S Lagerseil wird von dem Tage ge- gerechnet, welcher auf den Tag der A P t

oder des ersten Versuchs der orzeigung folgt.

nung,

1A Jn demselben Absatz ist statt des vierten Sahes

zu seyen: ¿ ; Bleibt diese Vorzeigung oder der Versuch der Vor- igung erfolglos, so wird der Postauftrag bis zum Schlusse der Schalterdienststunden an dem heir enden Tage bei der Postanstalt zur Einlösung bereit gehalten. Verweigert der Zahlungspflihtige oder dessen Bevoll- mächtigter bei der zweiten Vorzeigung die C y l wird der Sloftauftéda S zurückgesandt; e cis ndet sofortige Rücksendung statt, wenn bereits bei der ersten Vorzeigung Zahlung verweigert wird. c. Der zweite Saß des Abs. XV hat, wie folgt, zu lauten: : ür die Berehnung der siebentägigen Lagerfrist und ür das Verfahren bei der zweiten Vorzeigung gelten ie Bestimmungen unter TIX. d. Der Text der ersten drei Säße im Abs. XYUII1 erhält nachstehende Fassung:

Postaufträge mit dem Vermerk „Sofort zurück“ oder „Sofort an N. in N.“ oder „Sofort zum Protest“ werden nah der ersten vergeblichen 2 Os oder nah dem ersten vergeblih gebliebenen Versuche der Vorzeigung bis zum Schlusse der Schalterdienststunden an dem betreffenden Tage bei der Postanstalt zur Ein- lôsung oder Erteilung der Annahmeerklärung bereit ge- halten. - Wird bei der Vorzeigung die Einlosung oder Erteilung der Annahmeerklärung verweigert, oder ist am Tage der Vorzeigung der auf dem Postauftrags- formular angegebene Tag (IV) bereits verstrichen, so werden die Postaufträge sofort zurück- oder weitergesandt.

2) § 19. „Postnahnahmesendungen.“ Unter IY ist als künftiger erster bis dritter Abs.

einzuschalten: Offene Karten mit Nachnahme (Postkarten und Drucksachenkarten) ausgenommen solche mit dem Vermerk „Durch Eilboten“ oder „Postlagernd“

werden an Sonnt und allgemeinen Feiertagen ni zur Einlösung Sena eye E V us nit der foicuiee dur einen V; auf der Vorderseite der Karte ein anderes ausdrüdlich be t hat. ; eite Vorzeigungen von Nächnahmesendungen nach Ablauf der etwa verlangten Einlösungsfrist finden an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen über- haupt nit statt. i:

«_ Soweit Vorzeigungen an Sonntagen und allge- meinen Pliertagen estimmungsmäßig unterblieben sind werden solche Tage bei Berechnung der Einlösungsfrist nicht mitgezählt.

3) S 21. „Telegraphische Postanweisungen “. Zm Abs. V1 ist am Schlusse des ersten Saÿes zu streichen „(§ 22)“. 4) § 22. „Durch Eilboten zu bestellende Sen- dungen“. a. Die Abf. 1 und Il erhalten folgende Fassung: 1. Auf Verlangen des Absenders können Post- sendungen dem Empfänger dur besonderen Boten zu- S werden (Eilbestelung). Das Verlangen der ilbestellung muß durch den vom Absender Mas Unterstreihung hervorzuhebenden Vermerk „Durch Eil- boten“ ausgedrüdckt werden. Bezeichnungen wie „Drin- gend, Eilig® usw. sind zur Kundgebung des Verlangens der Eilbestellung niht ausreichend.

__ Wegen der Zulässigkeit des Verlangens der Eil-

bestellung durch den Em pfänger siche unter XIL. . Die Zustellung von Eilsendungen erfolgt in der Def sogleih nach der Ankunft bei der Bestimmu ostanstalt. Während der Nachtstunden von 10 Uhr lbends bis 6 Uhr [n findet jedo keine Eilbestellun statt; nur wenn der Absender dem Vermerk „Durch Eilboten“ auf der Adrésse hinzugefügt hat „auch Nachts“, wird die Eilbestellung auch während dieser Nachtstunden autgenbet. j h. Jm Abs. V ist statt der beiden leßten Säße zu

U: j Die oberste Postbehörde ist indes berehtigt, die be- Ee Vérihis und Pnert renzen für best e Orte dauernd oder vorübergehen fn erweitern und Í unter VI festgeseßten Gebühren entsprechend E E ers Ten e e Postanwodsungen ober Pateie t Wertangabe, Po in elt bie vom Ab der etwa gewünschte t

send éilbestellung beschränken. : Vorstehende Aenderungen treten mit dem 1. April 1904 in Kraft. / Berlin, den 15. März 1904. Der R.

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