1922 / 156 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Jul 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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{weren Eingriff in die Justizhoheit des bayerischen Staates, während A NReichskriminalpolizeigeseß einen ebenso schweren, wenn nicht noch ereren drohe der Republik keine Gefahr, und wenn im- Reichstag von einem Abgeordneten gejagt sei, daß 80 vH der Bayern Monar@isten seien, so wären mindestens ebenso viele Bayern der Ansicht, daß die Er- tung einer Monarchie unter den gegebenen Verhältnissen heller äahnfinn wäre. Redner bezweifelte dann, ob im gegenwärtigen Augenblick das NReichskriminalpolizeigeseß unbedingt erforderlih fei, zumal der Regierungs8entwurf felbst vorsehe, daß das Gesetz erst nah einer gewissen Zeit in Kraft treten folle; er wandte {ih dann ganz sonders gegen die erwähnte Bestimmung des § 7; keine bayerische Regierung könne es wagen, wenn sie noh vor dem Lande bestehen wolle, folchen Bestimmungen zuzustimmen. Man befürdhte in Bayern, daß diefe einzelnen Fälle der Ausdehnung der Rechte des Reichs {ließlich die Regel werden würden. Bayern fei bereit, dem Reich zu geben, was das Reich verlangen könne. In dem Fall Rathenau habe die bayerische Regierung die Berliner Polizei, die nah München ge- kommen sei, in jeder Weise unterstüßt ; alle anderen Nachrichten seien abfolut erlogen. Redner legte \cchließlich einen Gegenentwurf über eine Vereinbarung, betreffend die Errichtung eines Reich8polizeiamts und von Landeskriminalpolizeibehörden, vor.

Abg. K o-ch - Weser (Dem.) bedauerte, daß solche rein fachlice

agen nicht aus fahlihen . Gründen geprüft würden, sondern zu Zuständigkeitsfragen gemacht würden, wie sonst zwischen Behörden, so hier zwischen den Ländern. Gewiß folle man die Zentralisation in Berlin niht überspannen, aber das Verbrechertum mache vor den Landesgrenzen nicht halt, und der Verbrecher warte nun einmal die Akten- porsendung nicht ab. Bisher wären Ueberwahungen einfa von Preußen 1 e Berlin aus gemacht worden, und das Reich habe keinerlei Ein- t. darauf. Während seiner Amtsführung als Reichsminister des Innern seien häufig die notwendigen Polizeimaßnahmen an dem Widerspruch der Länder gescheitert. Die Morde an Erzberger und Rathenau wären zu verhindern gewesen, wenn von Reichswegen ein- heitlih hätte vorgegangen werden können. Die Versuche, ein solches Gesetz zu schaffen, seien damals am Widerstande Preußens gescheitert. Jett sei Bayern in diese Stelle eingerückt, während es damals nur gewisse Vorbehalte machte. Bayern könne den Umsturz nicht an der Mainlinie aufhalten. Vielleichßt würde man die Bestimmungen über die Erweiterung der Befugnisse des Reichs - s{ärser fassen müssen. Das Geseß sei wichtiger für die Bekämpfung der Verbreßer und den Schugz der Republik als die anderen bezüglihen Gesetze. Wenn man aus dem Geseßze nach dem Vorschlage der bayerishen Regierung die po- sitishe Polizei und die Ereklutive herausnehmen würde, so wäre das Gefeß wirkungslos.

Abg. Dr. Bell (Z.) behielt seiner Fraktion die Stellungnahme por. Wir müssen uns bei diesem Geseß auf das nötigste beschränken. Wie weit es notwendig sei, werde sehr gründlih zu prüfen sein, aber den. Notwendigkeiten müßte man unbedingt Rechnung tragen. - In Bayern habe man anscheinend den Eindruck, daß die ganze Polizei- hoheit Bayern genommen werden folle, tatsächlich solle aber nur ein kleiner Teil der Kriminalpolizei auf das Neich übertragen werden. Bayern könnte es unter Umständen nur erwünscht sein, in der jeßigen gespannten Zeit niht die Verantwortung für die Durhführung Þpolizei- licher Verfolgungen zu tragen. Die Bedenken, daß man nun neben den _Landespolizeibehörden auch eine Neihsbehörde schaffe und so ein gewisser Dualismus entstände, müßten beseitigt werden. Man müsse prüfen, wie man den Bedenken Bayerns mögli{hst entgegen- kommen Fönnte, ohne die Absicht des Gesetzentwurfs zu durchkreuzen.

NReich3minister des Innern Dr. Köster wandte ih gegen die Ausführungen des bayerischen Gesandten und betonte noch einmal die Notwendigkeit, daß das Reich selbständig vorgehen könne. Das Reich : habe fih in seinen Forderungen selbst Beschränkungen auferlegt, wie es nur irgend möglih gewesen sei; wenn aber auc diese Beschränkungen noch erweitert würden, dann habe das Reichskriminalvolizeigeseß keinen praktischen Wert mehr. Im Reichsrat habe dieser Entwurf {ließlich nur noch den Widerspruch Bayerns gefunden, so daß dies doch auch die bayerishe Negierung zum Nachdenken veranlassen müsse. Noch allgemeiner werde ‘die Ueberzeugung von der Notwendigkeit dieses Geseßes sein, wenn man erst einmal in der Oeffentlichkeit er- fahre, welche großen Schwierigkeiten bei der Verfolgung ‘der Nathenau- mörder sich ergeben baben und welche Verzögerungen dadur ent- standen seien, daß das Material über die Organisation C an ver- schiedenen Stellen verzettelt sei; dann werde das Urteil si auc dort ändern, wo es heute vielleiht noch gegen das Gesez sei. Der Minister wandte si{ch dann im einzelnen gegen den von Bayern vor- gelegten Entwurf einer Vereinbarung.

Abg. Hoffmann - Kaiserslautern (Soz.) wandte s{ch scharf gegen die bisherige Haltung Bayerns. Bayern betone immer seine Treue zum Reich, aber die Taten Bayerns widersprächen dem dur{aus. Immer sei Bayern in der Opposition gewesen, ob es sich um große oder leine Fragen gehandelt habe. Fn diesem s{chwierigen Zeitpunkt hätte fich Bayern auf den Boden der Notwendigkeiten des Reichs stellen müssen. Diese Politik werde nit von dem ganzen bayerischen Volke geteilt, nicht nur nicht von den Arbeitern, fondern au nit von großen Teilen des Bürgertums. Deshalb solle si die bayerische Regierung noch einmal überlegen, ob sie ihre bisherige Stellungnahme beibebalten wolle.

Abg. von Kardorff (D. Vp.)- vermißte die Vorlegung êiner Begründung zu diesem Gesetz. Das einzige, was uns noch geblieben sei, sei die Einheit des Reichs, und wenn seine Freunde sähen, daß die Einheit gefährdet würde, dann träten sie mit größter Vorsicht an ein solches Geseß heran. Eine besonders glücklihe Hand in der Behand- lung bayerisher Empfindlichkeiten hätte die Neichsregierung in leßter Zeit nicht gehabt; vielleibt sei aber aub in Bayern nicht immer alles mit der nötigen Zurückhaltung vor si gegangen: Deshalb bedaure er, daß hier keine Verständigung mit Bayern erzielt worden sei. Den Bedenken, die die bayerishe Regierung insbesondere gegen die Möglichkeit einer Erweiterung der Zuständigkeit der Polizei geäußert habe, Inne man vielleiht durch ausreichende Kautelen Rehnung tragen, etwa durch eine qualifizierte Mehrheit im Reichsrat.

Abg. Leicht (B. Vp.) betonte, daß die Situation dadur sehr erschwert werde, daß jeßt eine so große Anzahl von Gesetzen zu- sammenktomme. Man müsse sich hüten, in diefen vollen Becher den leßten Tropfen hineinzushütten, der den Becher zum Ueberlaufen bringe. Man dürfe nicht den leßten Rest der Hoheit der Länder auch noch aushöblen. y

Abg. Dr. Spahn (Z.) verlangte, daß jeßt unbedingt etwas geschebe; schon bei dem Erzbergermord hätte man diese Frage energis angreifen müssen. Wenn jeßt so viele Gesetzentwürfe auf einmal gekommen seien, fo liege das daran, daß man bisher zu lang- sam vorgegangen sei.

Abg. Unterleitner (U. S.) führte aus, es handle #ich jeßt darum. die Verbrecher energis{ch zu bekämpfen, die sich in leßter Zeit organisiert bätten, und deshalb verstände er den Widerstand der baverischen Regierung niht. Bayern habe den Offenburger Unter- suhungsrichtern die größten Schwierigkeiten gemacht. Die National- : sozialisten seien nur eine Gruppe der Organisation C; das zeige, daß das Reich Befugnisse bekommen müsse, um in Bayern nah dem Rechten zu sehen, um gegen diejenigen vorgehen zu können, die den E organisieren. Sonst sei es unmögli, in Bayern etwas zu etreichen.

Abg. Dr. Bart h (D. Nat.) widersprach auf das entsciedenste der Vorlage. Insbesondere seien die von der bayerischen Regierung beanstandeten Stellen feinen Freunden ganz unannebmbar. Die Vor- lage sei unter dem Drucke der Straße entstanden und ein weiterer Schritt auf dem Wege der Mediatisierung der Länder. Die deutsche Kriminalpolizei habe fich durchaus bewährt, keine Polizei der Welt

be so gut gearbeitet wie die deutsche. L

Abg. Dr. Levi (U. Soz.) wies auf Gkund einer Neichsgerichts- entscheidung nach, daß au heute {on die Polizei die meisten Auf- gaben, die das Gesetz dem Neichspolizeiamt zuweisen wolle, erfüllen * Tonne. Im übrigen behalte er sich für seine Fraktion die Ent- scheidung vor. ; /

Abg. Lübberin g (Soz.) bezeichnete die Behauptung des Abg. Barth, daß die deutsche Polizei vollkommen auf der Höhe sei, a sehr gewagt, für die er den Beweis nicht erbringen könne.

Eingriff in die Polizeihoheit der Länder mache. Von Bayern“

rundlegende Paragraph, der bier \o angegriffen worden seï, gehe Fiuen politishen Freunden noch nicht weit genug. Auch für jeine Freunde behalte er si die Stellungnahme im einzelnen vor, lehne aber deù bayerishen Gegenentwurf mit Entschiedenheit ab.

Neichsminister des Innern Dr. er wies darauf hin, daß im Laufe der leßten Jahre im Mittelpunkt aller politischen Fragen Bayern gestanden habe. Auf Bayern sei stets in jeder Weise Nücksicht genommen worden wie auf keinen anderen Staat. Heute mache die bayerisché Regierung das Reich für alle Maßnahmen Preußens verantwortlih, auf die das Reich keinen Einfluß habe. Deshalb müsse das Verhältnis hier gereinigt werden.

Darauf vertagte sih der Aus\chuß.

Am 16. Juli seßte der Rehtsaus\{chuß die Beratung des Gesezentwurfs über die Errichtung eines Reichspolizeiamts und von Landeskriminalpolizeibehörden fort, und zwar trat der Ausschuß in die Einzelberatung ein.

Den § 1 (Aufgabe des Neichspolizeiamts) beantragten die gg p on Kardorff (D. Volksp.) - Mar x (Zentr.), wie folgt, zu fassen:

„Zur Verhütung gemeiner Verbrehen wird das Reichspolizei- amt errichtet, das seinen Siß in Berlin hat und dem Reichsminister des Innern unterstellt ist,“

Abg. K o ch (Dem.) spra seine Verwunderung darüber aus, daß dieser Antrag gemeine Verbrechen enthalte, da dieses Gesez \ich doch gerade auf das politische Verbrechertum erstrecken folle. Deshalb beantrage er, in dem Antrage das Wort „gemeiner“ zu streichen. Neichminister des Innern Dr. s er erklärte, daß si praktisch nit trennen lasse, was ein gemeines und ein politisches Verbrechen

fei. Nein organisatorisch wollte die Regierung die kriminalpolitische

Abteilung von der politischen Polizei trennen. Abg. Dr. Levi (U. Soz.) stimmte dem Antrag in der Fassung Koh zu. Eine politishe Bespißzelung müsse unbedingt vermieden werden. Abg. Emminger (D. Vp.) beantragte, ohne damit etwa grund- säßlih seine Zustimmung zu dem Gesetz zu erklären, in § 1 zu sagen: „Zur Bekämpfung des Verbrechertums, soweit es seine Tätigkeit nicht auf bestimmte Orte oder Landesgebiete beschränkt, wird ein Reichs- kriminalpolizeiamt und Landeskriminalpolizeibehörden errichtet.“ Ferner foll überall das Wort „Neichspolizeiamt“ durch „Reichskriminal- polizeiamt“ erseßt werden. Die Ernennung des Vorstands sollte der Zustimmung des Reichsrats bedürfen. Die Bespißelung, gegen die sih Abg. Levi gewendet habe, {heine ihm der Hauptzweck des ganzen Gesetzes zu sein. Reichsminister des Innern Dr. Köster wies gegenüber den Ausführungen des Vorreètnes darauf hin, daß in den „Münchener Neuesten Nachrichten“ ein bayeris{her Justizbeamter Klage über die Schwierigkeiten geführt habe, folche Verbrecher zu verfolgen. Den Gedanken der Zentralisierung der Kriminalpolizet habe son der frühere bayerische Justizminister Dr. Müller-Meiningen nachdrücklich vertreten. Abg. K o ch (Dem.) wandte \sich gegen die Zustimmung des RMeichsrats bei der Ernennung des Vorstands des MNeichspolizeiamts. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) betonte, daß heute hon die Verfolgung der Verbrecher an die Landesgrenzen nicht gebunden sei. Abg. K o ch (Dem.) hob demgegenüber ‘hervor, ‘daß das nicht aus- reichend sei. Nicht nur darauf käme es an, die Verbrecher zu verfolgen, sondern das Verbrechertum müsse {hon - vor der Tat beobachtet werden können. Man könne nicht die einheit- lihe Leistung durch ein - Zusammenarbeiten verschiedener Landes- verwaltungen erseßen. NReichsjustizminister Dr. Radbruch führte gegenüber * dem Abg. Emminger nochmals aus, » ‘daß auf Grund der geltenden Bestimmungen es nicht einmal möglich sei, dem Verbreher voraus auf ein fremdes Landes- gebiet hinüberzugehen und ihm den Weg abzuschneiden. Verfolgungen, wie die der Organisation C, müßten einheitlih geleitet werden, weil ein zu schnelles oder zu langsames Vorgehen einzelner Stellen den anzen strategishen Plan verderben könnte. Heute sei das Ver- rechertumm wieder sehr stark entwidelt, bei dem durch ein weit- verzweigtes Neß von Banden die Gelegenheiten ausgekundschaftet würden. Diesem Net könnte man nur beikommen, wenn man die ganzen Fäden in - der Hand hätte, sont {klärte man - vielleiht -das- - einzelne Verbrechen _ auf, aber. nit die weiteren - Zusammenhänge. Das .. gleiche gelte für die Spionage. Heute hätten wir [hon für unzüchtige Schristen und für Falschmünzerei zentrale Verfolgungseinrihtungen, und das müsse fich auch auf die anderen Gebiete erstrecken. Abg. Geck (U. Soz.) betonte die Notwendigkeit einer folhen einheitlihen Organisation und wandte fich dagegen, daß, wie im „Vorwärts“ geschehen sei, Berichte über die Verfolgung von Verbrechern veröffentliht würden, folange das Verfahren noch \{chwebte.

Hierauf wurde der § 1 in folgender Fassung angenommen : „Zur Verhütung und Bekämpfung von Verbrechen, deren Be- gehung nicht auf bestimmte Orte oder Landesteile beschränkt sei, wird ein Reichskriminalpolizeiamt errichtet. Es hat seinen Siß in

Berlin und wird dem Reichsminister des Innern unterstellt.“

Der Ausdru „Neichspolizeiamt“ soll überall dur „MReichs- kriminalpolizeiamt“ B werden. Der Antrag, daß die Ernennung d s der Zustimmung des Reichsrats bedarf, wurde ab- gelehnt.

§ 2 (Errichtung von Landeskriminalpolizei- ämtern) wurde unverändert angenommen.

Bei § 3 (Aufgaben der Lan deskriminalpolizei- ämter) wandte sich der bayer. Gesandte von Prege r dagegen, daß die Landeskriminalpolizeistellen Aufträge des Reichspolizetamts aus- zuführen haben. Das widerspreche dem Art. 15 der Reichsverfassung. Reichskommissar für öffentlihe Ordnung Kuenzer hielt dem ent- gegen, daß nah Art. 14 ein solches Vorgehen des Reichs durchaus“ gere{chtfertigt wäre. Abg. Ko ch (Dem.) widersprach ebenfalls den Ausführungen des bayr. Gesandten von Preger. § 3 wurde hierauf in der Fassung der Vorlage mit einer nur redaktionellen Streichung angenonmen, ebenso die §8§ 4 und 5.

§ 6 will für die einheitlibe Geschäftsführung der Landeskriminalpolizeibehörden sorgen. Abgeordneter Emminger (Bayer. Vp.) wollte das durch Vereinbarung zwischen den Ländern regeln. Neichsminister des Innern K ö ser trat für die Fassung ‘der Regierungsvorlage ein, um wirklich eine Einheitlichkeit herbeizuführen. Nach längerer Debatte wurde der erste Satz des § 6 in der redaktionellen Fassung des Antrags Emminger angenommen und lautet nunmehr: „Das Neichskriminalpolizeiamt stellt Nichtlinien für die einheitlihe Geschäftsführung der Landes- polizeibehörden und für entsprechende Ausbildung der Beamten auf.“ Im übrigen wurde der Paragraph nah der Regierungsvorlage ange- nommen.

Es folgte § 7, der die Reihserekutive regelt. Ein An- trag Marx (Zentr.) will die Fälle, in denen das Reich ohne An- trag selbständig vorgehen kann, auf Hochverrat gegen das Neich und die Länder sowie auf Verbrechen gegen die Beamten des Reichs be- schränken und den vierten Absaz streichen, welcher die Uebertragung von Sondergebieten polizeilicher Tätigkeit auf das Reich vorfieht. Ein Antrag Levi - (U Soz.) sieht die Neichserxekutive für alle Fälle vor, durch die Interessen des Reichs berührt werden, und wendet sich gegen die Streihung des Ab saßes 4. Ministerialdirekltor Meister vom preußischen Innenministerium sprach \ih gegen den Antrag Levi aus, der im Gegensaß zu dem Antrage Marx, eine außerordentlihe Er- weiterung der Befugnisse des Neichs darstelle. Bayer: Gesandter von

reger wünschte in dem Geseß auédrücklich zu bestimmen, daß die Reichépolizei bei ihren Ermittlungen sich stets mit der Landespolizei ins Benehmen seßen müsse. Abg. Haas (Dem.) erklärte, daß der Antrag Marx die Anwendbarkeit für Fälle wie Erzberger, Scheidemann uyd Harden und die Verfolgung der Organi- sation C ausshließe. Der Streichung des Absatzes 4 stimmten seine Freunde zu. Reichsjustizminister Dr. Radbruch unter- strih diese Ausführungen; durch die Fassung des Antrag Marx würde nicht einmal die Zuständigkeit des Reichsgerichts bei Spionage und Landesverrat, ebensowenig wie beim Mädchen- handel, unzüchtigen Schriften und Falschmünzerei gegeben sein. Reichsminister des Innern Dr. Köster ergänzte die Ausführungen dahin, daß man auch Fälle müsse verfolgen können, die zunädst

gemeine Verbreen zu sein s{hcinen. So fei der Mord an tem judifchen Kaufmann Aronsfrau in Mauuheim zunächst als gemeines Verbrechen behandelt ' worden, jedoch habe sih herausgestellt, daß dieser. Mord auch von der antisemiti]chen Hamburger Mörderzentrale ausgegangen sei. Nach gründlichster Prüfung der gestrigen Ausshuß- verhandlungen habe er sich überzeugen müssen, daß eine andere Fassung wie die Regierungsfassung nicht ihren Zweck erfülle. Abg. von Kardorff {loß fich den leßten Ausführungen für seine Person an und empfahl, um den bayerischen Bedenken Rechnung zu tragen, hinzuzufügen, daß auch die örtlih zuständigen Landes- polizeibeamten an diesen Verfahren zu beteiligen feien. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Dr. Levi und Emmitnger beantragte Dr. Bart h (D. Nat.), den Antrag Marx durch- eine Bestimmung zu ergänzen, daß auch die Verbrehen im Sinne des Ge- seßes zum Schuße der Republik in diesen Antrag auf- genommen werden. Reichsminister des Innern Dr. Köster wandte sich gegen eine Streichung des Absatzes, da einc folhe Erweiterung des Tätigkeitsbereißs des MNeichskriminal- polizeiamts gerade im Interesse der Länder erfolgen dürfte, auch nach dem Ergänzungs8antrag Barth würden antifemitische Verbrechen und die Verfolgung von Verbreherbanden nicht unter das Gesetz faller. Reichsjustizminister Dr. Radbruch wies darauf hin, daß auch durch die Ergänzung des Antrag Barth weder die Spionage noch die Fälle Rathenau, Scheidemann und Harden unter dieses Geseß fallen würden. Abg. Marx (Zentr.) erklärte sih bereit, auch weitere Ver- rechen in seinen Antrag aufzunehmen, hielt aber mit Rüchsich: auf die Länder eine genaue Umschreibung der MReichs- exekutive für notwendig. Abg. K och (Dem.) glaubte, daß eine folche Aufzählung niemals erschöpfend fein werde. Auch die Zu- ziehung des ortszuständigen Landespolizeiamts, wie es der Antrag Kardorff vorsebe, gefährde von vornherein den polizeilichen Zweck. Abg. Mareb ki (D. Vp.) hatte die gleichen Bedenken gegen die Aufzählung einzelner Verbrehen. Unter Ablehnung aller Abänderungs- anträge wurde hierauf die Regierungsvorlage angenommen, gestrichen wurde aber die Bestimmung, nah welher mit Zustimmung des E EraIs die Befugnisse des Reichspolizeiamts erweitert werden önnen.

Die Frage des Verkehrs des Reichskriminal- polizeiamts mit ausländischen Behörden wurde auf Antrag Ko chch dahin geregelt, daß das Neichskriminalpolizeiamt den Verkehr mit ausländishen Behörden aus\ließlich auf fich über- ive kann, wenn es für die zweckmäßige Durchführung erforderlich erscheint.

Zu der Kostenfrage liegen zwei Fassungen vor. Negierungsvorlage will die Kosten der Landeskriminalpolizei nach festen Säßen (50 Pfg. auf den Kopf der Bevölkerung) festsetzen, während der Beschluß des Reichérats sie zu gleichen Teilen auf das Reich und die Länder verteilen will. Der Ausschuß {loß sich dem Beschluß des Reichsrats an mit der Maßgabe, daß das Neich ein Drittel, die Länder zwei Drittel tragen sollen.

Damit war die zweite Lesung im Ausschuß beendet. Die Ueberschrift des Geseßes wurde im Neichskriminalpolizeigeseß geändert und § 1 nachträglich in folgender Fassung ange- nommen: :

„Zur Bekämpfung des Verbrechertums, das sein Tätigkeitsfeld niht auf bestimmte Orte oder Landesgebiete beschränkt, wird ein Neichskriminalpolizeiamt errichtet. Es hat seinen Siz in Berlin und wird dem Reichsminister des Innern unterstellt.

Der volk3wirschaftlihe Aus\chuß des Reichstags beschäftigte sich am 15. Juli mit dem Gesezentwurf über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Not der Presse.

der allgemeinen Aussprache wurden gegen den Grund- gedanken des Gefeßentwurfs keine Einwendungen erhoben, dagegen die Bestimmungen über die Ausfuhrabgabe zugunsten der Presse als unbillig bezeihnet. Reichswirtschaftsminister Sch midt wandte sich gegen diese Auffassung und empfahl die Annahme des Gefeßes, das zu den s{wierigsten Vorlagen gehöre, die von ihm zu bearbetten ge- wesen seien, da-es sich hierbei nah der einstimmigen Aufforderung des Neichêtags darum handelte, in ganz kurzer Zeit etwas zu schaffen, das der Notlage der Presse schnell und wirksam entgegentrete. i:

In der Einzelbesprehung wurde § 1, der der Regierung die Erz mächtigung zur Ermittlung der Selbstkosten und Festseßung der Preise für Holzstoff, Zellstoff und Druckpapier gibt“ und sie weiter ermächtigt, die Herskeller zu Vereinigungen zusammen- zuschließen, unverändert angenommen, mit dem Zusatz, daß dazu neben der Zustimmung des NReichsrats auch die.des fünften Ausschusses des Reichstags erforderlih sei. § 2 legt dem Forstbesiß eine Abgabe von F vH des Verkaufspreises auf. Ein Antrag Herold (Ztr.), niht nur Grundstücke unter 10 Hektar Größe, sondern solhe bis zu 100 Hektar von der Abgabe freizulassen, wurde gegen drei Stimmen abgelehnt. Anträge, die Abgabe von ck vH auf 1 vH zu erhöhen, wurden zurückgezogen, nachdem die Ne- gierung erklärt hatte, daß bei Annahme solcher Anträge das ganze Geseß gefährdet sei, da der Reichsrat einer folhen Erhöhung ent- schieden Widerstand entgegenseßen würde. § 3 der Regierungsvorlage wollte eine A usfuhrabgabe bei Erteilung einer Ausfuhr- bewilligung erheben; dadurch wären die ausfuhrfreien Waren auch abgabefrei geworden. Dem Ausschuß lag ein Antrag Dau ch (D. Vp.) Schla ck (Ztr.) vor, eine Ayusfuhrabgabe von 1 pro Mille für alle Waren zu erheben. Der AussMhuß nahm diesen Antrag an mit einem Zusaßzantrage Dr. Herß (Unabh. Soz.), der-den Saß von 1F pro Mille nah der Regierungsvorlage wieder- herstellt. § 4 regelt die Verteilung der Nückvergü- tungen an die Presse auf den Druckpapierpreis. An die Stelle der Bestimmung der Regierungsvorlage, daß in erster Linie die kÉleinere und mittlere Presse berücksichtigt werden solle, trat ein von mehreren Parteien gestellter Antrag: „Die Nückvergütung erfolgt nach der Menge des Papierverbrauhs. Als Verbrauch ist das Papier nicht in Ansatz zu bringen, das zum Abdruck von Inseraten verwandt wird.“ Da die Regierung erklärte, daß sie den Guundgedanken dieses Antrags vollkommen zustimme, wurde davon abgesehen, über den Umfang der Zeitungen nähere Bestimmungen zu treffen oder die Höbe der Vergütung je nah der Menge des verbrauchten Papiers geseßlich festzulegen. Sodann wurde auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft der sozialistishen Parteien beschlossen, daß das Gesetz nicht am 31. März 1923, wie die Negierungésvorlage vorsieht, sondern erst am 31. März 1924 außer Kraft tritt.

Die

Der Beamtenaus\chuß des Reichstags beschäftigte sich gestern zunähst mit der Frage des Aufrückens der Sekretäre der Gruppe VI in die Gruppe VII und nahm hierzu Entschließungen an, die die Zustimmung der Regierung fanden. Sodann gab zu der Frage der Teuerungsmaßnahmen ein Ver- treter des MNeichsfinanzministers die Erklärung ab, daß der Neichsfinanz- minister si nicht der Notwendigkeit verschließe, in eine erneute Teuerungéaktion einzutreten, und daß der Neichsfinanzminister noch in dieser Woche in Verhandlungen mit den Spitenorganisationen eintreten werde. Die Mitglieder des Ausshusses sollen in der gleichen Weise wie bisher an diesen Verhandlungen teilnehmen.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten, und Zweiten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil : Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin, )

Verlag der Geschäftsstelle (J, V.: Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr, 32.

Neun Beilagen (eins{ließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 65 A und B) und Erste, Zweite und Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage.

Erste Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ièr. 156.

4. Nachtrag und Berichtigungen

ert : Gutala aft s S \aatgetreide in Nr. 291 \ zum Verzeichnis der Originalzüchter und Vermehrungsstellen von Sommersaatgetrei e M el 60, 77 00S des Deutschen Reichsanzeigers vom 13. Dezember 1921, 11. März, 31. März | £

und 11. Mai 1922.

Berlin, Dienstag, den 18. Fuli

Amtliches.

(Fortsezung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.

1922

Name und Stand |

“P

Name und Stand |

Nr. 1. Provinz Ostpreußen. | Geier8walde

24 | Peacock, Oberamtmann | Gr. Kirsteinsdorf

Nr. 4. Provinz Pommern. 64 | Smidt, Rittergutsbes. | Warnin b. Kraßig

Nr. 6. Provinz Schlesien. B. Negierungsbezirk Liegnitz.

1| SWliephadcke, Ober- Mittel Gerlachsheim

amtmann

1 | Mooradministration, Klein Offenseth

Staatl.

Vermehrungsstelle für Staatl. Hamburgishe Guts- verwaltung, Farmsen. Schleswig-Holstein: von Lssenshe Gutsverw., Siggen

1 | Farmsen, Staatl. Ham- burgishe Gutsverw.

7 t; T. Wohnort oder Vermehrungsstellen | Eisenbahnstation | Fruchtart | y andenen

| Nafsow

Lauban

Nr. 8. Provinz Schleswig-Holstein. : E Dauenhof, Holst.| Hafer 25, 60

Nr. 33. Staatsgebiet Hamburg.

Heringsdorf, Holstein

4. Nachtrag und Berichtigungen

aten von Sommersaatgetreide in Nr. 42, 60, 77 und 109 : März, 31. März und 11. Mai 1922.

zum Verzeichnis der anerkannten Abs

des Deutschen Reichsanzeigers vom 18. Februar, 11.

Wohn- bezw. Anbauort

Nr. 2. Grenzmark. 17 | Bärenwalde, Gutsverw. | Bärenwalde | Bärenwalde Nr. 4.

Reckow Ruhnow b. Zeitligz

Streithof Grambow h. Hohenholz L

| pon Borke, Nitterguts- bene Steinicke, Nittergutsp.

B. Negierungsbezirk Köslin. Hafer Hafer

Gerste | Hafer Gerste

Kemven-Freist | Gabel

b. Gambin Parsow, | ckchwemmin a | Schivelbein Schivelbein Güntershagen b. Stôwen Persanzig Drosedow

! Anhalt, Rittergutsbef. | : - | von Gerlah-Parsow, Nassow | Fideikommißbefißer

| Hoppenrath, Nittergutsb.

| Koch, Amtsrat | Zülshagen

| Koch, Gutsbesißer

| Swhimmelpfennig,

| NRittergutsvächter

| Schniewind, Nitterguts- | besitzer

| | Dallentin | Kolberg |

Lucknitz | Bärtvalde b. Bärwalde |

Nichtamtliches.

(Fortsezung aus dem Hauptblatt.)

Preußischer Landtag.

162. Sigzung vom 7. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr.

(Bericht des Nachvichtenbüros des Vereins deutscher at E R i . . R. 1 x. cäsi Le inert eröffnet die Sizung gegen 1114

E den Deutschnatio- Entwurf eines Ge- des Geseyßes über den Gebühren der und D den Gerichtskosten wird in alen ung vevabschiedet und unverändert

Der von den Koalitionsparteien und nalen gemeinsam eingebrachte seyes zur Aenderung Teuerungszuschläge zU Notare, Rechtsanwälte ther UND ZUDE / drei Lesungen ohne Erörter

angenommen. | Dex Entwurf eines Geseyes zur

änderung fommengesebßes Staatsministerium entsprehend den finanzministers vorgelegt wor Beamtenfragen etne ) Giiataeiitite in Gruppe 1 E D ge heraufgeseßt, außerdem sollen durch die S

werden können, Studienrat bzw. zum Pfarramt erlangt haben.

Ein Vertre! er das Sa E e ev bax hält, daß insbesondere die Cinr ang i d esoldungs8ordnung nicht verträgt Jet, ta ie bitte das Haus, diesen Vorschlägen niht zu folge

es bei der Vorlage zu belassen.

*) Mit Ausnahme der der Herren Minister, die

im Wortlaute wiedergegeben sind,

Eisenbahnstation Fruchtart | Absaat| Fläche | ei 5

| Hafer Provinz Pommern.

A. Regierungsbezirk Stettin. Hafer

Hafer Hafer

Hafer Gerste Hafer Hafer

Ab- Mittel chullehrerdienstein- i M L Sat 1921, wie er vom den Wünschen des Reihs- den ist, hat im ee 4 pi Abänderungen erfahven. - Le 14 L n den Entwurf e: ichtig i diejenigen Leitev und Lehrer gelet|te Abe a e L Befähigung zux Anstellung als

er Staatsregierung erklärt, daß N s\hußvorshläge niht sür durhführ- Einreihung mit den Bestimmungen Das Staatsministe- n, sondern

A

| Größe der mit Original- saatgut

|

|

| Fläche 24 | Elgeti, Gutspächter

|

von Es3mar(, NRitter-

45 1 gutsbesißzer |

| Roggen |

44 | Eggers, Oberamtmann

\ Gerste

38 Scheibe, Rittergutsp.

Hafer 59 | Schulz, Nittergutsbesf. gutsbesiter

| z. streichen Wendt, Oberamtmann |

24 | Bünger, Gutspächter 30 | Eschenburg, Gutsbesitzer 34 | Gottesgabe, Gutsverw. Gerste 10,— 55 | Petersdorf, Klosterguts- | l z. streichen pächter | 35 | Groß Gievitßz, Gut8verw. |

2 | von Bismarcksche Guis- | verwaltung, Fürstl.

Aner-

kannte | Anerkannt

ha | |

l

Gutsverwaltung ; | 26 | Mackeprang, N., Hofbes. |

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29 | Oldenburgische Guts- verwaltung, Großh. 31 | Plöger, Gutspächter

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Schomacker, Hofbesitzer

34

|

|

| c p 37 Treimer, Hofbesizer

mm Vor 9

ung tritt nur Abg. Frau G ie se (Zentr.) für die An Li e n Anblchuses als eine berechtigte na L die Abgg. König-Swinemünde (Soz.), Holy - Aschers 2 en (U. Soz.) und König - Weißenfels (Komm.) lehnen die use {chußvorschläge ab. i 1 a ot Abstimmung wird Artikel 1 mit den Stimmen der drei Link8parteien, deren Bänke heute voll beseßt nd, gegen die bürgerlichen Parteien unter Ablehnung der Aus- \hußvorshläge in der Fassung der Vorlage angenommen. Auch im übrigen wird die Regierungsvorlage wieder her- gestellt und darauf in dritter Beratung mit großer Mehrheit

ültig genehmigt. :

E B ev wurf über die Gehalt8ver- hältiisse der Beamten dev Preußen Staatsbank (Seehandlung) und derx Pveußi- schen Zentralgenossenshaftskasse wird in dritter Lesung ohne Aussprache endguüliig angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Antrags der Koalitionsparteien auf Annahme eines Geseß- entwurfs, betreffend die Regelung dev Selb- ständigkeitsrehte der Provtnz Ober-

esten. i b BeriGtersiatter Abg. Be ye r - Oberschlesien (Zenir.) berichtet über die Verhandlungen des Verfassungsausschusses, bleibt aber bei der im Hause fortdauernd herrshenden großen Unruhe, die der Präsident wiederholt ohne Erfolg zu dämpfen sich bemüht, auf der Presseempore unverständlih. Die Anträge des Verfassungs- ausschusses liegen den Pressevertretern nicht vor. E

Nachdem sich die Vertreter der unabhängigen Sozialisten und der Kommunisten gegen die Ausschußvoxschläge erklärt haben, wird der Geseßentwurf gegen die Stimmen dieser beiden Parteien in der Ausschußfassung angenommen.

Jn zweiter und dritter Lesung nimmt das Haus darauf den von den Sozialdemokraten, Demokraten und der Deutschen Volkspartei eingebrachten Geseventw Uv Uer eine vorläufige Regelung der Verwattung in den zum obershlesishen Abstimmungs-

durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

gebiet gehörigen Kommunalverbänden ohne

Wohn- bezw. Anbauort

l Î Züssow

| Bömigy, | Kl. Bünzow | 54 | von Veltheim, Ritter- | Neklade, Bergen | Bergen

Wampen, Greifswald

Banzin“ Gottesgabe Garlewiß

Groß Gieviß Nr. 33.

| Schönau, | Aumühle

Bündgens, Gutsverw. Trgsau | s | h. Oldesloe 9 | Efselsgroth, Hofbesizer | Ellerdorf | Nortorf, Holst. |

| | | | | A | | Bornhöft, Gutspähhter | Kühren, Preet | Preetz

19 | Freiherr von Ienischsche | Meme

Burg a. Fehm.

| Güldenstein, | Lensahn | Hohenfelde

| Oejendorf, f | Schiffbek | Hafer

Niendorf, | Burg a. Fehm. | | Veröffentlicht auf Grund des § 20 des Geseßes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 (RGBl4S. 737). Berlin, den 830. Juni 1922. Direktorium der Reichsgetreidestelle.

Anerkannt | Eisenbahnstation | Fruchtart buch

C. Regierungsbezirk Stralsund.

57 | Albrecht, Rittergutsbes. | Wüstenfelde | | b.Brandshagen| 57 | Beer, Rittergutsbes. | Eldena-Bolten- | Greifswald | hagen | | Jarkviß | b. Altefähr | Varnkewißz, Altenkirchen | Tribbervigz, | | Neuenkirchen | 58 | Plate, Rittergutsbesißer | Voigtsdorf, S | | Langenfelde |

Weizen Gerste Hafer Gerste Hafer

Hafer | Meizen Gerste Meizen Halter Hafer Gerste

Hafer

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| Wüstenfelde

| | | Bergen

Altefähr

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| Voigtsdorf

| Züssow

| Klein Bünzow

| | Greif8wald

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Nr. 19. - Mecklenburg-Schwerin. | Netzeband | Netzeband | Hafer j

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Brahlsdorf Groß Brüß NRibniß

| Klein Pasten

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Staatsgebiet Hamburg.

Aumühle, Holst. | Hafer | Hafer | Hafer

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Lensahn, Holst. | Hafer

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Merz.

Erörterung ebenfalls nach den Vorschlägen des Verfassungs- ausschusses an. ,

a: p wendet sih das Haus zur Fortsegung_ der Be- ratung über die vorliegenden Anträge zum S chuße der Republik und zur zweiten Beratung der vom Ver- fassungsaus\chuß vorgeschlagenen GeseßentwürseuU ber Gewährung von Amnestie, über Aenderung des Beamtendisziplinargeseßes und über Aenderung des Richterdiszizlinargeseßes, sowie zur zweiten Beratung des von den Sozialdemokraten und Demokraten eingebrachten Geseßentwur A Der Festigung der republikanischen Staatsform.

Zunächst tritt das Haus in die Einzelberatung des Entso wurfs eines Amnestiegesegzes ein. Nach dieser Vorlage wird für Straftaten, die mit den politischen Unruhen des Frühjahres 1921 oder mit der Abwehr des Kayp- Putsches oder mit den Kundgebungen für die Republii im Jahre 1921 nach dem Erzberger-Mord oder mit dem Cifen- bahnerstreik im Februar 1922 zusammenhängen, Straffreihei gewährt, soweit das Begnadigungsrecht dem S Pro Preußen zusteht. Ausgenommen sind jedoch Strastaten, e auf Roheit, persönlicher Gewinnsucht und anderem beru en oder die sich als eine s{hwere E als schwerer Raub, als Brandstiftung usw. darstellen. : R A E Ri st a (Komm.) wendet si gegen die Vor- lage, die niht weit genug gehe und eine ganze Reibe V rbeiter as der Amnestie aus\{hließe. Den Kappisten werde nah der gi age aleihfalls Straffreiheit gewährt. Bei einem ernsthaften ampf aegen die Reaktion müßte das fürchterliche Unrecht gutgemaht werden, das den Arbeitern zugefügt sei. Rednerin tritt für einen fommunistishen Antraa ein, der die Straffreiheit auf alle Straftaten ausdehnen will, die im Zusammenhang mit wirtschaft« lihen und politishen Kämpfen der Arbeiterklasse begangen on sind, sofern sie nicht monarchistishen Bestrebungen dienten o

î ionä ampî ihtet waren. gegen die revolutionären Kämpfer gerihtet wd O G Aba. Dx. Seelmann (Dt. Nat..) erklärt, daß die Sozial-

demokraten im Ausschuß immer nur von Amnestie für politishe Delikte gesprochen hätten, Nen werde aber eine generelle Am- nestie geschaffen. Seine Freunde warnten vor einer sol weite