1938 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Nov 1938 18:00:01 GMT) scan diff

oieichs- und Staatsanzetger Nr. 255 vom 1. November 1938. S. 2

(4) Jeder Verkäufer von Gußbrüch, der nicht Gußbruch- händler ist, gilt als Entfallstelle.

83 Werksbelieserungs- und Plabhandel.

(1) -Die Gruppe Werksbelieferungshandel seßt sich aus den Gußbruchhändlern zusammen, die ihr Aufkommen an den in-8§ 1 bezeihneten Gußbruchsoxten ausshließlich an

a) Gußbruchverbraucher, :

b) solhe Gußbruchhändler, welche die Ueberwachungs- stelle für Eisen und Stahl den Gußbruchverbrauchern gleichstellt,

unmittelbar verkaufen und fich zur Werksbe- lieferungshandel «angemeldet haben 4).

(2) Die Gruppe Plavhandel seyt sich aus allen übrigen Gußbruchhändlern 2 Abs. 1 und 2) zusammen, die ncht Werksbelieferungshändler sind.

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Anmeldeverfahren.

(1) Gußbruchhändlex, die zu der Gruppe Werks- belieferungshandel gerehnet werden wollen, haben sich zu dieser Gruppe bis zum 1. Dezember 1938 bei dex Fachunter- gruppe Schrott, Berlin W 35, Potsdamer Straße 95, s{rist- lih anzumelden.

(2) Mit der Erstattung dieser Anzeige sind die Werks- belieferungshändler verpflichtet, die für die Gruppe Werks- belieferungshandel getroffenen Bestimmungen dieser Ans- ordnung zu befolgen. Alle übrigen Gußbruchhändler gehören gemäß § 3 zur Gruppe Plabhandel und sind verpflichtet, die De die Gruppe Plazhandel getroffenen Bestimmungen dieser lnordnung zu befolgen.

(3) Dex Uebertritt von einer in die andere Gruppe ist jeweils nux zum Quartalsersten, erstmalig zum 1. April 1939, zulässig und muß vier Wochen vorher bei der Fachunter- gruppe Schrott s{hriftlich angezeigt werden. j /

(4) Die Fachuntergruppe Schrott gibt die Anzeigen (Abs. 1 und 3) gesammelt an die Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl weiter. 6

Verkaufsbeshränkungen sür den Werklsbelieferungshandel,

(1) Werksbelieferungshändler dürfen die in § 1 be- zeihneten Gußbruchsorten nur an Gußbruchverbraucher und an Gußbruchhändlex liefern, welche die Ueberwachungsstelle den Gußbruchverbauchern gleichgestellt hat.

(2) Es ist ihnen jedoch gestattet, an andere Werkts- belieferungshändler monatlich bis zu 25 % der im Vormonat verkauften Besamtmenge gemäß 1 zu verkaufen.

86 Einkaufsbeschränkungen für den Werksbelieferungshandel.

Werksbelieferungshändler dürfen bei Entfallstellen Guß- bruch einer Sorte 1) nux in Mengen von 20 t und mehr kaufen. Die gekaufte Menge muß am Tage des Kaufes bei dex Entfallstelle tatsählich vorhanden sein.

S 7 Einkaufsbeschränkungen für die Gußbruchverbraucher.

(1) Gußbruchverbrauchern, deren monatlihe Schrottver- brauchsquote (einshließlich Gußbruh) nah § 1 der Anord- nung. 13 der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl vom 10. Zuli 1936 mehr als 30 t beträgt, ist der Kauf von zer- kleinertem oder unzerfleinertem Gußbruch bei Entfallstellen und Plazhändlern verboten. E

(2) Der Kauf von zerkleinertem oder unzerkleinertem Gußbruch bei Entfallstellen und Plaßyhändlern ist nur solchen Gußbruchverbrauchern gestattet, deren monatliche Schrottver- brauchsquote (einshließlich Gußbruch) nah S 1 der An- ordnung 13 der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl vom 10. Juli 1936 30 t oder weniger beträgt. Sie dürfen jedoch Gußbruch bei Entfallstellen monatlich nux bis zu der Höhe ihrer nah der Anordnung 13 festgeseßten Schrottverbrauchs- quote kaufen.

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Sortengrundlagen und Frachtgrundlagen.

(1) Es ist verboten, beim Abschluß von Handelsgeschäften übex Gußbruh höhere als die nah Maßgabe dieser Anord- nung zu errechnenden Höchstpreise zu fordern, zu ewähren, zu versprechen oder sich oder einem anderen gewahren oder versprechen zu lassen.

(2) Sortengrundlagen für die Höchstpreise sind:

1. a) Bruch von Kokillen, Kokillenuntersäßen

Spannplatten, handlih zerkleinert, b) desgleichen, jedoch unzerkleinert; A 2 D prima Maschinengußbruh, handlih zerkleinert, insbesondere starkwandige Stückte von: Werkzeug- maschinen, sonstigen Maschinen (auch landwirt- schaftlichen) und Motoren, im allgemeinen nicht unter 10 mm stark, alles frei von Hart-, Stahl- und Brandguß, Schmiedeeisen und Emaille, b) desgleichen, jedoch unzerkfleinext; 3. a Handelsgußbruch, de adi zerkleinert, insbeson- dere sauberer, starkwandiger Röhrengußbruch, Baugußbruch (z. B. Säulen), shwachwandiger Bruch von landtwoirtschaftlihen Maschinen, Kanalisationsteile, Belagplatten und unverbrannte euerungsteile (mit Ausnahme von Roststäben), liederkesselbruch, Bremskloßbruh, Futterstücke, Schienenstühle, ——— alles frei von Hart-, Stahl- und Brandguß, Schmiedeeisen und Emaille, b) desgleichen, jedoch unzerkleinert; i : 4. reiner Ofen- und Topfgußbruch (reine Poterie), insbesondere unverbrannte Ofenteile, gußeiserne Radiatorenteile, dünnwandiger Röhrengußbruch, alles frei von Brand E und E

(3) Frachtgrundlage für die Höchstpreise ist bei Bahn- versand der dem Versendungsort nächstgelegene Bahnhof für öffentlihen Güterverkehr. Fracht und Nebenkosten von der Frachtgrundlage bis zum Bestimmungsort hat der Käufer zu tragen. Der Verkäufer hat alle Nebenkosten bis zur Fracht- grundlage zu tragen, wie z. B. Aufladekosten bei Fuhrwerk- oder Lastivageniamtabt. Anfuhrkosten zum Bahnwagen, Kosten für dessen Beladung, Gebühren von Bahnen mit nichtöffent-

Gruppe

(4) Ft an der Beförderung keine Bahr: mit öffentlichem Güterverkehr beteiligt, so treten an die Stelle der in Abs. 3 festgeseßten Frachtgrundlage gegebenenfalls: a) Verladung frei Wasserfahrzeug. Fs sofortige Verladung in das Wasserfahrzeug bei Anlieferung nicht möglich, so wird die Anlieferung frei Kai der Verladung frei R gleichgestellt. Die dann entstehenden Einladekosten gehen zu Lasten des Käufers; é

b) Verladung frei Käuferfahrzeug. Jn diesem Falle er- mäßigen fh die in § 9 festgelegten Sdbstpacise um 1,50 RM je 1000 kg;

o) Anfuhr dur L dex Ablendistel innerhalb des Gemeindegebietes der Absendestelle.

O Bei Lieferung dur b sendesell rzeug außerhalb des Gemeindegebietes der Absendestelle it vom Käufer der Betrag zu vergüten, welcher der N zwischen den der Absende- bzw. Empfangs|stelle nächstgelegenen Bahnhöfen für. öffentlichen Güterverkehr entspricht.

6) Die Berehnung des Kaufpreises frei Bahnwagen Suiplangsbagnhof oder frei Empfänger ist verboten.

89 Höchstpreise, Preisgebiete.

1) Die Höchstpreise beim Bezug durch Gußbruch- ae aus den nachstehend au hrten Gebieten be- tragen in Reichsmark je 1000 kg frei Frachtgrundlage:

Gebiet Für die Sorten 7)

la lb 2a 2b 8a 3b Á I, Gesamtes Reichsgebiet .

54 47 T1, West: Provinzen Rheinland und Westfalen, Regierungsbé- zirk Osnabrück östlich der Bahnlinie Achmer—Rieste Neuenkirchen ITI, Südwest:

Provinz Hessen - Nassau; Länder Hessen, Baden, Württemberg; Hohenzol- lerishe Lande, Saarland; bayerishe Regierungsbe- zirke Pfalz und Mainfran- fen; Land Thüringen west- lih der Bahnlinie Probst- zella—Rudolstadt—Jena— Großheringen einschließlich der preußischen Enklaven ; Regierungsbezirk Erfurt südlich der Unstrut

02 46 46 41 40

51 45 45 40 89

: TV, Mitte:

Provinzen Hannover und Sachsen und Länder Anhalt und Braunschweig südlich der Bahnlinie Wunstorsf— Hannover—Stendal—

Rathenow einschließlich des Stadtkreises Hannover und nördlich dex Unstrut und der Bahnlinie Großheringen— Markranstädt einschließlich der thüringischen Enklaven .

V, Vayer#: Land Bayern mit Aus- nahme der Regierungsbes- zirke Pfalz und Mainfranken

VI, Sachsen : : Land Sachsen ; Prov. Sachsen südlich dex Bahnlinie Groß- heringen—Markranstädt ; Land Thüringen östlich der Bahnlinie Probstzella— Rudolstadt—Jena—Groß- heringen einschließlich der preußischen Enklave Ziegen-

50 44 44 39 88

42 42 37 86

46 46 41 838

VII, Nord: :

Provinzen Schleswig-Hol-

stein, Pommern, Vranden-

burg; Länder Oldenburg,

Mecklenburg; Hansestädte

Bremen und Hamburg,

Stadt Berlin ; Negierungs-

bezirke Breslau und Lieg-

niß; Regierungsbez. Osna-

brück westlich der Bahnlinie

Achmer—Rieste—Neuen-

firhen und übrige Provinz

Sachsen und Land Braun=-

schweig nördlich der Bahn-

linie Wunstors—Hannover

—Stendal—Rathenow

ausschließlich des Stadt-

kreises Hannover . . . - 48 VIIL, RegierungsvezirfDppeln 43 37 88 833 832

LX, Ostpreußen 40 34 36 81 832

(2) Gemeinden, die innerhalb verschiedener Preisgebiete liegen, gehören für die einzelnen Sorten zu dem Preisgebiet mit den höheren Preisen.

42 41 36 835

8 10 Handelsspannen.

(1) Beim Einkauf vom Playhandel ermäßigen sich die in § 9 vorgeschriebenen Höchstpreise um 1,50 RM je 1000 kg. (2) Beim Einkauf von Entfallstellen ermäßigen sich die in § 9 vorgeschriebenen Höchstpreise i um 3,— RM je 1000 kg bei den Sorten 1a und 1b, um 4,— RM je 1000 kg bei den Sorten 2a, 2Þþ, 3a, 3b und 4.

8 11 Preise sür Lohnzerkleinerung, (1) Für die Zerkleinerung nicht einsaßfähigen Materials werden folgende Poriensthe festgeseßt, die weder über- noch unterschritten werden dürfen:

Sorte 1 b: 7,— RM je 1000 kg, Sorte 2 b: 6,— RM je 1000 kg, Ï Sorte 3 þ: 5,— RM je 1000 kg.

(2) Kosten für Gewichtsverlust und Auf- und Abladen

lichem Güterverkehr, Anschluß-, Stell- und Wiegegebühren.

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sind in den vorgenannten Säßen enthalten.

0,2 vH zuxücgegangen.

__

(3) Die von der gZerkleinerungsstelle verauslagten Frachten sowie Nebenkosten an der Empfangsstation dürfen dem Auftraggeber belastet werden, soweit sie durch Original- frachtbriefe und sonstige Originalbelege nachgewiesen werden. können. Ls

Verbot von Umgehungshandlungen,

Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbax oder unmittelbar die in dieser Anordnung * fest- geseßten Höchstpreise umgangen werden oder umgangen werden sollen. g 18

Ausnahmen.

Die Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl kann in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen, insbesondere auch abweichend von den 88 8—11 besondere Preise festseyen. :

8 14 Strasvorschristen.

(1) Zuwiderhandlungen gegen die §8 8 bis 12 fallen

unter die Ha Gene des § 3 der Verordnung über

Preise für Eisen-, Stahlschrott und Gußbruch vom 23. Ok- tober 1936. j

(2) Zuwiderhandlungen gegen die übrigen Vorschriften dieser Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr.

8 15 Uebergangsregelung,.

Diese Anordnung findet auf sämtliche bei ihrem Fnkraft- treten bestehenden Abschlüsse zwischen E Händlern und Verbrauchern Anwendung, soweit diese Abschlüsse bei Jnkrafttreten der Anordnung noch nicht abgewickelt sind.

8 16 \ A JFukrasttreten. ; Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1938 in Kraft.

Berlin, den 1. November 1938.

Der Reicisbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Angebot zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serienbonds,

Wir beziehen uns auf unsere unter dem 10. Oktober 1935 und später erfolgten Veröffentlichungen, mit denen wir den Umtausch oder die Einlösung fälliger Dollar-Serienbonds aus geboten haben, und erweitern hierdurch unsere damaligen An- gebote auf die nachstehend aufgeführten fälligen Serien von deutschen Dollaranleihen:

Bezeichnung der Anleihen: Zur Rück-

zahlung fällig: 1. 7 % Dollaranleihe der Stadt Frank- 7 a. M. von 1925/45 . 9, 7 % Dollaranleihe der Stadt Duis- burg-Hamborn von 1925/45 . 1. November 1938 3, 7 % Dollaranleihe der Kommunalen Landesbank Girozentrale für Hessen von 1925/45. . . « 1. November 1938 4. 7% Dollaranleihe des Freistaates Oldenburg von 1925/45 . . 1. November 1938 5. 7 % Dollaranleihe Württembergische - Städte von 1925/46 .. . 1. Novembex 1933

Laut unseres Angebots vom 10. Oktober 1935 erhalten ausländische Besißer der fälligen Schuldverschreibungen im Umtaush noch nicht fällige Schuldverschreibungen derselben Emission oder den in Reichsmark bei der Konversionskasse füx deutshe Auslandsschulden eingezahlten. Gegenwert des fälligen Stückes in Tilgungssperrmark. : E

Entsprechend dieser Regelung machen wir den inländi» chen Besißern fällig gewordener Stücke obiger Anleihen das gleihe Angebot, wobei da nah der Devisengeseßgebung Sperrkonten für Fuländer niht in Frage kommen an die Stelle der Zahlung von Tilgungssperrmark die Auszaha lung des Gegenwertes in Reichsmark zur freien Verfügung im Jnland tritt; Vorausseßung für die Auszahlung ist deo Nachweis des Besives der Stücke am 1. Fuli 1935. Sofern es sich um zertifizierte Stücke handelt, ist dieser Nachweis nicht erforderlich. 6 Í i

Jnländische Besißer fälliger Bonds dex oben bezeichneten Anleihen können diese Stücke beim Kontor der Reichshaupts bank für Wertpapiere, Berlin, oder bei den Reichsbank- anstalten zwecks s odex zwecks Erlangung deF Reichsmarkgegenwertes einreichen.

Die Reichsbank erhebt für die Vornahme des Umtauschs eine Gebühr für Private von 1 °/0o und für Banken von °/as vom Nominalbetrag, im Falle der Auszahlung des Reichs markgegenwertes für Private 4% und für Banken % % des zux Auszahlung kommenden Reichsmarkbetrages. Börsens umsaßsteuer, Porto- und Versicherungswesen gehen zu lasten des Einreichers.

Berlin, den 1. November 1938.

Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.

1. Oktober 1938

Die Reichsindexzifser

für die Lebenshaltungstkosten im Oktober 1938.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt

ih für den Dur 918/14 = 100). fie ist gegenüber dem Vormonat (125,2) um

Die Jndexziffer für Ernährung hat sich infolge des jahreszeitlih eibinaten Rückgangs der Preise für Kartoffeln und Gemüse von 121,3 um 0,5 vH auf 120,7 ermäßigt. Da- gegen hat sich die Jndexziffer für Heizung und Beleuchtung durxh weitere Verringerung der Sommerpreisabschläge für Hausbrandkohle von 124,5 um 0,5 vH auf 125,1 und die Indexziffer für Bekleidung von 131,4 um 0,2 vH auf 131,6 erhöht. Die Fndexziffern für „Verschiedenes (142,0) sowie für Wohnung (121,2) sind gleichgeblieben.

Berlin, den 31. Oktober 1938.

Statistisches Reichsamt.

nitt des Monats Oktober 1938 auf 124,9"

Milliarde abschloß.

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RNetchs: und Staatsanzeiger Nr. 255 vom L. November 1938. S. 3

Nichtamtliches. Verkehrswesen.

Von Berlin mit der Luftpost.

Das neue Lustposthest der Reichspostdirektion Berlin für den Winter 1938/39 ist erschienen und an viele Postbenuger verteilt worden. Es n außerdem an den Postschaltern kostenlos u haben. Das Heft enthält in übersichtliher Anordnung alles Wissenswerte überx den Berliner Luftpostdienst, u. a. wte uftpostsendungen zu kennzeichnen sind, was B kosten, Angaben über beschleunigte Vebermittlung durch Rohrpost, wichtige Verbindungen e den Een und den außereuropäischen Dienst, sowie eispiele für den bei Benußung der Luftpost zu erzielenden Zeitgewinn. Es gibt auch ail luß über die M Oder tung Pa Nord- und Südamerika sowie über die Schlußzeiten für die Aufliefecung der Luftpostsendungen beim aue Berlin SW 11 und beim Zweigpostamt Berlin-Zentralf naten. Jn einem Anhang sind die Luftpostverbindungen von Bexlin nah deutshen und den übrigen europäishen Luftpostorten mit Abflugs- und Ankunsts- eiten übersichtlich ea Das neue Heft wird au diesmal ein willfommener Helfer für alle Luftpostbenußer sein.

Große Verkehrsaufgaben der Reichsbahn i im Sudetenland.

Nach den mit dem Einmarsch ee gewordenen Sofort- maßnahmen der Reichsbahn ‘ist jeßt durch die Verordnung aber die Uebernahme der. swdetendeutshen Eisenbahnen in die Ver- waltung der Deutshew Reichsbahn der Rahmen für das weitere Vorgehen der Reichsbahn geschaffen worden. Ueber die großen Verkehrsaufgaben, die der Reichsbahn hier gestellt sind, berihtet Reichsbahnrat Graßmann in der Reichsbahn-Beamtenzeiiung. Etiva 3500 Kilometer neuer Strecken sind der Reichsbahn im Sudetenland zugefallen. Es is selbstverständlih, daß sie ihre eigene Organisationsform auf das Gebiet sofort überträgt. Die eographishe Form dex Räume ließ es zweckmäßig erscheinen, die Streden aufzuteilen und in die Verwaltung der angrenzenden Reichsbahndirektionen einzugliedern. Auch Betriebs-, Maschinen- und Verkehrsämter sind an den verschiedensten Punkten bereits gebildet. Mehrere tausend Eisenbahner aller Dienstgrade sind in ie Sudetenlande gezogen, um dort aus den ehemaligen tshecho- e Staatsbahnstvecken einen Teil der Deutshen Reichs- ahn zu machen. Auch zahlreiche sudetendeutshe Eisenbahner haben sich zur Verfügung gestellt. j Es bedarf großer Um- und Neubauten, um die Bahnen auf den Stand der Reichsbahn zu bringen. Der Oberbau besißt eine u geringe Tragfähigkeit, Brücken müssen verstärkt werden, das iherungswesen ist rückständig, Blockanlagen fehlen meist, das s ist primitiv. Von einem bahneigenen brauch- aren Fernsprechney ist keine Rede. Wichtig zur Aufnahme eines geordneten und dihten Verkehrs ist die baldige Ablieferung der von den Tschechen entführben Lokomotiven, Personenwagen, Güter- wagen und Kraftwagen. Der reihsdeutshe Personentarif soll am 1. Dezember in Kraft treten. Die verkehrspolitishe Bedeutung der früheren Grenzübergangspunkte, die auch für den inter- nationalen Transitverkehr wichtig waren, wird stark zurückgehen. Das dort emwtwidtelte Grenzspeditionêgewerbe wird eine gewisse Umfstellung vornehmen müssen.

Kueresé und Wissenschaft.

Aus den Staatlichen Museen. Führungen und Vorträge.

Jn der kommenden Woche Gen in den Staatlihen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt: /

Sountag, 6. November:

10—11,15 Uhr im Neuen Me Megone, Abt.: Das Götterbild in dex age Kunst: TII Der otengott Osiris und sein Kreis. Dr. Bier

T Uhr im Deutschen Museum: Tilman Riemenschneider.

r. Meg. Montag, 7. Novembee:

12—13 Uhr in der Nationalgalerie, Handzeichnungssammlung im Kronprinzenpalais: Menzel, Handzeihnungen. Dr. Griebert.

Dienstag, 8. November:

10,30—11,30 Uhr im Deutshen Museum: Deutshe Malerei vor Dürer (Arbeitsgemeinihaft). Dr. Mey.

Mittwoch, 9. November:

11—12 Uhr im Alten Museum: Formentwicklung der griechischen Plastik (Arbeitsgemeinshaft). Prof- Neugebauer. 11—12 Uhr im Vorderasiat. Museum: Keramik Vorderasiens, II

(Arbeitsgemeinschaft). Dr. Moortgat.

11—12 n im Bas f. Völkerkunde, Afrikan. u. Südsee-Abt.: Religion u. Weltanshauung d. Naturvölker, IT1 (Arbeits- gemeinschaft). Dr. Böhme.

12—13 Uhr im Deutshen Museum: Hauptwerke des Deutschen Museums im Rahmen ihrer Zeit: Rokokoplastik von F. A. Feihtmayxr. Dir. Demmler.

Donnerstag, 10. November:

11—12 Uhr im Kaiser-Friedrih-Mufeum: Meisterzeichnungen aus vier Jahrhunderten (1400—1800). Dr. Heinrichs.

11—12 Uhr im Museum f. Völkerkunde, Fndishe u. Ostasiat. Abt.: Neuere Forschungsreisen in Fnnerasien und thre völker- kundlihen Ergebnisse (Arbeitsagemeinschaft). Dr. Körner.

11—12 Uhr im E f. Völkerkunde, Afrikan. Abt.: Afrika im Mittelmeerkulturkreis. Dr. Glück.

Freitag, 11. November: 11—12,30 Uhr im Musikinstrumentenmuseum: Rundgaug (mit Vorführungen an den Fnstrumenten). Dr. Dietel. 12—13 U im loßmuseum: Der Welfenshay. Dr. Meyer. 11—12 Uhr im Völkerkundemuseum: Die Ausstellung Fapanische Puppen. Dr. Körner.

Sonnabend, 12. November:

9,30—10,30 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Das Bild des Königs in der ägypt. Kunst; Fdee und Gestal:: VI. Zu- sammenfassung (Arbeitsgemeinschaft). Dr. Zippert.

11—12 Uhr im Museum f. Völkerkunde, Ostasiat. Abt.: Rundgang durch den neuen ad 00A und. Tibet-Saal. Dr. Körner.

11,30—12,380 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Neues Reich (1600—1000 v. Chr.).

Außerdem finden im Pergamon - Museum täglich auße Montag von 11—12 und 12—13 Uhr Rundgänge statt.

Handelsteil.

Deutscher Binnenschifsahrtstag 1938.

Die Pläne für den weiteren Ausbau des deutschen Wasserstraßenneztzes.

Der Deutsche Binnenschiffahrtstag 1938 fand am Dienstag- vormittag seinen Abschluß mit einer fahwissenshaftlihen Vor- tragsfolge. Zuerst \prach Ministerialdirektor Dr.-Fng e. h. E (Berlin), über „Die Pläne für den weiteren Ausbau des deutschen Wasser-Straßenneyes“. Ausgehend von der Bedeu- tung des Mittellandkanals für die deutshe Binnenschifsahrt und Volkswirt alt wies er darauf hin, daß auch nach Eröfsnung des West-Ost-Verkehrs E acharbeiten und weitere Ausbau=- läne am Gesamtney dur D sind. Das bereits im Gange efindlihe Ausbauprogramm erfordert etwa 2 Milliarden Reichs- mark, von denen mehrere hundert Millionen bereits verausgabt f Dieses Programm umfaßt in der Hauptsache folgende rbeiten:

Am Mittellandkanal: Uebergang über die Elbe, Doppelhebe-

‘” werk Hohenwarthe, auf der Strecke zwischen Berges8hövede und

Ptover Erhöhung des A und Erweiterung des ortmund-Ems-Kanals R ergeshövede als dreishhiffige Strecke. Der Südflügel des Mittellandkanals wird voraussicht- lih Peigatig mit der völligen Fertigstellung des Hauptkanals in Betrieb genommen werden können. Neben dem bereits er- folgten Ausbau des Jhle- und Plauer-Kanals erfordert die BesabUitng mit 1000 t-Schiffen eine Reihe von Ausbauten im Bereich der Reichshauptstadt. - Umfangreiche aßnahmen sollen der Verbesserung der süd- nördlih gerichteten Wasserstraßen dienen im Vnteuele der an ren Mündungen gelegenen deutschen Seehäfen. Der Dortmund- ms-Kanal wird auch auf der Nordstrecke für 1500 t-Schiffe aus- ebaut. Die Weser wird zwishen Minden und Bremen kanali- fert; um dem 1000 S des Mittellandkanals den Zugang zum Hafen Bremen zu ermög e Auf dieser Strecke werden fi neue Staustufen errichtet. Nah dem Süden zu wird die Weser- Prahe verlängert öurch Kanalisierung der Werra cel auf der rund 100 Kilometer langen Strecke bis Wartha bei Eisenach.

Elbe: Niedrigwasserregulierung, verbunden mit der Errich- tung von’ Speicherbeden zur Abgabe von S EP T in Nied- rigwasserzeiten. Die durch Abtretung des sudetendeutshen Ge- bietes deutsh gewordene neue Elbestrecke wird in den Gesamtaus=- bauplan hineingenommen. Fm Stadtgebiet von Magdeburg, wo drei Felsrippen eine Verbesserung der Regulierung nicht zulassen, muß eine örtliche L vorgenommen werden. Mit der Vollendung der zweiten Saaletalsperre bei Hohenwarthe ist 1940 ju rechnen; für das Speicherbecken bei Pirna sind Versuhsbauten n Angriff genommen. Bei den Elberegulierungsarbeiten sind auf der rund 530 Kilometer langen Strecke von der alten Reich8- grenze bis Hamburg 250 Kilometer im Grobausbau fertiggestellt.

Oder: Niedrigwasserregulierung der mittleren Oder von Ransorn bis Lebus und durch Bau von Speicherbecken. Die Re- n Soria Lol nähern sich allmählich ihrem Abschluß. Die

erxlängerung der R bis in das oberschlesishhe Fu- dustriegebiet durch den Adolf-Hitler-Kanal A Cosel und Gleiwiß einschließlich des Hafens Gleiwiy ist soweit gefördert, dal mit ihrer «Fnbetriebnahme Anfang 1940 gerechnet werde ann.

Masurischer Kanal in Ostpreußen: Die Erd- und Brücken- bauten füx den Ausbau sind vollendet, O die lezten Schleu- en 1940 in Betrieb genommen werden. Dieser Ausbau sowie die

urhführung der in E so gut wie vollendeten Oberrhein- regulierung ehl-Basel, erner die 1935 fertiggestellte Neckar- kanalifierung bis Heilbronn, die Mainkanalisierung aufwärts bis Würzburg, die jeßt vor dem Abschluß steht, außerdem die Niedrig- wasserregulierung ver Donau zwischen Regensburg und Passau waren in den Programm von 1934 enthalten, das mit einer

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Die Erfordernisse des zweiten Vierjahres3planes zusammen mit der Eingliederung Oesterreihs und des Sudetenlandes er- forderten weitere sofortige Maßnahmen, 7 daß das Ausbaupro- ramm inzwischen kostenmäßig T je f om wurde. Hinzugetreten find die Verlängerung der Neckarkanalisjierung zunächst bis Stutt- gart und weiter bis Plochingen, die Ausweitung der Maßnahmen R Vergrößerung der Leistungsfähigkeit des Dortmund-Ems-

anals, die Werra-Kanalisierung von Münden bis Wartha, der Bau eines Stichkanals zu den Hermann-Göring-Werken bei Salz- itter und vor allem die Vollendung dex Rhein-Main-Donau- asserstraße einshließlich des -Ausbaus der früher österreichischen Donau, die allein 750 Millionen Reichsmark erfordert und dur Geseß vom 11. Mai 1938 ege ist.

Üntec der Einwirkung des Vierjahrespkanes und des An- e der Ostmark tritt ein Bedürfnis nach weiteren verbin- enden Kanälen immer stärker hervor; im Vordergrund steht hier der Oder-Donau-Kanal, der vom Adolf-Hitler-Kanal dorf unweit Cosel abzweigen, im Odertal als Seitenkanal bis zur neuen deutsh-tshecho-slowakischen Grenze führen, dann die Teschehei durchqueren und zum Marctal absteigen- soll. Der Kanal wird eine Länge von etwa 330 Kilometer erhalten, von denen 140 Kilometer auf tschecho-slowakishen Gebiet liegen. Die Baukosten einshließlich Nebenanlagen können auf etwa 300 Mil- lionen Reichsmark geschäßt werden.

Ein weiterer Verbindungsweg mit der Donau wird nament- lih von bremischer Seite vertreten, und zwar mit dem Hinweis, daß, wenn erst die Werra bis Merkers kanalisiert ist, es nur eines da n n E von 135 Kilometer bis Bamberg be-

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darf, um eine vo bindung mit der Donau zu 10A en, die den mitteldeutshen Raum mit der Ostmaxrk verbinden würde. Auf diesen Plan ist bereits insoweit Werrakanalisierung für 1000 t-Schiffe auaeltart und bei Bam- A e getroffen wird, daß der Werra-Main-Kanal zweck- mäßig an die T T angeschlossen werden kann. Auch diese Verbindung wird in nicht zu ferner Zeit ge- eia werden, wobei‘ allerdings auch die gesamte Oderweser wishen Münden und Minden kanalisiert werden muß, um eine A Verbindung für 1000 t-Schiffe zu erhalten.

Nicht Cn werden soll auch die zweite Verbindung des Rheins mit der Donau über den Neckar, wofür dem Lande Württemberg bereits 1921 besondere Zusagen vom Rëich gegeben worden sind. Jm Südwesten Deutschlands ist noch ein Plan zu erwähnen, der mit verhältnismäßig geringen Mitteln Großes schaffen wird, nämlich der Ausbau des ie zwischen N, und dem Bodensee im Juteresse des Verkehrs und der Kraft- gewinnung. Es wird von den Verhandlungen mit der Schweiz abhängen, wann mit diesem Werk begonnen und wie {nell es durchgeführt werden kann.

Endlich steht im Nordwesten L der Hansa-Kanal zur Erörterung, der unter dem Einfluß des Viersahresplanes wieder sehr in den Vordergrund getreten ist. Seit dem Sommer des «Jahres wird der Entwurf für den Hansa-Kanal auf das 1500 t-Schiff umgearbeitet mit dem gleichzeitigen Ziele, eine Mög- lihkeit für den Anschluß Lübecks zu finden. Schließlih wird Für den Saarpalz-Kanal ein ausführlicher Entwurf aufgestellt und ebenso werden die verschiedenen Möglichkeiten für einen Aachen- Rhein-Kanal untersucht.

Ausaunnen S gab der Redner die Versicherung ab, daß das in Ausführung begriffene Programm uns in wenigen Fahren ein durchaus E iges Wasserstraßenneyß bringen wird. Die neuesten Leistungen der a en Binnenschiffahrt und der Wasserbauverwaltung werden auf der großen Fnternationalen Naa terung in Köln im Fahre 1940 zur Darstellung gelangen. :

Als zweiter Redner sprach Bürgermeister Dr. Neubacher, Wien, über „Die Donau als Großdeutshe Schiffahrtss\traße“. Abschließend hielt Stadtbaurat G ö t | ch (Magdeburg) einen Vor- trag über „Magdeburg als Hafen- und Schiffahrtsstadt“,

ändig auf deutshem Gebiet verlaufende Ver-

üdsiht genommen, als die Bauwerke der .

Berliner Börse am 1. ITovemHer.

Aktien zunächst uneinheitlih, dann fester. Renten freundlich,

__ Hu Beginn der Börse überwogen am Aktienmarkt eher kleine Rückgänge, die anscheinend mit Glottstellungen des berufsmäßigen P L zusammenhingen. Offenbar hatte dieser angefihts des

ohen fkatholishen Feiertags mit einem kleineren Ordereingang

erehnet. Bald zeigte sih aber, daß nah wie vor ziemlich lebhafte

aufneigung vorhanden ist und infolgedessen das urspxünglich vor- handene Angebot sehr shnell untergebracht war. Darausfhin seßte auf der ganzen Linie eine z. T. kräftige Befestigung ein. Abgesehen von allgemein günstigen wirtshaftlihen Erwägungen wird die Börse von zuversichtlihen Erwartungen füc den Hoesch- Abschluß angeregt, so daß namentlich der Montanmarkt, wie {hon seit Tagen, lebhaftere Beachtung fand.

Hoesch selbst konnten einen Anfangsgewinn von 4 soglei auf %4 erhöhen. Klöckner stiegen An um %, dann aid weiter um denselben Prozentbruchteil, Mannesmann verwan- delten eine zunächst erlittene Einbuße von s in einen Gewinn von 4 %, die 4 % niedriger einseßenden Rheinstahl glichen den Verlust sofort wieder aus.

Ferner stiegen Buderus um 1, Stolberger Zink um 14 und

Ver. Stahlwerke um % %. Vernachlässigt blieben demgegenüber Braunkohlenwerte, bei denen nur zwei wenig veränderie Notierun- gen zustande kamen. Fn der chemischen Gruppe glihen Farben eine anfänglihe Einbuße von 4 % wieder aus, Schering zogen um 7% % an. Wenig verändert waren Elektco- und Versorgungs- aktien. Bei den Autowerten gewannen BMW 2s, während Daimler um 1% zurückgingen; allerdings konnten diese sofort wieder 4 % ausholen. Fm übrigen sind rait größeren Verände- rungen nur noch Feldmühle und Hotelbetrieb (je 1) und Hansa- dampf (— 114) hervorzuheben. __ Jm Börsenvexlau]f seßte sih die Aufwärtsbewegung der Kurse überwiegend fort. Lediglich vereinzelt waren Rücfschläge zu ver- zeichnen, so in Schuckert und Reichsbank, die je !s % verloren. Andererseits befestigten sich Ver. Stahlwerke um 4 2 auf 1133 und Klöcckner im gleihen Ausmaß auf 125%. Orenstein sow?e Rheinmetall-Borsig kamen gleihfalls je 1s % höher an.

Salzdetfurth stiegen um 4, von Heyden und Feldmühle je um 1%. Westdt. Kaufhof wurden um 14 %, Elektrishe Licht und Kraft sogar um 24 % heraufgeseßt. Faröden notierten 15314.

Bei ruhigem Geschäft war auch zum Börsenshluß der Grund- ton freundlich. Zahlreihe Werte stiegen um 4 %, AEG ge- wannen 4 und Salzdetfurth 14 %. Niedriger lagen Gebr. Fung- hans mit 4 %.

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien büßten

Deutsche Uebersee 1% und Deutsch-Asiatishe 25 RM ein. Bei den Hypothekenbanken stellten fich Bayr. Hyp. 4% niedriger, während Rhein. Westfäl. Bodenkredit 114 % gewannen. Am Markt der Kolonialwerte waren die Veränderungen gegenüber den Vortagen nur unbedeutend. ___ Kamerun befestigten sich um 4 %, hingegen gaben Doag im gleihen Ausmaß nah. Schantung s{chwächten sich um 4 % ab. Am Markt der Fndustriepapiere stiegen Reinecker um 514 und Kromschröder, leßtere nah Pause, um 5%. Steatit be- festigten sich um 2% %. Andererseits gaben G. Lindner um 3 und Sachtleben sowie Wenderoth je um 24 % nach.

Im variablen Rentenverkehr stieg die Reichsaltbesißanleihe unr 37 Pf. auf 13074, während die Gemeindeumschuldungsanleihe mit unv. 93,70 gehandelt wurde.

Am Kassarentenmarkt verlief das Geschäft ruhig. Jn Kommunalobligationen und verschiedentlich auch Pfandbriefen bestand etwas Verkaufsneigung.

Preuß. Hypothekenbank und Preuß. Bodenkredit Akt.-Bank Gold.-Komm. stellten sih je % % niedriger. Liquidationspfand- briefe lagen teilweise etwas fester. Von Stadtanleihen stiegen 28er Breslau um 3% und 27er Königsberg Gold um 2 %. Reichs- und Länderanleihen wurden zumeist auf Vortagsbasis ehandelt, Wer Holstein gaben jedoch um 4 2 nah. Bei den «Fndustrieobligationen kamen Aschinger, die ex Coupon gehandelt warden, 134 % uiedriger zur Notiz. Feldmühle büßten 4 % ein, während Harpener sich um 14 % befestigen konnten.

Am Geldmarkt ermäßigten sich die Blankotagesgeldsäße auf 276 bis 31% 9.

Bei dex amtlichen Berliner Dévisennotierung blieben derx Dollar mit 2,497 und der holl. Gulden mit 135,88 unv. Das engl. Pfund gab auf 11,87 (11,89), der fr. Franc auf 6,645 (6,65) und dex Schw. Franken auf 56,66 (56,69) nach.

Generalmajor von KHanneken lbernimmt die Leitung der Hauptabteilung I des ReichSwirts- fchaftsminifsteriums.

Reich8wirtschaftsminister Fu n k empfing den in das Reich3- s ahrtministerium zurückverseßten Generalmajor b zur Ver- abshiedung. Bei dieser Gelegenheit sprach der Reichswirtschafts- minister dem Generalmajor b seinen Dank und seine An- erkennung bad die wertvolle Mitarbeit aus, die er als Leiter dex Hauptabteilung I des S geleistet hat, _ Mit der Leitung der Hauptabteilung T des Ge t8s ministeriums hat der Reichswirtschaftsminister Fun k den Leiter der Hauptabteilung U, Generalmajor ‘von Hanneken, auftragt, der von jeßt ab beide Hauptabteilungen gemeins{chäftlich führen wird.

Devisenbewirtschaftung.

Mitnahme von ZahlungSmitteln in die sudeten- deutschen Gebiete. Nachdem die sudetendeutshen Gebiete durch. die Verordnung

über die Einführung der Gesebgebung über die Devisenbewirt- . :

ns und den Zahlungsverkehr mit dem Ausland in den udetendeutshen Gebieten vom 26. Oktober 1938 zum Jnland im Sinne der Devisenbestimmungen erklärt worden sind, hat der Reichs\wirtschaftsminister durxh Runderlaß 126/38 D. St. Ve. St. die bislang noch. bestehenden devisenrechtlihen Beschräns- fungen De die Mitnahme von Zahlungsmitteln aus dem bie On teihsgebiet in die sudetendeutshen Gebiete mit sofortige irkung aufgehoben. Die Mitnahme von ts{hechoslowakishen Geldsorten in die sudetendeutshen Gebiete i tedoch noch bis auf weiteres verboten, eine Ausnahme besteht nur für tshechgo- PALOOe Geldsorten bis zu 300 tschechoslowakishen Kronen sür en Durchreiseverkehr nah der Tschechoslowakei.

Erläuterungen zur Verordnung über die ESin- führung der Geseßgedung über die Devisen- bewirtschaftung und den Zahlungsverktehr mit dem Ausland in den sudetendeutschen Gebieten.

Mit dem Runderlaß 127/38 D. St. 58/38 Ue. St. erläutert der Reichswirtschaftsminister einzelne Vorschriften der Verord» nung über die Einführung der Geseßgebung über die Devisen» bewirtshaftung und den Yahlungsverktehr mit dem Ausland in den sudetendeutshen Gebieten vom 26. Oktober 1938 (Reichsgeseß- blatt T S. 1511). Gleichzeitig enthält der Le N allgemeine Hinweise über die devisenrehtlihe Behandlung der Wareneinfuhr und des Kapitalverkehrs der sudetendeutshen Gebiete.