1938 / 302 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Dec 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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otcich8- und Staatdanzetger Nr. 302 vom 28. Dezember 1938. S. 2

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1934) und dex Verordnung über die Einführung von Vor- schriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs im Lande Oesterreih vom 19. März 1938 (Reichsgeseßbl. T S. 263) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 Jm Lande Oesterreich gelten die Bestimmungen der Ge- bührenordnung der Ueberwachungsstelle für Mineralöl vom 5. Mai 1937 (Deutscher Reich3anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 101 vom 5. Mai 1937).

82 Diesex Nachtrag zur Gebührenordnung tritt am

1. Fanuar 1939 in Kraft. Berlin, den 28. Dezember 1938. Der Reichsbeauftragte. J. Ar Bu deziès.

Irachtrag Ir. 1

zur Gebührenordnung der Ueberwaczungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete. :

Vom 23. Dezember 1938.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgeseßbl. T S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Funi 1937 (Reichsgeseßbl. 1 S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Veberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) und der Verordnung über die Einführung von Vor- schriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs im Lande Oesterreih vom 19. März 1938 (Reichsgeseßbl. T S. 263) wird mit Zustimmung des Reichswirtschastsministers angeordnet:

S Fm Lande Oesterreich gelten die Bestimmungen der Gebührenordnung der Ueberwachungs{stelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 4. Mai 1937 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 101 vom 5. Mai 1937). g 2

Gebührenordnung tritt am

Dieser Nachtrag zur 1. Fanuar 1939 in Kraft.

Berlin, den 23. Dezember 1938.

Der Reichsbeauftragte. Dr. Wienbeck.

Bekanntmachung.

Die am 27. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 226 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

Neunte Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Gewährung von gg iam an ftinderreihe Familien (Neunte KFVDB.). Vom 20. Dezember 1938.

Verordnung über die Beschäftigung Jugendlicher in der Eisen schaffenden Fndustrie. Vom 23. Dezember 1938.

Verordnung über die Einführung der Lohnstatistik in den \sudetendeutshen Gebieten. Vom 24. Dezember 1938.

Verordnung über die vorläufige Weitererhebung von öffent- lihen Abgaben, Gebühren und Beiträgen in den sudetendeut}chen Gebieten. Vom 27. Dezember 1938.

Umfang: !/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 28. Dezember 1938. Reichsverxlagsamt. F. V.: Alleckna.

Preußen.

Bekanntmachung.

" Auf Grund des Gesevßes vom 14. Juli 1933 (Reichs- gesebbl. I S. 479) übex die Einziehung volks- und staatsfeind- lihen Vermögens wird nachstehend bezeihnetes Eigentum des Drehers und Schlossers Otto Käthner in Grünberg i. Schl, Gr. Bergstraße 8a, zugunsten des Landes Preußen einge- zogen:

1 Schraubstock, 1 Sâge,

1 Tragejoch, 1 Hammer,

1 gr. Anzug mit Kappe, 1 Beil,

1 Lautenliederbuch,

2 Notenständer, 1 Hobel, 4 Zementformen. Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist

nit gegeben. Liegniy, den 24. Dezember 1938.

Der Regierungspräsident. F. A.: Dr. von Balluseck.

Bekanntmachung.

" Auf Grund des Gesebes vom 14. Juli 1933 (Reîihs- gesebbl. [ S. 479) über die Einziehung volks- und staatsfeind- ichen Vermögens wird nachstehend bezeichnetes Eigentum des Heilpraktikers Max Funghans in Grünberg i. Schl., Herren- straße 14, zugunsten des Landes Preußen eingezogen:

Ein stehendes {chwarzes Kreuz,

ein Bild (Das Abendmahl),

diverse Siy- und Stuhlkissen nebst Fußbänken,

1 Beil únd Säge,

2 Zementstampfer,

diverse L Gartengeräte,

1 Kiste mit elektrischen Lißen und Lappen,

1 zerlegbaren Ständer,

Düngergabel, Schaufel und Spaten,

1 kleinen vierrädrigen Lastenträger,

28 Siß- und Stuhlkissen, 16 Fußkissen, 5 kl. Stühle,

1 Blumenständer aus Eisen, h

diverse Bücher und Bibel. __ Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungs8verfügung ist nicht gegeben. L

Liegniy, den ‘24. Dezember 1938. Der Regierungspräsident. F. A.: Dk, von Balluseck.

1 3% medriger.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesehes vom 14. Juli 1933 (Reich8- geseßbl. I S. 479) über die Einziehung volks- und staatsfeind- lichen S wird nachstehend bezeichnetes Eigentum der ehemaligen Christlich-theosophishen Vereinigung e. V. in Grünberg i. Schl. zugunsten des Landes Preußen eingezogen:

1 Grundstück, bestehend aus Gärtnerei mit Wohnhaus, Stallung, Gewächshaus, Versammlungsraum und Schuppen pp., A P

nebst sämtlichem vorhandenen beweglichen Fnventar, Bargeld in Höhe von 52,70 RM, : Geschäftsanteil (275,22 RM) und Guthaben (484,40 Reichsmark) bei der Vereinsbank in Grünberg i. Schl., Pachtzinsansprüche,

Forderung gegen den Arbeiter Artur Heidenreih in Grünberg i. Schl. in Höhe von 183,03 RM.

Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben.

Liegnitz, den 24. Dezember 1938.

Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. von Balluseck.

Irichtamtliches. Wnus ber Vertvaltung.

Steufafsung der Durchführungsbeftimmungen zum Umfaßzsteuergesetßz. Der Reichsminister der Finanzen hat die Durhführungs-

bestimmungen zum Umsaßsteuergeses in neuer Fassung bekannt-

gena Die Vorschriften sind Überarbeitet. Die Ueberarbeitung ient der Anpassung an Rechtsänderungen, die auf anderen Gebieten eingetreten sind, der Verwaltungsvereinfahung und dem besseren Verständnis der einzelnen Vorschriften,

Die dabei vorgenommenen sahlihen Aenderungen sind e nennenswerten Einfluß auf die Steuerbelastung. Hervorzuheben ist das Folgende: L

1. Zur weiteren A enE derx Ausfuhr sind die Vor- [O erweitert worden, die der Begrisf der steuerfreien

usfuhrlieferung umschreiben. Es en: nunmehr insbe- f die Möglichkeit, die sog. Beipacksendungen als fsteuer- reie Ausfuhrlieferungen durchzuführen. 2. Die Ausfuhrvergütungen werden nah dem erzielten Entgelt berehnet. Von diesem Entgelt sind die Beförderungskosten abzuziehen. Dadurch ergaben sich bisher Verschiedenheiten, je nah dem, ob der Ausfuhrunternehmer in größerer oder alles dds Entfernung von der deutschen Grenze sißt. Zur eseitigung dieser E sollen künftighin die Vergütungen stets von dem Wert „frei Deutsche Zoll- renze“ gewährt werden.

G usfuhr teferungen waren bisher niht nur dann gegeben, wenn der Abnehmer außerhalb des Reichsgebiets ansässig

“war, sondern auch dann, wenn er seinen Siß in einem Zollaus\chluß, z. B. einem Freihafen, hatte, oder wenn er dort einen Fndustrie- oder Verkehrsbetrieb unterhielt. Diese innerhalb des Reichsgebiets ansässigen Unternehmer gelten künftighin niht mehr als ausländishe Abnehmer. Liefe- rungen an sie cis daher steuerpflihtig. Zum Ausgleich E Is nternehmern ein ergütungsanspru ewährt.

. Der ermäßigte Steuersaß von 1 v. H., der für Backiaren gilt, wurde bisher auch für feine Konditoreiwaren zuge-

É

billigt. Es ist niht gerechtfertigt, dièse Gegenstände des Eme Ee Verbrauchs steuerlih genau L entlasten, wie das Volksnahrungsmittel Brot. Fene Waren werden daher künftighin mit 2 v. H. zu versteuern sein. . Die Umsäße der Bauunternehmer u. dgl. für Siedlungs- wecke sind befreit, wenn das Siedlungsunternehmen be- einigt, daß: der Umsaß zur Durchführung der Siedlung ient. Diese Steuerfreiheit wird künftighin niht mehr den einzelnen Unternehmern gewährt werden. Dagegen wixd den Siedlungsunternehmen die auf den Lieferungen

an sie Ce Bi h ae vergütet wexden.

. Umjaßsteuerpflichtig ift die Beherbergung in Gaststätten. Eine Gaststätte wird als gegeben angesehen, wenn ein Unternehmer Wohn- oder Schlasräume zur vorübergehenden Beherbergung von Frémden bereit hält. Das Vermieten möblierter Zimmer bleibt wie bisher umsaßsteuerfrei.

. Beförderungssteuerpflichtige Leistungen sind von der Umsaßz- steuer befreit. Zur Befeitigung von Zweifeln wird nunmehr bestimmt, daß der Unternehmer von der Umsaßsteuer befreit

ist, der die Beförderungsleistung wirklich A FUhrt derx beförderungsfteuerpflihtige Unternehmer die, Beförde- rungsleistung nicht selbst aus, B fann exr von seinem Entgelt den Betrag absegen, den“ er an den wirklih befördexnden Unternehmer auszuzahlen hat,

8. Die VBefreiungsvorschriften für Künstler, Schriftsteller, Privatgelehrte, Agenten, Handelsmakler und Hausgewerbe-

_ treibende sind fat Juden ntkcht anzuwenden.

Die neuen Durcchführungsbestimmungen

1. Fanuar 1939 in Kraft.

treten ab dem

Mearosé 10106 Wisser5eHaft.

Aus den Staatlichen Museen. Am 31. Dezember sind die Museen nux von 9—13 Uhr geöffnet.

Jn der Woche vom 2. bis 7. Januar finden in den Staat- lihen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:

Montag, 2. Januar.

11——12 Uhx im Museum für Völkerkunde, Ostasiat. Abt.: Die Sonderausstellung JFapanishe Puppen.

Dienstag, 3. Fanuar. 10,30—11,30 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum: Die Malerei des Trecento in Siena und Florenz. Dr. JFsermeyer.

Donnerstag, 5. Januar. 11—12 Uhr im Deutshen Museum: Jan van Eyck und Pet Christus. Dr. Mey. : B : Es 11—12 Uhr im Völkerkundemuseum, Ostasiat. Abt.: Die Sonders ausstellung Fapanische Puppen. : 11,10—12,30 Uhr im Pergamon-Museum, Vortragssaal: Alt gopiscie Raa I. Das Pyramidenfeld bei Gisa. . Anthes.

Freitag, 6. Fanuar.

11—12,30 Uhr im Musikinstrumentenmuseum: Führung: aîtete Tasteninstrumente (Klaviere) (mit Manobeispielen), r. Dräger.

Sonnabend, 7. Januar.

11—12 Uhr im E ita n t Ostasiat. Abt: Die Sonder- ausstellung JFapanische Puppen.

11,30—12,30 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Vor- und Frühzeit (bis 3000 v. Chr.). E

&

Außerdem finden. im Pergamou - Museum tägli außer Montag von 11——12 und 12—13 Uhr Rundgänge statt.

_Handelsteil.

Berliner Börse am 28. Dezember.

Aktien bei ruhigem Geschäft shwächer, Reuten gehalten.

__ Die nah der gestern ziemlih festen Frankfurter Abendbörse für den heutigen Berliner Verkehr erwarteten Kursbesserungen blieben aus, da die Umsäße eine starke Shrumpfung erfuhren und zudem eher etwas Angebot vorlag. Dieses stammte hauptsächlich aus Geldbeschaffungsverkäufen im Zusammenhang mit dem Fahresshlußtermin am Geldmarkt sowie aus genehmigten Ab- gaben jüdisher Wertpapierbesizer. Nur ganz ebélitai waren noch kleine Aysczafsungex zu beobachten, die nux bei dem Fehlen dex anderen Seite zu Kursbesserungen sührten.

Am Montanmarkt ermäßigten sich Buderus und Hoesch um . E 54 %; bei den übrigen Werten lagen die Rüdgänge unter

0.

Von Braunkohlenaktien waren Leopoldsgrube gegen den leßten Kassakurs um 154 % erholt, Disch. Erdöl und Nieder- lausiver dagegen je 4 % {chwächer. Auch Kaliaktien standen meist im Angebot.“ (Wintershall 1%) Von En Papieren ermäßigten sih Farben zunächst um % % e 1604, zogen sogleich aber wieder auf 150% an. Ueberwiegend gedrüdckt eröffneten Elektro- und Versorgungsaktien, so Siemens um 1, AEG. um 4, EW. Schlesien um 2!/2 und. Schlesische Gasum 11/4 %, während Schuckert 1/4 und RWE. 4 % höher ankamen. An den übrigen Marktgebieten H mit kräftigeren Kursverändérungen nux“ noch auf: Allgem. Lokal u. Kraft (+ 2), Finan E 114), SHansa- dampf (+ 1), Zellstoff Waldhof (— 2), Dtsch. Waffen (— 1 %).

„Jm Börsenverlauf bröckelten die Notierungen an den Aktien- märkten zumeist weiter ab. Holzmann, Schering und Verein. Stahlwerke verloren je 4, Dtsch, Erdöl und AEG. je 4, ferner Bekula, Demag und RWE. je 1%. Farben nötierten 1504.

Am S ‘konnten nur einige wenige Werte sich Teicht erholen, so Bekula und Elektr, Licht u. Kraft je um 4 %.. Farben sc{lossen zu 1507/s. Andererseits verloren Daimler 4 und Eisenbahnverkehrsmittel 114%.

_Die zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien wiesen kaum rößere Veränderungen auf, Lübecker Commerzbk. verloren jedod 1 %% und Deut[h-Asiatishe 14 RM. Bei den Hypotheken- anken zeichneten sich E Hyp. duxch eine Steigerung um 4 % aus. Westdtsch. Bod. Crod. verloren“ gegen die Notiz v. 23. 12. 1%. Von Kolonialwerten waren Doag um 1% % rüdckgängig. i Ó

Von Elektroaktien büßten Siemens 114 und Gesfürel 1 7

Am Markt dex Fndustriepapiere stiegen Bayerische Elektrische Werke nah A Ld Lung A 4/2 %. Setuct sewvannen, leide falls nach Pause, Zu8i chneider und Atlas-Werke je 31/2 %, wobet in leßteren Zuteilung vorgenommen wurde, R R, n fih Ponarth-Bräu gegen die leßte Notiz .um 3!/2 %, Aschaf-| enburger Brauerei, Deutshe Babcock und Hoh- & Tief AG. je“

§ 2caeR

Fm variablen Rentenverkehr notierte die Reichsaltbésiß- anleihe 127/s gegen 1272/4, Die Seine iakeuorMilEcaniete blieb mit 92 % unverändert. |

Kassareuten lägen niht ganz einheitlich, Pfandbriefe konn=« lid sich zumeist behaupten. o Aa gei lagen freund- ier. :

Von Kommunalobligationen gaben Mittelboden um 4 % au 98s nah, Preuß. Centr. u. Pfandbriefbk. Em. 1 verloren “g während Preuß. Bod. Creditaktienbk. Em, 4 um 4 % -anzogen. Stadtanleihen veränderten sich nur unbedeutend. Auh Reichs- und Länderanleihen wiesen keine größere Bewegung auf. Alte Lübecker gewannen 4 %. Bei den JFndustrieobligationen stellten sich Harpener und Aschinger je 14 % niedriger, Farbenbonds ver«- loren 4, und Mark Hagen k gaben -um 1% nah. Andererseits liegen L Krupp, poldgrube und Concordia Spinnerei je 2 /0-

- Am Gekdmarkt. waren für Blankotagesgeld um 1!/s % höhere

Säyte von 2%—24 % zu bewilligen. ON Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung ergaben sich

gegenüber dem Vortage keinerlei Veränderungen. :

O Börsenkennziffern i, für die Woche vom 19. bis 24. Dezember 1938.

Die vom Statistischen Neihsamt erreWneten Börsenkennziffern stellen si in der Woche vom 19. bis 24. Dezember 1938 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt: i vom 19-12 Vom 12, 12. dburdschaitt y om 19. 12, vom 12. urchf{chn Aktienkurse (Kennziffer is 24. 12. 12, Fe L nz bis 2, bis 17.12 November Noon und Schwerindustrie" 105,49 104,96 109,40 erarbeitende Industrie . 98,22 97,64 100,76 108,90 108,80 111,82

Handel und Verkehr Gesamt... 102,96 102,53 105,95

Kursniveau der 43 °/,igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- Pfandbrtefe “der öffentlich

andbriefe der entlih-

rechtlichen Kredit-Anstalten Kommunalobligationen . Anleihen der Länder und

Gemeinden . . . ... .

Durchschnitt . . Außerdem: 5%ige Industrieobligationen 4%ige Gemeinde- neelatbunadanseibs G

99,15

‘9921 98,88

97,99 - 98,97

99,19

99,32 99,01

97,97 “99,03

100,08

99,65 99,43

98,62 99,68

99,93 92,02

99,80 92,01

101,24 93,26

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 302 vom 28 Dezeuber 1938. S. 3

Weltzinnerzeugung und -verbrauch weiter riüictläusig.

Amsterdam, 27. Dezember. Der Dezembernummer der vom Haager Bureau des Jnternational Tin Research and Development Council herausgegebenen Monatsschrift zufolge wird die Weltzinn- erzeugung in den ersten zehn Monaten 1938 auf 127900 gegen 164 200 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres beziffert. Diese Minderung kommt ganz auf Rechnung der der Restriktion an- geschlossenen Länder, die in diesem Zeitraum 104700 (i. V. 141 100) t erzeugten, während sich die Produktion der nicht an- geschlossenen Länder mit 22 500 (22 100) t etwas erhöhte.

Die HZinnerzeugung im Oktober 1938 betrug 13600 (16 800) t. Jn den ersten zehn Monaten dieses Fahres betrug der sihtbare Zinnverbrauch der Welt 129 400 t gegen 166500 t im gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres. Die drei wichtigsten zinn- verbrauhenden Länder, nämlih die Vereinigten Staaten, Eng- land und Rußland, zeigten eine Verbrauhsabnahme von 25 bis 40 %, der SZinnverbrauch in Deutschland, Ftalien, Polen, Schweden, Schweiz und Japan zeigte jedoch eine- Zunahme von 15 bis 60 %. Der sihtbare Weltzinnverbrauch im Oktober stellte fich auf 14000 t gegen 18 800 t-im Oktober 1937. Fm einzelnen wurden in den wichtigsten Ländern verbraucht (in t von 2240 Ibs):

Fan./Okt. YJan./Okt. Zu- od. Ab- 1938 1937 nahme in %

43 430 74 445 11,7 15 547 21 101 26,3 . 13881 21 109 34,2 10 965 9 557 +147 9 105 6 807 + 33,8 7 665 7 587 + 1,0 4 001 3 009 + 33,0 2 577 1 598 + 61,3 2 187 2 049 + 6,7 1 996 2 137 C0 1537 973 + 58,0 1149 849 + 35,3 1088 ‘1118 40 12 973 12 901 + 0,6

. 129 400 166 500 + 22,3

Vereinigte Staaten . Großbritannien ULSSR; 5 Deutschland Fapan . Frankreich Ftalien Schweden . . British JFndien Kanada

Polen . é Schweiz . . « Niederlande ¿ #5 übrige Länder z-

Jnsgesamt .

Die Welterzeugung an verzinnten Blechen stellte sich in den ersten zehn Monaten 1938 auf 2,40 Mill. t gegen 3,69 Mill. | in der gleichen Periode in 1937. Die sihtbarer Welt-Zinnvor- räte verringerten sich im November um mehr als 300 t auf 29 532 (23 327) t Ende November 1937. Diese Vorräte kommen einem Verbrauch von ungefähr 10 (7) Wochen gleich.

Reichseinheitliche Lehrlingsrolle bei den Sndustrie- und Handelskammern.

Um eine Uebersicht über die Lehrlinge ihres Bezirks zu ge-

winnen, ist seit Fahrzehnten ‘bei den Kammern, Fnnungen,

ünsten usw. eine Lehrlingsrolle Gert worden, deren Form und

nhalt jedoch in den verschiedenen Bezirken außerordentli starke Abweichungen enthielten. Wenn auch der Fnhalt der Lehrlings- rolle bei den Jndustrie- und Handelskammern eine gewisse Ver- einheitlichung erfahren hat, [e war doch die Ordnung der Ein- tragungen niht endgültig festgelegt. Außerdem “entsprach die Lehrlingsrolle noch nicht den Anforderungen, die E dec s{nellen Entwicklung der Berufsausbildung und Beru an ein umfassendes und zuverlässiges Fnstrument der Kammern gestellt werden mußten. c seit Fahren sah sich die Reichs- wirtshaftskammer zu Vorarbeiten für cine Vereinheitlichung ver- anlaßt, die aber erst durch einen p des Reichöwirtscafts- ministers vom 3. August 1938 in eine letzte entscheidende ase eintraten.

Der Reichswirtschaftsminister en nunmehr im Zuge der ein-

O Gestaltung des gesamten Berufsausbildungswesens dur

rlaß vom 23. Dezember 1938 ITI SW 19 937/38 eine reihs- Ge Lehrlingsrolle genehmigt, die bei sämtlihen Fndustrie- und Handelskammern. sofort ciltzicihnén ist. Dex Geltungsbereih erstreckt sih auch auf die österreihischen und sudetendeutshen Ge- biete. Eine reichseinheitlihe Lehrlingsrolle für die Handwerkts- kammern wird in Kürze folgen.

Die Bedeutung der Lehrlingsrolle kann niht hoh genug ein- eshäßt werden. Sie enthält sämtliche Unterlagen, die für die erteilung der Jugendlihen und für die T Ae JFugend-

Der und Erwachsenen exforderlih sind. Die Lehr ingsrolle ver-

folgt das Berufsshicksal des einzelnen über drei «Fahrzehnte.

Gerade im Hinblick auf den Sonderauftrag des Generalfeld-

marschalls Hermann Göring vom 14. Dezember 1938 an den

Reichêwirtshaftsminister, alle Maßnahmen zur Leistungssteige-

rung und Leistungsertüchtigung in die Wege zu leiten, wird die

e en Lehrlingsrolle die notwendige Grundlage für die

statistischen Erhebungen zur Leistungsertüchtigung bieten.

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweis der Schweizerischen Itationalbank.

Bern, 27. Dezember. Nah dem Ausweis der Schweizerischen Nationalbank am 283. 12. hat sich der Goldbestand mit 2889 653 Mill. fr. gegenüber der Vorwoche fast nicht verändert. Dagegen sind die Devisen um 2696 auf 279 622 (282 318) Mill. r. zurück- gegangen. Der Wechselbestand erhöhte sich durch vermehrte Be- anspruhung des Bundes ‘uin 22 873 auf 116 665 (93 793) Mill. sr. Wechsel dex Darlehnskasse gingen um 1250 auf 3950 (5200) Mil- lionen sr. zurück, während Lombardvorschüsse um 1106 auf 28 796 (27 689) Mill. sfr. anzogen. Unter den Passiven stieg der Noten- umlauf durch den erhöhten Bedarf dés Weihnachtsgeschäfts um 55 115 auf 1718 087 (1662 971) Mill. \ffr. Er hielt sih jedoch im

Rahmen der Bewegung in den entsprehenden Wochen der drei

Vorjahre. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten gingen um 37 340 auf 1665 433 (1702 773) Mill. \ffr. zurück. Notenumlauf und Giroguthaben waren am 23. Dezember zu 85,40 (85,85) % dur

Gold gedeckt.

Dänemarks Außenhandel im November 1938.

Kopenhagen, 28. Dezember. Dänemarks Außenhandel im November 1938 \{chloß mit einèm Einfuhrüberschuß von 25,7 gegen 20,9 Mill. Kr. im Oktober bzw. einem Ausfuhrübershuß von 5 Mill. Kr. im November 1937. Der Wert der Ausfuhr stellte O im November auf 125,1 gegen 140,4 -Mill. Kr. im gleichen

onat des Vorjahres, der Wert der Einfuhr auf 150,8 (135,4) Mill. Kr. Jm Gesamtergebnis zeigen die ersten elf Monate des laufenden Fahres im Ver A zu der entsprechenden ‘Zeit von 1937 eine Einfuhr von 1509,3 (1539) Mill. Kr. und eine Ausfuhr von 1419 (1427,4) Mill. Kr., also einen Einfuhrübershuß von 90,3 (111,6) Mill. Kr. bei einem Rückgang dér Einfuhr um 29,7 ‘und der Ausfuhr um 8,4 Mill. Kr.

Mit den beiden wichtigsten Handelspartnern gestaltete sih der S im November wie folgt: Die Einfuhr aus eutschland betrug 38,2 (im Vorjahrsmonat 31,2), die Ausfuhr 95 5 (28,6) Mill. Kr. Die Einfuhr aus England belief ge gs 51,2 (47,5), die Ausfuhr auf 65,1- (71,3) Mill. Kr. Für die ersten elf Monate ergaben sich folgende Zahlen: für Deutschland (seit dem 1. Juli einshließlich des Landes Ner 370,2 (876,2) Mill. Kx. in der Einfuhr und 279,8 (267,9) Mill. Kr. in der Ausfuhr, für O 523,3 (589,6) Mill. Kr. in der Einfuhx und 780,4 (750,1) Mill. Kr. in der Ausfuhr. :

Auswertung der italienischen Kohlenförderung. Steigende Bedeutung Sardiniens.

Mailand, 27. Dezember. Anläßlich der Einweihung von Caxbonia, der neu geschaffenen Kohlenstadt auf Sardinien, ist

von Jnteresse, festzustellen, daß die Kohlenförderung auf Sardinien .

von 75 000 t im Jahre 1935 auf 500 000 t in diesem Fahre ge- stiegen ist und 1940 sogar 2,5 Mill. t erreichen soll. Bis 1941 soll die gesamte italienishe Steinkohlen-Förderung auf 4 Mill. t und die Braunkohlenförderung auf 8 Mill. t je Fahr erhöht werden. Die italienishen Kohlenvorkommen werden neuerdings auf 1 Mrd. t geschäßt; 600 000 t seien bereits als sicher festgestellt worden.

Mexiko erteilt keine Erdölkonzessionen mehr.

Mexiko, 27. Dezember. Die Kammer nahm den Bericht des Verfassungsaus\husses entgegen und stimmte dem Regie- vungsvorschlag zu, nah dem für die O Erdöllagern überhaupt keine amn mehr erteilt werden. Die Nation wird die Exdölschäße des Landes für die Zukunft selbst ausbeuten.

Devisenbewirtschaftung.

Grenzgänger einheitlich auf 3,— RM n ih festgesezt. Die n

Neue Fassung der Richtlinien flir die Devisenbewirtschaftung.

Durch RE. 162/38 D. St. 85/38 Ue. St. gibt der Reihs- wirtshaftsminister im Anschluß an RE. 155/38 D. St. 81/38 Ue. St. die neue Fassung der Richtlinien für die Devisenbewirt- haftung sowie eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Richtlinien bekannt. Die Richtlinienverordnung tritt gleichzeitig mit dem Devisengeseß vom 12. 12. 1938 am 1. 1. 1939 im Großdeutschen Reich in Kraft. Die neue Fassung ist gegen- über der bisherigen vereinfaht und den Aenderungen . des Devisengeseßes angepaßt.

e ————--

Aus- und Einfuhr von Zahlungsnmitteln . im Grenzvertehr.

Durch RE. 163/38 D. St:“ ordnet der N alss minister im Anschluß an die beiden Runderlasse 175/36 D. St. 83/36 Ue. St. und 181/36 D. St. 86/36 Ue. St. an, daß Grenzbewohnerx die A im Grenzverkehr niht mehr in Anspruch nehmen dürfen. Daher können die Grenzbewohner inländische Scheidemünzen ohne Genehmigung nux bis zum Be- trage von 3,— RM täglih und ausländishe Grenzbewohner nur bis zum Betrage von 10,— RM täglih aus dem Ausland ein-

bringen. Der Scheidemünzenbetrag wird für in- und ausländische |

Ausfuhr und »y2) 15M zugelassenen Scheidemünzenbetiräge dürsen 30,— RM monatlih nit übersteigen. j

Lohnüberweisungen ausländischer Arbeiter.

Dur RE. 164/38 D. St. bestimmt der Reichswirtschaft8- minister, daß Lohnüberweisungen im Verrechnung8wege für aus- ländische landwirtschaftlihe und nihtlandwirtschaftliche Arbeiter dur die Betriebsführer vorzunehmen sind. Diese erhalten dur die zuständige Devisenstelle Sammelgenehmigungen, die zu den Einzelüberweisungen an die Deutsche Verrechnungskasse bereh- tigen. Bei jeder Ueberweisung sind die bei den Devisenstellen erhältlichen: Vordrucke in vierfaher Ausfertigung auszufüllen und bei Ueberweisungen durch ein Kreditinstitut oder ein Postscheck- amt zur Weitergabe an die Deutshe Verrechnungskasse beizu-

fügen, bei Einzahlungen bei einem Postamt am Tage der Ein-

zahlung unmittelbar an die Deutshe Verrehnungskasse, Berlin C111, einzusenden. Í

Die für die Ueberweisungen von Lohnersparnissen polnischer uud italienisher landwirtschaftliher Wander- und Dauktrarbktiter getroffenen Sondervorschriften (RE. 31/38. D. St. und 150/38 D. St.) bleiben unberührt.

rw ares

slenftung .

. New York (Kabel) .

Hauptversamm{ungskalender für die Zeit vom 2. bis 7. Fanuar 1939.

Montag, 2. Fanuar.

Len Elbshloß-Brauerei, Hamburg-Nienstedten, L.

Dieustag, 3. Fanuar.

Mittwoch, 4. F@œuuar.

Berlin: Bamag-Meguin A.-G., Berlin, 12/4 Uhr. München: A.-G. Hackerbräu, München, 10 Uhr.

Donnerstag, 5. Fanuar. Berlin; Grundstücksgesellshaft Markcrafenstraße A.-G. i. A. (früher Deutshe Grammophon A.-G.), Berlin, ao. 12 Uhr. Berlin: Malzbierbrauerei Groterjan & Co. A.-G., Berlin, 13 Uhr. Berlin: Max Roesler Feinsteingutfabrik A.-G., Rodach, ao. 10 Uhr. Dortmund: Federstahl A.-G., Kassel, 1224 Uhr. Dresden: Radeberger Exportbierbrauerei A.-G., 1524 Uhr. Rosto: Mahn & Ohlerich Bierbrauerei A.-G., Rostock, 12 Uhr.

Radeberg,

Freitag, 6. Fanuar.

Berlin: AWG Allgemeine Werkzeugmaschinen-A.-G., Berlin- Weißensee, 16 Uhr. Essen: E Elektrizitätswerk A.-G., Essen, f:

Sonnabend, 7. Fanuar.

Berlin: Berliner Kindl Brauerei A.-G., Berlin, 11 Uhr. Hamburg: Winterhuder Bierbrauerei, Hamburg, 12 Uhr. Leipzig: Kirchner & Co. A.-G., Leipzig, 11 Uhr.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhr revier: Am 27, Dezember 1938: Gestellt 24 682 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deus Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N, B.® a S Erne auf 60,00 „4 (am 27. Dezember auf 60,00 M ür 1009 kg.

Berlin, 27. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs=- mittel. (Verkauf8preise des Lebens8mittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) Bohnen, weiße, - mittel 40,00 bis 42,00 4, Langbohnen, weiße, hand- verlesen —,— bis —,— M, Linsen, kleine, käferfrei 46,00 bis 52,00 M, Linsen, mittel, käferfrei 52,00 bis 58,00 .Æ, - Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 66,00 #4, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 48,00 bis 50,00 .4, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 50,00 bis 53,00 4, Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe 53,00 bis 54,00 M, Geshl. glas. gelbe Erbsen I1 61,00 bis 62,00 4, Geschl., glas. gelbe Erbsen III 58,00 bis 59,00 M, Grüne Erbsen 53,00 bis 55,00 4, Reis: Rangoon*) 25,50 bis 26,50 A, Saigon, ungl.*) 29,00 bis 30,00 4, Ftaliener, ungl.*) 830,50 bis 31,50 , Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0 *) 42,50 bis 43,50 #4), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 41,50 bis 42,50 M7), Gerstengraupen, Kaälberzähne, C/6 *), 835,00 bis 36,00 47) Gerstengrüge *), alle Körnungen 35,00 bis 36,00 47), Hafer- flocken *) [Hafernährmittel] 46,00 bis 47,00 #7), Hafergrüße *) [Hafernährmittel] 46,00 bis 47,00 4+), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 Æ Weizenmehl, Type 812 (JFnland) 834,15 bis —,— M, Weizengrieß, Type 450 39,05 bis —,— M, Kartoffel- mehl, hochfein —,— bis —,— Æ, Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,— M, Roggenkaffee, lose 39,10 bis 40,10 4 7), Gersten- kaffee, lose 41,00 bis 42,00 #7), Malzkaffee, lose 45,50 bis 46,50 M47), Rohkaffee, Robusta u. Westafrikaner 266,00 bis 284,00 4, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 270,00 bis 320,00 .4, Rohkaffee, gewaschen, Südamerikaner 310,00 bis 368,00 4, Roh- kaffee, gewaschen, Zentralamerikaner 326,00 bis 420,00 4, Röstkaffee, Brafil Superior bis Extra Prime 364,00 bis 399,00 4, Röstkaffee, V: Südamerikaner 392,00 bis 500,00 4, Rösttaffee, gew.,

entralmerikaner 428,00 bi3 570,00 #4, Röstkaffee, gering 3409,00 bis 376,00 6, Kakao, stack entöli 130,00 bis —,— M, Tee, chines. 810,00 bis 900,00 4, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 4, Ring- äpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,— A. Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,— Æ, Sultaninen : Type 10 64,00 bis 66,00 4, Type 9 57,00 bis 59,00 .&, Korinthen choîice Amalias 64,00 bis 66,00 „6, Mandeln, süße, handgewählte, ousgewogen —,— bis ‘—,— Æ, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,— Æ, Kunsthonig in !/s Ka Pangen 70,00 bis 71,00 M, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —,— Æ, Bratenshmalz in Kübeln 183,04 bis —— M, Berliner Rohshmalz —,— bis —— Æ, Spe, inl, ger. —,— bis —— #Æ, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis 294,00 #4, Markenbutter, gepackt 296,00 bis —— M, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis 288,00 Mb, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,— M, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis 280,00 4, Molkereibutterc, gepackt 282,00 bis —,— M, Landbutter in Tonnen 256,00 bis 258,00 .4, Land-

4 butter, gepackt 260,00 bis —,— 4 (die Butterpreise verstehen si

frei Bahnhof Berlin zuzüglih 1,30 Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 9/9 96,00 bis 100,00 Æ#, echter Gouda 40 2/9 172,00 bis 184,00 4, echter Edamer 40 9% 172,00 bis 184,00 4, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —— Æ, Allgäuer Roma: toux 20 % 120,00 bis —— Æ, Harzer Käse 68,00 bis 74,00 6 (Preise in Reichsmark.)

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. 7) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruhmengen.

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 27. Dezember. (D. N. B.) Geld London . ... . 1 Pfund Sterling. . « 24,68 Berlin . . , + « 100 RM (verkehrsfrei). . 212,12 Warschau . « « 100 Zloty (verkehrsfrei) 99,80

aris 100 Franken 13,92 ürih . . « « .+ « 100 Franken . 119,51 fel, na 100 Bek 89,17 Amsterdam . . . « 100 Gulden 287,52 Stockholm . 100 Kronen 126,98 Kopenhagen 100 Ae S s ETAIT Oslo j Do No x e 08,94 1 USA-Dollar . ... 5,2895 5,3105 Mailand 100 Lire (verkehrsfrei). . 27,90 28,00

Prag, 27. Dezembex. (D. N. B.) Amsterdam 15,87}, Berlin 11,70 nom., Zürich 659,00, Oslo 684,00, Kopenhagen 608,00, London 136,25, Madrid —,—, Mailand 152,30 nom., New York 29,20, Paris 77,00, Stockholm 701,00, Polnische Noten 535,00, Belgrad 65,90 nom., Danzig 552,25 nom, Warschau 552,25.

Brief

24,78 212,96 100,20

14,00 119,99

89,53 288,68 127,52 110,63 124,46