1876 / 275 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

gien Konsuls in Malta hat das dortige Lokalgouvernement Handelskammer davon benachrichtigt, daß in dem Eingange den Häfen von Odessa, Kertsch, Sebastopol und czakoff Torpedos gelegt worden seien. Rom, Dienstag, 21. November, Vormittags. Jn einer en stattgehabten Versammlung der der Majorität der mmer angehörenden Mitglieder wurde bes{lossen, als Kan- didaten für die Präsidentschaft Crispi und als Kan- didaten für die Vize-Präsidentschaft Spantigali, Desanctis und Puocioni aufzustellen. Der Dppositions- partei soll anheimgegeben werden, den vierten Kandidaten für die Vize-Präsidentschast vorzuschlagen. Zahlreihe Depu- tirte sind bereits eingetroffen.

Nr. 23 des Central-Blatts der Abgaben-, Gewerbe- und andels-Geseßgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungsgegen- tände. Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Indirekte Steuern: Ergänzung und Berichtigung der Begleitsheinangaben am Bestimmung2orte. Denaturirung- von Branntwein. Erkenntniß des Königlichen Appellationsgerihts in N. Personalnachrichten.

Vereinswesen.

Der Berliner Hausfrauenverein feierte am Montag Abend das dreijährige Bestehen des Vereins durch_ eine Festfitung im Oberlichtsaale des Rathhauses. Die Vorsitzende, Frau Lina Morgenstern, entrollte zunächbst ein kurzes Bild der Geschichte des Vereins. Nach einer kurzen Pause hielt dieselbe Rednerin einen Vortrag über das gegenseitige Verhältniß der Herrschaften und

Dienstboten, an den fic alsdann die Vertheilung von Ehrenbrocen.

an 28 Dienstboten ans{loß, die länger als 5 Jahre bei ein und derselben Herrschaft gedient haben. Die Brochen sind von orydirtem Silber und zeigen ein von drei goldenen Streifen ums{lossenes Mittelschild, das die Inschrift trägt: „Prämie des Berliner Haus- frauenvereins“, während am Rande „Für treue Dienste in der Familie“ zu lesen ift.

Statistische Nachrichten.

Straßburg, 16. November. (Straßb. Ztg.) Aus dem Sommer- semester 1876 blieben von 678 Studirenden der hiesigen Univer- sität 435, dazu kamen in diesem Semester Neumatrikulirte 268, so daß die Gesammtzahl 704 (die höchste der bisherigen Zahlen) er- reicht ist. Die piffern der Immatrikulationen aus den 10 Se- mestern seit Bestehen der Universität sind: 1. Semester 212 (220 mit den Hospitanten), 2. Semester 390 (408), 3. Semester 467 (495) 4. Semester 564 (600), 5. Semester 621 (667), 6. Semester 654 (720), 7. Semester 649 (672), 8. Semester 677 (707), 9. Semester 674 (700), 10. Semester 704 (741).

Die Gesammtzahl derer, welche die Aus stellung in Phi- ladelphia besucht haben, beträgt der „Engl. Korr.“ zufolge 9,789,392. Von diesen waren 8,004,325 zahlende Besucher. Die Einnahmen betrugen 3,813,749 Doll. Durch(s\chnittlich zählte man :äglihe Be- fucher: 61,568.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. '

Nach neueren Untersuchungen von C. Reichardt in Jena ift, wie die „Berl. Mediz. Wochenshr.“ aus den „Korrespondenzblättern des allgem. ärztl. Vereins in Thüringen Nr. 10, 1876“ mittheilt, Verwendung von Blei, das sih durch große Vorzüge vor anderen Metallen zu Mallerle unten eignet, gefahrlos. Gewöhnliches, hartes, fohlensaure Salze enthaltendes Wasser bildet sehr bald in den Röhren einen Ueberzug von Salzen, welcher einen Angriff auf das Blei durchaus hindert. Angegriffen wird das Blei durch freie Kohlensäure, wie sie in destillirtem Wasser vorhanden, in welchem beim Kochen des gewöhnlichen Wassers dur Zerfeßung der darin ge- Iôften Salze das Gas sih abgeschieden hat. Füllung der Röhren mit destillirtem Wasser hatte deswegen nach_ kürzerem oder längerem Stehen Uebergang von Blei in das Wasser zur Folge, nit aber, wenn gewöhnliches hartes Wasser in derselben Röhre längere Zeit gestanden hatte. Ein innerer Ueberzug von Schwefelblei {übt die Röhre vor einem Angriff kohlensäurehaltigen Wassers nicht.

Der Ordinarius und Primaarzt im Kaiserlih Königlich all- gemeinen Krankenhause zu Wien und Vorstand der Abtheilung für Nerven-, Brust- und Kehlkopfkranke im Mariahülfer Ambulatorium, Dozent Dr. Friedri Fieber, theilt unter dem 25. d. Mts. der „N. Allg. Ztg.“ mit, daß der Erfolg seiner Behandlung der Zu er- ruhr mit aftivem Sauerstoff ein „recht guter“ sei, und er demnächst seine besonderen Erfahrungen publiziren werde. Ein Karls- bader Arzt, Dr. London, s{ließt fich den Wiener Erfahrungen an und stellt eine bezügliche Publikation in nahe Ausficht. :

London, 18. November. (A. A. C.) Aus Portêmouth wird ge- meldet, die Königin habe der Staatsmünze den Befehl ertheilt,

Berlin, 21. November 1876.

Im wissenschaftlihen Verein werden in diesem Winter fol- gende Vort râge gehalten werden : 1) 6. Januar, Prof. Dr. Naumann aus Dresden : Zukunftsmufik und Musik der Zukunft. 2) 13. Janúar, Dr. Jul. Lessing: Die Renaissance im modernen Kunstgewerbe. 3) 20. Januar, Universitäts-Professor Dr. Dieterici: Der Darwinismus bei den Arabern im X. Jahrhundert. 4) 27. Januar, Dr. G. Na ch- tiga': Die Schwierigkeiten und Hindernisse der Afrikaforshung. 5) 3. Februar. Univ.-Prof. Dr. Wundt aus Lipzig: Ueber den Aus- druck der Gemüthsbewegung. 6) 10. Februar, as vom Gr. Generalstab Villaume: Die Ereignisse auf der Balkan-Halbinsel 1875/76. 7) 17. Februar. Univ.-Prof. Dr. A. Wagner: Unjere Muünzreform 8) 24. Februar, Univ.-Prof. Dr. v. Treitscke: Fürst Leopold von Anhalt-Dessau. 9) 3. März, Prof. Dr. Lazarus: Ueber das Herz. 10) 10. März, Hauptmann vom Gr. Generalstab v. Hugo: Der leßte Carlistenkrieg in Spanien. 11) 17. März, Univ.-Prof. Dr. Golß aus Straßburg: Ueber die Funktionen des Gehirns. 12) 24. März, General-Poftmeister Dr. Stephan: Ueber Fremdwörter; event. Univ.-Prof. Dr. H. Grimm: Orvieto.

Nach den stattgehabten endgültigen Verhandlungen mit dem Bildhauer Hrn. Friß Schaper aus Berlin steht, wie die „Köln. tg.“ vernimmt, die Aufstellung des Denkmals für den Fürsten i8marck auf dem Augustinerplaß zu Cöln bereits für das Früh- jahr 1878 in sicherer Aussicht.

Jever (in Oldenburg), 18. November. (Köln. Ztg.) Am eftrigen Tage wurde hier der 100jährige Geburtstag des tstorikers Chr. Fr. osser festlih begangen. obl die

Histo ikers Chr. Fr. Schblosser festlich b Obwohl d in Aussicht genommene Aufstellung eines Schlosser-Denkmals noh nicht stattfinden konnte, da erst in der allerleßten Zeit durch reih- licher geflossene Beiträge die Ausführung dieses Gedankens si als m errotesen hat, 1o hatte 11 och eine Rethe von Gaîten aus églih erwiesen hat, so hatte sib doch eine Reihe von Gäst

und Fern in der festlih ges{mückten Stadt eingefunden. Die

uptfeier fand Mittags 12 Uhr in dem Saale des Gafthofs „Zum chwarzen Adler“ statt. Hr. Professor Pahle, erster Oberlehrer des

biefigen Marien-Gymnasfiums, hielt die Festrede. Er brachte darin S@lofsers S ge owie insbesondere seine Bedeutung als Geschihtsforsher, Geshihislehrer und Geschichtssreiber zur Darstellung. Der Sängerchor des Gymnasiums trug patriotische

Lieder vor. Am Abend vereinigten sich sämmtliche Festgenofsen zu -ftinem Mahle, bei dem es an ernsten und launigen Toasten nit

eine Anzahl von Erinnerungs-Medaillen zur Vertheilung unter die Offiziere und Mannschaften der Nor dpolsch{iffe „Alert“, „Discovery“ und „Pandora“ zu prägen. Die Gesellschaft zur e der Künste, Wissenschaften und des Handels (*ociety of Arts)

den König der Belgier, sowie den König von Schweden

¿u Ehrenmitgliedern ernannt.

Land- und Forstwirthschaft.

Im ‘Düsseldorfer Regierungsbezirke war die warme und trockene Witterung im Juli und August cr. im Allgemeinen für die Ernte günstig. Roggen und Weizen sind überall vor Eintritt des Regenwetters eingekommen, nur hat durch leßteres der Hafer etwas, mehr der Buchweizen und Kleesaamen gelitten. Die Spätkartoffeln sind zum Theil gefault. Die naßkalte Witterung von Ende August ab war für das Viehfutter ungünstig. Die Bestellung der Wintersaaten hat erst in den leiten Tagen des Oktober begonnen. Der Ertrag der Ernte hat für Weizen, Roggen, Erbsen, Gerste, Hafer und Buch- weizen etwa F einer Mittelernte, sür Kartoffeln an den meisten Orten eine volle Mittelernte ergeben. Runkelrüben 70/6, Raps 90%, Heu, Gras und Klee im ersten Schnitt 80—90 %/ einer Mittelernte.

Gewerbe und Handel.

Wie der „Berl. Act.“ meldet, ist die Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft amtlih bénachrihtigt worden, daß der Vermehrung ihres Aktienkapitals kein Bedenken entgegenstehe, sobald die erforderlihen Formalitäten erfüllt sein werden. In Betracht fommen dabei die Beschlüffe der Generalversammlung vom 27. April 1875 und 26. Mai 1876. Erstere bewilligte 24 Millionen Mark zur Erweiterung des Bahnhofs Berlin, leßtere 11 Millionen Mark: zur vollständigen Herstellung und Ausrüstung der Zweigbahnen Swine- münde-Ducherow, i Lee und Wrieten - Frank- furt a. O. 8,600,000 Æ, zur Herstellung und Ausrüstung einer neuen Reparatur-Werkstätte für Lokomotiven und Wagen in Neustadt- Gberswalde 1,200,000 Æ, endlich zur Ausführung von Hafenanlagen in Stettin, sowie zur Herstellung einer Verbindung zwischen dem neuen Stettiner Bahnhof der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Ge- fellshaft und dem Central-Güterbahnhof in Stettin 1,200,000

Die gestrige Generalversammlung der Internationalen Telegraphen-Bau- Anstalt in Liqu. genehmigte die Verthei- Tung der Restquote mit 1%.

In der gestrigen Generalversammlung der Berliner Weiß- bierbrauerei - Aktien - Gesellschaft vormals Carl Landré wurde der Rechnungsabs{luß pro 30. September genehmigt und hierauf Decharge ertheilt. Dem Geschäftsbericht ift zu ent- nehmen, daß 75,377 Tonnen gegen 66,694 Tonnen im Vorjahr ab- gele wurden. In der Mälzerei wurden 1,480,400 Ko. Weizen- und

38,600 Ko. Gerfte-Malz fabrizirt. Der Rechnungsabs{chluß ergiebt inclusive eines Vortrages von 2766 # aus dem Vorjahr einen Brutto-Ertrag von 361,380 Æ Die Handlungs-Unkosten beanspruch- ten 52,168 MÆ, das Reparaturen-Konto 7950 Æ und die Hypotheken- verzinfsung 33,750 Æ Zu Abschreibungen wurden insgesammt 69,576 verwendet. Als Reingewinn verbleiben 197,484 M Hier- von werden 9735 # dem Reservefonds zugewiesen, 5549 4. dem Vor- stand, 1849 Æ an die Beamten und 14,798 M als Tantième an den Aufsichtsrath bezahlt. Zur Vertheilung der Dividende von 10/6 sind 165,000 M. erforderli, während die restliben 550 A auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Der Geschäftsbericht der Aktiengesellschaft für schle- sische Leinenindustrie (C. G. Kramsta und Söhne) für das Jahr 1875/76 enthält folgende Mittheilungen: Die verringerte Konsumtionsfähigkeit, noch mehr aber die Reduktion der Einheits- preise beeinträhtigten die Höhe der Umsäße. Dieselben betrugen : für gelieferte Garne der Spinnereien erzdorf und Freiburg 1,766,421 Æ, Arbeiten der Maschinenbauanstalt Freiburg 169,535 M, Bleich-, Farb- und Arbeitslöhne der verschiedenen Vorbereitungs- und Veredelungêanstalten §56,210 Æ, Gesammtverkäufe fertiger Fa- brifate 7,132,324 4 Der gesammte Betrag für Neubauten und Neu- anschaffungen, welcher in den fünf Jahren des Bestandes der Gesell- schaft, sowie zum Erwerb von Grundstücken verwandz wurde, ergiebt nach Abzug der Erlöse aus verschiedenen Veräußerungen 1,823,099 #, während außerdem in demselben Zeitraum für Reparaturen und Verbesseruagen der Betrag von 375,108 4 aus den Betriebsunkosten bestritten wurde. Die Gesammtsumme der Abschreibungen innerhalb der ersten fünfjährigen Geschäftsperiode beträgt 1,358,668 M, der Durthschnitt der vertheilten Dividenden 722/30% pro Jahr. Der Status weist nach Abzug der diesjährigen Abschreibungen in Höhe von 170,028 M. einen Reingewinn von 657,843 H nach.

Aus der Bilanz und dem Gewinn- und Verlustkonto der Stadtberger Hütte vom 30. Juni cr., ergiebt sih, daß auf Kupferfabrikationskonto 189,156 4 erübrigt und ferner 24,459 #4 an Zinsen eingegangen sind. Verausgabt wurden 16,312 & für Zinsen auf Hypotheken, 19,094 M. für Geschäfts- und Prozeßkosten, abge- schrieben wurden 3000 Æ auf Effekten, 130,210 F auf Stadtberger Krpferdistriktk und 47,239 #4 auf Immobilien, so daß unter Hinzurebnung von 318 #4 aus 1874/75 noch ein Habensaldo von 1075 # auf Gewinn- und Verlustkonto verbleibt. In der Bilanz stehen 35,318 M. als Forderung in laufen- der Rechnung und 348,335 X. als Guthaben bei den Banquiers auf-

fehlte. Auch waren Depeschen von Schülern und Verehrern Schlossers in großer Menge eingelaufen.

Aus Lissabon wird der „Daily News“. telegraphirt: „Be- riGte über den Sturm in den portugiesischen Provinzen melden, daß den Orangen- und-Olivenhainen in Oporto, St. Ubes, Santarem, Evora und anderwärts gewaltiger Schaden zugefügt wurde. In Coimbra und Mondego find verheerende Fluthen eingetreten. Die Lissakoner Presse drängt auf die A Les Dock83. Der König hat eine ansehnlihe Schenkung zur Ünterstütung der noth- leidenden Bootleute bewilligt.“

Theater.

Nachdem im Wallner-Theater Mosfers „Drei Monate

a dato“ das Repertoir zwei Monate beherrscht hatte, brate gestern diese Bühne mit dem vieraktigen Lustspiele „O, diese Männer!“ von Julius Rosen wiederum eine Novität zur Aufführung. Vorweg mag berichtet sein, daß auch diese jüngste Arbeit des frut- baren Bühnenschriftstellers bei dem zahlreihen Publikum lebhaften Beifall fand, welher dem Stücke wie der allseitig trefflihen Darstellung zu gleichen Theilen anzurechnen is. „O, diefe Männer!“ ift Qn Lustspiel, das zum Mindesten in einem Winkel von fünf und vierzig Grad nah der Posse hinneigt, wie es denn auch auf dem Theaterzettel des Wiener Stadt-Theaters, wo es gegenwärtig gleihfalls mit großem Beifall gegeben wird, als „Schwank®* erscheint. Die bekannten Vorzüge des bühnenkundigen Ver- fassers treten hier wieder in hellem Lichte hervor. Er versteht es, wirksame Scenen sehr geshickt zu gruppiren und mit markigen Strichen derb-komische D iguean zu \fizziren, die an die Karrikatur nicht näher Lit als es das grobëörnige Lustspiel verträgt. Der Dialog hält sich von allen Trivialitäten frei und ist mit Geist und Humor gewürzt. Diese Vorzüge machen das Stück zu einem D amüsanten und sichern ihm eine lage Reihe von Wieder- bo Gs Die Meran und Darstellung sind, wie schon bemerkt, durchaus lobenswerth. Die Hauptrollen befinden fi in den Händen der Damen Frl. Carlsen, IeiNer: Bredow, Lagen Fr. er und der Herren Lebrun, Kadelburg, ngels, Kurz und Blenke, und wurden durchgehends in exaktem Zu- sammenspiel so erfolgreich dur ygeTuhe, daß es {wer sein würde, einem Einzelnen den Vorzug zu geben. Noch dursclagender würde die Wirkung des Ganzen sein, wenn einzelne sich bemerkbar machende Längen des Stückes etwas gekürzt würden. Dem Verfasser wie den

geführt. Von leßterer Summe beabsichtigt der Aufsichtsrath 250,000 4

zu entnehmen, um damit jeder der 5000 Stück Aktien 50 X baar

zurückzuzahlen. Unter den {sonstigen mobilen Aktiven sind noch auf-

geführt 1623 A Kassa, 109,200 Æ eigene Effekten und 180,000 M r Hypotheken-Anlagekonto.

Die Eisenbahn-Wagenbau-Anstalt in Hamburg hat in dem mit dem 30. Juni cr. abgelaufenen Senne ange- fertigt: 103 Personenwagen zum Werthe von 605,126 A, 412 Gü- terwagen zum Werthe von 1,025,864 4, Wagenreparaturen zum MWertbe von 93,690 Æ, sonstige Arbeiten für 325,448 4 Der Werth der bei der Inventur vorhandenen angefangenen Fabrikate bezifferte sich auf 332657 Æ# Die Gesammtproduktion betrug sonach 2,382,785 A Die bei Beg:nn des Geschäftsjahres vorräthigen un- vollendeten Arbeiten hatten dagegen einen Werth von 583,971 Æ und ergiebt sich danach, daß der ‘Werth der diesmaligen Jahrespro- duktion sih auf 1,788,814 Æ beläuft. Von den angefertigten Eifen- bahnwagen wurden 26 Personen- und 352 Güterwagen in Folge auswärtiger Aufträge hergestellt, während auf deutsche Bahnen 77 Neionen- und 60 Güterwagen geliefert wurden. Die im verflossenen Fahre für Deutshland neu hinzugekommenen Wagenb- stellungen be- ziffern sih auf 25 SLLFa ge und 11 Personenwagen. Beschäftigt hat die Anstalt dur{s{nittlich 459 Arbeiter, deren Lohn {G per Woche auf ca. 21 X 58 - per Mann stellte.

Wien, 21. November. (W. T. B.) Wie die 4 chHUAF er- fährt, fordert die Direktion der D ux-Bodenbacher Eisenbahn einen Kaufpreis von 104 Millionen Gulden und die Ablösung tes Máterials, und die Direktion der Aussig-Tepliter Eisenbahn endgültig die Summe von 10 Millionen Gulden. Der Prioritäten-

‘kurator verlangt für die P erster Emission 79 2/9 (während

der Verwaltungsrath 66F °/9 vorschlägt) und für die Prioritäten zweiter Emission 50 %. Der Verwaltungsrath befürchtet, daß diese Forderungen von Seiten der Generalversammlung werden abgelehnt werden, falls per Aktie weniger als vierzig Gulden entfallen sollen. Die Entscheidung hierüber steht noch aus. Die Direktion der Durx- Bodenbacher Eisenbahn verlangt eine Frist von acht Tagen zur Ent- scheidung. Sollte diese von der Direktion der Aussig-Tepliter Bahn abgelehnt werden, so wird die Entscheidung morgen stattfinden.

Dem Geschäfts- und Betriebsberibt der Prager Eisen - Industrie-Gesellshaft für das Geschäftsjahr 1875/76 ist eine Produktionstabelle angefügt, der folgende Daten entnommen sind: Es wurden im Geschäftsjahre 1875/76 gewonnen 11,479,871 Zoll- Centner Steinkohlen (gegen 10,537,969 Centner im Jahre 1874/75), 456,357 Centner Eisensteine (— 238,776 Gentner), 307,057 Centner Roheisen (— 20,416 R 93,061 Centner Gußwaaren (+ 11,536 Centner), 68,437 Centner Eisenschienen (— 229,493 Centner) und 57,549 Centner Stahlschienen, ferner 225,245 Centner Kommerz- eisen (— 35,132 Gentner) und andere Eisfenfabrikate in geringerer Qualität. Die Gesellschaft beschäftigte am 30. Juni 1876 im Ganzen 6410 Arbeiter. Das Gewinn- und Verlust-Conto {ließt mit einem Reingewinn von 23,200 Fl. Der Bruttogewinn beträgt 616,338 Fl. Die per 30. Juni 1876 aufgestellte Bilanz weist aus: Aktiven: An- lagekapital sämmtlicher Mobilien und Immobilien 8,295,278 F[., Betriebsconti 3,141,175 Fl., Kasse 70,759 Fl., Wechselconto 231,475 Fl., Depositen 244,944 Fl., Debitoren 1,646,544, Fl. 2c., Summe 13,703,570 Fl. Passiven: Aktienkapital. 6 Millionen Gulden, Priori- täten erster Emission 2,465,400 FI., zweiter Emission 298,650 F[., Accepte 71,769 Fl., Kreditoren 2,181,741 Fl., Depositen 244,944 Fl., Prioritätentilgung 77,400 Fl., R.servefonds 214,298 Fl., Spezial- 1eserven 1,008,227 Fl., Prioritäten-Amortifation 1,034,400 Fl.,Rein- gewinn 23,200 Fl. 2c., Summe 13,703,570 Fl.

London, 16. November. (Engl. Corr.) Die Bewegung auf dem Gebiete der Baumwollen industrie ift durhaus noch nit bef Qa, Die Fabrikarbeiter in Blackburn Ee beschlossen, niht nachzugeben. In Manchester wird am nät- ten Sonntag ein Meeting von Vertretern der Vereinigten Gesell- schaften aus Lancashire, Yorkshire, Cheshire und Derbyshire ftatt- finden. Dessen Entscheidung soll dann maßgebend sein.

Verkehrs-2nstalten.

Plymouth, 20. November. (W. T. B.) Nah Meldung des Dampfers „Flamingo“ hat der Dampfer „Windsor Castle“ auf der Fahrt nach dem Kap bei der Dasfseninsel, etwa 40 Meilen von Cape-Town entfernt, am 19. v. Mts. Schiffbruch gelitten. Die Paffagiere, die Schiffsmannschaft und die Post wurden gerettet.

New- York, 18. November. Das Postdampff chiff des Nordd. Lloyd „Hermann“, welches am 4. November von Bre- men und am 7. November von Southampton abgegangen war, ist gestern wohlbehalten hier angekommen.

20. November. (W. L. B.) Der Dampfer „Helvetia“ von der Na tional-Dampfscchiffs-Compagn ie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

(W. T. B.) Der Dampfer „Holland“ von der Na- tional-D ampfschiffs-Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen. :

Baltimore, 16. November. Das Postdampf\chiff des Nordd. Lloyd „Nürnberg“, welches am 1. November von Bre-

men und am 4. November von Southampton abgegangen war, ist

heute wohlbehalten hier angekommen.

Darstellenden spendete das heiter angeregte Publikum reichlichen Bei- fall durch wiederholte Hervorrufe. _

Die Direktion des Krollschen Theaters hat mit dem Impresario Merelli ein Uebereinkommen dahin getroffen, daß die zwei leßten Opernvorstellungen mit der Signora Bianca Donadio morgen, Mittwoch, und nächsten Sonntag bei er- mäßigten Preisen stattfinden.

Zu dem neuen Stücke von A. Mels: „Die Bäder von Lucca“ oder „Neuer Frühling“ (Komödie in 4 Akten mit freier Benutzung einiger Gestalten aus Heine's Reisebildern), haben die Proben im Residenztheater bereits begonnen. Der Ausstattung wird ebenso große Sorgfalt gewidmet, wie der entsprehenden Beseßung aller Rollen. Für den Marquis Gumpelino, welcher diesmal im Vordergrunde der komischen Parthicen des Stückes fteht, ist der Komiker, Hr. Georg Paradies von Leipzig, g wonnen worden. Die erste Auf- führung des neuen Lustspiels joll bereits in den ersten Tagen der nächsten Woche stattfinden; somit kommt Dumas* „Fremde“ nur noch etwa 5 bis 6 Mal zur Aufführung.

Das ‘Lustspiel von Henry J. Byron „Our Boys“ (welches unter dem Titel „Unsere Jungen“ am hiesigen Woltersdorff-Theater niht eben großen Erfolg Mate hat im Vaudeville-Theater zu Lon - don am 18. d. M. die sechshundertste Aufführung erlebk.

Eine neue Oper: „Paul und Virginie“ von Victor Mas sé, dem Komponisten von „Galathée,“ „Noces doe Jeannette,“ „Reine Topaze“ und anderen beliebten komischen Opern, ift am 15. d. M. in dem neuen Théâtre Lyrique (der ehemaligen Gaîté am Square des Arts et Métiers) zu Pari s mit bedeutendem Er- folge in Scene gegangen. Die Oper ift musikalisch ansprechend, dramatisch wirksam und vorzüglich in Scene gesett.

Der heutigen Nummer liegt ein Verzeichniß: Studien für Künstler und Gegenstände für den Zeihenunterricht aus der ME Pa Tee der Gebrüder Micheli, Berlin, Unter den Linden 12, bei. j

Bexline Redacteur: F. Prehm. * Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen. (eins{ließlich Börsen-Beilage), außerdem ein Preisverzeihniß ausgewählter Bildwerke f e S iner Micheli, 9

Erste Beilage

zum Deutschen Reihs-Auzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

N 275.

Berlin, Dienstag, den 21. November

1876.

Deutsches Neis. Berlin, 21. November 1876. Nachstehend veröffentlichen wir den im Reichskanzler-Amte

aufgestellten, den Bundesregierungen mitgetheilten, Entwurf

eines Patentgeseßes Derselbe zerfällt in fünf Abschnitte, von welchen der erste das materielle Patentreht, der zweite die Organisation der Patentbehörden, der dritte das Verfahren bei der Ertheilung und Zurücknahme von Patenten, - der vierte die Verfolgung der Patentverlezungen und der fünfte die Uebergangsbestimmungen behandelt. Der Entwurf bcruht im Wesentlichen auf den Ergebnissen der kürzlih stattgehabten Enquête; da dieselben zu den meisten Bestimmungen die nöthigen Erläuterungen bieten, so hat das Reichskanzler-Amt einstweilen von einer ausführlihen Begründung abgesehen und nur in einigen Punkten die dem Entwurfe zu Grunde liegenden Gesichtspunkte dargelegt. Eine weitere Mittheilung darüber behalten wir uns bis morgen vor.

Patentgeseßzt. Erster Abschnitt.

8. 1. Patente werden ertheilt für neue Erfindungen, welche eine gewerbliche Verwerthung gestatten.

Ausgenommen sind:

1) Erfindungen, deren Verwerthung den Gescßen oder guten Sitten zuwiderlaufen würde ;

2) Erfindungen, welche lediglich eine Vershönerung oder eine Ausshmückung bezwecken ;

3) Erfindungen soleher Gegenstände, welhe zum Genuß oder zu Heilzweckten bestimmt sind, soweit die Erfindung E Verfahren zur Herstellung der Gegenstände etri. #

8. 2. Eine Erfindung liegt niht vor, wenn der Eintritt des beabsihtigten Erfolges nah den Gesezen der Natur un- möglich erscheint.

Eine Erfindung gilt nit als neu, wenn sie in öffent-

- Lichen Druckfschriften, mit Ausnahme der amtlichen Patent-

schriften des Auslandes, bereits derart beschrieben oder inner- O des Reiches bereits derart benußt is, daß danach die enußzung dur andere Sachverständige möglich erscheint.

8. 3. Auf die Ertheilung des Patentes hat derjenige Anspruch, welcher die Erfindung zuerst angemeldet hat.

Wer nicht im Jnlande wohnt, kann den Anspruch auf die Ertheilung des Patentes und die Rechte aus dem leßteren U H machen, wenn er im Jnlande einen Vertreter

estellt hat.

8. 4. Das Patent hat die Wirkung, daß Niemand be- fugt ist, den Gegenstand der Erfindung ohne Erlaubniß des Patentinhabers herzustellen oder feilzuhalten.

Bildet ein Verfahren, eine Maschine oder eine fonstige Betriebsvorrichtung, ein Werkzeug oder ein sonstiges Arbeits- geräth den Gegenstand der Erfindung, fo hat das Patent außerdem die Wirkung, daß Niemand befugt ist, ohne Er- laubniß des Patentinhabers das Nen anzuwenden oder den Gegenstand der Erfindung zu gebrauchen.

8. 5. Die Wirkung des Patents tritt gegen denjenigen nicht ein, welcher die Erfindung bereits vor der Anmeldung des Patentinhabers in Benußung genommen hatte.

Die Wirkung- des Patentes tritt ferner niht ein, wenn die Erfindung für das Heer oder für die Flotte oder zum Zwecke an welcher, im Jnteresse der öffentlihen Wohlfahrt von der Reichs- oder Staatsverwaltung angeordneten Ein- rihtungen benußt werden soll. Doch hat der Patentinhaber in diesem Falle Anspruch auf eine billige Vergütung, welche in Ermangelung einer Verständigung von dem Reichs-Ober- Handelsgericht festgeseßt wird.

Auf Einrichtungen an Fahrzeugen, welhe nur vorüber- ehend in das Jnland gelangen, erstreckt sich die Wirkung des atentes nicht.

8. 6. Das Patent läuft mit dem fünfzehnten Jahre nah Anmeldung der Erfindung ab. Bezwectt eine Erfindung die Verbesserung einer anderen, zu Gunsten desselben Besißers durch ein Patent geshüßten Erfindung, so wird dafür auf ‘Antrag nur ein Zusagtpatent ertheilt, welches mit dem Patente für die ältere Erfindung sein Ende erreicht.

8. 7. Für jedes Patent ist bei der Ertheilung eine Ge- bühr von 30 Æ zu entrichten. 3

Mit Ausnahme der Zusatpatente (8. 6) ist außerdem für jedes Patent zu Anfang des zweiten und jeden folgenden Jahres der Dauer eine Gebühr zu entrichten, welche das erste Mál 50 Æ beträgt und weiterhin jedes Jahr um 50 A steigt.

8. 8. Das Patent erlisht vor dem Ablaufe (8. 6), wenn der Patentinhaber auf dasselbe verzihtet oder wenn die Ge- bühren nicht spätestens drei Monate nach der Fälligkeit ge- zahlt werden. :

8. 9. Das Patent wird zurückgenommen :

1) wenn sich ergiebt, daß die Erfindung nah §8. 1 und 2

nit patentfähig gewesen ist;

2) wenn sich ergiebt, daß die von dem Patentinhaber ein-

gereihte Anmeldung und Beschreibung der Erfindung demjenigen, was später als Erfindung in Anspruch M;

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nommen wird, in wesentlichen Punkten nicht entspricht ;

3) wenn gegen den Patentinhaber ein gerihtlihes Ér- kenntniß ergangen ist, welches die Aiinahrie rechtfertigt, oar derselbe die Erfindung rehtswidrig sich zugeeignet

at;

4) wenn ein im Jnlande niht wohnhafter Patentinhaber ohne jur Ry Grund unterlassen hat, für die vorge- schriebene Vertretung (8. 3) zu forgen. A

8. 10. Das Patent kann zurückgenommen werden: -

1) wenn der Patentinhaber sih Degeee zur Benußung der Erfindung im Jnlande die Erlaubniß zu ertheilen,

obwohl ihm, unter genügender Sicherheit, eine Ver- -

ütung angeboten wird, welche in ihrem Werthe einer ereits andêrwärts im Jnlande oder Auslande für die Benuzung der Erfindung vereinbarten Vergütung ent-

richt ; / i

2) ibi der Patentinhaber es unterläßt, im JFnlande die Erfindung in einer dem inländischen Bedarfe genügenden Weise zur Ausführung zu bringen oder bringen zu lassen.

Zweiter Abschnitt.

8. 11. Die Ertheilung und Zurücknahme der Patente

erfolgt durch den Vatenthof. _ Der Patenthof hat seinen Siß in Berlin. Der Vor- sißende und die Mitglieder werden vom Kaiser ernannt. Der Vorsißende und mindestens zwei von den Mitgliedern müssen rechtsfundig, die übrigen Mitglieder in einem Zweige der Technik sachverständig fein. Der Vorfißende wird im Falle seiner Verhinderung dur eins der rechtskundigen Mitglieder vertreten.

8. 12. Der Patenthof besteht aus mehreren Abtheilungen, von denen jede die Patentsachen bestimmter Gewerbzweige zu erledigen hat. Ein Mitglied kann mehreren Abtheilungen angehören. Die Verhandlungen werden von dem Vorsißenden oder von einem der rehtskundigen Mitglieder des Patent- hofes geleitet.

Die Beschlußfähigkeit ist durch die Anwesenheit von min- destens drei Mitgliedern bedingt. An den Entscheidungen über die Zurücknahme eines Patentes müssen außer dem V mindestens zwei rehtskundige Mitglieder Theil nehmen.

j U den Berathungen können Sachverständige, welche nit Mitglieder sind, zugezogen werden ; dieselben dürfen an den Abstimmungen niht Theil nehmen.

__§. 13. Wird der Beschluß einer Abtheilung des Patent- hofes im Wege der Beschwerde angefochten, so erfolgt die Ent- scheidung über diese Beshwerde durch eine andere Abtheilung oder dur mehrere Abtheilungen gemeinsam, welche der Vor- sißende bestimmt. An der Entscheidung darf kein Mitglied Theil nehmen, welches bei dem angefohtenen Beschlusse mit- gewirtt hat.

8. 14. Die Beschlüsse und Entscheidungen der Abthei- [lungen erfolgen im Namen des Patenthofes; sie sind mit Gründen zu versehen, s{hriftlich auszufertigen und allen an dem Verfahren Betheiligten zuzustellen. Die Formen des Verfahrens und der Geschäftsgang des Patenthofes werden durch Kaiserliche Verordnung unter Zustimmung des Bundes- rathes gercgelt.

g. 15. Der Patenthof ist verpflihtet, in Nechtsstreitig- keiten wegen Verleßung eines Patentes auf Ersuchen der Ge- rihte Gutachten über die an ihn gerichteten Fragen abzugeben. Jm Uebrigen isst er niht befugt, ohne Genehmigung des Reichskanzlers LUReTYES seines geseßlihen Geschäftskreises Beschlüsse zu fassen oder Gutachten abzugeben.

8. 16. Bei dem Patenthofe wird eine Rolle geführt, welche den Gegenstand und die Dauer der ertheilten Patente, sowie den Namen und Wohnort der Patentinhaber oder, wenn Leßtere im Fnlande niht wohnen, den Wohnort ihrer Vertreter angiebt. Der Ablauf, das Erlöschen und die Zurücf- nahme der Patente sind unter gleichzeitiger Bekanntmachung durch den „Neichs-Anzeiger“, in der Rolle zu vermerken.

Tritt in der Person des Patentinhabers oder seines Ver- treters eine Aenderung-ein,: so wird dieselbe, wenn fe in be- weisendér Form zur Kenntniß des Patenthofes gebracht ist, ebenfalls in der Rolle vermerkt. So lange dieses nicht ge- schehen ist, sind dem Patenthofe gegenüber der frühere Patent- inhaber und sein früherer Vertreter nah Maßgabe dieses Gesetzes berehtigt und verpflichtet.

Die Einsicht der Rolle, der Beschreibungen und Zeich- nungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt ist, steht Jedermann frei. Der Patenthof ist befugt, den Jn- halt der Beschreibungen und Zeichnungen durch den Druck zu veröffentlichen.

Dritter Abschnitt.

8. 17. Die Anmeldung einer Erfindung behufs Erthei- lung eines Patentes hat bei dem Patenthofe zu geschehen. Für jede Erfindung ist eine besondere Anmeldung erforderlich.

Die Anmeldung muß in deutsher Sprache abgefaßt sein und .

in dem, auf Ertheilung eines Patentes gerihteten Antrage dasjenige, was durch das Patent geschüßt werden soll, genau bezeichnen. Ueber die sonstigen Formen der Anmeldung trifft der Patenthof Bestimmung ; er kann die Beifügung von Be- schreibungen, Zeihnungen, Modellen und Probestücken ver- langen. Bis zu der Bekanntmachung der Anmeldung sind Abänderungen der darin enthaltenen Angaben zulässig. Gleich- zeitig mit der Anmeldung 1st zur Deckung der Kosten des Verfahrens eine Bausbstnmie von 20 F einzuzahlen. Wer im Jnlande nicht wohnt, hat in der Anmeldung seinen Vertreter (§. 3) zu bezeichnen.

8. 18. JFst durch die Anmeldung den vorgeschriebenen Anforderungen nicht genügt, so verlangt der Patenthof von dem Anmeldenden unter Bezeihnung der Mängel deren Be- eitigung innerhalb einer bestimmten Frist. Wird dieser Auf- orderung innerhalb der Frist nicht genügt, so gilt die An- meldung als nit erfolgt.

8. 19. Erachtet der Patenthof die Anmeldung für* ge- hörig erfolgt und die Ertheilung eines Patentes niht für ausgeschlossen, so verfügt er die Bekanntmachung der Anmel- dung. Sobald die Bekanntmachung erfolgt ist, treten für den Gegenstand der Anmeldung zu Gunsten des Gesuchstellers die geseßlichen Wirkungen des Patentes ein. (88. 4, 5.)

Erachtet der Patenthof die Erfindung nit für neu und aus diesem Grunde die Ertheilung eines Patentes für aus- geschlossen, so seht er hiervon unter Angabe der Gründe den Gesuchsteller in Kenntniß. Trägt dieser gleihwohl auf Fort- seßung des Verfahrens an, so erfolgt die Bekanntmachung der Anmeldung; jedo tritt in diesem Kalle u Gunsten des Ge- suchstellers der im Absay 1 bezeihnete Shuß nicht ein.

Jst der Patenthof der Anjsicht, daß die Erfindung zu den in 8. 1 unter Nr. 1 bis 3 bezeichneten Erfindungen gehört oder daß nach §. 2 Abs. 1 eine Erfindung Aeetbaupt niht vorliegt, so weist er die Rue zurü. L

8. 20. Die Bekanntmachung der Anmeldung geschieht in der Weise, daß die Anmeldung mit sämmtlichen Beilagen ‘bei dem Patenthofe zur Einsicht für Jedermann ausgelegt und gleichzeitig unter Hinweis auf die Auslegung der Name des Gesuchstellers und der wesentlihe Jnhalt des in seiner An- meldung enthaltenen E durch den Reichs-Anzeiger“ ein- mal veröffentlicht wird. Mit der Veröffentliczung im „Reichs-

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Anzeiger“ ist, wenn der Fall des §. 19 Abs. 1 vorliegt, die Anzeige zu verbinden, daß der Gegenstand der Anmeldung vor- läufig gegen unbefugte Benußung geschüßt fei.

8. 21. Nach Ablauf von acht Wochen seit dem Tage der dur den „Reichs-Anzeiger“ erfolgten Veröffentlichung (8. 20) hat der Paea, über die Ertheilung des Patentes Beschluß zu fassen. Bis dahin kann gegen die Ertheilung unter der Behauptung, daß die Erfindung nit neu sei, bei dem Patent- hofe Einspruch erhoben werden; der Einspruch muß schriftlih erfolgen und mit Gründen versehen sein.

Gegen den Beschluß, durch welchen die Ertheilung eines Patentes versagt wird, kann der Gesuchsteller binnen vier Wochen nah der Zustellung bei dem Patenthofe Beschwerde einlegen. Mit der Anmeldung der Beschwerde hat er zur Deckung der Kosten des Beschwerdeverfahrens eine Baufch- summe von 20 Q: erfolgt die Einzahlung nicht, jo gilt die Beschwerde als nicht erhoben. Gegen die auf die Beschwerde ergehende Entscheidung des Patenthofes ift die Berufung zuläfsig, wenn eine Verleßung der Vorschriften über - das Verfahren behauptet wrd.

S. 22. Der Patenthof ist befugt, einem Patentinhaber, welcher seine Bedürftigkeit nahweist, die Gebühren für das erste und zweite Jahr der Dauer des Patentes (8. 7) bis zum Beginne des dritten ajuires zu stunden.

8. 23. Ft die Ertheilung eines Patentes endgiltig be- chlossen, so erläßt der Patenthof darüber durh den „Reichs- Anzeiger“ eine Bekanntmachung.

Eine gleiche Bekanntmachung erfolgt, wenn im Falle des 8. 19 Abs. 1 die Ertheilung eines Patentes versagt ist. Mit dem Erlasse der Bekanntmachung kommt der nach §. 19 Abs. 1 zu E des Gesuchstellers eingetretene geseßlihe Schuß in Wegfall.

8. 24. Hat der Patenthof Grund zu der Annahme, daß einer der in 88. 9 und 10 bezeichneten Fälle vorliegt, so- ver- fügt er die Einleitung des Verfahrens wegen Zurücknahme des Patentes und theilt dies dem Patentinhaber mit der Auf- forderung mit, binnen vier Wochen zu erklären, ob und eventuell aus welchen Gründen er der Zurücknahme des Patents widerspreche. Erhebt der Patentinhaber binnen der ihm ge- stellten Frist keinen Widerspruch, so wird auf die Zurücknahme des Patentes erkannt. Erfolgt rechtzeitig Widerspruch, so trifft der Patenthof die zur Aufklärung der Sache erforderlihen Ver- fügungen. Die Beweisverhandlungen sind unter Zuziehung eines vereideten Protokollführers aufzunehmen. Die Gerichte sind verpflichtet, auf Ersuchen des Patenthofes innerhalb ihrer Zuständigkeit der Aufnahme der Beweisverhandlungen sih zu unterziehen. Die Entscheidung erfolgt auf Grund mündlicher Verhandlung, zu welcher der Patentinhaber zu laden ift ; der- selbe kann sih durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Gegen die Entscheidung is die Berufuna zulässig.

8. 25. Die Berufung gegen die Entscheidungen - des Patenthofes (88. 21, 24) geht an das R e gericht. Die Berufung is binnen sechs Wochen nah der Zu-

‘stellung bei dem Patenthofe schriftlich anzumelden und zu be-

gründen. Der Gerichtshof ist bei seinem Urtheil an bestimmte Beweisregeln niht gebunden.

Wird die Berufung verworfen, so hat der Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Jm Uebrigen wird das Verfahren vor dem Gerichtshofe dur ein Regulativ bestimmt, welhes von dem Une e zu entwerfen ist und durch Kaiserlihe Verordnung unter Zu- stimmung des Bundesrathes festgestellt wird.

Vierter Abschnitt.

8. B. Wer wissentlih den Bestimmungen der 88. 4 und 5 dieses Gesetzes zuwider eine Erfindung in Benußung nimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 5000 M oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft und ist dem Verleßten zur Entschädi- gung verpflichtet.

Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein.

8. 27. Statt jeder aus diesem Geseße entspringendeæ

Entschädigung kann auf Verlangen des Beschädigten neben der

Strafe auf eine an den Beschädigten zu entrihtende Geldbuße

bis zum Betrage von 10,000 f erkannt werden. Für diefe

uis haften die zu derselben Verurtheilten als Gesammt= uldner.

Eine erkannte Buße {ließt die Geltendmachung eines weiteren Entschädigungsanspruches aus. |

8. 28. Darüber, ob ein Schaden entstanden ist, und wie hoch sich derselbe beläuft, entscheidet das Gericht unter Würdi= gung aller Umstände nach freier Ueberzeugung. :

8. 29. Mit Geldstrafe bis zu einhundert funfzig, Mark oder mit Haft wird bestraft S

1) wer Gegenstände oder deren Verpackung mit einer Bezeichnung versieht , welche zu der irrigen Annahme ver= leitet, daß die Gegenstände durch ein Patent nah Maßgabe dieses Gesetzes geshüßt seien; f :

2) wer in öffentlichen Anzeigen, auf Aushängeschildern, auf Empfehlungskarten oder in ähnlichen E eine: Bezeichnung anwendet, welche zu der irrigen Annahme ver= leitet, daß bie darin erwähnten Gegenstände durch ein Patent nah Máßgabe dieses Gefeßes geschüßt. seien.

Fünfter Abschnitt. 8. 30. Patente können fortan nur auf Grund dieses S ertheilt werden. : : y ie auf Grund landesgeseßlicher Bestimmungen zur Zeit: bestehenden Patente bleiben nah Maßgabe dieser Bestim= mungen bis zu ihrem Ablauf in Kraft; eine Verlängerung ihrer Dauer i ungzuiäisig.

8. 31. Der Jnhaber eines bestehenden Patentes (8. 30)

kann für die dadurch geshüßte Erfindung die Ertheilung eines

Patentes nah Maßgabe diejes Geseßes nahfuchen. e Cre: e -

fung - der Erfindung unterliegt dann dem durch dies e vorgeschriebenen Verfahren. Die Ertheilung des Patentes i\t zu versagen, wenn die Erfindung zur Zeit, als sie 1m Inlande zuerst einen Schuß erlangte, im Sinne des §8. 2 Abs. 2 uicht mehr neu war.

Mit der Ertheilunez eines Satentes nah Ds dieses Gesea erlöschen die für die Erfindung im Jnlar.oe frü eilten Patente,

cet Saa Se tatpE tee a T