1904 / 282 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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D ciedensprâsenzstärke sind beteiligt Preußen, einshließ- ih 0 a L ée Df E FFORANZentE, utt. 0 A O

55 424,

S mit R A : 37711“ und Württemberg mit ._. .. , . .. 19725 Gemeinen,

Gefreiten und Obergefreiten. Soweit Württemberg nah Maßgabe

seiner Bevölkerungsziffer die ihm zufallende Zahl nit aufbringt,

werden aus dem preußischen Kontingentsverwaltungsbezirke \o viel

Rekruten an das württembergische Kontingent abgegeben, als erforter-

Ti find, um dessen Friedenspräsenzstärke zu erreichen. 5

“—" Die Einzährig-Freiwilligen kommen auf die Friedenspräsenzstäke nrechnung. z G

nicht h L Ünteroffizierstellen dürfen Gcmeine nit verpflegt

werden. 9

8 2. j Fn e i M E Sa A R der “Friedenspräsenzstärke ist die Zahl der vorhandenen Formationen fo zu bren daß am S{hlusse des Nechnungsjahrs 41909 bestehen :

__ bei der Infanterie . 1 633 Bataillone;

bet der Kaballerié L 510 Csfadrons,

bei der Feldartillerte 574 Batterien,

bet ter Fußartillerie 40 Bataillone,

l A Batten A2 S Baue

et den Berkehrstruppen . 1

bel. dei: Trat C 23 Bataillone.

DBP : y In den einzelnen Nechnungsjahren unterliegt die Erhöhung der riebenépräsenztärke nah Maßgabe des § 1 De Gesetzes und die Beritt jener Erhöhung auf die einzelnen Waffengattungen, ebenso

wie die der Stellen für- Offiziere, Aerzte, Beamte und Unter- offiziere Da e e dur den Reichshaushaltsetat.

E Bate ch näherer Bestimmung ä kommt in Bayern nah näherer Bestimmun des B A i A 23. November 1870 (Bundesgeseßbl. 1871 S 9) unter IIT § 5, in Württemberg nad näherer Bestimmung der Militärkonvention vom 21./25. November 1870 (Bundesgeseßbl. 1870

S. 658) zur Anwendung.

Jn der diesem Geseßentwurf beigegebenen Begründung

ird folgendes ausgeführt: i ; 5 4s i vom 25. März 1899 hat die Friedenepräsenzstärke des deutsen Heeres bis zum 31. März 1904 auf 495 500 Mann festgestellt. Nah dem Gescß vom 22. Februar 1904 soll diese Stärke bis zum 31, März 1905 E Ss neue geseß-

i 1. April 1905 e 2 0 Del Dedtfdhe Reich 2) aud in R Rue beben a 30 Jahren bewährte friedlihe Politik fortseßen. L iz i agfertigen und kriegslüchtigen Heeres. E S E O E h handeln, allen A On x au nur gewachsen zu « Woh

7 e n E D baß das Devtshe Reih in der Heranziehung seiner Volkskraft zum persönlichen Dienst in der Lantes- verteidigung mit den Nachbarmächten glcihen Schritt hält. Das ist bis jeßt nit der Fall. Bei dem fstetigen Anwachsen setner Bevölke- ting ann Deutschland in Rücksiht auf die Finanzkraft des Landes den Grundsaß der allgemeinen Weh1pflicht in voller Reinheit niemals durführen, sondern. muß ih eine - durch die Verhältnisse gegebene Beschränkung auferlegen, die scine Wehrkraft nacteilig beein-

flußt. Frankreih dagegen stellte, und zwar unter ausdrücklihem Hinweis auf Deutschland, {hon bisher fast jeden wehrfähigen

Mann ein, sodaß es troß seiner um fast 20 Millionen geringeren Volkszahl in der Gesamtzahl der Streitbaren Deutschland überflügelt. Dies wird nah Einführung der zweijährigen Dienstzeit in noch aus- edehnterem Maße der Fall sein können. Wir müssen daher dana fieben, daß das in der Stärke unserer Bevölkerung liegende Macht- element in der Zahl der ausgebildeten Mannschaften zum vollen Aus- drucke gelangt, denn in der leßteren liegt jederzeit für uns die beste Gewähr für die dauernde Aufrechterhaltung des Friedens.

Dieses Ziel würde nah und nah dur Bewilligung der gefor- derten Erhöhung der Frieben6präsenzstärke erreiht werden. *

Die Erhöhung - foll jedo noch einém anderen dringenden Be- dürfnis unsercs. Heerw:sens dienen, dem die Militärverwaltung L Jahren abzuhelfen bemüht ist: der Beseitigung von solchen Shwächen und Lücken in der Organisation, welche die Friedensausbildung er- s{weren, den Uebergang in die Kciegsformation verlangsamen und bei der Mobilmachung zu unheilvollen Verhältnissen führen können.

Rücksichten auf die nelle Kriegsbereitschaft und besonders auf den r.otwendigen Schuß unerer Grenzlande haben vielfa die gleih-

ibi e und die zweckmäßige Gliederung des Heeres geschädigt. Wir besi S Armeekorps, die weniger Bataillone als Batterien haben, und Divisionen, die nur aus Infanterie und Feldartillerte bestchen, denen Kavallerie aber völlig fehlt. ; ; : e 2 rmeekorps mindestens 24 Infanterie bat ea U tericvlvision! deren wenigstens 12 zählen Dieses trifft ti Prei en bei zwei Armeelorps fowie bei zwei Divisionen an der Grenze nit zu. ; ; 19 en ferner {hon im Frieden aus allen Waffen r A3 Ie Ie bilden, hierauf beruht ihre P Miet im Kriege. In Preußen verfügen die 38. und 39 Division über feine Kavallerie. Dieser Mangel ist {on für die jedensausbildung zu einem wahrhaften Uebelstande geworden ; vie Gébilfe die wenigstens für das Manöver dur Zuweisung fremder S llerletruppenteilè zu schaffen versuht wird, \ Ls andere Heeres- teil E ist _nur ein Notbehelf. Im Kriegsfall aber führt eine solche lüdenhafte Organisation dazu. die Verbände zu zerreißen oder Neus- BUMfigen von zweifelhaftem Werte da zu verwenden, wo festgeseßte Formationen eine Notwendigkeit sind. é M2 “Ju der Fürsorge für unsere Kavallerie müssen wir aber noch weite? gehen hr verhältnismäßig geringer Stand zwingt uns jeßt, sie im Mobilmachungsfall erheblich zu vermehren. So verwässern ir unsere guten Regimenter, wir \{chwächen C Zl aS ihre ega fa tion, ihre Kriegsbrauchbarkeit und ihr P erdematerial in einem Au enblick, in dem das böchfle Maß an Swlagfertigkeit gefordert Cd muß. Dieser bedenkliche, unhaltbare Zustand kann nur dur Forinierung neuer Kavallerteregimenter im Frieden gebessert werden. Es ist beabsichtigt, in ihnen die vorhandenen Eskadrons Jäger zu

f u lassen.

: Pie Ie ta Fußartillerie- und Pionier- Truppenteile reiht für die gesteigerten Anforderungen, die heute an ‘diese Waffen im Mobilmachungsfalle gestellt ‘werden müssen, nicht mehr aus. s x ;

ist die Verstärkung der Telegraphentruppen um ein | L an dringend geboten, wenn sie ihre wihtigen Kriegs- aufgaben erfüllen follen. S R i dürfen die Bezirkskommandos einiger Etats- S L eBUA reibend dem Anwachsen des Beurlaubtenstandes.

Die für das bayerishe und das sächsishe Kontingent. angeforderten Verstärkungen beruhen auf denselben Erwägungen. i

Die im vorstehenden begründeten Maßnabmen bedingen eine Er- höhung der Friedenspräsenzstärke um. 10339 Mann. Wie bisher, ist es notwendig, diese für einen längeren fünfjährigen Zeitraum geseylich festzustellen um für die Gntwickelung des Heeres ein unver- E Ziel und “etn stetiges Fortschreiten zu sichern. _Anderseits kann, wenn so“ bur das Geseß- die Durchführung der gesamten Organisationsänderungen gewährleistet ist, das Verfahren ihrer Ver-

ilung auf. mehrere Jahre und der Bewilligung dur den jährlichen

\ [tung behalten. 5 :

Et N an A Regierungen haben ih entschlossen, gleichzeitig _juit dem hier zur Erörterung stehenden Geseßentwurfe dur eine be- sondere Vorlage die endgültige, verfassungömäßige Einführung der weljährigen aftiven Dienstzeit bei den Fußtruppen, der fahrenden eldartillerie und dem Train zu beantragen. Die e Ren Unter welchen ein so s{chwerwiegender Schritt allein zu ret ertigen

und durhzuführen ist, werten in jener Vorlage näher begründet werden. An dieser Stelle möge ‘der Hinweis genügen, ‘daß die militärischen Vorteile der verkürzten Dien tzeit nur in -der Bereitstellung einer rößeren Anzahl für den Krieg ausgebildeter Mannschaften bestehen. Se mehr ihre Masse aber anwächst, desto zahlreiher müssen auch die Friedenskadres sein, die ihr im Kriegsfalle den Halt geben sollen, und desto sorgfältiger müssen alle Mängel der Organisation beseitigt werden, unter denen die {nelle und geordnete Verwendung unserer mobilen Verbände leidet. : L:

Zu den einzelnen Artikeln des. vorliegenden Gesetzentwurfs ift folgendes zu bemerken :

Zu Artikel 1.

l 1;

Das Geseßz soll am 1. April 1905 in Kraft treten. Da jedo entsprechend den militärischen Dienstperioden die Neuformationen usw. erst im Herbst 1905 erfolgen werden, so wird bis dahin die zeitige Friedenspräsenzstärke unverändert bleiben. Eine Verlängerung des jeßt gültigen Geseßzes wär troßdem nicht angängig, weil {on zum 1. April 1905 von den im Artikel1 § 3 dieses Geseßes bezeihneten mv S au Pferde fünf zu einem Kavallerieregiment ‘vereinigt werden sollen.

Die Stärke, in welcher das preußische, das bayerische und das sähsishe Kontingent an der gesamten Friedenspräsenz beteiligt sind, ist nah Maßgabe der Bevölkerungsziffer errechnet. Für Württemberg wird die bisherige, auf dem -Gejeße, betreffend die Friedenspräfenzs stärke des deutschen Heeres, vom 25. März 1899 beruhende Siärke beibehalten. Würde diese gleichfalls nah Maßgabe der Bevölkerungs- zier festgesetzt, so müßte fie infolge verhältniömäßig geringer Zunahme der Bevölkerung gegen deù jetzigen geseßlihen Stand um 266 Köpfe vermindert werden. Um cine derartige, im militärischen Interesse höchst unerwünschte Maßnahme zu vermeiden, soll aus dem preußischen Kontingentsverwaltungsbezirke die entsprehende Zahl Rekruten an das württembergishe Kontingent abgegeben werden. S

_Während nah dem Geseße vom 25. März 1899 die Friedens- präsenzstärke sich auf 0,95 0/% der Bevölkerung des Neichs belief, foll fie künftig nur 0,90% betragen. ô

Die vorhandenen Formationen follen vermehrt werden um: 8 Infanteriebataillone (7 preußische, 1 \ächsishes); Kabvallerieregimenter zu je 5 Eskadrons (6 preußische, 1 bayerises, 2 sächsische), wobei 17 vorhandene Esfadrons Jäger zu Bld in Anrechnung kommen: : 2 preußische Fußartilleriebataillone zu je 4 Kompagnien unter Verwendung von 6 bestehenden Kompagnien ; 3 Predi Pionierbataillone ; 1 preußisches Telegraphenbataillon. : Der N arderliwe Ersatzbedarf ist aus dem UVebershuß an dienst- tauglihen Mannschaften ohne Schwierigkeit zu decken.

Nach einer * dem Gesehentwurf als Anlage beigefügten Uebersicht des überschläglichen Geldbedarfs für die in den Zahren 1905 bis 1909 durhzuführenden Aenderungen in der Organisation des Reichsheeres (Quinquennat) betragen bei Anrechnung der in Aussicht genommenen Absezungen und Er- sparnisse die durch die Maßnahme bedingten fortdauernden Ausgaben insgesamt 11 795 646 M, wovon 1 461 581 A6 1905 und 10334065 A6 1906 bis 1911, die einmaligen Aus- gaben 62117470 M, wovon 12642280 1905 und 49 475 190 6 1906 bis 1911 gefordert werden.

Mit dem Gesetzentwurf über die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres ist gleichzeitig nachstehender Entwurf eines Geseßes, betreffend Aenderung der Wehrpflicht, zu- gegangen :

Artikel L.

An die Stelle des ersten S des Artikel 59 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. pril 1871 (Bundesgeseßbl. 1871 Nr. 16) tritt folgendes: Jeder wehrfähige Deutsche gehört sieben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten zwanzi sten bis zum beginnenden achtund- wanzigsten Lebensjahre, dem Nebenben Heere, die folgenden fünf ebeudtahre der Landwehr ersten Aufgebots und fodann bis zum 31. Mârz- des Kalenderjahres, “in welchem das neunund reißigste Lebens- jahr vollendet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots an. - Während der Dauer der Dienftp iht im stehenden Heere sind die Mannschaften der Kavallerie und rêitenden Feldartillerie die ersten

drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jahre zum ununter- f :

brochenen Dienst bei den Fahnen verpflichtet.

ArtiTel1L

ß I

Im Falle notwendiger Verstärkungen können auf Auordnung des Kaisers die nah der Bestimmung des Artikel 1 leßter Absatz zu ent- lassenden Mannschaften im -aktiven Dienste zurübehalten werden. Eine solche Zurückbehaltung zählt für eine Uebung in sinngemäßer Anwendung des leßten Absatzes des 8 6 des Geseßes, betreffend die Verpflichtung. ¿n Kriegsdienste, vom 9. November 1867 (Bundes- geseßbl. 1867 S. 131).

G2)

Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, - und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feldartillerie, welhe gemäß ihrer Dienstverpflihtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Land- wehr ersten Aufgebots nur drei. Jakre.

§3.

Mannschaften der Landwehrinfanterie können während der Dienst- zeit in der Landwehr ersten Aufgebots zweimal zu Uebungen in be- sonderen, aus Mannschaften des Beurlaubtenstandes gebildeten For- matio¿en auf 8 bis 14 Tage, vom Tage des Eintreffens beim Truppenteil an gerechnet, einberufen werden.

Die Landwehrkavallerie wird im Frieden zu Uebungen nicht herangezogen. ¿Ds

Vie Landwehrmannschaften aller übrigen Waffengattungen üben in demselben Umfange wie die der Infanterie in besonderen Formationen oder im Anschluß an die betreffenden Linientruppenteile.

7 Artikel 111. 4

Dieses Gesetz tritt mit tem 1. April 1905 in Kraft.

Zu dem gleichen Zeitpunkte treten die Bestimmungen i 6 Abs. 2 und in § 7 Abs. 4 und 5 des Gesetzes, betreffend die ers pflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867, fowie in

rtitel T des Geseßzes, betreffend Aenderu d i 11. Februar 1888 außer Kcaft. nen der Wehrpflicht, vom

8&5, Gegenwärtiges Geseß kommt in Bayern nah i des Bündnisvertrags vom 23. November 1870 (Buntes F mmund M, E 1 2 D) e agüberg, nah näherer Bestimmung der n vom 29. Kovember 1870 S: 6b env: 0 er 187 (Bundesgeseßzb[. 1870

S Geseßentwurf wird, wie folgt, be gründet:

urh das Gefeß, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutsche Heeres, bom 3. Au ust 1893 wurde für die Bu bom 1. Often 1893 bis zum 31: März 1899 bestimmt, daß während d-r Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere die Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie die ersten drei, alle übrigen S die ersten zwei Jahre zum ununterbrochenen Dienste bei den Fahnen

verpflichtet seien. Bei Ablauf dieses Geseßzeskonnte festgestellt werden, daß fe in q fee irgens tum eines Bruders der Gemahlin des Vizekönigs von

es gelungen war, trotz der verkürzten ienstzeit der Fußtruppen, fahrenden Feldartillerie und des Trains die Mao des Dienstes

vorläufig zu erfüllen; über die Wirkung diefer verkürzten auf die militärische rastundefgMarelt des Beurlau fenstandes indes damals ‘ein abs ießendes Urteil nich en csffön

E t abgege d die erwähnte Bestimmung wurde daher burch das / s

S

; herausgegeben im

riedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom 25. März 1899 jus Ss bis zum 31. März 1904 in Kraft belassen, dur Gefeß vou 22. Februar 1904. wurde ihre Gültigkeit bis 31. März 1905 ver- längert.

Die ‘verbündeten Regierungen haben sih ir zur E :

Einführung der zweijährigen Dienstzeit nur eutslosseu unter N s iee igen H die teils zur Erleichterung des Dienstes bei den betreffenden affengattungen, teils zur Förde- rung threr Ausbildung als unentbehrlich erachtet wurden.

Dem ersteren Zwecke sollte die Errichtung der vierten Bataillone dienen; sie gewährten auch in gewissem Sinne die gewünschte Hilfe, da sie die Auébildung der Einjährig- Freiwilligen, die Last der Ab- kommandierten, die Uebungen des Beurlaubtenstandes übernahmen. Gründe s{chwerwiegender Art führten zur Abschaffung der vierten Bataillone und zu ihrer Zufammenfassung in fest geschlossene Verbände. Wenn hierdurch au die gesamte Organisation des Heeres Gewinn hatte, so bedeutete die S doh den Fortfall des auch von den geseßz- gebenden Körpershaften als notwendig angesehenen wesentlichsten Mittels gegen die Dienstershwernisse, welche die zweijährige Dienst- ¡eit vor allem der Infanterie bereitet. Cs wurde nih1s geschaffen, um jene einigermaßen auszugleichen. Die nateiligen Folgen sind nicht ausgeblieben. Sie zeigen ih in einer die geistigen und körperlichen Kräfte aufreibenden Tätigkeit des Auébildungspersonals der Offiziere wie der Unteroffiziere und haben zu ungünstigen Erscheinungen geführt, welche die dreijährige Dienstzeit in gleihem Maße nicht kannte.

terunter hat die Ausbildung, die Behandlung des Mannes, das

erhâltnis zwischen Vorgeseßten und Untergebenen gelitten. Das Fortbestehen dieser Verhältnisse kann niht geduldet werden. Auf die dreijährige Dienstzeit zurückzugreifen, verbietet sich aus politischen und aus militärischen Interessen, umsomehr, als auch heute bei den verbündeten Regierungen die allerdings nur auf die S Die U EE gegründete Anschauung besteht, daß ¡der zweijährige Dienst an genügt, die Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains kriegsmäßig auézubilden. Das Endurkeil über die Zweckmäßigkeit der zweijährigen Dienstzeit kann erst der Krie E Vis dahin kann aber nit gewartet werden. Es handelt fich jet darum, die Vorbedingungen für die Durchführung der verkürzten Dienstzeit zu schaffen, d. h. zunächst diejenigen Maßregeln einzuführen, die zur Erleichterung des Dienstes durchaus notwendig sind.

m Verein hiermit bedürfen die seinerzeit zur Förderung der Ausbildung getroffenen, in ihrer Wirksamkeit erprobten Anordnungen und Einrichtungen der Erweiterung, wenn troß der verkürzten Dienst- zeit die Kriegstüchtigkeit des aktiven Heeres wie des Beurlaubtenstandes erreiht und erhalten werden soll. Hierbei ist besonders darauf hin- zuweisen, daß unter den heutigen Verhältnissen eine kriegsmäßige Aus- bildung nur mögli ist, wenn für sie ausgtebige Geldmitte gewährt T können ; fie müssen um so größer fein, je kürzer die verfügbare

eit ift.

Zu den einzelnen Artikeln des Geseßentwurfs wird noch bemerkt:

Zu Artikel 1 und Artikel 11 B 1 und 2.

Die auf die Dienstzeit bezug habenden Bestimmungen des Ge- seßes, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutshen Heeres, vom 3. August 1893, Artikel 11 SS 1 und 3, sowie des Gesetzes, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutshen Heeres, vom 25. März 1899, Artikel 11 § 3, follen dauernd festgelegt werden.

i Zu Artikel 11 § 3. i Die volle Ausnußung der geseßlihen Dauer der Landwehr- übungen ist dringend notwendig. Die gesteigerten Anforderungen an die Gefehts- und Scießausbildung lassen es niht mehr zu, daß diese knapp bemessenen vierzehntägigen Uebungen durh die für Versamm- lung und Tranéport erforderliche Zeit gekürzt werden. Der Tag des Cintreffens beim Truppenteil soll daher als erster Vebungstag gelten.

Nach einer dem Geseßenttourfe, betreffend Aenderung der Wehrpflicht, als Anlage beigefügten Uebersicht des übershläg- lihen Geldbedarfs für die in den Jahren 1905 bis 1909 durchzuführenden Ausgleihsmaßnahmen aus Anlaß der Durch- „führung der zweijährigen Dienstzeit bei den Fußtruppen usw. betragen bei Anrechnung der ‘in Aussicht genommenen Ab- eßungen und Ersparnisse die durch die Maßnahmen be-

Mas fortdauernden Ausgaben 19312647 M, wovon 1768701 M 1905 und 17 946 M. 1906 bis 1910, bie einmaligen Ausgaben 7 103929 A, wovon 600331 M

1905 und 6503598 M 1906 bis 1910 gefordert werden.

Nr. 50 des “Peneralbratis für das Deutsche le ad

eihsamt des Junern, vom 25. November hat folgenden Inhalt: 1) Finanzwesen: Nachtrag zur Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April 1904 bis Ende Oktober 1904. 2) Konsulatwesen : Ernennung; Exe uaturerteilung. 3) Marine und Swiffahrt: Erscheinen des dritten ahtrags zur Amtlichen Liste der deutshen Seeschiffe. 4) Polizeiwesen: Ausweisung - von Aus- ländern aus dem Reichsgebiet,

Nr. 96 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus- gegan im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, vom 30. November at folgenden Inhalt: Von der Weltausstellung in St., Louis. (Fort- seßung) Inhaltsbestimmung von Wegerampen. Vermischtes: Wettbewerb des Berliner Architektenvereins um den Sthinkelpreis des Jahres 1905. Wettbewerb zur Erlangung charakteristi\her Gebäude- ansichtszeihnungen für die Stadt Bauten. Wettbewerb um einen Hafenbauplan für die Stadt Gothenburg. Wettbewerb um Bau- entwürfe für die Braubachstraße in Frankfurt a M. Internatio-

naler Wettbewerb für ein Schiffshebew b. Not unt S \{ifern. Bücherschau. hiffshebewer Not unter den Klein

Statiftik und Volkswirtschaft.

- ZUTr Arbeiterbewegung.

S AN Frankfurt a. M. find der „Frft. tg.“ zufolge die B uch- binder in eine Lohnbewegung eingetreten. ie haben den Meisterx einen neuen Tarif unterbreitet, dessen wesentlihste Forderungen find: 9stündige Arbeitszeit, Minimallöhne von 24 M für Gehilfen und 14 A für Arbeiterinnen, Bezahlung der geseßlichèn Feiertage. Von 140 Firmen haben ch, wie in einer Versammlung mitgeteilt wurde, nur sieben zu den Bedingungen geäußert. Man beschloß im Laufe der Woche mit

den Meistern in Unterbandlungen einzutreten, um, wenn mögli, auf E

friedlihem Wege eine Eini ung zu erzielen. is Aeg Der Ausstand der bolläntischen Glasbläser (val. Nr. 258 d. Bl.) ist, wie dasselbe Blatt erfährt, beendet. im Falken Unter den böhmischen Bergarbeifern erfährt, e ie stark Revier macht sid, wie die Deutsche Mare ‘der L S „Lohnbewegun leme, E le Jort e Times“ - v eine Lohner i - fbel ittelten Meldung, ga er Nad einer verde 2 D ‘Seronen Hliex aus New Yo nd; der fast dk 1 hätten vou (Illinois) ein Ausstand, bie. Faie A S Stadt ge-

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Wo nottänd s ebote coständigen ‘aber seien zu hoh gezielt gewesen, Sale Schaden anzurihten.

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