1904 / 261 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

¿ 261.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 96. Sißung vom 3. November 1904, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sigzung ist in der gestrigen Nummer

d. Bl. berichtet worden. : Zur Beratung seat der Antrag des Abg. Fritsch (nl.): „die Königliche Staatsregierung zu ersfuchen, dem Landtage der Monar(hîe einen Geseßentwurf vorzulegen, durch welchen die Bestimmungen des Geseßes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht rihterlihen Beamten, über die Zulässig- keit von Arreststrafen gegen untere Beamte aufgehoben

werden.“ s Zugleih mit dem Antrage wird eine Petition von Air ui Genossen in Nixdorf u. a. O. um Abschaffung der Arreststrafe für Unterbeamte beraten. Die Petitions- kommission hat beantragt, die Petition der Regierung zur Er- wägung zu überweisen. / : A Wi (fr. Volksp.) Le tragt, die Petition der Ne- gierung zur Berücksichtigung zu überweisen. s i Abg, Eert E Cs ist mit Freuden zu begrüßen, daß die Pelitionskommission \ih diesmal der Petition freundlicher gegenüber; geftellt hat als früher. Mit 12 gegen 7 Stimmen hat sie die Ueber- weisung der Petition zur Erwägung an die Regierung empfohlen ; die Minderheit war sogar für Ueberweisung zur Berüksichtigung. Ih teile die Ansicht dieser Minderheit. Jn den Kreisen dec unteren Beamten herrscht die Anshauung vor, daß sie cine Geldstrafe vor- ziehen und lieter mit Frau und Kindern bungern wollen, als sih einer so demütigen Strafe ausgeseßt zu sehen. Arreslstrafen Tür plere Beamten E in der s niht mehr in unsere Zeit. Ich e Sie, für beide Anträge zu stimmen. j L Abg. Strofser (kons): Aus den Unterschriften der E eht zunächst gar n'cht hervor, was für Unterbeamte darunter sind, da n vielen Fällen die Standetbezeichnung fehlt. Eine große P der Unterschriften rührt außerdem voi nichtpreußischen Beamten her. Es Ul ater nidt beslritten werden, daß das Fortbestehen der Arrest- rafen der Unterbeamten manche Bedenken hat, daß sie etwas Demütigende3 gegenüber Frau und Kindern hat. Daneben muß aber berücsichtigt werden, daß die Arreststrafe in der Armee noch besteht. In den meisten Fällen wird die Arreststrafe niht in der Kaserne abgebüßt; die Arrestanten werden sogar über die Straße geführt. er Arrestslrafe in der Armee sind nicht bloß die Unverheirateten unterworfen. Alle Offiziere, vom höchsten bis zum lebten, sind davon bedroht, und der Stubenarrest der Offiziere bleibt nit verborgen. Wenn ein Schußmann sich vergeht, verlangen auch Liberale die Arrest- strafe für den Schuldigen. Daß das Chrgefühl dun die Arreststrafe verleßt wird, kan ih nicht zugeben. Man verwechselt die Gefängnis- strafe mit Arreststrafe. Kleine Arreststrafen sind noch kein Grund zu einem \{chlechten Führungsaitest. ch gebe allerdings zu, da cin wesentlihes Bedenken gegen die- Arreststrafe darin liegt, daß lie im Reich nicht besteht. Bie preußischen Unterbeamten können ih aher als zurüdgeseßt, als Beamte zweiter Klasse fühlen. Darum stehen wir dem Petitum der Unterbeamten sympathisch gegen- Uber. Diese Sympathie ist in dem Beshluß der Kommission zum Andôdruck gebradt. Die Staatsregierung soll erwägen, inwieweit den ünschen der Petenten nur pee d entgegengekommen werden kann. Die Unaterbeamtenschaft halte: D in ihrer Majorität für viel zu fich zur Sozialdemokratie {lagen würde, weil Wir brauchen also das Schreckgespen{t der Sozialdemokratie nit heraufzubeschwören. Jedenfalls genügt cs, die Petition der Regierung zur wohlwollenden Erwägung überweisen. Abg. Broemel (fr. Vgg.): Die Entwickelung diefer Angelegen- heit beweist wieder einmal die Wahrheit des Spruches: Und sie bewegt w doch! Gs bandelt ih jeßt nur darum, welhe Formel wir wählen ollen. Der Vorredner wün]cht Ueberweisung zur wohlwollenden Gr- wiguna. Bwilden dieser Formel und der Ueberweisung zur Be- rüctsihtigung besteht kein so wesentlicher Unterschied, daß er nicht für diese stimmen könnte. Zeh entsinne mich keines Falles, daß wir für einen Schußmnann die ÄÂrreslstrafe ‘gefordert haben. Wir verlangen nur Ret, und Gerechtigkeit. Für die Beurteilung der Sale kommt nicht nur in Frage, daß die zahireiden Reichsbeamten der Arreststrafe nit unterliegen, sondern auc, daß sie gegen die Privatbeamten nicht E werden kann. Die Beibehaltung der Arreststrafe führt dahin, daß ehrliebende Beamte lieber auf einen Dienst verzihten, der S Demütigung au®gesegzt ist. Man sagt mir, daß jebt [chon für die Berliner Shußmannschaît ein Ersaß schwer zu beschaffen ist ; mau wendet sih lieber dem Be zu. Wenn wir 1 endlich entschließen, die Arreststrafe in Preußen ganz zu beseitigen, wird die Sach? noh \{limmer werden. s Abg. Deser (Hosp. der fr. Volksp.): Nah den ausführlichen Verhandlungen des Hauses wäre ‘es grausam, wenn ih Sie noh lange aufhielte, zumal au der konservative Redner von unserem Standpunkte nit wesentlich abweicht. Jh habe den Cindruk, daß heute die Arreststrafen. für die Unterbeamten gefallen sind, daß die Regierung fie niht mehr aufrecht erhalten kann. Der Hinweis au Offiziere ist nicht stichhaltig, denn von den Beamten sind nur die Unterbeamten der Arreststrafe unterworfen.

, als daß sle die e istrafe besteht.

Diese sind_ ja außerdem seit Jahren der militärischen Sphäre ent- ¿ogen ; sié fühlen durch die A logischen aen: Me M sie Zeit ihres ar itstrafe sozufagen einen physio aile it

b i ; ? do kein Zufall, daß die Run A e Sdublaule findet. Ausschlaggebender ist für uns, da dur diese Strafe der ganze Stand der Ne herabgedrückt wird. Die A ist L rellen, bat, wird sl, üge oaföreglerung, dre fie die Arrest: 1 rz2u í a e L - ab aas erhalten kann. Mit N heutigen Tage ist sie endgültig gefallen. Ï i tär von Bi ; ken der A die Abschafte. L find durch die Debatte nit widerlegt worden. Die Arreststrafe als Disziplinar- strafe ist bei diesen Kategorien der Unterbeamten nicht zu entbehren. Die Beibehaltung der Arreststrafe ist für die betreffende Beamten- kategorie éine Wohltak Rig dec Geldstrafen würde nicht i milie Treffen. e R e A A ¡Erklärungen L iere Erwägung“ der Fegie nichts zu erwarten ift, R atlbea d Ls lieber unserem Antrag anschließen.

Die Debatte wird geschlossen. Nach dem Schlußwort des Antragstellers Fritsch und einer persönlichen Bemerkung des Abg. Oeser wird der Anirag Fritsch fast einstimmig ange-

nommen, darauf auch der Antrag E auf Ueberweisung “der Petition zur Berücksichtigung. egen diesen Antrag flimmt nur ein Teil der konservativen Partei.

Es die Beratung des von den Abgg. Ernst, Zwick,

von S detFendorff, Krause-Waldenburg, von Kölichen und

‘Dr. Glattfeiter am 11. März eingebrachten und von Mitgliedern aller Parteien unterstüßten Antrages:

wir uns nicht |' o

dea Gemeinden zu tragen sind.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger,

Berlin, Freitag, den 4. November

die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in den nächstjährigen Etat eine Summe einzustellen zur Förderung des hauswirt- \haftlichen Unterrihts in den Mädchenvolksschulen derjenigen Orte, in welchen die- Ea und sozialen Ver- hältnisse dies besonders wünschenswert erscheinen lassen. ;

Abg. Ernst (fr. Vgg.): Daß eine gewisse hauswirtschaftliche Vorbildung unserer weiblihen Jugend in der Schulè eine zwingende Notwendigkeit ist, wird auf allen Seiten des Hauses zugestanden. Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse haben fich in vielen Orten in einer Richtung entwickelt, welhe der Mutter und Hausîrau ihre Aufgabe, als Erzicherin und Unterweisecin ihrer Töhter sih zu be- tätigen, erschweren oder ganz S machen. Wenn die Mutter des Broterwerbs wegen tagsüber vom Hause abwesend sein muß, wo soll die hauswirtschaftlihe Belehrung für die Tochter herkommen ? So treten die Töchter der Arbeiterfamilien oft in die Ehe, ohne die geringste Kenntnis von der Hauswirtschaft zu haben. Die Mädchen ihrerseits treten in den Fabrikdistrikten sofort nah der Konfirmation in die Fabrik ein, bleiben Fabrikarbeiterinnen bis zur Ver- heiratung und stehen nun den Anforderungen der Führung des

aushalts ratlos gegenüber. Es dauert nicht _ lange, und die Seatling der Ehe mit allen iren üblen, Folgen ist eingetreten. Cs eristieren ja Vereine, welche si ernsthaft bemühen, den Mißständen, die in diesen Verhältnissen wurzeln entgegenzuarbeiten ; aber das genügt niht. Wenn eine Frau durch unwirtschaftlihes Führen des Haushalts auch nur 10 4 täglich zu viel ausgibt, so macht das bei 10 Millionen Familien in Deutschland jährlich 365 Millionen Mark aus, welhe dem Nationalvermögen entzogen werden. Hausfrau zu sein, {s eben in gewissem Sinne ein Gewerbe wie jedes andere, zu dem Vorkenntnisse erforderlih sind; und erwägt man den ungeheuren Einfluß richtiger Handhabung der Hauêwirtschaft“ nicht bloß auf die Familie, sondern auf ganze Generationen hinaus, so wird man ersehen, daß diese Vorkenntnisse nit gering zu bewerten sind. Unsere heutigen Volksmädchenshulen nehmen hierauf kaum irgend welche Rücksicht; ab- esehen von den Handarbeiten, unterscheidet sich der Lehrkursus der Mädchen- uis gar niht von dem der Knabenschulen." Wird in"der Theorie no ein Unterschied gemacht, so verwisht er sih in der Praxis völlig. Ohne Zweifel kann hier manches geshehen, Es hat {on 1889 eine Kommission getagt, welhe über Reform des Mädchenvolks\{ul- unterrihts beriet; damals wurde die Anregung, den hauswirtschaft- lien Unterricht in den Lehrplan aufzunehmen, mit dem Argument zurückgewiesen, daß dies Sache der Mutter sei. Diese Ansicht verdient heute feine ernsllihe Widerlegung mehr, weil die Erfahrung seitdem in Tausenden und aber Tausenden von Fällen gelehrt hat, daß die Mütter nicht mehr in der Lage sind, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Die freiwilligen Haushaltungsshulen, die man hier und da errichtet hat, find auch bloß ein Tropfen auf einen heißen Stein. Es bleibt daher nihts übrig, als diesen Unterricht in die Schule zu verlegen an allen Orten, wo dafür ein Bedürfnis sich geltend macht. Daß es sih dabei niht um eia bloßes Experiment handeln würde, beweist der Vorgang Dänemarks. Dort ist in allen Volkss{ulen der obligatoris@e Hauswirtschaftsunterriht theoretish und praktis seit einigen Jahren- eingeführt; ein besonderes Seminar sforgt für die praftise Vorbildung der“ Lehrerinnen. Ich bitte das Haus um möglichst einstimmige Annahme des Antrages. :

Abg. Dr. Zwi (fr. Volksp.): Meine praktischen Erfahrungen auf diesem Gebiete in Berlin, wo seit 1891 der erste hauswirt- \{aftliche Unterricht eingeführt ist, und jeßt an 22 Volksschulen aufierhalb der Schulzeit erteilt wird, bestätigen in vollem Maße, wie segengreih eine folhe Einrichtung wirkt. Neben dem eigentlichen Hauéwirtschaftsunterriht wird insbesondere noch Rechnen be- irieben. Der Unterricht ist für Berlin mit seiner E a industriellen Bevölkerung als eine absolute Notwendigkeit erwiesen, und ih zweifle gar nicht, daß die Sache in den großen Industrie- distrikten des Landes ähnlich liegt. Die Kosten dieser Unterweisung sind auch keineswegs unverhältnismäßig hoh; dennoch können sie auf die Dauer von den Gemeinden allein niht getragen werden. - In dieser Nichtung will der Antrag den bereits eingeleiteten Verhandlungen mit der Staatsverwaltung cinen etwas s{hleunigeren Fortgang geben.

Abg. von Schenckendorff (nl.) befürwortet ebenfalls kurz die E des Antrages, für den seine Freunde einmütig stimmen wurden.

Abg. Malkewiß (kons.): Ein erhebliher Teil meiner Freunde steht diesem Antrage sympathish gegenüber. Wir müssen ja sehr be- dauern, daß die Frau, namentlih die Arbeiterfrau, sich ihrer Aufgabe, die Tochter hauswirtschaftlih zu untecweisen, vielfah aus wirtscaft- lihen Grüzden niht mehr unterziehen kann; wir können abec diese Entwickelung nit ungeshehen machen und müssen also nach einem Ausweg suchen. Der Antrag Ernst scheint einen brauhbaren Weg zu weisen; es wird aber nit angängig sein, ihn hier ohne weiteres an-

- zunehmen, sondern es dürste sich empfehlen, was ih hiermit beantrage,

ihn ter Unterrichtskommission zur gründlichen und allseitigen Durch- beratung zu übergeben. ;

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) empfiehlt ebenfalls den Antrag, der allerdings an eine Kommission verwiesen werden müsse, da er eine zukünftige Geldbewilligung involviere.

Abg. Dr. Arendt (freikons.) steht dem Antrage mit größter Sym- pathie gegenüber. Er. halt dafür, 8 diese Erweiterung des Schul- unterrihts ohne große Kosten durhführbar sein werde.

Abg. Zwi erklärt sich namens der Antragsteller mit der Ver- weisung des Antrags an die Kommission einverstanden; dort würden alle etwa noch vorhandenen Bedenken völlig beseitigt werden können.

Der Antrag geht darauf an die Unierrichtskommission.

Das Haus wendet sich dann zur Beratung des Antrages des Abg. Schmedding (Zentr.):

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, \{leunigst im geseßlichen Wege die Nus für diejenigen mittellosen gei|teskranken und schwachsinnigen Bbr sonen welche nur behufs des Schußes anderer Personen gegen ihre Ausschreitungen der Unterbringung in Anstalten bedürfen, zu regeln.“

__ Abg. Schmedding: Seit Einbringung des Antrages ist aller- dings dur etn Urteil des Dberverwaltungsgerihts in diese Frage eine gewisse Klärung gebracht worden, da das Gericht diese Kosten als mittelbare Polizeikosten betrahtet, welche als folhe von 1 ( Aber immerhin ift diese Frage noch nicht ganz geklärt, au die Landesdirektoren, welche sih in ‘den leßten Monaten wiederholt mit dieser Frage beschäftigt haben, sind darüter zu keinem abschließenden rteil gekommen. Die notleidenden Gemeinden können ih nihr auders meinte het ala eezanten einfach laufen zu lassen.

e hat allerdings den Regieru side

verhalten olle, g gierungspräsidenten

helfen, e ae Ge- gefragt, wie sie 5 da fie die Kosten für die Unterbzin s eines ae Kranken in eine Anstalt nicht tragen könne; aber sie hat darauf nur die {laue Antwort erhalten, sie möchte nah pflihtmäßigem Ermessen handeln, und da hat sie den Kranken laufen äfen; Nach der Judikatur des Bundesamts für das Heimatwesen sind die Provinzialverbände als solche nicht verpflichtet, für diese Art von Kranken zu sorgen, da eine eigentliche Hilfsbedürftigkeit nicht vorliegt; und es ist nicht anzunehmen, daß das Bundesamt für das pes wesen seine Ansicht ändert. Die Provinzialdotationen haben be- stimmungsgemäß u. a. den Zweck, Beihilfen für das Irren-, Taub- e und Vlindenwesen zu geben, aber die -Provinzialverbände aben damit noch nit die Pflicht, alle Geisteskranken selbst zu über-

1904.

nehmen. Es handelt si in dieser Frage wesentlich auch um die in den Zuchthäusern untergebrahten irren Verbreher. Im sp resse der öffentlihen Sicherheit muß diese unbequeme Frage endlih geseßli geregelt werden; ich bitte deshalb, meinen Antrag anzunehmen.

Abg. Winckler (kons.) : Auf diesem Gebiete ist allerdings eine Law Regelung dringend geboten, und meine Freunde haben des- jalb den Antrag mit großer Freude begrüßt. Um es zu einer geseßz- lichen Regelung bringen zu helfen, beantragen wir die Ueberweisung des Antrags aa die um sieben Mitglieder zu verstärkende Gemcinde- kommission. Die irren Verbreher gehören nach unserer Ansicht gar nit in die Provinzialanstalten hinein; der Staat, ter die Verbrecher interniert, muß auch für die Unterbringung der irren Verbrecher in Irrenanstalten sorgen. Die in neuerer Zeit üblihe humane Be- handlung in den Zuchihäusern wird in Frage gestellt, wenn gleih- zeitig die irren Verbrecher dort untergebracht sind. Diese müssen in besonderen Irrenanstalten untergebraht werden; denn auch in den sonstigen Irrenanstalten würden sie die Pflege der übrigen Geisteg- A: a 1 (fe. Voltay)- b

g. Callel (fr. Volksp.) betont gleichfalls die Notwendigkeit geren ge Pflege der Geisteskranken und der irren Verbrecher. Die

ommission môge auf die Erzielung eines praktischen Resultats in dieser Session hinwirken. 5 praktischen Resultats noch

«Damit schließt die Diskussion. Nach einem kurzen Schluß- wort des Abg. Schmedding wird der Antrag an die vet Gemeindekommission überwiesen.

Es folgt die Beratung des Antrages der Abgg. Dr. Jderhoff (freikons.) und Genossen : dem & 5 des Gesetes. betreffend das christlihe Volksshulwesen in Hannover, vom 26. Mai 1845 folgende Fassung zu geben:

„Das \{chulpflichlige Alter endet mit demjenigen Zeitpunkte, welcher dafür in den einzelnen Landeëteilen und für die verschiedenen Konfessionen vorgeschrieben ist. Wo dieser Zeitpunkt niht mit dem vorgeschriebenen allgemcinen Schulentlafsungsteimin zusammenfäklt, fann der Kultusminister anordnen, daß diejenigen Kinder, deren Schulpfliht nah den bestehenden Bestimmungen im Laufe des Schuljahres (Halbjahres) vor dem allgemeinen Schulentlassungs- termin enden würde, verpflichtet sein sollen, ren Schulbesuch bis zu diesem Termin fortzuscyen. Da, wo überhaupt keine Vor- schriften über die Beendigung der Schulpflicht bestehen, kann sie der Minister der geistlichen, ‘Unterrihts- und Medizinalangelegen- beiten erlassen.“ /

Antragsteller Abg. Dr, Iderhoff (freikons.) weist auf die Un- zuträglichkeiten hin, welche nach neuerlihen Entscheidungen des Kammergerichts dadur entstanden sind, daß das Gericht die Be- rehtigung der Kinder ausgesprohen hat, mit der Vollendung des 14. Lebensjahres anstatt zum allgemeinen darauf folgenden Shultermin die Schule zu verlassen. Diesem Mißstande solle der vorgelegte Gesetzentwurf begegnen. Die vorgeschlagenen Aenderungen beschränken ih auf das allernotwendigste Maß.

Wirklicher Geheimer Dberregierungsrat von Bremen erkennt an, daß auf diesem Gebiele schwere Mißstände herrschen, und begrüßt deshalb den vorgelegten Gesezentwurf als etne dankenswerte Abhilfe,

Abg. Meyer -Diepholz (nl.) erklärt fih namens seiner Partet für den Antrag.

Abg. Neinhard (Zentr.): Auch das Zentrum wird dem Antrage ¿ustimmen.

Damit schließt die erste Lesung; die zweite Lesung wird demnächst im Plenum erfolgen.

Die Beratung des Antra gs der Abgg. Dr. Arendt u. Gen., betreffend die geseßlihe Regelung der Besoldungs- verhältnisse der Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an öffentlihen höheren Mädchenshulen, wird auf Wunsch des Antragstellers Abg. Dr. Arendt (freikons.), mit dem sih Abg. Dr. Jrmer (konf.) einverstanden erklärt, von der heutigen Tagesordnung abgeseßt und soll morgen in Ver- bindung. mit der Besprehung eines denselben Gegenstand be- Ea Berichis der Unterrichtskommission über Petitionen stattfinden.

Es folgt die Beratung von Petitionen.

Ueber die Petition des früheren Forstassessors Gast enthaltend eine Beschwerde über feine Dienstentlassung s über die Nichtbeachtung . seiner Vorschläge, betreffend Anbau der Fichte auf Bruchland usw., durch die Staatsforstverwaltung, wird nach dem münd- lichen Referat des Berichterstaiters Abg. von Conrad (freifonf.), der hervorhebt, daß der Petent notorisch an hohgradiger Geistesüber- spannung leidet, zur Tagesordnung übergegangen.

Die Justizkommission berichtet über Petitionen des Vorstandes des Deutschen Zentralvereins für Jugendfürsorge in Berlin und des Vorstands des evangelish-kirchlichen Grziehungêvereins der Provivz Westfalen in Gadderbaum um Aenderung des Fürsorg-crziehungs- ieb vom 2. Juli 1900 (objektiv verwahrloste Kinder, Kosten für

in Leipzig,

ilfsbedürstig gewordene- Kinder, Kosten der vorläufigen U..terbringung,

S der zer

ie Kommisfion beantrogt, das Petitum, die Ausde nun Geseßes auf objektiv verwahrlofte Kinder beireffend, der Pete d, als Material zu überweisen, im übrigen über die Petition zur Tages- S Sbffer ( L) b

g. iffer (nl.) bittet die Regterung, auch auf dem Ge- biete der Armenpflege die Absichten des Fürsor eerzi t möglichst shleunig zu verwirklichen. Sursorgeerziehungögeseyes

Darauf wird der Kommissionsantrag angenommen.

Veber die Petition des Privatdozenten Dr. Hallervorden zu Königsberg i. Pr. (Verein - zur Fürsorge für Schwathsinnige) um Aenderung des Fürsorgeerziehungägeseßes dahin, daß die Mitwirkung des Arztes vor der rihterlihen Entscheidung gesichert wird, und über die Petition des Städteyerbandes Sachsen-Anbalt um Aenderung des- selben Geseßes dahin, daß die Magistrate sämtlicher Städte als Antragsbehörden zugelassen werden, geht das Haus zur ZTages- ordnung über.

, Der Verein für bürgerliche Interessen in C refeld petitioniert um die Errichtung eines Landgerichts daselbst. Die Zustiz- tommission beantragt Ueberweisung als Material.

,_ Abg. Dr. Bachem (Zentr.):- Der Antrag hat das Haus mindestens ein halbes Dußend Jahre beschäftigt. Er gehört zu den Würmexn, die nicht sterben können, wenn man si nid entlicht, der Sache endlih näher zu treten. Crefeld, die“ Metropole des S rheins, befindet sich in einer Ausnahmestellung innerhal ise preußischWen Justizeinrihlung, wie fie keine E es Stadt einnimmt. A der Bedeutun id shaftslos das Für wirklich eine s{wierige Aufgabe, ruhig la Gegenüber. dem

örtern zu 7 L Und SBIET Dee E ie ber Stadt Crefeld zugefügt wird,

\hreienden Unrecht, d

E etition als Material zu überweisen, es. E E s S gl gy beschlossen werden. "Der kolossalen Entwickelung Crefelds ist durch die Organisation der Justiz- behörden nicht im ee Rechnung getragen worden. Seit 1815

der ganzen Rheinprovinz kein neues Landgericht errichtet w 16 ber Gntwidelung der Industrie. ch orden,