wichtigsten Brotfruht gerechnet werden. Das Stroh wird bei Noggen ziemlih kurz ausfallen, bei Weizen kann bei der jeßigen feuchten Witterung noch eine Besserung eintreten. Raps bringt im ganzen eine mäßige Ernte, da er sich von den Winterschäden schwer erholen fonnte und dann noch vom Rapskäfer stark beshädigt worden ist. Etwa !/z der ganzen Rapsfläche mußte zudem, wie bekannt, im Frühjahr umgeadert werden. Spelz und Wintergerste sowie Gemenge aus Wintergetreide versprechen auch nur eine mäßige Ernte, doch kommen sie wegen der Geringfügigkeit ihres Anbaues weniger in Frage. Der günstige Stand der Sommersaaten zu Anfang Juni mit gut bis mittel hat fih seitdem durchweg vers{lechtert. Vom Sommergetreide ging N oggen um 0,3 (von 3,0 auf 3,3) zurü, ebenso Ger s e von 2,7 auf 3,0, Weizen und Gemenge um 0,4 und Hafer sogar um 0,5 (von 2,8 auf 3,3). Auch die Hülsen - früchte büßten 0,2 bis 0,3 Punkte ein. Als Ursache ist die {hon vor Mitte Mai einsegende Trockenheit: anzusehen, durch die die faum bestellten jungen Saaten in dex Entwicklung und Bestockung behindert wurden und nach dem Auflaufen zurückblieben. Besonders der Hafer ist vielfach lückenhaft und gelbliß geworden; auch zeigt er in manchen Gegenden starken Nostbefall. Nach den Niedersblägen in der legten Juniwoche hat sh schon vieles gebessert; es sind aber noch wettere durchdringende Negenfälle zur Förderung des Wachstums erforderlich. Vearttorte as
__ Von den Ha ckfrüchten haben die frühen und auc die späten Ber L mit weges A gp dlaitgen Erd: Markt-| ie werden im ganzen Staatsgebiet durchweg mit mittel bis gut be- S er S wertet, sind meist lückenlos aufgegangen, und die Stauden haben E | Sp. 1 cábrt 2 E Deren Sp. 1 frishes und kräftiges Aussehen. Jrgendwelche Schädigungen wurden Sp. 1 Orten | zugeführt | hrt *) aa Orten | zugeführt S1 nirgends beobachtet. Bei den Rüben ist die Beurteilung zurück- L 2 | P. | Þ.
e) der Abs. 4 erhält folgenden dritten Gas: „Das gleiche gilt, wenn die sahlihe Zuständigkeit der Schwurgerichte gegeben ist, das Urteil aber nur in der Straffrage angegriffen ist.“
Artikel XII.
Sm § 6 des Gesezes über Verschärfung der Strafen gege Sleichhandel, Preistreiborei und verbotene Ausfuhr lebenswi tiber Gegenstände vom 18. Dezember 1920 (RGBl. S. 2107) wird das Wort „Strafkammern“ dur das Wort „Sch{öffengerichte" erseßt.
Artikel XTILI.
In dem Gerichtsverfassungsgeses und der Strafprozeßordnung werden, soweit nicht in diesem Geseß etwas anderes bestimmt ist, die Worte „Bundesstaat“ durch „Deutsches Land“, „Bundesrat® durch „Reichsrat“, „Kaiser“ durch „Reichspräsident“, „Kaiserlih“ durch „des Reichspräsidenten“, „Reichskanzler“ durch „Reichsminister der Justiz“ erseßt. Das gleiche gilt für die SS 3, 8, 9, 11, 17 des Ein- führungsgesezes zum Gerichtsverfassungsgefetß.
Artikel XTV.
13. Der § 196 wird dahin geändert: / :
a) im Abs. 1 werden hinter dem Worte „ents{heidet® die
- Worte „, wenn die Sache zur Zuständigkeit der Schöffen- gerihte gehört, der Amtsrichter, anderenfalls“ eingeseßt;
b) im Abs. 2 Saß 1 werden hinter dem Worte „Antrage“ die
Worte „dem Ämtsrichter oder“ eingefügt. 14. Der § 197 erhält folgende Fassung: :
„Erhebt die Staatéanwaltschaft, ohne daß eine Voruntersuchung “ stattgefunden hat, die Anklage, so ist die Anklageschrift mit den Akten bei dem Amtsrichter einzureichen.
15. Der § 197 a fällt weg. 16. Der § 198 Abs. 2 wird dahin geändert: a) im Say 1 wird das Wort „Landgerichten" erseßt durch die Worte „großen Schöffengerichten“; b). im Saß 2 wird vor dem Worte „Schöffengerihten“ das Wort „kleinen“ eingefügt. :
17. Der § 199 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
- „Auf die vor den Schöffengerichten zu oe E Sachen finden die vorstehenden Bestimmungen nur Anwendung, wenn ein Verbrechen den Gegenstand der Anklage bildet oder die Sache vor dem aroßen Schöffengeriht zu verhandeln ist. Beantragt der Angeschuldigte eine Voruntersuhung, so hat der Amtsrichter die Akten mit. dem Antrag durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft dem Landgericht zur Entscheidung vorzulegen.“
18. Der § 200 erhält folgende Fassung:
„Zur besseren Aufklärung der Sache kann das Gericht eine Ergänzung der Voruntersuhung anordnen. Hält der Amtsrichter zur besseren Aufklärung der Sache eine Voruntersuhung oder ihre Ergänzung für nötig, À hat er die Sache unter Begründung seiner
Erste Veílage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Ir. 157. Berlin, Mittwoch, den 19. Zuli 1922
Nichtamtliches.
(Fortsezung aus dem Hauptblatt.) Marktverkehr mit Vieh auf den 36 bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat Funi 1922. T 5 A : Schafe
Lebend ausgeführt nach N nach
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BOH C E A ERAR
Schweine Lebend
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| an- | im Orte sGlactet Markt- s{la§tet Markt: der orte deren Sp 1 uge- orte deren
ges s l t 1} M: f :| B deren | d shlachtet | führt |Narkt der Bow l führt 2) der | Orten | zugeführt | führt 2) der |Orten
Ninder (eins{chl. Jungrinder) Lebend ausgeführt
Dem Vieh- markt (Sp. 1)
ges {lachtet Sp. 1} Me zugeführt | führt ?)
Dem Bieh- „| markt | (Sp. 1)
Dem
Dieses Geseg iritt am dem Vieh- __ Wo in Neichs- oder Landesgefeßen auf Vorschriften verwiesen ist, die durch dieses Geseg abgeändert werden, treten die neuen Vor- {riften an ihre Stelle. s
Die Anordnungen, die erforderli find, um die Besetzung der Strafgerichte bis zum Inkrafttreten dieses Geseßzes nah dessen Bor- schriften herbeizuführen, trifft die Landesjustizverwaltung.
19% | 21
Auffassung dem Landgericht zur Entscheidung darüber vorzulegen, ob eine Voruntersuhung zu eröffnen oder die geführte Vorunter- fuhung zu ergänzen sei. Einzelne Beweiserhebungen kann au der Amtsrichter anordnen. :
Eine Anfechtung der Befchlüsse findet nicht statt.“
19. Fm § 211 Abs. 2 wird vor dem Worte „Schöffengerichts“ das Wort „kleinen“ eingefügt.
20. Der § 244 Abs. 2 erhält folgende Losung:
„In den Verhandlungen vor den Schöffengerichten und den Straffammern bestimmt das Gericht den Umfang der Beweis- aufnahme, sofern die Verhandlung eine Uebertretung betrifft oder auf erhobene Privatklage erfolgt.“
21. Der §8 270 Abs. 4 fällt weg.
22, Im §271 Abs. 2 S 2 werden Hinter dem Worte „genügt“ die Worte eingefügt „im Tleinen Schöffengerichte“.
93. Der § 273 Abj. 2 wird gestrichen.
94. Der § 280 wird dahin geändert, daß in den Abs. 1 und 4 das Wort „vierundzwanzig“ durch „zwanzig“ und in den Abs. 1 und 5 das Wort „dreißig“ durch „vierundzwanzig“ ersegt wird.
2%, Im § 288 wird zwischen den Abs. 4 und 5 folgender neuer Absatz eingefügt: ;
„Vor der na foll der Vorsitzende die Geshworenen darüber belehren, daß der Eid auch in der Weise geleistet werden Fönne, daß der Schwörende unter Weglafsung der religiösen Eides- formel erflärt: „ih s{chwöre“.“
26. - Der § 332 Abs. 2 fällt weg.
27. Im § 369 Abs. 3 fallen die Worte „oder, wenn es selbst in erster Instanz zuständig ist, zu erkennen“ weg.
28. Der § 380 fällt e
29. Der § 447 Abs. 1 Saß 2 fällt weg.
30. Im § 462 Abj. 1 tritt an die Stelle der Worte „zuständigen Gerichte“ das Wort „Schöffengerichte“.
31. Der § 463 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Ueber die Umwandlung entscheidet der Amtsrichter.“
32. Der Vierte Abschnitt des Sechsten Buches jällt weg.
33. Der § 477 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„An die Stelle des Schwurgerichts tritt das Schöffengericht.“
34, Im § 480 fallen die Worte „und auf die im § 140 des e vorgesehene Beschlagnahme die Bestimmungen der
29, 020 weg.
L fe Im § 484 wird das Wort „Kaiser“ erseßt durch das Wort vNeiche“.
36. Im § 485 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „des Staats- opberhauptes und in A in denen das Reichsgericht in erster JVnstanz erkannt hat, die Entschließung des Kaisers" erseßt durch die Worte „der zur Ausübung des Gnadenrechts berufenen Stelle“.
Artikel V.
Der Hölstbetrag der Geldstrafen, die in dem Gerichtsverfassungs- eseg und der Strafprozeßordnung vorgesehen sind, wird auf das ehnfache erhöht.
Artikel VI.
Im § 66 der Rechtsanwaltsordnung treten an die Stelle der Worte „zur S der Landgerichte gehörigen“ die Worte „vor den großen Schöffengerichten zu verhandelnden“.
Artikel VIL
In den §§ 63 und 67 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte fallen die Nummern 2 weg; die Nummern 3 erhalten die Nr. 2.
Artikel VIII.
_Im § 17 Abs. 2 des Einführungsgeseßes zur Militärstraf- gericht8ordnung wird das Wort „Strafkammern“ erseßt durch das Wort „Schöffengerichten“ ; die Worte „dem Reichsgerichte das Reichs- militärgericht“ fallen weg.
Artikel TX.
Die Verordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preistreiberei (Wuchergerichte) vom 27. November 1919 (RGBl. S. 1909) wird im Artikel [1 dahin geändert:
1, Im § 1 Abs. 2 fallen die Worte „oder der Straf- kFammern“ weg. u
2. Im § 12 werden die Worte „ordentliche Gerichte“ durch «„Schöffengericht “ und die Worte „auf Antrag der Staatsanwaltschaft ist die Sache an das Schöffengericht zu verweisen, wenn sie zwar an sich zur E der Strafkammer gehört, der Staatsanwalt aber die Zuständigkeit des Schöffengerihts hätte begründen können“ dur folgenden zweiten Saß erseßt: „Solange der Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengeriht noch nit bestimmt ist, kann die Staatsanwaltschaft beantragen, daß die Hauptverhandlung por dem großen Schöffengericht stattfindet.“
3. Im § 14 Abs. 3 Saß 1 treten an die Stelle der Worte eder Strafkammer“ die Worte „dem Schöffengericht“; der Saß 2 erhält die Fassung „Die Vorschrift des § 12 Say 2 findet An-
wendung.“ Artikel X.
Die Reichsabgabenordnung - vom 13. Dezember 1919 (RGBl. S. 1993) wird dahin geändert: 1. Der § 427’ Abs. 2 fällt weg. 2. Der § 435 Say 3 erhält die Fassung: „Die Entscheidung steht dem Amtsrichter zu, bei dem für die Sache ein Gerichtsstand begründet gewesen wäre. “
Artikel XI.
Das Gesetz, betreffend Aufhebung der Miklitärgerichtsbarkeit, vom 17, August 1920 (RGB!. S. 1579) wird dahin geändert: 1. Der § 4 Abs. 1 fällt weg. 2. Im § 4 Abs. 2 wird das Wort „Strafkammern“" ersetzt dur das Wort „Schöffengerichte“. 3. Der § 19 wird dahin geändert: a) der Abs. 2 Sah 3 erhält die Fassung: „Die Staatsanwaltschaft kann bei der Vebersendung der Akten beantragen, daß die Hauptverhandlung vor dem groben Schöffengerichte stattfindet (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 ‘des Gerichtsverfassungsgeseßes)“ ; ; b) im Abs. 3 werden das Wort „Strafkammern“ im Saß 1 jowie der leßte Saß gestrichen;
B58:
Die am Tage des Inkrafttretens dieses O in erster Instanz anhängigen Strafsachen, für die dur dieses Geseß die Zuständigkeit des Schöffengerichts begründet wird, gehen in der Lage, in der sie sich befinden, auf das Schöffengericht über. In den auf die Schöffen- gerihte übergehenden Sachen kann die Staatsanwaltschaft, solange der Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengerichte noch nicht bestimmt ist, beantragen, daß die Hauptverhandlung vor dem großen Schöffengerihte stattfindet. Die zur Ueberleitung des Verfahrens erforderlidhen Bestimmungen trifft die Landesjustizverwaltung.
Eine begonnene Hauptverhandlung ist nah den bisherigen Vor- {riften zu Ende zu führen.
Gegen die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes oder auf Grund des vorstehenden Absazes erlassenen Urteile der Strafkammern findet die Revision nah den bisherigen Vorschriften statt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haus haltsausschuß des Neichstags behandelte gestern . den Gesezentwurf über die Bereitstellung von Mitteln zum Se der Republik, Aus der Mitte des Ausschusses wurde der Wunsch geäußert, daß die Regierung über die Verwendung der Mittel bei der nächsten Etatsberatung über die persönlihen und sachlichen Ausgaben eingehende Mitteilung mache. Die Regierung sagte das zu. Von deutshnationaler Seite wurde an sich anerkannt, daß der Regierung Mittel zur Verfügung gestellt werden müßten, um die geschaffenen Geseße zur Durhführung zu. bringen. Man hielt für diesen Zweck aber 2 Millionen für aus- reichend. Dieser deutshnationale Antrag wurde abgelehnt und die Forderung von 75 Millionen angenommen.
Der Arbeitsaus\chGuß des Vorläufigen Neihs- wirtshaftsrats zur Beratung des Arbeitszeitgeseßzes hielt gestern und heute Sihungen.
Land- und Forstwirtschaft.
Der Saatenstand in Preußen zu Anfang Juli 1922. Die Entwicklung der Feldfrüchte ist Anfang Juli im allgemeinen so weit fortgeschritten, daß für die Winterfrüchte ein fast endgültiges, für die Sommersaaten ein ziemlich wahrscheinlihes Urteil über den voraussichtlichen Ernteausfall gebildet werden kann, obwohl in diesem Jahre ein Rückstand gegen sonst um etwa zwei Wochen festzustellen it. Während des ganzen „Frühjahrs war die Witterung in den - meisten Gegenden dem achótum nicht besonders günstig, da Trodtenheit und kühle Luft vorherrshten ; in den ersten Junitagen traten sogar in östlihen und nördlihen Bezirken vielfah noch Reif- bildungen und Nachtfröste auf, ohne jedoch ernstlichen Schaden an- zurihten. Von Mitte Mai bis Mitte Juni blieb es fast im ganzen Staatsgebiete trocken; nur \trihweise stellten sih leihte Gewitterregen ein, die aber nirgends den durch Sonne und Wind ausgedörrten Feldern fühlbaren Nußen brachten. Dann wurde das Wetter in den meisten Landesteilen unbeständig. Die Niederschläge ver- mehrten 0A fie traten aber auch zumeist nur als örtlihe Gewitter- regen auf, die einzelne Gebiete wiederholt und oftmals recht ergiebig bedahten, andere dagegen wenig oder überhaupt nicht erreichten. Schwere Gewitter und solche mit Hagelshlag waren vereinzelt. Aus verschiedenen Bezirken wird mitgeteilt, daß seit 6 Wochen kein Tropfen Negen gefallen ist. Am geringsten waren dia Niederschläge in Ost- preußen, Schleswig-Holstein, Rheinland sowie in Teilen von Schlesien, Hannover, Westfalen und Hessen-Nassau. Nach den zuletzt eingegangenen Nachrichten hat die leßte Juniwoche jedo fast allen Landesteilen reichlihe Feucßtigkeit gebracht. Günstig im ganzen Monat war die Witterung nur in dem Hohenzollernschen Lande. In welcher Weise die Witterung auf die Fruchtarten eingewirkt hat, ist aus den folgenden Angaben ersichtlich, die wie die vorstehenden Bemerkungen der „Stat. Korr.“ entnommen und nach den ein- gegangenen 3517 Berichten der landwirtschaftlihen Vertrauen8männer gemacht sind. Im Staatsdurchschnitt ergeben sih für den Stand der Feldfrüchte, Futtergewähse und Wiesen zu Anfang Juli 1922 folgende Begutachtungsziffern, wenn 1 „sehr gut“, 2 „gut“, 3 „mittel (durchs{chnittlich)“, 4 „gering“, 95 „sehr gering“ be- deutet: Winterweizen 33 (zu Anfang des Vormonats Juni d. J. ebenfalls 3,3 gegen 2,4 zu Anfang ‘Juli des Borjahres 1921), Som merweizen 3,1 (gegen 2,7 Anfang Juni d. J. und Anfang Juli des N Winterspelz, auch mit Beimischung von Weizen oder Roggen, 3,3 (gegen 3,0 bezw. 2,4), Winterroggen 3,0 (gegen 3,0 bezw. 2,9), Sommerroggen 3,3 (gegen 3,0 bezw. 3,1), Wintergerste 3,4 (gegen -3,6 bezw. 6), Sommergerste 3,0 (gegen 2,7 bezw. 2,8), Gemenge us den Wintergetreidearten 3,3 (gegen 3,1 bezw. 2,9), afer 3.3 (gegen 2,8 bezw. T Gemenge aus Ge- reide aller Art mit Hafer 32 (gegen 2,8 - bezw. 1), Erbsen und Futtererbsen aller Art (Pe- lushken) 3,0 o
E
2, 2 D i 3,
(gegen 2,8 bezw, 3,0), Ader -(Sau-, L ) bohnen 3/0 (gegen 2,7 bezw. 2,9), Linsen und Widcken 3,2 (gegen 2,9 bezw. 3,2), Kartoffeln 2,7 (gegen 2,9 bezw. 2,8), Zuderrüben 2,7 (wie in den beiden B Ra
utterrüben (Nunkeln) 2,9 (wie in den beiden Vergleichsmonaten),
interraps und -rübsen 3,8 (gegen 3,9 bezw. 3,1), Fla chs (Lein) 3,2 (gegen 2,9 bezw. 3,0), Klee, au mit Beimischung von Gräsern, 3,8 (gegeu 3,5 bezw. 3,2), Luzern e 2,9 (wie in den beiden Vergleihsmonaten), Niese lwiesen 3,0 (wie in den beiden Ver- gleichsmonaten), andere Wiesen 3,5 (gegen 3,3 zu Anfang Juni d. J. und 3,4 zu Anfang Juli 1921).
VonWintergetreide ist das wichtigste, und zwar Weizen und Roggen, mit den Begutachtungsziffern 3,3 und 3,0 gegen den Stand des Vormonats unverändert geblieben. Wie fast alle Berichte übereinstimmend mitteilen, ist die Blüte diefer Früchte recht erfreulich verlaufen; der Körneransaß der normal gebildeten Aehren soll be- sonders bei Roggen bis zum kleinsten Hinterkorn und Halm recht voll fein. Ueber Lagern der Halme verlautet bis jeyt nichts, und Schädigungen durch Rost und Brand waren nur vereinzelt. Danach
kann jedenfalls mit einer leidlichen Mittelernte qn. Körnern unserer
haltender, da die Entwicklungszeit für diese erst beginnt und jegt noch Aa M R 9 c Ee 16 17 |
das Segten der Pflanzen im Gange is, teils weil die Trockenheit es nicht früher zuließ, teils weil viele Felder zum zweiten und dritten Male nacgeseßt werden müssen. Die Pflanzen werden von den Erd- flôhen und Nübenfliegen stark angegriffen, in einzelnen Bezirken fogar völlig vernichtet, besonders die der Steckrüben, bei denen stellenweite der ganze Anbau in Frage gestellt ist. Wurzelbrand wird vereinzelt beobachtet.
Veber Futterpflanzen und Wiesen lauten die Nach- rihten fast überall ungünstig. Die Dürre und Hiße des vorigen Sommers und Herbstes, der eisige Winter mit den weitverbreiteten Kahl- frôsten sowie die vorherrshend kühle und trockene Witterung des Früh- jahrs haben Klee und Wiesen sehr heruntergebraht. Klee war zudem im Herbst noch von Feldmäusen heimgesucht worden. Auf den mageren und bochgelegenen Wiesen fehlt das Untergras meist völlig, und die Erträge des im Gange befindlihen ersten Schnittes bringen
bis höchstens § einer sonst gewöhnlihen Ernte; die Beschaffen- eit der Erträge- ist jedo gut. Als Merkmal für die Knavpheit an Rauhfutter kann gelten, daß für den Zentner Heu auf den Wiesen 300 bis 400 .4 und für leidlih qute Grasfchläge 9000 bis 12 000.4 pro Morgen bezahlt werden. Luzerne und Esparsette ergeben zwar bessere Ernteerträge, weil die Wurzeln tief gehen, dot kommen fie wegen der Geringfügigkeit des Anbaues wenig in Betracht. Die Heuernte ist bisher im allgemeinen glatt vonstatten gegangen, wenn auch hier und dort unbeständiges Wetter etwas gestört hat.
An Schädlingen werden Feldmäuse wenig erwähnt; sie sind gewiß im Winter äußerst stark vermindert worden, und die noch vorhandenen Tiere können in den jeßt hochgewachsenen Feldern niht gesehen werden. Dagegen hat die trodene Witterung der leßten Zeit andere Schädlinge hervorgebracht, wie Brand an Weizen und Gerste, Nost an Roggen und Hafer fowie viele Arten von Insekten. Von leßteren ist besonders, wie hon erwähnt, der Grdfloh und die Rübenfliege an den Rüben- und Koblpflanzen tätig. Draht- würmer, Frit- und Blumenfliegen finden ih auf den Getreide- und Hülsenfruchtfeldern und Engerlinge an den Hackfrüchten ein. Un - fraut tritt hauptsählih im Sommergetreide auf. Hederih, Disteln und Kornmelle überwuchern oftmals die dünn und kurz gebliebenen Saaten. Die Reinigung der Hacfrüchte von Unkraut wird eifrig betrieben?
Verkehrswesen.
Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr mit Oberschlesien. Nachdem die Postanstalten im polnischen Abstimmungsgebiet Oberschlesiens am 18. Juni an die polnische Postverwaltung übergeben worden sind, gelten für den Post-, Tele- graphen- und Fernsprechverkehr mit diesem Gebiete die Bestimmungen des Genfer Abkommens. Dieses unterscheidet zwishen dem Verkehr innerhalb des bisherigen Abstimmungsgebiets und dem Verkehr zwischen dem übrigen Deutschland und Polnisch-Oberschlesien. Im Verkehr zwischen Deutsch- und Polnish-Oberschlesien wird der Postverkehr nah den bisherigen innerdeutshen Vorschriften fort- geführt. Im Telegrammverkehr beträgt die Wortgebühr 2 4 10 s, im Fernsprechverkehr gelten die innerdeutshen Gebühren. Die in Deutschland am 1. Juli eingetretenen Gebührenerhöhungen erlangen im bisherigen Abstimmungsgebiet erst nach seiner vollständigen Räumung durch die Interalliierte Kommission Geltung, also erst im Laufe des Juli. Der Verkehr zwischen dem übrigen Deutschland und Polnish-Oberschlesien gilt grundsäßlih als Auslandsverkehr, doch werden alle bisherigen Dienst- zweige aufrechterhalten. Nur Postprotestaufträge, Briefe mit Zu- itellungsurfunde und Päkchen sind bis auf weiteres nicht zugelassen. Der Paketverkehr is vorläufig gesperrt; für ihn find ermäßigte Aus- landsgebühren vorgesehen. Die Wortgebühr eines Telegramms beträgt 12 Æ 60 S. Im Setnspre@verkehr bleiben die Sätze des innerdeutschen Verkehrs in Kraft. Die am 1. Juli eingetretene allgemeine Gebühren- erhöhung gilt au für Sendungen n a ch Deutsch- und Polnisch- Oberschlesien.
Nr. 29 des „Reichs-Verkehr3blattes“, herausgegeben im NReichsverkehrsministerium, Abteilung für Eisenbahnen, vom 15. Juli 1922 hat folgenden Inhalt: Geseß vom 3. Juni 1922 über Erhöhung der Zulagen in der Unfallversicherung; Geseß vom 9. Juni 1922 über Versicherungspflicht in der Krankenverfiherung; Gese vom 9. Juni 1922 über Grundlshne und Vorstand8wahl bei den Kranken- fassen; Geseg vom 9. Juni 1922 über Wochenhilfe; Geseg vom 9. Juni 1922 über Aenderung von Geldbeträgen in der Sozial- versicherung; Gese vom 11. Juni 1922 über vorläufige Umgestaltung der Angestelltenversiherung; Erlaß vom 30. Juni 1922, betr. Ver- ütung für Benußung von eigenen Fahrrädern für Dienstzrwee; rlaß vom 6. Juli 1922, betr. Bezeichnung der Behörden und sonstigen Stellen der Reichsbahn. — Nachrichten.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, und Zweiten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (I. V.: Meyer) in Berlin. DruckX der Norddeutshen Buchdrutkerei und WKrlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Sieben Beilagen
(etns{ließlich Börsenbeilage,) und Erste, Zweite, Dritte, Vierte und Fünfte : 1traleHandelsregistex-Beilage,
Ghemnig Coblenz . Crefeld
§1 Aa ali {j C
‘Frankfurt amburg HDannover
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Nürnberg . Plauen t. V. Stettin Guta... VICODaDen e Würzburg . . Zwikau . «
Summe Juni 1922. Dagegen im Mai Del
Aachen
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Ot s o «4 Dresden ._ Düsseldorf. . - Elberfeld
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Franksurt a. M. . Maud ¿a Kiel
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Nürnberg Stuttaart . So av Zwidckau
Summe Juni 1922
Dagegen im Mai 1922 . .
L April 1922 . . Matz 1922... S ¿ SUnt L921
803 904 438 15 654 1 074/ 4 800! 477 2.201 779 [24
2 566 ZOLC 965 2 309 2 598 5 329 9 217 1 700
T22 1161 3712
970 1917
444 2 860 1 506 5 268 7819 3 008
296 1268 5 305
906 1182
844
94 298 99 159 93 064 107 194 100 23
99 88 506 92 210 36 80
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444
667
574 1 393 4 966 2 050
287
927 1540
547
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1 832 | 36 1 458) 95 674 — 13 890| 1132| 3781)
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1 920 5 095 1132 1815 3 677 9 729 7 539
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1 246 4 743 2 677 1 598 2 064 4 650 12 037 3 779
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180 794 120 161 254 612 173 294 240 372 162 885 263 823 187 384 156 073 111 558
1 664 1 662 781 989 24 839 45 197 E
5 276)
5 353
353 3 568
7 6 202 2751 3 544 9 812
5 667 21 762 1197 4 108
76 1391
4 209 ) 830 1 007 6 445 438 2167 2 007 _ 6 674 37 411 279 9 300 305 1 783 6 097 7 628 5 984 748 2 502 8 787
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1) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auch Nubvieb. — ®) Halbe und viertel Tiere find, in ganze Tiere umgerehnet, in den nachstehenden Zahlen mit enthalten. — ?) Außerdem 18 233 kg Fleis und Fleischwaren. — ‘) Außerdem 52 267 kg Gesfrierfleish verschiedener Art.
Berlin, den 183. Juli 1922.
Deutscher Reichstag.
951. Sizung vom 14. Juli 1922, Nachmittags 3 Uhr.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ®)
vâsident Loebe eröffnet die Si ur ersten Bevatung steht der
treffend den Au s8\chl u nungen für den Ausf
inanzminister mit Zustimmun | Abg. Ge AA tren
gegen. Fahrzehnte : a deren rasche Entiwi
eine wirtshaftlihe Umste
worden. Der Handelshafen von hafen für den Handel mit Ost-
i ———————
*) Mit Ausnahme der dur der Hexren Minisier, dis im
Hafens aus dem Zo
ung maßgebend ) Freren hat die deutshe Kriegsmarine auf einen gerin eil thres früheren Bestandes zusa t
damit sind die Vorteile, die dem wirtschaftlichen Le die Krîiegsmarine erwuchsen, ver
Sperrdvuck orxilguie wi
mmenshrumpfen
loren gegangen, Es ist für K ung eine unbedingte Notwendigkeit. Die Entwicklung des Handel38hafens war bisher ganz hintangehalten Kiel soll nunmehr zu einem Groß- und Nordeuropa ausgebaut werden.
rgechobeanen Reden finde
ung nah 314 Uhr. S Ee ntwnrt, be- eines Teiles des Kieler llgebiet. Die näheren Anord- luß trifft nah der Vorlage der Reichs- des Reich8vats. D, Nat.): Der Entwurf kommt
lanageheaten Wünschen der Stadt Kiel und ihrer Bevölkerung ent-
nagen v lands ist für Kiel der Ausbau der Kriegsflotte ewesen. Der Versailler en Bruch- assen, und en Kiels Bua ie
Statistishes Reichsamt. J. V.: Dr. Plagzer.
Diesem Zwecke dient au die Anlage eines Frethafengebiets, der um so mehr erforderlih ist, als onit der Umschlagverkehr des Ueberseegroßhandels fih Kopenhagen und dem Hasen Rönne auf der Insel Bornholm zuwenden würde. Als Durchgangs- und Um- \chlagshafen hat Kiel unzweifelhaft eine frohe ukunft, deshalb tau es sich auch seit Jahrèn um einen Frethafen bemüht. Endlich oll jeßt diesem Bedürfmis entsprochen werden.
Abg. E A O (Soz.): Die Vorlage entspriht einem dringenden Bedürfnis. Nur auf diesem Wege wird Kiel \sih er- holen können. von den Schäden, die ihm durch den Verlust des Weltkrieges zugefügt worden sind. Auf den großen Schiff&werften werden in der Hauptsahe nur noch durch das Ausland Repara- turen in Aud gegeben, und es steht zu fürchten, daß auch diefe Aufträge allmählih aufhören. Nach A en Verhändlungen mit den maßgebenden Marinebehörden hat sich die Stadt endlich an der Föhrde das erforderliche JFndustriegelände gesichert; im Freangene! wird ege zu Ansiedlungen der dustrie- bevölkerung gegeben sein. Drei Je shon kämpft die Stadt um den Freihafen. Es sollte alles g Ne um mit der größten Be- s{chleunigung das Projekt zu verwirklichen.
Ag. Dißmann (U. Sogz.): ‘Als Kriegshafen if Kiel er- ledigt. Darum trauern wir nicht, aber die Umstellung der wirt- safstliGen Verhältnisse in Kiel muß mit allen Mitteln gefördert werden. Die großen Werftanlagen in Kiel haben tatsählich nur noch mit Reparaturen und mit dem Ausbau der neuen Schiff3-
Haudelsflotte wieder
rid
aufgebaut wirs. Das wird aber Anfang nächsten res zum Ab- (lek kommen, und dann stehen eventuell die Schiffswerften vor einer ernsten Katastrophe. Nun ist Flensburg mit einem Einspruch an uns herangetreten, weil man auch ihm einen Freihafen und JIndustriegeländ venn hat. Hter heißt es, das eine tun und das andere my lassen. Auch béi Flensburg liegen dringende wirtschaftliche Notwendigkeiten vor. Immer wieder zeigt sich bei (aa irtshaftsfragen, daß seitens der Regierung mit Unter- tüßung des Reichstags viel rascher, planmäßiger und intensiver gearbeitet werden uk
Abg. Dr. Gildemeister . Vp.): Das vorliegende Projekt findet unsere Gngeieila Big Das große Brin der Aufrichtung des Wirtschaft3lebens unserer [reden Kriegs3- ar aa Kiel und Wilhelmshaven bedarf dringend der Wsung. Für eide müssen nach dem Aus des ltkrieges mit größter Energie neue Wirtschaftsmöglichkeiten geschaffen werden. r Erda, große Apparat der Kieler Schissswerften muß in anderer Weise für die Stadt gemacht werden. Das stellt das Reich, L und die Stadt vor neue ¿Spene Aufgaben. Der Jndustrie ist jede Gelegenheit zu geben, Kiel als Handels- plaß zu entwickeln. Die Einwürfe, auch den von Flensburg, werden wir im Aus\s{huß gu prüfen haben. Fedenfalls muß mit größter Beshleunigung gearbeitet werden, und es scheinen ie s H T Ser ias A l, g der Entwurf nah
ung im irtshaftlihen Ausshu vor unserem Aus§«