1938 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Nov 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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Reih8- und Staat8anzeiger Nr. 276 vom 26. November 1938. S. 2

Trocken- und Schlichtzylinder, Heizungsanlagen, Drudckgefäße, für die Bestimmungen nah § 24 der Reichsgewerbeordnung nicht erlassen sind, der fliegenden Bauten, Krananlagen, Hebezeuge und Förderanlagen, der elektrishen Anlagen in Warenhäusern, gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrie- ben, der Bligableiteranlagen, der Anlagen der im Abs. (3) bezeichneten Art im Bergbau, der elektrishen Anlagen in Bergwerken, der Fördermaschinen und deren Fahrtregler und der Grubenlokomotiven.

S3

Geschästsjahr und Bekanntmachungen.

(1) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Staatshaus- haltsjahr. ___ (2) Bekanntmachungen des Vereins erfolgen durch Ver- öffentlichung in den für amtliche Bekanntmachungen bestimm- ten Zeitungen oder Zeitschriften oder durch schriftliche Mit- teilung an die Mitglieder. 8 4

Mitgliedschaft.

(1) Mitglied des Vereins ist jede natürlihe oder juri- stishe Person, welche im Ueberwachungsbezirk überwachungs- pflichtige Anlagen betreibt, die wiederkehrenden Unter- suhungen durch die Technishen Ueberwachungs-Vereine unterliegen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Jnbetrieb- nahme der Anlage. Sie endet mit dem Schluß des Jahres, in welchem der Betrieb nicht nur vorübergehend eingestellt und dem Verein hiervon vor Ablauf des Geschäftsjahres \hriftlich Mitteilung gemacht worden ist.

(2) Mitglieder, die gleichartige Anlagen betreiben, können durch den Vereinsvorsizer zu einer Mitgliedergruppe zu- sammengefaßt werden.

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Rechte und Pflichten der Mitglieder.

(1) Fedes Mitglied des Vereins hat Anspruch auf die Ausführung der vorgeschriebenen Prüfungen und Unter- suhungen seiner überwachungspflichtigen Anlagen sowie auf Beratung in allen sicherheitstechns{chen Fragen dieser Anlagen. Weiterhin kann jedes Mitglied gegen die festgeseßten Gebühren die Tätigkeit des Vereins im Rahmen feiner Aufgaben in An- spruch nehmen.

(2) Jedes Mitglied erhält jährlih einen Tätigkeitsbericht aus den einschlägigen Arbeitsgebieten des Vereins.

(3) Fedes Mitglied ist verpflichtet,

a) die Anlegung und die Fnbetriebnahme überwachungs- pflichtiger Anlagen anzumelden und sie nah den gelten- den Vestimmungen überwachen zu lassen,

b) die festgeseßten Beiträge und Gebühren fristgemöß zu zahlen.

S6

Führung und Verwaltung.

Die Führung und Verwaltung des Vereins erfolgen durch

a) den Vereinsvorsißer oder seinen Stellvertreter als Vorstand,

v den Beirat, j

c) den geschäftsführenden tehnishen Leiter.

ST Der Vereinsvorsißer.

(1) Der Vereinsvorsißer wird auf ag des Beirates nach erfolgter Anhörung des Verbandsführers des Reichsver- bandes der Technischen Ueberwachungs-Vereine vom Reichs- wirtschaftsminister regelmäßig auf die Dauer von drei Fahren berufen. Ex führt sein Amt bis zur Beendigung der seiner Berufung folgenden 3. Hauptversammlung des Beirats weiter. Wiederernennung ist zulässig.

(2) Der Vereinsvorsißer bestimmt mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ein Mitglied des Beirates zu seinem ständigen Vertreter.

(3) Die Aemter des Vereinsvorsißecrs und seines Stell- vertreters sind unbesoldete Ehrenämter; Auslagen, die aus der Tätigkeit für den Verein entstehen, werden nach Rech- nungslegung erstattet.

(4) Der Vereinsvorsißer entscheidet in allen Angelegen- heiten des Vereins im Rahmen der behördlichen oder gesetz- lichen Vorschriften und dieser Satzungen.

(5) Ueber folgende Angelegenheiten darf der Vereinsvor- sier erst nach Anhörung des Beirates entscheiden:

a) Anstellung und Entlassung des geschhäftsführenden teh- nischen Leiters,

- b) Einkommensregelung und Versorgung der Angestellten,

c) Aufstellung des Haushaltsplanes,

d) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken.

(6) Die Anstellung und Entlassung des geschäftsführenden technischen Leiters und die Aufstellung des Haushaltsplanes bedürfen der Zustimmung des Reichswirtschaftsministers.

(7) Der Vereinsvorsißer muß den Beirat alljährlich, tun- lichst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres, zu einer Haupt- versammlung zusammenrufen. Er hat dort

a) über die Tätigkeit des Vereins im abgelaufenen Ge- schäftsjahr Bericht zu exstatten,

b) über das abgeschlossene Geschäftsjahr unter Vorlegung des Berichtes des Rehnungsprüfers Rechnung zu legen, Entlastung zu beantragen und Vorschläge für den Haus- haltsplan des kommenden Rechnungsjahres entgegen- zunehmen,

c) rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit eine Stellungnahme zur Neuberufung des Vereinsvorsigers herbeizuführen.

88 Beirat.

(1) Der Vereinsvorsißer beruft zu seiner Unterstüßung regelmäßig auf die Dauer eines Fahres einen Beirat aus mindestens sechs Vereinsmitgliedern. Den Vereinsmitgliedern gleichgestellt sind die Fnhaber oder bevollmächtigten Vertreter von Unternehmen, die juristische Eli sind und dem Ver- ein angehören. Wiederberufung ist zulässig... Außerdem ist der geschäftsführende technische Leiter ständiges Beiratsmitgkied. Für die Behandlung besonderer Fragen kann der Beirat nah dem e des Vereinsvorsißers erweitert werden. Für die Behandlung von Fragen, die die Gefolgschaft betreffen, ist ein Gefolgschaftsmitglied hinzuzuziehen, das dem Vertrauens- rat E L /

(2) Dex Beirat übt die Aufgaben der Mitgliederversamm-

___ (3) Bei der Auswahl der Beiratsmitglieder hat der Ver- einsvorsißer die örtlihen und wirtschaftlihen Verhältnisse im Ueberwachungsbezirk zu berücksichtigen. Er kann die Mit- glieder des Beirats unter Angabe der Gründe jederzeit ab- berufen. Dem Abberufenen steht das Beschhwerderecht bei dem Verbandsführer des Reichsverbandes der Technischen Ueber- wachungs-Vereine zu. Die Mitgliedschaft im Beirat läuft mit der Amtszeit des Vereinsvorsißers ab. Sie erlischt mit der Ver- einsmitgliedschaft. i

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Geschäftsführung.

Die unmittelbare Führung des Dienstbetriebes obliegt dem geschäftsführenden technischen Leiter nah näherer Maßgabe der vom Reichswirtschaftsminister aufgestellten allgemeinen Geschäftsanweisung und der pom Vereinsvorsizer gegebenen besonderen Dienstanweisung.

S 10 Rechnungsprüfer.

(1) Der Vereinsvorsizer bestellt einen vereidigten Buch- sachverständigen zur Prüfung der Kassenführung.

(2) Zum Zwecke der ehrenamtlihen Nachprüfung der Rechnungslegung wählt der Beirat zwei Rehnungsprüfer aus dem Mitgliederkreis. § 7, Absat (3) findet Anwendung.

(3) Die Berichte der Buchsachverständigen und der Rech- nungsprüfer sind dem Beirat tin dex Hauptversammlung be- kanntzugeben und in den für die Mitglieder bestimmten Fahresbericht aufzunehmen.

8 11 Technische Arbeitsausschüsse.

Der Vereinsvorsißer kann auf den einzelnen Arbeits- gebieten des Vereins Arbeitsaus\chüsse einseßen, um die Ver- bindung zwischen der Geschäftsstelle des Vereins und seinen Mitgliedern zu fördern. Fn dieje Ausf nil kann er Vereins- angestellte, geeignete Mitglieder und tehnishe Angestellte von Mitgliedern berufen. 8 19

1

Saßung®änderung und Auflösung.

_ Aenderungen der Satzung und Auflösung des Vereins be- dürfen der Zustimmung des Reichswirtschaftsministers.

Musführungsbestimmungen des Reichswirtschaftsministers zu § 2 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Energiewirtschaftsgeseßes. Vom 24. November 1938.

Auf Grund des § 2 der Dritten Durhführungsverord- nung zum Energiewirtschaftsgeseß vom 8. November 1938 (Reichsgeseßbl. T S. 1612) bestimme ih:

81 Unternehmen und Betriebe, die niht Energieversor- gungsunternehmen sind, unterliegen den Vorschriften der SS 83 und 4 Absay 1 bis 3 des -Gesehes Für

a) Erzeugungsanlagen, wenn sie eine installierte Leistung von insgesamt mehr als 500 kW oder eine Leistungs- fähigkeit von insgesamt mehr als 2000 000 WE/h be- siven oder durch eine Erweiterung. erreichen.

b) Anlagen, die zum Bezug elektrischer Energie bestimmt und für eine Spannung von 20 000 Volt und darüber ausgelegt sind.

c) Gasanlagen, die zum Bezug von Gas bestimmt sind, mit Ausnahme von Niederdruckleitungen.

d) Energieanlagen, mit denen die Energieversorgung anderer im Haupt- oder Nebenbetrieb aufgenommen werden soll.

82

Von der Anzeigepflicht des § 4 Absatz 1 des Gesetzes sind ausgenommen“: :

a) Gasanlagen in Betrieben, die der bergbehördlichen Aufsicht unterliegen,

b) die regelmäßig wiederkehrende oder vorübergehende Stillegung von Energieanlagen, oi sié im be- triebsfähigen Zustande erhalten bleiben.

Berlin, den 24. November 1938.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Brinkmann.

Bekanntmachung. Betr. Verbot einer ausländishen Druckschrift.

Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufflarung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Fn- lande die Verbreitung der in Padre Las Casas/Chile er- scheinenden Zeitschrift

„Deutscher Sonntagsbote“ verboien.

Berlin, den 24. November 1938. Der Reichsführer h und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Funern. J. A.: Müller.

Bekanntmachung. Betr. Verbot einer ausländishen Druckschrift.

Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufkläarung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Shuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im FJn- lande die Verbreitung der in Paris erscheinenden

„Zeitschrift für freie deutshe Forschung“ verboten.

Berlin, den 24. November 1938.

Dex Reichsführer h und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Junnecn.

lung aus,

Bekanntmachung. Betr. Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im JFu= lande die Verbreitung des im Verlag Zum Gutenberg A.-G,, Zürich, 1938, erschienenen Buches A

„Das Ende des „Blut‘¿Mythus“ von Philipp de Vard verboten.

Berlin, den 21. Novembex 1938. j Der Reichsführer h und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Funern. : J. Ait: Mlle

Berichtigung.

Der Autor des in Nr. 269 vom 18. November 1938 ver botenen Buches „Woodrow Wilson. Aus den Zeiten des Weltkrieges und des Friedens von Versailles“ heißt Faggin, nicht wie angegeben Zaggi.

Der Reichsführer {h und Chef dexr Deutschen Polizei im Reichsministerium des Junern. J: A De

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10, Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (VReichsgesezbl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 26. November 1938 für eine Unze O O i ete S LOO el Oa in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel kurs für ein englisches Pfund vom 26. No- , vember 1938 mit N M 11,57 umgerehnet = NM 86,7750,

für ein Gramm Feingold demnach « « « = pence 97,8713, in deutshe Währung umgerechnet. « « « = RM 2,78988.

Berlin, den 26. November 1938.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt,

Bekanntmachung KP 654 dex Überwachungsstelle sür Metalle vom 25. November 1938, betr. Kurspreise für Metalle.

1. Auf Grund des § 3 dec Anordnung. 34 der Über wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Fuli 1935, betr. Richtpreise füx unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 ‘vom 25. Fuli 1935) werden-für die nachstehend auf- géführten Metallklaässen anstelle- der in: der Bekanntmachung KP 653 vom 24. November 1938 (Detitscher Reichsanzeiger Nr. 275 vom 25. November 1938) festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt: :

Kupfer (Klassengruppe VIIT)

Kupfer, nicht legiert (Klasse VIIT A) , ¿ RM 60,25 bis 62,75 Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe TX) Rotgußlegierungen (Klasse -IXB) ¿ 5 RM.60,25 bis 62,75 _ 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Vera

öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 25. November 1938,

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann, —— Bekanntmachung.

Die am 25. November 1938 ausgegebene Nummer 198 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

Erste Durhführungsverordnung zum Erlaß des Führers und Reichskanzlers zur Regelung des oltspartasseuwesens im Deut- hen Reih. Vom 11. November 1938.

Verordnung über die öffentlihe Fürsorge für Juden. Vom

19. November 1938. Eigenbetriebsverordnung. Vom 21. November 1938.

„Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversendunqgs3- ebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser ostsheckonto: Berlin 96 200. : /

Berlin NW 40, den 26. November 1938. Reichsverlag8amt. Dr. Hub ri ch.

Preußen.

Einziehungsverflügung.

_ Auf Grund des Geseßes über die Einziehung kommu- nistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichsgeseßbl. I S. 293 in Verbindung mit dem Gese über die Ein4 ziehung staats- und volksfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 Reichsgeseßbl. 1 S. 479 und der Preußi4 hen Ausführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (GS, S. 207) werden folgende Vermögenswerte des Gesangvereins „Hoffnung“ von 1889 in Geesthaht zugunsten des Preußischen Staates eingezogen: ;

Lfd. Nr. Bezeichnung Betrag 1. Notenschrank 2türig 2,590 RM 2. Notenshrank 1türig 1,— RM 3. Notenschrank (Bannerschrank) 0,50 RM 4. Geld 82,56 RM.

Schleswig, den 24, November 1938. Der Regierungspräsident.

J: A: Müll ev,

J. A.: (Unterschrift.)

Freentea nere

Neih3- nd Sfkaatksanzelgex Ne: 276 vom 26, Novembêër 1938. S, F

Irichtamtliches.

Deutsches Neich. T. Stand der Reichs\chuld.

Betrag (in Mill. RM)

Lfd. ; Nr. Bezeichnung der Schuld d 30. 6. 38 | 30. 9. 38

A. Fundierte Schuld. a) Auf Reichsmark lautende Schuld: 1 | 4% Swaganweilungen des Deutschen MNeiPs Von 1938 2 Ee 75,0 75,0 2 | 43 9% ausélosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938,

Zee ode e eo o 00 1965,9 | 1 966,0 3 | 43 9/0 ausloébare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938,

4 L E s a 4 Á f 1400,0 | 1400,0 43 %/0 Anleihe des Deutschen Reichs

von 1.3 N N n 810,9 | 1215,9

5 I 43% auslosbare Schagzanweisungen des Deuti\hen Reichs von 1937, Dritte ole 5 6 | 439/% auslo8bare Schaganweisungen des Deutschen Neihs von 1937, Ae E aa A 800,0 800,0 7 | 449% auslosbare Schaßanweisungen des Deut|hen Reichs von 1937,

850,0 850,0

un auge e 40 4 s s N 700,0 700,0 nleihe des Deutshen Reichs T E 624,8 | 624,8 9 | 4% Schaganweisungen des Deutschen

Neichs von 1937 ... 0,1 0,1

10 | Schuldbuchforderungen, eingetragen auf GY on E S f M egelung der landwirt|cha{tlichen SHaltberbälinifs, u P 268) 381 11 | 459/90 auélosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Dritte Folge 12 | 439/06 auélosbare Schaßanweisungen des Deut|chen Neichs- von 1936, Zelle Folde ¿Ua 670,4 670,4 13 | 44 9/0 ale D R 6,7 96,7 14 449/09 Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936 . . 420,0 | 420,0 13,5 13,5

599,9 | 599,9

15 | 4% Schaganweitungen des Deutschen G e L EA e af fs 16 /o aus!osbare aßanwéisungen des Deut1chen Reichs von 1935 . . 463,0 463,0 17 | 4% Schuldscheindarlehn von 1935 . 264,1 264,1

440 S j 6 N u E E N, ae 793,6 793,6 19 A x Angabe s Bis 10344 | 1034,4 20 / aßanweisungen des Deutschen : Reichs von 1 a ip 655,4 | 586,1 21 0/0 Schaganweisungen des Deut|chen Neichs E O 36,6 22,6 22 | 49/0 Anleihe des Deutschen Reichs

199,3 | 199,4 120,5 |- 120,5

Von 193d E A ad ee dees 23 | 449/69 Schgtzanweisungen des Deutschen D Neich2 bon- 1934 „2 2 2 25 |

94 14 9, Arbeitéshatzanweisungen - dés Deutschen Reichs von 1933 . 226,2 59,7

95 1 59% Schayzanweisungen des Deutschen ' Reichs von 192 33,9 33,9

96 | NReichsschuldbuchforderungen für frei- willigen Arbeitsdienst « .…. 9,0 9,0

97 | NReichs\chuldbuhforderungen, einge-

tragen auf Grund: « a) des Kriegsshädenshlußgeseßes . 842,0 842,0 b) der Polenschädenverordnung . 168,2 168,2

98 Sthuldscheindarlehn von 1928 A 31,0 30,0

i : (

l ne] 364

30 T N des Deutschen eichs :

a) mit Auslosungsre@ten . . . .1 2813,95 | 2807,8 b) ohne Auslosungsrehte . « « « 61,2 60,7

31 | Rentenbankdarlehn -..- ch «. 408,8 408,8 39 | Squld des Reichs: bei der Reichsbank |___ 173,1 173,1 SummeI . . .| 17 668,2 | 17 817,8

b) Aut fremde Währungen lautende Schuld (in Millionen): 33 1 6 %%o Aeußere ae des Deutschen l 0084| 001 4 I Internationale 549/ige Anleihe des Y Deutsden Reichs 1980: 738,7 | 727,2 ; § Í C :

A S ¿ -31;6 § T Bd a 841 Ms e Q LDDD L . s s L) . . . . a0 bf. . . . . 0 - . 1 Me a s e DED Schwed. Kr. . , o, 94,5 Schweiz. Fre - « » 79,2 Belgas . . 30,1

35 | Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 305,1 296,3 § (Nennbetrag) . . 40,9 (Einlösungsbetrag zu

105 4 = 42,9 §

E 48,0 Schweiz, Fe A 9,5 Schwed. Kr. « « «. 16,9 Lire 00. S 6. E 0 64,3

: Summe Il: 1341,0 | 1321,8

Summe I: |_17:668,2 | 17 817,8

Summe der fundierten Schuld . . . [19 009,2 |_19 139,7

Die Umrechnung der fremden Währungèn in Reichsmark ist zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtägs erfolgt, die Umrechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität. :

Die infolge des Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge wurden vom Schuldkapital abgeseßt; sie beliefen sich am 30. September 1938, ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur neuen Parität, aut 60,3 Mill. RM für die öFnternationale 51/4 ige Anleihe des Deut|hen Reichs 1930 und auf 85,9 Mill. RM für die Deutsche Aeußere Anleihe von 1924.

Die Unstimmigkeiten in den Aufrehnungen ergeben \sich dur die Abrundungen.

Betrag / (in Mill. NM)

2 D Bezeichnung der Schuld 2 30. 6. 38 | 30. 9. 38

B. Schwebende Schuld.

1 a) Zahlungsverpflihtungen aus der Begebung unverzinslicher Schatz- anweisungen mit Gegenwert , . (hiervon in den Monaten August/

September am offenen Geld- Mat Dea: S S os

b) Zahlungsverpflihtungen aus der Begebung unverzinsliher Schahz- f anweisungen ohne Gegenwert . . 73,8 63

Umlauf an*eichswechseln . . « « . 397,5 196,

urs Dafléelet A ile 6,3 6,

Betriebskredit bei der Reichsbank . . 230 58,

Summe der Zahlungsverpflihtungen | 38326,1 |- 457 7,6

D Schatzanweisungen zum Zwecke von / Sicherheitéleistungen usw. « « » « 176,3 175,6

Summe der s{chwebenden Schuld 4 753,2 IL. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.

4 252,7

(300,6)

t

Hck C: O 6 Us ck Do

Betrag (in Mill. RM)

Lfd. : Nr. Bezeichnung der Schuld A 30. 6. 38 | 30. 9. 38

1 } Steuergutscheine alter Art: : a) Im Umlaut befindlih . . « + b) Für Zwedle der öffentlichen Arbeitsbeschaffung der Neichs- j bank als Sicherheit überlassen . 135,2 2 ] Anleihestock-Steuergutscheine « « « 106,1 106,7

39,2 10,3

Nr. 49 des Reichsministerialblatts vom 25. November 1938 ist soeben. ershienen und vom Reichsverlagsxmt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Fnhalt: 1, Allgemeine Ver- waltungssahen: Entscheidungen auf Grund der §§ 2 und 4 des Gesèzes zum Schuße der nationalen Symbole. 2. Finanzwesen: Uebersicht über die Einnahmen des Reihs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben in der Zeit vom 1, April bis 31. Oktober 1938. -— 3. Konjulatwesen: Ernennungen. Exequaturerteilung und Erlöschen von Cg Ene, 4. Ma3ß- und Ge- wihtwesen: Bekanntmachung über die Zulassung von Fern- shreibethermometern für Molkereibetriebe auf Grund von System- prüfungen. 5. Steuer- und Zollwesen: Bekanntmachung über Aenderung der „Technishen Bestimmungen“ zu den Aus- führungsbestimmungen zum Geseg über das Branntweinmono- pol. Verordnung über die Zuständigkeit des Finanzamts Bres- lau-Nord (Oberfinanzbezirk Schlesien). Verordnung über die Zuständigkeit des Finänzamts Köln-Altstadt, (Obersinanzbezirk Köln). Verordnung über die Zuständigkeit der Finxnzämter Chemnigtz-Ost, Leipzig-West, Plauen-Stadt und Zwickau-Stadt (Oberfinanzbezirk Leipzig). Verordnung über die Zuständigkeit des Finanzamts Dresden-Röhrhofsgasse (Oberfinanzbezirk Dresden). 6. Wehrmachtangelegenheiten: Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmxht Kiel —. 7. Neuerscheinungen: Siebente Ergänzung zur Betrieb8ordnung für den Kaiser-Wilhelm- Kanal.

Werklehrsfuecfett.

Prüfung von Anschriften durch die Poft.

Die Deutsche Reichspost behält die Einrihtung dec Prüfung und Berichtigung von Anshhriften, die sich bewährt hat, bei und führt sie gleihzeitig vom 1. Dezember 1938 an auch im Lande Oesterreih ein. Die ausführlihen Bestimmungen über diese Einrichtung werden soeben im Amtsblatt des Reichspost- ministeriums veröffentliht, Sie enthalten die Bedingungen über die Behandlung von Einzel- oder Sammelaufträgen für die zu prüfenden Anschriften und die dafür festgeseßten Gebühren. So 1st für einen Einzel auftrag, der unter Verwendung einer besonderen Karte gzu stellen ist, eine Gebühr von 3 Rpf. zu ent- richten, d. h. die Karte ist mit 3 Rpf. freizumachen; für die An- hriftenprüfung und die Rücksendung der Karte wird dann keine weitere Gebühr erhoben. Bei Sammelaufträgen | hat der Antragsteller die zu prüfenden Anschriften einzeln auf Karten oder Zetteln in der ungefähren Größe der amtlichen Postkarte der

Verfaffung und Führung der öffentlichen Unternehmen.

Am Donnerstag \sprah im Rahmen der ‘Berliner Hochs{hul- woche Prof. Dr. Hettlage, der Kämmerer der Reichshaupt- stadt, über das Thêma „Verfassung und Führung der öffentlihen Unternehmen“.

Prof. Hettlage stellte in den Vordergrund seiner Aus- PONaen die Wandlung der Auffassung über die öffentlihen

nternehmen und der Aufgaben, die von ihnen zu a sind. Bisher war die Geschichte der öffentlichen Betriebe in der Haupt- sache von den Nöten des Staates diktiert. Immer wenn der Staat einen gesteigerten finanziellen Bedarf hatte, ging er daran, die eigenen Unternehmen evwerbswirtshaftlih stärker auszu- werten. An die Stelle dieser „fiskalishen Rechtfertigung“ mißte heute die „sogialistishe Rechtfertigung“ tveten, das heißt, die offentlihen Unternehmen hätten allein im Jnteresse des Volks- ganzen, des Gemeinnußes, tätig zu sein. Sie müßten die Ab- nehmer besser und billiger mit Leistungen versorgen, als es die Privatwirtschaft könnte. Allerdings sei nicht zu evwarten, daß man vom einstigen teuven Tarif zum möglichst billigen von heute auf morgen kommen könnte. Sn der 8b ten Zeit sei mit einer einheitlichen Verfassung für alle öffentlihen Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände zu vehnen. Der engen Bin- dung zwischen öffentlihen Unternehmen und Abnehmern, jenem Angewiesensein des Bürgers auf die öffentlihen Unternehmen, hätte eine Pera D A R zu ere Eine Verschul= dung der öffentlichen Betriebe sei ja gleihbedeutend mit einer Vershuldun der öffentlichen Hand. rof. Hettlage erörterte dann Einzelheiten dieser neuen Verfassung. Es ist von größter " Wichtigkeit, die betriebliche Elastizität der öffentlihen Ünternehmen zu fövdern. Es kommt nicht nur darauf an, im alten kameralistishen Sinn „den Fahr- plan einzuhalten“, die öffentliche Wirtshaft muß auch mehr als bisher an ein Denken in Vermögenswerten gewöhnt werden. Darum wird die doppelte Buchführung des Kaufmanns eingeführt werden. Und wie der Kaufmann wird auch der -öffentlihe Be-

Post zu übergeben, und zwar getrennt für jedes in Betracht köm- mende Postamt. Die Prüfgebühr beträgt in solchen Fällen 2 Rpf. für jede Anschrift unter Aufrundung auf volle 10-Rpf.,’ mindestens 20 Rpf. für jede Sendung nach ein und demfelben' Postamt. Ueber Einzelheiten des Verfahrens geben die Postämter Auskunft.

Kauarofé un MDBissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 27. November bis 5. Dezember.

Staatsoper. j

Sonntag, 27. November: Fn der Neuinszenierung: Ca x men. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Montag, 28. November: Der fliegende HolländexL. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 20 Uhr. ;

Dienstag, 29. November: Gastspiel Mariano Stabile. Rigo=- letto. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19s Uhr.

Mittwoch, 30. November: Der Ring des Nibelungen. Vorabend. Das Rheingold. Musikal. Leitung: Elmendorff. Be- ginn: 20 Uhr. / :

Donnerstag, 1. Dezember: Der Ring des Nibelungén. 1. Tag: Die Walküre. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 19 Uhr.

Freitag, 2. Dezember: Die Macht des Schicksals. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. i E

Sonnabend, 3. Dezember. Neuinszenierung: Gianni Schicht. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, 4. Dezember: Peex Gynt. Musikal. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr. i i

Montag, 5. Dezember: Fidelio. Musikal. Leitung: Abendroth a. G. Beginn: 19s Uhr.

Schauspielhaus. j :

Sonntag, 27. November: Gneisenau. Beginn: 20 Uhr."

Montág, 28. November: Egmont. Beginn: 20 Uhx.

Dienstag, 29. November: Gneisenau. - Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, 30. November: Der Arzt am Scheideweg. Be- ginn: 20 Uhr. / i f

Vel 1, Dezember: Gy ges und sein Ring. Beginn: 20 Uhr. j

Freitag, 2. Dezember: Der Arzt am Scheideweg. Be- ginn: 20 Uhx: /

Soniabeud, 3. Dezember: Neueinstudierung Maria Magdas- lena. Beginn: 20 Uhr. E :

Sonntag, 4. Dezember: Der Arzt am-Scheideweg. Be- ginn: 20 Uhr. i

Montag, 5. Dezember: Egmont. Beginn: 20 Uhr.

Kleines Haus. ;

Sonntag, 27. November: Begegnung mit Ulrike. Beginne 20 Uhx.

Montag, 28. November: Die 20: Ub, : c :

Dienstag, 29. November: Begegnungmit Ulrike. Beginn: 20 Uhx. y

Mittwoch, 30. November: Madame Sans-Gêne. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, 1. Dezember: Uraufführung! Südfrüchte Be- ginn: 20 Uhr. n

Freitag, 2. Dezember: Madame Sans-Gôê.ne, -Begiún: 20

Kameliendame. Beginn:

â D. Sonnabend, 3. Dezember: Südfrüchte. Beginn: 20- Uhr. Sonntag, 4. Dezember: Madame Sans-Gêne. Beginn®k 20 Uhr. S Montag, 5. Dezember: Die Kameliendanme. Beginn: 20 Uhr.

Bollschweiler-Ausstellung in der Akademie

der Klinste, Derlin:

Die Preußishe Akademie der Künste veranstaltet in ihrem neuen Heim Unter den Linden 3 (ehemaliges Kronprinzen-Palais) neben der jüngst eröffneten großen Ausstellung der -Preußishen Staatsmanufafturen vom 30. November. d. F. ab gleichzeitig eine Ausstellung von Werken des verstorbenen Malers akob Friedrich Bollschweiler, der sih in der leßten Zeit seines Lebens aus \hließzlich mit der künstlerishen Darstellung des Tieres beschäftigt hat. Die Akademie zeigt eine umfangreiche Kollektion seiner Tier= zeihnungen aus dem Nachlaß sowie aus Bevliner und qaus=- wärtigem Privatbesiz. Der begabte Künstler ist, wie bekannt, im April d. J. bei einem Flugzeugunfall in Süditalien tödlih ver- unglüdckt. :

V Die Bollschweiléc-Ausftellung , wird vom 30. November ab etwa drei Wochen zugänglich sein. Sie ist täglich, .auh Sonntags, ebenso wie die Ausstellung der Preußischen. Staatsmanufakturen, von 10—4 Uhr geöffnet. ;

trieb zu einer öffentlichen, klaren Vermögenswirtschaft angehalten. Dieser Zwang set zweifellos von Vorteil und werde insbésondere dazu führen, daß man in. den Planungen vorsihtiger und wenige

gewagt zu Werk gehen würde. Die néue Senasung, wird. dafür orgen, daß der öffekilidie ‘Betrieb niht länger von der Substanz leben kann. Seine Reservebildung muß noch vorsihtiger als in der privaten Wirtschaft gehandhabt werden. Sie soll e3 ins- besondere Ae eigenes Kapital zu bilden und es E die gestellten Aufgaben einzustellen. Ein Ziel, das heute noch niht

erreicht ist, G Der Beamte hat in dér öffentlihen Untér-

nehmung nihts zu suchen, sie soll künftig nur Angestellte und Arbeiter Haben. Von dieser Anordnung erwartet man. eine rößere Bewegungsfreiheit der Unternehmungen. Fm ganzen Ke t Prof. Hettlage eine neue Periode für die öffentlihen Unter- nehmungen, die «geläuterte Aufgaben zu evfüllen hätten.

Die deutsche Erdölgewinnung in den Monaten September und Oktober 1938.

Die L Una betrug in den Monaten Sep= tember und Oktober 1938 nah den vorläufigen Ergebnissen dev

amtlihen Statistik: ; ; September Oktober

1938 1938

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Deutschland (einschl. Ostmark) . . 51250 54 307 Hiervon: : S

Hänigsen-Obershagen-Nienhagen « « 29167. 26 930

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Der Monatsdurchschnitt dèr deutschen Erdölgewinnung (au8« \{hließl. Ostmark) im. Fahre 1937 hatte 37 778 t betragen.

Die Zahl der Arbeiter und Angestellten in den produktiven Bezirken und bei Aufs R ELEN außerhalb der. produktiven Bezirke betrug (éinshliezl. Ostmark) am Ende’ des tember 1938 5620, am Ende ‘des Monats Oktober 1938 559

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