1938 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Dec 1938 18:00:01 GMT) scan diff

At 2 L E s E Lier 0 E

i T O S 2A d L ¿lr A

4

vieichs- und Staatsanzeiger Nr. 295 vom 19. Dezember 1938. S. 2

der Firma der Vertrieb von Kenn-Nr.

Einwandige, gas- | RL 3—38/275 sichere Schuß- raumblende aus Stahlblech von 3mm Dicke mit Gitter-Glasflügel in Z-Stahlzarge

Einwandige, gas- | RL 3—38/276 sichere Shußraum- tür aus Stahlbleh von 2,5 mm Die

Einwandige, gas- sichere Shußraum- tür aus Holzplatte von 25 mm Dicke in umlaufendem. Stahlblechrahmen (U-Profil)

Splittersichere Schußbraumtür mit Zarge aus Stahl- blech von 20 mm Dicke bei Verwen- dung von ®St 37, 15 mm Dieke bei Verwendung von St 52

Tragbarer Fern- sprecher für Lusft- shubßzwedcke

5 kW-Luftschuß- Motor-Sirene

Ferma - Fenster G. m. b. H., Düsseldorf, Ede Ulmen- u. Glockenstraße

Ludwig Fey, Stahlkon- \sttruktionen, Mainz

4 Alfred Fahl, Bauschlosse- RL 3—-38/277 rei, Königsberg i. Pr.,

Sacheim Nr. 8—9

Fenestra G. m. b. H., RL 8—38/278 Stahlfenster, Düsseldorf 10, Postschließfah

10 025/31

Friedrich Reiner, -Mün- RL 4—38/41

chen, Fahnstraße 38 Jurk - Sirenen - Fabrik RL 4—-837/48 Heino von Amelunxen K.-G., Radeberg, Bez. ohne tiefen Ton Dresden Li 2237

Siemens & Halske A.-G,,| Steuergestelle mit Berlin-Siemensstadt örtlicher Aus[lö- sung zur Fern- steuerung von Lusftschuß-Sirenen über Feuermelde- leitungen mittels Tonfrequenz Haupt-Steuergestell| RL 4—38/79 mit Gleichstrom- Ferntastung zur Fernsteuerung von Lusftschuß-Sirenen fowie zur Fern- auslösung von Untersteuergestel- len über Feuer- meldeleitungen mittels Tonfre- quenz Unter-Steuerge- stelle mit Tonfre- quenz - Fernaus- lösung zur Fern- steuerung von Luftschuß-Sirenen über Feuermelde- leitungen mittels Tonfrequenz Steuergestelle mit Gleichstrom-Fern- tastung zur Fern- steuerung von Luftschuß-Sirenen über Feuermelde- leitungen mittels Tonfrequenz Blechkasten der Luftschußhaus- apothefe Blechkasten der Lustschußhaus- apotheke Luftschuß-Sani- tätstasche an Apo- thefen Luftschuß-Gastasche| RL 5—38/41 an Apotheken

B. Nachstehend aufgeführte, gemäß S 8 des Luftshugtz- gea erteilte Vertriebsgenehmigungen wurden wider- rufen:

RL 4—38/71

RL 4—38/80

RL 4—38/81

M. Westermann & Co., RL 6—838/38

Neheim/Ruhr

Anton Reiche A.-G., Dresden-A. 27, Bam- berger Straße 1—9 Dr. Bader & Schluck- werder, Chemniß 1

RL 5—38/39

RL 6—38/40

desgl.

Uo der Firma der Vertrieb von Kenn-Nr.

RL 4—37/11 RL 1—37/47

1 | Furk-Sirenen-Fabrik, LS-Motor-Sirene

Radeberg/Dresden L 237

2 | Auergesellschaft, Berlin Gasmasfe, Modell N 65, Friedrich-Krause- | 735 Ufer 24

Berlin, den 16. Dezember 1938. Reichsnstalt für Luftschuß. J. A.: Saal, Oberstleutnant (E.).

Verordnung über Zolländerungen. Vom 17. Dezember 1938 1),

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuß der Wirtschaft vom 9. März 1932, Vierter Teil (Zoll- änderungen und vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirt- schaftsabfkommen), § 1 (Reichsgeseßbl. 1 S. 121, 126) sowie auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über außer- ordentliche Zollmaßnahmen vom 18. Fanuar 1932 (Reichs- geseßbl. 1 S. 27) wird verordnet:

i 81 Der deutsche Zolltarif wird wie folgt geändert: 1. Fn der Tarifnr. 48 (Anderes Obst, getrocknet usw.) ist

im Abs. 4 (anderes getrocknetes oder gedarrtes Obst) folgende.

Unmerkung anzufügen: Anmerkung. -Wacholderbeeren zur Ge- winnung von flüchtigen (ätherishen) Oelen und von acholderbeerextrakten unter D Le E 2. Fn der Tarifnx. 84 (Korbweiden, ungespalten) ist im Abs. 1 Unterabs. 1 und im Abs. 2 Unterabs. 1 jeweils an Stelle von „10 mm“ zu seßen „5 mm“,

') Betrifft nicht das Land Oesterreih und das sudetendeutsche Gebiet, das an das öôsterreicbische Zollgebiet grenzt.

3. Jn der Tarifnr. 98 (Kautschuk usw.) sind folgende Aenderungen vorzunehmen:

a) hinter Abs. 2 (Kautschukmilh usw.) ist als neuer Ab-

saß einzufügen:

] Kunstkautshuk . D es . [ frei |

b) im leßten Absay (Oelkautshuk usw.) ist hinter

„Balata“ einzufügen , Kunstkautschuk“.

4. Fn der Tarifnr. 147 (Bettfedern) Abs. 2 erhält die Anmerkung unter der Ueberschrift „Ai merkungen.“ die Bezeichnung „1.“; als Anmerkung 2 ist anzufügen:

p Gereinigte Bettfedern, gebraucht, zur i |

neuten Reinigung unter Zollsiherung . 2

5. Jn der Tarifnr. 230 (Portlandzement usw.) ist in der Anmerkung 2 an Stelle von „31. Dezember 1938“ zu seßen 31. Mai 1939“.

6. Jn der Tarifnr. 317 R ist dem Abs. 1 (Wolframsäure- salze usw.) folgende Anmerkung anzufügen:

Anmerkung. e Kalk zur Herstellung von Wolframmetall und | Wolframsäure unter Zollsiherung . . . | frei 7. Jn der Tarifnr. 354 (Künstliche Riechstoffe usw.) ist hinter Abs. 1 folgender neuer Absaß einzufügen:

| Onanthol (Heptylaldehy). .. . [ frei | 500

8, Jn der Tarifnr. 321 B (Kunstharze, nicht härtbare usw.) ist hinter „enthaltend“ einzufügen ; Chlorkautshuk“.

9. Fn der Allgemeinen Anmerkung zum siebenten Ab- nitt ist hinter „Balata“ einzufügen „, Kunstkautschuk“.

L 10. Die Anmerkung 3 zu Abschnitt 17 A i} wie folgt zu ändern: a) in dem zweiten Absaß sind in der zweiten und dritten Pei die Worte „nach der Fertigstellung geglühten,“ zu reichen; b) in dem vierten Absaß ist in der ersten Zeile vor „das Anschneiden“ einzufügen „das nachträglihe Härten, das Glühen nach der Fertigstellung,“.

S2 Diese Verordnung tritt am 1, Januar 1939 in Kraft.

Berlin, 17. Dezember 1938.

Der Reichsminister der Finanzen. Graf Schwerin von Krosigk.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Jm Austrag: Dr. Walter.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Brinkmann.

Anordnung zur Organisationsvereinfahung im graphischen Gewerbe, Vom 17. Dezember 1938.

Auf Grund des § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Geseßes zur Vor- bereitung des organischen Aufbaues der deutshen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 (Reichsgesepbl. I S. 185), dec 88 6 und 42 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Ge- [even zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der

eutshen Wirtschaft vom 27. November 1934 (Reichs- eseßbl. I S. 1194) sowie des Geseßes über Errichtung von Fwangskarteilen vom 15. Juli “1933 (Reichsgeseßbl. I . 488) und des Geseßes zur Durchführung des Vierjahres- plans Bestellung eines Reichskommissars für die Preis- bildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. 1 S. 927) wird angeordnet: I

1. Den Fachgruppen Buchdruck (Hochdruck) Fach- gruppen 1 t 10 —, Flachdruck und verwandte Reproduk- tionsgewerbe Fachgruppe 2 und Chemigraphie und Tiefdruck Fachgruppe 3 der Wirtschaftsgruppe Druk und Papierverarbeitung werden jeweils für ihr Fachgebiet nah Maßgabe der Ordnung für das graphische Gewerbe vom 21. Mai 1935 (veröffentlicht in der Zeitschrift für Deutsch- lands Buchdrucker Nr, 46/47 vom 12. Funi 1935) in ihrer jeweils geltenden Fassung die niâettregeluden Aufgaben und Befugnisse übertragen, die bisher den in der Ordnung für das graphische Gewerbe erwähnten Verbänden zustanden. Die Leiter der bezeichneten PAGgppeE können zur Durch=- führung der Ordnung für das Ne Gewerbe Durch- sührungsanordnungen erlassen. Die Durchführungsanord- nungen sind dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichs- kommissar für die Preisbildung mitzuteilen und auf ihr Ver- langen abzuändern oder aufzuheben. Unberührt bleiben die Bestimmungen der Ordnung für das graphishe Gewerbe, nah denen eine Einwilligung des Reichskommissars t Preisüberwachung (des jeßigen Reichskommissars für die Preisbildung) erforderlih ist. Die von den marktregelnden Verbänden 1m Rahmen ihrer Befugnisse bisher erlassenen Anordnungen gelten vorläufig als Anordnungen der s: gruppenleiter weiter.

Zur Bearbeitung der gemeinsamen Aufgaben auf dem Gebiet der Marktregelung wird ein Marktaus\{huß gebildet, dessen Mitglieder von den Leitern der Fachgruppen E und dessen Vorsißender vom Reichswirtschaftsminister be- stimmt wird.

2. Die Leiter der bezeichneten E fönnen bei Verstößen gegen die Ordnung für das graphische Gewerbe und die zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen Ordnungsstrafen bis zur Höhe von 1000 RM verhängen.

Gegen die Festseßung einer 1 die Welden ist inner von zwei Wochen nach Zustellung die Beshwerde an einen von den beteiligten Fachgruppen gemeinschaftlich zu bildenden Beschwerdeausscchuß t Berieh Die Bildung des Beschwerde- ausschusses und das Verfahren vor ihm bestimmt sich nah Richtlinien, die vom Leiter der Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbéitung mit Genehmigung des Reichswirtschafts- E und des Reichskommissars für die Preisbildung erlassen werden. |

Die Ordnungsstrafen werden durch die Jundustrie- und Handelskammern nach den landesrechtlihen Vorschriften über die Beitreibung von Gemeindeabgaben eingezogen und sind an die Fachgruppen abzuführen.

3. Gleichzeitig gehen die sich aus der Vereinbarung vom 14, Február 1936/10. Dezember 1937/8. September 1938 zwischen den Verbänden des g ea Gewerbes und den Verbänden dex Drüämaschinen-Fndustrie und des Druck- maschinen-Handels auf der Seite des graphischen Gewerbes ergehenden -Aufgaben und Befugnisse auf die bezeichneten Fachgruppen über. Fn der Fünften Anordnung einer Markt-

wr

¿S

regelung für das graphische Gewerbe vom 29. Dezember 1937 (Reich8anz. und Preuß. Staatsanz. .Nr. 301 vom 30. De- ember 1937) in der Fassung der Sechsten Anordnung einer arktregelung für das graphische Gewerbe vom 17. Sep- tember 1938 (Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nx. 220 vom 21. September 1938) werden in § 1 die Worte „dem Deutschen Buchdrucker-Verein E. V. Berlin: durch die Worte „den Fachgruppen 1 und 10“, die Worte „dem Verband Deutscher Offset- und Stein=- drudckereien E. V., Leipzig“ durch die Worte „der Fachgruppe 2,“ die Worte „dem Bund der A Anstalten, Kupfer- und Tiefdruckereien Deutschlands e. V., Berlin“ durch die Worte „der Fachgruppe 3 der Wirtschafts- s gruppe Dru und Papiervevarbeitung“ erseßt.

II.

Es werden vereinigt:

1. Der Deutsche Bucdruéer-Derein E. V. in Berlin W 9, Köthener Str. 33, mit den Fachgruppen Buchdruck (Hochdruck) Fachgruppen 1 und 10 der Wirt- \chaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung,

. dex Verband Deutscher Offset- und Steindruckereien E. V. in Leipzig mit der Fachgruppe Flachdruck und verwandte Reproduktionsgewerbe Fachgruppe 2 der Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung,

. der Bund der chemigraphischen Anstalten, Kupfer- un

Tiefdruckereien Deutschlands e. V. in Berlin mit der Fachgruppe Chemigraphie und Tiefdruck Fach- gruppe 3 der Wirtschaftsgruppe Druck und Papier- verarbeitung.

Die Fachgruppen haben das gemäß § 6 Abs. 2 der Ersten Verordnung zux Durchführung des Gesebes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutshen Wirtschaft vom 27. November 1934 auf sie übergehende Vermögen als Sonder- vermögen zu verwalten. Hinsichtlich des auf die A

ruppen 1 und 10 übergehenden Vermögens des Deutschen Bulbdriuder-Veriins E. V. finden die Vorschriften des Bürgerlichen Geseßbuches über Gemeinschaft nah Bruchteilen (§8 742 f.) Anwendung.

ITI.

Es werden aufgehoben:

1. Abschnitt B der vom ehemaligen Reichskommissar lbe s erlassenen Ordnung für das graphische ewerbe vom 21. Mai 1935 (veröffentlicht in der Zeitschri für Deutschlands Buchdrucker Nr. 46/47 vom 12. Funi 1935),

9. die Anordnung einer Marktregelung für das graphische Gewerbe vom 7. Funi 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 131 vom 7. Funi 1935), : :

3. § 1 Nr. 4—6 der Dritten Anordnung einer Markt- regelung für das graphische Gewerbe vom 17. Fuli 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 167 vom 21. Juli 1936), ° L

4. die Vierte Anordnung einer Marktregelung für das graphische Gewerbe vom 19. April 1937 (Deut\cher cich8anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 89 vom 20. April 1937).

Berlin, den 17. Dezember 1938. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Dr. B ree ck,

Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.

Anordnung

des Reichswirtschastsministers vom 16. Dezember 1938 -über den Winterschlußverkaus 1939,

Auf Grund des § 9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung des Gesehes zur Aenderung des Geseßes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Februar 1935 (Reichsgeseßbl. T S. 311) ordne ih hiermit an: Jn den Winterschlußverkäufen des Fahres 1939 dürfen die nachstehend aufgeführten Waxen des Textilfachgebietes nicht zum Verkauf gestellt werden: Weiße Wäschestoffe jeder Art einschließlich Rohnessel und blauer Köper, Taschentücher jeder Art, j t Handtücher jeder Art einschließlich Frottierhandtücher, Küchenhandtücher, Küchengeschirrtücher und Bade- tücher, Erstlingswäsche N Einlagen und Windeln, Bettwäsche und Fuletts jeder Art, : Gs ewirkte und gestrickte Unterwäsche aus Gespinsten, die Wolle oder Baumwolle enthalten, Hemden jeder Art außer kunstseidenen Hemden, en aiee und Melangestrümpfe aus Gespinsten, die Wolle odex Baumivolle enthalten, : ; Bettfedern, Kapok und sonstiges Bettenfüllmaterial, Matraten, Matraßenschonexr, Reformunterbetten, Reformauflagen, Bettstellen, blaue Müßen jeder Art, : schwarze steife Herrenhüte, Seidenhüte, Klapphüte und schwarze weiche Herrenhüte, Berufskleidung (zugelassen sind jedoch «Livreen und O s einfarbige Arbeitskittel, Schürzen aus Gespinsten, die Wolle oder Baumtvolle enthalten, Pelze, pelzgefütterte Mäntel, / Teppiche, Brücken und Verbindungsstücke jeder Art, o r Läufer und Vorlagen, E nen und Fahnenstoffè jeder Art,

errenstöckte und Schirme jeder Art.

Berlin, den 16. Dezember 1938,

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.; Brinkmann.

Anordnung zur Ausführung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zur inführung reihsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft in den sudetendeutshen Gebietett : vom 10. Dezember 1938, Vom 19, Dezemberx 1938, ;

Auf Grund des § 2 dex Verordnung zur Einführung reihsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete dex Forst- un

pn

g AEEER P zien M S

E As Dis P iaiiiis

E a A Lr E T 4 ad L E E E d L S é R I e i D A k o E ct B fink rGdcAE E T E IREZE Ed e 1 Oba A

D { -

Sa A N A

M k

e t

p F” Pr G ® S [i AP E Sir ; J : i Pi SNEZ A

i A Me (4 i â j * o le A S E aae is A E Af t # i 4 E 2A PO x Dix L Y C Sr O 4 ¿44 acts Nils E s n À E ädt Di E Sre ui C R s

RNeichs- und Staatsauzeiger Nr. 295 vom 19. Dezember 1938. S. 3

_— a

Holzwirtschaft in den sudetendeutshen Gebiëten vom 10. De- zember 1938 (Reichsgeseßblatt I S. 1760) in Verbindung mit S 8 der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst- und Holzwirtschaft vom 20. Oktober 1936 (RGBI. T S. 909) wird angeordnet:

81

Fn den sudetendeutschen Gebieten werden die nachstehen- den Bezirke bzw. Teilbezirke folgenden Marktordnungs- bezirken der deutschen Forst- und Holzwirtschaft angegliedert:

1. dem Marktordnungsbezirk 7 der deutschen Forst- und Holzwirtschaft, Siß Breslau:

Bezirke: Hultschin, Wagstadt, Troppau, Bärn, Römer- stadt, Freudenthal, Fägerndorf, Freiwaldau, M.-Schönberg, Hohenelbe,

T e il bezirke: Neu-Titschein, M.-Weißkirchen, Olmüß, Stern- berg, Hohenstadt, M.-Trübau, Littau, Politschka, Leitomischl, Landskron, Senftenberg, Neustadt a. d. M.,, Braunau, Königinhof, Trautenau, Neupaka, Starkenbach,

2. dem Marktordnungsbezirk 8 der deutschen Forst- und Holzwirischaft, Siß Dresden:

Bezirke: Gablonz, Friedland, Reichenberg, Deutsch-Gabel, Böhm.-Leipa, Dauba, Schluckenau, Rumburg, Warnsdorf, Tetschen, Ausfsig, Tepliß-Schönau, Dux, Brüx, Komotau,

Teil bezirte: Turnau, Münchengräß, Leitmeriß, Laun,

3. dem Marktordnungsbezirk 11 der deutschen" Forst- und Holzwirischaft, Siß Bayreuth:

Bezirke: Preßnih, Kaaden, Joachimsthal, Neudeck, Karls- bad, Ludiyß, Graslih, Elbogen, Asch, Falkenau,

i _ Tepl, Marienbad, Eger, Plan, Tachau,

Teil bezirke: Saaz, t iti _Rakonit, Kralowiß, Mies, Pilsen, hofen, Prachatit,

4. dem Marktordnungsbezirk 14 der deutschen Forst- und

Holzwirtschaft, Siß Wien:

Bezirk: Nikolsburg,

Te il bezirke: Krumau, Kaplib, Budweis, Wittingau, Neu- haus, Datschiy, M.-Budwig, Znaim, M.-Kro- mau, Auspibt, Göding, Preßburg.

82

(1) Die Pflichtanmeldung der auf Grund des § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zur Einführurg reihsrechtlicher Vor- schriften auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft in den sudetendeutshen Gebieten vom 10. De eut 1938 an- meldepflichtigen Betriebe und Unternehmungen der Forst- und Holzwirtschaft in den sudetendeutschen Gebieten erfolgt durch Ausfüllung und Abgabe der von der Marktvereinigung der deutschen Scorst- und Holzwirtschaft herausgegebenen Melde- vordrude M, die von den meldepflichtigen Betrieben und Unternehmungen bei den für den Siß des Betriebes zu- ständigen Bürgermeistern bzw. Vorstehern der Ortsgemeinden, in dreifacher Ausfertigung anzufordern sind.

(2) Die Vordrucke sind sorgfältig auszufüllen, von dem zur rechtsverbindlichen Vertretung des Betriebes oder Unter- nehmens Befugten zu unterzeichnen und in doppelter Aus-

s an die Geschäftsstelle der Marktvereinigung, in ! exen Bezirk der meldepflichtige Betrieb liegt, einzusenden. |

Der dritte Vordruck verbleibt dem Betrieb. 83

Ergänzende oder erläuternde Weisungen kann erforder- lichenfalls der Vorsißende der Marktvereinigung der deutschen Forst- und Holzwirtschaft exlassen.

Berlin, den 19. Dezember 1938.

Der Reichsforstmeister. J. A.: Dr. Wrabe ec.

Die Fnderziffer der Großhandelspreise vom- 14. Dezember 1938.

1913 = 100 Ver- 1938 änderung

7, Dezbr. | 14. Dezbr. in vH

_Inderxgruppen

I. Agrarstoffe. 1. Pflanzlihe Nahrungémittel . . 115,1 115,3 + 2 SMIaMtvieR . ¿ s « 6a 90,9 90,9 3. Viebe1zeugnisse . . . . e « « 115,8 115,8 G Se «a am 108,2 Agrarstoffe zusammen... « « 107,4 5, Kolonialwaren 95,0 En. Fudustrielle Rohstoffe und Halbwaren. . Kohle 115,0 . Eisenrohftoffe und Eisen. « « 104,3 . Metalle (außer Eisen) . « «- « 51,0 . Textilien s 78,0 «Quute und Lde « « . 6. 68,6 « Shemiläalien P co o 06 101,6 . Künstliche Düngemittel . « « 94,4 . Kräftöle und Schmierstoffe . 105,2 . Kautschuk h 42,6 . Papierhalbwaren und Papier . 104,4 . Baustoffe 121,9 Industrielle Nohstoffe und Halbwaren zusammen . . 94,2 Fn. Fndustrielle Fertig- waren 17. Produfktionêëmitltel 18. Konsumgüter Industrielle Fertigwaren zu- H C Gesamtindex. . . « « «

Io Monatsdurch{schnitt November.

Die Jndexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den 14. Dezember auf 106,4 (1913 = 100); sie ist gegenüber der Vorwoche (106,3) wenig verändert, Die Jndexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 107,4 (+ 0,1 vH), Kolo- nialwaren 95,0 (+ 0,3 vH), industrielle Rohstoffe und Halb- waren 94,2 (+ 02 vH) und industrielle Fertigwaren 125,5 (+ 0,1 vH). G

Jm einzelnen wirkten sih in der Jndexziffer für Agrar- stoffe Preisschwankungen für Hopfen und in n Hndexgifser A Kolonialwaren Preiserhöhungen für Kakao (Arriba- orten) und für niederländisch-indishen Tabak aus.

E e i H T

-

_-

E G EAS M mbIboIoo owooo

_

112,8 135,2

125,5 106,4

OD —_— ms O

135,1

125,4 106,3

_

S

An den“ Rohstoffmärkten haben unter den Nichteisen- |

metallen die Preise für Kupfex und Zink angezogen, während die Preise für Blei und Zinn zurückgegangen sind. Jn der

ischofteiniß, Taus, Klattau, Schütten-

;

|

Gruppe Textilien lag der Durchschnittspreis für Baumwoll- garn etwas höher als in der Vorwoche. Die leichte Erhöhung der Fndexziffer für Papierhalbwaren und Papier ift auf die Heraufseßung der Preise für Maschinen- Und Handleder- pappe zurückzuführen. Jn der Jndexziffer ei Baustoffe wirkten sich die nah der leßten Verordnung über die Preise für Schnittholz geltenden Bauholzpreise aus.

Bei den industriellen Fertigwaren lagen unter den Konsumgütern die Preise für Baumtwollgewebe im Ducch- schnitt etwas höher als in der Vorwoche.

Berlin, den 17. Dezember 1938. Statistishes Reichsamt.

Bekanntmachung

über Veränderungen in der Beseßung des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Dentisten.

Vom 16, Dezember 1938,

(zu vergl. die Bekanntmachung vom 1. März 1938 RSchZ. 38/38 A Deutscher Reichsanzeigér Nr. 53 vom 4. März 1938, AN. 1938 S. IV 78).

I. Auf Grund des § 17 Abs. 2 der Zulassungsordnung

L Zahnärzte und Dentisten in der Fassung der Fünsten

erordnung Über die Zulassung von Zahnärzten und Den-

tistén zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 12. Fanuar

1938 (RGBl. 1 S. 29) bestelle ih erneut auf die Dauer von 5 Fahren mit Wirkung vom 19. Dezember 1938:

als Vorsißenden

den. Senatspräsidenten

Fuisting,

als stellvertretenden Vorsitzenden -

den Senatspräsidenten im Reichsversicherung8amt Dr.

Traenckner,

als weitere“ unparteiische Mitglieder

R Senatspräsidenten im Reichsversicherungsamt Dr. UNze,

Ee im Reichsversiherung8amt Dr. ilian,

den Oberregierungsrat

Schmitt.

TI. Der Herr Reichsführer der Kafsenzahnärztlichen Ver- einigung Deutschlands hat gemäß § 17 Abs. 3 der Zuklassungs- ordnung für Zahnärzte und Dentisten mit Wirkung vom 19, Dezember 1938 erneut bestellt:

als ehrenamtlihen Vertreter der Zahnärzte den Zahnarzt Dr. Lothar Hoffmann in Berlin-Wil- mersdorf, Heidelberger Plah 3.

ITL, Hutolge Einigung der Spitenvercbände dex Kranken- kassen find nach § 17 Abs. 3 der Zulassungs8ordnung für Zahnärzte und Dentisten mit Wirkung vom 19. Dezember 1938 erneut bzw. neu bestellt:

als ehrenamtlihe Vertreter der Kassen: Direktox Essex in Berlin-Charlottenburg, Uhland- straße 195/96,

Direktox Max Schraeder in Berlin W 57, Bülowstr. 22, Direktox Dr. Reermann in Essen, Ottilienstr. 5, und als stellvertretende ehrenamtlihe Vertreter der Kassen: Landesgeschäftsführer Wilhelm Strakeljahn in Dort- mund, Schmiedingstr. 25/27, sowie

Geschäftsführer Karl Taprogge in Berlin-Charkotten- burg, Uhlandstr. 195/96.

Berlin, den 16, Dezember 1938.

Der Präsident des Reichsversiherungs8amtes. Dr. Schäffer.

im Reichsverfiherungsamt

im Reichsversicherungsamt

Bekanntmachung.

Die am 16. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 215 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

__ Ausführungsverordnung zum Geseß über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlihen (Jugendshubgeseß). Vom 12. Dezember 1938.

Ausführungsverordnung zu 12. Dezember 1938.

Arbeitszeitordnung. Vom

Umfang: 34 Bogen. Verlaufspreis: 0,60 RM. Postversents dungsgebühren: 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 17. Dezember 1938.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubhbrîich.

Bekanntmachung.

Die am 16. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 216 des Reichsgesehblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Einführung des Geseßes über den Deutschen Gemeindetag in den sudetendeutshen Gebieten. Vom 13. Dezember 1938.

Verordnung zur Regelung der Abmessungen von Nadel- schmittholz. Vom 14. Dezember 1938.

Verordnung zur Einführung reichsrechtliher Vorschriften auf dem Gebiete des Beamtenrechts und des Besoldungsrehts in den sudetendeutshen Gebieten. Vom 15. Dezember 1938.

Verordnung über das Verfahren in Hochverrats- und Landes3s verratsfsahen in den sudetendeutshen Gebieten. Vom 16. Déê- zember 1938.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 17. Dezember 1938.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubridch.

Bekanntmachung.

Die am 17. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 217 des Reichsgesebblatts, Teil I, enthält:

Sechste Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vors schriften im Land Oesterreih. Vom 19. Dezember 1938.

Verordnung über die Einführung des Geseßes über den Wasffengebrauch der Forst- und Fagdshutberehtigten fowie der Fischeretbeamten und Fischereiauffeher nebst Durchführungsver- ordnung dazu im Lande Oestèrreih. Vom 16. Dezember 1938.

Verordnung über die Einführung des Gesetzes über die Vers mittlung von Musikaufführungsrehten în den sudetendeutschen Gebieten. Vom 16. Dezember 1938.

Umfang: 1/4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postvers sendungsgebühcen: 0,03 RM für ein Stü bei Voreinsendung auf Unser Post checkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 19. Dezember 1938.

_Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Uns der Vertvaltung.

Oesterreichische Stempelgeblhren für Eingaben an Dienststellen des Reichs, die ihren Sitz in Oesterreich haben.

Der Reichsminister der Finanzen hat durch Runderlaß vom 14. Dezember 1938, S 5630—49 II1, angeordnet; daß für Eingaben an Dienststellen des Reichs, auch wenn sie ihren Siß in Oesters- reih haben, Stempelgebühren niht mehr zu erheben sind. Bereits entrihtete Stempelgebühren werden jedoch nicht erstattet. Der Oa wird demnächst auch im Reichssteuerblatt veröffenliht werden.

5 KMuanasi ten Wissenschaft.

Nus den Staatlichen Museen.

Jn der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt: Donnerstag, den 29. Dezember. 11—12 Uhr im Museum f. Völkerkunde, Afrikan. Abt.: Kulturaufs bau Afrikas (Staatenbildende Völker), Dr. Glück. Freitag, den 30. Dezember.

11—12,30 Uhr im Musikinstrumentenmuseum: Rundgang (mit Vorführungen an den Jnstrumenten). Dr. Dräger. Sonnabend, den 31. Dezember. 11,30—12,30 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.. Aegypten in

griehtisch-römischer Zeit und Nubien. Außerdem finden im Pergamon-Museum täglich außer Montag von 11—12 und 12—13 Uhr Rundgänge statt. __ Am Sonntag, dem 25. Dezember ersten Feiertag find die Museen geschlossen.

_Handelsteil.

Außerordentlicher Srfolg der Alt- materialerfassung.

Die SA. sammelte 129 000 t Alteifen. Neue umfangreiche Maßnahmen im Fahre 1939. Wien 17, Dezember. - Der A anisae für Altmaterial- verwertung, SA.-Brigadeführer L führte im Sißungssaal des Parlaments in Wien eine Arbeitst2gung sämtliher Gau- beauftragten“ für Altmaterialerfassung der NSDAP. durch, auf der alle shwebenden Fragen der Altmaterialwirtshaft im Vier- tahrespbxn engen behandelt wurden. An der Tagung nahmen Vertreter der Reichsleitung der NSDAP. und der Leiter der Fach- ruppe Alt- und Abfallstoffe in der Reichsgruppe del mit einen engeren Mitarbeitern teil, Der Véckauf dEr prechungen ergab, daß auf allen Gebieten der Altmaterialerfassung bisher außerordentlich e U gearbeitet worden ist. m Beauf- tragten für den Vierjahresplan, Ministerpräsident Generalfeld- marschall Göring, konnte in einem Telegramm als vorläufiges Ergebnis der Eisensammlung der SA. bereits eine Menge von 129 000 t gemeldet werden. Der Erfolg dieser Sammlung über- traf alle Erwartungen in einem age enis aße, E an ver- schiedene Stellen des Schrotthandels und der Verar eitung die

Ableitung dieser zusäßlihen Schrottmengen vörübergehend nicht |-

mehr in vollem Umfange bewältigt werden kann und die Aktion daher für: einige Monate unterbrochen werden mußte. Das Er- gebnis dieser besonderen Sammlung ist um so N deter bewerfêèn, als sie lediglich Alteisen aller Art aus kleinen Ansfallstellen in den städtishen Haushaltungen und auf dem flachen Lande erfaßt, aus denen bisher das Material auf gewerbliher Grundlage infolge Unwirtschaftlichkeit niht herausgeholt werden konnte. Die Er- fahrungen auf dem Gebiet der Schrotterfassung im kaufenden Jahre werden für die Vorbereitung neuer umfangreiher Maß- nahmen im Fahre 1939, insbesondere in der gewerblihen Wirt- schaft, systematisch ausgewertet,

Gegenwartsfragen des Deutschen Fandwerks.

Auf einer Kreishandwerkswalter-Tagung der Fachabteilung „Das Deutsche Handwerk“ der DAF. in Hannover sprach der Leiter des Deutschen Handwerks in der DAF., Reichsamtsleiter Pg, Sehnert, über wichtige Gegenwartsfragen des Handwerks.

Er ging dabei ausführlih auf das Verhältnis zwishen DAF. und Fnnungen ein“ und betonte, daß der Fahschaftswalter der DAF. eine Abteilung des Kreishandwerkswalters bildet und nicht als Konkurrenz der Fnnung anzusehen ist. Der DAF. als der damit beauftragten Stelle der Partei liegt allein die politische Ausrichtung des Handwerks ob. So wenig wie etwa Hitler-Fugend und Schule sich in ihren Aufgabengebieten gegenseitig überxshneiden können, muß auch sachliche Betreuung des Handwerks durch den Reichs\stand des Deutschen Handwerks und die politishe Schulung durch die Partei unabhängig voneinander bleiben. Neben dex klaren Erkenntnis der Organisationsfragen ist die Uebernahnte der sozialen Selbstverantwortung die zweite große Aufgabe des Handwerks, für die der Leistungskampf der Betriebe die Grund=- lage bildet. Jm Hinblick auf die noch ungelöste Siedlungsfrage wies Pg. Sehnert darauf hin, daß sie niht uux eine Angelegenheit der Jndustrie ist. Als die dritte Aufgabe, die zu lösen ist, bleibt die Loistungs\teigerunig des Handwerks. Die DAF. hat sih dabet nicht um die Lehrlingsauzbüldung, sondern um die Weiterbildund der Erwachsenen zu kümmern. Dex Handwerkswettkampf, #0 betonte Reihs8amtsleiter Sehnert, ist der Prüfstein, an dem ents schieden wird, ob das Handtverk verdient, neben der Judustrie er4 halten zu bleiben.

SSE G R D GE SOREN N S SE REBE S S A ST MEOE E T A i EF A V Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“

am 19, Dezember ‘auf 59,75 4 (am 17, Dezember auf 59,75 4) für 100 kg.