1876 / 271 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

amtêgebäudes und d'e Gewährung eincr Subvention zur Herstellung von einer neuen Lokal-ŒEisenbahn im Bezirk Unter- lsaß in Höhe von 400,000 A Die Regierung hat kein Bedenken getragen, mit der vorläufigen Zurükstellung dieser Ausgaben sich einverstanden zu erklären. s íIn dem nach dem Gutachten des Landesaus\chufses aufgestellten Entwurfe sind demnächst noch einige Modifikationen vorgenommen worden in Folge der den Etat des Reichskanzler-Amts regelnden Vorlage, sodann in Folge einer inzwischen geschehenen genaueren eststellung der Kosten der Landestriangulation und endlih durch Ab- Ens eines Erlôses aus Festungsgrundstücken, bezüglich deffen das Recht der Landeskafse zu Vereinnahmungen noch in Frage steht. Die Wirkung diefer Modifikationen beschränkt sich im Schlußergebniß darauf, daß in den Einna5men und Ausgaben im Ganzen ein Min- derbetrag von 7000 M sich herausgestellt hat. i . Zur Erläuterung des Ctats, meine Herren, sowie des Etats- gesetzes dessen Betrachtung ich hineinzuzichen mir gestatten werde, werde ih nur wenig zu sagen haben, weil der Etat weder in seiner formellen Einrichtung, noch sachlich dur{greifende Abweichungen gegen die Etats der Vorjahre aufweist. Von den darin vor eshla- enen Abänderungen entsprechen zwei den Beschlüssen, wel e der Reichstag bei der Berathung des Ctats im vorigen Jahre gefaßt hat: die Beseitigung der Gebühren der Frieden8- richter und die Regelun des Einkommens der Steuer- empfänger. Die Vorschläge für die leßtere Reform gehen darauf binaus, den Steuerempfängern, welchen außer dem Empfang der direkten Staatésteuer bekanntlich auch die Besorgung des Kafsen- und Rechnungswesens der Gemeinden obliegt, anstatt des bisherigen Remisenbezugces feste Bange zu genähren, welche mit denjenigen der Steuerkontroleure gleichstehen; für die Bestreitung des Dienst- aufwandes aber, der nah dem Umfange der Bezirke und nah den örtlichen Verhältnissen sehr verschieden ist, ihnen eine gegen früher etwas geminderte Quote der Gebühren zu belaffen. Die Wirkung dieser Reform wird sein, daß die bisherige Ungleichheit der Bezüge beseitigt und das Rechnungêwesen erheblich vereinfat wird. Außerdem wird sie eine Ersparniß zur Folge haken, die im Laufe des kommenden Jahres auf etwa 33,000 Æ, nah vollständiger Durchführung der Maßregel auf 100,000 46 zu verans{lagen sein wird. Daß die Reform nur allmählich durchgeführt werde, entspricht den Rücksichten der Billigkeit gegen diejenigen Steuerempfänger, welche zur Zeit im Besiße höherer Einnahmen sind als des Normalbetrags, wie er sich zukünftig stellen wird. Die erabseßzung des Einkommens würde für die betreffenden

Beamten sehr empfindlich sein, und es empfiehlt fi auch im In- teresse des Dienstes, sie davor zu bewahren. Es ge folchen Steuer- 1

empfängern daher die Wahl gelassen werden, ob sie in der Legen Lage bleiben oder ob sie die Normalisirung des chalts, mit welcher zugleih Vortheile bei der Pensionirung verbunden sind, vorziehen. Wie der Landesaus\chuß, so wird wohl auch der Reichstag es gut Feißen, daß Ae Rücksichten genommen worden find. J

Ich glaube, daß ih auch für eine andere Abänderung, welde der Geseßentwurf in Vorschlag bringt, die Zustim- mung des Reichstages niht umsonst anrufen werde, nämlich für die Aufbesserung der Gehälter der Lehrerinnen, sowie der Hülfs- lehrer und Hülfslehrerinnen an den Elementarshulen. Das ehalt der Lehrerinnen an den Elementarshulen, welhes gegenwärtig für die erste Klasse auf 640, für die zweite auf 560 4 normirt ist, soll gleihmäßig auf 720 4, dasjenige der Hülfslehrer und Hülfslehre- rinnen, welches sich zur Zeit zwischen 360 und 480 M beläuft, auf 600 M erhöht werden. Die Ziffern der bisherigen - Säße sprechen für sich selbst so beredt, daß ich wohl nicht nöthig haben werde, das Bedürfniß der Erhöhung aus- führlich darzulegen. Ueberdies entsteht für die Landeskasse nur ein jährlicher Mehrauswand von 20,000 #; die Bewilligung dieses Mehraufwandes wird, wie sie im Landesaus\{uß keinen Wider- spruch gefunden hat, einem solchen um so weniger im Reichstage be-

egnen, der in seiner großen Mehrheit die Entwickelung der Schulen s isher mit so warmem Interesse begleitet und geförder ch

Dieses voraus8geschickt, wende i ini nun zum-EGtaf mit der Absicht, neben cinem kurzen Vergleiche der verans{hlagten Einnahmen und Ausgaben für das Iahr 1877 mit denen des laufenden Jahres JShnen ein gedrängtes Bild der Finanzlage des Landes zu geben.

Um ein solches Bild zu gewinnen, bedarf es einer Sichtung der Einnahmen und Ausgaben nach ihrer Quelle und nach ihrem Zwee. Erst die Gegknüberstellung der dauernd wiederkehrenden Einnahmen mit den gleichartigen Ausgaben gewährt einen vollkommenen Einblick in den Normalhaushalt, der für die Grundsäße bestimmend ist, nah welchen die gesammte Besteuerung sich regelt. Ein solcher Normal- hauéhalt muß so eingerichtet sein, daß er zugleich für cußerordentliche Ansprüche einen Rückhalt bietet, d. h. daß ein gewisser Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben vorhanden ist. Diese Regel, die einen guten Hausvater leitet, wird auch für die Staatsverwaltung maß gebend sein müssen; die ist in dem vorliegenden Etat befolgt.

Wenn man die Einnahmen des Reichslandes, welche der Etat auf 41,413,000 4. verans{chlagt, nah diesem Gesichtspunkte klassifizirt, so werden davon auszuscheiden sein zunächst ein Betrag von 750,000 4 zu Universitätsbauten und für Zwecke der Landesbibliothek, der aus Reichsmitteln gewährt wird, fodann ein Erlös von 614,000 M aus dem Verkauf von Domanialgrundstücken und endlich die Einnahme aus den auszugebenden Schaßanweisungen, welhe für das nächste Jahr auf 4,095,000 Æ veranschlagt is; im Ganzen also der Betrag von 5,495,000 Æ Seten wir diesen Betrag von der Gesammteinnahme ab, so bleibt ein Rest von 35,954,000 4, der als dauernde Einnahme zu bezeichnen ift. R

Werden diese dauernden Einnahmen der im Etat als solche nachgewiesenen ordentlichen Ausgaben von 31,555,000 M gegenüber- gestellt, so ergiebt sich ein Ueberschuß von 4,398,000 Æ, der zur Be- itreitung außerordentlicher Bedürfnisse und zur Abtragung von Schulden verwendbar ift.

Es ift crfreulich, zu konstatiren, daß dieser Uebershuß sih in steigender Progression bewegt. Er hat im Jahre 1875 2,206,090 M. betragen, im Jahre 1876 3,730,000 Æ und er wird im kommenden Fahre sih nahezu auf das Doppelte des Uebershusses im Jahre 1875 belaufen. Von diesem Ueberschufse bleiben zur Deckung des s{chwe- benden Kredits im fommenden Jahre 2,936,009 6 verwendbar.

Das Verhältniß würde noch günstiger sih gestalten, wenn nicht gleichzeitig eine, wenn auch nit beträchtliche Steigerung der ordent- lihen Ausgaben nothwendig würde. Die EGtatsvorlage beziffert diese Steigerung auf 759,000 A Darunter sind allein 638,000 f Matri- fularbeiträge, welche nach Maßgabe des Reichsetats eingestellt sind, sodann 112,000 M. für die Entshädigung der Inhaber käuflich ge- wesener Stellen im Justizdienst, deren alsbaldige Durchführung das Geseß vom Dezember vorigen Jahres angeordnet hat. Es erweist fich ferner ein Mehrbedürfniß von 126,000 (A im Etat der Schul- verwaltungz abgesehen von den schon erwähnten Erhöhungen der Gehälter gewisser Kategorien von Elementarlehrern bedarf cs einer Erhöhung der Zuschüsse an die pen höheren Schulen und eines crhöhten Aufwandes für den vollständigen Ausbau der Seminare und Präparantenshulen. Icch darf erwarten, daß diese leßtere Ausgabe, die eine wahrhaft fruhtbare Anlage bildet, vom Reichstage gutgeheißen werden wird.

Die con erwähnten Ziffern würden eine größere Steigerung der Mehrausgaben ergeben, als den Betrag von 759,000 , wenn es nit gleizeitig möglich gewesen wäre, Ersparnisse in verschiedenen Verwaltungszweigen eintreten zu lassen. Das darauf gerichtete Be- streben hat sich, entsprechend der Direktion, welche sowobl der Reichs- tag als der Landcsaus\chuß gegeben hat, vorzugsweise in Betreff der Besoldungen und der persönlichen und sachlihen Ausgaben bei den Staatsbehörden geltend gemaht. So ist in der Zollverwaltung eine nicht unerhebliche Verminderung des Grenzbewachungs- und des Kassenpersonals, bei der Gensd'armerie eine Verminderung der Stel- len der Distrikt-Offiziere und der berittenen Genéd'armen in Aus- siht genommen. L ch

Wo cin Mehraufwand cingestellt ist, da ist er in der Haupt-

-saß für den Wegfa

ace entweder die Folge einer geseßlihen Anordnung, wie die vor- Jae r E der Ge Ee Frieden8riter, denen ein Er- der Gebühren, die sie bisher bezogen haben, billiger Weise gewährt werden Bub, oder er entspriht einem Be- dürfniß, welches der Landesausshuß als solches anerkannt hat. Dies gilt insbesondere von der Vermehrung der Enregistrementseinnehme- reien um drei und der Stellen der Steuerempfänger um viere, dur deren Errichtung die Abführung der Gefälle für die Pflichtigen wesentli erleichtert wird. Immerhin übersteigen die Ersparnisse in dem Bereiche der bezeihneten Ausgaben den Mehraufwand noch um mehr als 121,000*Æ A : i

Bei Weitem erheblicher dagegen ist die Reduktion, welche die außerordentlichen Ausgaben erfahren haben. Sie treten gegen das laufende Jahr um 3,127,000 Æ zurück. Wenn man von den Be- trägen absieht, welde zur Deckung der Schuld verwendet werden müßen, so reduzirt sich der g der außerordentlichen Ausgaben auf 1,825,000 Æ# Darunter befinden si aber jene schon erwähnten 750,000 #«& für Bauten der Universität und zur Ergänzung der Landesbibliothek, welche aus Reichs- mitteln fließen. Dieser Betrag bildet die erste Rate der Baukosten - für die Errichtung einer irurgischen Klinik, eines physikalishen Instituts und eines chemischen Instituts, welche im nächsten Jahre in Angriff genommen werden sollen. Das Etats- geseß vom Dezember 1874 hat bestimmt, daß der für die Universität gewidmete ReichskassensGeinfonds besonders verwaltet wird. Indessen

jollen die jeweilig zu verwendenden Beträge im Landeshaushalt auf- |

genommen werden. Diese Beträge haben also nur eme nicht f\aclih cine Beziehung zu den Landesfinanzen, und es ilt vollfommen gerechtfertigt, die davon zu bestreitenden Ausgaben denjenigen Aus- gaben niht beizurechnen, welche aus Landesmitteln gedeckt werden. Geschieht dies, so reduzirt fich der Betrag der außerordentlichen Aus- gaben für alle Zweige der Verwaltung auf nur 1,075,000 A.

Man kann si allerdings der Besorgniß nicht völlig ents{lagen, daß das Bestreben, die außerordentlichen , Ausgaben zu reduziren, etwas stark hervortritt und daß davor an si gerechtfertigte Bedürf- niffse in den Hintergrund treten müssen. Indessen glaubt die Regie- rung, diesem Bestreben nachgeben zu sollen, soweit es sich niht um unbedingt dringende Forderungen handelt und so lange die Abwicke- lung der {chwebenden Schuld noch nicht zu Ende gebracht ist.

In der letzteren Beziehung weist der Etat sehr erfreulihe Fort- \chritte insofern auf, als der Betrag der Schaßanweisungen, die im nächsten Jahre ausgegeben werden dürfen, auf 4,095,000 Æ reduzirt ist, während im laufenden Jahre noch 8,622,000 Æ für diesen Zweck eingestellt werden müßten. Es ergiebt dies also eine Milderung um 4,527,000 M Dies is dadurch möglich geworden, ‘daß der Abschluß des Iahre&-1875 einen geen ene zur Schuldendeckung verwendeten Ueberschuß von 1,590,000 M ergeben hat, daß ferner von den Einnahmen des laufenden Jahres 329,000 M. zu dem gleichen Zwecke verwendbar werden, daß endlich im kommenden Jahre 2,936,000 & übrig bleiben werden, die zur Deckung der Schulden Verwendung finden sollen.

Meine Herren, ih glaube, daß die Skizze, die ih mir gestattet habe zu ewesen, das Urtheil erlaubt, daß die Finanzlage des Landes eine günstige ist. Wenn in Betracht gezogen wird, daß in den Fahren 1872—1875 mehr als 39-Millionen Mark an außerordent- lichen Ausgaben geleistet worden sind, daß zu dem gleichen Zwecke im Jahre 1876 aus den Resten und nach dem Etat mehr als 16 Millionen Mark zur Verfügung stechen, daß diesen Beträgen im Fahre 1877 ein Betrag von etwas über 9 Millionen zutreten wird ; wenn man ferner erwägt, daß aus diesem Gesammtaufwande von mehr als 64 Millionen bestritten worden ist, was an Schäd-n des Krieges zu heilen war, daß daraus bestritten worden sind die neuen Einrichtungen, welche die politishe Umgestaltung des Landes mit sich brachte, daß daraus die Verbindlichkeiten erfüllt worden, welche der Friedensvertrag dem Lande auferlegte; wenn man erwägt, daß dieser ganze Betrag aus den laufenden Cin- nahmen des Landes entnommen worden ist, derart, daß im nächsten Fahre nur noch etwas über 4 Millionen Mark ungedeckt bleiben; wenn man ferner erwägt, daß darunter si{ch noch 2 Millionen Mark befinden, die der Lupdeskaÿe, als Betriebsfonds vieney und unversehrt erhalten- werden ; éin entli erwogen wird, daß Alles dies geschehen ist, ohne eine neue Anspannung der Steuerkräfte, vielmehr mit gleich- zeitiger Erlassung oder Minderung lästiger Steuern, dann wird man das Urtheil, das ih über die Lage der Finanzen aussprach, nicht un- gerechtfertigt finden und der Verwaltung das Zugeständniß machen dürfen, daß mit den Mitteln des Landes pfleglichh umgegangen ift.

Das günstige Verhältniß zwischen den Einnahmen und Ausgaben berehtigt zu der Hoffnung, daß wir im Verlauf einiger Jahre, wenn nit ünerwartete Zwischenfälle eintreten, dahin gelangen, daß die ge- sammte Schuld des Landes, welche die außerordentlichen Creignisse der früheren Jahre herbeigeführt haben, vollständig abgewickelt sein wird, und daß das Land seine Mittel alsdann nur für die laufenden Bedürfnisse zu verwenden haben wird. Daß dieses zur Förderung seiner materiellen und seiner geistigen Wohlfahrt geschehe, das wird ‘die Regierung sich angelegen sein Tassen.

Meine Herren, ih {ließe mit dem Wunsche, daß die Prüfung des Haushalts-Etats von Elsaß-Lothringen, der vorauss\id{tlih einer Kommission überwiesen werden wird, die Berechtigung meines Ur- theils nahweist. Zu allen Aufklärungen, zu welchen die einleitende E niht die Gelegenheit bietet, wird die Regierung gern be- reit sein.

Ju weiteren Verlaufe der Sizung widerlegte der Abg. v. Puttkamer (Sensburg) die von dem Abg. Winterer über die Verwaltung der Reichslande vorgebrachten Beschwerden ; ebenso der Abg. Duncker den Abg. Gerber, welcher namentlich die deutshe Schulverwaltung angegriffen hatte. Dem An- trage des Abg. v. Puttkamer entsprechend, wurde der Etat an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. Schluß

der Sißung 43 Uhr.

Jn der heutigen (9.) Sißung des Deutschen Reichstages, welher der Präsident des Reichskanzler- Amts, Staats - Minister Hofmann, der Unter - Staats- sekretär Herzog und mehrere Kommissarien beiwohnten, brachte der Präsident ein Schreiben des Reichskanzlers zur Verlesung, in welhem dem Hause mitgetheilt wird, daß die vom Hause beschlossene Einstellung des gegen die Abgg. Hassel- mann , Vahlteih und Geib {webenden Strafverfahrens vom Reichskanzler angeordnet. Auf den Antrag des Abg. Nickert wurde die Uebersicht der ordentlihen Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Jahr 1875 und der außeretatsmäßigen außerordentlihen Ausgaben und Ein- nahmen, welche durch den - Krieg von 1870/71 veranlaßt sind oder mit demselben in Zusammenhang stehen, für das Jahr 1875 der Rechnungskommission über- wiesen. Ohne - Debatte wurde dann in erster und zweiter Berathung der Gesehentwurf, betreffend die Schonzeit für den Fang von Robben genehmigt. Darauf begründete der Abg. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg den von ihm vorgelegten GesEzentwurf, betreffend den Schuy nüßlicher Vogelarten. Der Abg. Frhr. v. Schor- lemer-Alst hielt es nicht für nothwendig, über diese Materie ein Reichsgeseß zu geben, man könne es bei den be- züglihen lokalen Verordnungen belassen. die Verweisung der Vorlage an eine Kommission. Der Abg. Schmidt (Stettin) trat dagegen für den Geseßentwurf ein, den er als einen nothwendigen und nügßlichen bezeichnete. Demselben stimmte bei Schluß des Blattes im Allgemeinen der Mitantragsteller Dr. Dohrn bei.

Da die Gesundheit des an Bord Sr. M. Schiffe 2c. cingeschifften Heizerperfonals auf der Tour durh das Rothe

Er beantragte

Meer bei dem daselbst im Sommer herrshenden hohen Wärmegrade dur die Bedienung der Schiffskessel gefährdet ist, so hat der Chef der Admiralität bestimmt, daß die Kom- mandos gg Schiffe und Fahrzeuge S. M., welche im Sommer das Rothe Meer zu passiren Crben: berechtigt sein sollen, für die Strecke von Port Said resp. Suez bis Aden und umgekehrt, eingeborene Heizer zu engagiren und

zwar im Verhältniß von ?/z zu der etatsmäßigen Anzahl von Heizern.

Die am Montag hierselbst im Landwirthschaftlihen Ministerium zusammengetretene Mo Fp IoR {loß estern- Mittag nah dreitägiger Dauer ihre Berathungen. ertreten bei den Berathungen waren: die ständigen Kom- missionsmitglieder für Preußen : Ministerial-Direktor Marcard,. Rittergutsbesißer Rimpau Cunrau, Landdrost von Quadt (Ds- nabrück), für Bremen : Lammers, für Oldenburg : Staatsrath Selfkmann. Außerdem waren noch speziell hinzugezogen die Herren Senator Gröning (Bremen), Landes-ODekonomierath Thiel, Landdrost Küster, Landdrost Schrader, Kreis= hauptmann Reinick, Geh. Nath Roloff, Baurath Pampel. Die von der Kommission gefaßten Beschlüsse find in Kurzem folgende: 1) die Frage, ob das hohe Veen in den Bereich der Arbeiten der Kommission zu ziehen ist, wurde bejaht und es wurde zugleich beschlossen, ein darauf bezüglihes Gutachten für die nächste Sizung ausarbeiten zu lassen, 2) die Kanal- anschlüsse wurden festgestellt, welche zwischen den oldenburgi- schen und preußishen Mooren im Em3gebiete zunächst E werden sollen, 3) die Vorlage, welche in Beziehung auf die Statistik und die Chartirung der vorhandenen Moorflächen gemacht worden, wurde genehmigt , 4) über die Kanalanlaßen und Kanalverbindungen in dem Herzogthum Brenïen wurde beschlossen, einen Generalplan für die Kanalisirung zu ent- werfen, damit, ähnlich wie im Emsgebiet, systematisch vor- gegangen werden kann, 5) der Organisationsplan der in Bremen zu errichtenden Versuchsstation wurde genehmigt, 6) und 7) der Fo des Statuts der Versuchsstation und des Vertrages über die Errichtung derselben mit dem naturwissenschaftlihen Verein zu Bremen wurde ge- nehmigt. Die Versuchsstation wird voraussihtlich zu Ostern 1877 eröffnet werden. An ihre Spitze soll ein Che= mikfer treten, dem ein wissenschaftlih gebildeter Landwirth beigegeben sein wird. Die Auswahl der betreffenden Persön- lichkeiten wurde einem engeren Comité anvertraut. Die nächste Sizung der Mocrlowunission wird ie ebruar des näch- sten Jahres stattfinden. Der Minister für die landwirthschaft- lichen Angelegenheiten Dr. angetrie wohnte den Sißzungen fast während ihrer ganzen Dauer bei. W

Jn der - Angelegenheit der angeblichen Wundererschei- nungen zu Marpingen (Reg. Bez. Trier) ist in Betreff der sogenannten begnadeten Kinder folgender Beschluß des Vor- mundschastsrihters ergangen:

Verhandelt Si. Wendel, am 6. November 1876. In Sachen des öffentlichen Ministeriums gegen 1) Margaretha Kunz, aht Jahre alt, Tochter der Magdalena Schorr, Wittwe Jacob Kunz, zu Marpingen wohnhaft, 2) Katharina M aht Jahre alt, Tochter des Johann Hu-- bertus, zu Marpingen wohnhaft, - : 3) Susanna Leist, aht Jahre alt, Tochter des Johann Leist, zu: Marpingen wohnhaft, : : , wurde am heutigen Tage durch den unterzeichneten Friedensrichter- Comes8, als Vormundschaftsrichter, assistiri voú dem mitunterzeich- neten R des Nied folgender Beschluß gefaßt:

Nach. Einsicht des [A Antrages des Königlichen Herrn

Ober-Prokurators zu Saar

rücken vom vier und zwanzigsten vorigen

Monats, sowie der dem Gerichte mitgetheilten Untersuhungsakten -

und der vorstehenden Verhandlung vom heutigen Tage, sodann

In Erwägung, daß die Kunz, Hubertus und Leist sowohl nach- ihren resp. eigenen Erklärungen, die sie vor der Untersuchungsbehörde abgegeben, als auch nach den Mittheilungen, die fie anderen Per- sonen und namentli ihren Eltern darüber gemacht haben, am drit- ten Juli d. Is. im Walde von Marpingen eine weiße Frau mit einem eben solchen Kinde gesehen haben wollen, vor welcher Erschei- nung sie aus Furcht und Angst fortgelaufen sind;

daß dieselben dann nah ihrer Angabe am folgenden Tage tro jener die Wahrheit ihrer Aussage schr in Zweifel stellenden Angst die Stelle der Erscheinung von Neuem besucht und aus der Unter- redung mit der wieder anwesenden Frau und namentlih deren Ant- wort: „sie sei die unbefleckt Empfangene“, die Kinder Jollten fromm sein, viel beten und an der Stätte eine Kapelle errichten, den Schluß gezogen haben, die Frau müsse die Mutter Gottes sein;

daß nun auf die Erzählung der Kinder hin, fie hätten die Mutter Gottes gesehen, nit allein aus der nähsten-Umgebung, sondern au aus entfernteren Gegenden Tausende von Menschen nah der angeb- lichen Gnadenstätte strömten, die dort ihre Verehrung darbringen oder ihre Heilung suchen wollten ; :

daß die Kinder alsdann dur den Erfolg jedenfalls kühn gemaht beziehungsweise die Behauptung aufstellen, sie hätten einen Leichenzug und einen Zug von Kindern in der Luft, fünfzehn Engelchen, zum Theil ohne Flügel, den heiligen Geist, den Teufel in weißer und s{warzer Gestalt und außerdem die Mutter Gottes wiederholt und zwar einmal in Gegegenwart des Teufels und außer- dem im S{lafzimmer des Kaufmanns Schwan zu Tholey, sowie auf dein Wege dorthin gesehen, gelegentlich auch eine Stimme aus der Höhe Fabian vernommen: dieser ift mein geliebter Sohn, an dem ih mein Wohlgefallen habe, während von Seiten des Teufels bei feinem Erscheinen die Aufforderung an sie, die Kinder, ergangen sei, nieder=- zufallen und ihn AONEN

daß alle diese bis in den vorigen Monat: andauernden Behaup- tungen, welche au ihre Verbreitung gefunden haben, ein förmliches- Gewebe von Lügen bilden, die cine zur Unterstüßung der anderen erdabt, indem nah dem jeßigen Resultat der Untersuchung die Kinder beziehentlih nur aufrecht erhalten, daß sie am ersten Tage, dem erwähnten dritten Juli, resp. -am folgenden Tage, nur etwas Weißes, wie einen hellen Schein, resp. eine Frauengestalt gesehen, und alle auderen Erscheinungen nebst den denselben zugewiesenen Aeußerungen erdacht, erfunden und erlogen hätten ; j :

daß ein folhes Treiben und Gebahren der Kinder die unmittel= bare Folge hatte, daß unzählige Leute nah Marpingen pilgerten, so daß die öffentliche Ordnung ernsthaft bedroht erschien und zur Auf- rechthaltung der leßteren Militär requirirt und für längere Zeit umgelegt werden mußte, was dem Orte eine außergewöhnliche Be- steuerung zuzogz daß guPerdeiw zu demselben Zwette ein neues Polizei-

eseß nöthig wurde, dessen Uebertretung vielfache Bestrafungen her- beigeführt at, daß ferner Staatsangehörige bezüglih der Wirklich- keit der Erscheinungen sich gegen einander erhitten und durch Kund- geben ihrer Ansicht in der Presse den sogenannten Kulturkampf ges{chürt und gesteigert haben; : ;

ias unter solchen Umständen auf Seiten der gedachten Kinder ein Unfug der erdenklih gröbsten Art vorliegt ;

In Erwägung in Betreff des den Kindern zur Last gelegten Betrugs, daß nah der eidlichen Enn der Zeugin Schwind die Kunz gelegentlich an der fogenannten- nadenstätte von einer fremden Person Geld erhalten und in die Tasche gesteckt hat;

daß auch nah Ausfage anderer Zeugen, namentlich_des Peter Doerr, Gemmel und Scheid viele Personen an jener Stätte Geld niedergelegt und geopfert haben; \

die Geldstrafe erkannt werden. Der Versu

daß dies lediglih und sonder Zweifel als eine Folge der Auë- E de Kinder bezüglich der Muttergottesersheinung zu bc-

achten ift;

daß demna, wenn au das Verbleiben des Geldes zur Zeit noch nicht nachgewiesen ist, sei es, daß die Kinder sich diesen Vortheil angerianes sei es, daß der leßtere einem oder mehreren Dritten zu Statten gekommen, alle Requisite des Betruges, welche das Gesetz aufstellt, vorhanden sind, indem auch die Absicht der Kinder, dur Erdichtung von Thatsachen irgend Wem einen Vermögensvortheil zu verschaffen, aus ihrem fortgeseßten Lügensystem klar hervorgeht ;

In Erwägung endli, daß es bei der geschilderten Salage und Lei der allein zulässigen Annahme, daß die Kinder bei ihren Auf- stellungen dem Zureden und der Beeinflussung Anderer anheim ge- fallen waren, im Interesse derselben dringend geboten erscheint, sie diesen s{hädlichen Einflüssen zu entziehen; f

s __ Aus diesen Gründen Erklärt das Königliche Vormundschaftsgeriht unter Anwendung fol- gender Bestimmungen des Strafgeseßbuchs, welche lauten:

__§. 360. Mit Geldstrafe bis zu ein Hundert fünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft, Nr. 11 wer ungebührlicher Weise ruhe- störenden Lärm erregt, oder wer groben Unfug verübt.

L S. 263. Wer in der Absicht, ich oder einem Dritten einen rechts- widrigen Vermögensvortheil zu vershaffen, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung fals&er oder auch Ent- stellung oder Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Irrthum erregt oder unterhält, wird Wegen Betruges mit Gefängniß bestraft, neben welchem auf Geldstrafe bis zu drei Tausend Mark, sowie auf Verlust der bürgerlichen Ghrenrechte erkannt werden kann.

Sind, mildernde Umstände vorhanden, S aus\ch{ließlich auf

/ ) ist strafbar. Wer einen Betrug gegen Angehörige, Vormünder oder Erzieher begeht ift nur auf Antrag zu verfolgen. Die Zurücknahme des Antrages ist zulässig.

__§. 99. Wer bei Begehung der Handlung das zwölfte Lebensjahr B vollendet hat, kann wegen derselben nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Gegen denselben können jedoch nach Maßgabe der landesgeseß- Iichen Vorschriften die zur Besserung und Beaufsichtigung geeigneten Maßregeln getroffen werden.

Insbesondere kann die Unterbringung in eine Erzichungs- oder Befserungsanstalt erfolgen, nachdem durch Beschluß der Vormund- [Nate die Begehung der Handlung festgestellt und die Unter-

ringung für zulässig erklärt ist,

die obgedachten Kinder Margaretha Kunz, Susanna Leist und Ka-

tharina Hubertus überführt :

in der Zeit vom dritten Juli dieses Jahres bis in den vorigen

Monat hinein groben Unfug und außerdem zum Nachtheile

Dritter Betrug verübt zu haben, erklärt ferner in Anbetracht

des Alters der Genannten deren Unterbringung in einex Besse-

rungs- oder Erziehungsanstalt bis- auf weiteren Beschluß der

Vormundschaftsbehörde für zulässig.

So geschehen, bes{chlofsen und aufgenommen am Orte und Tage wie Eingangs gemeldet, i

Der Friedensrichter. Comes8.

Der Gerichts\hreiber. Nied.

Gegen erstinstanzlihe Anerkenntnißbescheide ist die Nichligkeitsbeshwerde das allein zulässige Rechtsmittel, an Ben una auf Bese Bestimmung hat das Reichs-

Tae sgeriht 1. Sen., in einem Erkenntniß. vom 27. Oftober d. J. ausgesprochen, daß durch Anmeldung der Appellation und Aas derselben Bc eine wohl die Appellation, nicht aber die Nichtigkeitsbes{werde rehtfertigende Schrift der Partei das Rechtsmittel der A lNeeroe verloren geht. „Zwar ist der Name des angemeldeten Nechts- mittel gleihgültig; die vorgeschriebene Form und der Jnhalt der das Rechtsmittel einführenden und begründenden Schrift aber ist so E daß durch Nichtwahrung der dieserhalb ergangenen E en Vorschriften dies “Rechtsmittel der Partei verloren ist.“

Die Bundesraths-Bevollmächtigten, Königlich Mae Staats-Minister der Justiz, Dr. von Fäustle, un e s{warzburgischer Staats-Minister von Bertrab sind hier angekommen.

S. M. S. „Hertha“ ist zufolge eines Privatschrei- bens aus Hamburg, in einem Telegramm aus Auckland vom 5. d. M., als am 7. Oktober cr. in Apia befindli bezeichnet.

Nach der von dem Kommando S. M.S. „Medusa“ vorgelegten Besaßungsnachweisung hat dies Schiff auf der Neise nah Südamerika, Westindien und dem Mittelmeer den Ausrüstungshafen Kiel am 28. Juli 1875 verlassen und is am 17. September 1876 in die Nordsee zurückgekehrt. Das Schiff hat mehr als 13 Monate ununterbrochen außerhalb der Ost- und Nordsee zugebraht, und rehnet die genannte Reise im Sinne des 8. 50 des Militär-Pensionsgeseßes vom 27. Juni 1871 mit 1 Fahr 1 Monat und 20 Tagen doppelt.

Merseburg, 15. November. (Magd. Ztg.) Dem Provinzial-Landtag lag in seiner heutigen Sißung ein von 46 Mitgliedern unterzeichneter Antrag vor, dahingehend: „Die Provinzialvertretung wolle beschließen, als definitiver Amtss\iß der Provinzialverwaltung ist die Stadt Merseburg auf- zugeben.“ DerGeschäftsordnung gemäß wird dieser Antrag in der nächsten Plenarsißung zur einmaligen Schlußberathung gestellt werden. Es folgte die erste Berathung der von dem Pro- vinzialaus\{chuß vorgelegten Ordnung für die Blindenanstalt, nebst Abänderungsanträgen. Der Entwurf ward genehmigt. Weiterhin Ge sih derx Landtag mit der zweiten Bera- thung des Reglements für die Wegebauverwaltung, ferner mit der ersten Berathung der vom Provinzialaus\{huß vorge- legten Anträge, betreffend die zukünftige Verwaltung des Land- armenverbandes der Provinz Sachsen, sowie das Reglement für dieselbe. Es folgte alsdann die einmalige Schlußberathung über die Mittheilung des My tagBona arina, betr. den

ebergang des Landarmen-, Jrren-, Blinden- und Taub? stummenwesens auf den Provinzialverband.

Rendsburg, 14. November. Nach mehrtägiger Unter- brehung nahm der schleswig-holsteinishe Provinzial- Landtag heute Abend seine Verhandlungen wieder auf. Der erste Punkt der Tagesordnung betraf eine Proposition des Abg. Warburg-Altona in Betreff Abänderung einiger Bestim- mungen der Geschäftsordnung. Nach dem Geseß vom 28. August 1876 darf im Landtage niht mehr in einer fremden Sprache verhandelt werden, und ist deshalb der §8. 20 der Geschäftsordnung hinfällig geworden. Dieser bestimmt nämli, daß die Vorlagen den dänishredenden Mitgliedern des Landtags vom Bureau in dänischer Uebersezung auf Ver- langen vorzulegen sind, daß es denselben freistehe, ihre in dänischer Sprache gehaltenen Reden bei dem Bureau einzu- reichen 2c. Der Antrag Warburgs giug nun dahin, denjenigen Mitgliedern des Landtags, welche nachweislich der deutschen Sprache nicht mächtig sind, zu gestatten, christliche Arbeiten abzulesen, was sonst den Mitgliedern nach §. 7 der : cui fd ordnung nicht erlaubt is. Der Antrag wurde ohne

Debatte einstimmig angenommen. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung dagegen rief eine ziemlich rege Debatte E, nämlih die Shlußberathung über die Vorlage des andtagskommissars, betreffend die Bewilligung einer Sub- vention zur Restauration der Meldorfer Kirche. Zu diesem Punkte der Tagesordnung hatte der Abg. Mestorff-Neumünster folgenden Antrag gestellt: „Jn Anlaß des Schreibens des Königlichen Laa E, hetreffend das vom Meldorfer &irchenvorstande bei dem Ministerium der geistlihen, Unter- richts- und Medizinal-Angelegenheiten eingereihte Gejuch, um Bewilligung einer Beihülfe aus Staatsmitteln, jeßt Provinzial- fonds zur Restauration der Kirche in Meldorf, sei es durch Ge- währung einer einmaligen Summe von 20,000 Thlr. oder dur Anleihe der ganzen erforderlichen Baarsumme von 40,000 Thlr. gegen ermäßigte Zinsen, stellt der Unterzeichnete den Antrag: Der Landtag wolle den Antrag ablehnen.“ Der Antrag Mestorffs wurde mit sehr großer Majorität angenommen.

Meeklenburg-Schwerin. Schwerin, 15. November. Heute wurde der ordentliche Landtag in Malchin eröffnet. Landesherrliche Kommissarien sind für Mecklenburg-Schwerin der Minister-Präsident Graf von Bassewiß und der Staats- rath_ Buchka, für Melenburg-Streliß der Ober-Landdrost Graf von Eyben. Die s{chweriun sche Proposition um- faßt drei Capita: Das erste betrifft die ordentliche Kontribu- tion, das zweite die außerordentlihe Kontribution, welche wieder zu 4/5; Simplum beantragt wird, das dritte die dur die Reichsge]ebgebung über die Gerichtsorganisation erforder- lih werdenden Gebäude und die Deckung der dadurch ent- „stehenden Kosten. Jn leßterem Betreff erklärt die Propofition, die Vorlage geschehe schon jeßt, damit für den Fall des Zu- standekommens der bezüglichen Reichsgeseße die neue Organi- ation der Justiz auch im hiesigen Lande rechtzeitig zur Aus- ührung E. werden tönne, unter Bezugnahme auf die peziellen Vorschläge, welche wegen dieses Gegenstandes dem engeren Ausschusse von Ritter- und Landschast bereits zu- gegangen find.

_ Neuß j. L. Gera, 14. November. Der Landtag berieth in seiner heutigen Sißung U. A. über die Domänen- frage. Die für diese Angelegenheit besonders zusammen- geseßte Domänenkommission hatte den Antrag gestellt : „Der Landtag wolle beschließen, das Fürstlihe Ministerium aufzu- fordern, dem gegenwärtig versammelten Landtage einen Ge- jeßentwurf zur Regelung der Frage, in welhem Umfange das Domanialvermögen zu den Staatsausgaben beizutragen hat, vorzulegen und dabei si zugleih dahin auszusprechen, daß der Landtag es für das Angemessenste M wenn der Beitrag des Domanialvermögens entweder ein für alle Mal in Form einer bestimmten Quote zu den jeweilig nah Maßgabe des verfassungs- mäßig festgestellten Etats aufzubringenden direkten Steuern oder in Form einer Quote von dem jeweiligen Nettoertrage des Domanialvermögens festgestellt werde.“ Jm Namen des On gab der Minister v. Ee dem Landtage die Er- lärung ab, daß man es zur Lösung der Sache als das Nich- tigste erahte, wenn man eine Kommission von Vertrauens- männern, die aus Delegirten der Fürstlihen Kammer und aus Abgeordneten des Landtags zusammengeseßt sei, ernenne, und dieser die Feststellung der Angelegenheiten übertrage. Der Landtag nahm einen daraufhin formulirten Antrag eîin- stimmig an.

Desterreich - Ungarn. Wien, 14. November. Das Rekruten - Kontingent für das Jahr 1877, dessen Aushebung die gestern im Abgeordnetenhause einge- brachte Regierungsvorlage festseßt, weiht von dem für das Fahr 1876 bewilligten nur unbedeutend ab. Dasselbe beträgt 54,541 Mann für das Heer und 5454 Mann für die Ersaß- Reserve. Das Gerücht, dessen in einzelnen Blättern Er- wähnung geschah, wonach gewisse Wünsche der National- bank, betreffend die Kontingentirungsfrage und die theil- weise Transferirung des Metallschaßes, zum Gegenstande von ministeriellen Erörterungen gemacht worden sein dürften, hat sich, wie die „Pol. Korr.“ meldet, nicht bewahrheitet. Weder zwischen der diesseitigen und der ungarischen Regierung, noch zwischen der Bank und einer der beiden Regierungen haben jeit dem Zeitpunkte, als der Statutenentwurf an die Na- tionalbank gelangte, über die Bankfrage oder über Details derselben irgendwelche Erörterungen oder Verhandlungen statt- gefunden. Die zahlreichen Zigeun erbanden, welche zwar nah Ungarn zuständig sind, doch in den übrigen Königreichen und Ländern der Monarchie ohne irgend einen positiven Zweck und ohne Subsistenzmittel sih herumtreiben, haben das Mi- nisterium des Jnnern veranlaßt, an die ungarische Regierung das Ansuchen zu stellen, es möge diesen Zigeunerhorden der Uebergang über die Grenze verweigert werden. Es sind in Folge dessen, nahdem die Stichhaltigkeit der Beschwerden vollkommen erwiesen, die politischen Behörden in Ungarn er- mächtigt worden, die nade herumstreifenden Zigeuner- banden sofort anzuhalten und der nächsten Polizeibehörde s Transportirung nah ihrem Zuständigkeitsorte zu über- geben. -

Brünn, 14. November. Wie der „N. Fr. Pr.“ von hier gemeldet wird, haite der Gemeinde-Aus\ch{chuß heute eine auf den ungarischen Ausgleich bezüglihe Reso- lution gefaßt, welhe sich gegen jede Mehrbelastung Cis- leithaniens, für ein einheitliges Bankwesen, r die Auf- Fg der Achtzig-Millionen-Schuld, für die Abänderung der Wahlen in die Delegation und für die Erhaltung des Friedens erklärt. Die Annahme erfolgte jedoch nit einstimmig.

Prag, 14. November. Jn einer Meldung der „Boh.“ wird in Rücksicht auf die im C gemachten Steue: rungen über das Zoll- und Handelsbündniß mit Ungarn, versichert, daß die beiden Ministerien sih dahin geeinigt haben, unter Abänderung der ursprünglichen Kündigungsfrist das Zoll- und Handelsbhündniß bis Ende Juni 1877 fortdauern

zu llen. i

_ Pest, 13. November. Die Erklärung der unab- hängigen liberalen. D welche das Aktionspro- es derselben in Angelegenheit des wirthschaftlichen

usgleichs enthält, s{hließt, wie folgt: Die gegenwärtige kritishe politishe Lage, welhe möglicher Weise die Völker beider Theile der Monarchie zur Vertheidigung des Thrones und des Vaterlandes rufen wird, kann nit als Vorwand zum Ab- \{lusse eines schädlichen volkswirthschaftlihen Vertrages dienen. Die Erhaltung und Sicherung des moralischen Ansehens und der Großmachtüstellung der Monarchie so wie ihrer wichtigen politischen und volkswirthschastlichen Eee im Orient bildet eine Lebensfrage für beide Theile der Monarchie in

rage also derart fallen würden, daß dex Friede niht zu er- alten wäre, dann wird Ungarn nur Eine Partei fennen: jene, welche mit Begeisterung und Selbstaufopferung die an- gegriffenen Juteressen seiner Staatlichkeit vertheidigt. Dann tritt jede andere Angelegenheit in den Hinter- rund und auch die Verhandlung über den volkswirth- chaftlihen Ausgleih wird zu vertagen sein, denn wir glauben nicht, daß es cie konstitutionelle Regierung oder ein Abge- ordnetenhaus gäbe, welhe sich im Falle von Krisen in der äußeren Volitik in Verhandlung von Verträgen einlassen würden, die eine ruhige Erwägung und eingehendes Studiun erfordern ; wir werden dagegen protestiren, daß mit Berufung auf die politische Lage im Reichstage jene Verträge durchgejagt werden jollen, welche die volkswirthschaftliche Entwickelung auf ein Jahrzehnt lähmen, die finanzielle Regelung verhindern, kurz die Fnteressen des Landes s{hwer, wenn nit unheilbar verleßen. Die Equipirung der Honveds hat, wie die „Bud. Korr.“ meldet, außerordentliche, im Budget nicht ein- gestellt gewesene Ausgaben verursacht, welche der Honved- Minister auf eigene Verantwortung gemacht hat. Die Kosten der Anschaffungen belaufen sih auf mehrere hunderttausend Gulden. Die ungarische Regierung wird nun bei Eröffnung der Budgetdebatte dem Abgeordnetenhause eine Vorlage über einen, mehrere hunderttaujend Gulden betragenden, auf zwei Jahre repartirten Nachtragskredit des Honved-Ministeriums unterbreiten und um die Votirung desselben ansuchen.

7705, Moveitber. (W. A- 2.) Jn Der Heutigen Sizung des Abgeordnetenhauses richtete Helfy an den Minister - Präsidenten Tisza eine Fnterpellation darüber, ob die Regierung offiziell Kenntniß von der am 10. November von dem Kaiser von Rußland in Moskau ge- haltenen Ansprache habe und ob die offizielle Mittheilung vollständig oder wefentlih dem in den Zeitungen veröffent- lihten Texte entsprehe. Ferner wünscht der Jnterpellant zu erfahren, welche Stellung das Ministerium des Aeußern der Erklärung des Kaisers Alexander gegenüber einzunehmen ge- denke, wofern dieselbe wirklich erfolgt sei. Der Minister Tizza versprach, am nächsten Freitag zunächst die Jnterpellation des Abg. Ernst Simony und mögliher Weise au die Helfy's zu beantworten.

Schweiz. Zürich, 14. November. (N. Zürch. Ztg.) Die Subkommission der Gotthardbahn hat am leßten Sonn- abend ihre Vorberathungen in Zürich ges{lossen und wird am 20. d. M. der in Bern zusammeklltretenden Gesammtkommission Bericht erstatten. Jn Folge genauer Detailstudien hat Herr Hellwag seinen ursprünglihen Voranshlag um 17 Millionen reduzirt. Falls man den Unterbau auf der ganzen Linie, auch an den schwierigen Stellen, einspurx g ausführen will, fann das Budget um weitere 15 Millionen berabacfert W.t- den, und es sicht überdies dic Kommission bei verschiedenen Posten noch fernere Ersparnisse im Gesammtbetrag von eben- falls 15 Millionen vor, was, Alles zusammengenommen, das vorgesehene Defiz:5 von 102 Millionen auf 55 hcrabbringen würde. Bei einem Fallenlassen oder einer Verschiebung der Erstè!lung der Linien Zug-Arth und Luzern-Fmmensee, mit welcher die Subkommisson einverstanden fein soll, würde die Neduktion eine noch größere sein.

Belgien Brüssel, 15. November. (W. T. B.) Fn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer sprach ih der Abg. Bara gegen die Art und Weise aus, in welcher die Ee alen bei den leßten Wahlen die Majorität erhalten hätten. :

Großbritannien und JrlanDd. London, 14. November. (Engl. Korr.) Die Königin wird Balmoral ers am 22. November verlassen, um nah Windsor überzu- siedeln. Lord Beaconsfield und der Marquis of Hartington haben gestern Sandringham wieder verlassen. Der Prinz von Wales begab fich zum Besuche des Lord Walsingham nach Merton Hall. Die Parlamentswahl für die Universitäten Glasgow und Aberdeen hat folgendes Ergebniß geliefert: der Lord-Advokat Watson erhielt 2392 Stimmen, der liberale Gegner Dr. Kickéwood nur 1798. Am Sonntag starb Lord Herries , schottischer Peer (William Constable-Maxwell, Baron Heries of Terregles), geboren 1804.

15. November. (W. T. B.) Dem „Globe“ zufolge begiebt sih der Spezialbevollmähtigte Englands bei der Orient- fonferenz, Marquis von Salisbury am nächsten Mon- tag nach Konstantinopel.

Frankrei, Paris, 14. November. Jm heutigen Ministerrathe sprah der Präsident des Minister-Konsfseils, Dufaure, sich, dem Vernehmen der „Köln. Ztg.“ nach, energisch für die Aufrechterhaltung des ganzen Kultusbudgets aus. Die Partei Louis Blancs von der äußersten Linken stellte ein Ainendement auf Ablehnung des Geseßentwurfs, welchen die Partei Gambetta's zur Bewilligung eines Kredits von 300,000 Frs. RNepräsentationskosten für den Marschall Mac Mahon beantragte. Der vierte FJnitiativ-Ausshuß verwarf die zwei Gesetzentwürfe, welche die gerichtlice Verfolgung der Urheber des Staatsstreihs vom 2. Dezember und der Urheber des 4. September verlangen. Das „Journal officiel“ bringt folgende Berichtigung: Der amtliche Bericht ließ den Minister des Auswärtigen bei seiner Rede für Beibehaltung des Botschasters am Vatikan sagen: „Unser Botschafter muß auch alle Fragen in Bezug auf“ die Ernennung der Kardinäle, auf die Einsezung der Bischöfe wie auf die Austragung der wichtigen Fragen über- wachen, zu welchen fort und fort das Protektorat Veran- lassung giebt, das wir im ottomanischen Reiche über die vom lateinischen Ritus abhängigen Korporationen und im fernsten Orient über die christlihen Missionen ausüben. Beachten Sie wohl, meine Herren, daß alle Diejenigen, welche an die Sendung der Liebe und Gesittung glauben, welche das Christen- thum in der Welt zu verwirklihen sucht, nicht begreifen und über den Gedanken empört sein würden, daß Frankreich diese Nolle aufgäbe und seine diplomatischen Beziehungen zu diesem großen Werke des Schußes und der Verbreitung des Glaubens bräche.“ Das „ournal officiel“ bezeichnet diese Schlußstelle als Drucksehler ; es fei zu lesen : „dieses große Werk der Propaganda.“ Der Minister des Fnnern hat angeordnet, daß das Verzeichniß der Blätter und Flugschriften, denen der Eingang in Frankreich untersagt ist, bei allen Präfekturen und Unter-Präfetturen hinterlegt werden foll, damit die Bethei- ligten daselbst Kenntniß davon nehmen könnten. Jn dem von den Ministerien der öffenjitlihen Arbeiten und der Finanzen gestern vertheilten berihtigten Budget ist der Budaetentivürf der Arbeiten von 174,184,895 Frcs. auf 242,107,235 Frcs. gebraht worden.

Fra gleiher Weise. Wenn die Würfel in der orientalischen

Von diefer Summe sind