2 —— Es -
a -BN Ds O ae
d S P USELAÄE cin ditt r E add Par) à E EOLA vid mt O B T T D i I E 4
U t
C R O C E E MI E S E Ln MmE E
a E M E P T I pra R I ttO r D p er E
É C T Bli R dn azn S T inr. Du H S wam Co: 2e” Fami up O N LAR- ine At chE
S H A:
Qualität
mittel
Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster
Mh
höchster Mé
niedrigster Mh
höchster
Mh.
niedrigster P
höchster M
Doppelzentner
Verkaufs- werth
Mh.
t chnitts- prets
für 1 Doppel- zentner
Mh.
Am vorigen Markttage
Dur(h- shnitts- preis
t
Außerdem wurden om Markttage (Spalte 1) nah überschlägliher S âpung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
i es Offenburg . Bruchhfal Me Waren i. M. . Braunschweig . Allénbura . « Arnstadt i. Th. .
E E de Insterburg - S ea ae Brandenburg a. H. . Neuruppin . . Frankfurt a. D. . Anklam A B Os L, Schivelbein . Kolberg .
Stolp . Krotoschin Bromberg Namslau Trebnitz . Breslau .
Ohlau
Brieg
Bunzlau . Goldberg
V TLUUVR pi
alberstadt . rfurt
ll. Goslar Lüneburg . Bielefeld. . Paderborn . Fulda . Wesel. . München. . Straubing . Negensburg . Meißen . Dia, Ravensburg . I s Offenburg Bru(hsal . Moe, Waren i. M. . Altenburg . Arnstadt i. Th.
E E Insterburg . Löten . Elbing . Luckenwalde . Potsdam L Brandenburg a. Ÿ. . C C Fürstenwalde, Spree . Biantfürt a O «6 Demmin . Anklam . C ;
0 o a6 targard i. Pomm. . Schivelbein . Ï Kolberg . O) R E S s Lauenburg i. P. Krotoschin Bromberg Namélau. . Trebnitz . Breélau .
Ohlau Ma eo Neusalz a. O. . Sagan . ¡ Pollwih . Bunzlau . Goeldberg Leobschüß i O Halberstadt . Gilenburg Erfurt
Kiel Goslar . Duderstadt . Lüneburg Bielefeld Paderborn Fulda
Kleve
Wesel
Neuß .
München. . Straubing . Regensburg .
Meißen ,
P ea Plauen i. V. .
Bauten . .
aen ¡
avensburg.
U
Offenburg
Bruchsal .
L E Waren i. M. . Braunschweig . D Ga o A Bemerkungen. Die verkauf
L L T R EQRLAU U A U Vi
1:
Ein liegender Stri (—) in den Spa
“alter Hafer neuer Hafer
‘alter Hafer neuer Hafer
. .
te Menge wird auf vo
14,00
14 00 15,60
10,25 12,00
11,20
14,40 13,90 14,50
12,55 11,00 12,20 12,50 11,00 12,00 12,80 12,00 12,50 14,00 13,60 12,00 14,30 14,00 14,00 14,00 13,25 13,91
14,00 13,00
9,60 14/62
13,50 13,00
13,00 15/00
10,785 10,30 11,00 11,40
14,50
14,00 12,20 13/20 12,60 12/00 10 20 19,20 11/40 11/00 [2/40 13/00 12/20
S
rand puant pra fet frem O DO DO CS
O 0 0! O G
C
l |
OnNTRORNr O08
Hck DO C5 Hck H DO H C DO S DO
—————————— — Î | 000505 ano LMWOON
— — — h — — I O0!
— — — oem Ae S
C0 0 00 S
|
— 20ck Go T
.
—_—— — DO i Go ROO SSS
12 00 13,00 14,00 14,00
le Doppelzentner und der Verkaufêwerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. i ten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den
15,00
14 00 15,60
10,29 12,40
11,20
14,40 13/90 14/50
12,05 150 12.20 12 50
11 00 13,00 13,30 12 00 12,90 14 00 13,87 12,00 15,40 15,00 14,00 15,00 13 50 14,00
14,00 13,00
11,20 14/62 14,00 13,00
16,00
15,50 12,60 13,20 14,50 15,20 15,80
11,25 12,40
11,60 12,80 15,00 14,80" 14,00 14,80
12,80 12,00 12,40 13,50
13,00 13,50 13,60 13,00 13,30 13,30 14,80 14,13
15,40 16,00 14,50 15,10 13,90 14,41 15,00 13,50
14,47 15,38
14,40 14,42 15,60 15,50 13,30
13,80 15,90
11,25 10,80
11,50 12,20
12,80 11,80
13,80 15 00 13,60
15,10 13,67 12 60 15,38 12,00 12,00 15,25
14,30 13,89 13,98 13,80 15,00 13,80
13,90 14,50 14,00 14,00 13,00
12 80 13,50 15,00 14,40
Noch:
16,00
15,50 13 15 13,50 14,50 15,20 15,80 G 11,25 12,90
11,60 13 20 15,00 14,80 14,00 14.80
12,80 12,50 12,40 13,50
13,00 13,50 13,90 13,00 13,70 13,30 14,80 14 40 16,60 17,50 14,50 16,00 14,00 14,50
15,00 13,50 15,20 15,38
14,40 14/42 16,00
15,50 13,30
13,80
15,50
_H 11/20 11,20
11,60 12,60 14,84
14,40 12,80 14,12 14,40 13,40 12,70 13,80
12,80 12/40 11/40
Roggen. 16,60 15,20 16,00 13,40 13,60 14,70 16,20 16,00
erfie.
12,75
12,90
12,00
12,00
15,40 14,20 15,00 13,20 13,14 13,00 12,80 14,50 13,60 15,00 14,00 14,40 14,00 14,10 15,45 15,40 14,67 14,00 16,60 18,00 15,00 16,10 14,00 14,50 13,50 16,00 14,00 17/20 16,00 16,15 15,00 14,70 15,40 16,20 16 00 16,00 13,60 13,80 14,80 16,00 [f }
_
L
Il 19, I 7 13,0
16,00
14 60 13,60 12,80 14,00 12,60 13,20 12,80 11,80 12,60 12,00
dD D
N M E | E N O O- S
D D L D D D
17,00 15,50 16,00 13,60 13,90 14,70 16,20 16,20
12,75 13,30 12,00 12,40
15,40 14,20 15,00 13,20 13,14 13,50 12,80 14,50 13,60 15,00 15,00 15,40 14,00 14,50 15,45 15,40 14,93 14,00 17,80 18,00 15 00 17,00 14,50 16,00 13,50 16,00 14.00 17/20 16,80 16,15 15 50 14,70 15,40 16,40 16,00 16,00 13,80 13,80 14,80 16,00
11,75 11,60 11,80 12,00 13,40
16,00
13 8
1 487 145
39
23
597 707 252 740 109
000 l 166 636
3 150
343 621
1 320
102 265
410 1 300 9 643
194 1197
415 l 825
290 379 41 110 2273 1 462
3 292 912 930
12 034 343
5 311 9 903
341
15,56 15,50
13,28 13,83
15,96
19,66 12,00
13,96 14,64 13,20 12,80
12,47 13,50 13,60 13,00 13,34
13,00
14,67
3,90 x
17,20 15,23 15,31
15,25 15,60 16,00
13,59 13,80
15,36
10,97 11,80
12,40 14,84 15,10 12,80 14,12
J
n pra frank fermnb foam O DO O Go D
12 80 18,259 12,80
13,00 12 30
13,86 13,30
13,83 12,17
14,50 12,90 15,22 14,66 14,29
12,74 13,84 14,72 13,84 14,30
13,28 13,29
14,83
13,98 15,00
13,40 13,80 16,07
12 76 12,00
14,60 13/20 12,85
13,50 13,30 12,60 13,26
12,00
12,70
13,00 12,10 |
14,50 | 13,25 |
13,00 | 13,00 |
14 50 12,50 R 14 70 14,51
12,70 14,19 14,74 14,34 14,50
13,25 13,10
15,92
Der Bu inen wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. eßten sech8s Spalten, daß entsprechender
ericht fehlt.
Handel und Gewerbe.
Bei den Abrehnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Zu 1900 abgerechnet: 2243581 300 M, gegen 2 580 961 900 M im Juli d. J., 2349 772600 4 im August 1899, 2 131 780 400 S im August 1898, 1 911 312 400 M im August 1897, 1702191 500 6 im August 1896, 1631036 100 4 im August 1895, 1 364 547 5600 /« im August 1894 und 1 491 730 600 M im August 1893. — Seit dem 1. Januar 1900 bis Ende August d. J. wurden 19 932581 300 # abgerechnet, gegen 20 365 552 300 6 in demselben Zeitabschnitt 1899 und 18 394 683 700 6 1898.
Nah der Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. August 1900 betrug der caesammte Kafsenbeftand 886 658 000 (1899: 859 818 000, 1898: 895 979 000) M, d. i. der Vorwoche aegen- über weniger: 40 491 000 (1899: 38 930 000, 1898: 25 933 000) M Der PMtetallbestand von 847 986 000 (1899: 827 067 000, 1898: 859 160 000) A allein bat abgenommen® um 42058 000 1899 um 832641000, 1898 um 27 667000) / Der Be- and an Wechseln von 729373000 (1899: 800 438 000, 1898: 668 662 000) 6- zetgt eine Vermehrung um 31 187 000 (1899 um 44518 000, 1898 um 33412000) # und der Bestand an Lombardforderungen mit 74525000 (1899: 70 369 000, 1898: 91 823 000) A eine folGe um 10704000 (1899 um 6 544 000, 1898 um 6707000) A Auf diesen beiden An- [lagekonten zuiammen i} also eine Zunahme um 41 891 000 (1899 um 51062000, 1898 um 45 119000) A erfolat. Die Positton „Sonstige Aktiva*“ weist einen Zufluß von 7742000 M auf. Auf passiver Seite is der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 096 006 000 (1899: 1090 179 000, 1898: 1 063 623 000) \ der Vorwoche gegenüber um 52 798 000 (1899 um 39 017 000, 1898 um 43 364 000) /« angewachsen und die sonstigen täglih fälligen Ver- bindlichkeiten (Giroguthaben) erscheinen mit 488 356 000 (1899: 934 634 000, 1898: 492519 000) # um 43950000 (1899 um 23 965 000, 1898 um 12 291 000) M niedriger,
(Aus den tm Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrihten für Handel und Industrie*“.)
Außenhandel Frankreihs in den Monaten Januar bis
Juli 1900. Januar bis Juli Einfuhr: 1900 1899 Werth in 1000 Frar ken 453 476 5591 072 1 698 172 1 721 947 504 765 409 283 2 656413 2 682 302
Nahrungsmittel. . . E Rot stoffe für die Industrie Fabrikate . E :
Zusammen . . Ausfuhr: L 423 326 641 586 1-136 322 119 201
2319435
355 348 684 786 l 185 319 102 212 2 327 665
Mr ngoMmittel us NRobstoffe für die Industrie Fabrikate . E Posiftücke .
Zusammen .
Spanien.
Zündholz-Monopol. Dur Artikel 12 des Budgetgesetzes für 1900 war die Regierung ermächtigt worden, Maßnahmen zu treffen, welhe jede Schädigung des Tresocs oder willkürlihe Aus- beutung bei der Handhabung der Monopole aaf Zündhölzer sowie Pulver- und Explosivgemishe ausschließen, und errorderlihen Falls zur Aufhebung der Verpachtungs-Kontrakte zu \{hreiten. Demçemäß hat die fpanische Regierung mit der Monopolgefellshaft für Fabrikation und Verkauf von Phesphor-Strerchkerzchen und Streich- zündern unterm 21. Juni d. I. einen in der „Gaceta de Madrid“ vom 6. Juli d. J. veröffentlichten neuen Kontrakt vereinbart, der sich auf die Halbinsel und die Balearen erstreckt und bis zum 14, Fe- bruar 1908 gilt.
Die Monopolgefellshaft entrihtet an den Staat:
a. vom 1 April 1900 ab einen jährlihen festen Pachtzins von 5 Millionen Pesetas (750 000 Pesetas mehr als sonst);
b. von dem Jahre an, wo die Zabl der verkauften Streich- kerzhen, gleihviel welher Qualität, 3 Millionen Groß Schachtelu überfteigt, einen jährlihen Proportionalbetrag in folgender Höhe:
im 1. Jahr: 0,75 Peseta für jedes Groß Schachteln über 3 000 000,
2 100 ¿ 3 000 000, :¿ T0 J 3 000 000, Ï ¿1:00 z 3 000 000, 5, O D 3 000 000, 6. 200 2 E ; z „178 000/000; Da der Verkauf, nach - den angestellten Ermittelungen, jährli um über 100 000 Groß Schachteln zunimmt (derselbe hat im Fahre 1899 2 656 659 Groß Schachteln betragen), so is zu erwarten, daß im Jahre 1902 die Verkaufeziffer ron drei Millionen Groß Schachteln erreiht sein wird und demna die Monopolgesellshaft, bis zum Ab- laufe des Kontrakts (14. Februar 1908), außer dem festen jährlichen Pachtzins von fünf Millionen Pesetas auch noch folgende Proportional- beträge zu entrihten haben wird:
Noransblaato ZU entrichten Veranschlagte (Fr jedes Groß
Verkaufs- x n E Z SBadte be menge Wal teln über
3 Millionen Groß Schadteln Pesetas 3 100 000 0,75 3 200 000 1,00 3 300 000 1,25 3 400 000 1,50 3 500 000 1,75
” E „
" ” " # " ” »
Zu entrihtender Proportional- betrag Pesetas 75 000,
200 000, 375 000, 600 000, 875 000,
Fahr
1903 1904 1905 1906 I 1908 (Januar und 14 Tage des Februar) 3 60000 2,00 150 000, (für das ganze Jahr 1 200 000).
Die Regierung ift in Zukunft jeder Zeit ermächtigt, durch ihre Fnterventoren den Fabrikationsbetrieb und Verkauf beaufsichtigen zu lasen ; jede dabei wahrgenommene Verletzung der Kontraktsbedingungen ift mit 100 bis 500 Pesetas, im Wiederholungsfall mit 1000 Pesetas zu bestrafen. Tritt im Verlauf eines und desselben WVonats eine dreimalige Auferlegung solher Strafen ein und ergiebt fich aus den Uebertretungen eine ck{were Schädigung des Publikums, so ist die Reaterung befugt, den Kontrakt aufzuheben.
Die Phosphor-Streichkerzhen und Streichzünder, welhe die Monopolgesellshaf® verpflichtet is, jeder Zeit für den öffentlichen rebdie l und zu den hier angegebenen Preisen bereit zu halten, sind olgende:
a, ordinäre Schachtel, mit 90 ordinären Streichkerzchen, 5 bis 6 Fäden ‘stark und 28 mm lang O Ausschluß des Zündkopvfes), aus 75 Theilen Stearin, 100 Theilen Kolophontum und 40 Theilen Silicat- oder Talkum-Pulver zusammengeseßt: 5 Centimos;
b. Schachtel mit 70 Streichkerzh-n, 6 Fäden stark und 30 mm lang, aus 100 Theilen Stearin, 100 Theilen Kolophonium und 50 Theilen Silicat- oder Talkum-Pulver zusammenge}eßt: 5 Centimos;
c. mittelfeine Schachtel, mit 50 Streichkerzen, mindestens 8 Fäden stark und 30 mm lang, aus 100 Theilen Stearin, 30 Theilen Kolophonium und 30 Theilen Silicat- oder Talkumpulver zusammen- geseßt: 5 Centimos; i
d. Schahhtel mit doppeltem Gummizug, mit 50 Streichkerzchen, 16 Fäden stark und 33 mm lang, aus feinem Stearin und dem zur
6. ein Streifen Zunderpappe mit 125 Phosphor - Zündköpf@hen : 5 Centimos.
Spielkartensteuer. Jn Artikel 9 des Budgetgeseßes vom 31. März d. J. war die Regierung zur Einführung einer Verbrauchs- steuer ermächtigt worden, die im Höchstbetrage von 25 Centimos jedes innerhalb Spaniens in den Verkehr tretende Spiel Karten in- oder ausländischer Fabrikation belasten s¿llte; auch war der Finanz-Minister an gleiher Stelle angewiesen, die erforderlihen Ausführungsbestim- mungen zu erlassen und mit den Spielkartenfabrikanten des Inlandes Pauschalierungen zu vereinbaren, wonach sie die Steuer im Ver- hältniß von 809% der „flüssigen® Fabrikationsmenge zu entrichten haben würden.
Demgemäß hat nunmehr der Finanz-Minister in etnem Erlaß an den General-Steuerdirektor vom 1. d. M. angeordnet :
1) Die Finanzdelegirten der Provinzen, wo Sptelkartenfabriken bestehen, haben die bezeihneten Steuerabkommen zu vereinbaren.
2) Es sind diesen Abkommen 80 9/6 der flüssizen Produktions- menge einer jeden Fabrik zu Grunde zu legen, unter Abzug des 4. Theiles als Exportmenge; die . flüssige Produktionsmenge is auf 20 °/0 der gesammten Fabrikationsmenge zu veranschlagen.
3) Die Abkommen sind vom Tage dieses Erlasses ab zu ver- einbaren auf eine Dauer von drei Jahren, verlängerbar auf gegen- seitigen Wunsch, jedoch unter steter Aufrehterhaltung des Rechts der Verwaltung, sie jederzeit aufheben zu können.
4) Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich, jeweilig innerhalb der ersten vierzehn Tage des zweiten Monats, und zwar vom L Jul D 6 abi
9) Die aus dem Auslande eingeführten Spielkarten haben pro Spiel 25 Centimos zu entrihten und sind in den Zollämtern mit einem entsprehenden Streifband (precinto) zu versehen.
6) Spiele Karten, welhe aus dem Auslande, oder von Fabris- kanten herrühren, die sich der Pauschalierung niht angeschlofsen haben und des gedachten Streifbandes entbehren, sind als Shmuggelwaare zu behandeln, und der Besitzer is mit Geldbuße in Höhe des 5- bis 10fahen Betrags der begangenen Steuerdefraudation zu bestrafen; ebenso sind den Fabrikanten, welhe unrihtige Angaben machen oder sich der behördlihen Beaufsichtigung entziehen, Geldbußen von 500 bis 1000 Pesetas aufzuerleg?n.
7) Fabrikanten, die fih der Pauschalierung niht anschließen, können thre Spielkarten nur dann aus der Fabrik austreten lassen, wenn sie die Spiele mit den entsprehenden Streifbändern versehen, die sie zum Preise von je 15 Centimos in den Finanzdelegationen erwerben können.
8) Die bisher auf Grund des Artikels 58 des Budgetgeseßzes vom 30. Juni 1895 erhobene Sptelkartensteuer is vom 1. Juli cr. ab niht mehr in Hebung zu bringen.
Kohlen- und Eisenhandel Belgiens in den Monaten Januar bis Juli 1900.
Belgiens Außenhandel in Kohlen und Eisen gestaltete sh in den ersten sieben Monaten diefes Jahres (verglihen mit dem gleichen Ab- {nitt des Vorjahres) wie folgt:
Einfuhr: Steinkohlenbriquets 14 000 b (1898 2000) — Koks 173 000 t (171 000) — Steinkohlen 1 948 000 & (1 498 000) — rollendes Eisenbahnmaterial 1000 t (1700) — Maschinen 26 000 t (20 000) — roher Gußstahl 2348 t (1877) Lupvyen 4000 t (6000) — Stahldraht 12 000 t (9000) — verschiedener Stahl 9000 6 (7000) — rohes Gußeisen 220 000 t (209 000) — bearbeitetes Guß- eifen 2000 t (1000) — Abfalleisen 49 000 t (25 000) — Masseln 700 t (2000) — Eisendraht 2000 & (2000) — vershiedenes Shmiede- eifen 9000 t (8000) — bearbeitetes Schmiedeeisen 4000 t (3000).
Ausfuhr: Steinkoblenbriquets 329 000 t (293 000) — Koks 648 000 t (573 000) — Steinkoblen 2 926 000 t (2 514 000) — rollendes Eisenbahnmaterial 39 000 t (33 000) — Maschinen 25 000 t (23 000) — Stahldraht 2000 t (2000) — Stahlträger 29 000 t (25 000) — Stahlschienen 32 000 & (42 000) — Stablbiech 8000 t (8000) — ver- schiedener Stahl 11 000 & (16 000) — Stakblstifte 5000 t (4000) — bearbeiteter Stahl 9000 + (13 000) — rohes Gußeisen 5000 t (8000) — bearbeitetes Gußeisen 16 000 & (17 000) — Abfalleisen 28 000 & (13 000) — Eisendraht 1000 £ (1000) — Eisenträger 28 000 t (39 000) — Eisenblech 40 000 t (47 000) — verschiedenes S{hmiede- cisen 111 000 t (123 000) — Nägel 1700 &. (2000) bearbeitetes Eisen 33 000 & (28 000), (Moniteur des Intérêts Matériels.)
Rumänien.
Berfahren bei Zolltarifstreitigkeiten. Durh eine Berordnung des rumänishea Finanz-Ministeriums sind neue Be- stimmungen bezüglich aller den Zolldiens betreffenden Partei- rekflamationen getroffen worden. Im Sinne des Artikels 89 des rumänischen Zollgeseßes muß nämli jeder zwishen den rumänif{chen Zollbehörden und den Handeltreibenden entstehende Streitfall in Betreff der Gattung oder der Beschaffenheit der Waare oder aber in Betreff irgend einer mit der Gattu-g oder dec Beschaffenheit der Waare in Zusammenhang befindliden reglementarishen Bestimmung einem dem rumänischen Finanz - Minifterium beigegebenen Spezial- comité von Experten vorgelegt werden. Der Antrag auf Abhaltung der Expertise seitens der Partei, welhe sich durch die zollamtlihe Entscheidung in ihrem Recht verleßt erachtet, ift \{riftlich unmittelbar bei dem Zollamt, woselbst der Streitfall entstanden i}, ein- zubringen. Da selbe hat diesen Antrag spätestens 24 Stunden nah dessen Einbringung unter Anschluß eines Musters der Waare, in Betreff dercn der Streitfall entstanden ist, dem Finanz-Ministerium vorzulegen ; das Waarenmuster muß mit dem Siegel des Zollamts sowie der Partei versehen cin. Im Interesse ter sicheren Durh- setzung der betreffenden Parteiansprüche empfiehlt es si, die in Rede stehenden Vorschriften genau einzuhalten, widrigenfalls die rumäniichen Behörden jederzeit in der Lage sind, Parteibegehren der bezeichneten Art ohne Nücksicht auf den Thatbestand wegen Außerachtlafsung des vorgeschriebenen Verfahrens zurückzuweisen. (Konstantinopler Handelslatt.)
Bereinigte Staaten von Amerika.
Zolltarifentscheidungen. Mappen aus Pappe, in welhen lithographierte naturgeschihtlihe Karten eingehen, find als gewöhnlihe Umschließungen von Waar?n, die einem fpezifishen Zoll unterliegen, zollfrei. Dieselben waren von dem Kollektor mit tem Inbalt zusammen zu dem Zollfaß des letzteken behandelt worden, doch war dies selbs durch den Umstand, daß diese Artikel als Ganzes fakturiert waren, niht gerechtfertigt, da in solhen Fällen ein? ger fonderte Tarifierung der Bestandtheile einzutreten hat, wenn diese ver- S Zollsäte unterliegen und sich leiht von einander trennen assen.
Ichthyolsöl ist nah § 626 des Tarifs zollfrei.
Aehren oder Stengel von Weizen 2c.,, an der Sonne ge- bleiht, zu Trauerdekorationen bestimmt, aber nicht weiter zugerihtet oder bearbeitet, sind weder nah § 425 des Tarifs als Shmuck- gräser noch nach § 251 als natürlihe Blumen, konserviert oder fris, zollvflihtig. sondern als Textilgräser oder andere faserige Pflanzen- stoffe, in keiner Weise verarbeitet oder zugerihtet, nah § 566 zollfrei. (Treasgury Decisions under tariff etc. laws.)
Viehausfuhr Argentiniens im Juni 1900.
Im Monat Juni 1900 wurden aus den argentinishen Häfen von Buenos Aires und La Plata 3412 Pferde ausgeführt. Davon gingen 3333 Stück nah Süd-Afrika, 55 nah Deutschland und 24 nach Groß- britannien. Ausfuhr von Rindvieh, Schafen und Maulthieren fand im Juni nicht statt. (Nach, einem Bericht des Kaiserlihen Konsuls in Buenos Aires.)
Festigkeit erforderlihen Kopalgummi zusammengeseßt: 10 Centimos;
»
- Außenhandel Cubas im Jahre 1899.
Ein- und Ausfuhr der Insel Cuba ftellte im Jahre 1899 nach den verschiedenen Häfen, wie folgt: ff sich Jahre Ausfuhr
Häfen Einfuhr E Werth in Pfund Q Daa 9791 021 5 126 67 Cienfuegos . ., 1 035 505 1 029 810 Santiago de Cuba 758 009 121 827 Mantäanz@as 398 971 743 003 Cardenas , ¿ 259 212 757 360 Mazanillo 176 504 117 375 Gibara 163 395 133 734 Sagua la Grande 158 648 371 784 Catbarien , .. 146 176 290 308 Nuevitas 145 025 32 010 Guatanamo . 112540 184 573 Baracoa 27 511 42 304 Trinidad 26 992 46 619 Tunas des Zaza 16 832 6 723 Batabano 3 246 — Sn Q 2 030 12 785
Zusammen . . 13 221 617 9 016 893
Das Bemerkenswerth#ste an dieser Zusammenstellung if der große Vebershuß der Einfuhr über die Ausfuhr, welcher die wirthschaftliche Lage der Insel sehr ungünstig gestaltet. Zwei Umstände vershlimmern diese Lage noch.
Zunächst geben die Zahlen als Werth der Einfuhr den Werth der Waaren im Ausshiffungshafen ohne Frachtspesen und diejenigen Unkosten, welche bis zur Ankunft am Bestimmungsort noch hinzu- kommen. Der Betrag dieser Unkosten if schr verschieden; wenn man aber auch noch die Neigung, den Einfuhrwerth tbhunlihst gering an- zugeben, in Betracht zieht, so kann man ohne Uebertreibung wohl durchweg 10 %/0 dem angegebenen Werth- der Einfuhr hinzurehnen. Was die Einfuhr von lebendem Vieh angeht, so ist die Differenz noch viel größer. Es sind z. B. 400 000 Stück Rindvieh eingeführt und in der Statistik mit einem Durhschnittswerthe von 4 Pfd. Sterl. für das Stück nachgewiesen worden, während der geringste Preis, der für ein nach Cuba gebrahtes Stück Rindvieh bezahlt wurde, 8 Pfd. Sterl. war, sodaß allein hierin die Statistik einen Minder- werth von 1 500 000 Pfv. Sterl. nahweist. Andererseits is der M e ausgeführten Waaren rihtig dem Marktwerthe entsprechend angegeben.
Wenn man sodann nah der Einfuhr in Havanna, wel{e ungefähr 75 9/0 der Gesammteinfuhr der Insel begreift und über welche ge- nauere Angaben vorliegen, einen Schluß ziehen kann, fo ergiebt si, daß keineswegs größere Mengen von Geräthen, Mascinen oder Materialien für öffentlihe Werke eingeführt worden sind, welche etwa die Anlage fremden Kapitals zur Eröffnung neuer Unternehmungen darstellen, der größte Theil der Einfuhr bestand vielmehr in Nahrungs- mitteln, Kleidungsftücken, Getränken und anderen Artikeln des persön- lien Gebrauchs, welhe nothwendigerweise von Zeit zu Zeit erneuert werden müssen.
Ein großer Theil des Einfuhr-Uebershusses wurde durch den Erlôs aus dem Verkauf verschiedener Eisenbahnen und Zigarren- fabriken an fremde, hauptsählih englishe Gesellshaften gedeckt; allein die Veräußerung des Eigenthums zur Befriedigung laufender Bedürf- nisse kann nicht endlos wiederholt werden, und wenn nicht im laufenden Iahre die Ausfubr eine große Steigerung ecfährt, so ist ein be- deutender Ausfall im Einfuhrgeschäft bestimmt zu erwarten.
Ein Vergleich des Außenhandels der Insel in den Jahren 1891 und 1892 mit 1899 zeigt folgendes Bild:
Einfuhr Ausfuhr Werth in Pfund Sterling ä 10 616 907 16 955 191 1892 . 13 102 695 19 059 288 1899 . 1a 221 G7 9 016 893.
Cuba ift für die Versorgung mit Lebensmitteln sehr auf das Ausland angewiesen. Der Werth der im Jahre 1899 nach Havanna eingeführten Lebensmittel (einschließlich der Getränfe und zwei Drittel der Einfuhr von lebendem Vieh) betrug über 5 Millionen Pfd. Sterl, oder 51% der Gesammteinfuhr in diesen Hafen. Wenn man dasselbe Verhältniß auf die Einfuhr der ganzen Insel anwendet, so ergiebt sich für die Einfuhr von Nahrungsmitteln (also absolut nothwendige Einfuhr) ein Werth von 6 740 090 Pfd. Sterl, woran kaum eine Ersparniß zu machen sein wird. Rechnet man diefen Betrag vom Werthe der Auétfuhr ab, so bleiben nur noch 2 272 000 Pfund Sterling zur Bestreitung von Kleidung und sonstigen Bedürfnissen für ein Land mit 1 500 000 Einwohnern und ohne jede Manufaktärwaaren - Industrie. Entweder muß die Insel mehr Artikel zur Auéfuhr herstellen, odec sie muß mehr Nahrungs- mittel im Lande selbft ziehen und weniger vom Auslande einführen. Der leßtere Weg is zweifellos der bessere, da zum Anbau von Mais, Bohnen, Reis und Gemüse viel weniger Kapital nothwendig ift als zur Herstellung von Zucker, der bis jeßt als der Haupt-Ausfuhrartikel angesehen wurde. (The Board of Trade Journal.)
1891
British-O ftindien. Zolltarifänderung. Laut Bekanntmahung der indischen Regierung vom 19. Juli d. J. if der Tarifwerth für Kupfer in Mafsseln und Blöcken unter Nr. 15 der Tariftabelle IV von 38 auf 50 Rupien für den Zentner vom 27. ds\. M. ab erhöht worden. (The Gazette of India, 21. Suli 1900.)
Egypten
Handelsrechtliche Veränderungen. Das neue egyptishe Gesetz über Zahlungseinftellungen vom 26. März 1900 trägt nah dem Wiener „Handel8-Museum“ dem lebhaften Bedürfniß der in Egypten engagterten kommerziellen Kreise nach einer durhgreifenden Reform des Verfahrens bei Zahlungseinstellungen Rechnung; es umfaßt fol- gende wichtigere Neuerungen:
1) Es wird eine frieden8rihterlihze Gerichtsbarkeit in kommer- ziellen Sachen mit erweiterter Kompeterz geshafffen. Bis jetzt konnte ein Kaufmann wegen einer noch fo geringen Forderung nur bei der „Chambre commerciale“ des gemischten Iribunals belangt werden. Da sih aber die Gerichtskosten sclbs| bei einem fehr geringen strittigen Betrage äußerst hoh stellten, zogen es viele Gläubiger vor, einen fleinen Betrag zu verlieren, als ihn um das Risiko solcher Kosten wkiederzuerlangen. Nah dem neuen Geseß werden Rechts- freien über Beträge bis zu 250 Fr. vor dem Einzelrihter in ummarishem Verfahren, also mit weit geringeren Koften und Zeit- aufwand, erledigt werden. Ueber ftrittige Beträge von 250 bis 2500 Fr. wird vor demselben Richter verbandelt, und de Rehtszug geht an den Zivilgerihtshof erfter Instanz (Tribunal mixte), welchem auf Verlangen der Parteien zwei kommerzielle Beisißer zugezogen werden. Handelsf\treitigkeiten über Beträge von mehr als 2500 Fr. gehören vor die Chambres commerciale des gemischten Tribunals und gehen im Inftanzenzug an den Appellgerihtshof in Alexandrien.
2) An Stelle der Bankerotterklärung wird die gerihtliche Liquida- tion für solhe Kaufleute geseßt, die ohne sträflihes Verschulden zah» lungsunfähig wurden, um sie gegen unbillige Forderungen ihrer Gläubiger zu s{üßen. Die gerichtliche Liquidation erfolgt dur Zu- lassung eines exekutiven Ausgleihs, wenn der Schuldner das Gericht darum ersuht und ihm seine Bücher e Ai Giund der ge- pflogenen Erhebungen und Vernehmung beider Theile entscheidet sodann das Gericht, ob der Ausgleich zu genehmigen sei oder nicht. 3) Eine Reihe von Maßregeln i} getroffen, um die Verw
der Konkursmasse zu erleichtern. Leßtere erfolgt dur das Kontrol- comitó, das aus der Mitte der Gläubiger gewählt wird, und den ur : Verwaltung berufenen Kurator. Seine Befugnisse sind
neue Gese wesentlich eingeshränkt, und die neugeshaffene In on
des Kontrolcomitéós is rein fakultativer Art.