1922, Mittags 12 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Lokalrichter Alfred Häfner in Dresden, Rißtenbergstraße Nr. 1a. Anmeldefrist bis zum 19. August 1922. Wahl- und fungstermin: 29. Anguft 1922, Cititda s 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 19. August 1922. Amtsgericht Dresden. Abteilung T.
Wanau. Sonfurêverfahren. [51395] Ueber das Vermögen der Handels- gesellschaft Hanau - Land mit be- schränkter Haftung in Hanau ist heute, am 27. Juli 1922, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Nechtsanwalt Justizrat Dr. Malkmus in nau ist zum Konkursverwalter ernannt. ffener Arrest und Anzeigepfliht fowie Termin zur Anmeldung bis zum 21. Ok- tober 1922. Erste Gläubigerversammlung am Sonnabend, den 26, August 1922, Vormittags 10 Uhr, Prüfungstermin am Sonnabend, den 25. November 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, Abt. 4, in Hanau, Nußallee 17, Zimtmner Nr. 10. : Sanau, den 27. Fuli 1922. : Der Gerichts\hreiber des Amtsgerichts. Abteilung 4.
Iserlohnmn. [51394]
Ueber das Vermögen der Firma Bronce- und Metallwarenfabrik M. Engler N rIoin i Leute: Vor: Haftung in Fserlohn 1 eute Vor- Sten 910 Uhr der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ift der Geschäftsführer Frit Stader in Iserlohn. Offener Arrest mit AnzeigepfliGßt und Anmeldefrist bis zum 14, August 1922. Erste Gläubiger- versammlung und Prüfungstermin am 23. August 1922, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer 19. |
Fserlohn, den 28. Juli 1922.
Das Amtsgericht.
Rottweil. [51393] Ueber das Vermögen der Firma Süd- deutsche Metallwarenfabrik Kober & Co., offenen Handelsgesellschaft in Nottweil a. N., Inhaber: Otto Kober, Kaufmann in Rottweil, Johann Wenzler, Mechaniker daselb, Friedrih Schwab, Metalldrücker in Altstadt-Rottweil, wurde am 27. Juli 1922, Nachmittags 62 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet und Be- zirksnotar Leypold in Rottweil a. N. zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 10. August 1922 und Mesldefrist bis 19. August 1922. Wahl- und Prüfungstermin: Montag, 28. August 1922, Vormittags 107 Uhr. Rottweil a. N., den 28. Juli 1922. Württembergishes Amtsgericht. Gerichtsschreiber: Wörner.
Schmalkalden. [51392] Ueber das Vermögen der Arbeiter- Baugenofsenschaft für Schmalkalden und Umgebung zu Schmalkalden ist heute, Mittags 12 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 20. August 1922. Konkursforderungen sind bis zum 28. August 1922 bei dem Gericht anzumelden. Zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Nano ussee und zur ie der angemeldeten Forderungen is Termin auf den 13. September 1922, Vor- mittags 10 Uhr, bestimmt. Konkurs- verwalter: Kaufmann Friedrich Clemen jun. în Schmalkalden, Weidebrunnertor 1. Schmalkalden, den 28. Juni 1922. Das Amtsgericht.
Spandau. [51391]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Dr. Anton Ebers, alleinigen Inhaber der Firma Ebers & Maerker, Seege- feld, Scharrenbergstraße 5, Verkaufs- büro Charlottenburg, PassauerStraßel, _ Wohnung: Karlsruher Straße 30, wird heute, am 22. Juli 1922, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da der Gemeinschuldner selbst die Er- öffnung des Konkursverfahrens beantragt hat und die Zahlungsunfähigkeit nach- gewiesen ist. Der Kaufmann Alfred Geiseler, Spandan, Schönwalder Straße19, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 25. August 1922 bei dem Gericht anzumekden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus\{hu}ses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeihneten Gegenstände, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Verhandlung und “ Abstimmung über einen von dem Gemein- \{uldner gemachten Zwangsvergleichsvor- ihlag auf den 8. September 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Potsdamer Straße 18, Zimmer 10/11, Termin anberaumt. Allen Personen, welhe eine zur Konkurs- masse gehörige Sache in Besiy haben oder zur Konkursmasse etwas \{chuldig sind, wird aufgegeben, nihts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiß der Sache und von den Forderungen, für welche fie aus der Sache E Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. August 1922 Anzeige zu machen. Der Vergleihsvorschlag is auf der Gerichts- schreiberei des Konkursgerihts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
, Amtsgeriht Spandau.
Steele. : [51390]
Ueber das Vermögen der Firma Guftav Lumma & Co. in Königssteele, Horst: straße 43 a, wird heute, am 29, Juli 1922,
Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Justizrat Knipschild aus Steele wird zum Konkursverwalter er- nannt. Konkursforderungen sind bis zum 24. August 1922 bei dem Gerichte anzu- melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters fowie über die Bestellung eines Gläubigeraus- {usses und eintretendenfalls über die in
132 der Konkursordnung bezeichneten Begenstände auf. den 25. August 1922, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forde- rungen auf den 5. September 1922, Vormitiags 107 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte, Zimmer 13, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besiß haben oder zur Konkursmasse etwas \{uldig sind, wird aufgegeben, nihts an den Gemeißls{huldner zu verabfolgen oder zu leisten, au die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An- \spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1. September 1922 Anzeige zu machen.
Amtsgericht Steele.
Besîgheim. [51399] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Wilhelm Dochtermann, Weinhändlers in Lauffen a. N., wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 13. Juli 1922 angenommene Zwangs- vergleich durch rechtsfkräftigen Beshluß vom 13. Juli 1922 bestätial Ut und die Schlußrech{nung des Verwalters abge- nommen ift, aufgehoben. Besigheim, den 28. Juli 1922. Württembergis{ches Amtsgericht. Amtsrichter Lä Þ pl e.
Bremen. [51401] Das Konkursverfahren Bernhard
Miukwitß is nah erfolgter Abhaltung
des Schlußtermins durch Beschluß des
Amtsgerichts vom 27. Juli 1922 auf-
gehoben.
Bremen, den 29. Juli 1922.
Der Gerichts\{hreiber des Amtsgerichts.
Breslau. [51402] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Restaurateurs Oswald Wurst in Breslau, Parkstr. 35, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben.
Breslau, den 26. Juli 1922.
Das Amtsgericht. — 42 V. 81/71.
Chemnitz. [51403] Die Konkursverfahren über das Ver- mögen: 1. des Garnhändlers Arthur Abrahamsohn, 2. der verstorbenen Prokuristin Johanna Elisabeth Emmrich, 3. des Schuhwarenhänd- lers Emil Max Bohne, 4. der Lebensmittelhändlerin Margarete verehel. Hering, 9. des Zigarren- händlers Carl August Eichler, sämt- lich in Chemnitz, 6. des Schuhmachers Fohannes Paul Hergert in Neustadt, werden nach Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Chemuit, 28. Juli 1922.
Crefeld. Beschluß. [51404] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Heinrich Lagelée, Piano- fabrik Crefeld, handelnd unter der Firma Stephan Hain, Pianofabrik Crefeld, wird, nachdem der in dem Ver- gleihstermine vom 16. Mai 1922 ange- nommene Zwangsvergleih durch rechts- fräftigen Beschluß vom 16. Mai 1922 be- stätigt ist, hierdurh aufgehoben.
Crefeld, den 25. Juli 1922.
Das Amtsgericht.
Dresden. [51405] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Max Friedrich Georg Sahn, Dresden, Metzer Straße d, Wohnung: Bischofsweg 56, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. E Amtsgericht Dresden, Abteilung 11, den 28. Juli 1922.
Gollnow. [51407] In dem Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft Gallwiß & Rump in Gollnow ist infolge eines von der Gemeinschuldnerin gemachten Vorschlags zu einem Zwangs- vergleihe Vergleichstermin auf den 17. August 1922, Vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Gollnow, Zimmer Nr. 9, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigeraus\chusses find auf der Gerichtsschreiberei des Kon- kursgerihts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Mit dem Vergleichstermin wird für die nach dem 15. März 1922 angemeldeten Forderungen ein besonderer Prüfungstermin hierdurch verbunden. Gollnow, den 21. Juli 1922. Neumann, Justizanwärter, Gerichtsschreiber des Amtsgericht.
Hannover. [51408] Das Konkursverfahren über den Nachlaß
der Chefrau Margarete Müller, geb.
Nederer, in Hannover wird mangels
einer den Kosten des Verfahrens ent-
sprechenden Masse eingestellt.
Amtsgericht Hannover, den 26. Juli 1922,
Jöhstadt. [51406]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Schreib- und Material- warengeschäftsinhaberin Klara Eli- sabeth verw. Reißig, geb. Heinrich, in Jöhstadt, ist zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver- eichnis der bei der Verteilung zu berück-
ichtigenden Forderungen der Schlußtermin
auf den 24, August 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgerichte bestimmt worden.
Jöhstadt, den 27. Juli 1922.
Der Gerichtss{hreiber des Amtsgerichts.
Kirchheim u. TeekK. [51409] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 14. Dezember 1921 verstorbenen Karl Etzel, 20 Jahre alten Landwirts in Weilheim-Teck, wurde nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und nach Vollzug der Schlußverteilung durch Be- {uß vom 26. Juli 1922 aufgehoben. Württ. Amtsgericht Kirchheim u. T., den: 27: SUIT 1922. Obersekretär Staudacher.
MWoosburg. [51410])
Das Amtsgericht Moosburg hat mit Beschluß vom 24. Juli 1922 das unterm 95. September 1915 eröffnete Konkurs- verfahren über den Nachlaß der Privatiere Anna Leiß in Moosburg nach Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben.
Gerichts\chreiberei des Amtsgerichts Moosburg.
Neukalen. [47879]
Sm Konkurs über das Vermögen der Malchiner Torfverwertung, e. G. m. b. H., in Salem soll eine Abschlags- verteilung stattfinden. Die verfügbare Masse beträgt 1 061 481,82 4. Zu be- rücksichtigen sind 13 125,36 .4 bevorreh- tigte, 1473 564,49 A einfahe Konkurs- forderungen.
Neukalen, den 20. Juli 1922.
Der Konkursverwalter: Kruse.
Plauen, Vogtl. [51411] Das Konkursverfahren über das VBer-
mögen des Zigarrenhändlers Fritz
Gerd Keilhack in Plauen ist nach Ab-
haltung des Schlußtermins aufgehoben
worden. — K. 26/20.
Amtsgericht Plauen, den 28. Juli 1922.
Plauen, Vogtl. [51412] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Plauen verst. Hufschmieds Michael Reichl ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. K. 5/22. Amtsgericht Plauen, den 28. Juli 1922. Ulm, Donau. [51413] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Ernst Holl, Kaufmanns in Ulm, wurde heute, nah erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins, aufgehoben. Ulm, den 27. Juli 1922. Amtsgericht Ulm. Not.-Prakt. Mohrlkof.
Waldshut. [47486] Sn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Steinbrncchbesizers Nikolaus Miener in Tiengen soll die Schlußverteilung erfolgen. Dazu sind 4 9076,13 verfügbar. Zu berüdcksichtigen find M4 3066,62 bevorrechtigte und M 82 658,39 nihtbevorrechtigte Forde- rungen. Das Schlußverzeichnis liegt auf der * Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Waldshut zur Einsicht auf. Waldshut, den 15. Juli 1922. Hauger, Konkursverwalter.
Wilhelmshaven. [51414]
Sn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gemüschändlers Fritz Tschackert in Rüstririgen ist zur Ab- nabme der S(lußre{hnung des Ver- walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Berteilung zu berüdsichtigenden Forde- rungen der Schlußtermin auf den 2. Sep- tember 1922, Vormittags 117 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt.
Wilhelmshaven, den 24. Juli 1922.
Das Amtsgericht.
12) Tarif- und Fahrplanbetannt- machungen der Eisenbahnen.
[51384] Deutsch-dänischer Gütertarif, Teil T. Mit Gültigkeit vom 1. August 1922 an werden die Schnittsäße der dänischen Privatbahnstationen in der Schnittafel B ermäßigt und die Sonderbestimmung für Esbjerg Seite 30/31 des Tarifs geändert. Nähere Auskunft erteilt unser Ver- fehrsbüro. Altona, den 28. Juli 1922. Eisenbahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.
[51555] Staats- und Privatbahn Güter- verkehr.
Mit Gültigkeit vom 1. August 1922 werden die Entfernungen und Frachtsätze der Stationen Bremen Hohentorshafen und Bremen Neustadt Gbf. mit denen der Station Bremen Hbf. gleichgestellt. Soweit die bisherige Berehnung eine billigere Fracht ergibt, bleibt diese noch
bis zum 1. Oktober 1922 in Geltung.
Auskunft geben die beteiligten Güter- abfertigungen- sowie das Auskunftsbüro, hier, Bahnhof Alexanderplaß.
Berlin, den 19. Juli 1922.
Eisenbahndirektiou.
[51554] Bekanntmachung. Deutscher Cisenbahn-Personen- und Gepäcktarif, Teile T (Tfv. 2000). Mit Gültigkeit vom 1. August d. J. werden die Ueberführungsgebühren für Neisegepäck und Expreßgut zwischen Karls- ruhe Hbf. und Karlsruhe Albtalbahn (An- lage I) C 11, Seite 70 des Tarifs) auf
T Die bestehenden Entfernungen für die
3 M für die ersten 25 kg und 4 M für jede weiteren angefangenen 25 kg erhöht. Berlin, den 27. Juli 1922. Reichsbahndirektion als geschäftsführende Verwaltung.
[51385] j 5
Werbe SAGNLRE Güterver- kehr. Am 1. September 1922 tritt an Stelle des Tarifs Teil IT vom 1. Ja- nuar 1907 nebst Nachträgen ein neuer Tarif, Teil 11, in Kraft. Mit dem neuen Tarif sind neben Frahtermäßigungen auch unbedeutende Frahterhöhungen verbunden. Der Tarif ist durch die Aufnahme ver- schiedener Stationen erweitert worden.
Stationen Elsterwerda Berl. Dresdn. Bf., Gera (Reuß) Süd und Nöderau werden aufgehoben, sie werden durch folhe im Tarif für den Staats- und Privatbahn- Güterverkehr erseßt werden. Die Ein- führung ‘mit verkürzter Veröffentlihungs- frist gründet fih auf die vorübergehende Aenderung des § 6 der Cisenbahn-Ver- kehrsordnung (\. N.G.Bl. 1914, S. 459). Der neue Tarif kann vom 25. August 1922 an von unserer Wirtschaftshaupt- verwaltung in Dresden-Neustadt bezogen werden. Bestellungen vermitteln die be- teiligten Sationen. Inzwischen erteilt unserVerkehrsbüro hier, Wiener Straße 4IL Auskunft. Dresden, am 29. Juli 1922. Eisenbahn-Generaldirektion namens der beteil. Verwaltungen.
[51556] Köln-Bonner Eisenbahnen.
Mit Gültigkeit vom 15. August ds. Is. tritt im Binnengüterverkehr der Köln- Bonner Eisenbahnen der Ausnahmetarif 5 für Steine, Kies, Grand, Sand usw. zum Wegebau usw. in Kraft.
Makßgebend für die Anwendung des Tarifs und der Frachtberechnung is der Ausnahmetarif 5 im Heft CII des Deut- {hen Eisenbahngütertarifs Teil II.
Ein besonderer Nachtrag wird vorläufig niht berausgegeben.
Köln, den 28. Juli 1922.
Die Direktion.
[51389] Bekanntmachung. Tfv. 216 Rheinisch-Bayerischer Güterverkehr.
Tarif vom 1. August 1922, Güterverkehr ver Rhein- unnd Main- hafenstationen mit Bayern rechts- rheinisches Nes (Frankfurt [Main]
usw. Bayerischer Gütertarif) vom 1. Funi 1911. Badisch - Bayerischer Güterverkehr. Tarif vom 1. Dezember 1909.
Der angekündigte neue Rheinisch- Bayerische Tarif ééi@eint am 1. Anguft 1922
Er enthält Entfernungen zwischen den Stationen des bayerischen (rechtsrheinisen) Netes einerseits und jenen der früheren preußisch - hessishen Tarifgruppe TV mit Ausnahme des Saargebiets, ferner sämt- lichen Frankfurter und Mainzer Bahn- höôfen, Gustavsburg und Mannheim-Neckar- stadt sowie den badischen Stationen der früheren Main-Necktarbahn : Friedrichsfeld Bad. Nord, Großsachsen - Heddesheim, N Ladenburg, Laudenbach (Berg- e und Weinheim anderseits.
Aufgehoben wird hierdurch der Nheinisch- Bayerische Gütertarif vom 1. Februar 1917, ferner die im Frankfurt usw.-Baye- rishen und im Badish-Bayerischen Güter- tarif enthaltenen Entfernungen für die vorgenannten Stationen.
ranzensbad wird erst in der Neuaus-
gabe des Westdeutsch-Sächsishen Güter- tarifs erscheinen; vorläufig werden die Ent- fernungen zwischen rheinischen Stationen und dieser Abfertigungsstelle durch Anstoß bon 138 km an Lichtenfels oder 140 km an Saalfeld gebildet, je nahdem die eine oder andere Berechnung eine niedrigere Entfernung ergibt.
Verkaufspreis 32 M.
München, den 22. Juli 1922.
Tarifamt beim R.,-V.-M., B.-B.
[51387]
5133 i « 1° Dsideutsch-Bayerischer Güter.
“F
j
verkehr. Tarif vom 1. Februar 1922,
Zu den ab 15. Juni 1922 infolge Ab- tretung Oberschlesiens an Polen aus dem
deutshenVerkehr ausgeschiedenen Stationen
gehört auch die Station Czerwionka.
Ezerwionka ist im Tarif zu streichen. München, den 25. Juli 1922. Tarifamt beim R.V.M., Z. B,
[51388] Bekanntmachung.
Deutsch - italienisher Güterverkehr über Brenner, JFnnichen, Tarvis, Piedicolle und Postumia. Kund-
machung vom 1. Oktober 1921.
Mit sofortiger Gültigkeit treten folgende Aenderungen ein:
An Stelle der Besonderen Zusaßz- bestimmungen zu Art. 12 des Inter- nationalen Uebereinkommens, Seite 3 und 4, treten folgende : G
Zu Art. 12. Erhebung der Fracht.
Die Fraht kann mit Ausnahme der nahstehend bezeihneten Sendungen fran- fiert oder überwiesen werden. Aus- genommen find: :
1. Alle Sendungen, die nach Vorschrift des Absenders im Frachtbrief über Postu- mia oder über Innichen oder über Brenner / Tarvis — VDesterreich — Lschecho- Slowakei oder umgekehrt abzufertigen sind. Diese Sendungen unterliegen für Fracht, Nebengebühren usw. dem Frankaturzwang bis zur italienishen Grenze und ab dort dem Ueberweisungszwang. ;
L für die über Kufstein an die Adresse der italienishen Staatsbahnen aufgegebenen Sch{wellensendungen und die für die italienishe Regierung bestimmten und an die Adresse des Oberingenieurs des Genio Civile in Reggio d’Emilia gerichteten Teerpappesendungen i die Fracht bis Kufstein vom Aufgeber zu bezahlen, die ab Kufstein entstehenden Frachten usw. werden überwiesen.
Bei Teilfrankaturen hat der Absender den Betrag, den er anzahlen will, in der Währung des Versandlandes anzugeben.
Die Vorschrift des Absenders, daß er die Fracht bis zu einem gewissen Grenz- übergang bezahlen will, ist der Angabe eines bestimmten Betrages gleich zu achten. (Vgl. jedoch die Ausnahme unter C I 2 im Verkehr mit Triest.)
Seite 6 find die Bestimmungen unter C1 Ziffer 2 zu streihen und hierfür nachzutragen : /
2, Die Bestimmung unter Ziffer 3 der Besonderen Zufaßbestimmungen zu Art. 12 Seite 3 und gelten mit der Ein- schränkung, daß die Vorschrift des Ab- senders, d er die Fracht bis zur italienishen Grenze bezahlen will, nicht zugelassen ist. i;
Die Ziffer 3 Seite 6 Art. 13, Nas nahmen usw., is zu streichen. Als neue Ziffer 3 ist naczutragen : j
3, Art. 38, Interessedeklaration. Die Deklaration des Interesses an der Lefe4 rung ist niht zugelassen.
München, den 26. Juli 1922.
Tarifamt beim N.-V.-M., Z.-B,
[51557] Bekanntmachung. Verkehr mit Stationen der Klein- bahn Bremen - Thedinghausen, Tarif Nr. 312 des Tfv., Abschnitt AV.
Im Verkehr mit Bremen Hohentor83- hafen und Bremen Neustadt Gbf. werden der Frachtberechnung vom 1. August 1922 ab die Entfernungen der Station Bremen
bf. zugrunde gelegt. Anstoßfraht für
ilstückgutim Verkehr mit Bremen Hohens- torshafen wird vom genannten Tage an nicht mehr erhoben.
Die verkürzte Veröffentlihungsfrift ift gemäß der vorübergehenden Aenderung des § 6 der E.-V.-D. (RGBl. 1914, S. 455) genehmigt.
Oldenburg, den 26. Juli 1922.
Neichs8bahndirektion.
Bekanntmachung.
Deutsch-italienischer Güterverkehr über Brenner und Tarvis, __ Tarif vom 1. Oktober 1921. 1. Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1922 find die nachstehenden Stationen in die italienishen Tarife Nr. 2 für Lebensmittel, Nr. 3 für Wein und Nr. 5 für gebrauchte, leer zurückgehende Packmittel einbezogen worden.
Die Stationen sind wie folgt naMzutragen:
im Tarif Nr. 2:
Branzoll-Branzollo-Brenner 101 km 1,47
Neumarkt Tramin - Egna- Termeno-Brenner . . „ 112 1,47 Lana-Burgstall-Brenner . . 113 1,47 Auer-Ora-Brenner . . « « 106 1,47 Salurn-Salorno-Brenner . 12l 1,47 Sigmundskron-Brenner . , 96 1,47 Terlan-Terlano-Brenner . . 103 1,47 Untermais-Brenner . . 120 1,47 Auf Seite 40 und Lana-Burgstall-Brenner . . Sigmundskron-Brenner . , Terlan-Terlano-Brenner . Untermais-Brenner . . . .
41 des Tarifs im
Auf Seite 34—38 des Tarifs 130,20 1,96 173,60 0,759 130,20
130,20 1,96 173,60 0,75 130,20 130,20 1,96 173,60 0,75 130,20 130,20 1,96 173,60 0,75 130/20 130,20 1,96 173,60 0,75 130/20 115,20 1,96 153,60 0,75 115,20 0,75 130,20 1,96 173,60 0/75 13020 0,75 130,20 1,96 173,60 0,75 130,20 Tarif Nr. 3: 3,12 2,92
113 km 3,52 96 , 3/08 276 2,56 3,28 2,96 2,76
103 , 120 , 364 3/12 2,92
0,75
0,79 0,75 0,79 0,759 0,75
Der Frachtsay für Branzoll (Branzollo)-Brenner in Serie A ist von 2,44
in 3,21 abzuändern.
Auf Seite 44 und 45 des Tarifs im Tarif Nr. Á f nachzutragen:
Lana-Burgstall-Brenner . . Sigmundskron-Brenner . -
Terlan-Terlano-Brenner . &
Untermais-Brenner . . . « 9, Die Station Kaldenkirchen
Ort “wird
km 5,60 4,92 103 5,24 “O Des mit Gültigkeit vom 1. September
. - . “ 96
P... L . .
«e 6 ooo
1922 mit den für Kaldenkirhen Grenze geltenden Frahtsäßen und Entfernungen in
den Tarif einbezogen ; italienischen Schnittaft
sie ist daber auf Seite 53 des eln (Seite 599—115 des Tarifs) mit den gleichen Entfernungen
rifs sowie in den außer-
und Frachtsäßen wie Kaldenkirhen Grenze nahzutragen. Die Anmerkung (2) auf Seite 53 des Tarifs gilt jedoch nur für Kaldenkirchen Grenze. | 3. Auf Seite 15 des Tarifs ist bei Pos. 44/13 der Gütereinteilung (Fohannis«
brot [Karoben] auch zerkleinert) die Tarifierung für die italieni , Güllig ¿b L Suli 1922. R
2 C in 2 b abzuändern. München, den 26. Juli 1922.
reden von
Tarifamt beim R, V. M. Z. B, in München,
nine
Deutscher Reichsanzeiger
Preußischer
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 219 Mk.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; den Postanstalten und Zeitungsvertrieben auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße
Einzelne Nummern kosten 5 Mk.
für Berlin außer für Selbstabholer
Nr. 32.
Le! Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.
ITr. 1GY. Reichsbantgirotonto. Verlin, Mittwoch, den 2. August, Abends.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahßlun einschließlich des Portos abgeg
4
laatsanzeiger.
0
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
ben.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Ernennungen 2c.
Gesetz über Bezüge von Sozialrentnern.
N über Teuerungsmaßnahmen für Militärrentner. eses zur Neuregelung der im Handelsgesezbuch und in de Gewerbeordnung vorgesehenen ee h u E
Gesetz über Aenderungen in der Seeunfallversicherung.
ae es Aenderungen der Reichs3versicherungsordnung.
erordnung über die Zeichnungsstellen für di - anleihe vom 1. August Los e Dor
Bekanntmahung der A.-G. Reichskohlenverband, betreff 1. August 1922 geltende Brennstoffverkaufspreise. reffend ab
Preußen.
Tee und sonstige Personalveränderungen. runde über die Verleihung des Entei Î Gemeinde Bullay (Kreis Zell). eta as
Bekanntmachung, betreffend Zulassung von landschaftli Central-Pfandbriefen zum Handel an der Börse E
"oda foi en Fohlenlundilaig, betreffend
‘aufspreise f R ie gte p r den Verkauf im Landabsaß ab
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Numm Preußischen Geseßsammlung. E S
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der außerplanmäßige Gesandtschaftsrat Dr. Heinbur ist zum Gesandtschaftsrat bei der G 6 rg ernannt worden. Haf ei der Gesandtschaft in Bukarest
Gese über Bezüge von Sozialrentnern.
Vom 18. Juli 1922. (Veröffentlicht ‘im RGBIl. 1922 Teil 1 S. 649/650.)
__Der Reichstag hat das folgende Geseß beschlo mit Zustimmung des Reichsrats hiermit beclünbet 0A M
Erster Abschnitt.
Loh nklassen, Leistungen und Beiträge in d Invalidenversicherung. x b
Artikel. L Die Reichsversiherungsordnung wird dahin geändert: “ S 1245 Abs. 1 erhält folgende Fassung: ach der Höhe des Jahresarbei : ar Si Derlibetes e S O Ae s Vie Klasse A bis zu 1000 M 3 000 Mark,
‘ ‘art,
» B von mehr als 1 000 bis zu s 0'000 7 000
p: 0 000 9 000
12 000 15 000 18 000 27 000 39 000 39 000 54 000 54 000 » 72 000 “N „ 72 000 Mark.
2. Der § 1287 Abs, 2 erhält folgende Fassung:
Bis auf weiteres. werden die Leistungen bei den Invaliden: Alters-, Witwen: und Witwerrenten um jährlich ada tausend Mark, bei den Waisenrenten um jährlich ein- tausendf ünfhundert Mark erhöht. i
3. Im § 1289 wird am Sw{hlusse angefügt: in der Lohnklasse I . 270 Pfennig, 7 7 K 300 5 L . 540 M O N . 900 s Z 4. Im § 1293 Abs. 1 wird am Schlusse angefügt: in der Lohnklafse I 4 42900 Mark, O ö . 4100
U ; - 5600 . 7400
9 12 000 15 000 18 000 27 000
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9. Im § 1392 Abs. 1
Vom 1. August 1922 Tage festgeseßt sind, Witwerrente um
monatlich erhöht.
mit dem 1. August 1922, 1922 in Kraft.
Zwe Unterstüßung
wird dahin geändert :
Bei Berechnung
Invaliden- oder
Rentenbeträge wer des Gesamtjahrese
Mark außer Ansa 3. § 2a fällt fort.
in Kraft. A
bezeihnete Gesey mit der
sih aus dem zweiten Abschni Berlin, den 18. Juli
über Teuerungsmaß
nah
Ausgenommen sind:
s
Hundert gemindert ist;
Witwe gleichgestellt sin
4. Personen, auf die ‘das
» y - e " # u r L A
. 9200
zember 1920 (RGBl.
in der Lohnklasse J r K
_ Renten für die Zeit vor dem 1. August 192 bisherigen Vorschriften berechnet. q
Vom (Veröffentliht im RGBl. 1922 Teil I S. 650/652.)
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet u
wird am Schlusse añgesli t:
1800 Pfennig, O0 G
Nrtttel T1. an werden die Renten, die
bei Empfängern einer Fnyvaliden-, Alters-, Witwen- oder
zweihundert Mark,
bei Empfängern einer Waisenrente um einhundert Mark
Arttkel Il. Die Vorschriften des Artikels 1 Nr. 2
ier: AbsGnitt von Rentenempfängern
der Invaliden- und Angestelltenversicherung,
Artikel IV.
Rente Beek Ver R anbämalnahien ju Unterstüßung von 2 atenempfängern der JInvaliden- und Angestelltenversiherung v
7. Dezember 1921 (RGBl. S. 1533) in der Fa een über diè Unterstüßung von Ne Angestelltenversißerung vom 24.
Mark,
} darüber den niht angerechnet. inkommens bleibt
ß.
: ALLUTel V. Die Vorschriften des Artikels TV treten mit dem 1. August 1922
rel VL
Der Reichsarbeitsminister wird. ermächtigt, das im Artikel TV
Ueberschrift „Gefes über Notstands-
maßnahmen zur Unterstüßung von Rentenempfängern der Fnvaliden- und Angestelltenversiherung“ in der i Î t
Fassung zu veröffentlichen, die
tt dieses Geseßes ergibt.
1922.
Der Reichspräsident.
Ebert.
Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.
Geseg nahmen für Militärrentner. 21. Suli 1922
. .
Ski
Aus Anlaß der herrs{henden Teuerung erhalten Personen, di ah dem NReichsverforgungsgeseßze 20 RGBL N U Mleninerge/epe bom 18. oder srüheren Militärversorgungsgeseßen Versorgung beziehen, au Antrag Teuerungszushüsse nah Maßgabe der §8 2 bis S a Od
vom 12. Mai 1920 (NGBl.
Juli 1921 (RGBl. S. 953)
1. Beschädigte, deren Erwerbsfähigkeit um weniger als 50 vom
2. Witwen, die weder erwerbsunfähig noch einer erwerb8unfähigen
d;
3. Personen, die unabhängig von Dienstbeshädigung ledialib a O ihrer Militärdienstzeit versorgt sind aats. f
Pensionsergänzungsgesez vom 21. De- S. 2109) Anwendung findet.
vor diesem
Artikel tr. 2 und des Artikels IT treten die übrigen Vorschriften mit dem 1. Oktober
1 ssung des Gesetzes ntenempfängern der Invaliden- und April 1922 (RGBl. Teil T S. 464)
1. § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung : Die Unterstützung ist in der Invalidenversiherung nach den Umständen und im Höchstbetrage so zu bemessen, daß das Gesamtjahreseinkommen des Em ÿfängers einer Invaliden- oder Altersrente den Betrag von siebentausendzweihundert Mark, einer Witwen- oder Witwerrente den Betrag von fünftausendsiebenhundert Betrag von dreitausendzweihundert Mark erreicht. 2. Der § 2 Abs. 4 erbält folgende Fassung: De des Gesamtjahreseinkommens wird für (Impfänger von Renten aus der Invalidenversi
einer Waisenrente den
i h cherung die [ ) Altersrente mit dreitausendvierhundert Mark, die Witwen- oder Witwerrente mit dreitausend- zweihundert Mark und die Waisenrente mit eintausend-
sechshundert Mark angerechnet : hinausgehende
Bei Berechnung e t das Arbeitseinkommen der Rentenempfänger bis zum Jah resbetrage von viertausend
20 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 35 Mk. Anzeigen nimmt an: die Geschäftsstelle des Reichs - und Staatsanzeigers, Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Poftscheckkonto: Berlin 41821.
1922
g oder vorherige Einsendung des Betrages
E
8 2, Der TeuerungszusGuß beträgt monatli:
für einen Schwerbeschädigten bei einer Minde- rung der Erwerbsfähigkeit um 50 bis 80
__ vom Hundert
für einen Schwerbeschädigten bei einer Minde- rung der Erwerbsfähigkeit um mehr als 80
_ vom Hundert
für einen Schwerbeschädigten, der nur auf die Rente angewiesen und nachweislih einen Er-
_ werb auszuüben nit imstande ist
für eine Witwe
für eine Witwe, die nur auf die Rente ange- wiesen und nahweislich einen Erwerb auszu-
: üben nit imstande ist
für eine vaterlose Waise
für eine elternlofe Waise . .
für einen Elternteil
500 Mark,
2 werden na den für ein Elternpaar A G
Außerdem erhält der Schwerbeschädigte, wenn er für Kinder zu sorgen hat, neben dem Teuerungszuschuß für jedes Kind 200 Mark.
8 3. Als Teuerungszus{uß erhalten ferner: 1, (Empfänger eines Uebergang8geldes (§ 32 des Reichsverforgungsgeseßes) monatlich Cmpfängerinnen einer Witwenbeih ilfe monatlich 9 Empfänger eines Hausgeldes (& 13 des NReichs- versorgungsgesetzes) während der vollen Kalender- monate der Heilbehandlung, au wenn eine ge- ringere Minderung der Erwerbsfähigkeit als 90 vom Hundert festgestellt ift, monatlich ¿ und wenn Hausgeldempfänger für Kinder zu sorgen haben, neben dem Teuerungszuschusse für jedes Kind 8 4.
Uebersteigt das regelmäßige Einkommen, das der Versor Ss berechtigte neben den L erforgungsgebührnisfen bezieht, den leegungs, Grwerbsunfähigkeit nach § 2 oder § 3 zustehenden Teuerungszus{uß und die Zuschüsse für Kinder und Waisen um 75 vom Hundert, so erhält er die Leuerungszushüsse nur zum halben Betrag; übersteigt sein Cinkommen den Teuerungszushuß um 12% vom Hundert, fo erhält er keinen Teuerungszushuß. Diese Einkommensgrenzen ‘ver- ringern sih für die Ortsklassen B und 2 um 10 vom Hundert und für die Ortsflassen D und E um 20 vom Hundert. Versorgungsberechtigte, die nach ihrer Arbeitsfähigkeit in der Lage sind, einem Erwerbe nazugehen, die Uebernahme einer ibnen es Seiivlan eiae geeigneten Arbeit aber ablehnen
rbeitsyla uldha i Mera Bf fstt verloren haben, erhalten keinen Si Di
Beschädigte, die Versorgung nach den vor dem Man - versorgungsge]eß ergangenen Militärverforgungsgeseßen bclietes ae wenn fie für gänzlih erwerb8unfähig anerkannt worden find, um 100 vom Hundert, wenn sie für größtenteils erwerbsunfähig an- erkannt worden find, um 70 vom Hündert und, wenn sie für teilweise erwerbsunfähig anerkannt worden find, um weniger als 50 vom Hundert in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert. i
450 Mark, 450
450 200
/ 8& 6. Die nah S 87 des Neichsversorgungsgeseßzes Teuerungszulage wird für das Sterbegeld (S 34 des Neichsversorgungs- geseßes) auf 200 vom Hundert, die Pflegezulage (§8 31 des NMeichs- L Eda enes) E e Me E Blinden zustehenden Unter- | altsfojten für den Führerhund (8 des Nei \ von 39 auf 235 vom Hundert erhöht. : V R ANRAAE
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8 7. Die Teuerungszuschüsse können für einen Zeitraum von dret Monaten vor der Sai Q jedoch nicht für dié Zeit dos ias 1. August 1922 nachgezahlt werden.
zu gewährende
Sofern in einzelnen Fäll 7 v; den Vorschriften dies
/ 1j allen aus den Vorschriften dieses Gesetzes oder des Reichsverf orgungsgese es befondere Härten si ate N der Neichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der nten ars Tages gewähren. , Delchadigte, die eine Rente von weniger al850 vom Hundert beziehen (Leichtbeschädigte), und erwerbsfähige Witwen sollen e ea zuschüsse erhalten, wenn sie trog eigenen Bemühens und troß der Mitwirkung der Fürsorgestelle eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen können und thr Einkommen neben der Rente die im 8 4 genannten Ginkommensgrenzen nicht übersteigt.
8 9.
: Die Reichsre ierung ist ermächtigt, bei zunehmender Teu die Yeuerungszushüsse (§§ 2 und 3) und die Einkoitititiide ene (J 4) mit Zustimmung des Reichsrats und der Ausschüsse des Meichstags für den Haushalt und für Kriegsbeshädigtenfragen abzu- es Ves Meeize e aaa pri pie dinca ist nur die Zu-
rats er ; lipp orderlich; die Aenderung ist dem Reichstag §8 10.
Die Durchführung liegt den Hauptfürsorgestell C ; stellen der Kriegsbeshädigten- und Kriegahinterbliebene dr 0 A : soweit nicht der -Reichsarbeitsminister etwas anderes bestimmt. c Gegen die Entscheidung der Fürforgéstelle kann Beschwerde a
die Hauptfürsorgestelle eingelegt werden. D Gers das Spruchverfahren ist ausgeschlossen. 0 R eudagttis