1922 / 179 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Aug 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Die Regierungsbaumeister des Hochbaufahs: Roeper, beim H.-B.-A. Königsberg, N. M., vonSteinwehr, Shegfried, beurlaubt zur Elbstrombauverwaltung in Magdeburg, Stolter=- foht, bei der Regierung in Stade, Poppendieck, bei der Regierung in Magdeburg, Jeb ens, beim H.B.-A. Ortels- burg, Frißel, Leitung der Bauausführungen bei den landwirt- schaftlichen Versuchs- und Forschungsanstalten in Landsberg a. W., Wolff, Kurt, beurlaubt zur Dienstleistung für die Freie Stadt Danzig, Kraatz, beim H.-B.-A. Lößen, Dassen, beurlaubt zur Reichs\haßverwaltung, Stach owi b, beim H.-B.-A. Königs- berg-Ost, Rohr, beim H.-B.-A. Templin, Schürmann, beim H.-B.-A. Allenstein, Hunold, bei der Regierung in Gumbinnen, Rommel, beim H.-B.-A. Uelzen, Rech enba ch, beim H.-B.-A. Koblenz sind zu Regierungs- und Bauräten ernannt.

Den Regierungs- und Bauräten Roever in Königsberg N. M., Jebens in Ortelsburg, Kraaß in Lößen, Stacho- wiß in Königsberg-Ost, Rohr in Templin, Schürmann in Allenstein und Rommel in Uelzen sind die Vorstandsstellen der Hochbauämter daselbst verliehen.

Verseßt sind: die Regierungs- und Bauräte Dohmen vom H.-B.-A. Kreuznach an das H.-B.-A. Koblenz zur ver- tretungsweisen Verwaltung, Peters vom H.-B.-A. Oppeln an das H.-B.-A. Kreuznach, Fromm von der Regierung in Gum- binnen an die Regierung in Potsdam, Blell vom H.-B.-A. Guben an die Regierung in ore Lehmann, Konrad, bisher beurlaubt, jeßt als Vorstand an das H.-B.-A. Jüterbog.

Beauftragt: Der Regierungs- und Baurat Müller, Karl, vom H.-B.-A. Koblenz nah Köln an die Regierung zur Unterstüßung des Oberbaurats.

Befördert: Dem Regierungs- und Baurat Blümel bei der Regierung in Gumbinnen ist eine Beförderungsstelle bei dieser Regierung verliehen; dem Regierungs- und Baurat Marcinowski, Finanzministerium, Hochbauabteilung, ist eine Beförderungsstelle unter Belassung in seiner Tätigkeit verliehen.

Verliehen sind: die Oberförsterstelle in Rudschanny, Neg.-Bez. Allenstein, dem Forstassessor Neuser in Potsdam; die Oberförsterstelle Shwalgendorf, Reg.-Bez. Königsberg, dem Forstassessor Fifcher in Hildesheim; die Oberförsterstelle Hersfeld-Ost, Reg.-Bez. Cassel, zum 1. Oktober 1922 dem Forstassessor Kolster in Köslin; die Oberförsterstelle in ; Wittlich, Reg.-Bez. Trier, zum 1. Septémber 1922 dem Forst-

assessor Bonse in Koblenz; die Oberförsterstelle in Burgstall, Reg.-Bez. Magdeburg, zum 1. Oktober 1922 dem Forstassessor von Bismarck in Neubruchhausen, Reg.-Bez. Hannover; die Obexrförsterstelle in Grimniß, Reg.-Bez. Potsdam, zum 1. Ol- © tober 1922 dem Forstassessor Hausendorf in Eberswalde; : die Obexförsterstelle in Dillenburg, Reg.-Bez. Wiesbaden, zum 1. September 1922 dem reichsländ. Forstmeister Hobreder.

Verseßt werden: der Oberförster von Münch in Kreuz- burgerhütte , Reg.-Bez. Oppeln, zum 1, Oktober 1922 nah Neuhaus, Reg.-Bez. Frankfurt a. O.; der Forstmeister Brüning, in Frankenau, Reg.-Bez. Cassel, zum 1. Oktober 1922 nah CladowOst, Reg.-Bez. Frankfurt a. O.; der Forst meister Kanzow in Neuenstein, Reg.-Bez. Cassel, zum 1. Of- tober 1922 nah Schuenhagen, Reg.-Bez. Stralsund; der Ober- förster Krösh in Schmiedefeld, Reg.-Bez. Erfurt, zum 1. Oktober 1922 nah Diez, Reg.-Bez. Wiesbaden; der Forst- meistér Daniels, in Kempfeld, Reg,-Bez. Trier, “(dex Béit- punkt “ist noch nicht bestimmt) nah Niederkalbah, Reg.-Bez. Cassel; der Forstrentmeister Brandhoff “in | Hammerstein, 2020 Schneidemühl, nah Groß Ziegenort, Reg.-Bez.

ettin.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst f und Volksbildung.

Der ordentliche Professor Dr. Sieverts in Greifswald ist in gleicher Eigenschaft in die naturwissenschaftlihe Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. verseßt worden.

Der außerordentlihe Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. Dr. Schulße ist zum ordentlihen Professor in der philosophischen Fatultät der Universität in Königsberg ernannt worden.

Bekanntmachung.

Nah Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) sind bekanntgemacht :

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3, Fe- bruar 1922, betreffend die Verleihung des Enteignung srechts an das Elektrizitätswerk Sachsen-Anhalt in Halle a. S. für den Bau einer elcktrishen Fernleitung vom Kraftwerk Groß Kayna nach Os8münde, durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 20 S. 107, au8gegeben am 20. Mai 1922;

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. Fes bruar 1922, betreffend die Genehmigung des von der Generals versammlung des Kur- und Neumärkishen Nitterschaftlihen Kredits instituts am 16. Dezember 1921 bes{chlossenen Nachtrags zu den reglementarischen Bestimmungen des Instituts, durch die Amtsblätter

der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 17 Sonderbeilage, ausgegeben am 29. April 1922,

der Negierung in Frankfurt a. D. Nr. 16 Sonderbeilage, ausz gegeben am 22, April 1922,

der Negierungsstelle in Schneidemühl Nr. 16 Sonderbeilage, ausgegeben am 29. April 1922,

der Regierung in Stettin Nr. 16 Sonderbeilage, ausgegeben am 22. April 1922,

der Regierung in Köslin Nr. 19 Sonderbeilage, ausgegeben am 13. Mai 1922,

der Regierung in Liegniß Nr. 16 Sonderbeilage, ausgegeben am 22, April 1922, und

der Negierung in Magdeburg Nr. 18 Sonderbeilage, ausgegeben am 6. Mai 1922;

3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 21. März 1922, betreffend die Genehmigung der von der Generalversammlung des Kur- und Neumärkischen Nitterschaftlihen Kreditinstituts am 16. Dezember 1921 bes{lossenen neuen Satzung der Kur- und Neus- Men Nitterschaftlihen Darlehnskasse in Berlin, durch die Amts-

ailer :

der Negierung în Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 17 Sonderbeilage, ausgegeben am 29. April 1922,

der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 18 Sonderbeilage, aus- gegeben am 6. Mai 1922,

der Negierungsstelle in Schneidemühl Nr. 17 Sonderbeilage, ausgegeben am 6. Mai 1922,

der Regierung in Stettin Nr. 19 Sonderbeilage, ausgegeben am 13. Mai 1922,

der Regierung in Köslin Nr. 19 Sonderbeilage, ausgegeben am 13. Mai 1922,

der Regierung in Liegniß Nr. 17 Sonderbeilage, ausgegeben am 29. April 1922, und

der Regierung in Magdeburg Nr. 18 Sonderbeilage, aus- gegeben am 6, Mai 1922;

*

aus .den bei der Liquidation des deutschen

4. der Erlaß des PreußisGen Staatsministériums vom 22. März 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an das Rheinisch - Westfälische Elektrizitätswerk, Aktiengeselischaft in Essen, für den Bau von Starkstromleitungsanlagen vom Goldenbergwerk bei Brühl nach Sinzig, durch die Amtsblätter der Regierung in Köln Nr. 16 S. 127, ausgegeben am 15. Avril 1922 und der Regierung in Koblenz Nr. 33 S. 190, ausgegeben am 29 Juli 1922;

5, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Mai 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Düren für den Ausbau des elektrishen Leitungsneßes im Kreise Düren und die anderweite Legung seiner dort vorhandenen 5000- Voltleitung, durh das Amtsblatt der Regierung in Aachen Nr. 26 S. 153, ausgegeben am 1. Juli 1922;

6, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 30. Mai 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Bonn für die Schaffung von Industrieanlagen, dur das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 28 S. 207, ausgegeben am 8. Juli 1922;

7, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. Juli 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Nieder- laufitzer Wasserwerksgesellshaft m. b. H. in Senftenberg N. L. für die Anlage eines neuen, der Versorgung der Bevölkerung mit Trink- „und Wirtschaftswasser dienenden Wasserwerks, durch das Amtsblatt der Negierung in Frankfurt a. O. Nr. 30 S. 159, ausgegeben am 29. Iuli 1922.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 33 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 12 330 ein Geseß über ein vereinfahtes Enteignungs- verfahren, vom 2. Juli 1922, unter

Nr. 12331 ein Geseß zur Erhaltung des Baumbestandes und Erhaltung und Freigabe von Uferwegen im Interesse der Volksgesundheit, vom 29. Juli 1922, und

die Bekanntmachung der nah dem Geseße vom 10. April 1872 dur die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.

Berlin, den 12. August 1922.

Geseßsammlungsamt.

rae anntana ane d!

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 12332 das Geseg über die Gehaltsverhältnisse der Beamten der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) und der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, vom 31, Juli 1922,

Nr. 12333 das Geseg über die Feststellung des Haus- haltsplans für das Rehnungsjahr 1922, vom 4, August 1922,

Nr. 12 334 das Gesez über die Negelung des Körwesens und des Pferderennwesens durch Polizeiverordnung, Vom 4, August 1922.

Nr. 12335 eine Verordnung zur Abänderung der Ver- ordnung vom 15. November 1899, betreffend das Verwaltungs- zwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen (Geseßz- samml. S. 545). Vom 11. Mai 1922. 5

Berlin, den 12. August 1922.

Geseßsammlungsamt. Krüer.

Krüer.

Bekanntmachunq,

Den Daändler Auaust Müller C{sens West, Siemenéstraße 18, habe ich zum Handel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art-und-Gegenständen“ des täg- Lichen Bedarfs sowie zur Verm iltlertätig keit hierfür wieder zugelassen. . j

‘Essén, dèn 12. August 1922.

Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Richter.

Bekanntma lung

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBl. S. 603), habe ich der Händlerin Bernhard Kettler aus Wanne, Schlabthofstraße 52, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen, bis auf weiteres untersagt.

Gelsenkirchen, den 8. August 1922.

Der Landrat. J, V: M-o ll.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Berlin, 12, August. Die deutsche Botshaft in Paris hat der französischen Regierung am Sonnabend im Auftrage der deutschen Regierung folgende beide Noten übergeben:

L

Herr Ministerpräfident!

Im Auftrage der deutshen Regierung beehre ih mi, auf die

Note bom 5. August d. J. Ihnen folgendes mitzuteilen : __ Die deutsche Regierung muß zu ihrem Bedauern feststellen, daß die . französische Negierung ihrem Wunsche, die weitere Behandlung der Ausgleichsangelegenheit bis zu den in Aussicht stehenden Ver- handlungen der beteiligten alliierten Mächte zurüczustellen, niht ents sprohen hat. Die von der französishen Regierung mitgeteilten be- sonderen Maßnahmen finden in dem Vertrage von Versailles und in den mit der deutschen Regierung getroffenen ergänzenden Ab- kommen, insbesondere dem Abkommen vom 10. Juni 1921, keine Grundlage und können auch mit den Regeln des Völkerrehts nicht begründet werden:

1. Die Weisung an die Ausgleichsämter in Paris und Straß- burg, bis auf weiteres jede Bekanntgabe der anerkannten deutschen Forderungen aufzuschieben, widerstreitet der positiven Bestimmung des §9 der Anlage zu Artikel 296, in dem vorgesehen ist, daß das Schuldneramt binnen angemessener Frist die anerkannten Forde- rungen bekanntzugeben hat. Unter einer angemessenen Frist kann zur eine Frist verstanden werden, wie fie sich aus dem Geschäfts- gange der Ausgleih8ämter ergibt. Eine Anweitung einer Negierung, jede Bekanntgabe von Anerkenntnissen an das gegnerishe Ausgleichs- amt bis auf weiteres zu unterlassen, ist daher mit dem Vertrage von Versailles unvereinbar und steht mit dem Grundgedanken des auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhenden Ausgleihsverfahrens im Widerspruch.

2. Die vorläufige Einstellung der Zahlung der dur Urteile der emishten Schiedsgerichtshöfe festgesetten Ent\hädigungen aus dem Srlô8 der Liquidationen des deutschen Eigentums in Frankreich widerspriht dem Abkommen über die Bezahlung der Schadensbeträge aus Artikel 297 e vom 26. August (3. September) 1921. Hierin hat si die französische Regierung verpflichtet, die im Artikel 297 e vorgesehenen Gntshädigungen auf Grund von Urteilen des gemischten Schiedsgerichtshofs oder von rechtsgültig gela enen Vergleichen

l igentums erzielten Er- lösen zu bezahlen.

| aus der Uquidakion des deuts{Gen Eigenkums în Frankreih nit mehr befanntzugeben, maht die Durchführung des auf dem Grund- saß der Gegenseitigkeit beruhenden Artikels 297% des Versailler Vertrages unmö lids, Diese Maßnahme widerspriht ferner dem Artikel 11 des Abkommens vom 31. März (9. April) 1921, worin vorgesehen ist, daß die Liguidationserlöse binnen bestimmter kurzer Fristen dem NReichsausgleichsamte gutzuschreiben und mitzuteilen sind.

4. In dem Abkommen vom 15. November 1919 hat sich die französische Negierung verpflichtet, die Möbel und Kleidungsstücke der früher in Elsaß-Lothringen ansässig gewesenen Deutschen freizugeben. Das Verbot der weiteren Möbelausfuhr bedeutet eine Verletzung dieses Abkommens, von der durhweg minderbemittelte und ohnehin unter den Kriegsfolgen s{chwer leidende deutsche Neichsangehörige bes troffen werden. Diese Maßnahme erscheint der deutshen Regierung um so ungerechter, als sie die ihr nah dem Abkommen obliegende Leistung seit geraumer Zeit vereinbarungs8gemäß erfüllt hat.

9. Schließlih werden nicht näher bezeihnete Sicherheitsmaß- nahmen in Elsaß - Lothringen in Ausficht gestellt. Inzwischen hat das Generalkommissariat in Straßburg den deutschen Reichsangehörigen jede Verfügung über ihre Konten oder ihre Depositen bei Banken oder anderen Finanzinstituten in Elsaß-Lothringen entzogen und diese unter Zwangsverwaltung gestellt, gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt fie errichtet worden sind. Soweit Einzahlungen nah dem 10. Januar 1920 erfolgt sind, werden derartige Anordnungen durch den Vertrag von Versailles nicht gedeckt und enthalten daher eine {were Vers- legung des Grundfatzes der Unverleßlichkeit des Privateigentums.

Die deutsche Regierung hat mit ihrer Note vom 12. Juli d. J. lediglich die Abänderung eines bestehenden Vertrags beantragt, dessen Lasten infolge der inzwischen eingetretenen Markentwertung für Deutsch- land untragbar geworden waren. Die deutsche Regierung hat hiermit nur die unausweichlichen Folgerungen aus einer Entwicklung gezogen, die unabhängig von ihrem Willen und entgegen ihren Juteressen ein- getreten ist. Wenn die französische eung das Stundungsgesuch, ohne die Fälligkeit der Verpflichtungen der deutschen Regierung ab- zuwarten, mit Zwangsmaßnahmen beantwortet hat, die bestehende Ver- träge verletzen, so liegt darin ein chweres Unrecht.

Ich bin daher beauftragt, gegen die Maßnahmen Verwahrung einzulegen und um ihre Aufhebung gu ersuhen: Sollte die französifche Regierung auf ihrem Standpunkt beharren, so s{lägt die deutsche Regierung vor, einen internationalen Schieds\spruch über die Necht-« mäßigkeit der ergangenen Anordnungen herbeizuführen.

Genehmigen Sie . « « «

T1

Dur Verbalnote vom 11. August hat die frauzösisGe Regierung der Botschaft mitgeteilt, daß sie sich in Ermangelung von deutschen Zusagen hinsihtlich der am. 15, August vom Reichsausgleichsamt zu bewirkenden Zahlungen und in Ermangelung des Erfolges der bisherigen NRetorsionsmaßnahmen zu weiteren Maßnahmen veranlaßt. sehe und deshalb ihrem Generalkommissar in Straßburg Anweisung erteilt habe, 500 deutsche Staatsangehörige bis zum 12. August aus Elsaß-Lothringen auszuweisen. Die Ausge- wiesenen dürfen nur Handgepäck und den Gegenwert von 10000 4 für die Familie oder von 5000 4 für den Unverheirateten über 25 Jahre mitnehmen. Ihr Vermögen foll vorläufig unter Zwangs- verwaltung gestellt werden. Die Ausweisung weiterer 500 deutscher Staatsangehöriger aus Elsaß-Lothringen ‘wird vorbehalten.

Die Botschaft beehrt sich hierauf im Auftrage der deutschen Negierung das Folgende zu erwidern :

Nach den Grundsätzen des Völkerrechts ist es zwar jedem Staate unbenommen, einzelne fremde Staatsangehörige aus fremdenpolizei- lihen Gründen aus seinem Gebiete auszuweisen. Eine Massenaus. weisung, die Hunderte von Angehörigen eines bestimmten Staates plößlih und unvorbereitet ihrer Eristenz beraubt, widerspricht da- gegen jedem völferrechtlihen Herkommen und aller natürlihßen mensch lichen Nüsichtnahme. Diese Maßnahme muß die Ausgewiesenen um so härter treffen, als die französische Regierung ihnen fast vier Jahre lang -nach Aufhören der Feindseligkeiten den - Aufs enthalt in -Ellsáß-Lothringen gestattet und damit die Hoffnung in thnen erweckt hat, weiter in ihrer Heimat bleiben und ihre Erwerbe nachgehen zu können. Im übrigen ist ein innerer Zusammen hang zwischen den Ausweisungen und der von der französischen Nes« gierung zum Anlaß genommenen Frage der Ausgleihszahlungen nicht erfindlih. Die Ge dbéträge, deren Mitnahme gestattet ist, sind völlig unzureichend. Der für eine ganze Familie festgesezte Betrag von 10 000 4 entspriht zurzeit dem Wert von 2F englishen Pfunden oder 11F Dollar. Die Ausgewiesenen werden somit tatsächlich als Bettler auf die Straße gesetzt.

Die deutsche Negierung legt gegen die getroffenen und in Aus- sicht gestellten Maßnahmen der französischen Regierung hiermit nach- drücklich}st Verwahrung ein.

Die Ausfuhrmindestpreise für Hirschhhornsalz, Salmiak, sublimiert, und Salmtakgeist 0,910 nach den valutashwachen Ländern wurden heraufgeseßt.

Die Ausfuhrmindestpreise für Schwefelna trium und Antichlor nah dem valutashwachen Ausland find geändert worden.

Die Auszfsuhrmindestpreise für Bleiweiß, Zink? weiß und der Auslandsmarkpreis für Bleimennigs find abgeändert worden:

Die Ausfuhrmindestpreise für chemisch reine Salzsäure zu Genußzwecken nah den untervalutarischen Ländern (Finnland, Randstaaten, Polen und Oesterreich) sind erhöht worden. Desgleichen haben sich die Preise für Ballon- verpackung nah den untervalutarishen Ländern erhöht.

Näheres ist durch die Außenhandelsstelle Chemie zu erfahren.

Die Außenhandelsstelle für Shniß- und Former- stoffe und Knöpfe hat eine neue Ausfuhrmindestpreis- liste für Frisierkämme und Haarshmuck aus Zelluloid, gültig ab 16. August 1922, herausgegeben.

Handel und Gewerbe.

Der A nkauf vonG old für das Reih durch die Neichs- bank und dieP oft erfolgt laut Meldung des ,„W. T. B.“ in der Woche vom 14. bis 20. August d. J. unverändert wie in der Vorwoche zum Preise von 2500 4 für ein Zwanzigmarkstück, 1250.4 füx ein Zehnmarkstückd. Für die ausländischen Goldmünzen werden ent- sprehende Preise gezahlt. Dex Ankauf von Reichssilber- münzen durch die Reichsbank und Post sindet unverändert zum 60 fachen Betrage des Nennwerts statt.

_ Ueber die Lage der Eisen- und Stahlwaren- industrie imMonat Juli teilt der Eisen- und Stahlwarens- Judustriebund in Elberfeld u. a. mit: Die Lage hat si gegen die des Bormonats wesentlich niht geändert. Jm Hagener Bezirk macht sich in der Kleineisenindustrie der scharfe Sturz der Mark in einer Ver- minderung des Auftragseingangs bemerkbar. Die Werke sind im all- gemeinen aber noch gut beschäftigt, sodaß vor der Hand Arbeits- losigkeit verhütet ist. Die Erschwerung der Einfuhr nach“ Spanien durch die neuen Ae gen der spanischen Regierung übt auf die Ausfuhr einen lähmenden Einfluß aus. - Die Versorgung der Werke mit Kohlen ist unbefriedigend, Im Solinger Bezirk hat si der Beschäftigungsgrad gegenüber dem Vor- monat nicht wesentlich geändert. Troß des Marksturzes erreichen immer mehr Artikel den Weltmarktpreis. Im Remscheider Bezirk war die Beschäftigung noch durhgängig ausreichend. Der Ausftrags-

3. Die an die französischen Ausgleihsämter erteilte Anweisung, bis auf weiteres dem deutschen Ausgleihsamt die Höhe der Erlöse

eingang war im allgemeinen befriedigend, wenn auch von einzelnen Werken über einen starken Rückgang geklagt wurde. Die Preise

E Guthaben der Oesterreihisch -Ungarishen Bank (Liquidationsmasse)

} ? RorsGüsse auf Wertpapiere 2 174 583 000 (Zun. 35 477 000) Fr.,

ertigerzeugnisse Haben infolge der NRohbstoffpreiserhöhungen as E Steigens der Löhne weiterhin auf der ganzen Linie angezogen. Dadurch hat s\sich der Abs{luß von Lieferungen ins Musland ershwert. Die Rohstoffe, Kohle, Eisen und Stahl, gehen au weiterhin s{leppend ein. Außerdem wird über die gelieferten ualitäten und die Lieférbedingungen der eisenerzeugenden Werke sebhaft geklagt. In der Velberter Schloß- und Beschlagindustrie war die Beschäftigung noch ausreichend. Vereinzelt wird ebenfalls über das Nachlassen des Auftrageinganges geklagt. Die Preise mußten | infolge des Anziehens der Rohstoffpreise und der Löhne im gleichen 9lusmaß erhöht werden. In der süddeutsthen Eisen- und Stahl- warenindustrie war der Beschäftigungsgrad und der Absaß, vor allem nach dem Ausland, immer noch efriedigend, aber die Rohbstoff-, KRohlen- und Koksversorgung bereitet der süddeutshen Industrie immer größere Schwierigkeiten und nötigt sie in immer größerem Umfange, \ich aus dem Ausland einzudecken, was nur unter außerordentlichen

} Opfern geschehen kann.

Die Stahlwerke Becker A.-G. Willi, berichten, | wie „W. T. B.“ mitteilt, über den Abschluß des im Juni veröffent- Ï iten Geshäftsjahrs: „Die Verselbständigung der Zechen „Präsident“ Ï und „Herbede“ brachte folgende Zahlen: Ueberschuß 123,9 Millionen Ì Mark gegen 44,8 Millionen Mark im Vorjahr, Schuldner 273,8 Ï Millionen Mark gegen 142,8 Millionen Mark im Vorjahr, Vorräte } 141,2 Millionen Mark gegen 75 Millionen Mark im Vorjahr, N NRüdlagen 69,8 Millionen Mark gegen 22,3 Millionen im Vor- | jahr, Gläubiger 262 Millionen Mark gegen 220,9 Millionen ) Mark im Vorjahr, Unkosten 28,6 Millionen Mark gegen | 10,3 Millionen Mark im Vorjahr, offene Abschreibungen Ÿ 60,9 Millionen Mark, Reingewinn 37,1 Millionen Mark gegen N 152 Millionen Mark im Vorjahre. Für die am 25, August Ÿ in Willich stattfindende Hauptversammlung wird eine Dividende von N 30 vH gegen 20 vH auf die Stammaktien und als Gewinnanteile Ì 3,5 Millionen Mark gegen 1,1 Millionen Mark sowie 4,8 Millionen N Mark gegen 2,8 Millionen Mark im Lorlade als Vortrag vor- N geschlagen. Der Ueberschuß hat \ich verdreifacht.

| Wien, 10. August, (W. T. B.) Wochenausweis der Defster - Ï reichisG - Ungarishen Bank (sösterreihishe - Geschäfts Ÿ führung) vom 31. Juli (in Klammern Zunahme und Abnahme Y im Vergleich mit dem Stande vom 23. Juli) in tausend Kronen: N Metallschaß 1393 (Abn. 181), Kriegsdarlehnskassensheine 181 756 Ï (Abn. 879), Eskomptierte Wechsel, Warrants und Effekten 255 116 505 Ÿ (N 21 717 696), Darlehen 1214 972 (Abn. 88 409), Effekten 2033 Ÿ (Zun. 400), Oesterreichishe Staatsschayscheine 555 416 777 (Zun. N 40 430 000), Oesterreichisch - Ungarische Bank (Liquidationsmasse) E 7727610 (unverändert), andere Aktiva 61 247 955 (Zun. 6 518 347), Banknotenumlauf 786 225 601 (Zun. 94455 123), Sichtkassenscheine Î 6663 (Abn. 4), . Giroguthaben 36 688849 (Abn. 21 995 760),

Î 930 256 (Abn. 64 835), sonstige Passiva 57 058 634 (Abn. 3 817 549), | P ari 8, 10. August, (W, T. B.) Ausweis der Bank von | ¡Frankrei ch vom 3. August (in Klammern Zu- und Abnahme im Ver- | | gleih mit dem Stande am 27. Juli) in Franken: Gold in den Kassen §582 223 000 (Zun. 230 000) Fr., Gold im Ausland 1 948 367 000 (unverändert) Fr, Barvorrat in Silber 285 409 000 (Zun. 53 000) Frank, Guthaben im Ausland 577 892000 (Abn. 123 000) Fr., vom Moratorium nicht betroffene Wesel 1 994 057 000 (Abn. §23 203 000) Fr., gestundete Wechsel 34 927 000 (Abn. 116 000) Fr.,

Vorschüsse an dèn Staat 23 500 000 000 (Abn. 100 000 000) Fr., Vor-

(Zun. 2760 446), Sichtguthaben im Ausland 42 320 700 (Zun. 998 500), Lombardvorshüsse 36 294322 (Abn. 188 202), ert schriften 8 418 411 (Abn. 1186), Korrespondenten 18 846 530 (Abn. 2173 126), sonstige Aktiva 22178 205 (Zun. 3 263 732), eigene Gelder 30 440 858 (unverändert), Notenumlauf 752 653 700 (Abn. 16 460 225), Girodepot 250 772 489 (Zun. 19 387 454), sonstige Passiva 24 475 081 (Abn, 24 469),

mEEck a a E A

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernoti; stellte ch laut Berliner Meldun des „W. T. B.“ am 12. August auf 25 571 4 (am 11. August au 27 017 4) für 100 kg,

taten mt ata

Berlin, 12. August. (W. T. B.) Großhandels- preise in Berlin, offiziel festgestellt durh den Verband deutscher Großhändler der Nahrungsmittel- und verwandten Branchen, Verband3gruppe Berlin (E. V., Berlin). Die Preise verstehen ih für 50 kg frei Haus Groß Berlin, soweit niht auf Grund des Orts- gebrauchs Rollgeld berechnet wird. Gerstenflocken, lose —.#, Gersten- graupen, lose 2600—2750 4, Gerstengrüze, lose 2600—2700 4 aferflocken, lose 3350—3500 4, Hafergrüße, lose 3400—3550 A,

fermehl, lose M, Kartoffelstärkemehl 3800—4100 H,

aisflocken, lose 2425—2525 A, Maisgrieß 2600-——2800 „#4, Mais- mehl 2350—2550 .4, Maispuder, lose 3200—3300 4, Makkaroni, lose 3700——3800 #4, S@nittnudeln, lose 3350—3450 M, Reis, Birma 3150—3350 4, glas. Tafelreis 3200—4600 4, grober Bruch« reis 2600—2900 M, Reismehl, lose 2500—2600 4, Reis- grieß, lose 2600—2700 4, Ringäpfel, amerik. 25 150—25 300 A, etr. Aprikosen, cal. 24 150—24 600 4, getr, Birnen, cal. 16 350 bis 16 750 4, getr. Pfirsiche, cal. 13 125—13 500 Æ, getr. Pflaumen 5000—6500 .4,- Korinthen, 1921 Ernte 10 000—10 200 4, Rosinen, fiup. carab. 1921 Ernte 7300—8000 4, Sultaninen in Kisten 1921 21 400—23 000. 4, Mandeln, bittere 14 000—15 500 AÆ, Mandeln, süße 22 000—24 000 .4, Kaneel 19 000—21 000 4, Kümmel 9900 bis 11 000 4, sckchwarzer Pfeffer 11 000—11 750 M, w eier Pfeffer 18 000—20 000 Æ#, Kaffee prime 22 800—23 200 4, Kaffee seuperior 22 200—22 600 4, Bohnen, weiße 2500—2700 #4, Weizen- mehl 2600—3000 A, Speiseerbsen 2900—3200 .4, Purelard 13 250 bis 13 450 4, Bratenshmalz 12 500—12 900 4, Marmelade 2700 bis 8000 .4, Kunsthonig 1900—2000 .4, Speck, gesalzen, fett 14 500 bis 14 900 4, Corned beef 12/6 1bs per Kiste 6300 4 Auslands- zuder, raffiniert 5050—5250 M.

ante tent ar tR Af

Speisefette. (Beriht von Gebr. Gause.) Berlin, den 12. August 1922. Butter. Es herrs{cht noch erheblicher Mangel an Ware und dementsprechende rege Nachfrage, doch blieb die Notierung unverändert, wohl mit Rücksicht auf die auswärtigen Plätze, die, wie Hamburg, noch unter dem Preis notieren. Die heutige amtlihe Notierung ist: Einstandspreise für das Pfund eins{chl. Faß frei Berlin Ta Qualität 145 4, Ils Qualität 130—135 M. Margarine. Die Nachfrage war gut. Schmalz. Der Markt war infolge der Devisenshwankungen aufgeregt und {loß sich der Steigerung der Kurse an, Das Interesse der Kundschaft war lebhaft, doch wurden bei den hohen Preisen nur zögernd Abschlüsse getätigt. Die beutigen Preise find: Choice Western Steam 118 4, Pure Lard in Tierces 125 s, do. Firkins u. Kisten 126 4, Berliner Bratenschmalz 124 A Spe ck. Rege Nachfrage.

469,50 G,, 30 530,50 B,, Paris 6323,35 G., 6336,65 B., Posen 11.084 G., 11,114B., Warschau 11,084 G,, 11,11F B., Danziger Private bank E E

don, 11. August. (W. T. B.) atdiskont 2,25, 4 9% L Kriegsanleihe 89, 5% Kriegsanleihe 100!/15, 4 % Sieges»

ibe 89/s. ; E n, 12. August. (W. T. B.) Silber 342, Silber auf Deutschland

R 4 s T. B.) Devisenkuri is, 12. August. (W. T. B. evisenkurfe. l

138° Gneeils 1226,00, Belgien 94,75, England 54,67, Holland 479,00, Ftalien 56,30, Schweiz 233,590, Spanien 2 s

üri, 12. August. (W. T. B.) Devisenkurse, in a ier 0,01, Prag 13,574, Holland 204,25, New York 525,50, London 23,45, Paris 5h, Italien 24,124, Brüssel 40,75, - Kopen- bagen 113,10, Stockholm 137,60, Christiania 90,90, Madrid 81.50, Buenos Aires 191,50, Budapest 0,39, Bukarest —,—, Agram 157,50,

Warschau 0,07}. Z i A Kopenhagen, 12. August. z : evisenkurse. London D073, New York 466,00, Hamburg 0,62, Paris 38,00, Antwerpen 36,00, Zürich 88,60, Amsterdam 180,75, Stockholm 122,00, Christiania 80,25, Helsingfors 9,95, Prag 12,00. Stockho!lm, 12. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,03, Berlin 0,50, Paris 31,30, Brüssel 29,50, \chweiz. Plätze 79,75, Amsterdam 148,50, Kopenhagen 82,50, Christiania 66,00 Washington 381,50, Helsingfors 8,15, Prag 9,95. Christiania, 12. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 95,85, Hamburg 0,75, Paris 47,25, New York 583,00, Amsterdam 225,00, Züri 110,75, Helsingfors 12,30, Antwerpen 45,00, Stol- holm 152,25, Kopenhagen 125,25, Prag 14,75.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 11. August. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 4000 Ballen, Einfuhr 23 000 Ballen. Augustlieferung 12,15, Seps temberlieferung 12,03, Oktoberlieferung 11,93. Amerikanische Baum- wolle 37 Punkte, brasilianische 35 Punkte, ägyptische 75 Punkte höher. Manchester, 11. August. (W. T. B.) Am Tuch- und Garnmarkt war die Tendenz bei größèrer Nachfrage fester. Waters twist notierte 1 s 74 d, Printerscloth 43 s.

Die am 9. August ausgegebene Nr. 64 des „Zentralblatts der Bauverwaltung* hat folgenden Bi Das Wärmes \hußvermögen von Baustoffen. Der Wolfsholzsche Preßzements att und seine BereGnung. Die Erweiterung des König- Alberts Dos in London. Vermischtes: 70. Geburtstag Ludwig Hoffmanns in Berlin. Verleihung der Würde eines Doktor-Zngenieurs ehrenbalber. Verleihung der Würde eines Doktors der Philosophie ehrenhalber. Ernennnung zum Ehrenbürger der Universität Münster. Ernennung von Baurat Franz von Hoben zum Ehrens- mitglied des Frankfurter Architekten- und Ingenieurvereins. Neue Geschäftsanweisung der Akademie des Bauwesens. Ausstellung für Wasserstraßen und Energiewirtshaft in Nürnberg. Ausstellung von Erfindungen und Neuheiten. Eröffnung des Psychotecnischen Ænstituts an der Technischen Hochshule Dresden. Inhalt der Zeitschrift für Bauwesen. Neue Erdkrustenbewegungen. Büchers

\Müsse an Verbündete 4272 000 000 (Zun. 8 000 000) Fr., Noten- 50 584 000) Privyaiguthaben 2210 643 000

è b E T U st (in Kl i i v . August (in Klammern Sn E A d Metallvorrat 273 909 066

Ergänzungsnotendeckung 828 495 329 (824 293 674),

y f Snlanb 369 050 905 (370 868 830), davon Wechsel dayan Wes aw Ls Notenumlauf 545 633 001

(514 816 339), Notenreserve 127.185 132 (168 044 622), Girokonto-

umlauf 36 449 878 000 (Zun. 73 665 000 (Zun. 48 250 000) Fr., (Abn. 146 919 000) Fr.

Stockholm, 8, August.

der Stand am 22. Juli) îin Kronen: (273 930 480),

auf Ausland 50 122 109 (44973 329), guthaben 230.288 613 (258 410 744).

Bern, 10. August, (W. T. B.) Wochenausweis der Schweizerî-

\Gen Nationalbank vom 7. August und Abnahme - im Franken:

1. Untersuchungssachen. 2, Zusgevote, 8, Ver

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

b. Kommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Vergleih zu dem Stande vom 31. Juli) in Metallbestand 633 884 903 (Abn. 1 306 129), Darlehns- fassenscheine 12 187 000 (Zun. 48 325), Wechselbestand 284 212 026

erlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. äufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c

Schatzguthaben

Fr.

Wodchenausweis der

Eng

(in Klammern Zunahme

aure met

h SREZ

S Befristete Anzeigen müssen dr

1) Untersucchungs- sachen.

[55893] Beschluß.

Der Schüße Albert Hoffmaun Ak. des 3, Bataillons Inf.-Negts. Nr 7 in Breslau, welcher dringend verdächtig er- \{eint, am 1. Mai 1922 in Carlowiß bei Breslau \ich von seiner Truppe eîgen- mächtig entfernt zu haben, und zwar . in der Absicht, sich der von ihm übernommenen Vervflihtung zum Dienste dauernd zu entziehen, wird gemäß § 12 des Gesetzes, betr. Aufhebung der Militärgerichtébarkeit, pom 17, August 1920 (RGBVl. S. 1579) für fahnenflüchtig erklärt, da sein Auf- a unbekannt ist, er mithin als ab- wesend gilt. l Amtsgericht Breslau, den 31. Juli 1922,

[56283] Landgericht Stuttgart. Ferienstra\kammer IL, Beschluß vom 3, August 1922. Nachdem gegen den Angeklagten Anton

Belkle, Gefreiten in der 5. Kompagnie des 13. ÎInf.-Regts., öffentlihe Klage wegen Fahnenflucht erhoben, gegen den- selben auch Haftbefehl- erlassen, weil er flüchtig ist, wird derselbe gemäß § 12 des Gesehes Lom cu August 1920 für fahnen- flüchtig erklärt.

Landgerichtsdirektor Balluf f.

Sp

2) Aufgebote, Ver lust-und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[55913] Zwangsversteigerung.

10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/15, drittes Sto werk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Engel-Ufer 1, be- legene, im Grundbuche von der Luisenstadt Band 21 Blatt Nr. 1248 (eingetragene Eigentümerin am 18. Juli 1922, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs- vermerks : Grun e Ber R M Verwaltungsgesellshast m, b, H. ö Berlin )eingetrageneGrundstück: a)T.Vorder- wohnhaus mit linkem Sat Hof und Garten, b) 11. Vorderwohnhaus mit Hof, c) Fabrikgebäude rechts mit rechtem Vorflügel und Querfabrikgebäude mit Kessel: und Maschinenhaus, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 44, Parzellen 92406/24d, 2153/245, 2405/245, 26 a 80 p groß, Grundsteuermutterrolle Art. 12 076, Nußungswert 46 060.4, Gebäudesteuerrolle Nr 700. 87. K. 47. 22,

Berlin, den 4. August 1922. ¿ Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 87

[56310] i Die R RnL erp ter t 0s e 59/9 Deutsche Neichsanleihe, u : Lit. F 553 944, 553 945, 593 946, 553 947 über je 10000 4, Lit. A 1 723 607, 1 723 608, 1 723 609, 1 723 610, 1 662 564 über je 5000 M, Lit B 3285993, 3 285 594, 3 285 595, 3 285 596, 3 285 597, 3 285 598, 3 285 599, 3 289 600, 3 286 201, 3 286 202, 3 286 203, 3 286 204, 3 286 205, 3 286 206 über je 2000 #4 mit Coupons vom 2. Januar 1918 ff. 34 000 4 44 % VI, Deutsche Reichsïhaganweisungen: Gruppe 627 Lit. H 1 065 271, 1 065 272, 1 065 273, 1 065 274. 1 065 279, 1 065 276, 1 065 277, 1 065 278, 1 065 279, 1 065 280, 1 065 281, 1 065 282, 1 065 283, 1 065 284, 1 065 285, 1 065 286, 1 065 287, 1 065 288, 1 065 289, 1 065 290, 1 065 291, 1 065 292, 1 065 293, 1 065 294, 1 065 295, 1 065 296, 065 297, 1 065 298, 1 065 299, 1 065 300,

Bericbte von auswärtigen

Köln, 12. August. (An Holland 31 111,05 G., 31 188,95 B., Frankreich 6541,80 G., 6558,20 B., Belgien 6192.25 G., 6207,75 B., Amerika 799,00 G., 801,00 B,,

fand 3544,55 G. 9553,45 B., Sthweiz 15171,00 G, 15209,00 B. 3649,60 B., Dänemark 16998,60 G., 17041,40 B., E t G: 20775,95 B., Spanien 12174,75 G., 12205,25 B., Prag 60 G., 1922,40 B., Budapest 59,43 G., 59,57 B., Wien 1,58 G., 1,62 B.

Amerikanische 10,89 B.

talien 3640,40 G., 36 torwegen 13682,90. G.

Danzia, 774,922 G., 775,78 B., Polnische 10,86 G., graphische Auszahlungen: London 3472,50 G.,, 3478,50 B., Holland

MWertpapier

(W, T. B.) (Amtliche

3667,10 -B.,

12. August. (W. T. B.) Noten:

| Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für ven Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 20 #4

1918 ff. sind verloren gegangen. Durch Beschlüsse des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 30, März/6. April 1918 ist Zahlungs8- sperre angeordnet. Vor Ankauf wird gewarnt.

Berlin, den 11. August 1922.

Dr. Wollmann, Rechtsanwalt.

(55909) E Das Aufgebotsverfahren, betr. die 5 % Reichsanleiben Nr. 287 371 über 2000 4 und Nr. 902 079 und 902081 über je Se ht Voclin-iMitt Abteilung 81 mtsgeri erlin-Mitte, Abteilung 81, wet den v. August 1922.

55910) .

( Die Zahlungssperre hinsichtlih der 5 °/%

Kriegsanleihen Nr. 4 869 938 über 500 .4

und 10850512 über 1000 4 ist auf-

gehoben. 84. F. 201. 19. :

Amtsgericht“ Berlin-Mitte, Abteilung 34, den 8. August 1922,

55911] E | Die Zahlungssperre hinsihtlih der 5% Kriegsanleihen Nr. 1889 393 und 1 889 354 über je 2000 # is aufgehoben. Amis ri Bs lin-Mitte, Abteilung 84 Amtsgerl erlin-Mitte, % z E den 9. August 1922.

55908 L l Siabiains, Die im Reichsanzeiger171 vom 4. 8. gesperrten 49/9 1880 er Russische Anleiben sind ermittelt.

Berlin, den 11. 8. 1922. (Wp. 231/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung TV. G.-D.

[56307 Abhanden gekommen: Anhalter Kohlenwerke Afkt.-«Mäntel zu Nr. 6024/5 = 2/1000. Berlin, den 12. 8. 1922. (Wp. 246/22.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.-D.

56308 l anin gekommen: Oberschles.

Eisenb. Bed. Akt. Nr. 45425 = 1/1000.

———

Devisenkurse.)

hau, Löhne und Preise.

märkten. Gang der (Deutsches

Geschenkliste.

Tesle- 1 und außerdeutshen Ländern.

6. Grwerb8- und

9. Bankausweise.

e i Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “Wi

[56309] Bekanntmachung.

Bei der Braunschweigischen Staats- bank, Zweigkasse Bad Harzburg, ist die Aktie Nr. 35 121 der Elektricitäts A.-G. vorm. Schuckert & Co. über den Nominal- betïag von „4 1000 nebst Dividenden- scheinen vom Jahre 1921 ab, abhanden gekommen.

Braunschweig, den 10. August 1922.

Die Pet oon 1b. adcke.

[55912] : ' Das Aufgebot im Oeffentl. Anzeiger

Nr. 148 v. 28. 6. 22 Dru Nr. 38538,

betr. abhanden gekommener österreichischer

Schatzanweisungen ist erledigt Die

Wertpapiere haben \ich wieder angefunden. Magdeburg, den 9. August 1922.

Der Polizeipräsident.

[53914] j Die folgenden Mae sind gestohlen worden und werden ge!perrk: M 1000 59% Dt. Reichsanleihe v. 1915 Lit. C Nr. 4 493 649, A./D. 4 2000 5 9/9 Dt. Reichsanleihe v. 1918 Lit. B Nr. 4439 100, J./I. M 5000 5 9% Dt. Reichsanleihe v. 1917 it. A Nr. 2048 187, A./O. M 5000 5 9% Dt. Reichsanleihe v. 1918 Lit. A Nr. 2517 001, JI./JI. Ohlau, den 4. August 1922. Die Polizeiverwaltung.

55915] Bekanntmachung.

( n \Saden des Familienfideikom- mif es von Brand-Lauchstädt-Herms- dorf hat der Fideikommißbesißer Dr. jur. Adolf von Brand, in Lauchstädt die Auf- nahme eines Familienshlusses, betreffend die freiwilligeAuflösung des Familienguts, beantragt. Der Termin zur Aufnahme des Familienshlusses vor dem beauftragten Mitalied des Auflöfungs8amts für Familten- güter ist auf den 20. September 1922, Vorm. 11 Uhr, im Dienst- ebäude des Kammergerichts, Berlin W, 57,

Ümsaßsteuergeseß. Kennzeichnung von Maler manni R A von Fällen der Wutkrankhetit. r : ) Dl, Fi Desgleichen im Auslande. Verinischtes." (Niederlande.) Fabresberiht der Malariakommission für Nord-Holland, 1921. Woentabelle über die Geburts- und Sterblich- feitsverbältnisse in den 46 deutschen Orten mit 100000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in einigen größeren Städten des Aus- landes. Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in deutschen

7. Niederlassung 2c. von è f 8. Unfall- und Invaliditäts: 2c. Versicherung.

Nr. 32 der „Veröffentlihungen des Reiths- gesundheitsamts“ vom 9. August 1922 hat folgenden JInhalt+ gemeingefährlichen Krankheiten. Geseggebung usw. Reich.) Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum

Waren. (Bayern). (Oesterreich). Gebäuftes Auftreten Tierseuen“ im Deutschen: Reiche,

Witterung.

t8anwälten.

Wirts Men enschaften.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

t

Alle Teilnahmeberechtigten, das sind außer dem Fideikommißbesizer die zur Nach- folge in das Fideikommiß berufenen Familienmitglieder, werden hierdurch auf- efordert, sich beim Auflösungsamt für Familiengüter in Berlin W. 57 (Kammer- geriht) zu melden. Die zuzuziehendeu Anwärter, die besonders geladen sind, mit Ausnahme des nächsten Folgeberehtig» ten, gelten als zustimmend zu dem Fa- miliens{chluß, wenn sie weder spätestens am Tage vor dem Termin durch Einreichung einer öffentlichen oder öffentli beglaus bigten Urkunde bei dem Auflösungsamt noch in dem Termin eine Erklärung zu dem Familienshluß abgeben. Zuzuziehen sind diejenigen Anwärter, die sich entweder innerhalb des Deutschen Reichs aufhalten oder die zur Wahrnehmung ihrer Anwärter» rechte einen innerhalb des Deutschen Reichs wohnhaften Bevollmächtigten be- stellt und die Bevollmächtigung dem Aufs lôösungs8amt durch eine öffentliche oder S beglaubigte Urkunde nachgewiesen haben. Berlin, den 8. August 1922. Auflöfungsamt für Familiengüter.

[55916] Bekanntmachung. i Fn Sachen des von Kalckstein- Wittichschen Familienfideikommisses Siede hat der Fideikommißbesißer Ritt: meister a. D. Ludwig von Kalckstein in Siede bei Berlinchen die Aufnahme eines Familienschlusses, betreffend die fxei- willige ward: nag “ems Fideikommisses, beantragt. Der Termin zur Aurnahme des Familienschlusses vor dem beauftragten Mitglied des Auflösungsamts tür Fa- miliengüter ist auf den 27. September 1922, Vorm. 11 Uhr, im Dienstls gebäude des Kammergerichts, Berlin W.57, SlVBolafirale 32, Zimmer 170, be- stimmt. Alle Teilnahmeberechtigten, das sind außer dem Fete Bn

Bcrlin, den 12. 8. 1922. (Wp. 142/22.)

Wege der Zwangsvollstreckung foll ent 06, Ciiebes 1922, Vormittags

1 1 065 301, 1 065 302, 1 065 303, 1 065 304 à 1000 # mit Coupons vom 2, Januar

Der Polizeipräsident, Abteilung TV. G.D.,

lßhol;straße 32, Zimmer 163, bestimmt.

die zur Nawfolge in das bernfenn Fanilicamitglieder, Pitdon UeS