1904 / 276 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Großhandelspreise vou Getreide in Berlin und an auferdeutschen Börsenplätßeu für die Woche vom 14. bis 19. November 1904 nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit niht etwas anderes bemerkt.)

Woche | Da- 14./195] gegén Novbr. | Vor- 1904 | woe Berlin. : ter, der, mindestens 712 g das 1 138,90 E qute E Ee a1 117200 Hafer, L g f 450 g das 1 142,60 ter Bod E 138,42| 137,52 L E a A j x Weiten: Theiß S 187,67| 186,76 Baker: S E 124,83] 124,79 A E C E S 154,55| 154,50 E O E 2 137,57| 137,52 Budapest. E Ie C E A 128,23| 127,08 en, E a E A 172,56| 169,61 fer, A 121,44| 120,54 E U E E Ee E 126,53| 125,21 Mais, L E E 131,88| 129,20 j Odessa. ISOUEE, c) D E Ke A S 96,09| 95,43 L O DIS O e Da S 125,04| 123,73 Riga. Roggen, 71 bis 72 E E 101,78| 102,89 O E 130,74| 129/87 Paris. | A i | lieferbare Ware des laufenden Monats \ 1974 R Antwerpen. : t E 139,33| 139,35 Dot A E 145,39| 145,40 Sh E C C Sre Uen E a E A C 1 14 42 R Gau O S 157,50| 157,52 at u E A 152,49] 151,70 Mute Wn al 131,25| 131,11 Wombad, b C 143,37| 143,39 As N 111,36| 110,56 D E E 1 1 Moa 4 Deterödrgn fe hs 117,39 116/59 Weizen { R E «P LOEOEr 154/07 amerikanisher Winter- 165,33| 165,33 Mais i e U d 2 114,40| 113,97 L 101,31} 99,62 X London. Produktenbörse (Mark Lans). j N 153,56| 153,55 Wehen { alis ma e aal 149,10 149/10 . Weizen englis Getreide « 140,98| 141,37 fer | Mittelpreis E 196 Marktorten | 115,04| 114,44 rste (Gazette averages) 136,93| 137,39 * Liverpool. 4 U C E L CE TLOGS abs E A Pa C L E Es 154,22| 154,22 I C RUTTOME n ale E E A 131,79| 132,03 U S B 137,87| 137,87 E 156,09] 157,50 Gele dgn wehen U A pes 118,39| 118,39 N e R S 98,54| 98,14 D E 125,72) 125,25 Mais L S 107,49| 106,91 S 98,14/ 97,67 Chicago. E U A 170,70| 174,48 Weizen, Lieferungsware { Mi... 171,05] 173,83 l L E 150,30] 151,68 Mais ü Dee S 82,28| 83,39 Neu York. E Wle N L 186,05| 187,76 Weizen E e, 181,50} 183,28 i Lieserungêware f Mai i 174,41] 176,63 N P O L A 157,88| 158,33 | Mais v E 96,22| 96,85 | F dei Buenos Aires. / zen 126,51| 128,29 Mais } Durthschnittöware S E { 75,73 76,62.

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Pro- duktenbörse = 504 Pfund engl. erechnet ; für die aus den rh en an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise tir

e Sia Pas Co C, g Semer Bunte a2 1 D 1 ersie = Ä A 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais ch= "26" Pnop Sli:

ns english = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen =

t Mais = 2000 Reichswährung sind die

Bei der Umre nung -der Preise in aus den einzelnen S E im „Reichsanzeiger“ ermittelten

wöchentlichen Durchschnittswe{selkurse a d h Ti Grunde gelegt, und zwar E Wien n Budapest Berliner E y n London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und eu York die Kurs Neu York, für Odessa und Riga die Si

rse auf erpen und Amsterdam die Kurse

auf St. Petersburg, für Paris, Antw, n diese Pläye. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der

Goldprämie.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 101. Sißung vom 22. November 1904, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolfs Telegraphishem Bureau.) j

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung

des D Lentiout fs, dori N eines landesgerichts in Düsseldorf. : E

Si ‘der A N, Jn der Stadt Düsseldorf

ird ei rlandesgeriht errichtet. Ö

I Sia m Le Regierungsvorlage: Dem Oberlandes-

iht in Düsseldorf werden zugewiesen: 1) unter Abtrennung L air E t cidis in Cóln die Bezirke Landgerichte in Kleve, Düsseldorf und Elberfeld, 2) unter rennung jan dew Bezie des Oberlandesgerihts in Hamm

ndgerichte in Duisburg und Essen.

Die Kommission hat den § 2 dahin geändert, daß der Landgerichtsbezirk Essen bei Hamm belassen wird, Jm übrigen hat die Kommission das Geseh unverändert angenommen.

S 3 bestimmt: Der Tag, an welchem dieses Geseh in Kraft tritt, wird durch Königliche Ds bestimmt.

Die Abgg. Dr. Bachem ea und Genossen hbe- antragen, S 3 au fassen, wie folgt: „Dieses Geseg tritt in Kraft gleichzeitig mit der Errichtung von Landgerichten in Crefeld und M.-Gladbach. liche Verordnung bestimmt“.

._ Der Abg. Trimborn (Zentr.) beantragt, den S8, wie folgt, zu fassen: „Das Geseß tritt am 1. Oktober 1907 oder an einem spätern, durch Königliche Verordnung zu be- stimmenden Termine in Kraft.“

Ueber den Beginn der Verhandlungen ist bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Auf die Ausführungen des Abg. Roeren (Zentr.) zu § 1 der Vorlage erwidert der

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Ih kann mich. dem Wunsch des Herrn Vor- redners nur anschließen, daß Sie {ih bei Ihrer Abstimmung über den vorgelegten Geseßentwurf ledigli bestimmen lassen dur sachliche Gründe, daß Sie dabei prüfen die Interessen aller beteiligten Kreise der Bevölkerung, mögen sie der Industrie, der Landwirtschaft oder dem Handel angehören. s

Die Gründe für die Regierungsvorlage und ebenso die Gegen- gründe sind bei der ersten Lesung in diesem Hause und in der Kom- mission in einer so eingehenden Weise erörtert worden, daß ih glaube, es nicht veraniworten zu können, darauf zunächst wieder einzugehen. Ich glaube, ih würde dadurch Ihre Zeit in einer Weise in Anspruch nehmen, die Ihren Wünschen nicht entsprähe. Ich halte es aber für meine Pflicht, zunächst bei den Einzelpunkten, die Herr Noeren hier vorbrachte, insoweit ih sie nit als rihtig anerkenne und anerkennen kann, meine entgegengeseßte Auffassung zur Geltung zu bringen.

Herr Roeren hat zunächst gemeint, die Verhältnisse seien eigentlih in Cöln kaum abweichend von denen bei anderen Ober- landesgerihten, die Sißungsdauer sei in Cöln ebenso lang wie anderswo, wenn man die Pausen mit einrechne, die bei anderen Ober- landesgerihten durch die Beratung der Sachen ausgefüllt würden. Die

Der Zeitpunkt wird durh König-

Ihnen vorgelegte Statistik ergibt aber doch in hôchst auffälliger

Weise, wie kurz in der Tat die eigentlihen Verhandlungen in den Sißungen des Cölner Oberlandesgerihts sind, wie sie vielfach nur 10, 15 Minuten, eine halbe Stunde, fast zur Hälfte“ weniger als vier Stunden dauern das sind Zustände, wie sie bei keinem anderen Oberlandesgeriht vorkommen, sie sind in Cöln um so auffälliger, weil dort die von “Herrn Roeren ins Gefeht geführte Praxis besteht, daß das Geriht nit unmittelbar nah dem Plaidoyer in die Beratung eintritt, sondern sofort bereit ist, auch die nächste Sache zur Ver- handlung zu bringen. Das ist eine Einrichtung, die gerade im Interesse der Anwälte liegt und die Tätigkeit der Anwälte in ungewöhn- lichem Maße erleichtert, indem ihnen nit zugemutet wird, während der langen Beratungen des Gerichts in einer vorhergehenden Sache müßig zu warten. Wenn troßdem in so zahlreihen Sachen die Anwälte versagen, während das Gericht zur E handlung bereit is, so beweist das, daß die Zustände in Cöln ungesund sind, und daß eine Abhilfe notwendig geboten ist. Die Zustände haben sih ja, wie ih {hon bei der ersten Lesung anerkannt habe, einigermaßen im Laufe des leßten und des vorleßten Jahres ge- bessert. Die Leistungen des Cölner Oberlandesgerih1s stehen gegen- wärtig auf dem Durchschnitt der übrigen Oberlandesgerichte, vielleiht etwas über dem Durchschnitt.“ Sie erreichen keineswegs. das Kammer- geriht, das ungefähr !/; mehr leistet, auf den Kopf der betreffenden Richter gerechnet; aber sie sind an und für si, was die richterlihe Tätigkeit angeht, durchaus anzuerkennen und befriedigend. Es ist aber unrichtig, wenn der Herr Abg. Roeren meint, dur eine Vermehrung des Nichterpersonals würden nun alle die Uebelstände, die dort noch bestehen, beseitigt werden können. Jch muß hier zunächst den Zahlen entgegentreten, mit denen der Herr Abg. Roeren operiert hat. Er hat fortwährend von 43 Richtern gesprochen, die in Cöln 3800 Sachen erledigen sollten, was über menschliche Kräfte gehe. Er hat dabei vollständig unter den Tisch fallen lassen die 12 Hilfsrihter, (Abg. Noeren : Nein!) die bei dem Oberlandesgericht tâtig find. (Abg. Noeren : EGinschließlih dieser. Wir sind nur 33 Räte und 12 Hilfsrihter!) Das Cóslner Oberlandesgeriht besteht einmal aus 1 Chefpräsidenten, 6 Senatspräsidenten und 33 Räten; das macht 40. Diesen treten seit dem vorigen Jahre oder noch länger 12 Hilfsrihter hinzu; das macht 52. Also das Divisionsexempel ist vollständig anders als das- jenige, was der Herr Abg. Noeren Ihnen unterbreitet hat. (Abg. Eckert: Hört! hört!) Jch kann ferner hinzufügen unter Wiederholung allerdings dessen, was ih \{chon einmal gesagt habe, daß die Justiz- verwaltung immer vollständig gleihen Schritt gehalten hat mit den Leistungen der Anwälte in Cöln. Sie hat Hilfskräfte bewilligt, sie hat auch Vermehrungen des etatsmäßigen Personals eintrêten lassen, sobald sie sich überzeugte, daß die Anwälte zu größeren Leistungen bereit „waren. Troßdem aber sind die Verhältnisse keineswegs auf einen befriedigenden Fuß gebraht worden. Sie stehen nah wie vor weit zurück hinter denen aller übrigen Oberlandesgerihte der Monarchie. Am 31. Oktober d. I. ist festgestellt worden, wie weit die Termine bej den einzelnen Oberlandesgerihten in der Monarthie herausgerüdkt sind, und da ergibt sih, daß in Cöln diese Termine hinausgehen bis in die zweite Hälfte des Juni. Es ist die Geschäftslage für alle einzelnen Senate in der Monarchie festgestellt Und daraus ergibt sih, daß bei dem Kammergerit, dem stärkt be- säftigten Gerichte der ganzen Monarchie, nur bei 5 von 17 Senaten E angeseßt find für die zweite Hälfte des Monats Januar, ariber hinaus kein einziger Términ. Dagegen find in Cöln bei dem am günstigsten stehenden Senat, einem einzigen, die Terminstage bis Mitte: März beseht (Gèrt hett): Und bann gebt tier zweite Hälfte März, erste Here L In: Hulîte Mai ca è Hälfte April, zweite Hälfte April, erste oh vor wenige, Ste Mak, zweite Hälfte Iuni. (Hört, hört!) Noch vor wenigen Tagen is an mi eine Beschwerde von eine Prozeßpartei gelangt, deren Sache am 10. November, w E n niht irre, zur Verhandlung! gestanden atis “inb bes enn 19 den Anwälten mitgeteilt wird, die Sade fei n n uo gekommen, sondern auf den 6. Juni en Der Mann beschwert sich darüber mit Lola N tes Selen und die Justizverwaltung ist verpflichtet, soweit es in ihren Kräften steht, Vorsorge zu treffen, daß solche Zustände si nit verewigen ; das bezweckt eben die gegenwärtige Vorlage.

cht zur Verhandlung-

Wir haben auch wieder cine von dem Herrn Abg. Noeren an- geregte Statistik aufstellen lassen, wie es denn nun seit dem Monat Mai d. J. mit der Sißungsdauer in Cöln gehalten worden ist, und da ergibt sih ganz genau dasselbe Resultat wie für die frühere Zeit. Es ift ganz eigentümlih, und es spriht das dafür, daß es sich um typische Zustände handelt, daß die Durchschnittsdauer der Sißzungen

beinahe auf die Minute in diesem Jahre dieselbe is wie im vorige

Jahr. Im vorigen Jahr war die durhshnittliche Dauer der Sißung. 3 Stunden 28 Minuten und in diesem sind es 3 Stunden 27 Minuten. Daraus erhellt, daß man hier es in der Tat mit bleibenden Ver- hältnifsen zu tun hat, die in der besonderen Art der Cölner Verhälk- nisse ihren Grund haben.

Es haben seit dem Monat Mai d, I. in Cöln 391 Sizungen

stattgefunden. Davon haben 233 die Dauer von 4 Stunden nit erreicht, sie“ sind unter 4 Stunden geblieben, 100 unter 3 Stunden, 42 unter 2 und 10 unter einer Stunde. Mehr als 4 Stunden haben im ganzen nur 126 von den 391 Sißungen gedauert und mehr als 9 Stunden 22 Sigungen. Solche Zustände bestehen, i wiederhole es, bei keinem anderen preußischen Oberlandesgerihte. Die normale Dauer der Sigzung beträgt überall 5 Stunden; sie wird bei den meisten tatsählich überschritten, au bei solchen Gerichten, an denen ähnliche Einrichtungen wie in Cöln bestehen. Es gibt nämli noch andere Oberlandesgerichte, bei denen die Beratung sih nicht an die Verhandlung der Sache anschließt, sondern auf eine spätere Sipung. verlegt wird. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß es z. B. bei dem: Oberlandesgeriht in Celle auf Grund alter Gewöhnung ebenso ge- halten wird. Aber auch da haben die Sißungen tatsächlich cine

Dauer von 5 Stunden. Die Sigungen werden in Cöln durh- -

{hnittlih besezt mit 12 bis 15 Stunden; aber es is etwas gans Gewöhnliches, daß davon 10 bis 12 Sachen ausfallen und nur 3 bis 4 zur Verhandlung kommen. Den Richtern kann daraus ein Vorwurf niht gemaht werden, sie sind da, sind bereit, vor si ver- handeln zu lassen; aber es geschieht nicht.

Auf das Arwaltsmonopol, meine Herren, is der Herr Abg- Roeren au wieder eingegangen und hat gemeint, die Afsoziationen würden \sich der Entwickelung der Dinge von selbst anschließen, {C würden ihr folgen, und sie seien nur aufgehalten, gehemmt worden, weil die Frage der Teilung des Oberlandesgeri&ts Cöln hinein- geworfen sei. Ja, meine Herren, tatsählich liegt die Sache gerade umgekehrt. Assoziationen gibt es in Cöln erst, seit die Frage der Teilung des Oberlandesgerichts in Anregung gekommen ist. Im Jahre 1901 hat die erste Assoziation stattgefunden, und dann sind ein paar, zwei, drei, ihr gefolgt. Es sind, glaube ih, jeßt im ganzen von den stark beschäftigten Anwälten vier, die si einen jüngeren Kollegen zu- gelegt haben, um dadur in ihrer Arbeit erleichtert zu werden. Die Verteilung der Mandate auf die am meisten gesuchten und ih will ohne weiteres zugeben : nah der öffentlihen Meinung tüchtigsten An- wälte ist nah wie vor eine für die Erledigung der Geschäfte überaus ungünstige. 39 Anwälte sind zur Zeit bei dem Oberlandesgericht zu- gelassen, von den 9788 Mandaten aber, die, wenn für jede Seite ein Mandat zu Grunde gelegt wird, gegenwärtig bei dem Oberlandes- gericht in Cöln anhängig sind, haben zwei Bureaus, die mit vier Anwälten arbeiten, 1950 Sachen, also beinahe 20 9/6. 1/10 der An- wülte hat in seinen Händen !/; der sämtlichen Sachen! Wenn man etwas weiter hinaufgeht, so ergibt \sich, daß 5 Bureaus, die mit 10 Anwälten arbeiten, 40,2 9% aller Sachen haben, und 7 Bureaus, zusammen mit 12 Anwälten, 50,5 9%/%. Also diese 12 Anwälte, die noh nit ein Drittel der gesamten Anwaltschaft ausmachen, haben in ihren Händen über die Hälfte der Gesamtheit der anhängigen Sachen.

Nun, meine Herren, hat ganz gewiß der Herr Abg. Noeren nicht

behaupten wollen, daß die übrigen Anwälte in Cöln nicht auch tüchtig *

seien. Jch glaube, es besteht darüber gar kein Zweifel, daß sich au unter diesen gering beschäftigten Anwälten eine Reihe von hervor- ragend tüchtigen Männern befindet, in deren Händen jede Sache gut

aufgehoben sein würde. Aber die historishe Entwickelung der Dinge,

die Gewöhnung der Bevölkerung hat dahin geführt, daß, troßdem eine reihlihe Auswahl von Anwälten dort gegeben ist, nah wie vor die Mandate si konzentricren in wenigen Händen, deren Jnanspruch- nahme in den vershiedenen Sehaten zu so zahlreihen Kollisionen führt, daß sie troy aller von der Justizverwaltung herbeigeführten ge- {{äftlihen Erleichterungen jeden Augenblick behindert sind, in irgend- einer Sache aufzutreten. Wir haben in der Justizverwaltung die Ueberzeugung und diese Ueberzeugung wird geteilt von den der Sache do am nästen stehenden Herren, den Vorstandsbeamten, ins- besondere dem Oberlandesgerihtöpräsidenten und der Mehrheit der Senatspräsidenten in Cöln —, daß nur dur eine Teilung des Gerichts Hilfe geschaffen werden könne, Wix haben die Ueberzeugung, daß folhe Zustände, wie sie in Cöln bestehen, fich in Düeldorf nicht wieder bilden und einleben werden. Ein mathematischer Beweis dafür läßt sich selbslverständlih nicht führen, aber diejenigen, die den Ver- hältnissen näher stehen, die die Gewöhnungen {in Cöln und Düsseldorf mit einander zu vergleichen in der Lagè sind, sind von der Ueber- ¿eugung getragen, daß in Düsseldorf, wo auc bisher ein durchaus prompter Geschäftsgang bei dem Landgericht besteht, der sih sehr günstig abhebt gegen die Verhältnisse anderer Landgerichte, auch b einem Oberlandesgeriht folhe Zustände niht eintreten werden.

Ich beschränke mich für jeßt auf diese Bemerkungen und werde abwarten, inwieweit die weitere Diskussion mir Anlaß gibt, n weiter zur Sache das Wort zu nehmen. Ich unterlasse es aud uh jeßt zu den heute gestellten Anträgen Stellung zu nehmen. Nur vas Eine will ih zur Vereinfahung der Diskussion alsbald bemerken, die Satlage insoweit eine Aenderung erfahren hat, als nah dem Kommissionsbeshluß im Gegensaß zu der Vorlage der Bezirk deb Landgerichts Essen ausgeschieden wird, alfo bei Hamm verbleiben und nit dem neuen Oberlandesgericht zugewiesen werden soll. Ih kann namens der Königlichen Staatsregierung erklären, daß seitens derselben diesem Antrage Widérspruh nicht entgegengestellt wird und niht ver- fuht werden soll, Sie zur Wiederherstellung der Vorlage ¿1 ves stimmen. Jh kann weiter hinzuseßen, daß der Oberlandesgerihtd- präsident in Hamm, der, wie ‘die Herren vielleicht aus der ersten Ver

handlung si entsinnen werden, urfprünglih Bedenken gegen die Vol“

lage erhoben hat, aus eigener Initiative vor einigér Zeit berichtet E daß er in der durch den Kommissionsbeschluß gegebenen Regelung ein glückliche Löfung der \{chwierigen Organisationsfcage erblicke. und nun mehr jeglihes Bedenken gegen die Vorlage fallen lasse. (Bravo!)

Abg. Schiffer (nl.): Die Vorlage ist von weittragender Be- deutung, kann aber oblen nliGfern" behandelt werden.

Au die f