1938 / 303 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Dec 1938 18:00:01 GMT) scan diff

4:4 x

eich8- und Staak8anzeiger Nr. 303 vom 29. Dezember 1938.

Uebersicht über die Zucktersteuerbefreiungen im Betriebsjahr 1937/38

(4. Oktober 1937 bis 30. September 1938).

rar

Iw Betriebsjahr 1937/38 wurden steuerfrei abgelassen:

Nübenzucker Roleuadar- , 7 H „Zweckbestimmung Verbrau» Slärke- mit cinem RNobzucker zuer * Reinheitsgrade zuer on 70 bis 95 vH. dz Zur Herstellung von ergament i : ällu des Zuders uit Perg ntpapier nach Vergällung 2 N N L E S N 30 . wasserfreiem I e C Ee s f du Zur Herstellung von Seife nah Vergällung des Zuckers mit: L 2 1 Seifenpulver S U A E E I A é 70 12'118 2. Naätrôn-. oder Kaliläude «4 o. «oa ooo dee 60 116 4 3. Tälziniertes Soba s : ao ov e ooo o 0a op 9 00 200 4 2 TOLUUETCE, E IDE s na aa Ae o Sa a S 90 Le 4 Dur Leelluog von jonstigen gewerblichen Erzeug- / Mie Ag 00, = N CIA d E E 16 712 N 8 —— Zur Tierfütterung nah Vergällung des Zuckers mit: : "E : s T E E _— _ A E E s C E 196 M A 2 A me s E A N Ce 14 704 -— s R R a R I 13 680 i ta d L E Ce S e E —_ e I . Biehltalz de: A ck04 S D—@: S D: 07.200 E 0A Rems i des 7. Ciweiß-Milchfutter . „„ « « + E E R N e vet “- e E da Ha 2 di Im deutschen Zollgebiet 1937/38 zusammen. « . |) 147 863 20 522 LO71 _— Dagegen im Betriebsj1hr 1936/37. . . Sa S oa L Ra OES 29 346 2176

1) Auf Grund betonderer Genehmigungen. 2) Nah Veraällung. ?®) Ohne Vergällung. #) Darunter 131 021 dz Rohzucker mit

einem Nendement von niht mehr als 82. ®) Wie Anm. 4: 331 842 dz.

Berlin, den 28. Dezember 1938.

Statistisches Reichsamt.

Uebersicht über die im Betriebsjahr 1937/38 (1. Oktober 1937 bis 30. September 1938) mit dem Anspruch

auf Zudersteuervergütung ausgeführten oder niedergelegten Zuckerwaren und zuckterhaltigen Waren.

Berlin, den 28. Dezember 1938.

Statistishes Reichsamt.

Eigen- Vergütungsfähige Menge Betrag an i Art gewicht Ï - 40 _| NRübenzuckter | Stärkezuckter | Vergütung kg NM A. Waren der Nr. 202 des Zolltarifs . : B, Schokolade und Schokoladewaren aus Nr. ‘204 des Zolltarifs R 127 399 9 858 10 596 S Ma Juiter zubereitee O und O SoUtarifs «0 dais o 427 399 192 858 40 596 » STOMIe aus Nr. 216 bes Zollturifs. d q e e o aao 23 082 11 094 2. Marmelade aus Nr. 213 des Zolltarifs « « « o e o «o E 8 248 D, Pugerpallige Blo sareiten und irt e 0A M e e . Branntwein aus Nr. 178 und 179 des Zolltarifs. „„ « « «e 31 ¿ E 2. Ohne Zusatz von Branntwein oder Wein fkünstlih bereitete Getränke A E E 2 N ag A Road i eo s o o s C E S . Säfte von Früchten aus Nr. 213 des Zolltarifs « « « « «ooo 25 866 30 u au Konzentrierte Kunstlimpnaden: aus. Nr,:212.des Zolltarifs «« « « « 8 090 i 576 ——— 561 e ünliliher Honig aus... Nr...140. des -Zolltari}9—» #6: 0.6% oa o o a a6 2'049 f- 1366 P! Es 287 fil Rg mea! aus Nr. 199 pes Zolltarifs . .„ « + + + + Lv 44 502 13 955! _— % * 9-928 G. Cijenzucker, Arzneisirube, Pepsin-Rübenzucker-Gemische, Koffein - Nübenzuckcr- : Gemisch und Brustpulver aus Nr. 388 des Zolltarifs. . « «« «6 20 818 15 231 3197 H. Eingedickte Mil (Sirupmilch) aus Nr. 208 des Zolltarifs « «« « «e. 178 70 15 J. Stärkezuerhaltige Zurichtestofe aus Nr. 177 des Zolltari|8 ... « « e 53.195 e 16 6 1 401 K. Mit Zucker zubereitetes Eigelb und Eiweiß aus Nr. 209 des Zolltarifs . . . / —— L. Gemi|che von Zucker und Eiweiß, Eigelb, Sahne oder Gelatine, auch mit F ulapen von Fruchtmark, Früchten und Gewürzen, natürlichen und fünstlichen romastoffen, Säuren und Farbstoffen aus Nr. 218 oder 347 des Zolltarifs 7 254 5 676 1191 M. Kindermehl aus Nr. 212 des Zolltaris . „aao s 1 770 454 95 N. Vanillinzucker (Vanillin mit Zucker verrieben) aus Nr. 354 des Zolltarifs .. O, Zuderhaltige Lakritßzwaren (Salmiakpastillen, Peftoralpastillen, Tachou und andere Zubereitungen, auch in Pulverform) aus Nr. 385 des Zolltarifs . . . 101 34 7 Gesamtsumme für das deutsche Zollgebiet: Betriebsjahr 1937/38. 854 230 390 211 24 179 83 960 Dagegen tim Bettieboiahr 1936/27 a o ao E Go ooo o din op aa s 870 771 399 137 20 490 85 471

; : Bekanntmachung über die devisenmäßige Ueberwahung der Wareneinfuhr

vom 27, Dezember 1938,

Auf Grund von § 9 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Geseg über die Devisenbewirtschaftung (Devisengeseß) vom 23. Dezember 1938 (Reichsgeseßbl. T S. 1966) wird hier- mit angeordnet: '

81

_ Die §8 9 bis 12 der Durchführungsverordnung zum De- visengeseß finden ohne Rülsiht auf den Ursprung auf alle Waren folgender Einfuhrnummern des Statistishen Waren- verzeichnisses Anwendung:

5 210— 219d Ila 270 12c 343— 345 18a— 27e 355— 358 30 372 33a— 55a 388 a— 390 55c— 59 b 428 a/b 62a—65 440a—443 74 a—88 517a—522c 95 a—96b 530 a/b 99— 102 616A 107a—108g 681 110a—112 724b 114—125b 731 a—733d 137—140 754—768 160b 798 a—800b 173a—187b 810—813e 190 836A 198—206 881 a—925, 82 j

(1) Die 88S 9 bis 12 der Durchführungsverordnung zum Devifengese e, außerdem auf alle Life Ware Ban- ziger, französischen, ienen italienischen, litauischen, pol- nischen, syrish-libanesischen und tshechoslowakischen Ursprungs Anwendung. Als französishe Waren gelten auch die Waren pee In französischen Kolonien, Protektoraten und Mandats- gebieten.

(2) Abs. 1 gilt nicht für fossile Brennstoffe der Einfuhr-

aa 238 a, b, d, e und f des Statistishen Warenverzeich- isses, |

§3

___ Ohne Vorlage der Devisenbescheinigun im § 10 der Durhführungsverordnung zum geführten Papiere kann eine Ware zum freien Verkehr des Zollgebiets oder zu einem Zollvormerkverkehr abgefertigt wer- den, wenn sie nach den Bestimmungen des Reichsministers der Finanzen 11 der Durchführungsverordnung zum De- visengesez) devisenmäßig nicht behandelt wird. Die Ausnahme von der devisenmäßigen Behandlung für Waren im Werte von nicht méhr als 25 RM, die im Post-, Eisenbahn-, Schiffs- oder Luftfrachtverkehr eingehen, gilt jedoch nicht.

Einfuhrnummer des

Statistishen Waren- / Warenbezeihnung

verzeichnisses

a) für nächstehende Waren italienishen Ursprungs: 41 a/e Blumen, Blüten, Blütenblätter und Knospen

oder eines d evisengeseß au

zu Binde- oder Zierzwedcken, frisch;

b) für nachstehende Waren niederländischen Ursprungs:

33a/v Küchengewächse, frisch

40a Blumenzwiebeln

40b Trocktene Knollen, einschließlich Begonien, Gloxinien, Gladiolen

40c Klumpen, Bulben (außer Orchideenbulben der Nr. 39) und Rhizome

41 a/e Blumen, Blüten, Blütenblätter und Knospen

zu Binde- oder Zierzwedcken, frisch; c) für nachstehende Waren tschecho-slowakishen Ursprungs:

147a Bettfedern: ungereinigt, roh oder zugerichtet (geschlissen usw.) 147b Bettfedern: gereinigt 459 Handschuhe, B ne 562 a/c Handschuhe aus Leder 606a Perlmutterknöpfe 646 a Steinnußknöpfe usw. 679 Son bearbeitet usw. aus 733e orzellanknöpfe 761 Glas-, Porzellanperlen usw. aus 836B4 Perlen, Rosenkränze, Schmuckschnallen, nicht A Som, Nr. Gan fallend a mudckgegenstände, Toilette- und Nippsachen 885a Schmudckgegenstände, Toilette- und Nibladien 887a Schmudck-, Zier- und sonstige Luxusgegen- | stände usw, i

er

4

“fjahresplans Bestellung eines Reichs

84 __ Diese Bekanntmachung tritt im deutschen Zollgebiet und in dem sudetendeutschen Gebiet, das an das deutsche Zollgebiet grenzt 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einführung

deutscher Zollvorschriften in den sudetendeutshen Gebieten bom

14. Oktober 1938 Reichsgeseßbl. I S. 1420 —), am 1. Fanuar 1939 in Kraft. Die Bekanntmachungen der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 29. Dezember 1936 und 30. Sep- tember 1937 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. 1936 Nr. 303, 1937 Nr. 227) treten gleichzeitig außer Kraft.

Berlin, den 27. Dezember 1938.

Der Reichswirtschafts3minister. J. V.: Brinkmann.

Bekanntmachung, j betreffend Ungültigkeitserklärung von Sprengstofferlaubnis- scheinen. M

Die in der nachstehenden Zusammenstellung aufgeführten Sprengstofferlaubnisscheine werden für ungültig erklärt:

; Muster, R Ausl ener K Ï P: . = Gewerberat Nameé und Wohnort des Jahr ‘der BR. = Bergrevier- Jnhabers Ausstellung beamter

des Scheines

Blockhaus, Wilhelm, Essen . | B 322/1936: | GR. Essen Böhm, Paul, Röhrigshof . . |B 83/1937 | BR. Schmalkalden Brandt, Otto, Witten . . [A 18/1938 | GR. Dortmund Buttgereit, Friß, Büren . . | A 2/1938 | GR. Paderborn Christ, Louis, Rückeroth, Kreis Unterwesterwald . .. A 97/1938 | BR. Diez Corell, Adolf, Hindenburg . | B 1/1936 | BR. Gleiwiß Deer, Wilhelm, Köln-Sülz . | B 49/1936 GR. Köln=-Land Eisel, A., Langendernbach . | B 62/1935 | GR. Limburg Fuchs, Karl, Rommen (Amts- bürgermeisterei Rosbach, E O C R I I O a8 A 65/1937 | GR. Bonn

Kreis Calau. . .. C 1/1937 | BR. Senftenberg Georgi, Hugo, Gléeiwiß-Deh- na es B 6/1926 | BR. Süd-Gleiwiß

Hefenidehl, G., Frickhofen . . | B 100/1932 | GR. Limburg Keller, Johann Jos, Ettings3- :

hausen, Kr. Oberwéestérwald | A 148/1938 | BR. Diez Keuthen, Lorenz, Ellering-

hausen, Kreis Brilon. . . | A 37/1938 GR. Soest Middelberg, Friedrich, Holsten- | Md s aud A 56/1938 | GR. Osnabrück

Mischo, Nikolaus, Bauler, Eifel | B 6/1938 | BR. Düren Nies, Eduard, Rehringhausen,

reis Ole L e B 837/1936 | GR. Siegen Sattler, L., Oldenrode-Düde- l /

O B 11/1937 | BR. Goslar N Ferdinand, Sie- :

Sau S A 5/1938 | GR. Hildesheirmn Schmidtmann, Karl, Anröchte, s i

Kreis Lippstadt . . . B 835/1937 | GR. Soest

Schnermann, Adolf, Alt-Lässig, Kreis Waldenburg (Schles), 1B. 4/1938. _BR. Waldenbuxg “/

R. Scholz; Herbert, Höhn (Wester-]* neh e E E B 197/1936 | BR. Dillenburg Schuster, Richard, Beckingen, |_ : t Kreis Merzig (Saarland) . | B ‘61/1938 | “GR. Saarbrücken Weber, Anton, Eisen bei Meudt, Kr. Oberwesterwald | A 108/1938 BR. Diez Winter, Felix, Bochum . . B 1/1936 | BR. Bochurn Zerner, Richard, Breslau . . | A 7/1936 GR. Breslau-Stadt, Zimmermann, Paul, Senften- berg E e A 21/1938 ] GR. Cottbus Zirfas, G., Sainscheid . . «B 78/1937 * GR. Limburg

Zugleich für die Geheime Staatspolizei.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V. Brinkmann.

Anordnung) über Begrenzung der Maklerprovision in der Jndustrie- : feueryersicherung. : Vom 22. Dezember 1938,

Auf Grund des Gesehes zur Ah Utt tet: des Vie1- esp ommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl.1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres- plan angeordnet;

L

1. Vermittelt ein Versiherungsmakler Versicherung8ver- träge im industriellen Feuerversicherungsgeschäft b ndustriefeuerversicherungen“), so dürfen als Makller- ohn höchstens 15 v. H. des Verstcherungsbeitrages ver- einbart, angenommen und gewährt werden. Für den Maklerlohn dürfen keine günstigeren Zahlungsbedin- gungen vereinbart werden als für den Versicherung8- eira T s

2. Wird das Versicherungswagnis durch mehrere Ver- siherungsunternehmen übernommen und - beträgt der gesamte Jahresbeitrag mehr als 10 000,— RM, so ist der Maklerlohn um eine Bearbeitungsgebühr zugunsten des führenden. Versicherungsunternehmens zu kürzen, und zwar

ei einem gesamten Fahresbeitrag von mehr als 10 000,— RM bis 30 000,— RM einschließ- lid, auf ta e o ao 16 D, Du bei cinem gesamten Fahresbeitrag von __ mehr als 30 000,— RM auf . . . 12 v. H, : Dies gilt nux für den Teil des Maklerlohnes, der aus Beitragsanteilen der mitzeihnenden Versicherungs- unternehmen zu zahlen ist. Lis Das - führende Versicherungsunternehmen ist be- vent, die Bearbeitungsgebühr von den mitzeihnen- den L ABecunalunten men in Höhe des Betrages zu verlangen, um den der Maklerlohn gekürzt wird. ie Vorschriften der Bisser 2 gelten nicht für solche Versicherungsmakler, die die gesamte technische Bearbei-

4 Betrifft nicht das Land Oesterreih und die sudetendeutschen

Gebiete.

I S S I I A

tung des vermittelten Geschäftes vornehmen und die von der Fachgruppe Feuerversicherung in der Wirt- shaftägruppe P

er Fachgruppe Versi ; siherungsmalkler in der Wirts aftsgruppe Vermittler- gewerbe namentlih zu bestimmen sind.

ustande, entscheidet nah Anhören der Reich8gruppen

kammer.

als technischer Makler nah Anhören der genannten Reichs8gruppen widerrufen.

. Versicherungsmakler im Sinne dieser Anordnung sind die der Fachuntergruppe Versichecrung8makler der Fachgruppe Versicherungsvertreter und Versicherungs8- makler in der Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe angehörenden Mitglieder,

‘5. Als judusteielles Feudrvèrsichertungs eshäft im Sinne dieser Anordnung gelten i

. Soweit bisher ein höherer Maklerlohn "vereinbart war,

¿ iger auf Grund solcher. Vereinbarungen bereits Ver-

: industriellen S 4 : makler im-Sinne; der Ziffer-4 noch als Versicherungs-

; Handlungen, dur die unmittelbar oder mittelbar die

C7 insbesondere die Gewährung und Annahme von . Wer den Be Höhe, oder mit einer dieser Strafen %estraft. Dabei

“- zieht, jowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 303 vom 29. Dezember 1938. S. F

E na im Einvernehmen mit erungsvertretex und /Ver-

Kommt bei dieser Bestimmung eine Einigung nit ersicherungen und Handel die Reichs8wirtschafts- Die Reichswirtschaftskammer kann die Bestimmung

II.

erträge Uber: a) die Versicherung industrieller Wagnisse, wenn dex Wert der versicherbaren Ge enstände ‘mindestens 100 000, RM. beträgt. ei dex _ Berechnung dieses Wertes sind Gegenstände zu berüdsichtigen, die kraft Gesebes oder geseßlichen Zwanges bei öffentli -rehtlichen: Versicherungsanstalten zu ver- sichern sind oder nux bei diesen versichert werden fönnen. Die Versiherung von Wagnissen des Kleingewerbes und sonstigen Wagnissen einfacher Gefahr ist keine Versicherung industrieller Wagnisse, b) die Versicherung des Fnhalts von Warengeschäften, Lägerräumen und Speichern sowie von selbstän- digen Theatern (auch Lichtspieltheatern) und. da- mit zusammenhängenden Wirtschaftsbetrieben, falls dex Wert der versicherbaren Gegenstände ins- “gesamt mindestens 150 000,— RM beträgt, c) Als industrielles Feuerversicherungsgesäft gilt auch . die Versicherung gegén. 8 etriebsunter- brechung. S TII.

tritt vom Tage des nkrafttretens dieser Anordnung der geseßlich höchstzulässige Maklerlohn an dessen Stelle.

icherungsverträge vermittelt worden sind, tritt erst mit Beginn des jeweiligen neuen Versicherungsjahres der geseßlich höcstzulässige Maklerlohn an Stelle des ver- einbarten höheren Maklerlohnes. :

Die Vorschriften der Ziffern 6 und 7 gelten für Zah- lungsbedingungen entsprechend.

IV.

Für die Vermittlung von Es nate im chäft dur natürliche

oder juristishe Personen, welche weder Versicherung§- agenten einem::?oder ¿mehreben? Vexsicherungs8unteL-: nehmen durch einen Ageñnturverträg verpflichtet sind, darf eine Abschluß-- oder. Folgeprovision von mehr als 10 v. H. des Versicherungsbeitrages nicht vereinbart, angenommen oder gewährt werden, ür die Provision dürfen keine günstigeren Zahlungsbedingungen -ver- einbart werden als für den ern ea Vermittelt ein Versicherungsagent eine Versiche- rung oder Teile davon für Versichexungsunternehmen, mit denen er ein Versicherungsagenturverhältnis nicht eingegangen ist, so findet der vorstehende Absay An- wendung. j Die Vorschriften der Ziffern 6 bis 8 sind ént- sprechend anzuwenden. i

Y,

Vorschriften dieser Anoxdnung umgangen werden oder umgangen werden sollen, sind verboten. Als Umgehung

ondervergütungen oder Zuwendungen jeder Art. timmungen E Anordnung oder den zu

ihrer Durchführung oder Ergänzung er assenen Vor- schriften vorsäßlich oder ahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis- und Geldstrafe, leßtere in unbegrenzter

fann die Einziehung des erzielten Entgelts und dev Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung be-

verfügt werden. : Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein, Der “Strafantrag kann zurückgenommen werden. | Wird ein Uag nicht gestellt oder wird er urückgenommen, so kann die örtlich zuständige Preis=- überwachungsstelle gegen das Versicherungsunter- nehmen, die Maklerfirma und gege“ die huldigen Per-

sonen Ordnungsstrafen in unbegrenzter Höhe festseßen. Auch kann die Schließung von Betrieben, in denen die widerhandlung begangen worden ist, auf Ves oder von Auflagen

igen Personen kann auf dem Gebiete, auf dem die O er ihre weitere

U Ne verfügt oder seine Lg abhängig gemacht werden. Den {ul

erfolgt ist, jede Tätigkeit untersagt 0 Tätigkeit von Auflagen abhängig gemacht werden.

Fs jemand im gerichtlihen Verfahren rechts- kräftig zu einer Strafe verurteilt oder ist gegen ihn eine Ordnungsstrafe festgeseht worden, so kann ihm die

e auferlegen, die Kosten, die dur die Ermittlung der Zuwiderhandlung erwachsen fia den die Untersuhung führenden Stellen zu er-

Preisüberwachungsste

tatten. Mehrere Verpflichtete háften als Gesamt-

chuldner.

egen die ves A scheidungen, 10

die Beschwerde zu. Die Bes

uhelfen, andernfalls ist die Preisbildungsstelle weiter- dgültig. Die Beschwerde

begründet, so hat sie ihr abz Beschwerde an die zuständige uleiten. Diese entscheidet en at keine aufschiebende Wirkung.

ührung und Ergänz en Recht3-

ung diéser Anord- und Verwaltun er Reichskommissar für die

tt am 1. Februar 1939 in Kraft. für das Land Oesterrei und die ebiete bleibt vorbehalten.

. Die zur Durchf erforderli riften erläßt

. Die. Anordnung tri Die Fnkraftsezun sudetendeutschen

Berlin, den 22. Dezember 1938.

Der Reichskommissar für die Preisbildung.

F. V.: Dr. Flottmann.

Dritte Verordnung

über die Regelung der Verbraucherp verkehr mit Ersaßtei hrzeuge und Kraftfa vom 27. Dezember 1938 *), Grund des Geseßes zur Durchführur eines Reichskommi}

Oktober 1936 (Reichsgeseßblatt I Zustimmung des Beauftragten für den

Vierjahresplan folgendes verordnet:

reise und Handelsspannen d Zubehör für Kraft-

im Geschäfts (l hrzeuganhänger

ng des Vier-

jahresplans Bestellung sars für die

reisbildung vo ) wird mit

dauer der Verordnung über die Regelung und Handelsspannen für Kraftf

Die Geltungs der Verbraucherpreise verkehr mit Ers Kraftfahrzeuganhänge blatt I S. 243) wir

im Geschäft8- ahrzeuge und

abteilen und Zubehör : Ñ 937 (Reichsgeseß-

r vom 18. Februar 1 R bis zum 31. März 1939 verlängert.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung

Berlin, den 27. Dezember 1938. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: R e \ ch.

%*) Betrifft nicht das Land Oesterrei und die sudetendeutschen

Preußen.

Bekanntmachung. Die Neulose zur 4. Klasse der 52. Preu schen) Klassenlotterie sind nah lans unter Vorlegung des Vorkla aybetrages spätestens bei Vermeidun bei den zuständigen Lotterie-

e der laufenden leßten Preußisch- reitag, den 11. Fanuar

ungssaal des Lotteriegebäudes Mar-

ßish-Süddeutschen 8 6 und 13 enloses und bis Mittwoch, des Verlustes des innehmern zu ent-

(278. Preußi des Lotteriep Entrichtung des Eins 4. Januar Anspruches

1939, 18 Uhr,

iehung der 4. Klass Süddeutschen Klassenlotte 1939, 7,30, Uhr, im Zieh garethenstr. 6.

Berlin, den 29. Dezember 1938. Der Präsident der Deutschen Reichslottertie.

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: v. Dazu.

(R S E S E E I E O AB I S M E E R E Irichtamtliches.

Preußen.

Preußens Universitätsbaumeister Meinisterialrat Schindowski F

morgens versch Leiden Ministerialrat Schindows abteilung des Preußishen Finan r den Kreis des Bau and rühmlich bekannt geworden. n an war er im Universitäts-

rie beginnt F

ied unerwartet ki von der Hochbau- Dex Verstorbene 3, dem er diente, in Vom Beginn und Hochshulbau-

Am 25. Dezember

ministeriums. ist weit übe aches hinau

anz Deutschl

keit fällt in die Zeiten einer besonders starken Entwicklung aller Wissenschaften, denen das staatliche Hohbauwesen beständig durch die Verbesserun und Erweiterung des Baubestandes an wissen- schaftlihen Fnstituten zu folgen hatte. Schindowski brachte für E wichtigen und seltenen Aufgabenkreis eine besonders [eb- haste Fähigkeit des Einfühlens in die Bedürfnisse, gründliche Kenntnisse ômilicher Zweige des an sich {hon E ES Baus- fachhes, MONIIOe Begabung, Begeisterung für sein Arbeits=- gebiet und etne seltene Beständigkeit und Pflichttreue mit. Die von ihm geleiteten Fnstitutsbauten wurden daher einmütig als mustergültig angesehen. Sämtliche Hohshul- und Universitäts- städte Veclens weisen Spuren seiner ersprießlihen Tätigkeit auf. Ueberall aber hat er auch durch sein menschlich-verbindlihes Wesen und seine beständige Hilfsbereitshaft ic Ansehen und Vertrauen in allen jenen Kreisen erworben, denen er mit seinem Wissen diente. Er machte die Laufbahn eines preußishen Staats- hochbaubeamten gründlich in allen Fnstanzen durch. Seine liebsten Erinnerungen verknüpften ihn hierbei mit einer lang- jährigen Tätigkeit an die Universitätsstadt Marburg. Jm Kriege stand er während der ganzen 44 Fahre! als Oftizier an der Be Beide Eisernen Kreuze wurden ihm zuteil; er \hied als ataillonskommandeur und als Major der Reserve aus der Armee. Auch ee beruflihe Ehrugen wurden ihm zuteil. Er erhielt den Ehrendoktor der medizinischen Fakultät in Münster und den derx philosophishen Fakultät in Greifswald. Er war Ehrensenator der Technischen Hochschule in Breslau, Ehrenbürger der Forstlihen Hohshule in Eberswalde, und zum. Schluß er- nannte ihn auch die Universität Marburg zum Ehrensenator. Diese Ernennungen gereihen ihm und den Verleihecrn zur gleihen Ehre. Er war ferner langjähriges Mitglied der Akademie des Bauwesens. Jn der Wissenschaft bleibt sein An- denken durch die Abfassung zahlreiher wissenschaftliher Ab- pan naten und einiger größerer Werke dauernd gesichert. Hier- ei sei auch seiner vorbildlichen Leitung der SFnternationalen Kongresse für Lüftung und Heizung gedacht, die seit vielen Fahren in seinen bewährten Händen lag. tach seinem Aus- scheiden aus dem Dienste blieb ex im Auftrage des Preußischen Finanzministers mit der Wahrnehmung der aus dem Umbau und der Neugestaltung Berlins mit den Generalbauinspektor K9 ergebenden Geschäfte betraut. Außerdem verblieb er als orsißender der Hochbauabteilung im Reichsprüfungsamt für technishe höhere Verwaltungsbeamte, Die Hochbauabteilung des Preußishen Finanzministecriums und die Preußische Staatsbau- verwaltung im ganzen sowie die Unterrichtsverwaltung Preußens und des Reiches verlieren in ihm einen Berufskameraden von vorbildliher Treue. Das Andenken an diesen lieben8würdigen und bedeutenden Mann wird bei allen, die ihn kannten, lebendig

bleiben.

Werkechrsivesct.

Sonderpofstwertzeichen.

Um weiteste Kreise zum Besuch des vom 23. bis 28. Februar 1939 stattfindenden rheinischen Volksfestes, des Kölner Karnevals, anzuregen, hat der. Festauss{chuß in Köln Festpostkarten mit dem Bilde des Wallrafplaßes während des Rosenmontagszuges nah einem Entwurf des Kölner Künstlers Rüdell herstellen lassen. Die Karten sind mit einem besonderen Freimarken-Wertstempel zu 6 Rpf. nah dem Entwurf des Kölner Graphikers Rademacher bedruckt worden. Das Bild zeigt das Kölner Stadtwappen mit der Narrenkappe.

Die Sonderpostkarte wird vom 31. Dezember 1938 an nur bei den Postämtern in Köln und von der Versandstelle für Sammlermarken in Berlin W 30 unter den üblichen Bedingungen zum Preise von 15 Rpf.. abgegeben. Mit Ablauf des 31. De-

embex 1939 vérltéréñ: die Postlarten ihre: Gültigkeit. Dex Unter- {ied zwischen: Wertstempel und Abgabepreis der Postkarten fließt dem Kulturfornids des Führers zu. Nach Ergänzung der Frel= c können die Postkarten auch nach dem Ausland versandt werden.

Ungültige Postwertzeichen.

Wie bereits bekanntgegeben wurde, verliert mit Ablauf des 31. Dezember 1938 eine Reihe Postwertzeichen ihre Gültigkeit um Freimachen von Postsendungen. Ein Verzeichnis dieser Zostwertzeihen hängt seit September 1938 in den Shalter- cäumen der Aemter und Amtsstellen der Deutschen Reichspost aus. Außer diesen Wertzeichen werden auch die Marken zur Volksabstimmung am 10. April 1938 und die aus gleichem An- laß herausgegebenen Sonderpostkarten mit Ablauf des 31. De= E 1938 ungültig. Einzelheiten über den Umtausch an den

ostschaltern. :

amen anr ern cet

Fernsprechdienft mit Litauen.

Vom 1. Januar 1939 an wird das Land Oesterreih in den deutsh-litauishen Fernsprechgebührentarif eingegliedert. Aus dieser Veranlassung konnte die Gesprächsgebühr für den nörd- lichen Teil Oesterreihs, Wien eingeshlossen, um 3,90 RM, für

iner Laufbah

wesen des Preußischen Staates seit 1898 tätig. Seine

Handelsteil.

Schlüsselstellung des Maschinenbaues.

5,5 Mrd. RM Produktionswert in 1938.

hat die Produktion der deut 1938 einen Wert von ,5,5 Mrd. Höhepunkt in ihrex bisherigen Ent- tproduktion vor dem i

Wie dècr DHD erfährt, Maschinenindustrie im Jahre Das ist ein neuer e. Die HöG! xd. RM. produktion war im Fa worden; sie wurde i elaufenen Jahre mi

roduktionszunahme ist Er betrug 1913 2

riege belief olgende Höchst- rd. RM exgielt

wicklungsgeschiht Bg ste, par,

re 1929 mit rd. 4 xe 1937 mit 4,5 Mrd. RM und im ab- Mrd. RM weit übertroffen. An dieser vorwiegend der JFulandsabsa 5 Mrd. RM, 193

onders beachtlich, weil be- samtdeutschen Es waren

Mrd. RM, 1929 2, d 1938 4,7 Mrd. RM.

duktionszunahme ist besond Vorjahres im Durchshnitt des ge chäftigung erreiht war. res in der für den Maschinenbau in ür die Eisen und Metall ie noch zahlreihe andere

Reichsmark un

Diese Pro' reits Ende des Maschinenbaues die Vollbes Ende des abgelaufenèn Ja Frage kommenden G inde und verar

dex Arbeiter beitende Jndustrie, dem Maschinenbau umfaßt, bß- und ausgleihsfähige Arbeiter arbeitermangel bestand de 1937. Im Jahre 1938 gingen dex Maschinenindustrie kaum über die Dex Besch tungsfähigen Arbeitskräfte. bgelaufenen Fahre um rd ieses Ergebnis wurde dur

Deutschland kaum 1000 voll ein ohne Beschäftigung. Der Fa i mfang auch \ die Neueinstellungen in Zahl der neueingestellten Le zuwachs enthält also keine vo __ Troßdem hat ein Fünftel zugenommen.

Gegen die Festlegung der Ordnungsstrafe. und sat 3 Say 2 und 3 rae ei Ent-

weit sie der Reichskommissar für die reisbildung nicht selbst trifft, steht dem Betroffenen werde ist bei der Preis-

überwahunzgsstelle innerhalb einer Woche nah Zustel- je Erzeugu

lung des Straf-Bescheides \chriftlih einzureichen. Er- achtet die Preisüberwachungsstelle die Beschwerde für

Uebergang zu rationelleren Herstellungsmethoden in der Maschinen-

den übrigen Teil Oesterreihs um 1,90 RM herabgesezt werden.

industrie selbst erzielt, also auf dem gleihen Wege, den die Er- A des Maschinenbaues der übrigen deutshen Wirtschaft im Interesse einer möglihst sparsamen erwendung der Ttostbaren deutschen Avbeitskrast und vor allem einer weiteren Produktions- e Mal ebnen sollen. Soll der technische Fortschritt in Gestalt neuer Maschinen für diese Ziele verstärkt eingeseßt werden, [o ift eine der grundlegenden Beet Lie A eine Ausweitung der Biele Anmnttina, l dia damit ihre Lieferzeiten sich verkürzen. Diese Ausweitung ijt die Aufgabe des Ende vergangenen Fahres ernannten Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion, Direktor Karl Lange, dem als ges äftsführenden Präsidialmitglied der Wirtschaftêsgruppe Maschinenbau hierfür ein wohl eingespielter Apparat zur Sn ad steht. Gegenstand seiner Vollmahten

8absaÿ auh die Ausfuhr von Maschinen

wird neben dem Jnlan

sein.

Aehnlich wie im Jnland kommt auch im Rahmen der deut- schen ur dem Maschinenexport größte, von Men zu Fahr teigende Bedeutung zu. Zwar ogt die Maschhinenzusfuhr auf ie gleichen Hemmnisse wie unser Gesamtexport, die zu einem Rüdckgang des ini aus dem Ausland geführt haben. Troßdem is es der Mas N elungen, ihren Export auf der Höhe des Vorjahres (800 Mill. RM) zu halten, ihn vor- aussichtlich S um etlihe Millionen Reichsmark zu übertreffen. Die deutsche L: die 1913 nur 7,6 % derx deutshen Gesamtausfuhr betrug, machte dank drfolgrewer Exportbetätigung im Jahre 1938 fast 16 % der deutschen Ausfuhr aus. Dieses Er- gebnis ist als besonders erfreulich anzusehen, da nah Abzug- der vom Maschinenbau benußten Auslandsrohstoffe usw. von der Maschinenausfuhr des abgelaufenen Jahres rund eine dreiviertel Milliarde RM der übrigen deutschen Wirtschaft zum Einkauf von Rohstoffen und Nahrungsmitteln zur Verfügung stehen,