1900 / 226 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Sep 1900 18:00:01 GMT) scan diff

E S C ILUE E R

Qualität

mittel

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

Cas

niedrigster | höchster | niedrigster | höchster | niedrigster

V Doppelzentner bé. M. M M.

; Am vorigen Außerdem wurden Dur(hschnitts- Verkaufs- preis Markttage “(Spalte ade

für I 1 Doppel- | Durch- es überschläglicher

itts- Schäßung verkg zentner A dem Doppe l; en ine

 « ad (Preis unbekannt)

werth

Allenstein N é 10,90 E aa lia E 12 00 Thorn A N E Posen E N E i: 12,80 Schneidemühl . . L N 13,00 E s Sa L eN O 12,00 E E 13,00 E e e o oi E 13 60 E S C A 13,80 Hildesheim . Ae E s ——— M O s e C E N 13,08 6 14,00 D A 15,80 M io C 15,60 C N E S R E L e 12 80

E

do E

Allenstein . L N 200 C e L E s 10,50 Thorn R —— Be —- a e 12,10 Schneidemühl. . O 13,40 MoIat i P E Strehlen i. Schl. E ia 12,40 D L L (1200 I S L A e 13,40 S 11,80 Hildesheim . S N 2 11,60 E L aid E L A S Neuß . . i « alter Hafer

e ea e U Dafex N c L 15,00 Ce 11,29 E s Ee N 10 80 E E a ate 13,00 N 14,20 e N 12,00 Par E E SE Ao 4 : I a

ch L L TQURT

“alter Hafer | 13,10 neuer Hafer 12,50

dD

L De {# T L U Ia a6

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. / ] fien für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den leßten fechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Ein liegender Strich (—) in den Spa

erste.

10,90 11,20 11,50 11,50 12,90 12,50 12,95 13,45 _— 12,80 13,50 13,70 13,00 _— 13,00 13/20 13,60 13,80 13,00 13,30 13,60 13,60 e 13,60 13,60 12,00 13,40 14,80 14,80 13,80 13,80 14,60 15,40 13.60 14,10 14,60 14,60 13,80 14,80 15,30 15,30 au 15,50 ina e 13,00 13,39 13,65 14,00 14,00 _— 12,50 13,00 13,00 14,62 15,00 16,54 18,08 15,60 16,00 16,70 17,00 15,80 16,80 17,00 17,00 15,60 16,79 16,75 14,50 14,50 13,30 13,60 14,40 15,40

E Vi 12,00 12,40 19, 12,80 12,80 10/80 10/80 : 11/20 1160 u 12,80 : 13.20 13.40 Kg 14/20 2 ie 12,30 12/50 12,90 13,10 13/40 13/90 : 14/40 14/40 V s 15.00 15/00 12,40 12,80 c 1320 13/90 12/40 12.40 12.80 13/20 b 13/40 Ae 13. 50° 13/50 50 11/80 12,00 2, 13.00 13/00

a 13.90 : 2s 2 300 11 60 11/80 c 12,30 13,00 300 s s 4s 15.00 15/00 85 12,50 13/00 13.00 / Hs 1400 15.00 40 u 11/80 12/80 30 ua, 14,50 s 15,00 15.00 15,20 15/20 ; 15 40 15/60 34 12/37 12/90 14! 15,05 16/13 341 12.60 12/80 i 13.60 15/20 440 13.00 13/40 : 13.80 13/80 46 14.20 D 1485 14/85 i 12/30 12,30 2, 12.70 13.00

da 16.00 A A 24 pas aas | 15,00 16 00 300 13,20 13,30 13 50 13 80 14,00 : 12.70 12/90 13,10 | 13,20 13/40

D

268 12,61 924 13,34 269 13,65 392 13,00 266 13,30 2 720 14,30 2 800 14,30

2115 14,95

6/500 ; 1 330 13,40 784 14,00

12 039 15,83 3 461 16,26 1 931 16,70

10,99 11,07 13,10 13,10 14,30 14,12 12,82 12,93 13,90 13,90 15,00 15,90 12,50 12,50

13,46 13,50

13,90 13,95 12,40 12,90 15,00 15,00

14,75 14,75 12,33 12,37

15,30 15,28 13,64 13,49 13,05 13,20 13,37 13,02

16,25 16,58 0 15/50 15,50 9: 120

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Abschied. 6. September. Weiß, Zahlmstr. vom Rhein. Train-Bat. Nr. 8, bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Nehnungsrath verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 31. Juli. Obere agmetner und Zahlmeister: Sypli von der 2. Abtheil. Feld- Art. Regts. Nr. 37 zum XIV. Armee-Korps, Schaefer vom Füs. Bat. Gren. Regts. König Friedrih Wilhelm I. (2. Oftpreuß.) Nr. 3 zum XV. Armee-Korps, Schn ock vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 136 zum XVIII. Armee-Korps, versetzt.

22. August. Ramin, Lehrer und Pfarrer beim Kadettenhause in Karlsruhe, vom 1. September d. J. ab als Pfarrer zur Haupt- Kadettenanstalt verseßt.

4, September. Siekmann, Geheimer Rehnungsrath, Ge- heimer expedierender Sekretär im Kriegs-Ministerium, auf seinen An- trag mit Pension in den Ruhestand verseßt. Teeke, Proviantamts- Kontroleur bei der Armee-Konservenfabrik Spandau, zum 1. November 1900 nah Fürstenwalde verseßt. Reuter, Proviantamts- Assist. bei der Armee-Konservenfabrik Spandau, vom 1. November 1900 ab mit Wahrnehmung der Kontroleurgeshäfte daselbst beauftragt. Schulze, Proviantamts- Asfist. in Thorn, zum 15, September 1900 zur Armee- Konservenfabrik Spandau verseßt.

5. September. Schmidt, Geheimer Rechnungsrath, Ge- beimer expedierender Sekretär im Kriegs-Ministerium, Mühlberg, Rechnungsrath, Geheimer Kalkulator in der Bau- Abtheil. des Kriegs- Ministeriums, auf thren Antrag mit Pension, Sommer, Intend. Kanzlist von der Intend, des VIL. Armee-Korps, auf seinen Antrag zum 1. Dezember 1900 mit Pension, in den Ruhestand verseßt.

7. September. Zu Ober - Zahlmeistern befördert: die Zahl- meister: Koh vom 6. Thüring. Inf. Regt. Nr. 95, Mohr vom Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, Sarry vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82, Domke - vom Feld-Art. Regt. Nr. 47, Fischer vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82, Schneider vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr 71, Ktieper vom Feld-Art. Negt. Nr. 56, Seedorf von der Unteroffizier - Schule zu Weißenfels, Koerber vom Infanterie - Regiment Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, Schmidt vom 5. Hannov. Inf. Regt. Nr. 165, Appel vom Hus. Regt. von Zieten (Brandenburg.) Nr. 3, Kabeliÿ vom Magdeburg. Hus. Regt. Nr. 10, Schelle vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, Seydel vom Füs. Regt. Königin (Schleswktg-Holstein.) Nr. 86, Schöttler vom Gren. Regt. König Friedrih Wilhelm 1IV. (1. Pomm.) Nr. 2, Koch vom 1. Garde-Regt. zu Fuß, Budde vom Inf. Regt. Nr. 98, Kinder- mann vom 2, Hess. Inf. Regt. Nr. 82, Runte yom Feld-Art. Regt. Nr. 43, Grubel vom Bezirks-Kommando Il Berlin.

8, September. Trautwein, Roßarzt der Landw. 2. Auf- gebots, der Abschied bewilligt.

11. Sevtember. 'Zernial, Zahlmstr. vom Bad. Fuß-Art.

Regt. Nr. 14, auf seinen Antrag mit Pension ia den Ruhe- ftand verseßt. i

14 September. Thimey, Amtsrath, Atministrator des Remonte- Depots Ferdinandshof, auf feinen Antrag zum 1. Januar 1901 mit Pension in den Ruhestand versezt. Fürstenberg, Blômecke, Gary. Bauschreiber in Wesel bezw. Münster, zum 1, Oktober 1900 gegenseitig verseßt.

Durch Verfügukbg des General-Kommandos. 31. Juli.

Ober - Zahlmeister und Zahlmeister: a, verseßt: Thelen vom,

hi Bat 1. Ee N zu Fuß zum 1. Bat. Kaiser Franz arde - Gren. Regts. Nr. 2, Walenta vom 2, Bat. Inf. Regts. FreSere Hiller von M nes (4. Posen.) Nr. 59 zur 2, Abthe . Feld-Art. Regts. Nr. 37, Stümbke vom 3. Bat, Inf.

«

Negts. Vogel von Falckenftein (7. Westfäl.) Nr. 56 zum 1. Bat. Inf. Negts. Herwarth von Bittenfeld (1. Weftfäl.) Nr. 13, Schmidt Von 8, Dar, Un L Dal 2. Dunst, Sn. VIeals, Me. 76; Leibbrandt von der 2. Abtheilung 3. Badischen Feld-Artillerie- Regiments Nr. 50 zum 3. Badischen Dragoner-Regiment Prinz Karl Nr. 22, Moßgraber vom 2. Bat. Inf. Regts. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Ne. 111 zum 1. Bat. Inf. Negts. von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25, Schiborr vom Fuß-Art. Bat. Nr. 13 zum 2. Bat. Inf. Reats. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Fieck, vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 171 zum Fuß-Art. Bat. Nr. 13, Dropmann vom Hess. Pion. Bat. Nr. 11 zum 3 Bat. 1. Nassau. Inf. Regts. Nr. 87, Lüther vom leßtgenannten Truvpentheil zum 2. Bat. Inf. Negts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Heff.) Nr. 116; b. zugetheilt infolge Versegzung: Sypli deim 2. Bat. 6, Bad. Inf. Regts. Kaijer Friedrich 111. Nr. 114, Schaefer dem 2. Bat. Inf. Negts. Nr. 136, Shnock dem Hess. Pion. Bat. Nr. 11.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Fähnriche x. Ernennungen, Beförde- rungen und Versezungen. Im aktiven Heeve. 13. Sep- tember. Mahlmeîister, Major ¿ D., zum Kommandeur des Landw. Bezirks Regensburg, Angerer, Hauptm. z. D., zum Aufsichts- Offizier bei den militärishen Strafanstalten auf Oberhaus, er- nannt. Die Majore: Frhr. v. Hirschberg vom Generalstabe der 3. Div., unter Veiseßung zur Zentralstelle des Generalstabes, und vom 1. Oktober l. J. ab zum Königl. preuß. Großen Generalstabe fommandiert, Frhr v. Speidel von der Zentralstelle des General» stabes, kommandiert zum Königl. preuß: Großen Generalstab, Fixle, àla suite des 4. Feld-Art. Regts. König, kommandiert zur Königk. preuß. Art. Prüfungékommission, v. Münster, à la suito des Ingen. Korps, Mitglied der Neichs-Rayon-Kommisfion, sämmtlich als außeretatsmäß. militärishe Mitglieder des bayzr. Senats beim Reichs-Militärgeriht vom 1. Oktober l, J. ab bestimmt.

Im Beurlaubtenstande, 8, September. Befördert sind: zu Hauptleuten die Oberlts. Fay (Ludwigshafen), Sh röder (Ingol- stadt) von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Herberich (Würzburg), Maurer (Landau) von der Landw. Inf. 2. Aufgebots; zu Oberlts. in der Res. die Lts. Schedl des 2. Inf. Regts. Kronprinz, Ritter des 3. Feld-Art. Regts. Königin Mutter, Keller des 1, Pion. Bats., Frischolz des 3. Pion. Bats.,, Gebhardt, Fauner des Gisenbahn- Bats., in der Landw. 1. Aufgebots die Lis. Steyrer (1 München) von der Inf, Lauteren (1 München) vom Eisenbahn-Bat., in der Landw. 2. Aufgebots Lt. Bailer (Wasserburg) von der Jnf.; zum Lt, Vize-Wachtm. Woge (1 München) în der Res. des 1. Train-Bats.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 13. Sep- tember. Frhr. v. Lupin, Oberstlt. à la suits des 1. Feld-Art. Regts. Prinz-Regent Luitpold, kommandiert zur Jnsp. der Fuß-Art, mit der Erlaubniß zum Tragen der bishertgen Uniform, Schaezler, Oberstlt. z. D.,, Kommandeur des Landw. Bezirks Regensburg, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 11. Inf. Regts. von der Tann, Auer, Major à la suits des Infanterie: Leib-Regiments, Kommandant des ÎInvaldenhauses, Frhr. v. Habermann, Rittm. und Eskadr. Chefim 2. Schweren Reiter-Regt. Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreih-Este, Gyßling, Hauptm. und Komp. Chef im 1. Pion. Bat, leyteren beiden unter Verleihung des Charakters als Major, Feldner, Hauptm. und Direktor der Milttär-Telegraphen- schule, kommandiert zur Insp. des Ingen. Korps und der Festungen, Weber, Hauptm. z. D. und Aufsichts, Offizier bei den militärishen Strafanstalten auf Oberhaus, leßhtéren fünf mit der Erlaubniß zum Tragen der bisheren Uniform, allen mit den für Verabfchiedete PAgG S ttetenty Abzeichen mit der geseßlihen Pension der Abschied

ewilligt.

__ Im Beurlaubtenstande. 8 September. Klee, Lt. von der Res. des 21. Inf. Regts., behufs Uebertritts in Königl.

preuß. Militärdienste, Kleinhenz (Ludwigshafen), Se ih (Kissingen),

Oberlts.,, v. Heider (Weilheim), Lt., sämmtlih von der Landw, Inf. 1. Aufgebots, Martini (Augsburg), Oberlt. von der Feld-Art, Rupprecht (Augsbura), Lt. von der Inf., Lehmann (Ludwigß- hafen), Lt. von der Feld-Art., sämmtlich von der Landw. 2. Auf- gebots, der Abschied beroilligt.

Miltitär-Juftizbeamte.

6. September. Zum 1. Oktober d. J. find ernanni: zu Ober- Kriegsgerihtsräthen Ober-Auditeur Stuhlreiter, Direktor des Militär-Bezirksgerihts München, beim Gen. Kommando 1. Armee- Korps, die Ober-Stabgauditeure Krauß vom Militär-Bezirksgericht Würzburg beim Gen. Kommagydo I1. Armee-Korps, Vogl vom Militär. Bezirks8geriht München beim Gen. Kommando I. Armee- Korps, letztere Zwei. unter Verleihung des Ranges der dritten Klasse, Lang vom Militär-Bezirksgeriht Würzburg beim Gen, Kommando 111. Armee-Korps, die Stabs-Auditeure v. Hartlieb gen. Walsporn vom Militär-Bezirksgeriht Würzburg beim Gen. Kommando I1. Armee-Korps, Ganz vom Militär-Bezirksgericht München beim Gen. Kommando 111. Armee-Korps; zu Krieasgerichts- räthen die Stabs-Auditeure Wagner der Kommandantur Passau bei der 6, Div, Moser vom Militär-Bezirksgeriht Würzburg beim Gen. Kommando IL. Armee-Korps, Holle vom Militär-Bezirks- gericht Würzburg beim Gen. Kommando 111. Armee-Korps, Hof- mann vom Militär-Bezirksgeriht München beim Gen. Kommando I. Armee - Korps, Dr. Weigel der Kommandantur Nürnberg bei der 3. Div.,, Mayer vom Militär - Bezirksgeriht München und Haus der Kommandantur München bei dex 1. Div, Sachs der 3. Inf. Brig. und Deybeck der 2. Inf. Brig. bei der 2. Div, Roth, Erster Staatsanwalt am Militär-Bezirksgeriht Würzbur(, bei dex 3. Div., die Regts. Auditeure Dr. Mayr der 6. Inf. Brig. bei der 3. Div., Gerftner der 1. Feld-Art. Brig. bei der 5. Div, Binder, Zweiter Staatsanwalt am Militär-Bezirksgeriht München, bei der 1. Div., leytere Drei unter Verleihung des Ranges der vierten Klasse, Schulte, rechtskundiger Sekretär am Gen. Auditoriat, bei der 2. Div, Meuschel der Kommandantur Würzburg bt! der 4, Div.,, Sator der 10. Inf Brig. bei dieser Brig, Endres der Kommandantur Augsburg bei der 4. Div, Bertholdt der 1. Inf. Brig. bei der 5. Div., CEheberg der Kommandantur Regensburg bei der 6. Div, Schmid der 7. Inf. Brig. bei der 4. Div., Zahler des Gouvernements der Festung Ingolstadt bei diesem Gouvernement, Wolffhügel, Zweiter Staatsanwalt an Militär-Bezirksgeriht Würzburg, bei der 10. Inf. Brig, Dr Steidle der 11. Inf. Brig. bei der 2. Div. mit dem Amtssiß |1 Neu-Ulm, Müller der 8. Inf. Brig. bei der 6. Div., Kirchne! der Kommandantur Landau bei der 5. Divy.,, Wagenkneht der 4. Inf. Brig. beim Gouvernement der Festung Ingolitadt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

5, September. Zum 1. Oktober d. J.: Schmal, Kanzel rath, Kanzleisekretär und Registrator vom Gen. Auditoriat, zur Re- monte-Insp,, Sadowski, Kanzleisekretär und Registrator von dtr Remonte-Insp., als Geheimer Kanzleisekretär zum Kriegs-Ministeriut verseßt; Knöpfel, Kanzleisekretär des Militär-Bezirkögeri#" München, zum WMilitärgerichts\{reiber beim Gen. Komman i 1. Armee-Korps, Kaiser, Kanzleisekretär des Militär-Bezirksgeri# Würzburg, zum Militärgerichts\hreiber beim Gen, Komman IL. Armee-Korps, ernannt.

8, September. Zum 1. Oktober d. J.: Mändl, gahlmslk Aspir, des 16. Inf. Negts Großherzog Ferdinand von Toskana, O a Zahlmstr. Aspir. des 5. Feld-Art. Regts., im Il. Armee-Korl Bernrieder, Zahlmstr. Aspir. ves 1. Feld-Art. Regts. Prinz-Rege i Luitpold, im 111. Armee-Korps, zu Zahlmeistern ernannt ; Wag! s Zahlmstr. des 18, Inf. Negts. Prinz Ludwig Ferdinand, vom 11. e 1. Armee-Korps, Oettler, Zahlmstr, des 22, Inf. Negts, vom zum III. Armee-Korps, verseßt.

11. September. Zum 15. l. M.: Mangold, Priester, Königl. E von der Stelle eines Lehrers für kathol. Religions- und Sittenl-hre am Kadetten-Korps, unter Belaffung des Titels Königlicher Professor, Reichenhart, Königl. Pfarrer, von der Stelle eines Lehrers für protestant. Religions- und Sittenlehre am Kadetten- Korps, auf Nachsuchen enthoben; Schneider, Gymnasial-Professor am Kadettea-Korp8, in den erbetenen dauernden Ruhestand ge- treten; Kennexkneht, Priester, Präfekt am Adeligen Jultanum zu Würzburg, die Lehrstelle für kathol. Religions- und Sittenlehre am Kadetteukorps, Veit, ae eet in München, die Lehrstelle für protestant. Religions- und Sittenlehre daselbst, übertragen ; Erhard, Reallehrer an der Realschule in Kempten, Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, unter Beförderung zum Gymnasial-Pro- fessor, auf die Lehrstelle für Mathematik am Kadettenkorps berufen.

Königlich Sächfische Armee.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 10. Sey- tember. Buchholz, Keil, Militäranwärter, als Sekretäre im Krieg8zahlamt angestellt. Taubert, Scchmißrauther, Hart- mann, Proviantamts-Rendanten und Vorstände der Proviantämter Pirna, Grimma, Borna, der Charakter als Proviantmeister ver!iehen. Battmer, Proviantamts - Rendant, zum Proviant- meister und Vorstand des Proviantamts Dresden ernannt. Bußmann, Reißig, Proviantamts - Kontroleure bei den Proviantämtern Leipzig, Baußen, unter Belafsung in ihren Stellungen, zu Proviantamts - Rendanten befördert. Hottas, Proviantamts- Kontroleur beim Proviantamt Oschaß, zum Proviantamt Dresden yeiseßt. Jénke, Proviantamts-Assist. beim Proviantamt Leipzig, ¡ur probeweisen Wahrnehmung der Kontroleurgeshäfte beim Proviant- amt Oschatz befehligt.

13, September. Latuske, DELPe, Kasernen - Inspektoren auf Probe in Leipzig bezw. Zittau, zu Kasernen-Inspektoren ernannt. Der B für den Eintritt dieser Veränderungen ist der 1. Ok- tober i;

XITIL. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Militär-Justizbeamte.

13, September. Aus Anlaß der am 1. Oktober 1900 ein- tretenden Aenderungen in der Organisation der Militärgerichte : y. Landbeck, Gen. Auditeur, Chef der Justiz-Abtheil. des Kriegs- Ministeriums und Direktor des Ober-Krieasgerihts, v. Silcher, Ober-Kriegsrath, Mitglied der Justiz - Abtheilung des Kriegs- Ministeriums und des Ober-Kriegsgerihts, unter Verleihung des Titels und Ranges eines Gen. Auditeurs, nah Erledigung der am 1. Ok- tober d. Is, anhängigen Geschäfte des Ober - Kriegs8gerihts und des Militär-Revisionsgerihts mit den geseßlihen Bezügen in den Ruhe- stand versezt; Schwab, Ober-Kriegsrath, Mitglied der Justiz-Abth. des Krieas-Ministeriums und des Ober-Kriegsgerihts, vom 1. Oktober 1900 ab Neichs-Militärgerichtsrath; Herrlinger, Kriegsrath, Mit- glied der Justiz-Abtheil. des Kriegs-Ministeriums und des Ober- Krieasgerihts, mit dem Titel und Rang eines Ober-Kriegsraths zum Justitiar und vortragenden Rath des Krie1s - Ministeriums, Blessing, Kriegsrath, Sekretär der Justiz-Abtheil. des Kriegs- Ministeriums und # des Ober - Kriegsgerihts, unter Verleihung des Ranges auf der fünften Stufe der Rangordnung, Dr. Werner, Justizrath, Nechtsreferent bei dem Gen. Kommando, zu Ober-Krieasgerihtsräthen b-i dem Gen. Kommando, Naumann, Abel, Justizräthe, Garn. Auditeure in Stuttgart, zu Kriegs8- gerihtsräthen bei der 26. Div., Schall, Justizrath, Garn. Auditeur in Ulm, zum Kriegsgerichtsrath bei dem Kaiserlihen Festungs- Gouvernement Ulm, Stark, Iustizrath, Garn. Auditeur in Wein- garten, Sandel, Auditeur bei dem 8. Inf. Regt. Nr. 126, Groß- herzog Friedrih von Baden in Straßburg, zu Kriegsgerichtsräthen bei der 27. Div., Dr. Sw@layer, Garn. Auditeur in Stuttgart, zum Kriegsgerihtsrath bei dem Gen. Kommando, Kallee, Garn. Auditeur in Ludwigsburg, zum Krieg8gerichisrath bei der 26. Diy., Binder, Haigis, Garn. Auditeure in Ulm, zu Kriegsgerihtsräthen bei der 27. Div., Schrag, Garn. Auditeur in Ludwigsburg, zum Kriegs- gerihtsrath bei der 26. Div., je zum 1. Oktober 1900 ernannt. Horn, Justizrath, Garn. Auditeur in Heilbronn, behufs Uebertritts in den Königl. preuß. Militär-Justizdienst die Entlassung aus dem 7 württemberg. Militär - Justizdienst zum 1. Oktober 1900 ertheilt.

Literatur.

Schriften über das neue Grundbuchrecht. Während die preußishen Geseßze vom 5. Mai 1872 das Grundbuchrecht kodifizierten, bietet das neue Reichsrècht keine erschöpfende Zusammenstellung der das Grundbuch betreffenden Rehtsnormen. Da die Reihs-Grund- buchordnung für das formelle Grundbuhrecht in wesentlih2zn Be- ziehungen nur den Rahmen giebt, der auf Grund der geseßlichen Vorbehalte theils durch die Landesgeseßgebung, theils durch landes- herrlide Verordnung, theils durh Bestimmungen der Justizverwaltung auézufüllen ist, besteht die Möglichkeit einer vershiedenen Gestaltung des Ausbaues dieses Rechts in den einzelnen Bundeéstzaten. Das SERNOLu Gre, wie es in Preußen gilt, behandeln die folgenden

erke.

Grundbuchordnung. Textauszgabhe für Preußen mit Anhang, herausgegeben von Dr. W. Turnau#und C. Förster, Reich3- gerihtsräthen. Verlag von Ferdinand Schöningh, Paderborn. Geb. 3,80 G Das Buch enthält ven Text der Reihzs-Grundbuchordnung sowie, im Anschluß an die einzelnen ergänzungsbedürftigen Bestim- mungen derselben, alle anderen auf diesem Rechtsgebiet für das Reich und für Preußen ergangenen gefeßlihen und reglementarishen Vor- schriften. Von einer Erläuterung is abgesehen worden. Nach dem Vorwort bereiten die Herausgeber ein größeres Werk über das Liegen- | haftsreht vor, welhes die Erläuterung der Grundbuchordnung ent- halten foll. Den Vorarbeiten zu diesen Werk ift bereits ein der vorliegenden Textausgabe beigefügter Anhang von 99 Seiten ent- nommen, dec sehr gründlihe Erörterungen über den Erwerb und Verluft des Eigenthums an Grundstücken, über Hypothek, Grund- {huld und Rentenshuld sowie einen außerordentlich eingehenden Kommentar (51 S,) zu § 29 der Grundbuchordnung, welcher die formellen Grundlagen der Eintragungen in das Grundbuch regelt, bietet. Mit der {on jeyt erfolgten Veröffentlichung dieser im Vor- wort bescheiden als „Uebersihten“ bezeihneten Abhandlungen aus dem künftigen größeren Werke, das, nah ihnen zu urtheilen, für die Theorie und Praxis fehr werthvoll zu werden vecspriht, ist dem Grundbuch- rihter in hohem Maße gedient.

Grundbuchordnung für das Deutshe Reich nebst den preußishen Ausführungsbestimmungen. Textauégabe tnit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister von Dr. Otto Fischer, ordentlihem Professor der Rehte an der Universität Breslau. Zweite Auflage, Berlin, I. Gattentag, Verlagsbuhhandlung. Geb, 1,80 6 Diese Ausgabe enthält zum Text der Grundbuchordnung und der preußischen Ausführungsbestimmungen kurze Anmerkungen, wle den Zusammen- hang der einzelnen Vorschriften derselben unter ih und mit anderen Gesetzen, namentlich mit dem Bürgerlichen Geseßbuch, andeuten, auf die wichtigsten Vorarbeiten verweisen und ganz kurze sachlihe Er- klärungen geben. Dem ersten Bedürfniß des Juristen, auch des Studierenden, fowie der Geshäftswelt vermag die Ausgabe zu ge- ügen. : Die Reihs-Grundbuchordnung vom 24. März 1897 mit Anmerkungen und Sachregister von Willenbücher, Geheimem Justiz- rath, Dberlandesgerichtôrath a. D. Zweite, vermehrte Auflage. Aus- gabe für Preußen. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Kart. 2,40 4 Déx Verfasser dieses Werkes bietet ben ersten vollständigen Kommentar zur Grundbuchordnung, der weitergehenden Bedürfnissen der Praxis

zu dienen bestimmt ist und dieser Aufgabe dur eine übersihtliche und troß der erstrebten Kürze klare, auf den Vorarbeiten aufgebaute Dar- stellung des Rechts\toffs des Gesetzes und der allgemeinen Grundsätze, die es beherrschen, pre wird. Die einschlagenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesezbuchs und anderer Neichsgeseze, auf welche in der Grundbuhordnung Bezug genommen oder, deren Kenntniß zum Verständniß ihrer Vorschriften unentbehrlih ist, sind in den. An- mérkungén zu leßteren im Wortlaute mitgetheilt, während die für den preußischèn Staat ergangenen Ausführungsbestimmungen in einem Anhang wiedergegeben und erläutert sind. Von dem Willen- büther’s{en Kommentar zur Grundbuchordnung is auch eine Ausgabe sür das Neich erschienen (kart. 1,50 4): In: dieser ist lediglich das Material verarbeitet, dessen der Praktiker bedarf, um die Grundbuch- ordnung als Reichsgeseß, unabhängig von den daneben laufenden er- gänzenden Bestimmungen der Landesgeseße, anzuwenden; dagegen sind alle Säße, denen unmittelbare Geltung nur für Preußen zukommt, ausgeschieden.

Grundbuchrecht. Kommentar zu den grundbuchre(ßtlichen Normen des Bürgerlichen Gesegbuchs und zur Grundbuhordnung von Dr. Gugen Fuchs, Rechtsanwalt beim Kammergericht. Lieferung 1 bis 3. Berlin, I. J. Heine's Verlag. Preis 450 (6 Wie {hon der Titel dieses Werkes andeutet, will sein Verfasser eine Zu!ammen- stellung der das materielle Liegenschaftsreht bildenden Bestimmungen des Bürgerlichen Geseßbuchs und der formellen Vorschristen der Grund- buchordnung bieten und jene sowohl wie diefe in einem ershöpfenden Kommentar erläutern. Das materielle Liegenschaftsreht. soll den ersten, das formelle den zweiten Band bilden. Bisher liegen drei Lieferungen des ersten Bandes vor. Jn einer kurzen Einleitung werden die Entstehung des B. G.-B. und der Gr.-B.-O,, der Zeitpunkt des Inkrafttretens, das Verhältniß zum bisherigen Recht, das Herrschafts- gebiet und die Systematik des B. G.-B. besprohen. Dann folgt die Bearbeitung des materiellen Liegenschaftsrechts, und zwar werden im ersten Abschnitt die Grundbegriffe theils in der Form des Kommentars zu den §S 90 bis 103 des B. G.-B., theils in systematisher Form erörtert, im zweiten Abschnitt die allgemeinen Vorschriften über Nechte an Grundstücken (§§ 873 bis 902), im dritten das Eigenthum, zunächst sein Inhalt (§§ 903 bis 924), dann Erwerb und Verlust des Eigen- thums an Grundstücken (§S 925 bis 928) behandelt. Meist werden mehrere Mara graben des Gefeybuhs zusammen erläutert. Voraus- geshickt wird stets eine kurze Uebersicht des Jnhalts dieser Paragraphen, dann folgt die systematische und geshihtlihe Entwickelung der Nehts- norm, tei der überall der innere Zusammenhang der einzelnen Be- stimmungen mit dem ganzen System und mit dem preußischen Recht aufgedeckt und dargethan wird, inwieweit der einzelne Paragraph selbst einleitender Grundsaß oder Folgesaß eines Grundfatzes oder ein Aus- nahmesaß ist. dg {ließt sh die {juristishe Konstruktion des Nechtsverhältnisses und sodann die Erörterung der Einzelfragen. Das Immobiliarsachenrecht des B.G.-B. gehört zu den s{hwierigsten Materien und wird das kontroversenreihste Gebiet des neuen Rechts werden. Darum ift der vorliegende Kommentar freudig zu begrüßen, der sich dur große Gründlichkeit, sowie eine durhsihtig klare, das Wesentlichste {arf heraushebende Darstellungsweise auszeichnet und dankenswerthe Winke zum Nutzen der künftigen Praxis. giebt.

Das Reichs - Grundbuhreht und die preußischen Ausführungs- und Ergänzungsbestimmungen, für die Praxis bearbeitet von Dr. H. Oberneck, Rechtsanwalt beim Kammergerihr. XLVI, 1131 S. Berlin, Karl H:ymann?s Verlag. Geh. 16 A Dieses Werk bezweckt die Einführung in das neue Grundbuchrecht durch eine zusammenhängende systematische Darstellung des gesammten Rechtsstoffs des Reihs-Grundbuchrechts in materieller und formeller Beziehung unter Cingliederung des Inhalts der dasfelbe betreffenden preußishen Ausführungs- und Ergänzungsbstimmungen und durch Vorführung von Mustern und Beisptelen, welhe den Gang des Verfahrens, grundbuchrehtlihe Erklärungen, Anträge und Ein- tragungen und damit die einzelnen Rechtsinstitute des Grundbuchrehts selbst zur konkreten Anschauung bringen. Der erste Theil, die systematische Darstellung, mit einer Einleitung beginnend, in welcher die Stellung des Grundbuhrehts im System des Bürgerlichen Gesetz- buchs, die Quellen, die zeitlihen Grenzen, das öctlihe Geltungs- gebiet und die Literatur erörtert werden, zerfällt in fünf Bücher. Das erste betandelt das formelle Grundbuchreht (die Grundbücher, die Grundbuh-Gerichtsbarkeit, das Verfahren und die Einschreibungen), das zroeite die allgemeinen Bestimmungen des materiellen Grundbuch- rechts (das Eintragungs- und Konsensprinzip, das Rangverhältniß, das Oeffentlichkeits- und Publizitätéprinzip und die Schußmittel gegen die Gefahren dieses Prinzips), das dritte den Erwerb und Verlust des Immobiliareigenthums, das vierte die begrenzten Rechte an Grundstückten, das fünfte Buch die Hypothek, Grund- und Renten- {huld. Der zweite Theil giebt in der ersten Abtheilung in alpha- betisher Ordnung eine eingehende Darstellung der Legitimations- fragen, d. h. der Vorausseßungen, welche für bestimmte Personen oder unter bestimmten Um}|tänden zur Legitimation behufs des Erwerbs und der Eintragung erforderlich siad, läßt in der zweiten Abtheilung die preußishen Grundbyhformulare und in 76 Nummern Muster für Anträge, Eintragungsbewilligungen, Rehisgeschäfte und Eintragungs- yverfügungen folgen und giebt in der dritten Abtheilung den Text der Reichs-Grundbuchordnung fowie sämmtlicher bis zum 1. Januar 1900 erlassenen preußischen Ausführungsbestimmungen wieder. Ein Gesetzes- und ein eingehendes Sachregister bilden den S{hluß des Werkes. Die Arbeit darf niht nur wegen threr praktishen Braut§barkeit, sondern auh wegen ihres wissen{chaftlihen Werthes eine hohe Stelle be- anspruhen. Auch demjenigen, der si mit dem Grundbuchrecht bereits eifrig beschäftigt hat, wird vielfach erst dur die Ausführungen des Verfassers das Verständniß für die Tragweite gewisser Bestimmungen ershiossen. Die Materialien, die Literatur und die Nechtsprehung, soweit diese noch in Betracht kommt, sind vollständig verwerthet. Aber auch die selbständigen Erörterungen des Verfassers {find ebenso umfassend wie beahtenswerth, und üterall ist die Darstellung klar und \{arf.

Handbuch des formellen Grundbuchrechts. Eine An- leitung zur Bearbeitung von Grundbußsachen nach Reichsreht und nah preußischem Reht von Reinhart Foerster, Landgerichtsrath in Stettin. Verlag von H. W. Müller, . Berlin. Geb. 7 4 Diese Arbeit beschränkt sich auf eine Darstellung des Verfahrens in Grundbuchsachen nah Reichs- und preußishem Recht und zieht das materielle Necht nur sowett in den Kreis der Betrachtung, als es zur Klarlegung der Vorschriften über das Verfahren dient. Sie zerfällt in zwet Theile, von denen der erste die allgemeinen Grundsäße, der zweite das formelle Grundbuhreht der einzutragenden Rechte im etnzelnen umfaßt. Zunächst ist für eine klare Systematik und ein präzises Herautarbeiten der Grundgedanken des “formellen Grundbuch- rechts Sorge getragen, sodann haben die Ergebnisse auf die einzu- tragenden Rehte Anwendung gefunden, und im Anschluß hieran sind auch diejenigen Grundbucheintragungen besprochen, welhe durch die Awangsbolisitedung in Grundstückde oder dinglihe Rechte veranlaßt werden. Die Grundlage der Arbeit bildet die Reihsgrundbuch- ordnung. Aber mit der Darstellung des Neichsrehts ist die des preußischen Landesgrundbuchrehts, wie es si nah der neuesten Geseßtz- gebung und den Ergänzungsbestimmungen gestaltet, verbunden. Sie umfaßt auch die grundbuchrechtlihen Nocmen Preußens über die Bahneinheit, Bergrverke, Familtenfideikommisse, NRenten- und An- erbengüter, hinsihtlich deren eine Bearbeitung der Vorschrift-n des neuen Gruüundbuchrehts noch fehlte. Der klaren und übersichtlichen Darstellung sind in allen ihren Theilen die Erfahrungen, welche der Verfasser als Grundbuchrichter gefanimelt hat, zu gute gekommen. Er hat für dieselbe ‘die Form einer Anleitung, wie im einzelnen Falle vor dem Grundbuhamt zu verfahren sei, gewählt und überall den Standpunkt des Grundbuchrihters zu Grunde gelegt. Dadurch hat der ‘das 'néèue Recht beherrsende Verfasser für den Grundbuchrichter ein praktisches, die rihtige Anwendung des Rechts förderndes Hilfsbuch, für den Notar und die übrigen am Grund- buhverkehr Betheiligten einen bräuchbaren und zuverlässigen ‘Weg- weiser geschafen.

Land- und Forftwirthschaft.

Saatenstand in Preußen um die Mitte des Monats September 1900.

Nach dem im Königlichen Statistischen Bureau zusammengestellteæ Ergebnissen der- Erhebungen über den Stand der Saaten in Preußen berehtigte derselbe um die Mitte des Monats September d. J. zu folgenden Erwartungen (Note 1: sehr gute, 2: gute, 3: mittlere [durch\{nittlihe], 4: geringe, 5: sehr geringe Ernte): Kartoffeln 2,8 (im August 2,4), Klee 3,4 (wie im August), Luzerne 3,0 (im August 2,9), Wiesenheu 3,0 (wie im August).

Zur Erläuterung dieser Zahlen wird in der „Stat. * Korr.“ Folgendes bemerlt :

Während der verflossenen Berichtsperiode herrs{te in den Pro- vinzen Oft- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Shlesien und Sachsen, sowie im Regierungsbezirk Trier andauernde Trockenheit, die es zwar ermöglihte, die Halmfrüchte in tadelloser Beschaffenheit einzubringen, insofern aber wieder s{ädigend wirkte, als alle Hackfrüchte und Futterpflanzen in threr Entwickelung gehemmt wurden. Trostlos lauten in. dieser Beziehung die Berichte aus der Provinz Posen und aus einem großen Theil der Provinz Schlesien, wo es seit Monaten nicht geregnet hat und vereinzelt bereits Wasser- mangel eingetreten ift. Beispielsweise meldet der Vertrauensmann des 11. Berichtsbezirks im Kreise Kolmar in Posen, daß es seit dem 15. April nur zweimal geregnet habe. Erst Anfang September sind in den östlihen Provinzen hier und dort Niedershläge gefallen, die aber zu spät kamen unb auch nicht ergiebig genug waren, um den Stand der noch auf dem Felde stehenden Früchte wesentli zu bessern. - Der ganze Westen des Staatsgebietes scheint nach den Berichten hinreichend Feuchtigkeit gehabt zu haben; nur vereinzelt wird über allzu groß? Nässe Klage geführt. Die Temperatur lag in der leyten Hälfte des Vormonats zumeist über der normalen; Anfang September aber fühlte sih das Wetter derart ab, daß aus 85 Berichtsbezirken des Ostens für die Zeit vom 6. bis 9, September bereits Nachtfroit gemeldet wird. Von diesen Bezirken entfallen 21 auf den Regierungs- bezirk Köslin, 16 auf Bromberg, 11 auf Marienwerder, je 7 auf Gumbinnen und Stettin, je 5 auf Königsberg und Danzig, je 4 auf Posen, Breslau und Oppeln, 1 Berichtsbezirk auf Liegniß. Mäuse zeigen sib in größeren Mengen nur in den Regierungsbezirken Breslau, Oppeln und Merseburg.

Was die für den Septemberberiht in Frage kommenden Frucht- arten anlangt, so werden die Kartoffeln in ihrem Ertrage den ge- hegten Hoffnungen bei Weitem nicht entsprehen. In den östlichen Provinzen, welche für den Kartoffelbau die wihttgsten sind, haben {ih die Knollen, da es in der Entwicklungszeit völlig an Niederschlägen fehlte, niht ausbildrn können und find bei reichlihem Ansat klein geblieben. Aus dem Westen wieder kommen allgemein Klagen, daß infolge andauernder Niedershläge im Monat Juli besonders Früh- und feinere Speisekartoffeln in tiefen Lagen und auf \chwerem Boden faulen; am stärksten \{heint die Kartoffelkrankheit in der Provinz Schleswig-Holstein, in welcher der Kartoffelbau allerdings nur in geringem Umfange betrieben wird, aufzutreten. Als haltbare und widerstandsfähige Sorte wird au in diesem Jahre „Magnum bonum“ hervorgehoben. Die ungünftigsten Nachrichten kommen aus der Provinz Posen; _aber auch in den Regierungsbezirken Marien- werder, Hannover, Osnabrück, Aurih, Münster und Minden dürfte kaum noch auf eine Mittelernte zu rechnen sein. Im Staats- durchschnitte bleibt die Note hinter der des Vormonats um 4 Zehntel zurü.

Der zweite Klee- und Wiesenschnitt hat in den rechtselbishen Provinzen nur gcringe Erträge geliefert, konnte aber bis auf kleine Reste in guter Beschaffenheit eingeerntet werden; in den linkselbischen Gebieten war der Ertrag nah Menge und Güte meist zufrieden- stellend. Die Noten für Klee würden noch ungünstiger lauten, wenn niht ein Theil der Vertrauen8männer bereits den jungen (Stoppel-) Klee, der vieler Orten vollen Bestand zeigt, begutachtet hätte. In etner großen Anzahl der östlihen Berichtsbezirke herrsht Futter- mangel, der sich in der Provinz Posen zur Futternoth gesteigert hat.

Saatenstand und Ernte in Oesterreich.

(Bericht des österreihischen Ackerbau- Ministeriums nah dem Stande um die Mitte des Monats September 1900, veröffentliht in der „Wiener Ztg.“ vom 20. September.)

Die verflossene Berichtsperiode charakterisierte {h durch andauernd warme Tagestemperatur und fehr geringe Niedershlagsinengen: Unter der infolge des Regenmangels herrschenden Dürre hatten hauptsächlih die Länder der nördlihen und mittleren Zone sehr zu leiden ; bloß in den Alpenländera besonders in Tirol waren ausgiebigere Regenfälle zu verzeichnen, und in diefen Gebieten mate sich die allgemeine Trocken- heit nur wenig fühlbar. Zu Ende August sank die Nahttemperatur ziemli tief; auch wurden aus einigen Gegenden Nahtfröfte gemeldet, die jedoch feine bedeutenden Schäden zur Folge hatten. Um den 8. September stellten fich endlich Niederschläge ein, welche wohl M jedoh, mit Ausnahme der Oftländer, meist nit aus- giebig genug waren, um die Folgen der langandauernden Trockenheit vollständig beheben zu können. In der letzten Zeit herrschte in den meisten Ländern wieder warme, treckene Witierung mit ziemli kühlen Nächten. Jn einigen Gegenden Steiermarts verursahte am 29, August ein Hagelschlag erheblihen Shaden. Auch aus Tirol und Nieder-ODesterreih find Klagen über Hagelshäden eingelaufen. Die Getreide-Ernte ging, begünstigt durch die trockene Witterung, ras von statten und kann gegenwärtig mit Ausnahme höherer Lagen, wo noch ein Theil des Hafers einzubringen ist, als beendet angesehen werden. Die Probedrushe von Weizen und Roggen ergeben meist mittelmäßtge und schwache Resultate und liefern nur zum geringsten Theil ein qualitativ tadelloses Produkt. Die Angaben des leßteren Berichts, nach welhen der Ecnte - Ausfall bei Roggen in Böhmen, Mähren, Schlesien und Galizien durch\chnittlich ein Drittel des vorjährigen Ergebnifses beträgt und der Ertrag des Vorjahres in keinem Lande erreiht wurde, haben si{ch bestätigt; au bei Weizen dürfte das Ernteresultat in Galizien nah den leßten Meldungen dem des Vorjahres um ein Drittel nachstehen. Die Gerstenernte, welche in den leßten Tazen des Monats August beendet wurde, hat in Nieder-Oestèerreih, Ober-Oefterreich und den Alpenländern befriedigende Erträge geliefert, und ist man auch mit der Qualität der Frucht, die besonders in Ober-ODesterreih gelobt wird, größtentheils zufriedengeftelt. Das. Mindererträgniß der Gerften- ernte tn Böhmen und Mähren if durchshnittlich niht sehr bedeutend, wogegen der Ernte-Ausfall in Galizien und der Bukowina auf 20 bis 25 9/0 ciner normalen Durchschnittsernte geschäßt werden kann. Der Schnitt des Hafers ift nun bis auf wenige Gebirgslagen beendet ; derselbe wurde überall gut eingebraht. Die Erträgnisse dieser Furcht haben nur in Galizien und der Bukowina, dann in einigen Gegenden Böhmens und Mährens den Erwartungen wenig entsprochen; sonft können sie als gut mittlere bezeichnet werden. Die Stroher1rägnisse der Halm- früchte haben wenig befriedigt und laffen namentli in den Oftländern viel zu wünschen übrig. Der Mais hat in Mähren und zuin theil au in Nieder-Oesterreih unter der herrschenden Trockenheit vielfah ce- litten, und sind daselbst die Kolben oft klein und lückenhaft geblieben. In den Alpen- und ia den Ostländern besonders in der Bukowina begünstigten die leßten Niederschläge seine weitere Entwickelung, und werden dort, wie in den südlihen Distrikten, wo mit der Ern bereits begonnen wurde, zufriedenftellende Ergebnisse erwattet. Bloß in hôberen Gebirgslagen hat der Frucht oft die entsprehende Wärme gefehlt, sodaß die Kolben noch häufig grün \sind und die vollständige Ausreifung decselben in Frage gestellt it. Die Gr[mmet-Ernte, welck&e bloß in höheren Gebirgslagen und einigen Gegenden Galiziens noh nicht beendet ist, ging bei günstiger Witterung vor sich und konnte in guter Qualität unter Dach gebracht werden. In den Gebieten, welche unter dem Regenmäangel zu leiden hatten, wurde das Wachsthum des Grummet bird die große Trocken» heit beeinträchtigt, und find die Erträge in niht genügend feuchten Lagen meist {chwach und unbefriedigend ausgefallen. In den Alpen-