1876 / 274 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

in den Prozeßordnungen der einzelnen Länder selbs geregelt worden sind. Ich verweise in dieser Bezichung beispiel8weise auf die baye» rische Sclesaebung, Was in dem Gerichtsverfassungsgeseßentwurfe enthalten ift, ist theils in der bayerischen Greve novelle vom 10. November 1848, theils in dér bayerischen Civilprozeßordnung vom D April 1869 und in dem dazu gehörigen Einführungsgesetze geregelt.

Wenn die verbündeten Regierungen es vorgezogen haben, jene Grundlinien der Gerihtsverfassung formell in Einem Gesetze unter dem Titel „Gerichtsverfassungs8geseß“ zu vereinigen, fo hat dies seinen Grund einfach in dem Umstande, daß gleichzeitig mehrere Prozeßordnungen zu machen waren, as eine Civil- und eine Strafprozeßordnung den Gegenstand geseßgeberisher Thätigkeit bilden. Aus überwiegend Zweckmäßigkeitsgründen und lediglich aus dem Grunde, um nit genöthigt zu sein, bei sehr vielen Fällen in jedem Gesetze das Nämliche sagen zu müssen, sind die fraglichen Bestim- mungen in einem besonderen Gerichtsverfassungsgeseße vereinigt, dessen Vorschriften außerdem eben so schr, ohne gegen die Natur der Sache oder gegen die bisherige legislative Praxis zu verstoßen, in den Pro- zeßgeseßen selbst und" in den Eihführungsgeseßen hierzu hätten ge- troffen werden können. i

Es folgte Titel 1: „Gerichtsbarkeit“, dessen §. 1 bereits am 17. d. M. erledigt ist.

8. 2 lautet:

„Vor die ordentlihen Gerichte gehören alle bürgerlichen Rechts\treitigkeiten und Strafsachen, für welche nicht entweder die Zuständigkeit von Werwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist, oder reihsgeseßlich besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind“.

__ Der Abg. Dr. Hänel sprah den Wunsch aus, die Kommission hätte die Befugniß der Landesgeseßgebung, bürgerlihe Streitigkeiten dem ordentlichen zu entziehen, durh das Erforderniß des Nach- weises, daß ein öffenilihes Jnteresse konkurrire, einge- shränkt, und daß in Strafsachen diese Befugniß der Landesgeseßgebung niemals eingeräumt werde. Der Referent Abg. Miquel bestritt, daß durch die E e Nachweises, daß ein öffentlihes Jnteresse konkurrire, die gegenwärtige Unklarheit und Unsicherheit über die der Vorredner flage, be- seitigt werde. 8. 2 wurde hierauf in der Fassung der Kom- mission angenommen. §. 3 zählt die geseßlich zugelassenen besonderen Gerichte auf, von diesen hat die Kommission die Gemeindegerichte gestrichen.

Hierzu beantragten Abg. Dr. Blum und Genossen :

Die Regierungsvorlage: „Gemeindegerichte, insoweit denselben die Entscheidung über vermögensrechtlihe Ansprüche obliegt, deren Gegenstand in Geld oder Geldeswerth die Summe von sechzig Mark nicht übersteigt“ wiederherzustellen mit folgendem Zusaß: „jedoch mit der Maßgabe, daß gegen die Entscheidung der Gemeindegerichte das Rechtsmittel einer Berufung an die ordentlichen Gerichte stattfindet und daß der Gerichtsbarkeit des Gemeindegerihts, als Kläger oder Beklagter, nur Personen unterworfen werden dürfen, welche in der Gemeinde den Wohnsiß, eine NUde aan oder, im Sinne der 88. 18, 21 der Civilprozeßordnung, den Aufenthalt haben.“

Der Abg. Dr. v. Cuny stellte hierzu den Unterantrag:

Die Gemeindegerichte zuzulassen, mit der Einschränkung, daß ihre Urtheile erst rechtskräftig werden, wenn innerhalb einer geseß- lich festgeseßten Frist niht die Ba des ordentlichen Rechts- wegs bei dem kompetenten Gericht angemeldet ist.

Die Abgg. Hölder, Dr. Blum und Schmid (Stuttgart) traten entschieden für den Blumschen Antrag ein, der Abg. Gaupp bekämpft denselben und die Abgg. Römer (Württem- berg), Dr. Lasker, der Referent Abg. Miquel, sowie der Bundes-Kommissar Geheimer Ober-Justiz-Rath Kurlbaum 11. vertraten das Amendement v. Cuny. Der Bundes-Bevoll- mächtigte für Württemberg, Ober-Tribunal-Rath v. Kohl- haas, erflärte: i :

Meine Herren! Ich bedaure, daß ih Sie in dieserI späten Stunde noch für eine kurze Spanne Zeit um Ihre Aufmerksamkeit bitten muß. Erlauben Sie mir, daß ih den Antrag zunächst der Herren Abgg. Blum und Genossen vom Standpunkt der württem- bergischen Regierung aus mit wenigen Worten unterstüße. Meine Herren! Ih will dem Hrn. Abg. Dr.-Römer uicht auf seinem histo- rischen Exkurse folgen, ich will bei diesem Jahrhundert stehen bleiben. Erlauben Sie mir, Ihnen zu sagen, daz das Stück württembergisher Gemeinde- Gerichtsbarkeit, um welches es sih hier handelt, nur ein Theil eines umfafsenderen Systems von Institutionen ist. Die württembergischen Gemeinde- gerichte haben bis auf den heutigen Tag niht blos ein Stück“ Civil- gerichtsbarkeit, sie haben die ganze freiwillige Gerichtsbarkeit. Sie haben das ganze Mahn- und Exékutionsverfahren, und ih darf wohl sagen, daß die Gemeinden gerade“ auf diesen Gebieten, unterstüßt durch einen tüchtigen Gemeindebeämtenstand, Befriedigendes und Anerkennenswerthes geleistet haben. Es mag wohl damit zusammen- hängen, meine Herren, daß man, so oft man an die Neforn der Justiz gegangen ift, doch immer für nöthig erachtet hat, den Gemeinde- behörden noch ein Stück der streitigen Civilgerichtsbarkeit zu belassen. So ist es gekommen, daß auch nach dem Jahre 1868 die Gemeinde- behörden noch die Gerichtsbarkeit in geringfügigen Streitigkeiten, in Forderungsfachen bis zu 30, 20 und 15 Gulden mit der Maß- gabe behalten haben, daß auswärtige Parteien, Parteien, welche der Gemeinde nicht angehören, dem Gerichtszwange der Gemeindebehörden nicht unterworfen find. So wird es Sie auh nicht Wunder nehmen, meine Herren, daß vor nit langer Zeit ere Beschluß der Kammer der Abgeordneten er- gangen is, von welchem in Ihrer heutigen Diskussion {hon mehr- mals die Nede war. | ;

Meine Herren, mit dem Wunsche, welchen dieser Beschluß der Kammer der Abgeordneten an die Regierung gebracht hat, ift die württembergishe Regierung sachlich einverstanden, einverstanden aus organisatorishen Gründen, einverstanden auch aus Rücksicht für die Interessen der Staatsangehörigen. Orzanisatorish kommt in Betracht, daß die Gemeindegerichte bis jeßt einen sehr namhaften Theil derjenigen Streitigkeiten erledigt haben, welche künftig, wenn die Gemeindegerichte wegfielen, von den Amtsgerichten zu erledigen wären. In den Jahren 1872 bis 1875 (4 Jahre), fallen auf die Gemeindegerichte bei einer Zuständigkeit bis zu 15, 20 und 30 Gulden 56,000 Strei- tigkeiten, auf die Amtsgerichte bei einer Kompetenz bis zu 200 Gul- den 80,000 Streitigkeiten. Es leuchtet ein, meine Herren, daß, wenn die Gemeindegerichtsbarkeit wegfällt, eine namhaste Personal- verstärkung bei den Amtsgerichten neen werden wird, und das ist um so emfindlicher in einem Lande, in welchem {hon jeßt der bei der jeßigen Organisation nothwendige Bedarf vielleiht nicht gedeckt pee I jedenfalls ein Ueberschuß über denselben nichk vor-

anden ist.

Meine Herren! Die betheiligten Parteien, die Rehtsuchenden aber in erhalten dem Verfahren vor den Gemeindegericht-n die Möglichkeit, Streitigkeiten über ganz kleine Forderungen, Streitigkeiten, welche ohne unverhältnißmäßigen Auswand von Zeit und Kosten vor dem entfernten Amtsgerichte nicht verfolgt werden könnten, an Ort und Stelle in einem fast kostenlosen Verfahren zum Austrag zu bringen. Die Gemeindebehörden sind vermöge ihrer Kenntniß der Perjonen und ihrer Verhältnisse besonders geeignet, auf eine güt- lihe Beilegung der Streitigkeiten hinzuwirken; fie erledigen auh den größten Theil der Streitigkeiten im Wege des Vergleiches. Indessen, meine Herren, auch ihre ur- urtheilende Thätigkeit darf wohl erwähnt werden. 1872 bis 1875 haben die Gemeindegerichte 14,000 Streitigkeiten dur Urtheil erledigt und dagegen [Bn nux in 448 Fällen Rechtsmittel an die Staatsgerichte erhoben worden. Das Rechtsmittel ist allerdings eine Art Kassationsrekurs, der aber erhoben

Verfahren

In den Jahren

unrihtigen An-

en jeder Verle ung, E 4 ul Iuas- Wie

Auslegung eines Gesetzes, o ees gefälligst bemerken wollen, der erhoben werden kann fowohl chriftlih als mündli und der zu seiner Durhführung eines Rechts- anwaltes überall nicht bedarf. Deshalb, glaube ih, kann hieraus wohl ges{lossen werden, daß die Urtheile der Gemeindegerichte im Grotes und Ganzen wenigstens den Anforderungen einer verständi- gen Billigkeit entsprochen haben und von diefem Gesichtspunkte aus die Recht]uchenden befriedigt haben. E Z

Meine Pereen: Mit diesen Thatsachen und statistishen Ziffern werden Sie selbst in der Lage sein, das ungünstige Urtheil des Herrn Vorredners gebührendermaßen zu berichtigen. Erlauben Sie mir, beizufügen, daß die Gemeindevertretung, welche das Gemeindegeriht bildet, denn doch nicht in Württemberg, wie der Hr. Abg. Gaupp gemeint hat, aus Tagelöhnern besteht; es besteht aus dem lebens- länglihen Gemeindebeamten und den periodisch gewählten Gemeinde- räthen, welche in der Regel doch zu den vermöglicheren und ange- seheneren Gemeindebürgern zählen. ; : :

Meine Herren! Die württembergishe Regierung if fich bewußt, gegenüber dem vorliegenden Geseßentwurfe und den Be- \{lüfen Ihrer Kommission niemals aus dem Auge verloren zu haben, e sich hier um ein großes Geseßh-

ebungswerk, um eine einheitlihe deutshe Rechtsgeseßgebung Landelt welcher gegenüber partikuläre Wünsche nur mit äußerster Beschränkung geltend gemacht werden können. Jn dieser Erwägung hat die württembergische Regierung den im Lande laut gewordenen Wünschen nach Erhaltung der gesammten württembergischen Einrich- tungen auf dem Gebiete des Mahn- und Gxekutionsverfahrens ihre Unterstüßung versagt, weil sie der Ansicht war, daß eine derartige Forderung dem ceinheitlihen deutshen Geseßgebung8werke | dia 0 niht nur nicht dur{geseßt, sondern niht einmal aufgestellt werden könnte. Der Gemeindegerichtsbarkeit aber, um welche es si hier handelt, der Gemeindejustiz über geringfügige Forderungen zwischen Gemeinde-Angehörigen kann die Regierung mehx als éine lokale Bes deutung niht beimessen. Deshalb kann sie nicht annehmen, daß dur die Zulassung dieser Einrichtung die Einheitlichkeit des Geseß- gebungswerkes geschädigt werde, und deshalb, meine Herren, glaubt sie auf Ihre einsidtsvolle Billigkeit vertrauen zu dürfen, daß Sie dem württembergischen Lande diese althergebrachte Einrihtung zu erhalten sih nit weigern werden. S i

Meine Herren, erlauben Sie mir noch in aller Kürze, auf die vorliegenden Anträge einzugehen. Ih werde Ihre Zeit nicht mehr lange in Anspruch nehmen. L

Was den Antrag der Herren Abg. Blum und Genossen betrifft, so wäre derselbe vollständig geeignet, diejenigen Wünsche zu befrie- digen, die die Königlih württembergishe Regierung bezüglih der Erhaltung der Gemeindejustiz hegt. Es wird dabei davon auszugehen sein, daß die Berufung, von welcher die Herren Abgeordneten in ihrem Antrage \sprecheu, das Rechtsmittel der Berufung nah der Civilprozeßordnung ist, daß also alles, was zu diesem Rechtsmittel gehört, nah Maßgabe der Civilprozeßordnung sihch richtet, daß aber alles, was außerhalb des Rechtsmittelverfahrens und innerhalb der ersten Instanz liegt, nah Maßgabe des §. 2 des Einführungsgeseßes zur Civilprozeßcrdnung außerhalb der Anwendung der Civilprozeß- ordnung zu liegen kommt. Í ; f

Meine Herren! Der Hr. Abg. Sans hat die Motive zur würt- tembergischen Civilprozeßordnung zum Belege dafür citirt, daß dort selbst die Regierung die Urtheile der Gemeinderäthe als eine un- brauchbare Grundlage Je ein Berufungsverfahren erklärt habe. Das Citat ist, wie ih zugebe, vollkommen richtig. Meine Herren, der Gedanke, daß nothwendig, wenn es Gemeindejustiz zugelassen wird, eine Anrufung der ordentlichen Gerichte, insbesondere aber auch eine Berufung an dieselben statuirt werden müsse, der Gedanke stammt aus Ihrer Kommission und ih nehme keinen Anstand zu sagen, daß, was auch über die Urtheile der Gemeindegerichte auf Grundlage der Sur can C (edes a K eh e d

wierigkeiten, die das briazgen/ fing um so leichter hinwegseßen fann, als ja die Berufung En 2A Jdigtuna ist und “in der Be- rufung der Rechtsstreit va von neuem zu verhandeln ist.

Meine Herren! Was den Antrag des Hrn. Abg. Cuny anlangt, so wäre ih meinestheils allerdings der Meinung, daß den Wünschen des württembergischen Volks und des württembergischen Landes auch gedient werden könnte durch eine Bestimmung, welche diesem Antrage entspricht. Aber, meine Herren, ih kenne auch die Bedenken, welche von Seiten der Vertreter anderer Regierungen gegen die Aufrecht- erhaltung der Gemeindejustiz gerade in dieser Form erhoben worden sind und mit Rücksicht auf diese Bedenken von dem Standpunkte anderer Landesgesegebungen aus, welche zu widerlegen ich meines Theils niht im Stande bin, möhte ih Sie prinzipaliter bitten, den Antrag des Hrn. Abg. Blum und Genossen anzunehmen.

Nach einem Schlußwort des Referenten Abg. Miquel, in welchem derselbe betonte, daß mit Annahme des Cuny'schen Antrages ‘alle Bundesstaaten das Recht erhielten, derartige Jnstitutionen bei si einzuführen, {loß die Debatte.

Der Antrag Blum mit dem Amendement Cuny wurde angenommen. Schluß 53/4 Uhr.

Jn der heutigen (12.) Sißung des Deutschen Reichstages, welher die Bundesraths - Bevollmächtigten Justiz-Minister Dr. Leonhardt, Präsident des Reichskanzler- Amts, Staats-Minister Hofmann, Königlich bayerischer Fustiz- Minister Dr. v. Fäustle, Königlich sächsischer Justiz-Minister Abeken mit mehreren Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident das Resultat der Wahlen und die Konstituirung der Kom- mission zur Vorberathung des von dem Abg. Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend den Schuß nüßlicher Vogelarten, mit. Es sind in die Kom- mission gewählt die Abgg. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg (SaiftübeeZ Rohland (Stellvertreter), Dr. Dohrn, Pfafferott Schriftführer), Abeken, Ausfeld, Frhr. v. Aretin, v. Lenthe, v. Ludwig, Graf v. Kleist, Dr. Schaht, Dr. Schröder (Friedberg), Dr. Buhl und Römer Oen Veu eingegangen is} ein Geseßentwurf, betreffend die Fest- seßung von Fischereischonstrecken in Elsaß-Lothringen. (S. unter Reichstagsangelegenheiten.) Ohne Debatte wurde in dritter Berathung der Geseßentwurf, betresend die Schonzeit für den Fang von Robben, unverändert nah der Regierungs- vorlage angenommen. Alsdann begründete der Abg. Schulze- Delißsh kurz den von ihm vorgelegten Geseßentwurf, betreffend die privatrechtlihe Stellung der Erwerbs- und Wirthschasts- aenoFen Gala, welcher auf Wunsch des Antragstellers und des Abg. Thiel an eine Kommission verwiesen wurde. Es folgte die Fortseßung der zweiten Berathung des S verfassungsgeseßes, und zwar mit der Debatte über 8§. 4, welcher die Staatsgerichhte allein zuläßt und alle sonstigen Gerichte ausschließt. Die von dem Abg. Windthorst (Meppen) für die geistlihe Gerichts- barkeit, für die Gerichtsbarkeit der Standesherren und na- mentlih des Hauses Shönburg und für das Präsentations- ret derselben geltend gemachten Gründe wurden von dem Bundeskommissar, Direktor im Reichskanzler-Amt,v.Amsberg und dem Abg. v. Schulte zurückgewiesen. Nacheiner kurzen Bemerkung des Referenten, Abg. Miquel, wurde 8. 4 unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen. Die Kommission hat einen neuen §.-5a. beantragt, welcher die Einseßung beson- derer Kompetenzgerichtshöfe an bestimmte Einschränkungen knüpft. Der Bundesraths-Bevollmächtigte, A Dr. Leonhardt legte dar, daß die Ausführung diejer Bestimmungen große Schwierigkeiten verursahen würde, und daß dieselben keines:

werden Tann wendung oder

. der Grundbuchordnung wichtigen Arbeit

ves in den Rahmen des vorliegenden Geseßes hineingehörten. Außerdem Sm sich an der Debatte hierüber die Abgg. Reichensperger (Olpe), Dr. Lasker und der Referent Abg. Miquel. Der §. 5a. wurde darauf bei Schluß des Blattes in namentlicher Abstimmung mit 253 gegen 39 Stimmen an- genommen.

Se. Majestät der König haben durch einen Aller- docgsien Erlaß an das Staats-Ministerium vom 9. Oktober d. J., in Abänderung der Bestimmungen der Allerhöhsten Erlasse vom 24. November 1838 und vom 26. Oktober 1857, genehmigt, daß für die Folge der Netto-Erlös aus dem Verkaufe unbrauchbar gewordener Akten bis zur Höhe von 25 Prozent zur Remunerirung nicht blos der beim Aussonderungsgeschäfte thätig gewesenen Subalternbeamten, sondern auch der dazu herangezogenen Unterbeamten verwendet werden darf.

Mittelst Verfügung vom 13. Mai d. J. sind die Appellationsgerichte in den sechs östlihen Provinzen, mit Ausnahme des Appellationsgerihts in Greifswald, veranlaßt worden, dem Justiz-Minister darüber E zu erstatten, wie weit die Arbeiten behufs Zurückführung der Grundbücher auf das Steuerkataster bei den Grundbuh-Aemtern der betreffenden Departements vorgeschritten sind. Nach einer aus den eingegan- genen Berichten zusammengestellten, im „Justiz-Ministerial- Blatt“ veröffentlichten Uebersicht ergiebt sih, daß bis zum Juni l. F. 1,019,453 oder durchschnittlih 46 Prozent sämmt- licher H iges Grundbuchblätter und Artikel auf die Steuerbücher zurückgeführt worden sind, daß jedoch der Pro- zentsaß in Betreff der einzelnen Appellationsgerichtsbezirke ein zum Theil sehr verschiedener is, und zwischen 89 Prozent (im Departement Marienwerder) und 13 Prozent (im Depar- tement E variirt. Diese Verschiedenheit in dem Fortschritte der Arbeit kann, wie der Justiz- Minister annehmen muß, ihre Erklärung nur darin finden, daß die entgegenstehenden Hindernisse und Schwierigkeiten (z. B. Nichteingang der Abschriften der Steuerbücher, s{chwebende Separationen, das Vorhanden- sein einer großen Zahl von Wandeläckern, erhebliche Diffe- renzen zwischen Grundbuch und Kataster, namentlih în Folge von Mängeln des leßteren u. \. w.) bald in größerem, bald in geringerem Umfange hervorgetreten sind.

Der E empfiehlt den Gerichtsbehörden in einem Cirkularreskript vom 7. d. M., auch fernerhin der ener- gischen Förderung jener für die na der Prinzipien

ie erforderliche Auf- merksamkeit zuzuwenden und darauf Bedacht zu nehmen, daß die Arbeit nicht nux mit der unbedingt nothwendigen Sorgfalt fortgeseßt, sondern auch mit möglichster Beschleu- nigung ihrem Abschlusse entgegengeführt werde, damit für den Fall, daß die in Aussicht genommene anderweite Organisation der Gerichte zur R t aats fommen sollte, spätestens mit dem Jnkrafttreten derselben die Zurücksührung der Grund-. bücher auf das Kataster, soweit nicht absolute Hindernisse ent- egenstechen, überall im Wesentlichen wird als beendigt ana e- f hen werden können.

Auf Verlangen des Absenders werden vom 1. Dezeimn- ber dieses Jahres an bei den deutschen Reichs-Telegraphen- anstalten Ge e Telegramme nach Orten inner- eo dés deutschen Reichs-Telegraphengebiets zur Weiter- eförderung mit der Post auch als gewöhn- lihe, niht eingeshriebene Briefe angenommen werden, insofern die Weiterbefördéèérung von einer Reichs-Telegraphenanstält aus erfolgen soll. Der Absender hat das Verlangen durch einen entsprehenden Vermerk vor der Adresse, welcher durch das als ein Wort auszutaxirende Zeichen „(P. U.)“ (Post uneingeschrieben) ersegt werden kann, auszudrücken und das entfallende Porto mit 10 Z bei der Telegrammaufnahme im Voraus zu entrihten. Eine Hastung wird von der Verwaltung bei diesen Telegrammen nicht über- nommen.

Nach einem im „Central-Bl. der Abgaben- 2c. Geseßg.“ veröffentlichten, vom Ober-Tribunal gebilligten Erkenntniß eines Appellationsgerihts vom 12. Februar 1876, ist ein Vertrag, welcher dadurch geschlossen wird, daß einer der Kontrahenten dem andern die Offerte brieflich zuschickt, der leßtere aber dem ersteren eine Abschrift dieser Offerte, mit seiner Unterschrift versehen, zurückssendet, ein stempel- pflichtiger schriftlicher, niht ein im Wege der Korrespondenz zu Stande gekommener stempelfreier Vertrag.

Bei Anwendung der Jnstruktion vom 24. Funi 1872 zur Ausführung des Geseßes über den Vetrieb der Dampf- kessel vom 3. Mai desselben Jahres sind qun darüber, un- ter welchen Vorausseßungen ein Dampfkessel als im Be- trieb befindlih zu erachten is, entstanden. Zu déren Hebung hat der Handels-Minister in einem Reskript vom 29. v. Mts. Folgendes bestimmt: Fm Allgemeinen sind alle einmal kon- zessionirten und pan Betriebe aufgestellten Dampfkessel als im Betriebe befindlih anzusehen, gleichviel ob sie der Regel nah unausgeseßt oder nur in bestimmten Perioden oder unter ge- wissen Vorausseßungen (z. B. Reservekessel) betrieben werden, oder ob sie endlih ausnahmsweise für ungewisse Zeit außer Gebrauch geseßzt sind. Demgemäß hat die. Vornahme der periodischen Revision bei den konzessionirten e U Bare gen nur dann zu untérbleiben, wenn die hierfür ertheilte Kon-

zession, sei es durch E Beseitigung der Kesselanlage, sei

es dur dreijährigen Nichtgebrauh derselben, oder endli durch ausdrücklich der Polizeibehörde erklärie Verzichtleistung erloschen ist. Ausnahmsweise ist von der Revision ferner dann abzusehen, wenn ein ganzes Fabrikunternehmen oder eine ein- zelne selbständige Abtheilung eines größeren Werks auf längere Zeit vollständig außer Betrieb geseßt und hiervon der Orts- polizeibehörde Anzeige erstattet wird. Jn diesem Falle is die

Zeit des Stillstandes bei Berehnung der Revisionsperiode außer Ansay zu lassen.

Die Verletzung eines polizeilihen Verbots, während des Sonntagsgottesdienstes im Wirthshause geistige Getränke zu verabreichen, hat, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 3. Oktober 1876, die Bestra- fung des Wirths auf Grund des §. 366 Nr. 1 des Str.-G.-B., nicht aber der Gäste zur Folge.

Der General-Lieutenant von Sandrart, Com- mandeur der 10. Division, L mit Urlaub von Posen hier ein- getroffen und im Hotel de Russie abgestiegen.

Als Aerzte haben a niedergelassen Hr. Lepa_ in Königsberg, Assistenz-Arzt Dr, Senstius in Demmin, Dr.

Grafen Andrassy einen Besuch abgestattet.

‘die Annahme der Vorlage des Ausschusses, welche

Münnich in Klein-Peiskerau, Dr. Bussen in Li i Dr. Averweg in Kirchhunden, Dr. Eibe, in iloringe,

S. M. S. „Elisabeth“ hat am 6. d. Mts. Madeira R Torpedoshiff „Ziet

. M. Torpedoschiff „Zieten“ ist am 17. N x

in Kiel außer Dienst gestellt. f E

Vayern. München, 17. November. Der König hat, ‘der Bitte des Stistsdekans Enzler entsprechend, dessen Qu nennung zum Bischof von Speyer außer Wirksamkeit gel eßt. Wie die „Alg. Ztg.“ vernimmt, hat P. A m- rosius Kaes bei dem König um Genehmigung seiner Resignkition auf den M Oen Stuhl von Würzburg nach- gesucht, da er die für ihn als Ordensmann erforderliche päpst- liche Dispense niht erlangen konnte. Die Kön igin- Mutter trifft heute von Dberammergau zum Winteraufent- halt hier ein. Der König von Schweden hat dem Ge- neral-Fntendanten Frhrn. v. Perfall das Großkreuz des ‘Nordstern-Ordens verliehen.

Hessen. Darmstadt, 18. November. Jn der gestri- gen Sizung des zweiten Ausschusses Erster Kammer wurden der Geseßentwurf, die Ausführung des Bauplans für die Erweiterung der Stadt Mainz betreffend, * sowie die Ge- findeordnung berathen und die desfallsigen Berichte festgestellt.

Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 17. November. (Lpz. Z.) Die Großherzogin ist gestern Abend von Schloß Trebschen, der Großherzog und die Prinzessin Elisa- beth heute Abend von ihrer Reise nah dem füdlichen Frank- reih und Spanien in erwünshtem Wohlsein hierher zurü- gekehrt, so daß die ganze Großherzoglihe Familie nunmehr wieder in der Winterresidenz hier vereinigt ift.

18. November. (Weim. Z.) Der landständ ische Rechnungsauss{chuß tritt am 20. d. M. hier zusammen.

Schwarzburg- Sondershausen. Sondershausen, 18. November. Die Geseßsammlung enthält eine Ministerial- bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung zwischen der Kö- niglih sächsischen und der Fürstlih s{hwarzburg-sondershausi- schen Regierung behufs gegenseitiger Durchführung der Schulpflicht.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 17. November. Die von den verfassungstreuen Klubs beschlossene gemein- same Berathung in der Ausgleihsfrage findet am 22. statt.

18. November. Das neue handelspolitis\ch!e Uebereinkommen zwischen England und Oesterreich- Ungarn ist, wie die „Prag. P mittheilt, bereits abgeshlo}en. Dasselbe hat selbstverständlih nur einen provisorischen Cha- rakter und dient als Ersaß für den vor längerer Zeit ge- Tündigten Handelsvertrag. Das neue Uebereinkommen soll au der Basis der Klausel von den „meistbegüterten Nationen“ ußen. j

Die Niederlegung der akademischen Würden Seitens der liberalen Mehrheit der Professoren der Jn ns- brucker Universität erfolgte, einex Privatdepeshe der „Nat. Z.“ zufolge, weil eine Entscheidung des Unterrichts- Ministeriums, die, wie verlautet, auf Betreiben des Reichs- raths-Abgeordneten Wildauer ergangen ist, ein einstimmiges Votum des akademischen Senats umstieß und dadurch der klerikalen Minderheit für ein Jahr die Macht verschaffte.

20. November. (W. T. B.) Der Klub der Linken hat den von dem Deputirten Skene gestellten An- trag, betreffend die Stellung des Klubs zu der ungarischen Ausgleihsfrage, nah längerer Debatte mit auen gegen 9 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde ein Antrag des Depu- tirten Demel angenommen, dahin gehend, ein Comité einzu-

Fegen behufs Revision des Programms des Klubs der Linken

und behufs Berichterstattung darüber, ob der Paus über die Stellung des Klubs zum ungarischen Ausgleihe in das Pro- ramm aufzunehmen sei oder nicht. Der Ministerrath at, wie die „Montagsrevue“ meldet, beschlossen, dem Ab- geordnetenhause in der Sißung am Dienstag Mittheilung über die Erneuerung der österreichish-ungaris chen Ausgleihsge seße zu machen. Am Freitag oder im Laufe der nächsten Woche würde dann der Handels-Minister die Eisenbahnvorlage einbringen.

Pest, 17. November. Der Kaiser ist gestern früh hier angekommen und hat im Laufe des Tages dem erkrankten ( / : ) Das Befinden des Grafen hat sich fo weit gebessert, daß er morgen in Wien erwartet wird, vorausgeseßt, daß eine längere Anwesenheit des Monarchen in Ungarn ihn nicht in Pest zurüchält.

Nach Entgegennahme einiger NAusschußberichte verhandelt heute das Abgeordnetenhaus über die Angelegenheit, betreffend den Pacht der Religions- fondsgüter. Nachdem Helfy seinen Antrag, das Vorgehen der Negierung zu untersuchen, motivirt hatte, ergriff Min ister Tréfort das Wort, um nachzuweisen, daß er geseßlich be- rechtigt war, die Güter mit Aus\{luß des Konkurses zu ver- pachten, und führte Daten an, um zu konstatiren, daß die Güter unter den obwaltenden Verhältnissen vortheilhaft ver- pa wurden. Tréfort {ließt seine Rede mit dem Ver- prechen, daß Über diese Güter ein Ausweis bereits angefer- tigt wird.

Auf Verlangen der äußersten Linken wird darüber, ob die Antwort des Ministers zur Kenntniß genommen wird, die namentliche Abstimmung vorgenommen.

Wie man der „Bud. Korr.“ aus Wien telegraphirt, ist FML. Baron Ringel3 heim, Kommandirender in Hermann- stadt, telegraphisch nah Wien berufen worden, um an einer Berathung im Kriegs-Ministerium theilzunehmen. Dem „Pester Lloyd“ zufolge entbehrt diese Meldung jeder Begründung, da Baron Ringelsheini bereits seit mehreren Tagen zum Be}uche seiner Verwandten hier verweilt und fih von Pest direkt nah

Hermannstadt zurückbegiebt.

__— 18. November. (W. T. B.) Jn der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses begann die General- debatte über - das Budget. Der Finanz-Minister empfahl

è mit dem Entwurfe der Negierung im Wesentlichen übereinstimme. Der Deputirte Ernst Simonyi (von der äußersten) Linken er- Tlärte, das Haus habe das Recht und die Pflicht, eine Prüfung der auswärtigen Politik vorzunehmen und brachte folgenden mo- tivirten Antrag ein: Q solle erklären, daß die ungarische Nation, indem fie jeglihe Eroberungs3absicht ihrerseits zurü- weise, einer solchen Eroberungsabsicht, falls fie von anderer Seite ausgehe, e opponiren werde, daß die ungarische Nation ferner alle Maßnahmen, die zur Entwikelung und

Sicherung der religiösen und bürgerlihen Freiheit aller unter der Türkei lebenden Völker führen r E befürworte und zur Erreichung dieses Zieles ihren ganzen Einfluß auf- bieten würde, daß sie aber zugleih jede Verleßung der territorialen oder suzeränen Fntegrität der Türkei für den ungarischen ¿Staat für schädlich und gefährlich halte und deshalb die® Aufrechterhaltung des statas quo ante bellum wünsche und zu allen Opfern bereit sei, welhe zur Wieder- herstellung des Friedens und der Aufrechterhaltung der Jnte- grität und Unabhängigkeit der Türkei erforderlih wären. Der Minister-Präsident Tisza erwiderte METRONi es sei nicht korrekt, der Regierung die auswärtige Politik dur An- trä e vorzuzeihnen, da ein Fehler hierbei verhängnißvolle Folgen haben könne. Ein Fehler der Regierung könne dur eine andere nachfolgende Regierung wieder gut gemacht werden. Ein Fehler der Legislative aber sei niht wieder zu

verbessern.

Schweiz. Bern, 18. November. (N. Zürch. Ztg.) Zwi- schen den Tessiner Delegirten hat aut diee 28) T s ftändigung, wesentlih auf dem Boden der bundesräthlichen Vorschläge, stattgefunden. Nach derselben soll sich der Große Rath in einer nächsten Session i den Erlaß eines neuen Dekretes mit cinem einzigen Artikel beschränken, der die Wahl des neuen Großen Nathes auf der Basis der \{chweizerischen Wohnbevölkerung festseßt. Nach dessen Genehmigung dur die Bundesversammlung fänden sofort die Großraths- wahlen in den bisherigen Kreisen, aber auf der neuen Basis bei geheimer Stimmabgabe, in den Gemeinden statt. Von einer anderen Seite wird dagegen versichert, es sei in der Frage, ob der erste neue Große Rath durh ge- heime Stimmabgabe in den Gemeinden, wie es die Ultra- montanen wünschen, oder mittelst offener in den Distrikts- hauptorten, wie es bisher gebräuhlih war, gewählt werden jolle, keine Uebereinstimmung erzielt worden und die Liberalen teien entschlossen, dieselbe zur Entscheidung der Bundesver- jammlung vorzulegen. Sicher ist, daß sih das nächste Woche vom tessinishen Großen Rathe zu erlassende neue Verfa |- sungsdefkret darauf beschränken soll, den Grundsaß -aufzu- stellen, daß künftig jeweilen auf 1000 Einwohner der \{hwei- zerischen Wohnbevölkerung ein Mitglied des Großen Rathes zu wählen sei und zwar in erster Linie nah Maßgabe L Volkszählung von 1870. Jm Uebrigen soll sih die genannte Behörde in dieser Sißung nur noch mit der Ausstellung des Budgets pro 1877 beschäftigen. Das vom Bundesrath Surceralene Budget sicht 44,279,100 Fr. an Ausgaben, 43,322,300 Fr. 956,800 Fr. vor.}j

Großbritannien und Jrland. London, 17. November. (Engl. Corr.) Lord Beaconsfield ist gestern wieder in London angekommen. Der Ober-Besehlshaber Admiral Elliot hielt gestern auf der Fahresversammlung des Ma- trosenhauses in Portsmouth eine Nede. Wenn England, sagte er, morgen in Kampf mit irgend einer fremden Macht geriethe, und nicht unmöglih schiene es, daß dieses der Fall jein möchte, so sei er volllommen überzeugt, die Ueberlegen- Dtr britischen Seeleute und Offiziere über die anderer

tationen würde sih als eben so groß erweisen, wie je in Jahren vordem. Nach seiner Ansicht hätten die Leute eine gründliche Kenntniß ihrer Sn und es würde ihre moralische Ueberlegenheit ihnen in -den Dagzn der Prüfung vermehrten Muth verleihen. Die S@whiffe „Danae“ und „Shah“ werden beide in Portsmouth gründlichen Ausbesserungen unter- zogen. Das 1864 Tons große Schiff „Tourmaline“ von 2100 Pferdekraft, hat seine Probefahrt befriedigend bestanden und wird schr bald den „Active“ an der Küste von Afrika ablöfen. Die beiden indischen Offiziere, Sirdars Afzul Khan und Anoop Sing, welche den Prinzen von Wales auf seiner Rückkehr von Fndien begleiteten, verließen gestern Southampton. Anoop Sing geht zu seinem Regimente nah Delhi, um bei dem „Durbar“ im Fanuar anwesend zu sein; Afzul Khan wird über Konstantinopel nah Mekka und dann erst zu seinem Negimente nach Peshawur reisen. Das Jndische Amt geht mit dem Plane um, in Aden Verbesserungen an- bringen zu lassen, die den Werth des Platzes als eines Hafens und einer Kohlenstation bedeutend vergrößern werden. Ausgedehnte Baggerungen sind nothwendig, um Schiffe von größerem Tiefgange, als die bisherigen hatten, einzulassen.

18. November. (Engl. Corr.) Heute Nachmittag findet eine Ministersizung statt. Die Schrauben-Korvette „Northampton“ (7223 Tons und 6000 Pferdekraft) wurde heute in Glasgow vom Stapel gelassen. Der Marine-Minister hatte die Absicht, gegenwärtig zu sein, hat aber telegraphisch abgesagt, da er dem heutigen Ministerrathe beiwohnen will. Am Montag findet im Rathhause von Birmingham u Ehren des Ministers des Jnnern ein von den Kon- Lrvativen gegebenes großes Bankett statt, bei dem sich ein großer Theil des Adels und des Parlaments einfinden wird.

Die „Army and Navy Gazette“ bestätigt die Meldung -des „Globe“ über die militärishen Maß- nahmen und fügt hinzu: Alle Vorbereitungen für den Abgang der Truppen sind für den Fall, daß die Umstände eine Beseßung Stambuls erfordern sollten, getroffen. Lady Strangford ging brieflih aus Vhilippopel den Lord-Mayor an, womöglich sofort 50,000 Pfd. Stcrl. für die bulgarischen C A en, deren Lage geradezu aiGrecklt@ sei, auf- zutretben.

Aus Malta wird der „Allg. Ztg.“ unter dem 14. d. M. geschrieben: Es sei gewiß, daß in Woolwih 4000 Tonnen r eldla ore erthe, nämlich eiserne Bettgestelle, Bretter, Tische, Zelte u. st. w., nah Malta für die ankommenden Truppen versandt wurden. Ein eigens befrachtetes Post- dampfschif der Peninsulax-Compagnie habe cinige Tage vorher verschiedene Truppenabtheilungen zur Ergänzung der dortigen Regimenter gebracht, welhe mit einem der großen Truppen - Transportschiffe versandt werden. sollten, allein einstweilen zurückbehalten wurden.

19. November. (W. T. B.) Das Gerücht, das Ge- seß über die Fabriken sei in Bezug auf das Königliche Arsenal aufgehoben und die in demselben beschäftigten Knaben würden in Folge des dringenden Bedarfs an von ihnen anzufertigen- der Munition verhindert, den Shulunterricht zu besuchen, ist der „Observer“ Ene für unbegründet zu erklä- ren. Die größere Fabrikation von Patronen sei allein durch die Einführung des Martini-Henry-Gewehrs und aus keinem anderen Grunde veranlaßt worden. |

Calcutta, 18. November. (W. T. B.) Nach hier ein- egenen Berichten sind im Südosten von, Bengalen urch einen furchtbaren Wirbelsturm (Typhon), der în den leßten Tagen des vorigen Monats dort wüthete, an 120,000

an Einnahmen, mithin ein Defizit !von

&#

Menschen ums Leben gekommen. Die Regierung hak Anstalten getroffen, um der s{chwer heimgesuhten Bevölkerung zu! Hülfe zu kommen.

__ Frankreich. Paris, 17. November. Das „Journal officiel“ veröffentliht das bereits erwähnte Rund\chreiben des Ministers des Jnnern an die Präfekten, sowie die Rede, welhe der Minister des Unterrichts bei der Preisvertheilung in der durch die Gesellschaft „Central-Uniomr der auf die Gewerbe angewandten s{chönen Künste“ veranstal- teten Ausstellung gehalten hat. Heute fand die Ein- weihung der neuen Manufaktur von Sèvres ftatt. Der Präsident der Republik stand in Begleitung des Unterrichts-Ministers Waæddington der Feier vor. Viele Deputirten und Senatoren wohnten derselben bei.

Der „Moniteur“ erklärt die Gerüchte, daß die Aus- stellung von 1878 vertagt werden soll, fürun begründet und bestätigt, daß der Kaiser von Rußland in einer Unterredung mit dem französischen Botschafter den Werth, den er auf die Erhaltung des Friedens lege, hervorgehoben und den unershütterlihen Willen ausgesprochen habe, daß er so viel wie möglich Verwicklungen abwenden werde. _ 18. November. Der Erzbischof von Paris Ut, der „Köln. Ztg.“ zufolge, bei der Regierung um die Ermächtigung eingekommen, eine Anleihe von 4 Millionen abzuschließen, um das Geräth der Va- riser Begräbnißverwaltung anzukaufen. Die republikanischen Blätter greifen den Marine-Minister an, weil er den Direktor der Kolonien Benoist d’Azy noch unmer nit seiner Stelle entseßt habe. Die klerikalen Blätter melden, es werde sih im Senat eine einflußreiche Gruppe unter dem Namen „Verein der Rechten auf dem Boden der religiösen und politishen Vertheidigung“ bilden.

Versailles, 17. November. (Köln. Ztg.) Der Senat bewilligte 1800 Frs. für das Leichenbegängniß des Senators und ehemaligen Quästors der Deputirtenkammer Baze, ver- weigerte dagegen die Zahlung der Begräbnißkosten für den Senator Esquiros, weil derselbe bürgerlih begraben wurde. Jn der Deputirtenkammer wurde heute das Budget des Ministeriums des Fnnern berathen. Mit Zustim- mung der Regierung wurden die Anschläge für die Polizei um 10,000 &Fres. herabgemindert, da der Ausschuß gegen die Steigerung der Kosten für die Polizei, welche bereits 21 Millionen betragen, Protest zu erheben empfohlen hatte. Die Kammer nahm das Budget des Ministeriums des Jnnern an; jedoh wurde die Berathung über Algerien auf morgen vertagt. Heute wurde in der Kammer der Bericht über den Ge- sebentwurf, betreffs der Er richtung eines Bureaus für die auswärtige Presse, ausgegeben. Jn demselben wird vorgeschlagen, einen Vertrag zwischen der Quästur und der „Agentur Havas“ zu genehmigen. Letztere will fich verpflich- ten, täglich so viele Blätter zu liefern, als Mitglieder in bei- “doi Kammern E g fir Blätter lz die Uebersetzung er in auswärtigen Zeitungen veröffentlihten Artikel uni offiziellen P enthalten. E j E __ Versailles, 18. November. (W. T. B.) Jn der heu- tigen Sißung der Deputirtenkammer tete Tee Deputirte Lockroy (radikal) die Regierung über die Verhinde- rung einer privaten Zusammenkunft von Delegirten der Syndikatskammern. Der Minister des JFnnern er- widertie, in den Syndikatskammern selbst könnten die dies- bezüglichen Fnteressen diskutirt werden, eine Versammlung von Delegirten der Syndikatskammern aber würde ein kleines Varla- ment darstellen, welches die Regierung nicht dulden könne, daaußer- halb der verfassungsinäßigen Vei tretung keine weitere Vertretung existiren dürfe. Anläßlich der Diskussion des Budgets für das Justiz-Ministerium klagte der Deputirte Ta- landier über die Strenge, welche die Regierung gegen die republikanische Presse übe, während sie die reaktionäre ungestraft lasse. Der Konseils-Präsident Dufaure erwiderte, die Gesellschast müsse gegen die s{hlehten Leidenschaften ge- \{hüßt werden, welche zuweilen von einem Theile der Presse gefördert würden. Die Regierung werde die bestehenden Ge- seße aufrecht erhalten und die Behörden würden thre Pflicht in der Anwendung derselben gegen Jedermann erfüllen; der Redner wies sodann die Beschuldigung der Parteilichkeit zurück. Talandier erwiderte, man müsse, wenn man die Ge- seße des Kaiserreichs wieder einführen wolle, auch das Kaiser- e wieder herstellen. Der Zwischenfall blieb ohne weitere 0 ge. t

Spanien. Madrid, 18. November. (W. T. B.) Jn der heutigen-Sißung des Kongresses erklärte der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, daß die spanische Regierung durchaus nicht geneigt fei, das Blut der Söhne Spaniens aus Veranlassungen, welche nicht die nationale Ehre Spaniens berühren, zu opfern.

Italien. Nom, 19. November. (W. T. B.) Der König hat heute die Vertreter Rußlands und der Türkei empfangen. Leßterer. überreihte sein Beglaubigungs- schreiben.

Türkei. Konstantinopel, 18. November. (W. T. B.)

heute stattgehabte außerordentliche große Rath hat beschlossen, den von der englishen Re- gierung beantragten Zusammentritt einer Konferenz anzunehmen. Die Minister Midhat Pascha und Savfet Pascha sind zu Bevollmächtigten für diese Konferenz ernannt worden. Die Veröffentlihung des Ge- seßes über das ottomanishe Parlament wird in Kurzem erwartet. Chevket Pascha ist nah Philippopel gesandt De um dort von einer Kommission abgeurtheilt zu werden.

Die telegraphisch signalisirte Ultimatumsdrohung der „Times“ an die Türkei liegt nun im Wortlaut vor. Die bedeutsamsten Stellen des Artikels lauten: „Die Pforte muß überzeugt werden, daß, wenn auf Grund ihrer Weigerung, verläßliche Garantien für eine wirklihe Reform der des- organisirten Provinzen zu geben, der Krieg neuerdings aus- bricht, fie L Kamf allein auszufehten haben wird. Lord Salisbury kann sih genöthigt sehen, diese Ueberzeugung dur eine Art Ultimatum zu verstärken, wie Sir Henry Elliot im Beginn des leßten Monats zu thun instruirt wurde, falls unser Rath gänzlich mißachtet worden wäre. Jn leßter JFnstanz kann es nöthig werden, sih zurück- zuziehen, „weil es augenscheinlih ist, daß alle weiteren Bemühungen von Seiten Jhrer Majestät Regierung , die R vom Verderben zu retten, nußlos geworden find es

as ist ein Ausgang, wie er von Niemandem gewünscht werden kann, aber wenn er abgewendet werden soll, muß es

Der

dadurch bewirkt werden, daß der Pforte ein für allemal klar