1922 / 157 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Jul 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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h: Retch8mfnifler bez Fnnern Br. Köster: Meïne Bamen und Herren! Der Herr Abgeordnete Scholz und der Herr Abgeordnete Schulze haben sih heute zu besonderen Herolden der Freiheit der Beamtenschaft gemaht. Jch will niht die Fvage aufwerfen, ob der Herr Abgeordnete Scholz und der Herr Abgeordnete Schulze sih dafür einsezen wollten, daß z. B. das Reichskommissariat für öffentliche Ordnung mit einem Kommunisten beseßt werden kann, und ob sie von hier aus hon von vornherein feststellen wollten, daß, wenn demnächst in der Reichskanzlei ein Ministerialdirektor sich zum Kommunismus bekennt, gegen diesen auf keinen Fall irgend etwas getan werden kann. (Sehr gut! bei den Sozialdemo- kraten.) Jh lasse diese Frage hier ganz unerörtert. Aber ih glaube, es wäre, damit auch in den Beratungen und Reden hier jene Ruhe eintritt, die am zweiten Tage, als die Herren den Ge- seßentwurf etwas näher angesehen hatten, auch im Ausschuß ein- getreten ist, ganz gut, wenn wir uns einmal einige Aeußerungen darüber ansehen, wie die früheven Regierungen, mit denen wir ja jeyt verglichen werden, diese Frage behandelten. (Abgeordneter Dr. Beer (Hessen): Sie wollen es ja besser machen!) Sie werden gleih sehen, Herr Kollege Beer, daß wir durhaus micht an das hevanreichen, was die früheren Regierungen in dieser Be- ziehung gemacht haben. Der Herr Reichsjustizmimister hat sh hon neulih bemüht, Fhnen zu zeigen, wie ein Sozialistengeseß ins Monarchistishe umgeändert heute aussehen würde. JFch möchte Shnén vorlesen, wie die bekannte Rede des Fürsten Bülow vom 14. Dezember 1908 aussehen würde, wenn ex sie hier nicht für Sozialdemokraten, sondern für Monavrchisten gehalten hätte: JFch nehme keinen Anstand, zu erklären, daß ein Beamter niht Deutschnationaler, nicht Deutschvolksparteîler sein bann. (Hört, hört! links.) Feder Beamte hat der Republik den Eid der Tréèue geleistet. Die Deutsche Volkspartei und die Deutschnationale Volkspartei vetennen sich zum Monarhismus. Ein Beamter also, der für diese Parteien wirkt, bricht seinen Eid. (Hört, hört! links.) Ein Beamter, der Beamter bleibt mit deutshnationalen oder deutschvolksparteilichen Anschauungen, macht sich des Eid- und Treubruhs schuldig. Einen jolchen Beamten werde ih micht dulden.

(Lebhafte Rufe links: Hört, Hört! Zurufe rets.) Das hat da- -

mals der Fürst Bülow über die Sozialdemokraten gesagt. Wenn wir so wären, wie Sie uns heute einshäßen, dann würden wir ein solhes Geseß einbringen. (Zurufe echts: Bülow hat aber kein neues Geseß eingebracht!)

Jm Fahre 1911 hat das bayerishe Staatsministerium Sie haben sich eben daran gestoßen, daß das nur eine Rede war einen Erlaß herausgegeben. Dieser Erlaß würde heute von uns, wie Sie uns einshäßen, herau3gegeben, folgendermaßen lauten:

¿¿: Daß der Staatsbeamte sich niht zu einer Partei be- kennen darf, die grundsäßlih die bestchende Staat8ordnung be- kämpft, folgt ohne weiteres aus seiner Stellung im republikani- schen Staat. Ebensowenig kann der Staatsbeamte einem Verein angehören, der antirepublikanishe Bestrebungen fördert.

A (Hört, hört! links.) Der Herr Staatsminister Dr. Graf v. Podewils

Hat diesen Erlaß des -Staat2ministeriums noch dur folgende Worte wieder ins Antirepublikanische überseßt erläutert:

Das Verhältnis des Staatsbeamten ist öffentlih-rechtlicher Natur. Der Staat3beamte unterwirft sich dex Staats3difziplin. Gr bekräftigt seine Diensttreue durch einen Eid, indem er nicht nux Gehorsam dem Geseß, sondern auch Treue „der Republik“ [chwört, fih also in feierlihem Gelöbnis auf das republikantsche Vrinzip verpflichtet, Ein Staatsbeamter, welcher sih zu einer politishen Richtung bekennt, die die Grundlagen der republikani- schen Verfassung verneint, sett sih damtt in einen unlöslichen Widerspruch zu seinem ganzen Dienstverhältnis, namentlich zu dem feierlich geschworenen Diensteide. Der Staat muß ver- langen, daß der Beamte und jeder, der Beamter werden will, ihm n Wort und Tat, hauptsächlich in der Tat, in treuer Pflicht- erfüllung ergeben ist, und daß vor allem der Staatsbeamte die Grundlagen respektiert, auf denen das Staatsgebäude ruht die republikanische Verfassung. |

(1 * (Lebhafte Rufe links: Hört, hört!)

Meine Damen und Herren, sehen Sie fih das, wa3 früher gefordert worden îs, einmal an und vergleichen Sie es mit dem, was wir jebt in diesem Geseh fordern. Wenn Sie si dieses Gesetz genau durchlesen, so verbieten wir nichts wetter als folgendes. Wir verbieten den Mißbrauch des Amtes für Bestrebun- gen zur Aenderung der republikanishen Staatsform. Wir verbieten Aeußerungen im Amt gegen diese Staatsform, gegen die Reichsflagge, gegen die verfassungsmäßigen Regierungen des Reiches oder eines Landes als Bekundung einer Mißachtung, die geeignet ist, sie in der öffentlihen Meinung herabzuseßen, Wollen Sie (nah rets) das verteidigen? Wir verbieten nicht3 weiter, als daß der Beamte bet Ausübung der Amtstätigkeit oder unter Miß- brauch seiner amtlichen Stellung auf die ihm unterstellten oder zugewiesenen Beamten, Angestellten und Arbeiter, Zöglinge oder Schüler im Sinne mißachtender Herabseßung der republikanischen Staatsform oder der verfassungsmäßigen Regierungen des Reichs oder eines Landes einzuwirken versucht. Wir verbieten, daß Hand- lungen dieser Art im Dienst geduldet werden. Will der Herr Kollege Schulze, will der Herr Kollege. Scholz dies ausdrücklich freistellen? Wenn die Herren das niht wollen, dann müssen sie für das Geseß stimmen. Dies ist alles, was wir von den Beamten im Dienst fordern.

Nun kl'ommt die Bestimmung über die Bet&tigung des Beamten außerhalb des Dienstes. Da sind wir der Meinung, daß die Förderung antirepublikanisher Bestrebungen in der Oeffentlichkeit in gehässiger und aufreizender Form seitens der Beamten zu ver- meiden is. Sind Sie (nah rechts) der Meinung, daß solche Aeußerungen gehässiger und aufreizender Natur öffentlich zu dulden sind? Wenn Ste dieser Meinung nicht sind, dann stimmen Sie doch dem Geseh zu.

Sie sagen, das Geseh sei niht nötig, es sei überflüssig. Wir sind dex Meinung, daß bei der allgemeinen Verwirrung, die nah dem Umsturz eingetreten ist, es von sehr guter und heilsamer Wirkung sein kann, wenn allen denen, die verwirrt sind, klar gesagt wird, was diesex § 10 unter den heutigen Umständen bedeutet.

Daß dieses nicht neues Recht ist, sondern nur eine Jnuter- pretation ift, die nit wir geben, sondern die heute bereits durch- gängig Judikatur ist, habe ih den Herren im Ausschuß gezeigt, indem ih das Uxteil des NReichsdisgziplinarhoss vexlas, das in dex

Bekannten Angelegenhelt Ponfick-Braun ergangen i. Jch werde dieses Urteil hier noch einmal verlesen, damit alle die- jenigen Herren, die uns Vorwürfe machen, sehen, baß das, was wir hier von den Beamten verlangen, gar nichts weiter ist als eine flipp und klare Interpretation dessen, was auch nach dem Urteil des Reichsdisgiplinarhofs heute {hon im Detail dieser & 10 bedeutet. (Zuruf von der D. Vp.: Wozu dann das neue Geseß ?) Das Recht der freien Meinungsäußerung unterliegt bei den Beamten einer stärkeren Beschränkung als bei Nichtbeam- ten. Er hat sih bei dessen Ausübung nicht nur wie jeder andere Staatsbürger innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetße zu halten, sondern dabei auch den besonderen Pflich- ten Rechnung zu tragen, welche sih aus feiner Beamteneigen- schaft ergeben, und welche für die Reichsbeamten in § 10 des Reich3beamtengeseßes festgelegt find. Dadurch, daß der Ge- seßgeber den Beamten hier neben der gewissenhafte® und der Verfassung und den Geseßen entsprehenden Wahrnehmung des Amtes ein würdiges Verhalten in und außer dem Amte vorschreibt, bringt er zum Ausdruck, daß der Pflichtenkreis der Beamten über die. Verwaltung des Amtes hinausgreift, und daß er auch außerhalb des Amtes, insbesondere also auch bei politischen Kundgebungen auf die staatlichen Jnteressen, denen er in seinem Amte zu dienen hat, gebührende Rücksicht nehmen muß. (Sehr richtig! rechts.) Das ist also geltendes Recht und die geltende Judikatur. Jch verstehe niht, warum Sie (nach rechts) sich, wenn dies Jhre Auffassung is, mit einem solhen Auswand von Worten dagegen wehren, daß dies einmal klipp und flar für die Beamten festgestellt ist. Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Beamten, die sih hierüber noch nicht klar sind. (Zurufe.) Der zweite Weg, den wir Jhnen vorschlagen, ist der, die Liste der politishen Beamten, derjenigen Beamten, für die bes sondere Bestimmungen gelten, die Liste derjenigen Beamten, die auf Wartegeld geseßt werden können, zu erweitern. Da ist hier nun ein großes Geschrei darüber erhoben worden, daß die Re- gierung diese Liste von sih aus gang einfach erweitert hat. Auch da gestatten Sie mir, Sie darauf hinzuweisen, daß die frühere Regierung in dieser Begiehung ganz kurzen Prozeß machte. Als 3- B. die Kaiserlich Regierung gzu der Ueberzeugung kam es war das im Jahre 1907 —, daß es im Regierungsinteresse läge, die leitenden Techniker im Schiff- und Maschinenbau in der damaligen Kaiserlichen Marine, also reine Techniker, unter dîe Ziffer dieses Beamtengeseßes hinüberzunehmen, da brachte die Regierung ein Geseß ein, das auch angenommen ist, und in dessen Begründung es heißt: Neu aufgenommen sind die Ressortdirektoren für Schiffs3- bau und Maschinenbau in der Kaiserlichen Marine. Die Ent- wicklung des modernen Kriegsschiffsbaus naht es unbedingt erforderlich, daß eine fortdauernde Uebereinstimmung in grundsäßlichen Ansichten zwishen dem Staatssekretär des Marineamts und den leitenden Technikern vorhanden ift. (Hört! Hört! bei den D. Dem. und links.) Und da beschwert sich ein Kollege darüber, daß in unsere Vorschläge die Leiter von Oberpostdirektionen und Eisenbahndirektionen mit aufgenommen find. Nach dem Kieler Werftprozeß hielt es der damalige Staat3- sekretär des Reichsmarineamts für notwendig, auch Wersftver- waltungsdirektoren in diese Liste mit aufzunehmen. Das ist im Sande verlaufen. Aber es interessiert Sie do vielleicht zu hören, wie der damalige Staatssekvetär des Reihsmarineamts über diese Dinge dachte: Die Bedeutung, welche die kaiserlihen Werften in militär- technischer und wirtschaftlicher Beziehung seit dem legten Fahr- zehnt gewonnen haben, erfordert es, daß eine fortdauernde Uebereinstimmung in prinzipiellen Ansichten und in der Auf- fassung über die Richtlinien der Verwaltung zwischen dem Staatssekretär des Reihsmarineamts und den leitenden Vev- waltungsbeamten der Werft gewährleistet ist. Deshalb ist es un- erläßlih, dem Chef der Marineverwaltung die Möglichkeit zu geben, die Werftdivektoven ebenso wie die Marineintendanten . ._. jederzeit im Reichsintevesse ihver Tätigkeit zu entheben. Genau aus demselben Grunde und aus noh viel stärkeren Gründen sind wir der Meinung, daß sh heute Stellen von Leitern von Reihhsbehörden zu einer solchen politishen und wirtshaft- lichen Bedeutung durch die Entwicklung der lezten Jahre erhoben haben, daß auch sie aus wein sachlichen Gründen mit in diese Liste aufgenommen werden müßten. (Sehr richtig! bei den Sozialldemo- fraten.) Jm Oktober 1918, als es im Gebäude des alten Systems hon merkwürdig knackte, hat das preußishe Staatsministerium über diese politishen Beamten noch einmal einen besondeven Evlaß herau8gegeben. Es ist vielleiht niht uninteressant, hier vorzu- lesen, was das preußische Staatsministerium am 21. Oktober 1918 von seinen politishen Beamten forderte. Sie dürfen

nämlich die politischen Beamten; Sie wissen, daß in Preußen

die politischen Beamten bis zum Landrat heruntergehen wegen der Eigenart ihrer Stellung, kraft deven sie berufen sind, die Politik der Staatsregierung nah außen hin zu vertreten, sich an der Agitation für eine bestimmte politishe Partei oder Vereinigung nah außen nicht beteiligen, weil hierdurch das Mißverständnis erweckt werden kann, daß sich die Ziele der Staatsvegierung mit den Zielen jener Partei unter allen Um- ständen deten. Von besen Beamten wird nicht verlangt, daß sie für die Maßnahmen der Staatsregierung agitatovish ein- treten oder sie als mit ihver persönlichen Ueberzeugung über- einstimmend darstellen, wenn das niht der Fall ist; wohl aber haben sie die Pflicht, gegenüber Verdunklungen und Entstellungen der Politik der Staatsregierung über Ansichten, Ziele und Griümde der Staatsregierung unter Zurückstellung etwaiger eigener Ansichten auf Grund der thnen verfügbaren Kenntnisse objektive Auskunft und sachliche Aufklärung zu geben und sich jeder Förderung von Bestrebungen zu enthalten, die gegen die Politik der Regierung gerichtet sind.

(Hört, hört! bei den Sozialdemokvaten.) Unter diesem Erlaß stehen

die Namen Dr. Friedberg, Graf Roedern, Spahn, Drews, Schmidt,

Max v. Baden, Fischbeck und der Herr Kollege Hergt. (Lebhaftes

Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Nun vergleichen Sie das, was hier für die politishem Beamten |

vorgeschrieben ist, mit dem, was wir vorgesehen haben! Zunächst |

Vitte ih Ste, Lo nit zu vergessen, baß wir keine neue Katoas: 23 von Beamten zweiter Klasse einführen. Fc bitte Ste, doch daran zu denken, daß jeder Landrat, jeder Regierungspräsident, jeder Oberpräsident heute schon unter denselben Bedingungen lebt, wie wir fie jeyt für eine Reihe von weiteren Kategorien vorschreiben. Jch habe noch niemals gehört, daß die bereits bestehenden Vor=- schriften über die politishen Beamten das Beamtentum in Preußen, wie es im Ausshuß genannt wurde, „helotisiert“ oder, wie einer der Herren sogar sagte, „eunuisiert“ hätten. Jh habe nichts davon gehört, daß dadur die Auslese shlehter ge=- worden sei, oder daß dadurch der Andrang zu diesen oberen Stellen geringer geworden sei. So etwas können Sie vielleicht draußen in Fhren Versammlungen sagen, wo Sie Unmut schaffen wollen ich komme gleih darauf zurück —; aber hiex bleibew Sie uns fern damit! Wir führen keine neue Kategorie von Beamten ein, sondern wir sind der Ueberzeugung, daß durch die Entwiklung der lebten Jahre die Kategorie der politishen Beamten längst erweitert werden mußte und heute erweitert werden muß.

Die große Masse der Beamten, wenn ihnen auZ3einander- geseßt wird, welches die Gründe und welches die Ziele dieser Gesetzgebung sind, wird diese Gründe und Ziele einsehen und sie billigen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Fch bin der Ueberzeugung, daß die Beamten einsehen werden, daß sie nicht nux Rechte, sondern auch Pflichten haben (schr wahr! bei den Sozialdemokraten), und daß die besonderen Beamten es sind die Beamten, denen der Schuß der Republik besonders anvertraut ist —, nicht nur besondere Rechte, sondern auch besondere Pflichten haben. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)

Es ‘ist im Ausshuß damit gedroht worden, daß Sie mit diesem Gese hinausgehen, Beunruhigung unter den Beamten \haffen und die Beamten wegen dieses Geseßes mobil machen werden. Wie Sie das mit Jhrer Staatsgesinnung vertreten wollen, überlasse ih vollkommen Fhnen (nah rets). Jch bin der Auffassung, deß, wenn wir und wenn auch Sie, meine Damen und Herren, bei der Wahrheit bleiban und den Beamten sagen, aus was für Gründen dieses Gese eingebraht worden ist, in welchen Grenzen \ih dieses Gesey hält, daß die Beamten dann auch die staatspolitishe Notwendigkeit dieses Geseßes einsehen werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) | __ Abg. Dr. Levi (Komm.): Von einem Au8nahmegeseß und einem Eingriff in die Rechte der Beamten kann nicht die Rede sein. Die Summe der Pflichten der Beamten ergibt sich aus den jeweiligen besonderen Verhältnissen des Staates. Neue Grund- säße werden mit diesem Gesey nicht eingeführt, es handelt sih nur um eine neue Definition dessen, was der § 10 des Beamten- geseßes besagt. Es mag sein, daß ein Teil der Beamten, die bei der staatlihen Umwälzung mit dem alten System nicht zerfallen waren, sich auf einem gewissen Pflichtgefühl gegen die Allgemein=- heit heraus auch der neuen Staat3reform zur Verfügung gestellt hatten. Die überwiegende Mehrzahl der Beamten aber, die inner- lih mit dem früheren System nicht gebrochen hatten, hatten sich nicht etwa auf den Boden der Tatsachen, sondern lediglich auf den Boden der fortgeseßten Nahrung gestellt. (Heiterkeit und Sehr pa [inks.) ri A des Umstandes, daß es sich heute darum andelt, eine Sabotage des Beamtentums8 zu brechen, müssen wir an dem Geseze rügen, daß es sich nit auch auf die beamteten Richter bezieht. Gs ist kein Zweifel darüber, daß die zahlreichen Vergewaltigungen des Rechts auf die Tatsache zurückzuführen find, daß die Richter sih infolge ihrer Unabseßbarkeit sicher fühlen. Der Widerstand der Verwaltungsbeamten wird fih so lange nit

in hinreihendem Maße brechen lassen, als es nicht auch gelingt,

das Richtertum zu säubern. Wir halten an der Forderung der Errichtung eines Di3ziplinarsenats für das anze Reich, wie ihæ die Regierung8vorlage vorsah, fest. Eine (ore Disziplinarkammer ist unbedingt notwendig, wenn das Geseß seine Pflicht erfüllen soll. . An der Katastrophe von 1914 und 1918 trägt mit die Haubt- {huld die von Bismark großgezogene Beamitenkaste, die bewußt im Gegensaß zu den Anshauungen der übergroßen Mehrheit des deutschen Volkes herangebildet worden ist. Bismarck war es, der allen liberalen Geist aus dem Bürgertum zu verdrängen suchte, und das hat sih an unserem Volke shwer geräht (sehr wahr! links). Diejenigen, die verlangen, daß die Beamten machen können, was sie wollen, verstehen den Begriff der Demokratie nicht. Demokratie heißt Pflichterfüllung gegenüber der Allgemein- heit. Die Regierung muß sih darüber klar sein, daß sie mit der Schaffung diejes Geseßes ihrer Pflicht noch nicht Genüge getan hat. Mit der Zuctrute allein shafft man keine demokratischen Beamten. Es gilt vielmehr, im Interesse der Deutschen Republik alle befähigten Kräfte aus allen Kreisen des Volkes, besonder3 aus der Arbeiterschaft, zum Dienst an der Deutschen Republik und der deutshen Demokratie heranzuziehen. Staaten können nur er- halten werden von den Kräften, die sie geshaffen haben.

Abga. Dr. H a a3 (Dem.): Es macht sih merkwürdig, daß die Herren der Rechten uns Intoleranz zum Vorwurf machen, während sie dieselbe ehedem solange übten. Es ijt aber nit wahr, daß jeßt das Umgekehrte geschieht, wa3 früher gewesen war. Diese Zeit gibt aber vielleiht ein Recht, Methoden anzuwenden, die in ruhigeren Zeiten unzulässig waren. (Zustimmung.) Wir wissen, daß der größte Teil der deutshen Beamtenschaft hinter dem deutschen Staate und der Republik steht. Schrankenlos is die Freiheik auch in der Republik nit. Das Wesen der Demokratie besteht nicht in erster Linie in der Freiheit, sondern in der Pflicht- erxfüllung gegenüber der Allgemeinheit (lebhafte Zustimmung bei den Demokraten). Zuerst der Staat, zuerst die Allgemeinheit und dann die Rechte des einzelnen (Zustimmung). Es ist . Tatsache, daß einzelne Beamte sich in einer Weise monarchish betätigen, die mit dem Jnteresse des Staates nicht vereinbar is. Wenn im alten Staate ein Beamter den Staat oder den Monarchen ver=- ächtlih gemacht hätte, dann hätten wir auch gesagt, ein solcher Beamter kann aus Gründen der Staats3raison nicht ertragen werden (Sehr wahr!). Die Schranken, die der Takt gebietet, dürfen niht überschritten werden. Wir können es nicht dulden, daß Beamte den Staat und seine Führer verähtlich machen. Das Geseß ist im besten Sinne des Wortes ein staatserhaltendes Gese (Zustimmung). Sonderbar ist, N sih gerade die Rechte jeßt zu Hütern der Freiheit der Beamtenschaft macht (Lachen und Sehr wahr! links und bei den Demokraten). Angesichts dexr früheren Methoden, müßten die Herren der Rechten ein Gefühl der Scham empfinden. Nach peußishen Anshauungen war es mit der Stellung des Beamten nicht vereinbar, ein Wahlbündnis mit den Sozialdemokraten einzugehen. Wenn man weiß, wie brutal int alten Staat die Gesinnung wirklih gegeben wurde, und wenn man jevt das Gesetz kennt, dann kann man die leidenshaftlihe Er- regung auf der Rechten nicht Len Wir verlangen, daß im Dienste der Beamte der Republik es gibt keine anderen Beamten als Beamte der Republik für die Republik eintritt (sehr rihtig!). Feder Vorgeseßte hätte ganz von selber gegen Beamte einshreiten müssen, die die Republik verähtlich machen. Das Recht zur Suspendierung könnte Zee die Retich3regierung haben. Aus Beamtenkreisen begrüßen viele Stimmen das3 Geseß. Bir leisten dex Beamtenschaft und der Republik einen Dienst wenn wir die Vorlage annehmen (Beifall bei den Demokraten). i

(Fortsehung in der Zweiten Beilage.)

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zum Deutschen Reichsan

Ir. 157.

Zweite Beilage zeiger und Preußischen Staatsanzeiger ;

Berlin, Mittwoch, den 19. Zuli

1922

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(Fortseßung aus der Ersten Beilage.) S 1 __ Abg. Dr. Deermann (Bayer. Vp.): Gegen die Politik, wie sie in den leßten Tagen hier in Berlin getrieben wird, müssen wir Einspruch erheben. Um vor Verächtlihmachungen die Republik zu \{chübßen, ist das Gese zum Schuße der Republik da. Der Vorlage hat nur der sozialistishe Allgemeine deutsche Beamtenbund zugestimmt. Die Vorlage is ein Ausnahme- geseß gegen die Beamten und ift verfassungsändernd. Es ist ein merkwürdiger Schub der Verfassung, der durch eine Aufhebung der Verfassung geübt wird. Von den feierlichen Versprechungen E die Beamten in Weimar ist nicht3 übrig geblieben, wenn ieses Geseß angenommen wird. Troß der Verbesserungen, die der Aus\huß vorgenommen hat, ist es für uns unannehmbar, Gesinnungsshnüffelei und neuer Byzantinismus wird groß- gezogen werden. Im Ausschuß hat ein Vertreter der Linken von gesinnungslosem Beamtentum gesprochen. Dieses Geseß ist geeignet, das Beamtentum gesinnungslos zu machen. Wenn es notwendig ist, gegen die politishen Beamten ein Geseß zu stellen, um die Republik zu {hüßen, dann is es schon zu Ende. Als Ausnahmegeseß hätte die Vorlage befristet werden müßen. ein dahingehender Antrag wurde leider abgelehnt. Die Be- amtenrehte werden noch schlechter gestellt als ube, Die Grundlagen des Beamtentums werden durch das Geseß zer- stört. Wenn unsere Bedenken nicht beseitigt werden, werden wir dem Geseß nicht zustimmen können.

Abg. Steinkopf (Sog.): Von einer Gesinnung3- umstellung“ kann feine Rede sein. Wir halten das Geseß für dringend notwendig. Jn der Beamtenschaft ist es jeßt glüd- lih so weit gekommen, daß es al3 unanständig gilt, Republikaner zu sein. Beschimpfungen des Reich3präsidenten find an Der Tagesordnung, und wir müssen mit Bedauern konstatieren, daß selbft Reichsministerien darüber einfach weggegangen sind. Jst doŸ 1921 in der Republik Bayern ein Gymnasialprofessor wegen Verächtlihmachung der Monarchie zur Dienfstentlassung urteilt worden! (Redner führt eine große Anzahl weiterer Fälle an, in denen von Beamten die Republik, ihre Repräsen- tanten und Einrichtungen beschimpft und verleumdet worden find.) Ist das Lohalitiät, ist das Pflichterfüllung? Die Vor- lage hält die Meintungsfreiheit des Beamten unbedingt aufrecht, aber fie verlangt Respekt vor den Pflichten des Anstande3; sonst sinkt das Amt in der Tat zu einer Futterkrippe herab, und das wollen doch gerade die Parteien der Rechten nicht. Die republikanishen Beamten begrüßen das Geseß und haben dafür volles Verständnis, denn es wird sie von den Schikanen und Quälereien befreien, denen sie bisher au3gesebt sind. Der Deutsche Beamtenbund hat eine Lohalitätsadresse an die Re- gierung nach der Ermordung Rathenaus gerichtet, lehnt aber ven Entwurf ab, weil er wohlerworbene Rechte der Beamten be- einträchtigt. Auch diese Rechte finden an dem Wohl und an der Existenzberechtigung der Republik ihre Grenze. Redner be- fürwortet dann einige von seiner Partei beantragte Aende- rungen; besonderen Wert lege sie auf die Wiederherstellung der Vorlage im Punkte des Disziplinarhofs. Vor allem fomme es darauf an, wer mit der Ausführung des Geseßes beauftragt werde. Die Republik sei großmütig gewesen, müsse sich aber ¡ekt gegen den Mißbrauch ihrer Großmut ganz entschieden zur Wehr seben. :

Aba. Ei chHhorn (Komm.): Von einer Freiheit der Beamten hinsichtlih seinex politischen Ueberzeugung war im alten Staat niemals die Rede. Wir sind sonst gegen jede Aus3nahmegeseß- gebung; aber jeßt gilt es, die Republik zu sichern, und da die entscheidenden Stellen für die Handhabung der Disgiplinargewalt in den Händen von Monarchisten und Antirepublikanern sich be- finden, muß die Republik hier den Hebel anseßen. Am 9. No- vember 1918 und unmittelbar nach diesen Tage stellte sih die ganze Beamtenschaft auf den Boden der neuen Verhältnisse, aber es hat doch niemand alauben können, daß sie so plôplih asse ihre Auffassung ändern fönnten. Viel ehrliher wäre es von den Beamtea gewesen, wenn sie sih weiter zu dem bekannt hätten, was3 jahrzehntelang ihr wirkliher Glaube gewesen. Sie haben alle am 10. November und an den folgenden Lagen der neuen Regierung den Eid geleistet, und die leßtere war eben zu ver- trauensfselig. Jet hat sie den Schaden. Wie lange Jahre ha? es gedauert, bis sih die Regierung, und au erst auf Druck von unten herauf, zur Abwehr entschloß. Die Bureaukratie m zunächst gründlih gesäubert werden. Dann müssen a Geseß selbst die antirepublikanishen Bestrebungen und Vet O V or definiert werden. Diesem Zwede sollen unsere Ae rung3anträge dienen. Nicht nur die monarchistischen - Tind zu bekämpfen, sondern es ift der Kampf gegety

strebungen : [ die Reakti berhaupt zu führen, der Reichskanzler hat. ja aus- die Reaktion Überhaupt 3 f L A

drüælich auch proklamiert, der Kampf gehe g! Mitglieder De Diszliplinarhofs müssen sämtlich auf NorIas der größten Beamtenorganisation ernannt werden. g f Dispositionsstellung mit Wartegeld darf auch nicht so pre G werden, daß fie zum moralischen und materiellen Schaden n Republik aus\chlägt. Die Liste der politischen Beamten elg O uns noch viel zu eng, es müssen allerwenigstens qus S Reichsjustizministerium und das Auswärtige Amt eindezog werden. Damit {ließt die allgemeine Ausfprache. & t Jn der Einzelberatung wird die neue Fassung des 8 es Reichsbeamtengeseßes in der Ausschußfassung angenommn;

: E ; D Lee Kop: Évo dana jeht die Eidesverivetgerung die Nichtigkeit z: E A Beamten in seinem Verhältnis zum Reich

A Übten den § 10, der den Reichsbeamten verpflichtet, 2 seiner amtlichen Tätigkeit für die verfassungsmäßige E N kanische Staatsgewalt einzutreten, und aufzählt, E, fen Beamte als mit seiner Stellung nicht vereinbar zu unterta M es erk? (D. Nat.), der diese Bestimmungen V ey Beschränkung der verfassung8mäßigen Rechte bezeihnet. ae daß im Ausschuß der Reich3minister des Junern s gegen nes Antrag wandte, der das Verbot der parteipolitishen s ag A seitens der Beamten forderte, geht doch hervor, daß e

i ‘t auf den Schuß der Republik ankomme. M a E ein Beamtenstreik den Bestand der Republik: | Tolhen Streik zuläßt, unterwühlt das Fundament de

Î olchen 6 1 Sigates. 5 Der Redner befürwortet einen Antrag auf Streichung

, i daß das Verbot der Verächtlihmachung oder L E qus Be Mitglieder einer früheren republikanischen

Reaiîie des Reiches aus edehnt wird. egterung l g ir Soz.) tellt dem Vorredner gegenüber fest, Ab Ben der ( } \ f

: abe, an den jeßigen daß er im Aus\{huß erkl «abe dn aleichmäßiger Ausbau der

i îütteln zu wollen, da näßig : edie füy inie und Angestellte und Arbeiter 1m Staatsdienst

L Abg. Deglerk befürwortete Abänderungsantras,

Der vom ( / den auch das Zentrum gestellt hat, wird angenommen. Pu

stimmung findet auch ein Antrag Hergt, wonach

ten rteipolitische Propaganda 1m Amte verboten

ne A8 Hit bisfer Maßgabe wird der 8 10a in der Ausschuß- | nen.

a ier Ablehnung aller Anträge wird der Rest der Vor

lage nah den Ausschußbesclüssen gutgeheißen,

ver-D®

|

Das Haus stimmt dann noch den Ausschußent- shließungen zu, wona die Personalreferate in allen Zweigen der Reichsverwaltung nur sahkundigen Personen übertragen werden sollen, die zugleich zuverlässige Republikaner sind, und die Bestellung von Personalreferenten bei den nachgeordneten Behörden der Bestätigung durh den zuständigen Minister bedarf, ferner einer Entschließung, die die Reichsregierung ersucht, dafür zu sorgen, daß im Dienst bei den Behörden einerlei parteipolitishe Propaganda getrieben wird.

Es folgt die zweite Beratung der Nove lle zum EinkommensteuergeseßL8.

Nach den Aus\hußbeschlüssen beträgt die Einkommen- steuer 10 vH bei einem 100 000 Mark, für weitere 50 000 Mark Einkommen 15 vH; der Prozentsaß steigert sih dann bis zu 60 vH. Der Steuer- betvag ermäßigt sich für den Steuerpflichtigen und für seine zur Hauskaltung zahlende Ehefrau monatli um je 40 Mark, für jedes minderjährige Kind um 80 Mark monatlih. Die abzuziehenden Werbungskosten betvagen monatlich 90 Mark.

Thüringischer Finanzminister Hartmann: Im Auftrage der uriawGen Regierung halte ih mich für verpflichtet, auf die {weren Bedenken der Länder gegen die Vorlage hinzuweisen. Es gibt in Deutshland Steuern, die ungerechter wirken und die viel eher der Geldentwertung angepaßt werden müßten als die Ein- fommensteuer. Die Kohlensteuer is ganz außerordentli belastet. Wir befürhten, wenn die Kohlenbesteuerung und die shlechte Be- lieferung so weiter geht, daß wir im kommenden Winter in den Waldgegenden eine Katastrophe für unseren Waldbestand be- fommen. Die Kohlensteuer, die \sih versiebenundsiebzigsacht hat, hätte viel eher nötig, der Geldentweriung angepaßt zu werden. Soll die Steuerherabsezung allgemeine Vorteile bringen, so mus man sagen, daß der Erfolg gleih null sein wird, wenn etne all- gemeine Erhöhung der Steuerbeträge eintritt und eine allgemeine Herabseßung der Prozentsäße. Die besonders Notleidenden müssen Begünstigungen erhalten. Einer allgemeinen Aenderung des Séttiangataues, wie sie ja vorliegt, kann die Regierung nit zu- stimmen. Die Gemeinden find n mehr imstande, auf dem. Ge- biete der Ann und im Wohnungsbau ihre Aufgaben zu E Wenn über die Aenderung des Landesfteuergeseßes ge- redet werden wird, dann wird das Reichsfinanzministerium ein starkes Rüclkgrat gegen die Forderungen der Länder und Gemeinden bekommen. Für das, was ihnen jeßt genommen werden soll, wird es keinen Ersaß geben. Wenn 0 einshneidende Steuergeseße gemacht werden sollen, dann ist es unbedingt notwendig, daß vorher mit den verantwortlihen Ministerien der Länder verhandelt wird und daß auch Vertreter der Städte herangezogen werden. Die Einkommensteuer n die Gie und C Steuer. Eine Ermäßigung für alle Steuerzahler nüßt der großen Masse nichts, weil sie unabänderlih zu weiterer Verteuerung, weiterer Not und Geldentwertung führen muß. Den Ländern und Gemeinden werden damit die notwendigsten Einnahmen geshmälert. So kann der Not niht abgeholfen werden. Solange für Länder und Ge- meinden für den Einnahmeausfall, der durch diese Aenderung herbeigeführt wird, kein Ersay gegeben wird, muß ih bitten, diese He abzulehnen. i i

Abg. Aa Mm ECUR (Soz.): Wir haben für die finanziellen Schwierigkeiten der Länder und Gemeinden volles Verständnis und wünschen, daß das Reichsfinanzministerium sich in Zukunft bei derartigen Geseßesänderungen vorher mit den Ländern und Kommunen ins Benehmen sezt. Die deutshnationalen Ab- änderungsanträge lehnt die sozialistische Arbeitsgemeinschaft ab.

Abg. Koenen (Komm.) ist der Ansicht, daß es niht darauf ankomme, der Geldentwertung Rechnung zu tragen, wovon die Besißenden den größten Vorteil hätten, sondern daß es gelte, die untersten Einkommen ganz steuerfrei zu lassen. Will man den breiten Massen wirksam helfen, dann sollte man alle Einkommen bis 100 000 Æ von der Steuerpfliht befreien und die die große Masse der Bevölkerung belastenden indirekten Steuern ermäßigen, besonders die Kohlen- und Umsaßsteuer. Der Redner beantragt Beseitigung der Vorshußzahlung durh die Festbesoldeten, da sie eine Ausnahmebestimmung darstelle.

Abg. Hartwig (D. Nat.) befürwortet den Antrag seiner Partei, der auf eine E Berülsichtigung der kinderreihen Familien hinau8geht und wendet ih gegen die Unterstellung des Abg. Kahmann, daß die A dieses Antrages jeßt im Plenum agitatorishen Zwecken dienen solle.

Abg. Dr. Herb (U. Soz.) wendet fih gegen den deutsh- nationalen Antrag und gegen die von den Kommunisten verlangte Beseitigung des Lohnabbauverfahrens.

Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Koenen und Dr. Herß wird der Geseßentwurf unter Ablehnung an nationaler und kommunistischer Abänderungsanträge in der Ausschußfassung mit unwesentlihen Aenderungen an- genommen. Es e die zweite Beratung der Novelle zum Erbschastssteuerge)eß, die der Geldentwertung Rechnung trägt, nachdem um 81/2 Uhr ein Vertagungsantrag des Abg. Koenen (Komm.) abgelehnt worden war. ;

Abg. Heudemann (Komm.): Dieser Entwurf zeigt, daß die Scham verloren gegangen zu sein scheint, um ein Wort Helfferihs zu GcbuenGen. Von einer derartigen Steuer sagte die Rechte, daß sie den Besiß r und den Mittelstand vernichten wird. Eine wirklich durhgreifende Erbschaftssteuer muß anders aussehen. Der Besiß muß mit voller Schärfe zur Steuer herän-

ezogen werden. Die deutsche Republik muß ihr Geld aus dem Vermö en derjenigen herausholen, die das deutshe Volk ins Unglück gebracht haben. (Beifall)

Bei der Abstimmung wird die Vorlage in den ersten N Pi Ab angenommen. Bei der Abstimmung über pisfer 8

ezweiselt Abg. Koenen (Komm.) die Beschlußfähigkeit des Hauses; das Büro stellt die Best ee fest. Afolge dessen vertagt sih das Haus auf Montag, 1 Uhr. der Presse, Zwangsanleihe, Erbschaftssteuergeseznovelle, Reihs- kriminalgeseß).

Schluß nach 9 Uhr.

Handel und Gewerbe.

Wien, 19. Juli. (W. T. B.) Das beute erscheinende Bundesgesetblatt enthält enne Bercrtungg ns Bundesministeriums für Finanzen vom 18, Juli 1922, betr. Beschränkung des

andéls und Verkehrs mir ausländischen smitteln. Auf Grund des Gesezes vom 24. Juli

1917, Bl. 307, wird verordnet: § 1. Jeder freie Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln (auch an der Börse und von Büro zu Büro) und die Vermittlung von Geschäften mit solchen ist bis auf weiteres verboten. Dieses Verbot gilt auch für die im Sinne des 8 3 der Devisenordnung befugten Personen. Ausgenommen jedoch ist die im § 10 Abs. 1b der Devisenordnung vorgesehene Ab- Bestreitung pon Reise

gabe von ausländischen Zaßlungsmittelnu zur

teuerbaren Einkommen bis zu-

E

spesen. Alle na der Devisenordnung zug-"a\enen Geschäfte mit ausländisGen Zahlungsmitteln find aus\chließlich im Clearing der Devisenzentrale abzuwickeln. § 2. Als Preise für ausländische Pay E dürfen nur von der Devisenzentrale veröffentlichte urse verlautbart werden; jede andere, auch nit ziffernmaßige Mit- teilung über die Bewertung der Zahlungsmittel ist verboten. Z. Uebertretungen diefer Verordnungen werden nach den Straf- bestimmungen der Devisenordnung geahndet. § 4. Die Verordnung tritt am 19. Juli 1922 in Kraft.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deuts%e Elektrolytkupfernotiz stellte si laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 18. Juli auf 14465 4 (am 17, ult Qu 14165 A) für 100 kg.

Berichïe von auswärtigen MWertpapiermärkten.

Köln, 18. Juli. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 18 406,85 G,, 18 513,15 B., Frankrei 3985,00 G., 3995,00 B., Agen 3790,25 G., 3799,75 B, Amerika 474,90 G., 475,60 B., England 2101,35 G., 9106,65 B., Schweiz 9048,65 G., 9071,39 B., Ftalien 2177,25 G., 2182,75 B., Dänemark 10047,30 G., 10172,70 B., Norwegen 7915,10 G., 7934,90 B, Schweden 12140,80 G., 1214520 B., Spanien 7141,05 G., 7158,95 B., Prag 1063,65 G, 1066,35 B., Budapest 36,45 G., 36,85 B., Wien 1,505 G., 1,547 B.

amburg, 18. Juli. (W. T. B.) (Bör)en\{lußkurfe.) Deuti@-Australishe Damvf\schiff - Gesellschaft 540,00 bis 570,00 Mle Harburger Paketfahrt 447,00 bis 456,00 bez., Hamburg-Südamerika 740,50 bis 759,50 bez., Norddeutsher Lloyd 336,09 bez, Ver- einigte Elbeschiffabrt 920,00 bis 935,00 bez, Sghantungbahn 490,00 bis 430,00 bez., Brasilianishe Bank 4805,00 bis 1835,00 bez, Commerz- und Privat - Bank 284,00 bis 288,00 bez, Vereins- bank 294,00 bis 298,00 bez., Alsen - Portland. - Zement 1600,00 bis 1650,00 bez., Anglo - Continental 1660,00 bez., Asbest Calmon 539,00 bis 546,00 bez., Dynamit Nobel 710,00 bis 715,00 bez., Gerbstoff Renner 1500,00 bez., Norddeutshe Jutespinnerei —,— bez., Merck Guano 1025,00 bez., Harburg - Wiener Gummi 1310,00 bis 1330,00 bez, Kaoko —,— bez, Sloman Salpeter —,— G., —— B., Neuguinea —,— bez., „Otavi-Minen-Aktien 1280,00 bez.

_— Still.

Leipzig, 18. Juli. (W. T. B.) Sächsische Nente 63,00, 5 0/6 Leipziger Stadtanleihe 96,25, Allgemeine Deutsche Credits- anstalt 230,00, Bank für Grundbesitz 196,00, Chemnitzer Banks verein 250,00, Ludwig Hupfeld 575,00, Piano Zimmermann 725,00, Leipziger Denunwoltpinere: 995,00, Sächs. Emaillier- u. Stanz- werke vorm. Gebr. Gnühtel 425,00, Stöhr u. Co. 1875,00, Thür. Wollgarnspinnerei 1065,00, Sächf. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger 1225,00, Tränkner u. Würker 820,00, Zimmermann-Werke 405,00, Germania 552,00, Peniger Maschinenfabrik 342,00 Leipziger Werks zeug Pittler u. Co. 950,00, Wotan-Werke 830,00, Leipz. Kammgarns spinnerei 990,00, Hugo Schneider 682,00, Wurzner Kunstmühl. vorm. Krietsch 520,00, Hall. Zudcker - Fabrik 960,00, Mittroeidaer Kragen —,—, Friy Sulz fun. 1080,00, Riebeck u. Co. 500,00. Thüring. Gas 369,00, Hallesche Pfännerschast 500,00. Abgeschwächt. F

Frankfurt a. M., 18. Juli. V. T. B) Oesterre f Kredit 54,00, Badische Anilin 802,00, Chem. Griesheim 814,00, Höchster Farbwerke 728,00, Holzverkohlungs - Industrie Konstanz 690,00, Deutsce Gold- und Silberscheideanstalt 1040,00, Adlerwerke Klever 500,00, Hilpert Armaturen 440,00, Pokorny u. Mittekind 640,00, Aschaffenburg Zellstoff 850,00, Phil. Holzmann 496,00, F u. Freytag 526,00, Lothringer Zement —,—, Zuckerfabrik Waghäusel 710,00, 3 %% Mexikanische Silberanleihe 2600,00.

Danzig, 18. Juli. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 475,52 G., 477,48 B., Polnishe 8,234 G., 8,26} B. Teles graphische Auszahlungen: London 2130,39 G., 2134,65 B., Holland 18 681,30 G., 18 718,70 B., Paris 4045,95 G., 4054,05 B., . Posen 8,184 G., 8,217 B., Warschau 8,187 G., 8,214 B., Polen E G.,

.— B,., Danziger Privatbank —,— G.

Wien, 18. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisens zentrale (Unoffiziell): Amsterdam —,— G,, Berlin 8650,00 G., Kopenhagen —,— G., London 170 000,00 G., Paris 313 000,00 G., Zürich 760 000,00 G., Marknoten —,— G., Krenoten 177 000,00 G., Sugoslawishe Noten —,— G. Tschecho - Slowakische Noten 91 000 G., Polnische Noten 705,00 G.,, Dollar 38 000,00 G,, Ungarishe Noten 3000,00 G.

Prag, 18. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisens zentrale (Dur(schnittskurse): Amsterdam 1750,00, Berlin 9,75, Stock- bolm 1175,00, Christiania 755.00, Kopenhagen 977,50, Zürich 867,50, London —,—, New York 45,05 Wien 0,10, Mark- noten 9,90, Polnishe Noten 0,82, Pariser Devisen 375.

London, 17. Juli. (W. T. B.) Privatdiskont 17/4 % fundierte Kriegsanleihe 88?/g, 5 % Kriegsanleihe 100,25, 4 9% Sieges anleihe 90,25.

London, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 52,854, Belgien 56,324, Schweiz 23,16, Holland 11,454, New York 4452, Spanien ragt Ftalien 96,00, Deutschland 21,07, Wien 165 000,

Bukarest 780, (W.T. B.) Silber 35,50, Silber auf

London, 18. Juli. Lieferung 358.

Paris, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 9,524, Amerika 1193,50, Belgien 94,00, England 53,12, Holland 462,00, Itakien 54,80, Schwetz 229,00, Spanien 184,50.

Zürich, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 1,13, Wien 0,014, Prag 11,70, Holland 202,60, New York 521,25, London 23,204, Paris 43,60, Stalien 24,00, Brüssel 41,25, Kopens- bagen 112,00, Stockholm 135,50, Christiania 86,10, Madrid 80,950, Buenos Aires 186,50, Budapest 0,41, Bukarest —,—, Agram 152,90, Warschau 0,09.

Amsterdam, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,40, Berlin 0,54, Paris 21,50, SWweiz 49,474, Wien 0,0075 Kopenhagen 55,50, Stockholm 67,10, Christiania 42,80, New Yor 957,75, Brüssel 20,20, Madrid 39,974, Italien 11,80.

Kopen agen 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 20,65, New York 465,00, Hamburg 1,00, Paris 39,00, Antwerpen 836,85, Zürich 89,25, Amsterdam 180,50, Stockholm 120,90, Christiania 717,10 HElnUfves 9,85, Prag —,—.

Stockholm, 18. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,13, Berlin 0,87, Paris 31,90, Brüssel 30,15, \{chweiz. Plätze 74,00, Amsterdam 149,65, Kopenhagen 83,29, Christiania 64,00, Washington 386,00, Helsingfors 8,10, Prag 8,79.

Christiania, 18. Juli. (W.T.B.) Devisenkurse. London 26,85, Hambur 1,40, Paris 50,00, New York 605,00, Amsterdam 234,50, Züri 116,50, Helsingfors 13,00, Antwerpen 47,29, Stocke« bolm 167,00, Kopenhagen 130,50, Prag 13,75.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 17. Juli. (W.T. B.) Baumwolle. Ums 8000 Ballen, Einfuhr 29 480 Ballen. Julilieferung 13,10, Augusk« lieferung 12,92, Septemberlieferung 12,78. Amerikanische und DIC Ne Baumwolle je 12 Punkte niediger, ägyptishe unver-

ndert. N L L L Bn Auf dem D olm ags er Umsa renzt, da man den Beginn ondoner " auttion abwartet, y