1876 / 267 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Derzur Räumung der gemietheten Wohnun verurtheilte Miether, welcher das vom Wirth für die rüdck- pange Miethe zurückbehaltene Mobiliar heimlich aus

e ohnung entfernt, ist nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 18. Oktober d. F auf Grund des 8. 289 des Strafgeseßbuches mit Solingen bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 900 Æ zu bestrafen.

Königsberg, 10. November. (Königsb. Hart. Ztg.) Am 7. d. M. hat sich der Provinzialrath der Provinz Preußen konstituirt und seine amtliche Thätigkeit begonnen.

Merseburg, 10. November. Jn der heutigen Plenar- ißung des Provinzial-Landtages fiel die Wahl eines tellvertretenden Vorfißenden des Provinzialausschusses auf en Landrath von Rauchhaupt. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die Berathung der vom Provinzialaus\s{huß vorgaektegten Ordnung für die Wegebauverwaltung der Men Sachsen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betra den vom Propinzialauss{huß vorgelegten Plan zur Reorgani- sation der Taubstummenanstalten in der Provinz Sachsen.

Rendsburg, 9. November. (Kieler Ztg.) Jn der gestrigen 5. Sißung des \{chleswig-holsteinschen Pro- vinzial-Landtages wurde der Antrag der zur Mitwir- kung und Kontrole bei den Geschäften der Rentenbank ge Abgeordneten, betreffend die Errichtung einer

entenbank für Schleswig-Holstein in Kiel- berathen. Die Vorlage motivirt den Antrag kurz zusammengefaßt olgendermaßen: „Die Geschäfte der Rentenbank zu Stettin, ür die Provinzen Schleswig-Holstein und Pommern gemein- am errichtet, haben für Schleswig-Holstein einen Umfang an- genommen, der zur Zeit der Gründung der Bank nit er- wartet werden konnte. Beamte der Rentenbank in Stettin erflären, daß das Rentenbankgeschäft für Schleswig-Holstein Dasjenige für Pommern weit übertreffe. Es verfügt nun zwar die Allerhöchste Ordre vom 7. März 1873 die Verbindung R REYERns und Pommerns zu einer gemeinschaftlichen Rentenbank in Stettin, aber das Gesetz über Errichtung von Rentenbanken vom 2. März 1850 bestimmt für jede Provinz zur Beförderung der Reallasten u. st. w. eine Rentenbank.“ Es wurde beschlossen, an Se. Majestät den König das Gesuch zu rihten, die Verfügung vom 7. März 1873 wieder aufzuheben Und die‘ Errichtung einer für Schleswig-Holstein allein be- stehenden Bank zu gestatten. Auf Antrag des Berichterstatters Niemand-Heide wurde ferner beschlossen, für jeßt noch keinen Ort der Provinz festzustellen.

Bayern. München , 9. November. (Allg. Ztg.) Der König begiebt sich morgen auf einige Zeit nach Hohen- | Owang au, wohin auch das Königliche Hoflager ver-

egt wird.

Vaden. Karlsruhe, 10. November. (D T. B.) Nach den nunmehr vollständig eingegangenen Wahlberichten is} der Reichstagsabgeordnete Grimm, der in Folge seiner Ernen- nung zum Justiz-Minister seines Mandates verlustig gegangen war, in dem 13. badishen Reichstagswahlkreise wied er- gewählt worden.

Sessen. Darmstadt, 8. November. Wie das „Frankf. J.“ mittheilt, sollen nah einer neuerdings von dem Justiz- Ministerium zur Ausführung des Reichs-Civilehe-Geseßes ge- troffenen Anordnung die Funktionen eines Standesbeam- ten zwar im Allgemeinen von den Bürgermeistern, bezw. de- ren Stellvertretern wahrgenommen werden ; es verlangt aber für die Zutunft jene Di bei jedem nothwendig werdenden Wechsel in der Person des Standesbeamten oder dessen Stell- vertreters besondere Vorlage, um narh Befund besondere Be- amte zu ernennen. Der von der Regierung den Ständèn zugegangene Geseßentwurf wegen Besteuerung der Wander- Lager, welcher ursprünglich dem Geseßgebungs-Auss{huß zum Bericht überwiesen war, is neuerdings dem Finanzaus\{huß zugetheilt worden. Als Berichterstatter ist Abg. Möllinger er- uannt und steht dessen Bericht in dem leßtgenannten Auss{chuß

in Kürze bevor, so daß troß der unliebsam eingetretenen Ver-_-

zögerung die Angelegenheit bei dem nächsten Zusammentritt der Zweiten Kammer ihre Erledigung finden wird.

Oesterreich : Ungarn. Wien, 9. November. Der Kaiser ist heute Morgens von Gödöllö nah Wien zurüdckgekehrt.

S E Civilprozeßordnungs - Ausschusse erklärte der Justiz-Minister, daß die Reihsrathssession diesmal vielleicht bis zum Juni sich erstrecken dürfte.

10. November. (W. T. B.) Die Mutter des Grafen Andrassy, die Gräfin Adele Andrassy, ist heute früh in Szoeloeske gestorben. Der Kaiser und die Kaiserin haben dem Grafen Andrassy aus Anlaß dieses Todesfalls ihre Theilnahme ausgesprochen.

Prag, 9. November. Wie der „Presse“ von hier tele- graphish gemeldet wixd, wurde der Befehl an die Staatsbahn, den Kaiserlichen Marstall sammt der Hofdienerschast nah Gödöllö zu befördern, sistirt, indem der Kaiser und die Kaiserin Sonntag oder Montag, wenn die Witte- rung es zuläßt, nah Pardubiß wieder abzureisen gedenken.

Pola, 10. November. (W. T. B.) Das Kasematt- [chiff „Don Juan d'Austria“ geht morgen von hier nach der Levante ab, die Korvette „Donau“ wird dem- Jelben demnächst folgen.

Pest, 9. November. Die liberale Partei des Ahb- geordnetenhauses# wird am 12. eine Konferenz abh- halten, in welcher das Arbeitsprogramm des nächsten Sessions- abschnittes festgestellt werden soll. Vorerst dürfte der Geseß- entwurf über die Maßregeln gegen den Wucher zur Ver- handlung gelangen. Die Budgetdebatte soll am nächsten Donnerstag beginnen. :

Das E bezüglich der in Karlowißt gepflogenen Ausf\chuß- und Synodalverhandlungen wird entgegen dem gestern über diesen - Gegenstand mitgetheilten Telegramm des „Ellenör“ aus Karlowiß von der „Bud. Corr.“ in folgender Weise dargestellt : Der serbische Kongreßauss{uß hat am 13. Oktober seine vierte Quartalssißung zur Erledigung der zahlreichen laufenden Angelegenheiten Oen und seine Arbeit auch bereits be- endet. Am 4. November hat die im Einvernehmen und mit ausdrückliher Zustimmung der ungarischen Regierung einbe- rufene serbishe Bischofs\ynode begonnen, welche ebenfalls die in ihren Kompetenzlreis gehörenden laufenden Angelegen- heiten, namentlich Appellationen, erledigt. Von einer Aen- derung der serbischen Kirchenautonomie ist selbstverständlich

jeßt nirgends die Rede. Die von Sr. Majestät sanktionir- ten SUNR bleiben in Kraft, daran wagt Niemand zu rütteln.“

Agram, 9. November. Jn der heutigen Sißung d«s Landtages verlas der Präsident eine Buri des Agramer Königlichen Gerichtshofes in Strafsachen als Preßgericht, worin derselbe die ERNLLEIFERPA des. eines Preßvergehens angeklagten Abgeordneten Anton Fakic erbittet. Die Zu- Gent wurde dem Jmmunitätsausshusse zugewiesen. Sodann wurde das Kultusbudget, konform den Ausshußanträgen, er- ledigt und begann die Berathung des Justizbudgets.

Schweiz. Bern, 8. November. (N. Zür. Ztg.) Die Subventionsquoten für die leßtjährigen Arbei- ten ‘der Gotthardbahn sind bezahlt worden von Jtalien und Deutschland, ferner von den Kantonen Baselstadt, Basel- land, Thurgau, Schaffhausen, Nidwalden, Tessin, Uri und Aargau. Von Schwyz wird die Auszahlung in den nächsten Tagen erfolgen. Obwalden hat noch keine Entscheidung ge- troffen und Zürich, Bery, Luzern, Zug und Solothurn wollen erst die Ermächtigun b: Großen bezw. Kantonsrathes ein- holen. Bis sämmtliche Subventionen eingezahlt sind, werden die bereits eingelangten Gelder in der Staatskasse verbleiben, da dieselben für das betreffende Jahr nah Art. 19 des inter- nationalen Vertrags jeweilen zusammen vom Bundesrathe an die Gesellschaft aen sind. Nach Art. 20 des gleichen Vertrags hat die eiz gegenüber den beiden anderen Ver- tragsstaaten ‘eine Subvention von 20 Millionen übernommen. Falls nun einer oder mehrere Kantone die Zahlungsleistung verweigern solltén, so wird in der Bundesversammlung die Frage zur Erörterung kommen müssen, ob nicht der Bunv verpflichtet sei, einstweilen die fehlenden Quoten aus seiner Kasse zu ergänzen, immerhin unter Wahrung des Rügriffs- rechtes auf die betreffenden Kantone. Am 9. d. wird ih die Subkommission zum lezten Male versammeln und am 20. d. die gesammte Untersuhungskommission zusammentreten.

Großbritannien und Jrland. London, 9. November. (Engl. Corr.) Der Hof wird am 17. von Balmoral nah Windsor überfiedeln. Die Königin hat den General Sir R. Airey in den Peersstand erhoben. Die „Mor- ning Post“ meldet: „Fürst Fohann Ghika, früher Fürst von Samos, wird heute in außerordentliher Sendung in London erwartet. Er ist vershiedene Male Minister gewesen und isst im gegenwärtigen Augenblicke Vize-Präsident des rumänishen Senates, dessen Präsidentschaft ex oflicio mit dem Primat der rumänischen Kirche zusammenfällt.“ Gestern ‘war wieder Ministersißung. Sämmtliche Minister waren anwesend; auch das jüngste Mitglied Sir Michael ee mit dem die Zahl der Minister auf 12 steigt. Mr. Philip W. Currie vom auswärtigen Amte ist zum Sekretär bei der Spezialsendung Lord Salisbur y's ernannt worden. Attachirt werden dersclben außerdem Mr. H. A. Lee und Mr. James Hozier. Jn London fiel gestern zum ersten Male in diesem Winter etwas Schnee, inSchottland dagegen war die Kälte und der Schneefall sehr groß.

Frankreich. Paris, 9. November. Heute Morgen war Ministerrath im Elysée. Derselbe beschloß, wie man der „Köln. Ztg.“ meldet, die beiden ersten Artikel des ‘Gesetzes Gatineau anzunehmen und nur gegen den Art. 3 aufzu- treten, welcher diefsenigen, die unter Verfolgung bleiben, vor die Assisenhöfe stellt. Bei der Wahl des Ausschusses für den Antrag im Senat sprachen sich zwei Minister, die Herren Leon Say und Waddington, auch für die Art. 1 und 2 aus, Hr. Dufaure gab seine Stimme einem Mitgliede der inken, nämlich Jules Simon. Der Ausschuß selbst besteht aus 5 Gegnern und vier Freunden des Geseßes. Von den leßteren spra sich aber nur ein Mitglied, nämlich p Pelle- tan, für die Beibehaltung des Art. 3 aus. ie man annimmt, wird der Senat die beiden ersten Artikel des Geseßes annehmen, den dritten verwerfen. Der französishe Botschafter in Konstantinopel, Graf von Bourgoîing, traf in verwichener Nacht in Paris ein. Bei der heutigen Berathung des Budgets der Colvnien in der Deputirtenkammer wurde der Direktor der Kol o- nien, Benoist On, von Germain Casse und dem Bericht- erstatter Naoul Duval lebhaft angegriffen. Der Direktor wurde beschuldigt, Theilhaber einer Handelsgesellschaft in der Kolonie Mayotte zu sein, welche von der Direktion auf alle Weise unterstüßt werde. Benoist d’Azy, welcher der Versamm- lung als Regierungs-Kommissar anwohnte, vertheidigte sich selbst. Der Admiral Fo urichon trat ebenfalls für die Koloniendirek- tion ein und erklärte unter dem Beifall der Rechten, daß, falls ein Tadelsvotum erlassen würde, er dieses auf sich nehmen und sofort seine Entlassung einreichen werde. Die Linke protestirte

egen die Worte des Ministers, da es si keineswegs um seine erson handle, und Gambetta that dar, daß es fich ebenso- wenig um ein Tadelsvotum handle; eine politische Frage liege nicht vor, sondern nur eine Budgetfrage, d. h. die Streichung des Kredits für die Stelle eines Direktors der Kolonieen. Der Minister erklärte darauf, daß er die von dem Aus\{huß vor- eshlagene Verminderung des Kredits annehme. Der ganze AwisGenfall endete auf friedlihe Weise. Die. Kolonie ayotte, . die südöstlihste der afrikanishen Komoren, am Eingange des Kanals von Mozambique, is zwar nur 6 Quadratmeilen groß, aber die Wichtigkeit besteht in seiner Lage und in seinem vortrefflichen Hafen; die Jnsel hat etwas über 7000 E die Handel und einen vortheil- haften Bau des Zuckerrohrs betreiben. Mayotte ist zuglei Sit der Civil- und i Pt ri für sämmtliche Besizun- gen Frankreihs um und auf Madagaskar, die zusammen zwar nur 26 Quadratmeilen . mit 27,000 Einwohnern haben, aber aus dem Handel mit Madagaskar bedeutende Vortheile ziehen. Die Hauptbeshwerden des Budgetausschusses über die Ko- lonialverwaltung der leßten drei g t gehen, dem „Temps“ zufolge, dahin, daß die Ausgaben für die Lebensmittel und Spitäler der. Kolonialtruppen unverhältnißmäßig vergrößert worden seien, daß die leßte dle Neu-Kaledoniens unter ungünstigen Bedingungen abgeschlossen sei und daß die Kolonie Mayotte S durch übertriebene Geldunterstüßungen und durch Verleihung eines für diese Kolonie viel zu kostspieligen Postpaket-Dienstes vom Kolonial-Direktor begünstigt werde. Der „Temps“ benußt die Gelegenheit, um eine Aufstellung der dreizehn überseeishen Besißungen zu geben, welche im Ganzen 130,000 ‘Quadrat-Kilometer zählen, also größer als der vierte Theil von Frankreich sind, e Lei als drittehalb Millionen Einwohner haben. Die größte dieser Kolonieen ist Guyana, mit 72,000 Quadrat-Kilometer, aber mit nur 24,170 Einwohnern; Cochinchina hat 30,000 Quadrat-Kilometer mit

1 Millionen Einwohner; Neu-Kaledonien 14,850 Quadrat-

Kilometer mit 60,000 Einwohnern. Jede dieser dreizehn Ko- lonien ein Lokalbudget, das dem Budget jedes Departements entspricht, aber niht wie diese dem allgemeinen Budget ange- hängt ist. Die Subvention, die der Staatsschaß diesem Lokal-

udget ertheilt, beträgt für- 1877 nur 691,950 Frcs., welche auf Guyana, Saint Pierre und Miquelon, Sainte Marie Mayette, Lahiti und Neu-Kaledonien vertheilt sind, also auf die kleinsten oder jüngsten Kolonieen. Die übrigen bringen dem Staatsschaße etwas ein, so Französish-Ostindien mit 489 Quadrat-Kilometer und 268,000 Einwohnern 105,665 Fres. Frankrei Kolonialbudget für Verwaltung, Geistlichkeit,

treitkräfte, Häfen u. \. w. beträgt in diesem Jahre runde 175 Millionen, wobei die 9,890,907 Frcs. nicht mitgerehnet ab, welche die Ausgaben für die Strafanstalten in Anspruch nehmen.

- Der Finanz-Minister, schreibt das „Journal des Debats“, hat an den Präsidenten dcs Finanz-Ausschusses des Senats einen Brief über das Verfahren gerihtet, welches bei der Uebermitt elung des von der Deputirtenkammer vo- tirten Budgets an den Senat zu beobahten wäre, um die Fristen dieser Uebermittelung nah Möglichkeit abzukürzen. Der Minister macht bemerklih, daß er, wenn erst alle Theile des Budgets (Geseßzesterte und Tabellen) definitiv von der Deputirtenkammer votirt sein werden, noch einige Zeit brauchen wird, um ein neues Exposé anszuarbeiten, das vo- tirte Geseß drucken und vertheilen zu lassen. Dann würden die Mitglieder des Senats das Budget zu prüfen, der Aus- {uß seine Referenten zu ernennen, diefe ihre Berichte zu er- statten und der Senat endli sie durchzuberathen haben. Ueber alledem könnte leiht das neue Fahr Deine ohne daß die Regierung in der Lage wäre, das Budget zu pro- mulgiren, die votirten Steuern zu erheben und die vorschristsmäßigen Staatsausgaben anzuordnen. . Um diesem Uebelstande zu begegnen, hat der Minister nah dem Votum jedes einzelnen Voranschlags in der Deputirten- kammer von seinen Bureaus eine Uebersicht ausarbeiten lassen, welche für jedes Kapitel 1) die ursprünglichen Anträge der Regierung und die von der Kammer bewilligten Kredite, 2) die von der Kammer bewerkstelligten Krediterhöhungen oder Herabseßungen und 3) die Bezeichnung der von der Kammer verweigerten Kredite, auf deren Bewilligung die Regierung bestehen muß, enthält. Als Beispiel hat der Finanz- Minister eine solhe Uebersicht des Unterrichts - Ministe- riums beigefügt, ohne zu demselben eine Kreditforde- rung, wels von der Deputirtenkammer verweigert worden wäre, wieder geltend zu machen. „Man kann, fährt das ournal des Debats“ fort, aus dieser Jnhaltsangabe des Briefes des Finanzministers ersehen, daß die von vielen Blättern behandelte verfassungsre§tlihe Frage darin weder entschieden, noch auch nur aufgeworfen ist. + Die Regierung Ge nach dém Briefe nur das Recht zu haben, vor den

eiden Kammern die Krediterfordernisse zu vertheidigen, welche sie zuerst der Deputirtenkammer vorgelegt hat. Wenn jeßt ein von der Deputirtenkammer verweigerier Kredit vom Senate bewilligt wird, so wird er selbstverständlich erst definitiv, nach- dem er an das Abgeordnetenhaus zurückgeleitet worden und au dort durhgedrungen ist; denn jeder Kredit ist erst dann rechtskräftig, wenn er von der einen wie von der andern Kammer angenommen is. Es kann also nit von der Wiederherstellung eines Kredits durh den Senat, son- dern nur davon die Rede sein, daß auf Veranlassung der Regierung von dem Senate an eine neue Berathung der Deputirtenkammer appellirt wird.“

Spanien. Madrid, 8. November. (Ag. Hav.) Die Akten, welche sih auf die Angelegenheit der Pro“estanten in Mahon beziehen, werden dem Kongreß unterbreitet werden.

Türkei. Pera, 30. Dktober. Nach einer der „Allg. Z.“ von hier zugegangenen Mittheilung hat eine abermalige Konsul- tation über den Gesundheitszustand des Exsultans Murad V. folgendes Gutachten ergeben : À

auszusprechen, haben wir in unserm Bericht am 20. September er- klärt, daß unserer Ansicht nach das Uebel, womit Se. Majestät be- fallen ift, unheilbar ist. Heute fügen wir hinzu, daß, felbst in dem Falle, daß egen alle Erwartung nah einiger Zeit eine Besserung eintreten sollte, Se. Majestät niemals wieder in den Besiß seiner geistigen Fähigkeiten gelangen könne. (Unterzeichnet.) Dickson, Arzt der enflishen Botschaft; Marroin, Arzt der französischen 1 Mühlig, Arzt der deutschen Botschaft; Sotto, Arzt der österreichisch- ungarischen Botschaft; Mongeri. Akif. De Castro.“ :

Zur Situation wird der „Pol. Korr.“ckgeschrieben :

_ Belgrad, 6. November. Nach dem Abschlusse des Waffenstill- standes scheint die Regierung der Fortseßung der Rüstungen in er- höhtem Maße ihr Augenmerk zuwenden zu wollen. Vor Allem ift zu verzeihnen, daß der Kriegs-Minister alle ausgedienten Soldaten zu den Fahnen einberufen hat. Da die allgemeine l vielen Jahren besteht, so kann diese Kategorie Wehrpflichtiger ein Kontingent von 10,000 bis 15,000 Mann ergeben. Diese Elemente sollen zur Formirung von Cadres für eine neue Armee von 30- bis

; Mann verwendet werden. Weiteres aber ist die Aushebung aller waffenfähigen Serben im Julande so wie die Einberufung aller ferbischen Unterthanen im Auslande* angeordnet. Bis zum 15. d. M. muß bereits ihre Vorstellung im Kriegs- Ministerium erfolgen. Für die Bewaffnung und Equipirung ist be- reits gesorgt. Eben wurden 50,000 Gewehre über Rumänien ge- bracht und sind 40,000 Wintermäntel heute aus Paris eingetroffen. An Offizieren ist troß der großen Verluste kein Mangel. b et a Un wird zu wichtigen Berathungen hier erwartet. Es

eißt, da solle. Alle besonderen Kom:nandos an der Drina wie am Javor sollen aufgelassen werden. Es ist wahrscheinli, daß Tschernajeff zum General en chef aller Truppen ernannt werden wird.

Die Regierung hat dem General Ignatieff telegraphisch ange- zeigt, daß sie als Demarkationslinie an der. Drina und am Ibar die Landesgrenze. betrahte und im Morawathale nur das Gebiet jenseits von Deligrad als vorläufig in den Bereich der türkischen Waffen gehörig ansehe. u diese Art würden Deligrad und die Djunislinie diesseits der Demarkationskinie Je : A L

Der Fürst. hat den Obersten Jovanovits zum Kommissar bei der internationalen Demarkationskommission ernannt. Jovanovits reist in Begleitung mehrerer Offiziere heute nah Deligrad ab.

Während des Waffenstillstandes sollen Kragujewaß, ta und Schabat stark befestigt werden. Die besten Genie-Offiziere sind be- reits mit dieser Mission beauftragt worden. Nah Kladova werden zwei Brigaden erster Klasse zur Besetzung dieses Punktes geschikt, welcher für die Verbindung mit Rumänien von großer Wichtigkeit ist. Aus demselben Grunde werdén auch Radujewaß und Negotin mit

anzen und starken Redouten versehen. i

Gettinje, 3. November. In einer gestern im Senatss\aale des Fürstlihen Konaks unter Betheiligung sämmtlicher Senatoren statt- euen Sißung wurde beschlossen, den Insurgenten der Herzegowina

ekanntzugeben, daß sie sich aller Feindseligkeiten bis zum 31. Dezem-

- ber zu enthalten haben. Gleichzeitig wird ihnen freigestellt werden,

entweder ihre jeßigen Positionen mit der ganzen Macht beseßt zu halten oder ee D diesem Zwecke nur zwei Bataillone im Felde zu.

I übèêr die Krankheit des Ersultans, Unsere Meinung.

otshaft;

Wehrpflicht seit

über die Neuorganisirung der Armee bes{lofsen werden -

Tafsen und das Gros in die montenegrinischen Grenzdörfer der Grahower Nahija zu * diskociren. Für die Verpflegung der Insurgenten wird der Fürst von Minadno derart sorgen, D alle ihre Bedürfnisse edigt werden. montenegrinise Heer wird bis auf sech{s Bataillone aufgelöst und nach der Heimath entlassen werden. Dies ïfann um so eher geschehen, als im Falle der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten alle Montenegriner binnen aht Tagen wieder unter Waffen stehen können.

Der Fürst beabsichtigt, dem Vernehmen na, seinen Vetter, den Senats-Prâfidenten Bozo Petrovits, in einer Mission nah St. Pe- tersburg zu senden. Wie aus mehrfachen Andeutungen hervorgeht, soll diese Mission mit einem Wiederaufleben der Aspirationen auf

eine territoriale Vergrößerung im Zusammenhange stehen.

Für den fall einer Konferenz gedenkt Fürst Nikolaus ein Me- moire aus8zuarbeiten und der Konferenz überreichen zu lassen. Se- nator Radonits ist mit der Ausarbeitung des betreffenden Sbrift-

üds betraut worden. Jn leßterem wird die souveräne Stellung des EEtenthums historisch und juridisch nachgewiesen.

Belgrad, 10. November. (W. T. B.) Die serbische Regierung hat den Vertretern der Großmächte amtlih an- gezeigt, daß von den türkishen Truppen Explosions- geschosse verwendet würden. Dem Vertreter der Pforte und demjenigen der serbischen Regierung in der Demar- kationsfkommission ist eine kfonsultative Stimme beige- legt worden. Die serbische Ortschaft Tabako wat wurde vorgestern, der Waffenruhe ungeachtet, von einer t\cherkessischen Truppenabtheilung geplündert.

Brüssel, 10. November. (W. T. B.) Der „Nord“ bespricht die gestrige Rede Lord Beaconsfields, ndet dieselbe unbestimmt und weist auf den Wider- sorud in, der darin liege, daß einerseits das Loos der crist- ichen Bevölkerung der Türkei thatsählih verbessert, anderer- eits aber die Unabhängigkeit der Türkei in einem Sinne, die fe für andere Staaten habe, aufreht erhalten werden solle. Das Blatt wirft dabei die Frage auf, was denn aus der Un- abhängigkeit der Türkei in dem von England aufgestellten Reformprogramme geworden sei? Der „Nord“ erwähnt fo- dann Lord Beaconsfielvs Erklärung, daß England zum Kriege vorbereitet sei und jagt zum Schlusse und anderweitigen Mel- dungen englischer und französisher Blätter gegenüber, Ruß- land erhalte seine D e Lud un englishen Programm aufrecht, es sei unbegründet, daß Rußland fi anschide, gegen die Türken ins Feld zu ziehen, Rußland fahre ledigli fort, gewisse Vorsichtsmaßregeln zu treffen, um niht unversehens Überrascht zu werden.

London, 10. November. (W. T. B.) Die „Mornig- po st meldet, daß die Anzeige von der offiziellen Annahme der englishen Konferenzvorshläge Seitens-Ruß- lands gestern im englishen Auswärtigen Amt eingegangen ist. Dasselbe Blatt meldet weiter, Salisbury werde wahr- scheinlih über Wien zur Konferenz nah Konstantinopel gehen. Ein Beiblatt zu der amtlichen „London Gazette“ veröffent- licht eine längere Depesche Derby's an den englischen Bot- schafter in St. Petersburg, Loftus, vom 30. Oktober, in welchér bestätigt wird, daß der Vorschlag einer Okkupation Bosniens und der Herzegowina durch Oesterreich und Bul-

ariens durch Rußland, sowie einer Flo‘tendemonstration vor onstantinopel von Rußland ausgegangen und gleichzeitig in Wien und London mitgetheilt worden sei.

11. November. (W. T. B.) Ueber den Znhalt der Depesche Derby's an den englishen Botfchafter in St. Petersburg, Loftus, vom 30. Oktober wird weiter gemeldet: Die Depesche rekapitulirt die Seitens der englischen Regierung gemachten Anstrengungen zur Erzielung eines Waf- Fenstillstandes und zur Wiederherstellung des Friedens. Am 5. Ok- tober ertheilte Derby dem englischen Botsh#ter in Konstantinopel, Elliot, dieJnstruktion, zu erklären, daß er Konstantinopel verlassen müsse, wenn die Pforte den Waffenstillstand refusire, weil es dann evident sei, daß alle weitéren Bemühungen der englischen Regierung, die Pforte vor dem Verderben zu retten, nußlos me würden. Als die Pforte dann einen se{chsmonatlihen

affenstillstand vorschlug und Graf Schuwaloff dessen Annahme

Seitens der russishen Regierung bezweifelte, machte Derby den Grafen Schuwaloff auf den H auf entstehen würde, wenn die englishe Nation Konstantinopel bedroht

merksam, welcher troß aller türkischen Greuel

glaube. Nachdem Rußland darauf - den sechsmonatlicchen Waffenstillstand abgelehnt hatte, suchte Derby durch den Grafen Münster die Fntervention Deutschlands nach. Der Reichskanzler Fürst Bismarck habe indessen erwidert, daß die deutshe Regierung zwar einen langen Waffenstillstand für acceptabel erachte, sih aber nicht berehtigt fühle, einen Druck

auf die Entschlüsse der anderen Mächte auszuüben.

Numánien. Bukarest, 10. November. (W. T. B.) Das Ministerium hat dem Senate zugesichert, daß dem- jelben in einigen Tagen die gefühite diplomatische Korrespondenz vorgelegt werden solle.

Dänemark. Kopenhagen, 7. November. (H. N.) Das Fes hat einige ueue ministerielle Geseßvor-

agen, welche zum Theil \chon vom Landsthing erledigt

waren, berathen. Es waren darunter das Gesetz, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Hundswuth, ferner das Gesetz, betressend die Jnstandsezung und Erhaltung von privaten Wegen, und endlich das, betreffend Strafe für Ueber- tretung des Polizeireglements für Eisenbahnen. Alle gingen einstimmig zur zweiten p pre und das leßtgenannte wurde einem Auss{huß von 7 Mitgliedern überwiesen.

9. November. (H. N.) Jn Wiborg wurde Klein mit 557 Stimmen gegen 242, die auf den Linkenkandidaten

Feddersen fielen, in das Folkething gewählt.

Amerika. Einem Telegramm der „Times“ vom 8.d. M. zufolge hatte Tilden am Abend des genannten Tages 196 Voten, ohne Wisconsin, das 10, Oregon, das 3, und Südkarolina, das 7 Stimmen hat. Nah Schäßung betragen die Majoritäten für Tilden in Alabama 25,000, Connecticut 2500, Florida 2000, Georgia 75,000, Delaware 2500, Jn- diana 10,000, Kentucki 60,000, Arkansas 30,000, Louisiana 5000, Maryland 20,000, Missi}sippi 45,000, Missouri 40,000, ‘Nerojersey 7000, New-York 25,000, Nordkarolina 10,000, "Tennessce 30,000, Texas 75,000, Virginia 40,000, Westvirgi- nia 15,000; für Hayes in Pennsylvanicn 15/000, Kalifornia 3000, Nevada 300, Fllinois 20,000, ‘Jowa 45,000, Kansas 30,000, Maine 17,000, Massachusetts 40,000, Michigan 50,000, Minnesota 10,000, Nebraska 6000, Newhampshire 2500, Ohio 12,000, Rhode Jsland 6000 und Vermont 25,000. Die republikanische Majorität im Senate nah dem 4. März wird wahrscheinlih auf 4 reduzirt werden. Wie Unterhausé gewinnen die Republikaner 5 Mitglieder in Pennfylvanien, 4 in Massahusets, je 2 in New-York und Missouri und je 1 in

Newjersey, Jowa, Kalifornia und Kansas. Dagegen gewinnen die Demokraten 2 Mitglieder in Süd-Karolina und je 1 in Alabama, Florida, Kentucky, Mississippi, Virginien und Wiskonsin. ahrscheinlich werden die Demokraten eine Mä- jorität von 20 Stimmen haben, genau läßt sich, da einige Distrikte noch zweifelhaft sind, dieselbe noch nit féststellen. Es besteht kein Zweifel darüber, daß beide Häuser im Ein- vernehmen mit der neuen Administration über die Aufnahme von Baarzahlung, Verwaltungsreform - und Aufhör der Truppenverwendung bei den Wahlen sein werden.

Die Nepublikanermehrheit im Senat beruht auf gemäßigten Republikanern, die bisher die radikalen republika- nishen Maßregeln der die Südstaaten betreffenden Politik nicht unterstüßt haben. Jm Süden haben, mit Ausnahme von Anne Arundel County, wo der Vizesheriff von einem Neger erschlagen wurde, keine Unruhen stattgefunden. Bei den Wahlen waren überall Truppen zugegen, doc hatten die- selben keine Gelegenheit zu interveniren. Jn allen Theilen des Südens stimmten viele Neger auf demokratischer Seite.

Asien. China. Die „China Mail“ vom 23. Septem- bèr enthält die Einzelheiten des zwischen dem chinesischen Mi- nister Li Hung-Chang und dem britishen Gesandten Sir Thomas Wade in Chefoo ges{hlossenen Abkommens zur Rege- lung der Yun nan-Affaire. China hat danach. sämmtliche Forderungen der britishen Regierung zugestanden. Jchang, Wenchow, Wuhu und Pakhoi sollen als Handelshäfen eröffnet werden. Ausländischen Dampfern is das Privilegium, Passa- giere und Kaufmannsgüter an sechs Pläßen längs des „zangtsze zu landen und zu verschiffen, gesichert. Gleichzeitig dürfen Dampfer auf den oberen Jangtsze bis: Chun-king befahren. Jn Chung-king und Yunnan sollen britische Konsulate errichtet werden. Ferner sind eine ange- messene Entschädigung der Familie des ermordeten Margary und andere die der britischen Regierung für den Mord selber und den Angriff auf Oberst Browne's Expedition gebüh- rende Genugthuung direkter berührende Maßregeln zugesichert worden. Demselben Blatte * zufolge ist beschlossen worden, in Shanghai ein monumentales Kreuz zur Erinnerung an den verstorbenen Mr. Margary zu errichten. Der geseßgebende Nath von Hongkong hat beschlossen, daß die Kolonie dem internationalen Postverbande beitreten solle.

Afrika. Aegypten. Wie das „Reutershe Bureau“ aus Kairo über London, vom 10. November, meldet, ist der ägyptische Finanz-Minister seines Amtes entsetzt und zur Haft. gebraht worden. Derselbe werde beschuldigt, eine Agitation gegen den Khedive angezettelt und gegen den- selben konspirirt zu haben, der Khedive selbst habe den Mi- nister abgeholt und in das Haftlokal gebracht. Der Sturz des Ministers werde von der Bevölkerung mit Befriedigung aufgenommen. Weiter meldet das „Reutershe Bureau“, die gemischten internationalen Gerichtshöfe hätten dem Antrage der internationalen Finanzkommission, die Eisen- bahneinnahmen mit Beschlag zu belegen, stattgegeben. Weiterer Meldung zufolge is der Sohn des Khedive, Os Kamil Pascha zum Finanz-Minister ernannt worden.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Bukarest, Sonnabend, 11. November. Die Depu- tirtenkammer hat zu einem Antrage des Kriegs-Ministers, wonach die Reserven über den von dem Geseße, betreffend die Heeresübungen vorgeschriebenen Zeitpunkt hinaus bei den

„Fahnen zu behalten sind, thre Zustimmung ertheilt.

"New-York, Sonnabend, 11. November. Das defini- tive Wahlresultat kann noch immer nicht festgestellt werden, da dic Berichte über das Ergebniß der Abstimmung in Florida und Südcarolina sich widersprehen. Es muß da- her der Eingang der offiziellen Berichte abgewartet werden, um authentische Gewißheit über das Wahlresultat zu erlangen. Mehrere Parteiführer sind nah dem Süden abgereist, um das Zählungsgeschäft zu überwachen. s |

Nr. 45 des „Centralblatt für das Deutsche Rei“, her- ausgegeben im Reicskanzler-Amt, hat folgenden Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Bekanntmachung, betr. die neuen Schuldverschreibungen

der Prämienanleihe der Stadt Lüttich vom Jahre 1853; Kompe--

tenzen von Steuerstellen. —- Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes; Beginn einer Seesteuermannsprüfung. Muünzwesen :- Ueberficht über die Auéprägung von Reichsmünzen. Finanzwesen: Geoldankäufe Seitens der Reichsbank; Nachweisung der bis Ende Oktober 1876 stattgehabten Ausführung des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichékassensheinen. Konsulatwesen : Ableben eines Konsuls; Ermächtigung zu standesamtlihen Funk- tionen; Exequatur-Ertheilung.

Nr. 84 des Amts-Blatts der Deutschen Rei chs'- Post- und Telegraphenverwaltung hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 2. November 1876, Wegfall des E 2 des §. 13 des Statuts der Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der Deutschen Neichs-Post- und Telegraphenverwaltungz Dienstanzug der Postillone.!

Nr. 21 des „Archiv für Post und Telegraphie“, Bei- heft zum „Amtsblatt der Deutschen Reichs-Post- und Telegraphen- verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Atenstücke und Aufsäße: Das Hamburger Postwesen (Schluß). Die Telegraphie auf der Ausftellung wissenschaftliher Apparate in London. Die Reform des Güter-Tarif- wesens der Le Eisenbahnen. Die Augsburger Botenanstalt. Der Kanaltunnel zwischen England und Frankreih. Der Taxissche Posfthof in Nürnberg. Kleine Mittheilungen: Die Bestimmungen Über den einjährig-freiwilligen Dienst. Die Postchronik von Nord- haufen. Kalèndervertrieb durch die Postanstalten im achtzehnten Jahrhundert. Die Erreichung der Erdpole. Eine norwegische Erpe- dition zur Vornahme von Tiefseeforschungen. Zeitschriftenüberschau.

Nr. 39 des „Justiz-Ministerialblatts“ enthält eine Allgemeine Verfügung vom 28. Oktober 1876, die Vollstreckung der Strafen in Steuerkontraventionsfällen betreffend. :

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin. Dem Reichstag ist ein Geseßentwurf, betref- fend die Abänderung des §. 44 des Geseues wegen Er- bebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872, zugegangen. Der Entwurf lautet: „§. 1. Der zweite Absaß des §. 44 des Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872 wird unter Aufhebung des Gesetzes vom 26. Dezember 1875 durch folgenden Sab erseßt: In den Herzogthümern Sacbsen-Meiningen und Sachsen- Coburg-Gotha, sowie in dem Fürstenthum Reuß à. L, darf jedoch von dem Centner Mal;schrot derjenige Betrag, um welchen die dort zur Zeit gefeßlih bestehendc Brausteuer von Malzschrot den Saß von zwet Mark für den Centner übersteigt, - bis auf weiteres, jedoch

nur insoweit, als die Steuersäße dieses Gesetzes keine Veränderung erleiden, für privative Rechnung der genannten Bundesstaaten forz- erhoben werden. S. 2. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1877 in Kraft.“

Aut der Landeshaushaltsetat von Elsaß-Lothringen auf das Jahr 1877 ist dem Reichstag vorgelegt. Das Gesetz umfaßt in 6 Titeln 18 Paragraphen. Der Etat balancirt in Einnahme und Ausgabe mit 41,413,457 Æ 78 S, und zwar 31,555,874 A an for1- dauernden und 9,857,583 M 78 „S an einmaligen uad außerordent- lihen Ausgaben. Titel Il. handelt von der Regelung des Dienstein- kommens der Steuerempfänger, III. von den Gebühren des Friedens- rihters beim Zwangsverkauf von Liegenschaften, 1V. von der Erhöhung der Besoldungen der Lehrerinnen, Hülféslehrer und Hülfskehrerinnen, V. von der Verwendung des Holzes von Bäumen der Wafßfterbauver- waltung und des Erlöses aus dem Verkauf solcher Bäume, VI. von der Ausgabe von Schaßanweisungen zur Deckung des außerordent- lihen Bedarfs pro 1877.

In der gestrigen Situng der Justizkommission des Deutschen Reichstages wurden die Abänderungsvorscläge des Bundesraths zum Gerichtsverfassungsgeseß und zu dem Einführungs8gesez zu demselben zu Ende berathen. Die Vor- {läge des Bundesraths über die Beseßung der Kammern der Land- gerichte 2c. (SS. 47b., e. und d.) wurden abgelehnt, dagegen verstand 11h die Kommission zu einer den bezüglibez Wünschen der Re- gierungen entgegenkommenden Modifikation der von ihr bes{losscnen Bestimmung im §8. 47e., betreffend die Bildung des Präfi- diums, wona das Präsidium auef{ließlich durch den Präsidenten und die Direktoren gebildet wird, (also unter Fortfallen des ältesten Mitzliedes des Landgerichts). Der §. 47 k, wona dur die Ge- schäftsordnung des Gerichts angeordnet werden fann, daß die Leitung der Verhandlung für einzelne Sachen den Gerichtsmitgliedern übertragen werde, wurde auf den Vorschlag des Bundesraths gestrichen. Da- gegen wurde S. 471, betr. die Vertretung eines Mitgliedes, entgegen dem Vorschlage des Bundesraths mit einer weniger wesentlihen Mo- - difikation beibehalten. Der Vorschlag des Bundesraths, in 8. 55 den Absaß 1 Nr. 4 theilweise in der Fassung der Vorlage wieder- herzustellen und somit Beleidigungen und Körperverletungen, die nur auf Antrag verfolgt werden, denjenigen Vergehen anzuretben, welche die Strafkammer dem Schöffengerihte zur Verhandlung und Ent- scheidung überweisen kann, wurde von der Kommission genehmigt. Ferner genehmigte die Kommission den Vorslag des Bundesraths, den im §. 55 aufgezählten Vergehen auch das Vergehen der Körper- verleßzung im Falle des §. 223a. des Strafgesebuches anzureiben, ob- wohl es auch ohne Antrag verfolgt wird. Der Vorschlag des Bundes- raths, den Kommissionsbes{luß, daß die Strafkammern in der Haupt- verhandlung fowohl erster Instanz als auch auf Berufung stets mit fünf Mitgliedern zu beseßen sind, dahin zu ändern, daß bei Berufungs8fsachen drei Mitglieder genügen, wurde abgelehnt; da- gegen - wurde ein Vermittelungsantrag des Abg. Dr. v. Schwarze genehmigt, wona bei Entscheidung bei Berufungen wegen Ueber- tretungen oder im Wege der Privatklage verfolgten Beleidigungen drei Richter genügen sfollen. Die Modifikationsvorschläge des Bundesraths zu §. 8, betreffend die Errichtung von detachirtenStraffammern bei Amtsgerichten, wurden zum Theil genehmigt. Der Vorsclag des Vundesraths auf Streichung des §8. 59a., betreffend die Zujtändigkeit der Shwurgerichte für Preßdekrete- wurden zur weiteren Be- rathung und Entscheidung an das Plenum des Reichstages ver- wiesen. Der Bar ag des Bundesraths auf Wiederherstellung der SS. 72 1, 73 und 75, betr. die Ausloosung der Geschworenen, in der Fassung der Vorlage wurde abgelehnt. Dem §. 107, betr. die Zuständigkeit des Reihs8gerihts in Strafsachen, wurde auf den Vorschlag des Bundesrathes ein neuer Absaß anzefügt, welcher fol- gendermaßen lautet: „In Strafsachen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher in die Reichs- Tasse fließender Abgaben und Gefälle is das Reichsgeriht auch für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision gegen Urtheile ‘der Straf- kammer in der Berufungsinftanz zuständig, \dfern die Entscheidung des Reichsgerichts von der Staatsanwaltschaft bei -der Einsen- dung der Akten an das Revisionsgericht beantragt wird.“ Der Vor- {lag des Bundesraths, den Abf. 3 des §8. 118, wona bei den Aus- führungen und Anträgen nah dem Beschlusse der Beweisaufnahme die Beamten der Staatsanwaltschaft an dienstlihe Anweisungen n iht gebunden sein sollen, zu reihen wurde von der Kommission genehmigt. Ueber den Vorschlag des Bundesraths auf Strei- chung des eingefügten Titels: „Rechtsanwaltschaft“ wurde die Auseinanderseßung dem Plenum des Reichstages über- lassen, nachdem der Direktor im Reichskanzler-Amt, von Ams- berg, die Erklärung abgegeben hatte, daß ein die Rehtsanwaltshaft regelndes Gefeß im Reichskanzler-Amt ausgearbeitet und die Geneh- migung Sr. Majestät des Kaisers beantragt sei, dafelbe dem Bun- desrathe vorzulegen. Der Vorschlag des Bundesraths auf Streichung des §. 138a., wonach die in einem Bundesstaate bestehenden- Vorschriften über die Mittheilung von Akten einer öffentlichen Behörde an ein Gericht dieses Bundesstaates kommen, kommt auch dann zur Anwendung, wenn das ersuchende Gericht einem anderen Bundesstaate angehört wurde abgelehnt. Ebenso der Vorschlag des Bundesrathes, im §8. 140e. („die Verkündung des Urtheils erfolgt in jedem Falle öffentlih“) statt des „Urtheils“ zu seßen: „der Urtheilsformel“. Der Vorschlag des Bundesrathes, die Bestimmung des §8. 164 in der Vorlage wiederherzustellen, wonach die Gerichtisferien vom 15. Juli bis 31. August dauern sollen, wurde ohne weitere Diskussion an das Plenum gewiesen.

Hierauf ging die Kommission zu dem Einführungsgeseßz zum Gerichtsverfassungs8geseß über. §. 1 wurde nach dem Vorschlage des Bundesrathes und einem Zusaßzantrage des Abg. Wolfffon folgendermaßen gefaßt: „Das Gerichtsverfassungsgeseßz tritt im ganzen Umfange des Reichs an einem durch Kaiserliche Ver- ordnung mit Zustimmung des Bundesraths festzuseßeuden Tage, {pätestens am 1. Oktober 1879 in Kraft.“ Der Vorschlag des Bundesraths auf Streichung des von der Kommission eingefügten 8. 9a., wonach die landesgeseßlihen Bestimmungen, durch welche die Verfolgung öffentlicher Beamten, wegen der in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung ihres Amtes vorgenommezen La eos im Wege des Straf- oder Civilprozesses an besondere

orausfeßungen gebunden ift, außer?Kraft treten wurde an das Plenum verwiesen, der Vorschlag des Bundesraths auf Streichung des Abs. 4 des §8. 12, betr. die Bildung von Hülfss\enaten beim

-Rechtsprozeß sowie der Vorsblag zu §. 14, betr. die Verseßung

der Mitglieder des Neihs-Dber-Handelsgerichts in den Ruhestand, leßterer mit 14 gegen 13 Stimmen abgelehnt. Sthließlid wurde noch der Vorshlag des Bundesrathes, dem Kom- missionsbes{luß (§. 16), betreffend die unfreiwillige Versetzung eines Richters innerhalb zweier Jahre nah dem Inkrafttreten des Gerichts- verfassungsgeseßes, einen Zusaß anzufügen: „Durch die vorstehende Bestimmung werden die Vorschriften der Landesgesetze nit berührt, welche der Landesjustizverwaltung eine weitergehende Befugniß ge- währt,“ abgelehnt. Heute begann die Justizkommission die Berathung der Bundesrathsvorschläge zu der Strafprozeßordnung.

Statistische Nachrichten.

London, 9. November. (Engl. Corr.) In der leßten Woche gab es in London 79,073 Hülflofe, von denen 36,476 in Arbeits= häusern waren, 42,597 Unterstüßung außerhalb des Hauses empfingen. (Abnahme gegen 1875: 3962, gegen 1874: 12,503 und gegen 1873:

U 20,374). Kunst, Wissenschaft uud Literatur.

Leivzig, 9. November. (Leip. Ztg.) Nach langem Leiden starb heute Morgen im 71. Lebensjahre Pr. ph. Friedri Ritf{ch{l, Prers der klassishen Philologie, Mitdirektor des Königlichen phi- ologischen Seminars, Königlich sächsisher Geheimer Rath und Kö- niglih preußischer Geheimer Regierungs-Rath, Komthur und Ritter vieler hohen Orden. Der hiesigen Universität gehörte der Verstorbene

seit dem Jahre 1865 an.