1904 / 264 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

vortragen es ergibt sich daraus, daß das Gros dieser Beamten 13, 14 bis 19 Jahre beim Militär gewesen ist und dann naturgemäß in einem verhältnismäßig höheren Lebensalter in das Höchstgehalt eins gerüdckt ist. In Summa ist das Ergebnis das, daß nicht ein Unter- schied von 10 bis 11 Jahren, sondern von 5 Jahren besteht in der Erreichung des Höchstgehalts bei den Militäranwärtern gegenüber den Zivilanwärtern.

Herr von Willisen sagt im Eingange seiner Aeußerungen, . es sei seitens der Staatsregierung nichts gesehen, und er habe vergeblih ver-

. sucht, die Staatsregierung auf den rihtigen Weg zu leiten. Wie ih

chon sagte, ist diese Auffassung nit zutreffend. Jch- habe im vorigen Jahre angedeutet, daß s\elbstverändlih die Staatsregierung es als ihre Aufgabe betrachtet, die Anstellungsverhältnisse der Beamten niht ungünstiger werden zu lassen, nämli die Diätariatszeit nicht allzulange dauern zu lassen. Um dem zu entsprehen, und um das Versprechen, das ih damals gegeben habe, einzulösen, sind in den jeßigen Etat für 1904 150 neue Regierungssekretärstellen eingestellt worden bei der Allgemeinen Verwaltung und bei der Verwaltung der direkten Steuern, und in dem Etatsentwurf für 1905 sind abermals 150 Stellen vorgesehen, sodaß also in den beiden Jahren 1904 und 1905 eine Vermehrung der etatsmäßigen Regierungsfekretärstellen bei diesen beiden Verwaltungen allein um nicht weniger als 300 erfolgen wird. Jch glaube, meine Herren, das ist doch eine sehr erhebliche Leistung für die Beamten; und wir hoffen auf diese Weise zu er- reichen, daß die Diätarienzeit bei den Zivilanwärtern sich auf etwa 5 Jahre verkürzt.

Infolge des Prinzips des Alternierens, das ih vorher andeutete, und weil die Zahl der Zivilanwärter stärker is wie die der Militär- anwärter, wird auf diese Weise wahrscheinlih erreiht werden, daß alle Militäranwärter in diesen beiden Verwaltungen, die überhaupt das Examen abgelegt haben, sofort zur etatsmäßigen Anstellung ge- langen können. Jch glaube, meine Herren, wenn Sie diese Momente, die ih eben angedeutet habe, berücksihtigen, so werden Sie einmal zugeben müssen, daß die Staatsregierung niht müßig zugesehen, sondern Wesentliches getan hat, um die Diätariatszeiten der Militär- anwärter abzukürzen, und Sie werden andererseits zugeben "müssen, daß, wenn auch die Militäranwärter im allgemeinen etwa fünf Jahre später in die höchste Gehaltsstufe gelangen, fie auf der anderen Seite erheblihe Vorzüge gegenüber den Zivilanwärtern genießen.

Meine Herren, dies Verhältnis zwishen Militäranwärtern und Bivilanwärtern, das ist es, was mi hauptsächlich veranlaßt hat, heute hier nochmals das Wort zu nehmen. Ich kann es ja nur anerkennen, daß Herr von Willisen als alter Militär si der Unter- Offiziere annimmt. Aber, meine Herren, er hat do vielleicht niht in vollem Maße die Rückwirkung auf die Zivilanwärter berücksichtigt. Es ist leider in der Verwaltung eine erheblihe Differenz zwischen Bivilanwärtern und Militäranwärtern vorhanden. Jeder sieht nur Immer darauf, in welchem Punkte die Karriere der andern sich etwas günstiger gestaltet, vergißt aber vollkommen, in welchen Beziehungen tine eigene Karriere günstiger ist gegenüber den andern. Wenn man nun immer hier vorträgt, daß die Militäranwärter wesentli benah- teiligt werden gegenüber den Zivilanwärtern, so wird naturgemäß das Verhältnis zwischen Zivilanwärtern und Militäranwärtern noch weiter verschärft, der Gegensaß zwischen ihnen wird stärker, statt milder zu werden. Die Staatsregierung muß es als ihre Aufgabe betrachten, diese leider vorhandene Differenz zwischen den verschiedenen Kategorien des Zivildienstes nah Möglichkeit auszugleichen, eine Brücke über die Gegensätze zu \{chlagen, nit, die Gegensäße tiefer werden zu lassen.

Infolge der Stellungnahme zu den Militäranwärtern, infolge der Behauptung, daß sie wesentlich \{chlechter gestellt seien als die Zivilanwärter, haben fi ihrerseits die Zivilanwärter mit lebhaften Beschwerden an das hohe Haus gewandt und neuerdings einen Verein gegründet, um den Anforderungen der Militäranwärter entgegen- zutreten, es hat sich 1904 ein Verein gebildet, „Verband der Re- gierungs- und Steuer-Zivil-Supernumerare Preußens“, der in feiner Denkschrift ausdrücklich sagt: /

Besteht dex weitere Zweck des Verbandes, wie angedeutet, darin, das Zivilsupernumerariat vor drohenden künftigen Schädi- gungen zu bewahren, so sieht er sich hierin vor allem einer Organi- sation gegenüber, deren Streben darauf gerichtet ist, die Lage der zivil- versorgungsbereGtigten Militäranwärter ohne Rücksicht auf dadur ein- tretende Shädigungen des Zivilsupernumerariats zu verbessern. In vtel- fachen Petitonen erstrebt dieser Verband u. a. eine Vermehrung der den Militäranwärtern vorbehaltenen mittleren Beamtenstellen und eine Aenderung ihrer Gehaltsverhältnisse dahin, daß der ehemalige Militäranwärter in gleichem Lebensalter wie der ehemalige Zivil- supernumerar das Höchstgehalt seiner Beamtenklasse erreicht.

Haben die Zivilsupernumerare durch ihr bisheriges passives Verhalten zum eigenen Schaden den zivilversorgungsberectigten Militäranwärtern bereits zu“ großen Vorteilen verholfen, so er- heishen die jeßigen weitgehenden Forderungen des Militäranwärter- verbandes gebieterisch die Abwehr. Eine Erfüllung seiner jeßigen Bestrebungen würde das Ende des Zivilsupernumerariats bedeuten.

Meine Herren, ih weise nur darauf hin, ohne mich mit der Eingabe identifizieren zu wollen, wie die Betonung der angeblichen Zurükseßzung der Militäranwärter sofort die Neaktion auf der Gegenseite hervorruft, und wie dieses Ausspielen der ver- schiedenen Interessen der Beamtenkategorien nur den Frieden unter der Beamtenschaft zu gefährden geeignet ist. Diese stete Unruhe unter den Beamten ist ein Gegenstand der ernstesten Sorge für die Staatsregierung und ih glaube, für jeden, der es ernst mit unseren Verhältnissen nimmt, und ih meine, wir sollten alle dazu beitragen, daß diese Kluft niht erweitert wird, sondern daß endlich Friede zwischen den verschiedenen Kategorien der Beamtenschaft ein- tritt. F glaube, daß wir dur Einstellen von nicht weniger als 300 neuen etatsmäßigen Stellen Wesentlihes getan haben, um den Wünschen der Militäranwärter gerecht zu werden, "soweit es möglich ist. Ih möchte also dringend bitten, darüber niht hinauszugehen, dem Antrag von Willisen, der ja wahrscheinlih in eine Kommission

verwiesen werden wird, -niht Folge zu geben und dadurch au von

seiten des hohen Hauses dazu beizutragen, daß endlih die Animosität der verschiedenen Beamtenkategorien, das Ausspielen von Vorzügen von der einen und der anderen Seite beseitigt wird, und daß endlich wieder friedliche Zustände in den verschiedenen Kategorien der Beamten- schast herbeigeführt werden.

Abg. Freiherr von Buddenbrock: Wir dürfen nicht vergessen,

wie ‘die Sozialdemokratie sich bemüht, - auf unfere Armee Einwi1kung zu gewinnen. Unsere Unteroffiziere find nicht nur im Kriege, sondern

au im Frieden von der größten Bedeutung für die Erziehung des Soldaten. Der Minister berechnet den Altersuntershied bei Erreihung des Höcstgehalts zwischen Militär- und Militammrtern auf höchstens 5 bis 6 Jahre; ih habe aber von einem Militäranwärter gehört, daß er zusammen mit einem Zivilanwärter in demselben Bureau an dem- selben Tische in derselben Kategorie arbeitet, 9 Jahre älter ist als der Zivilanwärter und do ein um 400 K geringeres Gehalt bezieht. Ih möchte bei dieser Gelegenheit auch die Notwendigkeit der Er- höhung des Wohnungsgeldzuschusses erwähnen und den Wunsch aus- sprechen, .daß der Unterschied in den Verhältnissen der Sekretäre und Assistenten in der Kommunalverwaltung von Berlin - und den Vor- orten ausgeglihen werden möge. Einige Vororte zahlen mehr als die Stadt Berlin. Unser Antrag ist so zurückhaltend, daß die Regierung ihn nicht ablehnen sollte. Jch bitte das Haus, unseren Antrag anzu- nehmen, der ja der Regierung in keiner ee

Abg. Mathis (nl.): Namens meiner Freunde habe ih zu er- klären, daß wir den Antrag auf das wärmste unterstüßen. Ich erkenne an, daß schon eine erheblihe Verbesserung der Lage der Militär- anwärter eingetreten ist, aber sie ijt keineswegs genügend. Die Ansprüche der Militäranwärter sind berechtigt, und ih hoffe, daß der Antrag einstimmig angenommen wird. Î

Abg. Malkewiß (kons.): Ich erkenne an, daß die Regierung gewillt ift, die Stellung unserer Beamten zu verbessern, aber es handelt ih hier nicht um die Stellung der Militäranwärter allein, sondern des gesamten Beamtenstandes, und von diesem Standpunkt sind die Ansprüche der Militäranwärter vollkommen berechtigt. Die Stellen- vermehrung kommt nicht nur den Militäranwärtern, sondern in gleichem Maße auch den Zivilanwärtern zugute. Eine Schädigung der Zivil anwärter will man ebenso, wie die beiden Antragsteller, entschieden vermeiden. Der Verband der deutschen Militäranwärter is nur ge- gründet worden, um die Unzufriedenheiten unter den Militäranwärtern, die einmal. entstanden waren, in richtige Bahnen zu leiten, damit nit die Nationalinteressen darunter zu leiden hätten. Von diesem Stand- punkt aus kann ih die Tätigkeit des Verbandes nur begrüßen. Es kommen hier auch die Pensionsverhältnisse in Frage, die ja im Reichs- tag ausführlih werden behandelt werden. Alle die Herren, die ih mit der Frage beschäftigt, werden sich überzeugt haben, daß schr viele Wünsche in den Petitionen der Militäranwärter berechtigt find. Gewiß muß der Staat dafür ein gutes Stük Geld ausgeben, aber der Landtag wird es an der Bewilligung der Summe hierfür nit ehlen lassen. Der Antrag macht der Regierung ja keinerlei Vor- riften, sondern bittet nur, die Maßregeln zu erwägen, die auch nach

threr Ag durführbar sind. Ich bitte deshalb, den Antrag möglichst einstimmig anzunehmen. L A Abg. Rosenow (fr. Volksp.) erklärt, daß seine Freunde zwar

mit einer Kommissionsberatung einverstanden seien, sich aber nit für den Antrag festlegen könnten, und erwidert auf eine Bemerkung des Abg. Freiherrn von Buddenbrock, daß, wenn auch die Stadt Berlin ven Militär- anwärtern keinen Wohnungsgeldzuschuß zahle, do ihre Gehälter noch höher seien als die staatlihen unter Einrechnung des Wohnungsgeld- zushusses von 540 4 Es sei nit angezeigt, immer von neuem egen die Gemeinde Berlin in dieser Hinsicht vorzugehen, Dem S müsse man darin recht geben, daß dur solche Anträge die Ansprüche der Beamten nur noch gesteigert würden auch in den A in welchen ‘dieselben nicht berehtigt seien. Wie weit die Agitation unter den Militäranwärtern fchon gediehen sei, zeige das Verhalten der Steuererheber in Berlin, welche die Steuerlisten austragen müssen, die fich mit Hundewagen auf der Straße photographieren ließen, die Bilder in ihrer Beamtenzeitung ver- öffentlihen und dazu shreiben: So müssen wir die Steuerlisten in Berlin austragen. Wo solle denn die Autorität der Stadtyerwaltun

gegenüber ihren Beamten bleiben, wenn die Regierung- über den Kop

der Stadtbehörde hinweg den Rektoren Anweisung erteile, die Schul- turnhallen zu fsperren. Mit folchen Anträgen müsse man vorsichtig sein, denn fie erweckten Erwartungen in den Beamten, die nachher vielleicht nicht erfüllt werden können.

Minister des Junern Freiherr von Hammerstein :

Meine Herren! Jh kann mich im allgemeinen nur dem an- schließen, was der Herr Finanzminister ausgeführt hat, sowohl in der Anerkennung und Wertshäßung der Militäranwärter für unsern Dienst, eine Anerkennung, die ich in vollem Maße teile, mit dem

Andeutungen, die wir aber beute aus dem Munde des Herrn Ab Mathis gehört haben, haben, soweit ih sie verstanden habe, S wiederum eigentlih nur den Staatsdienst zur Grundlage, nit aber den Kommunaldienst ; sie passen also nit auf alle Fälle.

Dann noch ein Zweites, meine Herren. Die Herren Antrag- steller sprehen von derjenigen Kategorie der Beamten, die die höheren Stellen im Subalterndienst innehätten, die bis 4200 steigen, wie von dem Herrn Antragsteller gesagt wurde, die im Sekretariatsbureau- dienst beschäftigt werden. Ja, meine Herren, die große und sehr viel größere Anzahl der Militäranwärter wird aber nicht in diesen Stellen beschäftigt, sondern in den Stellen des Kanzleidienstes oder in den Unterbeamtenstellen, die, wie Sie alle wissen, den Militär- anwärtern auss{ließlich vorbehalten sind. Wie diese Abänderungs- und Verbesserungsvorschläge für diese Beamtenklassen wirken werden, das bedarf erst noch des allersorgfältigsten Studiums und der ein- gehendsten Prüfung.

Dann - hat der eine der Herren Vorredner ja au {on angeführt, daß die ganze Frage auch im Zusammenhang steht mit einem Teile des Reichsrehts, daß die Frage wohl nit gründ- lich gelöst werden könne, ohne auch die Pensionsfrage hineinzuziehen. Es kommt dabet z. B. in Betracht die Art der Anrechnung der er- dienten Militärpenfion auf die später im Zivildienst erworbene, die Frage, ob der Pensionsanspruch erwächst, wenn nach 12 Jahren Militärdienst nur 3 Jahre Zivildienst gefolgt sind oder erst nah 10 Jahren Zivildienstes, welche Fonds in \folhen Fällen zu zahlen haben, ob eine Kumulierung der beiden Pensionen stattfinden oll und dergleichen mehr. Meine Herren, Sie wissen ja alle, daß unter den Beamten vielfachß noch weitere Wünsche verbreitet sind. Aber auch diese Frage, die, wie der Herr Abgeordnete, glaube ih, angedeutet hat, im Reichstage demnächst zur Sprache kommen wird, bedarf der allereingehendsten Prüfung. Ich würde es deshalb für erwünscht halten, wenn niht aus dem gewiß berechtigten Gefühl, daß jeder von uns bereit ist, eine wichtige Beamtenkategorie in ihren Wünschen zu unterstüßen, soweit fie überhaupt erfüllbar sind —, daß nicht in diesem Gefühl hier heute eine doch bestimmte Vorschläge noch nit ent- haltende Resolution gefaßt wird, sondern daß das hohe Haus be- E die Sache noch einmal eingehend in einer Kommission zu prüfen.

Ich glaube deshalb, daß der Antrag, den der leßte Herr Vor- redner gestellt hat, dem Standpunkt der Regierung am nächsten ommt.

Abg. Winckler (kons.): Nachdem die Regierung fi i hat, S der Sat Be Se lee 0 R der Finanzminister ausgeführt hat, daß der Antrag eine erhebliche Geld- bewilligung zur Folge haben würde, werden wir nicht umhin können, eine Kommissionsberatung zu beschließen. Herr Rosenow hat si dafür ausgesprochen, ohne einen Antrag zu stellen, ih stelle deshalb den An- trag auf Ueberweisung an die Budgetkommission.

Abg. Freiherr von Willisen erklärt fich für die Antragsteller damit einverstanden.

Abg. Hammer (kons.): Herrn Rosenow erwidere ih, daß wir vollständig auf dem Boden stehen, daß, wenn ih eine Disziplinlosig- keit unter den \tädtishen Beamten zeigt, die Stadt energisch. eingreifen muß; dabei würde fie das ganze Haus hinter sfih haben. Wo soll aber denn der Staat mit den Unteroffizieren bleiben? Darum ist geseßlich bestimmt worden, daß ein Teil der Beamtenstellen im Staat und in

den Kommunen den Militäranwärtern vorzubehalten ist. Der Unter- offizierersa steht hon nicht mehr auf der Höhe wie früher, ganz ab- gesehen von der zweijährigen Dienstzeit. Ich bin ein Gegner davon, daß die Beamten gegenseitig ihre Gehaltsansprüche auss\pielen, aber es fragt sih do, wie wir die Ansprüche der Militäranwärter befriedigen können. Wir müssen jedenfalls der gesteigerten Lebenshaltung Rechnung tragen. Wenn ein Töpfer an vier Tagen in der Woche

gleihen Maßstabe aber auch den Zivilanwärtern zuerkenne. Meine Herren, ih {ließe mich aber au ganz dem an, was der Herr Finanz- minister in sahliher Ausführung hier dargelegt hat, daß es außer- ordentlih {wer sein wird, in dieser so s{chwierigen Frage die höhere Gerechtigkeit unter diesen beiden Zweigen der Verwaltungsbeamten fo walten zu lassen, daß keiner von ihnen sich mit Recht benathteiligt fühlen kann. Ich glaube, daß in der Tat heute das Gefühl einer Be- nachteiligung weder auf der einen noch auf der anderen Seite bereh- tigt sei. Jch brauchte deshalb mich zur Sache überhaupt nicht zu äußern, wenn der Antrag nicht ausdrücklich auch die Beamten im Kom- munaldienst mit einbegriffen hätte. Der- Herr Finanzminister hat selbstverständlih die Verhältnisse des Staatsdienstes im Auge gehabt. Ueber den Kommunaldienst erlaube ih mir noch einige Worte hinzu-

zufügen. i Da muß ih zunächst vorausschicken, daß auch die beiden Herren Antragsteller in der Begründung ihres Antrags ledigli auf den Zu- stand exemplifiziert haben, wie er kraft Gesetzes für den Staatsdienst besteht, niht aber auf den geseßlihen Zustand im Kommunaldienst. Meine Herren, das ganze System der Dienstaltersftufen, der Skala der Gehälter und der Steigerung des Gehalts nach Zurück- legung einer bestimmten Anzahl von Jahren, des . Verweilens einer Anzahl von Jahren in den unteren Stufen und des Auf- steigens in die höheren Stufen, ist gesezlich nur für den größten Teil der Staatsbeamten festgelegt, niht aber: für den Kommunaldienst. Nun ist es ja ganz richtig, daß in großen Zweigen des Kom- munaldienstes, durch die Provinzialverwaltungen, durch eine Anzahl der größeren Städte au für ihren Dienst dieses System der Dienst- alters\tufen eingeführt ist. Aber diefe Kommunalverbände können auch jedes andere System einführen; daran wird die Staatsregierung sie garniht hindern können, und wenn das System ein gutes ist, garnicht

hindern wollen.

Die Begründung, die also hier seitens des ersten Herrn Antrag- stellers gerade in bezug auf die Kommunalbeamten auf Grund angeb- licher Nachteile dieses Systems gegeben worden ist, mag für eine große Zahl von Städten, nämentlich au der Stadt Berlin gegenüber, heute Gültigkeit haben, das ist aber keine geseßlihe Grundlage, die immer Gültigkeit hat. Damit erklärt fich denn au, was der zweite Herr Antragsteller angeführt hat, daß tatsächlih in einzelnen kleineren Ge- meinden ‘die Gehälter für die Militäranwärter günstiger sind als in anderen größeren Gemeinden. Jede Gemeinde ist an und für sich berechtigt, ihre Gehalte so zu normieren wie es den von ihnen zu stellenden Ansprüchen ind ihren Bedürfnissen, ih kann im großen und ganzen sagen, wie es An- gebot und Nachfrage entspricht.

Nun mag es ja sein, daß diese sehr interessante i auch, dur weitere Beratungen noch mehr, als S jeßt A klärt werden könnte. Die Königliche Staatsregierung wird gewiß dankbar sein für alle Anregungen, die ihr zu einer Verbesserung der Stellung der Beamten üherhaupt nur gegeben werden können. Die

54 bis 60 4 verdient, wer foll dann noch Unteroffizier und Militär- anwärter werden wollen? So muß der Staat s{ließlich für den Unteroffizierersaß zu den Elementen its die man fonst nicht nehmen würde, die aber nahher als Militäranwärter die meisten Klagen führen, was nur der Sozialdemokratie nüt. Der junge Nach- wuchs der Handwerker drängt sih in die Beamtenstellen, weil er ih für E und Gewerbe für zu gut dünkt, und daher kommt das Uebermaß von Angebot an Zivilanwärtern. Die 5 Millionen au angebracht, wenn es sih darum handelt, daß bei der zwei- ährigen Dienstzeit der Unteroffizierersaß nicht minderwertig wird. Der Grundzug des Antrags will nur eine Gleichstellung mit den Bivilanwärtern, aber keine Schädigung der letzteren; der inanz- E S E bie L immer noch ein Unterschied von 5 Jahren efleht. eit Jahren laborieren wir an dieser g E, La ser Frage, die endlich i; g. midt- Warburg (Zentr.) erklärt i s Stnratbie ved A DE Antrag Eu e i mpathie, doch müßten au ie Gegengrü Ì ini bebe i: wenn : Gegengründe des Finanzministers : E eck (fr. Volksp.): Wenn die Kommune Berlin au keinen Wohnungs eldzuschuß zahlt, fo zahlt sie doch höhere Gebältec in den einzelnen Stufen find die Gehaltsbezüge mindestens um den Betrag des staatlichen Wohnungsgeldzushusses höher als die staats» seitig gewährten Bezüge für die gleihen Kategorien. Von der Er- laubnis, in den Vororten zu wohnen, wird seitens dieser Beamten in ganz erheblihem Umfange Gebrau gemaht. Die Eingabe der Militäranwärter weist auch darauf hin, daß in Berlin nicht genug Urlaub gewährt würde: das stimmt mit den tatsählihen Verhältnissen nicht überein. Sehr beachtenswert ist auch, daß der in Form höheren Gehalts N Wohnungsgeldzushuß naher pensionsfähig ift ; S tehen fich also. diese Beamten tatsählich besser als A mit Wohnungsgeldzushu . In Berlin können diese Be- amten bis 4000 im Gehalt steigen, während das Höchst- GRE in den Cn Orten niht über 3400 M Crd Aa An, ats in der Budgetkommission iitzubératen, ermöglihen lagt. gegentommen gegen die Wünsche der Beamten sid Damit schließt die Beratun Budgetkommission. P

Auf der Tagesordnung steht sodann di i M n die Ber Petitionen, und zwar auf Grund von 44 münblides i shriftlihen Berichten der Budget-, Justiz-, Unterrichts- Os und der Handels: und Gewerbekommi sion. j dete die Petition des Amtsgerichts\sekretärs Müller in Char- n s Un Gewährung einer pensionsfähigen Lokalzulage an die nat Berlin versegten Gercht(deähe: er e E S ad) ) r oder einer Teuerun / sämtliche Gerichts|hreiber in Berlin wiiel S ‘dem ntrage

Antrag geht an die

Budgetkommission, Referent Abg. Kölle (1l.), zur Tagesordnung

Page | ite ir A s ile Petition der Gerichtsvollzieher Patshke und Seno V S Höchst u. a. O, um Feslsetung des Didfigcbalts der Gerichtsvo Die | O: 3600 Æ wird der Regierung ais as A iat E ion Sem meye / Frans in Berlin usw), wee H Verbesserung der Verhältnisse der erihtsvollzieher gerihtet L i E L

‘Stender u. Gen. in Berlin petitionieren um Verbefsering der Besoldungöverhältni e der Kanzlisten bei den Amts- und den Landgerihten sowie bei den Staatsanwaltschaften (Erhöhung

des Höcstgehalts, Anrechnung der diätarishen Dienstzeit nah dem