1876 / 273 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

hafen werden, die man ja Beseitigen könnte, sondern daß die Justizverwaltung durch jene gehemmt * ist * in ihren Befugnissen, Handel8gerihte zu errichten, wo und wie das Bedürfniß dies erheisht. Um konkret zu Werke zu gehen, daß ledigli dieser künstlichen Konstruktion halber die Justiz- verwaltung nit in der Lage, in welcher fie bisher war, einen Han- delsgerihtsbezirk zu bilden, welher Theile mehrerer Landgerichts- bezirke in sih begreife. Man darf nit sagen, das fei auch nicht nöthig. In dieser Beziehung hebe ih hervor, daß in der Rhein- pr vinz unter neun Handelsgerihten sich zwet befinden, welche die Theile verschiedener Landgerichtsbezirke umfassen, die Handelsgerichte Crefeld und Gladbach. Daß man aber Handelsgerichte gebildet hat aus Theilen verschiedener Landgerichtsbezirke, ist nit willkürlich geschehen, denn wie sollte man dazu kommen, eine folche willfür- lihe Einrichtung zu treffen? sondern durch das Bedürfniß des Handelsstandes, durch eiù Bedürfniß, welches in den Verhältnissen bervortrat. Aehnlich werden die Verhältnisse sich auch gestalten, so weit ich das überschen kann, in Westfalen. Ja es kann sehr gut sein, daß die besonderen Verhältnisse es vünschenswerth erscheinen lasten, ein Handel8gericht zu bilden aus Bezirken verschiedener Staaten. In dieser Beziehung lenke ich nur Ihre Aufmerksamkeit auf Bremerhafen und Geestemünde. Diese beiden Handel8orte liegen so nahe an ein- ander, baben fo gleihe Interessen, daß es nahe liegen könnte, im Meuse der Zeit aus diesen beiden Bezirken ein Handelsgericht zu ilden.

Ich füge hinzu, daß die Frage, ob selbständige Handelsgerichte zu bilden oder nit zu bilden sind, mit der Frage, ob den Handels- gerichten bes{chränkte oder unbeshränkte Kompetenzen der Summe nach gewährt werden soll, nicht im näheren Zusammenhang steht. Meine Herren! Sie können selbständige Handelsgerichte bilden und ibnen eine beschränkte Kompetenz zuerkennen. Dies Verhältniß be- steht in Barern. Bavern hat selbständige Handelsgerichte. Weil es dieselben aber stark beseßt hat mit Berufsrichtern ih glaube mit dreien so ist es erklärlich, daß die Kompetenz beschränkt ift. Auf der anderen Seite kann man ja aber auch Kammern für Handels- fachen bilden mit voller Kompetenz. Ich erkenne jedoch an, daß, wenn, man die Organisation, die Ihnen vorgeschlagen ift, acceptirt, es. anämal“fein. würde, den Kammern für Handelsgerichte auch die Kombpetenz unter 100 Thlr. zu gewähren.

ch berühre nun noch{ einen Punkt, den der Herr Berichterstatter Jhnen vorführt, weil ich in dieser Beziehung in keiner Weise einverstanden sein kann. Er bringt nämlich die Frage, ob so oder so organisirte Handelsgerihte in Verbindung mit der Frage, ob Handelsgerichte Standesgerichte seien oder nit. Diese Verbindung besteht gar niht. Wenn der Herr Berichterstatter Bezug nimmt auf die Verhältnisse in Amerika, England und Holland, um Ihnen die Einrichtung zu empfehlen, welhe die Kommission Ihnen vorgeschlagen hat, jo erwidere ih darauf, daß das ganz un- ritig sein dürfte, denn die Verhältnisse in den betreffenden Ländern unterscheiden sich von den Einrichtungen, die Ihnen vorgeschlagen werden, ganz wesentlid dadurch, daß na deutschem Recht die Kauf- Tleute als Urtheiler eintreten, während in den anderen Ländern, die in Bezug genommen sind, das nicht der Fall ist; Kaufleute vielmehr als Sachverständige gehört werden.

Ich werde meinen Vortrag hiermit {ließen dürfen, indem ih annchme, daß der Herr Präsident die Frage über die Zuständig- keit der Handelsgerichte hier nicht erörtert zu schen wünscht, viel- mehr zu Art. 82. :

Nach dem Abg. Wolffson ergriff der Justiz-Minister Dr. Leonhardt noch einmal das Wort :

Meine Herren! Die Diskussion hat sih nun auf die Frage er- \streckt, ob überhaupt Handelsgerichte zu errichten seien oder nicht. Auf diese Frage näher einzugehen, bin ich nicht veranlaßt; ih mag nur kurz folgendes andeuten.

Diefe Frage ist abstrakt gar nicht zu beantworten; sie muß viel- mehr beantwortet werden mit Rücksiht auf die Bedürfnisse einzelner Läûder und einzelner Provinzen, im besonderen Hinblicke auf die be- sonderen Bedürfnisse. Es ist ein großer Unterschied, ob, wie das in Pes den ihm folgenden Ländern der Fall ist, die Vorschrift besteht, daß jedes Stück Erde der Handel8jurisdiktion unterworfen ift, also das territoriale Prinzip zur Geltung gebracht wird, oder ob man davon ausgeht, daß Handelsgerichte nur insoweit zu errichten seien, als ein dringendes Bedürfniß des Handelsverkehrs und der In- dustrie dies erfordert.

Für das erste Prirzip würde ich mich nie entscheiden, das andere Prinzip hat aber doch große Bedeutung. Wenn i z. B. prüfe, ob es rihtig wäre, in der Provinz Hannover Handelsgerichte einzurichten, so würde ih die Frage verneinen, und fo habe ich mich auch in i herer Zeit druckschriftlih geäußert. Ih habe aber auch wiederholt mich druckscriftlih dahin geäußert, daß die Verhältnisse z. B. Ham- burgs und Bremens gar nit zu vergleichen seien mit den Verhält- nissen der Provinz Hannover, denn in diesen großen Handels8emporien fordern die Rücksihten auf den Handelsverkehr vieles, was für andere Länder nicht geboten ersheint. Man kann vielleicht Hamburg und Bremen gegenüber sagen, daß diese Staaten ein viel größeres Interesse haben an dem Handelsverkehr und seinen Bedürf- nissen, als bei einer recht feinen Jurisprudenz.

Bei der Frage, ob ‘Handel8gerihte zu errichten seien oder nicht, kommen nidt allein jurisdiktionelle Gründe in Betracht, sondern auch politishe. Man wird bei Erörterung dieser Frage nicht außer Acht lassen dürfen, ob es denn räthlich sei, eine Institution aufzuheben, welche lange Zeit bestand und in den betreffenden Provinzen oder Orten, wo sie bestand, Beifall gefunden hat. Jch meinerseits stehe wesentlich auf diesem politishen Standpunkte der Frage.

Der Hr. Abg. Reichensperger hat infonderheit in Betracht ge- zogen, daß die Institution theilweise ihr Interesse verloren habe, weil der Vorsitzende nicht Laie sein solle, sondern Berufsrichter. Es stände dem verehrten Herrn Reichensperger frei, in dieser Richtung einen Antrag zu stellen; dann ließe sich darüber reden.

Dann aber hat der Hr. Abg. Reichensperger sih geäußert über die Stellung, welche bei der erften Berathung über diesen Gegenstand in der Justizkommission die Bundeskommissare eingenommen hätten, an deren Spiße er mich stellt. Es ist rihtig, daß die Bundeskom- missare si über diesen Gegenstand nicht geäußert haben; wenn Sie jedoch in der Kommission gegenwärtig gewesen wären, so würden Sie dieses schon erklärlih finden. Denn nach ganz kurzer Zeit, nachdem nur [ements gesprochen war, war die Kommission mit dem Urtheil fast ein- timmig fertig, daß dieHandelsjurisdiktion zurückzuweisen sei. DieBundes- kommi}are sind wirklich etwaserstaunt gewesen über einen solchenBeschluß,

und da es sih doch hier in der That um eine Frage handelt, worüber der Vertretung des Reiches ein sehr gewihtiges Wort beigelegt wer- den muß, so thaten fie gut, ihr Urtheil fih zu reserviren. Denn bei einer so wichtigen Frage sind die Bundeskommissare niht in der Lage, ja oder nein zu sagen; das dürfen sie nit, weil sie Rücksich- ten zu nehmen haben auf die verbündeten Regierungen, wie sie im Bundesrath vertreten sind. Also die Stellung der Bundeskommifsare erklärt Bs sehr einfach.

Ich komme in der Kürze zurück auf dasjenige, was i erörtert habe in Betreff der Frage, ob Fee dige Handelsgerichte oder Kam- mern fur Handelsfahen. Jch fühle mi durch das, was gegen mich vorgebracht wurde, in keiner Weise überzeugt. Den Einwand können Sie mir nit widerlegen, daß die Justizverwaltung durch ihre formale Organisation gehindert ift, dem Bedürfnisse des Handelsstandes Rechnung zu ge: Es kommen hier nicht einzelne Sachen in Betracht, die mehreren Landgerichtsbezirken gemeinsam sein Öönnen, vielmehr sind es lokale Verhältnisse neben der Rücksicht auf die Areviag p welche dabin führen, für Theile mehrerer Bezirke be-

ondere Handelêgerihte einzurihten. Dann kommt aber weiter für diese Frage nicht in Betracht die Uniformfrage, auch nit der Titel ; denn gvenu wir selbständige Handelsgerichte haben, so werden wir wahrhaftig feinen Landgeribtspräsidenten für dies Handelsgericht er- nennen, die Sache wird vielmehr einfach so liegen, daß der Ämts-

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Die ganze Diskussion erstreckt si auf die Frage der Zuständig- keit. Jch hatte die Frage aubgefchlossen, 16 meinte, der Herr Präsident wollte diese Frage versch Da fie aber diskutirt wor- den ist, so wird das cinfacste sein wenn ih mch dens jeßt über diesen Punkt äußere, weil ich später vielleiht niàt Gelegenheit fin- den würde, dieses zu thun. Die Frage ist näml{ für die verbün- deten Regierungen eine fehr wichtige. Die verbündeten Regierungen sind nämli der Ansicht, daß überall keine genügenden Gründe vorliegen, wenn man einmal handelsgerichtlihe Jurisdiftion will, die Kompe- tenz na unten hin zu beschränken. Den Ausdruck „Bagatellsacben“ braue ich schr ungern; derselbe sollte überhaupt niht gebraut werden: denn dadurch werfen Sie ein ganz falshes Licht auf die Amtsg:richte. Die Amtsrichter sind keine BagateUrichter. Wenn man immer von Pagateriginn \spriht und darunter Civilsachen unter

100 Thlr., die die Kompetenz der Amtsgerichte auëmachen, versteht, so werden die Amtsrichter dadurch in. eine ganz falsche organisato- rische Lage gebracht. Es handelt sih ja um neuorganisirte elb - ständige Handelsgerihte. Sie können wohl Gegenstände von 20 oder 50 Thlr., wenn Sie die Organisation in den alten Provinzen

reufzens ins Auge fassen, Bagateilsachen nennen, aber Gegenstände

is 100 Thlr., welche die Grenze für die Jurisdiktion in Civil- i bilden, kann man nicht Bagatellsachen nennen. Dies bei- äufig.

Ich gebe also davon aus, daß, wenn man einmal Handelsgerits- Jurisdiktion will, die Zuständigkeit nach unten nicht zu beschränken ist, gebe jedoch zu, daß, wenn man nit selbständige Handelsgerichte haben will, sondern Kammern für Handelsfachen, Annere von Land- gerichten, es anomal sein würde, wenn man die Zuständigkeit nach unten nicht beshränkt. Dagegen muß i fofort dem Hrn. Abg. Wolffson erwidern, daß, wenn man selbständige Dg mit beschränkter Kompeténz, also in Sachen über 300 Thaler errichtet, kein Grund entgegen- steht, das landgerihtliche Verfahren Plat greifen zu lassen. Zu diesem Zwecke braucht man nur geringe Abänderungen und die Sache ist fertig, wie es sich denn auch ganz von selbst versteht, wenn man unter solcher Voraussetzung Anwaltszwang einfühcen will, dieses sich einfah mat ; man brauckcht nur in den Paragraphen, der von dem Anwalt8zwang han- delt, anstatt „Landgerichte“ zu seßen „Landgerichte und Handelsgerichte“. Das sind also Punkte, die ganz unerheblich sind.

Nun ift so viel gewiß, daß zu allen Zeiten die Vertreter - des Handelsstandes ein großes Gewicht darauf gelegt haben, daß, wenn Bade Ege Ne Surisdiktion gewährt werde, sie gewährt würde mit unbeschränkter Kompetenz.

Es sind doch wohl innere Gründe, welche solche Wünsche herbei- führen. Wie dürfte man wohl annehmen, daß äufere Gründe be- stimmend gewesen, wenn äußere Gründe in Betracht kämen, würde es den Kaufleuten vielleicht angenehm fein, nur in großen Sachen zu urtheilen. Der Handelsstand hat auch wiederholt sowohl durch die Handels- kammern, als in Sonderheit durch sein Organ des allgemeinen Han- delstages dringend darum gebeten, die Zuständigkeit niht zu beshrän- ken. Dann darf ich hervorheben, daß die Frage eigentlich nit rihtig beurtheilt werden kann, wenn man nicht Rücksicht darauf nimmt, daß für die vorarsfihtlih niht fstreiti- en Sachen ein Mahnverfahren in der Prozeßordnung esteht, und demgemäß eine große Masse von Sachen, welche sonst an die Handelsgerichte gehören würden, ausscheiden werden. Bei die- ser Erwägung ergiebt sich Folgendes: einmal, daß man nicht behaupten darf, die Handelsgerichte würden überbürdet, und zweitens, daß die Handelsgerichte nur zu thun haben mit wirkli streitigen Sachen. Sodanua kommt in Betracht, daß sämmtliche Handelsgerichte, welche mit einem Berufsrihter und mehreren Handelsverständi- gen fkollegial beseßt sind, immer unbeschränkte Kompetenz haben. Die einzige Ausnahme macht Baden. In Baden be- stehen, so viel ich meine, zwei selbständige Handelsgerichte, beseßt mit einem Berufsrihter und zwei Kaufleuten. Hier ist nun bestimmt, daß in unbedeutenderen Sachen die E digkeit der Handelsgerichte nicht besteht; doh“#wird ia Gesetze hervor- gehoben, daß in denjenigen Sachen, dfe appellaktzi fuad, die handels gerihtliche Jurisdiktion eintritt, wenn beide Theile - dieses wollen. Im Uebrigen, meine arden finden Sie in Deutschland mit beschränk- ter Kompetenz selbständige Handelsgerihte in- Bayern und in Braunschweig. Oer E \abeo WoDL Qu bemerken, daß die Handelsgerichte in Bayern und in Braun- {weig niht mit etnem Berufsrichter beseßt sind, sondern mit mehreren. Es wird bei dieser Frage immer Bezug genommen auf die Verhältnisse der ordentlichen Gerichte. Man sagt: die Juris- diktion der ordentlichen Civilgerichte fei auch nach Summen ge- schieden, in den Sachen unter 100 Thaler sollten die Amtsgerichte und in Sachen über 100 Thaler dagegen die Landgerichte entscheiden. Ist diese Einrichtung denn aus rein jurisdiktionellen Gründen zu rechtfertigen? Ganz gewiß niht. Wenn Sie nämlih annehmen, und das thun Sie ja, wenn Sie das System billigen daß die Civiljurisdiktion besser gehandhabt werde durch Kol- legialgerihte, so fönnen es doch nur besondere Gründe sein, welche Sie davon Abstand nehmen lassen. Dann ist es ferner doch klar und Jedermann bekannt, daß eine solche Scheidung der Jurisdiktion nach Werthbeträgen zu großen Kompetenzstreitigkeiten führt, einmal an sich, dann in Sonderheit, weil der Streitsgegenstand im Laufe des Prozesses durch Einbringen von Einreden, durch die Erhebung von Widerklagen, durch die Bestreitung des Klagegrundes einen viel höheren Werth erhält, und demgemäß der Prozeß von dem Amtsrichter an das Landgericht über- gchen muß, um hier fortgeseßt zu werden. Das ift doch immer ein Uebelstand, den man gar nicht vermeiden kann. Wie erklärt sich denn nun, daß man gegen alle jurisdiktionellen Gründe diese Schei- dung eintreten läßt? Es erklärt sich ganz einfa erstens aus finan- ziellen Rücksichten und zweitens aus dem Umstande, daß dem Staate kein beliebiges Richterpersonal zu Gebote fteht. Greifen denn nun diese Gründe bei -den Handelsgerihten Platz, nämlih wenn sie mit_ einem Berufsrichter bestellt sind? Ganz gewiß nicht!! Dem Staate erwachsen daraus keine Kosten und wegen des Perfonals braucht er auch nicht besorgt zu sein. Sie fönnen uns sagen: man müsse auch Rücsicht nehmen auf die Handels- rihter. Ich glaube nit, daß das nöthig ist; denn darüber ist gar kein Zweifel, daß der Handelsstand sich fehr gern der Aufgabe unter- zieht. Denn, meine Herren, kommt noch Folgendes in Betracht, nämlich daß Summen unter 100 Thalern, welche Jhrer Ansicht nach der handelsgerihtlihen FJurisdiftion sich entziehen würden, sehr häufig nur die Differenzen aus wichtigen und umfassenden Ge- \chäften bilden. Hierüber werden am besten die Handelskammern urtheilen. Dieser Punkt is nun auch in der letzten Petition der Handelskammer zu Crefeld hervorgehoben. Aber auch der allgemeine Handelstag hat diesen Punkt besonders hervorgehoben, indem bemerkt wird, das Gericht müsse in solchen Fällen weit öfter als in bürger- lichen Bagatellsahen wichtige und umfangreihe Geschäfte seiner Prüfung und Entscheidung unterziehen (Kontokorrentsachen, Skonto, Manko, Rabatt u. \. w.).

__ Dann noch Folgendes, meine Herren ! Dient es denn etwa zur Einheit der Rechts\prechung, is es nicht vielmehr geradezu wider- sprechend diesem Bedürfnisse, wenn an einem und demselben Ort eine und dieselbe Handels\ache entschieden wird von dem einen Gerichte 0 und von dem anderen Gerichte, vielleiht an demselben Tage anders, lediglih aus dem Grunde, weil die Prozeßsumme verschieden ist ? und wenn Sie den Fall nehmen, daß derselbe Amtsrichter, welcher in ordentlicher Jurisdiktion erkennt, auch Vorsißender des Handels8- gerichts ift, so kann es ja kommen, daß der Berufsrichter als Amts- richter so erkennt, während das Handelsgericht übér dieselbe Frage anders urtheilt, weil der Berufsrichter überstimmt wird von den Handelsrichtern.

Damit würde ich denn \ckließen können, wenn mir niht noch en kleiner Punkt übrig kliebe. P

Ich wundere mich in hohem Grade, daß nicht allein der Hr. Abg. Reichensperger, sondern auch nach ihm der Hr. Abg. Pr.

rihter des Ortes zugleich Berufsrichter im Handel8geriht wird, und demgemäß seine Titel und scine Uniform beibehält.

Wolfffon in einen Fehler" verfällt, der auch in dem Berichte vorliegt.

nämlich davon aus, daß, wenn man den Handels8geribten die Zustän- digkeit auch in Sachen unter hundert Thalern gewährt, daraus folge, daß Sachen unter 100 er zur Revifion aa den obersten Gerichts- bof Xämen. Das ift entschieden nicht der Fall. Jn einem früheren Stadium des Entwurfs war das so, nahdem Sie aber die Revision an eine Summe von 1500 Æ geknüpft haben, ift die Shlußfolge niht weiter möglich. Wie die Sache anders aufgefaßt werden Fönnte, wüßte ih nit.

Jm weiteren Verlaufe der Sißung sprachen ferner die Abgg. Dr. Banks und Römer (Württemberg) gegen Handels- r x und D E der Abg. Dr. Reichensperger (Cre eld) für Handelsgerichte nah franzöfishem resp. rheini- hem System, dagegen die Abgg. Dr. Lasker, Dr. Goldschmidt und der Referent Miquel für die neuesten Kommissions- beshlüsse, d. h. für Kammern für Handelssachen, soweit die EPQUI ees ein Bedürfniß hierzu anerkennt, worauf diese Kommissionsbeschlüsse zu den 88. 1, 81 und 82 unter Ablehnung der Anträge Beseler und Winterer fast einstimmig angenommen wurden. Schluß 43/4 Uhr.

Jn der heutigen (11.) Sißun g des Deutschen Reichstages trat das Haus in die zweite Berathung des Entwurfs einer Civilprozeßordnung. Nach einem einleitenden Vortrage des Referenten Abg. Becker (Oldenburg) erklärte der Abg. Windthorst (Meppen) im Namen seiner Partei, daß dieselbe unter Behauptung ihres Stand- punfktes doch gegen die Vorlage einen Lima Wider- spruch nicht erheben wolle. Der Bundesraths-Bevollmäch- tigte Justiz-Minister Dr. Leonhardt hatte Seitens der ver- bündeten Regierungen der En-bloc-Annahme der Vorlage keinen Widerspru entgegenzuseßken und stimmte dem Referenten bei, daß damit kein Präjudiz gegen spätere Ab- änderungen geschaffen sei. Einen gleichen prinzipiellen Stand- punkt nahm der Abg. Dr. Hänel ein. Außerdem betheiligten sih an der Debatte die A gs. Dr. v. Donimirski, Reichen- \perger (Olpe), Thilo, Miquel, der Justiz-Minister Dr. Leon- ardt und der Direftor im Reichskanzler-:Amt v. Amsberxg. Darauf wurde die Vorlage fast einstimmig en bloc angenommen.

Es folgte die Fortseßung der zweiten Berathung des Ge- r{Gtsvérsassungsgeseßes. Zu 8. b., welcher die Vor= bildung der Juristen regelt, beantragte der Abg. Zinn im Gegensaß zu den Kommissionsbeshlüssen, daß die Beschäftigung der jungen Juristen bei den Rechtsanwälten fakultativ ge- macht werden soll. Dagegen erklärten sih außer dem Referenten Abg. Miquel, der Direktor im Reichskanzler-Amt v. Amsberg, der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und der Abg. Dr. Gneijst. Außerdem sprachen die Abgg. Windthorst (Meppen), Dr. Hänel, v. Schöning und Dr. Lasker, welcher leßterer den vom Antragsteller im Laufe der Debatte zurückgezogenen Antrag wieder auf nahm. Darauf wurde das Amendement des Abg. Dr. Lasker abgelehnt und ‘der §. b. in der Fassung der Kommijsions- beschlüsse angenommen.

Zu 8. 1, welher die lebenslänglihe Ernennung bestimmt, führte der Bundesraths - Bevollmächtigte König- lih säcsishe Justiz-Minisier Abeken aus, daß der Grund- gedanke der rihterlihen Unabhängigkeit in der A gebung zwar der Fortbildung fähig sci, daß men aber die Detailbestimmungen der Landesgeseßgebung überlassen müsse. Deshalb müsse er sih im Jnteresse der E der Bundes- staaten gegen die Bestimmungen der Kommission wie gegen die dazu gestellten Amendements erklären. Der Referent sudite diesen Einwand der Jnkompetenz zu widerlegen, worauf der ug Windthorst (Meppen) seinen Antrag begründete, welcher autet:

Im Titel „Richterstand" nach §. e. einen neuen Paragraphen folgenden Inhalts einzufügen: „Richter dürfen, so lange sie im rihterlihen Amte stehen, nur folche Titel führen, welhe mit ihrem Amte als folhem verbunden sind, und Orden und Chrenzeichen nicht annehmen. Die Fortführung von Titcln und das Tragen von Orden und Ehrenzeichen, welche vor Eintritt in das Richteramt oder vor Geltung dieses Geseßes-erworben waren, und die Annahme der für kriegerishe Verdienste verliehenen Orden oder Ehrenzeichen werden hierdurch nicht berührt.“

Nach einer Replik des Bundesraths-Bevollmächtigten, Justiz-Ministers Abeken, gegen die Ausführungen des Refe- renten und den vom Abg. Windthorst gemachten Vorwurf dex Jnkonsequenz, trat der Justiz-Minister Dr. Leonhardt den An- riffen des Abg. Windthorst entgegen, als seien die dem Justiz- inister für außerordentlihe Gratifikationen in nöthigen Fällen zur Disposition stehenden ala geeignet, einen rehts- widrigen Einfluß der Justizverwaltung auf die Rehtsprehun zu a Beim Schluß des Blattes ergriff der Abg. Dr. Gnei das Wort.

Wider deutsche (niht bayerische) Eisenbahnen sind beim Reichseisenbahn-Amte in der Zeit vom 1. Mai bis ult. September 1876 im Ganzen 316 Beschwerden aus dem Publikum eingelaufen. Von ihnen es sih 91 auf den Personenverkehr, 137 auf den Güterverkehr und 88 auf andere Gegenstände.

Das Reichseisenbahn-Amt hat von diefen Beschwerden als begründet erahtet 44, als unbegründet zurückgewiesen 37, wegen mangelnder anDigtet der Neichsgewalt nicht zur Kognition gezogen 69, auf den Rechtsweg verwiesen 81. Die übrigen 85 Beschwerden wurden in den meisten Fällen mit Rücksicht auf den darin O Gegenstand entweder sofort an die uständigen Eisenbahnverwaltungen abgegeben, oder es wurden die Beschwerdeführer zunähst an diese Verwaltungen ver- wiesen, die gegen eine bestimmte Verwaltung nicht gerichteten Beschwerden bilden Material für geseßgeberishe und orani-

satorische Zwee. :

Mit Ausnahme von 16 kleineren Bahn= verwaltungen find von den Beshwerden die sämmt- lihen oben gedachten e Sei betroffen. Betheiligt sind 15 Bahnèn mit je einer Beshwerde, während die Bahl der auf jede der übrigen Bahnen fallenden Beschwerden sich zwischen 2 und 27 bewegt. Nach der Gesammtzahl der von den betheiligten Eisenbahnen in dem Eingangs bezeichneten Zeitraum zurückgelegten ÄAchskilometer würden auf 1 Beschwerde im Durhichnitt 9,457 677 (gegen durchschnittlih 8,045,454 in der Zeit vom 1. Juli 1875 bis ult. April 1876) entfallen. Dieser Durchschnitt ist bei 23 Bahnen und zwar bei einigen. derselben nicht unerheblih überschritten worden.

Von den zur materiellen Entscheidung des Reichseisenbahn- Amts gelangten 81 Beshwerden waren nahezu 55 pCt. äls begründet anzuerkennen.

Es treffen sonah auf eine Beschwerde dieser Art im Durchschnitt 67,923,319 “Achskilometer (gegen durchschnittlich 34,728,732 in der Zeit vom 1. Juli 1875 bis ult. April 1876). Die Zahl der - an das Reichs - Eisenbahnamt gerichteten Beschwerden hat also im Ganzen um ca. 12 pCt. abgenom-

Ich habe gemeint, es beruht auf einem Versehen. Die Herren gehen

men, die Zahl derjenigen Beschwerden, deren Gegenstand eine

zuließ, hat

lien

Verfolgung und Entscheidung von Reihsauffichtswegen dagegen um etwa 10 pCt. „ermehrt.

Die Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft- Verbrauchssteuern haben im Deutschen Reich die Zeit vom 1. Januar bis zum S@lusse des Monats

ber 1876 (verglichen mff demselben Zeitraum des Vor- jahrs) betragen: Bôlle-99,492,943 Á (— 231,733 46), Rüben- zu@ersteuer 20,868,577 # (+ 5,114,706 M), Salzsteuer 25,679,755 M (+ 32,386 6), TZabakssteuer 537,973 M (4+ 188,219 4); Branntweinsteuer 30,796,454 46 (— 2,780,969 M), Uebergangsabgaben von Branntwein 103,047 (+ 12,244 A), Brausteuer 15,077,076 M (— 88,151 p Uebergangsabgaben von Bier 729,111 #4 (+ 2107 H), Summa 193,284,936 Á# (+ 2,248,809 M),

Jn den deutschen Münzstätten sind bis zum 11. No- vember 1876 geprägt worden: an Goldmünzen 1,095,471,900 M Doppelkronen, 335,081,000 ( Kronen; hiervon auf Privat- rechnung: 171,345,164 4; an Silbermünzen: 70,178,650 M. 5-Marfkstücke, 59,808,790 46 2-Markstücke, 143,512,1 65 4 1-Mark- stüde, 43,730,803 4 50 S 50-Pfennigstüe, 34,340,249 M 40 S 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 23,465,042 Á 70 4 10-Pfennigstüde, 11,638,728 M 75 S 5-Pfennigstüde; an Kupfermünzen: 5,925,547 4 38 -Z 2-Pfennigstüce, 3,374,879 Á 13 S 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung an Gold- münzen: 1,430,552,900 4; an Silbermünzen : 351,570,657 S6 90 §; an Nickelmünzen: 35,103,771 / 45 -Z; an Kupfer- münzen: 9,300,426 4 s1 „S.

Der §. 309 der Strafprozeßordnung vom 25. Juni 1867 bestimmt, daß die Ersaßgeshwornen an der Be- rathung, so lange sie niht an Stelle von Hauptgeshwor- nen getreten sind, keinen Antheil nehmen. Bon einem Schwurgericht wurde diese Bestimmung dahin interpretirt, daß Ersatgeshworne an der Berathung nicht theilnehmen, wohl aber ihr beiwohnen dürfen. Diese Auffassung erklärte jedoch das Ober-Tribunal in einem Erkenntniß vom 99. September d. J. für rehtsirrthümlih. Der Ersaßz- geshworne darf nicht, ohne in legaler Weise an die Stelle eines Hauptgeshwornen getreten zu jein, der Berathung und Abstimmung der 12 Hauptgeshwornen im Berathungszimmer beiwohnen; ein Verstoß dagegen hat die Nicht igkeit des Verfahrens zur Folge.

Jn Folge Uebertragung entbehrlicher Richterstellen sind bei folgenden Gerichten neue Stellen errihtet worden: vier bei dem Kreisgericht in Berlin, drei bei dem Kreisgericht in Bochum, je zwei bei den Kreisgerichten in Bromberg, Dort- mund, Duisburg, Thorn und Beuthen O. Schl., je eine bei den Kreisgerichten in Essen, Hagen, Gnesen, Altona, Stras- burg Westpr., Cassel und Erfurt und je eine bei den Gerichts- Deputationen in Charlottenburg und Broich. Da die bal- dige Besetzung dieser Stellen erfolgen soll, so giebt das Just. Minist. Bl. denjenigen Justizbeamten, welche fih um dieselben bewerben wollen, die s{hleunige Einreichung ihrer Gesuche nah

Maßgabe der allgemeinen Verfügung vom 20. März 1874 anheim.

Während im Civil-Staatsdienste die 50jährige Dienst- Jubelfeier schon verhältnißmäßig selten vorkommt und das 60jährige Jubiläum vollends zu den größten Seltenheiten gehört, ist es unlängst einem Beamten vergönnt gewesen, eine Dienstzeik von 65 Jahren in voller und. unge- minderter Thätigkeit zu erreihen. Es ist dies der Geheime Hofrath Cottel, seitheriger ständiger Hülfsarbeiter im Auswärtigen Amte. Derselbe hat im Herbst dieses Jahres nah Vollendung jener außerordentlich langen Dienstzeit seine Verseßung in den Ruhestand nachgesucht und dieselbe (wie seiner Zeit amtlich gemeldet) unter Verleihung des Komthur- kreuzes des Königlichen Haus - Ordens von Hohenzollern, als eines Zeichens besonderer Allerhöchster Anerkennung seiner langjährigen treuen - und ersprießlichen Dienste bewilligt erhalten. Vereidigt am 2. August 1811 als Beamter des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten , hat Herr Coitel den größten Theil seiner dienstlihen Laufbahn bei dieser Behörde zugebraht und ist vielleicht der einzige Beamte, welher unmittelbar unter den beiden Kanzlern, dem Fürsten Hardenberg und dem Fürsten Bismarck, gedient hat.

on Ersterem wurde er im Fahre 1814 als junger Bureau- beamter auf den Wiener Kongreß mitgenommen. Später fungirte er ungefähr ein Dezennium lang- als Re- dacteur der „Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung“, der Vorgängerin des „Deutschen Reichs- und Königlich preußischen Staats-Anzeigers“. Vor etwa 30 Jahren in das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zurückgetreten, hat Herr Cottel seitdem in der Eigenschaft eines ständigen Hülfsarbeiters die Hof-, Ceremonial- und Etiquetten-Sachen bearbeitet und sih va diesem, so vielfah durch Traditionen bedingten Ge- biete einen Schatz reicher Nea und eine selbst über zie Grenzen seiner amtlichen Wirksamkeit hinausgehende Autorität zu erwerben gewußt.

Das „Zusliz-Ministerialblatt“ veröffentliht einen Auf- say über das reihsgeseßliche Eheverbot wegen außereheliher Shwägerschaft, vom Geh. Ober-Justiz- Rath Dr. Stölzel.

Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Großherzog- lih sächsishe Geheime Justiz - Rath Dr. Brüger, ist aus Weimar hier eingetroffen.

Der Contre-Admiral Henk, Direktor der Kaiserlichen Admiralität, ist von seiner kürzlich angetretenen Dienstreise nah Kiel und Wilhelmshaven hierher zurüdWgekehrt.

S. M. S. „Freya“ ist am 15. d. Mts. in Kiel außer Dienst gestellt. i E N Aviso „Pommerania“ ist am 15. d. Mts., Nach- mittags, von O L: “e R in Konstantinopel einge- fen. - An Bor es wohl. ; ; E M. S. „Preußen“ isst am 16. d. Mts. in Kiel, Behufs Uebexführung nach Wilhelmshaven, in Dienst gestellt.

Merseburg, 17. November. (Magd. Z.) Der Provin- zial-Landtag beschäftigte sich heute mit der zweiten Be- rathung des Haushaltsplanes der rovinzial-Verwaltung pro 1877. Es folgte’alsdann die Spezialberathun über die Aus- gaben, die bis zu Ende geführt ward. Am Schlusse der Be- rathung stellte der Landesdirektor den Antrag, der Provinzial- Landtag wolle eine Kommisfion von 5 Mitgliedern mit der Zusammenstellung und redaktionellen Feststellung der Land-

träge in Erwägung zu nehmen und entsprehende Anträge zur Beschlußfassuna für den Landtag zu for. uliren. Dieser Antrag wurde genehmigk. -

Aurich, 15. November. (N. Hann. Ztg.) Nachdem der auf heute berufene außerordentliche Landtag für Oft- friesland dur den Allerhöchst bestellten Kommissarius Re- gierungs-Rath Erxleben, welcher durch Vertreter der Kurien eingeführt wurde, eröffnet worden, wurde der Landschasts-Rath von Freese-Hinta zum Präsidenten gewählt. Graf Knyphausen- Lütetsburg referirte über die Resultate, welche die in der Maiversammlung erwählten Vertrauensmänner erzielt haben. Danach hat die vielseitig gewünschte nördlihere Linie des Ems-Jadekanals sich als ausführbar nicht erwiesen, im Uebrigen haben die Verhandlungen mit den Betheiligten das Ergebniß gehabt, daß von der von der Königlichen Regierung als Vorbedingung für den Kanalbau geforderten Bedarfs- summe, 521,000 A, von Korporationen und Privaten fo viel angeboten und sicher gestellt worden ist, daß nur noch 54,000 event. 57,000 M von der Landschaft zu bewilligen seien. Auf eine Bemerkung von Pustan-Leer ward anerkannt, daß die früher bewilligten 30,000 / mit den 54 event. 57,000 6 gleihmäßig anzuleihen, zu verzinsen und zu amortisiren sein würden. Der Antràg, bis 57,000 # der Königlichen Regie- rung für den Kanalbau zur Verfügung zu stellen, wurde von der 1. und 2. Kurie einstimmig, in der 3. Kurie gegen 3 Stimmen angenommen. Darauf wurde - auch der Antrag, jenen Betrag, sowie die früher bewilligte Summe (zusammen bis 87,000 M) dur eine Anleihé bis höchstens zu 4 Proz. Zinsen und 1 Proz. Amortisation zuzüglich der ersparten infen aufzubringen , angenommen. Demnächst erklärte der Landtagskommissarius im Namen Sr. Majestät den außer- ordentlichen Landtag für geschlossen.

Bayern. München, 16. November. Unter dem Vor- siße des Staats-Ministers v. Luß haben im Laufe dieser Woche mehrere Sitzungen des zu diesem Zweck dur Beiziehung der Rektoren einige Gewerbeschulen verstärkten Obersten Schul - raths stattgefunden, in welchen die seit längerer Zeit projef- tirte neue Organisation der Gewerbeshulen zur Be- rathung gelangte. Die, wie die „Allg. Ztg.“ hört, sehr um- jassende- Berathung gelangte gestern Abend zum Abschlusse, und ist es nun, wie dem genannten Blatte versichert wird, die Absicht der Staatsregierung, die sämmtlichen Gewerbeschulen des Landes in sechskursige Realschulen, für Schüler im Alter von 10 bis 16 Jahren, umzubilden. Hierauf bezügliche Vorlagen werden auch bereits den Landräthen bei ihrem bevorstehenden Zusammentritt gemacht werden.

Hessen. Darmstadt, 17. November. Die Zweite Kammer der Stände wird, wie die „Darmst. Ztg.“ von gut unterrichteter Seite mittheilt, uicht, wie es seither beabsihhtigt war, noch im Laufe dieses Monates zu}ammentreten, vielmehr haben wesentli praktische Gesichtspunkte, worunter der noth- wendige alsbaldige Zusammentritt der Landesfynode jedenfalls au mit in Betracht gezogen wurde, dahin geführt, die Dis- positionen so zu treffen, daß die Zweite Kammer etwa im Monat Februar kommenden Jahres zusammenberufen werden wird, um alles bis jeßt vorliegende und in der Zwischen- zeit noch erwachsende und von den Ausschüssen zu begutach- tende Material aufzuarbeiten. Der Finanzaussch{chuß der Landessynode tritt Mittrooch, den 22. d. M., zur Vor- berathung des Kirchenbudgets zusammen.

Sachsen-Weimar-Cisenach, Weimar, 17. November. (Weim. ‘Z.) Der Großherzog und die Prinzessin Eli- jabet h verließen nah 4tägigem Aufenthalte, während dessen Ausflüge in die Umgegend und in die Pyrenäen unternommen worden waren, Pau am 7. d. M., um von dort über Tou- louse, Arles, Lyon und Nancy, in welch leßteren beiden Städten je ein Tag Aufenthalt gemaht wurde, nah Cob lenz weiter zu reisen. Die Ankunft daselbst erfolgte am 15. d. Abends. Vom Hofstaat Jhrer Majestät der Deutschen Kaiserin am Bahnhofe empfangen, fuhren die Herrschaften in das Königliche Schloß, wo dieselben von Fhrer Majestät begrüßt wurden und bei Allerhöchstderselben bis Freitag den 17., an welchem Tage die Rückkehr nah Weimar beabsichtigt ist, zum Besuch verweilen.

Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Mein inge n, 16. November. Die „Samml. l. V.“ veröffentlicht cine Mi- nisterial-Bekanntmachung vom 9. November 1876, betreffend

Vereinbarung mit der Königlich sächsischen Staatsregierung wegen gegenseitiger Durchführung der Schulpflicht.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 17. November. Ver Kaiser ist gestern, den 16. d. M., nah Gödöllö abgereist. (W. T. B.) Der Fortschrittsklub hat allen gegen 7 Stimmen beschlossen, folgende für seine Mit- glieder verbindliche Punkte in die Klubstatuten aufzunehmen: Bei Erneuerung des ungarischen Ausgleichs ist eine Mehrbelastung Oesterreichs, insbesondere aber eine Störung des Geldwesens zu vermeiden. Für die gemeinsamen Bezichungen der Gesammtmonarchie is einefestere und dauerndere Grundlage anzustreben ,. die Verbindung mit Ungarn ist in einer Vesterreichs Einfluß sicherstellenden Weise zu regeln, entgegengeseßten Falles ist die volle Selbständigkeit anzustreben. Der Klub wird nur eine solche Regierung unter- stüßen, welche das Verhältniß der beiden Reichshälten zu ein- ander nach den vorstehend E Richtungen hin zu regeln bestrebt ist. Vom Klu der Linken wWUrde der Antrag des Fortschrittsklubs, eine Parteiversammlung behufs Besprehung der Ausgleihsfrage einzuberufen, berathen. Der Antrag wurde angenommen und erscheint dadur auch die Theilnahme des Centrumklubs gesichert. Von der Ma- jorität der Redner wurde die Unthunlichkeit einer Auf- rehterhaltung der bisherigen Passivität und der Umstand betont; daß der Regierung ebenso in deren eigenem Interesse, wie in demjenigen der Partei Gelegenheit zu einer Verstän- digung geboten werden l Gegen die angeregte Einbrin- ung einer Petition in Sachen des ungarischen Ausgleichs prachen sich die meisten Redner wegen deren A leichen aus. Der Deputirte Skene Zee TTEE einen Zusfat, gleichen Ae wie der vom Fortschrittsklub beschlossene, zu dem lybprogramm ; der Skene’sche Antrag (ane aber nicht zur sofortigen Berathung, jondern soll als selbständiger An- trag behandelt werden. / Dér Schluß des Reichsrathes, von welchem als

faagsbéschlüse in Bezug auf den Etat wählen, und dieser Krmtstion, gleichzeitig au den Austrag geben, die in Deus auf den Etat hon vorliegenden oder noch einlaufenden An:

-

nicht in Aussicht genommen. Es treten wohl über Weih- naten und Neujahr die gewöhnlichen Ferien ein, die Session

aber wird weder vor Beginn noch während derselben ge-

\{lo}sen, und mithin auch nicht nach Ablauf derselben neu

eröffnet.

E Die österreihis{ch-ungarische Armee besißt le-

fanntlih keine reitende Batterien, fondern statt derselben

zur Begleitung der Kavalleriegefehte unter dem Namen von

„Kavallerie-Batterien“ nur fahrende Batterien. Die ZJnkon-

venienzen derselben machten sich bei den Kavallerie-Uebungen

bei Totis im Septemver 1874 sehr fühlbar, so daß General

v. Edelsheim mit Genehmigung des Kaifers noch im Ver- laufe der Uebungen zur versuhsweisen Formation einer reiï-

tenden Batterie schritt. Die österreihisch-ungarishe Militär- Zeitung „Vedette“ meldet nunmehr in ihrer Nummer vont

Z. Oktober, es sei bestimmt worden , daß für die fünf Kaval- lérie-Divisionen der Armee zehn reitende 8-Centimeter-Batterien

aufgestellt werden, welche zu je zwei bei fünf Artillerie-Regi-

mentern auf den Etat kommen follen.

Pest, 16. November. Nach einer Meldung der „Budap- Korr.“ sind die Verhandlungen zwischen den beiderfeitiger

Regierungen und dem Ministerium des Aeußern über ein zWæ

erlassendes Pferde-Ausfuhr-Verbot dem Ende nahe und

soll in kurzer Zeit das Verbot der Pferde-Ausfuhr für den

ganzen Umfang der Monarchie erfolgen.

17. November. (W. T. B.) Sißung des Abge=

ordnetenhauses. Jn Beantwortung der von Simonyft

und Helfy eingebrahten Fnterpellationen erklärte

Minister-Präsident Tisza, daß die Regierung keine

Vorlage bezüglich der Orientpolitik zu machen beabsichtige.

Jn einer sich fortwährend entwickelnden Sache, wie die Orient-

frage sei, gebe es nihts aus der Vergangenheit, was nicht mit dem eben im Fluß Befindlihen zusammenhänge. Das System der Regierung habe sich zwar niht geändert, aber wenn sih dafseibe auch geändert hätte, würde eine Vorlage doch erst recht keinen Sinn haben, weil eine Anerkennung. oder ein Tadel von Seiten des Hauses nußlos und eher noch

nachtheilig sein würde. Er wünsche keine Orientdebatte vor der Budgetberathung, da dieselbe nur eine Zeitverfäumniß fein würde. Daß im Laufe der Budgetberathung die Orient- frage zur Sprache gebraht werde, könne er niht ver= hindern, er rene dabei jedôh auf das Taktgefühl des Hau}es. Wegen der schwierigen Zeit und der großen Verantwortlich- feit möge von der Versammlung der Regierung überlassen werden, zu welchem Zeitpunkte sie über eine so heikele Frage öffentlihe Aufschlüsse ertheilen wolle. Jn der Rede, welche der Kaiser von Rußland in Moskau gehalten habe, komme fein Wort von Oesterreich - Ungarn vor. Leßteres könne demnach nicht durch dieselbe bedroht erscheinen. Er be- haupte nicht, daß die österreichisch - ungarische Monarchie Feinde habe, stelle aber auch niht in Abrede, daß solche existiren könnten oder würden, allein die Regierung könne ihre eventuelle Aktion niht von vorne herein be- fannt geben. Speziell der Moskauer Rede des Katjers von Rußland gegenüber habe die Regierung keinerlei Stellung zu nehmen. Das Ministerium des Auswärtigen habe feine Stel- lung der Orientfrage gegenüber und werde dieselbe auch ferner- hin festhalten. Desterreich-Ungarn habe die Konstantinopeler Konferenz auf der Basis der britischen Vorschläge acceptirt, der Leiter der Auswärtigen Angelegenheiten werde au auf der Konferenz seine Pflicht darin erblicken, alles Mögliche zux Wahrung des Friedens aufzubieten, aber auch AUes thun, was nothwendig sei, damit die Jnteressen der Monarchie, unter welchen Verhältnissen dies immer auch sei, geshütt würden. Das Haus nahm die Erklärung des Ministers ein- stimmig zur Kenntniß.

Schweiz. Bern, 16. November. Bundesrath hat das Budget fertig berat sind jedoch noch nicht genau zusammengestellt. soll etwas über eine Million betragen. Der Bundes= Kommissär Bavier ist mit einer Tessiner Deputa= tation, bestehend aus Vertretern beider Parteien, hier an= gelangt.

Niederlande. Haag, 17. November. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Bureaus der Zweiten Kammer für die Budgetberathung erklärte auf Anfrage der Minister des Auswärtigen, die Wiederherstellung der diploma- tishen Beziehungen mit Venezuela stehe demnächst bevor, die Hafenfsrage bilde keine internationale Schwierigkeit mchr, dur weitere Verhandlungen solle die Ruhe und die Herstellung kommerzieller Beziehungen zwischen Curaçao: und Venezuela gesichert werden. Die luxemburgishe Finanz-7 frage solle nah einem freiwilligen Uebereinkommen beider Staaten durch einen internationalen Schiedssprudclp ihre Erledigung finden.

Frankreich. Paris,

(N. B Ztg.) Der en. Die Zahlen Das Defizit

] 16. November. Der „Temps“? meldet: „Der Minister des Auswärtigen, Herzog DecazeSs» erhielt heute eine Depesche von unserem Botschafter, dem Ge= neral Leflô, welher über seine Unterredung mit dent Kaiser von Rußland berichtet, der ihm „die besten Gefühle für Frankreih fkundgab und die Zusicherung. ertheilte, er werde Alles aufbieten, um den Frieden zu erhalten.“ Jn der heutigen , Sißung des Aus-=- \chusses zur Berathung der Vorlage betiresss Ein= stellung der Verfolgungen gegen die CommunardSs bemerkte der Kabinets-Präsident Dufaure, ex nehme den von der Kammer votirten Art. 1 an, wenn man ‘dessen Fas= fung für passend erachte, da derselbe eine Bestätigung des Briefes vom Präsidenten der Republik über dieje Frage jetz dagegen lehne er Art. 2 und Art. 3 ab. Hr. Thiers» der in Marseille sich bei seiner Durchreise eînes begeisterten Empfanges zu erfreuen hatte, ift heute in Paris eingetroffen. ImSenat,w0o beute die Vorlage über die Verwaltung der Armee auf der Tagesordnung stand, vertheidigte der Herzog Audiffret-Pasquier in eingehender Darlegung die frenge Kon= trole, welche der Auss{huß beantragt hat. Der Senat nahm die Art. 94 und 25, welche die Kontrole betreffen, an und vertagte die Fortseßung über die Verwaltung der Armee bis zum Dienstag. Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer wurde der Bericht über die ahl des Legitimisten Demaine in Avignon vorgelesen. Der Bericht beantragt die Nichtiger- klärung der Wahl und die Ueberweisung der. Wahlprotokolle, an die Regierung. Der Mitbewerber Demaine's war Gai,.a- betta. Demaine vertheidigte seine Wahl und beschuldigte den Prüfungsaus\{Guß, er habe sih in seiner Ausstellung Üeber- treibungen zu Schulden kommen lassen. Der Berichterstatter

demnächst bevorstehend gerüchtweise in Abgeordnetenkreisen ge- [ sprochen wurde, ist, wie die „Vresse“ vernimmt, vor der Hand

antwortete Demaine und warf dem Präfekten von Avignon, | und der vorhergegangenen Regierung vor, sie: hätten die Altey=