1904 / 277 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

102. Sizung voin 283. November 1904, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

. Ueber den ersten Teil der Verhandlungen is in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Bei der dritten Beratung des Gesehentwurfs, be- treffend die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Düsseldorf, und zwar bei dessen allgemeiner esprehung, erwidert ch3 Bemerkungen des Abg. Knie (Zenir.) der

Justizminister Dr. Schönstedt: i

Meine Herren! Ich bin im höchsten Grade erstaunt gewesen, soeben aus dem Munde des Herrn Abg. Knie die Bemerkung zu hören, es soll der Stadt Cöln ihr Oberlandesgeriht genommen werden, ein vollständiges Novum, das in die heutigen Verhandlungen hineinshneit. Bis dahin ist von einer Aufhebung des Cölner Ober- landésgerihts noch nit die Rede gewesen, sondern es handelt sich bloß darum, ob es ein bißhen verkleinert beziehungsweise in feiner Vergrößerung eingeschränkt werden soll. (Abg. Knie: Teilweise wird es genommen!) Im übrigen glaube ih, es würde Ihren Wünschen uit entsprehen, wenn ih auf alle Einzelheiten, welche der Herr Abg. Knie heute in der dritten Lefung vorgebracht hat, bier noch eingehen wollte. (Sehr rihtig!) I kann nur das Bedauern aussprechen, daß der Herr Abg. Knie nihtder Kommission angehbrt hat; dort würde ihmalles das Material bereitwilligst geliefert worden sein, welches er heute vermißt. Es ist den Kommissionsmitgliedern absolut gar nichts vorenthalten worden, was sie gewünsht haben; es ift ihnen alles gegeben worden, was nur irgendwie als zur Aufklärung der Sache dienlih betrahtet werden konnte: Und wenn auf Grund dieser Unterlagen die Kommission mit erhebliher Mehrheit sih entschlossen hat, für - die Teilung des Oberlandesgerihts einzutreten, dann hat sie das nicht getan im Dunkeln tappend, sondern auf Grund einer klaren Beurteilung und Erkenntnis der tatsählih vorliegenden Verhältnisse. Mit Entschiedenheit muß ih den Vorwurf des Herrn Abg. Knie zurückweisen, daß ih den Mitgliedern des Ober- landesgeriht in Cöln irgend einen Mangel an Pflichterfüllung oder an genügenden Leistungen zum Vorwurf gemacht habe. Das ist utemals gesehen; im Gegenteil, ih habe voll anerkannt, daß sie. ihre Pflicht in vollem Umfange erfüllt und die Arbeiten so erledigt haben, wie sie, an sie herankamen. Es bedurfte daher nit des Eintretens des Abg. Knie für diese Herren. :

Zurülweisen muß ih wiederum den heute wiederholten Vorwurf, daß seitens der Königlichen Staatsregierung und seitens des Justizs winisteriums nit die nötigen Kräfte für die Erledigung der richter- lihen Arbeiten zur Verfügung gestellt worden seien. Es ift das ih wiederhole es anstandslos geschehen, nah den Anträgen des Ober-

landesgerihtspräsidenten, von dem ih glaube, daß er dié Verhältnisse

des Oberlandesgerichis besser übersieht, als der Abg. Knie. Nur zu Beginn dieses Jahres ist allerdings die Gewährung der Kräfte für einen neuen Hilfsfenat abgelehnt worden, und zwar nur zur Zeit ab- gelehnt worden mit ter Begründung, daß aus den eingereihten Ge- schäftsübersihten fih ergebe, taß die Beschäftigurg der im vorigen Jahre, bezw. im vorvorigen Jahre neugebildeten beiden Senate noch weit zurückbliebe hinter der Durhschnittstätigkeit der übrigen Senate; deshalb ist dem Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten erwidert woiden, solange diese Senate niht auf den Durhschnitt gekommen seien, Éönne das Bedürfnis zur Bildung von neuen Senaten nicht anerkannt werden. Die Auffassung der Herren, die auch der Herr Abg. Knie vertreten hat, geht eigentli dahin, daß die Justizverwaltung Senate gewisser- maßen auf Vorrat hâtte einrihten follen, in der Erwartung und Hoffnung, daß nunmehr diesen Senaten auch das nöôtige Arbeitsmaß seitens der Anwälte, die darüber disponieren, die die Herrschaft über die Sachen haben, werde entgegengebracht werden. Auf diesen Boden zu treten, kann aber der Justizverwaltung nit zugemutet werden. Was - die Zahlen im einzelnen angeht, fo will ih auf ihre Prüfung nit eingehen; wenn aber die Vergleichszahlen bemängelt worden sind seitens des Herrn Abg. Knie, so kann ih nur die Ver- sicherung abgeben, daß die Zahlen für die übrigen Dberlandes8gerichte genau auf denselben Grundlagen ermittelt worden sind, wie für Côln ; wenn also der Herr Abg. Knie die Zahlen für Cöln bemängeln zu können glaubt, dann würde diese Bemängelung in demselben Maße au gegenüker den für die übrigen Oberlandesgerihte ermittelten Zahlen zutreffen, und es würde das Endresultat dasselbe sein, wie es Ihnen jeßt in seinem Swlußergebnis vorliegt. “Meine Herren, das Wesentliche bleibt nah wie vor ‘die Tatsache, daß die Verhältnisse in Cölù noch beute, obgleich es an den genügenden rihterlißen Kräften niht gefehlt hat, weit ungünstigere find als an irgend einem Oberlandesgeriht. Jch

kann hier nochmals kurz zusammenfasfen, daß von den.

72 Zivilsenaten, die an den preußischen Oberlandeegerihten zur Zeit bestehen, 26 Mitte November dieses Jahres mit ihren Terminen noch _niht ins Jahr 1905 hineingehen,. daß 28 Zivilsenate ihre Termine nicht über den Januar 1905 hinaus angeseßt haken, nur 7 Zivilsenate reichen in den Februar hinein. Damit {ließen die sämtlichen Zivil- senate in den alten Provinzen ab; kein einziger ift darüber hinaus- gegangen.“ Dann kommen, und zwar erst mit dem Monat März ab- s{ließend, die günstigsten Senäte des Oberlandesgerihts in Cöln und, wie ih allerdings dem Hérrn Abz. Knie bestätigen muß, bei dem Oberlandesgeriht in Frankfurt, wo die Verhältnisse gleihfalls un- günstig sind. In Cöln steht der günstigste Senat einen Monat hinter dem ungünstigsten der vorerwähnten 61 Senate; bei den übrigen erstreden sih die beseßten Terminstage bis in die zweite Hälfte des Zuni hinein, in Frankfurt nur bis in die erste Hälfte des Monats

Mai. Jch habe früher schon erklärt, daß ih die ungünstige Lage in“

f Zei vollständi fzuklären imstande bin. Frankfurt zur Zeit nicht vollständig aufzu i Mean aber meine damalige Behauptung angefohten wird, daß in Frankfurt ganz besonders schwierige Prozesse verhandelt E daß insbesondere Fragen des internationalen Handelsrechts un E widelte Börsenfragen dort in gu e cit s en Widerspruch n Anspruch nehmen, so kann ih den : ijt al y E R ten in dieser Behauptung der Herr Abg. Knie entgegen

geseht hat. Ich habe selbst acht Jahre in Frankfurt gestanden und 4

i äf t dem

i aßen, wie die Geschäfte dort sind. Ih habe ersi e baa L und später dem Landgericht in Frankfurt angehört dort jahrein, jahraus zur Verhandlung kann es nicht zugeben, daß seit dieser

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am Dienstag bei

Zeit die Verhältnisse sich fo geändert haben sollten, wie der Herr Abg. Knie es darzustellen unternommen hat.

Meine Herren, ih glaube, mi auf diese Darlegungen beschränken zu sollen, und will nur noch, da ich einmal das Wort habe, die Gelegenheit benußen, auf eine gestrige Anregung des Herrn Abg. Trimborn zurückzukommen. - Herr Trimborn hat von den Schwierigkeiten gesprohen, die für das Notariat in der Rheinprovinz sich tur die Bildung des neuen Oberlandes- gerihts ergeben würden. Er hat hervorgehoben: die Folge würde sein, einmal, daß in dem Oberlandesbezirk Düsseldorf zwei verschiedene Kategorien von Notarien bestehen würden, für die nicht dieselben Geseße gelten, insoweit, als die Zuständigkeit der im Gebiete des französishen Rechts angestellten Notare weiter gehe, einige Gebiete von Rechtsgeschäften umfasse, die den altländishen Notaren ver- {lossen sind. Die Tatsache ift richtig. Aber, daß das von irgend einer Bedeutung fein follte für die Jhnen vorliegende Frage, das kann ih nit zugeben. Aehnliche Verhältnisse haben wir auch im Bezirke des Oberlandesgerihts Celle. Dort ist den Notaren in Oft- friesland, im Harlinger Land und dem Osnabrückschen eine Sonder- stellung insoweit gegeben, als ihnen gestattet if was allen übrigen Notaren im Lande untersagt ist —, die Haftung zu über- nehmen für den Eingang der von ihnen zu erhebenden Kauf- oder Pachtgelder aus Versteigerungen, soweit es sich um Gegenstände handelt, die sich in diesen Landesteilen befinden. Das ist eine Verschiedenheit in der Zuständigkeit, die zu keinerlei Unzu- träglihkeiten geführt hat.

Von größerer Bedeutung könnte die andere Bemerkung des Herrn Abg. Trimborn erscheinen, wenn er von der Schädigung sprach, die durch die Teilung des Cölner Bezirks den an der künftigen Grenze angesefsenen -Notaren erwahsen könnte. Jch gebe zu, daß einige von diesen Notaren es wird \#i{ch um zwei oder drei handeln vielleicht einen gewissen Nückgang in ihren Notariatsgeshäften zu befürchten haben. Daß dieser aber sehr erheblich fein möchte, glaube ih av hier niht annehmen zu sollen, ‘denn die Geschäfte der Notare voll- ziehen fih in ihrem weitaus größten Teil auf ihren Bureaus. Die Notare ziehen niht im Lande herum, um ihre Geschäfte zu erledigen ; die Klientel kommt zu ihnen, soweit es sih nit um öffentlihe Ver- steigerungen handelt. Die Herren roerden deéhalb darauf renen können, daß ihnen ihre Klientel aus dem Cölner Bezirk auch dann treu bleibt, wenn sie dem Düsseldorfer Bezirk zugewiesen sind. Soweit das nicht der Fall sein möchte, kann ich nur erklären, daß ih etwaigen Versetzungsgesuchen der dadurh betroffenen Notare mit größtem Wohlwollen entgegenkommen werde. Soweit der eine oder der andere dieser Notare in seiner Praxis si vershlechtern mödhte,

bin ich gern bereit, ihn in eine bessere Stelle zu verseßen und seine

Stelle als Anfangsstelle für den jüngeren Nahwucßs zu behandeln, der ja immer zunächst mit den ‘schle{chteren Stellen vorlieb nehmen muß. Ich glaube, das wird auch diese Herren beruhigen.

Abg. Mooren (Zentr.) holt die Ausführungen nah, die ihm

Beratung tes § 2 dur den Vi epräsfidenten Dr. Porsch abgeschnitten worden waren. 2 der größte Teil des Baues wenig Neigung zu haben \{eint, den Redner anzuhören, und sub n Privatgesprächen ergeht, bleiben die Ausführungen des Redners m Zusammenhang auf der T

über die historise Entwicklung ber Rechtsverhältnisse in der Rhein» provinz und inébesondere in Cöln, Düsseldorf und Kleve zu verbreiten.

Abg. Trimborn (Zentr.): Wer den Vorredner genauer kennt, wer insbefondere seine historishen Neigungen und feine so überaus lebhafte Phantasie kennt, der wird. es vollkommen verstehen, wenn ih auf seine Ausführungen mit keinem einzigen Wort eingehe. Für mich ist. die Sache entschieden. Die Vorlage selbst ist, das muß ih anerkennen, gründlich nah allen Seiten hin erörtert. Die Lose find gefallen, und zur Sache selbst rede ih au nicht. Ih will nur eine kurze tatsählihe Feststellung machen mit dem unbestreit- baren Saß: er Vorzug, mit dem Cöln bei der Errichtung der preußischen Herrschaft vor den übrigen rheinischen Städten ausgezeichnet worden ist, die Justizhauptstadt der Rheinprovinz zu werden und zu sein, ist dur den gestrigen Beschluß, der heute bestätigt werden wird, dahin. Jch habe vor der En1scheidung dieses Hauses allen Respekt aber Sie werden es mir nicht übel nehmen, wenn ih sage, daß wir von der absoluten Notwendigkeit diefes Schrittes nit ü erzeugt sind. Die Teilung des Oberlandesgerichtsbezirks Cöln ist ein Verlust. Wir empfinden diefen Verluft als einen s{hweren Schaden, und ih versichere Sie: die Wunde wird nicht fo leicht heilen,

Abg. Meyer- Diepholz (nl): Meine politishen Freunde halten die Sache für entshieden und werden si{ch auf weitere eru nicht einlassen. Wenn einige meiner politishen Freunde bei der Ab- stimmung über § 3 sitzen geblieben find, so geschah dies in der miß-

verständlichen Annahme, es handele sich bei dem Antrag Trimborn um

die ursprünglihe Zahl 1907.

Damit schließt die allgemeine Besprehung. _Bei der Einzel: beratung wird das Geseß im ganzen unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen.

__- Es folgt die zweite Beratung des Gesehentwurfs, be- Geno die Jnkraftsezung einer anderweiten Klasseneinteilung für die Gewährung von Wohnun gs- geldzushüssen an die unmittelbaren Staats- beamten.

___ Nah der Vorlage soll die Klasseneinteilung der Orte in dem neuen Reichsservistarifgeseß auch O die Bemessung des Wohnungsgeldzuschusses der preußischen Beamten mit irkung vom. 1. April 1904 an in Kraft treten.

Abg. Kirsch (Zentr.) beantragt, daß § 2 des Gesezes über den Wohnungegeldzushuß vom 12. Mai 1873 Dies folgende Bestimmung abgeändert werden soll: „Bei Ver- änderungen in der Klasseneinteilung kommt von dem Zeit- punkt ‘an, mit dem dieselben in Kraft treten, der danach sich ane veränderte Saß des Wohnungsgeldzushusses in An- wendung.“ ?

Ferner beantragt Abg. Kirsch, in § 6 des Gesezes von 1873 die Worte „für die Seroisklassen T—Y“ E ersehen durch die Worte „für die einzelnen Servisklassen“. Danach soll also bei der Berechnung- der Pension nicht der Durchschnitt des Wohnungsgeldzuschusses der Klassen T—V, sondern der aller S einschließlich der Klasse A, zu Grunde gelegt werden.

bg. Kirsch begründet kurz seinen Antra indem E auf die Nas einer Treue zwischen Gerbis und Wohnun

geldzushuß hinweist. j . Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ih mödhte auf die Frage hier niht näher ein- gehen, ob es möglich ift, eine getrennte Klasseneinteilung für den Wohnungégeldzushuß und für den Servistarif aufzustellen. Jh glaube, wenn man in die Sache näher hineinsteigt, wird man si sehr bald überzeugen, daß man damit in unlösbare Swierigkeiten gerät; denn beide Dinge sind verwandt, und es ist deshalb kaum mögli, für die

ribüne unverständlih. Er t L E

eine Kategorie für den Wohnungsgeldzuschuß eine andere Einteilung aufzustellen wie für den Servistarif, und jede Ge- meinde würde sich naturgemäß beshweren, wenn sie im Wohnungsgeldzushuß \cchlechter stunde wie im Servistarif A oder umgekehrt. Es würde eine Fülle von ewigen Anträgen der Ge- 4 meinden geben. Ih glaube, man würde der Sache sehr wenig dienen- Aber ih will auf diese Frage hier nit näher eingehen. i Ich wende mi zu den Anträgen des Herrn Abg. Kirsch, wie er E fie hier geftellt hat, und da kann ich nur wieder sagen, meine Herren, man sieht, was daraus kommt, wenn der Finanzminister jemals gut- N mütig ist. (Heiterkeit.) Das is nun die Strafe für den Gesehe A entwurf, den ih eingebraht habe im Interesse der Beamten, daß sofort der Abg. Kirsch mit einem Bündel der s{önsten Anträge kommt, die eine ganz kolossale Belastung der Staatskasse involyieren. Wie war die Sache, meine Herren ? Dem Reichétag wurde bekanntlich eine neue Klasseneinteilung vorgelegt. Es war die Hoffnung, den d Geseßentwurf rehtzeitiz zu verabschieden. Nach der Bestimmung des À Reichsgefezes tritt dann die Klasseneinteilung an dem Quartals- Y ersten in Kraft, der der Verabschiedung folgt. Es war also. der Gedanke, diese neue Klasseneinteilung mit den Wohltaten für F bie Beamten am 1. April 1904 in Wirksamkeit treten zu lassen. * Die Beratung im Reichstage verzögerte sich außerordentli Ÿ und infolgedessen trat diese geseßliche Wirkung nicht mehr ein. Um F aber den Beamten die beabsichtigte Wohltat doch zuteil werden zu 9 lassen, hat man im Reichsgeseße eine besondere Bestimmung hinzu J gefügt, wona in der Tat die neue Klasseneinteilung am 1. April 1904 s{chon in Wirksamkeit treten soll. Das preußische Geseh is F ebenso gebildet wie das Reichsgeseß, und dana würden also erst von A dem Quartalsersten, ter der Publikation folgt, die Beamten in den F Genuß dieser Wohltat getreten sein. Um die preußischen Beamten F nun den Reichsbeamten gleihzustellen, habe ich, und zwar wesentli“ unterstüßt durch Anregungen der Freunde des Herrn Abg. Kirsch aus" der Zentrumspartei speziell, insbesondere meines Freundes des Herrn Abg. Trimborn, den ih hier vor mir sehe, diesen Gesetzentwurf ein- 4 gebracht. Das ist die Entstehunasgeshicte dieses Gesehentwurfs. H Was will der verehrie Abz. Kirsh nun alles an diesen den Be- À amten dienenden Geseßzentwurf anknüpfen ! Zunächst hat er unter Nr. 1 einen nur redaktionellen Antrag gestellt. Wir konnten unserm M preußischen Gesegentwurf das Datum des Neichsgesezes noch nicht einfügen, weil eben das Reichsgeseß noch niht emaniert war. Er will * diesem Mangel abhelfen, indem er das Datum des Gesetzes einfügk- 2

Dagegen sind keine Bedenken zu erheben. N Datin will der Abg. Kirsh in Nr. 2 ganz generell bestimmen, daß die Klasseneinteilung allgemein nit erst vom Ecslen des nächsten Quartals in Kraft treten soll, sondern sofort mit der Emanation s eines etwaigen künftigen Geseßes. Meine Herren, das ist keine Frage 9 von außerordentliher Bedeutung. Aber ih halte die Regelung, wie “M sie der Herr Abg. Kirsh hier vorschlägt, für unzweckmäßig. Die "F Gehälter werden alle am Quartalsersten gezahlt, und der Wohnungs-- geldauschuß mit ihnen, dean er stellt in der Tat einen Teil des Ge- halts dar, Es wäre, glaube i, unzweckmäßig und würde su einer großen Belästigung der Behörden führen, wenn man den Wohnutgs- 4 geldzus{uß ‘nicht ‘am Quartalsersten, sondern von dem rein zufälligen Tage, wo folches künftiges Geseß in Kraft ‘tritt, ab zahlen wollle. Es kommt hinzu, meine Herren, daß wic niht nur die Klassen- einteilung generell ändern, sondern daß auf Grund des Quartier- 7M [leistungsgeseßes von 1868 Seine Majestät der Kaiser mit Zustimmung des Bundesrats in der Lage ist, au einzelne Gemetnden bei hervor- tretendem Bedürfnis in eine höhere Klasse zu verseßen. Es müßte also auch da wieder der Wohnung®geldzushuß von dem Moment dieser V Hineinverseßung an anders geregelt werden. Vor allem aber, meine A ih, können wir doch in Prgußen nicht eine andere geseßlihe Regelung 0 treffen wie im Reiche selber, und wie ih {hon erwähnt habe, ist es im Reiche auch so geregelt, daß die reue Klasseneinteilung ant E Quartalsersten erst in Kraft tritt, Jm Neichsgeseß vom 30. Jun d 1873 heißt es: O Bei Veränderungen in der Klasseneinteilung kommt von dem auf * die Publikation derselben folgenden Kalenderquartal ab der s: | fich ergebende anderweite Tarifsaß des Wohnüngsgeldzuschusses a Anwendung. / Also die jeßige preußische Gesetzgebung entspricht genau der i geseßgebung, und wenn die Abänderungen vorgenommen würdet, A der Abg. Kirsch vorschlägt, so würde die preußische Gesetzgebung in diesem Punkte von der Reichsgeseßgebung abweichen, und das kann i » nicht für zweckmäßig erachten, n E Nun kommt aber die Rosine i uchen des Abg. Kir[ch in seinem Antrag 2 þ, Belinitlit cat O e Gese die Pensionen und die Reliktenbezüge bemessen niht nach dem Wohnungsgeldzuschubß den der einzelne Beamte zufällig hatte in dem Orte, wo er stationlee war, sondern nach dem Dur@\chnitt der Klassen 1 bis V. S, im vorigen Jahre dadur abgeändert worden, daß wir die V. S ; flasse haben wegfallen lassen, sodaß die Pensionen und Reliktentet E. jept berechnet werden nach dem Durchschnitt der Klassen 1 bis V" Allein der Wegfall der V. Klasse hat einen Mehraufwand ie M 750 000 jährli auêgemaht. Nun will der Abg, Kirsch noch wei 1A gehen und will den Durchschnitt berehnen nicht nah den Klassen 0 bis IV, sondern er will die Klasse A hineinnehmen, die die gans große 2 Städte umfaßt und die immer als garz exzeptionell behandelt wor G F ift. Täâte man dies, so würde die Wirkung weit erheblicher sein“ als“ die Wirkung der Weglassung der Klasse V ; es würde die Ginbeziehuns der Klasse A die Pensionen und Neliktenbezüge weiter um jährli E etwa 1 800 000 « steigern. Damit kann i mi so aus dem Da gelenk und bei dieser Gelegenheit nicht einverstanden erklären. Ih glaube, daß die! Sache der Prüfung durch die Budgetkommission | bedürfte, i B Meine Herrea, ih darf bei der Gelegenheit nochuals auf die außerordentliche Steigerung der Bezüge der Pensionäre und ihrer. M Relikten eingehen. Infolge der Gehaltéerhöhung, infolge der falen Vermehrung der etatsmäßigen Stellen sind namentlich au die iw gaben für Pensionen und Neliktenversorgung “enorm s f

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(Schluß in der Zweiten Beilage.)