1904 / 264 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutsch

eu Fruchtmärkten. Qualität L 2] S Gal : 1904 j m vorigen gering mittel | gut Verkaufte | gx uft: zug N nitts- Markttage November Marktort ezahlt Menge ür ; Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner wid 1 G L A ähzung verkai “Tag niedrigster | höchster | ‘niedrigster | höchster | niedrigster | höchster [Doppelzentner dentner preis vem preis unbekannh) : A M b M M M E M M : Weizen. 7. E E 1600 16,00 R d ti s 5 0 L i E L 16,70 16,80 16,90 17,00 17,10 17,20 L Fs E é ; è Breslau E S E EE 1500 1860 i: 16,60 17,00 17,10 17,60 : ¿ ; Ï » s eblen E A i ;10 40 17,40 160 0 LiL E C 16,30 16,50 16,90 17;10 17,50 17,70 : E E : ¿ L Grünberg i. Sar N L cf TEDO 17,00 a an 17,30 17,30 ; ¿ i Sa O A 17,30 17,30 17,50 17,50 1070 1 1770 iy L i L ° ù rein E 16,60 16,60 N E20 s C s 8 134 16,75 T l 01.10, 2 R 2 : ¿ y ' 50 6 260 17,89 Ns 1 SL 7 T S ¿E 1290 17,20 18,00 18,00 18/40 18,40 43 786 18/11 18,19 | 81.10. L A Keruen (euthülfter Spelz, Diukel, Fesen). Î E d - L L das | 18,00 18,00 255 4 590 18, 31. 10. é Jllerti E e + e] 81D 18,10 18,20 18,20 | 18,30 18,30 : : Ee E 5 z , R C dis _ ' y i 19,20 12 234 19,18 18,51 | 31.10. è e e Be «T E O0 17,00 17,80 18,00 18,20 | 18/20 51 929 18,05 18:02 31. 10. 7 T L 17,40 17,60 |- 17,80 18,00 | 18,20 18,80 385 6 993 18,16 18,14 | 31. 10. Ï i Roggen. : Í i E e é ¿ t S 12,60 12,70 | 12,80 13,20 40 512 12,80 1 4.4L 5 Ofterwo i S Us E C 12,30 | 12,40 | 12,50 12,60 | 12,70 12,80 ; ¿ r é 7 E a E c 4 D 12,80 12,90 13,30 13,40 13,60 ; ° ; ; i; à Gin L ic C el 4290 12.80 13,10 13,10 13,40 13:40 190 2 470 13,00 0 t &1L i Striegau. E 1E 12,90 13,10 13,30 13,50 13,70 G ¿ j ; é K Grün a f: Sä. a E 12;60 12,60 S 13,10 13,10 ; : ¿ ¿ E A ¿T N00 13,00 13,20 | 13,20 13,30 13,30 é ¿ ïÍ i J è E L T A ¿ 1300 13,00 13,25 13,25 13,50 13/50 14 186 13,29 13,29 |- 31.10, L A “a a 14/30 14,30 14/80 14,80 110 1 620 14,73 1456 | 5.1L L Aalen i. Wrtibg.. . . E t b = 14;80 14,80 5 74 14,80 14,70 | 31.10. L c as e L iaoo O N 14,80 14/80 8 113 14,16 14,40 | 31.10. Gerfie. 7. R S A 13,80 14600 f d 15 209 13,93 1506 EiL x L A EN «l Lid 12,60 12,70 13,10 13,20 13,60 i: ¿ i: ; : ¿ E C E e « F 4200 13,30 13,80 14,30 14,80 15,50 5 é s i L i Strehlen i. Sl... .. ¿er E EROO 13,00 14:20 14,20 15,40 15/40 180 2 700 15,00 15,00 | 4.11. ¿ e i L E40 13,80 14,20 14/60 15,00 15,40 ¿ s Í g ; Ä L 14,60 14,60 14,90 14,90 j s ¿ Bat Sea E A0 14,20 14,60 14,60 15,00 15,00 j ¿ » : i « E E N h e e E ZMEBO 13,50 13,80 13,80 14,20 14,20 120 1656 13,80 14,20 | 31.10. : i s A C 2 rad 17,60 17,98 18,20 18,20 151 2708 17,99 17,87 | 3L40. 10 i Vega Bei e TLE R 17,40 17,60 17,80 18,00 18,20 743 13 225 17,79 17,56 | 31. 10, : DBATEE L A E E 13,50 13,50 14,00 14,30 14 40 14,50 40 568 14,20 1425 | 4.11. ä L E 12,70 12,80 12,90 13,00 13,10 13,20 O Í : j : é E E Li 12,20 12,70 12,80 13,20 13,50 13,80 : i: t ; x E A 12.80 12,80 13,10 13,10 13,40 13.40 o 910 13,00 18,00) GIL ¿ E ¿ ¿E I500 13,20 13,40 13,60 13,80 14,00 i ; i y : T0 E AS 10 | 0 m1 wo l 8 {05 s ; i Ti i E s D L O AEMO T 1200. l 1040 13,60 | 13,60 s 456 1340 | 1856 | 91.10. A 7 Aclen L R _- 13,60 13,96 1420 | 14,20 59 822 13,95 13/81 | 81. 10, 94 # u L 13,00 13,40 13,80 14,00 | 1460 162 2233 13,77 13,87 | 31.10. ¿

Bemerkungen. Die verkau E wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durhschnittspreis wird aus den unabgerundeten Ein Tedinde: Strich (—) in es Spalten für Dei hat bie Bedeutun daß dèr betreffende Preis nicht vorgekommen ift, ein Punkt (.) in den legten sechs Spalten, daß entsprecenbis

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 99. Sißung vom 7. November 1904, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des

Antrags der . Freiherr von Willisen, Freiherr von Buddenbrock (kons.) und Genossen: edie Königliche Staatsregierung zu ersuhen, Maßregeln zu

treffen, die geeignet sind, die den Militäranwärtern im taats- und Kommunaldienst aus den gegenwärtigen esoldungsvorschriften erwahsenden Nachteile tun-

- rist auszugleichen."

der Begründung des Antrags dur den Abg. Frei-

herrn von Willsen (kons.), über die bereits in der

berichtet worden ist, nimmt das Wort der

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Wir haben uns über diesen Gegenstand in der Sihung dieses hohen Hauses vom 28. April 1903 eingehend unter- halten, und ih dahte nit, daß wir das Vergnügen haben würden, uns alsbald wieder mit dieser Materie zu beshäftigen. Jh vermag au nit anzuerkennen, daß der verehrte Herr Vorredner wesentlich neues in der Sache vorgebracht hat, und ih kann mih daher nur darauf beschränken, nochmals den Saverhalt vorzutragei, wie er ih gestaltet hat. In zwei Punkten muß ih allerdings dem Abg.

_ Freiherrn von Willisen widersprechen, indem er sagte, es sei in der ‘Sahe nichts gesehen. Jh werde mir erlauben, naher darauf zurückzukommen, was seitens der Staatsregierung in der Sache bisher geschehen ift.

Der andere Punkt is der, daß der Abg. Freiherr von Willisen die finanzielle Tragweite der ganzen Angelegenheit niht genügend würdigt. Meine Herren, wir haben Detailermittelungen noch niht vorgenommen, um keine Beunruhigung in die Beamtenkreise hinein- zutragen. Aber nah den eigenen bisherigen Shäßungen des Abg. Freiherrn von Willisen würde die Zustimmung zu dem Antrage für die Staatskasse eine Ausgabe von jährli 5 Millionen Mark bedingen, und ih bin niht in der Lage, die Sale so auf die leichte Achsel zu nehmen, wie das Herr von Willisen tat. Meine Herren, wenn man in der Lage ift, alliährlih den Etat vorzulegen, wenn man sieht, wie enorm die Anforderungen auf allen Gebieten des Staatslebens wachsen, so trägt man in der Tat fehr erheblihe Bedenken, eine Summe von 5 Millionen Mark jährlich auf den Etat zu nehmen und

also dauernd damit die Staatskasse zn belaste m fibricen saat der Herr Abg. Freiherr von Willisen : es bestände

Im übrigen sagt der Herr Abg f z f

über drei Punkte Uebereinstimmung, zunädst über die Aner A

der Tätigkeit der Unteroffiziere. In diefem Punkt kann ih ihm 2

belstimmen. Ich habe diefe Anerkennung schon damals hier aus vouem x ausgesprodhen, und ich stehe au ganz persönlich auf dem ih wie er ein Soldatenkind bin.

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Der zweite Punkt, über den Uebereinstimmung herrsche, sei, daß den Unteroffizieren éine kränkende Zurückseßung erspart werden müsse. Auch in dieser Beziehung stimme ih mit dem Herrn Vorredner überein.

Dann aber der dritte Punkt! Da ‘sagt er: es hätte eine tat- sählihe Zurückstellung der Unteroffiziere, der Militäranwärter gegen- über den Zivilanwärtern stattgefunden; darüber könne kein Zweifel sein. In diesem Punkte, meine Herren, bin ih außerstande, mich der Auffassung des Herrn Vorredners anzuschließen. Ich darf noch- mals daran erinnern, daß der Autgangspunkt der ganzen Beschwerde der ist, es sei durch die Besoldungsordnung von 1892/93 eine ungünstige Aenderung in den Anstellungsverhältnissen der Militäranwärter eingetreten. “Ih habe mir dämals son nachzuweisen gestattet, daß diese Auffassung unrichtig ist. Diese neue Besoldungsordnung hat wie allen Beamten, so auch den Militäranwärtern wesentlihe Vorteile gebracht, indem sie das System der Dienstalterêstufen einführte, das die Beamten unabhängig davon machte, ob zufällig in der höheren Kategorie der Besoldungsgemein- {aft durch Abgang oder Pensioniecung eine Vakanz eingetreten war, und den Beamten den festen Anspruch eröffnete, nah einer Reihe von Jahren höhere Bezüge zu bekommen. * Also diese Beföldungsordnung ist eine wesentlihe Verbesserung, die alle Beamten unabhängiger und sicherer gestellt hat, als es früher der Fall war.

Im übrigen ist ja vollkommen zuzugeben, daß die Militär- anwärter im allgemeinen in späteren Lebensjahren die Gehalksäge erreichen, in denen die Zivilanwärter ih befinden. Das beruht auf der gänzli anderen Vorbildung der Militär- gegenüber den Zivil- anwärtern. Der Herr Abg. Freiherr von Willisen hat nur die eine Seite der Sache dargestellt, aber do, glaube ih, die Kehrseite der Medaille in seinen Ausführungen niht genügend berücksichtigt. Zunächst wird von den Militäranwärtern keinerlei Schulbildung verlangt, wenn sie nahher in den Zivildienst übergehen; es genügt eben, daß sie zwölf Jahre dem Heere gedient haben, in der Tat ein Anspruch, daß wir sie mit voller Liebe und voller Fürsorge in unsern Staatsdienst übernehmen. Der Zivilanwärter dagegen muß zunächst das Reifezeugnis für Obersekunda beibringen; vielfa sind fogar Elemente darunter, die das Abiturieutenexamen abgelegt haben, und dann ist gewöhnli eine vier- bis fünfjährige informatorische Be- schäftigung bei einem Landrat oder Bürgermeister erforderli, um sie überhaupt auf den Dienst vorzubereiten. Der Zivilanwärter hat daher ein fehr viel höheres Maß auch von finanziellen Leistungen, namentli sein Herr Vater, aufzuwenden, bis er in die Karriere ein- tritt, als das bei dem Militäranwärter der Fall ist. Dann wird der Militäranwärter sofort mit Diäten berücksichtigt, sowie er in den Zivildienst eintritt, während die Zivilanwärter drei Jahre unentgelt- lich arbeiten müssen. Also außer der erheblich größeren Sulbildung außer der vier- bis fünfjährigen informatorishen Tätigkeit, hat ex noch ein dreijähriges unentgeltlihes Diätariat zurüickzulegen, während der Militäranwärter gleich vom ersten Tage der Beschäftigung an

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Diäten bekommt. Der Militäranwärter bekommt auch höhere er fängt mit 1350 A an, während der Zivilanwärter Wt 1100 M beginnt. Und, meine Herren, die Anstellungsverhäl definitive Anstellung hat sch seit Jahren für die Militäränw® wesentlih günstiger gestellt als für die Zivilanwärter. Weil erheblich größere Zahl von Zivilanwärtern vorhanden ist, hat infolge des Grundsates des Alternierens, daß immer ein M anwälter und ein Zivilanwärter angestellt werden muß, in det Jahren die Anstellung als etatsmäßige Beamte für die M anwärter wesentli günstiger gestellt als für die Zivilanwä ist dazu gekommen, daß die Militäranwärter bei der Al Verwaltung und der Verwaltung der direkten Steuern info Grundsages des Alternierens bereits nah dreijähriger diäl Dienstzeit in die etatömäßige Stellung der Negierungssekr rückten, während sih bei den Zivilanwärtern diese Zeit auf verlängert hat. Also au dies ist ein sehr wesentliches welches zu Gunsten der Position der Militäranwärter spricht- ja das vollkommen zuzugeben, wie ih eben schon sagte, Militäranwärter in einem höheren Lebensalter, nachdem fe lang der Arinee und dem Könige gedient haben, erst in staatsdienst eintreten, daß sie in das Höchstgehalt naturgemäß einrüdcken als die Zivilanwärter. J | Herr von Willisen hat in seiner d Rede gesagt Militäranwärter ers mit dem a bis et in das H einrüdcken, und er hat au heute die Daten wiederholt, wen! “hr sagt, daß sie mit dem 60. Jahre das Höhstgehalt erreichte" die Zivilanwärter bereits mit 50 Jahren in die oberste ( cinrückten. Es wäre also dieses eine Alterodifferenz M 11 Jahren nah seiner Darstellung. Jch habe {on "f Jahre géfagt, daß nah unseren genauen Ermittelungen 5 fassung nicht zutrifft, daß die Differenz si vielmehr nur stellt. Jh habe nun eine neue Statistik erheben lassen f 1904. Danach gestaltet sich der Unterschied sogar nur al“ sodaß die Militäranwürter 5 Jahre später in das Ö rüden als die Zivilanwärter. Herr von Willifen hat ( wieder gesagt, daß eine erhebliche Anzahl erst mit etwa in ‘die höhste Stufe einrückt. Die 59, 4 1903/1904 so gestellt, daß 1 Militäramvärter mit 68 7 mit 54, 24 mit 55, 24 mit 56, 30 mit 57, 17 mit “i 10 mit 60, 4 mit 61, 2 mit 62, 2 mit 63 Jahren, von diesen 123 Beamten nur 24 mit einem Nbensaln 98 Jahren das Hôchstgehalt erreicht haben. Der D das Alter bon 55 bis 58, also mit etwa 57 Zahren erreicht, und bei den Militäranwärtern, die erst auf Alter das Höchstgehalt erreicht haben, sind, wie Ae andeutete, besondere Umstände maßgebend gewesen, " | daß sie länger als 12 Jahre beim Militär gedient N: die Herren nicht ermüden, ih könnte die einzelnen

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