1938 / 266 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Nov 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum MNeich8- und Stäatsanzeiger Nr. 266 vom 14. November 1938. S. 4

B. Hiervon würden nah dem bisherigen Recht verwendet wexden

T, für Gemeinden und Gemeindeverb ände g a) Gemeinden (einschl. Stadtkreise)!)

F o es as ois: 205/38) I E S BL49) t M O 135,00 f: Hs3. allgemein zentral. . 36,41 A O ortlih «& - 21,99 E aus Beihilfebauten . —,91 451,18 df b) Landkreise Bs E Ae s ees 16,55 1 Dotation q e ms 2,38 E E L s eie 3,86 ¿ Dotation S —,55 t Ei U es 15,— 4: E H3z. allgemein zentral . 836,55 î

(f M allgemein örtlih . 8,09

aus Beihilfebauten —,45 83,43 Ï c) Provinzen H Ek. Anteil e eso... 16,55 f Dot S a4 33,38 G je At E 3,86 \ : Dotation S T 61/56 l d) Ausgleichstock (eins{chl. 19,37 Real- steuersenkungsentschädigung) e 15,584) e n A 16,635) Was E Eis 15,39 j a E E 100,— 147,60 i 8) Landjahr G G 6,025) i E S s ° 1,41?) 7,43 749,84 : TT. für Zuschüsse zur kommunalen Polizei ( E a A ais 29,89 E M 3,32 33,21 ITT, für den Staatshaushalt s «98028 A e v « 10493 E . 202,15 , N 11,76 H3z. allgemein . . . . 266,46 aus Beihilfebauten 1,36 Gd, a S S 267,43 . 1 233,67 2 018,08

C. Nach dera Eutwurf wird der Gesamtbetrag wie folgt verwendet: I, a) für Finanzzuweisungen und Zuschüsse, und zwar

für Gämeinibei e ss e. o o 200, n Landkreise 0.0 o o e605 . 110,— A 9 APLOSIACN ae o euie m eia 70, i D Bedarfszuweisurtgen aus dem “M j Ausgleichstock, für Landjahr und f für Zuschüsse, zur kommunalen Polizei e e eo ees. 110,— 490,— j b) für örtliche Ueberlassung an die Gemein- “1 f den, und zwar Hauszinssteuer (5v. H) L «e 23,61 4 bisherige staatlihe Grundvermögen- Q Het e e E R S 267,438) 291,04 IT. für den Staatshaushalt verbleiben... ... . 1237,04 2 018,08

D. Zusammenstellung

bisher künftig mehr weniger Gemeinden (einschl. Stadt- ' elo) Se 451,18 491,049) 839,861) E 83,43 0 96057 Det S L 01/66 70, 8,44 Auge S 147,60 k Lde n S 7,43 Ÿ 110, —)) 78,24 M Kommunale Polizei . . . . 833,21 Staatshaushalt . .. . . . 1233,67 1237,04 3,35 2018,08 2018,08 78,24 78,24 1) Nach Abzug der für das Landjahr abzuzweigenden Beträge. 2) Davon Bi. 9,30. 3) Dapon Bi. 2,17. 4) Einschl. 1,853 aus Dotationsmitteln. 5) Einschl. 1,978 aus Dotationsmitteln. s) Davon 0,23 Bi. 7) Davon 0,06 Bi. A Q Gemeinden im ganzen also 200,— + 283,61 + 267,43 = 04. Le %) S. Fußnote 8. as 10) D, i. die künftige Zuführung zum Ausgleichstock. Davon ent- / fallen auf Bedarfszuweisungen 69,79 (bisher 147,60, also 77,81 weni- / / ger), auf Landjahr 7,— (bisher 7,43, also 0,48 weniger), auf kommu- f j nale Polizei 33,21. / Æ, 11) Die Realsteuersenkungsentschädigung von 19,37 is nicht in den

bisherigen schlüsselmäßigen Überweisungen an die Gemeinden (451,19 enthalten, sondern im Ausgleichstock (147,60). Sieht man sie als bis- herige s{chlüsselmäßige Überweisung an, so ergibt si für die {hlüssel- mäßigen Überweisungen an die Gemeinden nur ein Mehr von 20,49, für den Ausgleichstock nur ein Weniger von 58,87. 7

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Geseges vom 10. April 1872 (Geseysamml. S. 357) sind bekanntgema S Ap (Geseßs

1. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 17. September 1938 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an die Gemeinde Roßbach für die Verbreiterung des vom. Oberdorf zum Unterdorf führenden. Weges durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 39 S. 245, aus- gegeben am 1. Oktober 1938;

2. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 20. September 1938 über die Pes des Enteignungs- rechts an den Kreis Mayen zum Bau einer Straße zur Segelflugshule in Kreß: durch das Amtsblatt der Regie- rung in Kobleng Nr. 41 S. 215, ausgegeben am 8. Oktober

f j 1938; C h 3. der Erlaß des * Preußischen Staatsminisieriums vom L E 20. September 1928 über die R des Enteignungs- “2% 0 M rehts an die Stadt Gelthausen zur Anlage eines Weges wi d durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 39

S. 245, ausgegeben am 1. Oktober 1938; 4. derx Erlaß

des Preußishen Staatsministeriums vom

23. September 1938 über die Beclaat des Enteignungs- rehts an die Stadt Salzwedel zur Errichtung eine®Pump- werkes für die Kanalisation durch das Amtsblatt der Regie- s A gL 000er Nr. 40 S. 175, ausgegeben am 8. Ok- ober ;

5. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 26. September 1938 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an die Landgemeinde Bodland für den Ausbau ér Dorfstraße durch das Amtsblatt der Regierung in Oppeln

Nr. 40 S. 188, ausgegeben am 8. Oktober 1938;

6. der Erlaß des Preußishen Stadätsministeriums vom 30. September 1938 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an die Stadtgemeinde“ Köln zum Aüsbau der Kon- stantinstraße als einen Teil der Zubringerstraße zu den Reichsautobahnen Kö!:n—Frankfurt a. Main und Köln— Aachen dur das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 42 S.?145, ausgegeben am 15. Oktober 1938;

7. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 30. September 1938 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an den Provinzialverband der Provinz Westfalen zu Münster für die Begradigung der Landstraße T. Ordnung ir. 658 im Stadtkreis Lünen durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nv. 41 S. 156, ausgegeben am 15. Oktober 1938;

3. der Erlaß des Preußischen - Staatsministeriums vom 1. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde „Cosel für die Anlage eines Schul- hofs durch das Amtsblatt der Regierung in Oppeln Nr. 41 S. 193, ausgegeben am 15, Oktober 1938;

9. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 3. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Heer —) für mili- tärishe Zwecke in der Gemarkung Hersfeld durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 41 S. 263, aus- gegeben am 15. Oktober 1938;

10. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutshe Reih (Reichsfiskus Heer —) für die Erweitexung der Verpflegungsanlage in Mark bei Hamm durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 42 S. 159, ausgegeben am 22. Oktober 1938;

11. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 4. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reih (Reichsfiskus Heer —) für die Errichtung einer Heeresverpflegungsanlage in der Ge- markung Marquardt durch das Amtsblatt der Regierung N Nr. 45 S. 231, ausgegeben am 15. Oktober

12. der Erlaß des - Preußishen Staatsministeriums vom 6. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reih (Reichsfiskus Heer —) für die Anlage des Standortübungsplaßes Bonn in der Gemarkung Duisdorf durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 42 S. 145, ausgegeben am 15. Oktober 1938;

Musbauplan für das Berliner Wasser- straßenneHtz. Gerüstet für eine gewaltige Verkehrsfteigerung.

Die Neugestaltung Berlins zwingt auch zu einer General- bereinigung der Berliner Wasserstraßen nach einheitlicher Planung. Es handelt sih dabei niht nux um Maßnahmen, die städtebildlih bedingt sind und sich aus der Gesamtplanung des Generalbauinspektors herleiten, sondern auch um solche, die die Reichswasserstraßenverwaltung aus eigener Zuständigkeit zur Verkehrsverbesserung durchführt. Zu diesem Zweck wurde im vorigen Jahre bei der Wasserbaudirektion Kurmark eine besondere Neubauabteilung für die Umgestaltung der Berliner Wasserstraßen eingerichtet, deren Gesamtplanung jeßt in ihren Umrissen festliegt. An mehreren Stellen ist {hon mit der Ausführung begonnen. Wie ati aria und Baurat Greiff im Zentralblatt der Bauver- waltung ausführt, erstreckt sih die Umgestaltung auf den gesamten Siedlungsraum der Reichshauptstadt innerhalb des. Autobahn- ringes. An den Gewässern wird der Umgestaltungsbereih ge- fennzeihnet im Südosten durch Königswusterhausen, im Norden durch Hennigsdorf und im Südwesten durch Potsdam. Fn die Planung gehören auch diejenigen Wasserstraßen, die vorerst nur zur Erorterung stehen, im Norden der Fndustriekanal Tegel- Rosenthal, der das Gebiet zwishen Tegeler See und Nordbahn ershließen soll, im Süden der Nuthe-Notte-Kanal, der als weitere Verbindung zwishen Havel und Spree den Südrand des sich bis zum Autobahnring ausdehnenden neuen Siedlungsraumes der Stadt erschließen joll.

Die Aufgabe der von der Reichswasserstraßenverwaltung ge- planten Maßnahmen besteht in der Hauptsache darin, das Ge- wässerneß in und um Berlin so durch Ausbau zu verbessern, daß es allen Ansprüchen gewachsen ist. die der Anshluß des ost- deutshen Wasserstraßennebes, von der Memel bis zur Elbe, an das westdeutshe Neß, von der Weser zum Rhein, durch Voll- endung des Mittellandkanals zur Folge haben wird. Für die Berliner Wasserstraßen wird sih eine erheblihe Verstärkung des Ortsverkehrs der Berliner Umschlagstellen ergeben, aber auch eine Steigerung des Durchgangsverkehrs über Berlin hinaus zum Osten und Norden. Darüber hinaus werden Schiffstypen mit geRperen Cme lngen als bisher auftreten. Es gilt daher, auf en Berliner Wasserstraßen eine Paar ke für vollbeladene 1000-Tonnen-Schiffe zu sichern, thnen mehrschiffige Fahrwasser- breiten zu geben, sie mit ausreihenden Schleusen zu versehen und R Krümmungen zu beseitigen oder zu umgehen. Eine be- omdere Behinderung des Wasserstraßenverkehrs im Fnnern der Stadt ist die dihte Folge von Brücken. Zur Beseitigung dieser Verkehrshindernisse werden Brücken angestrebt, die in der vollen notwendigen U rens die Wasserstraßen von Ufer zu Ufer ohne jeden Einbau überspannen.

Ueber die Einzelmaßnahmen teilt der Referent mit, daß der Teltow-Kanal für 1000-Tonnen-Schiffe ausgebaut und zu diesem es auch in Mahnow eine dritte geeignete Kammer zum

chleusen erhält. Der Westen Berlins wird vom Mittellandkanal er dur den Ausbau der Unterspree von der Mündung bis ober- alb der jeßigen Schleusenanlage Charlottenburg und durch den au eines neuen Schiffahrtskanals von den Charlottenburger Schleusen zum Westhafen aufgeshlossen. Der Norden Berlins wird vom Mittellandkanal aus durch Ausbau der Staustufe

/ Span zugängig gemacht, wo eine zweite Schleuse errichtet ird.

Auch die Leistungsfähigkeit des Landwehrkanals. wird zur Entlastung dex Spree gesteigert. Dringend erwünscht ist ferner, die unmittelbare Querverbindung Westhafen—Osthafen über Spandauer Schiffahrtskanal und Spree zu verbessern und für 1000-Tonnen-Schiffe fahrbar zu machen.

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13. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 10. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an das Deutsche Reih (Reichsstvaßenverwaltung) am Ausbau der Reichs\straße Nr. 70 in der Gemarkung

[tenlünne durch das Amtsblatt der Regierung in Osna- brück Nr. 41 S. 101, ausgegeben am 15. Oktober 1938;

14. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 15. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungs- rehts an die Stadt Wiedenbrück zum Ausbau der Reichs-

, straße 64 am Rhedaertor*durch das Amtsblatt der e: rung in“ Minden Nr. 42 S. 432, ausgegeben am 22. Ok- tober 1938;

15. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 17. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an das Deutsche Reih (Reichsfiskus Heer —) zum Bau einer Zufahrtstraße für die Jnfanteriekaserne in Meseriß durch das Amtsblatt der Regierung in Frank- Me (Oder) Nr. 43 S. 215, ausgegeben am 29. Oktober

Irichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Gesandte der Union von Südafrika Dr. S. F. % Gie ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung de Gesandtschaft wieder Übernommen. :

Nr. 47 des Reichsministerialblatts vom 11. November 1938

ist soeben ershienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Fnhalt: 1. Allgemeine Ver- waltungssachen: Ergänzung der Gemeinsamen Dienstordnungen zu den Tarifordnungen für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst. Neunundzwanzigste Anordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. Dreißigste Anordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. Einunddreißigste Anordnung über die Neugestaltunßh der Reichshauptstadt Berlin. 2. Auswanderungswesen: Bekanntmachung über die Bestellung eines Stellvertreters der Deutschen Ost-Afrika-Linie für den Ge=- schäftsbetrieb ihres Auswanderungsunternehmens. 3. Handel34 und Gewerbewesen: Verordnung über Aenderung der Vordrucke A, B und C der Wandergewerbescheine. 4. Fustizwesen: An- ordnung zur Aenderung der Anweisung für den Gesdäftsgang des _Reichserbhofgerihts. 5. Konsulatwesen: Ernennung. Bea kanntmachung über die Aenderung der Allgemeinen Dienstinstruk= tion zum Konsulargesez. 6. Maß- und Gewichtwesen: Bekannt- machung über die Erweiterung der Prüfbefugnis des Elektrischen Prüfamts 5 in Kaiserslautern. 7. Steuer- und Zollwesen: Be- rihtigung der Zweiten Verordnung zur Aenderung der Verord- nung über das Seten von Zollzeichen auf de:n Rhein und der Eîns,

ArbeitsStagung des Reichsbundes der Haus- und Grundbesigzer.

Vortrag von Ministerialdirektor Professor Dr. Volkmar vom Neichsjustizministerium.

___ Ministerialdirektor Professor Dr. Volkmar vom Reich3- ustizministerium hielt auf der Avbeitstagung des Reichsbundes der Haus- und Grundbesißer in Bremen einen Vortrag über die Rechtsentwicklung auf dem Gebiete des Realkredits. Er erwähnte die Mittel, mit denen der Kapitalmarkt seit 1933 MUaaee ge- pflegt wurde und vor allen Dingen die großßügigen Maßnahmen zur Arbeitsbeshaffung, die zu neuer Kapitalbildung und im Zu- jammenhang damit zu dem sihtbarsten Erfolg der Erneuerung des Realkreditwesens, der organischen Zinssenkung der Fahre 1935 und 1936, führten. Er legte ferner dar, daß troß der vermehrten Kapitallbildung der Kapitalmarkt bei seiner notwendigen An- spannung für nationale Zwette für den privaten Geldverkehr noch nicht verfügbar sei.

Deshalb hätten die O MeNE aaren en noch nit restlos abgebaut werden können; die neue Moratoriengeseßgebung habe aber dafür gesorgt, daß der starre Block der festgefrorenen Hyþpo- theken nach und nah, sei es durch Umtoandlung in Tilgungs- hypotheken, sei es durch Roe der Beteillig- ten, nah Möglichkeit in allmählihe Bewegung gebracht werde, wobei die Gerichte in ihrer neuen Aufgabe, rechtsgestaltend am Wirtschaftsleben mitzuwirken, bedeutende Hilfe leisteten.

_ Ferner besprah der Vortragende die Maßnahmen, die zur Hilfsleistung für die teilweise mit Hypotheken unerträglih be- lastete Landwirtschaft bei der Entshuldungsgesehgebung getroffen seien und hob hervor, daß nunmehr auch durch das Schulden- bereinigungsgeseß vom 17. August 1938 denjenigen Schuldnern Hilfe gebracht sei, die hereits in der Krisenzeit durh Zwangs8- versteigerung ihr Grundstück den Gläubigern preisgeben mußten, aber für die dabei niht gedeckten Schulden noch immer weiter in Anspruch genommen und dadurch am Aufbau einer neuen Existenz gehindert würden.

Zum Shluß gab der Redner noch einen Uebevrblick über die Probleme der künstigen Gestaltung des Realkreditwesens, wobei er von dem, was auf diesem Gebiete in der Erbhofgeseßgebung bereits Wirklichkeit geworden ist, ausging und die Ziele andeutete, denen die künftige Gesetzgebung voraussichtlich zusteuern werde.

) Tag der Osftmark flir Wirtschaft und Wirtschaftsbetreuung.

Wien, 13, November. Am Sonnabend, dem 12. November 1938, wurde im Auditorium Maximum der Universität Wien der Tag der Ostmark für Wirtschaft und Wirtschaftsberatung eröffnet. In seiner Begrüßungsansprache wies Gauführer NSRB. Gau- rechtsamtsleiter Dr. Hans Mann darauf hin, daß es Aufgabe der ostmärkischen, Wirtschaft sei, so rash wie möglich in den groß- deulshen Raum hineinzuwachsen und darüber praus dafür zu sorgen, daß die traditionellen Kräfte der Ostmark im Dienste des Reiches auch für den Südostraum schöpferisch wirksam werden. Der R E der Rechstwahrer in allen seinen Ausgliede- rungen müsse dabei in besonderem Maße mitwirken. Sodann richtete Gauleiter Minister Klausner in seinex Eigenschaft als Stellvertreter des Gauleiters und Reichskommissars Bürckel, der aus dienstlihen Gründen am Erscheinen verhindert war, Be- ae an die Tagung, wobei er daxauf hinwies, daß die ‘agung unter dem eie etie De der Förderung der ea en Wirtschaft stehe, glei zeitig damit aber Zid den Zielen des Wiederaufbaues der ostmärkishen Wirtschaft diene. s folgten die Vorträge von Ministerialdirigent Dr. ‘Michel über „Wirt- [Lng , dés Staatskommissars für die Privatwirtschaft in ex Ostmark Dipl.-FFng. Walter Rafelsberger über „Wirtschafts- führung“ und von Wirtschaftsführer Dr. Peter van Aubel über

„Wirtschaftsbetreuung“. RELACAHD E: AGG T O CPSR E Cr

Fortseßung des Handelsteils in der Zweiten Beilage A

zum Deutschen Reichs

Ir. 266

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Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 14. Rovember

, BEREV A C V M E

Hanbelsteil. |

(Fortsezung.)

Einheitliches Verfahren zur Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs.

Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Her- E und Käufer von Kraftfahrzeugen ist sehr häutig der Kraft- toffverbrauch. Für die Auswahl des Typs - ist der dafür an-

gegebene Wert häufig entscheidend und der Käufer fühlt sih über-

vorteilt, wenn er nachher einen wesentlich höheren Verbrauch feststellt, als nah den Angaben der Werbeschristen anzunehmen war. Die daraus entstehenden Streitigkeiten haben sogar die Ge- richte Me Um auf diesem Gebiet Ordnung zu schaffen, sind auf Veranlassung des Werberates der deutshen Wirtschaft von der Kraftfahrzeugindustrie in Zusammenarbeit mit den Be- börden und Verbrauchern einheitliche Vorschriften für die Er- mittlung des Kraftstoffverbrauchs aufgestellt worden. Dabei mußie davon ausgegangen werden, daß der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs keine jeststehende Größe ist, sondern von zahl- reihen Faktoren mittlere Geschwindigkeit, Stadt-, Landstraßen- oder Autobahnbetrieb, Fahrweise usw. beeinflußt wird. Das feltan egere Verfahren für die Verbrauchsbestimmung fonnte da- er nux auf einer möglichst weitgehenden Vereinheitlihung aller dieser Einflüsse beruhen. Erst die Autobahnen shufen diese Mög- lichkeit, denn nur sie bieten über längere Strecken . nahezu voll- kommen gleihartige Fahrbedingungen. Das vom Fachnormen- ausschuß der Kraftfahr-Fndustrie (FAKRA.) über die Versuchs- bedingungen aufgestellte, jeßt dem Deutschen Normenausshuß zum Drudck gegebene Normblatt DIN Kr. 30 sieht deswegen die Aut9- bahn als Versuchs\strecke vor. Etwa 50 bis 60 km ebene Auto- bahnstrecke ist mit gleihmäßiger Geschwindigkeit entsprehend zwei Drittel der Höchstgeshwindigkeit des Peteftenben Fahrzeugs hin und zurück zu durGfahren. Der dabei ermittelte Verbrauch wird ur Berücksichtigung ungünstiger Umstände um 10 % erhöht und ieser Wert gilt als der Seafillofsnonmvarbrdus,

Hausdructereien und privates Druckgewerbe.

Jm graphischen Gewerbe wird seit längerer Zeit Klage dar- über geführt, h die in einigen Wirtshastszweigen errichteten Hausdruckereien sih zu einer außerordentlichen Gefahr für das rivate Druckgewerbe entwickeln. Die Hausdruckereien sind inso- F bevorzugt, als sie niht in vollem Umfange den Bestimmungen, die für das private Druckgewerbe gelten, unterworfen sind. Die Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung sah sih deshalb veranlaßt, beim Reichswirtschaftsministerium für eine gleich- mäßige Behandlung einzutreten. Außerdem hat der Leiter der Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung an die Vertreter der anderen Wirtschaftszweige den dringenden Appell gerichtet, für eine Einschränkung der Hausdruckereien auf das niedrigste Maß Sorge zu tragen und die Aufträge dem privaten Druck- gewerbe zukommen zu lassen.

Nunmehr hat sich auch die Reichsgruppe Fndustrie diesen Standpunkt zu eigen gera und die Fndustrieabteilungen der Wirtschaftskammern durch Rundschreiben aufgefordert, ernstlih zu prüfen, ob niht in Zukunft die Druckarbeiten an das freie Gewerbe vergeben werden können. Die Reihsgruppe macht dar- auf aufmerksam, daß der Reichswirtschaftsminister bereits 1935 durch Erlaß darum gebeten habe, dem graphishen Gewerbe weitere Druckarbeiten zuzuführen, da dessen Notlage bekannt sei. Jm Gegensaß zu den anderen Zweigen der deutshen Wirtschaft habe sich in der Zwischenzeit an der Lage des graphischen Ge- werbes im wesentlihen nichts geändert. Noch heute sei- vielmehr seine Kapazität nur in einem sehr bescheidenen Umfang aus- genußt. Eine rasche und durchgreifende Hilfe sei deshalb ersorder- lich. Neben den Behörden, Körperschaften des öffentlihen Rechts und den Gruppen der gewerblihen Wirtschaft müsse auch die Industrie das ihre dazu beitragen. Es sollte daher in jedem Be- triebe, der über eine Hausdrudckerei verfügt, ernstlich geprüft werden, ob niht in Zukunft diese Arbeiten an das freie Ge- werbe gegeben werden können. Müsse aber aus bestimmten Gründen eine Hausdruckerei beibehalten werden, so sollte diese auf den kleinstmöglihen Umfang beschränkt werden, um möglichst viele Arbeitèn nah außen geben zu können.

Wirtschaft des Auslandes.

Die umfassenden Maßnahmen der französischen Regierung zur Hebung der Erzeugung und zur Gesundung der Währung.

Paris, 14. November. Die erste Liste der vom Ministerrat am Sonnabend bewilligten und vom Staatspräsidenten unterzeichneten Notverordnungen, die im amtlihen Geseßblatt erscheint, enthält u. a.: Dekrete über die Avbeitsdauer, über die Arbeitszeit bei den Eisenbahnen, ein Dekret, das sich auf Abänderungen in dem Versöhnungs- und Schiedsverfahren bezieht, ein weiteres über Ab- änderungen des bezahlten Urlaubs, eins über das Statut der Arbeiter- und Bergarbeiterobmännex (Delegierten), ferner über Sühnemaßnahmen für Verstöße gegen die Reglementierung der Arbeitsdauer, über die Verweigerung von, Ueberstunden inden H rteppeigen der Landesverteidigung, ein Dekret über den

ampf gegen die Arbeitslosigkeit besonders durch Berufserziehung und Umschhulung und eins, das eine neue Regelung der Familien- ulagen einführt mit dem Ziel der Hebung der Geburtenziffér und blie lih eins über die Preisregelung. ach zwei Verordnungen, die die Regelung des Marktwesens in den Gemeinden und Städten bestimmen, folgt dann eine unter der Sammelüberschrift „Finanzdekrete“ zusammengefaßte Reihe von Notverordnungen: Neubewertung des Goldvorrates in der Bank von Algerien und in den Kolonialbanken, ein Dekret, das sih auf die Ausgabe von Schagzanweisungen und Wertpapieren mit Staatsgarantie bezieht, ein weiteres,- das die Rückkehr zum ge- meinen Recht für Hypothekenschulden vorsieht, ferner über die Koordinierung des Transportwesens und über die Vereinheit- lihung des Transportwesens von Groß Paris.

Weitere Anordnungen befassen la mit der Aufbesserung der Beamtengehälter und Mer entemp änger, wofür ein Gesamt- kredit von 1,8 Mrd. Franken bewilligt wird, fowie mit der Ab- E dexr Nationallottecie ab 1. Januar 1940. Ein Dekret behandelt den Kampf gegen die Steuerhinterziehung, ein anderes die Heraufsezung dex Verkehrstarife der Untergrundbahnen und der Pariser Autobus3gesellshaft. Ein anderes Dekret befaßt sih mit der Ben gun des Haushalts der örtlihen Gemeinden, und eins s{ließlich mit der Kontrolle der Eisenbahnen.

Ein weiteres Dekret ordnet die Neubewertung und Reval- vation des Goldbestandes der Bank von Frankreih auf der Grundlage von 170 Franken für 1 Pfund Sterling an. Ein Dekret betrifft die Schaffung eines Ausschusses zur Verwaltungs- reorganisation, ein anderes sieht eine Revision des bisherigen Programms für große öffentlihe Arbeiten vor.

Ein Dekret betrifft die Einführung gewisser Steuermaß- nahmen: a) eine außerordentlihe nationale Kontribution von

_2 % auf alle Berufseinkommen, b) Erhöhung der Steuersäße für

das Einkommen und für die mobilen Werte, c) der Saß für die Lohnsteuer wird von 7,56 auf 8% erhöht, d) die Steuer“ für Coupons französisher Wertpapiere wird um èinen Punkt und die Steuer für Coupons ausländischer Wertpapiere um drei Punkte A e) Erhöhung der indirekten Steuerabgaben (insbesondere für Kaffee, Benzin, Zucker, Tabak, Wein), ?) Erhöhungen der Ab- gabensätze für die Produktion (von 8,70 auf 9 bzw. von 2,20 auf 3 9). Schließlich sind folgende Steuererleihterungen vorgesehen: a) für neugegründete O b) für Familienzulagen,- um die Erziechungsmöglichkeit der Kinder zu verbessern. c) Festseßung einer Steuerhöchstgrenge (die Gesamtsumme der Besteuerung eines Steuerzahlers darf auf keinen Fall 50 % seines Gesamtein- kommens überschreiten).

werter ers

Beabsichtigte Freigabe der französischen Eisenpreise. Paris, 12. November. Wie hier verlautet, sollen die fran- zösishen Eisenpreise ab Mitte November dem Bereich des Preis- Uberwachungsausschusses entzogen und freigegeben werden.

Neue ägyptische Baumwollernteschähßung bringt geringere Ziffern.

Rom, 11. November. Das FJnternationale Landwirtschafts- Justitut veröffentliht eine Ergänzungsschäßung der ägyptischen Regierung über die Baumivollproduktion, nah welcher die An- aben vom 3. Oktober beträchtliche Herabsezungen exfahren. Nach ieser leßten Schäßung is mit einer Gesamternte von 3302 000 dz zu renen (entkörnte Baumwolle), was gegenüber der Schäßung es vergangenen Monats eine Abnahme um 225000 dz oder 6,4 % bedeutet. Gegenüber der Erzeugun

g des vergangenen Jahres ergibt [ih sine Verringerung ‘um 33,2

%, und im Ver-

leich zum Durchschnitt der Fahre 1932/36 um 5,1 %. Die Ernte angstapeliger Baumwolle, die im vergangenen Monat mit 1 265 000 dz angegeben wurde, wird jeßt mit 1141000 dz be- ziffert. Die vorauss\ihtlihe Ernte von Ahmuni-Zagora-Baumtvolle wird jevt mit 2 007 000 dz errehnet, d. \. 93 500 dz weniger als bei der Vorshäßung. Die Produktion von Giza 7, die bereits in der Ziffer für langstapelige Baumwolle enthelten war, wird auf 818 000 dz geschäßt (als Ersay für Sakellaridis ersheint diese Sorte zum ersten Male getrennt in den Berichten über die Baum- wollernte).

Neiche Kohlen- und Kupfervorkommen _in Polen entdeckt.

Warschau, 14. November. Der régierungsfreundlihe „Expreß Poranny“ veröffentlicht eine sensationell aufgemahte Meldung über reie Kohlenflöze, die in Wolhynien, und einem Kupfer- vorkommen, das in Podolien entdeckt worden sei. Die Wolhy- nischen Kohlen befinden sich in der Nähe von Sokal am Bug. Das Warschauer Blatt mißt diesen Kohlenflözen besondere Bedeu- tung bei, weil sie sich verhältnismäßig nahe den zentralen Jndustriebezirken befinden. Das Kupfervorkommen wurde in Polodien in der Umgebung von Buczacz, Tarnopol und Nieswisk entdeckt. Der Kupfergehalt soll etwa dem der Mansfelder Kupfer- gruben im Harz entsprechen.

S

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 12. November 1938: Gestellt 24 097 Wagen. Am 13. November 1938: Gestellt 7731 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 14. November. auf 64,75 6 (am 12. November auf 64,75 M)

für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen- und

Wertpapiermärkten.

¿ Devisen.

Danzig, 12. November. (D. N. B.) Geld Brief VUnbon s a9 1 Pfund Sterling. . « 25,17 25,27 Berlin . . . . « , 100 RM (verkehrsfrei). 212,12 212,96 Warschau . . « . 100 Zloty (verkehrsfrei) . 99,860 100,80 Patis «¿4% 100 rant e e «e 1808 14,16 Zürih . . . « « . 100 Franken . « „ck « - 120,86 120,84- Brüssel. . . « « « 100 Be]sga . « « « - * « 89,87 90,23 Amsterdam . . « « 100 Gulden . . « « « st« 28842 289,58 Stockholm . . . . 100 Kronen . « « « « « 12963 130,17 Kopenhagen » « « 100 Kronen . . « + « « 11237 112,83 Os a, « 100 Neonen. «6+ + «112644 ‘126,96 New York (Kabel). 1 USA-Dollar . ... 5,3195 5,3355 Mailand . . 100 Lire (verkehrsfrei). . 28,05 828,15

Prag, 12. November. (D. N. B.) Amsterdam 15,85, Berlin 1167 nom.,, Zürih 661,75, Oslo 695,50, Kopenhagen 618,50, London 138,55, Madrid —,—, Mailand 152,30, New York 29,20, Paris 77,50, Stockholm 713,00, Polnishe Noten 525,00 nom., Belgrad 66,00 nom., Danzig 549,25 nom., Warschau 549,25.

Budapest, 12. November. (D. N. B.) [Alles tn Pengö.) Berlin 136,20, Züricb 77,424, Belgrad 7,85.

London, 14. November. (D. N. B.) New York 474,25, später 474,56, Paris 178,79, Amsterdam 8,74}, Brüssel 28,03, SFtalien 90,18, Berlin 11,84, Schweiz 20,93, Spanien 100,00 nom., Lissabon 110,15, Kopenhagen 22,40, Fstanbul 590,00 B., Warschau 25,21, Buenos Aires Fmport 17,00 B,, Rio de Janeiro 2,97 B.

Paris, 12. November: Geschlossen. (D. N. B.)

Amsterdam, 12. November. (D.N.B.) [Amtlich.} Berlin 73,90, London 8,745, New York 1849/16, Paris 488,75, Brüssel 31,22, Schweiz 41,77, Jtalien —,—, Madrid —,—, Oslo 43,92, Kopenhagen 39,024, Stockholm 45,05, Prag 635,00.

Zürich, 14. November. (D. N. B.) [11,49 Uhr.| Paris 11,714, London 20,944, New York 441,50, Brüssel 74,70, Mailand 23,23, Madrid —,—, Berlin 177,00, Stockholm 107,90, Oslo 105,25, Kopenhagen 93,50, Fstanbul 350,00.

L B E C S P R I D KET P D R A PBERE E E N ER G E N R PEAE E C A T M T T R V R

l Fortseßung auf der nächsten Seite,

A e Ls : AieiA 4M de R. A E L E s cie P Ed A C A Aa

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1938

Berliner Börse am 14. INovember.

Aktien nah schwächerem Beginn erholt, Renten ruhig.

Die zu Beginn der heutigen Börse vom Börsenpräsidentert

bekanntgegebene Anordnung der Wirtschaftsgruppe „Privates Bankgewerbe“, derzufolge deren Mitglieder angewiesen werden, bis auf weiteres von Juden Aufträge zum Verkauf von Wert=- papieren nicht mehr entgegenzunehmen und die Herabseßung laufender Verkaufslimite niht zuzulassen, ist offenbar in der Provinz zum Teil noh nit befanntgeworden. Jnfolgedessen über=- wog zunachst noch das Angebot, da die die Aufträge ausführenden Börsenorgane naturgemäß nicht übersehen können, wie wett eimn etwa von einem auswärtigen, noch nicht unterrichteten Bank- eshäft hierher gelegter Verkaufsaufirag aus jüdishen Händew Ari inles Material enthält. Zu berücksihtigen ist ferner, daß Liquidisierungsverkäufe solcher Wertpapierbesizer, die sih an der Uebernahme bisher . jüdisher Geshäîte und Unternehmen be- teiligen, weiter anhalten. Da andererseits angesichts weichender Kurse die Aufnahmeneigung gering ist, lagen die Anfangsnotie= rungen ca. 1—2 %, zum Teil auch darüber, unter dem Sonnabend- luß. j Mit auffälligeren Abshwächungen sind am Montanmarkt KlöËner (— 254) und Rheinstahl (— 24), von Braunkohlenaktien Dtsch. Erdöl (— 3%) und Jlse Genußscheine (— 3 %) hervor- zuheben. Am chemishen Markt "ermäßigten sich Farben um 3 auf 146, Schering um 4%. Zu den stärker gedrüdckten Elektro- werten gehörten u. a. Dtsch. Atlanten mit 454 und Gesfürel mit 3%, von Maschinenbauaktien Berliner Maschinen mit 354 und Orenstein mit 314, von Papier- und Zellstoffaktien Aschaffenburger mit 35s und Feldmühle mit 4 und von Verkehrswerten sowie sonstigen Papieren Hansadampf mit 3ÿy Westdtsh. Kaufhof mit 34 und Conti Gummi mit 3%.

Wie zu erwarten, trat im Börsenverlauf an den Aktie märkten eine Erholung ein, da sich Rückaufsneigung geltend machte und auch auf der ermäßigten Kursbasis allgemeines Kauf- interesjse zu - beobahten war. Siemens, Westdtsch. Kaufhof, Gesfürel, Rheinstahl, Conti Gummi und Waldhof stiegen je um 1 %.

Hoesh und Verein. Stahlwerke kamen je 14 % höher an. Ferner gewannen Klöckner 4 %. Rückgängig waren lediglich Stöhr, Schering und Dortmunder Union, die je 1 % einbüßten.

Die gebesserte Grundstimmung blieb auch zum Börsenshluß erhalten. Auf vershiedenen Marktgebieten seßten sih weitere Er- holungen durch. AEG., Schering und Deutshe Waffen kamen je 14 % höher an. Allgem. Lokal u. Kraft gewannen 17 %. Farben schlossen zu 146. Mannesmann stellten sich jedoch 4 und Deutsche Erdöl 14 % niedriger. ; ;

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien wakert Adca um 4 und Vereinsbk, Hamburg um 1% sowie Deutsche Ueberseebank um 3 % schwächer veranlagt. Bei den Hypotheken= banken verloren Meininger Hyp. gegen die Notiz vom 11, d. Mts, 1%. : Hamburger Hyp. und Rhein.-Westf, Boden Credit waren um 2 2% und Bayerishe Hyp. um 316 % rückgängig. Von Kolo= nialwerten büßten Schantung 4 und Doag 2 % ein. Fndustrie= papiere neigten überwiegend zur Schwäche. Vereinigte Berliner Mörtel stiegen jedoch um 214 und Dürener Metall, leßtere gegen die Notiz vom 1. 11, um 314 %. Andererseits gaben Rhein. Westf. Kalk nah Unterbrehnung um 54, Heine & Co, um 44 und Jnudustrie Plauen um 414%. nach. Fröbeln Zucker ver=- lorên 4%, :

Fm variablen Rentenverkehr gab die Reichsaltbesißanleiße um 17% Pfg. auf 130,70 nah. Die Gemeindeumschuldungsanleihe wurde mit 93,40, d, h. 10 Pfg. niedriger, festgeseßt.

Am Kassarentenmarkt war der Grundton bei ruhigem Geschäft freundlih. Pfandbriefe waren gut behauptet. Von Liq.-Pfand- briefen gaben 514 %ige Rhein. Hyp. auf Grund der bevorstehen=- den Auslosung auf 10054 nah. Bei den Stadtanleihen shwächten sich 26er Essen und Wer Emden je um % % ab. Reichs- und Länderanleihen wurden im allgemeinen auf Sonnabendbasis ge- handelt. Alte Hamburger stiegen um 4 % und 30er Brandenburg um « %. Am Markt der Fndustrieobligationen waren Harpener und Krupp Treibstoff je um 14 % rückgängig, während Farben- bonds um % % anzogen. / F

Am Geldmarkt wurden unveränderte Vlanko-Tagesgeldsäße

von 214—23%4 % gefordert. (E S E E G E S N R F L N D R 2A!

Förderung der Wirtschaftlichkeit durch betriebs- wirtschaftliche Schulung.

Am 10. November 1938 wurde in der Tehnishen Hochschule zu Berlin ein „Betriebswirtschaftlicher Fortbildungslehrgang“ dur den Leiter der Fndustrie-Abteilung der Wirtschaftskammer Berlin-Brandenburg, Generaldirektor Philipp Keßler, eröffnet. Der Lehrgang wird gemeinsam von der Jndustrie-Abteilung mit dem Deutschen Nr Ee Ga Sag (Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft) und dem Verein Deutsher Jngenieure ver- anstaltet. Er dient zur Vorbereitung der Einführung der Buch- haltungsrichtlinien der Wirtschaftsgruppen und baut [ih auf den von der Jndustrie-Abteilung bisher durchgeführten Grundlehr= gängen in der Betriebswirtschaft auf, die bisher von über 1400 Vertretern von FJndustriefirmen des Wirtschaftsbezirks Berlin-Brandenburg besucht wurden. An 21 Abenden werden Fragen der betrieblihen Organisation, des betrieblihen Rech- nungswesens, der Erfolgsrechnung, Planung und Finanzierung

- von bekannten Sachhkennern behandelt. Der Kursus bildet einen

der vielen Bausteine, die in den Wirtschaftskammerbezirken und . den Wirtschaftsgruppen zusammengetragen werden und die dazu dienen sollen, die deutshe Wirtschaft im nationalsozialistishen Staate durch Erhöhung der Leistungssähigkeit und Steigerung der Wirtschaftlihkeit zum vollen Einsaß zu bringen.

Devisenbewirtschaftung.

Warenverkehr zwischen den sudetendeutschen Gebieten und Belgien-Luxemburg, Belgisch- Kongo und den belgischen Mandatsgebieten.

Jm Rahmen der Maßnahmen, die für die deutshes Hoheits=4 gebiet gewordenen sudetendeutshen Gebiete erforderlich L hat der G Lom nes im Anshluß an Runderlaß 131/38 D. St. 61/38 Ü. St. vom 2. November 1938 für den Warenverkehr zwischen diesen Gebieten und Belgien-Luxemburg sowie Belgisch- Kongo und den belgishen Mandatsgebieten auf Grund einer mit der cen Regierung getroffenen Vereinbarung durch Rund» erlaß 137/38 D. St. 67/38 U. St." vom 11. November 1938 bestimmt, daß die für den Warenverkehr zwishen Deutschland und Belgien=- Luxemburg, dem Belgishen Kongo und den belgishen Mandats-

ebieten bereits bestehenden Bestimmungen der Runderlasse 152/35 .St. 71/35 U St. und 199/35 D. St, ü, St. vom 28, Oktober 1938 ab Anwendung finden.