1904 / 282 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

Königlich Vr K : Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 „1. Alle Postanstalten nehmen Bestellung anz für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 9,

M2 282,

JFnhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich, Mie 2 anten Geseßes, betreffend die Feststellung

und Begleichung der von Cuba, Puerto Rico und den.

ilippi errührenden Verpflichtungen. Naa nue Sa vom 27. Dezember 1898, be- treffend Ausnahmen in den A A für die Fest- : s Börsenpreises von Wertpapieren. 20 cas N refent bie Ausgabe der Nummer 50 des Neichs- geseßblatts. i Königreich Preußen.

Ernennungen, R s E Standeserhöhungen und ige Personalveränderungen. : Gde A , betreffend die mit der Herzoglih braun- chweigishen Regierung getroffene Vereinbarung wegen gegen- leliga Gleichstellung und Anerkennung der Diplomprüfung. Tagesordnung für die nächste Sißung des Landeseisenbahnrats. Bekanntmachung, betreffend das kommunalabgabepflichtige Neineinkommen der Paulinenaue - Neu-Ruppiner, der Kremmen - Neu - Ruppin - Wittstocker, der Prigniger, der Wittenberge-Perleberger und der Altona-Kaltenkirchener Eisenbahn sowie der Kreisbahn Ekernförde—Kappeln, der “Kreis Oldenburger Eisenbahn und der Ruppiner Kreisbahn.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aus Anlaß des 50jährigen Bestehens des Herrenhauses folgende Auszeihnungen zu verleihen, und war: den Charafktèr als Wirklicher Geheimer Na - mit dem Prädikat „Exzellenz“: N dem Ersten Vizepräsidenten des Herrenhauses, Landes- direktor der Provinz Brandenburg Freiherrn von Man- teuffel in Berlin und \ dem Landrat a. D., A Freiherrn von Lands- berg-Velen-Steinfurt in Drensteinfurt, Kreis Lüding- en; è hauj den Noten R, L f Präsidenten des Herrenhauses, Wirklichen Geheimen Rat O Jnn- und Knyphausen auf Lütetsburg, D Roten Adblerord ter Ee L um Roten erorden zweite L F ale t denten und Eichenlaub: dem Universitätsprofessor, Geheimen Justizrat Dr. Dern- burg in Berlin; : de A zum Roten Adlerorden zweiter Klasse B mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe: dem Schloßhauptmann von Königsberg, Majoratsherrn Grafe oA S lieben auf Sanditten, Kreis Wehlau;

« den Roten Adlerorden zweiter Klasse: ißenden des Provinzialausshusses, Majorats- besiber Burggrafen und Grafen zu Dohna-Lauck auf Laue, Kreis Pr.-Holland; - den Noten Adlerorden As Klasse: | i tierten, Majoratsbesißer Grafen von Seid- [i U e Pau Lan elan Kreis Reichenbach i. Schl., n Majoratsbesizer Grafen von Arnim-Boißenburg auf Boißenburg, Kreis Templin, und S : dem Rechnungsrat beim Herrenhause David in Berlin: den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse: dem Oberbürgermeister Struckmann in Hildesheim und dem Universitätsprofessor, Geheimen Justizrat Dr. Loening in Halle a. S.; Ó den Königlichen Kronenorden dritter Klasse: dem Oberbürgermeister Bühtémann in Görliß, « dem Oberbürgermeister Jungeblodt in Münster und dem Bureaudirektor des Herrenhauses Reissig in Berlin ; das Allgemeine Ehrenzeichen :

dem Buchbinder und Alktenhefter beim Herrenhause Hampel in Berlin.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Obersten Mueller, Kommandeur der Schußtruppe für O E Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Sslei d Schwertern, )

E Sin von Knobloch und den Oberleutnants Shlosser und Heinicke, sämtlich in der Tau iteiGoe für Kamerun, den Roten Adlerorden vierter Klasse mit ( dem Oberarzt Berké in der U für Kamerun den Noten Adlerorden vierter Klasse mit Schwertern am weißen Bande mit {warzer Einfassung, i

dem Kirchenälte Muellern auf Soßnow im Kreise Hermann Mohaupt zu rorden vierter Klasse, p

von Derzen und Freiherr u Putliß, sämtlih in der Schußtruppe óniglichen Kronenorden vierter Klasse mit

sten, Kammerherrn und Rittergutsbesißer latow und dem

Landeshut den

den Leutnants Kir Gans Edler Herr für Kamerun, den

ner und Verwalter des Allgemeinen Kranken- H. Jakob Hückmann den König-

Lehrern Friedri h Nabiß zu Flatow, rück im Kreise Deutsh-Krone, und Karl rf im Kreise Falkenberg den Adler der lichen Hausordens von Hohen sel in der Schugztruppe für Kamerun

hauses in Homburg v. d. lichen Kronenorden vierter

den emeritierten bisher zu Gramattenb Bartelt zu Jaßdo Inhaber des Köni

dem Feldwebe das Militär-Verdienst

dem Unteroffizier Mellent Hansen und dem Büchsenmach der Schußtrupp Klass

hïn, dem Sanitätsunteroffizier er Eichenhofer, # J e für Kamerun, das Militär-Ehrenzeichen zweiter pensionierten Gerbrecht zu Berlin und de zu Cöln das Kreu

dem Feldwebe

enbahnlademeister m Hausdiener Jakob Müller des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie Jitschin im 2. Feldregiment der Schuß- Südwestafrika, früher im . Znfanterieregiment Nr. Hoyme zu Nödigen Bauerngutsbesißer Kreise Flatow, dem Steiger Grube Raab bei Weßlar, Bischmisheim dem Werkmeister

1. Unterelsässischen dem bisherigen - Ortsrichter

im Kreise Naumburg, dem August Geske

dem Hüttenmeister Philipp

Saarbrücken, zu Löwenberg ührer Otto führer Karl

L Altmann dem pensionierten Eisenbahnlokomot em pensionierten Eisenbahnwer erlin, dem pensionierten Eisenbahnlade- i. Anhalt, bisher in enstellern Bernhard üren, bisher in Paderborn,

im Kreise Zauch-Belzig,

zu Fredersdorf im Kreise Ziermann zu Friedrichsberg des- zu Charlottenburg, dem H Freiwald zu Lebusa im Alexander Menh zu Ferdinand Beitke z se Niederbarnim das Allgemeine Ehrén-

meister August K zu Wörli den pensionierten Eisenbahnwei Coers zu Salzkotten im Kreise

Wilhelm Gef ch- zu Wiesenbur bisher in Berlin, Michael Gu Niederbarnim, selben Kreises, August M wärter und Amtsdiener Gottlo Kreise Schweiniß, dem Lehmformer örde und dem Bahnhofsarbeiter etershagen im Krei zeichen zu verleihen.

Deutsches Reich

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem im Reichsjustizamt angestellten Ge Sekretär Weber und dem in demselben heimen expedierenden Sekretär un den Charakter als. Kanzleirat zu ve

heimen expedierenden Amt angestêllten Ge- d Kalkulator Fiebelkorn

Die „Gaceta de Madrid“ vom 17. Se ein spanishes Geseß, betreffend Begleichung der von Cuba, P den Philippinen herrührenden Ver 30. Juli d: J. veröffentlicht, dessen Vor nd wiedergegeben wer ie von Cuba, en Verpflichtun en müssen, u nnen, werden

ptember d. J. hat die Feststellung uerto Rico und Þflihtungen vom

A eßung nachste

Puerto Rico und den , welche bereits aner- solche, die anerkannt in zwei Gruppen

die bevorzugte Gruppe, bilden elche von den name oder von deren geseßlichen Erben werden und herrühren von: hnung der Soldaten, Untero ssiziere und der Genera der Zivilbeamten; er Pensionierten : und Depots in Cuba en inden Staatska

Philippinen stammen kannt sind und bezahlt und liquidiert werden kd

diejenigen Ver- ntlichen Inhabern Ñ zum Einkassieren

| pflihtungen, w

ziere und Sergeanten, le des Heeres und der

b. Gehälter d

sowie Geldeinlag

d. Rückgab reglementaris,

a und Puerto Rico sen in Manila: gerehten Zahlungen,

papieren der Staatsschuld.

wenn solche

Die zweite G

ruppe bilden Unte ungen, U es

nd es zerfallen diese wied

he, die von direkten Gläubigern, legitimen Erben retern, welche die Vertretun den. Die vor dev

chwertern,

können, gefordert wer i DIE Gesehes erteilten Mandate müssen D

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 20 9. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

eußischer Staatsanzeiger.

des Dentschen Reichsanzeigers

und Königlich Preußischen Staatsanzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den 390. November, Abends. 1904.

bestätigt werden und wenn dies vor der Bezahlung nicht geschehen, geht der Kredit in die folgende Klasse über;

2) solche, ‘die unter den vorgedachten nit enthalten find.

Artikel 2. Ein Ausschuß, zusammengeseßt aus: dem Untersekretär des Finanzministerlums als Vorsißendem, dem Generaldirektor des Contencioso, dem Generaldirektor der Staatsschuld, dem Generalkontrolleur des Staats, dem Kommissar des Kriegsministeriuums und dem Kommissar des Marineministeriums, als Stimmberechtigten, einem höheren Veamten des Finanzministeriuums als Sekretär, ohne Stimme, wird alle Gesuche, auch die schon zu be- ahlenden, liquidierten und anerkannten Verpflichtungen, Prie diejenigen, welhe fernerhin in möglichst kurzer Frist im K und Marineministerium und in der „SeccióÓn de asuntos de Ultramar“ der gedaten Generaldireftion der Staatsschuld liquidiert werden, kflassifizierea und der betreffen- den Gruppe oder Klasse zuteilen. Bei dieser L N aaus funktioniert als Referent der Direktor der Staatsschuld oder der Kommissar des Kriegs- oder Marineministeriums, je nach- dem woher in jedem einzelnen Falle die Verpflichtung stammt.

Der Ausschuß kann, wenn er an der Echtheit der 2

‘derungen zweifelt oder, wenn ihm das angewendete Verfahren

zur Anerkennung derselben nicht rechtlich erscheint, die Revision der Akten verlangen, muß dann diese selbst vornchmen und darüber entscheiden.

Gegen die Entscheidung des Ausschusses kann man bei dem Contencioso administrativo. Saal 3 des Obersten Gerichtshofs, Berufung einlegen.

Artikel 3. Zur Deckung des ganzen anerkannten Be-

irags der Verpflichtungen der ersten, sogenannten bevorzugten Gruppe, wird bestimmt:

1) das Ergebnis aus dem Verkaufe der im Staatsscha Ras

befindlichen, amortisierbaren 5 proz. Titel der Staatsschuld in Hve von 30 465 932,45 Pesetas, deren Verkaufsform und urs der Ministerrat bestimmen wird; :

2) das Ergebnis aus -dem unter gleihen Bedingungen stattgehabten Verkaufe der Titel der e A vier- prozentigen inneren Staatsshuld mit üblichem Zinsscheine, in Höhe der nötigen Differenzsumme, welche aus den vorgedachten Mitteln restiert. 7

Wenn eine persönliche, liquidierte Forderung 250 Pesetas übersteigt, so kann die Bezahlung des Betrages mit Schuld- scheinen geschehen; diese, werden ausgegeben zum Durchschnitts- kurse des Monats, der dem vor ergeht, in welchem die Be-

4 zahlung erfolgt. Der sih ergebende Rest wird bar bezahlt.

Artikel 4. Zur Diens der übrigen, dieses Gese betreffenden Verpflichtungen ist die Ausgabe und der Verkau von Staatsshuldscheinen der fortdauernden 4 proz. inneren Staatsschuld in Höhe der zu deckenden Verpflichtungen und unter den Bedingungen des vorigen Artikels gestattet.

Die durch Vertreter der Gläubiger angemeldeten Forde- rungen der ersten Klasse der zweiten Gruppe werden für ihren vollen Nominalwert mit Coupons der inneren 4 proz. Staats- \{uld aat und der resultierende Rest bar, jedoch nah Abzug von 25 Proz. :

Ehe irgend eine der in den drei vorhergehenden Artikeln genannten Forderungen bezahlt wird, muß der Finanzminister den Cortes über die Zahl, Klasse und Betrag aller in diesem Artikel klassifizierten Forderungen Bericht erstatten.

Artikel 5. Solange die in diesem Gese ermähnten Forderungen liquidiert werden, tritt der Artikel 5 des Gesehes vom 29, Mai 1889, bestätigt dur Geseß vom 2. August 1899, außer Kraft, insofern er ih auf. die Amortisation derselben inneren 4proz. Staatsschuld bezieht.

__ Artikel 6. Alle Ansprüche auf Forderungen aus den Kolonien, die nit zur bestimmten Zeit geltend gemacht wurden und auf jeden Fall solhe, die bis zur Veröffentlichung falle Gesehes niht angemeldet waren, sind ungültig und ver- allen.

Die hon reklamierten und auf Anerkennung wartenden Forderungen sind au verfallen, wenn diesclben durch Nah- lässigkeit usw. des Jnteressierten niht innerhalb von sehs Monaten (für Cuba und Ruerto Nico) und innerhalb von e A (für die von den Philippinen) vollständig lustifiztert werden. fis I im Affifel 7. Der Finanzminister ist ermädhtigl, nos Les u L 3 dieses Griebel begeihntetes Mitteln 2e

nsprühe, welher sich au E aaen Hypot ide für laufen? zu bezahlen. A lben aut ven

Artikel 8. Die Schulden

4 ie dem ) F _Bezaÿ 19 har.oe E beten F oe die deren Anerkennun, Bestimmuñgen „sion speziell regeln. A ge 9 Der Finanzminisler überwacht die genaue 90 anang bi ses Gesehes und wccht dem Ministerrat die : Wilen Botjchlôge e bee f Durchführung. Nach ‘emer

er spanischen Regierung bezieht

sich das Gesch auch auf di? Reklamationen, die aus Lieferungeck von Ausländern an die, spanische Armee herrühren oder die