1922 / 151 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Jul 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsch 4 Preußischer

Der- Bezugspreis beträgt vierteljiährlih. 219 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung M E Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvértrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 5 Mk. Tel: Schrifileitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zenir. 1573.

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Ir. [SL. Reichsvantgirotonto. - Berlin, Mittwoch, den 12. Juli, Abends. Poftichectkonto: Bertina1821. 19D

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werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Sinzelnummern oder einzelne Beilagen : einschließlich des Portos abgegeben.

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das Recht verliehen, in dem Kreis Hoyerswerda des Regierungsbezirks Liegniß im Wege der Enteignung Grundeigentum zu erwerben, das erforderli it, um zur Kohlenverforgung des Kraftwerks Trattendorf bei Sprem- berg eine eingleisige, normalspurige Verbindungsbahn zu bauen zwischen der der Jlse Bergbau - Aktiengesellschaft gehörigen Grube Erika in der Nähe des Dorfes Laubusch, Kreis Hoyers- werda, und dem schon bestehenden Anschlußgleis der Grube Brigitta, das von dem Bahnhof Bluno der Reichseisenbahn- strede Hoyerswerda—Petershain abzweigt. Soweit es zu diesem Des ausreichend ist, kann statt des Eigentumserwerbs auch eine Belastung des Grundeigentums mit einer dauernden Beschränkung erfolgen.

; Dur Erlaß des Reichsministers für Ernährung ' und Landwirtschaft vom 22. März 1922 sind zu Mitgliedern des [Beirats der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forst- irtschaft für die Zeit bis zum Ablauf des Jahres 1926 be- worden: Ackermann, Oekonomierat, Domänen-

Wegen Ausftaudes der Buchdrucker konnte der Reichs- und Staatsanzeiger vom 30. Juni bis 12. Juli nicht ausgegeben werden. Die während dieser Zeit von M den Reichs- und Staatsbehörden erlassenen Verord- Æ nungen und Bekanntmachungen fowie die Berichte über Wrufen

| die Verhandlungen des Reichsrats und der parla- Fpächter, Jrlbach bei Straßkirhen; Dr. Acereboe, } mentarischen Körperschaften werden nachträglich in der F Professor an der Landwirtschaftlihen Hochschule, Berlin: [hentigen und den folgenden Nummern des Blattes ver- Dr. von Bassermann-Jordan, Weinbaukommissar, Deides- è Dffentliht werden. P heim i. d. Pfalz; Berendt, Direktor der Chem. Werke

“Dr. Curt Albert, Amóöneberg b. Bieberih; Freiherr von E RE S E A N S E S R f S E E M R R N O N O T E UEIEES

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Berlep\ch, Major a. D., Seebach (Kr. Langensalza); Bier- | mann, Weingutsbesißer, Bingerbrück: Dr. Eckstein, Profeffor, JFuhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Ernennungen 2c.

Exrequaturerteilung.

Erlaß, betreffend Verleihung des Enteignungsrehts an die Elektrowerke Akt.-Ges. in Berlin.

R a über den Staatsgerihtshof zum Schuße der Republik.

Bekanntmachung, betreffend die Reichsfuttermittelstelle, Ge- schäftsabteilung, G. m. b. H. i. L. in Berlin.

Bekanntmachung, betreffend eine Ergänzung des Verzeichnisses der größeren Dampfmaschinenbauanstalten.

Bekanntmachung über Zulaufsgenehmigungen für Wein im Verkehr mit den beseßten westlihen Reich8gebieten.

Ausführungsbestimmungen des Reichsversicherungsamts über das Verfahren nach dem Gesez über Erhöhung der Zu- lagen in der Unfallversiherung vom .3. Juni 1922.

Bekanntmachung, betreffend Abänderung, der Nr. 2 der Be- fanntmachhung , zur Erläuterung der Bestimmungen über die Anmeldung von Gebrauchsmustern vom 21. November 1919.

Bekanntmachung, betreffend den vor der Eintragung eines Waren- zeichens zu entrihtenden Druckostenbeitrag.

Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement.

Bekauntmachung des Eisenwirtschaftsbundes über Höchstpreise für Roheisen, Ferromangán und Ferrosilizium.

Handelsverbot.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 45 und 46 des. Reichsgeseßblatts Teil T und der Nummer 14 des Reichs- gesezblatis Teil I.

Erste Beilage:

Entscheidungen der Filmprüfstellen in Berlin in der Zeit vom 21. bis 27. Juni 1922 und in München in der Zeit vom 21. bis 28. Juni 1922.

Preuße.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Gesetz, betreffend Beteiligung Preußens an der Ostpreußentwerk- Akt.-Ges.

Erlaß, betreffend Verleihung des ‘Enteignungsrechts an das Ostpreußenwerk Akt.-Ges. in Königsberg i. Pr.

Anordnung, betreffend die Auflösung der Staatlihen Ver- teilungsstelle für Groß Berlin.

Bekanntmachung, betreffend Auflösung des Verbandes national- gesinnter. Soldaten E. V. :

Bekanntmachung des Ministers des Jnnern zur Ausführung der Ergänzungsverordnung des Reichspräsidenten zum Schuße der Republik. L

Bekannimachung, betreffend Auflösung des Deutschvölkischen Schuß- und Trußhbundes. |

Bekanntmachung, betreffend Auflösung des Bundes der Auf- rechten. L

Bekanntmachung, betreffend Auflösung der beim Oberpräsidium in Hannover bestehenden Abteilung für Vorarbeiten in An- gelegenheiten des Mittellandkanals.

Brauns, betreffend Diplomprüfung für den mittleren Bibliotheksdienst usw.

Handelsverhbot.

Anzeige, betreffend die Ausgabe Preußischen Geseßsammlung.

der Nummer 26 der

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat dem ständigen Mitglied des Reichsversicherungsamts Oberregierungsrat Dr. Kahl die nah- gesuhte Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt.

Der Neichsjustizminisier hat den Landgerichtsdirektor Dr. Alken in Frankfurt a. M. zum Untersuchungsrichter beim Staatsgerichtshof zum Schuße der Republië bestellt.

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‘Universität in Göttingen,

Dirigent der Zoologischen Abteilung der Hauptstation des forst- lichen Verfuhswesens, Eberswalde; Dr. Edler, Professor, Geh. Hofrat, Direktor des Landw. Instituts der Universität Jena, Jena: Ehatt, Landesökonomierat, Trier: Engelbreht, Hofbesitzer, Ehrendoktor der Universität Breslau, Obendëich b. Glückstadt; Prof. Dr. Escheri ch,. Vorsteher der Zollabteilung der - forst- lihen Untersuhungsanstalt, Leiter des Forschungsinstituts für angewandte Zoologie, München; Falk, Landesobstbauinspektor, Weimar; Peter Giese, Hofbesißer, Mittelkirchen-Alteland: Herrmann, Geh. Reg.- und Forstrat, Breslau; Dr. Hey- mons, Prof. an der Landwirtschaftlihen Hochschule, Berlin: Dr. Hiltner, Prof., Direktor der Landesanstalt für Pflanzen- bau- und Pflanzenschuz, München: Dr. Honcampvp, Prof. , Leiter der Landwirtschaftlihen Versuchsstation, Rostock i, Mecklbg.; Janezki, Niltergutsbesißer, Walt- dorf in Schlesien; Kettlig, Gärtnereibesißer, Berlin-Buchholz: Dr. L. Klein, Prof., Geh. Hofrat, Direktor des Botanischen Instituts und des Botanischen Gartens und der Technischen Hochschule, Karlsruhe in Baden; Dr. Alfred Koch, PVrof., Direktor des landwirtschaftlich-bakteriologischen Instituts der é Göttingen; Ko fahl, Oekonomierat, Zernikow bei Glöwen i. d. Mark: Koestle in, Landes- ötonomierat, Ochsenhausen i. Württemberg; Dr. Möller, Prof., Oberforstineister, Direktor der Forstakademie, Eberswalde: Hinrih Müller, Oekonomierat, Alinenhof, Post Rüstringen i. Oldenburg; Dr. Muth, Prof., Direktor der Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau, Geisenheim a. Rh.; Rabethge, Kommerzienrat, Klein Wanzleben; Dr. Remy, Srof., Direktor der Landwirtschaftlihen Akademie, Bonn-Poppelsdorf, Ringleben, Rittergutsbesizer, Götsdorf bei Stade: Dr. Rös\ ide, Rittergutsbesißer , Görsdorf i. d. Mark: Dr. von Rümker, Geheimer Regierungsrat, Emerslebeon bei Halberstadt; Säu b erli, Geheimer Oekonomierat, Vorsißender der Landwirtschaftskammer für Anhalt, Gröbzig; Scheibe, Rittergutsbesißer, plilzow i. Vorpommern; Schoffer, Landes- ofonomierat,. Vorstand der. Weinbaushule, Weinsberg in Württemberg; Freiherr. von Schorleme r-Lieser, Staats- minister a. D., Schloß Lieser a. d. Mosel; Prof. Dr. Steglich, Regierungsrat, Dresden, Stübekallee 2: Steiger, Geheimer Oekonomierat, Rittergutsbesißer, ‘“ Dresden-A., Bergstr. 283; Franz Steinwég, " zweiter Vorsißender des Zentral- verbandes der Kleingärtnereien Deutschlands; Berlin, Köpenicker Straße 32a; Professor Dr. Freiherr von Tub euf, Vorstand der botanishen Abteilung der - forstlihen Versuchsanstalt, München; Vibrans, Oekonomierat, Calvörde i. Braun- schweig; von“ Vogelsang, Major a. D,, Hovedissen b. Leopoldshöhe: Profesor Dr. Voigt, Direktor des Instituts für angewandte Botanik, Hamburg; Dr. Wagner, Professor, Geheimer Hofrat, Vorstand ‘der Landwirtschaftlichen Versuchsstation, Darmstadt: von Webski, Präsident der deutschen Landwirtschafisgesellshaft, Karlsdorf (Kr. Nimptsch i. Schles.): Wunderling, Kurt, Ritterguts- besißer, Neukirhen b. Deutschenbora (Amtsh. Meißen); Dr. Zopes, Direktor der. Terra Aktien-Gesellschaft, Aschersleben.

._ Vorsißender des Beirats ist der Direktor der Biologischen NReichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Geheimer Re- gierungsrat Professor Dr. Appel.

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Der Legationsrat von Scharfenberg ist zum Gesandt- shaftsrat I. Klasse bei der Gesandtschaft in Wien crnannt worden. :

Der VLegationssekretär von Kamphövener ist zum Gesandschaftsrat 11: Klasse bei „der Botschaft in London ernannt worden.

Dem Leiter des Königlih rumänischen Generalkonsulats in Leipzig, Königlih rumänishen Konsul Prager ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Auf Grund des Geseßes, betreffend die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft, vom 31. Dezember 1919 (RGBLl. 1920 S. 19) § 15 Absag 1 und 2 wird der Elektrowerke Aktiengesellschaft in Berlin, Kurfürstenstr. 112/1128,

Berlin, den 14. Juni 1 Der Reichskanzler. Wirth.

Der Reichsschaßminister. Bauer.

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Verordnung über den Staatsgerichtshof zum Schutze

der Nepublik. (Veröffentlicht im NGBl. 1922, Teil L S. 534/536.) Auf Grund des § 6 Abs. 2 Satz 4 und des Abs. 4 Sag 2 der Verordnung des Reizhspräsidenten zum Schuße der Republik vom 26. Juni 1922 (RGBLI. L S. 521) wird ver- ordnet: D .

Auf den Skaatsgerichtshof zum Schutze der Republik finden die Bestimmungen des 13. bis 16. Titels des Gerichtsverfassungsgeseßzes mit folgenden Maßgaben entsprehende Anwendung :

l, Das Ersuchen um Nechtshilfe darf niht abgelehnt werden.

2, Der Gerichtshof kann an jedem Orte innerhalb des Deutschen Reichs Sißungen abhalten und Amtshandlungen dur einen beauftragten Nichter vornehmen lassen.

3. Die nicht zum Richteramte befähigten Mitglieder stimmen vor den zum Richteramte befähigten Mitgliedern; der Vorsitzende stimmt zuleßt, der Berichterstatter zuerst. Z

8 2.

Die zur Erledigung der Geschäfte des Staatsgerihtshofes er- forderlißen Gerichfs\chreiberei-, Kanzlei- und Unterbeamten beruft der Präsident des Reich8gerichts.

Der Präsident des Neichsgerichts trifft - die erforderlichen An- ordnungen über die Geschäftsräume und Geschäftsbedürfnisse des Staatsgerihtshofs.

S 3.

Die Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung trifft der Staatsgerichtshof in der Beseßung von drei Mitgliedern mit Ein- {luß des Vorsitzenden.

J 4.

Auf das Verfahren in den zur Zuständigkeit des Staatsgerichts- hofs gehörenden Sachen finden, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die zur Zuständigkeit der Strafkammern gehörenden Sachen entspredhende Anwendung.

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Ueber die Ablehnung eines Nichters entscheidet der Staats- gerihtshof, nachdem an die Stelle des abgelehnten Richters dessen Stellvertreter getreten ist. Die Ablehnung des Stellvertreters ist unzulässig.

8 6.

Die nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung im vor- bereitenden Verfahren dem Amtsrichter obliegenden Geschäfte können auch durch einen vom Reichsminister der Justiz besonders bestimmten Ermittlungsrichter des Staatsgerichtshofs vorgenommen werdeu.

Soweit nah der Strafprozeßordnung die Verfügungen dés Amts- rihters einer Beschwerde unterliegen, gilt dies auch für dië Vers fügungen des Ermittlungsrichters. Ueber die Beschwerde gegen Veêt« fügungen des Amtsrichters und des Ermittlungsrichters entscheidet der Staatsgerichtshof. Das gleiche gilt für die nah § 8 der Vérord- nung des Neichépräsidenten vom 26. Zuni 1922 zugelafsene Beschwerde.

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Der Amtsrichter oder der Ermittlungsrichter hat den vor Er- bebung der öffentlichen Klage erlassenen Haftbefehl aufzubebzz,. wenn der Dberreih8anwalt es beantragt oder wenn ihm nicht vor Ablauf von drei Wochen nah der Vollstreckung des Haftbefehls die Ent- scheidung des Staatsgerihtshofs bekannt wird, daß der Haftbefehl aufrechterhalten wird. y

Erhält der Staatsgerihtshof den Haftbefehl aufredt, so steben ihm alle weiteren Entscheidungen über die Unter)uhungshaft zu. So- lange die öffentliche Klage noch nicht erhobey ist, hat der Oberreihs- anwalt nach Ablauf je eines Monats seit der leßten Entscheidun des Staatsgerichtshofs dessen Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Untersuhung8haft fortdauern foll. Der Staatsgerichtshof hat den Haftbefehl, solange- die öffentlihe Kläge noG nit erhoben ist, auf- zuheben, wenn der Oberreihsanwalt es beantragt. j

S 8. | ; Die Verteidigung ist in allen Sachen notwendig, die vor dem Staatsgerichtshof zu verhandeln sind. i E

§ 9. : n Die Voruntersuchung ‘wird dur einen ständigen Untersuhungs- rihter geführt, den der Reichsminister der Justiz bei dem Staais gerihtshof ernennt. Der Sor pee des Staatsgerichtshofs kann ir einzelnen Falle einen anderen Untersuchungsrichter bestimmen;