1876 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

erichte verstanden hat; das ist an Eingang des zweiten Satzes mit

wenn man diesen abstrakten Saß billigt, „Die Gerichte der Justiz wie der Verwaltung Zuständigkeit.“ 1 der Verwaltung im Verwaltungsbehörden selbständig dastehen, es bleibt dann der Konflikt zwischen Justizgerichten und Verwal „gerihten, und dieser Streit würde zu ents meine Herren, hierzu nit berufen sind, das, nicht bezweifeln. x ehe nun über zum zweiten Absatz des S. 5a. say 5 thâlt nun N E R ile hie, esgeseßgebuagen gela tit, be mit anderen Behörden Ko l fönnen Sie mir sagen: die Regierungen können sih ja e den ersten Satz nicht billigten, so hätten sie ja Fch will davon ab-

unter „Gerichte“ nur die Ju si schon klar und vollkomaiener Gewi Sache liegt so, daß, so muß man sagen: entscheiden folgt, daß die G

Männer wären,

schen Amtsrichter nur durhweg besonders tücht s n man nicht be-

tüchtiger wie die Richter anderer Provinzen Grund des

novershen Amtsrichter liegt darin, richte sih histori Aemterverfa Autorität strablte zurück au deren Stelle

t8gerihte kennt m glichen werden könnte, der Sache nah ha die Bedeutung von ovinz Hannover, t nt, wird in Erstaunen darüber und dort gestalten. welwer auf einer Kommission sißt, an das Kollegialgeri{ht. - Selten kommt ein [t, ohne zu klagen. er betrachtet sich er wird auch so genann während der hannovershe Amtsrichter, überhaupt für den Richter den Ausdruck „Bagatellrichter“, für „Bagatellsachen“ einem hannoverschen

die selbständigen Amts- aus der alten Aemterverfassung. große Autorität in sih und diese die Mitglieder der Aemter und die an Wie verschieden liegen die Ver- Selbständige

idelt haben

der Justiz etenen Amtsrichter. i den alten Provinzen gegenüber. ! hier nicht. Was in dieser Beziehung ver- sind unselbständige Kommissionen. Der Natur selbständige Gerichtskörper nit selbständigen. Wer die Verhältnisse einerseits der

andererseits der alten preußishen Provinzen gerathen, wie verschieden sich die In ten alten Provinzen

glaube id, werden Sie ben aber un 2

n, nach welchen es den Lan- ompetenzkonslikte der Justiz- Sachen hier ompetenzgerichtshöôfe einzuseßen. Nun drängt fast jeder Richter, Kreisgericht, an das wo Jemand ruhig aushä lich. Der Richt Bagatellrichter,

Zuständigkeit

Amtsgerichte wird selten geäußert, wie es denn hâäufi einem Amtsrichter eine Beförderung angeboten w zurückweist und sagt: er fühle sich glüdli

Sie sehen also, daß dasjenige, was für sein möchte, für andere Provinzen des preußif Bedenken sein möchte, weil man hier die neue Einrichtun Bedeutung noch nicht genügend hat erkennen Titel 3 „Schöffengericht e“ Antrag wegen der Normirung des Eides unter Weglasjung nfessionellen Bekräftigungsformel zur Diskussion. Gegen führungen des Antragstellers nahm der Abg. v. Pu Sensburg) das Wort und wies namentli darauf hin, se Eid bei der überwiegenden Mehrheit des deutschen ute vom Bewußtsein der Außerdem erklärten si Reichskanzleramt v. Amsberg erwarf den Herz- des Titels wurden

beruhigen ; wenn fi _nih Kompetenzgerichtshöfe einzurichten. s den Verhältnissen der Reich8geseßgebung zur Landes- Landesgeseßz- ch davon ab»

Das ift ja au chen, ob e e : i geseßgebung entspricht, daß die Reichsgesezgebung der Normativbestimmungen vorschreibt; ich will au ob nit rücksichtlich einzelner Normativbestimmungen Bed was mir allerdings der Fall zu sein scheint. daß die Regierungen überall der freien Lage sind, die be- zu erhalten oder neue Kom- Regierungen bilden bung nur einen von zwei oder drei Faktoren. chführung des Absatz 2 in Preußen das Einverständ- Demgemäß befindet er Zwangslage, wenn wir uns in diese In der Kommission ist dieser

zu erheben seien, iz darauf muß ich doch Gewicht legen, nicht in der Lage sind, das heißt in stehenden Kompetenzgerihtshöfe aufrecht petenzgerichtshöfe der Landesgeseßg Es seßt die Dur von drei gesetgeberishen Faktoren voraus. die preußishe wie jede andere Re und Sie können es uns nicht verdenken, wangslage nicht verseßen lassen. unkt von Seiten der Regierungsbank vorgebracht worden, Beide dem Königreich Preußen Der Eine hat gesagt : es sei do anzunehmen, daß die Übrigen geseßgebenden Faktoren keine Schwierigkeiten machen würden, auf Grund dieser Normativbestimmungen einen Kompetenz- gerihtshof einzurichten.

daß dieses man wird si Kompetenzgerichtshöfe

Obergericht ger vorgekommen ift, daß ird, dieser sie aber cer in seiner zeitigen Lage. ür Hannover unbedenklich en Staates nicht ohne g und ihre

einzuseßezn,

ierung in ein gelangte der Herzsche

aben sich da zwei He

rren Abgeordnete, angehörig, geäußert.

daß der religió Volkes ein geheiligter und noch he Nation getragener Gebrauh sei. gegen den Antrag der Direktor im N und der Abg. Windthorst. Der Reichstag v {hen Antrag. Die übrigen Paragraphen sodann ohne Debatte genehmigt. Schluß.

Die Erklärung, welche der Bundesrathsbevollmäthtigte, Minister Dr. Leonhardt, in Betreff der Behörden scheidung der Kompetenzkon flikte abgab, hatte fol- genden Wortlaut :

Meine Herren!

die allergrößten Schwierigkeiten wohl insoweit verständigen, Normativbestimmungen chtet werden für Kompetenzkonflikte zwischen Justizgerihten erwaltung8gerihten; darüber hinaus werden, die allergrößten Schwierigkeiten beginnen.

Ein zweiter Herr Abgeordneter nahm einen anderen Standpunkt ein. Er sagte: wenn die Verhandlungen nicht zum schadet es ja niht: denn dings den Nagel auf den der erste Absatz des Herren nur anheimge

haben wird; nach den

iele führen, so es entsteht keine Lücke. as heißt aller- Kopf treffen ; eine Lücke entsteht nicht, weil 5a. Plat greift. Jch kann den geehrten

Bereits bei einer früheren Gele enheit habe ich n, diesen Paragraphen abzulehnen.

hervorgehoben, daß die verbündeten Regierungen verschiedene A formalen Standpunkte aus an- ohne die Materie selbst eingehend zu prüfen. Zu welcher jeßt zur Diskussion steht. abe ich nicht zu den betreffenden Anträgen gezählt die- le das Gerichtsverfassungsgeseß unter §8. Þ. bis i. ent- ih meinte, ift gemein- des Entwurfes liegen. Es ist daß sie Eingriffe enthalten in das innere Staatsrecht der Einzelstaaten, und drittens, daß sie über Verhältnisse chwerlich vollständig übersehen werden konnten. inde lârlih, daß die Kommission wichtige Materien, die für sie etwas Anstößiges hatten, in Angriff nahm, wenn sie glei niht auf ihrem Wege lagen, sondern am Wege. Es fragt si je- do, ob es richtig war, einer solWen Neigung nachzu Entwürfe der Reformgeseße hon so große Schwierig h erscheinen kann, die Schwierigkeiten noch zu Mir kommt die Kommission vergleichbar vor einem Wanderer, der ein hohes Gebirge auf sehr unwegsamem Wege zu überschreiten hat, und auf seiner mühevollen Reise es noch vorzieht, Umwege zu machen, um interessante Partien zu besichtigen, auf die Gefahr hin, entweder gar niht zum Ziele zu gelangen, oder doch Meine Herren! Ich will gar nicht leugnen, daß der Versuch zu machen gewesen wäre, die Materie der Kollisionen von Verwaltung und Justiz in dem Gerichtsverfassungs- geseß zu regeln, wenn nämlih diejes Gefeß darauf Anspruch hätte, vollständig alle Materien, welhe die Gerichtsverfassung bezielen, zu inn gar keine Rede sein nah ( 3 Sachlage ift vielmehr so, daß das Ge- rihtsverfassungsgeseß als reines Bruchstück nur solche Vorschriften _welche im Zusammenhang stehen mit 1 selbs wenn man \ hon ein bloßer Zusammenhang.

_Nach dem Abg. v. Schöning nahm in derselben Dis- nsen der Justiz-Minister Dr. Leonhardt noch einmal das

Jhrer Justizkommission vom greifen würden, diesen Anträgen gehört auch der, Dagegen h jenigen, we hält. Meine Herren! Allen Anträgen, jam, daß sie außerhalb d thnen ferner gemeinsam,

Fch werde nicht ausführlih fein. Ih habe mi nur zu er- klären über einige Punkte, welche der Herr Abg. Reichensperger vor- Zuvörderst hat der Herr Abg. Reichensperger mir Dank dafür ausgesprochen, daß ih den Antrag nicht für einen un- annehmbaren erklärt hätte. Um hier keinen Mißverständnissen Raum zu geben, mache ih die allgemeine Bemerkung, daß jedenfalls in diese r zweiten Lesung die verbündeten Regierungen keinen Antrag für un- annehmbar erflären werden. i __ Was Sie denken, is ja eine anderé Frage, aber man braucht nit gern den Ausdruck „unannehmbar“. Im Uebrigen m Abg. Reichensperger \

es Rahmens gebracht hat.

disponiren, die finde es sehr er

eben, da die

eiten bieten, emerklich machen, daß, wenn der

êx könne fi das gar nit denken, d sih hier um einen Beschluß dés Bundesrathes handele, das entschieden der Fall ist. Ich trage auch kein daß der Bundesrath einstimmig den Wenn der Herr Abgeordnete f daß der Bundesrath einen solchen Be hungsweise aufrecht erhalten werde, weil das im Widerspruche steht mit seinem früheren Vorgehen, nah keiner Richtun würde vielleiht Recht haben, wenn ich den digen hâtte, daß die Vorschriften, wie sie liegen, „materiell unrichtig ch jedoch nicht eingenommen. Ich habe vtelmehr sehr scharf hervorgehoben, heute und {hon daß die verbündeten Ï Standpunkt stellen. r Bundesverwaltung nit errichtet ist.

daß es nicht angezeigt

vergrößern. roßes Bedenken, zu bemerken,

eshluß gefaßt hat.

undenkbar, luß gefaßt habe, ihn bezie-

nicht zu der bestimmten Zeit. so kann ich den Widerspruch

Abg. Reichensperger ndpunkt zu verthei-

hin anerkennen.

Diesen Standpunkt h

Davon aber, meine Herren, kann

Lage der Verhältnisse. Die Regierungen

einen for- in Betreff in Kompetenzgerihts8hof i Daraus folgt aber nichts weiter, als daß die Reichsgeseßgebung die Verhältnisse übersehen konnte und feine be- sonderen Gründe fand, von der Vorschrift des erften Absaßes von S. 5a, abzuweichen.

Dann wird ferner Bezug genommen auf Elsaß-Lothringen; es mag immer richtig sein, daß die Vorschriften des französischen Rech- tes weggefallen sind und sich die Sache so stellt, daß der erste Satz des §8. 5 a. Play greift. Was folgt daraus? Es folgt nichts daraus für Man darf sagen, das Reich hat hier kraft der

sagen will, 1 1 Steht denn nun diese Vorschrift in irgend welchem Zusammenhang mit den Prozeduren ? Er ist nicht erfindlih. In Folge dieses Antrages ist die Kommission niht in der Lage gewesen, in den Prozedurordnungen auch nur ein Wort zu ändern, und wenn der §. 5a. gestrichen wird, so hat das für die Pro- zedurordnung irgend welche Folge nit;

l ( es wird fein Wort zu streichen oder zuzusetzen sein.

j Hierin liegt, glaube ih, vollkommen kar vor, daß irgendwelcher Zusammenhang zwischen dieser Vorschrift und der Prozedurordnung nicht besteht. und das dient zur Vergleihung in Betreff der welche in den 88. b. bis i. von Ihrer Justizkommission ‘èraft ihrer 1 i sind, denn in den Motiven ist richtig bemerkt, daß die ftaatsrechtlihen Garantien, oder die Frage, ob folche zu gewähren seien oder nicht, bestimmend sei für die in wie weit den Richtern cin freiere Stellung diese Motivirung durchs{chlagend ift, will ih da daß sie aber jedenfalls von großer Bedeutung ist, ist gewiß. ih mit denjenigen aus der

hervorgegangenen

D ende Frage. ihr beiwohnenden Landesgesebge mochte das Neich unbedenkli

Elfaß-Lothrin so, wie gesche wäre für einze

Ganz anders liegt die Sache f: y bung Bestimmungen getroffen. Das

denklih thun, weil es die Verhältnisse in en vollständig übersah und für gut fand, die Sache en, zu regeln. Jch sage nicht, daß es nicht angemessen L zelne Bundesstaaten, die Verhältnisse wesentlich so, wie der §. 5a. will, zu regeln, vielmehr nur, die Verhältnisse zu über- sehen und zu würdigen ist Sache des betreffenden Landes, niht Sache des Reiches.

Es ist ferner etwas mehr G des Bundeskommissars L Berathung des Reichsbeamtengeseßes, regulirung zwischen der Verwaltung und Justiz, messen gelegentlich einer Civilprozeßordnung oder do des Gerichts- ungsgeseßes vorzunehmen sein. Nun, meine Herren, dieser Ver- st gemaht in Ihrer Kommission, jedoch i} der Versuch ge- Der Bundeskommissar Ur. Ach Veranlassung, sich so zu àä Jhnen spra, -lagen die

orschriften,

Fnitiative aufgestellt worden Frage, ob und u gewähren sei. Ob ingestellt sein lassen,

gleiher Weise

die Ausbildung zum Rihteramte, denn Punkt ist entsheidend Prozeduren einnehmen

und diesem

Kommission Vorschriften ewiht beilegen

sagen, dieser

ngen! würde ih htera ie können au ür die Stellung, welche der Richter in den _ Also daraus, daß Sie die 88. b. bis i. angenommen haben, folgt in keiner Weise ein Gleiches für den §. 5a.

Es fragt sih nun, da es sich hier doch jedenfalls um Fragen des inneren Staatsrechts handelt, ob be nur einigermaßen vo

die Grenz- würde ange-

uptet weiden will, daß die 1 r l ständig im Besiß des Ma- terials gewesen ist, welches über diesen Gegenstand die verschiedenen deutschen Bundesstaaten darbieten. Wenn diese Frage nicht bejaht werden kann, so darf ih auch bemerken, daß die Kommission beim besten Willen die Verhältnisse nit vollständig übersehen konnte. Nun komme ih auf einige Bemerkungen, die sih auf die ein- zelnen Vorschriften des §. 5a. beziehen. Der erste Saß lautet ganz einfach dahin : Die Gerichte entscheiden über die Zulässigkeit des Rechts-

as ift eine abstrakte Formel. Es handelt sich hier um die Entscheidung einer bekannten legistativen Scstieocerle, ih nit streiten, ob die Kontroverse richtig en aber, daß die Frage so abstrakt niht zu entscheiden ift.

eins he habe nie gehört, daß dieser als ein rihtiger angenommen wäre für ei neben den Gerichten der Justiz auch Gerichte der Verwaltung hat. X gemeint g e a nes der ede sein kann, daß die Gerichte der Justiz au entscheiden in Konfliktsfällen mit Verwaltungsgerichten. Wenn L res an- nimmt, fo liegt darin meiner Meinung nah eine Degradation der ngsgerichte werden zu Gerichten er d ßishe Staat, welcher fo eben erst die ‘önstitution der Verwaltungs erichte in seinem Lande eingeführt hat, mit einer solchen Auffassung nit einverstanden sein kann, is gewiß. Uebrigens wird nit zweifelhaft sein können, daß die Kommission

Kommission au hatte ganz gute l m z1 eit, als derselbe zu Arbeitsverhältnifse des Gerichtsverfassungs- geseßes ganz anders wie jeßt. Damals war das Gerichtsver- in Angriff genommen als h auch richtig gemacht sind, um die Frage zwishen Verwaltung und Justiz zu re- guliren und das Resultat derselben in dem ersten Entwu efunden hat. Aber wie ih {on früher hervorgehoben wir i tandpunkte eines vollständigen Gerichtsverfassungsgeseßes. Der Herr Abgeordnete [l geäußert über den Standpunkt der reußischen Gesetzgebu bgeordnetenhaus wün \{ränken. Aber wir

Denn zu der

fa\ssungsgeseß vollständiges

Vorarbeiten

eit nicht auf dem t sih etwas dpunlk egierung, der Es ist mir vollkommen bekannt, daß d thunlichst die Kompetenzkonflikte zu be- aben es nit allein mit dem Abgeordneten- e zu thun, fondern ein zweiter Faktor neben dem Abgeordneten- e ist das Herrenhaus; wie die Ansichten hier stehen, vermag agen, daß das Herren- i : bgeordnetenhaus. J zußischen Regierung, „welche im Abgeordnetenhause entwickelt sind, gingen nit etwa dahin, daß die Materie der K etenzkonflikte durh die Reichsgeseßgebung vielmehr dahin, daß die- lbe erst geordnet werden könne, nachdem die Reichsjusfi insonderheit die Civilprozeßordnung, erlassen seien; auch i Zeit noch entgegen, daß die Verwaltungsgerichtsbar- keit noch in der Entwickelung begriffen sei.

Darüber will tschieden ift ; ich glaube

Meinung, daß davon gar edenfalls kann ih nicht

ih niht zu sagen; iht habe

haus dieselbe Ansichten der preu

Verwaltun chte; die Verwaltu

Daß der preußische

Regulirung zur

Sodann hat der Hr. Abg. Reichensperger gesagt: die Bedenken die in Betreff der Zwangslage hervotgehoben wären, fänden ja au rüdcksichtlich einer ganzen Menge anderer Paragrapben ftatt. Sehr richtig, und auf diesen Punkt werde ih e zurückommen, meine Herren, bei dem §. 1 des Einführungsgeseßes zur Gerichtsverfassung. Die Herren aus der Kommission werden si erinnern, daß die verbün- deten Regierungen nicht einverstanden sind, wenn gesagt werden soll, das Gere N BgeseB werde an einem bestimmten Tage in Kraft treten. Q beka te mir zu dem erwähnten Paragraphen vor, in dieser Richtung den Hrn. Abg. Reichensperger zu beruhigen.

Ferner bemerkt der Herr Abgeordnete, der §. 123. zeige einen ganz guten Ausweg. Das thut er gar nit in der betreffenden Richtung. Allerdings kann zum Kompetenzgerihtshofe für ein ein- zelnes Land das oberste Reichsgeriht bestellt werden durch König- liche Verordnung im Einverständnisse mit dem Bundesrathe. Das seßt aber doch voraus, daß die Landesgeseßzgebung hiermit ein- verstanden ist; eine verbündete Regierung kann ohne Cinwilligung der übrigen Geseßgebungsfaktoren diesen Weg nicht betreten! Das {eint mir klar zu sein.

Der Herr Abgeordnete ist zurückgegangen auf die Normativ- bestimmungen, indem er diese mit den in Preußen bestehenden Vor- {riften verglich. Ich habe bezügli der Normativbestimmungen ein- zelne Bedenken; diese betreffen jedoch niht die Punkte, welche der Hr. Abg. Meicheniperger hervorgehoben hat. Jh könnte anerkennen, daß die Normativ E Ra rihtiger sind, wie die Vorschriften der bestehenden preußischen Gesetzgebung. Was würde daraus folgen ? Nichts, da ih den §. 5a. nur vom formalen Standpunkt aus angreise.

Dem Abg. Dr. Lasker erwiderte der genannte Bundesraths- bevollmächtigte:

Meine Herren! JIch würde das Wort ?niht wieder ergreifen, wenn nit der Hr. Abg. Lasker mich aufgefordert hätte, einigen seiner Aeußerungen zu widersprechen. Wenn ih es nit thäte, so würde er mich gleihsam als verurtheilt ansehen. Ich bin in der Lage, beiten Behauptungen zu widersprechen. Der Hr. Abg. Lasker hat, wenn ich ihn recht verstanden habe, behauptet, die Verwaltungsgerihte gs als Verwaltungsbehörden nicht anzusehen. Ih behaupte, daß je allerdings Verwaltungsbehörden sind, freilih kommt Alles dra an, was man unter dem Worte versteht. Die Königli preußische Negierung geht davon aus, da Verwaltungs- gerihte Verwaltungsbehörden im w. S. sind, deshalb ist in dem Entwu-f auch von Verwaltungsbehörden gesprochen.

Als Ihre Kommißion diese Ausdrucksweise änderte, glaubte der Bundesrath bemerklich machen zu sollen, es sei vielleiht richtiger, wenn sie die Aenderungen zurückzöge. Das i} niht geschehen. Darauf haben wir uns beruhigt, denn solche Punkte sollten nicht Gegenstand großen Streites sein. Wenn dann aber und das ist der wichtigere Punkt der Hr. Abg. Lasker behauptet, daß nah preußischem Recht der Konflikt zwischen Juftizgerichten und Verwal- tungsgerihten ungelöst dastehe, so ist das citidieden unrichtig. Ueber diesen Punkt ist im Abgeordnetenhause, und zwar von mir elbst, ge- fämpft worden; in dem Geseße über die Verwaltungégeri tsbarkeit heißt es jetzt §. 83 im ersten Absaße:

Die in dem Geseße vom 8. April 1847 bezeichneten Verwal- tungsbehörden sind auch in streitigen Verwaltungssachen zur Er- hebung des Kompetenzkonfliktes befugt.

_— Fn der heutigen (13.) Sizung des Deutschen Reichstages, welcher die Bundesraths - Bevollmächtigten Justiz-Minister Dr. Leonhard, Präsident des Reichskanzler- Amts, Staats-Minister ofmann und Königlich bayeri)cher

ustiz-Minister Dr. von Fäustle mit mehreren Kommissarien eiwohnten, wurde die zweite Berathung des Gerihts- verfassungsgeseßes mit der Diskussion des Titels „Landgerichte“ fortgeseßt. Bei §. 47a. hat die Kommission einen Zusaß beschlossen, nah welchem die Úntersuhungsrichter nach zweijähriger Wahrnehmung ihrer Geschäfte dieselben nicht weiter zu übernehmen genöthigt sind. Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und der Abg. Struckmann (Diepholz) be- fämpften den p auch der Abg. Dr, Losker erklärte, kein großes Gewicht auf dessen Beibehaltung zu legen, während der Abg. Windthorst und der Referent Abg. Miquel denselberi vertheidigten. Das betreffende Alinea wurde darauf abgelehnt. Nach einem Vortrage des Referenten erklärte fih der Justiz- Minister Dr. Leonhardt mit den von der Kom- mission beschlossenen Bestimmungen über die Geschäfts- vertheilung bei den Gerichten und die Bildung der Kammern einverstanden. Der §. 471. regelt die Berufung nicht ständiger Richter und bestimmt, daß dieselben zum Richteramt befähigt P müssen und während der Fortdauer der anomalen Zu- tände, unter denen sie berufen wurden, nicht abberufen werden dürfen, Der Justiz-Minister Pr. Leonhardt empfahl die Strei- chung dieser Bestimmung während die Abgg. Dr. Lasker und Windthorst dieselbe lebhaft befürworteten. Der Antrag des ukt Struckmann (Diepholz), den §. 471. nochmals an die S N zurückzuverweisen, wurde mit 148 gegen 134 Stimmen abgelehnt und darauf §. 471. bei Schluß des Blattes in der Fassung - der Kommissionsbeshlüsse ange=z nomnmen. i A

Das Einschreiten eines mi'itärischen Postens in Be- folgung einer n ertheilten militärischen: Fnstruktion gegen einen Civilisten ist nah einem Erkenntniß des Ober-Trib u- nals, Senat für Strafsachen, vom 2. November d. J. als das Einschreiten eines Beamten in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes zu betrahten und der Widerstand gegen den einshreitenden Militärposten is demgemäß auf Grund des 8. 113 des Strafgeseßbuches zu ahnden.

Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Königlich bayerischer Staats-Minister des Königlichen Hauses und des erem von Pfretschner, ist aus München hier ein- getroffen.

Der Kaiserlich russishe Staatssekretär von Na- bokoff, welcher Sonntag Nacht über Frankfurt a. M. hier eingetroffen war, ist gestern Abend na St. Petersburg ab-- gereist.

S. M. Kanonenboot „Comet“ ist am 18. d. Mts..

in Salonichi angekommen. Briefsendungen für S. M. Aviso „Pommerania“

sind von heute ab bis auf Weiteres nah Konstankinopel zu.

dirigiren.

_ Rendsburg, 17. November. (Kiel. Ztg.) Der \chles- wig-holsteinishe Provinzial-Landta hat gestern einen Ausschuß von 9 Mitgliedern zur Begutahtung der Vor-

lage über ‘das Einführungsgeseß der Synodalordnung gewählt, -

dann erledigte die Versammlung nah längerer Debatte den S" Zu der heutigen Sigung des schleswig-holsteinish

n der heutigen Sizung des eswig-holsteinishen Provinzial-Landtags stand u. A. eine Proposition des

Landes-Direktors v. lefeld, betreffend Ra R des -

Statuts für die Verwaltung der provinzialständishen Are Lur as s-Anstalten vom 8. März 1876 auf der. Tagesordnung, welche einem Ausschuß zur Vorberathung überwiesen wurde.

Württemberg. Stutt g art, 20. November. (W. T. B.)- amirt die Verlobung des-

Der „Staats-Anzeiger“ prok

Prinzen Wilhelm, des präsumtiven Thronfolgers, mit der Prinzessin Marie von Walde.

S Darmstadt, 19. November. Bei dem Prinzen Carl sind gestern Abend der Pri Vormittag der Prinz Gustav von zum Besuch eingetroffen. Der Geseßgebungsaus\{chu§ß estern eine Vormittags- und ab, welchen heute Morgen eine weitere e Regierung eingeladen ist. bilden der Geseßentwurf in Betre Gehalte der Volfs\chullehrer, sowie der Antrag und Genossen, die Kir

Mecklenbu Telegramm der gestern ein Großherz

Heinrich und asa auf mehrere

weiten Kammer hielt achmittagssißun lgen wird, zu der ände der Berathun

ensteuer betreffend.

Shwerin, 18. November. Nach einem . Ztg.“ ist dem Landtage in Malchin oglih \chwerinisches Reskript zu- die näheren Vorschläge zu Kap. Il. der Landtagspropositionen (Herstellung der durch die Reihs- justizgeseßgebung erforderlich werden Deckcung dcr dadurch entstehenden Kosten

38 Amtsgerichte in ebenso vielen Städten errichtet und ein Amtsrihter auf je 10,000 Einwohner angestellt wer-

und Güstrow),

den Gebäude und

Landgerichte Ober-Landesgericht (in Rostock) und ein Schwurgericht (in Güstrow) errichtet werden. forderlichen Gerichtsgebäude werden t Durcchbau schon vorhandener, theils Die Baukosten sind veranschlagt : für das Ober-Landesgericht 000 A6, für das Landgericht in Schwerin andgericht in Güstrow (zuglei für das Amts- und das Schwurgericht) 293,000 #, Amtsgerichte in Schwerin 66,000 4, in Wismar 117,000 #, in Rostock 348,000 M, in Gadebush (mit 2 Amtsrichtern) 50,000 M, Grevesmühlen (mit 3 Amtsrichtern) 60,000 M, Teterow, Röbel X, Tessin, Gnoien je werden die Durchbaukosten oder städtisher Gebäude im Ganzen auf 280,000 F veran- Die Kosten für das Oberlandesgerichtsgebäude, zu Streliß nah dem bisherigen Verhältniß sollen zur Hälfte aus der Großherzog- lste durch Anleihe auf die allgemeine Die Verzinsung en Zinsen der französischen Kriegs- wenn aus leßteren zugleich den Bau eines ritterschastlichen Schullehrer- Die übrigen Baukosten, hme der auf die Bauten in den oben genannten 26 Städten fallenden, über welche Weiteres vorbehalten bleibt, sollen dur eine Anleihe auf di kasse gedeckt 1,218,000 é betragen.

Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Meiningen, 18. November. (Lpz. Z.) Heute Abends 7 Uhr ist der regie- rende Herzog Georg, von Paris kommend, mit Gemahlin hier wieder eingetroffen.

WWaldeŒ. Arolsen, 19. November.

Gestern fand die Verlobung der es Fürsten Georg Viktor zu en Wilhelm von Württemberg evölkerung der Stadt gab ihre Freude über das Ereigniß durch reht zahlreihe Betheiligung an dem zu Ehren des Tages stattfindenden Fackelzuge kund. Auch brachten die hiesige Liedertafel und der Feuerw ein Ständhen vor dem

Schwerin

eils durch Aus: und urch Neubau beschafft.

zu Rostock 10 96,000 A, das

10,000 / Sn 26 Städten

vorhandener großherzoglicher

welchem Medcklenburg- seinen Antheil trägt, lichen Rentnerèi, zur Landes-Rezepturkasse aufgebracht werden. dieser Schuld soll aus entshädigungs 260,000 4 für Gebäudes bewilligt werden.

gelder geschehen,

mit Ausna

e allgemeine Landes-Rezeptur- erforderlihe Anleihe würde

(Hess. Morgen- Prinzessin Marie, zweiten Tochter d deck, mit dem Prinzen

rverein dem Hohen Paar losse, welhes mit einem vielstimmigen Hoh auf die Verlobten und die ganze Fürst- liche Familie endete. Alle Häuser der Stadt prangten im

Fahnens{hmuck.

Wien, 19. November.

Oesterreich -: Ungarn. : j ( in Wien Audienzen er-

Kaiser wird Dienstag, den 21. d.,

Wie dem „Pester Lloyd“ aus gemeldet wird, hat der Sultan den forte in Wien angewiesen, dem Kaiser seinen speziellen Dank auszudrücken für die die Häfen von Klek und Ragusa zur undeten und kranken Soldaten benußen heutigen Konferenz der liberalen Simonyi's verlesen,

18. November. Konstantinopel Botschafter der Franz Josef ertheilte Bewilligung, Einschiffung von verw zu dürfen. Jn der / i wurde ein Schreiben Ludwig dieser für die Unterstüßung dankt, die er als Handels- und ohne jede Motivirung seinen Aus- Das Schreiben ist ur Verlesung,

Minister gefunden, tritt aus der P / vom August datirt, gelangte aber bisher nicht weil die Partei seither nie vollzählig versamme

Die Volksabstimmung nt Baselland über die Frage der Verfassungsrevision soll am Sonntag, den 10. Dezember, stattfinden.

Frankreich. Paris, 19. November. Republik empfing vorgestern im Eli ürsten von Rumänien, „Journal officiel“ Beförderungen von engattungen zu Obersten, Oberst- und Rittmeistern.

anmeldet.

Schweiz. im Kanton

Der Präsi- dent der neuen diplomatishen Agenten des Schendré. Das gestrige veröffentlicht Offizieren aller Wa Lieutenants, Bataillons - Chefs Merode, Klerikal-Legitimist, wurde, wie man der „Köln. artement Doubs, zu Besançon, enator gewählt. ielt nur 302 Stimmen. ch einen Siß im Senat. Am 30. Januar

ewählt, während

ourgoing und antinopel abgereist.

Hav.) Jm Kon- ahlgeseßent-

Ztg.“ meldet, heute im De mit 395 Stimmen zum

kanischer Gegner erh kaner verlieren dadur wurde ihr Kandidat mit 362 Stimmen Merode damals nur 345 erhielt. Gra Graf Chaudordy sind heute nah Kon

Spanien. Madrid, 15. November. (Ag. eute der Minister des Jnnern den ! Derselbe stellt den Census wieder her und schließt Stimmrecht aus. Das» Stimmrecht wird nu welche direkte n Umfange. Der Minifter ierung aus der Annahme dieses Geseßes machen werde, als in Be- reise oder -Bezirke.

Hav.) Der König hat den Gcäfin von Paris, welche gestern en. Die Minister werden ihnen Abend erfolgt die Abreise nah

Sein republi- Die Republi-

greß legte h wurf} vor.

das allgemeine denjenigen Bürgern zugestanden zahlen und bis

ertflärte, daß die

ebenso wenig eine treff der vorgeschlagenen November. Grafen und die ier eingetroffen sind, empfang

ren Besu abstatten. Heute

i teuern be- u einem gewi}se

abinetssra

18. November. (Ag Hav.) Die Deputirten- kammer e nah einer Rede des Minister-Präsidenten Canovas del Castillo mit 171 gegen 31 Stimmen das Geseß angenommen, welches anordnet, daß die Maires in den großen Städten vom Könige zu ernennen sind.

Vitoria, 18. November. (Ag. Hav.) Noch sind keine Kandidaten für die vakanten Cortessiße aufgestellt. | Der General Quesada wird unverzüglih seine Snspek: tionsreise in den Provinzen wieder aufnehmen.

__ Jtalien. Rom, 20. November. (W. T. B.) Der König eröffnete heute die Sißzung des Parlaments mit folgender Thronrede:

„In Betrübniß geseßt durch einen Trauerfall in der Königlichen Familie sehe ih mit innigem Danke mein Volk einen so lebhaften Antheil an demselben nehmen. JIch komme heute zu Ihnen, um in der Erfüllung meiner Pflicht den beften Trost zu \chöpfen. In der That habe i bei dieser feierlichen Ceremonie, mit welcher ih Ihre Ar- beiten eröffnete, stets in meiner Seele den Glauben an die Bestimmung Italiens und an die Zukunft der freisinnigen Institutionen, wekche wir be- \{woren haben, wachsen gefühlt. Die neugewählten Vertreter der Nation haben die Bedürfnisse und die Wünsche der Bevölkerung unmittelbar kennen gelernt ; fie werden getreue Dolmetscher derselben sein. Wenn ih Sie um mi verfammelt sehe, so durchlebe ich in meinen Ge- danken die Geschichte unserer nationalen Wiedergeburt und i bringe der emsigen angestrengten Thätigkeit der früheren Geseizgebungs- körper meine Huldigung dar, welchen die Befestigung der italicnischen Einheit zu danken ist. Gleichzeitig muß ih Sie daran erinnern, daß ih seit 20 Jahren jedesmal, wenn ih das Wort an die Vertreter der Nation richtete, dieselben aufgefordert habe, die beschüßzende Aktion des Staates einfach, leicht und ökonomisd zu ge- stalten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Minister, welche ih, meine Wahl zwar nach den Abstimmungen des Parlaments regelnd, doch mit ganzem und vollem Vertrauen zur Leitung der Staatsgeschäfte berufen habe, eine Reihe von Geseßentwürfen einbringen, welche ic Jhrem patriotischen Eifer anempfchle.

Die früheren Ministerien haben es sih in den leiten Jahren angelegen fein lassen, das Gleichgewicht zwischen den Ein- nahmen und Ausgaben zu erreichen. Dieses Gleichgewicht ist nicht mehr ein entferntes Ziel, es ist eine nahbeliegende Wohlthat. Wir werden von jeßt an beginnen, die Wirkungen derselben zu genießen; wir können fogar hoffen, daß wir bald in der Lage sein werden, allmählich die Störungen, welche durch den Zwangécours geschaffen sind, zu unterdrücken. Der gegenwärtigen Legislatur- periode liegt es ob, dieses Werk der Befreiung zu beschleunigen, meine Regierung wird bemüht fein, die nüßlich erscheinenden Maßregeln vorzubereiten. Inzwischen habe ich gewünscht, daß vor Allem die- jenigen Vorschläge einer Prüfung nnterzogen werden, welche bezwecken, die Härten bei der Erhebung der Steuern zu mildern und die bestehenden Steuern auf eine, den Anforderungen der Billigkeit ent- sprechende Weise auf die Steuerpflichtigen zu vertheilen. Das {on so mäßig bemessene Budget des Krieges und der Marine können wir nit herabseßen. Ebensowenig können wir die Arbeiten aufgeben, welche bestimmt sind, von einem Ende der Halbinsel bis zum andern die aus der Erleichterung der Kommunikationsmittel entstehenden Wohlthaten auszubreiten. Nur hierdurch verleihen wir allen Theilen des Landes die ihnen zur Vollendung ihrer wirthschaf1- lien Umgestaltung erforderlihen Kräfte.

Es hat die Befürchtung entstehen können, daß bedrohliche Er- eignisse uns von diesen nützlichen Aufgaben abwenden könnten. Aber die völlig freundschaftlichen Beziehungen, welhe wir beständig mit allen Mächten unterhielten, gestatten uns, Vertrauen in den Er-

«folg der Rathschläge zur Mäßigung zu seßen, welchen meine

Regierung ihre wirksame Unterstüßung geliehen hat. Getreu allen seinen Verpflichtungen, wird Italien niemals vergessen, daß es bei Vebernahme seiner Großmachtstelung gleichzeitig eine Mission übernomnien hat, welche dem Fortschritte der Civilisation gewidmet ist.

In der Hoffnung auf die Wohlthaten des Friedens werden Sie die günstige Zeit dazu verwenden, um unsere Institu- tionen zu befestigen. Es ist nöthig, den Staat von jeder übermäßi- gen Einmischung zu entlasten und für die Provinzen und Gemeinden einen Zustand fruhttragender Autonomie zu schaffen. Die Gese b- entwürfe, welhe Ihnen in dieser ersten Session behufs sicheren Funktionirens der lokalen Freiheiten vorzulegen sind, werden durch andere Vorlagen ergänzt werden, welche die Kontrole der Regie- rung über die Regelmäßigkeit des Rechnungswesens der öffent- lichen Verwaltung und der frommen Stiftungen vollkommener und wirksamer zu machen bestimmt sind. Andere Gesehe entwürfe sollen die öfonomische Lage der Staatsbeamten verbessern und gleichzeitig ihre Wütde erhöhen, indem sie für alle ihre Handlungen verantwortlih gemacht werden. Die Vorlage des Strafgesetes und des Handelsrechts werden das große Werk der legislativen Einigung zum Abschluß bringen. ;

Es bleibt uns noch übrig, an ein Problem heranzutreten, welches bis jekt nur unvollständig gelöst ist. Die Freiheiten, welche der Kirche in Italien in weit reiherem Maße, als in einem anderen katholischen Staate bewilligt sind, dürfen nicht in einer Weise aus- geübt werden, welche den öffentlichen Freiheiten Abbruch thut oder die Rechte der nationalen Souveränetät beeinträchtigt. Meine Regierung wird Ihrer Prüfung diejenigen Maßregeln unter- breiten, welche nothwendig sind, um die in dem Garantiegeseße selbst bestimmten Vorbehalte und Bedingungen wirksam zu machen. Meine Regierung wird Ihnen weiter die Revision der Handels- verträge, sowie Vorschläge bezüglih der Betriebsübernahme von Eisenbahnlinien und bezüglich derUnterstüßung eini erDamvfer- linien unterbreiten. Endlich werden wir mit Entschlossenheit die Wiederherstellung der Kriegsmarine und die \{leunige Vollendung der \{chon weit vorgeschrittenen neuen Organisation der Armee ins Auge fassen müssen. Ebenso müssen wir die Ver- theidigungsarbeiten in Angriff nehmen, welche bestimmt sind, die an den Landesgrenzen gelegenen atclinnuen zu verstärken. Es war mein Wunsh, daß das ahlgeseßz einer neuen Prüfung nah der Richtung unterzogen werde, um mehr und mehr die Zahl der ae Bürger zu erhöhen. Gleichzeitig wird meine Regierung Ihnen einen Vorschlag auf vollständige Reorganisation der Volksschulen unterbreiten. Es ist unerläßlich, dem Unterricht eine weitere Ausdehnung zu geben und Allen die Verpflichtung auf- zuerlegen, sh auf die Ausübung der bürgerlichen Pflichten vorzu- bereiten.

Meine Herren Senatoren und Deputirte! Seit 6 Jahren feiern wir in Rom das Fest unserer nationalen Einigkeit. Die Wieder- herstellung unserer Einheit hat s{on glorrez(he Früchte getragen. Wir haben viel gethan, aber es bleibt uns noch viel zu thun übrig. Wir haben noch ein Werk vor uns, welches das größte Maß von Geduld, Arbeit und Einigkeit erfordert: wir müssen das gesammte Regierungsgebäude immer mehr be- festigen und vervollkommnen. ieser Zweck kann nur erreicht wer- den durch allseitigen aufrichtigen Wettstreit und dur treueste Be- harrlihkeit. Jch bin sicher, daß ir diesem Kampfe für die Reor- ganisation ‘des Landes die gesammte Nation meinem Aufruf dur edelmüthige Opfer entsprechen wird.“ i :

Der Eröffnung des Parlamentes wohnten die Prinzen des Königlichen Hanses, die hohen Würdenträger, die inister, die Mitglieder des diplomatischen Corps und ein zahlreiches Publikum bei. Die Thronrede wurde beifällig aufgenommen, namentlich der auf die Kirche bezügliche Passus der})elben. Der

König wurde bei seinem Erscheinen in dem Saal und auf den Straßen auf das Lebhafteste begrüßt.

Türkei. Konstantinopel, 20. November. (W. T. B.) Der Oberst-Kommandirende der türkishen Truppen gegen Serbien, Kerim Pascha, ist hier eingetroffen.

ë

Pera, 20. November. (W. T. B.) Die Pforte hat den bei ihr affreditirten Botschaftern eine Note zugestellt, in welcher sie wegen der Verleßung des Waffenstillstandes durch die Serben bei Bukowiß und Ragosna Protest erhebt. | andere Rote der Pforte ersucht die Großmächte um ihre Ver- | mittelung wegen Zulassung der Verpflegung der Festung Niksic während des Waffenstillstandes.

20. November. Moufkhtar Pascha's räumt, wie der „Politischen Kor- respondenz“ aus Ragusa gemeldet wird, in auffälliger Eile Alle Truppenkörper werden an die Donau gezogen mit Ausnahme von 14 Bataillonen, welche Auch in Antivari is das Gros der Armee Derwish Pascha's zum Theil bereits hen begriffen. Jn ihrer wie derselben Korrespondenz eststellung der ngelegenheiten,

(W. T. B.) Die Armee

die Herzegowina.

in Fotsha konzentrirt bleiben. eingeschifft, zum Theil im A heutigen Sißung beschäftigt si weiter gemeldet wird, die Kommission zur Demarkationslinie nur mit formellen weil der militärische Vertreter der Pforte noch nicht einge- troffen war und Constant Effendi wegen mangelnder regel- rehter Vollmachten niht als Vertreter anerkannt wurde. Nach einer weiteren Meldung der „Politischen Korrespondenz“ aus Belgrad ist Marinovics in besonderer Mission nah St. Petersburg entsendet worden.

21. November. (W. T. B.) Moufkhtar Pascha konzentrirt, wie dem „Telegraphen-Korrespondenz-Bureau“ aus Zara gemeldet wird, zwanzig Bataillone bei Karina unweit Bergatto an der österreichishen Grenze, angeblih um dieselben über österreichishes Gebiet in Gravosa nah Kon- stantinopel einzuschiffen. És wird hinzugefügt, thatsächlich sei die Ankunft türkisher Transportschiffe in Gravosa avisirt, auch seien bereits türkische Bataillone in Karina an- gekommen.

London, 20. November. (W. T. B.) Der Marquis von Salisbury hat mit dem ihm zugetheilten Beamten- ) verlassen, Paris, morgen in Bérlin, am Donnerstag in Wien eintreffen um Sonnabend oder Sonntag in Wien verweilen. unft in Triest ist auf nächsten Montag, diejenige in Konstantinopel auf den 1. Dezember festgeseßt.

St. Petersburg, 21. November. (W. T. B.) Eine der „Jnternationalen Telegraphen - Agentur“ aus Semliu bestätigt, daß das serbische Mini- shernajef|} beanspruchten Ein- tritt in das Kabinet unter Androhung der Demission ab- gelehnt habe.

Der W. „Presse“ sind folgende Telegramme zuge- Abdul Kerim

wird heute

zugegangene

Konstantinopel, 18. November. Pascha wird hier erwartet, um dem Sultan über den Feld- zug in Serbien Bericht zu erstatten und zugleih mit dem Kriegs-Minister Rücksprache über die Eventualität eines Kriegs mit Rußland und über die Vorbereitungen , die dazu nöthig Auch dürfte der Generalissimus, falls dieser Krieg zur Wirklichkeit wird, mit den weitgehendsten Vollmachten für die Provinz Bulgarien ausgerüstet werden. Belgrad, 19. November.

wären, zu nehmen.

An Stelle des ebenfalls nah Rußland abgereisten Belgrader Stadtkommandanten, General Dandeville, wurde der russishe Oberst Wisko- watow ernannt.

Nach den bisher eingelangten Verlustlisten sind in der Schlacht bei Djunish 2740 russische Offiziere und Sol- daten gefallen. Die Jbar-Armee verlor in den Gefechten 269, die Drina-Division 57 Russen. 19. November. Prenk, der Mirditenhäupt- ch andere albanesishe Häuptlinge haben der tür- fischen Regierung, falls auch Griechenland der Türkei den Krieg erklären sollte, kräftige Unterstüßung zugesagt, da die- selben durhaus niht wollen, daß Theile von Albanien an Griechenland fallen. Heute fand die erste Sibung der Demarkations - Kommis säre / missions-Präsidenten wurde der englische Bevoll- mächtigte gewählt.

Von Knin wird demselben Blatte gemeldet, Desp0- tovics prätendirt die Demarkationslinie läng Dolnji-Unaz und Kulen-Wakup. Troß des rten am 14. November drei türkische hristen bewohnten Ort- Richtung gegen Goenjü-Unaz. Despotovics Aufruf an das slavische Comité gewendet, erannahenden Winters und e Hülfe für die vergessenen

ling, und no

Glamotsch, fenstillstandes plündert Bataillone aus Glamotsh alle von C schaften in der hat sich mit einem in welchem er in Anbetracht des des Waffenstillstandes um materie Bosniaken bittet.

Rusßland und Polen Der Oberkomman Nikolajewit\ch d. Ae. wird, wie der „St. fährt, sih nicht am 21. Kis chin ew begeben. : Now. Wr.“, aus 80 Personen best anzler Fürst Gortschakoff hat lge, in Zarskoje-Sselo am 14.

otschafter, Lord Loftus, und am italienischen Botschafter, „Reg.-Anz.“ meldet : Die 5 über Ura-Tjube und Dhisak nac leßten Theil von Ura-T Auf den Stationen in

der Anna

Petersburg, 19. dirende, Großfürst Nikolai Pet. Herold“ er- November nah oheit wird, nah der Der Reihs- der „Ag. gen. russe“ zu- November den englischen 15. November den empfangen. Der Telegraphenl inie von Chodshent nah Ssamarkand ist jeßt in ube nach Ssamarkand voll- samarkand und Dshisak ist hme von Depeschen der inneren Kor-

November.

, sondern erst am 23. Der Stab Sr.

Ritter Nigra,

die Eröffnun respondenz erfolgt.

Dänemark. Das Folket zweite Berat

Kopenhagen, 17. November. hing hatte gestern eine Sißung, in welcher die 8, betreffend „Auffischung von aßregeln gegen Ausbreitung der der Uebergang zur dritten

ng des Ge betreffend u Ende gebracht un erathung einstimmig genehmigt wurde.

A. A. C.) Aus Cape Coast Castle wird et, Commodore Hewett hätte die Re- ann weiße Truppen des 1. west- egiments und eine Abtheilung Houssa's für Opera- tionen gegen den König von Der Handel am Niger fing an sih zu aber an andern Orten if er flau.

undswuth z

unterm 19. v. gierung ersucht, ihm 500 ahomey zur zu stellen. ,

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau. Brüssel, Dienstag, 21. Ne „Moniteur Belge“ meldet: Nah einer M

Morgens. Der ittheilung des bel-