Meihs- und Staat8anzeiger Nr. 305 vom 31. Dezember 1938. S. 4
GebüHrenordnung*) der Überwachungsstelle für Edelmetalle
vom 30. Dezember 1938.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (RGBl. 1 S. 761) in Ver- bindung mit der Verordnung über die Errichtung der Über- wachungsstelle für Edelmetalle vom 12. Juli 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1935) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Warenverkehrs im Lande Österreih vom 19. März 1938 (RGBl. I S. 263) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Ge- bührenordnung der Überwachungsstelle für Edelmetalle in nachstehender Fassung neu erlassen:
S1 Die Überwachungsstelle. für Edelmetalle erhebt Gebühren, um ihre Kosten zu bestreiten. E
8.2
Gebührenpflichtige Tatbestände sind:
1. Die Bearbeitung eines - Antrages auf Erteilung von Bescheinigungen nah Ziffer 2, 3 und 5 oder von Ge- nehmigungen nah Ziffer 6 und 7 oder auf Mitwirkung nach Ziffer 4 (Bearbeitungs8gebühr).
. Die Erteilung jeder Art von Bescheinigungen auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrehnung von Waren erfolgen oder genehmigt werden soll (Devisengebüh r).
. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder sonstige Abänderung einer Bescheinigung nah Ziffer 2 (ZU- saßgebühr).
. Die Mitwirkung der Überwachungsstelle für Edel- metalle im sonstigen Genehmigungsverfahren auf dem Gebiete der Devisenbewirtshafstung (Mitwixr- kungs8gebühr).
. Die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Unbedenklihkeits8gebühr).
. Die Erteilung von
a) Einzelgenehmigungen
b) Allgemeinen ‘Genehmigungen
für den Erwerb von Gold oder die Verfügung über Gold im Funlande, für die Versendung oder Ver- bringung von Gold, anderen Edelmetallen oder Bruch- material aus diesen Metallen ins Ausland, ferner für die Aushändigung von Gold, anderen Edelmetallen oder Bruchmaterial aus diesen Metallen an einen Aus- länder oder zu Gunsten eines Ausländers im {Fnlande (Goldgebühr).
. Die Erteilung von „Allgemeinen Genehmigungen“ für den Erwerb von Altgold und Bruchmaterial aus Gold (Bruchgold) zu gewerblichen oder O Zwecken und für die gewerbs- oder berufsmäßige Vermittlung dieses Erwerbs (Altgoldgebüh r).
83 . Die Bearbeitungsgebühr (§ 2 Ziffer 1) ent- steht mit dem Eingang des Antrages bei der Über- wachungsstelle. DIE 2 Devisengebühr (§2 Ziffer 2), Unbedenklichkeitsgebühr (§2 Ziffer 5), Goldgebühr (8 2 Ziffer 6a und Þ), Altgoldgebühr (§2 Ziffer 7) entstehen mit derx Erteilung der beantragten Genehmi- gung oder Bescheinigung. j . Die Zusabßgebühr (§8 2 Ziffer 3) entsteht mit der Verlängerung oder sonstigen Abänderung der Be- scheinigung. 4. Die Mitwirkungsgebühr (§8 2 Ziffer 4) ent- steht mit der Erteilung der Genehmigung oder Be- scheinigung durch die zuständige Stelle.
84 Ft der Rechnungsbetrag, nah dem die Gebühren zu be- rechnen sind, auf ausländishe Währung gestellt, so f der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des jeweils im Zeit- punkt des Entstehens der Gebühr geltenden amtlichen Berliner Mittelkurses zu ermitteln. 85
1. Die Bearbeitungsgebühr (§ 2 Ziffer 1) be- trägt 1,— RM in Fällen des § 2 Ziffer 6 a jedo, wenn der Wert der in dem Antrag genannten Edel- metalle 10,— RM nicht übersteigt, 0,50 RM für jeden Antrag. Wird dem Antrage ganz oder teilweise statt- gegeben, so wird die Bearbeitungsgebühr auf- die nah 5 2 Ziffern 2—T7 zu erhebenden Gebühren angerechnet.
. Die Devisengebühr (§2 Ziffer 2) und die Mit- wirkungsgebühr (§ 2 Ziffer 4) betragen 3,°/oo (drei vom Tausend) des Betrages, über den die Geneh- migung oder Bescheinigung lautet, mindestens 1,— RM.
. Die Zusabgebühr (§ 2 Ziffec 3) beträgt 1 loo (eins vom Tausend) des Betrages, über den die Ge- ncymans oder Bescheinigung lautet, mindestens
„ Die Unbedenklichkeitsgebühr (§2 Ziffer 5 beträgt 0,50 RM für jede Bescheinigung. D
. Die Goldgebühxr für Einzelgenehmi- gungen (§ 2 Ziffer 6 a) beträgt 1,— RM bn jede Genehmigung. Jst der Wert der in der Genehmigung
enannten Edelmetalle niht größer als 10,— RM, o beträgt die Goldgebühr 0,50 RM.
. Die Goldgebühr für Allgemeine Gene h-
_migungen (§ 2 Ziffer 6b) beträgt 5,— RM für jede Genehmigung. ird eine Genehmigung auf An- ag in mehreren Teilgenehmigungen aus efertigt, so beträgt die Gebühr für die erste Teilgenehmigung
5,— RM, für jede weitere Teilgenehmigung 1,— RM.
Die Altgoldgebühr (§2 Ziffer 7) beträgt
5,— RM für jede Genehmigung. ;
_ Wird eine Genehmigung nach § 2 Ziffer 7 in Ver-
bindung mit einer Genehmigung nah § 2 Dee 6b erteilt, so wird nux eine. Gebühr von zusammen
5,— RM erhoben. : ;
6
Sämtliche Gebühren sind auf volle 0,10 RM nach oben abzurunden. ; ' i *) Betrifft nicht die sudetendeutshen Gebiete,
-/
ST7 S Schuldner der Gebühren sind diejenigen Peine oder Unternehmen, die den Antrag gestellt haben oder auf deren Namen die Genehmigungen oder Bescheinigungen antètags-
- gemäß ausgestellt sind oder werden sollen.
§8 i
(1) Die Gebühren werden fällig mit dem Zugehen der Gebührenrechnung, die mit der erteilten Bescheinigung oder Genehmigung verbunden sein kann. :
(2) Handelt es sich um (Sammel-)Bescheinigungen, über deren Ausnußung vom Antragsteller oder Berechtigten nah den auf dem Gebiet der Ns bestehenden Vorschriften Meldung an die Überwachungsstelle für Edel- metalle zu ‘erstatten ist, (z. B. bei den Ausländer-Sonder- fonten für Fnlandszahlungen) so werden Gebühren nur im Umfang der jeweils zu meldenden Ausnußung und an dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Meldung zu erstatten ist. Sie
find zugleih mit der Übersendung der Meldung unter Bei-
fügung einer Abrechnung an die Überwachungsstelle- für Edel- metalle zu entrichten.
(3) Soweit die Gebühren von der Überwachungsstelle für Edelmetalle niht durch Nachnahme erhoben werden oder in anderer Weise zu zahlen sind, sind sie binnen 10 Tagen nach F geden der Gebührenrehr.ung auf das Postscheckonto der
berwachungsstelle für Edelmetalle Berlin Nr. 133 313 ein- zuzahlen. - 89
(1) Für Buch- und P Een die die Über- wachungs{stelle für Edelmetalle in A ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durchführt oder durhführen läßt, werden von der Überwachungsstelle für Edelmetalle Ge- bühren oder E nicht- erhoben.
(2) Die Übecwachungs|\telle is jedoch berechtigt, Per- sonen oder Unternehmen, bei denen durch die Prüfung Ver- \stöße gegen Verordnungen, Anordnungen oder eer Gilidten der sich aus dieser Gebührenordnung ergebenden Pflichten festgestellt werden, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es. eines achweises gegenüber dem Betroffenen bedarf, durch die Überwachungs- stelle füx Edelmetalle endgültig festgeseßt. Der R ist von den Zahlungspflichtigen binnen 10 Tagen nah dem Empfang der Aufforderung auf das Postschèéckonto der Überwachungs-
stelle einzuzahlen. 8 10
Diese Gebührenordnung tritt am 1. Fanuar 1939 in Kraft. Sie gilt 04 für das Land Österreih. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Überwachungsstelle für Edel- metalle vom 22. Oktober 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 247 vom 22. Oktober 1936) außer Kraft.
Berlin, den 30. Dezember 1938.
Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. vonSchaewen.
Anordnung)
zur Aenderung der Anordnung Nr. 44 (vom 3. 1. 1938) der Ueberwachungsstelle für Kautshuk und Asbest.
Vom 28. Dezember 1938.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesebbl. 1 S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgeseßbl. 1 S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirt- \chaftsministers solgendes angeordnet:
S1 Ju § 1 Abs. 2 werden die Worte „synthetishem Kaut- \{chuk“ durch das Wort „Kunstkautshuk“ erseßt.
; 82
8 2 erhält folgende Fassung: „(1) Wer Gummiabfälle, Altgummi, Hartgummistaub, Weichgummimehl oder Regenerat im Ausland einkauft, be- darf dazu im Einzelfall der ausdrücklichen vorherigen Zu=-
stimmung der Ueberwachungsstelle (Einkaufsbewi igung). “ |
83 8 5 erhält folgende Absäve 2, 3 und 4: „(2) An Meldungen - sind auf besonderen Vordrucken zu erstatten von:
Verarbeitern bis zum 5. jeden Monats Zu- und Ab- gang im vorhergehenden Monat sowie die Lager- bestände am Ende des vorhergehenden Monats; Händlern und Anfallstellen bis zum 5. des einem Kalendervierteljahr folgenden Monats Zu- und Ah- gang im vorhergehenden Kalendervierteljahr E die Lagerbestände am Ende des vorhergehenden Kalender- vierteljahres.
Vorstehende Meldungen sind auch dann zu erstatten, wenn in den nachfolgenden Monaten weniger als 500 kg gelagert oder verarbeitet werden. i
„(3) Die Meldepflicht für Gummiabfälle und Altgummi inländischer Herkunft exstreckt. sih nur auf folgende Sorten:
Fahrzeuglaufdecken und Teile davon, ausgenommen: abgetrennte Wulste und Fahrzeug- laufdecken, Fahrradlaufdecken, jedoh - niht trans-
“ parente und helle (weiß);
R Pg g C R L Qe und Teile davon; ollgummireifen;
Heizshläuche aus Reifenfabri- kation; i
Gummifäden sowie alle shwimmenden, halb- \{chwimmenden, transparenten - und ähnlichen Gummiwaren; atentgummi; chwammgummi; i :
Rote und helle Gummiwaren ohne Ge- webeeinlage;
der
Sonstige Gummiwaren. ohne Gewebe- oder
Metalleinlagen, mit spez. Gewicht untér 1.25; j Unvulkanisierte Gewebeabfälle; ( Hartgummi,-leicht, polierfähig; Guttapercha und Balata.
„(4) Meldungen über Bestand sowie Zu- und Abgang :
von Gummiabfällen und Altgummi von anderen als den in Abs. 3 genannten Sorten sind- nur. auf besondere Anforderung durch die Ueberwachungsstelle zu erstatten.“ E
§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Wer Gummiabfälle und Altgummi dex in § 5 Abs. 3 genannten Sorten sowie Hartgummistaub, Weichgummimehl oder Regenerat beschafft, verteilt, lagert, absegt oder verz braucht, hat über Käufe und Verkäufe Buch zu führen.“
85
8 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Die Vernichtung von Gummiabfällen und Altgummi der in § 5 Abs. 3 genannten Sorten sowie von Hartgummis- arms Weichgummimehl oder Regenerat is grundsäßlih ver-
oten.“ 86
L 11 erhält folgende Fassung:
„Gummiabfälle und Altgummi der in § 5 Abs. 3 ge- nannten . Sorten sowie Hartgummistaub, Weichgummimehl oder Regenerat müssen sorgfältig gelagert werden. Die Ueberwachungsstelle kann für die Lagerung nähere Bestim- mungen treffen.“ 87
Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffents lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatss anzeiger in Kraft.
Der Reichsbeauftragte für Kautschuk und Asbest. JFehle.
*) Betr. nicht die sudetendeutshen Gebiete.
Begetanntmachung KP 671
der überwachungsstelle für Metalle vom 30. Dezember 1938, betr. Kurspreise für Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf geführten E anstelle der in der Bekanntmachung KP 666 vom 15. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 293 vom 16. Dezember 1938) festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt:
Blei (Klassengruppe Il).
Blei, nicht legiert (Klasse IIT A). . . _RM 17,— bis 19,—
Hartblei (Antimonblei) (Klasse III B) . „ 19,50 „ 21,50
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 30. Dezember 1938.
Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann.
Bekanntmachung.
Die am 30. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 231 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:
Vierte Verordnung zur Gn andelsrechtlicher Vor- shriften im Lande Oesterreih. Vom 24. ezember 1938.
Umfang: 1!/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM (Bogenpreis für den Bezug aus abgelaufenen ‘FFahrgängen). Postversendungs- ebühren: 0,04 RM für ein Stü bei Voreinsendung - auf unjer Postscheckonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 31. Dezember 1938.
Reichsverlagsamt. F. V.: Alledckna.
—
Bekanntmachung.
Die am 30. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 232 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:
Vierte Verordnung über den Q Eras für Reichsbürg- haften für den Kleinwohnungsbau. Vom 15. Dezember 1938.
Vierte Verordnung. zur Aenderung der Ausführungs- verordnung zum Maß- und Gewichtsgesey. Vom 28. Dezember 1938. ! S E
Neunte Vérordnung zur Aenderun der Reichsgrundsäße über Vorausseßung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge. Vom 29. Dezember 1938. ; i
Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Be- steuerung ts{hechoslowakischer Mita aeagige im deutsch- tshechoslowakishen Verkehr. Vom 29. 5 ezember 1938.
ünfte Verordnung zur S steuerrehtlicher Vor- shriftèn in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 29. Dezember 1938.
Zweite Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung in den sudetendeutshen Gebieten. Vom
30, Dezember 1938.
“ Verordnung über einen Vollstreckungsschuß in der landwirt- shaftlihen Siedlung. Vom 30. Dezember 1938. : Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,10 RM (Bogenpreis für den Bezug aus abgelaufenen Fahrgängen). Poser eue ebühren: 0,04 RM für ein Stü bei Voreinsendung auf unjer ostsheckonto: Berlin 96 200. R
Berlin NW 40, den 31. Dezember 1938.
Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.
(Fortseyung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und E für den Verlag: j
“Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lan usch in Berlin-Charlottenburg.
‘ Druck der Preußischen Dtuckerei- und ‘Verlags-Akttenge|ellfcaft.
erlin, Wilhelmstr. 32. Fünf Beilagen
l (einschließli Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage)
. Oesterrei vorgesehenen Frist, — RdErl. 23. 12. 38,
lmtliches.
(Fortsegung.)
Bekanntmachung.
Die am 30. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 54 des Reichsgeseyblatts, Teil 11, enthält:
Verordnung über die Ne Anwendung eines Ab- kommens zum deutsh-niederländishen Vertrag über den Ver- rechnungsverkehxr. Vom 20, Dezember 1938.
Bekanntmachung zum Fnternationalen Uebereinkommen über den Freibord der Kauffahrteischiffe (Ergänzung zu Anhang Il des Uebereinkommens). Vom 19. Dezember 1938.
Bekanntmachung über. den deutsch-tshechoslowakishen Vertrag übex eine Durhgangsautobahn. Vom 19. Dezember 1938.
Bekanntmachung über den deutsh-tschechoslowakischen Ver- trag übex Erleichterung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern. Vom 23. Dezember 1938.
Bekanntmachung über Abänderung des deutsch-englischen Flottenabkommens von 1937, Vom 28. ezember 1938.
Umfang: 11/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM (Bogenpreis für den Bezug aus abgelaufenen Jahrgängen). S gebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unjer Postscheckonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 31. Dezember 1938.
Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.
Preußen.
Bekanntmachung.
Die heute ausgegebene Nummer 25 der Preußischen Ge- sehsammlung enthält unter
Nr. 14 467 Verordnung zur Durchführung des Gesezes über die Gebietsbereinigungen in den östlihen preußishen Provinzen vom 21. März 1938 E S. 29) in der Fassung des Aenderungsgeseßes vom 2. September 1938 (Geseßsamml. S. 89). Vom 28. Dezember 1938.
Umfang 1/4 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, gugüglid einer Versandgebühx von 0,03 RM. Zu beziehen durch R. v. ecker’s bandel (G. Schenck), Berlin W 9, Linikstr. 35, und durch den Buch- andel.
Berlin, den 31. 12. 1938. Geschäftsstelle der Preußischen Gesehsammlung.
Irichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Französische Botschafter Robert Coulondre hat Berlin am 23. d. M. verlassen. Während seiner Abwesenheit S Botschaftsrat Comte de Montbas die Geschäfte
er Botschaft.
Der Botschafter der Union der Sozialistischen Sowjet- Republiken Aleksej Merekalo ff ist nah Berlin zurück- gekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder Übernommen.
Während der weiteren Abwesenheit des Cubanischen Gesandten Dr. C on che so führt LegationsratSotolongo die Geschäfte der Gesandtschaft.
Nummer 53 des Ministerial-Blatts des Reichs- und Preußi- shen Ministeriums des Junern (herausgegeben vom Reichsministe- rium des Junern) vom 28, Dezember 1938 Hat folgenden Fn -
alt: Allgem. Verwalt. RdErkl, 19. 12. 38, Regelg. d.
ezuges d. Verkündgs.- e Weisgs.-Blätter d. Reichs durch d. E Behörden. — RdErl. 23, 12. 38, Veröffentlichg. d. RdErl. . RMdF. im RMVliV. vom 1. 1. 1939 ab. — RdErl. 19. 12. 38, Stand d. Zivilversorg. — RdErl. 21. 12. 38, Umzugskostenvergütg. U. A is, f. Militäranw. — RdErl. 23. 12. 38, Treudienst- Len, — Kommunalverbände. RdErl. 19. 12. 38, Ausf.-Anw. f. d. Gemeinden d. Reichs sowie f. d. GV. (gemeindl. Zweckvevbände) d. Landes Preußen u. d. Saarlandes E, üb. d. Verfahren üb. d. Erstattg. v. Fehlbeträgen am öffentl.
ermögen v. 18. 4. 1937, — RdErl. 19. 12. 38, Ges. üb. d. Ge- währg. v. Entschädign. bei d. Einziehg. od. d. Uebergang v. Ver- e: Wertzuwachssteuer, — RdErl. 19, 12, 38, Bürger]teuer. — RdErl. 21. 12. 38, Weihnachtszuwendgn. — RdExl. 22. 12. 38, Verlängerg. einer in d. DGO. d. RuPrMdrF. z. TO. B f. d. Land reisbildg. bei öffentl. Aufträgen. — Polizeiverwaltung. RdErl. 19, 12. 38, Beschwerdeordnung f. d. Vollzugspol. — RdEËrl. 19, 12. 1938, Tempo d. Deutschlandliedes. — RdErl. 21. 12. 38, Dank u. Anerkenng. — RdErl. 18. 12. 38, ae d, staatl. Krim.-Pol. — RdErl. 20, 12. 38, Gebührenablösg. f. Briefsendgn. — RdErl. 20. 12. 38, Uebersicht üb. d. verfügten Ausgabemittel d. Reichs- haush. d. Pol. in Oesterr. — RdErl. 20. 12. 38, Dienstvorschr. f. d. Musikkorps u. Spielmannszüge d. unif. OrdnPol. — RdErl. 21. 12. 38, Vergütg. d. A 9 08 f. Eigngs.-Prüfg. d. Be- werber f. d. Pol.-Dienst. — Zu besegende Gend.-Oberm.-Stellen. — RdErl. 19. 12, 38, Film- u. Bildverleih, — RdErl. 20. 12. 38, Betreug. d. mot. Gend. in Oesterr. m. Dienstkleidg. — RdErl. 20. 12. 38, Ausbildgs.-Lehrg. f. Nahrichten-Offz. — RdErl. 21. 12. 1938, Bremsprüfgerät d. mot, Gend.-Bereitsh. — RdErl. 21. 12. 1938, Beschasfg. eines Lehr- u. E l d — KRdErl. 22. 12. 38, Kennlicht an Booten d. Wassershußpol., d. Feuershuß- pol. u. d. Feuerwehren. — RdErl. 22, 12. 38, Pol.-ärztl. Tätigkeit bei d. Gend. — Verkehrswesen. RdErl. 19. 12. 38, Duxchf. d. Steueraufsicht bei d. Befördergs.-Steuer gelegentl. v. Verkehrs- fontrollen. — Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 19. ‘12. 38, Aenderg. u. Feststellg. v. Familiennamen. — Staatsangehörigkeit. Paß- u. Fremdenpolizei. RdErl. 23. 12. 38, Mitteilg. üb. Einbürgergn. v. italien. Staats- Erfes — Wehrangelegenheiten. RdErl. 21. 12. 38, Erfassg. d. wehrpflichtig. Avbeiter an d. Westgrenze. — Volks-
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeige Ir. 305
Berlin, Sonnabend, den 31. Dezember
gesundheit., RdErl. 21. 12. 38, JFahresgesundheitsbericht f. d. Fahr 1938. — RdErl. 19. 12. 38, Ausbildg. v. Lehrern d. staatl. anerkannt. Krankenpflegeshulen in d. Unfallverhütgs.-Kunde. — Vebertragb. Krankh. d. 48. Woche. — Verschiedenes. Hand- \hriftl. Berichtig. — Neuerscheinungen. — Stellen- ausscchreibungen v. Gemeindebeamten. — Zu be- ziehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 1,85 RM für Ausgabe A (Ao bedruckt) und 2,40 RM für Ausgabe B (einseitig bedrut).
Veritechreiveiject.
Die Deutsche RNReichspost im Kalender- jahr 1938.
Steigende Leistungen auf allen Gebieten.
Der großartige Aufstieg von Volk und Wirtschaft im abge- laufenen Jahre kennzeichnet auch die Entwicklung in den Dienst- zweigen der Deutschen Reichspost. Durch ungewöhnlich hohe An- forderungen sind die Leistungen in einzelnen Dienstzweigen erheb- lih gestiegen. Die Steigerung wirkte sich namentlich im Fern- meldedienst, besonders auch im Auslandsdienst aus. Auch die Leistungszahlen im Brief- und Paketdienst zeigen einen erheblichen Anttiea: der besonders durch die Einberufungen zum Wehrdienst und zu Arbeitsleistungen an der Westgrenze veruxrjacht war.
Bei der Briefpost ist nah den vorläufigen Berechnungen die Zahl der beförderten Briefsendungen von 6740 Millionen Stü (im Kalenderjahr 1937) auf 7050 gestiegen, die der Einschreib- sendungen von 95 auf 102 Millionen Stü. Die- Zahl der gewöhn- lihen Paketsendungen hat sich von 303 auf 321 Millionen Stück erhöht.
Der deutsche Luftpostdienst wurde durch die Einrichtung neuer Flugverbindungen erweitert und verbessert. Das deutsche Luft- postney umfaßte im Sommer 1938 104 Linien mit einex Gesamt- länge von 70000 km. Jm abgelaufenen Jahre wurden an Brief- und Paketsendungen und Zeitungen xund 50 °/o mehr auf dem Luftweg befördert als im Vorjahr. Diese gewaltige e Bais ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß im europcischen Berei jeßt Briefe, Postkarten und Postanweisungen auch dann mit der Luftpost befördert werden, wenn kein Luftpostzuschlag entrichtet worden ist.
Der Kraftfahrdienst der Deutschen Reichspost stand im Kalenderjahr 1938 stark unter dem Einfluß der politischen Er- eignisse. Bei den Arbeiten an der Westgrenze sind sür die Arbeiterbeförderung usw. bis zu 2200 Kraftomnibusse und zahl- reiche Personen- und Lastkraftwagen, weiter rund 1300 private Kraftomnibusse unter Leitung der Deutschen Reichspost eingeseßt worden. Besonders beachtenswert war der schnelle Einsay der Kraftomnibusse bei der Angliederung Oesterreihs und des Sudetengaues. Zehntausende von sudetendeutshen Flüchtlingen wurden mit Kraftomnibussen abbefördert und später in die Heimat zurücgebraht. Am Fahresende umfaßte das Kraftpostneß der Deutschen Reichspost rund 3050 Linien mit 82 000 km Strecken- länge, wobei das Land Oesterreich und der Sudetengau ein- geschlossen sind.
Die Ew im Altreih haben sich um 31 000 (Vor- jahr: 24 500) auf 1149 000 erhöht, insgesamt wurden 952 (905) Millionen Buchungen im Betrage von 188 (162) Milliarden RM ausgeführt. Mit der Heimkehr der Ostmark ist zu den 20 Post- heckämtern “im Altreih das Postsparkassenamt Wien mit rund 195 000 Postscheckteilnehmern hinzugetreten. Bereits im März 1938 ist das Postsparkassenamt in Wien der Deutschen Reichspost ein- gegliedert und das Vermögen der Oesterreichischen Postsparkasse dem Sondervermögen der Deutschen Retchspost zugewiesen worden. Durch den Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 26. August 1938 wurde der Reichspostminister ermächtigt, den Postsparkassen- dienst auf das Großdeutsche Reih auszudehnen. Auf Grund dieser Ermächtigung hat der Reichspostminister am 11. November 1938 die Postsparkassenordnung erlassen, die am 1. Januar 1939 in Kraft tritt.
Jm Telegraphendienst wurden 21,3 Millionen Telegramme übermittelt, d. st. rund 4°/ mehr als im Vorjahr. Auf der Welt- nahrichtentagung in Kairo (1. Februar bis 8. April 1938) gelang es der deutschen Abordnung, viele Verbesserungen im zwischen- staatlichen Telegraphen- und Funkdienst durhzuseßen, so besonders eine Verbilligung um 8 °/% für vollbezahlte Telegramme im euro-
äischen Bereich, die am 1. Fanuar 1939 in Kraft tritt. Fm eutschen. Reich ist die Zahl der Fernschreibteilnehmer von 380 auf 600 gestiegen. Der Bildtelegraphendienst is bedeutend erweitert worden. Nach Einbeziehung der Bildstelle Wien in das deutsche Bildtelegraphenney umfaßt dieses nunmehr 10 öffentliche BVildstellen.
Die Aufwärtsbewegung im Fernsprehdienst hat angehalten. Die Zahl der Sprechstellen it bis Ende November um 209 000 auf 3 767 000 gestiegen. Von diesen Sprechstellen sind 2870 Millionen Gespräche geführt worden, d. st. 7,24 °/ mehr als im Fahre 1937. Durch die Eingliederung der D A und der denen Gebiete 1 die Deutsche Reichspo|t vor die große Aufgabe gestellt worden, das Leistungsney erheblich zu erweitern und I gra S umzubilden. Die Umstellung grbber Ortsneye au den E ist so gut wie abgeschlossen, Die neueren Arbeiten En deshalb vorwiegend ländlichen Gebieten. Von 335 neuen Wählämtern entfallen 290 auf das platte Land.
Die außergewöhnlich starke Entwicklung des Rundfunks hat sih auch im Jahre 1938 fortgeseßt. Vom 1. Januar bis 1. De- zember stieg die Zahl der Rundfunkempfangsanlagey im alten Reichsgebiet von 9 087 454 auf 10 379 348, also um 1 291 894. Die See Hörermillion wurde bereits im Laufe des Oktober erreicht.
ur die Einbeziehung von 668 913 Rundfunkempfangsanlagen in der Ostmark nah dem Stande am 1. Dezember ergibt \i Hir Groß-Deutschland (ohne die Se Gebiete) eine Gesamt- zahl von über 11 Millionen (11 048 261). Das Rundfunksenderneß im Altreich wurde am 1. Dezember dur einen Zwischensender in Stolp (Pom.) erweitert. Fn der Ostmark wurden die Sender Wien, Graz, : Povabtie Klagenfurt, Linz, Salzburg und Voxarl- berg, in den su etendeutschen ckebieten der Sender Mährish-Ostrau (jeßt Troppau) vom deutshen Rundfunk übernommen und in das Rundfunksenderneß der Deutschen Reichspost eingegliedert.
Das deutsche Fernsehen hat weiter erheblihe Fortschritte gemacht. Dex zwischen Berlin, Leipzig und Nürnberg eingerichtete ernsehsprechdienst wurde Anfang Juli auf München ausgedehnt. Jm Fernsehkabel Berlin—Leipzig wurden 30 Fern prehver- bindungen eingerichtet und zum Beginn der Leipziger esse im März 1938 dem Dienst übergeben.
Der günstigen Gesamtentwicklung folgend, konnte auch der Personalbestand der Deutshen Reichspost um rund 25 700 Kräfte vermehrt werden, die sih auf alle Dienstzweige verteilen.
Die geegerte Beanspruchung der verschiedenen Dienstzweige und die Erhöhung der Leistungszahlen hat sih ura bei den Einnahmen und Ausgaben entsprechend ausgewirkt.
auch .
rxr und BVreußischen StaatSanzeiger
1938
Ktarufé ca ZBisserf chaft.
Spielplan der Berliner StaatS3theater in der Zeit vom 1. bis 9, Fanuar.
Staatsoper:
Sonntag, 1. Fanuar: Fn der Neuinszenierung: Die Zauber- flöte. Musikal. Leitung: v. Karajahn. Beginn: 20 Uhr.
Montag, 2. Januar: Schneider Wib 0 el. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, 3. Januar: Arabella.
__ Beginn: 20 Uhr.
Mittwoch, 4, Fanuar: Fn der Neuinszenierung: Carmen. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.
Donnerstag, 5, Fanuar: Mignon. Beginn: 20 Uhr.
Freitag, 6. Januar: La Traviata. Mrusikal. Leitung: Schüler, Beginn: 20 Uhr.
Sonnabend, 7. Fanuar: Tannhäusec. Musikal. Schüler. Beginn: 19!4 Uhr.
Sonntag, 8. Januar: Peer Gynt. Musikal. Leitung: Egk. Be- E E
S E Marth a. Musikal. Leitung: Heger. Beginnt ‘ YL,
Muñsikal. Leitung: Heger. Musikal. Leitung: Jäger.
Leitung:
Schauspielhaus. Sonntag, 1. Januar: Hamlet. Beginn: 194 Uhr. Ausverkauft. Montag, 2. Januar: Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, 3. Januar: Der Arzt am Scheideweg. Be-
ginn: 20 Uhr.
Mittwoch, 4. Januar: Was ihr wollt. Beginn: 20 Uhr.
Donnerstag, 5. Januar: Der Arzt am Scheideweg. Be- ginn: 20 Uhr.
Freitag, 6. Januar: Maria Magdalena. Beginn: 20 Uhr.
Sonnabend, 7. Januar: Der Arzt am Scheidewe g. - ginn: 20 Uhr.
Sonntag, 8. Januar: Maria Magdalena. Beginn: 20 Uhr.
Montag, 9, Januar: Gneisenau. Beginn: 20 Uhr.
Kleines Haus: Sonntag, 1. Fanuar: Der Bridgekönig. Ausverkauft. Montag, 2. Januar: Das kleine Hofkonzert. 20 TOY: Dienstag, 3. Fanuar: Madame Sans Gêne. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, 4. Januar: Dex Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr. u 5. Januar: Madame Sans Gêne. Beginn: 2 V Freitag, 6. Januar: Der Bridgekönig. Beginn: 20. Uhr. Ie 7. Fanuar: Madame Sans Gêne. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, 8. Januar: Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr. Mos ge: Begegnung mit Ulrxike. Beginn: L,
Beginn: 20 Uhr.
Beginnt
Aus den Staatlichen Museen.
| Führungen und Vorträge.
Jn der Woche vom 8. bis 14. Januar finden in den Staat- lichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:
Sonntag, 8. Fanuar.
10—11 Uhr in der Fslamishen Abteilung: Rundgang. Rühmann.
11—12 Uhr im Neuen Museum: Antike Skulpturen im Neuen Museum. Prof. Blümel.
11—12 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Grabsteine des Neuen Reiches und dex Spätzeit. Dr. Cramer.
Montag, 9. Januar. 11—12 Uhr im Museum in der Prinz-Albreht-Str.: Japanische Malerei. Dr. Graf Strachwiy. 12—183 Uhr in der Handzeihnungssammlung der Nationalgalerie: Zeichnungen von Hans von Marées. Dr. Fsermeyer.
Dienstag, 10. Fanuar. Uhr im Kaiser-Friedri -Museum: Malerei des Barock. Dr. Kunze-Kühnel.
Ÿ Mittwoch, 11. Januar.
11—12 Uhr im Neuen Museum, Kupferstihkabinett: Goya. Prof. Kurth.
11—12 Uhr in der Vorderasiat. Abteilg: Wie wird ausgegraben? An deutshen Ausgrabungen erläutert (Arbeitsgemein- haft). Dir. Andrae.
11—12 Uhr im Völkerkundemuseum, Ostasiat. Abt.: Die Sonder- ausstellung Japanishe Puppen.
11——12,30 Uhr im Museum in der Prinz-Albreht-Straße, Ger- manen und Römer (mit Lichtbildern): I. Kampf um Rhein und Donau. Prof. v. Jenny. ;
12—13 Uhr ‘im P T N var m Kunstdenkmäler Ftaliens aus dem 4.—12. Fahrhundert (Arbeitsgemein- haft). Dr. Schlunk.
20—21 Ühr im Zeughaus: Die Ausstellung König Friedrih Wil- helm I. x. Uhlemann.
10,30—11,30
JFtalienische
Francisco
Donnerstag, 12. JFanuar.
11—12 Uhr im Deutschen 6d! cui Roger van der Weyden und der Meister von Flémalle. Dr. Thöllden.
11—12 Uhr im Völkerkundemuseum, Afrik. Abt.: Kriegsführung und Waffen in Afrika. Dr. Böhrenz.
11—12 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum, Münzkabinett: Rund- gang durch die Schausäle des Münzkabinetts. Dr. Hellige.
11,10—12,30 Uhr im Pergamon-Vortragssaal: Altä yptische Kunststätten: 11. Die Pyramiden bei Abusir und Sakkara. Dr. Anthes.
Freitag, 13. Januar.
11—12 Uhr im Schloßmuseum: Mobiliar des 18. Fahrhunderts. Prof. Klar. D 11—12,30 Uhr im Musikinstrumentenmuseum: Orgel, Positiv und Regal (mit Klangbeispielen). Dr. Dietel. : l 12—13 Uhr in der Handgeihnungssammlung der Nationalgalerie:
Meister der Zeihnung im 19. Fahrhundert (Arbeits- E Ra t, Dr. Heinrihs. : 19,30—20,30 Uhr in der Kunstbibliothek: Deutshe Buchillustra-
tion und Typographie im 18. Jahrhundert (Avrbeirsgemein- schaft). Prof. Koch. Sonnabend, 14. Januar.
9,30—10,30 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Denkmäler M Sonnenverehrung (Avbeitsgemeinschaft). Dr. ippert. 11—12 Uhr im Völkerkundemuseum, Jndische Abt.: Buddhistische Plastik in Fndien. Dr. Behrsing. 11,30—12,30 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Rundgang durch die Aegyptische Abteilung. |
Außerdem finden im Pergamon-Museum täglich — außer Montag — von 11—12 und von 12——13 Uhr Rundgänge statt,