1876 / 277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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- Geltendmahung der in verschiedenen Zeiten oft ganz vers{iedenen Beurtheilung politischer Bestrebungen und Verhältnisse an.“ enn man von den Ges{wornen in der That erwarten könnte, was hiernach von ihnen für sgn. politische Untersuungen verlangt wird, so würde darin nah meiner Ueberzeugung ein durs{lagender Grund dafür liegen, nicht blos den Kommissionsantrag ab- zulehnen, sondern außerdem au noch die Aburtheilung der politischen BVerbrechen den Geschwornen zu entziehen, welche ihnen der Entwurf der verbündeten Regierungen vertrauensvoll in die Hand [egen will. Ih meinerseits kann mir überhaupt fein Bild davon machen, wie die Geschwornen überhaupt es anfangen sollen, bei Er- füllung der ihnen von dem Gefeß anvertrauten Aufgabe politischen Momenten der Art, wie sie der Bericht erwähnt, Rechnung zu tra- en, ohne ihre Richterpflicht zu verlezen. Politise Bestrebungen B atien wobl als Motiv zu strafbaren Handlungen, wobei man freilich das Motiv, niht etwa, wie es häufig ge- sicht, mit dem verbrecherischen Dolus- verwechseln darf ebenso fönnen politische Anschauungen und Meinungen wohl als Anreizung, als Verleitung zu Geseßverlezungen bei der Ab- urtbeilung derselben infofern in Betracht, fommen, als das Motiv und die Anreizung zu einem Vergehen in einzelnen Fällen als Straf- ausmefsungs8grund bei der Abmessung der verwirkten Strafe innerhalb des gescßlihen Strafmaßes in Betracht gezogen werden darf und muß, indem das Motiv und die Verleitung häufig das subjefktive Verschulden des Thäters als ein größeres oder geringeres erscheinen läßt. Aber lediglich bei der Strafausmessung kann auf dieses Mo- ment Bezug genommen werden, niemals bei der Beantwortung der Schuldfrage, das ist der Frage, ob die geseßlichen Thatbeftands- momente in einzelnen Fällen begründet sind oder nicht.

Wenn man bei dieser Schuldfrage politische Momente in Be- tracht ziehen, dem Urtheile über politishe Bestrebungen und An- sihten Rechnung tragen will, fo kann das gar kein anderes Ergebniß baben als das, daß eine Freisprechung, wo das Gesetz eine Verur- theilung, und eine Verurtheilung erfolgt, wo das Geseß eine Frei- spre{ung verlangt. Bei der Beurtheilung politischer Vergehen soll eine technis-juristishe Beurtheilung weniger Plat greifen, als bei anderen Vergehen? Wenn man das verlangt, fo verneint man das Erforderniß der Geseßmäßigkeit der Rechtspflege bei poli- tishen Vergehen. Der Geschworne verleßt seine Pflichten eben so gut wie der richterliche Beamte, wenn er die ihm gestellte Schuld- frage aus politishen Rück!{ten verneint, wo er dieselbe ohne diese Rücksicht bejahen würde und umgekehrt. Früher war man wohl der Meinung, daß man die politischen Vergehen der Beurtheilung der Ges{wornen überhaupt entziehen müsse, weil man glaubte, daß die Ges{wornen ia den hier fraglichen Beziehungen in- Betreff threr Unabhängigkeit, der politishen Tagesmeinung gegenüber keine genü-

ende Garantie gäben. Der Entwurf der verbündeten Regierungen Bunk dieses Mißtrauen nihcht, er macht bei den Verbrechen, welche den Geschwornen wegen der Höhe der Strafandrohung überwiesen find, keinen Unterschied, ob fie politischer Natur sind, oder nit, ob sie durch die Presse verübt werden, oder auf andere Weife._ Jett aber dreht man die Sache geradezu um, und verlangt die Geshwor- nen als Richter, in der Erwartung, daß man in ihnen Richter bekommen werde, welche politishen Rücsichten Rechnung tragen, wo es von Recht8wegen nicht geschehen soll, welche sich von der politischen Tagesmeinung beeinflufsen lassen, also weil man von ihnen erwartet, was man, mit Recht, dem richterlihen Beamten zum \{wersten Vorwurfe machen würde, und was man, mit Unrecht, als einen Grund dafür angeführt hat, day die Beurtheilung der politi- chen Vergehen den riterlihen Beamten entzogen werden müsse. Man kehrt dadur den obersten Grundsaß, von welchem die Rechts- pflege beherrs{t sein muß, in sein Gegentheil um, man stellt die veriönliche Meinung, die persönliche politische Anschanung des Nich- ters über das Gesetz. Einer derartigen Anschauung von dem Berufe der Geshwornengerichte kann nicht bestimmt und entshieden genug widersprochen werden.

Allerdings, ob man sich in diesen Erwartungen von den Ge- \{wornen nicht täuscht, ob man in der That in ihnen Richter hat, welche sich ungehörigerweise beeinflussen lassen, das ist eine ganz andere Frage. Gestern is von dem Hrn. Abg. Frankenburger auf fehr günstige Erfahrungen Bezug genommen wor- den, welce in Bayern gemat worden sind, und es ist vorauszusetzen, daß derselbe hierbei lediglih folche Vorgänge im Auge gehabt hat, weldbe einen Beweis dafür liefern, daß die Geschwornen der Beeinflussung durch die Tagesmeinung widerstanden haben, wenn- \{on der Hr. Abg. Frankenburger bei dem einen seiner WBeispiele, weles sih auf eine Beleidigung des Hrn. v. d. Pfordten bezog, wenn anders ich seine Darlegung des Sacbverhaltes richtig verstan- den habe, fich gerade vergriffen zu haben scheint. Indessen auf den einzelnen Fall kommt es hier gar nicht an. Die Anträge werden nit deébalb beanstandet, weil im Allgemeinen in der fraglichen Be- ziehung ein Mißtrauen gegen die Geshwornen begründet wäre, als welchen Fall der Entwurf die politischen Verbrechen den Geschwor- nen nicht hätte anvertrauen dürfen', sondern lediglich aus dem gestern bereits vom Hrn. Fustiz-Minister Dr. Leonhardt erwähnten Grunde, weil es im Allgemeinen ein legislativer Fehler ist, die Ge- \chwornengerichte als Ausnahmegerihte für politische Vergehen zu etabliren. Denn ein jeder sahlihe Grund fehlt dafür und, weil es an einem solchen fehlt, fann man dadurch nur dem noch in einigen Kreisen herrs{enden doppelten Irrthum Vorschub "leisten : einmal, daß bei politischen Vergehen ein Schuyz bei den Gerichten nicht blos gegen den Mißbrauch der Gesetze, sondern gegen die Gesetze selbst zu suchen sei, und zweitens, daß die Geschwornen überhaupt befugt seien, in irgend einer Beziehung politischen Rücksichten Rech- nung zu tragen. Daß eine derartige Auffassung überhaupt in Deutsch- [land hat platgreifen fönnen, kann ih mir nur dadurch erklären, daß die Einführung der Geshwornengerichte bei uns noch im 19. Sahr- hundert Gegenstand und Ergebniß politischer Parteikämpfe gewesen ift. Wo sich dieje Auffassung in der Praxis geltend macht, überträgt sie die politishen Kämpfe, welhe in der Presse und in der Legis- ative zum Austrâg zu bringen sind, in die Gerichte hinein und stellt an die Gerichte die Anforderung, über dasjenige hinwegzuhelfen, was man auf der politishen Arena nit beseitigen oder abwenden kann. Dahin gehört die Frage, ob eine politishe Einrihtung und das Strafgesez, welches fie \hükßt, zeitgemäß sei, nicht in die Gerihte. Wenn eine derartige Auffassung in der Praxis festsezen follte, so würde das nur verderbliche Folgen haben fönnen und \{ließlih einmal bei Gelegenheit zu einer gänzlichen Beseitigung des Laienelements aus der Strafrechtspflege führen fönnen. Denn, wie bekannt, liebt die Reaktion, wenn sie ein- mal eintritt, mitunter einige Schritte weiter zurückzugehen, als selbst von ihrem Standpunkte eigentlich nothwendig wäre, und einen der- artigen Rückschlag würde ich im Interesse der künftigen Entwickelung unjerer strafproze}sualen Einrichtung aufs tiefste beklagen. #2

Was über die Qualifikation der richterliben Beamten zur Ab- urtheilung politischer Delikte Seite 37 des Berichts angeführt ift, entsprihi ganz meiner Meinung und ih möte hier nur noch eine Bemerkung hinzufügen. Die Behauptung, welche häufig ge- hört wird ‘und welbe meines Erinnerns au ausgesprochen worden ist, als die Frage, die uns heute beschäftigt, hon einmal in diefem hoben Hause verhandelt wurde, die Behaup- tung nämli, daß die Geschwornengerichte hauptsächlich in Reaktions- Perioden ein unentbehrliher Damm gegen \trafgerihtliche Verfol- gung früherer Vorkommnisse seien, ift nach meiner Meinung fals;

ie Recbnung trifft nit zu. Es ist eine bekannte Erfahrung, daß ein großer Theil derjenigen Bevölkerung, welche sih berufsmäßig mit Politik nicht beschäftigt, in ihren politischen Anfichten und An- shauungen immer dur die jeweilige politishe Strömung beherrs{cht ist, welce in den Kreisen der Männer des politishen Berufs jewei- lig die Oberhand haben, und ih meine daher, es läßt ch eher die Bchauptung rechtfertigen, daß gerade in der Reaktionsperiode, möge nun von rechts oder links gegen die Vergangenheit reagirt werden, der Berufsrichter eine größere Garantie gegen ungerechte Verfclgung bietet, als einegin der Reaktionsperiode gewählte Geshwornenbank.

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Nun sagt noch der Bericht, es f j geltend gemacht worden, eine wahre Preßfreiheit ohne Aburfy, tung der Pre vergeben dur

Gescbworne nicht denkbar sei, daß Grenzen erlaubter Kritif über staatlihe Organe und Einrichtun {wer sübjett würden und

nach dem politishen Standpunkte nd dem subjektiven Ermeffen \{wankend jeien. Ic meine, es giebt keine einfacere Frage als die Schuldfrag: bei Preßvergehen, und warum die Beantwortung dieser Frage für den Richter gerade dann cine besondere Schwierigkeit nden soll, wenn das Wort, um defsen“ Bestrafung es si handelt, ein gedrucktes ist, das vermag ich meine Theils nit zu erkennen. Der Unterschied des Preßvergehens und anderer Vergehen, deren Thatbestand im gegebenen Worte liegt, ist doch ledigli der, daß das strafbare Wort, wenn es öffentlich gesproei: wird, doppelt gemein- gefährlih ist. Ih bin der Meinung gewesen; daß die Zeiten vor- über seien, in denen man eine vermeintlihe oker wirklihe Vergün- stigung dem allgemeinen Strafgesez oder dem allgemeinen Straf- prozeßgeseß gegenüber im Namen der Freiheit fordern durfte. Frel- lich! in Betreff der Wirkung is das etwas ganz Anderes, ob eine ote Vergünstigung für einen bevorzugten Stand oder für die resse in Anspru genommen wird; aber gegenüber der Forderung der Gleichheit vor dem Gesetze ist das gleichgültig. : In der Mehrzahl der Fälle, in denen man_ sich über straf- rechtliche Verfolgungen der Presse beklagen zu kfönnen glaubt, ist diese Klage nit sowohl gegen das Urtheil des Richters, fondern da- gegen gerichtet, daß eine strafrechtlice Verfolgung überhaupt von den dazu bere{tigten Behörden veranlaßt wird, und gegen eine derartige

Klage kann man die Abhülfe nit bei dem Richter suchen, denn.

dieser hat ledigli darüber zu urtheilen, ob der an ihn gelangte Strafantrag nach dem Geseß begründet ist oder nicht, niht aber darüber, ob die Stellung des Strafantrages im einzelnen Falle noth- wendig und zweckmäßig ist. Bei politischen Delikten ist das eine Frage der Politik.

Die Erklärung, welche der Bundesraths-Bevollmächtigte Justiz-Minister Dr. Leonhardt nach dem Abg. Dr. Völk abgab, lautete :

Meine Herren! Ich wünsche mich mit den beiden Herren Abgg. Franfkenburger und Dr. Völk auseinander zu seßen, ih sage vielleicht rihtiger, zu verständigen. :

Der Hr. Abg. Frankeuburger hat gesagt, ih sei ein Feind der Jury, insonderheit erkenne man in mir in Bayern einen solchen Feind. Das ist ganz unrichtig. J bin gar fein Feind der Jury, i erkenne vielmehr ihre guten, wie ihre {limmen Seiten an, und das thue ih nit allein auf Grund von Erfahrungen, die mir die-Justiz- verwaltung an die Hand giebt, sondern auf Grund von Erfahrungen, welche ih gemacht habe verschiedentlih während einer Reihe von Wochen, wo ih das Vergnügen hatte Geshworner zu sein und als Obmann derselben zu fungiren. Zu dieser Zeit operirte die Jury außerordentlih gut, das kann ih ihr bezeugen.

Meine Herren! Wenn dieser Punkt Sie interessirt, so kann ich Ihnen au jagen, daß dazu viel beitrug das Vertrauen, welches die Sury in ihren Obmann seßte. Freilich ift dieser Punkt für mi immer derjenige gewesen, welcher die Jury uur als ein nicht unge- fährliches Institut erscheinen läßt.

Meine Herren! Man ift darum noch kein Feind der Jucy, wenn man eine andere gerihtlihe Institution vorzieht. Man kann sagen, die Jury ist gut, eine andere Institution ift besser. Jch halte z. B. die Schöffengerichtsverfassung, durchgeführt aber, für ein besseres In- stitut, wie die Jury, wie sie in Deutschland besteht. Es wäre auch fraglih, ob ih die Jury Englands nicht ganz anders betrachte, wie die in Deutschland, denn die Jury Englands ist eine allgemeine Oraanisationsform, die allgemein gilt für alle Strafthaten, infofern nit besondere Ausnahmen begründet sein mögen. In Deutschland verhält es si gerade umgekehrt; die Jury ist {u8nahmegeriht.

Der Hr. Abg. Frankenburger scheint mir den Beschluß des Bundesratbs, welcher in Form eines Wunsches Ihnen vorgetragen worden ist, doch nicht richtig zu! en Er hat si aber vielleicht nur nit korreft au2gedrückt. Na seiner Aeußerung möchte man annehmen, der Bundesrath wolle, daß den Geschwornen überhaupt feine dur die Presse begangene Strafthat zur Entscheidung vorge- legt werden soll. Dieser Gedanke ist nit rihtig. Der Bundes- rath wünst nur, daß gegen die allgemeine Regel der Zuständigkeits- norm eine Aburtheilung von Preßverbre(en und Preßvergehen durch Geschworne niht erfolge. Die verbündeten Regierungen wünschen fein Ausnahmegerit zu Ungunsten der Presse aber auch keines zu Gunsten derselben.

Fch komme auf das Verhältniß von Richtern und Geschwornen.

Meine Herren! Ih bin davon auSgegangen und ich gehe auc

noch daveu aus, daß vom Standpunkte der Strafprozeß-Ordnung und des Gerichtsverfassungsgeseßes in gleicher Weise zum Ürtheil berufen und befähigt, Richter und Geschworne sind. Ih habe mir nie die Be- merfung erlaubt, daß die Geschwornen minder befähigt seien, ih habe diesen Punkt dahingestellt sein lassen. Was nun die Verhält- niffe in Bayern anlangt, so habe ich doch wohl bestimmt genug hervorgehoben, welchen hohen Werth und welches Ansehen ich den Richtern Bayerns beilege. Ih habe gesagt, die Richter Bayerns be- dürfen, weil sie deutsche Richter sind, ebenso wenig wie die Richter in Preußen oder in Schwaben oder in Sachsen besondere Garantien für ihre Unabhängigkeit; diese ist durch das richterliche Gewissen ge- nügend verbürgt. __ Aber, meine Herren, i möchte bitten, daß Sie hieraus nit schließen möchten, gesagt habe ich das nicht ih hâtte andeuten wollen, daß die Geschwornen Bayerns nicht unparteilibe und integre Männer seien. Das hat mir ganz ferne gelegen. Für mich kam nur in Frage: wie haben die Verhältnisse in Bagern fich gestaltet? In dieser Beziehung bemerkte ih nach Hörensagen, es ift aber von dem Hrn. Dr. Franfkenburger in auffallender Weise bestätigt worden, daß es Zeiten gegeben habe, wo die Geschwornen in Bayern nit ordnungsmäßig fungirt hätten. Es ist doch immer etwas Auf- fallendes, wenn der Hr. Abg. Dr. Frankenburger bemerft, die vielen Freisprechungen seien lediglich Folge davon gewesen, daß ganz unzu- lässige Verweisungen an das Shwurgericht erfolgt wären. äúIch glaube nicht, daß die bayerischen Richter leichtfertigerweije Verweisungen an die Shwurgerichte in Masse haben ergehen lassen.

Es ist ferner auffallend, wenn der Hr. Abg. Frankenburger sagt, daß er vierzchn Mal hintereinander Freifprehungen erwirkt

hätte von dem Shwurgerihte. Hieraus scheint doch bei natürlicher

Betrachtung zu folgen, daß es recht {wer geworden ist, Verurthei- lungen zu erwirken.

Nun wird von dem Hrn. Abg. Frankenburger gesagt, in der

neueren Zeit habe sih das geändert, es erfolgten jeßt viele Verurthei- [lnngen. Das ist vielleicht ein gutes Zeichen für die Jury Bayerns. Aber aus dem Umstande, daß viele Verurtheilungen erfolgten, folgt an und für sich noch keineswegs, daß die Jury Bayerns in Preßz- vergehen gut fungirt. Das würde nur dann der Fall sein, wenn die versciedenen Verurtheilungen au wirkli begründet wären. _- Der Hr. Abg. Frankenburger hat inso!Ferheit exemplifizirt auf einen Fall, wo ein und dasselbe als straffir angesehene Preßdelikt von den Berufsritern Preußens anßer rafe gestellt sei, wöhcend die Geshwornen Bayerns auf Strafe Fkannt hâtten. (Es fragt fich nur, wer denn Recht gehabt hat. ¿s kommt Alles darauf an, meine Herren, daß das Urtheil gergFfertigt wird dur objeftive Momente. Aus der Zahl der FreispKchungen und Veructheilungen folgt an und für sih noch gar nihts.!

Der Hr. Abg. Dr. Völk ist wieder gi die Frage zurückge- kommen, ob es ein Fort- oder ein Rückschritt für Bayern L wenn in Preßsachen nicht die Jury, H dat Berufsrichter urtheilten. Ich

habe nun weder das Eine noch_ das Andere behauptet. Ich habe meinem Standpunkte gemäß dieses ahingestellt fein lassen. Meine Herren, wenn ih bayerischer Justiz-Minister wäre und für Bayern cine Gesetzgebung in Strafsachen zu : machen hätte, so würde ih keinen Grund finden, einen Zustand abzuändern, welher den Wünschen des bayerischen Volkes entspricht. E fommt jedo in Frage! welches von zwei Prinzipien, welche fi entgegenste en, für euts{chland zu wählen? Ich erinnere Sie an eine gleiche Lage, in welcher

das bobe Haus, freilih in anderer Zusammenseßung, zu

Strasocjepbud sich nd. Es handelte \i{ch damals um die Beibehaltung oder Abschaffung der Todeéstrafe, und Sachsen er- hob den Anspru, daß, da die Aufhebung der Todesstrafe in Sachsen Nattheil nicht herbeigeführt habe, dieselbe au für ganz Deutschland abgeschafft werden fönne, oder doch, daß die Todes ale abgeschafft bleibe in Sachsen. Darauf is der Reichstag nicht eingegangen im Interesse der Einheit des Rechts. É „obe, Sie werden au jeßt niht, wenn Sie die Geshwornen a usnahmegericht in Preßsachen verwerfen, für Bayern eine Ausnahme machen.

__ Der Hr. Abg. Dr. Völk hat, meiner Ansicht nach nit sehr glüd- lich auf die Verhältnisse Oesterreichs und meinen Kollegen in Wien, den Hrn. Dr. Glaser, fi bezogen. In Oesterrei verhält sih die Sache folgendermaßen. j

In Oesterreih waren die Geschwornen eingeführt: für Preß- sachen; sie bewährten sih aber in keiner Weise, so daß der Justiz-

Minister Glaser, dieser große Freund der Jury, sich veranlaßt sa als er den Gesetßentwurf der Strafprozeßordnung vorlegte, wodur die Jury im weiteren Umfange eingeführt wurde, daneben einen Geseßentwurf einzubringen, wodurch die Regierung ermäßtigt wurde, die Wirksamkeit der Geshwornengerihte Hinsichtlich aller ihnen zugewiesenen strafbaren Handlungen oder ein- zelner Arten derselben zeitweilig, und zwar längstens auf die Dauer eines Jahres, für ein bestimmtes Gebiet einzustellen. Aus den Verhandlungen in dem Reichstage geht hervor, wie wenig die Jury in dem beshränkten Umfang fich bewährt hat. Es ist z. B. von dem Abg. Delz bemerkt worden :

Was wir von- der Jury bis jeßt erlett haben, war durchaus

geeignet, die Ansicht des Volkes zu bestärken, es handle sich im

vielgepriesenen und modernen Rechtsftaate eigentli nicht um die

Rechts-, sondern Mactfragen der Parteien. :

_Und der österreichische Fust:z-Minister hat zur Motivirung des Gesetzentwurfes über Einstellung des Verfahrens vor der Jury Fol- gendes hervorgehobez : 4

Von dem Augenblicke an, wo in einem Gebiete in weiten Kreisen

die Meinung sich Bahn bricht, daß die Jury keine richterliche,

sondern eine rein politische Institution sei, daß derjenige, der auf der Geschwornenbank sißt, eine patriotishe Pflicht erfüllt, wenn er das Urtheil fertig auf die Geschwornenbank bringt, wenn er nicht nab der Wahrheit der Thatsachen und dem Spruche des Ge- seßes urtheilt, sondern lediglih sich berufen findet, bei dieser Ge- legenheit seinen volitishen, nationalen und konfessionellen Ueber- zeugungen und Sympathien Ausdruck zu geben, wenn der unglück- selige Wahn sich Bahn bricht, daß er zum Nerräther an seinen

Veberzeugungen wird, wenn er niht den Eid brit, nit als un-

wahr erflärt, was er als wahr erkannte, als Recht erklärt, was er

als Unrecht erkennt, wenn dies der Fall ist, dann treten Zustände ein, welche auf die Länge erhalten, nur dahin führen können, daß

im ganzen Vinfange des Reiches unter der Wucht der traurigsten

Erfahrungen das Geschwornengericht niedergebrohen wird.

So redete den Erfahrungen gegenüber, die man in Oesterreich ge- macht hatte, der bedeutendste Vertheidiger der Jury in Deutschland. Meine Herren! Ic bemerke das nur, weil der Hr. Abg. Völk für sich die österreibischen Zustände angezogen hat. Ich selbst lege von meinem Standpunkte ab fein allzu großes Gewicht darauf ; für mi hat die Sache nur die Bedeutung, daß es doch immer sehr zweifel- haft sein muß, ob ein großer Staat sich dazu entshließen scll, die Jury als Ausnahmegerit hinzustellen. Deutschland kommt in Frage, und Deutschland hat keinen Grund, mit den Geshwornen Erperi- mente zu machen.

Jn der heutigen (15.) Sißung des Deutschen Neichs tages, welher die Bundesraths - Bevollmächtigten Reichskanzler Fürst v. Bismarck, die Justiz-Minister Dr. Leon- hardt, Dr. v. Fäustle und v. Mittnact mit mehreren Kommissarien beiwohnten , seßte das Haus nach einigen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten die zweite Be- rathung des Entwurfs eines Gerichtsverfajsungs- gel eßes fort. Die Berathung begann mit §. 60.

n den kurzen Debatten über einzelne Paragraphen be- theiligten sich die Abgg. Windthorf (Meppen), Dr. Völk, Frankenburger, Dr. v. Schwarze, Schmidt (; E Struckémann (Diepholz), Dr. Lasker, Reichensperger (Olpe), Dr. Römer (Württemberg), Schröder (Lippstadt), Dr. Eberty, die Referenten Abgg. Miquel und Beer (Oldenburg), ferner als Vertreter des Bundesraths der Justiz - Minister Dr. Leonhardt, der Direktor im Reichskanzler-Amt v. Amsberg, der Geheime Ober-Regierungs-Rath Hanauer, der Geheime Regierungs-Rath Hagens und der Königlich sächsische Justiz- Minister Abeken. A den Antrag des. Abg. Dr. Lasker, welchen der Abg. Windthorst unterstüßte, wurde der vom Justiz- Minister Dr. Leonhardt angefochtene §. 84f. der Kommissions- beshlüse, nah welhem bei detachirten Handelskammern ein Amtsrichter Vorsitzender sein kann und auch bei dem Landgerichte nicht zugelassene Anwälte fungiren können, ge- strichen, um bis zur dritten Lesung eine gnetere Fafsun zu vereinbaren. Auf eine Anfrage des Abg. Windthorst über den fünftigen Siß des Reichsgerihts, wezu er Leipzi empfahl, erwiderte der Justiz - Minister Pr. Leonhardt, da weder im Justizauss{husse, noch im Plenum des Bundes- raths, noch im preußischen Staats-Ministerium diese Frage in Erwägung gezogen sei. Außer den angegebenen Modififationen wurden bis zum Schlusse des Blattes, wo §. 107 zur Dis- fussion stand, sämmtliche Paragraphen unverändert nah den Kommisjionsbeschlüssen angenommen.

Die in der heutigen Börsen - Beilage abgedruckte tabellarishe Uebersiht der Wochenausweise der deutshen Zettelbanken schließt mit folgenden summari- hen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand der 19 Institute am 15. November 685,560,900 4 oder 6,149,000 mehr als in der Vorwoche; zugleich hatte fih der Wechsel- bestand bei einer Gesammthöhe von 713,496,000 M um 20,623,000 4 der Vorwoche gegenüber vermindert, wie auhch die Lombardforderungen mit 92,778,000 ä eine Abnahme um 2,668,000 4 nahweisen. Der Notenumlauf im Betrage von 937,328,000 war der Vorwoche gegenüber um 4,849,000 4 zurüdgegangen ; die täglich fälligen Verbindlich- keiten in Höhe von 184,924,000 konstatiren einen Rü- gang um 11,896,000 s, während die an eine Kündigungs- frist gebundenen Verbindlichkeiten im Gesammtbetrage von 125,961,000 é eine Zunahme um 228,000 # bekunden.

Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten hat si in einem Cirkularerlaß vom 8. d. M. damit einverstanden erflärt, daß den Bezirksregierungen und beziehungsweise Kon- sistorien, nit allein die Entscheidung über Anträge von ehe- maligen Seminaristen auf gäugt gen oder theilweisen Erlaß der auf Grund von Aufnahme-Reversen zu leistenden Rückzahlungen, sondern auch der Beschluß über die Faun der Rückzahlungen zu überlassen ist und von dem Provinzial- Schulkollegium nur die Aufna me-Reverse sowie die Beträge der zu beanspruchenden Rückzahlung mitzutheilen sind.

Der großbritannische Bevollmächtigte zur Konferenz in Konstantinopel, Marquis of Salisbury, Staats- Sekretär für Jndien, ist von Paris kommend, gestern Abend hier eingetroffen und im Kaiserhof abgestiegen.

Der General-Lieutenant von S{chwerin, b Commandeur der 6.- Division, ist zum Gouverneur von ernannt worden und aus diesem Anlaß zur Abstattung per- sönliher Meldungen von Brandenburg a. H.

Der General-Lieutenant von Sandrart, Comman- deur der 10. Division, ist nah beendigtem Urlaube wieder

S. M. S. „Augusta“ hat am 5. d. Mts. frü incent Cap Verde'sche Jnse

Porto grande auf St sichtigte am 7. d. Mts. die Reise fortzuseßen.

eankert und bea n Bord Alles wohl.

Rendsburg, 21. November. rdnung der heutigen 11. Sißung des \chleswig- nishen Provinzial-Landtages stand zunächst die Vorberathung über den berichtlichen A hen Verwaltungsausshusses, betreffend De ision der aufge- und Decharge-Ertheilung für die Die Vorlage wurde hne Debatte erledigt.

(Kiel. Ztg.) Auf der ntrag des ständi-

mit ein- Als zweiter Punkt folgte die Proposition der Abgg. von und Kraus-Plön: t, bei der Königlichen Staatsregierung Stelle des 8. 28 der schleswig- nung ein neuer Paragraph ein-

ehnungen pro 1875. maliger Berathung o der Tagesordnun

j Benzon-Heiligenhafen vinzial-Landtag beschließ darauf anzutragen: daß an olsteinishen Gesinde-Ord efügt werde, durch welchen die im §. 1 des eßes vom 24. April 1854 erwähnten und die im §. 26 der Gesinde-Ordnung hervorgehobenen Handlung des G

Der Pro-

preußischen Ge-

sind, mit einer bestimmten Strafe belegt werden. Die amendirte Proposition wurde angenommen. Der dritte Gegen- ftand der Tagesordnung war die Vorberathung über die Pro- position des Abgeordneten Henneberg : Der Provinzial-Landtag wolle bei Königlicher Regierung sch dahin verwenden: daß die durch Verordnung vom 22. September d. J. féstgestellten bei Ablösung von Servituten und Theilung der herabgemindert werden und namentli der say bei Theilung der Gemeinheiten und legung der Grundstücke drei niht überschreiten möchte.

bezüglichen Abschnitt aus dem Geseß über und motivirte alsdann seine Proposition.

us\{huß von drei Mitgliedern.

s\chuß gewählt.

Kostenansäße Gemeinheiten 2c. Zusammen- Mart pr. Hektar der Regel nah Der Proponent las zunächst den Servitute 2c. vor Kraus-Plöôn bean- Der Antrag

Das Haus

tragte einen A wurde angenommen und der Au ging dann zu den Petitionsberichten über.

Merseburg, 22. November. g des Provinzial-Landtages tende Anträge zur Erledigung durch Beschluß- Es folgte die Vornahme beantragten Wahl des Landbau- beren Provinzialbeamten für die iermit hatten die geschäftlihen Verhandlungen Ócht. Nah den Schlußbemerkungen des Vorsißen- s Landtages \{chloß der Dber-P rä- ident Freiherr v. Patow die Sesfion des Landtages mit olgenden Worten :

Hochgeehrte zial-Landtages d erledigen sein würden, handlungen eine längere Zeit würden, denn es galt ja nit allein, Nerbandes auszubilden nach Maßgabe der JZhnen geseßzlich einge- räumten Autonomie, sondern es war Ihre diesmalige Bestimmung, und festzustellen, auf welche die Verwaltung Verwaltungs8zweige

Wenn Sie

| (Magd. Z.) Jn der heu- tigen Sizun amen meh- rere unbedeu fassung im Sinne der 2 der vom Provinzialaus\{ Rathes van der Wegesachen. ihr Ende erreicht. : den über die Thätigkeit de

Referenten.

Beeck zum 0

Indem ib mir bei Eröffnung des Provin- ie Aufgaben gegenwärtig hieit, welhe von nahm ic mit Sicherheit an, daß Ihre Ver- als bis zum heutigen Tage beanspruchen die Verfassung des Provinzial-

die Grundsäge zu finden mannigfaltigsten

det werden in fürzerer Zeit alle Ihnen ledigung zu bringen, so ist dies Sie in rastlosem E Kräfte zugewiesen ha ehrte Herren Mitglie Arbeiten den warmen - diesmaliges Zusammensein w gen, denn die Fortentwitelung des V das Gedeihen der provinziellen Selbfstverwaltun biete der Humanität werden wesentlich dadur be ies Segen zu Theil wird. Indem i hren iesen Lohn von Herzen erwünsche, erkläre ih Kaisers und Königs den Provinzial-

Krosigk das Hoh in welches die

zugewiesenen nur dadurch ermöglicht worden, daß der Provinz Ihre en. Hochgeehrter Herr Vorsitender! Hocbge- Empfangen Sie für Ihre Dank der Königlichen Staatsregierung. ird seine Folgen in weite Zukunft tra- erfehrêwesens der Provinz und g unterliegenden Ge- dingt werden, daß

Angelegenheiten

der des Land

íShren Beschlüssen Got mühbevoien Arbeiten d im Namen Sr. Majestät des Landtag der Provinz Sachsen für gesch{lofsen. Hierauf brachte der Vorsißende 0. auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, Versammlung begeistert einstimmte.

Dresden, 21. November. Anlaß seines Namensfestes heute Mittag lihen Residenzschlosse die Glücwünsch jowie der Oberhof: und egenwart der König- in der Kapelle des Königlichen Firmung der Prinzessin 1863) durch den Bischof Bernert

Sachsen. König hat aus im hietigen König Ministers Hofchargen entgegengenommen. lichen Familie hat heute früh Palais am Taschenberge di Mathilde (geb. 19. März in feierlicher Weise stattgefunden., Darmstadt, 22. November. Landessynode ging von toriuums der Entwur

(Dr. 5) Der

des Königlichen Hauses, Jn G

Der evange-

f eines Kirchengeseßes in Betreff 1 der evangelishen Kirchengemeindevertretungen lishen Kirchenvorstände zur verfassungsmäßigen Berathung und Beschlußfassung zu.

Mecklenburg. . Sitzung des Landtages vom 18. November wurde folgender Antrag eingebracht :

„In Folge d hat sih ein Erwer fo an Bedeutun Beacbtung zu schenken. i nannten Waaren - S(leuderauktionen. Publikum und die

Manipulationen be den Reichstag gerichtete Petitionen werbetreibeuden, au aus Melenburg, den Rechts nah dieser Richtung h chtigt gebliebeu. ier einzugreifen. rträge aus den Steu nische Geschäfte zur Gewerbesteuer ni früher, erklären fich durch diese jeits die Gewerb aber von Wanderlagern 2c. prechenden Ersatz

der Wahle1 und evange

Malchin, 22. November.

26. Juni 1869 bszweig herausgebildet, und in kurzer Zeit überall geboten scheint, ihm besondere die Wanderlager und soge- Beide sind geeignet, soliden Gewerbetreibenden auf

Mehrfahe an Kaufleuten und Ge- welche Aenderung des sind bisher unberü- Sache der Einzelstaaten zu # erden ih in Folge dessen die Erscheinungen, daß kaufmän- edriger eingeschäßt werden, wie Konkurrenz, während anderer- zu welcher Ju-

er deutshen Gewcrbe-Ordnung vom

gewonnen, daß es Wir meinen

8s Aeußerste

in erstreben, Úns s{eint es In Mecklenburg w ern verringern.

esheinsteuer oder Haufirsteuer, herangezogen geben. Wir pro

regierungen unterthänigst zu bitten, no

die hohen Landes- ch auf gegenwärtigem Lande

Ä

tage eine Geseße8vorlage zu maden, betreffend eine anderweitige ] ere Besteuerung der Händler mit vorübergehenden Verkaufsnieder- agen resp. Abhalten sogenannter Waaren#Scleuderauktionen, sei es dur Zablung von {/oder Brutto-EinnahmeFwie bei anderen Auktionen, sei es dur eine erhöhte Gewerbesteuer bi! 100 für jede Woche, oder einen Theil derselbzn, und für nba des Betriebes, sowie

für jedes Verkaufslokal, wobei wir anh&mgeben, den Betrag der Hausir- oder Gewerbescheinsteuer bierin Zu fompensinen, auc den einzelnen Kommunen zu gestatten, die Betreffenden zu den Kommunal- steuern entsprechend heranzuziehen.“ Es ward beschlossen : 4 __ „Man wolle die ufmerksamfkeit beider bober Regierungen mit- telst eines an die Landtags-Kommifarien zu richtenden P. M. auf die in dem vorstehenden Diftamen därgelegten Uebelstände lenken und damit den Antrag verbinden, einge Gesete8vorlage wegen angemessener Besteuerung der bezeihneten Wanderläger und Auktionen noch auf gegenwärtigem Landtage zur ständischen Berathung herauszugeben. Ob die in dem Diktamen vorgesclagenen Steuersäte die angemeîse- nen seien, _ darüber wollten die Stände in dem abzulafsenden P. M. sich niht äußern. Hr. Landsyndikus Dr. Pries werde beauftragt, das P. M. zu entwerfen.“

Oldenburg. Oldenburg, 21. November. (Wes. Ztg.) Heute ist die zwölfte ordentliche Ländessynode eröffnet worden. Derselben find bereits verschiedene wichtige Vorlagen zugegangen, u. a. der Entwurf eines Gescßes, betreffend Re- gulirung des Diensteinkommens der Geistlichen, ein Geseßz- entwurf, betreffend Theilung der Pfarrgemeinde Oldenburg, der Entwurf eines Gesetes, betreffend die Zusammen- seßung des Ober-Kirchenraths und die Dauer der Synodal- perioden u. \. w. Vermuthlih werden die Geschäfte der Synode etwa 14 Tage bis 3 Wochen in Anspruch nehmen.

_ Lippe. Detmold, 21. November. Der Landtag ist auf Montag, den 11. Dezember einberufen worden.

Reuß j. L. Gera, 19. November. Die Regierung hat die Landtagsbescchl üsse bezüglich der Stolgebühren nit acceptirt, jondern in einer an den Landtag gerichteten Reproposition die Ausdehnung der Entschädigungspflicht auch auf die künftig anzustellenden Geistlichen aufrecht erhalten. Der Landtag genehmigte vorgestern die Regierungsvorlage, und wurde au) die Entschädigung, soweit nicht das Kirchenver- mögen eintritt, auf die Staatskasse übernommen, so daß die Gemeinden nicht damit belastet werden. Auch der Vertrag der Regierung mit der Geraer Vank, dur welchen dieselbe mehrerer Verpflichtungen gegen den Staat enthoben wird, wurde genehmigt und die Gründung einer Landrentenbank beschlossen. Diese soll vom Staate mit 800,000 # aus dem noch 992,759 Á betragenden Antheil an der französischen Kriegsentschädigung dotirt und der Geraer Sparkasse zur Ver- waltung überwiesen werden. Ferner referirte der Minister von Harbou über ein Abkommen mit der Geraer Bank, nah welchem von den nicht zur Einlösung gelangenden Banknoten eine Summe dem Staate zu Stiftungszwecken überwiesen werden solle.

Bremen, 19. November. (H. N.) Die städtische Kirhenvertretung soll noch einmal in diesem Fahre, Und zwar am 27. November, zusammentreten, um die am vorigen Montag nicht erledigten Berathungsgegenstände vorzunehmen. Es handelt si erstens um die äußere Ordnung des Katechu- menen- und Konfirmandenunterrichts, sowie der Konfirmation, namentlih die Bedingungen des Eintritts in den Unterricht, Zeit und Dauer desjelben, Verhältniß desselben zur Schule, Wechsel des Predigers, der ihn ertheilt. Zweitens soll die firdlihe Mitwirkung bei Begräbnissen, und drittens die Ein- rihtung einer firchlihen Statistik besprochen werden. Diese Fragen waren chon für die Zusammenkunft am 13. Novent- ber vorbereitet. Neu hinzugekommen find Anträge, welche ih auf eine „Kirchenfeier zum Gedächtniß der Verstorbenen“, und die Frage der Betheiligung des Landgebiets und der Hafen- städte Bremerhaven und Vegesack an der Kirchenvertretung beziehen.

Oesterreich : Ungarn. Wien, 22. November. (W. T. B.) Jn der von den Obmännern der drei ver- fasungstreuen Fraktionen einberufenen Abgeordneten- versammlung erschienen 179 Abgeordnete. Nach einer längeren Debatte, in welcher namentlih das Bank- statut von mehreren Seiten heftig angegriffen wurde, nahm die Versammlung einstimmig einen Antrag an, wonach die Obmänner eine neue Versammlung einberufen und zu dersel- ben die Minister einladen sollen, um von denselben Aufklä- rungen über die Ausgleichsangelegenheit im Allgemeinen und über die Bankfrage im Besonderen zu erhalten. Morgen findet eine Konferenz statt, in welcher die an die Regierung zu rih- tenden Fragen festgestellt werden sollen.

Das Ergevniß der Landtagswahlen in Dal- matien aus der Gruppe der Landgemeinden ist cin für die slavishe nationale Partei e günstiges, indem sie 19 ihrer Kandidaten durchbrachte, während von der autonomen italie- nischen Partei blos 1 Kandidat gewählt wurde. Bon diesen 20 Abgeordneten sind 12 zum ersten Male gewählt. Heute finden die Wahlen in der Gruppe der Städte und Handels- fammern statt. S j

Pest, 20. November. Man schreibt der „Pol. Korr.“ von hier: i:

„Man würde sich einem großen Srrthum hingeben, wollte man aus dem bisherigen Verlauf der Budg etdebatte auf eine beson- ders beftige Opposition der nit zur Regierung haltenden Parteien \{ließen. Jasbesondere gilt dics von der unabhängigen liberalen

artei, welche zufällig einen jugendlichen Heißsporn und einen par- Tauealetiiden Sonderling ins erste Feuer geschickt hatte. Schon morgen werden bedächtigere Mitglicder dieser Partei Gelegenheit nehmen, zu zeigen, daß die unabhängigen Liberalen ihre Opposition lediglich auf die volk8wirthscaftlicben Fragen beschränfen, in Bezug auf die allgemeine Politik aber zu der Regierung nocch immer in dem nämlichen Verhältniß stehen, wie vor dem Austritte aus der großen liberalen Regieruxgépartei. Die „Unabhängigen“ würden in der That in die grÿßzte Verle enheit gerathen, wenn an sie die Aufgabe heranträße, die Leitung der Staatsgeschäfte selbst in die Hand zu ni{hmen. Sie wüßten auch für si keinen “befferen Minister-Präsidenten als Koloman Tisza. Mehr als mit den politischen Angelegenheiten hat die Regierung mit den finanziellen und staatswirähschaftlihen ihre Noth. So ist E beispiclsweise genöthigt, gerade jet die Dstbahnfrage zur ösung zn bringen, da der mit der Ostbahngesfellschaft abgeschlossene Kaufvertrag unbedingt vor Jahrec-\&luß ratifizirt werden muß. Morgen wird der Eisenbahnauss{chuß die lebte Entscheidung zu treffen haben, da die für heute angesagte Aus\sc{ußsitung nicht abgehalten werden kann, weil die Minister von 6 Uhr ab Ministerrath halten. Die Annahme des Kaufvertrages dur den Ausshuß und auch dur die überwiegende Majorität des Plenums steht außer Zweifel. Aber ebensowenig zweifelhaft ist es, daß bei dieser Gelegenheit wieder ein- mal die bekannten peinlichen Nebenumstände, die an der Ostbahn- frage haften, zur öffentlichen Besprechung gelangen.“

2. November. (W. T. V.) Bei der heutigen De- batte über das Budget im Abgeordnetenhause spra für die Annahme der Budget- Vorbehalten aus und bil- rn von dem Minister - Präsidenten gege- auf die orientalishe Frage. Erhaltung des Zollbündnißzes chischen Staate in und warnte davor, bei der heutigen Situation die Monarchie einer inneren Krifis

auszuseßen.

Großbritannien und Frland. London, 21. November. (Engl. Korr.) Die Königin wird, da in Folge der großen Fluth in Schottland eine Éisenbahnbrücke gebrochen ift, ihre Abreise nah Windsor erst am Donnerstag antreten. Der Marquis of Salisbury if gesteru Morgen nach Kon- i Mit thm reisten seine ; Sohn (Viscount Cranbourne), seine Tochter umd die Gesandt- schafts-Sekretäre, im Ganzen 18 Perfonen. wird heute in Paris bleiben, am Donnerstag in Berlín, am Sounabend oder Sonntag in Wien, am Moniag in Triest Extra - Dampfboot

sih der Deputirte Sennyey vorlage unter den ligte jodann die g benen Erklärungen in Bezu Zugleich trat der mit dem österrei

üher erörterten

Redner für

stantinopel abgereift. emalztin, fein

MarguiS& und dann

tinopel fahren , Privatzjekretär

nach Konstan-

e vorausgegangen , e nächsten Sonntag in Konstantinope! s Der portugiesische Gesandte am Hofe von St. James, Feldmarschall Herzog von Saldanha, ist lebensgefährlih erkrankt. Dem scheidenden Vizekönig von Jrland, Duke of Abercorn, wird die Dubliner Stadtbehörde eine Anex- j Die Unparteilichkeit seiner Ver- waltung ward ausdrücklich anerkannt, und der Lord-Mayor bedauerte nur, statt einer Empfangs- eine Abschieds-Adresse zu verhandeln. Admiral Ryder schickte aus Nagasaki am 20. tovember einTelcgramm folgendenJnhalts: JhrerMajestät Schiff apwing“ ist, wie berihtet wird, in einem großen Sturme bei Chefoo verloren gegangen, kein Menschenleben verloren. „Charybdis“ und ein Kanonenboot sind zum Beistand hinge- i f j E indsor Castle“ ist auf einer Insel wenige Meilen nördlich vom Cap der guten Hoffnung gestrandet. Menschenleben sind auch in diesem Falle nicht ver- loren gegangen. Die Auswanderungsbehörde erläßt eine neue Warnung vor der Ansiedelung in Brasilien und macht die Leute selbst für die Folgen verantwortlich.

Frankreich. Paris, 21. November. officiel“ veröffentlicht heute Ernennungen von Maires Und Beförderungen in der Ehrenlegion. liche Blatt die Liste der Mitglieder der Jury, die bei Auf- nahme der Werke der shönen Künste für die Ausstellung von 1878 wirken wird. Der Marquis Lord Salisbury traf, der „Köln. Ztg.“ zufolge, gestern Abend in Paris ein, hatte heute um halb 1 Uhr eine Unterredung mit dem Herzog Decazes und reist heute Abend nach Berlin weiter. Graf Chaudordy reist heute Abend nah Konstantinopel ab. Der „Figaro“ hatte die Nachricht gebracht, der Minister des Jnnern, v. Marcère, werde sich nah dem Budaget- zurüziehen. schreibt ein Korrespondent der „Köln. aber in so fern bemerkenswerth, als seit Merode's Wahl im Departement des Doubs die Bemühungen gewisser Leute, Marcère zu beseitigen und dur einen Mann der moralischen Ordnung mit verdoppeltem Eifer wieder begonnen haben.“ Ein Erlaß des Handels-Minister s s Bort an die Handelskammer von Rouen eröffnet derselben in Berichtigung cines früheren Cirkulars, daß die deutsche Reichsbank an der Schreibart marks oder marcs durchaus feinen Anstoß nimmt, sondern nur Wechsel, welche die ent- schieden falsche Schreibart marken oder reichswarken tragen, bei der ein Doypelsinn mit Stempelmarken möglich wäre, Die Arbeiten auf dem Trocadero für das Ausstellungsgebäude sind in vollem Gange. Tagen werden die Pfeiler des Gebäudes fundirt werden. Der in Lille vereinigte kathol ishe Kongreß hat feine Die leßte Sißung fand am Sonnabend stait, und, wie die kirchlichen Blätter behaup felben wichtige Beschlüsse gefaßt worden. Sitzung war eine lange Rede von § Kongreß fühlte auch das Bedürfniß Blattes. Dieses Blatt heißt die „Revue du Saint-Sacremen und berichtet „alle Thatsachen, die sich auf die Anbetung der heiligen Eucharistie bezichen.“ heute einen Auszug aus der Rede Chesnelongs, „die Solidarität der Kirche und Frankreichs“ und rief: „, sind Katholiken, und Katholiken bis Senator Marguis Franclieu hat Bischof von Gap geri wahrer Katholik müsse seinem Gl , folglich auc in der Regierung, Glauben fein Hinderniß im Wege stehe.

(Ag. Hav.) : em Kongreß einen Geseßentwurf, betre Militärdienstpflicht vorgelegt. 0 Mann zählen. avon 4 im stehenden

um womög-

kennungsadreîte überreichen.

gangen.“ Der Dampfer

Das „ZFournak

Zugleich bringt das amt-

Nachricht, Ztg.“ ift grundlos,

zu erseßen, Teisserenc de

zurüc{weist.

Arbeiten vollendet. ten, wären in der- Das Ereigniß der Irn. Chesnelong. der Gründung eines neuen

Der „Univers“ bringt derselbe feierte

zum Syllabus“. Der cin Schreiben an den den Saß entwickelt, ein auben überall den Sieg zu und dafür

chtet, worin er

verschaffen suchen sorgen, daß dem Svanien. Minister hat d die allgemeine stehende Heer soll wenigstens 100,00 Dauer des Dienstes ist auf 8 Jahre, d Heere und 4 in der Reserve, festgeseßt. 17. November. (Jtal. Nachr.) „Se. Majestät der König hat Staatsfekretärs für die inneren November für die

Madrid. Der Kriegs=

öFtalien. „Gazzetta Uffiziale“ meldet: Vorschlag des Ministers- Angelegenheiten, erste Session der 13. ernannt: Zum Präfident zu Vize-Präsidenten Jacob Durando , Franz Nah dem Ausfall der in der neuen Kammer 332 Abgeordnete gehörten { ungsperiode der Kammer an, d 123 sind Neulinge.

durch Dekrete vom 11. Legislatur des Senats des Königreichs en den Senator Sebastian Tecchio, die Senatoren Rafael Conforti- Borgatti und Heinrih Poggo.“ Wahlen zählt die Fortschrittspartel 421, die gemäßigte Partei 87 Ab= on in der lebten 43 saßen früher in der 2 7 Wahlen werden wegen eiten angefochten. Nach der „Opinione“ bez Ministerium des Aeußern die Veröffent- matischen S chrift-= en Frage enthalten wird. Der „Popolo Romano“ kann versichern, daß das Unter- richts-Mini sterium bere mer fertig habe cinen Gefeß rit, einen für den zwangas

Kanu: mer un Unregelmäßigk reitet man im lihung cines Bandes vor, welcher die diplo stücke in dexr orientalif

its zur Vorlegung für die K entwurf für den höheren Unter- weisen Unterricht, einen tarlehrer, einen über dieSeminarien welcher den lehrenden Direk= dchlag gewährt. Hexr Delbrü@

Pensionsfonds für dieElemenr ulen)undeinen schließlich, en Mittelschulen ein Zehntel Zuf Der frübere Präsident des Reichskanzler-Arats,

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