1876 / 281 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Wamburg, 25. November, Nachmittags. (W. T. B.) Getreidemarkt, Weizen loco ruhig, auf Termine fester,

Roggen loco fest, auf Termine fester.

Weizen pr. November-Dezember 211 Br., 210 Gd., pr. April- Mai pr. 1000 Kilo 222 Br., 221 Gd. Roggen pr. November-Dezember 1644 Br., 1634 Gâ.. pr. April-Mai pr. 1000 Kilo 170 Br., 169 Gd, Rüböl fest, loco 754, pr.

Hafer fest. Gerste matt. 200 Pfd. 754. Spiritus still, pr. November 455,

Januar 454, pr. April-Mai 45}, pr. Mai-Juni pr. 100 Liter 100 % 454. Kaffee sehr angerehm. Umsatz 5000 Sack. Petroleum steigend, Standard white lcco 23,50 Br., 23,25 Gd., pr. November 23.25 Gd, pr. November-Dezember 23,25 Gd, Wetter: Trübe,

London, 27. November, Vormittags. (W, T.

Die Getreidezafubren vom 18. bis zum 24, November betrugen : Engl. Weizen 5244, fremder 63,778. englische Gerste 4366, fremde englischer Hafer Englisches Mehl 21,158 Sack, fremdes

16,995, englische Mzalzgerste 17.201, fremde —, 1823, fremder 92,317 Qrts. 1638 Sack nud 11,558 Fass.

Liverpool, 25. November, Nachmittags. (W. T. B.) (Schlussbericht). Umzezatz 12,900 B,, davon für Surats 1/16—}F d.

Baumwolle, Spekulation und Export 3000 B. Stramm, höher. Amerikaner auf Zeit 1/16 d. höher.

Midd]I. Orleans 63, middl. amerikanische 67/16, fair Dhollerah 41/16, middl, fair Dhollerab 411/16, good middl. Dhollerah 43, midd]

Oomra 413/16, gosi fair Oomra

Paris, 25. November, Mi Rohzucker Nr, 10/13 pr.

Mai pr. pr. Dezember-

pr. Januar-April 92.50. April 29,25.

April 72,75! Wetter: Feucht. Produktenmarkt,

Waarenbericht,

Dhollerah 4}, fair Bengal 4}, good fair Broach —, new fair 54, fair Madras 4%, fair Pernam 67/16. fair Smyrna 5f. fair Egyptian 6.

Nr. 7/9 pr. Novbr, pr 100 Kilogr. Nr. 3 steigend, pr. 100 Kilogr. pr. Novbr. 91,50, pr. Dezbr. 91,50,

Paris, 25 November, Nachm. (W, T. B.)

Produktenmarkt (Schlussbericht). Weizen behauptet, pr. Nov. 28,00, pr. Dezewber 28 25, pr. Januar-Februar 28,75, pr. Januar- | Mehl fest, pr. Novbr. —,—, B.) pr. Januar-Februar 63,75, pr. Januar-April 64,75. Rüböl ruhig, pr. November 91,00, pr. Dezember 91,25, pr. Januar-April 93,75, pr. Mai-Argust 95,25. Spiritns steigend, pr. Novbr. 70,50, pr. Jannar-

Paris, 25. November, Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Mehl steizend, pr. November 62,50, pr. Dezember 63,00, pr. Januar-Februar 64,00, pr. Januar-Apnul 65,00. Spiritus steigend, pr. Novbr. 72 00.

New-York, 25. November. Abends 6 Uhr, (W. T. B.) - Baumwolle in New-York 12, do, in New- Orleans 1114, Petroleum in New-York 26%. do. in Philadelphia 263. | 19, , Mehl 5 D. 50 C. Rother Frübjabrsweizen 1 D. 35 C.

. (W: T. B.)

mixed) 6L C. Zacker 173. Schmalz (Marke Wit!cox) 104 C. Speck (short clear) 97 C.

(Fair refiving Mnuscovados) 97, Kaffee (Rio-)

Getreidefracht 64,

ovember pr. 109 Kilogr. 81.00,

8700. Neisser Zucker Berlin,

nr, Dezernber 62,75, Hammel

Rindvieh pro 100 Pfd. . Schweine 100 . » 20—23 Kilo .. Kälber: I. Qualität gute Preise, geringere kaum Mittelpreise,

27, November. Án Schlachtvieh war aufgetrieben :

Rindvieh 1839 Stück , Schweine 7721 Stück, Schafvieh 3196 “Stück, Kälber 221 Stück, s

Fleischpreise,

höchster mittel niedrigster . 57T—5I M 46—47 M 31—32 M . 57—58 48—50 ”„ 44—46 »

21—2 „, 17—18 , —_—-

November cr.;

11, Dezbr.

Mais (oldá

Ausweise von Banken ete.

Woohenübersicht von 9 deutechen Zettelbauken vom 23. s. unter Ins, der Nr, 279.

Generatveraäammlungen.

Sächsische Masohinensabrik zu Chemnitz. 0rd. Gen,-Vers. zu Chemnitz.

Berliner Branuerei-Gesellsochaft, Ord. Gen. Vers, zu Berlin ; s. Ins. in Nr. 279,

Theater. Königliche Schauspiele, Dienstag, den

28. November. Opernhaus. (243. Vorstellung.) Euryanthe. Große romantishe Oper in 3 Akten von Helmine v. Chezy. Musik von C. M. v. Weber. Ballet von Paul Taglioni. Anfang halb 7 Uhr. roggy rem h (241. Vorstellung.) Der Damen- Frie ustspiel in 3 Abtheilungen nach Scribe, bearbeitet von Olfers. Vorher: Unerreichbar. Lustspiel in 1 Akt von Adolph Willbrandt. An-

s i Uhr.

ittwoh, den 29. November. Opernhaus. (244.

Vorstellung.) Auf Begehren: Marie, oder: Die

Tochter des Regiments. Komische Oper in 2

Abtheilungen, na dem Französischen des St. Georges.

E ik von Donizetti. Hierauf : Gavotte. Anfang r.

Schauspielhaus. (242. Vorstellung.) Nathan der Weise. Dramatisches Gedicht in 5 Abthei- lungen von G. E. Lessing. Anfang halb 7 Uhr.

ie in den Königlihen Theatern gefundenen vi e N fönnen von den Eigenthümern inner- alb 4 Wochen bei den Hauspolizei - Inspektoren ewe (Opernhaus) und Hoffmeister (Schauspiel- Bus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die urüforderung der betreffenden Sachen in der ange- gebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

Walluer-Theater, Zum 3. M.: O, diese

Männer! Lustspiel in 4 Akten von Julius Rosen. Mittwoch u. folgende Tage: Dieselbe Vorstellung.

Yictoria-Theater, ODirektion: Emil Hahn. Dienstag: 7. Gastspiel der Meininger Hof-Schau- fang Frau von Moser-Sperner und Herr Nesper. um 3. Male: Die Dame mit den Camelien, Pariser Sittenbild in 5 Akten nah „La dame aux camélias“ des Alex. Dumas (Sohn), für die deutsche Vühne bearbeitet von Dr. Max Ring.

Friedrich-Wilhelmst. Theater. Dienstag u. d. folg. Tage: Fatiniza.

Residenz - Theater.

leßten Male: Die Fremde. Donnerstag: Z. 1. M.: Neuer Frühling.

Krolls Theater. Dienstag: Geschlossen. Mittwoch: Eröffnung der Weihnahts3-Aus- stellung. Große phantastishe Weihnachtsdekoration, entworsen und gezeichnet vom Baumeister Tit sen. Die Genre- und Transparentbilder vom Maler G. Heil. Architekturen und Landschaften von Gebr. Borgmann. Die plastischen Arbeiten vom Bildhauer M. Castan. Die technischen Arbeiten von den Herren Lell, Zahl, Demmin und Krüger. Im Nömersaale: Knecht Ruprehts Weihnachtspalast. Im 1. Zwi Saa: Weihnachtslotterie. Jm 2. Zwischensaale: Fridolin. Im Rittersaale: Im ebirge. Deutsche Balladen. Jm Korbsaale: Das Ltt u, Im Königssaale : us 1. Male: Géïz und Vershwendung. Zauberposse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 8 Bildern von E. Jacobson u. O. Girndt. Musik von G. Michaelis, Die Tänze arrangirt von Brue. Die neuen Dekorationen von Gebr. Borgmann. Die neuen Kostüme angefertigt vom Ober-Garderobier

Raab. Concert. Anf. 5, der Vorst. 65 Uhr. Donnerstag u. d. folg. Tage: Weihnachts-Aus-

stellung. Dazu: Geiz und Vershwendung.

Waoltersdorfl-Theater. 15. Male: Die Wilddiebe. (Ginetta: Frl. Lina Mayr. Lastcèouères: Emil Thomas.)

Mittwoch u. folg. Tage: Die Wilddiebe.

Stadt-Theater. Dienstag: Halbe Kassen- preise: Gastspiel des Herrn Carl Pander und Fräu- lein Lina Markwordt. Z. 3. M.: Die Herren Aerzte. Schwank in 3 Akten nach dem Franzö- fishen Les médecins von Brisebarre u. Nus, von Carl Pander. ei Wenn man im Dunkeln Tüßt. Schwank in 3 Akten von C. Mallachow u. O. Elsner.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Dienstag: Zum vor-

Dienstag: Zum

National-Theater, Dienstag: Ertra - Vor-

eiti: Gastspiel ves Fri v Vestval ittwoh: Gastspiel des Frl. v. Vestvali: Maria Stuart. Elisabeth: Frl. v. Vestvali.

¿ nens - e = Theater. Dienstag: Zum . Male: Freien nach Vorschrift. Lustspiel in 4 Akten von Carl Töpfer. S A

Mittwoch : Die Marquise von Villette.

Donnerstag: Freien nah Vorschrift.

Preise der Pläße: Balkon- und Parquet - Loge 2, (vordere Reihe 2 A 25 5), I. Parquet 1 F 5 s, I. Parquet (hintere Reihe) 1 A, II. Parquet, Mittel- und Seiten-Balkon 75 s, Entree 50

Freitag: Ertravorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen ; Die Danischeffs, ia

Deutscher Personal-Kalender. 28. November. 1772. J, Gottfr. Jak. Hermanu *, 1780. K. W. Ferd. Solger *, 1860. Chn, Josías Freiherr v. Bunesen f. 1870, Prinz Friedrich Carl echlägt die Franzosen bei Beaume la Rotonde.

Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl. Marie Jaenish mit Hrn. Assistenz- arzt Dr. m «d, Georg Wichmann (Memel—Königs-

berg.

Be eliGt: Hr. Hauptmaun Küstner mit verw. res Hermine v. Borosini und Hohenstern, geb.

dlen v. Freiesleben (Zwickau). Hr. Affsistenz-

arzt Ossowidzki mit Frl. Vally Riedel (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premierlieute- nant v. Gregory (Dresden). N Hauptmann und Compagniechef v. Nerée (Cöln). Hrn. Dr. Peiper (Bolkenhain). Hrn. Regierungs-Assessor v. Gruben (Bromberg). Hrn. Dr. jur. Ernst J. Hirsekorn (Hamburg). Eine Tochter: B Kreisrihter Görde (Demmin). Hrn.

remierlieutenant v. Wostrowsky (Breslau).

Hrn. Oberst-Lieutenant v. Grote (Mainz).

Gestorben: Hr. Seconde-Lieutenant ax von O (Schweidniß). Frau Generalin Frei- rau v. d. Horst, geb. v. Kurcewska (Posen). Verw. Frau Kommissions-Räthin Christiane Wulff (Bromberg). Hr. Regierung8- und Geh. Me- dizinal-Rath a. D. Dr. Valentin Wiltcke (Er- furt). Frau Majorin Dorothea Goette, geb. Ripe (Hannover.)

Verkäufe Verpachtun en Submissionen

[9635] „Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs von circa 51 Cent- nern gesottener Roßhaare, bester Qualität, für den Garnison-Verwaltungs- und Lazareth-Haushalt im Bereiche des Königlichen 1. Armee-Corps pro 1877, soll dem Mindestfordernden übertragen wer- den, wozu ein Submissionstermin auf

Montag, den 11. Dezember a. e., Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Geschäftslokale, Königsstraße Nr. 46, anberaumt ift, wofelbst auch die Bedingungen zur Einsicht ausliegen.

Versiegelte Offerten sind vor dem Termine hier- her einzureichen, auch is darin ausdrücklih anzu- führen, daß Submittenten von den Bedingungen Kenntniß genommen, dieselben auch ihren Offerten zu Grunde gelegt haben.

AEEEL den 24, November 1876.

önigliche Garnison-Verwaltung.

[9645] _ Bekanutmachung.

Es soll die Lieferung der für die Königliche Berns R E Eee und anderer Bureau-Bedürfnisse, welche jährlih ungefähr:

3000 Stü bedruckte Aktendeckel, VARGTIES 10 Ries Aktendeckelpapier, 5 Ries rothes O 130 Ries feines Kanzleipapier, 400 Ries gewöhnliches Kanzleipapier, 160 Ries Konzeptpapier, 10 Ges grobe e ite H Dat 25 Ries fleines gewöhnlihes Packpapier, 60 Kilo feiner Siegellack, E 40 Kilo gewöhnlicher Siegellack, 250 Flaschen Alizarin-Dinte, 10 M. große Brief-Umschläge, 10 M. mittlere Brief-Umschläge, 70 M. kleine Brief-Umschläge, 60 Kilo mittelfeinen Bindfaden, 40 Kilo gröberen Bindfaden, 132 Rollen Heftzwirn, sowie Bleifedern, farbige Kreidestifte und Dinten, umfaßt, vom 1. Januar 1877 ab unter den im Bureau unserer Kafssenverwaltung (Zimmer Nr. 13) auf dem Schlosse Gottorf ausliegenden Bedingun- gen welche gegen Erstattung der Tas abschrift- ih verabtolgt werden, aut dem Wege der Sub- mo verdungen werden. nerbietungen, welche auch auf einzelne der vor- bezeichneten Materialien gerichtet sein können, sind unter Ans{luß von Proben, beziehungsweise bei dem Papier unter gleichzeitiger Gewicht8angabe, versiegelt und unter der Bezeichnung „Lieferung von Bureau - Bedürfnissen für die Königliche Regierung“

bis zum 9. Dezember, Vormittags 11 Uhr, auf dem Bureau der Kassenverwaltung einzureichen.

Die Eröffnung der eingegangenen Anerbietungen erfolgt in diesem Bureau an dem obenbezeichneten Tage Vormittags 11 Uhr von dem Kassenrath der Königlichen Regierung in Gegenwart der etwa er- schienenen Offerenten. j

Schleswig, den 22. November 1876.

Feneglicte Regierung, Kassen-Verwaltung. Boetticher.

[9627] Bekanntmachuug.

Für die Königliche Steinkohlengrube Gerhard- Prinz-Wilhelm soll vie Anlieferung von drei ette:

kefseln ohne Garniturtheile auf dem Submissions- wege vergeben werden.

Die E d nebst Zeichnung können bei uns eingesehen oder gegen portofreie Einsendung von 1,50 M bezogen werden.

Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von 3 Dampfkesseln“ sind bis zum Donnerstag, den 14. k. Mts., Nachmittags 3 Uhr, bei uns einzureichen, wo dieselben in Gegen- wart der etwa erschienenen Submittenten. geöffnet werden. g Cto. 199/11.)

Louisenthal, den 21. November 1876.

Königliche Berginspektion I. [939 Vergish-Märkische Eisenbahn.

Die in unserer Imprägnir-Anstalt zu Baal im Laufe des fünftigen Jahres disponibel werdenden 6000—7000 Ctr. Asphalt oder Theerpech, fowie circa 240 Ctr. Rohbenzin sollen an den Meist- bietenden zum Verkauf gelangen. Die Verkaufs- bedingungen für den Asphalt liegen in unserer Kanzlei zur Einsicht aus und werden au von die- er auf portofreie Anfragen gratis mitgetheilt. Die

fferten sind bis zum 11. Dezember cr., Mit- tags 12 Uhr, an die unterzeichnete Königliche Eijenbahn-Kommission verschlossen und portofrei einzureichen.

Aathen, den 23. November 1876.

Königliche Eisenbahn-Kommission.

(%626] Nassauische Eiscubahn.

Im Wege der öffentlichen Submission sollen ver- geben werden:

1) Die mai ge der Uniformirungsmate- rialien für die Beamten der Nassauischen Cs pro 1877,

estehend in feinen und ordinären wollenen Tuchen, Leinwand u. \. w. und 2) die Anfertigung der Uniformen sowie der Uniformmügzen für diese Die bezüglichen Dfferten sind versiegelt mit der Auffchrift: ad 1. „Submission auf Lieferung der Uni- formirungsmaterialien pro 1877“ unter Beifügung von Proben, ad 2. „Submission auf Anfertigung von Uni- : formen für 1877“, bis Dienstag, den 12. Dezember cr., Vormit- tags 107 Uhr, bei der Haupt-Magazin-Verwal- tung der Nassauischen Eisenbahn zu Limburg a/d. Lahn einzureichen, woselbst dieselben in diesem Ter- mine, in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten, eröffnet werden. Cto, 200/11) Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt. _Die Lieferungsbedingungen resp. die Bedingungen für die Anfertigung der Uniformen und Uniform- müßen können von uns und unserer Haupt-Magazin- Verwaltung zu N a/d. Lahn auf portofreie Anfragen unentgeltlich bezogen werden. Wiesbaden, den 21. November 1876.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen

[9359]

0

Cottbus-Großenhainer Eisenbahn.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 29. Februar, 24. Mai und 15. August d. Is. werden Inhaber der untenverzeihneten Jnterims- cheine zu den Cottbus-Großenhainer Stamm- und

rioritäts-Stammaktien Litt. B., welche die am 1.

pril, 1. Juli und 1. Oktober d. J. fällig gewesene dritte, vierte und us Einzahlung à 20 % für jede Aktie noch nicht geleistet haben, bièrmit aufge- fordert, die restirenven Einzahlungen nebst 5°/o Ver- zugszinsen vom 1. April resp. 1. Yulí und 1. Okto- ber ab und einer Conventionalstrafe von 10 °/6 des fälligen T rooes bis spätestens den 31. Dezem- ber d. Z., Abends 6 Uhr, bei der Gesellschafts- Hauptkasse zu Cottbus zu leisten, widrigenfalls ge- mäß den E in §. 4 des Gesellschafts- Statuts die Inhaber der betreffenden Interimsscheine jeden Rechtes aus denselben verlustig gehen, und die Es Scheine öffentlich für nichtig erklärt

erden.

Es restiren die dritte, vierte und fünfte Ein- zahlung au die Interimsscheine zu den Prioritäts-

Stamm-Aktien:

Litt. B. Nr. 15185. 15186. 15187. 15188. 15189. 15190. 15191. 15192. 15193. 15194. 15195. 15196. 15197. 15198. 15199. 15200. 15201. 15202. 15203. 15204. 15205. 15206. 15207. 15208. 17146. 17147. 19000. 24967. 24968, 24969.

17148. 17149. 18999. “Vie vitvt

ie vierte und fünfte Einzahlung auf die In- terims\cheine zu den St -Afktien Liäitt, B. Í 16163. 16164; E

eamten pro 1877.

E I E P I 2 I D C O I E M S Ä

die dritte, vierte und fünfte Einzahlung au den Interimsschein zu der Stamm-Aktie 9 1do28t die vierte und fünfte Einzahlung auf die Jn- 14785, 14786. 14787. 14788. LATSO A7, LTOL k i : 8, A k: Ä 14792. 14793. Nt Cottbus, den 13. November 1876. (àCto.126/11.) Der Aufsichtsrath der Cottbus - Großenhainer Eisenbahn-Gesellschaft. Otto Freiherr von Welck, Vorsitzender.

Oeffeutlihe Kündigung

[9632] der

Pommerschen Landschaft.

Auf den Antrag der betreffend z - dn den Inhabern Ï ffenden Gutsbesiter wer ämmtliche alte 37 resp.- 31°/,ige

1) vom Gute Kanukelsit, Kreis Boe

2) Klüßowd4, Pyriß, KlüßowB, Ï do., Piepenhagen, , Borken, Roman, - Greifenberg, Grumbkow, „, Stolp, Neuhof und Charlottenhof, Kreis

Lauenburg,

zum 2. Juli 1877

gegen Umtausch von Pommerschen Kurant-Pfand- vekû eie gleichen Betrages und Zas ! ndigt.

Diese Pfandbriefe sind in Gemäßheit der Be- stimmung des §. 265 ad 1 des revidirten Pom- merschen Landschafts-Reglements vom 26. Oktober 1857 im Hypothekenbu e zu löschen und demgemäß von den Inhabern mit den dazu gehörigen Zins- kupons Serie IX. No. 3/29 nebst Talons in kurs- fähiger Beschaffenheit, und zwar von den Gütern:

ad 1 bis 4 zum Depositorio der Königlichen Landschafts-Departements-Direktion zu Star- E a f tere 148 a zum Depositorio der Königlichen Land- schafts - Departements - Direkti - „low af, tion zu Trep ad 6 un zum Depositorio der Königlichen A Gasts-Departemento-Direltion zu E . m., unfrankirt gegen Empfang von Deposital-Scheinen E q ür den Fall, daß ein Inhaber eines der zum Umtausch gekündigten Pfandbriefe es als wünschens werth erachtet, als Deckungs-Pfandbrief einen neuen (Nummer-) Pfandbrief zu empfangen, so wird auf desfallsigen Antrag die betreffende Departements- Direktion gemäß unserer Bekanntmachung vom 25. September 1873 die Uebersendung ‘eines solchen neuen Pfandbriefes gleichfalls kostenfrei bewirken.

Im Uebrigen verweisen wir ‘auf unsere in die Regierungs-Amtsblätter der Provinz Pommern auf- genommenen ausführlichen Proklamata vom heu- tigen Tage. .

Roma Pren p A,

onigl. Preuß. Pommersche General - Land-

shafts-Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[9446] “Bekanntmachung.

Die mit 4500 #4 dotirte Stelle des Bürger- meisters ¡Veliger Stadt is durch das Ausscheiden Die LRErigen nhabers derselben aus seinem Amte erledigt.

Bewerber, welche die Qualifikation für den höheren Verwaltungs- oder Justizdienst besißen, werden auf- gelorver, ihre Meldungen unter Beifügung ihrer

eugnisse bis zum 15. Dezember d. 3. bei dem Unterzeichneten hier einzureichen.

Sorau N./L., i Es E E

Ï neider, (Ztg.Ag. 139/11. Stadtverordneten-Vorsteher. G

y In J. U. Kern's Verlag (Mar Müller in Breslau i} soeben E un af

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des Preußischen Staates in ihrer ueuesten 9664] _ Gestaltung. 5 Na amtlichen Quellen bearbeitet von M. von Oesfeld. 89%, Brosch. Preis 4 Mark.

Dur das neue Geseß vom 3. Juli 1876, betr. die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umkherziehen, ift das alte Gewerbefteuergeseß vom 30. Mai 1820 in Verbindung mit dem vom 19. Juli 1861 und 5. Juni 1874 x. so verändert worden, daß eine neue übersichtliche Bearbeitung dieser ganzen Materie in der That ein dringendes Bedürfniß geworden ist. Durch klare Anordnung, Beigabe aller wihti- gen “Ministerial - SraYe verschiedene Re- gister 2c. ist es dem Verfasser gelungen, ein

raktisches Handbuch für diesen wichtigen Gegen- tand zu schaffen. (B. à 254/11)

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonuement beträgt 4 ÆA 50 S | für das Vierteljahr.

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a g 281.

Berlin, Dienstag,

7 | L Fate Post- Anftalten des In- und Auslandes nehmen L VA R Bestellung an; für Kerlin außer den Post-Anftalteu | eh S L anch die Expedition: 8W. Wilhelmstr. No. 32.

1 h j L)

p E Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruÿßt : dem Kirchenpropst und Hauptpastor Springer zu Sege- berg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse und dem Schul- lehrer Doerffer zu Lopinnen im Kreise Darkehmen das Allgemeine ‘Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung,

betreffend den Stadt-Post- und Telegraphen- Verkehr. in Berlin.

Nachdem die zur Beförderung von Briefen und Tele- grammen mittelst Luftdrucks bestimmten unterirdischen Rohr- anlagen in Berlin nunmehr beendet sind, soll diese Rohr- verbindung vom 1. Dezember ab dem Betriebe übergeben werden. Hir DEREern g e der Rohrpost werden außer den Telegrammen auch Briefe und Karten im Stadtpost- verkehr zugelassen. Die zur Versendung mit der Rohrpost bestimmten Briefe müssen so geformt und beschaffen sein, daß sie in die zur Beförderung dienenden cylindrischen Brief- behälter eingelegt werden können. Sie dürfen daher in der Länge 124 Centimeter, in der Breite 8 Centimeter und im Gewicht 10 Gramm nit übersteigen und niht mit Siegellack verschlossen sein; der Verschluß is nur mittelst Gummi- Oblate u. Le herzustellen. Steife oder zerbrechlihe Gegenstände dürfen in Rohrpostbriefen nicht enthalten sein, da Leßtere behufs Einlegens in die E gerollt werden müssen. Zur Be- nußung der Rohrpost sind besondere, den Erfordernissen des Be- triebes entsprechende Cp elt Ste f R L E karten auf hellrothem Papier hergestellt und bei allen Besgen Post- bz. Telegraphenämtern, sowie bei den amtlichen Vérkaufs-

ellen für Postwerthzeihen zum Betrage des Werth-

empels käuflich zu haben. Eine Verp CGtung zur Verwendung dieser Briefumschläge und Potkart ten - besteht zwar nicht, jedo ist im Jnteresse des pünktlichen Betriebes diese Verwendung dringend zu rathen. Soweit die gestewpelten Umschläge® oder - Karten für die Rohrpost vom Absender niht benußt werden, muß derselbe die zur Versendung mit der Rohrpost bestimmten Briefe und Postkarten auf der Vorderseite oben links mit der deutlichen und zu unterstreihenden Bezeihnung „NRohr- post“ versehen. Die Bestellung der Rohrpost- fendungen erfolgt durch Eilboten. Die im Voraus zu entrichtende Gebühr für die Beförderung und Bestellung der Rohrpostsendungen beträgt: a. für Briefe 30 S, b. für Postkarten 25 Z. Soweit die besonderen gestempelten Um- schläge oder Karten niht verwendet werden, müssen die mit der Rohrpost zu befördernden Sendungen vom Absender mit dem zur Darstellung oder Ergänzung des Werthbetrages von 30 bz. 25 - erforderlichen Postsreimarken beklebt sein. Un- frankirte bz. ungenügend frankirte oder sonst zur Beförderung mit der Rohrpost nicht geeignete Sen- dungen werden wie gewöhnliche Stadtpostsendungen be- handelt. Die Beförderung der Rohrpostsendungen erfolgt täglich in der Zeit zwischen 8 Uhr Vormittags und 9 Uhr Abends in viertelstündigen Zeiträumen vermittelst der gwiseen den Rohrpostämtern laufenden Rohrpostzüge, und von en Bestellungsämtern ab durch besondere Boten. Rohrpost- sendungen können in Berlin bei allen Post- t Telegraphen- ämtern eingeliefert, auch in jeden Postbriefkasten gelegt wer- den; es empfiehlt ih jedoch, falls an einer beshleunigteren Be- förderung gelegen ist, die Us bei einem Rohrpostamte einzuliefern. Die nachbezeichneten Verkehrsanstalten in Berlin haben Rohrpostverbindung: a. das Haupt - Telegraphen- amt, Französischestr. 33b/c Ne 1); b. das Postamt 53 in Der Seydelstr. 11 (Rohrpostamt 2); c. das Postamt 42 in der Ritterstr. 26 (mit dem Rohrpostamt 3 in der Ritterstr. 7 verbunden); d. das Postamt 13 in der Neuenburgerstr. 33 (Rohrpostamt 4); e. das Postamt 41 in der Mauerstr. 69 (Rohrpostamt 5); f. das Telegraphenamt am Potsdamer Thor (Rohrpostamt 6); g. das Telegraphen- amt am Brandenburger Thor (Rohrpostamt 7); h. das Post- amt 30 in der verlängerten Genthinerstr. 27 Ip 8); i. das Telegraphenamt im Börsengebäude ( g ften 9); k. das Postamt 24 in der Oranienburgerstr. 35/36 ( A - amt 10); 1. das Postamt 54 in der Lothringerstr. 61 (Rohr- ostamt 11); m. das Postamt 43 in der Neuen Königstr. 70 Ro rpostami 12); n. das Hof - Postamt in der Königstraße

Rohrpostamt 13); o. das Postamt 55 in der Jnvalidenstr. 70a Rohrpostamt 14); p. das Postamt 27 in der Wallnertheater- raße 10 (Rohrpostamt Ie Berlin W., den 26. November 1876. Der General-Postmeister.

Königreich Preufßen. Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Dem Oberlehrer Wilhelm Unverzagt am .Real- gymnasium in Wiesbaden ist das Prädikat „Professor“ bei- gelegt worden.

A L E

Nichtamtliches. Deutsches Nech.

Preußen. Berlin, W. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern den diesseitigen Gesandten in Brüssel, Grafen . von Brandenburg. Heute empfingen Se. Majestät den Polizei-Präsidenten von Madai, den kommandirenden General des VIl. Armee-Corps, Grafen Stolberg und den Erbprinzen von ei Be und nahmen im Beisein des Gouverneurs und des Kommäándanten militärishe Meldungen - und hierauf. die Vorträge des Ses der Admiralität, Generals von Stosch, sowie des Generals

von Albedyll entgegen. R i L I E E I p E emr m ry “A Meg Ave

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittags die Meldungen des General-Lieutenants von Braun, Jnspecteurs der 1. Jngenieur- Inspektion, und des General-Lieutenants von Ramm, Jnspecteurs der 4. Feld-Artillerie-Jnspektion entgegen. Höchstderselbe prä- sidirte Abends 6 Uhr der Generalversammlung der Kaiser- Wilhelm-Stiftung für deutsche Jnvaliden im Reichstagsgebäude und besuchte später mit Jhrer Kaiserlihen und König- lihen Hoheit der Kronprinzessin die Vorstellung im Opernhause. E

Se. Durchlaucht der Erbprinz zu Shaum- burg- Lippe is} vorgestern Abend hier eingetroffen und im British Hotel abgestiegen ; in der Begleitung Sr. Durchlaucht befindet si dessen persönlicher Adjutant, Hauptmann Franke.

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Die vereinigten Aus\chüsse des Bundesraths für Justizwesen und für die Versassung traten heute zu einer Sitzung zusammen. ;

__— Dem Bunda4srathe ist ein esebe#twurfy be? treffend die Abänderung mehrerer Reichstags- wahlkreise, vorgelegt worden. Derselbe umfaßt 3 Para- raphen. 8§. 1 betrifft die Abänderung des 2. und 13. Wahl- frei es der Provinz Hannover und des 1. Wahlkreises des Regierungsbezirks Minden, des 1. bis 23. Wahlkreises des Königreichs Sachsen, des 3. Wahlkreises des Herzogthums Braunschweig und des 1. bis 7. Wahlkreises des Großherzog- thums Hessen. Nach §. 2 bildet der / Wahlkreis Herzogthum Lauenburg fortan den 10. Wahlkreis ‘der Provinz Schleswig- Belem, Nach §8. 3 tritt das Geseh mit dem Tage seiner

erkündigung in Kraft. Die Vorlage wird damit motivirt, daß in den im §. 1 bezeichneten Bundesstaaten in Folge neuerdings vgnzogener Abänderungen in der Ab- grenzung von Verwaltungsbezirken das Bedürfniß zu ent- sprechenden Abänderungen in der Abgrenzung der Reichstags- Wahlbezirke eingetreten sei. O des Jnkrasttretens der Vorlage wird es zur Wahrnehmung der aus den veränderten Wahlkreis-Abgrenzungen ‘entstehenden Vortheile als unerläß- li bezeichnet, das Geseg ¿hon in allernähster Zeit perfekt werden zu lassen-p___ A ai ins | me mam

Z y E Der gestern erwähnte, dem Bundesrath vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erhebung von Ausgleihungs-Abgaben bei der Einfuhr aus- ländisher Waaren, bestimmt, daß Gegenstände, deren Aus- fuhr in einem anderen Lande thatsählich durh Ausfuhr- prämien begünstigt ist, durch Kaiserlihe Verordnung mit Zu- stimmung des Bundesraths bei der Einfuhr in das deutsche O mit einer Ausgleihungs-Abgabe belegt werden önnen. Die Ausgleihungs-Abgabe darf den Betrag der Ausfuhrprämie nicht übersteigen. Die Erhebung der Aus- gleihungs-Abgabe kann entweder für die Erzeugnisse eines bestimmten Landes oder ohne Rücksicht auf den Ursprung der eingehenden Waaren für alle ‘oder bestimmte Grenzstrecken angeordnet werden. Die Anordnung “der Erhebung einer Ausgleihungs-Abgabe soll der Regel nach wenigstens 4 Wochen vor dem Zeitpunkte, mit welchem fie in Kraft tritt, zur öffent- lichen Kenntniß gebracht werden. /

Der Sqghlußbericht über die gestrige Sißung en Deutschen Reichstags befindet sih in der Ersten eilage. N

In der heutigen (19.) Sißung des Deutschen Reichstages, welcher die Bundesrat s - Bevollmädch-igien Justiz-Minister Dr. von Fäustle, Abeken und von Mittnacht mit mehreren Kommissarien beiwohnten, seßte das Haus die zweite Berathung des Entwurfs einer Strafprozeßordnung fort. Die 88. 18 bis 26 wurden ohne Debatte genehmigt. 8. 41 fällt nah den Beschlüssen der Kommission fort. §. 47a. bestimmt, daß Minister und andere hohe Beamte an ihrem Aufenthaltsorte vernommen werden de en. Die Abgg, Fran- kenburger, Windthost und Dr. Reichensperger (Crefeld) spra- hen gegen den Paragraphen, var bang die Abgg. Dr. Völk und Dr.-Zinn, der Bundeskommifssar, Direktor im* Reichs- kanzler-Amt v. Amsberg, sowie der Referent Abg. Pr. v. Schwarze für denselben eintraten. Darauf wurde g. 47a. in der Faun der Kommission angenommen. 8. 43 zählt diejenigen Personen auf, welche von der Zeugniß

pfliht unter Umständen befreit find, unter Andern Aerzte

den 28. November, Abends.

1876.

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und Rechtéanwälte, über dasjenige, was ihnen bei Ausübung ihres Amtes anvertraut is. Der Bundesraths-Bevollmä tigte Justiz-Minister von Mittnacht erklärte si gegen die Ausnahme in Betreff der Aerzte, weil zwar Ehre und Pflicht, owie der vom Arzte zu leistende Eid thn zur Verschwiegen- eit im Privatleben nöthigten, aber niht mehr dann, wenn das öffentlihe Jnteresse die Offenbarung des Anver- trauten fordere. Mit gleihem Rechte könne man auch andere Personen , nidide eine Vertrauensstelung ein- nehmen ck. von der Zeugnißpfliht eximiren. Ueberdies habe eine solhe Beschränkung . der thatsächlichen Be- PEREInA auch für die Vertheidigung mancherlei Nachtheile. Die Abgg. Dr. Zinn und Reichensperger (Olpe) empfahlen die Kommissionsbeshlüsse zur -Annahme. Das Haus ent- spra diesem Wunsche. §. 44 wurde ohne Debatte genehmigt. 8. 44a befreit von der Zeugnißpflicht die Redacteure, Verleger und Drucker einer periodischen Zeitschrift über die Person des Autors, welche in dieser wi Bf ein Preßdelikt begangen, für welhes nach dem Preßgeseß der verantwortliche Redac- teur haftet. Nach einer kurzen Empfehlung des Paragraphen durch den Referenten Abg. Dr. v. Schwarze erklärte sich der Bundes- kommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Hanauer gegen die Auf- nahme dieser Dos, Eine so weit gehende Befreiung von der Zeugnißpfliht könne o anders begründet werden, als wenn man sage: Weil der Redacteur verantwortlich sei, joNe seine Verantwortlichkeit auch die Thäterschaft Anderer eckèn. Wenn die ommission annehme, daß der Drucker, Verleger und das Hülfspersonal bei der Herstellun des Preßerzeugnisses in gleiher Weise wie der Redacteur betheiligt sei, so stelle sich die Kommisfion auf einen anderen Standpunkt als auf den des resigese es. Dasselbe habe eine Verantwortlichkeit des Hülfspersonals über- aupt nicht statuirt und ebensowig angenommen, daß die bloße theiligung als Verleger und Drucker von demselben Stand- unkte aufzufassen sei, wie der des Redacteurs. Demnah jet es infkonsequent, wenn man hinsichtlih derjenigen Personen, eren Dina nur eine mechanische fei, wegen des Zeug- nißzwanges dieselbe Schlußfolgerung ziehe, wie hinfichtlih des Redacteurs. Beim Schlusse des Blattes ergriff der Abg. Dr. Marquardsen das Wort.

Aus Anlaß der kürzlih in Wien stattgehabten Ver - handlungen über eine neue Elbshiffahrts-Akte ist in der Presse die Beschwerde laut geworden, daß der Entwurf zu der neuen Akte auf deutsher Seite aufgestellt worden je ohne daß man den betheiligten Kreisen Gelegenheit gegeben habe, ihre Ansichten und Wünsche geltend zu machen. Wie grundlos diese Beschwerde ist, erhellt aus den nachstehenden aftenmäßigen Mittheilungen. Die Ausarbeitung einer neuen Elbschiffahrts-Akte wurde im Jahre 1870 von der O preußischen Regierung auf den Wunsch der eie rungen der übrigen Etbuterstgaten übernommen. Die preußi)che Regierung theilte den von ihr ausgearbeiteten vorläufigen Entwurf den betheiligten preußischen Provinzialbehörden zur Prüfung mit und veranlaßte dieselben zugleich, das Gut- achten von Vertretern des Kaufmanns- und Schifferstandes darüber einzuholen. Jn Folge dessen haben sich die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft , die Vorsteher der Magdeburger Kaufmannschaft , die Handelskammern zu Harburg und Lüneburg, das Kommerzkollegium zu Altona, der Vorstand des M Schiffervereins, sowie das Hafenamt in Harburg über den Entwurf geäußert. Erst der auf Grund dieser Gutachten umgearbeitete Entwurf ist an das Reichskanzler-Amt gelangt und von leßterem dem Bundesrath vorgelegt worden, was seiner Zeit auch durch die öffentlichen Blätter bekannt geworden ist. Nachdem hierdurch den Regierungen der übrigen Elbuferstaaten Gelegenheit ge- boten worden war, den Entwurf auch ihrerseits in den be- theiligten amtlihen und nicht amtlichen Kreisen innerhalb ihrer Staatsgebiete prüfen zu lassen, wurde derselbe im Bundes- rathe festgestellt. Von dem so festgestellten Entwurfe und von der bei der Mittheilung desselben der österreihishen Regierung vorgelegten Denkschrift ist ebenfalls den Regierungen sämmt- licher Elbuferstaaten Kenntniß gegeben worden. Fn ODester- reih hat der Entwurf eine sehr eingehende Prüfung erfahren und zwar, ebenso wie in Deutschland, in amtlichen wie in nihtamtlichen Kreisen. Das Ergebniß dieser Prüfung ist dahin ausgefallen, daß die österreihishe Regierung den Ent- jourf in der von der deutshen Regierung vorgelegten Gestalt von untergeordneten, übrigens im beiderseitigen Einverständniß erledigten Punkten backtbns, annehmbar befunden hat.

Nach §. 11 des Bankgeseßes vom 14. März 1875 dürfen ausländishe Banknoten, wenn sie (auss{hließlih oder neben anderen Werthbestimmungen) in Reichswährung ausgestellt sind, innerhalb des Reichsgebietes zu Zahlungen nicht gebraucht werden. Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird nah §8. 57 a. a. O. mit Geldstrafe von fünszig bîs zu fünftausend Mark und, falls die Verwendung derartiger Bank- noten zu Zahlungen Seme Ag eschieht, außerdem mit E bis zu einem Jahre bestraft. Der Versuch ist

rafbar.

Sicherem Vernehmen nah hat neuerdings ein auslän- dishes Bankinstitut, nämlih die „Nationalbank des Groß=