1876 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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en für die Zeit vom 1. Januar bis zum Shluse des Monats ftober 1876 (verglichen mit demselben Zeitraum des Vor- jahrs) betragen: Zölle und gemeirischastlihe Verbrauchssteuern 193,284,936 M (+ 2,248,809 M), Wedhselstempelsteuer 5,721,917 4 (— 320,059 „), Post- und Telegraphen- verwaltung 95,382,407 4 (+ 2,192,997 A), Reichseijenbahn- Verwaltung 25,952,176 M (+ 395,133 A).

Eine im Reichs-Eisenbahnamt angestellte Ver- leichung der von demselben Anfangs März d. Fs. verta ichten Nachweisung über die Tödtungen und Ver-

leßungen auf den Eisenbahnen Deutschlands, aus\{ließlich Bayerns, im Jahre 1875 mit der durh das Board of Trade vor Kurzem dem englischen Parlamente vorgelegten Uebersicht der Unglücksfälle auf den nee englischen Eisenbahnen in demselben Jahre liefert f gendes Ergebniß.

m Ganzen verunglückten in Deutschland (aus- \cließlich Bayerns) bei einer Betriebslänge von 24,135 Kilo- metern (Ende 1875) 2,094 Personen (509 Tödtungen und 1585 Verleßungen), in England bei 26,875 Kilometern Betriebslänge 7020 Personen (1265 Tödtungen und 5755 Verleßungen). Unter diesen befanden sich in Deutchland: 85 Passagiere (15 getödtet jedoch sämmtlich nicht dur Unfälle im Betriebe und 70 verleßt), 1780 Bahn- bedienstete (359 getödtet und 1421 verleßt) und 229 andere Personen aus\cließlich Selbstmörder (135 getödtet und 94 verleßt), in England: 1940 Passagiere (134 getödtet und 1806 verleßt), 4383 «ail: pee dl tete (765 getödtet und 3618 verleßt) und 697 dritte Personen, aus ließlich Selbftmörder (366 getödtet und 331 verleßt).

Dur@Wschnittlich verunglückte in dem erwähnten Jahre in Deutschland je Ein Passagier von circa 2,012,000, in England je Einer von circa 261,000 überhaupt be- förderten Passagieren. Ferner fällt in Deutschland eine überhaupt vorgekommene Verunglückung auf 11,; Kilometer Betriebslänge gegen 3,z Kilometer Betriebslänge in England und unter Berücksichtigung der größeren Länge mehrgelei- siger Bahnstrecken Eine Verunglückung in Deutschland auf 14 z Kilometer Bahngeleislänge gegen circa 6 Kilometer Bahn- geleislänge in England. |

Durch Unfälle im Betriebe (Entgleisungen, Zusammen- stöße 2c.) verunglückten in Deutschland im Ganzen 289 Personen, wovon 33 (sämmtlich nicht Passagiere) getödtet und 256 (worunter 30 Passagiere) verleßt wurden. Dagegen werden in England im Ganzen 1492 Personen als im Betriebe verunglückt aufgeführt, darunter 39 getödtete (ein- chlicßlich 18 Passagiere) und 1453 verleßte. (einschließlich 1212 Passagiere).

Was den Úmfang der einzelnen Unfälle angeht, so betrug im Jahre 1875 in Deutschland die größte Zahl der Tödtungen 2, die der Verleßungen 13; in England die größte Zahl der Tödtungen 7 und der Verleßungen 70.

Wie das „Archiv für Post u. Tel.“ G F ist von der bestehenden Einrichtung, wonach Behörden, Geschästshäuser, so wie Privatpersonen , welche öfter Einschreibebriefe u. #. mw. durch die Post absenden, statt der Einlieferungsscheine sh so- genannter ied bd chreibebücher bedienen dürfen, im Ganzen nicht der erwartete Gebrauch gemacht worden. Fn dem esammten Reichspostgebiete werden nur 31,926 solcher Einlie- erungsbücher benußt. Fn Folge dessen 1st vor Kurzem an die Ober-Postdirektionen die Aufforderung ergangen, dahin zu wirken, daß mehr als bisher von diesen Büchern Gebrauch ge- macht werde. Die meisten solher Bücher, nämlich 1850, sind in Berlin ; es folgen: die Bezirke Leipzig mit 1786, Darm- stadt mit 1365, Karlsruhe mit 1092, Dresden 1060,- Liegniß 1058, Stettin 1045, Potsdam 1025, Arnsberg 1009 2c. Der Bezirk Aachen hat 146, Coblenz 719, Cöln 454, Düsseldorf 1075, Minden 680, Münster 325, Trier 523, Straßburg hat 592, Metz uur 98.

_— Die durch §. 38 des Geseßes vom 8. März 1871, be- treffend die Ausführung des Bundesgeseßes über den Unter- süßungswohnsiß, festgestellte Verpflichtung des Staates zur Uebernahme der Kosten für den Transport der Korrigenden aus dem Gerichtsgefängnisse in das Arbeitshaus und für die zu diejem Behufe zu gewäh- rende unentbehrliche Bekleidung is nah einem Reskript des Ministers des Jnnern vom 2. d. M. durch das Gesetz vom 8. Juli 1875, betreffend die Ausführung der 88. 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial- und Kreisverbände, welches im §8. 4 sub 3 die Kosten des Landarmen- und Korrigendenwesens den Provin- zialverbänden zuweist, nicht für 1ufGEboben u erachten. Dem- gemäß sind die gedahten Transport- 2c. Kosten nach wie vor auf Staatsfonds zu Übernehmen.

Schon die Bestimmung im 8. 38 des erst citirten Gesetzes selbst, welhe den Landarmenverbänden die Detention der Korrigenden auferlegt, von den desfallsigen Kosten aber aus- drücklih die Kosten des S der betreffenden Personen in die Korrektionsanstalt und der dieserhalb nöthigen Be- kleidung aufnimmt, deutet darauf hin, daß leßtere Kosten nicht als unter die Kosten des Korrigendenwesens fallend, E als landespolizeilihe Ausgaben angesehen werden ollen.

Hätte nun der §. 4 des Geseßes vom 8. Juli 1875 beab- sichtigt, auch diese, dur eine spezielle gele he Vorschrift dem Staate zur Last gelegten Transport- 2c. Kosten zugleich mit den Kosten des Korrigendenwesens gui die Provinzen zu übertragen, so würde dies unzweifelhaft im leßeren Geseße durch besondere Aufhebung der entgegenstehenden Vorschrift des 8. 38 des Geseßes vom 8. März 1871 ausgesprochen worden sein. Da dies nicht geschehen ist, kann nur ange- nommen werden, daß auf die Provinzia’ verbände nur Diejenigen Ausgaben füe das Korrigendenwesen, welhe nach §8. 38 |. c. bisher von den Landarmenverbänden getragen werden mußten, nicht aber die nah demselben Paragraphen als landespolizei- lihe Ausgaben anzusehenden Kosten des Transportes der Korrigenden in die Korrektionsanstalten und. der hierzu nöthi- gen Bekleidung haben übergehen sollen.

Gegen eine auf Grund des Geseßes vom 22. April 1875 angeordnete Einstellung einer Leistung aus Staatsmitieln für die römisch-katholishen Bis- thümer und Geistlihen ist nah einem Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz- ats ae vom 14. Oktober 1876 eine Besißstörungsklage un- zulöfsig. /

_— Die in Hannover durch §. 40 des Hannoverschen Gerichtsverfassungsgeseßes vom Jahre 1850 gestattete Heran-

ziehung eines Anwalts zur Versehuúg der Hülfs- rihterfunktionen ist nah einem Erkenntniß des Ober- Tribunals, Senat für Strafsachen, vom 25. ber d. F. durch die bezügliche preußishe Geseßgebung seit dem Jahre 1866 nicht berührt worden und ist demnach noch statthaft.

Die Veräußerung von Vermögensbestand- theilen bei einer drohenden an RULE ist durch §, 288 des Strafgeseßbu bei Strafe verboten. Jn Beziehung auf diese NEMBAAT at das Ober-Tribu- nal in einem Erkenntniß vom 17. Oktober d. J. die wesent- liche Entscheidung gefällt, daß nur die Absicht des Schuldners, durch die Veräußerung die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, strafbar ist, niht aber das bloße Bewußtsein, daß seine Veräußerung die Nichtbefriedigung des Gläubigers zur unausbleiblihen Folge haben werde.

Se. Hoheit der Prinz Friedrich zu Hohen- zollern, Major und etatsmäßi ger Stabsoffizier im 1. Garde- Dragoner-Regiment , ist von Urlaub hierher zurüdckgekehrt.

Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Herzoglich \sachsen-coburg-gothaishe Staats-Minister, Freiherr von See- bah, ist hier angekommen.

Rendsburg, 23. November. (Kiel. Ztg.) Jn der heutigen Sißung des Provinzial-Landtages wurde zu- nächst über den Entwurf einer Bau-Polizeiordnung für das platte Land Shleswig-Holsteins weiter be- rathen. Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung die Schlußberathung über die Propofition des Landesdirektors, betreffend Abänderung des Statuts der Brandversicherung, worauf zum leßten aber shwierigsten Punkte der Tagesord- nung, betreffend 300,000 /6 für Aufforstung, geschritten wurde. Nach einer längeren, lebhäften Debatte wurde der Minoritätsantrag, identisch mit dem Antrage des ständischen Verwallunagaus Gai mit 31 Stimmen angenommen.

Celle, 23. November. (N. Hann. Z.) Der Landtag des Fürstenthums Lüneburg hat in seiner gestrigen Sitzung den Vorschlägen des landschaftlihen Kollegiums ge- mäß auch dieses Jahr wieder viele Unterstüßungen und Beihülfen für gemeinnüßige Zwecke bewilligt, nament- lih für fog. Feuersprizen-Subventionen an 16 Gemeinden des Fürstenthums Lüneburg 4700 4; ferner für freiwillige

euerwehren in 16 Gemeinden 4800 M u. . w. Außerdem ist die Zahl der Stipendien vermehrt und erhöht worden.

Baden. Karlsruhe, 23. November. Die Gro ß- herzogin ist heute Abend von Koblenz in der Residenz wieder eingetroffen.

(Karlsr. Z.) Dur die landesherrlihe Verordnung vom 25. September d. J. is bestimmt, daß fortan die Ge- schäfte der Auswärtigen Angelegenheiten in gleicher Weise wie seither {hon die Reichsangelegenheiten dur das Staats-Ministerium unter Leitung von dessen Präsidenten besorgt werden. Jn Folge dieser geshäftlihen Vereinigung ist auch eine Vereinigung der betreffenden Diensträume vorgenom- men worden und ist zu diesem Zweck das Großherzogliche Staats-Ministerium seit einigen Tg en aus dem j eitherigen Lokal im Ministerial-Centralgebäude- in“ vormalige Gebäude des Ministeriums des Großherzoglichèn* Hauses und der Auswär- tigen Angelegenheiten, nunmehrige Staats-Ministerialgebäude übergesfiedelt. Die Besorgung der Angelegenheiten des Großherzvglichen Hauses, jowie die Standespolizei und die Adelssachen sind der vorgedachten landesherrlichen Verordnung entsprechend dem Fustiz-Ministerium, nunmehrigen En des Großherzoglihen Hauses und der Justiz, verblieben, welches zu seinen seitherigen, im Ministerial-Centralgebäude gelegenen Diensträumen auch das bisher vom Staats-Mini- sterium benugßte Lokal übernommen hat.

Meckelenburg. Malchin, 21. November. (H. N.) Der Landtag überwies heute ein {hwerinsches Reskript nebst Entwurf einer Verordnung vom 10. d. Mts., betreffend Ver- sammlungen und Vereine zu politishen Zwecken, dem Justizcomité zur Berichterstattung. Nach dieser Verord- nung sollen die Vorsteher von solchen Vereinen die Statuten und Verzeichnisse der Mitglieder, wie des Vorstandes, der Ortspolizeibehörde vorlegen, au derselben auf Erfordern jede bézügliche Auskunft geben. Oeffentliche Versammlungen sind 24 Stunden vorher der Ortspolizei anzuzeigen. Jn den- selben darf Niemand außer der Polizei bewaffnet erscheinen. Unter freiem Himmel dürfen solhe Ve:sammlungen nicht stattfinden, auch sind, wenn es sich um Reichstagswahlen

andelt, diejenigen, welche niht wahlberehtigt sind, von der heilnahme ausgeschlossen. Zuwiderhandlungen sollen mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft geahndet werden.

Braunschweig. Braunschweig, 23. November. (Br. Tagebl.) Die zweite R T C d de L heute im Auf- trage der Regierung von dem Wirkl. Geh. Rath Trieps er- öffnet worden. Der Präsident theilte darauf die Vorlagen und Anträge mit. Die wichtigeren sind. folgende: der Bericht des Konsistoriums über die Lage der Landeskirche, ein Aller- höchstes Schreiben über die Aufhebung der Patronatspfarren, ein Allerhöchstes Schreiben über die Sai der Buß- und Bet- tage, Antrag auf gemeinschaftliche Feier des Reformations- enes, Ens den -Gottesdienst betr., Antrag die Regelung er Diäten und Reisekosten betr., Bericht über das Verhält- niß der Landes- und Kirchengeseßgebung.

Neuf j. L. Gera, 23. November. (Weim. Z.) Gestern Abend hielt der Landtag seine leßte Sizung und wurde nachdem er sämmtliche vorliegende Geschäfte beendigt, bis au Weiteres vertagt.

Oesterreich : Ungarn, Wien, 24. November. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus hat den in aas auf die Reform der politishen Verwaltung vom Aus\huß gestellten Antrag und ebenso alle übrigen im le der Debatte gestellten Anträge abgelehnt. Am nächsten Montag findet, wie | die Abendblätter melden, eine Konferenz der verfassungstreuen Abgeordneten pes zu «welcher auch die Minister ihr Erscheinen zugesagt

aben. ;

25. November. (W. T. B.) Der Marquis von Salisbury ist gestern Abend um 104 Uhr hiér ein- getroffen und von dem Personale der englischen Botschaft O worden, Derselbe ist im Botschaftshotel abge-

iegen.

1 chester gereist. Städten des Kontinents

Ai 24. November. (W. T. B.) Sißung des Unter= auses. Simonyi wendet 7 nochmals gegen die Aus=- ührungen des Ministerpräsidenten über die Orient= rage, zieht aber Let den von ihm früher gestellten Antrag zurück. Mocsary beantragt die Verweigerung des Budgets. Am Schluß der Debatte wurde dié Budgetvor= lage von der überwiegenden Mehrheit des Hauses als Grund- lage für die Spezialdebatte angenommen. Die äußerste Linke und die Sachsen stimmten gegen diesen Beschluß. Mocsary erhielt wegen einer ungehörigen Aeußerung über den Ministerpräsidenten einen Ordnungsruf.

Schweiz. Bern, 23. November. (N. Zürch. Ztg.) Der Große Rath hat heute einstimmig und ohne Vor ch lt die besaleten der vierten Gotthard-Subventionsquote eschlossen.

24. November: (Köln. Ztg.) Der tessiner Staats= rath verweigert die Ausführung des von der ultra= montanen Mehrheit des Großen Rathes beschlossenen Wahl=- dekretes, weil dasselbe den Berner Vereinbarungen wider-

spreche.

Niederlande. è aag, 24. November. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat heute die Münzgeseßvorlagen angenommen. Nach denselben ist für die Niederlande proz visorish die Doppelwähru ng beibehalten und dem Finanz= Minister die Befugniß verliehen, nah Umständen Silber zu verkaufen und Gold anzukaufen. Für Niederländisch-

“Geht wird die Silber- und Goldwährung eingeführt (die oldmünzen bestehen mai f

\ lih aus Zehnguldenfstüen), die Negierung von Niederländish-Fndien hat aber nicht das Recht zum Verkauf von Silber, kann jedoch die Zulassung von aus- ländischen tarifirten Münzen beschränken.

Großbritannien und Jrland. London, 23. November- Engl. Korr.) Gestern wurde die erste Sißzung des Ober-

hauses als eines Obersten Appellhofes nach seiner Um= y gestaltung durh die Akte von 1876 gehalten. Die neuen von

der Königin ernannten Appellations-Lords nahmen ihre Sitze ein und “pra den Eid. Seit dem -1. November fam die Akte zur Ausführung. Noch immer finden Meetings zu Gunsten oder Ungunsten des Ministeriums statt. Am Mon= tag ist im 95. Lebensjahre der General Sir Fohn Bell ge- U Er war geboren im Juni 1782 und Schwiegersohn es'ersten Earl H: Malmesbury. 1805 war er Fähndrih, diente auf der pyrenäischen Halbinsel und in Frankreich, später in Louisiana, war Adjutant König Wilhelms 1V., Gouverneur von Guernsey, Großkreuz des Bath-Ordens und General seit 1860. Das britische Schif} „Danae“ wird, nachdem es seine Aus=- besserungen in Portsmouth vollendet hat, nah seinem Stand= ort in Ostindien abgehen und unterwegs die Häfen des Rothen Meeres anlaufen, um Erkundigungen, betreffs Aus- dehnung des Sklavenhandels in jener Gegend einzuziehen. Kapitän Purvis ist - angewiesen, eingehenden Bericht zu er- statten, da die Admiralität mit dem Auswärtigen Amte in ihren Bestrebungen, den Sklavenhandel durch jedes zur Ver- fügung stehende Mittel zu unterdrücken, zusammen zu wirken wünscht. Die bulgarischen Abgeordneten Zankoff und Balabanow haben London verlassen und sind nah Man-=- Von. dort werden sie nah Paris und anderen i j ehen. Vor ihrer Abreise von hier suchten - sie bei Lor Beaconsfield und . bei Lord Derby um Audienz nah, waren jedoch erfolglos. Die Staats-Einnahmen vom 1. April 1876 bis zum 18. Novembex haben betragen : 45,363,211 Pfd. Sterl. (gegen 45,292,236 Pfd. Sterl.) Ausgaben: 48,974,079 Pfd. Sterl. (gegen 48,527,865 Pfd. Sterl. im Vorjahre). Bilanz+ 1,456,745 Pfd. Sterl. (gegen 2,259,316 Pfd. Sterl. i. V.) 24. November. (Köln. Ztg.) Heute findet abermals Kabinetsrath statt. Die Königin ist angekommen und wird am Dienstag in dem Geheimenrath den Vorsiß führen.

Frankreich. Paris, 24. November. Die Blätter der Linken erklären, die Partei sei entschlossen, U der Gewissensfreiheit nichts nächzugeben. Die republikanische M ist fast a dem Antrage feindlich.

Versailles, 23. November. (Köln. Ztg.) Die De- putirtenkammer nahm heute die Verhandlungen wegen der bürgerlihen Begräbnisse, die am Dienstag wègen Abwesenheit des Kriegs-Ministers abgebrochen wurden, wieder auf. Zuerst ergriff der Minister des JFnnern das Wort und bemerkte : |

_ Die Leichenbegängnisse mehrerer Mitglieder der Chrenlegion

hätten verschiedene Auslegungen des Geseßes vom 24. Messidor ver=- anlaßt; die öffentliche-Meinung sei durch die Polemik über diesen Gegenstand aufgeregt, und auf der Rednerbühne sei die Anfrage ge- stellt worden, ob die Regierung au gil achte, daß der öffentlihe Frieden, der durch diese Fragen gestört werden könnte, auch gewahrt werde. Der Minister des Innern glaube daher, der Kammer die Lösungen vorlegen zu sollen, welche ihm statthaft erscheinen. Obs lei das Dekret- vom 24. Messidor die Schwierigkeiten nit vor Pergeschén habe, welche bei Gelegenh it des religiösen Charakters der Beerdigungen erhoben werden können, so habe doch in der Praxis der ' Verhältnisse die Armee stets an den Leichenfeierlihkeiten Theil ge- nommen, und das Dekret vom 13. Oktober 1863 diente dem Zwecke, die Ordnung ‘festzustellen, in welcher die kommandirten Truppen mar- \hiren scllten. Aber in Folge der Natur der Verbältnisse bâtten die durch die Truppen erwiesenen CEhrenbezeugungen sich naturgemäß der religiösen Feier anges{lossen, welde fast all- gemein in Frankreih das Be N umgebe und weihe. In der That stehe das religiöse Gefühl nothwendig mit dem Gedanken an den Tod in Verbindung; in unserer Zeit hätten andere Auffassungen in einigen Mepieu das Uebergewicht erlangt, und so sei die Frage entstanden, ob die ôffentlihe Gewalt in einer ihret Erscheinungen, welche durch die Gegenwart von Truppen dargestellt werde, -in die nicht religiösen Begräbnisse hineingezogen werden solle.

„Wir sindnicht dieser Ansicht,“ fuhr der Minister des Innern fort, „in= deß solhe Fragen rufen {limme Streitigkeiten hervor, welche geeignet sind, das Gewissen zu beunruhigen, und es ist daher wichtig, sie zu lösen, {obald sie zu Tage treten. Aber es giebt einen Theil des Dekretes vom Messidor, an welchem die Regierung nihts ändern wird. Die Ehre der Leichenfeier wird nah wie vor den Offizieren und Soldaten in Aktivität erwiesen werden. Dazu sind Gründe in Menge vor- iert die Armee 9 eine Familie, es ist deshalb natürlich, daß die

ameraden die leßte Pflicht gegen ihre Kameraden e auch ist es noch besser, wenn die religiöse Tee mit der Feier dur die Ueberzeugung von der Unsterblichkeit der Seele und durch den religiösen Glauben, welche die Grundvesten der moralishén Stärke des Soldaten sind, verbunden wird. Durch diee Ueberlieferungen und Sitten wird die Armee auf der Monaten öhe erhalten, auf die sie durch den Geist der PeTIEToN erhoben wird. Aber wenn man für die nicht res ligiösen Begräbnisse die Ehre der Oeffentlichkeit in Anspruch nimmt, so muß man si nothwendig fragen, ob man ihnen das leßte Pri- vilegium der Begräbnißehre erweisen soll, wenn diese Begräbnisse zu einer so ernsten Fa e führen. enn die vorgelegten Gründe ent- \cheidend für die Staatsgewalt sind, welche nicht blos die Gre sondern auch das Gewissen zu {hüten hat, so ist es Pflicht der Nes

Be gs, Beherrschers von Ka

ierung, die geeignete Lösung zu suchen, um jeden Zwiespalt der An- ichten darüber zu beseitigen. Die _durch das Dekret vom Messidor geordneten renbezeigungen bei VBegräbnissen hatten einen anz anderen Stand der Dinge im Auge, als der jeßige ift. Der Gesetzgeber, der die Ehrenlegion gründete und die Gesellschaft u einer sehr starken gouvernementalen Abstufung ausbildete, hatte die Ab it, eine Staaisgesellshast zu schaffen, die von der jeßigen ganz verschieden warz seine politishen Schöpfungen wurden in dem Maße eändert, als der demoktratishe Geist mehr und mehr in unsere

itten und Einrichtungen eindrang. Die Ehrenlegion hat aufgehört, eine gewissermaßen militärishe und aristokratische Einrichtung zu sein, und sie hat viel von ihren Vorrechten eingebüßt.“

Der Minister bielt es nicht für nöthig, daß das Dekret vom Messidor in Kraft bleibe und auf alle Begräbnisse ohne Unterschied angewandt werde, denn es könnte fortan das Gewissen beunruhigen, das mit Recht ‘dur das Schauspiel der öffentlichen Macht bei Begräbnissen beunruhigt werde, bie mitunter einen für die allgemeine Ueberzeugung verleßenden Charakter von Kundgebungen annähmen. Der Unter- schied, den man zwischen religiösen und nit religiösen Leichenfeier- lichkeiten machen wolle, verstoße gegen den Grundsaß der Geseßlich- feit. Ueber die verschiedenen Ausfkunftsmittel endlich, dur die man die Forderungen des öffentlichen Gewissens mit dem bürgerlichen Rechte der verschiedenen Kulte und Ueberzeugungen, welche die Richtschnur ihres Verhaltens ausmachten, in Einklang habe bringen wollen, lasse sich streiten; es sei aber der Regierung wür- diger erschienen, den Knoten durchzuhauen und ein Geseß vor- Ren: welches den bürßgerlichen Mitgliedern der Chren- legion die militärishen Ehren nicht mehr bewilkige, welches mehr im Einklange mit den jeßigen allgemeinen Verhältnissen sei und welches den Vorzug habe, daß es der Ehrenlegion nichts von ihrem Ansehen raube, dagegen die, Ungleichheiten beseitige, die u Beschwerden führten, und so den Frieden des Gewissens her- stellten. Die Regierung beantrage daher folgendes Geseß:

Art. 1. Die Ehre des Begräbnisses wird nach wie vor den Mi- litärs im aktiven Dienste erwiesen. _ : Art. 2. Die Dekrete des Messidor find nicht anwendbar auf Der der Ehrenlegion, noch ‘auf Staatsbeamte von bürgerlichem tande.

- Germain (vom gemäßigten linken Centrum) beantragte die Dringlichkeit, die sofort bewilligt ward. Deschanel beantragte die unmittelbare Verweisung des Gesetßentwurfes an die Ausschüsse. Der Minister des Innern erklärte hierauf : Die Regierung nimmt die Dringlichkeit an, aber der Gegenstand ist wichtig genug, um ernstlih erwogen zu werden. Des8chanel will das Gefühl keines seiner Kollegen verleßen, aber er verlangt, daß die Berathung mor- gen förtgesett werde Die Kammer. beshließt, daß der Geseßentwurf morgen dur die Aus8\ch{chüsse geprüst werden soll, und geht zu den

Verhandlungen über das Budget des Kultus-Ministeriums“ . Über.

Der Berichterstatter Cornil liest den Ergänzungsberiht vor, welcher für mehrere Kapitel höhere Ansäße, im Ganzen 477,250 Fr., beantragt. Die Abminderungen im Budget des Kultus-Mini-

: steriums betragen runde 24 Millionen. Bernard Lavergne spricht

egen die Trennung von Staat und Kirche, wie die Kleri- alen sie auffaßten und zur Propaganda benußten, die über das ganze Volk verbreitet sei. Die einzige mögliche Verbindung, um gegen die Kirche zu streiten, sei der Staat; der Staat dürfe niht mit Gewalt einschreiten, aber er müsse streng auf Wahrung seines Rechtes be- stehen und den Unterricht in die Hand nehmen. Granter de Cassagnac erhebt Einsprache gegen die Abstrihe an den Stipendien der roßen Seminare. Der Berichterstatter Corn il bemerkt, man müsse keine politishen Meinungsverschiedenheiten in die Budget- berathung einmengen. Baudry d’Asson (klerikal) will konstatiren, daß man mehr denn je die Priester und die Religion angriffe. Die Männer der französischen Gesetzgebung gäben si zu Führern dieses eldzuges. her. . Der. Redner {ließt mit einem lauten: „Es lebe Be IX! Es lebe das fatholishe Frankrei!“ Kerjegu führt aus, man müsse jeden Gedanken an eine Verminderung der Einkünfte der Geistlicbkeit bei Seite lassen. Die General-Debatte {ließt hiermit. Die Sitzung wird um 6 Uhr ges{lofsen.

Versailles, 24. November. (W. T. M n der heu- tigen Sißzúng des Senats erhielt bei der Wahl von zwei ebenslängli en Senatoren nur Chesnelong-(Monarchist) mit 147 Stimmen die absolute Majorität und ist sonach ge - wählt. Außer ihm erhielten noch Renouard und André (beide zur Linken gehörig) je 142 und General Vinoy (Bo- napartist) 137 Stimmen. Fm weiteren Verlaufe der Sißung wurde im dritten Wahlgange der General-Procureur R e- nouard zum lebenslänglichen Senator gewählt, worauf \ih der Senat bis zum Dienstag vertagte.

Jn der Deputirtenkammer nahm an der Debatte über das Kultusbudget auch Prinz Férôme Napoleon mit einer gegen die Klerikalen gerihteten Rede Theil. Der klerikale Abgeordnete Keller protestirte gegen die von dem Prinzen geäußerten Grundsäße, der Bonapartist Dré olle aber warf dem Deputirten Keller vor, daß er das Kaiserreich verleumde, was zu einem sehr lebhaften Zwischenfalle führte, in Folge dessen mehrere Boriavartifièn zur Ordnung gerufen wurden. Als darauf Gambetta auf eine weitere Erklärung der Worte Kellers einging und bemerkte, daß man das Dekret über die Abschaffung des Kaiserthums vergesse, erhob fich Tristan Lambert und rief: „Es lebe der Kaiser!“ Von der Kammer wurde deshalb gegen Tristan Lambert ein Tadels-

votum ausgesprochen.

Spauien. Madrid, 22. November. (Ag. Hav.) Die Hauptvertreter der konstitutionellen Partei, außer dem Herzog de la Torre, haben, in der Absicht, gegen die antibgziaitisthe Auslegung zu protestiren, die man ihrer Gegenwart bei dem Todtenamt zum Gedächtniß der Her- z0o i von Aosta gegeben hat, dem Empfange beigewohnt, welcher im Königlichen Schlosse, gelegentlich des Festes der Prinzessin vou Asturien, stattgefunden hat. Die Ge- rüchte von einer ' bevorstehenden Vermählung des Königs mit der Jufantin Mercedès, Tochter des Herzogs von Mont- pensier, entbehren der Begründung.

(Standard). Jm Dorfe Llanes, nahe der Grenze der Provinz Santander, ward-zwei protestantischen Geiß lichen untersagt, nah einer Gebetsversammlung Gottesdienst zu halten, obwohl derselbe nah Vorschrift des Geseßes und mit nur 18 Anwesenden gehalten werden sollte. Beide Geist- liche, von denen einer ein amerikanischer Unterthan is, wur- dir gefangen gehalten, bis zu der Untersuhung vor dem Ma- gistrate. : :

La Havana, 22. November. Eine offizielle Depesche meldet: Der General Martinez Campos hat die ku ba- nischen Jusurgenten “d en, wobei 40 Aufständische getödtet wurden ; 58 haben sich ergeben.

Italien. Rom, 24. November. (W. T. B.) Der Herzog von Galliera ist heute gestorben. Türkei. Konstantinopel, 22. November. Dem W. „Fremdenbl.“ wird telegraphirt: Ein Abgesandter Jakub gar, trifft shon in den nächsten Tagen mit einem Briefe und Geschenken seines Gebieters für den Sultan hier ein. Derselbe nahm seinen Weg hierher über S wo er mit dem iten fas Lord Lytto n mehrere Besprehungen

hatte, und schifsten sich mit ihm in Bombay auch viele (?)

Mohamedaner Jndiens ein, die alle in die türkishe Armee eintreten wollen.

423. November. (W. T. B.) Der Präsident der nah Bulgarien entsendeten außerordentlichen Kom- mission, Saidoulah Bey, hat der Pforte ange- jeigt, daß in den Cg en Dörfern der Bezirke Phi- ippopolis und Bazardsik bis jeßt 957 Gebäude wieder auf- Ee worden seien und weitere 810 Wohnungen sih im

ufbau befänden. Die Kommission habe außerdem die er- Een Maßregeln ergriffen, damit die Bedürstigen mit allem Nothwendigen verschen würden. Es feien Teppiche, Décken und Vundvorräthe an diejenigen Personen vertheilt worden, welche derselben ermangelten. Den Landleuten seien Geräthe zum Ackerbau geliefert und Vorschüsse an Geld ge- währt worden.

Ragusa, 24. November. (W. T. B.) Die Mitglieder der Demarkationskommifsion haben ihre Reise zur Be- sihtigung der Hauptpunkte der Linie auf übermorgen fest- geseyt und hoffen ihre Arbeiten binnen wenigen Tagen definitiv

zu Ende zu führen. Wien, 24. November. (W. T. B.) Gutem Vernehmen

nach hat die Pforte nahhträglih wegen der Vorgänge im Hafen von Kleck, die durch ein Mißverständniß herbei- eführt seien, um Entshuldigung gebeten und die Er- aubniß zum Transport verwundeter und kampsunfähiger

Soldaten nachgesucht.

Rom, 24. November. (W. T. B.) Die Vertreter rankreihs auf der Konferenz in- Konstantinopel aben sich heute in Brindisi an Bord des Avisodampfers

„Desaix“ nah Konstantinopel eingeschifft.

Wie man der „Pol. Korr.“ \{réibt, sind neuerdings in Ober- Alabanien Erzesse vorgekommen. Die einberufenen Urlauber und Reservisten erkennen keine Autorität an und geben fih der größten Dlgelofigkei, hin. Aus Larissa wird folgende Thatsache gemeldet: Ibrahim Pascha, welcher jeßt an der griechischen Grenze tommandirt, hat zwei Bataillonen Redifs den rückständigen Sold in Kaimies ausgezahlt. Die Soldaten drangen mit dem erhaltenen Papier- gelde in die christlihen Kaufläden und verlangten die Umwechselung in Gold und Silber. Da aber das Disagio mindestens aht Prozent beträgt, verweigerten die Griechen die Annahme der Kaimies al pari. Darauf zogen die Soldaten ihre Yatagans und hieben auf die Kaufleute ein, von welchen viele {wer verwundet wurden. Das Loosungswort war: „Shlagt die Ungläubigen nieder!“ Ibrahim Pascha eilte mit einer Compagnie Soldaten den Bedrängten zu Hülfe und stellte die Ordnung mühselig genug wieder her. Die Christen trauten si aber nicht mehr, ihrè Läden zu öffnen, bis sie der Kommandant nicht seines vollen Schußes versicherte. Am folgenden Tage jedoch über- fielen sechzig Türken ein von Griechen besuhtes Café und mißhan- delten in jämmerlicher Weise die daselbst versammelten Griechen. Achtzehn der griechischen Kaffeehausgäste haben blutige Gedenkzettel von diesem Zwischenfalle davongetragen.

Die Griechen und Bulgaren behaupten , daß unter den Moha- medanern eine förmliche Verschwörung gegen die Christen im ganzen Janiner Ra bestehe. Beweise können dafür niht erbracht werden. Indeß ist die Erregtheit der mohamedanischen Bevölkerung Thatsache und die Behörden tragen eine Gleichgültigkeit zur Schau, welche dem Sicherheitsgefühle der christlichen Bevölkerung großen Abbruch thut. Allmählih wird es an der griehishen Grenze lebhaft. Täglich treffen neue Nedif-Bataillone in Larissa und Um-

ebung ein. Die Grenzwache ist auf der ganzen länggestreckten Linie Tebeutdic verstärkt worden. Wie s \{eint, wird aber das Gros der ganzen Macht aus Jrregulären bestehen.

Aus allen westlichen Vilajets der Türkei werden, wie die „Pol. Corr.“ berichtet, die Truppen nach Bulgarien und Rumelien gezogen und in Folge dessen herrscht unter der mohamedanischen Bevölkerung keine geringe Angst in Bosnien vor dem Wiederaufleben des Aufstandes, in Macedonien und dem Epirus vor der immer wachsenden griechischen Bewegung. Nach einer aus Konstantinopel eingelangten Weisung ist Bosnien in drei Militärdistrikte eingetheilkt worden und sind JIsmet, Seki und Sali, welhe früher unter Veli Pasha als Brigadiere dienten, zu Kommandanten derselben ernannt worden. Die Hauptquartiere dieser Militärdistrikte sind in Groß-Zwornik, Livno und Serajewo. Die Festungen in Bosnien sind dem Inspektorate Seki Paschas unterstellt worden. In Macedonien und Thessalien werden alle Versuche gemacht, zur Landesvertheidigung eine Nationalgarde aller Waffenfähigen auf- zustellen, nahdem in der H aal Provinz nicht mehr als fechs Bataillone Redifs als Garnisonen ae pre und cbensoviel Nizams find gegen die griechische: Grenze vorgeswoben. Troß solcher Zustände versucht die Regierung, eine Krieg8 steuer auszutreiben. Das Monastirer Vilajet soll 20 Millionen Piaster als Kriegssteuer auf- bringen. Die Griechen und Bulgaren der Provinz haben aber keine Lust, außerordentlihe Steuern zu entrichten, . und es ist bei der jeßigen Stimmung nicht unbedenklich, durch Macbtmittel dieses Ver- langen zur Erfüllung zu bringen. Indeß haben die türkischen Grund- besiver doch 3 Millionen Piaster gezeichnet. E

Wegen der Verproviantirung der Festung Nikjiks im Dugapasse wurde bisher zwischen Ali Pasha und dem Fürsten von Montenegro viel, aber resultatlos verhandelt. Türkischerseits wollte man die Verproviantitrung für zwei Monate durchgeführt wissen, während Montenegro nur zu drei Wochen sih verstehen wollte. Nach Ablauf dieser Zeit sollte abermals eine Sendung von Lebensmitteln in die Festung befördert werden. Die Montenegriner haben bei O ftrog starke Schanzen errichtet. Sie wollen augenschein- lich von hier aus eventuell in die Herze eindringen. Ueber- haupt meldet Kostaki Pascha, der eben in einer Mission in Cettinje war, daß in. Montenegro abermals Kriegsrüstungen im Le sind. Nach dem Beispiele der bosnishen Mahomedaner sammeln au die herzegowinischen Türken Ner res zu einer Adrefse an den Sultan, worin sie um die Erhaltung der jeßigen ODrd- nung der Dinge in ihrem Heimathslande bitten. Alle Gegen- bemühungen des Vali, die Leute von der Absendung einer solchen Adresse abzuhalten, blieben fruchtlos.

Numänien. Rustschuk, 23. November. (Telegr. d. W. „Fremdenbl.“) Aus Giurgevo wird - herüber gemeldet, Bratiano habe der rumänischen Eisenbahn-Gesellschaft, troßdem Lee gemäß “ihrer mit der rumänischen Regierung abge- \{lossenen Konvention dazu berechtigt ist, ein Drittel ihrer Beamten aus Fremden zu wählen, den Austrag ertheilt, alle fremden Bahnbeamten fogleih zu entlassen und dieselben durch Eingeborene zu erseßen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 23. Novem- ber. An weitéren Ergebenheitsadvressen an den Fater veröffentlicht der „Regierungs-Anzeiger“ Schreiben von dem Tambow schen Adel sowie der Tambowschen und Orelschen Stadt-Kommune. / :

Ueber die beiden Seitens des russishen Reihs- kanzler-Amts veröffentlichten Dokumente schreibt die russische „St. Petersburger Be „Die politische Be- deutung dieser beiden Dokumente dient als “neuer Üüberzeugender Beweis für die friedliebende Politik des St. Petersburger Kabinets. Bei dem Lesen dieser beiden Dokumente wird sich Europa überzeugen, wie weit entfernt die russishe Politik von dem kriegerisch pro- vozirenden Charakter is, welchen ihr Lord Beaconsfield ver- leihen wollte. Die Depesche des Fürsten Gortschakoff, als

Antwort auf diè Note“ des Grafen Derby an den englischen Botschafter in St. Petersburg, Lord Loftus, legt in ihren Folgerungen, deren Wahrheit und Logik keinem Zweifel unter- liegen, außerordentlih klar die politishe gegenwärtige Sach- lage dar, und weist auf Pg Ge Weise die gegen Rußland geführten Beschuldigungen zurück, als ob es unter dem Deck- mantel der Sympathie für die Leiden der Orient-Christen nur seine Eroberungspläne zu verwirklichen suche.“ L W. November. (W. T. B.) Der „Regierungsanzei- ger veröffentlicht einen Kaiserlihen Ukas, wonach vom 1./13. Januar 1877 ab dieEntrichtung der Zollgebühren in Goldmünze oder in Coupons garantirter Obli- gationen, welche auf ausländische Valuta lauten, zu erfol- gen hat. Ein zweiter Ukas betrifft die durch Beschränkung des Güterverkehrs eintretenden Verzögerungen in der Güterbeförderung und entbindet solhe Personen, welche da- durch in Bezug auf s{leunige Lieferungstermine eine unver- \huldete Verzögerung erfahren, von jeder Verantwortlichkeit.

Afrika. Aegypten. Kairo, 24. November. (W. T. B.) Der Khedive hat der ägyptishen und der anglo-ägyptischen Bank den Vorschlag zur gemeinschaftlihen Gründung einer ägyptischen Nationalbank mit einem Kapital von 2 Millionen Pfd. Sterl. gemacht.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Malchin, Sonnabend, 2. November. Ueber die Vorlage, betreffend die Herstellung. der durch die Rei chs- Geseßgebung für die Justiz erforderlich werden- den Gebäude und die Deckung der dadurch entstehenden Kosten gehen die Ansichten der Landschaft und der Ritterschaft auseinander. Beide Stände abei von dem Rechte der itio in partes Gebrauch gemacht und wird daher jeder Stand für sih über die Vorlage beschließen. Die Land- schaft verlangt die Beschlußfassung über die Vorlage zu ver- \chieben, während die Ritterschaft für die Vorlage ist und ein Eingehen auf dieselbe, sowie die Bewilligung eines Voluntariums befürwortet.

Wien, Sonnabend, 25. November, Nachmittags. Der Marquis v. Salisbury konferirte heute Mittag mit denc Grafen Andrassy und wurde dann vom Kaiser in Audienz empfangen. Derselbe nimmt auch an der heu- tigen Hostafel Theil. Die Ra H desselben erfolgt über Triest und is} auf nächsten Montag festgeseßt.

Nr. 47 des „Central-Blattes für das Deutsche Reich “* Lee 1 Ul eben im Reichskanzletk-Amt, hat folgenden In- alt: 1) Allgemeine Verwaltungs\fachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 2) Zoll- und Steuerwesen: Bundesrathsbeschluß betr. Denaturirung von Gewerbesalz durch Petroleum, Kienöl 2c. Kom- petenzen von Steuerstellen. 4 N AREBA Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlihen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Oktober 1876. Nachweisung über die bis zum 31. Oktober 1876 präkludirten, ferner über die an diesem Tage im Um- laufe bezw. im- eigenen Bestande der ‘deuts{èn Notenbanken vorhan- den gewesenen, sowie über die nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten. Goldankäufe seitens der Reichsbank. 4) Münzwesen: Vebersiht über die Ausprägung von Reichsmünzen. 5) Eisenbahn- wesen: Eröffnung der Bahnstrecke Quakenbrück-Osnabrück und der Be eEe Kettwig v. d. Brücke. 6) Konsulatwesen: Einziehung von

onsulaten.

Nr. 687 des Amts-Blatts der Deutschen Reichs Post- und Telegraphenverwaltung hat folgenden Jnhalt- Berfügungen: vom 16. November 1876: Bezug der vom internatio- nalen Po‘bureau herausgegebenen Zeitschrift. Vom 17. November 1876: Schluß der Post-Dampfschiffahrten auf der Linie Hamburg- Drontheim. Bescheidungen: vom 13. November 1876: Versendung der Polizen der Versicherungsgesellschaften gegen die ermäßigte Tare für Geschäftspapiere im Allgemeinen Postvereinsverkehr.

Kunst, Wissenschaft und“ Literatur.

Die Sammlung der „Entscheidung deutsher Ge- richtshöôfe in Gründungssachen, Berlin 1876, im Ver- lage von Mitscher und Röstell“, deren erstes Heft uns vor- liegt, ist eine nüßliche Arbeit, die insbesondere in ihrem strafrecht- lihen Theile niht nur als Wegweiser für den Juristen und Ge- \häftsmann dient, sondern auch dazu beiträgt, das auf diesem Gebiet bäufig irregeführte Rechtsbewußtsein des weiteren Publikums zu be- richtigen. Das erste Heft enthält sech8 Civil- und zehn -kriminal- rechtlihe Erkenntnisse. Von den ersteren gehören zwei derselben Pro- zeßsache an, von den leßteren zählen aht als Instanzurtel, so daß im Ganzen fünf Civil- und fünf Kriminalfälle behandelt sind, in denen bauptsählih die Lehre vom Betruge Anwendung findet. Jn der civilrechtlihen Abtheilung sind zwei Ürtel vom Ober-Tribunal, zwei vom Neichs-Ober-Handelsgeriht und eins vom Kammergericht gefällt, in der fkriminalrechtlihen drei vom Ober-Tribunal, eins von dem Appellationsgeriht zu Magdeburg und eins vom Stadtgericht zu Berlin. Die Sammlung ist ein einfacher Abdruck der betreffenden Er- kenntuisse ohne Kommentar ôder sonstige Erläuterung; sie entzieht fich also der Beurtheilung als selbständiges Werk. _Ihr Verdienst liegt in der geshickten Auswahl und möglichsten Vollständigkeit.

Die im Verlage von G. D. Baedeker in Essen erscheinende Berg- und Hütten-Kalender und Ingenieur-Kalender sind in der bekannten - praktishen Ausstattung für das Jahr 1877 ersGienen. Der erste tritt in seinen 22. Jahrgang und beginnt den- selben wiederum mit der Berggesetgetung, an welche sich die berg- polizeilichen Vorschriften aus dem D. B. A. B. Clausthal s{ließen. Die zweite Abtheilung (Mathematik, Mechanik, Maschinenlehre, Maß und Gewichte, Produktionstabellen u. \. w.), sowie die dritte (Maßstäbe, Eisenbahnkarte u. #. w.) sind gegen den vorigen Jahr- gang wenig verändert. S i

Der Ingenieur-Kalender liegt im 12. Jahrgang vor. Die von dem Ingenieur und Eisengießereibesißer Hrn. P. Stühler in Deutz bearbeiteten Tabellen u. f. w. desselben, welche 22 Abschnitte bilden, sind zweckmäßig erweitert. Besonders hervorzuheben ist, daß die Eisenbahnkarte ein größeres Format erhalten hat und deshalb in zwei Abschnitten gegeben ist. Auch der Uebersichtskalender hat eine bequemere Einrichtung und Play erhalten.

London, 22. November. In wenigen Monaten, so meldet „Academy“, wird das erschöpfende Werk des Generals di Ces- nola über Cypern fertig sein. Es wird eine Beschreibung der von. ihm in den Jahren 1866—1876 erforshtea Oertlichkeiten ent- halten. Die Einleitung wird die Vorgeschihte Cyperns berühren. Die Mgen en werden genau beschrieben. Cesnola hat nicht weniger als 33 alte Begräbnißpläte entdeckt und die Lage von 17 alten Städten identifizirt. Das Buch woird 300 Ansichten und eine Karte enthalten, dazu in einem Anhang alle G entdeckten Inschriften cyprish, griechis{, assyrish, phönicish). Mr. King von Cam- ridge trägt eine Mittheilung über die in dem Schaßhause von Kurium gefundenen Edelsteine und Lord Lilford eine olche über die ' auf Cypern lebenden Vögel bei. Kapitän Nares schreibt cinen

Bericht über seine Nordpolexpedition.