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{weren Eingriff in die Justizhoheit des bayerishen Staates, während das Reichskriminalpolizeigeseßz einen ebenfo s{chmwmeren, wenn nicht noch
ren Eingriff e D ge babe der Länder mache. Von Bayern drohe der Republik feine Gefahr, und wenn im- Reichstag von einem Abgeordneten gesagt sei, daß 80 vH der Bayern Monarchisten seien, so wären min estens ebenso viele Bayern der Ansicht, daß die Er- rihtun einer Monarchie unter den gegebenen Verhältnissen heller Wahnsinn wäre. Redner bezweifelte dann, ob im gegenwärtigen Augenblick das Reichskriminalpolizeigeseßb unbedingt erforderli sei, zumal der Regierungsentwurf felbst vorsehe, daß das Gesetz erst nach einer gewissen Zeit in Kraft treten solle; er wandte \ich dann ganz besonders gegen die erwähnte Bestimmung des § 7; keine bayerische Regierung könne es wagen, wenn sie noch vor dem Lande bestehen wolle, fol en Bestimmungen zuzustimmen. Man befürchte in Bayern, daß iese einzelnen Fälle der Auédehnung der Rechte des Reichs. \{ließlidch die Regel werden würden. Bayern fei bereit, dem Reich zu geben, was das Reih verlangen könne. In dem Fall Rathenau habe die bayerische Regierung die Berliner Polizei, die nah München ge- kommen sei, in jeder Weise unterstüßt; alle anderen Nachrichten seien absolut erlogen. Redner legte scließlih einen Gegenentwurf über eine Vereinbarung, betreffend die Errichtung eines Neich8polizeiamts und von Landeskriminalpolizeibeh örden, vor.
Abg. K 0-ch - Weser (Dem.) bedauerte, daß solhe rein facliche agen nicht aus fachlihen Gründen geprüft würden, sondern zu
Zuständigkeitsfragen gemacht würden, wie sonst zwischen Behörden,
fo hier zwischen den Ländern. Gewiß solle man die Zentralisation
in Berlin nicht überspannen, aber das Verbrechertum mache vor den Landesgrenzen nit balt, und der Verbrecher warte nun einmal die Akten- versendung nit ab. Bisher wären Ueberwahungen einfa von Preußen 1» Berlin aus gemacht worden, und das Reich habe keinerlei Ein- f. darauf. Während seiner Amtsführung als Reichsminister des Innern seien häufig die notwendigen Polizeimaßnahmen an dem Widerspru der Länder gescheitert. Die Morde an Erzberger und Rathenau wären zu verhindern gewesen, wenn von NReichswegen ein- heitlih hätte vorgegangen werden können. Die Versuche, ein solches Geseß zu schaffen, seien damals am Widerstande Preußens gescheitert. Jett sei Bayern in diese Stelle eingerückt, während es damals nur gewisse Vorbehalte machte. Bayern könne den Umsturz nicht an der Mainlinie aufhalten. Vielleicht würde man die Bestimmungen über die Erweiterung der Befugnisse des Reichs - s{ärfer fassen müssen. Das Geseß sei wichtiger für die Bekämpfung der Verbreher und den Schhug der Republik als die anderen bezüglihen Geseße. Wenn man aus dem Geseße nah dem Vorschlage der bayerischen Regierung die po- litishe Polizei und die Exekutive herausnehmen würde, so wäre das Geles wirkungslos.
Abg. Dr. Bell (Z.) behielt seiner Fraktion die Stellungnahme bor. Wir müssen uns bei diesem Geseß auf das nötigste beschränken. Wie weit es notwendig sei, werde sehr gründlih zu prüfen fein, aber den. Notwendigkeiten müßte man unbedingt Rechnung tragen. “Jn Bayern habe man anscheinend den Eindruck, daß die ganze Polizei- hoheit Bayern genommen werden folle, tatsählih solle aber nur ein kleiner Zeil der Kriminalpolizei auf das Neich übertragen werden. Bayern könnte es unter Umständen nur erwünscht sein, in der jetzigen gespannten Zeit niht die Verantwortung für die Durchführung polizei- licher A Ggungen ¿u tragen. Die Bedenken, daß man nun neben den Landespolizeibehörden auch eine Reichsbehörde schaffe und so ein
* gewisser Dualismus entstände, müßten beseitigt werden. Man müsse prüfen, wie man den Bedenken Bayerns möglihst entgegen- kommen könnte, ohne die Absicht des Geseßentwurfs zu durhkreuzen.
Reichsminister des Innern Dr. Köster wandte sich gegen die Ausführungen des bayerishen Gesandten und betonte noch einmal! die Notwendigkeit, daß das Reich selbständig vorgehen könne. Das Reich : habe fich in seinen Forderungen selbs Beschränkungen auferlegt, wie es nur irgend mögli gewesen sei; wenn aber au diese Beschränkungen noch erweitert würden, dann habe das Neichskriminalvolizeigeseß keinen praktischen Wert mehr. Im Reichsrat habe dieser Entwurf {ließli nur noch den Widerspruch Bayerns gefunden, so daß dies doch auch die bayerishe Megierung zum Nachdenken veranlassen müsse. Noch allgemeiner werde ‘die Ueberzeugung von der Notwendigkeit dieses Geseßzes sein, wenn man erst einmal in der Oeffentlichkeit er- fahre, welche großen Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Nathenau- mörder sich ergeben haben 1nd welche Verzögerungen dadur ent- standen seien, daß das Material über die Organisation C an ver- schiedenen Stellen verzettelt sei; dann werde das Urteil sfih auch dort ‘ändern, wo es heute vielleicht noch gegen das Geseß sei. Der Minister wandte sih dann im einzelnen gegen den von Bayern vor- gelegten Entwurf einer Vereinbarung.
Abg. Hoffmann - Kaiserslautern (Soz.) wandte sh scharf gegen die bisherige Haltung Bayerns. Bayern betone immer seine Treue zum Neich, aber die Taten Bayerns widersprächen dem durhaus. Immer sei Bayern in der Opposition gewesen, ob es sich um große oder kleine Fragen gehandelt habe. In diesem shwierigen Zeitpunkt hätte fich Bayern auf den Boden der Notwendigkeiten des Reichs ftellen müssen. Diese Politik werde nicht von dem ganzen bayerischen Volke geteilt, nit nur nicht von den Arbeitern, sondern auch nit von großen Teilen des Bürgertums. Deshalb solle sich die bayerische Regierung noch einmal überlegen, ob sie ihre bisherige Stellungnahme beibehalten wolle. /
Abg. von Kardorff (D. Vp.)- vermißte die Vorlegung êiner Begründung zu diesem Geseh. Das einzige, was uns noch geblieben sei, sei die Einheit des Reichs, und wenn seine Freunde sähen, daß die Einheit gefährdet würde, dann träten sie mit größter Vorsicht an ein solches Gesetz heran. Eine besonders glückliche Hand in der Behand- lung bayerischer Empfindlichkeiten hätte die Neichsregierung in leßter Zeit nicht gehabt; vielleiht sei aber auch in Bayern nicht immer alles mit der nötigen Zurückhaltung vor sich gegangen: Deshalb bepaure er, daß hier keine Verständiguna mit Bayern erzielt worden fei. Den Bedenken, die die bayerishe Regierung insbesondere gegen die Möglichkeit einer Erweiterung der Zuständigkeit der Polizei geäußert habe, kBnne man vielleiht durch ausreichende Kautelen Rechnung tragen, etwa dur eine qualifizierte Mehrheit im Reichsrat.
Abg. Leicht (B. Vp.) betonte, daß die Situation dadur sehr erschwert werde, daß jeßt eine so große Anzahl von Gesetzen zu- sammenkomme. Man müsse sich hüten, in diefen vollen Becher den leßten Tropfen hineinzushütten, der den Becher zum Ueberlaufen
« bringe. Man dürfe nicht den leßten Nest der Hoheit der Länder auch noch aushöhlen. ,
Aba. Dr. Spahn (Z) verlangte, daß jeßt unbedingt etwas geschebe; {hon bei dem Erzbergermord hätte man diese Frage energisch angreifen müssen. Wenn jeßt so viele Geseßentwürse auf einmal gekommen seien, fo liege das daran, daß man bisher zu lang- sam vorgegangen sei.
Abg. Unterleitner (U. S.) führte aus, es handle fic jeßt darum, die Verbrecher energisch zu bekämpfen, die sich in leßter Zeit organisiert hätten, und deshalb verstände er den Widerstand der bayerischen Regierung niht. Bayern habe den Offenburger Unter- suchungsrihtern die größten Schwierigkeiten gemaht. Die National-
: fozialisten seien nur eine Gruppe der Organisation C; das zeige, daß das Reich Befugnisse bekommen müsse, um in Bayern nah dem Rechten zu sehen, um gegen diejenigen vorgehen zu können, die O organisieren. Sousft sei es unthöglih, in Bayern etwas zu etreichen.
/ Abg. Dr. Bart h (D. Nat.) widersprah auf das entschiedenste der Vorlage. Insbesondere seien die von der bayerischen Negierung beanstandeten Stellen seinen Freunden ganz unannehmbar. Die Vor- es sei unter dem Drucke der Straße entstanden und ein weiterer Schritt auf dem Wege der Mediatisierung der Länder. “ Die deutsche Kriminalpolizei habe sich durchaus bewährt, keine Polizei der Welt habe so gut gearbeitet wie die deutsche.
Abg. Dr. Levi (U. Soz.) wies auf Gkund einer Neichsgerichts-
entsheidung nach, daß auch heute {hon die Polizei die meisten Auf- gaben, die das Gese dem Reichspolizeiamt zuweisen wolle, erfüllen
“fue Im übrigen behalte er sich für seine Fraktion die Ent-
eidung vor. t
Abg. Lübberin g (Soz.) bezeichnete die Behauptung des Abg. Barth, daß die deutsche Polizei vollkommen auf der Höhe sei, als sehr gewagt, für die er den Beweis nicht erbringen könne.
pydlegende Paragraph, der Hter \o angegriffen worden seï, gehe einen politishen Freunden noch nicht weit genug. Auch für seine Freunde behalte er sich die Stellungnahme im einzelnen vor, lehne aber deù bayerishen Gegenentwurf mit Entschiedenheit ab.
Neichsminister des Innern Dr. K öst er wies darauf hin, daß im Laufe der leßten Jahre im Mittelpunkt aller politischen Fragen Bayern gestanden habe. Auf Bayern sei stets in jeder Weise Nückficht genommen worden wie auf keinen anderen Staat. Heute mache die bayerishé Regierung das Reich für alle Maßnahmen Preußens verantwortlich, auf die das Reich keinen Einfluß habe. Deshalb müsse das Verhältnis hier gereinigt werden.
Darauf vertagte sih der Aus\chuß.
Am 16. Juli seßte der Rehtsaus\chuß die Beratung des Gesegentwurfs über die Errichtung eines Reichspolizeiamts und von Landeskriminalpolizeibehörden fort, und zwar trat der Ausschuß in die Einzelberatung ein.
Den § 1 (Aufgabe des Meichspolizeiamts) beantragten die R on Kardorff (D. Volksp.) - Mar x (Zentr.), wie folgt, zu fassen:
„Zur Verhütung gemeiner Verbrehen wird das Neichspolizei- amt errichtet, das seinen Siß in Berlin hat und dem Reichsminister des Innern unterstellt ift,“
_ Abg. K o-ch (Dem.) sprah seine Verwunderung darüber aus, daß dieser Antrag gemeine Verbrechen enthalte, da dieses Gesez \ich doch gerade auf das politishe Verbrechertum erstrecken \olle. Deshalb beantrage er, in dem Antrage das Wort „gemeiner“ zu streichen. NReichminister des Innern Dr. Köster erklärte, daß ih praktis nit trennen lasse, was ein gemeines und ein politisches Verbrechen
sei. Nein organisatorisch wollte die Regierung die kriminalpolitische
va, r Let Eine werden.
Abteilung von der poslitishen Polizei trennen. (U. Soz.) stimmte dem Antrag in der Fassung Koch zu. politishe Bespizelung müsse unbedingt vermieden Abg. Emminger (D. Vp.) beantragte, ohne damit etwa grund- O seine Zustimmung zu dem Gesetz zu erklären, in § 1 zu Maden „Dur Bekämpfung des Verbrehertums, soweit es seine Tätigkeit nicht auf bestimmte Orte oder Landesgebiete beshränkt, wird ein Reichs- kriminalpolizeiamt und Landeskriminalpolizeibehörden errichtet." Ferner foll überall das Wort „Neichspolizciamt“ durh „Reichskriminal- polizeiamt“ ersezt werden, Die Ernennung des Vorstands sollte der Zustimmung des Reichsrats bedürfen. Die Bespitzelung, gegen die sich Abg. Levi gewendet habe, scheine ihm der Hauptzweck des ganzen Gesetzes zu sein. Reichsminister des Innern Dr. Köster wies gegenüber den Ausführungen des Vorrednes darauf hin, daß in den „Münchener Neuesten Nachrichten“ ein bayerischer Justizbeamter Klage über die Schwierigkeiten geführt habe, solde Verbrecher zu verfolgen. Den Gedanken der Zentralisierung der Kriminalpolizei habe schon der frühere bayerishe Justizminister Dr. Müller-Meiningen nachdrücklich vertvreten. . Abg. K o ch (Dem.) wandte ih gegen die Zustimmung des Neichsrats bei der Ernennung des Vorstands des MNeichspolizeiamts. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) betonte, daß heute son die Verfolgung der Verbrecher an die Landesgrenzen nicht gebunden sei. Abg. K o ch (Dem.) hob demgegenüber ‘hervor, ‘daß das nicht aus- reichend sei. Nicht nur ‘ darauf käme es an, die Verbrecher zu verfolgen, fondern das Verbrehertum müsse {hon - vor der Tat beobachtet werden können. Man könne nicht die einheit- liche Leistung dur ein ‘ Zusammenarbeiten verschiedener Landes- verwaltungen erseßen. Neichsjustizminister Dr. Radbrucch führte gegenüber * dem Abg. Emminger nochmals aus, « ‘daß auf Grund der geltenden Bestimmungen es nicht einmal möglich sei, dem Verbreher voraus auf ein fremdes Landes- gebiet hinüberzugehen und ihm den Weg abzuschneiden. Verfolgungen, wie die der Organisation C, müßten einheitlih geleitet werden, weil ein zu s{nelles oder zu langsames Vorgehen einzelner Stellen den jOuen strategischen Plan verderben könnte. Heute sei das Ver- rehertum wieder sehr stark entwidelt, bei dem durch ein weit- verzweigtes Nes von Banden die Gelegenheiten ausgekundschaftet würden. Diesem Nez . könnte man nur beikommen, wenn man die ganzen Fäden in der Hand hätte, sont klärte man vielleicht -das“ - einzelne Verbrechen _ auf, aber nit die weiteren - Zusammenhänge. Das . gleihe gelte für die Spionage. Heute" hätten wir |chon für unzühtige Schristen und für Falshmünzerei zentrale. Verfolgungéeinrihtungen, und das müsse fi auch auf die anderen Gebiete erstrecken. Abg. Geck (U. Soz.) betonte die Notwendigkeit einer folhen einhéitlißen Organisation und wandte sih dagegen, daß, wie im „Vorwärts“ geschehen sei, Berichte über die Verfolgung von Verbrechern veröffentliht würden, folange das Verfahren noch s{webte.
Hierauf wurde der § 1 in folgender Fassung angenommen: „Zur Verhütung und Bekämpfung von Verbrechen, deren Be- gehung niht auf bestimmte Orte oder Landesteile beschränkt sci, wird ein Neichskriminalpolizeiamt errichtet. Es hat seinen Siß in
Berlin und wird dem Neichsminister des Innern unterstellt.“
_ Der Ausdruck „Neichspolizeiamt“ soll überall durch „Reichs- kfriminalpolizeiamt“ erfeßt werden. Der Antrag, daß die Ernennung Ms Es der Zustimmung des Reichsrats bedarf, wurde ab- gelehnt. ‘
__§ 2 (Errichtung von Landeskriminalpolizei- ämtern) wurde unverändert angenommen.
__ Bei § 3 (Aufgaben der Lan deskriminalpolizei- ämter) wandte si der bayer. Gesandte v on Prege r dagegen, daß die Landeskriminalpolizeistellen Aufträge des Reichspolizetamts aus- zuführen haben. Das widerspreche dem Art. 15 der Reichsverfassung. Reichskommissar für öffentlihe Ordnung Kuenzer hielt dem ent- gegen, daß nah Art. 14 ein solhes Vorgehen des Reichs durchaus“ gerechtfertigt wäre. Abg. Ko ch (Dem.) widersprah ebenfalls den Ausführungen des bayr. Gesandten von Preger. § 3 wurde hierauf in der Fafsung der Vorlage mit einer nur redaktionellen Streichung angenommen, ebenso die §8 4 und 9.
§ 6 will für die einheitliße Geschäftsführung der Landeskriminalpolizeibehörden sorgen. Abgeordneter Emminger (Bayer. Vp.) wollte das durch Vereinbarung zwishen den Ländern regeln. Neichsminister des Innern K ö s er trat für die Fassung der Regierungsvorlage ein, um wirklih eine Einheitlichkeit herbeizuführen. Nach längerer Debatte wurde der erste Saß des § 6 in der redaktionellen Fassung des Antrags Emminger angenommen und lautet nunmehr: „Das Neichskriminalpolizeiamt stellt Richtlinien für die einheitliche - Geschäftsführung der Landes- polizeibehörden und für entsprehende Ausbildung der Beamten auf.“ Im übrigen wurde der Paragraph nach der Regierungsvorlage ange- nommen.
Gs folgte § 7, der die Reihserxekutive regelt. Ein An- trag Marx (Zentr.) will die Fälle, in denen das Reich ohne An- trag selbständig vorgehen kann, auf Hochverrat gegen das eich und die Länder sowie auf Verbrehen gegen die Beamten des Reichs be- schränken und den vierten Abfaz streichen, welcher die Uebertragung von Sondergebieten polizeiliher Tätigkeit auf das Reich vorfieht. Gin Antrag Levi (U. Soz) sieht die RNeichsexekutive für alle Fälle vor, durch die Interessen des Reichs berührt werden, und wendet sih gegen die Streihung des Ab sages 4. Ministerialdirektor Meister vom preußischen Innenminisierium sprach gegen den Antrag Levi aus, der im Gegensaß zu dem Antrage Marx. eine außerordentliche Er- weiterung der Befugnisse des Reichs darstelle. Bayer: Gesandter von
reger wünschte in dem Geseß ausdrücklich zu bestimmen, daß die NReichspolizei bei ihren Ermittlungen sich stets mit’ der Landespolizei ins Benehmen seßen müsse. Abg. Haas (Dem.) erklärte, daß der Antrag Marx die Anwendbarkeit für Fälle wie EGrzbergerx, Scheidemann uyd Harden und die Verfolgung der Organi- sation © ausschließe. Der Streichung des Absatzes 4 stimmten seine Freunde zu. Reihsjustizminister Dr. Radbruch unter- strich diese Ausführungen; durch ‘die Fassung des Antrag Marx würde nicht einmal die Zuständigkeit des Reichsgerichts bei Spionage und Landesverrat, ebensowenig wie beim Mädchen- handel, unzühtigen Schriften und Falshmünzerei gegeben sein. Reichsminister des Innern Dr. K ö ster ergänzte die Ausführungen dahin, daß man auch Fälle müsse verfolgen können, die zunätst |
gemeine Verbrechen zu sein seinen. So fei der Mord an tem jüdischen Kaufmann Aronsfrau in Manuheim zunächst als gtumeines Verbrechen behandelt ' worden, jedo habe \sich herausgestellt, daß dieser. Mord auch von der antisemitishen Hamburger Mörderzentrale ausgegangen sei. Nach gründlihster Prüfung der gestrigen Ausshuß- verhandlungen habe er sich überzeugen müssen, daß eine andere Fassung wie die Regierungsfassung nicht ihren Zweck erfülle. Abg. von Kardorff {loß fich den leßten Ausführungen für seine Person an und empfahl, um den bayerischen Bedenken Nehnung zu tragen, hinzuzufügen, daß auch die örtlich zuständigen Landes- polizeibeamten an diesen Verfahren zu beteiligen seien. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Dr. Levi und Emminger beantragte Dr. Bart h (D. Nat.), den Antrag Marx durch- eine Bestimmung zu ergänzen, daß auch die Verbrehen im Sinne des Ge- seßes zum Schuße der Republik “ in diefen Antrag auf- genommen werden. MNeichsminister des Innern Dr. Köster wandte sih gegen eine Streichung des Absatzes, da einc folhe Erwoeiterung des Tätigkeitsbereitßs des Neichskriminal- polizeiamts gerade ün Interesse der Länder erfolgen dürfte, auch nach dem Ergänzungsantrag Barth würden antisemitische Verbrehen und die Verfolgung von Verbrecherbanden nicht unter das Gesetz falle: Neichsjustizminister Dr. Radbruch wies darauf hin, daß auch durch die Ergänzung des Antrag Barth weder die Spionage noch dic Fälle Nathenau, Scheidemann und Harden unter dieses Gesetz fallen würden. Abg. Marx (Zentr.) erklärte sih bereit, auch weitere Ver- breden in seinen Antrag aufzunehmen, hielt aber mit Rüchsich: auf die Linder eine genaue Umsc(hreibung der Meichs- erefutive für notwendig. Abg. K och O glaubte, daß eine fole Aufzählung niemals erschöpfend sein werde. Auch die Zu- ziehung des ortszuständigen Landespolizeiamts, wie es der Antrag Kardorff vorsehe, gefährde von vornherein den polizeilichen Zweck. Abg. Maretki (D. Vp.) hatte die gleichen Bedenken gegen die Aufzählung einzelner Verbrehen. Unter Ablehnung aller Abänderungs- anträge wurde hierauf die Regierungsvorlage angenommen, gestrichen wurde aber die Bestimmung, nah welcher mit Zustimmung des Mens die Befugnisse des Reichspolizeiamnts erweitert werden önnen.
Die ' Frage des Verkehrs des Reichskriminal- polizeiamts mit ausländishen Behörden wurde auf Antrag K o ch dahin geregelt, daß das Neichskriminalpolizeiamt den Verkehr mit ausländischen Behörden aus\{ließlich auf \sich über- E kann, wenn es für die zweckmäßige Durchführung erforderlich erscheint.
Zu der Kostenfrage liegen zwei Fassungen vor. Negierungsvorlage will die Kosten der Landeskriminalpolizei nach festen Säßen (509 Pfg. auf den Kopf der Bevölkerung) festseten, während der Beschluß des Reichärats sie zu gleichen Teilen auf das Reich und die Länder verteilen will. dem Beschluß des Neichsrats an mit der Maßgabe, daß das Neich ein Drittel, die Länder zwei Drittel tragen sollen.
Damit war die zweite Lesung im Ausshuß beendet. Die Ueberschrift des Geseßes wurde im RNeichskriminalpolizeigeseß geändert und § 1 nachhträglich in folgender Fassung ange- nommen:
__ „Zur Bekämpfung des Verbrechertums, das sein Tätigkeitsfeld niht auf bestimmte Orte oder Landesgebiete beschränkt, wird ein Meichskriminalpolizeiamt errichtet. Es hat seinen Sig in Berlin und wird dem Reichsminister des Innern unterstellt.“
Der volk3wirschaftlihe Ausschuß des Reichstags beschäftigte sich am 15. Juli mit dem Geseßzentwurf über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Not der Presse.
In der allgemeinen Aussprache wurden gegen den Grund- gedanken des Geseßentwurfs keine Einwendungen erhoben, dagegen die Bestimmungen über die Ausfuhrabgabe zugunsten der Presse als unbillig bezeihnet. Neichswirtschaftsminister Sch midt wandte sich gegen diese Auffassung und empfahl die Annahme des Gefeßes, das zu den s{wierigsten Vorlagen gehöre, die von ihm zu bearbeiten ge- wesen seien, daes sh hierbei nach der einstimmigen Aufforderung des NReichêtags darum handelte, in ganz kurzer Zeit etwas zu schaffen, das der Notlage der Presse schnell und wirksam entgegentrete.
___In der Einzelbesprehung wurde § 1, der der Regierung die Er- mächtigung zur Ermittlung der Selbstkosten und Festseßung der Preise für Holzstoff, Zellstof und Druckpapier gibt und sie weiter ermädtigt , die Herskeller zu Vereinigungen zusammen- zuschließen, unverändert angenommen, mit dem Zusatz, daß dazu neben der Zustimmung des Neichsrats auch die .des füntten Ausschusses des Reichstags erforderlih sei. § 2 legt dem Forstbesiß eine Abgabe von # vH des Verkaufspreises auf. Ein Antrag Herold (Ztr.), niht nur Grundstücke unter 10 Hektar Größe, sondern solhe bis zu 100 Hektar von der Abgabe freizulassen, wurde gegen drei Stimmen abgelehnt. Anträge, die Abgabe von d vH auf 1 vH zu erhöhen, wurden zurückgezogen, nachdem die Ne- gierung erflärt hatte, daß bei Annahme solcher Anträge das ganze Geseß gefährdet sei, da der Reichsrat einer solhen Erhöhung ent- schieden Widerstand entgegenseßen würde. § 3 der Regierungsvorlage wollte eine Ausfuhrabgabe bei Erteilung einer Ausfuhr- bewilligung erheben; dadurch wären die ausfuhrfreien Waren auch abgabefrei geworden. Dem Ausschuß lag -ein Antrag Dauch (D. Vp.) — Schla ck (Ztr.) vor, eine Ausfuhrabgabe von 1 pro Mille für alle Waren zu erheben. Der Auss{chuß nahm diesen Antrag an mit einem Zusagzantrage Dr. Heri (Unabh. Soz.), der-den Saß von 1F pro Mille nah der Regierungsvorlage wieder- herstellt, § 4 regelt die Verteilung der Rüdckvergü- tungen an die Presse auf den Druckpapierpreis. An die Stelle der Bestimmung der Regierungsvorlage, daß in ‘erster Linie die Éleinere und mittlere Presse berücksichtigt werden solle, trat ein von mehreren Parteien gestellter Antrag: „Die Nückvergütung erfolgt nach der Menge des Papierverbrauhs. Als Verbrauch ist das Papier nicht in Ansaß zu bringen, das zum Abdruck von Inseraten verwandt wird.“ Da die Regierung erklärte, daß sie den Guundgedanken dieses Antrags vollkommen zustimme, wurde davon abgesehen, über den Umfang der Zeitungen nähere Bestimmungen zu treffen oder die Höhe der Vergütung je nah der Menge des verbrauchten Papiers geseßlich festzulegen. Sodann wurde auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Oen Parteien Aen, h 20 Geseß nicht am 31. März I, Wie die Negierungévorlage vorsieht, sondern ers am 31. März 1924 außer Kraft tritt. N : |
Die
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Der Beamtenaus\chuß des Reichstags beschäftigte sih gestern zunähst mit der Frage des Aufrücckens der Se Uretare Der Gruppe VI in die Gruppe VII und nahm hierzu Entschließungen an, die die Zustimmung der Regierung fanden. Sodann gab zu der Frage der Teuerungsmaßnahmen ein Ver- treter des Neichsfinanzministers die Erklärung ab, daß der Neichsfinanz- minister sich nicht der Notwendigkeit versließe, in eine erneute Teuerungsaktion einzutreten, und daß der Neichsfinanzminister noch in dieser Woche in Verhandlungen mit den Spißtzenorganisationen eintreten werde. Die Mitglieder des Aus\{chusses sollen in der gleichen Weise wie bisher an diesen Verhandlungen teilnehmen.
(Fortsebung des Nichtamtlichen in der Ersten, und Zweiten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.
Verantwortlich für den Anzeigenteil : Der Vorsteher der Geschäftsstelle I. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin, i |
Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,
Berlin, Wilhelmstr. 32. Neun Beilagen (eins{chließlid Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 65 A und B) und Erste, Zweite und Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage.
Der Aus\chuß {loß sich.
zum Deutschen ReichSan
Ir. 156.
Erste Veilage
Berlin, Dienstag, den 18. Fuli
Amtliches.
(Fortsezung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.
4. Nachtrag und Berichtigungen
¿zum Verzeichnis der Originalzüchter und Vermehrungsstellen von Sommersaatgetreide in Nr. 291, 60, 77 Unk 109 des Deutschen Reichsanzeigers vom 13. Dezember 1921, 11. März, 31. März
“aP-
Name und Stand
24 | Peacock, Oberamtmann | Gr. Kirsteins8dorf
64 | Smidt, Rittergutsbes. | Warnin b. Kraßig
S(hliephacke, Ober- amtmann
Mooradministration, Staatl.
Farmsen, Staatl. Ham- burgische Gutsverw.
4. Nachtrag und Berichtigungen
zum Verzeichnis der anerkannten Absaaten von Sommersaatgetreide in Nx. 42, 6 des Deutschen Reich3anzeigers vom 18. Februar, 11. März,
Wohnort oder Vermehrungsstellen |
Mittel Gerlachsheim
von Lassenshe Gutsverw., Siggen
und 11. Mai 1922.
Nr. 1. Provinz Ostpreußen. | Geier8walde
Nr. 4. Provinz Pommern.
| Nassow
Nr. 6. Provinz Schlesien. B. Negierungsbezir®k Liegnitz. Lauban
.Nr. 8. Vrovinz Schleswig-Holstein. Klein Offenseth
Nr. 33. Staatsgebiet Haurburg.
Vermehrungsstelle für Staatl. Hamburgishe Guts- verwaltung, e
Schleswig-Holstein: f i Heringsdorf,
Holstein
: | Name und Stand
| Bärenwalde, Gutsverw. | Bärenwalde
von Borcke, Nitterguts- Dee Steinicke, Nittergutsp.
92
47 | |
| Anhalt, Nittergutsbefs.
3 | von Gerlach-Parsow, | Fideikommißbefißer | Hoppenrath, Nittergutsb.
| Koch, Amtsrat
3 | Koch, Gutsbesiger
2 | Sgimmelpfenntg, | MRittergutspächter | Schniewind, Nitterguts- | besiger
Nichtamtliches.
(Fortsezung aus dem Hauptblatt.)
Preußisher Landtag. 162. Sizung vom 7. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr. Nachvichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“)
(Bericht des
Präsident L inert eröffnet Dex von den Koalitionspart
n gemeinsam eingebrachte nale me E ena 060 Weges
zur
seyes
Teuerungszushläge Notare, Rechtsanwälte zieher und zu den drei Lesungen ohne Erör
angenommen. Der Entwurf änderung des fommengeseßes Staatsministerium e finanzministers vorg Beamtenfragen eine
pflihtigen Zuschüsse an werden können, Studienvat bzw. zum
Ein Vertreter der Staats das eas die bax hält, daß insbesondere reth 1
s8ordnung nit verträglich sei. t Sie dad ‘Hund, A dien Vorschlägen nicht zu folgen, sondern es bei der Vorlage zu belassen.
dur Sperrdruck hervorgehobenen Reden die in Wartlaute wiedergegeben sind.
rium bi
N
*) Mit Ausnahme der Hexren Minister,
Mittelshullehrerdienstein- vom 14. Januar 1921, wie er vom ntsprechend den Wünschen des Reichs- legt worden ist, hat im Ausschuß für Reihe von Li M a
rundgehälter in Gruppe 1 un ind ge a außerdem sollen durch die S
die die Pfarramt erlangt haben.
Wohn- bezw.
Eisenb tation Anbauort En
Fruchtart A
v
Nr. 2. Grenzmark. | Bärenwalde
| Hafer
Nr. 4. Provinz Pommern.
A. Regierungsbezirk Stettin. Retkow NRuhnow Hafer b. Zeitli Streithof , Grambow Hafer b. Hohenholz S Hafer B. Negierungsbezirk Köslin. Kemven-Freist | Gabel Hater
b. Gambin ad Nassow Hafer
Parfow, : Schwemmin“ | Schivelbein Gerste Hafer
R j
Schivelbein -
Güntershagen Gerste b. Stöwen
Persanzig E
Drosedow San
Hafer
Lucknitz | b. Bärwalde |
die
die Sißung gegen 1114 Uhr. eien und den Deutschnatio-
Entwurf eines Ge- UVeL
zu den Gebühren der und Gerichtsvoll- Gerichtskosten wird in allen terung vevabschiedet und unverändert
Ab-
St \ ch
eines Gesehes zur
\ ch
erfahren. Die n den Entwurf ulunterhaltungs- Leitev und Lehrer geleistet Anstellung als
der der
diejenigen Befähigung zur
regierung erklärt, daß lus[Guhvorschläge N aaen ie Einreihung mit den Bestimmun de O Das Staatsministe-
Dauenhof, Holst.
31. März und 11.
| Aner-
die Foricbläge Köni (U: S0)) 1 shußvorschläge ab. i Bei der Abstimmung wir der drei Linksparteien, gegen die bürgerlichen shußvorschläge in der | Auch im übrigen wird die gestellt und darauf in dritter endgültig genehmigt. : Der Geseyentwurf übe
hältitsse der D
|
| Noggen
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n der Besprehung tritt nur Ab es Ausschusses als eine g - Swinemünde
und König - Weißenfels
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dritter Lesung ohne Es folgt die zweite Beva Koalitionsparteien au entwurfs, betreffend die Regelung ständigkeitsrechte
leften
Berichterstatter
resseempore unverständlich. : ausschusses liegen den Pressevertretern nicht vor. Nachdem sich die Vertreter d und der Kommunisten gegen die Aus haben, wird der Geseßentwurf beiden Parteien in der Ausschußfassung angenommen. r und dritter Lesung nimmt das Haus darauf zialdemokraten, Demokraten und der Deutschen
Jn zweite
den von den So Volkspartei eingebrachte vorlaufige Den gebiet ge
zum
Eisenbahnstation | Frutart |
mit Origina saatgut
Fläche ha
O
(21/00
17,50
2 —
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0, T7 Und 109 Mai 1922.
Anerkannt dur
Rege oberschlesischen | hörigen Kommunalverbänden
standenen
z. streichen
deren Parteien unter Ablehnung der Aus- Fassung der Vorlage angenommen. / Regierungsvorlage wieder her- Beratung mit großer Mehrheit
Abg. Be ye r - Oberschles i über die Verhandlungen des Verfassungsaus\husses, bleibt bei der im Hause fortdauernd herrschenden
Präside! lederh : Erfolg zu dimbian sih bemüht, auf Pr e r vecständlih, Die Anträge des Verfassungs-
——————-
Name und Stand
Wohn- bezw.
Anbauort
Eisenbahnstation | Fruchtart
zeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1922
Anerkannt
durch
[- Albrecht, Nittergutsbes. | Wüstenfelde b.Brandshagen Eldena-Boltens- |
Becker, Rittergutsbes. Elgeti, Gutspächter von Esmarck, Nitter- gutsbesitzer Eggers, Oberamtmann
Plate, Rittergutsbesißer
Scheibe, Nittergutsp.
Sulz, Nittergutsbe\. |
| von Veltheim, Ritter- gutsbesißzer Wendt, Oberamtmann
en
24 | Bünger, Gutspächhter |
30 | Eschenburg, Gutsbesitzer
34 | Gottesgabe, Gutsverw.
55 | Petersdorf, Klosterguts- pächter
2 | von Bismarcksche Guts-
| verwaltung, Fürstl.
| Bornhöft, Gutspächter Bündgens, Guisverw.
| | | | GEsselsgroth, Hofbesiter | |
Freiherr von Jenischsche | Gutsverwaltung Matckeprang, N., Hofbes.
19
26 |
| 2)
verwaltung, Großh.
| | Oldenburgische Guts- | 31 | Plöger, Gutspächter |
| |
| | 34 | S{homacker, Hofbefitzer | |
| 37 | Treimer, Hofbesizer
Berlin, den 30. J
(Soz.),
(Komm.) lehnen die
Bänke heute voll beseßt \|
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der Provtnz Ob
gegen
n Gesezentwurf Über e lung der Verwaltung Abstimmun
Jarkvpißz
Varnkewitz, Tribbervitz, Voigtsdorf,
Züssow
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| 35 | Groß Gievitz, Gut8verw. | Groß Gievißz
Abg. Frau G i ese (Zentr.) für berechtigte Regelung ein; Holt - Aschersleben Ans-
d Artikel 1 mit den Stimmen
x die Gehaltsver- Preußischen aatsbank (Seehandlung) und der Pvéeéußt-
Zentralgenossenschaftskasse Aussprache endgültig angenommen. tung des Antrags der
f Annahme eines Geseßt-
ien (Zenix.) berichtet
roßen Unruhe, die
er unabhängigen Sozialisten shußvoxschläge erklärt die Stimmen dieser
C. Regierungsbezirk Stralsund. Wüstenfelde
Greifswald Altefähr Bergen
hagen
b. Altefähr Altenkirchen Neuenkirchen
Langenfelde
Kl. Bünzow |
| Neklade, Bergen | Bergen
Greifswald
Nr. 19. - Mecklenburg-Schwerin.
Neyeband Brahlsdorf Groß Brüß | (wis Ribnit
Klein Pasten
Staatsgebiet Hamburg.
Nr. 33. Schönau, Aumühle
Kühren, Preetz
Trglau V deloe
Ellerdorf
Blumendorf, Oldesloe Burg a. Fehm.
Güldenftein, Lensahn Hohenfelde
Oejendorf, Schiffbek
Niendorf, | Burg a. Fehm. |
uni 1922. Direktorium
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Bergen Voigtsdorf
| Züssow |
| Klein Bünzow
| Greif8wald
| Nortorf, Holst.
fassungsauss{chuß vorge
sowie zur zweiten Berat und Demokraten eingebrachten \ Festigung der republikanis
Zunächst tritt das Haus in die Ein wurfs eines Amnestieges Vorlage wird für Straftaten, die oder mit Putsches oder mit den Kundgebungen | Jahre 1921 nach dem Erzberger-Mord od bahnerstreik im Februar 1922 zusammenhängen, das Begnadigungsrecht Ausgenommen sind je auf Roheit, persönlicher Gewinnsucht un oder die sich als eine schwere Körperverlebßung, Raub, als Brandstiftung usw. darstellen.
Abg. Frau Wolfstein (Komm. sage, die niht weit genug der Amnestie aus\s{hließe. gleichfalls Straffreiheit gewährt. gegen die Reaktion müßte das fürchterl werden, das den Arbeitern zugefügt se kfommunistishen Antra Straftaten ausdehnen will, lihen und politishen Kämpf
demokraten im Ausschuß i Delikte gesprochen hätten, nestie geschaffen.
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Preetz Oldesloe
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Lenfahn, Holst. Hafer
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der Reichsgetreidestelle. Merz.
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hjahres 1921
soweit zusteht.
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revolutionären Kämpfer Dr. Seelmann (Dt.
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Amnestie, Beamtendisziplinargeseßes Aenderung des Richterdiszizlinargeseßes, ung des von den Sozialdemokraten chten Geseßentwurfs über chen Staatsform. zelberatung des En its Nach dieser den politishen Unruhen der Abwehr des Kavyp- ür die Republif im oder mit dem Eisen- raffreiheit
Freistaat doch Strastaten, d anderem beruhen als s{chwerer
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l die Straffreiheit a die im uam ns mit wirtschaft] en der Ärbeiterklasse begangen worden rn sie niht monarhistishen Bestrebungen dienten oder 1 gerihtet waren. ; /
Nat.) erklärt, daß die Sozial- Amnestie für politische Nen werde aber eine generelle Seine Freunde warnten vor einer solch weit
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Veröffentliht auf Grund des § 20 des Geseßes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 (RGBl4S. 737).
Erörterung ebenfalls nach den Vorschlägen des Verfassung3-
ausschusses an. i
Darauf wendet sich das Haus zur Forts ratung über die vorliegenden Anträge zum der Republik und zur zweiten Beratung de E hlagenen Geseßentwürfe über über Henne E U
eung der Be- Schuß
vom Ver-
n die Vor- rbeiter von