1922 / 158 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jul 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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Nr. 17, Losungsverfahren bei Pfandbriefen Lit. A und C.

Zu §8 22 Budhst. a, 13 Abs. 2, 29 Abs. 1 Reg. vom 22. Nov. 1858, Nr. 2 7, 9, 11 Reg.*vom 22. Jan. 1872.

_ Jn § 22 Buchst. a des Regulativs vom 22. November 1858 werdey hinter dem Worte „Auslosung“ die Worte eingefügt „nah einem von der Aufsichtsbehörde zu genehmigenden Verfahren“.

Nr. 18. Wiederausgabe eingelieferter Ablösung3pfandbriefe. Lit. A und C.

Zu SS 6 Buchst. b, 12 Buchst. e, 17, 18 Reg. vom 22. Nov. 1858, / Nr. 2, 5, 8 Abs. 2, 11 Reg. vom 2. Jan. 1872.

1. Die Generalland\chaftsdirektion ist befugt, die zur Rüdck- zahlung von Pfandbriefdarlehen eingelieferten Pfandbrife Lit. A und an Stelle von Neuausfertigung zur Belegung neuer Pfand- briefdarlehen f verwenden und bezüglih ihrer die Wschung im Pfandbriefvegister, die Kassation und Vernichtung zu unterlassen. 2. Jn solchen Fällen wird die Ablösung des Pfandbriefdarlehns im Landschasts- und Darlehnsregister vermerkt, auf dem Hypothekenbriefe über das zurückgezahlte Darlehen bescheinigt, daß le Pfandbriefe aus dem Verkehr gezogen sind, und dieses im Pfandbriefregister eingetragen. 3. Die zur Wiederausgabe bestimmten Pfandbriefe mit Zins3- scheinen sind sofort nah ihrer Einlieferung unter Mitvershluß des Generallandschaftssyndikus in der Niederlegungsstelle der General- landschaftsdirektion bis zur erneuten Verwendung in Verwahrung zu nehmen. Die Zinsscheine sind nah Eintritt ‘der Fälligkeit zu E ä j . Die Verwendung und Wiederausreihung der Pfandbriefe seßt die Bewilligung der entsprechenden Darlehen E Eine wiederholte Zeihnung und Beglaubigung der Pfandbriefe findet niht statt. Dagegen bescheinigt die Generallandschaftsdirektion in einem von ihr zu führenden Register durch Vollziehung des betreffenden Vermerks und Beidrückung des Amtssiegels, daß eine dem Nennwerte der Pfandbriefe gleihkommende Darlehns- forderung für die Landschaft eingetragen ist, und vermerkt dies Bescheinigung auf dem Hypothekenbriefe. Demnächst wird im ‘Pfandbriefsregister vermerkt, daß die Pfandbriefe wieder in Ver- Tehr gesetzt sind.

Nr. 19. Beleihung nah der Grundsteuer. Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 8 von 1914.

__ Bis auf weiteres kann der Multiplikator 40 bis auf 68 er- Köht werden. Diese Bestimmung findet Anwendung auch auf \chon belichene Güter. Festseßung und Kreditbewilligung können durch den Landschaftsdirektor erfolgen.

___ Verpahtete Güter, deren lebendes und totes Zubehör nicht im Cigentunn des Verpächters steht, sind von der Erhöhung des p rators im allgemeinen ausgeshlossen. Fn unbedenk- ichen Fällen können mit Zustimmung der Generallandschafts- direktion Ausnahmen eintreten.

Nr. 20. Behandlung des Reihs8notzinses. Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 14 Abs. 3 von 1920.

Fm Generallandtagsbeschluß Nr. 14 Abs. 3 von 1920 erhält der leßte Saß des ersten Abschnitts die Fassung: __ Die Beleihung des fünften Sechstel3 geschieht dur Pfandbriefe Lit. C nah den für die Beleihung des vierten Sechstels geltenden Vorschriften.

Nr. 21, Wiederbenubßung der Amorttisations- fonds.

Zu Generallandtagsbeshluß Nr. 19 von 1901, Nr. 11, 12 von 1914, «_ Bei Gütern, denen auf Grund der Beschlüsse des 24. Geneval- Tandtages Zuschläge zu dem Taxwerte oder eine Erhöhung des Multiplikators bei der Beleihung nah der Grundsteuer gewährt worden sind, sind die Amortijationsfonds sämtlicher haftender bandschaftliher Darlehen anderen Verfügungen des Schuldners als zunr Zwede der Abbürdung entzogen.

: Die- estimmungen über die Verwendung des aufgesammelten ondsbeftandes und der laufenden Beiträge zur Bezahlung von Lebensversicherungsprämien, Tilgung von Kuürsumterschieds- Gen Bauzushuß- und Bodenbesserungsdarlehen und über ie Beleihung bei der landschaftlihen Bank bleiben unberührt.

IV. Beleihung des nicht inkorporierten Grund- eigentums. Nr. 22. Verbindlichkeiten des Darlehns8nehmers. Zu S8 11 Buchst. f, 13 Beleihungsordmung von 1888. Jn § 11 Buchst. k der Beleihungsordnung vom 10. August 1888 werden „hinter den Worten „dieser Beleihungsordnung“ die Worte eingefügt „und thren künftigen Aenderungen“.

Nr. 23. Mustér zu Pfandbriefen Lit. D, Zins- scheinen und Erneuerungsscheinen.

Zu §8 31, 32 Beleihungsordnung von 1888. Die Generallandschaftsdirektion ist befugt, mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde das Muster für die Pfandbriefe, Zins- ¡heine und Erneuerungsscheine bedürfnisgemäß zu ändern.

Mr, 2:6. A neo uon bei Pfandbriefen

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Zu §8 35 Buchst. a, 27 Abs. 2 der Beleihungsordnung von 1888. In § 35 Buthst. a der Beleihungsordnung. vom 10. August 1888 werden hinter dem Worte „Auslosung“ die Worte eingefügt Bas „einem von der Aufsichtsbehörde zu genehmigenden Ver- ren“. Nr. 25. Wiederausgabe eingelieferter Ab- lösungs8pfandbriefe Lit. D,

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1. Die Generallandschaftsdirektion ist befugt, die zur Rück- ¿hlung von Pfandbriefdarlehen eingelieferten andbriefe Lit. D an Stelle von Neuausfertigung zur Belegung neuer Pfandbriefdarlehen zu verwenden und bezüglich ihrer die Löshung im Pfandbriefregister, die Kassation und Vernichtung zu unter-

en.

- 2, In solhen Fällen wird die Ablös des Pfandbrief- darlehens im Darlehnsregister vermerkt, A g dem mte briefe über das zurückgezahle Darlehen bescheinigt, daß die Pfandbriefe aus dem Verkehr gezogen sind und dieses im Dar-

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3. Die zur Wiederausgabe bestimmten Pfandbriefe mit Zins-

Lens sind sofort mah threr Einlieferung unter Mitvershluß s Generallandshaftssyndikus in der Niederlegungsstelle der

Generallandschaftsdirektion bis zur erneuten enilna in

Verwahrung zu nehmen. Die Zinsscheine sind nach Eintritt der

Gälligkeit zu vernichten.

4. Die Verwendung und Wiederausreihung der Pfandbriefe seßt die Bewilligung der entsprehenden Darlehen voraus. Eine wiederholte Zeihnung und Beglaubigung der Pfandbriefe findet nicht statt. Dagegen Halheinigt die Generallandschaftsdirektion in einem von thr zu führenden Register durch Vollziehung des be- treffenden Vermerks und Beidrückung des Amtssiegels, daß eine dem Nennwerte der Pfandbriefe gleihkommende Darlehnsforde- rung für die Landschaft eingetragen ise und vermerkt diese Be- scheinigung auf dem Hypothekenbriefe. Demnächst wird im Pfandbriefregister vermerkt, daß die Pfandbriefe wieder in den Verkehr geseßt sind. i Nr. 26. Wertsermittlung nach der Grundsteuer.

Zu Generallandtagsbes{luß Nr. 13 von 1914. __ Bis auf weiteres kann der Multiplikator 40 bis auf 68 er- höht werden. Diese Bestimmung findet Anwendung auch auf schon beliehene Grundstüde.

Festseßung und Kreditbewilligung können durh den Land- schaftêdirettor erfolgen. ch den Land

des Multiplikators im allgemeinen ausges{hlossen. Fn -unbedenk- lichen Fällen können mit Zustimmung der Generallandshafts- direktion Ausnahmen eintreten.

Nr. 27. Behandlung des Reichsnotzinses. Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 22 von 1920.

Fm Generallandtagsbeshluß Nr. 22 von 1920 erhält der dritte Say des Abs. 3 folgende Fassung: Die Beleihung des fünften Sechstels geschieht durch Pfandbriefe Lit. D nah den Vorschriften der Beleihung8- ordnung.

Nr. 28. Wiederbenußung des Tilgungsfonds. Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 21 von 1895, Nr. 16 von 1914.

Bei Grundstüken, denen auf Grund der Beschlüsse des 24. Generallandtages Zuschläge zu dem Taxwerte oder eine Er- höhung des Multiplikators bei der Wertsermittelung- nah der Grundsteuer gewährt worden sind, sind die Tilgungsfonds sämt- licher haftender landschaftliher Darlehen anderen Verfügungen des Schuldners als zum Zwecke der Abbürdung entzogen.

Die Bestimmungen über die Verwendung des aufge- sammelten Fondsbestandes und der laufenden Beiträge zur Be- zahlung von Lebensversicherungsprämien, Tilgung von Kurs- untershiedszushüssen, Bauzushuß- und Bodenbesserungsdarlehen und über die Beleihung bei der landschastlihen Bank bleiben un-

berührt. Nr. 29. Verwaltungskostenbeitrag.

Zu 88 11 Buchst. a, 15 Beleihungsordnung von 1888, Generallandtagsbeschluß Nr. 25 von 1920.

Der Beitrag zu den Verwaltungskosten kann, mit Wirkung erstmalig an Weihnachten 1921, durch Beschluß des Fürstentums=- tages mit Genehmigung des Engeren Ausschusses nach Bedarf auf 34 vH erhöht werden.

_ Dem Engeren Aus\{huß bleibt eine entsprechende weitere Er- höhung für den Fall vorbehalten, daß die allgemeine Geseßgebung eine solche vorsieht.

V Land [chaäaftli0e BanL

Nr. 30. Erhöhung des Stammkapitals der land - shaftlichen Bank. Zu Generallandtagsbeschluß Nr. 17 von 1914.

1. Die Shhlesishe Landschaft ist befugt, das Stammkapital der Schlesishen landschaftlihen Vank unter Hinzurehnung der einer Zurückziehung nicht unterliegenden Mittel von 7 Millionen Mark bis auf 18 Millionen Mark zu erhöhen und hierzu 1 Million Mark aus dem reservierten Kapitale zu verwenden.

__2. Die Generallandschaftsdirektion wird zur Ausführung dieses Beschlusses und zur Aufbringung der erforderlihen Mittel, unter Umständen auch durch Aufnahme eines auswärtigen Dar- lehns und Ausgabe verzinsliher Schuldverschreibungen, ‘er- mächtigt.

__8. Die Vermehrung der einer Zurückziehung niht unter- liegenden Mittel der landshaftlihen Bank kann an Stelle der Über die Heranziehung des reservierten Kapitals hinausgehenden Erhöhung des Stammkapitals auch dadurch ausgeführt werden, daß die Bank selbst verzinslihe Schuldverschreibungen bis zum Nennbetrage von 10 Millionen Mark ausgibt.

4. Fn beiden Fällen wird die Ausgabe durch eine von der Generallandschaftsdirektion zu erlassende, der Genehmigung der Staatsregierung bedürfende Ordnung geregelt.

Nr. 91. Geschäfte der ländsGaftlichen Bank Zu Generallandtagsbes{chluß- Nr. 18 von 1914. Im Generallandtagsbeschluß Nx. 18 von 1914 (zu den Sazungen der landschaftlichen Bank) werden eingefügt 1. unter T Nr. 1 am Schlusse dié Worte: und gegen sichere Bürgschaft,

2, unter 1. hinter.Nre.- 8 als: Nr... 9-die Worte: furzfristig,..:d. h. niht länger: als 1.-Fahr.laufend, - ak Eigentümer und Pächter landschaftlich -beliehener Grund- stüde. auf einstimmigen Beschluß des: Kuratoriums in jedem Einzelfalle und unter den -von ihm festzuseßenden Bedingungen. i : O N N Sar Fab FN fl ren

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Zu §§ 1 Abs. 2, 10 Regukativ vom 13. November 1848 für die

chlesishe landshaftlihe Darlehnskasfe. Die landschaftliche Bank ist befugt, mit Genehmigung des Kuratoriums Zweigniederlassungen und Nebenstellen innerhalb des Bereiches der Schlesischen Landschaft zu errichten.

Nr. 33. Oeffentliche Bekanntmachungen.

Zu V Nr. 3 des Regulativnahtrags vom 6. Oktober 1868. Im Regulativnachtrag vom 6. Oktober 1868 unter V Nx. 3 iverden die Worte „Und in mindestens zwei ap P auszuwählenden ezeihnenden Zeitungen“ gestrichen.

Nr. 32.

von der Generallandschafts- und in den Amtsblättern zu

Geneymigung Die vom XXIV. Generallandtage der Schlesishen Landschaft am 3. und 4. Mai 1922 gefaßten, in der anliegenden Zusammen- stellung unter Nr. 1 bis 30, 31 Ziffer 1 und 2 sowie 32 bis 33 aufgeführten Beschlüsse werden hierdurch mit folgenden Zusäßen genehmigt: i 1 „än den Beschlüssen Nr. 16 und 23 tritt hinter das Wort „befugt“ der Zusaß „Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde“. —— 2 Fn _dem._ Beschlusse Nr. .30 .Liffor 1. werden hinter dent

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Worte „Bank“ die Worte „unter Hinzurechnung der einer Zu- rückziehung niht unterliegenden Mittel“ eingeschaltet. Berlin, den 19. Juni 1922. Das Preußische Staatsministerium. M Mügel. D Wen por. Fn Vertretung des Justizministers.

Vorstehende Abschrift stimmt mit der Urschrift wörtlich überein. Breslau, den 6. Juki 1922.

__ Shlesishe Generallandschaftsdirektion. Nickisch v. Nosenegk. von Stegmann.

Nichtamtliches. (Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Deutscher Reichstag. 258. Sißung vom 17. Fuli 1922, Nachmittags 1 Uhr. (Berit des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Prôsident Lv b e eröffnet die Sißung um 114 Uhr mit der Mitteilung, daß gegen die von ihm nachträglih infolge der Beschlußnfähigkeit des Reichstags am Sonnabend abend noch auf die Tagesordnung gesebte Beratung des Gesetent- wurfs über Bereitstellung von Reichsmitteln zum Schute der Republik von deutshnationaler Seite Einspruh erhoben ist, weil diese Vorlage noch nicht im Druck vorhanden war. Die Entscheidung darüber wird vorbehalten, eventuell soll der Gegenstand in einer heute noch anzuberaumenden zweiten Sißung verhandelt werden.

_ Gemäß dem Antrage des Geschäftsausshusses wird die nachgesuhte Genehmigung zur Strafverfolgung des

__ Verpachtete Grundstücke, deren lebendes und totes Zubehör nicht im an des Verpächters steht, sind von der böbung

Der Gesetzentwurf über die Au8gabe und Einlösung von Notgeld wird in allen drei Lesungen E und endgültig angenommen.

g. Dr. mm S: Nat.) richtet dabei an die Reichs- regierung das dringende Ersuchen, zur beshleunigten Wiederaus3= * gabe von Hartgeld zu \{chreiten. Die Ausgabe von 1-, 5- und 10-Mark-Stüdten sei geplant worden, aber bis jegt niht h geführt, weil man fürchte, daß dieses Hartgeld in der Hauptsache ipieder in die Hände dex Sammler fallen werde. Dieses Argument spreche doch nur für eine vermehrte Ausgabe dieser Stücke, darüber hinaus habe sich im Verkehr ein dringendes Bedürfnis auch nah Hartgeld für den Betrag von 50 und 100 Mark geltend gemacht.

Es folgt die zweite Beratung des Geseyßentwurfs über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat die Vorlage vorberaten und mit einer Reihe von Abände=- rungen angenommen. 8 1 ermächtigt die Reichsregierung, auf Grund von Selbstkostenermittlungen die Preise von Holz= stoff, Zellstoff und Drukpapier zu bestimmen und diese Preise für Höchstpreise zu erklären. Weiter wird in § 1 die Er= mächtiqung der Reichsregierung ausgesprochen, mit Zu- stimmung des Reichstags die Erzeuger von Zellstoff, Holzstoff und Druckpapiec zu Zwangss\yndikaten zusammenzuschließen und Einheitspreise für die Erzeuger festzuseßen. Hier hat der Ausschuß die Ermächtigung der Reichsregierung auch an die Zustimmung des volkswirtschaftlichen Ausschusses des Reichs=- tags gebunden. Nach § 2 soll bei der Holzveräußerung von den zur Gewinnung des Holzes von forstwirtschaftlich ge=- nußten Grundstücken Berechtigten eine Abgabe von ‘/2 Prozent des Verkaufspreises erhoben werden, wobei Grundstücke unter 10 Hektar freizulassen sind. Nach § 3 der Ausschußvorschläge werden alle Ausfuhrwaren mitt einer Abgabe von 11/, pro Mille des Ausfuhrwertes zugunsten der Rückvergütungskasse für die deutsche Presse belegt. § 4 bestimmt, daß die nah S 2 und 3 auffommenden Beträge als Rücfvergütung auf den Drufpapierpreis für die Presse zu verwenden sind. Die Vorlage bestimmte ferner, daß in erster Linie die kleine und mittlere Presse berücksichtigt werden sollte. Der Ausschuß hat dafür folgende Bestimmung getroffen: „Die Rückvergütung erfolgt nach: der Menge des Papierverbrauhs. Als Verbrauch ist das Papier nicht in Ansaß zu bringen, das zum Abdruck von Jnseraten verwandt wird.“ Zu § 4 i von den Demo= koaten, dem Zentrum, der Deutschen Volk3partei und den Deutschnationalen die Zufügung des folgenden Passus be =- aUtLagts;

M ist eine Staffelung zugrunde zu legen, nach der für Zeitungen mit geringerem Papierverbrauh sür das Kilogramm des Verbrauchs eine höhere Vergütung gezahlt wird als für Zeitungen mit größerem Verbrauh. Fn den Aus= führungsbestimmungen wird das Nähere festgeseßt.“

Berichterstatter Abg. Dr. Hertz (U. Soz.) referiert über die Ausschußverhandlungen. Zu § 4 ist im Ausschuß ein Antrag, die Rückvergütungen auh auf Sonntagsblätter, Gewerkschaftsblätter, Genossenschaftsblätter, wissenschaftliche Fachzeitschriften und Zetit=- schriften für Handwerk und Bauernvereine S ebn abgelehnt worden. Der Ausschuß hielt es für erforderlih, den Grundsaß im Gesebß fejtzulegen, daß die Rückvergütung nach der Menge des Papierverbrauhs zu erfolgen habe. Ferner hat der Ausschuß es für ziveckmäßig erachtet, der Reichsregierung im § 5 neben der Er- mächtigung zum Erlaß der Ausführungsbestimmungen auch die Ermächtigung zur Androhung von Strafen zu erteilen. Die Gel= tungsdbauer des Gesetes ist um ein Fahr über den Termin der Vor= lage hinaus bis Ende 1924 ausgedehnt worden. Ein Antrag auf Aufhebung dex Jnseratensteuer und zeitweilige Außerhebungs- seßung dexr Umsabsteuer hat. keine- Mehrheit gefunden. |

Reichswirtschaftsminister Schmidt: Meine Damen- -und Herren! - Der Geseßentwurf, der nah vielerlei Gefahrenstationen, die er durchlaufen mußte, Fhnen vorliegt, kommt einem Wunsche der Zeitungsverleger entgegen, der Notlage der Presse zu steuern. Ob der Entwurf, der die Mittel flüssig machen will, um der Presse Hilfe zu bringen, diese Hilfe wirklih in umfangreiher Weife bringen wird, erscheint fraglich. Fch mache keinen Hehl daraus, daß ih über das finanzielle. Ergebnis, das der Geseßesvorlage zu- grunde liegen wird, wenig erfreut bin.

Der Anlaß, weshalb wir uns hier damit zu beschäftigen haben, cine besondere Aktion zur Unterstüßung der Presse zu be- treiben, liegt im wesentlichen begründet in den übermäßig starken Preissteigerungen des Papiers und noch viel mehr in den außer- ovdentlih hohen Kosten, die bei der Erwerbung von Papierholz entstehen. Fch darf darauf hinweisen, daß wir im Fahre 1913 für Papierholz einen Preis von 10 # pro Raummeter hatten, der gegenwärtig, d. h. Anfang Juli, auf 1250 K hinaufgegangen ist und augenblicklich sogar bis 1800 Æ beträgt, also eine Preis=- steigerung um das Hundertachtzigfache. Es gibt kaum eine Ware, die einen so übermäßigen Preisaufshlag zu verzeihnen hat wie Holz. Der Holzstoff ist in demselben Zeitraum pro 100 Kilo von 10,50 M auf 1400 M, also rund um das 1383fache, gestiegen. Der Zellstoff ist um das 104faŸHe gestiegen und der Papierpreis von 21 A pro 100 Kilo auf 2000 Æ, also ungefähr auf das 95fache, ‘wobei oh nicht abzusehen ift, daß richt weitere Preisfteigerunger durch eine starke Beengung des Marktes in der Versorgung mit Papierholz eintreten wird.

Diese Preisentwicklung hat uns mit großer Sorge über die W&bensfähigkeit der Presse erfüllt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß wir ein 7Fnteresse daran haben, die Erhaltung und Verbreitung der Presse zu begünstigen. Wir müssen einen gewissen Stand der Presse erhalten; denn in einem demokratischen Staate ïst die Presse eine Notwendigkeit für die Aufklärung der Bevölkerung, denn das Volk übt in hohem Maße Einfluß auf die politishe: Verwaltung des Landes aus. Die Presse ist ein Kulturfaktor für unsex Volk. Der Rückgang in der Verbreitung würde das allgemeine Bildungs- niveau senken. Dazu kommt, daß wir der Gefahr entgegengehen, daß große kapitalkräftige Unternehmungen sih einflußreihe Presse- unternehmungen angliedern. (Abg. Höllein: Fs} heute schon dec Fall!) Es besteht die Gefahr, daß die Presse in die Hände finanziell gut ausgerüsteter kapitalistisher Fnteressengruppen gee langt, die von ihrem einseitigen Standpunkt die öffentliche Meinung beeinflussen, was für das Volk im allgemeinen eine Gefahr bedeutet. Es kommt hinzu, daß bei einer bedrängten Lage der Presse eine gewisse Anreizung zur Korruption gegeben werden kann (Zuruf von den Kommunisten), ein Zustand, wie wir ihn zu einem Teil in der Auslandspresse finden.

Der Reichstag hat am 7. November einstimmig beschlossen, eine Hilfsaktion für die Presse zu unternehmen. Der Weg, den wir wählen sollten, um diese Aktion auszuführen, ist uns damals nicht vorgezeihnet worden. Wir haben eingehend geprüft, welche Möglichkeiten vorliegen. Das Nächstliegende war, daß wir bet der Preisbestimmung für Holz einsetßten, weil Holz im Preise stark in die Höhe gegangen ist, weit über den Durchschnitt hinaus, den

Abg. Raushmayer (Bayer. Vp.) versagt.

wir sonst zu verzeihnen haben. Aber es ergaben sich bei Durchs

führung eîner Abgabe für Holz, wie es das Reichswirtschafts- ministerium als notwendig erachtete, erheblihe Bedenken, die geltend gemacht wurden besonders von den Einzelstaaten, weil Holz für einzelne Länder eine bedeutsame Einnahmequelle bildet. Wir mußten deshalb zu einem Teile das Vorhaben, erhebliche Be- träge aus dem Holz flüssig zu machen, zurüstellen und haben uns in der Reichsregierung einem Vermittlungsvorshlag des Reichs- wirtschaftsrats angeschlossen, der darauf hinausging, eine Holz- abgab mit einer Belastung der gesamten Ausfuhrware zu ver- binden. So kommen wir in dem Geseßentwurf dazu, daß die Holzabgabe in Höhe von 1/7 Prozent erhoben wird, während eîne Ausfuhrabgabe nach den Veschlüssen des Ausschusses durchweg für alle Waren in Höhe von 1,5 pro Mille gefordert wird. Diese Be- lastung is eine geringe. Und ih glaube, daß die Jnteressenten, die hier in Frage kommen, auch diese Abgabe ohne irgendwelhe wirtschaftlihe Gefahren oder Schädigungen leisten können.

Die Regierung hat also gegen diese Lösung, wie sie jeßt in der Vorlage au durch die Kommissionsbeschlüsse gutgeheißen wird, grundsäßlih keine Bedenken. Wird der Regierung die Befugnis erteilt, fernerhin für Holzstoffe, Zellstoffe und Druckpapierunter- nehmungen Höchstpreise festzuseßen, so wird die Regierung nur davon Gebrauch machen, wenn sih bei den Preiskalkulationen er- gibt, daß eine übermäßige Preisfestseßzung vorliegt. Die Regierung hat veranlaßt, daß die Frachttarife und Postgebühren herabgeseßt werden. Auch das kommt der Presse zugute. Jch hoffe, daß es uns mit Hilfe dieses Geseßes möglih sein wird, der Presse über die s{chwere Notlage hinwegzuhelfen. Jch darf Sie bitten, diesem Geseß zuzustimmen, damit wir recht bald zur praktischen An- wendung übergehen fönnen.

Abg. Fortmann (Zentr.) hat zu F 2 die Freilassung der forstwirtschaftlichen Grundstücke unter 80 Hektar be - antragt.

Abg. llein (Komm.): Der Reich8wirtschaft3minister hat erkennen lassen, daß er sich der Gefahr bewußt ist, die ein weiteres

usammenshrumpsen der deutschen Presse bedeutet. Ebenso gefähr- lich für den Bestand derx deutshen Republik, wie die Attentate auf ihre Vertreter, ist die Entwicklung, die die deutsche Presse in leßter Zeit genommen hat und weiter nehmen wird. Es gilt, der Ver- falshung der Demokratie durch eine gewisse Presse entgegenzutreten, und andererseits die übrige Presse namentlich die politishe und die Arbeiterpresse vor der Beschränkung ihrer Entfaltung zu bewahren. Demokratie ist so lange ein fahles Schlagwort, so lange das privatkapitalistishe Eigentum stehen bleibt. Auch der vor- fiegende Geseßentwurf hält das privatkapitalistishe System aufrecht und daher wird er keine wirkliche Hilfe bringen. Wir werden jelbst- verständlih für den im Geseh vorgesehenen staatlihen Eingriff in das Papierkapital stimmen, da die Zwangssyndizierung einen fleinen Fortschritt bedeutet. Aber wir wissen aus den Erfahrungen der Zwangsbewirtschaftung während und nach der Kriegszeit, daß die Eingriffsmöglichkeiten des Staates nur gering sind. Die Preise der für die Herstellung der Zeitungen notwendigen Mate- rialien, besonders des Holzes, sind in “ungeheuerlichhem Maße gestiegen, in Vewgleich stärker als die Löhne, und es ist daher unerhört, von einem Tarifbruh der Buchdrucker zu reden, die nuL gegen den Hunger. sich aufbäumten. Der Rückgang der Auflagen der Zeitungen, troß der verhältnismäßig geringen Erhöhung der Abonnementspreise zeigt deutlih, daß kleine Behelfsmittel, wie sie die Vorlage anwendet, nicht mehr genügen, sondern daß durch=- greifendere Maßnahmen getroffen werden müssen, Die vor- gesehenen Abgaben: sind viel zu gering. Dex, Preis für das Kiló-

“ramm Papier mißte mindestens Um 14 Makk ermäßigt! werdén.

Dazu wäre eine Beihilfe von #4 Milliarde Mark notivendig;

diese Summe wäre sehx wohl aufzubringen und auch trágbar:

Abgabe auf den Holzverkaufspreis ist mit 2s Prozenk géradezu lädherlih gering bemessen. Wir beantragen P Erhöhung auf 714 Prozent und die Festseßung der Ausfuhrabgabe ' auf 14 Prozent statt auf 134 pro Mille. Jm Falle der Ablehnung dieser Anträge beantragen wir Streichung der Bestimmung, daß die Kosten der Selbstkostenermittlungen von der zu errichtenden Rückvergütungskasse für die deutsche Presse getragen werden sollen und Ergänzung der Vorlage dahin, daß die Ausführungsbestim- mungen seitens der Regierung nux nach Anhörung des Reichs- wirtschaftsrats und mit Zustimmung des Reichsrats und des volks- wirtschaftlichen Ausschusses des Reichstages zu erlassen sind. Lehnen Sie unsere Anträge ab, so zeigen Sie damit nur, daß Jhnen nicht darum zu tun ist, der deutschen Presse zu helfen, sondern bekunden damit, daß Sie gewillt sind, den Raubzug des Kapitals auf die Spite zu treiben. Eine wirklich freie Presse kann es allerdings erst nah Beseitigung des Kapitalistensystems geben. Reichswirtschaftsminister Schmidt: Meine Damen und Herren! Ich möchte dringend. bitten, den Antrag auf Drucksache Nr. 4813 abzulehnen. Er will im § 2 die Waldfläche, die von der Abgabe frei ist, von 10 Hektar auf 80 Hektar erhöhen. Das Er- gebnis würde sein, daß von der Forstfläche, die näch der Beruf3- zählung vom Jahre 1907 festgestellt ist, bei einer Freigrenzge auf 100 Hektar ginge, 28 vH freigelassen würden; also nach dem An- trage würden meiner Schäßung nah mindestens 25 vH der forst- wivtschaftlihen Fläche von der Abgabe freibleiben. Das würde bedeuten, daß die Aufgabe, die dieses Gese erfüllen soll, im wesentlichen unwirksam gemacht wird. (Zustimmung) Dann streichen Sie lieber das ganze Geseß, aber machen Sie kein Geseß, das der Presse nur ein paar Bettelpfennige gibt. : Wenn ih weiter berüsichtige, welche Zahl von Betrieben, die mit Forstwirtshaft und Landwirtschaft verbunden sind, in Frage kommen, so scalte ich \chon bei 10 Heftar Waldbesißz 90 vH dev landwirtschaftlichen und der forstwirtschaftlichen Be- triebe (hört! Hört! bei den Sozialdemokraten) und bei 100 Hektar 98 vH aus. Es bleiben also nur 2 vH der landwirtschaftlichen Betriebe übrig, die zur Linderung der Notlage der Presse mit herangezogen werden sollen. s Meine Herren, ih bedaure 1m höchsten Maße, daß heute der Antrag hiev eingebracht worden ist, der unseve sehr wichtige Aktion außerordentlich gefährdet. Jh muß sagen, es beschleiht mich ein deprimierendes Gefühl, daß bei einem Holzpreis von 1800 Mark pro Raummeter eine Jntevessentengruppe sih dagegen sträubt, daß sie 9 Mark davon für die Presse geben soll. (Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Das ist doch ein Betrag, über den man den Mund nicht aufmachen sollte; bei diesen Preisen kommt doh die geringe Abgabe, wenn man ihr grundsäßlich gu- stimmt, gar nicht in Frage. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Herold (Zentr.) bittet um Annahme des erwähnten Der Antrag sei einstimmig im Zentrum be MAE worden. Die dadurch erfolgende Einbuße werde niht schr groß f

Abg. S y dow (Sogz.) wendet fich ebenfalls gegen den Zens

u dee Abstimmung werden die fotnmunistishen e änderungs8anträge und der ZentrumsSantrag E: 7 aps L Antrag der Abgg. Bruhn (D. Nat.) und For B Zentr.), wonach die Zeitungen mit E e bebacht eru bei der Rückvergütung verhältnismäßig besser immt.

Antrages.

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eine Reihe von Verbesserungsanträgen der Regierungs-

zuarbeiten, und es ist uns auch gelungen, wesentliche

zwei Monate hinauszuschieben. L die Kapitalentziehung auf einen größeren Zeitraum gu ver-

Bier. Auch wir wünschen keine weitere Vermehrung des Papier-

Oesterreich den Depotzwang aufheben und das Bankgeheimnis

Mit dieser Aenderung wird der Vorlage nach den Auss{hufß- beshlüssen zugestimmt. :

Gegen die sofortige Vornahme der dritten Lesung erhebt der Abg. Hugenberg (D. Nat.) Widerspruch, so daß diese nicht erfolgen ann.

s wird die wegen BeschlußuusäntanS am Sonn- abend abgebrochene Abstimmung über die Novelle zum Erb- schaftssteuergesebß fortgeseßt.

bei begründet i

Abg. D. Mumm einen Abänderung8antrag, der Zuwendungen, die ausscließlich mildtätigen oder gemein- nügen Zweden gemacht werden, steuerfrei lassen will. Die Gebefreiheit würde sonst schr beeinträhtigt werden. Die Geber würden einen Vorteil daraus nicht haben, sondern diejenigen, denen die Zuwendungen zugedacht sind.

Abg Bernstein (Soz.) wendet sich gegen den Antrag. Die Gebefreudigkeit würde keineswegs eingeschränkt werden. Der deutschnationale Antrag wird abgelehnt. :

Jm übrigen werden die Ausshußanträge und zu diesen

parteien ohne weitere Erörterung angenommen.

Das Haus behandelt dann in zweiter Lesung den G e - seßentwurf über die Zwangsanleihe, über den Abg. Kahmann (Soz.) eînen ausführlichen schriftlichen Bericht erstattet hat.

Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.): Wir haben gegen den Grundgedanken der Vorlage CaElEi den Widerspruch er- hoben. Das hat uns nicht abgehalten, im Ausschuß Bre mit=

erbesse- rungen durchzuseßen, Dazu gehört einmal die Verbesserung der Verzinsung, die nicht nur für die Zinsempfänger von Be- deutung ist, sondern auch den größeren wirtschaftlihen Vorteil mit sich bringt, daß der Anleihekurs sich günstiger stellen wird und daß somit mehr Geld flüssig gemacht werden kann. Ferner ist es gelungen, den Termin für die Pflichteinzgahlungen um Auch ist es ermöglicht worden,

teilen, als die Vorlage in Ausficht genommen hatte. Alle diese wesentlichen Verbesserungen aber reichen nicht aus, unsere grundsäßlichen Bedenken zu überwinden; wir können auch der Vorlage in der jeßigen Gestalt niht zustimmen. Sie bedingt einen Eingriff in die deutshe Vermögenssubstanz in einer Zeir fortgeseßter bedrohlicher Geldverknappung. (Zurufe links). Der Hauptübelstand ist keineswegs die Jnflation. Uebermäßige Vermehrung der Geldzeichen und eine Geldknappheit sind ein Widerspruch in sich. Es handelt \sih aber auch gar nicht um eine Inflation in dem Sinne, wie der Ausdruck in der Volkswirt- schaft verstanden wird, nämlich daß mehr Geld vorhanden ist, als die Volkswirtschaft verdauen kann. Bei uns ift das Gegenteil der Fall. Die Preije sind in die Höhe A worden durch den Rüdcktgang der Valuta, was mit der Vermehrung der Geld- mittel gar nihts zu tun hat. Der Geldumlauf hat \ich gegen die Friedenszeit höchstens auf das 20fache erhöht, DageGen sind die Kleinhandelspreise einshließlich der Löhne und Mieten auf das 40- bis b0fache, die Großhandel83preise auf das 70fache, der Dollarkurs und die Devisenkurse auf das 100fache hohgegangen, Diese Steigerungen können unmöglich von einer Vermehrung des Geldumlaufs auf das ÆWfache herrühren. Die Industrie gibt neue Aktien aus, nicht um das Kapital zu verwässern, sondern weil eben das Geld fnapp ist und die Unternehmungen Geld- brauchen. Die Zeiten sind vorbei, in denen die jungen Aktien begehrt waren. Jeßt werden sie ausgeboten wie sauer

geldes, aber. es bieten fih andere Auswege dar, wir müssen wie

wieder einführen. Die Entziehunÿz von Substäng des deutschen Volksvermögens trifft ‘nicht nur die Unternehmer, sóndérw auch die ‘Arbeiter, trifft auch die- Landwirtschaft: und bringt damit die Volksernährung in Gefahr. Davor wollen wir. Deutschland be- wahren. Diese Gefahr wird noch dadurch vermehrt, daß es nit gelungen ist, bei dem Tarif für die Zeichnun 3pfliht eine Milde- rung durchzuseßen. Wir haben die große Besorgnis, daß auf diesem Wege dem deutschen Volksvermögen nicht nur 60 2 oder 80- Milliarden entzogen werden, fondern wesentlich mehr. Der Umstand, daß die Einkommensteuer in den ersten drei Monaten des Rechnungsjahres nicht weniger als 16 Milliarden Ertrag gebracht hat, also der Steuereingang eine so erfreulihe Entwick- lung aufweist, hat uns veranlaßt, noch in leßter Stunde einen Abänderungsantrag wieder einzubringen. Neben die Gefahr, die aus der Tarifierung droht, stellt sich die weitere, daß der Eingriff in die Vermögenssubstang vorgenommen werden soll zu einer Zeit, wo das Reparationsproblem noch in der Schwebe ist, wo eine annehmbare Regelung noch ausstcht. Wir müssen befürchten, daß unter diesen Umständen die YPwangs=- anleihe nichts weiter bedeutet, als wertvolle Teile der deutschen Vermögenssubstang in den Rachen des Reparationsmolocchs hineinzuwerfen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Wir beantragen darum, die Zeihnungspflicht erst eintreten zu lassen, wenn bis zum 31, Dezember eine endgültige der deutschen Leistungs8- fähigkeit angepaßte Regelung der eparationen erfolgt ist. Die Reichsregierung hat jeßt erklärt, daß sie über den 15, Jult hinaus nit zahlen fann. Genau dasselbe habe ih unmittelbar nach dem- Scheitern der Anleiheverhandlungen in der „Deutschen Tages3zeitung“ verlangt, und der Reich8minister Dr. Rathenau hat mir selbst gesagt, ih hätte damit den Nagel auf den Kopf getroffen. Hieraus ergibt sich nit bloß die Berechtigung, sondern die Notwendigkeit einer nationalen Opposition, wie wir sie treiben. Nicht erst bei einem Dollarkurs von 500, fondern \chon bei einem folchen von 800 hätte sie diese Erklärung abs geben müssen. Wir müssen entschlossen sein, immer und immer wieder unser Verlangen nach einer Et bet der Reparation3verpflihtung gu wiederholen; es tft höchst bedauer- lich, wenn jeßt der Reichstag auseinandergeht, wo so s{chwer- wiegende Souveränitäts- und Schicksalsfragen Deutschlands in den Schwebe bleiben. Solange dieses Danaidenfaß nicht abge- dichtet ist, können wir uns für die Zwangsanleihe nicht erklären. Beifall rechts. / | ba. R aws (u. Soz.): Die Herabseßung der Repara- tionsverpflichtungen ist niht mit den Methoden der Deutschnatio- nalen zu erreihen. Die sogenannte nationale Opposition ua augenblicklich vor dem Zwange, die Erfolge der Erfüllungspoliti anerkennen zu müssen, und der Abg. Dr. Helfferih hat heute hier den Versuch gemacht, die bisher erreichten Erfolge für seine Partei zu veklamieren. Wix verkennen nicht, daß unsere Zwangsanleihe anders aussieht, als derartige Anleihen sonst ausgesehen haben, ste t aber denno durchaus unzureichend. Vor allem L U Gesamtbetrag zu niedrig, der Zinsfuß dagegen gzu 1 ch. Wir schen in der Zwangsanleihe nichts anderes als die Ablösung G \chärferen Vermögenssteuer durch die besißenden Klassen. Wir befinden uns gegenwärtig in einer Juslationsperiode, die ein wesentlihes Moment für die Erhöhung des Preisniveaus ist. l Vordergrcunde unserer Finanzpolitik steht daher die apbicgcals oven Abbau der ÎInflation. Wir fordern in unserem Antrage vor s em die Höhe der Zwangsanleihe auf eine Goldmilliarde, eventue auf mindestens 80 Milliarden Mark festzuseßen. Weiter verlangen a die Herstellung der Regierungsvorlage über die Verzinsung. A werden an der Ausgestaltung der Zwangsanlethe mitarbeiten, wet sie uns für die sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft als ein ge- eignetes finanzpolitisches Mittel erscheint, der Fnflation entgegen- uwirken. i | : Abg. Höllein (Komm): Der Shuß der Republik wird durch den Bürgerblock sabotiert. Die Koalitionsparteien arbeiten gegen die Finanzvorlagen der Regierung. Die Baan e ein Schemen geworden und ein Mittel des agrausamsten 8.

nichts und erhält Benefizien über Benefizien. Der Auss{huß hat _— 70 Milliarden Papiermark eingeseßt, das find nicht einmal 700 Millionen Goldmark, während eine Milliarde aufgebracht werden sollte. Beim Ciagtmensteuengnes hat das Kapital [eiu liebes deutshes Vaterland wieder um Steuern geprelli. Es war ein Verbrechen, die Steuern auseinanderzuziehen und so den Kapital große Vorteile gegenüber dem bankerotien Vaterland zu- zushanzen. Nicht nur mit dem Maul, sondern mit dem Geld- beutel jollten die Kapitalisten für ihr Vaterland eintreten. Unsere Fee a Net beträgt nur den 240. Teil der englishen Erb-

ftésteuer. Unterstehen Sie (nah rechts) fi , hier noch rid va Aas zu reden. JFhre N andsliebe ist

offener Landesverrat. Die Mißachtung des Versprechens inv C e E eine Milliarde Goldmark durh die Zwangs- anleihe aufzubringen, ist unerhört. Wir beantragen, den Zeich= - nungspreis von Monat zu Monat zu erhöhen, damit die späteren Einzahlungen bestraft werden. Die Ban E die ja ein sihtbares Opfer des Besizes darstellen soll, darf höchstens mit 2 Prozent verzinst werden; nach Ablauf der fünf Fahre mit 3 Prozent. Das Kinderprivileg ist in die Zwangsanleihe au hineingeschmuggelt worden; das lehnen wir selbstverständlih ab. Die Zwangsanleihe ist die Verschleierung eines großen Betruges, deshalb lehnen wir sie ab. Das Proletariat wird bei ‘jeder Ge- legenheit vom Bürgertum M0 über den Löffel arie Abg. Curtius (D. Bp.): Die Einführung der Goldmark in die Zwangsanleihe ist ein währungstehnisches Unding. Wir haben keine Währung mehr, sondern nux noch Waren. Die ganze deutshe Wirtschaft "l von dem Dollarkurs abhängig gemacht werden, das machen wix nicht mit. Dann würde die Zwangs- anleihe ein Devisentermingeshäft sein. Wir wollen auch am 60 Milliarden festhalten. Auch der Reparationsommeission gegen- über hielt man an 60 Milliarden fest. Dr. Es hatte im Reichswirtschaftsrat 50 Milliarden als ein ho Opfer des Bee . sites Vereint, Wir stimmen der Vorlage zu. Aus außen- politishen Gründen ist es notwendig, daß vie Zw! gsanleihe micht fällt. Der Verwendungs8zweck muß aber siczergestellt werden. Gegen eine andere Verwendung als zur Finanzierung der Sah- leistungen wenden wir uns gang entschieden. (Beifall rets.) Jn der Einzelberatung befürwortet : Abg. Soldmann (U. Soz.) einen Amwtrag der sozial- demokratishen Arbeitsgemeinschaft, den P Anleihe auf 214 bzw. 4 Prozent fturfeben, wie es die Regierungsvorlage vosah. lad ba. Hartleib (Soz.) schließt stch dem, Vorredner an. Der kommunistishe Antrag auf ErlShung des Zetch- nungspreises bei späterer Einzahlung wird abgelehnt, ebenjo der Antrag auf Aenderung des Zinsfußes. Der sozialdemo- kratische Antrag auf Wiederherstellung Der Regierungsvorlage bezüglich des Zinsfußes fällt gleichfalls gegen die sozialistischen Stimmen. Die kommunistischen und die soza E nträge über die Höhe der Zwangsanleihe werden leichfalls abge- lehnt, ebenso der vo 8parteiliche Antvag, 60 illiacden ein=- useßen. : - i: d ie 88 1 bis 8 werden nach den Aus\schußbeschküssen mit oßer Mehrheit angenommen. F br im Ly wird ein A ntrag Kahmann {Sogz.) an- genommen, wonach sich die Zeichnungspflicht bei zwei oder mehr zum Haushalt gehörigen Kindern für jedes Kind um 1/20 ermäßigt, i das zeihnungspflihtige Vermögen nicht mehr als drei Millionen Mark beträgt. : i um § 12 e, der eine Erhöhung der Zeichnun pflicht bei oriEanigen in der Vorauszeichnung gegenüber x end- ültigen Vermögensfeststellung um mehr als ein Biertel vor- sich, wenn diese Abmachung auf Vorsaß oder Fahrlässigkett t, begntiragi : . L S Ho ch (So) eine Ergänzung dahin, daß diése Echöhung mindestens -den Betrag - erreichen muß, um den am HElagerane das Verhältnis zur Goldmark ungünstiger it als 1 : 70; ne solhe Bestimmung sei notwendig, da sonst den Sens q eradezu ein Anreiz gegeben werde, auf den Sturz unserer Balufæ

hinzuarbeiten. O i ; hinge Zapf tritt für die Regierungsvorlage ein,

ad d ir den einen Zeichnungspflihtigen aus der das zulässige Mas “e cfcraiten Abwetchung bei der Vovanszeidhnung E stehenden Ren Nachteil lediglih der objektive Tat estan end sein soll. E viievee Debatte wird § 12 e unter Ablehnung aller Abänderungsanträge in der Aus\chußfassung angenommen. Nah einem Antrag der Koalitionsparteien, der Bayerischen Volkspartei und der Deutschen Volkspartei wird beschlossen, daß gleichzeitig mit dem Geseh über die Zwangs- anleihe die Novellen zum E und zum Einkommen- ergeseß in Kraft treten jollen. | E De S die i id zum Einkommen= e x dritten Bevatungs. M R en (Komm.) erklärt, daß seine Freunde der Vor- lage die Zustimmung versagen müßten, weil die besizenden BOO durch sie gegenüber der werktätigen Bevölkerung weit mehr ent- lastet würden. L Bei der E wird s euas nach den Be- issen dex zweiten Lesung zuge]timmüi. Ra Rae zum Erbschaftssteuergeses wird ebenfalls nah den Beschlüssen der zweiten Lesung in i Lesung angenommen. / j Ii fs {p die Zwangsanleihe wird in dritter Lesung endgültig gegen die deutschnationalen Stimmen angenommen. Die Kommunisten stimmen bei der Schlußabstimmung auch dafür, was bei der Mehrheit \challen4 des Gelächter auslöst. 2 Darauf kommt der vom Zentrum, von den Demokraten und den Sozialdemokraten eingebrachte Gesehentwurf über die Bereitstellung von Mitteln zum Schuhe der N zur Beratung. Die vors ne Bestimmung lautet: S di L E ies r Finanzen wird ermächtigt, der ens gierung für Maßnahmen zum Schuye der Republik einen Kredi von vorläufig 75 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen. Abg. Ab lipp (D. Nat.): Die angeforderten 75 Millionen Mark stellen einen Reptilienfonds vor, gegen den sih früher die Sozialdemokraten stets in shärfster Form gewendet haben. Dieses Geld wird sicherlich zur Stärkung der jeßt in der Regierung ver- tretenen Parteien verwendet werden. Vaen Sie noh weiter solhe Fonds, dann graben Sie durch jolche undemo tate Methoden der demokratishen Jdee das Grab. Wir lehnen tese Vorlage, der übrigens jede Begründung s entschieden ab. ächsi «her Minister Lipinski \tellt unter Bezugnahme auf die vom Moleinies erwähnte Entas 0 Lina höheren Beamten fest, daß gegen diesen Beamten ein Disziplinarverfahren s{hwebt, und a die N iee tun sich vorbehalte, Beamte zu ente renen die nit ihre t tun. y n Abg. Mü, ire r - Franken (Soz.): Der Abg. Philipp hat, in- dem er die früher vorhandenen Reptilienfonds erwähnte, die ganze S des faiserlihen Systems aufgedeckt, die übertrumpfen wo. a ars Dr bit e ane haben. Der vorliegende Ges entwu a tver T A keinex B Min, Es ist selbstverständ egierung die Mittel in die ne geben muß, um die ps Sh: der Republik geschaffenen Geseße au durchführen zu können.

Gründen. pt ein Vorwurf gegen die

3 der breiten Massen. Die indirekien Steuern lasten ganz betrug her werkbätigen Bevölkerung, Der Besu leistai ga

erheben ist, so ist es der, daß in ihr ein viel zu geringer Betra, gefordert fl i

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