1904 / 276 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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Gegner haben versichert, ith i sahliŸ behandeln wollen. Dies

re ausdrücklihe Versicherung halte ih für so selb tverstänt li abe die fefie Ucbeneguna. do wenn ie Tei i en Oberlandesger ezirks in Fr fürs, M E N e geredet würde. Die jeßigen Zus stände am Oberlandesgericht Gon A A un n er U . Lal- ande Gera P cbend. “betrachtet werden, daß diese Zustände e ¿ati nd und einer Abänderung unter allen Umständen S enb bedürfen. Es fragt si nur, ob der von der Staats- ge vorgeschlagene Weg zum Ziele führt; ih glaube nicht, ph E Hicig Weise der jegige Notstand voll beseitigt werden kann. Na O s Meinung wäre dazu eine Aenderung der Prozeßgeseßgebung Va Licbei Aber man kann nicht leßtere im ganzen Reiche ändern wolle mit Rücksicht auf Mißstände, die im Oberlandesgerihtsbezirk Cöln a etreten sind. Die ganze Sachlage zeigt, daß lokale Verhältnisse die Sculd tragen, und daß ‘also lokal Cingegre werden muß. Nicht die Ueberlastung der Richter trägt die Schuld, die thre Kraft voll einseßen für die Bewältigung der Prozesse, sondern die Anwalt- schaft. Es besteht nun einmal die Tatsache, daß die ganze An- waltspraxis sich in Cöln in wénigen Händen befindet; dazu kommt, daß na rheinisher Gepflogenheit die Plaidoyers der RNehtsanwälte eine außerordentlih lange Zeit beanspruhen. In dieser Beziehung

etwas verdächtig erscheint.

man von den Anwälten selbst cine Aenderung nicht cten, und“ auch der Ausweg der Anwaltsassoziation wird nihts nügen. Das einzige Mittel, um wirklich

Abhilfe zu schaffen, bildet die Zusammenziehüng der Senate, um eine für Cöln N Vertretung der Anwaltschaft bei den Verhand- lungen zu erreichen, und das führt mit nahezu logischer Notwendig- keit zur Teilung des Oberlandesgerichts selbst. Selbst wenn in ab- sehbarer Zeit eine Aenderung der Zivilprozeßordnung stattfinden sollte, würde do, glaube ih, ein Gesichtspunkt für Trennung größerer Bezirke aus\chlaggebend sein, E nämlich. die Richter in so wenig nahe Berührung mit thren Vorge]eßten kommen. Der Ober- landesgerihtspräsident in Cöln kann unmögli) bet dem Heere der ihm unterstellten Beamten diejenige Kenntnis der Persönlichkeiten besißen, die für sein Amt erforderlich ist, Das gilt ebenso gut für andere 'Oberlandesgerichtsbeztrke, und ih würde es mit Freude bes grüßen, wenn eine möglichste Teilung größerer Bezirke vor sich gehen sollte. Alle diese Gründe haben bei uns den Entschluß gezeitigt, einstimmig für die Vorlage einzutreten. Allerdings hätte ein Teil meiner Freunde- es lieber gesehen, wenn die Teilung bei dem Land- gericht eingeseßt und sich bei den Oberlandeêgerichten fortgeseßt hätte.

Abg. Peltasohn (Frs. Vgg.): Gegen die Vorlage find ja sehr g ge Gründe angeführt worden, diese sind aber nit dur-

chlagend. Der Oberlandesgerihtsbezirk Cöln ist in der Tat ein

Koloß; er umfaßt niht weniger als 9 Landgerichtsbezirke und eine S Anzahl von Amtsgerihten mit 560 rickterlichen Be- amten, wozu noch das Heer der Unterbeamten und Rechtsanwälte tritt. Wenn au eine Teilung eintritt, fo darf troßdem angenommen werden, daß die Wünsche der Errichtung je eines L in Crefeld und M.-Gladbach werden erfüllt werden. Cöln wird immer noch ein sehr ausgedehnter Oberlandeêgerihtsbezirk bleiben. Unter diesen A werden meine politischen Freunde der Vorlage zu- stimmen, da sie sie vom politischen Standpunkt aus für gereht- alten. i : E R e - Waldenburg (fr. kons.) : Der größte Teil meiner politischen Freunde wird für die Vorlage stimmen. Wir glauben, daß die Zustände, die z. Z. im Oberlandesgerichtsbezirk Cöln bestehen, absolut einer Abhilfe bedürfen. Wir haben uns davon überzeugt auf Grund der Verhandlungen dieses Hauses und vor allen Dingen des statistischzn Materials, welches der Justizminister in der Kom- mission und heute mitgeteilt hat über die Anberaumung der

ine in Cöln im Vergleih mit derjenigen bei sämts lion : anderen preußischen Oberlandesgerihten. Der _Iustiz- minister hat erklärt, daß eine Abhilfe nur mögli fei

durch eine Teilung des Oberlandesgerichts_ in Cöln, und derselben Ansicht sind auch-die zunätst beteiligten Stellen. In einem Votum gegen die Vorlage, deren Grundlagen von der Justizverwaltung und threm Lhef so Mens: geprüft worden sind, könnte nun ein Miß- trauensvotum er erden. sonderen Weit darauf aud diejenigen, die Gegner der N zum Ausdruck zu bringen, daß sie ein folhes Mißtrauen gegen die preußishe Justizverwaltun nt haben; ein Teil meiner politischen Freunde ist aber auch objektiv berzeugt, daß die Gründe des Isi i ministers durch\chGlagend sind, daß es în der Tat einen anderen Weg als die Teilung des Dberlande9gerihtsbezixks Cöln nit gibt. Eine Ver- mehrung der Senate würde dem Uebelstande nicht abhelfen. Daß dieselben Uebelstände sich auch in Düsseldorf herausbilden könnten, la ben wir niht; denn in Cöln handelt es sid um lokale Gewohn- le n. In meiner Fraktion sind einige der Ansihht, daß eine Abhilfe E “Aenderung einer Reihe von Vorschriften der Zivilprozeße- 2 ng herbeigeführt werden könnte. Jch will diese Frage nicht Fritis beleuchten, aver der allergrößte Teil meiner politischen Freunde E darin einig, daß dann die Besserung der Verhältnisse in Cöln auf y e Zeit hinausgeshoben werden würde. Das sind die Gründe, wes- balb die allergrößte Mehrzahl meiner politischen Freunde für die Vor- i wird, B lage A fel (fr: Volksp.): Wenn meine politischen Freunde {bg. : dieser nicht politischen Vorlage zustimmen, 18 tun wir es nicht, um, i es der Vorredner getan hat, dem Justizminister ein besonderes Nertrauensvotum zu erteilen, sondern bloß deswegen, weil wir sie im Junteresse der Rechtspflege für sahlih berechtigt anerkennen. Ih kann mi den Ausführungen des Abg. Schiffer nur durchweg anschließen. Wir glauben, mit dieser Vorlage in“ erster Linie den Interessen des Publikums zu dienen. Dies hat Anspru auf eine gute - und ge- diegene, aber au Lene Rechtspflege, die es den einzelnen Necht- ermöglicht, 10 nen[QUchen Verhältnisse gestatten, suchenden ermöglicht, soweit es die menschlichen Verhältnisse gestat ch dea Ausgang de3 Rechtsstreits zu erleben. Durch cine

orlage sind —,

auh no

- Vermehrung der einzelnen Senate würde dem Uebel der Verschleppung

abgeholfen werden. 1 nit die Pflichttreue und L aitietifee der Richter und Anwälte in Cöln, aer N sind über- eugt, daß die Verhältnisse in diefer Beziehung mächtiger sind als die cistungen der Personen, und daß darum die Teilung des Bezirks nüßlih wirken würde. Dem Ansehen und dem Ruhm der Stadt Côln würde die R keinen Eintrag tun. Auch in Düsseldorf würden so tüchtige Juristen vorhanden sein, wie wir {e zu unserer teude in Cöln sehen. Aus diesen Gründen werden wir einstimmig ür Aba, Sb, B :

g. utze-Pelkum (fons.): Ih bin b t, den Stand- punkt der Minderheit meiner hre Fran I die Vorlage darzulegen. Jh kann mi kurz fassen, da nach den Ausführungen der Redner der nationalliberalen und sreisinnigen Parteien das Schijal der Vorlage entschieden ist. Wir sind der Ansicht, daß dur die neue Organisation die historisch gewordene Nechtseinheit zerstört wird. Nachdem die Organisation 1879 festgelegt war, kann sie nah unserer

emung nur durhbrohen werden, wenn dafür ein zwingender Nachweis geführt wird. Diesen vermissen wir. Wenn in ae egründung von einer vorausshauenden Organisation diese Rede ist, so genügt uns das nicht. Wir bedauern, daß Ne vorausschauende Organisation niht \chon früher erkannt Sustiz- s, und wir meinen, daß aus dieser Unterlassungssünde E iling verwaltung jeßt kein Grund hergeleitet werden kann zu nd für uns des Dberlandesgerihts. Auch die angeführten Zahlen ‘Cöln nit, nicht durchs{lagend. Wir verkennen die Mißstände E e agi aber wir meinen, daß die Senate vermehrt werden Ai V aeben: Bie babe erne QUS af Die Ren leeang einer geotdnefen r haben immer Ausgaben bew Rechtspflege und E, es au tünfti tun; wir bedauern aber, dieser o n zu können, S ñ vie dg, Kir] (Bente): Die Min Bberlandedgeriht Düsseldorf i ehauptet, di Hter ein sogenanntes, Sndgficiearit wed i e in diesein licxt 8 bekanntermaßen die Kornkammer der Rhein-

Meine politischen Freunde leaen be-

provinz, das Ob2Uandesgeriht Düsseldorf würde also ebeusowohl industrielle wie agraris Verbältni e zu beurteilen haben und vor Einseitigkeit bewahrt bleiben. Mit demselben Recht könnte man au gegen das Oberlandesgeriht Cöln die Befürchtung aus- sprechen, daß es cin reines Handels-Oberlandesgeciht sein könnte. Die Nhein rovinz ist ein einheitlicher Verwaltungskörper; aber ' sie umfaßt do Bezirke, die zu drei Oberlandesgerichtöbezirken gehören. Ein Teil der Rheinprovinz, die Landgerichtsbezirke Duisburg und Essen, gehören in juristischer Beziehung zu Westfalen, zu Hamm, und der Landgerichtsbezirk Neuwied gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Frank- furt. Ende der 70er Jahre bat man also eigentli für diese Provinz drei Oberlandesgerichte geschaffen. Hätte man {on damals für die Rheinprovinz allein zwei Oberlandesgerichte gebildet, so hätte man die Teile, die jeßt in unnatürliher Weise zu Hamm gehören, nit dorthin geleat. Da die Bevölkerung die Abzweigung in Petitionen erbeten hat, können wir uns nit dagegen erklären. Die Kommission hat die etition um Errichtung eines besonderen Landgerihts Crefeld zur erüdsihtigung a dieselben Gründe, die sie dazu bestimmt haben, sprehen in \tärkerem Maße für die Teilung des Oberlandes- gerihtsbezirks Cöln. Ab. Baan (nl.): Es ist alles versuht worden, um bei dem Vberlandesgeriht Cöln Wandel der Zustände zu schaffen, aber es ist alles vergeblih ewesen, und es hat sh als ultima ratio, um einen erträglihen Zustand zu s{affen, nur die Teilung des Oberlandesgerihts ergeben. Diesem Plan hat auch der Präsident des Oberlandesgerihts in Cöln, der selbst ein warmes Herz für Cöln und die Cölner hat, rühaltlos seine Zustimmung gegeben. Ih würde es sogar mit befonderer See begrüßt haben, wenn eîn größer Teil des Oberlandesgerichts- ezirks Hamm zu Düsseloorf bätte geschlagen werden können, ih hâtte es für rihtig gehalten, wenn der westfälishe Teil sozusagen mit einer möglichst großen Beteiligungsziffer in die Gemeinschaft von Düsseldorf eingetreten wäre, aber fo viel ist niht zu erreihen gewesen. Die Kommission hat nur die Duisburger nach Düsseldorf verlegt, ih bitte nun, die Vorlage, wie sie aus der Kommission gekommene ist, anzunehmen. Abg. Trimborn (Zentr.): Die Frage der Teilung des Ober- landesgerihtsbezirks Cöln scheint nah dem bisherigen Verlauf der Debatte erledigt zu sein; dennoch habe ih die Aufgabe, meine Position mit der ge und Ausdauer eines Generals Stössel zu ver- teidigen. Der Minister hat die Rechnung des Abg. Noeren bemängelt, Herr Roeren aber hat mit vollem Recht die Senatspräsidenten und die Präsidenten nicht mitgezählt, weil diese Herren nit zu den die Urteile anfertigenden Richtern - gehören. Cöln ist niht der Koloß, nicht das unnatürlihe Gebilde, wie man es dargestellt hat, das sind Uebertreibungen, die man auf ihr richtiges 2s zurückführen muß; bezügli der Zahl der Senate ist Cöln gegenüber dem Kammergericht sogar ein verhältnismäßig kleines Gericht. Im allgemeinen wird der größere Gerichtsbezirk eher eine Einheitlichkeit der Rechtsprechung erwarten lassen als der kleinere. Die Einteilung nah Materien, wte sie nur bei einem größeren Gericht möglich ist, wahrt und sichert in ungleih höherem Grade eine konstantere Spruchpraxis. Indessen hat die Frage, ob große odér keine Oberlandesgerihte zweckmäßig sind, hier auszuscheiden, um so mehr, als in Preußen die verschiedensten Größenverhältnisse bestehen; jedenfalls is es verkehrt, ein einzelnes Gericht herau*zugreifen nnd da- dur der Entscheidung der prinziptellen Frage in verhängnisvoller Weise zu präjudizieren. Wenn in Cöln Verhältnisse R welche die prompte Erledigung der Geschäfte verhindern, und kein anderer Ausweg denkbar ist, dann müßte man die Vorlage annehmen, aber au nur dann. Es sind aber Klagen über die Rechtsanwälte und ihre Tätigkeit, namentlih über die Uebertreibung der Mündlichkeit, niht laut ge- worden; die Ursachen der Mißstände liegen anderswo, e liegen vor allem in der Hinaus\shiebung der Termine. Wenn früher dann und wann Klagen wirkli auftraten, so sind sie eben längst verstummt. Im großen und ganzen wird das Prinzip der Mündlichkeit in dem \achlih berechtigten Maße und Umfange von der Anwaltschaft zur Geltung gebracht; Ausnahmen, die sih natürli nicht bloß in Cöln zeigen, bestätigen nur die Regel. In den leßten Jahren hat zudem, wie auch der Minister zugeben mu te, das Verhältnis der erledigten Sachen zur Gesamtzahl eine erhebliche Befferung erfahren. Und hat die Justiz- verwaltung denn bereits alle Mittel erfie ‘um diese Verhältniszahl auf die Höhe des Durchschnitts aller berlandesgerihte zu bringen ? Das ttel der weiteren Vermehrung des Richterpersonals und damit der Senate ist noch nicht versucht worden; die Unzulänglichkeit der tatsählich eingetretenen L: hat die Shwierigkeiten für die Anwälte noch erhöht. Vermehren Sie die Senate, so werden sih die Nehtsanwälte assoziieren müfsen, und dann wird au mehr ge- leistet werden. (Die weiteren Ausführungen des Redners sind bei der zunehmenden Unruhe des Hauses, obwohl er sein Organ aufs äußerste anstrengt, im Zusammenhange auf der Tribüne nicht mehr boll zu ver- stehen ) Wenn Herr Haarmann sich auf das Zeugnis des Ober- landesgerichtspräsidenten Hamm in Cöln beruft, der für die Teilung ch ausgesprochen hat, fo übersieht er, daß Herr Hamm in angeborener Bescheidenheit seine eigene Leistungsfähigkeit stark untershägt. Hierauf wird ein Schlußantrag angenommen. S 1 ge- langt mit großer Mehrheit zur Annahme, dagegen stimmen .nur das Gros des Zentrums, die Polen und ein kleiner Teil der Konservativen und Freikonservativen. Zu § 2 erhält das Wort Abg. Mooren (Zentr.), der aber nah den ersten Säßen dur den Vizepräsidenten Dr. P or\ch unter großer Heiterkeit des Hauses ver- anlaßt wird, seine Ausführungen abzubrechen, da sie sich ledigli auf die soeben ges{hlosseze Debatte beziehen. 8 2 wird nah den Kommissionsbeschlüssen mit derselben Mehrheit angenommen...

; 3 führt A A aus: s der Vorlage foll das Geseh in Kraft gesezt werden durh Königliche Verordnung. Dadurch wird eine Un-

; , die für die Beteiligten ret unangenehm werden ee E Vit müssen doch Gewißheit darüber haben, wie sie fi für den Fall verhalten sollen, wenn das Geseß in Krast tritt. Afsoziationsverhältnisse müssen gelöst werden 2c. Für die neue Ein- richtung muß do deshalb ein bestimmter Termin festgeseßt werden. Es” würde eine große Härte sein, wenn man über den Termin in Unsitherheit gelassen würde. ch habe deshalb mit meinen Freunden beantragt, daß dieses Geseß am 1. Oktober 1907 in Kraft tritt.

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Wenn in dem Geseßentwurf der Tag des JIn- krafttretens dieses Geseßes Königliher Verordnung vorbehalten ist, fo entspriht das der seit Jahrzehnten feststehenden Praxis. Die Ein- rihtung eines neuen Gerichts erfordert umfassende Vorbereitungen, von denen mit voller Bestimmtheit niemals vorausgesehen werden kann, wann sie abgeschlossen sein werden. Es ist deshalb bei jeder Er- rihtung eines neuen Gerihts mag es ein Amtsgericht oder ein Land- geriht gewesen sein E ein gleiher Swhlußparagraph dem Gese bei- gefügt. Selbftverständlich beabsichtigt die Königliche Staatsregierung nit und die Justizverwaltung absolut nicht, irgendwie rücksi{tslos in der Sache vorzugehen. Es liegt in der Natur der Sache, daß weits gehende Rücksiht zu nehmen ist auf alle diejenigen, die dur das Geseßz persönlich belroffen werden, in erster Linie die Herren Anwälte, aber auch auf alle diejenigen Richter und sonstige Beamte, die bei der Errichtung

des neuen Oberlandesgerihts mit einem Domizilwechsel zu rechnen

haben. Andererseitò liegt aber doch au ein lebhaftes Interesse bor; die Fortdauer der gegenwärtig bestehenden Zustände nicht über Gebühr

zu verlängern und zu verhindern, daß die daraus si ergeb: n

Uebelstände si{ch noch in einen weiteren Beiteaum hin S

Irgendwo soll die Ansicht verbreitet gewesen sein, daß die Justiz- verwaltung sich \{chon jeßt nach Mietsgebäuden in Düsseldorf um- gesehen habe und {on in nähster Zeit das Oberlandesgeriht bei Annahme des vorliegenden Gesetzes ins Leben treten lassen wolle. Daran ist kein wahres Wort ; die Justizverwaltung hat gar nit daran gedacht, derartige Vorbereitungen son zu treffen. Wir denken auh nicht daran, daß das Gese {on im Laufe des nähsten Etats- jahres in Kraft treten könne ; der nächste Ctat wird keine Forderung enthalten, die auf die Errichtung des neuen Oberlandesgerichts irgendwie berechnet wäre, weder in persönlicher noh in sahliher Beziehung. Der früheste Termin, der in Frage kommt, ist, da wir ohne Bewillig 1ng der Mittel seitens des Landtags das Gericht nicht ins Leben rufen können, dec 1. April 1906. Da aber nach mehrfachen Erfahrungen niht mit Sicherheit darauf gerehnet werden kann, daß der Etat für 1906 zum 1. April abgeschlossen werden kann, wird sih ganz von selbst der Termin noch weiter hinausshieben, mindestens auf den 1. Juli, wenn nit, wofür ja Zweckmäßigkeitörücksihten sprechen können, auf den Zeitpunkt nah den Gerichtsferien 1906. Noch ein Jahr weiter hinauszugehen, das würde ih aber für recht unerwünscht halten. Jch glaube, wenn man sich als Einfsührungstermin den 1. Juli, eventuell den 1. Oktober oder den 16. September 1906 denkt, dann ist allen Beteiligten hinreichend Zeit und Muße gegeben, ihre Entschließung zu fassen und sih auf die notwendigen Aenderungen ein- zurihten. Andererseits aber führt eine zu weit gehende Verlängerung der Sache dahin, daß die rechtsuchende Bevölkerung unter den in Cöln nun einmal bestehenden Zuständen noch weiter zu leiden hat, und daß an den Resten, die sich aufsammeln werden bis zu einem zu weit hinausgeshobenen Termin, das Oberlandesgeriht Cöln noch Jahre hinaus zu tragen hat. Ih darf erwähnen, daß bei der Organisation vom 1. Oktober 1879 das Oberlandesgerißt Cöln auch mit sehr großen Resten in diese neue Periode Hineinging, und es hat 10 Zahre gedauert, bis dieselben erledigt waren; bis 1889 hat das Oberlandes- gericht damit zu tun gehabt. Nach der bestehenden Gesezgebung liegt die Sache so, daß diejenigen Sachen, die bis zur Teilung bei dem Oberlandesgeriht Cöln anbängig werden, dort auch zu Ende geführt werden müssen. Die anhängigen Sachen gehen nit auf Düsseldorf über; Düsseldorf bekommt nur die neuen Sachen. Die Zahl der an- hängigen Sachen würde zweifellos um so größer werden, je länger der Zeitpunkt des JInkrafttretens hinausgeshoben wird, und dem muß nach meiner Meinung im Interesse der Bevölkerung, das ja nah der Auffassung aller Parteien in dieser Sache das maßgebende ist, vorgebeugt werden, soweit es sich mit den berechtigten Interessen der unmittelbar beteiligten Personen, der Anwälte usw. irgend ver- trägt. "Jh meine: Sie dürfen vertrauen, daß die Königliche Staats- regierung jede Rücksiht nehmen wird, die mit den durchschlagenden Interessen der Bevölkerung vereinbar if. Unter diesem Gesichtspunkte möchte ih Sie bitten, den Antrag Trimborn nicht anzunehmen, sondern abzulehnen.

Abg. Trimborn: Mit Rücksicht auf diese Erklärung wmodifiziere ih meinen Antrag dahin, daß das Geseß nicht am 1. Oktober 1907, sondern am 1. Oktober 1906 in Kraft treten soll. Nun bitte i, für

meinen Antrag zu stimmen, damit die Anwälte Gewißheit über den Termin haben.

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Ich bin dem Herrn Abg. Trimborn dankbar für dieses Entgegenkommen und möchte ihm nur anheimstellen, ob es nicht im Interesse der Sache läge, noch 14 Tage nachzugeben ; denn es wäre niht wünschenswert, wenn am Schluß der Gerichtsferien 1906 das Oberlandesgeriht fn Cöln sich noch 14 Tage lang mit den

neuen Sacheuy aus den aussceidenden Bezirken zu befassen hätte, statt daß diese sofort auf das neue Oberlandesgeriht übergingen.

Abg. Trimborn: Ih bin bereit, auch diesem Wunsche der

Regiecung nahzuklommen nah dem Grundsaß: minima non curat Praetor;* id bin also bereit, „den 15. Septembet 1906“ (Rufe: 16. September!) also „den 16. September 1906“ zu sagen. Nun bitte ih aber, meinen Antrag einstimmig anzunehmen.

Justizminister Dr. Schön stedt:

Der einstimmigen Annahme des so modifizierten Antrages will ih niht widersprechen.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Nachdem die B 1 und 2 angenommen find, ziehe ih als praktischer, vernünftiger Politiker daraus teine Konsequenzen. Ih bin gegen die Vorlage gewesen, aber da sie nun einmal zusta-de kommt, so rene ih damit. Wenn ein Oberlandes- gericht in Düsseldorf neu geshaffen werden foll, ‘dann ist es eine Ne Forderung der Billigkeit, da w:nigstens gleichzeitig auh die geäußerten, seit einem Men chènalter als berehtigt anerkannten Wünsche von Crefeld und M.-Gladbah erfüllt werden. Der Minister hat son zugegeben, daß der neue Ober- [andesgerihtspräsident in Düsseldorf gegen eine Erweiterung seines Wirkungskreises nichts einzuwenden haben würde; mit anderen Worten: es ist jeßt freie Bahn für die Errichtung weiterer Land- gerihte geschaffen. Am 3. November sind die Petitionen der beiden genannten Städte der Regierung zur Berüsichtigung überwiesen worden. Der Herr Minister hat wohlwollende Erklärungen abgegeben, die zu nichts verbindlich sind, weiter aber nichts. Jegt if der Augenblick gekommen, diese wohlwollenden Crklärungen zu ver- wirklichen. Pari passu sollten diese beiden Landgerichte geschaffen werden, die die gesamte Bevölkerung \{on seit Sra verlangt. Mit dem modifizierten Antrag Trimborn (16. September 1906) bin ih einverstanden. Es muß Vorsorge getroffen werden, daß bis zu diesem Tage auch die beiden neuen Landgerichte ins Leben treten können. Damit würde diese ganze Angelegenheit für die NRhein- provinz einen versöhnlichen AbsHluß finden.

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Mir liegt nichts ferner, als, nachdem der in meinen Augen hoherfreuliche Beschluß zu § 1 des Geseyes gefaßt worden ift, nunmehr noch irgend etwas von Bitterkeit in die Dis- kussion hineinbringen zu wollen. Ich glaube aber, Ste werden auch eine solche Empfindung nicht haben, wenn ich mi notgebednge, Hun mit aller Bestimmtheit gegen die Annahme des C E L aus\sprehen muß. julbeéft e

Ich muß zunächst der Auffi e uenz ihres Beschlusses pom nahme des Antrags eine net Le Beschluß war A Le 3, November d. I. wäre. E C E e dat soll Se eiben Saaten 1e Bel mie dem Déeriendet i das Oberlandesgeriht in Düsseldorf

‘werden, daß diese (

gecidit in Düsselborf und, daf Leben zu treten haben. Das geht doch für gleichzeit S Stab hinaus, denn wir wissen gar nicht, ob j über D mögli sein wird, die Schwierigkeiten, die einer

Bildung der beiden neuen Landgerichte in Crefeld und in M.-Glad-