1904 / 276 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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Le A s\fachen. 2. ote, uin! 1 3: Ün und Inbvaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5, Verlosung 2c. von Wertpapieren.

erlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Dritte Beilage Es zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 23. November

Öffentlicher Anzeiger.

Erw 9, Ban

1904.

6. Kommanditgesellshaften auf Aktien und Aktiengesells{. s

erbs- und Wirt\chaftsgenossenschaften.

8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

fau8weife.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

9) Ausgebote, Verlust: u. Fund- sahen, Zustellungen u. dergl.

62363 Aufgebot. ¿ i Wilbelm Karn, Wagner in Freimersheim, in seiner Eigenschaft als Pfleger der nachgenannten Verschollenen, vertreten durch seinen PrOjeBbevolls mächtigten, Rechtskonsulenten Knorr in Edenkoben, hat bei dem K. Amtsgeriht Edenkoben unter der Aufstellung, die nahgenannten Kinder der zu Eden- koben wohnhaft gewesenen und verlebten Cheleute Johann Wilhelm Nömmich, weiland Schlosser, und Maria Elisabetha geb. Steigelmann, als e 1) Wilhelm Römmich, geb. 4. März S ua 2) Magdalena Nömmich, geb. 11. E E 3) Elisabetha Römmich, geb. 29. Jul "b 4) Philipp Iakob Römmich, geb. 25. November 8441

ät vor mehr denn zwanzig Jahren von ibe C inläudischen Wohnorte Edenkoben ent- fernt und seitdem nich!s mehr von si hören lassen, Antrag auf Todeserklärung derselben gestellt und die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht. Das K. Amtsgericht hat Auf- gebot erlassen mit der Aufforderung an

1) die Verschollenen, si spätestens in dem auf Freitag, den 16. Juni 1905, Vormittags 81 Uhr, im Sißungössaale des K. Amtsgerichts dahier anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls thre Todeserklärung erfolgen werde,

2) alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Edenkoben, den 21. November 1904.

K. Amtsgerichtsschreiberet. Engel, K. Obersekretär.

5 Aufgebot. / [Ne 18 661. Auf Antrag des Landwirts NiSard Maier von Riedheim wird der am 25. März 1827 zu Riedbeim geborene und zuleßt daselbst wohnhaft ge- wesenz Franz Maier, der im Jahre 1865 nah Amerika ausgewandert ist, aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 15, Juni 1905, Vor- mittags 11 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung ausge- sprochen würde. Zugleich verden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des T enen zu erteilen vermögen, aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termine dem Gerichte Anzeige zu machen.

Eugen, den 15. November 1904. Gr. Amtsgericht. (gez) Mots\ch. Dies veröffentliht: Der Gerichtsschreiber.

[61976] Aufgebot.

Auf Antrag des Wirtschaf1sagenten Traugott vertreten durch den Nechtsanwalt Niesel in Friedland O.-S., wird das Auf ebot, be- treffend Todeserklärung des verschollenen uézüglers Johann Schuppa aus Dorf Friedland O.-S,., ge- boren am 26 Dezember 1809 als Sohn des Bauer Valentin Shuppa und seiner Ehefrau, Johanna geb. Beckin, hierdurch eingeleitet. Der Verschollene Fohann Sghuppa soll vor Weihnachten 1871- nah Jerusalem gepilgert und auf der Nükceise in Ungarn ermordet

* worden sein; jedenfalls ist seit jener Zeit eine Nach-

iber ihn nicht mehr eingegangen. Der Ver- e Died: aufgefordert, spätestens in dem nach- [bend angegebenen Aufgebotstermine am 24. Juni 1905, Vormittags 9 Uhr, im Terminszimmer 7 des Geschästshauses des unterzeichneten Gerichts ih zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wicd. Alle, welhe Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, werden auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. O.-S., den 13. November 1904. Friedland iiglihes Amtsgericht

[62131] K, Amtsgericht Ludwigöburg,

Walther, Gerihtsnotar a. D. in Künzelsau bal P odeertlärung seines Sohnes Otto Walther, Kaufmanns, geboren am 12. März 1858 zu Nieder. stetten, O.-A. Gerabronn, im Inland zulegt in Ludwigsburg wohnhaft, von da im November 1884 nah Amerika gereist, seit 1890 (wo er si in New HYork aufhtelt) verschollen, beantragt. Der Ver- sollene wird aufgefordert, sih spätestens in dem auf Moutag, den 5. Juni 1905, Nachmitta gs 3 Uhr, vor dem untkerzeihneten Geriht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Zuglei erdebt bie Aufforderung an alle, welche Auskunft über Leben oder spätestens im Aufgebotstermin dem unterzeihneten Gericht Anzeige zu machen.

Den 18, November 1904. Landgerichtêrat Schwar 4.

[62364] Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtskonfulenten Friedri) Kunz in Lambrecht als des für die beiden nachgenannten Verschollenen bestellten Pflegers wird das Aufgebot zuin Zwecke der Todeserklärung erlassen A

1) A geb, am 24. April 1821 zu Neustadt a. “1

D Ludwig Seiler, geb. am 29. August 1827 zu

Neustadt a. Hdt.,

Söhne der Eheleute Ludwig Seiler, Maurer, und Marta Josefa Seiler, geb. Bauer, welhe noch vor 1850 von Neustadt a. Hdt., ihrem leßten inländischen Wohnsite, auégewandert sein sollen und seitdem ver- \{hollen find. Aufgebotstermin wird anberaumt in die öffentlihe Sihung des Amtsgerichts Neustadt a. H. vom Montag, den 19, Juni 1905, Vormittags 10 Uhr, in dessen Sizungssaal. Hierzu ebt die Aufforderung

Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen,

1) an die Verschollenen, {ih spätestens im Auf- gebotstermine zu melden,

widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird;

2) an alle, welche Auskunst über Leben. oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Neustadt a. Hdt., den 18. November 1904.

Kgl. Amtsgericht.

[62359] Aufgebot.

Als Pfleger des vershollenen Schuhmachers Eduard Dienst hat der Bureauvorsteher Willibald Schmidt hierselbst den Antrag gestellt, den am 26. Juni 1846 zu Waltdor}, Kreis Neisse, geborenen Schuhmacher Eduard Dienst, welcher zuleßt in Bärwalde, Kreis Münsterberg, gewohnt hat und seit ohngefähr 20 Jahren verschollen ist, für tot zu erklären. Es wird deshalb der seinem Aufenthalte nach unbekannte Schuhmacher Eduard Dienst hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 30. Juni 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebots- termine zu melden, widrigenfalls feine Todes- erklärung E wird. An alle, welche über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf- eoeenie dem unterzeihneten Gerichte hiervon

nzeige zu machen.

Münsterberg, den 19. November 1904.

Königliches Amtsgericht.

——

[62655] Ns, L

Der Ackerer Jacob Müller jung zu Hirstein und dessen Ehefrau, Katharina geb. Burger, haben bean- tragt, den Johann Nicolaus Burger, geboren am 10. Februar 1815 zu Hirstein, Sohn von Peter Burger und Margaretha geb. Jung, für tot zu er- klären, da derselbe seit den 1830er Jahren in Amerika verschollen sei. Der bezeichnete Verschollene wird auf- gefordert, ih spätestens in dem auf den 3. Juni 1905, Vormittags [A1 Uhr, vor unterzeih- netem Amtsgerihte anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeyE die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu maten.

Nohfelden, den 15. November 1904.

Großherzogliches- Amtsgericht.

[62362] Aufgebot.

Der am 26. September 1824 in Altoschaß ge- borene Handarbeiter Johann Karl Martin Kühne ist verschollen: Seinen leßten naGweisbaren A Qs hatte er in Kleinforst, wo er \ich bis zum Jahre 1884 aufhielt. Die leßte Nachricht vom Leben des Verschollenen bildet eine Strafna riht des Amts- anwalts. zu Hamburg vom Jahre 1891. Auf An- trag des Abwesenheitspflegers, des abrikzimmer- manns E, Oswald Kühne in A toshaß, wird das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes- erklärung gegen Johann Karl Martin Kühne ein- geleitet. Der Aufgebotstermin vor dem unterzeih- neten Gericht wird hiermit auf den 7. Juni 1905, Vormittags 1A Uhr, anberaumt. Es ergeht die Aufforderung

1) an den oben genannten Handarbeiter Johann Karl Martin Kühne, ih spätestens im Aufgebots- termine zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden wird,

2) an alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Handarbeiters Johann Karl Martin Kühne zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Oschatz, den 11. November 1904.

Königliches Amtsgericht.

[61978] Aufgebot. E

Der Grundbesißer Heinri Neigenfind in Riedels- hof, vertreten durch den Rechtsanwalt Kantorowicz in Koschmin, hat beantragt, den seit dem Jahre 1868 vershollenen Johann Karl August Neigen- find, geboren am 2. März 1848 in Steinseiffen, Kreis Hirschberg i. Schl, als Sohn des Inwohners Carl Christian Neigenfind und seiner Ehefrau Jo- hanne Beate geborene Drescher, zuleßt wohnhaft in Steinseiffen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sh spätestens in dem auf den 29. Juni 1905, 12 Uhr N , vor dein unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, geht die Aufforderung, \pätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Schmiedeberg i. R., 9. November 1904,

Königliches Amtsgericht.

[61968] Aufgebot.

Der am 10. Dezember 1854 in Alsleben geborene Scemann Peter Petersen Hansen, Sohn des Bohlsmannes Jens Jensen Hansen und dessen Ehbe- frau, Catbrine Dorothz:a geb. Petersen, welher im Jahre 1872 zur See gegangen ist und seit 1873 verschollen ift, wird auf Antrag des für ihn bestellten Abwesen heitspflegers, des Hufenpächters Jörgen Hansen Schmidt in Kjaer-Westerfeld, aufgefordert, sich \pätestens in tem auf den 27. Juni 1905, 10 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Gericht angeseßten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärun erfolgen wird. An alle, Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotétermine dem unterzeihneten Gerichte Anzeige zu machen.

Sonderburg, den 10. November 1904.

Königliches Amtsgericht. Abt. 11,

[62656] Aufgebot.

Der Renisirator- Gin Oie i R ACcgliirato g E : Abwesenheilspfleger des ursteler in Rostock a

riedrich Christian Treudeleuburg, geboren am B o 1808 zu Tessin als Sohn des Kauf- und Handelsmanns Friedri Trendelenburg daselbst und seiner Ehefrau, Charlotte Hedwig geb. Bartels, zuleßt wohnhaft in Tessin, für tot zu erklären. _Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 6. Juni 1905, Nachmittags 123 Uhr, vor dem unterzeihreten Geriht anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Tesfiu, den 17. November 1904.

Großherzogliches Amtsgericht.

[62659] Vekanutmachung.

Am 29. August 1904 if dahier der verwitwete Flaschner Wilbelm Bauer verstorben. Nachdem die bisherigen Erbenermittelungen zu keinem Ergebnis

eführt haben, ergeht an alle E die öffent- liche Aufforderung, ihr Erbrecht binnen _fechs Wochen anzumelden und urkundlich nahzuweisen. Nürnberg, den 19. November 1904. K. Amtsgericht.

62358 y De Mus Karl Rut aus Schlawe ist am 19. Juni 1813 als unehelihes Kind der unver- ehelihten Marie Ruß geboren. Dur Aus\chluß- urteil vom 9. Juni 1904 is Karl Ruß für tot er- klärt ; der Zeitpunkt seines Todes ist auf den 31. De- zember 1859 festgestellt. Die argestellten Ermitte- lungen nah Marie Ruß haben keinen Erfolg ge- habt. Der Nachlaß des Karl Nuß beträgt 486,82 M Zum O OLGB leger ist der Justizrat Emil Mueller in Schlawe bestellt. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nit ermittelt ist, werden diejeni en, Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, ao diese Rechte bis zum A. Februar 1905 bei dem Nachlaßpfleger oder bei dem unterzeihneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Fest- stellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Fiskus niht vorhanden ist. Schlawe, den 15. November 1904. Königliches Amtsgericht.

welchen

[62361]

1) Der Gutsbesißer Alfred Brosig zu Piltsch{, 2) der Hauptmann Marx Brosig zu Danzig, 3) Ren- dant Hermann Brosig zu Breslau, 4) Kaufmann Adolf Brosig zu Berlin, 5) der Rechtskandidat

nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil derx Verbindlichkeit haftet. Samburg, den 10. November 1904. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg. Abteilung für Aufsgebotssachen. [62389] “Aufgebot

Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag 1) des Nachlaß- verwalters, des Hausmaklers C. A. Suck, hierselbît, und 2) des Gegenvormundes,- des Rechtsanwalts Dris. jur. Siegfried Lehmann, hierselbst, der erstere vertreten durch den Leßteren, werden alle Nachlaß- gläubiger des am 12. März 1841 in Moor bei Lenzen an der Elbe geborenen und am 16. Juli 1904 hierselbst verstorbenen Architekten Johann Joachim riedri Mewes aufgefordert, ihre orderungen bei der Gerihts- schreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude bor dem Holstenthor, Erdgeshoß, Mittelbau, Aase Nr. 165, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 11. Januar 1905, O Ee 2 Uhr, an- beraumten Aufgebotsterminè, daselbft, Hinterflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161, anzumelden. Die An- meldung einer E hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der orderung zu enthalten. Urkundlihe Beweisstücke find in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaß- pan iger, welhe sich nicht melden, können, unbe- chadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus

flihtteilsrehten Vermächtnissen und Auflagen bein zu werden, von den Erben l insoweit

efriedigung verlangen, als Ls nah E der nicht ausgeschlossenen Gläubi er noch ein Ueberschuß ergibt; auch haftet fieber Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbind- lichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläu- biger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Hamburg, den 12. November 1904. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg. Abteilung für Aufgebots\achen.

[61971]

Der Recht lt Hob Ti ls Nach

er Hehlsanwalt Holz hat als Nachlaßpfleger des am 23. September 1904 in Königsberg 4 Pr, verstorbenen Kaufmanns Walter Lütgae das Auf-

Brosig, verehelihte Hauptmann Holup, zu Estergom in Ungarn, fämtlih vertreten dur den Justizrat Lange zu Glaß, haben als Miterben der am 25. Juni 1901 in Gla

Willy d. zu Breslau, 6) Fräulein Margarethe s

Auguste Müller, verwitwet gewesenen rosig, ge-

verstorbenen Frau Mg bet 11

Folaveriahren zum Zwedcke der Aus\clie ung von tahlaßgläubigern beattragi. Die Nawhlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den A des verstorbenen Walter Lütge spätestens in dem auf den L1. Januar 1905, Vormitt

Uhr, vor immer 35,

agê dem unterzeihneten Gericht,

borenen Jung, das Ausgebotöverfaren zum Zwette der Aus\chlie ung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden dabez aufgefordert, ihre

orderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen

rblasserin spätestens in dem auf den 27. Februar 1905, Vormittags 11k Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 21, anberaumten

anberaumten AToE otstermine L Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der orderung zu enthalten. Urkfundliche Beweisstüdcke nd in H oder in Ag t p bte Die achlaßgläubiger, welche sih nit me en, tfönnen, unbeshadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten

Aufgebotstermine bei elER Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab- chrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche fih nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Ver- mächtnissen und Auflagen berüdsihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver- langen, als sich nach Befriedigung der nit aus- Eon enen läubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Vuh haftet ihnen jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erhteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Lir die Gläubiger aus G alten, Vermächtnissen und Auflagen owie für die Gläubiger, denen die Erben unbe- [ränkt haften, tritt, wenn sie sh nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nathlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Glatz, den 6. November 1901.

Königliches Amtsgericht. [62388] __ Aufgebot.

Das Tuegerigt Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erla jen: Auf Antrag des Naghlaßverwalters, nämlich des hiesigen Rechtsanwalts Dris. jur. Albert Wulff, werden alle Nahlaßgläubiger des am 23, Sep- tember 1868 in Hellbrook geborenen und am 17. Sep- tember 1904 hierselbsifverstorbenen Gastwirts Friedrich Wilhelm Christian Wrage aufgefordert, ihre Forde- rungen bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amts- gerichts, Ziviljustizgebäude vor dem Holstenthor, Erd- geschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 11. Januar 1905, Nachmittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, daselbst, Hintezrflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161, anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlihe Beweis- stücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei- zufügen. Nachlaßgläubiger, welche sh nit melden, lönnen, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und S berütsihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sih nach Befriedigung

Befriedigung verlangen, als si dee nicht guaaeflo enen Gläubiger noch ein Ueber-

nur der Nechtsnachteil ein, nah der Teilung des Nachlasses nur für den (an Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit

einen Erben der am 24. F

aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnifsen und Auflagen berufen zu werden, von den Erben nur in oweit

nah Befriedigung

ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der

Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil Gläubiger E

Bes ede sowie für die Gläubiger, denen die Erben un- e

l der Verbindlichkeit. ür die flihtteilsrechten, Vermächtnissen und ränkt haften, tritt, wean sie si niht melden, daß jeder Erbe ihnen

aftet. Königsberg i. Pr., den 9. November 1904, Königliches Amtsgericht. Abt. 21. ac Lean.

[62387] Aufgebot. Nr. 11474. Der Oberstleutnant Eugen Benzino in München hat als Inhaber der elterlihen Gewalt über den minderjährigen Hans Benzino in München, uni 1904 in Mannheim verstorbenen Theodor Bumiller Witwe, Hortense geb. Raquet, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der

uss{ließung von Nahlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der Verstorbenen spätestens in dem auf Dounerstag, den 9. März 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem Gr, Amts- geridt hier, Abt. T, anberaumten Aufgebotstermine ei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Pa zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke fe in Urschrift oder in gosgrifft beizufügen. Die Nahlaß

gläubiger, welche si ni t melden, können, unbeschadet des Nets, vor den Verbindlichkeiten aus Pslichtteils- rechten, Verinächtnifsen und Auflagen berü tigt zu werden, von -den Erben nur insoweit Befriedt- gung verlangen, als sich nach Befriedigung der nit

ibt. Auch haftet ihnen je be na ; des Nabe E den einem Grblcil ei sprehenden Teil der Verbindlichke “l en gnd Gläubiger aus A) ten, us : Auflagen sowie für die Gl ubiger SS richt m E Aae Haften we: E e he Erbe Se

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Gi uf vi E fi Bergmann, zu Berlin am 11. Mai 188 errichteten

und am 14. Juni 1904 eröffneten Testament it der

t Me! tsn eil ei E nur für den einem na der Zellun pes Nad biteit aftet. Banne B en 17. Novem Amtsgerichts. 1: Der Geri téshreiber Sen Oeffentliche Bekanntmachung.

62692) Witwe Rebecka Zehden, geb.

Sn dem von der

ausgeschlofsenen Gläubiger s ein beau S