1938 / 286 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Dec 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Meichs8- und Staatsanzeiger Nr. 286 vom 8. Dezember 1938. S. 4

Wirtschaft des Auslandes.

Kein Verzicht auf Meistbegünstigungsklausel. Eine ESrklärung Lord Runcimans im Unterhaus.

_ London, 7. Dezember. Auf Anfrage erklärte Lord Runciman namens der Regierung im Unterhaus, daß die Regierung nicht beabsichtige, die Meistbegünstigungsklausel bei Abschluß künftiger Handelsverträge abzuschaffen. Lord Runciman fügte hinzu, daß die Meistbegünstigungsklausel England derartige Vorteile bringe, daß es töriht sein würde, auf sie zu verzichten, ohne daß man etwas Besseres an diese Stelle zu seßen habe. England werde seinen Außenhandel nicht vernahlässigen. Es sei ganz richtig, daß man sich augenblicklih in einer shwierigen Periode befinde. Aber man wolle den Handelsverkehr fördern, und zwar nicht nur mit den Ländern des Empire, sondern auch mit anderen Ländern, die in der Lage seien, zu kaufen und zu zahlen.

Großangelegte Unterftügzungsaktion für den englischen Außenhandel.

: London, 8. Dezember. Großangelegte Unterstüßungsmaß- nahmen der britishen Regierung für den britishen Ausfuhrhandel wollen mehrere Londoner Morgenblätter, so der „Daily Herald“, der „Daily Expreß“ und die „Daily Mail“, ankündigen können. __ Alle drei Blätter berichten, daß die britishen Minister in ihrer üblichen Mittwoch-Sizung Maßnahmen zur Unterstüßung dés britishen Exports in erhöhtem Maße beschlossen hätten. Die Regierung wolle ein entsprechendes Geseg im Parlament ein- bringen, das dem britischen Ausfuhrhandel gestatten würde, mit Hilfe einer Exportprämie der Regierung auf dem Weltmarkt die ausländische Konkurrenz besser als bisher bekämpfen zu können.

Srweiternng der zolifreien GSinfußr von Roheisen nah Sugland.

7. Dezember. Das britische Shayamt hat mit Wir-

8. 12. 1938 verordnet, daß Roheisen künftig zollfrei nah

tannien eingeführt werden kann, wenn es in Elektro-

tellt ist und gewihtsmäßig niht mehr als 0,025 °/o

0,02 °/%) Schwefel und 2,5&/o Vollkohle enthält. Die

ordnung wird damit begründet, daß in der leßten Zeit Roh-

en dieser Art von einer neuen Quelle angeboten wurde, ohne

daß dieses Material unter die bisher verordneten Zollbefreiun-

gen fiel. Die zuständigen Stellen hielten es für angebracht, auch dieses Roheisen künftig zollfrei zuzulassen.

Sur franzöfischen Ausfuhrentwicklung im Itovember.

Paris, 7. Dezember. Jm November konnte die ane Ausfuhr im Vergleich zu dem bereits günstigen Oktoberergebnis erneut sowohl mengen- als auch wertmäßig zunehmen, und zwar von 2201 000 t im Werte von 2830 Mill, fr. auf 2377 000 t im Werte von 3059 Mill. fe. Gebessert hat sih die Ausfuhr wert- mäßig u. a. in Metallen und Erzen, in Kunst- und Luxus- gegenständen, in chemischen Produkten, in Häuten und Fellen, in Getreide und niht zuleßt in Tafelscühten. Die Einfuhr Lw mengennäßig mit 2830000 t gegen 3547 000 t erneut zurüds- gegangen, hat sich aber wertmäßig mit 3871 Mill. fx. gegen 3878 Mill. fr. fast behauptet. Der Mengenrückgang war zum Teil bedingt dur eine neue mertliche Abschwächung der Kohlen- Koks- und Briketteinfuhr, die von 2441619 t im November 1937 bzw. 1889 062 im Oktober 1938 auf 1514411 t im November zurückgegangen ist. Das Novemberdefizit erreichte den seit langer Zeit nicht mehr erlebten niedrigen Stand von 812 Mill. fr., wobei sih vor allem das Defizit im Verkehr mit den Ueberseebesizungen verringert hat.

Tschecho-Slowakei wll Ausfuhr steigern, insv-fondere Agrarausfuhr nach Deutschland, Fnvestitionsvorschläge für 1 Mrd. Ke.

Prag, 7. Dezember. Der neue Handelsminister Dr. Schadek und dex Minister für öffentlihe Arbeiten Citera äußerten sih in einex Sitzung des Volkswirtschaftlichen Beirats beim Minister-

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 7. Dezember 1938: Gestellt 25 242 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ tr 2 M IEDer auf 58,75 4 (am 7. Dezember auf 58,75 M)

X 0 kg.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 7. Dezember. (D. N. B.) Am Shlußtag der lehten diesjährigen Londoner Kolonialwollversteigerung wurden am Mittwoch 7157 Ballen zum Verkauf estellt, von denen 5621 Ballen abgeseßt werden konnten. Fn allen Sorten wurden häufig Lose infolge niedriger Gebote zurückgezogen. Die Auswahl war nux noch mäßig. Der Besuch konnte dagegen noch als rege

angesprohen werden. Der unmittelbare Bedarf schien indessen '

überall befriedigt zu sein. Feine L pinnecvliese waren im Vergleic) zu den Schlußpreijen der leßten Auktionen unverändert, Mittlere Qualitäten hierin sowie Australmerino- Pon e und Australmerino - E und Handels\tüccke agen dagegen 5 % niedriger. Neusee andkreuzzuchten kamen un- verändert bis zu 5 % ermäßigt an. Neuseelandhautwollen und Puntas bewegten sich auf bisherigem Stande. Beste Austral- waschwollen kamen unverändert bis zu 5 % niedriger an. Mittlere und geringe Qualitäten dieser Art waren dagegen durchweg um 5 % ermäßigt. Schneeweiße D aoita wurden unverändert bis 5 % schwächer bewertet, Kapwaschwollen lagen sämtlih um 5 % niedriger. Die Preisvergleiche beziehen fich überall auf die Schlußpreise der leßten Auktionen. /

Ergänzungen zum Bericht vom 6. Dezember 1938

Kreuz- zuchten

im

Schweiß 8—12 8—11

Kreuz- zucht-

wasch- wollen

Merinos im Schweiß

Merino- wasch- wollen

Ursprungê- [and

Angebot in Ballen

Neusüdwales . 798 Queensland 503 Nictoria ...}- 1430 Südaustralien 98 Westaustral. 101 Neuseeland *) 3516 R 11 Berschiedene . 98 Angeboten . .| 6959 Verkauft 4911

_ i—16 18}—22) 16 —22

94—12} 10. ‘8—10

Q T H

*) Slipes 8—14}

ratspräsidium über das neue Wirtschaftsprogramm der Tscheho- Slowakei. Dr. Schadek betonte, pa die Ausfuhr besonders ge- ördert werden müsse. Nach vorläufigen Shäßungen würde die jährliche Einfuhr etwa 7,5 bis 7,75 Mrd, Ke. betragen. Zur Deckung der bestehenden Zahlungsverpflichtungen an das Aus- land müsse die Ausfuhr mehr als 8 Mrd. Ke. betragen. Zur Erfüllung dieser Ausgabe müsse die Landwirtschaft durh erhöhte Ausfuhr nah Deutschland beitragen. Es würden jedoch die Handelsbeziehungen zu anderen clearing- und devisenfreien Län- dern nicht vernachlässigt werden. Die Ausfuhr würde von einer Reihe von Formalitäten befreit werden. Gleichzeitig würden neue Wege zur Hebung der Ausfuhr beschritten werden. Der Staat würde die freie Unternehmerinitiative stärkstens unter- stüßen und würde darauf achten, daß keine überstürzten Neu- gründungen vorgenommen würden. Arbeitsminister Citera erklärte, daß für die Verbesserung der wirtschaftlihen Voraus- sezungen Fnvestitionsvorschläge in Höhe von 1 Mrd. Ke. aus- gearbeitet würden. Weitere Arbeiten seien vovbereitet. Zu den wichtigsten Aufgaben gehöre die Versorgun mit Kohle. Der Staat habe einen Einfuhrbedarf an Kohle von zux Zeit 750 Mill. Ke. Es müßten Wege zur Abstellung dieser Mangel- lage gefunden werden. Auch die Einführung neuer Produktions3- zweige würde erwogen, und zwar sei daran gedacht, Textilfasern, Rohgummi und andere Rohstoffe dur geeignete Stoffe, die im Jnlande erzeugt werden könnten, zu erseßen.

Demnächst polnisch-englische HandelSvertragS- verhandlungen.

Warschau, 7. Dezember. Mitte Dezember finden in London Verhandlungen über einen neuen polnisch-englishen Handel8sver- trag statt, in deren Mittelpunkt insbesondeve die Regelung der Frage der Marktteilung für den Kohlenexport der beiden Länder stehen wird. Jn Polen hofft man daß hierbei auf die dur die ie erng des Olsagebiets an Polen erhöhte polnische Förde- rung durch die Engländer Rüesiht genommen wird.

Sreuregelung der Handel3beziehungen zwischen Schweden und der Tscheccho-Slowakei.

Stoholm, 7. Dezember. Vor kurzem sind die Direktoren Nylander von der Schwedischen Exportvereinigung und Eflöw von der tschecho-slowakishen Handelskammer in Stockholm in Prag gewesen, um doxt mit den zuständigen Stellen über eine Neuregelung der Handelsbeziehungen zwishen Schweden und der Tscheho-Slowakei zu verhandeln. Ueber das Ergebnis der Be- \sprehungen, die inzwischen abgeschlossen worden sein dürften, ist bisher nichts bekanntgeworden. Direktoc Nylander soll na Paris weitergereist sein.

Starker Nuslandsanteil am Auftragsbeftand der schwedischen Werften.

Stockholm, 7. Dezember. Nach einer neuen Berechnung be- laufen sih die Gesamtbestellungen bei den shwedishen Werften gegenwärtig auf vund 546 000 BRT., die sih auf 78 Schiffe ver- teilen. Von nen fue 44 Fahrzeuge von 401 000 BRT. oder vund 73 % Tankshiffe. Der größte Teil davon wird für aus- [ländische Rechnung gebaut. Auf Bestellungen s{chwedisher Reeder entfallen 27 Schiffe von 152 000 BRT. odex! etwa 28 % der Gesamtaufträge. Von den ausländischen Bestellungen entfällt der größte Teil auf norwegische Rechnung, einzelne Fahrzeuge sind von England, Finnland, Griechenland und Panama in Aus- trag gegeben.

Neue Währungsmaßnahmen in Ireu-Seeland.

London, 7. Dezember. “Wie in Wellington (Neu-Seeland) offiziell bekanntgegeben wurde, hat die Regierung von Neu-See- and sih zu neuen Wn entshlossen. Sowohl Ein- als Ausfuhr werden einer Kontrolle unterworfen. Die bisherige Verpflichtung, Banknoten in Sterling um uwechseln ist aufgehoben worden. Der U M erklärte dierzu, da der Zweck dieser Maßnahme sei, der Regierung die öglichkeit zu geben, ihren Sterlingbestand zu erhalten und sicherzustellen, damit die Schuldverpflichtungen auch termingemäß erfüllt werden können.

Ergänzungen zum Bericht vom 7. Dezember 1938:

Kreuz- zucht-

wasch- wollen

—_ 83—13}

Merinos

Merino» im Schweiß

wasch- wollen

Angebot in Ballen

Ursprungs- land

Neusüdwales .| 2282 Queensland . 15F—19} 8—10 Victoria . « 143—16 | 133—154| 8}—123 Südaustralien —_ Westaustral. . —_ 16 Tasmanien . 154— 164 Neuseeland *) Cap. --. o 0. 123 S Verschiedene . Angeboten

Verkauft . *) Slipes 83—13}

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 7. Dezember. (D. N. B.) London . . « + . 1 Pfund Sterling. . Berlin . . « _, 100 RM (verkehrsfrei) . « _, 100 Zloty (verkehrsfrei) ° 100 Franken .

Brief

24,97 212,96 100,20

14,09 120,34

89,63 289,38 128,67 111,53 125,46

Geld 24,87 212,12 99,80 14,01 119,86 89,27 288,22 128,13 111,07 124,94

100 Franken . 100 Belga . - - 100 Gulden . 100 Kronen .„ 100 Kronen 100 Kronen 1 USA-Dollar . 5,2995 100: Lire (verkehrsfrei) . . 27,95 28,05 Prag, 7. Dezember, (D. N. B.) Amsterdam 15,94, Berlin 11,70, Zürich 662,50, Oslo 690,00, Kopenhagen 614,00, London 137,40, Madrid —,—, Mailand 152,30 nom., New York 29,27F, Paris 77,40, Stockholm 708,00, Polnische Noten 535,00 nom., Belgrad 66,10: nom., Danzig 551,75, Warschau 551,75.

Amsterdam Stockholm Kopenhagen

Oslo New York (Kabel) . Mailand ;

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage

5,3205 | *

Notierungen

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 8. Dezember 1938.

(Die Preije verstehen \sih ab Lager in Deutschland für prompte

Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium,

99 9/0 in O o a2 in Walz- oder Drahtbarren

desgl. 99% . + « Neinnikel, 98 —99 9 Antimon-Negulus : Feinsilber

133

. J V :7S . eso 7

0... ooo

36,80—39,80

i

RNM für 100 kg

fein

(E I E O E T E O S S O I E A T E T E S At E

Fn Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten.

T

elegraphische Auszahlung.

Aegypten(Alexandrien

und Kairo)

Argentinien (Buenos

Aires)

Belgien (Brüssel u. Antwerpen) . . . (Nio de

Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) .| 100 Gulden

Brasilien Saneiro)

Danzig (Danzig)

Enaland (London). -

Estland (Neval/Talinn) . Finnland (Helsingf.) Frankrei (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Anisterdam und Notterdam). .

Fran (Teheran) . « «

Jsland- (Neykjavik). Jtalien (Nom und Mailand) Fapan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel- grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (9iga) . Litauen (Kowno/Kaus- nas) Norwegen (Oslo) .. Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) . Portugal (Lissabon) . Numänien (Bukarest) Schweden, Stoholm

und Göteborg) . .

Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) . Ts\chechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul). . Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

8. Dezember Geld Brie!

11,935 11,965 0,563 90,567 4203 42,11

0,146 0,148

3/047 3,053 51,96 52,06 47,00 47,10 11/635 11,665

68,13 68,27 5,13 6,14 6,653 6,567 2/393 2,357

135,55 135,83 1446 14,48 52,15 52,29

1100 B 0/679 0,681

5,694 5,706 2,476 2,480 48,79 48,85

41,94 58,47

47,00 10/565

1 ägypt. Pfd. 1 Pay.-Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva 100 Kronen

1 engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 fanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Kronen

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken

100 Peseten 100 Kronen 1 türk. Pfund 100 Pengös

1 Goldpeso

42,02 58,59

47,10 10,585 59,94 56,44

60,06

56,56 8,609 1/982 0,901

8,591 1,978

0,899

1 Dollar 2,493 2,497

tem eee

7. Dezember

Geld

11,98 0,5969 42,04

0,146

3,047 52,16 47,00 11/68

68,13 5,15 6,593 2,353

135,55

14/52 52,35

13,09 0,682

5,694 2,476 48,75

41,94 58,70

47,00 10/605 60,16 56,44 8,591 1/978 0,899 9 493

Ausläudische Geldsorten und Banknoten.

Brief 12,01 0,569 42,12 0,148 3,053 52,26 47,10 11,71 68,27 5,16 6,607 92,357 135,83 14,54 59,45

13,11 0,684

5,706 9,480 48,85

42,02 58,82

47,10 10'62% 60,28 56,56 8,609 1/982 0,901 9,497

Sovereigns. « . « « 20 Francs-Stücke Gold-Dollars « « « Amerikanische:

1000—b5 Dollar. .

2 und 1 Dollar. . ArgMinische . « « « Belgische . « « « + « Brasilianische . « «

Bulgarische « « « . -

Dänische . . . -.- Danziger « . « - e - Englische: große « «

1 £ u. darunter Estnishe ...« - L S C6

ranzösishe . ««« - olländishe . « « «« talieuishe: große - 100 Lire u. darunt. Jugoslawische Lad

Kanadisch Litauische . . Polnische . « «

Schwedische . .

Schweizer: große « 100 Frs. u. darunt. Spanische « « « - « + Une od 1100 Pengö

Ungarische

e es. 9 Lettländische « « . « - Norwegische ; i i: ; 7 Numänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei... ._. [100 Kronen

8. Dezember Geid « Brie! | Noti 20,38 20,46 für 16,16 16,22 | 1 Stüd 4,185 4,205

1 Dollar 2,466 2,480 1 Dollar 2465 2,489 1 Pay.-Pejo 0,535 0,999 100 Belga 4188 42,04 1 Milreis 0,11 0,13

100 Leva 100 Kronen | 51,81 52,01 100 Gulden | 47,01 47,19 1 engl. Pfund | 11,61 11,65 1 engl. Pfund | 11,61 11,69 100 estn. Kr. | 5,09 59,13 652 6,54

100 finnl. M. 135/27 135/81

100 Frs.

100 Gulden 1307 13,13 5,63 5,67

100 Lire 100 Lire 100 Dinar 1fanad. Doll 2,448 2,468 100 Lats 100 Litas 41,70 41,86 100 Kronen | 58,31 5958,99 100 Zloty 47,01 47,19 100 Lei 100 Lei _- 59,78 60,02 100 Frs. 5629 56,51 100 Frs. 5629 56,51 1,89 1,91

100 Peseten 1 türk. Pfund

7, Dezember

Geld

20,38

16,16 4,185

2,465 2/465 0,537

41,92 0/11

52,01 47,01 11,655 11,655

5,11 6/56 135/27

13,07 5/63 2,448

41,70 58/54 47,01

60,00 56 29 56/29

1,89

Brie!

20,46

16,22 4,205

2,485 2,485 0,557 42,08 0,13

52,21 47,19 11,695 11,695

5,15 658 135/81

13,13 5.67 2/468

41,86 5878 4719

60,24 56,51 56,51

1,91

für den Amtlichen

Verantwortlich:

und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und

für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

Rudolf Lants\ch in Berlin-Charlottenburg.

Druck der Preußische

Berlin, Wilhelmstr. 32 Fünf Beilagen

für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

n Druckerei- und Verlags-Aktiengesell\haft

(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

um Deutschen Reichsa

Ir. 286

Erfte Beilage nzeiger und Preußí

Berlin, Donnerstag, den 8. Dezember

schen Staatsanzeiger

1938

Handelsteil.

(Fortseßung.)

7. Dezember. (D. N. B.) Berlin 136,20, Bukarest 3,425, London 16,01, New York 341,50, Paris 9,03, Prag 11,86,

(D. N. B.) Amsterdam 8,593, Brüssel 27,75, Ftalien 88,87, Berlin 11,664, Schweiz 20,643, Syanien 100,00 nom., Lissabon 110,18, Kopenhagen 22,40, {stantul 575,00 B., Warschau 24,81, Buenos Aires 7Fmport Hg 0 aas de Janeiro 3,00 B.

(D. N. B.) London 177,37, New York 37,83, Berlin Kopenhagen 791,25, 2059,00, Oslo 892,50, Stockholm 915,50, Prag —,—

Budapest, Amsterdam 185,80, Mailand —,—, Sofia 4,13, Zürich 77,17F.

London, 8. Dezember. später 467,43, Paris 177,58,

Paris, 7. Dezember.

Belgien 638/,, Schweiz 855!/g,

Paris, 7. Dezember. (D. N. B.) |Anfangsnotierungen, Freis London 177,35, New York 37,83, Berlin —,—, Ftalien 199,20, Belgien 637,75, Schweiz 855,25, Kopenhagen —,—, Holland Stockholm —,—

Amsterdam, 7. Dezember. (D. N. B.) [Amtlich.} Berlin 73,674, London 8,613, New York 1832/1, Madrid —,—, Oslo 43,30, Stockholm 44,45, Prag 630,00.

(D. N. B.) New York 441,25, Brüssel 74,40, Mailand Beclin 177,00, Stockholm 106,30, Oslo Kopenhagen 92,10, Fstanbul 350,00.

(D. N. B.) London 22,40, New York 479,25, Berlin 191,85, Paris 12,75, Antwerpen 80,80, Rom 25,45, Amsterdam 260,40, Stockholm 115,55, | —,—, Krupp -Berndorf —,—, Helsingfors 9,95, Prag 16,55, Warschau 90,70. (D. N. B.) Berlin 166,50, Paris 11,00, Brüssel 70,00, Schweiz. Pläye 94,00,

verkehr.)

2057,50, Oslo —,—,

31,01, Schweiz 41,59, Ftalien —,—, Kopenhagen 38,47F,

Züri h, 8. Dezember. 411,62, London 20,63, 23,25, Madrid —,—, 103,674,

Kopenhagen, 7. Dezember. Zürich 108,50, Oslo 112,70,

Stockholm, 7. Dezember.

[Alles in Pengs.])

New York 467,56,

[Schlußkurse, amtlich.]} 15,17, Jtalien 199,20, Holland Warschau

Prag ——,_ Warschau

: Guano 106,00, 123,50, Neu Guinea 145,00, Otavi 253g. Wien, 1934 101,75, 5 9/0 Oberó mark Lds. 1934 100,75, Dampfsch. - Gesellshaft 108,00, A. E Montanges. Brown - Boveri —,—, Verk.-Anst. öst. 69,25, „Elin“ AG. f. el. Jnd. 13,85, Enzesfelder uilleaume 110,00 K., Gummi Semperit 80,25, Hanf-Jute-Textil —,—, Hirtenberger —,—, Kabei- u. Drahtind. Lapp-Finze AG. 64,00, Leipnik- 42,00, Neusiedler AG. 50,50, Schrauben-Schmiedew. 100,50, Siemens-

Paris 485,75, Brüssel

[11,40 Uhr.j Paris

Alpine

London 19,42,

Amsterdam 225,50, Kopenhagen 86,75, Oslo 414,00; Helsingfors 8,60, Rom 21,90, Prag 14,25, Warschau 78,50.

Os3lo, 7. Dezember. London 19,90, Berlin 171,25, Paris 11,40, New

96,75, Helsingfors 8,90,

Moskau, 4. Dezem Pfund 24,81, 100 Reichsmark 212,57,

London, 7. Dezember. (D. 201/64, Silber fein prompt 21°/g, 197/16, Silber auf Lieferung

Frankfurt a. M., 7. Dezember. besißzanleihe 128,75, Aschaffenburger Buntpapier 86,00, Buderus 149,00, Deutsche Gold u. Silber Eßlinger Maschinen 106,25, Gebr. Funghans Laurahütte 15,25, Mainkraftwerke 96!/s, Zellstoff Waldhof

Eisen 107,00, Cement Heidelberg 193,00, Deutsche Linoleum 145,25, Felten u. Guill. —,—, 98,00, Lahmeyer —,—, Rütgerswerke 141,00, Voigt u. Hässner —,—,

7, Dezember. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 109,50, Vereinsbank 124,50, Hamburger Hochbahn 95,75, rika Paketf. 69,50, Hamburg - Südamerika 116,00, Nordd. Lloyd 70,00, Alsen Zement 172,00, Dynamit Nobel 79,00, Holsten - Braueret

4 Hamburg,

Hamburg - Ame

Metall —,—, Felten-G

Lundb. —,—, Perlmooser Kalk 322,00, ( Schuckert 142,00, Simmeringer Msch. 49,60, ,

97,65, (D. N. B.)

a ae m

Wertpapiere.

Ph. Holzmann —,—,

Harburgex Gummi 180,00,

7, Dezember. (D. N. B.) 6 9/0

20,10, Bray - AG. Egydyer Eisen u. Stahl

Leykam - Fosefsthal

York 426,00, Amsterdam 232,00, Antwerpen 72,25, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,25, Rom 22,70, Praa 14,80, Warschau 81,00.

ver. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl.

N. B.) Silber Barren prompt Silbex auf Lieferung Barren fein 21,00, Gold 148/5.

(D. N. B.) Reihs-Alt-

62 9/9 Ndöst. Lds. - Ank. óst. Lds.-Anl. 1936 99,75, 6 9/9 Steier- Wien 1934 100,00, . G.-Union Lit. À —,— Oesterreich —,—, Eisenb.

Solo“ Zündwaren

Washington

Ziegel —,—.

Zürich

nat.) 223/; M.,

Amerika Lijn 111,25,

17/8,

, ,

(nat.) T %

m. Gewinnbeteilig. (nat.) I E

D - Donau- | (nat) —,—,

100/50,

Öffentsicher Anzeiger-

Amsterdam, 7. Dezember. 1937 9913/15, 54 9/6 Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht 4 9/6 England Funding Loan 1960—1990 T7?/s, 43 9/9 Frankreih Staatskasse Obl. 1932 40,75, Algemeene Kunst- zijde Unie (Aku) 39/3, Philips Gloeilampenfabr. (M) 223,50 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 143,75, Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 317/z M., Philips Petroleum Corp. (Z) 30!/g,

Preuß. Central Bodenkred., brbk., Pidbr. (nat.) 33,50, 79/6 Rhein.-Westf. Bod.-Crd., Pfdbr. (nat.) 33,50, Säch). Bodencred., Pfdbr. (nat.) 32,00, 54 °/o A. R. de B. E. D. (Aciéries Réunies) —,— Conti Gummi - Werke A. G. L 7 9/9 Deutsch. Kali - Syndik,, Sinking Funds (nicht nat.) 54,50, 6 9/9 Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6% J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. Rhein - Elbe Union (nat.) 33, 1926, m. anae (nat.) 51,00 B., 6 9/9 Siemens u. Halske nat.) j 64 9% Vereinigte Stahlwerke, 25 jahr, Serie C 60/9 Nefar A. G. (nat.) 30,50, 7 °/0 Rhein.-Westf Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, Notes (nat.) —,—, 6 9/9 Rhein.-Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —, 6 %/ Eschweiler Bergmrerfver. (nat.) —,—, Bank 138,75, Rotterdamsche Bank Vereeng. 130,00, Deutsche Reihs- bank (nicht nat.) —,—, Holl. Kunstzijde Unie 53,50, Futernat. Viscose Comp. —,—, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, F. G. Farben (nicht nat.) (Z) —,—, Algem. Nederl.-Fnd. Elec- triciteits Mij. (Holding-Ges.) 245,50, Montecatini —,—

(Z) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.

160,00 (158,00 K.), Steirishe Magnesit 83,00, Steirishe Wasserkraft E Steyr - Daimler - Puh 132,00, Steyrermühl Papier 47,25, Veitsher Magnesit —,—

Waagner - Biro —,—, Wienerberger

(D. N. B.) 39/6 Nederland

Shell Union (Z) 11,00 M., Holland Nederl. Scheepvaart Unie 118,00,

Rotterdamsche Lloyd 106,50, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 223,75 M., T7 °%/6 Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6#F 2/9 Bayern 1925 (nat.) 18,25, 6 %%o Preußen 1927 (nat.) 185/g, 79/9 Deutsche Renteubk. Kred. Anst. 1925 (nat.) 22,00, 79/6 Ver, Städteanl. d. Dt. Svark.- u. Giroverb. 1926 (nat.) 7 9% Deutsche Hyp.-Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 1 °/e

Pfbr. (nat.) —,—, 7 °/% Preuß. Pfand-

7 9/9 Rob. Bosch A. G. ma

(niht nat.) (Y) —,—, 79% 64% Siemens u. Halske

—,—, T % Vereinigte Stahlwerke

79/9 Rhein.-Westf. Elektr. Wke. 1931 Amsterdamsche

1, Untersuchungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Berlust- und Fundsachen,

6. Auslosung usw, von Wertpapieren, 7, Altiengesellschaften, 8, Kommanditgesellihaften auf Aktien, 9, Deutiche Kolonialgesellschasteu,

10. Gesellschaften m. b. H.,

14, Bankausweise,

11. Genossenschaften, 12, Offene Handel3- und Kommandiigesellshaften, 13. Unfall- und Fuvalidenversicherungeu,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ane DruckEXaufträge müssen- auf einseitig beschriebenem Papier | völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller * ÿ Art und Wortkürzungen werden vom Verlag niht vorgenommen. Verufungen auf die Ausführung früherer Drucausträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckévorlagen nicht völlig druckreif eingereiht werden

1. Üntersuchungs-

und Strafsachen. [51953] Steuerstectbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Dex Diplomingenieur Richard Hirsch,

eboren am 15. Mai 1879 zu Augêburg,

yern, zulegt wohnhaft in Berlin SW 48, Friedrihstr. 249, zur E im Auslande, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 1694,—- RM, die am 1. Februar 1938 fällig gewesen ist, vebst einem 0 h von 1 vom Hundert for jeden angefangenen Monat, minde- tens 2 vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 f}. des Reichs- fluchtsteuergesezes (Reichsfteuerbl. 1934 Seite 599; Reichsgesetzbl. I 1931 S. 699; 1932 S, 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850; 1936 S. 975; 1937 S. 1385) wird hiermit das inländishe Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Dusp ric auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 B 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes festzujeßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und ent- Den Kosten beshlagnahmt.

8 ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Perfonen, die im U land ihren Wohn}it, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sig, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Ver- bot, Zahlungen oder fonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver- züglich, spätestens innerhalb eines Mo- nats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über dîe dem Steuerpflichtigen ustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche p machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung LuA Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, däß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- s{lagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlih oder fahrlässig niht erfüllt, wird nah Î 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuerge- ebes, - sofern niht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuerge- fähvrdung (§8 396, 402 der Reichsabgaben- ordnung) erfüllt ist, wegen Steuerord- nungstvidrigkeit 413 der Reichsab- gabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- teuergeseßes is jeder Beamte des dolizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt- schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer- pflichtigen, wenn ex im Fnkand betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Fnland Getroffen wivd, vor- läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absaÿ 2 des Reichsfluchtsteuergeseßes unverzüglih dem Amtsrichter des Be- zirks, in welhem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. S 1915 13/38.

Berlin S8W 11, 24. November 1938.

Finanzamt Friedrichstadt.

[52181] Steuerstectbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Kaufmann (Móöbelhändler) Da- niel Marx, geboren am 1. Dezember 1873 zu Rachtig, Krs. Bernkastel (Rhld.), und feine Ehefrau Elise geborene Her- mann, geboren am 6. August 1877 zu Püttilingen, zuleßt wohnhaft in Berlin- Wilmersdorf, Jenaex Straße -3, zur Zeit in Holland, näherer Aufenthalt nicht bekannt, shulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 7877 RM, die am 31. Dezember 1937 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hun- dert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgeseßbl. T 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1984 S. 392, 941; 1983 S. 850; 1937 S. 1385) wird iermit das inländische Vermögen der Steuer- pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichssluchisteuer nebst Zuschlägen,

auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs- fluchtsteuergejezes festzusezende Geld- strafe und alle im Steuer- und Stvoaf- verfahren entstandenen und entstehen- den Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Jn- land einen Wohnjit, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschästs- leitung oder Grundbesiß haben, das Ver- bot, Zahlungen oder sonjtige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver- züglich, spätestens innerhalb eines Mo- nats dem unterzeihneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlihung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nux dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- s{lagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters glei.

Wer seine Anzeigepflicht vorsäßlih oder fahrlässig niht erfüllt, wird nah 8 10 e 5 des Reichsfluchtsteuerge- seßes, sofern nicht der Tatbestand der Stenuerhinterziehung oder der Steuer- aefährdung (§8 396, 402 der Reich3- abgabenordnung) erfüllt is, wegen Steuerordnungätwidrigkeit 413 der Reichsabgxbenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- steuergefezes ist jeder Beamte des Polizei- und - Sicherheitsdienstes, dés Steuerfahndungsdienstes und des Holl- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats- anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuervflichtigen, wenn sie im JFnlxnd betroffen werden, vorläufig fêstzu- nehiten.

Es ergeht hiexmit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Jnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß L 11 Absaß 2 des Reichsfluchtsteuerge- leves unverzüglih dem Amtsrichter des

ezirks, in welchem die Festnahme er- folgt, vorzuführen. 2/1558.

erlin W 15, 25. November 1938. Finauzamt Wilmersdorf-Nord. (Unterschrift.)

[51954] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagunahme. Der Kaufmann Walter Hirschberg, geb. am 20. 11. 1896 in Magdeburg, und seine Ehefrau Betty, 2. lachte, geb. am 15. 11. 1897 in Glogau, zuleßt in Breslau, Straße der SA. 188, wohnhaft,

zur Zeit in Brüssel (Belgien), schulden als Gesamtshuldner dem Reich von der am 18. Oktober 1938 in Höhe von 3773, RM* fällig gewesenen Reichs- fluhtsteuer einen Restbetrag von 9527,91 RM nebst einem Zuschlag vou 1 v:.H. füx seden auf den Zeitpunkt dex Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der ZU- chlag beträgt für die Zeit vom 18. 10. 1938—14. 11. 1988 1 % von 3773,— RM, für die Zeit vom 15. 11. 1938—23. 11. 1938 1% von 3339,86 RM und vom 24. 11. 1938 ab 1 % von 2527,91 RM.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der Reichs- fluchtsteuervorshrifsten in der Fassung des Geseyes vom 19. 12. 1937 RGBl. 1937 Teil 1 Seite 1385 und RStBl. 1937 Seite 1269 wird hiermit das inlän- dishe Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs- fluchtsteuer nebst Zuschlägen auf die ge- mäß § 9 Ziffer 1 der genannten Ver- ordnung festzusezende Geldstrafe umd alle im Steuer- und Strafverfahren ent- standenen und entstehenden Kosten be- ihlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnjiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sit, ihre Geschästs- leitung oder Grundbesiß haben, das Ver- bot, Zahlungen oder jonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirkten; sie werden hiermit aufgefordert, unver- züglich, spätestens innerhalb eines Mo- nats, dem unterzeihneten Finanzamt Anzeige- über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergeseßzes hierdurch dem Reich gegenüber nux dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- shlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschubden an der Unkenntnis trifft. Eigenom Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nah ? 10 Abî. 5 des Reichsfluchtsteuergeseßes, ofern nit der Tatbestand der Steuer- hinterziehung oder der Steuergefähr- dung (88 396, 402 der Reich8abgaben- ordnung) erfüllt ist, wegen Steuer- ordnungswidrigkeit 413 der Reichs- abgabenovdnung) besiraft.

Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht- teuergesezes ist jeder Beamte des

3olizei- und Sicherheitsdienstes, des

teuerfahndumgsdienstes und des oll- fahndungsdienstes sowie jeder ändere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats- antvaltschaft stellt ist, verpflihtck,

die Steuerpflichtigen, wenn sie im Fnland betroffen werden, vorläusig fest- zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Juland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 8 11 Abs. des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglih dem Amtsrichter des Bes zirës, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Liste 112/38.

Breslau, im November 1938.

Finanzamt Breslau-Süd. Carganico.

[51955] Steuersteckbrief

uno Vermögeusbeschlagnahme.

Dex Facharzt Dr. med. Jakob Kupfers- berg, geb. am 1. 1. 1890 in Reichenbach, und seine Ehefrau Johanna, geb. Gre- gox, geb. am 22. 3. 1905 in Leschnit, Kre. Gr. Strehliß, O. S., zuleßt wohn- haft in Breslau, Viktoriastr. 108, zur Beit in Chikfage, s{ulden dem Reiche eine Reichsfluchtsteuer von 25 207 RM, nebst 1 % Zuschlag, für jeden seit 28. 2. 1988 angefangenen vollen Monat. Hier- auf sind bisher entrihtet 14 036,53 M, so daß außer den Zuschlägen noch ein Betrag von 11 170,47 RM zu entrichten ist. - Der Zuschlag beträgt f. d. Zeit v. 98. 2. bis 21. 4. 1938 1% von 25 207 Reichsmark; der Zuschlag beträgt. f. d. Zeit v. 22. 4, bis 14. 5, 1938 1 % von 11 654,51 RM; der Zuschlag beträgt f. d. Zeit v. 15, 5. bis 4. 7. 1938 1% von 11 452,51 RM; der Zuschlag beträgt f. d. Zeit ab 5.7. 1938 1 % von 11 170,47 Reichsmark pro angefangenen Monat.

Gemäß £ 9 Ziffer 2 f. der Reichs- fluchtsteuervorshriften in der Fassung des Gesebes vom 19. 12. 1937 RGBl. 1937 Teil 1 Seite 1386 und RStBlI. 1937 Seite 1269 wird hier- mit dàs inländishe Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen auf die gemäß § 9 Ziffer 1 derx genannten Verordnung festzuseßzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und ent- stehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im zFn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be- ivirken; sie wevden hiermit aufgefordert unverzüglich spätestens innerhalb eine Monats, dem unterzeichneten M amt Anzeige über die den Steuerpflid tigen zustehenden Forderungen oder son- stigen Ansprüche zut machen. h;

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Es Zwecke der Er- runa an die Steuerpflichtigen eine

eistung bewirkt, ist nah § 1 Abs. 1